Postulat über die hoheitlichen Aufgaben von staatlichen Unternehmen und Institutionen (Grundversorgungsaufgaben, Service Public) der Abgeordneten Manfred Batliner, Christian Batliner, Gerold Büchel, Rainer Gopp, Renate Wohlwend, Albert Frick, Peter Lampert und Johannes Kaiser vom 20. April 2011
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 5: Postulat über die hoheitlichen Aufgaben von staatlichen Unternehmen und Institutionen der Abgeordneten Manfred Batliner, Christian Batliner, Gerold Büchel, Rainer Gopp, Renate Wohlwend, Albert Frick, Peter Lampert und Johannes Kaiser vom 20. April 2011.
Wünscht einer der Postulanten das Wort?Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Aufgrund von Art. 34 und 35 der Geschäftsordnung des Landtags reichen die unterzeichnenden Abgeordneten folgendes Postulat ein:
«Der Landtag wolle beschliessen:
Die Regierung wird eingeladen darzustellen, welche Aufgabenbereiche der staatlichen Institutionen und Unternehmen - im Sinne von Grundversorgungsaufgaben - zu den hoheitlichen Aufgaben gezählt werden können und welche Dienstleistungen und Aufgaben über die Aufgaben des Grundversorgungsbereiches hinaus zusätzlich erbracht werden. Hierzu sollen nachfolgende Punkte dargestellt werden: - Unternehmen und Institutionen im Besitz oder mit Beteiligung des Staates, welche Aufgaben im Bereich der staatlichen Grundversorgung wahrnehmen, mit Auflistung und Beschreibung der jeweiligen Aufgaben.
- Darstellung der Aufgaben und Dienstleistungen, welche von diesen Unternehmen ausserhalb des Grundversorgungsbereichs erbracht werden.
- Darstellung der Umsatzanteile in absoluten Zahlen und in Prozenten von Grundversorgungsaufgaben sowie darüber hinausgehenden Aufgaben und Dienstleistungen, weiter aufgegliedert nach Inland und Ausland.
- Erläuterung der personellen Ressourcen, die für die Erbringung der Grundversorgungsaufgaben sowie für die zusätzlichen Aufgaben und Dienstleistungen benötigt werden.
- Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen und Institutionen, wenn der Geschäftszweck auf die Erbringung von Grundversorgungsdienstleistungen beschränkt würde sowie Darstellung der Konsequenzen, welche in diesen Unternehmen und Institutionen gezogen werden müssten, wenn nur noch hoheitliche Aufgaben erbracht würden».
Die Postulanten möchten mit diesem Vorstoss über die vielfach zur Diskussion stehenden Leistungen der öffentlichen Unternehmen Einsicht und Übersicht erlangen. Die Unternehmen oder Institutionen sind insbesondere mit hoheitlichen Aufgaben betraut worden. Aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren sollen nun die Geschäftsfelder, seien es jene als Auftrag im Rahmen des Service Public oder die Aufgaben mit unternehmerischem Eigeninteresse diskutiert und politisch wie auch unternehmerisch bewertet werden.
Der Schweizerische Bundesrat definiert den Service Public wie folgt: «Service Public umfasst eine politisch definierte Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und Infrastrukturdienstleistungen, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes nach gleichen Grundsätzen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen soll».
Die Grundversorgung ist eine politisch zu bestimmende Basisausstattung mit eben Infrastrukturgütern und Dienstleistungen, die in jedem Sektor zu definieren und den sich ändernden technischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen anzupassen sind. Was zur Grundversorgung gehört, muss durch die Gesetzgebung festgelegt werden. Dabei ist der Wandel der Bedürfnisse von Bevölkerung wie auch von Unternehmen zu berücksichtigen. Die Dienstleistungen müssen im gesamten Land flächendeckend erbracht werden und für alle Bevölkerungsgruppen gut erreichbar sein. Die Qualitätsanforderungen werden in Gesetzen und Verordnungen vorgegeben und durch die Behörden überwacht und durchgesetzt. Die Preise für die Dienstleistungen müssen für alle erschwinglich sein und die Dienstleistungen müssen ohne Unterbrechungen erbracht werden.
Während der Behandlung der Rechenschaftsberichte der Infrastrukturbetriebe kam es in der Vergangenheit im Landtag immer wieder zu Diskussionen, inwieweit bestimmte Aufgaben und Dienstleistungen wirklich von der öffentlichen Hand erbracht werden müssen, wo private Unternehmen durch den Staat konkurrenziert werden und wo versteckte Quersubventionen stattfinden, welche im Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Unternehmen zu einer entsprechenden Verzerrung führen. Die betroffenen Unternehmen haben in den letzten zwei bis drei Jahren rund acht Töchter- und Enkelgesellschaften im In- und Ausland gegründet oder gekauft. Obwohl sich der Landtag mit dem Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen in der Mitsprache degradiert hat, so liegt die Finanzhoheit und die Verantwortung beim Landtag.
Das vorgängig erwähnte Gesetz war als Bericht und Antrag wie folgt betitelt: «Vorlage betreffend die Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen». Und exakt aus Transparenzgründen ist dieses Postulat von Bedeutung. Die Postulanten wissen und berücksichtigen in der Diskussion, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen und Institutionen engagierte und kompetente Arbeit verrichten. Aus Bedarfs- und Transparenzgründen ist es aber Aufgabe und in der Verantwortung der Politik, die entsprechende Klärung herbeizuführen.Ich bitte, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnte, das Postulat zu unterstützen. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Am 20. April 2011 reichten acht Abgeordnete der FBP ein Postulat über die hoheitlichen Aufgaben von staatlichen Unternehmen und Institutionen, Grundversorgungsaufgaben oder neudeutsch «Service Public» ein. Das Ziel des gegenständlichen Postulats ist, dass die Regierung eingeladen wird, verschiedene Abklärungen zu treffen, welche Aufgaben der Unternehmungen bzw. Institutionen im Sinne von hoheitlichen Aufgaben übernommen werden und in welchen Bereichen Dienstleistungen vom Staat übernommen werden, welche über den Grundversorgerbereich hinausgehen. Ich danke den Postulanten für ihre geleistete Vorarbeit und bin ebenfalls sehr dankbar, dass diese wichtige Thematik im Landtag diskutiert werden kann. Es sei mir allerdings erlaubt, zwei Verständnisfragen an die Postulanten zu stellen: - Im Einleitungstext des Postulats wird von staatlichen Betrieben gesprochen. Im Punkt 1 wird dann der Kreis der Unternehmungen auf die staatsnahen Betriebe bzw. Unternehmen mit Staatsbeteiligung
ausgeweitet. In allen anderen Punkten wird dann nicht mehr von staatsnahen Unternehmungen gesprochen. Für mich persönlich wäre es äusserst begrüssenswert und notwendig, wenn die Beantwortung des Postulats gewinnbringend und umfassend disktutiert werden soll, dass in allen Punkten, welche von den Postulanten eingebracht wurden, von den staatseigenen wie auch denjenigen Unternehmungen mit staatlicher Beteiligung gesprochen wird. Nun meine erste Frage: Verstehe ich die Intention der Postulanten in dem Sinne richtig, dass die Regierung sowohl Ausführungen zu den staatlichen Institutionen und Unternehmungen wie auch zu den staatsnahen Unternehmungen machen soll?
- Auf der zweiten Seite des Postulatstextes zählen die Postulanten sechs unterschiedliche Unternehmen und Institutionen auf, welche aus ihrer Sicht berücksichtigt werden sollen. Ich hoffe, dass mit der Aufzählung der sechs Unternehmen keine abschliessende Aufzählung angefertigt wurde und es im Interesse der Postulanten ist, einen umfassenden Überblick über alle staatseigenen bzw. staatsnahen Betriebe und Institutionen zu erhalten. Aus diesem Grund meine zweite Frage: Handelt es sich bei der Aufzählung der sechs Unternehmen bzw. Institutionen um eine exemplarische oder abschliessende Liste?
In diesem Sinne danke ich den Postulanten bereits jetzt für eine kurze Beantwortung meiner Fragen und werde bei positiver Beantwortung meiner Fragen dem Postulat meine Zustimmung erteilen. Danke. Abg. Pepo Frick
Ich werde dieses Postulat ausdrücklich unterstützen, und zwar aus meiner Erfahrung auch aus der GPK. Wir bekommen da die Eignerstrategien. Neuerdings diskutieren wir das jeweils mit einem Regierungsmitglied. Eine ganz einfache Feststellung, die ich hier jetzt machen muss: Es wurde von der Regierung in der Eignerstrategie für das LKW als Beispiel in den Raum gestellt, dass sich das LKW in Liechtenstein bewegen soll. Es wurde aber auch gesagt bei der Post, also bei der Posteignerstrategie, dass es sehr wohl sinnvoll ist, dass die Post sich im europäischen Umfeld situieren soll. Und da stellen sich schon Fragen wie zum Beispiel: Wo investieren wir? Weil schlussendlich - das wurde vorhin schon gesagt - schlussendlich haben wir die Finanzhoheit. Und wenn es Probleme geben würde, müssen wir die mittragen. Also nochmals: Es gibt viele Fragen in diesem Postulat, die auch wirklich von allgemeinem Interesse sind. Und nochmals: Ich unterstütze dieses Postulat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Abg. Manfred Batliner.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte an und für sich da auf diese Liste verweisen. Wir haben mal eine Aufzählung gemacht, wie Liechtensteinische Post AG, LKW, LGV, Telecom, Bus Anstalt und Universität Liechtenstein. Ich denke, dass es weniger sinnvoll ist, dass man zum Beispiel die Stiftung Erwachsenenbildung hier entsprechend analysiert oder die Liechtensteinische Musikschule als Stiftung, die eigentlich auch ein selbstständiges Unternehmen darstellt, sondern dass man sich eigentlich mehr oder weniger auf diese Liste beschränkt. Und wenn die Regierung hier sieht, dass noch eine Institution oder ein Unternehmen, welches wirtschaftlich von Relevanz ist, hier noch zu ergänzen wäre, dann kann sie das von sich aus tun.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ihre Ausführungen erstaunen mich jetzt ein bisschen, Herr Abg. Batliner. Ich hatte eigentlich gehofft, dass man wirklich einen Gesamtüberlick möchte, um hier dementsprechend auch reagieren und diskutieren zu können. Sie haben ein Beispiel angesprochen, die Erwachsenenbildung. Ich sehe genau auch in diesem Bereich sehr grosse Überschneidungen und ich kann mich auch schon an Klagen erinnern bzw. mündlich wurde mir das mitgeteilt, dass eben ein Privatanbieter von solchen Kursen benachteiligt ist. Also das wäre für mich genau auch ein Bereich, den ich gerne abgeklärt hätte. Wie gesagt, ich hätte mir gewünscht, dass das vollständig ist, aber das ist an Ihnen, Sie sind die Postulanten. Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, es wurde so formuliert: «Zu den genannten Unternehmen zählen heute insbesondere folgende Unternehmen und Institutionen:». Also diese sind uns wichtig, es ist aber keine abschliessende Liste. Wir hatten diese Diskussion auch, ob man alle in die Liste aufnehmen soll. Nur ist auch die Frage der Sinnhaftigkeit und ich denke auch jetzt im Lichte dieser Debatte, dass die Regierung hier einen gewissen Spielraum haben kann oder soll, nicht alles aufzuführen, aber es muss oder soll sich nicht auf diese genannten Unternehmen beschränken, sondern es ist durchaus denkbar, dass auch andere Unternehmungen hier dazukommen, wobei auch die Frage der Grösse sicherlich auch in einem ersten Schritt zentral ist. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Nur noch einmal kurz: Mit der Antwort vom Abg. Gerold Büchel kann ich mich einverstanden erklären. Mich hat einfach die Deutlichkeit, mit der hier der Abg. Manfred Batliner widerlegt hat, dass man den Blick noch weiter öffnen möchte, gestört; ich habe es so empfunden, dass er das als abschliessende Liste ansieht. Vielleicht auch mit einer gewissen Begründung. Das kann ich nachvollziehen. Aber dieses Argument, das er dann mit der Erwachsenenbildung gebracht hat, genau da denke ich, sollte man auch über die Bücher: Wo sprechen wir Gelder? Wo fliessen Staatsgelder? Wo werden private Unternehmen konkurrenziert? Und genau in diesem Bereich weiss ich, dass solche Konkurrenzsituationen schon entstanden sind. Und darum möchte ich das explizit auch geklärt haben. Aber ich kann mich einverstanden erklären, dass man der Regierung hier einen gewissen Spielraum lässt und hoffe, dass die Regierung das möglichst ausführlich bringt. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Hilti, ich wiederhole das gerne für Sie. Wenn die Regierung noch in einer Institution oder Unternehmung eine wirtschaftliche Relevanz und Bedeutung sieht, dann bitten wir sie, dies noch anzufügen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Für uns ist es natürlich schon sehr wichtig zu wissen, was staatsnahe Betriebe und was staatliche Beteiligungen sind. Schlussendlich könnten wir das Postulat dazu verwenden, um die, so glaube ich, 26 verschiedenen Stiftungen, Anstalten und Aktiengesellschaften zu durchleuchten, die es gibt. Von dem her bin ich froh, wenn wir hören, dass wir hier Handlungsspielraum haben und uns auf diejenigen Betriebe zu beschränken haben, die auch von wirtschaftlicher Relevanz sind.
Wir werden diese Liste sicher ergänzen müssen. Sie ist aus unserer Sicht nicht vollständig. Das können wir heute schon sagen. Persönlich kann ich zum Postulat ausführen, dass die Fragen selbstverständlich berechtigt sind. Ich habe das auch in der Geschäftsprüfungskommission bereits gesagt. Die Diskussion ist nicht neu. Sie holt uns alle fünf Jahre wieder ein, und wir sind jetzt wieder in so einem Jahr. Und deshalb werden wir auch in diesem Jahr wieder die verschiedenen Argumente für die Betriebe darlegen. Die Argumente, die für den Grundversorgungsbereich sprechen und die Argumente, die für die freien Dienstleistungen sprechen. Nur ein Ergebnis vorneweg: Es wird keine Quersubventionierung stattfinden vom Grundversorgungsbereich in die freien Dienstleistungen. Wenn, dann sind die Staatsbetriebe so aufgestellt, dass die freien Dienstleistungen dazu dienen, dass der allfällig defizitäre Grundversorgungsbereich eben nicht durch zusätzliche staatliche Finanzspritzen aufgefrischt werden muss. Aber wir werden Ihnen das dann, sollte das Postulat an die Regierung überwiesen werden, mit Zahlen, Fakten und Statistiken hinterlegen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Besten Dank, Herr Regierungschef-Stellvertreter für Ihre Haltung. Ich bin ein bisschen erstaunt. Ich entnehme Ihrem Votum, dass Sie das mit wenig Begeisterung machen. Ich empfinde es so. Ich finde es schade, weil vor fünf Jahren war dieses Plenum komplett anders besetzt, einmal ein grosser Teil davon. Und ich denke, das ist eine sehr wichtige Frage und diese Frage, so denke ich, müssen wir auch diskutieren. Vielleicht tue ich Ihnen jetzt Unrecht, aber bei mir ist es so angekommen, dass da wenig Freude herrscht. Vielleicht ist das aber auch aufgrund der Uhrzeit. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich glaube schon, dass sich die Regierung mit grossem Enthusiasmus dieser Aufgabe widmen wird.
Wünscht der Herr Regierungschef-Stellvertreter noch das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Selbstverständlich respektiere ich den Wunsch des Landtags, diesbezüglich Informationen zu liefern, und wir haben hier keine Angst vor Transparenz. Wir werden Ihnen alle Daten liefern. Persönlich herrscht nicht unbedingt Freude, Herr Abg. Peter Hilti. Das hat aber weniger mit der Uhrzeit zu tun, sondern weil wir bereits mehrfach diese Thematik aufgearbeitet haben. Aber wir werden diese Arbeitsbeschaffungsmassnahme in der Sommerpause umsetzen und dem Landtag im Herbst dann einen umfassenden Bericht zukommen lassen. Und dann können wir das politisch umfassend debattieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, Arbeitsbeschaffungsmassnahmen folgen immer, wenn eben Informationen mangelhaft sind. Wenn wir also künftig die Informationen im Vorhinein kriegen, dann müssen wir auch keine Postulate erstellen. Danke, dass wir das zukünftig nicht mehr machen müssen und dann sind wir uns vollends einig. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Abstimmung. Ich lese noch einmal vor: Die Postulanten beantragen, dass «die Regierung eingeladen wird, darzustellen, welche Aufgabenbereiche der staatlichen Institutionen und Unternehmen - im Sinne von Grundversorgungsaufgaben - zu den hoheitlichen Aufgaben gezählt werden können und welche Dienstleistungen und Aufgaben über die Aufgaben des Grundversorgungsbereiches hinaus zusätzlich erbracht werden».
Wer dieses Postulat überweisen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist das Postulat einhellig mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden überwiesen. Gemäss Art. 34 der Geschäftsordnung antwortet die Regierung im Regelfall bis zur 4. Landtagssitzung nach der Überweisung. -ooOoo-