Postulatsbeantwortung betreffend die Häusliche Betreuung und Pflege (Nr. 71/2011)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir setzen unsere Beratungen in der öffentlichen Sitzung fort und kommen zu Traktandum 3: Postulatsbeantwortung betreffend die häusliche Betreuung und Pflege.
Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 71/2011 und steht zur Diskussion.
Gibt es Wortmeldungen?
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Die Beantwortung der Regierung des von der FBP am 20. Oktober 2010 eingereichten Postulats zur Verbesserung und Weiterentwicklung der häuslichen Betreuung und Pflege liegt uns vor. Das Postulat hatte zum Ziel, drei Hauptproblemfelder in Zusammenhang mit der häuslichen Betreuung und Pflege bzw. der Auszahlung des per 1. Januar 2010 geschaffenen Betreuungs- und Pflegegeldes aufzuzeigen und zu verbessern.
Es sind dies:
- Vereinfachung des administrativen Aufwandes, der dem Pflegebedürftigen bzw. dessen Familienangehörigen bei Bezug des Pflegegeldes erwächst;
- Schaffung eines Pools für Betreuungs- und Pflegepersonal;
- Ausländerrechtliche Lösung bzw. Möglichkeiten für Pflegepersonen aus dem Ausland.
Zu Punkt 1 – administrativer Aufwand bei zu entlöhnendem Arbeitsverhältnis: In unserem Postulat wurde die Regierung gebeten, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der administrative Aufwand bei Bezug von Betreuungs- und Pflegegeld für die anspruchsberechtigte Person reduziert werden könnte.
Dazu führt die Regierung aus, dass im Zentrum die ordentliche versicherungsrechtliche Absicherung der Arbeitnehmenden steht und dass die entsprechenden Beiträge entrichtet werden müssen. Weiters, dass der Arbeitgebende von diesen Pflichten nicht befreit und die Rechtslage nicht geändert werden könne. Eine «Sonderkategorie freier Beruf», nämlich eben «Betreuerin» zu schaffen, sei abzulehnen.
Selbstverständlich war es auch nicht die Absicht der Postulanten, die ordentliche versicherungsrechtliche Absicherung der Arbeitnehmenden in Frage zu stellen. Es ging und geht einfach um eine Vereinfachung bzw. um eine Hilfe bei der Abrechnung, da der Pflegebedürftige bzw. dessen Angehörige damit oft überfordert sind. Dass diese Überforderung bei vielen Bezügern da ist, bestätigen viele Betroffene und wird auch von der Regierung in der Postulatsbeantwortung bestätigt.
Wie die Regierung auf Seite 16 ausführt, gibt es zwei Hauptmodelle der häuslichen Pflege:
- Die Betreuung und Pflege wird durch das Personal der Familienhilfe oder einer anderen Institution erbracht oder
- durch Angehörige bzw. Angestellte im Angestelltenverhältnis.
Der administrative Aufwand für die Betroffenen entsteht nur bei der Pflege von Familienangehörigen von angestelltem Betreuungspersonal. Die Betreuung durch die Familienhilfe wird von der pflegebedürftigen Person bzw. deren Familie eben direkt an die Familienhilfe vergütet. Die Intention der Postulanten war es, für die Betroffenen eine ähnliche Form der einfachen Auszahlung an die Pflegepersonen zu finden oder eben eine Fachstelle, die hilft, die Administration zu bewältigen.
Die Regierung führt auf Seite 18 der Beantwortung ebenfalls aus, dass die Höhe des Anspruches auf Betreuungs- und Pflegegeld monatlich schwanken kann und dass damit auch die Lohnabrechnungen monatlich entsprechend angepasst werden müssen. Genau diese Veränderungen im Gesundheitszustand, vorübergehende Spitalpflege, teilweise halbstationäre Pflege usw. machen die Lohnabrechnungen zusätzlich anspruchsvoll.
Bis Ende 2010 hat die KBA bei der LAK vorübergehend Beratungen bzw. Unterstützungen bei Fragen im Zusammenhang mit dem Betreuungs- und Pflegegeld angeboten. Dieses Angebot wurde gemäss Ausführungen der Regierung rege in Anspruch genommen. Seit dem 1. Januar 2011 hat die IBA - die Informations- und Beratungsstelle - die Beratung und Hilfestellung im Zusammenhang mit dem Betreuungs- und Pflegegeld übernommen und bis Mai bereits 40 persönliche Beratungen und Hilfestellungen durchgeführt.
Diese Aussagen und Zahlen zeigen ganz klar die Probleme bei den Abrechnungen auf. So finde ich in den Äusserungen der Regierung auf den Seiten 18 und 19 dazu einen Widerspruch, wo es heisst, dass die Anzahl derer, welche mit der Abrechnung wirklich überfordert sind, gemäss den Erfahrungen der IBA mit minimal beziffert wird und dass ein Grossteil der Anspruchsberechtigten oder deren Angehörige die administrativen Anforderungen bewältigen können.
Bezüglich der Abrechnungen ist laut Aussagen der Regierung zusätzlich geplant, dass in Zusammenarbeit mit dem Verband Liechtensteinischer Familienhilfen und dem Seniorenbund bzw. der IBA das Ziel verfolgt wird, eine Zusammenarbeit mit pensionierten Buchhaltern oder anderen Fachkräften zu suchen, die Personen gegen Leistung eines Unkostenbeitrages den Abrechnungsaufwand abnehmen. Ich finde diese Idee eines zusätzlichen Angebots gut, denn nach Aussagen verschiedener Betroffener würden sie gerne gegen einen kleineren Beitrag von den administrativen Aufgaben entlastet.
Die in der Postulatsbeantwortung zu diesem Punkt aufgeführten Aussagen und Erläuterungen scheinen mir zielführend und ich hoffe, dass der Bezug des Betreuungs- und Pflegegeldes damit für alle Anspruchsberechtigten auch administrativ zu bewältigen ist. Sicherlich muss die Praxis zeigen, ob im Laufe der Zeit nochmals Anpassungen notwendig sind.
Zu Punkt 2 - Schaffung eines BetreuerInnen-Pools: Im Postulat wurde ausgeführt, wie schwierig sich die Suche nach geeignetem Betreuungs- und Pflegepersonal oft gestaltet, besonders wenn es um Langzeitpflege, Wochenendpflege und Nachtdienste geht.
Die Regierung führt aus, dass im Bereich der Familienhilfen strukturelle Verbesserungen und neue Zielsetzungen angestrebt werden bzw. dass das Ressort Soziales mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt wurde. Weiters, dass in Zukunft gedacht ist, die Familienhilfen des Landes in einen Verein zusammenzuführen, um eine stützpunktübergreifende Personalkoordination für Betreuungs- und Pflegekräfte einzuführen. Es müssen sicher verschiedene Formen der Reorganisation in Betracht gezogen werden und eine davon ist, die Familienhilfen unter einem Dach zu vereinen. Dennoch bitte ich die Regierung, gerade eine solche Reorganisation sehr sorgfältig anzugehen, da die einzelnen Familienhilfen über viele Jahre gewachsene Strukturen aufweisen, in denen viel Herzblut und persönliches Engagement dahinter stehen. Wir sind auch in Zukunft auf private Initiativen und Organisationen angewiesen, die nahe bei den Menschen und ihren Problemen sind.
Aufgrund der demografischen Entwicklung und der weiteren auf den Seiten 21 und 22 gemachten Feststellungen zu Pflege und Betreuung sowie der gesellschaftlichen Veränderungen ist in den nächsten Jahren im Betreuungsbereich mit starker Personalnachfrage zu rechnen.
So begrüsse ich es sehr, dass diese Aufgaben seitens der Regierung und aller Verantwortlichen mit erster Priorität angegangen werden. Wir brauchen in Zukunft in weitaus höherem Ausmass als heute Pflegefachleute und betreuende Personen. Wir brauchen eine Fachstelle, die Personen rekrutiert, Ausbildungen, Kurse etc. anbietet. Nebst ausgebildeten Pflegefachleuten sind gerade auch Familienfrauen und Wiedereinsteigerinnen prädestiniert für viele Betreuungsaufgaben.
Ziel muss es sein, dass eine Fachstelle diesen Betreuungspool übernimmt, bei der Hilfe suchende Personen schnell und unbürokratisch Betreuungspersonen finden, die Langzeitpflege, Nacht- und Wochenenddienste anbieten. Ansonsten kommen physisch und psychisch überlastete Angehörige – trotz Betreuungs- und Pflegegeld – ganz schnell an ihre Grenzen, gesundheitliche Probleme entstehen, neue Pflegebedürftigkeit und vermehrte Heimeinweisungen sind die Folge.
Zu Punkt 3 - ausländerrechtliche Lösung: Auch wenn die Regierung in ihren Ausführungen betont, dass für Pflegeberufe aus verschiedenen Gründen keine Sonderlösungen möglich sind, möchte ich doch nochmals darauf hinweisen, dass es bei der Suche nach ausländischem Pflegepersonal, da wenig liechtensteinische Pflege-Personen zur Verfügung stehen, Probleme gibt. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Informations- und Beratungsstelle IBA, die bei den Abrechnungen zum Pflegegeld berät und mit den in Zusammenhang stehenden Stellen vernetzt ist, auch beim Vorgehen bei der Anstellung von ausländischem Pflegepersonal informierend und beratend zur Seite steht. Die rechtlichen Möglichkeiten müssen bekannt und ausgeschöpft werden, damit keine illegalen Arbeitsverhältnisse entstehen können.
Trotz dieser Ausführungen bzw. der angedachten Verbesserungsmöglichkeiten fehlt mir eine saubere rechtliche Lösung. Illegale Anstellungsverhältnisse oder ein Umgehen oder Nichtbeachten des Grenzgängerstatus, was bisher durchaus praktiziert wird, darf nicht zur Lösung bei der Anstellung von ausländischen Pflegekräften werden. Wir wissen, dass Pflegebedürftige und deren Familienangehörige oft in einer grossen Notlage sind bei der Suche nach Betreuungspersonal. Sie verdienen unsere ganze Unterstützung. Denn wenn infolge Personalmangels die Betreuung und Pflege zu Hause immer weniger stattfinden kann, brauchen wir in Zukunft doppelt so viele Pflegeheime.
Abschliessend danke ich der Regierung für die Postulatsbeantwortung und ersuche sie eindringlich, auf dem Weg zu einer Verbesserung und Lösung der künftigen Aufgaben weiterzugehen, damit unser Land auch in Zukunft die Aufgaben, die sich mit der demografischen Entwicklung stellen, bewältigen kann. Besten Dank. Ich bin für Abschreiben des Postulates.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Mit der heutigen Postulatsbeantwortung geht die Regierung auf drei Problempunkte ein, die im Zusammenhang mit der häuslichen Betreuung und Pflege und der Zahlung von diesbezüglichem Pflegegeld schon bei der Einführung des Pflegegeldes diskutiert wurden. Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass es Pflegebedürftige und Angehörige gibt, die tatsächlich mit solchen Problemen konfrontiert sind.
In der Postulatsbeantwortung berichtet die Regierung über den derzeitigen Stand der Dinge und zeigt mögliche Lösungen auf, die derzeit in einem Entwicklungsprozess erarbeitet werden.
Der erste Schwerpunkt war die Auszahlung des Pflegegeldes als Nettobetrag bzw. die Erleichterung der Abrechnung des Gehalts der Pflegeperson. Hier zeigt die Regierung auf, dass für jene Pflegefälle, die durch die Familienhilfevereine betreut werden, sich dieses Problem nicht stellt.
Für die anderen wurde inzwischen bei der IBA eine Person beauftragt, Pflegegeldempfänger und ihre Familien hinsichtlich der Anstellungsfragen zu beraten und zu betreuen. Die Regierung informiert, dass von den 260 anspruchsberechtigten Personen rund 15% diese Beratung beansprucht haben. Die IBA könne mit dem bestehenden Dienstleistungsangebot einen Grossteil der Fragen beantworten. Jedoch ist geplant, für jene Pflegebedürftigen, welche mit der administrativen Arbeit tatsächlich überfordert sind, eine Unterstützung anzubieten, welche mit dem Familienhilfeverband und pensionierten Fachleuten organisiert werden soll. Das scheint mir durchaus eine pragmatische Herangehensweise.
Bei den ausländerrechtlichen Bestimmungen sieht die Regierung offenbar nur wenige Möglichkeiten, auf Wünsche und Forderungen nach einer Lockerung der Zugangsbestimmungen einzugehen. Die Regierung zeigt unterschiedliche Möglichkeiten auf, will jedoch keine Präzendenzfälle für Ausnahmen schaffen. Wenigstens besteht die Möglichkeit eines Wochenaufenthaltes für EWR- oder CH-Grenzgänger. Interessant der Hinweis am Schluss der Thematik, ich zitiere: «Es ist durchaus denkbar, dass eine Institution den Betreuungsberuf mit dem Anbieten von verschiedenen Kursen auch für Wiedereinsteigerinnen oder Familienfrauen in das Berufsleben attraktiv ausgestaltet». Das ist durchaus ein positiver Aspekt. Es wird jedoch noch einige Zeit dauern, bis er seine Wirkung entfalten könnte.
Am meisten Freude ausgelöst hat bei mir der Teil des Berichts, der die Personalsituation behandelt und die Aussicht darauf, dass es eine landesweite Koordination des Betreuungs- und Pflegepersonals geben soll. Ich begrüsse es sehr, dass ein Projekt der Regierung, Ressort Soziales, zusammen mit den Familienhilfe-Vereinen gestartet wurde und dass es mindestens zehn klare Zielvorgaben hat.
Um einige der Ziele zu nennen: - Landesweit optimale Koordination des Pflegepersonals;
- ein einziger Familienhilfeverein;
- eine einzige Anlaufstelle für Fragen und Beratungen;
- die zentrale Koordination aller Leistungen;
- erhöhte Transparenz;
- Vermeidung von Doppelspurigkeiten;
- einheitliches landesweites Pflegeportfolio;
- Trennung von strategischer und operativer Ebene
- sowie Leistungsvereinbarungen Land/Gemeinden.
Wenn alle Pflegepersonen in einem landesweiten Betreuungspool bei einem einzigen Familienhilfeverein integriert werden können, der straffe Strukturen annimmt, wird das die Einsatzplanung des Pflegepersonals landesweit optimieren. Auch eine zukünftige Zusammenarbeit bezüglich Pflegepersonal mit LAK, Landesspital, Seniorenbund und IBA ist eine interessante Perspektive.
Ich möchte der Regierung meinen Dank aussprechen für ihre Bemühungen zur Verbesserung der Situation beim Pflegepersonal. Insbesondere möchte ich auch den Familienhilfevereinen danken, die sich zur Kooperation bereit fanden und damit eine koordinierte und straffe, übersichtliche Organisationsform ermöglichen.
Eine Zusammenführung und Vereinfachung der Strukturen erleichtert den Einsatz der Dienstleistungen einerseits und andererseits erleichtert es den Zugang für die Pflegebedürftigen zum Pflegepersonal. Ich wünsche den Beteiligten gute Fortschritte bei ihrer Arbeit und danke der Regierung für den Bericht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Werte Landtagsabgeordnete. In der Landtagssitzung vom Oktober 2010 habe ich die Überweisung des Postulats ebenfalls unterstützt. Zu den ersten zwei Problemfeldern «Pflegebedürftige als Arbeitgeber» und «Finden von Pflegepersonal» bestand seit der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes Informationsbedarf, vor allem, weil bei der 1. und 2. Lesung noch viele Fragen der Abgeordneten offen geblieben waren. Die Regierung argumentierte damals vor allem damit, dass man erst nach Einführung des Gesetzes feststellen könne, ob es sich in diesen Punkten bewähre.
Zum dritten Thema, dem Aufenthaltsstatus von ausländischem Pflegepersonal, waren zusätzliche Informationen wichtig und von Interesse vor allem zum Schutz der ArbeitnehmerInnen. Ich begrüsse es, dass die Regierung die umfassende, sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Arbeitnehmer - sprich des Pflegepersonals - als unabdingbar erachtet und deshalb kein alternatives Modell präsentiert, mit dem diese Absicherung aufgeweicht würde. Meiner Meinung nach muss es andere Wege geben, die nicht auf Kosten der Absicherung der Arbeitnehmer gehen.
Dem Fazit der Regierung, dass ein Grossteil der Anspruchsberechtigten und Arbeitgeber bzw. deren Angehörige die administrativen Anforderungen bewältigen können, stehe ich allerdings skeptisch gegenüber. Von zwei professionell tätigen Buchhaltungsbüro weiss ich, dass nicht wenige Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörige dort die Abwicklung der Sozialabgaben für das Personal in Auftrag geben, weil sie selber mit dieser Aufgabe überfordert sind. Für diese Dienste müssen sie selber aufkommen. Allerdings scheint mir diese Situation in den allermeisten Fällen auch finanziell zumutbar. Aber diese Personen suchen dann wohl keinen Rat mehr bei der IBA und können wohl auch nicht statistisch erfasst werden. Zumindest hat die Regierung hier Handlungsbedarf ausgemacht und sucht zusammen mit den weiteren beteiligten Institutionen nach Alternativen.
Weiters von Interesse sind die Ausführungen der Regierung zur regionalen Konzentrationstendenz bei den Familienhilfevereinen und dem Fazit, dass die Regierung für Liechtenstein eine Konzentration auf nur noch einen anstelle von bisher fünf Familienhilfevereinen anstrebt. Hier scheint einiges im Gange zu sein und gerne würde ich bei Gelegenheit Stellungnahmen der Familienhilfevereine zu dieser Frage lesen und hören, wie sie dazu stehen. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Als Erstes möchte ich mich auch bei der Regierung bedanken für die Beantwortung des Postulates. Mir sind aber einige Fragen in Zusammenhang mit dieser Beantwortung aufgefallen. Und gerade auch, wenn ich jetzt das letzte Votum gehört habe, so sind diese Fragen mehr als berechtigt.
Auf der Seite 14 in Punkt 3.2 - Auszahlung des Betreuungs- und Pflegegeldes als Nettobetrag wird unter anderem ausgeführt: «Zur Abklärung des Betreuungs- und Pflegebedarfs muss eine Beurteilung des behandelnden Arztes in Form einer ärztlichen Bestätigung eingeholt werden». Zu dieser Ausführung würde mich interessieren: Erfolgt die Einstufung durch diese Empfehlung des Arztes? Anhand dieser Empfehlung, ist das bereits die definitive Einstufung? Oder was hat diese ärztliche Bestätigung konkret für einen Zweck?
Die nächste Frage ergibt sich zu Seite 17. Hier führt die Regierung aus, von diesen Pflichten - sprich der Auszahlung dieses Betreuungs- und Pflegegeldes - könne der Arbeitgebende nicht befreit werden. Ich denke mir, eine Idee des Postulates war eben, dass zum Beispiel eine zentrale Stelle - als Beispiel die AHV/IV/FAK - diese Funktion übernehmen würde. Und wenn hier die Regierung nun ausführt, ja man könne die Arbeitgebenden davon nicht befreien, dann mag das sehr wohl so sein, aber es geht ja darum, diesen administrativen Aufwand möglichst effizient zu gestalten. Es wird dann auf Seite 17 auch ausgeführt, eine Sonderkategorie freier Berufe könne sich die Regierung nicht vorstellen. Das mag alles sein. Nur, mir kommt es fast so vor, das ist die Idee der Regierung, diese Sonderkategorie der freien Berufe. Die Idee der Postulanten war doch eher, dass man diesen administrativen Aufwand zentral regelt, als Beispiel bei der AHV. Deshalb frage ich mich auch: Woher kommt diese Idee dieser Sonderkategorie der freien Berufe?
Dann ist es mir gleich gegangen wie der Abg. Doris Frommelt, diese Ausführungen auf Seiten 18 und 19 betreffend wiederum diese Auszahlung des Betreuungs- und Pflegegeldes. Die Regierung sagt auf der einen Seite, es sei grundsätzlich kein Problem, auf Seite 18. Das hat dann auch die Abg. Marlies Amann-Marxer in ihrem Votum mit Zahlen unterlegt. Auf der Seite 19 wird dann aber im Schlussabsatz eben ganz konkret ausgeführt, dass Probleme bestehen. Und dann wird hier auf die pensionierten Buchhalter verwiesen. Das sind sehr gute Ansätze. Ich denke mir, die Regierung sieht ja selbst, es bestehen eben effektiv Probleme bei dieser Auszahlung.
Im gleichen Kontext geht es auf Seite 20 weiter, wenn zuoberst steht: «Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass, wie in anderen Wirtschaftszweigen auch, eine umfassende sozialversicherungsrechtliche Absicherung unabdingbar ist». Ich denke mir, es war nie und nimmer die Idee der Postulanten, hier diese sozialversicherungsrechtliche Absicherung wegzubedingen. Das war kein Thema bei diesem Postulat. Der primäre Punkt war effektiv, diesen administrativen Aufwand möglichst zentral zu regeln. Und wie gesagt, diese sozialversicherungsrechtlichen Absicherungsbestimmungen wurden sicherlich nicht in Frage gestellt. Und das wäre eben sehr gut gewährleistet, wenn es über diese zentrale Stelle, als Beispiel bei der AHV, geregelt würde.
Der zweite Hauptpunkt, den ich ansprechen möchte, ist der Punkt 3.3 - Schaffung eines Pools für Betreuungs- und Pflegepersonal. Hier wird auf der Seite 20 von einem Familienhilfeverein für Liechtenstein gesprochen. Dazu würde mich von Seiten der Regierung natürlich interessieren, wie sich die verschiedenen Vereine im Land zu dieser Idee stellen, konkret: Was sagen die Vereine dazu, dass zukünftig nur noch ein einziger Familienhilfeverein bestehen soll?
Auf der Seite 21 wird dann auch von einer Anlaufstelle für Beratung und Fragen allgemein gesprochen. Dazu würde mich auch interessieren: Gibt es denn jetzt mehrere? Nach meinem Wissensstand gibt es doch jetzt auch nur eine Anlaufstelle.
Ein weiterer Punkt ist ebenfalls auf Seite 21 von Relevanz. Hier wird ausgeführt: «Die Familienhilfen sind derzeit grundsätzlich gut aufgestellt, jedoch zukünftigen Anforderungen nicht gewachsen». Auch hier frage ich mich, wie hier die Position der Familienhilfen zu solchen Ausführungen der Regierung ist. Es scheint mir doch relativ eine kritische Wortwahl zu sein auf Seite 21.
Der nächste Punkt, Seite 22. Hier wird unter anderem auf zu wenig freie Plätze in Heimen verwiesen. Und in diesem Zusammenhang würde mich schon interessieren: Wie sieht es mit dem Projekt in Mauren aus? Wird dieses Projekt in Mauren realisiert? Nach meinem Wissensstand ist ein Wettbewerb erfolgt. Und wenn hier schon von zu wenig Plätzen in Heimen gesprochen wird, würde mich das noch interessieren, wie der Stand der Dinge ist in Sachen Mauren.
Der nächste Punkt ist auch auf Seite 22. Hier wird ausgeführt, eine erhöhte Anforderung an Qualifikation, Stärkung der Ausbildungsanstrengungen. Das hat für mich den Beigeschmack, aber da kann mich jetzt die Regierung dann korrigieren betreffend diese erhöhte Anforderung: Was ist darunter zu verstehen? Geht man davon aus, dass zukünftig fast jeder eine Matura braucht, um diese Ausbildung absolvieren zu können? Mich würde konkret interessieren: Was sind diese erhöhten Anforderungen an Qualifikation?
Der nächste Punkt ist auf Seite 23, der nach meinem Dafürhalten doch auch diskussionswürdig ist. Hier ist nachzulesen: «Ein zukünftiger Familienhilfeverein Liechtenstein anstelle der bis anhin einzelnen fünf Vereine in den Gemeinden des Oberlandes sowie des Vereins Familienhilfe Unterland soll als kompetenter Partner im Gesundheitswesen wahrgenommen werden». Das suggeriert natürlich, dass aktuell kein kompetenter Partner vorhanden ist. Und ich denke mir, das kann man dann doch nicht so stehen lassen. Deshalb würde mich schon interessieren, wie dieses Wort «kompetent» auf Seite 23 zu interpretieren ist von Seiten der Regierung.
Es geht dann nämlich auf Seite 24 gerade wieder mit dieser Kompetenz auf Seiten der Familienhilfe weiter. Hier wird dann ausgeführt: «Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Familienhilfe als kompetenter Partner im Gesundheitswesen unabdingbar». Auch dieser Satz beinhaltet natürlich im Umkehrschluss die Auslegung, dass aktuell eben diese Kompetenz mitunter nicht vorhanden ist. Auch da möchte ich die Regierung bitten, eine präzisere Formulierung dieses Sachverhaltes kundzutun.
Der nächste Punkt, der mich interessieren würde, ist die Seite 26. Hier wird oben ausgeführt: «Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung, Coaching, Lebenserfahrung, Einführungsvermögen». Dieser Begriff «Einführungsvermögen», ist der hier richtig gewählt? Müsste es nicht «Einfühlungsvermögen» heissen?
Und dann auf Seite 27 ebenfalls eine Frage. Hier wird erwähnt: «Schliesslich ist zu erwähnen, dass eine Bewilligung für eine private Organisation, welche bereits seit vielen Jahren in verschiedensten Schweizer Kantonen tätig ist, erteilt worden ist». Hier würde mich konkret interessieren: Um welche private Organisation handelt es sich hierbei, welche schon längere Zeit in der Schweiz tätig ist? Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Wendelin Lampert, ich möchte der Regierung nicht die Antwort vorwegnehmen, ich möchte nur meine Sichtweise zu den Fragen, die Sie gestellt haben, dartun. Ich sehe die Ausführungen der Regierung in einem etwas anderen Licht betreffend die Familienhilfevereine. Ich habe nicht den Eindruck, dass im Bericht die Kompetenz und die Qualität der Arbeit der Familienhilfevereine angezweifelt oder in Frage gestellt wird. Vielmehr wird den Familienhilfevereinen eine gute Qualität bescheinigt. Ich gehe aber davon aus, dass bei der Gründung der Familienhilfevereine die Lage im Land eine andere war, die Aufgaben nicht in derselben Weise erbracht werden mussten und die Aufgaben zum Teil auch andere waren wie heute. Auf Seite 22, wie Sie selber sagen, hat die Regierung aufgeführt, dass aufgrund der demografischen Entwicklung sich die Situation im Land verändern wird und hat aufgeführt, was die Auswirkungen sein könnten. Und dafür müssen wir gewappnet sein. Und das bedingt auch, dass die bestehenden Strukturen, die bestehenden Möglichkeiten - die Familienhilfevereine sind einer davon - sich anpassen. Ich habe die Ausführungen der Regierung in dieser Hinsicht verstanden und nicht etwa als Abqualifizierung der bisher geleisteten Arbeit. Das einfach, um eine andere Perspektive auch aufzuzeigen. Ich bin gespannt auf die Antwort der Regierung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner. Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke für die grundsätzlich positive Aufnahme der Postulatsbeantwortung. Grundsätzlich möchte ich nur kurz ausführen, dass es für die Regierung ganz klar ist, dass die Familienhilfen bisher und auch heute eine sehr gute Arbeit leisten. Ich glaube, das zweifelt niemand an. Aber wie die Abg. Marlies Amann-Marxer gerade bemerkt hat, ist es eben so, dass wir uns für die Zukunft wappnen müssen. Es gibt da verschiedene Veränderungen der Rahmenbedinungen und dann müssen wir uns darauf einstellen, es müssen sich auch die Vereine darauf einstellen. Und ich denke, gerade die Familienhilfevereine sind sich zum grössten Teil dessen auch bewusst.
Die drei Punkte, die hauptsächlich vom Postulat angesprochen worden sind, eben die Vereinfachung der administrativen Aufgaben: Diesbezüglich haben verschiedene von Ihnen jetzt einen Widerspruch in der Beantwortung geortet. Ich denke, dem ist nicht so. Die Regierung führt aus, dass bei diesen rund 260 Personen, die Pflege- und Betreuungsgeld in Anspruch genommen haben im 2011, also in dieser Periode, 40 davon die IBA in Anspruch genommen haben, allerdings waren nicht alle 40 Fälle so gelagert, dass sie überhaupt nicht mit einer Lohnbuchhaltung klar gekommen sind. Es gab dort Leute, die einfach eine Hilfestellung brauchten, um zu erfahren, welche Anmeldeformulare zu bekommen sind, was alles notwendig ist. Und nachdem sie alle Informationen dann hatten, waren sie durchaus selber in der Lage, alles andere dann selbstständig zu erledigen. Vielleicht da und dort noch mit ein, zwei Rückfragen, aber das läuft dann so gemäss den Ausführungen des Leiters der IBA ganz gut.
Es gibt allerdings dann einen kleinen Prozentsatz, der dann trotz aller dieser Hilfestellungen nicht mit der Lohnbuchhaltung klarkommt und für diese Gruppe müssen wir dann jetzt Personen suchen, die sie bei dieser Tätigkeit unterstützen. Ich gehe mit Ihnen einig, dass es dann nicht sein kann, dass ein guter Teil des Pflegegeldes dann für diese Tätigkeiten ausgegeben werden soll und ich denke schon, dass wir in unserem Land vielleicht Personen finden, die auch in einem solchen Feld gewillt sind, ehrenamtlich oder in einer Art und Weise tätig zu sein, das übernehmen können und fachlich dazu in der Lage sind. Also darauf setze ich. Ich hoffe, ich werde nicht eines Besseren belehrt.
Der zweite grosse Punkt, der natürlich ein sehr wichtiger Punkt ist, ist die Schaffung eines Pflegerinnenpools und vor allem eines Betreuerinnenpools. Es ist so, dass wir einen solchen Pool an irgendeiner Organisation quasi anhängen müssen, weil es da verschiedene Fragestellungen gibt, die zu erledigen sind, wo auch Leute vom Fach vorhanden sein müssen, um verschiedene Fragen abklären zu können, Hilfestellungen zu geben usw. Das muss vielleicht nicht unbedingt eine neue Fachstelle sein, aber das ist eben gedacht, dass ein Familienhilfeverein oder möglicherweise, wenn es dann auch noch zwei sind im Lande, das wird sich weisen, aber jedenfalls ein grösserer Verein dann eine Fachagenda bzw. die Führung dieses Betreuerinnen- und Pflegerinnenpools hat. Ich denke, wir brauchen dazu einen grösseren Verein an Familienhilfen. Ich kann Ihnen dazu sagen, wir haben dieses Projekt - nennen wir es mit dem Ziel, einen Familienhilfeverein im Lande zu haben - initiiert. Wir haben inzwischen in diesem Prozess das natürlich auch mit den Gemeindevorstehern besprochen, weil die sind ja unsere Partner in dieser Angelegenheit. Wir hatten dazu Gelegenheit, unser Konzept in der Vorsteherkonferenz zu präsentieren. Wir haben dann anschliessend in einer grösseren Veranstaltung mit den Gemeindevorstehern und dem Bürgermeister und den Vorständen der Familienhilfen eine ziemlich ähnliche Präsentation unseres Modells, wie die Regierung das verabschiedet hat, nochmals vorgestellt und haben dann mit allen Vereinen, Vorständen, den Vorstehern bzw. mit dem Herrn Bürgermeister und falls gewünscht, auch anderen Gemeindevertretern aus den Gemeinderäten für jeden Verein respektive jede Gemeinde einzeln nochmal eine Präsentation gehalten und auch unsere Vorstellungen diskutiert. Ich denke, mit Ausnahme eines Vereins. Alle Vereine stehen grundsätzlich dieser Idee positiv gegenüber. Es gibt natürlich jetzt noch viele Fragen abzuklären. Die sollen in einem gemeinsamen Projekt auch abgeklärt werden. Die Vereine haben die Gelegenheit, sich da auch aktiv einzubringen und dann auch mitzubestimmen, wie dieser Verein dann schlussendlich organisiert sein soll oder kann. Und es ist ganz klar, dass in einem solchen Prozess sicher verschiedene Ängste und Bedenken auftreten, weil es gibt auf einer Führungsebene vielleicht Vereinspräsidenten oder -präsidentinnen, die dann, wenn man einen hat, für sich sagen können: Bin ich jetzt überflüssig oder was passiert?
Ich meine, man kann davon ausgehen, dass alle Mitarbeiter in der operativen Stufe sicher gebraucht werden. Man kann auch davon ausgehen, dass in einem grösseren Verein verschiedene Aufgaben eben anders delegiert werden. Ich habe angesprochen die Führung zum Beispiel so eines Pflegerinnen-/Betreuerinnenpools. Das könnte eine neue Aufgabe werden. Also diese Diskussionen sind im Gange und die werden sicher auch noch eine gewisse Zeit beanspruchen, aber ich denke, wir sind derzeit auf einem guten Wege und ich hoffe, dass wir das auch zeitlich gesehen in einem vernünftigen Rahmen abhalten können, um das Ziel, diesen Betreuerinnenpool auch aufzubauen innert nützlicher Frist, zu erreichen.
Zu den verschiedenen Fragen möchte ich zuerst auf die Frage des Abg. Wendelin Lampert kommen, was man unter «erhöhten Anforderungen an Qualifikation, Stärkung der Ausbildungsanstrengungen etc.» verstehen soll: Nein, es ist natürlich nicht gedacht, dass wir künftig eine Matura verlangen, aber es geht darum, dass der Verein vielleicht Ausbildungsanstrengungen unternimmt. Und ein kleiner Verein kann nicht gut Pflege- oder Betreuungsfachkräfte ausbilden. Dazu sind die meisten Vereine zu klein. Das wäre in einem grösseren Gebilde durchaus gut möglich und ich denke, das wird eine Aufgabe für uns für die Zukunft sein, dass wir uns nicht darauf verlassen, dass wir dann von irgendwoher Fachleute bekommen, sondern dass wir versuchen, für uns selber Leute auszubilden, auch in diesem Bereich, wie das die LAK tut, wie das auch das Landesspital tut. Also wir müssen das in einem Verbund dann für uns versuchen, möglichst viel davon sicherzustellen. Das ist in einer grösseren Organisation einfacher möglich. Qualifaktionen werden natürlich in gewissen Bereichen steigen müssen. Weil, wenn wir die Anforderungen anschauen, die auf uns zukommen, gerade zum Beispiel, wenn wir rundherum und auch bei uns das DRG-System einführen, wird das bedeuten, dass man die Leute früher nach Hause entlässt. Die haben möglicherweise komplexere Wunden, die noch zu versorgen sind. Also da braucht man vielleicht einen so genannten «Wundmanager». Es wird nicht für jeden Verein möglich sein in der heutigen Grösse, so jemanden zu beschäftigen, aber in einer grossen Konstruktion hat man dann vielleicht einen oder eine, die diese Aufgabe dann übernehmen kann. Das ist in dieser Hinsicht gedacht. Ich glaube, man muss den auf uns zukommenden Anforderungen auch begegnen. Es wird unter Umständen so sein, dass man auch neue Qualifikationen im Verein braucht. Das heisst aber nicht, dass man alle anderen, die man bisher hatte und brauchte, eben nicht mehr braucht. Im Gegenteil, diese Personen werden nach wie vor gebraucht.
Dann zur Seite 26: Ich denke, Herr Abg. Wendelin Lampert, das ist schlicht und einfach ein Tippfehler. Es soll dann «Einfühlungsvermögen» und nicht «Einführungsvermögen» heissen. Ich denke, das versteht sich für mich jedenfalls von selbst.
Wenn Sie dann ansprechen auf Seite 14, wie diese Einstufung erfolgt anhand der Empfehlung eines Arztes: Es ist natürlich einmal klar, dass ein Arzt einmal eine medizinische Bewertung vorgenommen haben muss. Wenn das erfolgt ist, dann erfolgt die Einstufung in die Pflegestufen, die festgelegt worden sind, und die erfolgt dann über die Fachstelle, die wir dafür eingerichtet haben. Dazu wurde ein spezielles Instrument ausgebildet, das wir von der Schweiz übernommen haben und dann für unsere Bedürfnisse, weil wir auch an Kinder Pflege- und Betreuungsgeld ausrichten, eben auch für diese Bedürfnisse auch noch angepasst. Das ist ein Instrument, wo man nachvollziehbar dokumentieren kann, warum, wieso, welcher Pflege- oder Betreuungsbedarfs entsteht. Und das ist mit Kriterien hinterlegt, die nachvollziehbar sind. Aber diese Einstufung wird von der Fachstelle übernommen. Aber Voraussetzung dafür ist nun mal grundsätzlich eine medizinische Bewertung des Arztes.
Auf Seite 17, wenn Sie die Rolle eines Arbeitgebers ansprechen, wenn Sie die Idee haben, dass das die AHV/IF/FAK-Anstalten übernehmen sollten, dann müssten die ja an und für sich dann Arbeitgeber dieser Betreuerinnen respektive Pflegerinnen sein. Ich glaube, das kann dann auch nicht gemeint sein. Es kann ja auch nicht sein, dass die AHV-Anstalten für private Personen die Lohnbuchhaltung übernehmen. Ich denke, da können Sie mit mir übereinstimmen, aber vielleicht habe ich das auch falsch verstanden. Jedenfalls denke ich nicht, dass das in dieser Form möglich ist. Ich denke im Gegenteil, dass man den Prozentsatz, der dann tatsächlich nicht klarkommt, über die genannten Mechanismen abdecken muss und andere, die quasi einen gewissen Anschub brauchen, um dann selber klarzukommen, das auch durchaus selber erledigen lassen kann.
Ich denke, das waren von meiner Seite aus gesehen die hauptsächlichen Einwände, die gekommen sind. Wie gesagt, wir sind dabei mit den Familienhilfen zusammen in einem Prozess diese Zielvorstellungen zu erreichen. Allerdings muss man einfach sagen: Es sind Vereine. Wir haben auch die Gemeinden an Bord zu holen. Die sind zum guten Teil an Bord, aber man muss es mit ihnen gemeinsam machen und dieses Modell umsetzen und schlussendlich kann man auch keinen Verein zwingen, da mitzumachen. Momentan sind wir aber guter Dinge, weil ein grösserer Teil der Vereine das positiv sieht, mit Ausnahme von einem. Es gibt auf dieser Skala Unterschiede. Es gibt eine Gemeinde bzw. einen Verein, die das schon schriftlich mitgeteilt haben. Die sind von allem Anfang an sehr überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Andere Gemeinden möchten das zuerst im Einzelnen anschauen und möchten wissen, was das heissen wird. Sie sind natürlich gerne bereit, dann auch mitzuarbeiten, weil sie dann auch die Möglichkeit haben, schlussendlich mitzubestimmen, wie die Organisationsstruktur aussehen wird. Und was man vielleicht auch noch hier anfügen kann: Es ist nicht daran gedacht, dass man eine grosse zentrale Stelle hat, sondern es wird je nachdem, wie das dann in diesem Organisationsprozess weiterläuft, sicher mit zwei, drei Stützpunkten übers ganze Land verteilt gearbeitet werden.
Ich denke, gerade im benachbarten Ausland laufen diese Konzentrationsprozesse auch, weil diese Vereine auch gesehen haben, dass sie mit ihrer derzeitigen Struktur oder mit ihrer Kleinheit auf die Anforderungen für die Zukunft nicht mehr adäquat reagieren können und sich deswegen besser tun, wenn sie sich zu einer grösseren Organisation zusammenschliessen, das Personal dann viel effizienter und flexibler auch einsetzen können und dadurch zum Wohl der Patienten, der zu betreuenden und zu pflegenden Patienten quasi mit den Mitteln, die zur Verfügung stehen, eigentlich wesentlich mehr leisten können. Das ist die Idee dahinter und ich denke, das ist auch der richtige Weg und der wurde von den meisten auch erkannt. Ich denke, das ist zu diesem Punkt zu sagen. Wir erfinden hier das Rad nicht neu. Wir sehen einfach, andere haben auch die Probleme, denen wir gegenüberstehen und man kann sich dann auch anschauen, wie andere diese Probleme lösen. Vielleicht können wir für uns da und dort gewisse Anregungen holen.
Wie das dann zusammenhängt mit den Zahlen und mit unseren Pflegeheimen ist auch noch auszuführen. Das war auch eine Frage des Abg. Wendelin Lampert: Ja, wir führen aus, wir werden in Zukunft auch einen vermehrten Bedarf an stationären Plätzen haben. Es gibt auch von der LAK eine Bedarfsplanung, also eine Studie dazu. Die zeigt uns das klar auf. Wir kennen ja auch unsere eigenen Statistiken über die demografischen Gegebenheiten und Szenarien in unserem Land. Es ist nur eben so, dass wir von der Zeitachse her vielleicht ein bisschen unterschiedliche Ideen haben zur Gemeinde Mauren, weil dort grundsätzlich ein Pflegesatellit angedacht ist. Nach den derzeitigen Zahlen kann man nicht davon ausgehen, dass wir ganz kurzfristig ein neues Heim brauchen. Jedenfalls mit 16 Pflegeplätzen wird das langfristig gesehen zu wenig sein und daher ist es jetzt angebracht, darüber nachzudenken, ob man sich wirklich über einen Pflegesatellit mit 16 Plätzen unterhalten soll oder längerfristig in die Zukunft schaut und auch andere Entwicklungen, die auch je länger je mehr auf uns zukommen, wie zum Beispiel die Entwicklung der Anzahl Demenzkranker und Bedarf und Bedürfnis von solchen Bevölkerungsgruppen, ob man dies dann nicht alles in einer solchen Planung auch noch mit berücksichtigen muss oder kann.
Ich denke, auch die Zahlen sprechen momentan dafür, dass wir hier nicht einen unmittelbaren Bedarf haben, weil die Heime - nach meinem Wissensstand - derzeit keine Warteliste haben, dass wir derzeit oder jedenfalls noch im Monat Mai keine Patienten im Landesspital hatten, die wir dann nicht hätten unterbringen können in einem Pflegeheim. Es hat wahrscheinlich damit zu tun, dass wir vor kurzem auch den Pflegesatelliten in Triesenberg eröffnen konnten. Wir haben allerdings jetzt auch noch das Pflegeheim in Triesen im Bau. Das heisst, es steht noch nicht zur Verfügung. Es ist eines geschlossen und sobald der Bau vollendet ist, wird dieses auch wieder geöffnet. Wir haben dann zusätzliche Kapazitäten, die uns die nächsten Jahre sicher über die Runden bringen werden. Deswegen haben wir auch die Zeit, die anderen Gesichtspunkte in die Planung auch noch mit einzubeziehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich darf vielleicht auf die Frage der Pflegebeurteilung durch den behandelnden Arzt noch eingehen, die Frau Regierungsrätin einfach ergänzen und dem Abg. Wendelin Lampert zur Kenntnis bringen, wie dieser Vorgang in den Pflegeheimen der LAK gehandhabt wird. Ich gehe davon aus, dass das in diesem ambulanten Bereich ebenso erfolgt. Es gibt eine Pflegestufeneinteilung mit den Pflegestufen 1 bis 6. Wir haben hier auch eine Tabelle auf Seite 13, wo das als Leistungsstufe bezeichnet ist, und diese Pflegestufen bemessen sich nach dem zeitlichen Pflegeaufwand. Das ist eine sehr akribisch genaue Abfolge von Pflegeleistungen, die immer mit bestimmten Minutenzahlen belegt sind. Und wenn nun zwischen der Pflegestufe 3 und 4 die Minutenzahl so und so viel erreicht ist, dann ist ab einem bestimmten Zeitaufwand eben die nächst höhere Pflegestufe anzusetzen. Und für den Hausarzt gestaltet sich das derartig, dass das Personal der Pflegeheime jeden einzelnen Patienten, der neu eintritt, beurteilt und feststellt, wie viel zeitlicher und intensiver Pflegeaufwand erforderlich ist, und danach wird die Pflegestufe vom Heim zunächst postuliert und dann dem Hausarzt zur Bestätigung vorgelegt. Und dem Hausarzt ist es dann unbenommen, das zu bestätigen oder zu sagen: Ich bin anderer Meinung. Und dann erfolgt ein Gespräch, um das entsprechend zu klären. Zu sagen ist auch noch, dass die Einteilungen dieser Pflegestufen keineswegs statisch sind, denn Pflegeverhältnisse können sich auch verändern. Patienten können einmal mehr oder später auch weniger Pflegezeit benötigen, wenn sie zum Beispiel in einen gesundheitlich besseren Zustand kommen. Das hat auch einen Einfluss auf die je nach Pflegestufe zu beanspruchende Vergütung der Pflegeleistungen durch die Krankenkassen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für die Beantwortung meiner Fragen. Gerade zum letzten Votum der Abg. Gisela Biedermann: Ich habe den Satz auf Seite 14 auch dahingehend interpretiert, dass die primäre Festlegung dieser Leistungsstufe durch den Arzt erfolgt und dann zwar im nachfolgenden Prozess noch diese Fachstelle kommt. Aber gerade Ihren Ausführungen entnehme ich jetzt doch auch, dass die primäre Einstufung - ich sage jetzt einmal - der Grundsatzentscheid wird über den Arzt gefällt. Ich habe damit auch keine Mühe, aber ich merke hier doch eine gewisse Diskrepanz zwischen den Ausführungen jetzt der Frau Regierungsrätin und von Ihnen auf Seiten der Praxis. Aber ich habe den Satz auf Seite 14 auch so interpretiert, dass für mich im Prinzip klar ist, der Arzt macht hier eine ärztliche Bestätigung dieser Leistungsstufe und primär wird sich die Fachstelle an dieser Einstufung orientieren.
Eine Zusatzfrage habe ich noch zum Projekt in Mauren: Hier wurde ausgeführt, dass nach Ansicht der Regierung aktuell kein Bedarf vorhanden sei, dass sich mitunter in Zukunft eventuell ein Bedarf ergeben könnte. Dazu würde mich von Seiten der Regierung interessieren: Wie sieht die Regierung den Zeithorizont betreffend dieses Projekt? In welcher Zeitspanne sieht die Regierung dieses Projekt in Mauren als verantwortbar? In welchem Zeipunkt sieht die Regierung dieses Projekt, dass man es eben bauen muss? Das würde mich noch interessieren. Sie haben dann ja auf Statistiken verwiesen und anscheinend gibt es hier gewisse Ideen.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es gibt diese Bedarfsplanung, die die LAK gemacht hat. Und dort wird ausgeführt, wenn ich mich richtig erinnere, dass wir bis in die Jahre 2014/2015/2016 sicher gut abgedeckt sind. Dies allerdings mit der Randbemerkung, dass zu dem Zeitpunkt, als diese Studie angefertigt wurde, nicht bekannt war, wie sich die Einführung des Pflegegeldes auswirken wird. Und das wissen wir im Grunde genommen auch jetzt nur ansatzweise und diese Entwicklung müssen wir auch noch abwarten. Aber wie es scheint, wirkt sich das aus. Im Bericht und Antrag sehen Sie auf Seite 13 diese Leistungstufen, die sind mit Zeiten hinterlegt. Man kann davon ausgehen, dass mindestens die Pflegestufen 5 und 6, aber ich denke, auch die Pflegestufe 4, wenn man diese Zahlen zusammenrechnet also 4, 5, 6, sind das 126 Patienten, die jetzt zu Hause gepflegt werden. Diese Personen sind aber doch eher schwer pflegebedürftig und mindestens Stufe 5 und 6, das heisst, die würde man eher in einem Heim betreuen müssen. Da leisten die Angehörigen einen sehr, sehr grossen Aufwand. Und wenn man also diese 126 Patienten nimmt, würde das bedeuten, dass man diese Personen nach unseren Grössenverhältnissen in zwei Heimen unterbringen müsste, weil unsere Heime so die Grössenordnung von 50 bis 60 Plätzen haben, also die grösseren Heime. Das ist die Aussage dahinter, wenn man das so liest. Es scheint so, dass das Pflegegeld doch diese Funktion erfüllt und erfüllen kann, dass man zu Hause diese Leistungen übernimmt. Wie weit das jetzt auch in Zukunft so sein wird, das können wir natürlich nicht sagen, aber wir hatten eine gewisse Anfangsphase. Da hat die Anzahl derer, die dieses Geld in Anspruch nehmen, zugenommen. Momentan scheint es eher so zu sein, dass sich diese Zahlen stabilisieren. Ich denke, wir können dann in Bälde auch sagen, wie sich das wirklich jetzt auswirken wird, ob man da eine weitere Steigerung noch haben kann oder ob das noch ausbaufähig ist. Weil davon hängt es natürlich ab, wie viele stationäre Plätze in Zukunft gebraucht werden. Aber grundsätzlich ist klar, wir haben jetzt aktuell nicht diesen Bedarf, vor allem, weil Triesen jetzt sich im Bau befindet und diese Plätze dann nach Abschluss des Bauvorhabens auch wieder zur Verfügung stehen.
Sie hatten dann angesprochen, ob wir die Familienhilfen, also die einzelnen Vereine, nicht als kompetente Partner ansehen: Nein, im Gegenteil, natürlich sind sie auch jetzt kompetente Partner, aber wenn wir in Zukunft einen Verein haben, dann haben wir einen Ansprechpartner. Und das erleichtert wahrscheinlich vieles, weil die Schnittstellen einfach klarer definiert sind. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen. Noch einmal kurz zum administrativen Aufwand: Ich habe einen Widerspruch in den Ausführungen in der Postulatsbeantwortung gesehen. Denn einerseits heisst es, dass die Beratungen rege in Anspruch genommen wurden, andererseits, dass bei der IBA die Anzahl Personen, die bei der Abrechnung Hilfe benötigen, als minimal beziffert werden. Die Abg. Marlies Amann-Marxer hat ja auch von 15% berichtet, es steht in der Beantwortung, dass 15% von allen, die Pflegegeld beziehen, eben Hilfe brauchen. Dem stehen meine Erfahrungen aus dem Jahr 2010 bei der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes gegenüber. Und aus diesen Erfahrungen weiss ich, dass es bei der KBA eine 50%-Stelle gab, die für die Hilfestellung bei den Abrechnungen zuständig war. Mitte des Jahres 2010 hatte diese Person ihr 50%-Pensum für das ganze Jahr bereits aufgebraucht. Zudem haben sich bei mir etliche Personen gemeldet, die von komplizierten Abrechnungen berichteten und dass sie total überfordert seien. Es ging sogar so weit, dass einige auf das Pflegegeld verzichtet haben, weil sie nebst den anderen Aufgaben und Sorgen sich nicht noch mit Lohnbuchhaltung beschäftigen wollten.
Wenn die neue zuständige Stelle der IBA nun von weniger Hilfesuchenden bei der Lohnbuchhaltung berichtet, ist das ja sehr positiv - und darüber freue ich mich auch. So hoffe ich, dass mit der notwendigen Erfahrung und der Hilfe von dieser Stelle sich nach einer gewissen Zeit dieses Abrechnungsproblem löst bzw. dass die Leute, die Hilfe suchen, dann einfach eine Stelle haben, wo sie alle Auskünfte und Hilfe bekommen. Das ist schon sehr positiv. Und dafür danke ich Ihnen auch.
Dann noch kurz zum Betreuerinnenpool: Sie haben gesagt, der Betreuerinnenpool ist nur möglich unter einer Dachorganisation oder eben einer Dachorganisation mit Stützpunkten. Auch diese Ausführungen Ihrerseits, Frau Regierungsrätin Müssner, tönen ja schon ganz optimistisch und zukunftsweisend, was mich auch sehr freut. Es leuchtet mir auch ein, dass zum Beispiel Ausbildungen und Kurse, neue Rekrutierung von Pflegepersonal nur gemeindeübergreifend sinnvoll und wahrscheinlich auch nur dann realisierbar sind. Andererseits weiss ich auch - wir reden vom Gleichen - von der gleichen Familienhilfe und den Sorgen. Man kann eben keinen Verein unter ein gemeinsames Dach zwingen, wenn er dazu noch nicht bereit ist. Wie ich in meinem Votum ausgeführt habe, ist es wichtig, dass eben diese gewachsenen Strukturen, die ja zur Zeit sehr gut funktionieren, mit vielen Freiwilligen und mit viel Eigeninitiative, respektiert werden und ihnen die notwendige Zeit gegeben wird, eine grundlegende Veränderung auch mitzumachen. So hoffe ich, dass doch alles sich nach einer gewissen Zeit, nach den Erfahrungen, auch zum Guten und zum Positiven wendet und dass wir dann eben diesen Betreuerinnenpool, den wir so dringend brauchen, auch installieren können und neue Leute, neue Pflegepersonen, für unser Land damit erreichen und bekommen. Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für die Beantwortung meiner Fragen. Interpretiere ich Ihre Antwort betreffend Mauren dahingehend richtig, dass Sie sagen: Anhand der aktuellen Statistiken braucht es bis 2014, 2015, 2016 eher kein entsprechendes Heim in Mauren. Und wenn wir davon ausgehen, dass dieses Betreuungs- und Pflegegeld, wie Sie dann berechtigt auf die Seite 13 verweisen, dass eben etliche Fälle aktuell privat betreut werden, dass sich dieser Zeithorizont dann sogar eher noch tendenziell weiter nach hinten verschiebt - sprich später als 2016, sofern man von einer positiven Wirkung dieses Betreuungs- und Pflegegeldes ausgeht und von dem gehen wir grundsätzlich einmal aus. Ist diese Interpretation von meiner Seite die Ihrige oder haben Sie hier eine andere?
Dann zum Votum der Abg. Doris Frommelt: Das möchte ich unterstützen. Ich denke mir auch, diese Familienhilfevereine, dieser Zwang unter ein Dach, das ist sicher nicht zielführend. Auf der einen Seite anerkenne ich durchaus die Synergie-Gewinne durch diese Formation von einem Verein. Aber wenn wir hier dann bestehende Strukturen versuchen mit einem Korsett in eine gewisse Richtung zu lenken, dann kann das auch kontraproduktiv sein. Und hier muss man sicher diesen Vereinen auch die nötige Zeit zugestehen. Wenn wir uns nämlich die Seite 24 betrachten: Dort sind ja schweizerische Kantone aufgelistet, unter anderem der Kanton Glarus. Glarus hat nach meinem Kenntnisstand in etwa die gleiche Einwohneranzahl wie Liechtenstein. Und da sehen wir, 2008 waren es 13 Spitex-Organisationen und wir sind ja aktuell bei 6. Also zumindest, wenn man diese Verhältnisse hernimmt, wären unsere 6 schon wesentlich besser als im Kanton Glarus. Also wie gesagt, ich sehe schon auch Ihr Ziel, dass Sie sagen: Möglichst ein kompakter Verein. Aber wie gesagt, bestehende Strukturen dürfen wir sicherlich nicht in dieses Korsett zwingen, ansonsten könnte das dann kontraproduktiv sein. Einfach genügend Zeit geben, um diesen Veränderungsprozess auch mitzugestalten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte eigentlich nur noch einen weiteren Input geben, was die Frage der benötigten Pflegeplätze in den Heimen oder im ambulanten Bereich betrifft. Aus meiner 14-jährigen Mitarbeit im Stiftungsrat der LAK bis zum vergangenen Jahr weiss ich, dass diese Zahlen kaum vorhersehbar sind. Nicht nur, weil wir erstens nicht wissen, welche Menschen in welchem gesundheitlichen Zustand wie alt werden, und zweitens, weil wir auch nicht planen können, wie sich im Bewusstsein der Bevölkerung der Gedanke entwickelt, den pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause behalten zu wollen oder zu können oder nicht. Und daraus, dass das Pflegeheim in Triesen gerade im Bau befindlich ist und dort offenbar kein akuter Mangel besteht, darf nicht geschlossen werden, dass wir keine Pflegeplätze brauchen. Denn die Fluktuation zwischen ambulanter und stationärer Pflege wird immer sehr gross sein und von absolut nicht kalkulierbaren Faktoren abhängen.
Wenn wir Pflegeheime oder ambulante Betreuung planen durch unsere gesetzlichen oder wie hier vorgelegten Massnahmen, so ist das immer eine Annäherung an die Ist-Situation, in der Hoffnung, sie möge passen. Im Übrigen denke ich, es gibt auch Trends und Moden in dem Wunsch oder in dem Bestreben, in ein Pflegeheim einzutreten oder nicht. Und wie wir innerhalb des LAK-Stiftungsrates immer wieder diskutiert haben, besteht nun einmal ein Gefälle zwischen der Denkweise des Unterlandes und des Oberlandes. Warum gibt es im Oberland viel mehr Familienhilfeorganisationen als im Unterland? Und bis anhin war es nun offensichtlich so, dass die Unterländer Menschen häufiger zu Hause weitergepflegt worden sind als ein Grossteil derer, die im Oberland leben. Worauf das zurückzuführen ist, konnte nie jemand schlüssig beantworten. Vielleicht sind die Oberländer Angehörigen weniger pflegefähig oder pflegebereit - wie auch immer man das ausdrücken mag - es gibt jedenfalls mehr Pflegeheime und mehr Familienhilfeorganisationen im Oberland, als es im Unterland gibt. Und diese Entwicklung müssen wir einfach beobachten und möglichst schnell darauf reagieren.
Dann noch eine kleine Bemerkung zur Frage des Korsetts des Abg. Wendelin Lampert, das man möglicherweise den Familienhilfeorganisationen anziehen möchte. Ich denke nicht, dass die Familienhilfeorganisationen sich dieses Korsett anziehen lassen, wenn nicht entsprechend darüber gesprochen und nicht die richtigen Wege gefunden werden. Und die Personen, mit denen ich bisher zu tun hatte - ich war selbst sechs Jahre im Vaduzer Familienhilfeverein tätig - sind zwar sehr lokalpatriotisch - möchte ich einmal sagen - aber ich denke, jeder ist auch dazu in der Lage, ein grosses, übergeordnetes Ziel im Auge zu behalten und sich - wenn es klug ist, Synergien zu nutzen, wie Sie richtig bemerkt haben - diesem Ziel unterzuordnen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Damit wird die Diskussion nicht mehr benützt und wir können abstimmen: Wer mit dem Antrag der Regierung, das Postulat vom 20. Oktober 2010 abzuschreiben, einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag das Postulat vom 20. Oktober 2010 mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden einhellig abgeschrieben und gleichzeitig Traktandum 3 erledigt. -ooOoo-