Postulat zur Brustkrebsvorsorge der Abgeordneten Renate Wohlwend, Johannes Kaiser, Gerold Büchel, Christian Batliner, Manfred Batliner, Elmar Kindle, Wendelin Lampert, Rainer Gopp, Peter Lampert und Albert Frick vom 20. April 2011
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen noch zu einem letzten Traktandum für heute Abend, zu Traktandum 6: Postulat zur Brustkrebsvorsorge der Abgeordneten Renate Wohlwend, Johannes Kaiser, Gerold Büchel, Christian Batliner, Manfred Batliner, Elmar Kindle, Wendelin Lampert, Rainer Gopp, Peter Lampert und Albert Frick vom 20. April 2011.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Mit diesem Postulat wollen Abgeordnete der FBP-Fraktion die Regierung einladen zu prüfen, ob und unter welchen organisatorischen Rahmenbedingungen ermöglicht werden kann, dass Frauen mit Wohnsitz in Liechtenstein am Mammographie-Screening-Programm des Kantons St. Gallen teilnehmen können.
Wie in der Begründung unseres Postulats ausgeführt, hat uns der Vortrag «Brustkrebsvorsorge», den die Frauen in der FBP veranstaltet haben, die Augen zur Brisanz dieses Themas geöffnet und wir sind der Überzeugung, dass schnellstmöglicher Handlungs- bzw. Verhandlungsbedarf gefragt ist.
Die Schweizer Krebsliga hat festgestellt, dass Brustkrebs in der Schweiz die mit Abstand häufigste Todesursache bei Frauen unter 70 Jahren ist. Dabei gilt es zu beachten, dass in unserer Region die Brustkrebssterblichkeitsrate die höchste Europas ist. Fachmediziner halten fest, dass eine systematische Früherkennung durch ein qualitätskontrolliertes Mammographie-Programm die Sterblichkeitsrate beträchtlich senken könnte. Allerkleinste Tumore, die durch Greifen und Tasten noch gar nicht wahrnehmbar sind, können entdeckt werden und damit der Patientin eine hohe Heilungschance eingeräumt werden. Durch Früherkennung kann also mitunter grosses Leid für Patientinnen und deren Familien verhindert werden. Es gibt heute schon eine Reihe von anerkannten erfolgreich angewendeten Behandlungsmethoden, die die Patientin vor einem operativen Eingriff und vor Chemotherapie bewahren.
Für ein organisiertes Mammographie-Screening-Programm braucht es modernste Diagnosegeräte und sowohl erfahrene Spezialisten, die diese Geräte bedienen, als auch Fachärzte, die auswerten und begutachten. Zum organisierten Programm gehören auch Folgeuntersuchungen bis hin zu einer allfälligen Behandlung. Nicht unwesentlich ist bei allem auch die logistische Erfassung.
Im Hinblick auf die kleine Fallzahl im Inland scheint uns die Einrichtung und der Unterhalt eines eigenen Mammographie-Screening-Programms im Land unverhältnismässig. Die Regierung wird daher eingeladen, zu versuchen, mit dem Kanton St. Gallen eine Abmachung zu treffen, wonach hier im Lande lebende Frauen an deren Brustkrebsvorsorge bzw. Früherkennungseinrichtungen teilnehmen können. Ich mache beliebt, auch dieses Postulat der Regierung zur Bearbeitung zu überweisen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Ich begrüsse dieses Postulat ausdrücklich. Inhaltlich hat die Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend die Begründung ausgeführt. Ich möchte den Postulanten einfach noch etwas mit auf den Weg geben. Mir fehlt in diesem Postulat die Prüfung der finanziellen Konsequenzen und ich würde wirklich bitten, dass das in den Wortlaut noch aufgenommen wird in irgendeiner Form: Die Regierung prüft diese Teilnahme von Liechtensteiner Frauen an diesem Screening-Programm des Kantons St. Gallen. Bitte ergänzen Sie, damit dieses Postulat wirklich auch die Antworten bringt, die wir möchten. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze das Postulat grundsätzlich auch, möchte aber das Gleiche anregen wie der Abg. Peter Hilti. Wenn man auf der Seite des Kantons St. Gallen im Internet die Daten zum Mammographie-Screening sucht, dann sind dort auch explizit die Kosten aufgeführt, die dazumal im Kanton St. Gallen diskutiert wurden. Gemäss diesen Informationen ist es klar, dass die Kosten für die Durchführung und die Beurteilung der Mammographie die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu tragen hat und die Kosten zur Umsetzung des Programms werden vom Kanton St. Gallen getragen. Da ist die Rede davon, dass man im ersten Jahr von Kosten von CHF 1,25 Mio. ausging und in den Folgejahren mit einem Aufwand von CHF 0,75 Mio. gerechnet wird für den Kanton. Ich würde es auch begrüssen, wenn die Postulanten ihren Antrag umformulieren und auch den Punkt der Kosten aufnehmen, weil das für mich vollständigkeitshalber dazu gehört, dass die auch abgeklärt und aufgeführt werden. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Nach der achtstündigen Spitaldebatte an diesem vergangenen Tag, die mich mehrheitlich frustriert und bis zur Sprachlosigkeit gelähmt hat - im wahrsten Sinne des Wortes war ich sprachlos - bin ich froh, in diesem Postulat jetzt ein leichter und besser fassbares gesundheitliches Anliegen vorliegen zu haben und werde mich sehr gerne dazu äussern.
Eine verbesserte Gesundheitsvorsorge ist grundsätzlich immer zu begrüssen. Der im Vorfeld dieses Postulats im «Volksblatt» vom 21. April diesen Jahres veröffentlichte Artikel zur Brustkrebsvorsorge erweckt jedoch den Anschein, als ob die Frauen in Liechtenstein weniger guten Zugang zur Vorsorge in diesem Bereich hätten.
Das Gegenteil ist der Fall: seit vielen Jahren erhalten alle in unserem Land wohnhaften Frauen ab dem 17. Lebensjahr die Einladung, sich alle zweieinhalb Jahre auf Kosten des Staates gynäkologisch untersuchen zu lassen, wozu auch eine gründliche körperliche Untersuchung der Brust gehört. In jedem Fall kann dabei auch eine Mammographie veranlasst werden, sofern
a) der Tastbefund oder eine familiäre Belastung dies erfordern, oder
b) die Patientin dies wünscht.
Diese Leistung wird von der Krankenkasse uneingeschränkt übernommen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass leider immer noch nicht alle Frauen von diesem grosszügigen Angebot Gebrauch machen. Inwieweit ein reines Mammographie-Screening-Programm hier mehr Frauen zur Wahrnehmung dieser Vorsorge motivieren könnte, ist eher fraglich, zumal das Screening ja nur in dafür besonders vorgesehenen Zentren durchgeführt werden darf. Unbestritten ist, dass bei einer sehr grossen Fallzahl dieser Zentren natürlich auch die Routine in Beurteilung und Auswertung steigt, was zu einer weiteren Erhöhung der Treffsicherheit bei der Diagnosestellung beiträgt.
Unabhängig davon hat jede Frau im Land auch ausserhalb der Vorsorgeuntersuchung die Möglichkeit, sich bei ihrem Hausarzt oder Frauenarzt jederzeit an der Brust untersuchen zu lassen. Doch auch hier gilt, ebenso wie bei jedem Screening: selbst bei einwandfreiem Ergebnis kann unmittelbar nach der Untersuchung eine bösartige Veränderung auftreten, die dann erst wieder nach Ablauf des Screening-Zeitraumes festgestellt werden kann, und in der Zwischenzeit wiegt sich die Frau in Sicherheit.
Ich will hier nicht auf die vielfältigen medizinischen Aspekte der Brustkrebsuntersuchungen eingehen. Selbstverständlich gilt auch hier immer: Vorbeugen ist besser als Heilen, und jeder frühzeitig erkannte Krebs ist besser als ein nicht erkannter. Unabhängig davon muss keineswegs jeder früh entdeckte Brustkrebs auch zwingend behandelt werden. Mit dem Postulat sollen ja auch nur generell die Möglichkeit der Teilnahme am Screening-Programm des Kantons St. Gallen und die dazu erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen geprüft werden. Dagegen ist nichts einzuwenden.
Inwieweit die von den Postulanten vertretene Ansicht bestätigt würde, Screening-Programme bedeuteten auch kostenseitige Vorteile, bleibt dahingestellt. Dazu müssten die Erfahrungen und Auswertungen der Programme anderer Länder herangezogen werden. Für mich ist es auch nicht wesentlich, was dieses Screening-Programm das Land Liechtenstein kosten würde. Wenn wir uns entscheiden dafür, dass diese Teilnahme sinnvoll ist, dann dürfen in diesem Bereich einige Frankenbeträge nicht den Ausschlag geben.
Ich befürworte die Überweisung des Postulats, auch ohne eine genaue finanzielle Darstellung.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich denke, dass man dem Wunsch, auch die finanzielle Seite einer solcher Teilnahme am sankt-gallischen Programm prüfen zu lassen, durchaus hier aufnehmen kann und würde es mir selbst einfach machen, indem ich die Regierung bitten würde, im Lichte dieser Debatte zu prüfen oder ansonsten mit Hilfe meiner Mitpostulanten eine glückliche Formulierung zu wählen, die man hier noch in den Kurztext einflechten kann.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Abend, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, wir müssen den Text nicht anpassen was die Kosten anbelangt. Weil eigentlich wird ja die Regierung eingeladen zu prüfen, ob und unter welchen organisatorischen Rahmenbedingungen ermöglicht werden kann, dass Liechtensteiner Frauen am Screening-Programm des Kantons St. Gallen teilnehmen. Meines Erachtens ist es klar, dass darin auch die Kostenfolgen mit enthalten sind, wenn man mit dem Kanton St. Gallen abklärt, unter welchen Bedingungen wir da teilnehmen können. Ich möchte einfach eines der Klarheit halber sagen: Für mich sind die Kosten sekundär. Es geht um den Gewinn gesunder Lebensjahre und um Früherkennung, es geht auch darum, dass viel Leid verhindert werden kann.
Zum Votum der Abg. Gisela Biedermann: Ich kann Ihnen zustimmen und es ist auch klar und kann dem KVG entnommen werden, dass heute Mammographien OKP-pflichtig sind. Das wird von der OKP übernommen, aber es geht um ein flächendeckendes Screening. Soweit ich gesehen habe und in Erfahrung bringen konnte, ist das eigentlich unumstritten, dass mit einem flächendeckenden Screening ein grosser Mehrwert geschaffen werden kann und das wurde aktuell gerade auch vom neuen nationalen Krebsprogramm der Schweiz empfohlen, dass das gemacht wird. Und der Mehrwert ist, soweit ich das beurteilen kann, unbestritten.
Wenn wir zu den Kosten kommen, also ich weiss jetzt nicht was gemeint war. Geht es nur um die Kosten des Anschlusses oder geht es auch um die gesamten Auswirkungen? So zum Beispiel die positiven Effekte, die dann in der Gesundheitsvorsorge oder in den geringeren Behandlungskosten gewonnen werden, ist auch so etwas gewünscht, weil das ist sehr, sehr schwierig. Da gibt es wenige Gutachten oder Vergleiche in den Ländern. Soweit ich gesehen habe, ist das sehr schwer ausfindig zu machen, was die Auswirkungen auf die Gesamtkosten sind. Das müsste vielleicht noch geklärt werden, ob das der Wunsch ist, ob die Regierung hierzu auch Ausführungen macht. Aber für mich ist das wirklich sekundär, weil es geht um den Gewinn gesunder Lebensjahre und um Verhinderung von Leid. Danke.Abg. Pepo Frick
Ich werde diesem Postulat vorbehaltlos zustimmen. Ich möchte mich kurz halten: Seit 25 Jahren bin ich Hausarzt. Das ist praktisch täglich ein Problem, eine Herausforderung mit vielen Frauen, die wir als Hausärzte oder auch Gynäkologen betreuen. Es wurde schon festgestellt, auch heute kann ich jederzeit jede Frau irgendwo hinschicken für eine Untersuchung. Das ist klar, es wird auch bezahlt von der OKP. Das ist keine Frage. Die Problematik der ganzen Screening-Programme - und ich bin gespannt auf die Antwort der Regierung. Wir hatten ein Problem mit den ganzen Screening-Programmen: Die sind freiwillig und leider erwischen wir, wenn wir das nicht sehr gut machen - und da bin ich gespannt auf die Aussagen von St. Gallen, die haben das auch wissenschaftlich begleitet - die Problematik ist, dass viele Frauen, die eben zu den Risikogruppen gehören, das nicht hören und nicht gehen. Es ist nicht - ich sage mal - die aufgeklärte Frau, die sehr körperbewusst ist, die macht das sowieso auch heute und die bekommt den Service, den Full-Service. Und trotzdem ist es wichtig, dass solche Screening-Programme durchgeführt werden. Aber nochmals, sie sind freiwillig und die Herausforderung ist, dass dieses Thema auch öffentlich geführt und auseinander gesetzt wird, weil das Ziel kann ja nicht sein, dass irgendwelche Frauen ohne Risiken alle zwei Jahre eine Mammographie bekommen. Sondern das Problem ist, es gibt wirklich viele Frauen, die sich dessen zu wenig bewusst sind. Und so sehe ich auch die Intention dieses Postulates und kann wirklich in diesem Sinne nur die Regierung aufrufen, das wirklich so zu beantworten. Mein Anliegen ist noch, dass hier auch wissenschaftlich erklärt werden kann:
Wie können wir solche Screening-Programme zum Segen dieser Frauen jetzt wirklich ausführen?
Was können wir auch politisch mit unseren Programmen hier im Land, wie können wir die Frauen zu diesen Programmen hinführen?
Ich komme zum Schluss: Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Spital Grabs und der leitende Chefarzt ist Dr. Franz Limacher, ein überregional anerkanntes Brustzentrum aufgebaut hat mit der Möglichkeit von Mammographien, stereotaktischen Mammabiopsien, Mammachirurgie, mit gemeinsamer Tumorboarding - Kooperation mit dem Kantonsspital St. Gallen usw. Viele Frauen aus Liechtenstein profitieren bereits heute von diesem anerkannten Service und in diesem Sinne auch ein Dankeschön an das Spital Grabs für den Service für die liechtensteinischen Frauen. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Herr Abg. Christian Batliner, ich gebe Ihnen zu hundert Prozent Recht. Die Kosten sind tatsächlich sekundär. Nur ich denke, wenn die Regierung Abklärungen trifft, dann soll das möglichst umfassend sein und für mich gehört zu solchen Abklärungen auch ein finanzieller Rahmen, dass man einen Anhaltspunkt hat, in welchen Grössenordnungen wir uns bewegen. Ich weiss es nicht. Ich nehme an, Sie wissen es auch nicht. Aber wie gesagt, die Kosten sind dann effektiv sekundär.
Sie haben dann nach den Gesamtkosten, nach den Kosten für den Anschluss gefragt: Auch das ist für mich sekundär. Ich möchte eine Vorstellung haben: Von was reden wir überhaupt? Reden wir von CHF 100, reden wir von CHF 100'000? Ich weiss es nicht. Und wenn man diese Abklärungen macht, dann möchte ich sie umfassend und ganzheitlich. Sie haben dann gesagt, dass man diese finanziellen Aufwendungen unter dem Begriff «organisatorische Rahmenbedingungen» subsumieren könnte. Für mich ist das ganz etwas anderes. Für mich sich organisatorische Rahmenbedingungen: Wie funktioniert die Zulassung? Mit welchem Formular? Ich stelle mir das so vor, aber unter organisatorischen Rahmenbedingungen verstehe ich wirklich zuletzt finanzielle Aufwendungen. Es ist mir zwar eigentlich wahrscheinlich nicht gestattet, aber ich erlaube mir trotzdem einen Formulierungsvorschlag. Ob Sie ihn anneh-men oder nicht, das ist Ihnen überlassen, geschätzte Postulanten: «Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, ob und unter welchen organisatorischen Rahmenbedingungen» - das ist bis jetzt ident mit Ihrem Vorschlag und jetzt käme der Einschub - «sowie unter welchen finanziellen Aufwendungen ermöglicht werden kann, dass» usw. Und das wäre eigentlich schon alles. Das wäre ein gut gemeinter Vorschlag. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich finde den Formulierungsvorschlag des Abg. Hilti gut, obwohl ich dazu eigentlich nichts zu sagen habe. Ich gebe Ihnen Recht, die Kosten sind im Endeffekt sekundär. Es geht darum, möglichst früh Fälle zu erkennen und wie es der Abg. Pepo Frick ausgeführt hat, auch die Frauen zu sensibilisieren für dieses Thema und sie auch zu ermuntern, dann auch an diesem Mammographie-Screening teilzunehmen. Ich würde es wirklich begrüssen, wenn einfach im Rahmen des Postulats auch offen kommuniziert und abgeklärt wird, wie die diesbezüglichen finanziellen Auswirkungen sind. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass ich gesagt habe, ich muss die Kosten zur Überweisung dieses Postulates nicht wissen, denn für mich ist klar: Die Absicht, dieses Brustkrebs-Screening machen zu können, halte ich für absolut vorrangig und möchte das unter allen Umständen unterstützen. Ich gehe jetzt noch einmal auf den Vergleich des kostengünstigen Anwendens ein. Deswegen ist es mir noch wichtig, das zu erwähnen. In der Begründung heisst es einwandfrei: «Wir versprechen uns von dieser präventiven Massnahme auch kostenseitige Vorteile, da die Screening-Programme sich günstiger gestalten als grosse Operationen und Therapien». Ich glaube nicht, dass es Sinn macht aufzuwiegen: Was kostet ein Screening-Programm? Was kostet eine Zytostatika-Behandlung oder eine Operation? Das ist für mich überhaupt kein Thema. Wenn eine Operation notwendig ist, dann wird die gemacht, egal was sie kostet. Dieser Meinung bin ich. Und wenn wir mit Screening-Programmen vielleicht Tumore in einem früheren Stadium erwischen können und dadurch nur eine einfachere und auch weniger belastende Operation nötig haben, dann ist das selbstverständlich ein Vorteil, aber für mich in erster Linie ein Vorteil für die Patientin und nicht ein Vorteil für die Kosten. Das kommt begünstigend hinzu, aber der erste Vorteil ist der, den die Patientin davon hat.
Noch eine Bemerkung zum flächendeckenden Screening-Programm: Auch die Vorsorgeuntersuchung ist flächendeckend für Liechtenstein. Alle Frauen ab dem 17. Lebensjahr werden eingeladen zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung inklusive Brustuntersuchung. Natürlich ist dort nicht per se die Mammographie dabei, aber bei der Untersuchung gehört es absolut dazu - das wird mein Kollege Pepo Frick mir bestätigen -, dass gerade die Brustuntersuchung sehr sorgfältig vorgenommen wird und vor allem eben die familiäre Belastung abgeklärt wird. Das heisst also, die Frauen in Liechtenstein sind per Vorsorgeprogramm flächendeckend erfasst. Und wenn wir nun zusätzlich dieses Brustkrebs-Screening-Programm einführen würden, dann gäbe es einfach eine zweite Säule, um die Frauen von der Sinnhaftigkeit dieser Untersuchung zu überzeugen. Und da unterstreiche ich ebenfalls, was schon gesagt worden ist: Es ist ganz, ganz wichtig, dass mit einer sehr guten Öffentlichkeitsarbeit darauf aufmerksam gemacht wird, wie und wozu diese Untersuchung dann dient. Das gehört für mich unabdingbar dazu, und das wird sicher dann auch so gemacht. Ich habe verschiedene Veröffentlichungen gelesen, wie das im benachbarten Ausland, in Deutschland und in der Schweiz durchgeführt wird. Und wenn wir das entsprechend kommunizieren, bin ich überzeugt, dass sich einfach doch mehr Frauen zu dieser Untersuchung bereit erklären. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Der Postulatstext kann natürlich nur mit Zustimmung der Postulanten geändert werden. Ich gebe deshalb das Wort der Frau Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Meine Kollegen haben zustimmend genickt, als ich gesagt habe, die Stunde ist vorgerückt. Und seinem Berufsstand gemäss hat er wohl die in diesem Hohen Haus in dieser Minute oder in dieser Stunde bestmögliche Formulierung gefunden. Ich werde demnach den Postulatstext im Sinne des Vorschlags des Abg. Peter Hilti - und ich danke ihm dafür - vortragen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Frau Abg. Gisela Biedermann, ich glaube, Sie haben mich komplett missverstanden. Mir geht es nicht um die Kosten, was ein einzelner Untersuch oder was ein bezügliches Medikament kostet - überhaupt nicht. Mir geht es darum, dass ich eine Vorstellung von der Regierung bekomme, die sowieso Abklärungen trifft, in welchen Dimensionen wir uns bewegen. Vielleicht habe ich Sie auch missverstanden, aber mir kam es so rüber, als ob Sie meine Äusserungen so verstanden haben, dass man hier einzelne Untersuchungen auflisten soll, was das kostet. Weil das interessiert mich wirklich nicht und die Kosten sind da wirklich sekundär. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich wollte dem Abg. Hilti nur bestätigen, dass er mir nicht richtig zugehört hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Somit, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, steht ein Antrag zur Abstimmung an. Ich lese den Antrag noch einmal vor:
«Der Landtag wolle beschliessen: Die Regierung wird eingeladen zu prüfen, ob und unter welchen organisatorischen Rahmenbedingungen sowie unter welchen finanziellen Aufwendungen ermöglicht werden kann, dass Frauen mit Wohnsitz in Liechtenstein am Mammographie-Screening-Programm des Kantons St. Gallen teilnehmen können».
Wer diesem Postulat zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag das Postulat einhellig mit 25 Stimmen an die Regierung überwiesen.
Wenn alles normal läuft, wird die Regierung in der vierten Landtagssitzung nach der Überweisung das Postulat beantworten. Danke schön.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen, Donnerstag, 9:00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 22:20 Uhr).
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