Interpellation zur Weiterführung der Stabsstelle für Chancengleichheit des Abgeordneten Pepo Frick vom 20. April 2011
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 10: Interpellation zur Weiterführung der Stabsstelle für Chancengleichheit des Abg. Pepo Frick vom 20. April 2011.
Einen Moment, der Abg. Johannes Kaiser wünscht noch das Wort.Abg. Johannes Kaiser
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte noch eine Anmerkung machen zum Abg. Pepo Frick. Wir können ja bei einer Interpellation nicht gleich ein Feedback geben. Es ist ein Missbrauch des Landtagsmandates, was sich Herr Pepo Frick im Rahmen seiner Interpellation in Traktandum 8 vorhin geleistet hat. Welches Niveau haben wir allmählich als Landtag erreicht? - frage ich mich. Diese diskreditierende Art schlimmster Sorte gegen Personen allgemein, die sich nicht einmal in der Meinungsäusserung hier im Landtag wehren können, ist einfach verwerflich und nicht akzeptabel.
Einem Exponenten oder einer Person aus dem Landtag heraus vorzuwerfen mit den Worten «Herr Batliner, Fukushima hat bei Ihnen eine geistige Kernschmelze ausgelöst», ist jenseits von Gut und Böse. Ich finde dies einen erheblichen Missbrauch des Landtagsmandates, auch gegenüber dem Landtag, da er bei einer Interpellation nicht eingreifen kann. Ich erwarte einen Rückzug dieser Äusserung vom Abg. Pepo Frick.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich wollte genau dasselbe sagen und finde es ungeheuerlich, was hier passiert ist, und dass im Rahmen einer Interpellation, die eingereicht wird, wo man weiss, dass niemand sich äussern kann, absolutes Redeverbot für alle anderen, dass solche Aussagen platziert werden. Ich finde es wirklich ein Drama. Was passiert? Dann reiche ich auch Interpellationen ein und rechne mit irgendeinem Elternteil eines Schülers ab, mit dem ich vielleicht aus irgendeinem Grund Mühe habe. Das kann es doch beim besten Willen nicht sein. Ich denke auch, dass hier - und jetzt bin ich wieder beim Thema für nächsten Freitag - auch Klärungsbedarf ist. Aber eine Entschuldigung von Seiten des Abg. Pepo Frick wäre hier sicherlich mindestens angebracht. Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich kann das nur wiederholen. Ich bin wirklich sprachlos. Ich glaube einfach, ich habe nicht richtig gehört, was Sie hier von sich gegeben haben, Herr Abg. Pepo Frick. Ich schätze Sie persönlich sehr, aber hier ist Ihnen eine Entgleisung passiert, die ich schlich und einfach nicht verstehen kann. Und ich hoffe nur, dass Sie die Grösse des Abg. Quaderer haben, sich hier in aller Form zu entschuldigen. Das ist einfach ungeheuerlich, was Sie sich hier geleistet haben.Abg. Pepo Frick
Ich danke für das Wort. Wenn ich Alexander Batliner als Person, den ich auch kenne, getroffen habe, nehme ich alles vorbehaltlos zurück. Ich habe betont, dass ich Mühe habe, dass er das als politischer Exponent gesagt hat. Aber damit, wenn das die Forderung ist, nehme ich alles zurück. Weil ich kenne Alexander Batliner, ich schätze ihn auch als Menschen, ich habe es aber angetönt, da hat es mir einfach - es war falsch von mir und Sie weisen mich darauf hin -, ich nehme alles zurück, was die Person des Alexander Batliner betrifft. Das stelle ich hier fest und mache das gerne.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Und in der Zurücknahme ist auch die entsprechende Entschuldigung enthalten.Abg. Pepo Frick
Ja, für das entschuldige ich mich auch.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann kommen wir, wenn es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt, zu Traktandum 10: Interpellation zur Weiterführung der Stabsstelle für Chancengleichheit des Abg. Pepo Frick vom 20. April 2011.
Ich gebe das Wort dem Interpellanten Pepo Frick.Abg. Pepo Frick
Interpellation zur Weiterführung der Stabsstelle für Chancengleichheit. Gestützt auf Artikel 36 und 37 der Geschäftsordnung stelle ich an die Regierung folgende Fragen zur aktuellen und zukünftigen Chancengleichheitspolitik: - Die bisherige Leiterin der Stabsstelle für Chancengleichheit hat auf den 30. April 2011 gekündigt. Weshalb wurde die Stelle nach Eingang der Kündigung nicht umgehend ausgeschrieben?
- Die in der Stabsstelle für Chancengleichheit tätige Fachgebietsverantwortliche für Integration hat auf Oktober 2008 ihre Stelle gekündigt. Weshalb wurden die frei werdenden 60 Stellenprozente nicht nachbesetzt?
- Wie werden die für die Stabsstelle gesetzlich festgelegten Aufgaben (Gleichstellungsgesetz und Ausländergesetz) und die im Bericht und Antrag Nr. 122/2004 dargelegten Aufgaben bei der momentanen Besetzung der Stabsstelle umgesetzt?
- In der Verwaltungsreform ist geplant, mehrere Organisationseinheiten (Amt für Soziale Dienste, Stabsstelle für Chancengleichheit und weitere operative Bereiche aus den Ressorts Familie und Chancengleichheit sowie Soziales) in eine Organisationseinheit zu verschmelzen. Wie wird sichergestellt, dass nach dieser Zusammenführung die Themenbereiche der Stabsstelle Chancengleichheit weiterhin öffentlich sichtbar bleiben?
- Wie wird bei einer Zusammenführung dafür gesorgt, dass die Stabsstelle die heute im Gleichstellungsgesetz vorgesehenen Aufgaben unabhängig wahrnehmen kann?
- Wie viele Stellenprozente sollen den Chancengleichheitsthemen künftig zur Verfügung stehen?
- Wie viele Stellenprozente sollen künftig für den ursprünglichen Arbeitsbereich, die Gleichstellung von Frau und Mann, zur Verfügung stehen?
- Welche Gewichtung soll in Zukunft den Teilarbeitsbereichen der Stabsstelle zukommen?
- Unterstützung der Behörden (Empfehlungen, Untersuchungen, Länderberichte)
- Koordination (Kommission für Chancengleichheit, Frauennetz)
- Öffentlichkeitsarbeit (Sensibilisierung für Chancengleichheit)
- Auskünfte und Beratung von Betroffenen.
- Bei der Erweiterung des Gleichstellungsbüros zur Stabsstelle für Chancengleichheit wurde vorgesehen, die Stabsstelle zu evaluieren (siehe den entsprechenden Bericht und Antrag der Regierung). Eine Evaluation liefert wichtige Daten, um zu entscheiden, welche Strukturen notwendig sind, um die national und international definierten Aufgaben im Chancengleichheitsbereich zu erfüllen.
- Was ergab diese Evaluation?
- Falls keine Evaluation durchgeführt wurde: Welche Erwägungen und Überlegungen der Regierung liegen dem Vorschlag der Eingliederung der Stabsstelle für Chancengleichheit in das Amt für Soziale Dienste zugrunde?
Es folgt eine Begründung in gekürzter Form. Für die Antwort der Regierung gilt der ausführliche Text, der abgegeben wurde.
Begründung: 1996 wurde die Stabsstelle Gleichstellungsbüro der Regierung für die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau eingesetzt. 2005 hat die Regierung die Erweiterung der Stabsstelle Gleichstellungsbüro zur Stabsstelle für Chancengleichheit beschlossen. Neben der Gleichstellung von Mann und Frau wurden als neue Themenfelder Migration und Integration von Ausländer/innen, Behinderung, soziale Benachteiligungen und sexuelle Orientierung genannt. Gleichzeitig wurde die Stabsstelle von 100 auf 200 Stellenprozent aufgestockt. Nach zirka 2 Jahren sollte evaluiert werden, wie sich die Erweiterung bewährt hat. Gesetzlich definiert ist der Auftrag der Stabsstelle für Chancengleichheit im Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann von 1999 und im Ausländergesetz von 2008.
Gemäss Gleichstellungsgesetz soll die Stabsstelle folgende Aufgaben unabhängig wahrnehmen:- Beratung von Behörden und Privaten
- Durchführung von Untersuchungen und Empfehlung geeigneter Massnahmen an Behörden und Private
- Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit
Im Bericht und Antrag von 2004 werden die Aufgaben der erweiterten Stabsstelle folgendermassen beschrieben (Seite 16 folgende). «Die neue Stabsstelle soll zukünftig folgende Aufgaben wahrnehmen: - Erledigung der bisherigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frau und Mann gemäss Gleichstellungsgesetz. Dazu zählt insbesondere die Ausarbeitung von Empfehlungen und Anträgen zuhanden der Regierung für Massnahmen im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frau und Mann.
- Anlauf-, Koordinations- und Beratungsstelle für allgemeine Fragen der Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie Geschäftsführungsstelle der Kommission für Chancengleichheit. Im Einzelnen:
- Auskünfte und Beratung von Betroffenen: Selbstständige Erledigung von Anfragen oder Weiterleitung an die zuständigen Amtsstellen oder Arbeitsgruppen; periodische Berichterstattung an die Kommission für Chancengleichheit über eingegangene Anfragen und erteilte Auskünfte;
- Kontaktstelle für Arbeitsgruppen sowie betroffene Personen und Vereinigungen;
- Geschäftsführung der Kommission für Chancengleichheit: Weiterleitung von übergreifenden und komplexeren Anfragen - Querschnittsaufgaben - zur Beschlussfassung an die Kommission, Vorbereitung der Kommissionssitzungen;
- Durchführung von Beschlüssen der Kommission, Erarbeitung von Programmen zur gesellschaftlichen Chancengleichheit; fachliche Begleitung von Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit;
- Aufbau einer Dokumentationsstelle;
- jährliche Berichterstattung an die Regierung;
- allgemeine Öffentlichkeitsarbeit.
Ein zentraler Eckpfeiler dazu ist, dass jetzt und in Zukunft genügend personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die jetzige Personalpolitik (keine Neuausschreibung der Stelle der Stabsstellenleiterin bzw. vakante 90 Stellenprozente) hat jedoch zur Folge, dass die Stabsstelle ihre gesetzlich definierten Aufgaben nicht mehr ausreichend erfüllen kann. Des Weiteren führt sie zu einem grossen Know-how-Verlust, da die langjährige Stelleninhaberin keine neue Person einarbeiten kann. Ob bei der im Rahmen der Verwaltungsreform geplanten Eingliederung der Stabsstelle ins Amt für Soziale Dienste die nötigen Strukturen geschaffen werden können, um die unabhängige Ausübung von bestimmten Aufgaben der Stabsstelle zu garantieren, bleibt fraglich.
Die Problematik der gegenwärtigen Entwicklung der Stabsstelle in Bezug auf die personellen Ressourcen und die Frage der Unabhängigkeit zeigt auch ein Blick auf die UNO-Empfehlungen vom Januar 2011 zum 4. Länderbericht zur Frauenkonvention. Gemäss UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau soll - sichergestellt werden, dass die Stabsstelle die Themen der Rechte der Frau auf Nicht-Diskriminierung und auf Gleichstellung vorrangig behandelt sowie die Kapazität der Stabsstelle gestärkt wird und
- eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution gemäss den Pariser Grundsätzen errichtet werden.
Der gegenwärtige Personalabbau bezüglich der Stabsstelle und die geplante Verwaltungsreform laufen jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Die Interpellation verfolgt zum einen das Ziel, in Bezug auf die Personalpolitik Transparenz zu schaffen, und zum anderen eine Einschätzung zu ermöglichen, inwieweit die geplante Verwaltungsreform Strukturen schafft, die die Weiterführung der bisherigen Aufgaben der Stabsstelle gewährleistet. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit wird die Interpellation zur Beantwortung an die Regierung weitergeleitet, die dann bis zur übernächsten Landtagssitzung antworten wird.
Ich unterbreche nun die Sitzung für das Mittagessen bis 14:30 Uhr. Mittagspause (von 12:55 Uhr bis 14:30 Uhr)
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