Postulatsbeantwortung betreffend die hoheitlichen Aufgaben von staatlichen Unternehmen und Institutionen (Grundversorgungsaufgaben, Service Public) (Nr. 100/2011)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 3: Postulatsbeantwortung betreffend die hoheitlichen Aufgaben von staatlichen Unternehmen und Institutionen (Grundversorgungsaufgaben, Service Public).
Die Beantwortung der Regierung trägt die Nr. 100/2011 und steht zur Diskussion. Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Herzlichen Dank der Regierung für die Postulatsbeantwortung bezüglich des Service Public. Einleitend ein paar Grundlagen zum Service Public - ein wenig länger, aber ich denke trotzdem, dass es wichtig ist.
Was ist die eigentliche Intention eines Staates, ein Unternehmen zu besitzen bzw. dieses zu führen oder zumindest dessen Tätigkeit zu verantworten? Es geht um den Service Public. Was aber ist dieser Service Public? Service Public bedeutet, die Grundversorgung mit Gütern zu allgemeinen und gleichen Bedingungen sicherzustellen. Bei der Sicherstellung dieser Leistungen soll es keine Selektion, keine Bevorzugung bzw. Benachteiligung nach Regionen, Einkommensklassen, Alter etc. geben. So hat beispielsweise jeder werdende Hausbesitzer das Recht auf einen Verkehrs-, Wasser- und Energieanschluss, unabhängig von seinem Alter, seiner Einkommensklasse, der Region, etc.
Service Public heisst aber nicht per se, dass die Leistungserbringung durch ein öffentliches Unternehmen erbracht werden muss. So wird die Hauszufahrt nicht von einem Unternehmen der öffentlichen Hand ausgeführt, sondern durch das Land oder die Gemeinde ausgeschrieben und folgend von einem privaten Unternehmen ausgeführt. Zwei typische Service Public im Fürstentum Liechtenstein sind die Zustellung von Post und die Sicherstellung des öffentlichen Verkehrs. Auch hier soll bei der erbrachten Leistung keine Selektion, sprich keine Benachteiligung nach Regionen, Einkommensklassen, Alter etc. vorgenommen werden. Jeder kann einen Brief aufgeben, einen Brief zugestellt bekommen, ein jeder kann ein öffentliches Verkehrsmittel verwenden, unabhängig davon wie alt er ist, welches Geschlecht er hat oder über welches Einkommen er verfügt. Die Leistungserbringung beider Unternehmen wurde jedoch unterschiedlich gewählt. So hat sich die LBA, welche den Leistungsauftrag des öffentlichen Verkehrs sicherstellt, die Variante gewählt, die Leistungen nicht selbst anzubieten, sprich keine Busse zu beschaffen und kein Fahrpersonal einzustellen, sondern diese Leistung von privaten Unternehmen erbringen zu lassen. Bei der Post, welche den Leistungsauftrag der Briefzustellung gewährleistet, wird die Leistung durch eigene Infrastruktur und Personal sichergestellt. Beides vertretbare Modelle mit Vor- und Nachteilen.
Die Grundproblematik aller Grundversorgungen ist die Wirtschaftlichkeit, welche im direkten Konflikt mit der Ausgestaltung des Leistungsauftrags steht. So könnte beispielsweise eine Buslinie von Schaan nach Vaduz wirtschaftlich betrieben werden. Eine Buslinie, welche um 21:30 Uhr von Mauren nach Ruggell fährt, wohl kaum. Der Service Public soll aber keine Selektion nach Region vornehmen, was dazu führen kann, dass ein Service Public nicht mit einem wirtschaftlichen Gewinn, eventuell sogar nicht kostendeckend betrieben werden kann. Nun kommt aber der entscheidende Punkt:
Ein wichtiger Faktor der wirtschaftlichen Betrachtung sind die verursachten Kosten im direkten Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen. So können die Kosten massgeblich beeinflusst werden, wenn auf der Linie Mauren-Ruggell ein 30-Minuten-Takt oder ein 2-Stunden-Takt gefahren wird. Wie viel wir nun bereit sind für einen Service Public zu bezahlen, ob die Bevölkerung einen 30-Minuten-Takt oder einen 2-Stunden-Takt haben will, ist eine Frage - das ist entscheidend - die im politischen Prozess beantwortet werden muss. Eine entscheidende Grundlage in diesem politischen Prozess ist die dafür notwendige Transparenz. Das heisst in diesem Zusammenhang nichts anderes, als der gewünschte Leistungsauftrag und dessen Kosten im direkten Zusammenhang darzustellen, um festzulegen, wie weit ein Service Public gehen soll. Um hier vielleicht ein Beispiel zu nennen: Wenn ich diesen Service Public ad extremum führe, dann müsste die Post auch an die Gafadura Hütte vielleicht Post zustellen und das würde zu zusätzlichen Kosten führen. Und ich denke, man kann die Diskussion führen, wie weit ein Service Public gehen soll und wie weit nicht. Ein anderes Beispiel bezüglich Bus: Es fährt ja nicht der Bus an jede Haustüre, sondern es gibt gewisse Stationen und man kann durchaus beeinflussen, wie viel dieses System, dieser Service Public an Kosten verursacht. Ich denke, es ist wichtig, dass man diese Diskussionen führt, wie weit man so ein Service haben will. Das ist eine gesellschaftliche Frage.
Zur Vorlage: Beginnen wir bei der Schlussfolgerung der Regierung. Gemäss der Regierung verfügt Liechtenstein im Infrastrukturbereich über eine flächendeckende, sichere und leistungsfähige Grundversorgung mit qualitativ guten Dienstleistungen. Das Preis-/Leistungsverhältnis der Grundversorgung wurde in den letzten Jahren erheblich verbessert. Das erfreut zunächst. An dieser Stelle auch ein Dank an all jene, die hier ihren guten Beitrag leisten. Auf welcher Grundlage jedoch die Verbesserung der Grundversorgung und deren Preis-/Leistungsverhältnis bemessen wird, ist mir anhand dieses Berichts nicht ersichtlich. Wenn ein paar Zeilen später zu lesen ist dass «die Abgrenzung der so genannten Aufgaben der Grundversorgung von den weiteren Geschäftsbereichen sehr schwierig ist, da die Grenzen in diesem Bereich fliessend sind», so schliesse ich daraus, dass die stetige Verbesserung sich nicht auf die Leistungen in der Grundversorgung bezieht, sondern auf die Wirtschaftlichkeit der gesamten Unternehmung. Die Grundversorgung ist mir diesbezüglich unklar. Wenn die Bevölkerung einen Service Public - eine Leistung, eine Dienstleistung - will, dann ist es die Aufgabe der Politik, diese sicherzustellen. Wichtig aber: Wir und auch das Volk müssen a) wissen, wie viel diese Leistungserbringung kostet und b), was wir dafür kriegen. Mit den Unterlagen einiger öffentlicher Unternehmen dieses Berichts werden diese wichtigen und grundlegenden Informationen nicht zur Verfügung gestellt. Sie können das auch nicht, da verschiedene Geschäftsbereiche fliessend sind. Ich frage mich an diesem Punkt auch, wo hier die immer wieder genannte und zitierte saubere Abgrenzung denn ist, wenn diese Übergänge so fliessend sind.
Weiter wird ausgeführt, dass die staatlichen Unternehmen keine unbedeutenden Arbeitgeber sind und einen wesentlichen Beitrag zur Lehrlingsausbildung beitragen. Auch das ist sehr erfreulich. Ergänzend gilt es hier zu erwähnen, dass es sich hierbei um Leistungen handelt, die generell nachgefragt werden: Entweder durch den freien Markt oder durch den Leistungsauftrag des Staates. In welcher Unternehmung - öffentlich oder privat - diese Leistungen erbracht werden bzw. wo diese Arbeitskräfte und Lehrlinge arbeiten, steht volkswirtschaftlich gesehen nicht im Fokus. Wenn sich die öffentlichen Unternehmen auf den Grundauftrag konzentrieren würden, wäre sicherlich ein Personalrückgang bei den öffentlichen Unternehmen zu verzeichnen. Es darf aber angenommen werden, dass diese Stellen in der Privatwirtschaft neu geschaffen würden, um die Nachfrage zu decken. Ein eventueller volkswirtschaftlicher Stellenrückgang wäre, wenn überhaupt, nur aufgrund von Effizienzgewinnen zu erwarten.
Die im Bericht ausgeführte oberste Zielsetzung, eine flächendeckende, finanzierbare und sichere Grundversorgung in guter Qualität sicherzustellen kann ich voll und ganz unterstützen. Diese Zielsetzung gehört für mich jedoch geschärft. Geschärft mit dem Fokus auf die Grundversorgung, Fokus auf nationale Leistungen und Partnerschaften mit oder die Vergabe von Aufgaben an Unternehmen, wo möglich, beispielsweise anhand eines Leistungsauftrags, gehören für mich mit dazu.
Zu den einzelnen Unternehmen: Ich habe durchaus Verständnis für die spezielle Herausforderung eines öffentlichen Unternehmens. Einen Grundauftrag anzubieten und dabei auch noch schwarze Zahlen zu schreiben ist eine Herausforderung. Ein breiteres und stetig wachsendes Produktportfolio und internatio-nales Wachstum kann aber hier auch nicht die Lösung sein, zumindest nicht, wenn es ein öffentliches Unternehmen bleiben soll.
Auf zwei Punkte gehe ich im Speziellen ein: Die wirtschaftliche Betrachtung eines öffentlichen Unternehmens und die öffentliche Unternehmung aus Sicht des Grundauftrages des Service Public.
Zur wirtschaftlichen Betrachtung: Bei der Post wird auf Seite 14 des vorliegenden Berichts Folgendes ausgeführt: «Mittel- und langfristig werden gemäss der Liechtensteinischen Post AG die Erträge aus dem Universaldienst nicht mehr ausreichen, die notwendige Infrastruktur (Poststellen) und minimalen Personalressourcen, welche zur Aufrechterhaltung des gesetzlich verlangten Universalauftrags notwendig sind, zu finanzieren. Eine Subventionierung durch den Besteller des Universaldienstes (Staat) wäre somit unabdingbar». Das kann ich grundsätzlich nachvollziehen, allerdings lassen die Zahlen dieses Berichts zum einen diese Schlüsse noch nicht zu und zum anderen bin ich überzeugt, liessen sich die Kosten durch gemeinsame Infrastruktur und Personalallianzen mit privaten Unternehmen, eventuell anhand eines Leistungsauftrags, sicherlich weiter optimieren.
Lassen Sie mich aber weiter erklären: Folgend wird unter 3.1.3 des vorliegenden Berichts ausgeführt, dass rund CHF 38,8 Mio. des Umsatzes aus dem Universaldienst stammen. Das sind immerhin 80% des Gesamtumsatzes. Weiter wird ausgeführt, dass hierfür 147 Personen notwendig sind, wobei dies nur 70% des gesamten Personalbestands sind. Wenn man sich den Pro-Kopf-Umsatz im Universaldienst ansieht, so sind das immerhin stolze CHF 264'000 Umsatz pro Mitarbeiter. Der Pro-Kopf-Umsatz ist beachtlich hoch. Als Vergleich ein Beispiel aus der Privatwirtschaft: Die Hilti hat gemäss Geschäftsbericht 2010 CHF 4 Mia. Umsatz generiert und das bei gut 20'000 Mitarbeitern. Das macht einen Pro-Kopf-Umsatz von CHF 200'000.
Es ist mir bewusst, dass für eine fundierte Einschätzung der Situation eine genauere Überprüfung notwendig wäre, was ja nicht die Aufgabe des Landtags ist. Aber anhand dieser Tabelle könnten Sie mir die Notwendigkeit der genannten Zusatzaktivitäten der Post AG nicht erklären, ich muss es einfach glauben. Der Privatwirtschaft machen Sie mit diesen Zuastzaktivitäten aber sicherlich keine Freude.
Bei der Telecom wird ausgeführt, dass bei einer Fokussierung auf die Grundversorgungsdienste von den heute 136 Stellen 120 Stellen abgebaut werden müssten. Ich sehe die Brisanz dieser Ausgangslage und es wird nicht viel bringen, sich zu fragen, wie es so weit kommen konnte. Eines sagen diese Zahlen aber auch, nämlich, dass die Grundversorgung mit 16 Personen gewährleistet werden könnte. Inwieweit die Leistungen der 120 Mitarbeiter in einem öffentlichen oder privaten Unternehmen erbracht werden, ist volkswirtschaftlich betrachtet nicht relevant. Es würden volkswirtschaftlich gesehen keine Stellen verloren gehen, nur der Name des Arbeitgebers würde sich ändern. Ich bin überzeugt, dass diese 16 Personen anhand von Netzgebühren, welche jeder private Anbieter bzw. Nutzer zusätzlich zu seinem Paket bezahlen muss, gut abgedeckt werden können. Wenn man noch die Marktentwicklungen wie Voice over IP, Mobile Substitution und Bundle-Produkte ansieht, welche ja nicht gratis sind, sollte es doch möglich sein, anhand einer Netzgebühr die Grundversorgung, sprich das Netz, kostendeckend zu finanzieren. Auch hierzu ist ein Beispiel aus einem öffentlichen Unternehmen des Fürstentum Liechtenstein zu finden. So sind beim Strompreis, den ich den LKW bezahle, jeweils an die 15 Rappen pro KWh für die Netzkosten inkludiert. Ich möchte die Regierung fragen, ob ein solches Verrechnungsmodell bei der Telekommunikation nicht auch denkbar wäre und was das in etwa auf ein Abo gerechnet zusätzlich kosten könnte.
Auch bei den LKW ist zu erfahren, dass die Konzentration auf die Grundversorgung vor allem nichtmonetäre Auswirkungen zur Folge hätte. Rund 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssten eine neue Stelle suchen. Auch hier, ein solcher Schritt hätte volkswirtschaftlich betrachtet keinen Abbau von Stellen zur Folge, nur würde die Anzahl von Arbeitsstellen in privaten Unternehmen auf Kosten der öffentlichen Unternehmen steigen.
Es ist mir bewusst, dass eine rein volkswirtschaftliche Betrachtungsweise viele Herausforderungen, vor allem auf der personellen Seite ausblendet. Ich fordere mit meinem Votum auch keine radikalen Schritte, aber so kann es auch nicht weitergehen. Ich erwarte von den verantwortlichen Stellen ein klares Bekenntnis, sich vermehrt wieder auf ihren Leistungsauftrag zu fokussieren und nicht stetig neue Geschäftsfelder auf- und auszubauen. Vor allem dann nicht, wenn diese Leistungen schon auf dem Markt frei erhältlich sind und somit nicht zusätzlich von öffentlichen Unternehmen angeboten werden müssen. Ich wünsche mir schlanke, flexible, fokussierte und leistungsorientierte öffentliche Unternehmen mit einer klaren Schnittstelle und einer starken Partnerschaft zu privaten Unternehmen und keine trägen Grossunternehmen, welche Ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Ihre Masse zu Ihren Gunsten zu nutzen versuchen.
Noch ergänzend aus der Sicht des Service Public: Meine Damen und Herren, Lohnbuchhaltung für Dritte, Vermietung von Werbeflächen, Verkauf von Inseraten, Wohnungsumzüge, Arbeitsplatzverlegungen, Möbeleinlagerungen, Vertrieb von Tiernahrung etc. Was bitte hat das alles mit dem Grundauftrag zu tun? Sind das wirklich Geschäftsfelder, welche der Staat und dessen Unternehmen anbieten sollen? Sind das Leistungen, welche wir, wie die Wasserversorgung jedes Haushalts, für jeden Bürger gewährleisten müssen? Und vor allem: Sind das Leistungen, welche heute nicht frei auf dem Markt erhältlich sind? Ich glaube nicht.
Es freut mich zu lesen, dass der Verwaltungsrat der Post AG den Ausstieg aus einigen Bereichen beschlossen hat. Für mich ganz klar: Wenn diese Tätigkeiten für ein öffentliches Unternehmen notwendig sind, um kostendeckend zu bleiben, so muss auch die Frage gestellt werden, ob der Staat der richtige Besitzer für diese Unternehmung ist. Es wäre in solchen Fällen prüfenswert, ob die Variante LBA - die Grundversorgung per Leistungsauftrag an einen privaten Anbieter zeitlich beschränkt zu vergeben - nicht die bessere Lösung ist. Auch hier vielleicht ein Beispiel: Wir beschliessen ja auch in regelmässigen Abständen das Budget der LBA. Wenn ich mich richtig erinnere, sind es um die CHF 17 Mio. Und das kostet dieser Leistungsauftrag und ich bin überzeugt, wir haben andere Leistungsaufträge in der Grundversorgung, die uns etwas kosten, nur sind die nicht so klar ersichtlich wie in diesem Fall bei der LBA. Aber der Umkehrschluss, wenn ich die LBA auch so organisieren würde wie andere öffentliche Unternehmen, dann müssten die ein Logistikunternehmen werden, ein Transportunternehmen, das CHF 17 Mio. irgendwo herbringt, um den Leistungsauftrag der Grundversorgung zu liefern. Und ich denke, das kann a) nicht in unserem Interesse sein und b) wäre es zumindest notwendig, dass wir wissen, dass CHF 17 Mio. erbracht werden müssen, damit wir unseren öffentlichen Verkehr finanzieren können. Ich glaube, man kann es unserer Bevölkerung schon zumuten, die Diskussion zu führen, was ist für sie ein Service Public und wie viel wollen wir dafür bezahlen. Wir sollten das nicht in einem Unternehmen verstecken.
Ich möchte auf meiner letzten Seite einen Appell richten: Wie bereits bei meinen generellen Ausführungen erwähnt, ist es wichtig, dass die Kosten für die Leistungen eines Grundauftrags klar ersichtlich sind. Es macht einen Leistungsauftrag, vor allem dessen Ausgestaltung, diskutierbar. Wie beispielsweise: Soll man Post in die Gafadura Hütte bringen oder eben nicht? Ein massloser Ausbau von Zusatzangeboten mit dem Ziel Umsatz und Rentabilität zu steigern hilft vielleicht dem Unternehmensergebnis, die Kostentransparenz wird jedoch häufig verschlechtert und verhindert die Weiterentwicklung oder vielleicht notwendige Anpassung eines Grundauftrags.
Sehr geehrte Verwaltungsräte öffentlicher Unternehmen, geschätzte Regierung. Gemäss der heute gültigen Rechtslage ist sowohl der Leistungsauftrag wie auch die Eignerstrategie Sache der Regierung. Sofern die öffentliche Unternehmung, welche Sie mit verantworten, nicht auf finanzielle Mittel des Staates angewiesen sind, hat der Landtag hier keinerlei Einflussnahme. Billigen Sie mir jedoch folgenden Appell zu: - Die Kosten des Service Public müssen klar ersichtlich sein. Die vom Volk gewünschte Leistung muss im Kontext mit den damit verursachten Kosten stehen und diese sollen jedem Bürger zugänglich sein.
- Der Grundauftrag steht im Fokus. Nationales und internationales Wachstum sollte, wo möglich, bei privaten und nicht bei öffentlichen Unternehmen stattfinden.
- Nicht jede Leistung muss vom öffentlichen Unternehmen selbst erbracht werden. Partnerschaften mit privaten Unternehmen haben ein enormes Potenzial bezüglich Flexibilität, Neuausrichtung, Anpassung auf technologische Veränderungen in sich. Auch Kosten bezüglich Auslastungsoptimierung anhand von Partnerschaften sind zulässig. Auch da ist mir klar, dass bei einer Post, wenn ich eine Poststelle betreiben muss, die Personal- und Infrastrukturkosten sehr hoch sind. Vielleicht ginge das aber auch in Kombination mit einem anderen Unternehmen. Oder das Beispiel, das eine Telecom sicherlich beschäftigt, die ITK. Also die mehrheitliche Technologisierung auf das Internet bezüglich Kommunikation. Ja, in fünf Jahren werden dann noch drei andere Technologien senden. Und wenn ich als öffentliches Unternehmen hier immer auf dem neuesten Stand der Dinge sein muss, frage ich mich schon, ob ich das wirklich im öffentlichen Unternehmen haben will oder ob ich mir da nicht einen Partner suche. Und wenn nach fünf Jahren der Partner die neueste Technologie nicht bringen kann, dann ist es dann vielleicht ein anderer. Ich denke, da gäbe es auch andere Lösungsansätze, als wie alles selbst haben zu müssen.
- Sehen Sie auch in kleineren Unternehmen Ihre Chance. Grösse ist nicht alles und bringt auch einiges an Risiken mit sich. Und vor allem auch: Helfen Sie mit, unser Gewerbe zu unterstützen.
Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der zentrale Auftrag bzw. die zentrale Fragestellung der Postulanten an die Regierung war - und die Postulatsbeantwortung ist ein sehr gutes Fundament für die weitere Diskussion dieser Gesamtthematik - welche Aufgabenbereiche der staatlichen Unternehmungen und Institutionen im Sinne von Grundversorgungsaufgaben (Service Public) zu den hoheitlichen Aufgaben gezählt werden können und welche Dienstleistungen und Aufgaben des Grundversorgungsbereiches zusätzlich erbracht werden. Der Grund: Es kam und kommt in der Vergangenheit im Landtag und in der Öffentlichkeit immer wieder zu Diskussionen und Fragen, inwieweit bestimmte Aufgaben und Dienstleistungen wirklich von der öffentlichen Hand erbracht werden müssen, wo private Unternehmen durch den Staat konkurrenziert werden und wo versteckte Quersubventionen stattfinden, welche im Wettbewerb zwischen staatlichen Unternehmen und privaten Unternehmen zu einer entsprechenden Verzerrung führen.
Derzeit sind diese Diskussionen aufgrund von augenscheinlichen Geschäftstätigkeiten einzelner staatlicher Betriebe wiederum sehr aktuell, da sie weit entfernt von Kernaufgaben stehen und positioniert sind. Dass private Unternehmen, sprich die Privatwirschaft, von Staatsbetrieben konkurrenziert werden und somit im Auftragswettbewerb das Nachsehen haben, zeigen viele Reaktionen von Gewerbetreibenden und KMUs. Zu den hoheitlichen Aufgaben zählen insbesondere Infrastrukturaufgaben sowie Aufgaben zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Mit allen anderen weiteren Geschäftsfeldern, die über die Grundversorgung hinausgehen und die auch vom liechtensteinischen Gewerbe erfüllt werden können, greifen die Staatsbetriebe in die Privatwirtschaft ein. Die Staatsbetriebe, insbesondere zwei oder drei von ihnen, stellen sich auf den Standpunkt, dass sie neben den staatlichen Grundversorgungsaufgaben auch andere Geschäfte bräuchten, damit sie Deckungsbeiträge und schwarze Zahlen vorweisen können.
Was die Argumentation betreffend Arbeitsplätze und Lehrlingsplätze betrifft, hat der Abg. Gerold Büchel bereits Auführungen vorgenommen, die diese Bedenken seitens der Staatsbetriebe entkräften.
Die in der Postulatsbeantwortung aufgeführten Dienstleistungen, welche ausserhalb des Grundversorgungsbereiches erbracht werden, sind zum Teil sehr lang und insbesondere für das einheimische Gewerbe und für liechtensteinische KMUs sehr einscheinend und schmerzhaft. Nun, wo liegt die Grundproblematik bzw. die Wettbewerbsverzerrung und damit die Ausschaltung von Privatunternehmen? Die folgenden Argumente und Begründungen stammen aus der Praxis von zahlreichen Unternehmen, die in arge wirtschaftliche Probleme gedrängt werden, da staatliche Betriebe in die Privatwirtschaft eingreifen.- Durch den Grundversorungsauftrag geniessen staatliche Unternehmen monopolistische Vorteile und tragen als Staatsbetriebe ein geringeres Finanzrisiko als Betriebe in der Privatwirtschaft.
- Die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen ergibt sich deshalb schon grundsätzlich, insbesondere aber durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit staatlicher Unternehmen, die über den öffentlichen Auftrag der Grundversorgung hinausgehen.
- Wirtschaftlich untergraben werden private Betriebe insbesondere dann, wenn öffentliche Unternehmen privatwirtschaftliche Geschäftsbereiche mit Erträgen aus der öffentlichen Grundversorung mitfinanzieren und diese dadurch quersubventioniert werden.
- Ebenso kann mit Unternehmenskapital aus Steuergeldern in weit grösserem Umfange in Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen investiert werden, wie dies in der Privatwirtschaft möglich ist.
Die zentrale Frage lautet nun: Wie kann ein Weg beschritten werden, der die Konkurrenzierung und die Wettbewerbsverzerrung der liechtensteinischen Gewerbebetriebe und KMUs durch staatliche Unternehmen massgeblich einschränkt?
Zweitens: Wie weit soll der Rahmen sein, in dem sich Staatsbetriebe von ihrem zuständigen Grundversorungsaufgaben wegbewegen dürfen?
Es muss das Ziel von uns allen sein, insbesondere im Sinne einer funktionierenden und prosperierenden Wirtschaft mit einer interessanten Gewerbelandschaft, dass kleine und mittlere Betriebe weiterhin konkurrenzfähig bleiben und nicht durch staatliche Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden. Deshalb brauchen wir Rahmenbedingungen, in welchen ein fairer Wettbewerb nicht nur staatlich garantiert, sondern auch in der Praxis sichergestellt wird. Es ist unser klares Ziel, die entsprechenden Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Betriebe im privatwirtschaftlich funktionierenden Markt einzugrenzen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Ich bin überzeugt, dass nur die optimale Abstimmung der Aufgaben von staatlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen langfristig erfolgreich sein wird und in unserer überschaubaren Grösse gelöst werden könnte.
Meine Frage an die Regierung lautet: Was sind die nächsten Schritte, um diese Zielsetzung zu erreichen, dass sich nämlich die ausscherenden Staatsbetriebe wiederum auf die Ausführung der ihnen übertragenen Aufgaben in der Grundversorgung konzentrieren, das heisst, auf ihre Kernaufgaben und -kompetenzen? Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich gerade dem Abg. Kaiser anschliessen. Meine einzige Frage in den nachstehenden Ausführungen, die ich machen werde, ist wirklich nur diese: Was gedenkt die Regierung mit dem Ergebnis dieser Diskussion zu tun? Ich werde in meinen nachstehenden Ausführungen auch einige Fragen stellen. Die sind aber nur rhetorischer Natur und die brauche ich hier im Detail auch nicht beantwortet haben. Das widerspiegelt dann auch den Zahlendschungel, mit dem wir als Milizparlamentarier hier zu kämpfen haben.
Einmal grundsätzlich zur Grundversorung: Was muss der Staat und auch aus welchen Gründen anbieten? Und dann habe ich mir vorgestellt: Ja, wie war das früher? Nehmen wir einfach einmal die Situation 2. Weltkrieg oder auch ein paar Jahre danach, wenn wir sagen: Wir benötigen Postdienstleistungen, Telecomdienstleistungen, Spitalleistungen und Energieleistungen. Ich denke einfach, dass die Erfahrungen des Staates und das Know-how und eben auch die Sicherheit für diese Dienstleistungen nur der Staat hatte und die auch aus Kostengründen nur dieser erfüllen konnte. Und ich denke, dass wir hier jetzt 50, 60 Jahre später eine andere Situation haben, dass die Sicherheitsfaktoren andere sind, dass das Know-how und der Wissensstand nicht nur beim Staat liegen, sondern auch bei Unternehmen, und dass man diese Hoheitlichkeit auch aus heutiger Sicht relativieren kann. Ich denke, da muss man jetzt einmal schauen, was die Geschichte hergebracht hat und wie das heute noch ist. Ich denke heute auch, zum Beispiel bei den Spitalleistungen bin ich der Ansicht, dass wir sicher ein gutes Gebäude benötigen, aber die Leistungen müssen nicht nur vom Staat erbracht werden, sondern das kann auch durch Private erbracht werden. Hier einfach den Wettbewerb. Und früher, in Krisenzeiten vor 50, 60 Jahren, das waren dann auch ganz klar Aufgaben des Staates, auch die Energie, die man benötigte. Da brauchte man Sicherheit, dass die wirklich gewährleistet ist, das Know-how brauchte man dazu. Daher einfach mal den Blick auch zu haben, wie das früher war und wie das heute ist: Benötigen wir das immer noch in Staatshand?
Ich möchte hier auch wirklich anführen, dass wir einen Lösungsweg begehen, und ich respektiere die unternehmerischen Initiativen der Staatsbetriebe. Sie haben aber auch zu respektieren, dass dies die Aufgabe des Staates ist, eben diese zu bewerten und auch zu diskutieren, ob das jetzt wirklich noch hoheitlich und im Auftrag des Staates durchgeführt werden muss. Und wenn man die Staatsbetriebe betrachtet, ist es auch wichtig, dass hier alle Töchter, Enkel, Schwestern und Brüder aufgeführt sind. Und da sieht man eben auch, dass dann der Durchblick immer schwieriger wird mit diesen Konstellationen und vor allem, wenn sie dann auch noch im Ausland sind. Dann wird es für uns und für den Eigner noch schwieriger, hier durchzublicken. Diese wurden - ich sage mal - meist praktisch hier nicht abgehandelt, um das einmal so undifferenziert zu nennen.
Dann heisst es in der Schlussfolgerung auf Seite 33 des Berichtes - ich zitiere: «Weiters stellt sich heraus, dass die Zur-Verfügung-Stellung von reinen Grundversorgungsleistungen meist defizitär ist und die staatlichen Unternehmen sich in erweiteren Geschäftsbereichen engagieren, um hier positive Deckungsbeiträge zu generieren. Die im Postulat unterstellte Quersubventionierung der verschiedenen Geschäftsbereiche findet somit in entgegengesetzter Richtung statt». Ich denke, dass dieses Ergebnis über den Kamm aller Betriebe geschert wurde, wenn man das so sagen kann, obwohl die einen Betriebe Defizit machen und die anderen in zweistelliger Millionenhöhe positive Gewinne erwirtschaften. Darum denke ich, dass diese Aussage nur in ganz wenigen Fällen zur Anwendung kommt. Es gibt also keine einheitliche Berichterstattung über die einzelnen Unternehmen, aber es gibt eine einheitliche Schlussfolgerung der Regierung.
Dann ist eben auch noch - das wurde vom Abg. Büchel und auch vom Abg. Kaiser angesprochen - die Thematik der Arbeitgebersituation. Das unterstütze ich auch. Ich denke, die Arbeit ist zu tun, welcher Arbeitgeber auch immer. Auch respektiere ich natürlich, dass sie aktive Lehrlingsausbildner sind, aber ich denke, in den kommenden Jahren wird aufgrund der demografischen Entwicklung der Kampf um die Lehrlinge erst so richtig losgehen, sodass man hier auch keinen Kummer haben muss für die zukünftigen Lehrlinge.
Dann komme ich zu den einzelnen Unternehmen: Auf Seite 12 beginnt das mit der Liechtensteinischen Post. Und da steht in der Frage drin: «Darstellung der Umsatzanteile in absoluten Zahlen und in Prozenten von Grundversorgungsaufgaben sowie darüber hinausgehenden Aufgaben und Dienstleistungen, weiter aufgegliedert nach Inland und Ausland». Ich sehe diese Beantwortung hier nicht. Also es fehlen die prozentualen Verhältnisse. In- und Ausland wurde dann auch nachstehend in einem Betrieb aufgeführt, in den anderen nicht. Und hier ist eben dann auch immer noch meine Frage der Töchter, die hier einzubeziehen sind. Das möchte ich jetzt wieder auf alle Betriebe dann bemerkt haben.
Dann versuchte ich auch, hier Vergleiche heranzuziehen mit den wenigen Zahlen, die zur Verfügung stehen und öffentlich zugänglich sind. Und da hat der Abg. Büchel das auch ganz gut berechnet, dass im Prinzip gerade der Universaldienst mit diesem durchschnittlichen Umsatz von CHF 264'000 pro Mitarbeiter ein ausserordentliches und tolles Ergebnis ist - würde ich mal sagen. Also dieser Vergleich hält sicherlich stand und wenn ich dann noch eine Berechnung nehme, wo man sagt, ja man hat vielleicht CHF 60'000, CHF 70'000 Jahresbruttolohn im Durchschnitt über alle gesehen und dass man damit einen Faktor 4 einen Pro-Kopf-Umsatz erzielen kann, da denke ich, das würden sich noch einige Unternehmen wünschen. Dagegen kommen dann andere Bereiche, die dann aufgeführt sind im Bericht auf Seite 12, wie eben Post Finance mit CHF 600'000. Ich möchte das jetzt nicht dann im Detail erklärt haben, aber einfach nur die Schwierigkeiten der Zahlendurchsicht haben zu müssen. Eben die Post Finance mit CHF 600'000 und im Geschäftsbericht steht dann wieder Erlöse Post Finance CHF 2 Mio. Oder bei der Philatelie ist hier aufgeführt (ausserhalb gesetzlichem Auftrag). Jetzt weiss ich nicht, was da noch darüber steht. Das ist mit CHF 100'000 Umsatz drin und im Geschäftsbericht mit CHF 5,7 Mio. Und dann ist eine Liechtensteinische Post Beteiligungs-GmbH mit CHF 1,6 Mio. aufgeführt. Die habe ich auch im Geschäftsberichtsbericht überhaupt nirgendwo gefunden. Entweder sehe ich nicht gut oder mein Acrobat Reader hat beim Suchen hier versagt.
Dann auch bei den totalen Umsatzzahlen kriegt man den Durchblick nicht mit CHF 48,2 Mio., im Geschäftsbericht spricht man von CHF 49,7 Mio. Das ist eben dann auch die Schwierigkeit als Parlamentarier, hier mit diesen Zahlen dann zu argumentieren. Auch im Personalbereich, der auf Seite 13 erläutert ist. Im Geschäftsbericht sprechen wir hier von 343 Personen und hier sind es noch 208 Personen. Hier kann ich jetzt nicht sagen, das ist eigentlich nicht nur auf den Universaldienst bezogen, sondern eben gesamtlich. Woher diese Differenzen kommen kann ich Ihnen auch nicht sagen.
Dann habe ich schon ausgeführt, dass diese durchschnittlichen Zahlen der Universaldienste wirklich ein gutes Einkommen bringen. Dann gibt es noch eine Firma DIG «digital-information-gateway GmbH». Die ist in Österreich und Deutschland tätig. Das möchte ich auch noch einmal bekräftigen, dass man als Eigner eben einen Gesamtdurchblick hat als Unternehmen, was die Töchter tun. Ich denke, da sollte der Eigner dann auch schauen, was da passiert. Und je weiter weg die liegen, umso weniger gut ist eben dieser Durchblick.
Bei der Telecom Liechtenstein AG wurde auch wieder argumentiert wegen der Grundversorgung, dass die einen niedrigen Umsatzanteil machen, und zwar diese zirka 20%, 80-20-Klausel, die da erwähnt ist im Bericht, und dass das nun die CHF 11,5 Mio. Umsatz seien. Daher ist dann auch wieder die Frage, wenn man hier die Personalsituation anschaut und sagen würde, man würde hier 120 Personen abbauen und dann wären für die Grundversorgung noch 16 Personen. Dann gibt das einen Pro-Kopf-Umsatz von CHF 1,45 Mio. Und wenn wir alle 136 mitrechnen, dann haben wir noch CHF 341'000 pro Mitarbeiter. Also hier weiss ich eben auch nicht, wie dieses Verhältnis anszusehen ist.
Dann ist im Geschäftsbericht eben auch noch die Telecom Schweiz Thalwil aufgeführt. Da gibt es ein «Darlehen an verbundenes Unternehmen» im Bericht von CHF 1,6 Mio. Ich denke, das wurde dann auch an die Tochtergesellschaft abgegeben. Die hat dann auch irgendwo ein Defizit gemacht von CHF 1,3 Mio. Und da denke ich, das gehört dann nicht mehr zur Grundversorgung, dass wir in Thalwil solche Defizite fahren. Im Bericht wurde dann zum Beispiel auch geschrieben, es würde ein grösseres Verlustrisiko stattfinden, wenn eben dieser Abbau stattfinden würde. Was der Begriff «Verlustrisiko» ist kann ich auch nicht deuten. Ist das jetzt eine Umsatzreduktion oder entspricht das dem Jahresverlust, der als Ergebnis da passiert?
Ja, die Konsequenz für den Abbau bei der Telecom. Da spricht man von CHF 8 Mio. Umsatzreduktion. Das wäre dann bei 120 Personen CHF 66'000 pro Mitarbeiter und ich habe ja vorhergehend ausgeführt bei Personalkosten und Sozialdienstleistungen. Also man kann sich vorstellen, dass die Pro-Kopf-Ausgaben eines Mitarbeiters schnell CHF 66'000 inklusive Sozialversicherung, Gemeinkosten und was da noch alles dazukommt, hier erreichen. Also da wird man sicherlich schnell auf rentable Zahlen kommen, wenn man eben solche Verschlankungskuren - wenn man das so sagen kann - angehen würde.
Dann gibt es noch seit 1. Januar die Internetgruppe «deep». Die hat ihren Sitz in Chur und die haben selber auch wieder Töchter, und zwar die SPIN GmbH in Chur und die deep solutions AG in Zug. Das sind 30 Mitarbeiter. Da komme ich auch wieder zum Punkt, der Durchblick betreffend Töchter und Enkel ist schwierig für den Staat hier zu haben - oder zumindest für uns Milizparlamentarier. Ich denke, dass der Staat hier mit diesen Töchtern auch keine Web-Lösungen und Apps anbieten muss. Ich denke, dass die nicht zu den zentralen Aufgaben gehören. Ebenso bin ich auch der Meinung, dass, wie im Bericht aufgeführt, dass eben Rechenzentren, die angeboten werden, dass das nicht Aufgabe des Staates ist. Das wird überall angeboten, auch von Privaten, und das ist auch keine Hauptaufgabe des Staates, in diesem Wettbewerb mitzuwirken.
Dann bei den LKW ist mir auch aufgefallen, dass diese Töchter, die Austrel-GmbH und die Seebach Kraftwerk Errichtungs- und Betriebs GmbH, nicht in diesen Bericht einbezogen wurden. Zumindest konnte ich das nicht lesen. Dann gibt es auch die Abonax AG. Die habe ich nicht erwähnt gefunden. Und im Ausblick des Geschäftsberichtes wird sogar noch von einer Beteiligungsgesellschaft REpower gesprochen.
Dann zum Umsatz des Elektro-Fachhandels: Im Bericht wurde er mit CHF 6,5 Mio. aufgeführt, im Geschäftsbericht mit CHF 6,28 Mio. Bei den Elektroinstallationen wurde auch ein Durchschnitt von CHF 5 Mio. auf die letzten zehn Jahre aufgeführt. Tatsächlich waren es im 2010 CHF 8,4 Mio., im 2009 CHF 7,4 Mio., im 2008 CHF 4,8 Mio., im 2007 CHF 4,2 Mio. Also hier erstaunt mich jetzt, warum da nicht einfach die letzten Zahlen von 2010 im Detail aufgeführt worden sind.
Dann bei der Frage 3.5.4, wo es darum geht, Erläuterungen der pesonellen Ressourcen, die für die Erbringung der Grundversorgungsaufgaben sowie die zusätzlichen Aufgaben und Dienstleistungen benötigt werden: Ich habe hier jetzt einfach einmal die Zahlen, die ich hier zur Verfügung hatte. Es gibt 192 Beschäftigte und im Nichtgrundversorgungsbereich handelt es sich um 33 Personen und bei den Elektroinstallationen und im Elektrofachhandel 22 Personen. Dann habe ich da wieder hergenommen, dass auf Seite 27 steht: Der Gewinn würde sich etwa um CHF 400'000 bis CHF 800'000 reduzieren. Also ich denke, das ist doch eine riesige Schwankung, die Bandbreite, die hier angegeben wird. Und dann habe ich festgestellt, mal einfach so durchschnittlich, dass bei 55 Mitarbeitern etwa mit einem Gewinnverlust von CHF 10'000 pro Mitarbeiter zu rechnen ist. Aber dann weiss ich eben auch noch nicht, ob zum Beispiel Gemeinkosten mitberechnet wurden. Also ich denke, dass hier der Gewinnverlust pro Mitarbeiter mit CHF 10'000 auch eher das höchste der Gefühle sein wird. Das ist aber eben auch nur eine Vermutung, weil mir die Zahlengrundlagen fehlten.
Dann wird noch geschrieben: «ein Wegfall dieser Dienstleistungen hätte eine, wenn auch bescheidene Erhöhung der Kosten für die Grundversorgung zur Folge». Ich denke, dass das im Verhältnis von den Umsätzen und den Zielen von den Erlösen, die hier erbracht würden, eher übertrieben ist, dass das hier als erste Position aufgeführt wird. Ebenso ist es, dass die nichtmonetären Auswirkungen gravierend wären. Ich denke, dass bei 36'000 Einwohnern und 34'000 Arbeitsplätzen auch diejenigen Personen hier Stellen finden. Die Leistungen werden ja weiterhin benötigt hier in Liechtenstein und darum ist das ja nur eine Frage des Arbeitgebers, aber nicht, dass hier Stellen verloren gehen. Da unterstütze ich auch die Ausführungen des Abg. Büchel, der gesagt hat, das bleibt ja. Also da geht ja auch nichts verloren und auch keine Nachfrage geht hier verloren.
Ja, das war es eigentlich. Ich bin hier einfach ein bisschen im Detail drin gewesen. Es wäre interessant, hier einen Spartenüberblick zu haben, um hier auch wirklich fundiert diskutieren zu können. Das haben wir hier nicht und darum interessiert mich eben eigentlich auch nur die einzige Frage: Was gedenkt die Regierung mit dem Ergebnis dieser Diskussion zu tun? Ich benötige eben auch nicht die einzelnen Antworten zu meinen Erläuterungen, die ich hier gemacht habe. Ich denke, das steht vor allem im Zentrum, was die Zukunft bringen soll. Ich bin aber auch der Meinung, dass die Initiativen der Unternehmen, dass das wirklich auch mit bestem Wissen und Gewissen und aus unternehmerischer Initiative motiviert gemacht wurde, aber eben, ob das wirklich eine Aufgabe des Staates ist, hier diese Ausdehnungen zu machen, das halte ich auch für fragwürdig. Danke.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Auch ich möchte mich bei der Regierung für diese weitestgehend übersichtliche Postulatsbeantwortung bedanken. Ich möchte an dieser Stelle auch gleich an das Votum des Abg. Manfred Batliner anschliessen. Mir erging es ähnlich. Was mir fehlt sind Quellen für die Zahlen und Informationen, die in diesem Bericht angegeben werden. Es ist für mich somit nur sehr schwer nachvollziehbar, wo diese Informationen herkommen und ob diese richtig sind.
Zu den einzelnen Fragen: Meine erste Frage bezieht sich auf die Liechtensteinische Post AG und geht in die gleiche Richtung, wie sie bereits die Abgeordneten Batliner und Büchel gestellt haben. Auf den Seiten 12 und 13 in diesem Bericht werden auf der Seite 12 die Umsatzaufteilung in die verschiedenen Bereiche der Liechtensteinischen Post AG und auf der Seite 13 die diesbezüglichen personellen Ressourcen aufgelistet. So wird nunmehr für den Bereich - beispielsweise Logistik-Dienstleistungen - ein jährlicher Umsatz von CHF 200'000 angegeben. Die personellen Ressourcen hierzu seien 12 Vollzeitstellen. Das Verhältnis zwischen Umsatz und den eingesetzten Personalressourcen scheint mir hier zumindest fraglich zu sein und ich bitte die Regierung, hierzu Ausführungen zu machen.
Dann zur Seite 20 des gegenständlichen Bericht und Antrages: Hierbei handelt es sich um Ausführungen zur Telecom Liechtenstein AG. Hier wird ausgeführt, dass notwendige Investitionen nur wenig grössere Unternehmen tätigen und damit einen Beitrag zum Wirtschaftsstandort Liechtenstein leisten können. Hierzu meine Frage: Handelt es sich bei den wenigen grösseren Unternehmen um liechtensteinische Unternehmen oder nicht?
Dann noch eine weitere Frage zu dieser Seite: Es wird angegeben, dass als Faustregel allgemein gilt, dass 20% bis 25% der Dienstleistungen eines Vollserviceanbieters aus Grundversorgungsdiensten besteht. Hierzu meine Frage: Um was für ein Prinzip/Faustregel handelt es sich hierbei?
Dann zur Seite 21: Auf dieser Seite wird ausgeführt, dass die Telecom Liechtenstein AG heute 136 Personen Vollzeit beschäftige. Aus Presseberichten geht jedoch hervor, dass die Telecom Liechtenstein AG vor dem Stellenabbau 116 Personen angestellt und hiervon 14 Personen entlassen hat. Dies wären zum heutigen Tage 102 Stellen und so eine Differenz von 34 Stellen. Ich bitte die Regierung, hierzu Ausführungen zu machen, wie viele Personen heute tatsächlich bei der Telecom Liechtenstein AG angestellt sind.
Dann auf den Seiten 22 und 23 werden vier mutmassliche Konsequenzen einer Beschränkung der Liechtensteinischen Telecom AG auf die Grundversorgung aufgelistet. Die Regierung geht bei der Konzentration auf die Grundversorgung von einem defizitären Ergebnis in Höhe von geschätzt CHF 4 bis 8 Mio. pro Jahr aus, welche durch Staatsbeiträge aufgefangen werden müssten. Hierzu bitte ich die Regierung ebenfalls Ausführungen zu machen, aus welchen Untersuchungen sich dieses geschätzte defizitäre Ergebnis in Höhe von CHF 4 bis 8 Mio. ergibt.
Weiters wird ausgeführt, dass grosse Teile der Wertschöpfung vermutlich ins Ausland abfliessen würden. Hierzu bitte ich die Regierung Ausführungen zu machen, ob es in Liechtenstein keine Betriebe gibt, die diese Dienstleistungen allenfalls erbringen könnten.
Abschliessend möchte auch ich darauf hinweisen, dass ich grundsätzlich dafür bin, dass die staatlichen Betriebe sich auf ihre hoheitlichen Kompetenzen beschränken und nicht private Unternehmen konkurrenzieren sollten. Ich ersuche die Regierung somit, die Eigner- und Beteiligungsstrategien nochmals kritisch zu überprüfen, damit sich die öffentlichen Unternehmen wieder vermehrt auf ihre Kernkompetenzen beschränken. Vielen Dank. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Geschätzter Vize-Regierungschef, besten Dank für die Vorlage des Berichts. Meine Vorredner haben einiges an detaillierten Auskünften verlangt und sehr detailliert ausgeführt, wo sie noch Fragen haben. Dem kann ich mich durchaus anschliessen. Ich hätte mir zusätzlich noch gewünscht, dass auch andere Staatsbetriebe, wie das Radio L, in diesem Bericht beachtet werden, weil gerade Radio L nimmt doch einen sehr grossen Teil für Werbeeinnahmen ein, die in anderen Bereichen dann eben fehlen. Aber schlussendlich steht die Frage über allem: Was darf uns der Service Public kosten und was will der Staat anbieten bzw. was können Private anbieten? Es wird zwar auf Seite 32 aufgeführt, wie viele Stellen den Service Public erbringen. Dazu hätte ich die Frage: Was würde es uns als Staat nun kosten, wenn wir den Service Public wirklich nur auf das Wesentliche, auf diese Grundversorgung, beschränken würden? Dies kommt aus meiner Sicht im Bericht nicht so stark zum Tragen, ich finde da nirgends fundierte Anmerkungen. Vielleicht kann mir die Regierung dazu ein paar Ausführungen machen. Was würde es uns kosten, wenn wir wirklich nur das Wesentliche an Service Public anbieten würden? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Pepo Frick
Danke. Wie einige Reaktionen auf dieses Postulat zeigen,
- besteht eine offensichtliche Diskrepanz zwischen der Ansicht von Staatsunternehmen und der Privatwirtschaft, welches die wirklichen Kernaufgaben von Staatsunternehmen sind bzw. welche Massnahmen und Aktivitäten Staatsunternehmen entwickeln müssen, um deren unternehmerische Ziele zu erreichen, und
- das Ganze kumuliert bei der Problematik der Quersubventionierung; gemäss Postulatsbeantwortung engagieren sich staatliche Unternehmen in erweiterten Geschäftsbereichen, um positive Deckungsbeiträge zu generieren, welche nach Meinung der Regierung letztlich die Preise für die Grundversorgung subventionieren. Währenddessen vertreten privatwirtschaftliche Unternehmen die Ansicht, dass Staatsbetriebe
a) mit einem geringeren Finanzrisiko arbeiten können und
b) in privatwirtschaftlichen Geschäftsbereichen agieren, die zum Teil mit Erträgen aus ihrem eigentlichen Auftrag, der Grundversorgung, subventioniert werden.
Wir bewegen uns damit einmal mehr im Umfeld von Corporate Governance, der Eignerstrategie bzw. der entsprechenden Unternehmensstrategie. Dadurch wird für jedes staatliche Unternehmen definiert, was ein Staatsunternehmen leisten soll und wie der staatliche Auftrag erfüllt wird.
Insofern ist die Postulatsbeantwortung dürftig bis einseitig. Dargelegt wird ausschliesslich die Sicht der staatlichen Unternehmen. Der Blickwinkel der Privatwirtschaft wird kaum angesetzt, indem beispielsweise bei diesen «erweiterten Geschäftsbereichen» ein Effizienzvergleich mit der Privatwirtschaft angestellt würde.
Beim Abschnitt Liechtensteinische Post AG fällt auf, dass deren Mehrheitsbeteiligung an einem Linzer Unternehmen (für Prozessberatung, eSolutions-Bereich) nicht einmal erwähnt ist, wobei genau in diesem Bereich ein Projektauftrag mit einer spezialisierten liechtensteinischen Firma bestanden hatte, aber abgebrochen wurde.
Nicht unkritisch in diesem Zusammenhang ist auch der Abschnitt über die Telecom Liechtenstein AG, welche «Universaldienste als Teil einer von Kunden beanspruchten integrierten Gesamtleistung» darlegt und selbst erwähnt, dass «20 bis 25% der Dienstleistungen eines Vollserviceanbieters aus Grundversorgungdiensten besteht». Auch die Übernahme der Internet Gruppe deep aus Chur/Zug mit 44 Mitarbeitern ist nicht einmal erwähnt.
Meine zusammenfassende Bemerkung: Wo der Auftrag zur Grundversorgung aufhört bzw. inwiefern «erweiterte Geschäftsbereiche» dazugehören oder gar eine Voraussetzung für den Auftrag zur Grundversorgung sind, lässt sich nicht immer leicht beurteilen. Hier werden die Ansichten zwischen Staatsunternehmen und Privatwirtschaft wohl immer auseinander gehen. Diese Problematik wird aber in dieser Beantwortung sehr staatslastig dargelegt.
Es darf sicher festgestellt werden, dass Mehrheitsbeteiligungen vor allem im Ausland oder Übernahmen von ausländischen Unternehmen sicherlich kritisch zu betrachten sind.
Der Punkt Grundversorgung mit erweiterten Geschäftsbereichen ist auch unter dem Aspekt «schlanker Staat» zu beurteilen, wozu ich eben nicht nur die Verwaltung zähle, sondern eben auch die Staatsbetriebe.
Diesem gesamten Aspekt muss im Rahmen der Definition der Eignerstrategie - bei der der Landtag in Zukunft hoffentlich wieder mitreden kann - verstärkte Bedeutung beigemessen werden. In der aktuellen Gesetzeslage kann der Landtag bei der Eignerstrategie nur zustimmend nicken oder eben die Faust im Sack machen.
Ich wurde als Abgeordneter von einer «Interessengemeinschaft liechtensteinischer Unternehmen» mit Informationen beliefert. Am Anfang dieses Mails steht wörtlich: Ich bitte Dich um Unterstützung gegen die Verstaatlichungstendenzen einiger für das normale Geschäftsleben unfähiger «Sandkastenspieler». Solche Vorwürfe sind happig, und nicht unbedingt kommunikationsfördernd. Ich trage schliesslich und schlussendlich aber auch als Abgeordneter finanzielle Verantwortung. Die Interessengemeinschaft schreibt aber am Schluss ausgleichend, dass «die weitere Vorgehensweise noch in Arbeit ist». Ich bin gespannt auf ihre hoffentlich kooperative Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden.
Wie der Abg. Manfred Batliner auch in den Raum gestellt hat, ist es sicher interessant zu beobachten, was die Regierung aus der Diskussion mittelfristig umsetzen kann und umsetzen wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich hier sehr kurz fassen: Das Wesentliche wurde gesagt. Ich möchte das nicht wiederholen. Auch ich wurde von dieser Interessengemeinschaft - wie die meisten von euch - auch kontaktiert. Die vorgebrachten Anliegen sind sehr berechtigt und natürlich das magische Wort «Corporate Governance» wurde wieder genannt. Und wir wollen ja sehen, wenn diese Vorlage im Landtag präsentiert wird, und dann schlussendlich haben wir dann im Landtag - vielleicht wollen wir es so - wieder etwas über Beteiligungs- und Eignerstrategie zu sagen. Aber bis das der Fall ist, möchte ich den Herrn Wirtschaftsminister bitten, die Anliegen dieser privaten Klein- bis Mittelunternehmer ernst zu nehmen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort weiter an den Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen auch für die zahlreichen Voten. Die Diskussion in den letzten 60 Minuten hat gezeigt, dass das Thema sehr intensiv und auch sehr gut bearbeitet worden ist, und dass Sie sich auch verschiedentlich Ihre Gedanken gemacht haben. Ich denke, Ihre Kernbotschaft an die Regierung ist klar. Und darum beginne ich mit meinem Fazit:
Was gedenkt die Regierung weiters zu tun? Hierzu kann ich ausführen, dass die Postulatsbeantwortung zeigt, dass einzelne staatliche Betriebe sowohl Dienstleistungen in ihrem Kernbereich wie auch erweiterte Dienstleistungen anbieten. Sie beschränken sich also nicht nur auf den Grundversorgungsbereich - das haben Sie ja selbst ausgeführt - sondern werden auch weitere Dienstleistungen anbieten. Ich werde dann aber nachher noch darauf zurückkommen, wie das historisch entstanden ist. Ich persönlich bin der Überzeugung, dass diese Kritik, die vor allem auch die Interessengemeinschaft geäussert hat - und Sie waren ja mit diesen Damen und Herren in Kontakt - durchaus ihre Berechtigung hat. Deshalb müssen wir in den kommenden Monaten eine Diskussion führen, welchen Service Public bzw. welche Grundversorgung wir haben wollen und in welchen Bereichen staatliche Unternehmen zusätzlich tätig sein sollen. Es kann sicher nicht im Interesse des Staates sein, wenn sich unsere Staatsbetriebe in jenen Bereichen betätigen, die von der Privatwirtschaft bestens bedient werden. Hier kann es sicher die eine oder andere Entwicklung geben, die man kritisch hinterfragen muss. Was bedeutet das nun konkret? Konkret bedeutet das, dass wir die bestehenden Eignerstrategien, die die Regierung bereits verabschiedet hat, kritisch hinterfragen und mit den strategischen Führungsorganen der jeweiligen Unternehmen auch das entsprechende Gespräch suchen werden.
Ich möchte aber auch eines zu bedenken geben - und ich glaube, das hat der Abg. Gerold Büchel in der Diskussion gesagt: Von Schnellschüssen sollte abgesehen werden. Verschiedene Gebilde sind historisch gewachsen und man kann nicht einfach von heute auf morgen den Schalter umdrehen und gewisse Entwicklungen, die über Jahrzehnte herangewachsen sind, von heute auf morgen korrigieren.
Ich möchte aber, bevor ich auf mein Fazit zurückkomme, einige allgemeine Bemerkungen auch zu diesem sehr wichtigen Thema machen, und dann auch auf die eine oder andere Frage eingehen. Ich werde mich aber am Anliegen des Abg. Manfred Batliner orientieren. Ich hätte grosse Lust, mit Ihnen diese Details zu diskutieren, aber ich denke, das würde den Rahmen der heutigen Debatte sprengen.
Nun, wie kam es zu dieser Postulatsbeantwortung? Das wurde einleitend von verschiedenen Votanten erwähnt. Es wurden immer wieder folgende Fragen bei den staatlichen Unternehmen gestellt:
- Welche Aufgaben gehören zum Service Public?
- Welche Aufgaben gehören zur Grundversorgung?
- Welche Bereiche sollen staatliche Unternehmen nicht bearbeiten?
Zentral ist auch die Frage - und das hat auch der Abg. Peter Büchel am Schluss angesprochen: Welche Grundversorgung wollen wir überhaupt?
Diese Frage wurde nicht nur im Landtag thematisiert, diese Frage wurde in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren immer wieder thematisiert, und es wurde auch immer wieder kritisiert, dass es hierbei zu entsprechenden Quersubventionierungen kommen würde. Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit der vorliegenden Postulatsbeantwortung ganz allgemein die aktuelle Situation der staatlichen Unternehmen, die im Service Public tätig sind, darzustellen.
Ich möchte ein Fazit vorwegnehmen bzw. eine Feststellung machen: All diese Unternehmen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, haben heute einen gesetzlichen Auftrag. Diesen gesetzlichen Auftrag finden Sie im LKW-Gesetz, im Post-Gesetz, im Gesetz über die Telecom Liechtenstein oder im Gesetz über die Liechtenstein Bus Anstalt oder auch in anderen Gesetzen. Das heisst, diese gesetzlichen Aufträge sind hier im Landtag beschlossen worden und diese können auch jederzeit wieder verändert werden. Für ein Unternehmen bedeutet ein solcher Auftrag - und das ist dann wieder der Appell an die unternehmerische Verantwortung -, dass es Ziel des Unternehmens sein muss, diesen gesetzlichen Auftrag auch entsprechend zu erfüllen. Es ist also eine Verpflichtung für ein Unternehmen, diesem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Konkretisiert wird dieser gesetzliche Auftrag über die Eignerstrategie und über die Statuten, die sich der Verwaltungsrat gibt und die zum Beispiel von der Generalversammlung genehmigt werden. Und darum habe ich hier eine andere Meinung als zum Beispiel der Abg. Gerold Büchel vertreten hat. Er hat gesagt, das würde sich alles nur auf der Ebene der Eignerstrategien abspielen. Dem muss ich entgegenhalten, dass die Geschäftszwecke dieser Unternehmen jederzeit hier im Landtag diskutiert und auch abgeändert werden können. Das hat auch nichts mit der Corporate-Governance-Vorlage zu tun, sondern das sind die Spezialgesetze zu den entsprechenden Instituten, die wir auch entsprechend hier im Landtag behandelt haben.
Nun zu einer zweiten Feststellung: Die Unternehmen sind in den letzten Jahren oder Jahrzehnten sicherlich gewachsen. Teilweise stetig, teilweise haben sich verschiedene Veränderungen erst in den letzten Jahren eingestellt. Das hängt aber auch damit zusammen, dass der Staat, die Wirtschaft und auch die Gesellschaft verschiedene neue Ansprüche gestellt haben. Das hat insgesamt dazu geführt, dass man sich in neue Geschäftsfelder entwickelt hat, dass man die Unternehmensstrategie entsprechend erweitert hat, und dass man sich bei ausländischen oder inländischen Tochtergesellschaften beteiligt hat oder dass man diese auch gegründet hat. Und hier geht es mir, wie Ihnen auch, ich unterstelle hier den Verantwortlichen in keinster Weise böse Absicht, sondern das war die unternehmerische Verantwortung der verschiedenen Organe, dem entsprechenden gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Und der gesetzliche Auftrag lautet für all diese Unternehmen, dass man dem Land Liechtenstein, der Wirtschaft und seiner Bevölkerung eine entsprechende Versorgungssicherheit bieten möchte.
Und diese Veränderungen bzw. diese stärkere Anspruchshaltung von den verschiedenen Anspruchsgruppen, hat auch dazu beigetragen, dass sich diese Unternehmen nach weiteren Geschäftsfeldern umsehen mussten. Und eine Feststellung stimmt auch: Es ist in der Grundversorgung, im Kernbereich eines jeden staatlichen Unternehmens, ein Rückgang an Umsätzen festzustellen. Sie haben als Beispiel die Post in der Diskussion erwähnt. Auch das hat die Regierung in ihrem Bericht ausgeführt. Die Post findet heute eine Situation vor, in welcher ihre traditionellen Geschäftsfelder praktisch vollkommen liberalisiert sind bzw. dass es bis auf einen Bereich überhaupt kein Monopol mehr gibt, dass die Konkurrenzierung durch verschiedene andere Unternehmen in den letzten Jahren zugenommen hat, aber dass auch die modernen Kommunikationsmittel das ursprüngliche Geschäftsmodell der Post heute vor andere Anforderungen stellen.
Der Abg. Manfred Batliner hat hier süffisant gesagt: Wie war das früher? Wie war das in Krisenzeiten? Ja, meine Damen und Herren Abgeordnete, vor 60, 70 oder 100 Jahren hat man vielleicht die Briefpost von A nach B verteilt und man hat in Krisenzeiten dafür geschaut, dass die Briefe vom Kriegsherrn A zum Kriegsherrn B gekommen sind. Das waren die Logistikdienstleistungen der Post. Die Post als Logistikunternehmen und als staatlicher Grundversorger hat aber nicht nur diesen klassischen, herkömmlichen Auftrag zu bewältigen wie in Krisenzeiten, sondern die Post muss auch moderne Dienstleistungen anbieten. Sie alle kennen das. Sie alle arbeiten auch mit modernen Kommunikationsmitteln. Und auch hier ist die Post gefordert, in diesem elektronischen Geschäftsfeld tätig zu werden, wenn sie mit den Bedürfnissen von Wirtschaft und von Gesellschaft Schritt halten möchte. Und jetzt kann man sich natürlich zu recht die Frage stellen: Soll das die Post oder soll das die Post nicht machen? Und wenn man zum Schluss kommt, nein, die Post soll weiterhin nur Briefe und Pakete transportieren und ein kleines Mass an Finanzdienstleistungen ausführen, nämlich die klassischen Einzahlungen am Postschalter, dann wird das für das Geschäftsmodell der Post, für die Mitarbeiter und für andere Bereiche entsprechende Konsequenzen haben. Und das wird schlussendlich - das haben Sie auch gesagt - eine politische Frage sein, die dann in der Diskussion der kommenden Monate zu beantworten sein wird.
Und hier möchte ich auf einen Bereich eingehen, und zwar auf den Bereich der Kosten der Grundversorgung. Also jenen Bereich, welcher jetzt in der Diskussion auch angesprochen worden ist. Die Regierung hat hier in ihrem Regierungsbericht entsprechende Umsatzzahlen aufgeführt und diese Umsatzzahlen haben wir nicht selbst generiert, sondern die wurden uns in Stellungnahmen von den zuständigen Gremien der verschiedenen Unternehmen zugestellt. Und es kann durchaus sein, dass es da und dort zu Abweichungen zu den Geschäftsberichten kommt. Zum Ersten haben wir heute aktuelle Entwicklungen. Die sind in den Geschäftsberichten der Jahre 2010 noch nicht berücksichtigt. Das werden Sie dann in den Geschäftsberichten der Jahre 2011 finden. Zum Zweiten gibt es auch aktuelle Studien, die die entsprechenden Führungsorgane in Auftrag gegeben haben und die sind natürlich in den Geschäftsberichten auch noch nicht abgebildet. Also wir stützen uns bei den Umsatzzahlen und bei den Personalzahlen, die uns überliefert worden sind, auf die Ausführungen und Stellungnahmen der verschiedenen Firmen. Und wenn man sich nun die Frage stellt: Was kostet der Service Public künftig oder wie viel an Dienstleistung soll dort überhaupt erbracht werden? - dann wird diese Frage heute nicht abschliessend zu beantworten sein, Herr Abg. Peter Büchel. Wir können versuchen, die heutigen Geschäftsfelder darzustellen und wir können aufzeigen, wo die Risiken bestehen, wenn man sich von den heutigen Strategien, die die Unternehmen gefunden haben, verabschiedet. Und ein Risiko besteht darin, dass die reine Grundversorgung - und bleiben wir beim Begriff «reine Grundversorgung» - zukünftig nicht mehr kostendeckend sein wird. Heute ist die Regierung und sind Sie als Landtag auch in der konfortablen Lage, dass man vor X Jahren die verschiedenen Institute gegründet hat. Der finanzpolitische Entscheid des Landtags war, dass das Land Liechtenstein Aktienkapital bzw. Anstaltskapital zur Verfügung gestellt hat, aber dass Sie praktisch bei keinem Institut in den letzten Jahren - lassen wir Radio Liechtenstein und die LBA beiseite - jährlich Finanzbeschlüsse sprechen mussten, um den Unternehmen in ihren Grundversorgungsbereichen zu helfen.
Und das muss man auch einmal zur Kenntnis nehmen: Die erweiterten Dienstleistungen haben dazu geführt, dass das Land Liechtenstein keinen zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen nachkommen musste. Und hier - und das ist eine zentrale Aussage in diesem Regierungsbericht - orten wir ein gewisses Risiko. Wir haben das am Beispiel der Telecom Liechtenstein AG ausgeführt, wo wir ausführen, dass es ein potenzielles Verlustrisiko von CHF 4 bis 8 Mio. im Jahr 2020 geben kann. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass, wenn die Telecom Liechtenstein nur noch als reiner Grundversorger operiert, dass sie dann vielleicht im Jahr 2020 nicht mehr in der Lage sein wird, diese Grundversorgung kostendeckend zu erbringen und dass dann das Land Liechtenstein oder andere Provider, je nachdem wie das Gesetz ausgestaltet ist, entsprechende Beiträge zahlen müssen, um dieses Grundversorgungsdefizit abzudecken. Und das wäre eine veränderte Ausgangslage im Vergleich zu heute.
Noch zwei Bemerkungen zur Grundversorgung: Die Grundversorgung heute ist reguliert. Egal, ob Sie sich im Energiebereich bewegen, egal, ob Sie sich im Telekommunikationsbereich bewegen. Hier gibt es entsprechende Kostenmodelle. Diese Kostenmodelle werden von den zuständigen Regulierungsbehörden kontrolliert, und es ist das Ziel, dass die Grundversorgung kostendeckend zu erbringen ist.
Eine weitere Bemerkung zum Thema Grundversorgung: Die Grundversorgung ist heute definiert. Die ist heute definiert auf der Stufe des Gesetzes, auf der Stufe der Verordnung oder auf der Stufe des Leistungsauftrags. Der Abg. Gerold Büchel hat in seinem Votum das Beispiel LBA aufgeführt, wo es eine öffentliche Ausschreibung gegeben hat und wo die Ausschreibungskriterien sehr deutlich hinterlegt worden sind. Ich möchte Ihnen hier die ergänzende Information geben, dass das für andere Betriebe auch gilt. Wir haben zum Beispiel den Auftrag zur Erbringung des Universaldienstes im Bereich der Telekommunikation vor rund drei Jahren öffentlich ausgeschrieben. Dort gibt es auch entsprechende Kriterien, die erfüllt werden müssen. Und wenn Sie die reine Grundversorgung im Telekommunikationsbereich ansehen, finden Sie das Ganze in der zugehörigen Verordnung hinterlegt. Dort gibt es einen Art. 19, Mindestangebot an Diensten zum Universaldienst, Art und Umfang, wo Sie wortgetreu nachlesen können, was der eigentliche Universaldienst schlussendlich beinhaltet und welche Leistungen von einem Universaldienstleister auch erbracht werden müssen.
Diese Ausschreibung hat zu einem Ergebnis geführt. Es gab nur einen Bewerber, der diesen Universaldienst erbringen wollte, und das war die Telecom Liechtenstein. Dieser Wettbewerb stand auch allen anderen Institutionen hier im Land und allen ausländischen Carriern offen. Und darum möchte ich einen Schluss, den die Regierung zieht, verstärken: Die erweiterten Dienstleistungen, die wir heute haben, die helfen mit, um den ganzen Grundversorgungsbereich zu stabilisieren. Und in einem Argument möchte ich auch dem Gewerbe widersprechen und das haben Sie auch in Ihren Voten teilweise aufgeführt: Es ist wirklich nicht so, dass die Quersubventionierung von der Grundversorgung in die erweiterten Dienstleistungen stattfindet, sondern es ist so, dass die erweiterten Dienstleistungen heute einen Beitrag dazu leisten, um den gesamten Grundversorgungsbereich zu stabilisieren. Das als Bemerkung zum Service Public.
Zu einem anderen Bereich, den Sie angesprochen haben, zur Wirtschaftskraft der staatlichen Unternehmen: Die staatlichen Unternehmen, welche die Regierung jetzt in ihrem Bericht aufgeführt hat, haben insgesamt einen Umsatz von mehr als CHF 270 Mio. und bieten zusammen mehrere hundert Arbeitsplätze an. Und man kann schon feststellen, dass in diesen staatlichen Betrieben vergleichsweise sehr viele Lehrlinge ausgebildet werden. Und Sie haben jetzt in Ihren Voten Folgendes dargelegt: Wenn wir bei den staatlichen Betrieben Personal abbauen, dann wird das volkswirtschaftlich gesehen zu einer Umlagerung führen, das heisst, andere Betriebe bauen dieses Personal wieder auf. Ich kann dieses Argument nachvollziehen. Ob das in der Praxis dann wirklich so ist, wird sich zeigen. Ich möchte einfach sagen, wir haben heute sehr viele Mitarbeitende in den Staatsbetrieben, und wir haben heute sehr viele Lehrlinge, die ausgebildet werden.
Dann zu den Rückflüssen: Wenn man sich mit einzelnen staatlichen Unternehmen befasst, stellt man fest, dass die Führungsorgane sehr wohl eine Zusammenarbeit mit dem liechtensteinischen Gewerbe su-chen. Beispielsweise hat die Liechtensteinische Post im Jahr 2010 rund CHF 5,3 Mio. ins liechtensteinische Gewerbe investiert. Und auch die Telecom Liechtenstein hat im Jahr 2010 über CHF 10 Mio. direkt an Leistungen ins liechtensteinische Gewerbe investiert. Es ist also nicht so, dass hier keine Zusammenarbeit stattfindet, sondern man versucht dort, wo es sinnvoll ist, auch das liechtensteinische Gewerbe zu berücksichtigen.
Ein weiterer Aspekt - und der wurde in der bisherigen Diskussion überhaupt noch nicht erwähnt - ist folgender: Wenn man sich die Landschaft an staatlichen Unternehmen im Ausland ansieht - ob das eine Swisscom in der Schweiz ist, ob das eine Post in der Schweiz ist, ob das analoge Gesellschaften in Österreich sind -, dann stellt man fest, dass es ähnliche Geschäftsmodelle gibt, die von diesen Unternehmen in ihrem jeweiligen Land auch umgesetzt werden. Also es ist nicht so, dass unsere staatlichen Unternehmen hier Strategien beschritten hätten, die es im Ausland nicht gibt. Sondern wenn man den Vergleich zum Ausland zieht, dann wird man sehen, dass sich diese Unternehmen in ihren jeweiligen Geschäftsfeldern entsprechend auch so entwickelt haben.
Nun möchte ich kurz auf einzelne Unternehmen und einzelne Fragen eingehen. Zuerst zur Liechtensteinischen Post AG, welche in verschiedenen Voten angesprochen worden ist: Ich habe schon gesagt, dass die Tendenz im klassischen Briefpostgeschäft rückgängig ist und die Post sich deshalb Gedanken gemacht hat, wie man den ganzen Grundversorgungsbereich stabilisieren könnte. Und darum findet man auch diese Geschäftsfelder, die in der Postulatsbeantwortung auf den Seiten 12/13 auch entsprechend aufgeführt worden sind. Zumindest hat Ihre bisherige öffentliche Diskussion eines bewirkt: Der Verwaltungsrat der Liechtensteinischen Post AG hat beschlossen, gewisse Geschäftsfelder der Tochtergesellschaft Lieservice AG aufzugeben, nicht weil man festgestellt hat, dass das nicht eigentlich im Geschäftsmodell der Post ein künftiges Geschäft sein wird, sondern weil man gesagt hat: Das sind jetzt wirklich Bereiche, von denen man sich trennen kann.
Ich möchte aber exemplarisch ein Beispiel aufzeigen - und das ist der ganze Drittartikeleinsatz im Poststellennetz. Dies einfach, damit Sie ein Gespür dafür bekommen, wie komplex diese ganze Diskussion ist. Der Verkauf von Drittmitteln an den Postschaltern hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Standbein der Liechtensteinischen Post entwickelt und im Jahr 2010 hat die Liechtensteinische Post rund für CHF 3,8 Mio. Drittartikel verkauft, was rund 8% des Gesamtumsatzes entspricht. Wenn man sich die Top-Artikel anschaut, dann stellt man fest, dass dies Kehrichtmarken mit einem Anteil von 30%, Papeterie/Büro/Bücher mit einem Anteil von 19% und Lotto mit einem Anteil von 17% sind. Diese Verkäufe haben insgesamt einen Deckungsbeitrag von CHF 460'000 erzielt und dieser Deckungsbeitrag deckt die Mietkosten für alle Poststellen im Land mit Ausnahme der Poststelle von Vaduz, oder anders ausgedrückt, die Personalkosten von fünf Vollzeitstellen. Was ich Ihnen damit einfach sagen möchte ist Folgendes: Wir können sagen, wir wollen diesen Drittartikelverkauf nicht mehr bei der Post. Dann wird der Verwaltungsrat so etwas beschliessen. Der Verwaltungsrat muss sich dann aber auch Gedanken machen, wie er diese CHF 460'000 an Mietkosten über andere entsprechende wirtschaftliche Aktivitäten abdecken kann.
Einen Aspekt, den Sie bei der Liechtensteinischen Post speziell angesprochen haben, ist das Verhältnis von Umsatz im Universaldienst zur Anzahl Mitarbeiter. Sie haben hier ausgerechnet, dass das bei den vorliegenden Zahlen rund CHF 264'000 Umsatz pro Kopf betragen würde. Diesbezüglich kann ich Ihnen eine einfache Antwort geben: Diese Zahl mag richtig sein, aber die Marge im Universaldienst ist eben relativ gering und die grossen Deckungsbeiträge, die dann auch den Beitrag zum Gewinn liefern, die erzielen Sie nicht im Universaldienst, sondern die erzielen Sie in den erweiterten Dienstleistungen. Ich gehe aber mit Ihnen einig - und das habe ich eingangs meiner Antwort gesagt, dass man diese erweiterten Dienstleistungen nicht nur bei der Post, sondern auch bei allen anderen Unternehmen überprüfen muss.
Dann zur Liechtenstein Bus Anstalt: Hier wurde ausgeführt, dass diese einen klaren Auftrag habe und hier ein anderes Modell gewählt worden wäre. Diesbezüglich möchte ich ergänzend festhalten, dass auch die Ausgangslage eine andere ist. Der öffentliche Verkehr ist per se defizitär. Wir haben heute einen Selbstfinanzierungsgrad von rund 20 bis 25%. Das heisst, das Land Liechtenstein muss immer eine höhere finanzielle Summe einschiessen, wenn man den öffentlichen Verkehr attraktiv gestalten möchte. Und darum hat man hier auch bewusst ein anderes Modell wählen können. Ob solche Modelle, wie das auch der Abg. Gerold Büchel gewünscht hat, auf die herkömmlichen Staatsbetriebe eins zu eins anwendbar wären, da bin ich mir nicht ganz sicher.
Zur Gasversorgung gab es keine speziellen Bemerkungen, aber zur Telecom Liechtenstein gab es spezielle Bemerkungen. Ganz allgemein möchte ich zur Telecom Liechtenstein ausführen, dass sich die Telekommunikationsbranche dauernd in einem Wandel befindet. Das ist nicht erst seit heute so. Wenn man sich die Telekommunikationsentwicklung in den letzten 15 Jahren ansieht, dann wird man feststellen, dass es sich um einen hoch dynamischen Markt handelt. Um einen Markt, der sehr wettbewerbsintensiv ist und in welchem auch die Innovationen sehr schnell Eingang finden. Und wenn man sich dort die Landkarte an Telekommunikationsunternehmen anschaut, dann wird man sehen, dass eben so genannte Universaldienstanbieter auch erweiterte Dienstleistungen anzubieten haben. Darum steht auf der Seite 20 auch geschrieben, dass als Faustregel gilt, dass allgemein 20 bis 25% der Dienstleistungen eines Vollserviceanbieters aus Grundversorgungsdiensten bestehen. Das ist so, wenn man die internationale Telekommunikationslandschaft analysiert und wenn man feststellt, in welchen Geschäftsbereichen die jeweiligen Grundversorger tätig sind.
Die Branche befindet sich also in einem Umbruch und die Regierung hat das ja auch zum Anlass genommen, um im Zuge der Erarbeitung der Eignerstrategie entsprechende Abklärungen zu tätigen. Und hierbei geht es im Wesentlichen um zwei Fragen: Welches Modell soll mit der Telecom Liechtenstein künftig umgesetzt werden? Soll das eine Telecom Liechtenstein sein, so wie sie heute aufgestellt ist mit entsprechenden Geschäftsfeldern, mit entsprechenden Tochtergesellschaften, oder soll das eine Telecom Liechtenstein sein, welche sich auf den klassischen Grundversorgungsbereich zu konzentrieren hat? Und diese strategischen Optionen werden im Moment untersucht und diese strategischen Optionen werden dann auch in einer politischen Diskussion entsprechend bewertet werden müssen. Und darum auch die Frage des Abg. Thomas Vogt betreffend die Erarbeitung der Eignerstrategie. Diese Konsequenzen, die Sie angesprochen haben, und die auf der Seite 22 aufgeführt sind, die resultieren genau aus diesen strategischen Überlegungen. Und das sind nicht irgendwelche Sandkastenübungen, welche die Regierung alleine macht, sondern hierfür haben wir eine international renommierte Beratungsfirma beigezogen, welche auch unser Land sehr gut kennt und welche auch in der Vergangenheit bereits im Land tätig war, welche aber vor allem auch das entsprechende telekommunikationsspezifische Know-how mitbringt.
Ich möchte hierbei erwähnen, dass gerade die Telekommunikation und die betreffenden Infrastrukturen natürlich aus wirtschaftspolitischer Sicht eine kritische Infrastruktur sind, bei welcher man sich sehr gut überlegen muss, welche Schritte man für die Zukunft setzt. Und so können auch die Zahlen auf der Seite 22 verstanden werden. Es gibt diese beiden Strategien und diese beiden Strategien werden untersucht. Und wenn man sagt, man möchte im Prinzip die Telecom Liechtenstein künftig als reinen Grundversorger aufstellen, dann hätte das in etwa die heutigen Konsequenzen, so wie sie hier dargestellt sind, zur Folge. Selbstverständlich können einige liechtensteinische Betriebe einen Teil der Aufgaben übernehmen. Aber die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich die liechtensteinischen Betriebe nicht für die Grundversorgung interessiert haben, sonst hätten sie sich ja vor drei Jahren im entsprechenden Ausschreibungsverfahren beworben. Aber da die Grundversorgung nicht attraktiv ist, hat man sich nicht beworben und an dieser mangelnden Attraktivität wird sich auch künftig nichts ändern. Das führt dann wieder zur politischen Frage, die ich anfangs erwähnt habe. Wenn wir in der Grundversorgung keine ergänzenden Bereiche mehr haben, mit denen wir die Grundversorgung stabilisieren können, dann ist der Landtag bzw. das Land gezwungen, entsprechende finanzielle Beiträge zu leisten.
Dann noch zur Detailfrage betreffend die Vollzeitstellen: Bei den Vollzeitstellen, beim Personal, muss man immer folgende Frage in Betracht ziehen: Reden wir von reinem Personal oder reden wir von Vollzeitstellen? Ich habe jetzt die Pressemitteilung der Telecom Liechtenstein nicht mehr aktuell im Kopf, aber mein Kenntnisstand ist, dass das die aktuelle Mitarbeiterzahl ist, welche auch in der Pressemitteilung entsprechend kommuniziert worden ist. Warum es zu dieser grossen Differenz gekommen ist, kann ich Ihnen heute hier nicht abschliessend beantworten, aber wenn das von Interesse ist, dann können wir Ihnen dieses Detail sehr gerne nachliefern.
Dann zum Bereich der Liechtensteinischen Kraftwerke: Hier gab in dem Sinn keine grösseren Diskussionspunkte ausser den Hinweis auf die Tochtergesellschaften und den Hinweis, dass sich hier der Gewinn reduzieren würde. Diesbezüglich möchte ich auch wieder auf die Geschäftsberichte verweisen. Diese österreichischen Gesellschaften, Herr Abg. Batliner, haben ganz einfach noch keine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfaltet - und darum steht hier auch nichts geschrieben. Aber die Liechtensteinischen Kraftwerke werden im nächsten Jahr einen konsolidierten Jahresbericht vorlegen. Das müssen sie auch und wenn sie das nicht machen, dann müssen die Liechtensteinischen Kraftwerke dies gemäss PGR entsprechend begründen, warum das nicht gemacht wird. Aber wir haben die Geschäftsberichte im Mai-Landtag behandelt und ich habe Ihnen dazumal die Ausführung gemacht, dass wir den Unternehmen mitteilen werden, dass dort, wo die staatlichen Unternehmen Tochtergesellschaften gegründet haben, das in den nächsten Geschäftsberichten entsprechend ausgewiesen werden muss. Und ich habe bisher noch keine Rückmeldung erhalten, dass das im nächsten Jahr nicht der Fall sein sollte. Die Regierung ist hier auch an Transparenz interessiert, und ich gehe davon aus, dass zumindest jene Tochtergesellschaften im Ausland, welche wirtschaftlich tätig sind, auch in den Jahresberichten entsprechend aufgeführt werden. Und Sie werden dann ja im Mai-Landtag im nächsten Jahr wieder die Gelegenheit erhalten, zu jedem einzelnen staatlichen Unternehmen einen entsprechenden Geschäftsbericht zu erhalten, und Sie können diese Diskussion dann weiterführen. Ansonsten hat es zu den LKW selbst keine grösseren Bemerkungen gegeben, welche man jetzt kommentieren müsste.
Ich komme zum Schluss und fange wieder mit meinem Eingangsvotum an: Was macht die Regierung in den nächsten Monaten? Die Regierung wird in den nächsten Monaten sehr intensiv das Gespräch mit den Vertretern der strategischen Ebene der staatlichen Unternehmen suchen. Wir werden auch die Leistungsaufträge bzw. die Eignerstrategien entsprechend überprüfen und evaluieren, welche Szenarien möglich sind. Das zum Ersten.
Zum Zweiten werden wir einen aktiven Dialog mit dem Gewerbe führen. Ich kenne einzelne Vertreter dieser Interessengemeinschaft auch. Wir werden den Gewerbevertretern einen politischen Dialog anbieten. Auf der einen Seite habe ich Verständnis dafür, dass wir hier gewisse Konkurrenzsituationen entschärfen müssen. Auf der anderen Seite muss es aber auch ein Anliegen des Gewerbes sein, dass wir auch inskünftig eine stabile staatliche Grundversorgung haben. Ich werde auch versuchen, den Interessenausgleich zwischen den Unternehmen und den verschiedenen Gewerbevertretern zu finden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Herr Regierungschef-Stellvertreter, für Ihre Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für ihre Ausführungen. Vor allem für die letzten Ausführungen einen herzlichen Dank. Es freut mich, dass die Regierung hier aktiv den Dialog suchen wird und die Situation überprüfen will. Ein paar Punkte möchte ich nochmals kurz kommentieren, einfach auch im Lichte der künftigen Monate.
Bezüglich der Deckungsbeiträge bei diesen CHF 264'000, dass da die Marge gering ist: Das ist richtig, das kann ich mir gut vorstellen. Es gibt ja immer zwei Seiten. Es kann kostengetrieben oder umsatzgetrieben sein. Es könnte auch defizitär sein. Der Punkt ist nur, wenn eine Person dann auch CHF 264'000 kostet, dann frage ich mich: Warum ist diese so teuer? Und wenn das dann ausschliesslich aufgrund von hohen Infrastrukturkosten ist oder eben tiefen Auslastungszahlen, also sprich, da wo wirklich Umsatz generiert wird, bezieht sich das nur auf wenig Zeit am Tag, dann ist eben die Frage: Gäbe es auch eine andere Möglichkeit? - das habe ich auch in meinem Votum ausgeführt - gäbe es auch eine andere Möglichkeit, das zu tun, als einfach - wie hier in diesem Bericht - zu sagen: Ja, das muss so sein, und sonst muss man einfach die Kosten über den Staat tragen. Ich denke, Sie haben richtig gesagt, man kann da auch über die Grenzen hinwegschauen. Auch da geht man ähnliche Wege, wobei auch auf beiden Seiten geht man Wege, wo eben nicht eine Poststelle immer der Post gehört - um ein Beispiel zu nennen. Ich würde mir einfach erwarten, dass man da vielleicht neben dem auch zu sagen, es kostet zu viel, sich auch überlegt: Könnte man es vielleicht ein wenig anders lösen? Das wäre ein Wunsch. Es ist mir an dem Punkt auch klar, dass das jetzt einfach mal so behauptet wird von mir. Ob das dann wirklich so machbar ist, das muss man sich sicher genau anschauen. Mir wäre das zu wenig, wenn einfach so drinsteht: Entweder so - und anders geht es gar nicht. Das ist mir zu wenig kreativ.
Bezüglich den Ausführungen, was die Telecom in Liechtenstein ausgegeben hat - und im Bericht steht, im Jahr 2010 sind es CHF 2,2 Mio. - erwarte ich einfach im selben Zug, dass diese Summe grösser ist als das, was im Ausland ausgegeben wurde. Ich gehe jetzt einfach einmal davon aus, dass das der Fall ist. Ansonsten ist das ein wenig sehr einseitig dargestellt seitens der Telecom an diesem Punkt.
Dann Ihre Ausführungen und da spürt man den Punkt, das Thema Eignerstrategie, Leistungsauftrag und Corporate Governance. Da sind wir wahrscheinlich unterschiedlicher Meinung. Ich denke, die Regierung und einige Mitglieder des Landtags sehen das unterschiedlich. Das ist das eine Thema. Das Zweite ist einfach: Sie haben gesagt, es gibt strategische Entscheidungen, die im politischen Prozess geklärt werden müssen. Gemäss heutigem gesetzlichen Rahmen wüsste ich jetzt nicht, wie das vonstatten gehen sollte, weil dieser strategische Prozess eine alleinige Regierungssache in Zusammenarbeit mit der Unternehmung ist. Ich weiss nicht, wie da die Vorstellungen sind. Auf jeden Fall sind die Elemente Eignerstrategie und Leistungsauftrag, was die strategische Ebene angeht, sind nicht Sache des Landtags. Im besten Fall können wir das zur Kenntnis nehmen und dann einfach darüber zu diskutieren ist dann nicht zielführend.
Dann haben Sie richtig gesagt, man hätte die Möglichkeit, auch den Zweck anzupassen. Das ist mir durchaus auch bewusst. Ich denke nur, es wäre besser, wenn das über eine Strategie und über einen Leistungsauftrag ginge, also beispielsweise explizit auszuschliessen, dass gewisse Dinge getan werden. Ich möchte einfach da der Regierung mitgeben, wenn sich in dieser Richtung nichts bewegt, dann muss sich der Landtag in der Tat überlegen, ob er nicht beginnt, den Zweck so einzugrenzen, dass das sich in die Richtung bewegt, wie man das wünscht. Ich denke, das ist nicht der ideale Weg, um eine Unternehmung zu führen oder zu steuern, wenn wir hier das mit Artikeln festlegen. Ich glaube, das sollte man nur in Ausnahmefällen tun. Aber wenn das das einzige Mittel ist, das der Landtag künftig noch zur Verfügung haben sollte, dann wird man sich das überlegen müssen. Das hat allerdings auch Konsequenzen.
Ich danke für die Ausführungen der Regierung und denke, es ist einiges zu erwarten von den öffentlichen Unternehmungen, dass sich da auch ein wenig etwas bewegen wird. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Vizeregierungschef, für die interessanten Ausführungen. Auch ich möchte noch einiges anmerken. Ich möchte gerade anschliessen beim Abg. Gerold Büchel: Ich würde es natürlich auch nicht als zielführend sehen, dass wir dann hier über Gesetzesartikel dann diese Steuerung vornehmen müssen. Wir haben ja auch, wenn ich jetzt die Sparte Beispiel Papeterie hernehme, haben wir hier positive Beispiele. Wir haben Spartenbereiche, die negativ sein werden. Also ich denke, wenn wir dann nur über Gesetzesartikel so befinden werden, dann ist das dann schon eher fahrlässig zu bedenken und das wäre dann schon das allerletzte Mittel, das man hier anwenden möchte. Also so geht es auf jeden Fall mir. Ich denke, dass man dann eben schon fundiert diese Spartenbetrachtung machen muss. Auch auf die Erwähnung Universaldienst, ob die Marge gering ist oder nicht, ich kann mir das vorstellen und ich kann mir das auch nicht vorstellen. Ich habe keine Ahnung, keine Unterlagen, keine Informationen. Und darum bin ich auch nicht befähigt, hier jetzt ein Urteil zu fällen. Und wenn man das dann über das Gesetz steuern müsste, wäre das dann schon problematisch und schwierig.
Ich möchte nur noch mitgeben, dass, wenn jetzt Strategien dann diskutiert werden, wenn die auch so lauten: Zurück zur Grundversorgung, dass man einfach offen bleibt und auch die ganz offene Frage stellt: Müssen wir überhaupt diese Grundversorgung selber anbieten? Also ich möchte hier nur den Blickwinkel als Frage hier noch gesamt öffnen, nicht dass man da sagt: Okay, wir reduzieren irgendeine Aufgabe, sondern einfach auch die Grundversorgungsfrage stellen: Ist das in dieser Kleinheit notwendig, dass wir das auch hier machen? Wir haben einiges bis vor 15 Jahren auch nicht selber getan und haben auch nicht schlecht gelebt. Aber das ist dann auch immer abhängig von der Sparten- oder Geschäftsfeldbetrachtung, was da sinnvoll ist und was nicht.
Dann zur durchgeführten Ausschreibung: Da kann man jetzt interpretieren, ob das nur aus Attraktivitätsgründen nur ein Bewerber war. Ich denke, der grösste Mitbewerber ist ja beteiligt bei dieser liechtensteinischen Unternehmung und daher das Ausschlussverfahren natürlich das auch schon ausschliesst und diese allfälligen Mitbewerber sich darum auch nicht beworben haben. Und ich denke, dass es eben auch anderen Betrieben so geht, die jetzt in anderen Staaten sind, dass die nicht als erstes dann auf das kleine Liechtenstein zugehen. Diesbezüglich müsste man dann eher mit den Schweizern darüber diskutieren. Danke.Stv. Abg. Leander Schädler
Danke, Herr Präsident, meine Damen und Herren. Herr Regierungschef-Stellvertreter, Sie haben sicher Verständnis dafür, wenn ich ganz kurz auf einen kleinen Punkt eingehe, und zwar ist das der Verkauf von Drittartikeln in den Poststellen. Da ist mir mein altes Händlerherz schon beinahe stehen geblieben, als ich gehört habe, dass da CHF 3,8 Mio. umgesetzt werden. Ich möchte dazu nur sagen: Das ist einfach die Kehrseite der Medaille, dass dieses Geld dem liechtensteinischen Handelsgewerbe einfach fehlt, uns fehlen diese Umsätze. Es wird auch nicht immer von den Kunden positiv aufgenommen, dass in den Poststellen quasi ein Krämerladen angeboten wird und manchmal hat man das Gefühl, jedes Mal, wenn es der Post etwas schlechter geht, dann wird dieser Krämerladen wieder erweitert. Aber die Ausführungen von Ihnen, Herr Regierungschef-Stellvertreter, waren sehr informativ und ich kann das verstehen, dass man sich hier etwas einfallen lassen muss. Aber wie gesagt, Sie werden es verstehen, dass ich doch dazu sagen wollte: Wir vom liechtensteinischen Handelsgewerbe müssen offenbar ein grosses Opfer bringen, damit eine stabile staatliche Grundversorgung gewährleistet wird. Das wollte ich einfach noch sagen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich fühle mich nun doch noch ein wenig ermuntert, ein paar Worte zur Diskussion beizutragen. Sie wissen ja, ich komme von der Gewerbeseite und ich behaupte nun einmal, ich weiss sehr genau, dass private Unternehmungen im Service Public sehr stark und zuverlässig sein können.
Aber diese Frage stellt sich ja auch gar nicht hier. Man sieht an der ausführlichen Diskussion, wie komplex die Thematik ist und welche politischen Hintergründe eigentlich auch dahinterstecken. Natürlich möchte jeder Gewerbebetrieb sich diese staatliche Konkurrenz vom Leibe halten. Auch ich habe manchmal den Eindruck, die staatlichen Unternehmungen würden zu viel Konkurrenz für uns Gewerbetreibenden sein. Der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat es auch sehr eindrücklich dargestellt, wo denn eigentlich die Problematik liegt in der ganzen Angelegenheit. Und wenn ich ihn richtig verstanden habe, hat er ja auch gesagt, die Problematik um den Service Public muss sehr genau untersucht werden, die Eignerstrategien müssen kritisch hinterfragt werden. Eine sehr schwierige Problematik, wenn Steuergelder im Einsatz sind, wenn mit Steuergeldern sozusagen das unternehmerische Risiko gestützt wird. Das ist natürlich von der unternehmerischen Seite immer kritisch zu hinterfragen.
Andererseits geht es wirklich darum: Was müssen wir denn anbieten? Wo liegt denn der Grundversorungsbereich wirklich? Und das ist eigentlich die entscheidende Frage. Und da muss ich wirklich sagen, dieser Hinweis, wie wir das regeln können, schlussendlich ist die Regierung eigentlich der falsche Adressat der ganzen Geschichte. Und so verstehe ich auch Ihren Hinweis, Herr Regierungschef-Stellvertreter, wer entscheidet, welche Grundversorgung wir überhaupt wollen, das sind wir, das ist der Landtag. Der Landtag kann sagen: Wir wollen eine sichere Grundversorgung im Energiebereich, wir wollen eine gesicherte Grundversorgung im Telekommunikationsbereich und wie wollen wir diese finanziert haben, wie weit wollen wir eigentlich gehen. Da können wir nach wie vor Einfluss nehmen. Wir können sagen, was der Staat soll, was der Staat leisten muss - und das ist unsere Entscheidung. Schlussendlich schieben wir hier den schwarzen Peter der Regierung zu - mache ich natürlich auch sehr gerne, wenn ich das kann -, aber die eigentliche Entscheidung liegt ja bei uns. Wir können sagen, was wir wollen. Wir können sagen, was die Post anbieten soll, wie die Post finanziert werden soll. Das ist unsere Entscheidung - nach wie vor. Sollen wir auch machen. Das ist eigentlich der falsche Ansatz, wenn wir hier hingehen und sagen: Liebe Regierung, ihr habt den Auftrag von uns, aber was macht ihr eigentlich damit? Schlussendlich ist es unsere Entscheidung. Es ist viel angenehmer natürlich, wenn ich sagen kann: Kümmert auch darum, aber konkurrenziert nicht das Gewerbe. Schlussendlich ist es unsere Entscheidung - ich sage es nochmals ganz genau. Wir können sagen hier drin, wir haben die Macht, wir sind die Stimme des Volkes. Wir können sagen, was wir schlussendlich wollen und was nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte gerade auf den Abg. Beck zurückkommen und sagen: Wenn Sie gemeint haben, als ich ausgeführt habe, dass die Gesetzesänderung jetzt die letzte Möglichkeit wäre, dann wollte ich das nur verstehen, dass wir das als Inititative machen würden, wenn die Regierung jetzt in dieser Richtung nicht diese Ausarbeitung machen würde. Also ich gehe davon aus, dass die Regierung die Aufarbeitung macht und entsprechende Anträge in den Landtag bringt. Das meinte ich und nicht, dass wir als Abgeordnete noch irgendwo mal die letzte Möglichkeit nehmen würde und das Initiativrecht benutzen würden. Das meinte ich von mir aus jetzt, das wäre dann schon sehr fahrlässig, wenn wir keinen Spartenüberblick hätten. Das wollte ich damit sagen. Also, dass hier irgendwo ein schwarzer Peter an den schwarzen Martin geschoben werden sollte, das war hier eigentlich auch nicht die Meinung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Jürgen Beck
Nur ganz kurz: Vom schwarzen Martin zum roten Beck, um die Sache ein wenig wieder auf den Boden zu bringen. Ich habe Sie natürlich schon richtig verstanden. Ich sehe den Ansatz eigentlich auch auf einer anderen Seite. Ich muss es vielleicht auch noch ein wenig relativieren. Wir können ja schlussendlich über die Spezialgesetze trotzdem eingreifen. Dies können wir, wenn wir wollten, können wir sie abändern. Aber ich gebe Ihnen Recht, ich gehe auch davon aus, dass die Regierung die Botschaft verstanden hat, die Meinung des Landtags so weitergibt und über die Eignerstrategien die nötigen Lösungen nun erarbeiten wird. Da sind wir uns vollkommen einig. Wie dann der Weg gehen wird, wenn es nicht so sein sollte oder wenn es uns nicht behagen würde, darüber können wir zu einem anderen Zeitpunkt sicher diskutieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Wortmeldungen. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Eine abschliessende Bemerkung seitens der Regierung: Ich teile die Meinung, die der Abg. Jürgen Beck und auch andere Abgeordneten hier vertreten haben. Im Bereich der Grundversorgung ist es schlussendlich ein politischer Entscheid des Landtags, was die Unternehmen anzubieten haben und was nicht. Ich habe das versucht in meinem Votum aufzuzeigen. Selbstverständlich haben Sie die Spezialgesetze, die Sie direkt beeinflussen können. Spezialgesetze und Eignerstrategien sollten aber nach Möglichkeit im Einklang stehen. Dort sind wir uns auch einig. Und wir werden jetzt dieses Votum, das ja praktisch einstimmig an die Regierung gerichtet war, mitnehmen und werden in den politischen Dialog mit dem Gewerbe und mit den verschiedenen Unternehmen treten, um zu sehen, wie wir die Diskussion betreffend diese Konkurrenzierung pro futuro etwas entspannen können. Aber rein institutionell hätte man jederzeit die Möglichkeit, über den Zweckartikel zu den Spezialgesetzen entsprechende Vorgaben zu machen, genauso, wie man sich vor 10, 15 oder 50 Jahren entschieden hat, die Institutionen zu gründen, mit Landtagsbeschluss in Kraft zu setzen und auch entsprechend Dotationskapital, Anstaltskapital oder Aktienkapital mit auf den Weg zu geben. Auch das habe ich gesagt: Wenn der Auftrag künftig ein anderer ist und die Grundversorgung nicht mehr stabilisiert werden kann und defizitär wird, dann hat der Staat dieses Defizit dann in der Zukunft auch zu tragen, weil er aufgrund eines ganz bestimmten politischen Entscheids diesen Beschluss auch so gefällt hat.
Eine zweite abschliessende Bemerkung zum Abg. Gerold Büchel: Selbstverständlich, Herr Büchel, denkt die Post auch in Szenarien. Es wird nicht ein Entweder-oder geben. Das Poststellennetz der Zukunft wird sowieso ein ganz anderes sein. Wir werden vermutlich in zehn Jahren nicht mehr in jeder Gemeinde eine Poststelle haben. Das werden wir uns künftig gar nicht mehr leisten können. Wir werden Modelle analysieren müssen, wie es sie in der Schweiz gibt, wie es sie in Norwegen gibt, wo mit Agenturmodellen gearbeitet wird. Und es wird dann vermutlich eine Hauptpost im Oberland und eine Hauptpost im Unterland geben. Was es schlussendlich ist, kann ich Ihnen heute nicht sagen, aber es wird kein Ja oder Nein geben, sondern hier müssen die Verantwortlichen auch entsprechende Szenarien erarbeiten.
Und eine dritte Abschlussbemerkung als Replik zum Kommentar des Abg. Leander Schädler: Herr Schädler, ich verstehe die Besorgnis und Ihr Händlerherz, das geschlagen hat. Ich möchte aber noch ergänzend ausführen, dass von diesen CHF 3,8 Mio., für die die Liechtensteinische Post Drittartikel verkauft hat, CHF 2,3 Mio. direkt beim liechtensteinischen Gewerbe eingekauft wurden. Damit hätte ich geschlossen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet:
«Der Hohe Landtag wolle diese Postulatsbeantwortung zur Kenntnis nehmen und das Postulat über die hoheitlichen Aufgaben von staatlichen Unternehmen und Institutionen (Grundversorgungsaufgaben, Service Public) vom 20. April 2011 abschreiben».
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden einhellig zugestimmt und gleichzeitig Traktandum 3 erledigt.
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