Interpellationsbeantwortung betreffend die grenzüberschreitende, regional abgestimmte Spitalplanung und Versorgung mit Spitalleistungen zwischen dem Kanton St. Gallen und dem Fürstentum Liechtenstein (Nr. 39/2011)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 2: Interpellationsbeantwortung betreffend die grenzüberschreitende, regional abgestimmte Spitalplanung und Versorgung mit Spitalleistungen zwischen dem Kanton St. Gallen und dem Fürstentum Liechtenstein.
Die bezügliche Beantwortung der Regierung trägt die Nr. 39/2011.
Wünschen die Interpellanten das Wort?
Abg. Pepo Frick
Guten Morgen allerseits. Ich danke der Regierung für die Interpellationsbeantwortung. Ich bin allerdings irritiert betreffend die eindeutige Aussage der Regierung, dass die Befürchtungen der Interpellanten betreffend Doppelspurigkeiten, Mengenausweitung, Kostenentwicklung und Qualitätskriterien unbegründet seien. Ich gehe nun einmal davon aus, dass diese Aussage als Provokation verstanden werden soll. Diese Herausforderung nehme ich gerne an als Hausarzt, welcher sich seit mehr als zwei Jahrzehnten sowohl mit dem ambulanten als auch mit dem stationären Grundversorgungsauftrag in Liechtenstein praktisch und inhaltlich auseinander gesetzt hat. Für mich ist als Grundsatz richtig und wichtig, dass auch in Zukunft wirtschaftlich geführte und regional verankerte staatliche Spitäler unterstützt und propagiert werden. Für mich gehört eine staatlich geführte und kontrollierte Grundversorgung eindeutig zum Service Public.
Den momentanen Entwicklungen mit immer mehr Privatkliniken stehe ich skeptisch gegenüber. Sie profitieren von so genannten lukrativen Fällen, behandeln am liebsten Privatpatienten und arbeiten umsatz- und gewinnorientiert. Sozialpolitische Fragestellungen und Herausforderungen spielen für diese Privatkliniken eine sekundäre Rolle. Leider scheinen die staatlich geförderten regionalen Grundversorgungsspitäler hier den Anschluss zu verpassen. Nicht zuletzt wegen teilweise einseitiger und röhrenförmiger Sichtweise ihrer jeweiligen politischen Trägerschaften. Mitteleuropäische Zahlen bzw. Untersuchungen belegen, dass für die akute Notfallversorgung im Bereich der Grundversorgung eine Mindestzahl von 100'000 Einwohner als Einzugsgebiet notwendig ist. Dies hauptsächlich aus zwei Gründen:
Erstens sind so genannte Vorhalteleistungen sehr kostenintensiv. Darunter versteht man, dass 365 Tage während 24 Stunden sowohl personelle als auch infrastrukturelle Dienste jederzeit verfügbar sein müssen (Labor, Röntgen, Pflegepersonal, Assistenz- und Kaderärzte). Zweitens ist es heute unbestritten, dass bei einer Fallzahl von deutlich unter 100'000 Einwohnern als Einzugsgebiet der Qualitätsstandard nicht erreicht werden kann. Ganz einfach deswegen, weil zu wenig Fälle auf der jeweiligen Notfallstation im Jahr anfallen.
Liechtenstein hat vor allem auch aus wirtschaftlichen Gründen offensichtlich den Anspruch, ein eigenes staatliches Landesspital zu führen. Die Interpellationsbeantwortung, welche uns jetzt vorliegt, deutet an, dass Liechtenstein mit seinen 36'000 Einwohnern eine allumfassende Grundversorgung im stationären Bereich gewährleisten will und kann, was meiner Meinung nach, wie ich erwähnt habe, im Akutbereich nicht möglich ist. Der Leistungsauftrag der Regierung für das Liechtensteinische Landesspital vom März 2008 sagt dann auch unter Punkt 2.1 konkret aus, dass die nachfolgenden Primärleistungen betreffend Akutversorgung im stationären Bereich vom Landesspital zwingend anzubieten sind. Von der Chirurgie über Gynäkologie und Geburtshilfe inklusive Neonatologie bis zur Urologie und der Inneren Medizin ist so ziemlich alles enthalten, was es in der Medizin gibt. Unter diesen Vorgaben ist es nur folgerichtig für die Regierung, dass auch ein 24-Stunden-Dienst für Radiologie, Anästhesie und Operationsbereitschaft gewährleistet werden muss, was sehr kostenintensiv ist.
Ich frage die Regierung ganz konkret: Wurden und werden solche Überlegungen, ob nämlich im oben erwähnten Sinne ein Grundversorgungsspital für Liechtenstein qualitätsmässig und ökonomisch sinnvoll ist bei der Planung des Landesspitals mit einbezogen?
Der Leistungsauftrag für das Landesspital vom März 2008 wurde im Rahmen einer Konkurrenzstrategie verabschiedet, was vom Regierungschef vor ungefähr zwei Monaten an einer öffentlichen Veranstaltung betont und festgestellt wurde. Die nächste Frage: Gibt es einen neuen, regional abgestimmten Leistungsauftrag für das Landesspital im Rahmen der immer wieder propagierten Kooperationsstrategie mit unseren sankt-gallischen Nachbarn?
In der Interpellationsbeantwortung, Seite 15, steht konkret: «Durch eine Optimierung des Bereichs Innere Medizin wird eine Qualitätsverbesserung angestrebt». Soweit ich bis heute von der Regierung informiert worden bin, ist geplant, im Bereich der Inneren Medizin ein Chefarztsystem einzuführen. Um auf einem medizinischen Gebiet einen 24-Stunden-Dienst zu gewährleisten, braucht es neu 4,6 Stellen für Kaderärzte im Bereich der Inneren Medizin. Die Fragen:
- Lässt sich das ökonomisch verantworten?
- Werden genügend Fallzahlen vorhanden sein, damit auch Qualitätskriterien erfüllt werden? Eine weitere Frage: In der Schweiz wird aktuell gerade auch im Zusammenhang mit der Einführung der diagnosebedingten Fallpauschalen für die Schweizer Spitäler, der so genannte SwissDRG, die Zertifizierung der Notfallstationen durchgeführt. Ist eine solche Zertifizierung für die Notfallstation in Vaduz geplant bzw., was sind die notwendigen Fallzahlen für eine Notfallstation in der Schweiz betreffend Fallzahlen und damit auch Qualitätsanforderungen?
Nochmals: Bei der Beantwortung der Frage 4 erwähnt die Regierung eine Bedarfsanalyse, erarbeitet im Rahmen der Strategie 2015/2020. Die Stiftung Liechtensteinisches Landesspital hat dann gemäss Regierung den inländischen Bedarf an ambulanten und stationären Leistungen eruiert und darauf aufbauend eine Strategie erarbeitet. Diese Strategie geht davon aus, dass sich deutlich mehr Bewohnerinnen und Bewohner Liechtensteins in Vaduz behandeln lassen werden.
- Glaubt die Regierung tatsächlich, dass das kleine Spital Vaduz mit einem Einzugsgebiet von 36'000 Einwohnern sowohl ökonomisch als auch qualitativ mit den grösseren Spitälern in der Umgebung im Bereich der Grundversorgung konkurrenz- oder wettbewerbsfähig sein kann?
- Glaubt die Regierung daran, dass ein kleines Spital wie Vaduz einen umfassenden Notfalldienst im Belegarztsystem garantieren kann?
- Ist ein Notfalldienst mit einem Belegarztsystem überhaupt möglich?
Interessante Feststellungen muss ich machen bei der Beantwortung der Frage 5, die Finanzen bzw. die Wirtschaftlichkeit betreffend. Dort wird tatsächlich festgestellt, dass bei einem allfälligen Defizit des Landesspitals dieses gemäss der Globalbudgetvereinbarung von der Stiftung selbst zu tragen sei. Dafür seien von der Stiftung Reserven zu äufnen. Ich darf schon davon ausgehen, dass diese Reserven nicht vom Himmel fallen, sondern schlussendlich auch wieder durch Krankenkassenprämien oder Staatsbeiträge gebildet werden.
Dann schreibt die Regierung, dass für den wirtschaftlichen Erfolg des Landesspitals sehr massgeblich sei, wie hoch der Anteil an wirtschaftlich lukrativen Fällen im Landesspital sei.
- Was versteht die Regierung unter «wirtschaftlich lukrativen Fällen»?
- Wie kann die Regierung gewährleisten, dass gerade diese Fälle ins Belegspital in Vaduz kommen?
Weiter schreibt die Regierung, dass eine hohe Quote an zusatzversicherten Patienten ebenfalls zentral sei für den wirtschaftlichen Erfolg. Kann die Regierung garantieren, dass auch zukünftig die Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins halbprivat und privat versichert sind? Dies ist wohl einer der wichtigen Gründe, dass in den letzten Jahren sich vor allem chirurgisch tätige Ärzte rund um das Spital niedergelassen haben. Diese arbeiten logischerweise dort, wo die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen am lukrativsten sind. Ist dieses System nachhaltig?
Ich widerspreche der Regierung vehement, dass die Befürchtungen der Interpellanten betreffend Kosten und Qualität unbegründet sind. Es steht für mich ausser Frage, dass sowohl in Liechtenstein als auch in der Spitalregion Rheintal/Werdenberg/Sarganserland grosse Investitionen geplant und auch notwendig sind. Seit Monaten haben die liechtensteinischen Interpellanten interessante Gespräche mit Kantonsparlamentariern aus St. Gallen gehabt und wir mussten feststellen, dass die bestehenden Rahmenbedingungen beidseits des Rheins keine optimale Koordination und Zusammenarbeit bis heute ermöglichen. Es steht mir natürlich nicht an, die Spitalplanung des Kantons St. Gallen zu bewerten, aber im Bereich der akuten bzw. stationären Notfallversorgung in der Spitalregion Sarganserland/Liechtenstein/Werdenberg ist meiner Meinung nach und Erfahrung nach nur ein gemeinsames Spital sinnvoll. Sei es an einem bestehenden Standort oder idealerweise an einem verkehrstechnisch logischen Ort im Bereich der Rheintal-Autobahn. Dies ist eine der Kernaussagen meines Votums.
Für die übrige Spitalversorgung, immer wieder im Grundversorgungsbereich, welche nicht die so genannten kostenintensiven Vorhalteleistungen für einen 24-Stunden-Betrieb erfordern, sind ganz klare Absprachen und Abstimmungen der Leistungsaufträge in der definierten Spitalregion notwendig. Das bedeutet, dass bestimmte Leistungen nur an einem Standort in einer Spitalregion angeboten werden sollen und können. Damit erhöht sich die Qualität durch hohe Fallzahlen, die jeweiligen Preise können natürlich auch tiefer gehalten werden. Dies könnte - ich nenne ein Beispiel - bedeuten, dass im künftigen Spital Vaduz eine Dialyse-Station mit Nephrologie, eine rheumatologische stationäre Abteilung und bestimmte, klar definierte selektive Chirurgie beheimatet sind. Im Gegenzug würde eine andere Art von Leistung konzentriert an einen anderen Standort angeboten werden. Alle Standorte behalten einen Schwerpunkt Geriatrie, auch aufgrund einer mehrmals im Bericht erwähnten demografischen Herausforderung.
Ich bin froh um die Beantwortung der Interpellation. Es ergeben sich allerdings sehr viele Fragen. Die meiner Meinung eindeutigen Widersprüche in diesem Bericht zeigen auf, dass wir beidseits des Rheins nochmals über die Bücher gehen sollten. Ich bin froh, dass Abgeordnete von beidseits des Rheins nächste Woche mit den Exekutiv-Verantwortlichen Liechtensteins und des Kantons St. Gallen zusammensitzen können, um ohne Vorbehalte eine zukunftsfähige, von echter kooperativer Zusammenarbeit geprägte regionale Spitalplanung aufzuzeigen. Ziel kann es wohl nur sein, dass wir in einer gemeinsamen Spitalregion ein System kreieren, welches sowohl qualitativen als auch ökonomischen Kriterien standhält. Für mich ist einleuchtend, dass Alleingänge die vorhandenen Chancen für staatliche Spitäler einschränken und Privatkliniken mit ihren partiellen Angeboten für lukrative Patienten Tür und Tor öffnen werden.
Die deutlich mehr als CHF 250 Mio., die mittelfristig in der Region für die stationäre Grundversorgung investiert werden müssen, bieten alle Chancen, ein System aufzugleisen, welches dem Wohl der Gesamtbevölkerung dient. Schaffen wir dies nicht in einer gemeinsamen Aktion mit dem Schwerpunkt Konzentration der angebotenen Leistungen an den jeweiligen Standorten in einer gemeinsamen Spitalregion, besteht tatsächlich die von den Regierungen erkannte Gefahr, dass sich Privatspitäler in der Region installieren, welche dann die lukrativen Fälle akquirieren. Den staatlichen Kleinspitälern bleibt dann der Rest der allgemein versicherten Patienten und die Patienten, welche ökonomisch nicht rentieren. Dann haben wir eine Situation, welche wir aus anderen Ländern kennen: Die wirtschaftlich lukrativen Fälle werden durch die Privatkliniken abgefangen, die kostenintensive stationäre Grundversorgung mit all ihren Vorhalteleistungen muss in den staatlichen Spitälern gewährleistet sein.
Gerüchten zufolge ist eine solche operativ tätige Klinik in Liechtenstein in den Startlöchern. Sie würde davon profitieren, wenn wir diesen gemeinsamen Kraftakt über den Rhein nicht erfolgreich gestalten können. Für Liechtenstein stelle ich aus meiner 20-jährigen Erfahrung fest, dass mit dem bestehenden, auf Konkurrenz aufgebauten Leistungsvertrag 2008 ein eigenes Grundversorgungsspital für 36'000 Einwohner weder ökonomisch noch qualitativ möglich und sinnvoll ist. Ein konsequentes Eingebundensein mit unseren Schweizer Nachbarn eröffnet auch für unser Spital sehr viele Möglichkeiten, im härter werdenden Gesundheitsmarkt eine bestimmende Rolle zu spielen.
Die für die Gesundheit verantwortliche St. Galler Regierungsrätin, Frau Hanselmann, hat in einer öffentlichen Veranstaltung in Schaan vor wenigen Monaten festgestellt, dass sie einem Konzept eines Spitals an vier verschiedenen Standorten (Vaduz, Grabs, Walenstadt, Altstätten) positiv gegenübersteht. Meiner Meinung nach sind hier und heute, auch von Liechtensteiner Seite, neue Denkmuster zur verstärkten Zusammenarbeit gefragt.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass aktuell Spitalschliessungen politisch nicht machbar sind. Gerade bei einer engen Zusammenarbeit über den Rhein sind solche nicht nötig, weil jeder Standort sicher eine wohnortsnahe Geriatrieversorgung gewährleisten darf und muss. Im vorliegenden Bericht spricht die Regierung wiederholt davon, dass der Anteil der älteren Bevölkerung in den nächsten Jahren überproportional steigen wird. Diese demografische Herausforderung muss positiv gewürdigt und in einem Konzept umgesetzt werden. Auch hier sehe ich grosse Möglichkeiten in einer gemeinsamen Spitalregion.
Mein Fazit: Eine gemeinsame Spitalregion mit wettbewerbsfähigen, staatlichen Spitälern war für mich als Hausarzt seit Jahren eine Vision und eine Wunschvorstellung. Ich habe meine schweren Vorbehalte gegen Privatkliniken, die die so genannten lukrativen Fälle absahnen. Die Politik sollte das endlich erkennen. Noch bleibt uns Zeit und die notwendigen erheblichen Investitionen an allen Standorten beidseits des Rheins schreien nach Koordination und Konzentration. Wenn wir vom Spital Vaduz nach Westen schauen, sehen wir die Schweizer Berge. Beim Blick vom Spital Grabs präsentiert sich uns das liechtensteine Drei-Schwestern-Massiv. Grenzen existieren nur in unseren Köpfen. Die Bevölkerung beidseits des Rheins hat Anspruch auf eine optimale, qualitative und bezahlbare stationäre Grundversorgung. Dies kann die Politik beidseits des Rheins nur gemeinsam aufgleisen. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zunächst im Namen der fünf Interpellanten auch die drei Fraktionspräsidenten im Zuschauerraum ganz herzlich begrüssen. Sie zeigen uns mit ihrer Anwesenheit, dass ihnen das Thema wichtig ist und wir uns weiterhin über die Grenzen hinweg gemeinsam dafür einsetzen werden.
Lassen Sie mich nun zunächst einige grundsätzliche Bemerkungen machen, bevor ich zum Inhalt der Interpellationsbeantwortung und zu meinen Fragen dazu komme.
Die Regierung hat letzte Woche den Bericht und Antrag für den Verpflichtungskredit für den Neubau des Landesspitals verabschiedet. Dies, obwohl heute hier die Diskussion dieser Interpellationsbeantwortung ansteht und am nächsten Montag die grenzüberschreitende Parlamentariergruppe ein Gespräch mit den Vertretern beider Regierungen führt.
Ich mache es kurz: Für mich ist dieses Vorgehen ein absolut unkorrektes Vorgehen der Regierung und eine Brüskierung des Landtages als auch der St. Galler Regierung und des St. Galler Kantonsrates. Ich erwarte dazu von der Regierung heute eine Antwort. Ich bin gespannt, ob sich dazu auch weitere Abgeordnete noch äussern. Zudem frage ich mich, was sich der Gesamtlandtag in Sachen Spitalpolitik und Spitalplanung noch alles gefallen lässt, bis er endlich einmal den Mut hat, der Regierung hier die Stirn zu zeigen.
Ich sage Ihnen auch gerne, was ich am Samstag am liebsten gemacht hätte, als ich diesen Bericht und Antrag erhalten habe: Ab in den nächsten Briefkasten und zurück an den Absender. Ich habe ihn dann doch gelesen und ehrlich gesagt nichts wirklich Neues erfahren, mich jedoch gefragt, ob die Regierung und vor allem die gemäss Bericht und Antrag verantwortlichen Ressorts Bau und Gesundheit wirklich glauben, damit eine Zustimmung des Landtags zu erhalten, da gerade auch die Ausführungen über die finanziellen Auswirkungen und die Folgekosten unvollständig sind und zu wünschen übrig lassen.
Nach der ersten Lektüre der nun zur Diskussion stehenden Interpellationsbeantwortung, die aufgrund des eher dürftigen Inhaltes nicht viel Zeit in Anspruch genommen hat, kam ich zum Schluss, dass diese Interpellationsbeantwortung auch folgenden Titel haben könnte: «Sorglos in die Zukunft» und folgender Untertitel geeignet wäre: «Argumente von fünf unbelehrbaren Querulanten ignoriert». Ich nehme es daher vorweg: Ich bin mit dieser Beantwortung alles andere als zufrieden. Andererseits gibt sie mir aber auch die Möglichkeit, die widersprüchlichen Aussagen der Regierung aufzuzeigen und ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass dies auch bei der Bevölkerung zum Nachdenken anregt.
Ganz grundsätzlich finde ich es sehr schade, dass die Regierung diese Interpellation nicht als Chance, sondern offenbar nur als lästiges Arbeitsbeschaffungsmittel und Verhinderungsmassnahme angesehen hat. Ich frage mich, wie viele Chancen die Spitalleitung und die liechtensteinische Regierung unter dem Deckmantel «Souveränes Liechtenstein» noch verpassen wollen.
Nun zu den einzelnen Beantwortungen und meinen Fragen dazu:
Bei der Beantwortung der Frage 1 führt die Regierung auf den Seiten 11 und 12 klar aus, Grabs und Vaduz seien auf dem gleichen Sektor - nämlich der Grundversorgung - tätig und beide würden liechtensteinische Patienten betreuen. Die Regierung verneint eine Konkurrenzsituation zwischen diesen Spitälern, sowohl heute als auch in Zukunft, da der Bedarf dafür vorhanden sei und ja keines der Häuser ausgebaut werden soll. Das tönt ja alles ganz vernünftig. Es ist aber fatal, wenn die Regierung dabei nicht den Mut hat, auch zu sagen, dass sie gemäss «Strategie 2020», welche die Grundlage für den Neubau in Vaduz ist, im stationären Bereich 52% mehr Fälle anstrebt und sich nur gut 22% davon aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung und der demografischen Entwicklung ergeben und der Rest von 28 bis 30% dadurch erfolgen soll, dass mehr Liechtensteiner Patienten in Vaduz bleiben oder Patienten aus der Region oder noch von weiter her sich in Vaduz behandeln lassen sollen. Eine solche Fallzahlensteigerung ist nur durch Konkurrenz oder gar nicht zu bewerkstelligen, wobei meine Befürchtung dahin geht, dass diese Strategie aus Qualitätsgründen mit dem nun vorliegenden Konzept gar nicht erfolgreich sein kann.
Zudem bitte ich die Regierung, die Frage zu beantworten, ob Vaduz als Belegarztspital wirklich in der gleichen «Liga» wie Grabs, das als Chefarztspital geführt wird, spielen kann bzw. aus Qualitätsüberlegungen auch darf.
Bezüglich der Aussage der Regierung auf Seite 12, dass die grosse Konkurrenz von Privatspitälern zu erwarten ist, habe ich folgende Fragen an die Regierung: - Glaubt die Regierung, dass sich das Landesspital mit dem Leistungsauftrag 2008 und ohne umfassende Kooperation mit der Spitalregion Rheintal/Werdenberg/Sarganserland gegen eine Privatklinik durchsetzen kann?
- Kann mit einem Privatspital die «Strategie 2020» des Landesspitals noch funktionieren?
- Würden dann nicht die vom Landesspital angestrebten lukrativen Fälle an eine Privatklinik abwandern?
Nun zur zweiten Frage: Bei der Beantwortung der zweiten Frage führt die Regierung wieder aus, dass man in Vaduz doch gar nicht mehr wolle, als jetzt vorhanden ist und angestrebt wird, und deshalb auch keine Mengenausweitung möglich ist. Auch hier unterlässt es die Regierung darzulegen, dass die «Strategie 2020», wie ich eben bereits ausgeführt habe, eine massive Fallzahlensteigerung, die keinesfalls nur demografiebedingt ist, anstrebt.
Bezüglich der Ausführungen, dass der Notfall ein Grundbedürfnis der liechtensteinischen Bevölkerung ist, gebe ich der Regierung insofern Recht, dass wir alle wollen, dass wir bei Vorliegen eines Notfall rasch und vor allem auch gut versorgt werden. Ich bezweifle aber sehr, ob ein Belegarztspital wirklich auch ein Notfallspital sein kann und frage mich, ob dies auch aus Qualitätsgründen zu verantworten ist. Für mich ist dies einer der Punkte, die wir aus Kosten- und vor allem aber auch Qualitätsgründen nur regional erbringen können. Bei einem wirklichen Notfall geht es um zu viel, nämlich darum, Leben zu retten, als dass wir hier Risiken eingehen dürfen.
Zu den Ausführungen der Beantwortung der Frage 3 habe ich vorerst die folgenden zwei Fragen: - Was bedeutet die Optimierung des Bereichs Innere Medizin?
- Was sind die Gründe dafür, dass beim Landesspital der Swiss DRG erst ein Jahr nach der Einführung in der Schweiz kommt?
Bezüglich der in der Beantwortung der Frage 4 aufgeführten Bedarfsanalyse habe ich folgende Fragen:- Gedenkt die Regierung diese Bedarfsanalyse zu veröffentlichen?
- Umfasst diese Bedarfsanalyse nur grundsätzliche Aussagen zur Anzahl Pflegetage etc. oder ist sie so detailliert, dass diese Zahlen auf die einzelnen Disziplinen heruntergebrochen sind?
- Welche Auswirkungen hat diese Bedarfsanalyse, welche ja vor allem offenbar demografiebedingt ist, auf die Bedarfsplanung bei den Ärzten und auf die Anzahl OKP-Verträge mit Privatkliniken, welche ja ebenfalls einen Bedarf abdecken?
Bei der Beantwortung der Frage 5 macht die Regierung in Bezug auf die finanziellen Konsequenzen einige erstaunliche Aussagen. Unbeachtlich ist für mich, dass die Spitalleitung bei Ferienzeiten aufgrund der geringen Auslastung die Betriebskosten und die Leistungsfähigkeit auf ein Minimum reduzieren kann. Dies ist in jedem Spital üblich und auch sinnvoll. Die zentralen Fragen sind aber:
- Was sind die finanziellen Konsequenzen, wenn die Strategie mit 52% mehr stationären Fällen, auf die der Neubau ausgelegt ist, mittel- und langfristig nicht funktioniert und das Spital über längere Zeit eine geringe Auslastung hat?
- Was für Massnahmen gedenkt die Regierung und die Spitalleitung dann zu unternehmen?
Ich bitte die Regierung, diese beiden Fragen zu beantworten.
Ganz erstaunlich sind dann die Aussagen zum wirtschaftlichen Erfolg des Landesspitals auf Seite 18. Da ist von lukrativen Fällen im Zusammenhang mit durchschnittlichem Fallschweregrad die Rede, und dass die Quote der zusatzversicherten Personen für den wirtschaftlichen Erfolg sehr zentral ist. Dazu meine Fragen: - Was versteht die Regierung unter wirtschaftlich lukrativen Fällen?
- Glaubt die Regierung, dass mit so einem unspezialisierten Leistungsangebot wirklich mehr zusatzversicherte Patienten nach Vaduz kommen?
- Wie entwickelt sich nach Ansicht der Regierung der Anteil der Bevölkerung, der in Zukunft noch zusatzversichert ist?
- Ist der Fallschweregrad bzw. der CMI von 0.78, wie ihn die Spitalleitung in der Antwort auf die Studie Boos betont hat, für Vaduz überhaupt realistisch und was würde dies in Bezug auf die Art der zu behandelnden Fälle bedeuten?
Aufgrund der Aussagen der Regierung bei der Beantwortung der Frage 6 findet es die Regierung offenbar bis heute nicht erforderlich, die neue regionale Variante 1 Spital an 4 Standorten überhaupt nur zu überprüfen und auf den Kanton St. Gallen zuzugehen. Ich habe bei der Einreichung der Interpellation am 16. März dieses Jahres ausgeführt, dass auch Frau Heidi Hanselmann signalisiert hat, dass sie bereit ist, diese Überlegungen gemeinsam zu machen. Die liechtensteinische Regierung - und insbesondere das Ressort Gesundheit - fand es bis jetzt offenbar nicht erforderlich, eine solche Lösung zumindest zu diskutieren und die möglichen Chancen, Risiken, Problemfelder und Lösungsmöglichkeiten zu eruieren. Ganz ehrlich frage ich mich manchmal, weshalb man vor einer solchen Diskussion so Angst hat und welche Interessen hierfür massgebend sind, die verhindern, dass die Regierung nicht den Mut hat, überhaupt nur regional zu denken, geschweige denn zu handeln. Man will offenbar bei den bis anhin verfolgten Strategien verharren und ist keinesfalls bereit, hier neue Diskussionswege auch nur ansatzweise einzuschlagen.
Interessant ist auch, dass die Regierung hier auf Seite 19 das Kooperationsangebot des Verwaltungsrates der Spitalverbunde vom 2. Februar 2011 erwähnt. Ich habe zuerst beim Landtagsbüro und anschliessend aufgrund des negativen Bescheides direkt mit Mail vom 1. Mai 2011 bei der Gesundheitsministerin - mit Kopie an die gesamte Regierung und das Landtagsbüro - darum gebeten, diese Kooperationsofferte, die Antwort des Landesspitals und die Resultate dieser Gespräche allen Landtagsabgeordneten zur Information zuzustellen. Ich habe darum gebeten, diese Unterlagen bis am 6. Mai 2011 an alle zu schicken. Ebenfalls habe ich eine Begründung gewünscht, falls dies nicht möglich sein sollte.
Ja, meine lieben Damen und Herren Abgeordneten, ich habe gestern Abend um 18:59 Uhr per Email eine Antwort erhalten. Ich kann Ihnen diese Email gerne anschliessend kopieren lassen. Sie enthält Erstaunliches. Die Regierung führt als Begründung aus, dass Corporate Governance daran schuld sei. Der Landtag habe als Organ der Legislative nach ihrer Ansicht keinerlei Kompetenz im Bereich der strategischen operativen Führung der öffentlichen Unternehmen, jedenfalls nicht bei Vorliegen von unerledigten Geschäften. Daher sei es nach Ansicht der Regierung nicht vorgesehen, dass der Landtag Kooperationsofferten erhält. So weit ein Teil dieser Email.
Ich glaube, die Regierung versteckt sich hier hinter Corporate Governance. Wir reden hier von Information. Der St. Galler Kantonsrat hat ebenfalls in seiner Debatte am 26. April diese Kooperationsofferte verlangt und hat diese einen Tag später auch erhalten. Es haben sehr viele Personen in diesem Land - und wie wir wissen auch im Kanton St. Gallen - diese Kooperationsofferte. Nur offenbar der Landtag nicht.
Ich habe diese Kooperationsofferte mittlerweile. Sie ist lesenswert und ist ein erster Schritt zu einer gemeinsamen Lösung, welche jedoch aus einem Geben und Nehmen von beiden Seiten bestehen muss. Dies hat auch der Kantonsrat in seiner Debatte der Interpellationsbeantwortung am 26. April nochmals betont. Ich überlasse es nun aber dem Gesamtlandtag zu entscheiden, ob er diese Informationen ebenfalls will oder nicht.
Der letzte Satz der Interpellationsbeantwortung umschreibt die bisher schon von einigen geäusserte Aussage, ist aber trotz der versuchten Umschreibung unmissverständlich und mit dem Entscheid der Regierung der letzten Woche wurde dies ja auch deutlich klar: Zuerst bauen und dann über Zusammenarbeit reden ist das Motto. Ich bin gespannt, wem dies einleuchtet. Mir nicht. Für mich ist klar, dass wir zuerst über das Leistungsangebot, die Strategie und die Leistungskonzentration aufgrund der regionalen Einbettung Klarheit haben müssen, bevor wir den entsprechenden Neubau in Angriff nehmen können. Alles andere macht schlichtweg keinen Sinn.
Ich hoffe und erwarte, dass die Regierungsvertreter, die nächsten Montag beim Gespräch mit ihren und unseren Kollegen aus St. Gallen dabei sind, den Mut haben, trotz ihren bisher gefällten Entscheidungen mit uns Abgeordneten alles daran zu setzen, mit unseren St. Galler Nachbarn eine für unser Bevölkerung gute und tragfähige Lösung für die zukünftige regionale Versorgung mit ambulanten und stationären Spitalleistungen zumindest zu diskutieren. Ich hoffe, dass die Regierung nicht alle Chancen definitiv verbaut. Man soll die Hoffnung nie aufgeben.
Abg. Rainer Gopp
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Bevor ich nochmals auf ein paar Grundsätze der Interpellanten eingehen werde und auch Bezug auf die Interpellationsbeantwortung nehme, möchte ich kurz auf das Verhältnis zwischen Landtag und Regierung eingehen, auch wenn ich hierzu einige Punkte meiner Vorrednerin wiederhole.
Wie die Regierung momentan mit dem Landtag umzugehen pflegt, nimmt immer erstaunlichere Formen an. Es scheint lästig, wenn Abgeordnete etwas kritisch hinterfragen. Es scheint nicht gewünscht, dass der Landtag bei strategischen Angelegenheiten mitdenkt. Es werden noch ausstehende Diskussionen und Sitzungen in einem laufenden Prozess, wie dem hier diskutierten, einfach ignoriert. Das Verhalten, welches die Regierung gerade in den letzten Tagen und Wochen unter anderem beim Thema Spitalplanung an den Tag legt, ist schlichtweg despektierlich und ich frage mich, auf welchem Demokratieverständnis dies basiert.
Detailliert werden wir uns mit Sicherheit am Freitag in einer Woche über das Rollenverständnis des Landtags unterhalten, wenn es um die Reform der Geschäftsordnung geht. Ich hoffe dabei, dass sich dann alle Abgeordneten dazu äussern werden.
Die Diskussion rund um das Landesspital zeigt diese Notwendigkeit sehr gut auf: Heute findet diese Interpellationsbeantwortung statt und nächsten Montag ist ein Gespräch zwischen den Regierungen St. Gallens und Liechtensteins sowie Kantonsräten und Landtagsabgeordneten vorgesehen. Rund eine Woche bevor der Landtag die vorliegende Interpellationsbeantwortung diskutieren kann und knapp zwei Wochen bevor der Termin mit den Regierungen stattfindet, verabschiedete die Regierung nun den definitiven Bericht und Antrag für den Verpflichtungskredit zum Neubau des Liechtensteinischen Landspitals. Dies obwohl kein Zeitdruck bestand. Die Regierung hätte dies fristgerecht auf den Juni-Landtag auch nach diesen beiden Terminen tun können und somit die Ergebnisse dieser Diskussion und der Besprechung vom nächsten Montag einfliessen lassen können. Ich kann dieses Vorgehen nur als Affront gegenüber dem Landtag deuten und vermute hier die Absicht bzw. den Versuch, den kritischen Geistern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Mehr dazu in der Landtagssitzung vom Freitag, 27. Mai.
So und nun zum Thema: Ich möchte an dieser Stelle als Erstes ein für alle Mal betonen - und dies ist auch für die Presse zum Mitschreiben gedacht: Es gibt vermutlich keinen Abgeordneten, der gegen den Bau eines neuen Landesspitals ist. Ich sage dies in dieser Deutlichkeit, weil es in den letzten Monaten immer wieder Gruppierungen und auch Zeitungsartikel und –interviews gab, die versuchten, jene, die die Strategie von Regierung und Stiftungsrat etwas kritischer hinterfragten, in diese Ecke zu stellen.
Nein, es ging nie darum, den Spitalneubau zu verhindern. Es ging vielmehr darum, über den Inhalt und die Strategie zu diskutieren und somit die Verantwortung, die man als Volksvertreter hat, ernst zu nehmen, nämlich eine Investition in dieser Höhe kritisch zu durchleuchten. Wir sind es als Volksvertreter allen Einwohnern dieses Landes schuldig, im Sinne kommender Generationen unsere Entscheide abzuwägen und nicht das uns Vorgelegte einfach zur Kenntnis zu nehmen oder durchzuwinken. Zumindest verstehe ich mein Mandat so.
Um was ging es uns nun? Für uns ist klar: - Wir brauchen ein Spital, das künftigen Herausforderungen wie der demografischen Entwicklung gerecht werden kann und gleichzeitig unnötige Mengenausweitungen und Belastungen für die Prämienzahler verhindert.
- Wir sind überzeugt, dass mit einer Konkurrenzierung in der Grundversorgung das Risiko von Mengenausweitungen und Qualitätsdefiziten wesentlich grösser ist. Konzentration heisst das Schlagwort. Sich auf entsprechende Disziplinen zu konzentrieren und in einem Miteinander zu definieren, welchen Teil der Grundversorgung jeder bestreitet.
- Das wichtigste Ziel für ein Spital ist aber mit Sicherheit, dass es mit höchstmöglicher Qualität seine Dienstleistungen ausführen kann. Gesundheitsökonomen und Mediziner sind sich weitgehend einig, dass die Fallzahlen, die ein Arzt in einem Spital in einer entsprechenden Disziplin erreichen kann, ein guter Gradmesser dafür sind. Fallzahlen, die die Spitäler bzw. die ausführenden Ärzte in diesen Spitälern unserer Region in einigen Disziplinen nicht erreichen können, wenn Konkurrenz anstatt Konzentration gelebt wird.
Mir ist absolut klar, dies geht nur, wenn die Partner auf beiden Seiten des Rheins die Bereitschaft dafür zeigen. Dies ist mit Sicherheit auch das Hauptproblem. Jeder schaut zuerst - auch verständlicherweise - für sein Gärtchen und dadurch sind die Möglichkeiten, miteinander eine sinnvolle Konzentration der Leistungen zu ermöglichen, oft blockiert. Die vielen Kooperationsvereinbarungen, die es bereits gibt, sind ja eine gute Basis dafür, sich auch in der Grundversorgung gemeinsam fit für die kommenden, sehr anspruchsvollen Herausforderungen (wie die künftige Fallpauschalen-Abrechnung) zu machen. Dies funktioniert aber nur über Gespräche. Wir konnten hervorragende Gespräche mit unseren Kollegen des Kantonsrats St. Gallen führen und die Parlamentarier sind sich einig, was getan werden müsste, damit beide Seiten des Rheins profitieren würden. Keiner der Partner müsste am Ende des Tages ein schlechtes Gefühl haben, dass der andere übervorteilt würde. Scheinbar funktioniert diese Diskussionsbasis auf Regierungsebene nicht im selben Masse befriedigend. Das ist sehr schade. Wir setzen grosse Hoffnungen vor allem in das Gespräch von nächstem Montag. Was nun dieses Vorgehen unserer Regierung für das geplante Gespräch bedeutet, wird sich weisen.
Werte Frau Gesundheitsministerin, werte Regierung, werte Verantwortliche des Landesspitals. Die Gesundheit hat in erster Linie einen Wert und erst in einer zweiten Linie einen Preis. Da sind wir uns vermutlich einig. Die Kostendiskussion bringt uns im Bereich der Gesundheit sicherlich nur bedingt weiter. Die Frage ist vielmehr: Welche Qualität kriege ich für welche Kosten und bin ich mit dieser Qualität auch konkurrenzfähig? Wenn renommierten Gesundheitsökonomen Glaube geschenkt werden kann, was ich persönlich tue, werden Sie, werte Verantwortliche, mit ihrer Strategie der breiten Abdeckung im Grundversorgungsbereich nicht mit hoch spezialisierten Kliniken konkurrieren können. Ohne Konzentration mit der damit einhergehenden Spezialisierung und damit mit dem Fehlen der entsprechenden Fallzahlen werden Sie für den Halbprivat- oder Privatpatienten, der seinen Dienstleister frei wählen kann, keine valable Option sein. «In Zeiten höchstmöglicher Mobilität werden sich die Patienten den besten Anbieter im entsprechenden Fachgebiet auswählen - beinahe egal, wo sich dieser befindet», um hier den ausgewiesenen Gesundheitsökonomen Willy Oggier zu zitieren.
Herr Oggier und auch andere Fachleute präzisieren dazu: «Jene, die sich spezialisieren und auch mit entsprechenden Fallzahlen eine Topqualität gewährleisten können, werden sich durchsetzen bzw. überleben können und die anderen nicht».
Auf die Interpellationsbeantwortung im Speziellen möchte ich nur bedingt eingehen. Ich werde in diesem Zusammenhang vielmehr einige Fragen an die Regierung stellen, welche ich Ihnen, Frau Gesundheitsministerin, bereits schriftlich durch das Landtagssekretariat übergeben liess: - Glaubt die Regierung, dass mit einem Belegarztspital eine breitgefächerte Grundversorgung zufriedenstellend, das heisst, in hoher Qualität, bewerkstelligt werden kann? Sehen Sie hier nicht einen Widerspruch?
- Glauben Sie, dass ein Notfalldienst in einem Belegarztspital in guter Qualität aufrechterhalten werden kann, ohne dass zu hohe Risiken eingegangen werden?
- Ist es richtig, dass die Spitalregion Rheintal/Werdenberg/Sarganserland in Buchs eine Zentrale für die Rettung plant? Fanden bereits Gespräche statt, ob sich Liechtenstein dort anschliessen kann?
- Die St. Galler Regierung scheint bezüglich Mengenausweitung im MRI-Bereich eine andere Meinung zu haben als dies unsere Regierung hat. Frau Regierungsrätin, ist eine 25- bis 30-prozentige Steigerung der MRI-Untersuchungen in der Region innerhalb eines Jahres Ihrer Ansicht nach keine Mengenausweitung?
- Wie, glauben Sie, wird der Stellenwert der Akut-Geriatrie in Zukunft generell sein - dies im Wissen der demografischen Entwicklung?
- Glauben Sie, dass es im Bereich der Akut-Geriatrie Potenzial für Vaduz gäbe?
- Welchen wirtschaftlichen Erfolg versprechen Sie sich mit dem aktuellen Leistungsauftrag in Vaduz? Wie wird dieser erwirtschaftet und welche Rolle wird Ihrer Ansicht nach eine hohe Qualität haben, um diese Ziele zu erreichen?
- Gibt es auf den Offertvorschlag der St. Galler Regierung, welcher auch mir vorliegt, bereits einen Gegenvorschlag des Landesspitals? Welche Strategie wird hier verfolgt?
- Auf Seite 19 der Interpellationsbeantwortung sagen Sie, dass mit den Kooperationsofferten aus St. Gallen, Chur und Feldkirch erst geplant werden könne, wenn die Zukunft des Landesspitals klar sei. Was bedeutet dies genau? Impliziert dies, dass die Regierung glaubt, mit dem geplanten Bau zusätzliche Verhandlungsmasse zu besitzen?
Zum Schluss noch ein paar allgemeine Gedanken: Wir haben es auf parlamentarischer Ebene geschafft, was die Regierungen der beiden Länder im Gesundheitswesen scheinbar nicht zustande kriegen. Wir denken regional und nicht jeder für seine kleine Zelle. Wir leben in einer globalisierten Welt und der Gesundheitsmarkt und somit die Gesundheitsversorgung internationalisiert sich step by step. Grenzen fallen, die Mobilität ist heute so gut, dass es kein Problem ist, für die besten Gesundheitsleistungen grössere Distanzen zurückzulegen, um dort hinzugehen, wo die beste Spitalleistung angeboten wird. Glaubt man Gesundheitsökonomen, wird sich dies im Zeitalter der Fallpauschale, welche in den nächsten Jahren auch bei uns eingeführt wird, noch verstärken. Kann unser Spital auch eines dieser erfolgreichen Spitäler sein? Ich hoffe es. Ich hoffe, dass das Gespräch vom nächsten Montag kooperativen Erfolg bringt. Weiter hoffe ich, dass die strategisch Verantwortlichen der regionalen Spitäler auch auf den Pfad des Miteinanders und der Konzentration der Leistungen in der Grundversorgung finden werden. Abg. Harry Quaderer
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete, schönen guten Morgen. Ich begrüsse die Regierung. Sie scheint ein bisschen geschrumpft zu sein oder vielleicht interessiert sie dieses Thema nicht so sehr, weil schliesslich und endlich geht es ja nur um CHF 80 Mio.
Wenn ich die Voten meiner Vorredner gehört habe, müsste ich eigentlich meines nicht mehr halten, weil die wesentlichen Sachen wurden gesagt. Aber glauben Sie mir, in den letzten paar Wochen hat sich in meinem Körper so ein Frust aufgebaut, ich habe so eine grosse «Krot» im Hals stecken, die muss ich jetzt einfach losbringen. Und darum werde ich mein Votum auch noch halten. Auch ich möchte die Parlamentarierkollegen aus St. Gallen, die Herren Michael Götte, Andreas Hartmann und Thomas Amann recht herzlich begrüssen. Willkommen im Ländle, willkommen bei uns im Parlament.
Als Fraktionspräsidenten ihrer Parteien, der SVP, CVP und FDP halten die Herren Götte, Hartmann und Amann die Zügel über insgesamt 97 von 120 Parlamentssitzen im Kantonsrat SG. Damit der Hohe Landtag einen schnellen und einleuchtenden Einblick in Zahlen und Grössen bekommt: 97 von 120 Sitzen, das sind leicht über 80%. Kurzum, diese drei Herren mit Ihren Fraktionskollegen sind wesentliche Entscheidungsträger im Kantonsrat St. Gallen.
Dass diese drei Herren mit uns fünf Liechtensteiner Interpellanten eine identische Interpellation zur grenzüberschreitenden, regional abgestimmten Spitalplanung und Versorgung mit Spitalleistungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen eingereicht haben, zeigt eben doch auch, dass nicht nur Handlungs- und auch Kooperationsbedarf, sondern klarer Bedarf an konstruktiven Gesprächen nicht nur zwischen Parlamentariern, sondern gerade auch zwischen den Regierungen des Fürstentums Liechtenstein und des Kantons St. Gallen vonnöten sind.
Bevor ich zur Interpellationsbeantwortung komme, möchte ich meiner Kollegin, Interpellantin Diana Hilti, und meinen Kollegen Interpellanten Rainer Gopp, Wendelin Lampert und Pepo Frick recht herzlich danken, dass auch ein parteiloser Abgeordneter Platz in ihrer Runde fand. Wir haben einige Stunden, Abende und Mittage zum heutigen Thema aufgebracht und dies nicht zum Wohle einiger Partikularinteressen - nein, zum Wohle der ganzen Bevölkerung. Und natürlich gebührt Dank den St. Galler Kollegen, welche anwesend sind, aber auch noch einigen mehr, mit welchen ich über dem Rhein höchst interessante und ausführliche Gespräche führen durfte, und natürlich auch zusammen mit Diana Hilti die Gelegenheit hatte, deren Interpellationsbeantwortung live im Kantonsrat mitzuverfolgen.
So, und bevor ich jetzt zu meinen Ausführungen zur Interpellationsbeantwortung komme - ich sage es nochmal - möchte ich sehr gerne ein paar Bemerkungen an die Fürstliche Regierung, die Möchtegern-Politiker und Parteifunktionäre, an die Journalisten, welche unsere Anliegen komplett ignoriert haben oder an solche, die sich blind hinter die Pro-Bewegung-Landesspital stellen, auch diejenige, die den Mut haben, die Wahrheit zu sagen, natürlich an jene Person, welche für die Pro-Bewegung-Landesspital rührende Aufsätzchen schreibt und der Meinung ist, dass sich einige St. Galler und Liechtensteiner Parlamentarier bzw. Abgeordnete mit geistigen Sandkastenspielen herumschlagen, die Ärzte, welche in ihrer Praxis Patienten und Patientinnen verbal nötigen, der Pro-Landesspital-Bewegung beizutreten, an Parteifunktionäre, welche meinen zu glauben, was richtig und was falsch ist, an all jene Politiker, welche ganz einfach den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass, wenn sie ihn wieder herausziehen, sich dieses lästige Thema Landesspital endlich in Luft aufgelöst hat, an die Abgeordneten, welche ganz einfach das tun, was ihr Präsident will und last but not least an das Landtagsbüro, welches so elegant und perfid übergangen wurde und hoffentlich vor Schrecken vor dieser bösen Regierung nicht permanent erstarrt ist, meine Damen und Herren, genau an diese Personen möchte ich meine Ausführungen richten. Wenn der Kollege Peter Hilti mir bitte jetzt keine Plagiatsvorwürfe um den Hals hängt. Den Vorlauf meines Votums würde ich unter den Titel «Wenn Anstand und Respekt fehlen» stellen.
Drehen wir doch das Rad ein bisschen zurück: Schon im Jahre 2002 sprach der Stiftungsrat von einem Neu- bzw. Erweiterungsbau für das Landesspital. Der damalige Landtag hatte im Dezember 2002 einen notwendigen Kredit über CHF 3,85 Mio. zur Renovierung des Landesspitals gesprochen. Der Betrieb wurde somit gemäss Stiftungsrat wieder auf ein paar weitere Jahre gesichert. Machen wir einen kurzen Sprung vorwärts: Im Jahre 2008 wurde von der Regierung der bis heute geltende Leistungsauftrag verab-schiedet und der Startschuss zum Neubau Landesspital gegeben. Der damalige medizinische Leiter des Landesspitals hatte mit der Aussage «Ein Neubau muss kommen, ansonsten ist das Landesspital klinisch tot» gleich auch einmal seinen unmissverständlichen Tarif durchgegeben.
Auf Details möchte ich heute nicht eingehen, jedoch nur klarstellen, dass das Thema Landesspital schon seit mehreren Jahren ein Thema in diesem Lande ist. In den letzten zwei Jahren hat sich der Ruf nach dem Neubau verstärkt und es wurden Positionen bezogen. Auf der einen Seite der Stiftungsrat, die Gesundheitsministerin, ein Grossteil der Belegärzte. Nennen wir sie die «Pro-Neubau-Bewegung, komme was wolle». Auf der anderen Seite einige lästige Parlamentarier dies- und jenseits des Rheins und auch besorgte Bürger, welche diesem Ansinnen eher skeptisch gegenüberstanden und die Vermessenheit hatten, unserer Regierung Fragen zu stellen. Ein Postulat wurde nicht überwiesen, daher die heutige Interpellation bzw. Interpellationsbeantwortung. Es gibt ja bekanntlich nichts Schlechtes, aus welchem man nicht auch Gutes schöpfen kann - das Gute.
Es hat sich eine partei- und regional übergreifende Parlamenatariergruppe gefunden, welche die Spitalregion Rheintal/Werdenberg und Sarganserland einmal aus der Vogelperspektive anschaute und der Ansicht war, dass man auf diesem herrlichen Rheintalgebiet eine gemeinsame Lösung finden sollte. Im Sinne von Leistungskonzentrationen, Kooperationen und Koordinationen müsste es möglich sein, die Patientenströme so fliessen zu lassen, dass kein Spital geschlossen werden muss und jedes Spital für sich eine Nische und Spezialität findet, in dem die Qualität auf höchster Ebene steht und die ganze Region profitiert.
Im Moment habe ich immer noch das Gefühl, dass man ganz einfach viereckige Klötze in runde Löcher stecken möchte. Irgendwo klemmt es halt ganz gewaltig. Vor Doppelspurigkeiten, Mengenausweitung und Konkurrenz als auch von unabsehbaren finanziellen Folgekosten scheint unsere Regierung keine Furcht zu haben. Ganz nach dem Motto: der Honig fliesst ja wieder.
In der Interpellationsbeantwortung kommt die Regierung ja auch zum banalen Schluss, dass die Befürchtungen der Interpellanten unbegründet sind. So steht es schwarz auf weiss.
Meine Damen und Herren, diese Interpellationsbeantwortung hat mir die Furcht nicht genommen. Im Gegenteil, ich habe das Gefühl, als ob hier eine Dampfwalze dahinrollt und niemand darf sie stoppen, komme was wolle. Anstand und Respekt, hehre Worte und hehre Absichten in Ehren, geehrte Regierung, was Sie sich mit dieser verfrühten Verabschiedung des Bericht und Antrags Verpflichtungskredit zum Neubau Landesspital geleistet haben, ist an Arroganz, Anstands- und Respektlosigkeit gegenüber uns Interpellanten und auch gegenüber unseren St. Galler Kollegen nicht zu überbieten. Dass der Verpflichtungskredit von der Regierung verabschiedet wurde, im guten Wissen, dass wir diese Interpellationsbeanwortung noch nicht debattiert haben, im guten Wissen, dass nächste Woche noch Gespräche zwischen der St. Galler Regierung und St. Galler Parlamentariern und uns zu diesem Thema traktandiert sind, im guten Wissen, dass die Interpellanten durch einen über das Landtagsbüro an die Regierung übermittelten Brief baten, doch die Diskussion von heute und die Diskussion der nächsten Woche abzuwarten, bevor ein Verpflichtungskredit traktandiert wird, ist für mich - nicht nur für mich - ein unglaublicher Affront gebenüber der Volksvertretung. Ein Vorgehen, für welches die Regierung Tschütscher eine grosse Bürde auf sich genommen hat.
Wenn Sie, Herren und Damen Regierungsräte, dachten, dass mit dieser Interpellationsbeantwortung sämtliche Zweifel und Einwände zum Neubau Landesspital aus der Welt geschaffen wurden, täuschen sie sich ganz gewaltig. Und wenn Sie, meine Damen und Herren Regierungsräte, glauben, dass sie korrekt gehandelt haben, müssen sie dringend nochmals über die Bücher. Dass Ihnen der Präsident der Vaterländischen Union korrektes Vorgehen attestiert, würde ich nicht unbedingt als Kompliment auffassen. Sein Forumsbeitrag im Stile des grossen Kaisers: erhaben von oben nach unten. Und vor allem fand ich es wieder einmal toll zu hören, wie er diesen ausführlichen Bericht und Antrag zum Verpflichtungskredit lobte, welchen wir Abgeordnete noch gar nicht im Briefkasten hatten. Auch das ein Merkmal dieser Re-gierung. Informationen werden nach Gutdünken und persönlichen Interessen an Personen weitergeleitet, der Landtag kann es dann aus der Zeitung lesen oder bekommt lapidare Antworten.
Dasselbe ist mit dem Brief der Interpellanten zur Verschiebung des Verpflichtungskredites passiert. Irgendwo hat sich jemand das Recht genommen, diesen Brief direkt an das «Vaterland» weiterzuleiten, damit dann das Anliegen der Interpellanten schön platziert auf der Titelseite für Meinunsmachung sorgen durfte. Herr Landtagspräsident, ich erwarte heute Nachmittag im nichtöffentlichen Landtag zu hören, woher dieses Leck kam und ich erwarte eine Entschuldigung. Falls nicht, werde ich den Antrag auf eine PUK stellen und ja, falls sich die nötigen Stimmen nicht finden, wird die Staatsanwaltschaft wohl klären müssen, wer und ob ein Amtsmissbrauch begangen wurde. Mehr gibt es hierzu im Moment nicht zu sagen.
Zurück zur Interpellationsbeantwortung: Ist Sinn und Zweck einer Interpellation nicht, auf gewisse Fragen auch Auskunft zu erhalten? Bei dieser Interpellationsbeantwortung hatte ich den Eindruck, dass sie mehr Fragen aufwirft als Antworten liefert.
Meine Würdigung zur Interpellationsbeantwortung: Sie ist nicht zufriedenstellend und ja, meine Befürchtungen wurden grösser und nicht kleiner.
Für mich ist es eigentlich unverantwortbar, aufgrund dieser Beantwortung an einen Verpflichtungskredit zu denken, geschweige denn, einen Verpflichtungskredit zu verabschieden.
Herr Regierungschef, ich war der Ansicht, dass sie nicht auf Konkurrenz, sondern auf Kooperation und Koordination setzen. Ich habe gehört und gelesen, dass Ihnen der Stiftungsratspräsident höchst persönlich mitgeteilt hat, dass der Leistungsauftrag aus dem Jahr 2008 ganz klar als Konkurrenzstrategie zu Grabs verabschiedet wurde. Meines Wissens wurde dieser Leistungsauftrag in keinem Punkt und keinem Komma verändert. Herr Regierungschef, wie können Sie die Verabschiedung dieses Bericht und Antrags zum Verpflichtungskredit verantworten?
Hoher Landtag, wie kann man einen Kredit für einen Neubau Landesspital sprechen, im guten Wissen, dass die von in der Strategie 2020 prognostizierten Fallzahlen doch nur über eine Konkurrenzstrategie zu erreichen sind? Wer zahlt die Zeche? Wer zahlt die Folgekosten? Wer deckt die Verluste? Auf wen wird dieses finanzielle Abenteuer abgeschoben? Dreimal können Sie raten. Bei dieser Planung gibt es nur wenige Gewinner und diese tragen auch schön weisse Kittel. Das können sie mir glauben.
Meine Damen und Herren, diese Dampfwalze muss gestoppt werden. Meine Vorredner haben die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, meinerseits hängt sie an einem dünnen Faden. Ich hoffe, der Landtag kann dieser Regierung ein bisschen Vernunft einflössen. Meine weiteren Fragen - und von denen habe ich sehr viele - und auch Argumente werde ich nach den Antworten der Regierung einbringen. Danke. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Recht herzlich möchte ich natürlich auch unsere Kollegen aus dem Kanton St. Gallen im Landtagsgebäude willkommen heissen. Diese haben trotz der Vorkommnisse in den letzten Wochen, zum Beispiel der Verabschiedung des Verpflichtungskredites für einen Spitalneubau durch unsere Regierung, den Weg nach Vaduz auf sich genommen, um unserer Debatte zuzuhören. Das sind doch effektive Zeichen einer Kooperationsbereitschaft und unsere Regierung kann hier sicher noch einiges in Sachen mitteleuropäischer Umgangsformen lernen. Aber auf dieses Thema werde ich später noch zu sprechen kommen und möchte mich zuerst einmal der vorliegenden Interpellationsbeantwortung widmen.
Ich möchte mich im Voraus für das relativ ausführliche Votum entschuldigen, aber für CHF 83 Mio. Investitionskosten und die Folgekosten für die nächsten Generationen war es mir den Aufwand mehr als nur wert. Im Weiteren könnte die anschliessende Diskussion mitunter auch noch ein wenig länger dauern. Aber dies sind wir kommenden Generationen mehr als schuldig. Schade ist die Schulklasse bereits gegangen, denn ich wollte eigentlich die Frage an das Plenum stellen: Können Sie diesen jungen Mitbürgerinnen und Mitbürgern auch in die Augen sehen nach den Vorkommnissen der letzten Wochen? Denn die nachfolgenden Generationen werden die Zeche zu bezahlen haben, sollte hier nun der Landtag nicht ein Machtwort sprechen und den Weg in die richtige Richtung lenken.
Als Erstes gebührt natürlich auch der Regierung ein Dank für die Interpellationsbeantwortung. Es ergeben sich jedoch zahlreiche Fragen zum vorliegenden Bericht und diese präsentieren sich wie folgt:
In der Zusammenfassung auf Seite 4 ist Folgendes nachzulesen: «Der Bedarf an ambulanten und stationären Spitalleistungen in der Region (Liechtenstein, Raum Feldkirch, Graubünden, Rheintal, Werdenberg, Sarganserland) wird durch die demografische Entwicklung, das heisst, durch das Bevölkerungswachstum an sich und die überproportionale Steigerung des Anteils der älteren Bevölkerung, und den damit verbundenen Anstieg der Hospitalisierungsrate in Zukunft steigen». Hierzu würde mich einmal als Erstes der Unterschied zwischen der demografischen Entwicklung und der überproportionalen Steigerung des Anteils der älteren Bevölkerung interessieren. Deshalb möchte ich die Regierung bitten, mir diesen Unterschied zu erklären.
Gemäss Duden handelt es sich bei der Demografie um eine wissenschaftliche Disziplin, die sich statistisch mit der Entwicklung von Bevölkerungen und deren Strukturen befasst. Sie untersucht ihre alters- und zahlenmässige Gliederung, ihre demografische und geografische Verteilung sowie die Umwelt und sozialen Faktoren, die für Veränderungen verantwortlich sind.
Weiter ist in der Zusammenfassung nachzulesen, dass weder das kantonale Spital Grabs noch das Landesspital Vaduz, welche das gleiche Einzugsgebiet mit ähnlichen Spitalleistungen bedienen, planen, ihre Kapazität auszubauen, trotz demografisch bedingter Steigerung steigender Fallzahlen. Diese Aussage der Regierung ist zentral und entspricht leider nicht den Ausführungen im Ergänzungsbericht der Arbeitsgruppe LLS an die Regierung betreffend die Evaluation der Meinungsbildung bezüglich der baulichen Zukunft des Liechtensteinischen Landesspitals sowie der Überprüfung der Strategiekennzahlen und der damit verbunden Finanzkennzahlen sowie der Investitionskosten vom 24. Juni 2010, Seite 8. Hier ist nachzulesen: «Der Bericht weist aus, dass die anvisierten Frequenzsteigerungen von rund 48% zu 14% eine Folge des Bevölkerungswachstums und zu 8% demografiebedingt (Veränderung der Hospitalisierungsrate) sind. Die restlichen 26% müssen durch Zubringer (Ärzte) erreicht werden, welche Patienten von ausserhalb des Fürstentums ans LLS bringen und/oder den Marktanteil ihrer Disziplinen innerhalb des Fürstentums steigern. Potenzial zur Steigerung der Fallzahlen bestehe insbesondere im Bereich der inneren Medizin, welche heute am LLS noch unterversorgt ist».
Anhand dieser Ausführungen der Arbeitsgruppe möchte ich die Regierung nun fragen, wie die Regierung im vorliegenden Bericht behaupten kann, dass im Landesspital Vaduz kein Ausbau der Kapazitäten geplant sei, oder ist für die Regierung eine Frequenzsteigerung um netto 26% - hierbei ist die zusätzliche Steigerung durch das Bevölkerungswachstum und die Demografie im Umfang von 22% bereits abgezogen - keine Zunahme?
Ein nächster Satz in der Zusammenfassung, welcher unweigerlich zu einer Frage anregt, ist der folgende: «Daraus ist ersichtlich, dass auch bei einem Neubau der Spitäler Vaduz und Grabs weiterhin eine kooperative Zusammenarbeit möglich und auch notwendig sein wird». Was will die Regierung dem Landtag mit diesem Satz sagen? Soll zuerst gebaut werden und nachträglich soll eine kooperative Zusammenarbeit erfolgen, oder soll zuerst eine kooperative Zusammenarbeit erfolgen und erst nachträglich gebaut werden? Nach der Verabschiedung des Verpflichtungskredits für einen Spitalneubau durch die Regierung erübrigt sich zwar diese Frage, aber ich kann einfach nicht glauben, dass die Regierung effektiv zuerst bauen und erst dann planen will. Deshalb frage ich nun die Regierung: Wie ist dieser Satz zu interpretieren? Gedenkt sie effektiv, zuerst zu bauen und erst dann zu planen? Hier appelliere ich an den Landtag. Es kann doch einfach nicht sein, dass eine Mehrheit des Landtags auch zuerst bauen und erst dann planen will. Sollte dem so sein, so handelt weder die Regierung noch eine Mehrheit des Landtags im Sinne der nächsten Generationen. Ich erinnere gerne wieder einmal an die Ergebnisse der Generationenbilanz. Das Hauptproblem für zukünftige Generationen ist die Finanzierung des Gesundheitswesens. Und wenn wir jetzt zuerst ein Spital bauen und erst dann über die weitere Kooperation nachdenken, dann ist das sicherlich nicht im Sinne der nächsten Generationen. Solche fatalen Vorgehensweisen, wo es anscheinend am Wissen von trivialen Grundlagen für den Ablauf von Entscheidungsprozessen zu mangeln scheint, werde ich weder unterstützen noch mit verantworten.
Die nächste Frage ergibt sich zur Seite 10. Hier ist nachzulesen, dass der Verwaltungsrat der Spitalverbunde erst jüngst den Verantwortlichen des LLS verschiedene Vorschläge für Kooperationsmöglichkeiten unterbreitete, die derzeit intern diskutiert und geprüft werden. Hierzu möchte ich die Regierung fragen, wieso dieser Bericht betreffend die Kooperationsmöglichkeiten nicht dem gesamten Landtag, trotz Aufforderung durch die fünf Interpellanten, zugestellt wurde. Nachdem die Regierung diese Chance verpasst hat und sie anscheinend den gesamten Landtag nicht mit diesem 17-seitigen Papier versorgen will, möchte ich die Regierung bitten, die Eckpunkte dieses Kooperationsberichtes vorzustellen, oder ist die Regierung etwa der Ansicht, dass der Landtag bei einem Verpflichtungskredit über «lediglich» CHF 83 Mio. und entsprechender Folgekosten auch nicht alle Informationen braucht? Auch diese Antwort der Regierung dürfte für den gesamten Landtag von Interesse sein, sofern CHF 83 Mio. und die Folgekosten von Interesse sind. Im Weiteren würde mich auch interessieren: Welche Gründe haben dagegen gesprochen, diesen Bericht allen Abgeordneten zuzustellen?
Eine weitere Frage ergibt sich zur Seite 12. Hier ist Folgendes nachzulesen: «Die Regierung ist daher der Ansicht, dass weder heute noch in Zukunft eine Konkurrenzsituation zwischen den benachbarten Spitälern Grabs und Vaduz herrscht». Am 23. Februar 2011 fand eine Veranstaltung in Schaan statt. Anlässlich dieser Veranstaltung, an welcher zirka 180 Personen teilnahmen, hat Regierungschef Klaus Tschütscher gemäss einem Pressbericht vom 24. Februar 2011 das Folgende gesagt: «Ich muss Thomas Büchel leider korrigieren. Die Frage, ob es sich um eine Konkurrenzstrategie handelt, hat er in einer Regierungssitzung ganz einfach mit zwei Buchstaben beantwortet, mit Ja. Und ich gehe davon aus, dass der Stiftungsrat bis heute seine Meinung nicht geändert hat». Anhand dieser diametralen Aussagen möchte ich die Regierung nun fragen: Welche Aussage ist richtig bzw. falsch? Jene in diesem Bericht, wonach keine Konkurrenzsituation bestehe, oder jede des Herrn Regierungschefs, wonach der Stiftungsrat eine Konkurrenzstrategie verfolge? Auch hier ist übrigens die Frage mehr als berechtigt: Ist eine Frequenzsteigerung um netto 26% keine Konkurrenzstrategie?
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang ergibt sich unweigerlich zur Geschäftsordnung der Regierung. Gemäss Art. 18 Abs. 1 sind die Sitzungen der Regierung nicht öffentlich. Die Regierungsmitglieder und ihre Stellvertreter sowie die Beamten und Angestellten, welche bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Regierungssitzungen mitwirken, haben über die ihnen mit der Beratung und Beschlussfassung bekannt gewordenen Angelegenheiten unter Vorbehalt von Abs. 2 Stillschweigen zu wahren. Anhand dieser rechtlichen Grundlage möchte ich die Regierung fragen: Inwiefern wurde die Geschäftsordnung der Regierung durch diese öffentliche Aussage des Herrn Regierungschefs eingehalten?
Weitere Ausführungen auf Seite 12, welche nicht unkommentiert bleiben können, sind die folgenden: «Konkurrenz ist aus anderer Richtung zu erwarten, wenn sich nämlich Privatspitäler in der Region niederlassen, welche nicht wie öffentlich-rechtliche Institutionen einen Grundbedarf abdecken müssen, sondern nur die für sie lukrativen Leistungen anbieten werden». Genau auf diese Situation sollten sich die öffentlich-rechtlichen Institutionen vorbereiten. Nur ist der Ansatz mit einer gegenseitigen Konkurrenzierung leider falsch. Die öffentlich-rechtlichen Institutionen müssen möglichst kooperieren und sich nicht gegenseitig konkurrenzieren. Um für diesen Verteilungskampf mit Privatspitälern gerüstet zu sein, müssen die Abläufe optimiert werden und nicht jeder bietet möglichst vieles an, sondern, jeder bietet jenes Segment an, wo er besonders hohe Qualität bieten kann. Diese Qualität ist aber nur zu erreichen, wenn man entsprechende Routine bzw. Fallzahlen vorweisen kann. Eine Nischenpolitik, gekoppelt mit einer Premiumstrategie, ist sicherlich erfolgversprechender als eine Konkurrenzstrategie über viele Segmente, welche zu einer Mengenausweitung und damit zu Prämiensteigerungen führen wird.
Weitere Fragen ergeben sich zu folgenden Ausführung auf Seite 13: «Es ist daher offensichtlich, dass auch in Vaduz kein Ausbau, sondern eine bauliche Strukturerneuerung stattfindet». Und: «Grabs und Vaduz werden sich auch in Zukunft den regionalen Markt im Bereich der Grundversorgung teilen, eine Mengenausweitung im stationären Bereich ist weder angezeigt noch realistisch». Auch zu diesen Aussagen der Regierung stellt sich unweigerlich die Frage: Ist eine Frequenzsteigerung um netto 26%, hierbei ist die zusätzliche Steigerung durch das Bevölkerungswachstum und die Demografie im Umfang von 22% bereits abgezogen, kein Ausbau bzw. droht keine Mengenausweitung? Im Weiteren wurde die Regierung ja sogar durch den Stiftungsratspräsidenten dahingehend informiert, dass es sich um eine Konkurrenzstrategie handle.
Das nächste Thema, welches ich kurz diskutieren möchte, ist die Mengenausweitung durch den MRI. Hierzu kann auf Seite 13 nachgelesen werden, dass der Betrieb der Diagnostik (MRI/CT) im Landesspital jedoch zu keiner Mengenausweitung geführt habe. Im Bericht betreffend die Kooperationsmöglichkeiten der Spitalregion Rheintal, Werdenberg, Sarganserland mit dem Liechtensteinischen Landesspital - Bericht zuhanden des Gesundheitsdepartements des Kantons St. Gallen vom 21. Dezember 2010 - ist Folgendes nachzulesen - hierbei handelt es sich eben um jenen Bericht, der Ihnen durch die Regierung zugestellt hätte werden sollen, aber die Regierung fand das anscheinend nicht förderlich für diese Debatte. Nun komme ich zu diesem Zitat, wie die St. Galler diese MRI-Geschichte interpretieren: «Im medizinischen Bereich geht es dabei darum, keine weiteren Doppelspurigkeiten aufzubauen (Beispiel MRI) und gegenseitige Konkurrenz zu verhindern». Die Verantwortlichen im Kanton St. Gallen betrachten den MRI in Vaduz als eine Doppelspurigkeit, welche zu einer Konkurrenzsituation führt. Dieses Beispiel aus dem Bericht betreffend die Kooperationsmöglichkeiten soll übrigens auch dem gesamten Landtag aufzeigen, dass dieses Dokument durchaus von Interesse für den gesamten Landtag gewesen wäre, vor allem wenn man bedenkt, dass es im Endeffekt um die Entscheidung über CHF 83 Mio. und entsprechende Folgekosten geht. Anhand dieser Ausführungen im erwähnten Bericht möchte ich die Regierung fragen: Ist sie nach wie vor davon überzeugt, dass der MRI in Vaduz zu keiner Mengenausweitung geführt hat?
Die nächste Frage ergibt sich zur Seite 14: Hier ist nachzulesen, dass die Regierung abschliessend festhält, dass eine Mengenausweitung im stationären Bereich nicht nachvollziehbar ist. Auch zu dieser Aussage der Regierung stellt sich dieselbe Frage: Ist eine Frequenzsteigerung um netto 26% - hierbei ist die zusätzliche Steigerung durch das Bevölkerungswachstum und die Demografie im Umfang von 22% bereits abgezogen - keine Mengenausweitung? Im Weiteren wurde die Regierung ja sogar durch den Stiftungsratspräsidenten dahingehend informiert, dass es sich um eine Konkurrenzstrategie handle.
Auch die nächste Aussage auf Seite 14 kann nicht unkommentiert bleiben und gibt Anlass zu Fragen. Zitat: «Es ist nicht nachvollziehbar, dass stationäre Spitalaufenthalte generiert werden können, wenn dies medizinisch nicht notwendig ist, da sich wohl kein Patient freiwillig einem Eingriff unterziehen wird, wenn dies nicht indiziert ist». Diese Argumentation der Regierung ist mehr als laienhaft. Hat die Regierung noch nie etwas von angebotsinduzierter Nachfrage gehört? Ist der Regierung nicht auch bekannt, dass nicht der Patient selbst indiziert, sondern ein entsprechender Leistungserbringer? Ist der Regierung nicht auch bekannt, dass zum Beispiel eine höhere Arztdichte in der Regel zu höheren Gesundheitskosten führt? Ist der Regierung nicht auch bekannt, dass es sich beim Patienten grundsätzlich um einen Laien handelt und dieser in der Regel der Empfehlung des Leistungserbringers folgt? Wer solche Sätze in einen solchen Bericht schreibt, der dürfte auch fähig sein, zuerst ein Spital zu bauen und erst dann über eine Kooperation nachzudenken. Wie bereits ausgeführt, leider fatal für zukünftige Generationen und ich frage auch hier die Frauen und Herren Landtagsabgeordneten: Würden Sie privat auch zuerst ein Haus bauen und erst dann darüber entscheiden, was für Räume Sie in Ihrem Haus benötigen?
Der nächste Satz auf Seite 14, den ich nicht unkommentiert lasse, ist der folgende: «Vorgängig ist festzuhalten, dass die Formel «hohe Fallzahlen = hohe Qualität» in dieser abstrahierten Form keinesfalls wissenschaftlich bestätigt ist». Ja, werte Damen und Herren auf der Regierungsbank, es mag zwar nicht wissenschaftlich bestätigt sein, dass die Formel «hohe Fallzahlen = hohe Qualität» in dieser abstrahierten Form wissenschaftlich bestätigt ist, aber mit ein wenig Lebenserfahrung stellt man unweigerlich fest, dass Personen mit Erfahrung in ihrem Beruf grundsätzlich die bessere Leistung erbringen als Personen, welche eine Aufgabe das erste Mal oder sehr selten lösen müssen. Nachdem ich doch über einige Jahre Lebenserfahrung verfüge und auch schon entsprechende Situationen erlebt habe, komme ich zum Schluss, dass ich mich lieber von jemanden behandeln lasse, der diese Behandlung regelmässig macht, als von jemandem, der diese Behandlung das erste Mal oder sehr selten macht. Diese Frage möchte ich jetzt auch der Regierung stellen: Von wem würden Sie sich lieber behandeln lassen? Von jemandem, der diese Behandlung das erste Mal oder sehr selten macht, oder von einem Leistungserbringer, welcher über eine ausreichende Erfahrung und Routine verfügt?
In diesem Zusammenhang kann auch der Satz auf den Seiten 14/15 nicht unkommentiert bleiben, wonach diese Kriterien hauptsächlich personenbezogen und nicht auf eine Einrichtung zu verstehen seien. Hierzu kann ich nur noch sagen: Ja, logisch beziehen sich diese Kriterien - «hohe Fallzahlen = hohe Qualität» - nicht auf das Spital, sondern auf den Leistungserbringer. Hierbei handelt sich um eine triviale Erkenntnis.
Die nächste Frage ergibt sich ebenfalls zur Seite 15. Hier wird ausgeführt, dass «Die Einführung der diagnosebedingten Fallpauschale (Swiss DRG) in den schweizerischen Spitälern am 1.1.2012 und in Liechtenstein am 1.1.2013 erfolgen soll». Zu diesen Ausführungen möchte ich die Regierung fragen: Wieso soll die diagnosebedingte Fallpauschale (Swiss DRG) in Liechtenstein erst ein Jahr später als in der Schweiz eingeführt werden?
Die nächste Frage ergibt sich ebenfalls zur Seite 15, und zwar zu folgendem Zitat: «Da der bestehende Leistungsauftrag des LLS nicht ausgeweitet wird, wird sich auch am Leistungsangebot grundsätzlich nichts ändern». Auch zu dieser Aussage der Regierung stellt sich dieselbe Frage: Ist eine Frequenzsteigerung um netto 26%, hierbei ist die zusätzliche Steigerung durch das Bevölkerungswachstum und die Demografie im Umfang von 22% bereits abgezogen, keine Mengenausweitung? Im Weiteren wurde die Regierung ja sogar durch den Stiftungsratspräsidenten dahingehend informiert, dass es sich um eine Konkurrenzstrategie handle.
Eine weitere Frage ergibt sich zur Seite 17: Hier ist nachzulesen, dass für ein Defizit von der Stiftung Reserven zu äufnen seien, um im Falle eines Defizits den Verlust kompensieren zu können. Hierzu möchte ich die Regierung fragen: Wie kann denn ein Defizit kompensiert werden, wenn die Reserven aufgebraucht sind? Wer bezahlt das Defizit, wenn die Stiftung über keine Reserven mehr verfügt? Die Regierung führt dann auf Seite 17 selbst noch aus, dass letztendlich aber alle Spitalkosten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Pflichtleistungen) in die Gesamtbruttokosten der OKP fliessen, welche schliesslich vom Staat mittels Staatsbeitrag, von den Versicherten mittels Prämie und Kostenbeteiligung und von den Arbeitgebern via Arbeitgeberanteil übernommen würden. Mich interessiert jetzt aber trotzdem: Wer bezahlt ein Defizit des Spitals, wenn keine Reserven mehr vorhanden sind?
Auf Seite 19 wird ausgeführt, dass vonseiten des Landeskrankenhauses Feldkirch und des Kantonsspitals Chur dem Landesspital Kooperationsangebote vorliegen. Hier möchte ich die Regierung fragen: Was beinhalten diese Kooperationsangebote des Landeskrankenhauses Feldkirch und des Kantonsspitals Chur?
Die letzte Frage ergibt sich fürs Erste zum Schlusssatz auf den Seiten 19/20 - ich zitiere: «Die erwähnten Spitäler (Spitalregion 2, Chur, Feldkirch wie auch das LLS) haben Interesse an einer intensivierten Kooperation signalisiert, eine abschliessende Planung der möglichen Kooperationen ist in den meisten Handlungsfeldern allerdings erst möglich, wenn die Zukunft des Landesspitals geklärt ist». Zu diesem Satz hätte ich von der Regierung gerne eine detaillierte Interpretation. Soll dieser Satz in letzter Konsequenz bedeuten, dass zuerst gebaut werden muss bevor kooperiert werden kann, oder ist die Regierung auch der Ansicht, dass man zuerst die Kooperation abschliessen muss, damit man anschliessend weiss was zu planen ist, und erst wenn der Plan erstellt ist, kann auch gebaut werden? Oder denkt die Regierung tatsächlich, dass bei einem Investitionsvolumen von CHF 83 Mio. und erheblichen Folgekosten für die nächsten Generationen zuerst gebaut werden soll, dann mögliche Kooperationen untersucht werden, und wenn sich dann noch etwelche Kooperationen ergeben sollten, dass man dann den Neubau wieder umbaut?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Der Abg. Werner Kranz wünscht noch das Wort. Sie sind aber nicht Interpellant. Dann müssen Sie Antrag auf Diskussion stellen. Abg. Werner Kranz
Dann stelle ich Antrag auf Diskussion. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag gehört. Wer dem Antrag auf Diskussion stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag stattgegeben und ich übergebe Ihnen das Wort.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Aus meiner Sicht hat die Regierung ihre Hausaufgaben gemacht. Dies zeigen im Wesentlichen folgende Punkte auf:
Der Leistungsauftrag des Landesspitals wurde von Fachexperten im Gesundheitsbereich ausgearbeitet, von der Regierung im März 2008 genehmigt und kann aus meiner Sicht bei neuen Erkenntnissen jederzeit angepasst werden. Die Studie von Tilman Slembeck vom Februar 2011 zeigt aus meiner Sicht, welche Vorteile das Führen eines eigenen Landesspitals haben kann. Dies sind unter anderem die Selbstversorgung und die Versorgungssicherheit. Des Weiteren weist die Studie darauf hin, dass nebst dem Erbringen einer bestimmten Grundversorgung auch volkswirtschaftliche Überlegungen, wie beispielsweise das Sicherstellen von Know-how und von Arbeitsplätzen im liechtensteinischen - und ich betone liechtensteinischen - Gesundheitswesen sowie unter anderem auch die Auftragsvergabe an das heimische Baugewerbe mit einbezogen werden sollten.
Wie aus den Landeszeitungen zu erfahren war, ist zwischenzeitlich der Koalitionsausschuss der VU und FBP zusammengekommen und es wurde gemeinsam vereinbart, dass im Mai-Landtag die Interpellationsbeantwortung und im Juni-Landtag der Verpflichtungskredit Neubau Landesspital behandelt werden soll. Also dürfte auch dies heute aus meiner Sicht kein Thema sein.
Des Weiteren zeigt die Interpellationsbeantwortung der Regierung unter anderem auf: Die Bedenken der Interpellanten scheinen unbegründet zu sein. Es wird wie bis anhin eine kooperative Zusammenarbeit zur Sicherstellung der steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen zwischen Liechtenstein und unseren beiden Nachbarländern, der Schweiz und Österreich, angestrebt. Es ist heute einfach nicht mehr möglich, alle Behandlungsmöglichkeiten aus einer Hand anzubieten. Aus diesem Grund und zur Vermei-dung von Doppelspurigkeiten wurden zwischenzeitlich mit rund 30 Spitälern Leistungsverträge abgeschlossen sowie mit verschiedenen Gesundheitspartnern Kooperationen vereinbart. Kooperationen, sei dies im medizinischen, logistischen, pflegerischen, Informatik- oder Finanzbereich, sind aus meiner Sicht als Ergänzung in einem Spezialbereich zu verstehen und haben deshalb nur wenig Einfluss auf die Grössenauslegung eines Spitals. Tatsache ist, die langjährige länderübergreifende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich funktioniert und das gemeinsam vereinbarte Ziel lautet: Kooperation und nicht Konfrontation - und das ist aus meiner Sicht auch gut so.
Bei der geplanten Grösse des neuen Landesspitals sind die demografische Entwicklung und die künftigen Entwicklungen der Medizin bereits berücksichtigt worden. Im Konkreten bedeutet dies: Es wird in den kommenden Jahrzehnten mehr Behandlungsfälle, jedoch kürzere Spitalaufenthaltszeiten geben und somit scheint die geplante Grösse des Spitals ausreichend und zweckmässig zu sein. Die Regierung hat die Eignerstrategie für das Landesspital, welche klare Leitplanken zur Festlegung der Unternehmensstrategie vorgibt, am 19. April 2011 genehmigt. Somit sind - ich interpretiere dies zumindest so - die unternehmerischen Ziele des Landesspitals gemeinsam verbindlich vereinbart und festgelegt worden.
Am 23. Mai soll ein Gespräch zwischen dem grenzüberschreitenden überparteilichen Kommitee und den beiden Regierungen abgehalten werden. Mehrere Abgeordnete des Hohen Landtags haben sich aus eigenem Antrieb - davon gehe ich jetzt einmal aus - dafür entschieden, ein länderübergreifendes Gespräch mit den Regierungen beidseits des Rheins zu fordern und versuchen, strategische Fragen betreffend die Spitalpolitik zu diskutieren und klären zu können. Dieses Engagement mag ja einerseits lobenswert sein, aber andererseits sollten wir uns in diesem Hohen Hause die Frage stellen: War und ist ein solches Vorgehen im Interesse des Gesamtlandtags oder wäre es in Zukunft vielleicht angezeigt und zielführender, bei solchen Angelegenheiten eine vom Landtag beauftragte Sonderkommission einzusetzen?
Welche strategischen Spitalfragen werden am besagten Gespräch diskutiert? Welche Ziele werden angestrebt und in welcher Form werden die Mitglieder des Landtags informiert? Ich zumindest hätte eine vom Landtag mit einem klaren Auftrag eingesetzte Sonderkommission in dieser Sache bevorzugt und persönlich fühle ich mich bis heute nicht und nur durch unsere Landeszeitungen ein wenig informiert. Aus meiner Sicht sollte diese Thematik bei der in Kürze anstehenden Reform der Geschäftsordnung des Landtags diskutiert werden. Letztendlich und zusammenfassend ist es aus meiner Sicht doch so: Das Landesspital erbringt bereits heute seit vielen Jahren, je nach Bereich, zwischen rund 50 bis 60% der gesamten Grundversorgung. Wenn wir die Grundversorgung für unsere Bevölkerung sicherstellen und nicht zu 100% vom Ausland abhängig sein wollen, benötigen wir ein eigenes Landesspital. Gerade im Gesundheitsbereich muss ein bestimmtes Grundangebot meiner Meinung nach von einem Staat langfristig und nachhaltig sichergestellt werden können.
Es wird auch in Zukunft so sein, dass beide Spitäler, also in Vaduz und in Grabs, zur regionalen Versorgung benötigt werden. Ein Spital alleine verfügt heute und auch morgen nicht über die dafür erforderliche Kapazität. Der Leistungsauftrag des Spitals steht bereits seit 2008 fest, wurde von der Regierung genehmigt und verabschiedet. Die Bausubstanz des heutigen Landesspitals ist schlecht, die Operationsräume entsprechen nicht mehr den Vorschriften und die erforderliche Sanierung würde rund CHF 30 Mio. verschlingen. Mit einem Neubau können die Vorschriften eingehalten, die Spitalleistungen erhöht und somit eine verbesserte Kosteneffizienz erzielt werden. Die jahrelang bewährte und partnerschaftliche Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich mit unseren beiden Nachbarländern funktioniert aus meiner Sicht recht gut und wird wie in den vergangenen Jahren, wo Handlungsbedarf angezeigt ist, intensiviert werden.
Abschliessend erachte ich die Entscheidung der Regierung als klares Signal an die liechtensteinische Bevölkerung, indem sie sich für einen Neubau des Landesspitals in Vaduz ausgesprochen hat. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Vielleicht noch kurz damit keine Missverständnisse aufkommen: Die Traktandenliste des Landtags wird vom Landtagsbüro festgelegt und nicht vom Koalitionsausschuss - oder was auch immer.
Ich gebe das Wort noch der Abg. Doris Frommelt.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Neben all den kritischen und ablehnenden Voten der Interpellanten ist es meines Erachtens zentral, dass auch positive Stimmen zum Liechtensteinischen Landesspital zu Wort kommen.
Die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur regionalen Spitalplanung ist für mich klar und konkret ausgefallen und führt mich zu folgenden Schlussfolgerungen:
Die Befürchtungen der Interpellanten, dass die Spitalplanungen unseres Landes mit dem Kanton St. Gallen zu wenig abgestimmt waren, werden durch die diversen Aussagen und Fakten in der Interpellationsbeantwortung der Regierung widerlegt. Wichtig erscheint mir die Tatsache, dass zwischen dem Liechtensteinischen Landesspital und den benachbarten Spitalregionen seit Jahren Kooperationen im Spitalbereich bestehen, laufend Gespräche stattfinden und stattgefunden haben sowie Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen worden sind.
In der Öffentlichkeit viel beachtet wurde die Aussage der St. Galler Regierung, dass eine Kooperation mit dem Spital Vaduz im Bereich der Radiologie nicht zustande gekommen ist. Diese Tatsache wurde von den Kritikern des Landesspitals immer wieder negativ ins Feld geführt und klare, korrigierende Aussagen dazu seitens der Verantwortlichen auf Liechtensteiner Seite wurden nicht mehr beachtet. Es ist bedenklich, wenn solche offenbar unwahren Aussagen einfach im Raum stehen bleiben. Für mich sind die diesbezüglichen Aussagen des Stiftungsrates, der Verwaltung und des damaligen Leiters des Liechtensteinischen Landesspitals glaubhaft, die betonen, dass diese Kooperation am Veto des Verwaltungsrates des Spitalverbundes scheiterte und nicht am Liechtensteinischen Landesspital.
Die Interpellanten wollen vermeiden, dass zwischen den beiden Spitälern Grabs und Vaduz eine Konkurrenzsituation entsteht und dass es aufgrund geplanter Investitionen zu Mengenausweitungen kommt.
Auch wenn mich die Ausführungen der Regierung zu Konkurrenz und Wettbewerb inhaltlich überzeugen, stelle ich einen Widerspruch fest. Die beiden Begriffe «Wettbewerb» und «Konkurrenz» sind identisch. Konkurrenz steht für Wettbewerb: Wettbewerb in der Wirtschaft, in Sport und Spiel, im kulturellen Bereich, in der Natur, man redet von unternehmerischer Konkurrenz, von einem gesunden Wettbewerb usw. In der freien Marktwirtschaft wird Wettbewerbsdenken und Wettbewerbshandeln angestrebt und die positive Seite dieses Wettbewerbs kann nicht genug hervorgehoben werden.
Warum sollen die beiden Spitäler Vaduz und Grabs in keine positive Konkurrenzsituation kommen? Was ist daran verwerflich, wenn sich beide Spitäler in einem gesunden Wettbewerb befinden? - frage ich mich. Es geht nicht nur um Qualitätssicherung in der Arbeit und um neueste Diagnosegeräte etc., es geht auch um die Zufriedenheit des Personals, um Freundlichkeit und Zuvorkommenheit gegenüber den Patienten und um das Vertrauen, das die Bevölkerung in ein Spital hat. Diese Tatsachen können durchaus auch ausschlaggebend für die Wahl des Spitals sein.
Eine negative Konkurrenzsituation wird meines Erachtens aber nicht entstehen, denn beide Spitäler erfüllen schon bisher eine wichtige Rolle im Rahmen der Grundversorgung. Das Landesspital Vaduz soll weiterhin als Belegarztspital beibehalten werden. Beide Spitäler wollen ihre Betten-Kapazitäten nicht ausbauen und am bisherigen Leistungsauftrag des Landesspitals soll grundsätzlich nichts geändert werden.
Eine echte Konkurrenzsituation wird aber entstehen, wenn sich Privatspitäler in der Region niederlassen, die nicht den Grundbedarf an medizinischen Leistungen abdecken müssen, sondern für sie lukrative Leistungen anbieten. Damit findet ein lukrativer Wettbewerb um Patienten statt und es ist abzusehen, dass sich der Druck auf die obligatorische Krankenversicherung erhöhen wird, sukzessive auch Leistungen der Privatspitäler zu übernehmen.
Im Übrigen begrüsst der Schweizer Preisüberwacher den zunehmenden Wettbewerb in der Schweizer Spitallandschaft. Er spricht die neue Spitalfinanzierung DRG ab 2012 an, bei der die Leistungen und Kosten der Spitäler durch ein neues Abrechnungsmodell schweizweit miteinander verglichen werden können. Der Preisüberwacher der Schweiz spricht von positiven Effekten für den Prämienzahler.
Was also in Zukunft vermehrt stattfinden wird und worauf wir keinen Einfluss nehmen können, ist ein Wettbewerb zwischen den Spitälern. Mit der Einführung von Swiss DRG, der diagnosebedingten Fallpauschale mit einem jeweiligen Deckungsbeitrag an das Spital, ist es für jedes Spital finanziell interessant, möglichst viele Patienten zu behandeln. Diese Tatsache führt schon jetzt zu einer spürbaren Konkurrenzsituation zwischen den Schweizer Kantonen - können wir lesen.
Zur Mengenausweitung infolge MRI und CT im Landesspital: Die Notfall-Erstversorgung im Liechtensteinischen Landesspital ist ein Grundbedürfnis in der Bevölkerung und im Leistungsauftrag enthalten. Für die Bevölkerung in der Region ist die Diagnose durch MRI und CT Standard geworden. Es könnte daher von einer Mengenausweitung im Bereich der Diagnostik - MRI und CT - ausgegangen werden, da auch jeder von uns bei einem gesundheitlichen Problem von diesen neuen Untersuchungsmethoden profitieren möchte, und zwar sei es im Landesspital oder in einem der umliegenden Spitäler. Dennoch hat uns die Regierung mit Schreiben vom 16. März 2011 versichert, dass «der Betrieb eines MRI und eines CT im Liechtensteinischen Landesspital zu keiner offensichtlichen Mengenausweitung der Anzahl regionaler, radiologischer Befundungen geführt hat».
Zum wirtschaftlichen Erfolg des Liechtensteiner Landesspitals ist mir eine Äusserung auf Seite 18 der Interpellationsbeantwortung aufgefallen. Hier heisst es, dass nicht ausschliesslich die Fallzahlen, sondern der Versicherungsgrad der Patienten, also Zusatzversicherungen der Halbprivat- und Privatpatienten, massgeblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit eines Spitals haben. Es ist demnach nur logisch, dass auch das Spital Grabs weiterhin sehr daran interessiert ist, liechtensteinische Patienten zu behandeln, denn diese verfügen im weitaus grösseren Ausmass über Privat- und Halbprivatversicherungen als schweizerische Patienten.
Ich danke der Regierung für die Interpellationsbeantwortung zur regional abgestimmten Spitalplanung, stelle fest, dass seitens der Verantwortlichen des Liechtensteinischen Landesspitals schon bisher überlegt, vorausschauend und verantwortungsbewusst geplant und gehandelt wurde.
Dem Bericht und Antrag im Juni-Landtag über einen Verpflichtungskredit für den Spitalneubau sehe ich mit Interesse entgegen. Ich bin überzeugt, dass nach zehn Jahren Diskussions- und Planungsprozess die Zeit für eine Entscheidung reif ist.
Nun möchte ich noch einige Bemerkungen zu einzelnen Voten, die gefallen sind, machen: Der Abg. Pepo Frick spricht über Fallzahlen. Unter einer Einwohnerzahl von 100'000 könne keine Qualitätssicherung garantiert werden. Da frage ich mich: Was hat es denn mit den kleinen, feinen und exklusiven Privatspitälern auf sich? Die sind bei Gutbetuchten sehr gefragt und schiessen überall aus dem Boden: in der Bodensee-Region, in der Westschweiz, im Tessin und auch in unserer Region. Die besten Spezialisten arbeiten dort - wohl zu den besten Konditionen. Ein Grundversorgungsspital für 36'000 Einwohner könne nie und nimmer rentabel sein. Auch hier verweise ich nochmals auf die kleinen Spitäler in der Schweiz und nicht nur auf Privatspitäler.
Der Abg. Pepo Frick fragt ebenfalls die Regierung, ob sie denn garantieren könne, dass die liechtensteinische Bevölkerung auch weiterhin vor allem halbprivat und privat versichert ist. Ich frage mich: Wer kann denn dies wohl garantieren? Sicher ist jedoch, dass sich alle umliegenden Spitäler und Ärzte seit vielen Jahren um diese Kategorie der Versicherten bemühen.
Ebenfalls spricht sich der Abg. Pepo Frick gegen lukrative Privatkliniken aus bzw. zieht die Schlussfolgerung, dass solche kommen werden. Ich denke, die werden unweigerlich kommen. Über kurz oder lang wird auch der Druck dann auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen kommen.
Der Abg. Rainer Gopp spricht vor allem von Qualität. Gesundheit hat einen Wert, sagt er, Gesundheitsversorgung hat seinen Preis. Ja, das glaube ich, verstehen wir alle und wir alle wollen die beste Gesundheitsversorgung und müssen dadurch auch die Konsequenzen tragen. Es wurde ebenfalls in Voten erwähnt, dass wir Spezialisten anziehen, die unser Gesundheitssystem verteuern. Das ist wohl so, dennoch glaube ich nicht, dass wir weniger Eingriffe haben werden, wenn die Spezialisten einfach in St. Gallen, Chur oder Zürich konsultiert werden. Ausserdem wissen wir, dass viele Spezialisten, die in Liechtenstein am Landesspital praktizieren, jederzeit mit ihren liechtensteinischen Patienten in den umliegenden Spitälern willkommen sind.
Der Abg. Harry Quaderer hat eine «Krot» im Hals. Es spricht davon, dass sich die Interpellanten viel Zeit nahmen, sich nicht nur für einige Partikularinteressen einzusetzen, sondern für die gesamte Bevölkerung. Ja, ich kann mir das vorstellen, dass sie sehr viel Aufwand gehabt haben für diese Interpellation. Ich möchte aber explizit betonen, dass sich auch die andere Seite, also die Befürworter des Baus des Liechtensteinischen Landesspitals im heutigen Umfang für die ganze Bevölkerung einsetzen und davon ausgehen, dass sie dies zum Wohle aller tun. Es ist zu einfach, die Befürworter bzw. die Initianten Pro Landesspital als diejenigen hinzustellen, die unkritisch sind und nur Teilinteressen berücksichtigen.
Aufgestossen ist mir auch die Bemerkung, dass einige Abgeordnete nur das tun, was ihre Parteipräsidenten wollen. Herr Abg. Quaderer, Sie reden von Anstand und Respekt. Bitte bringen Sie denjenigen, die zum Thema Landesspital eine andere Meinung haben wie Sie oder wie die Interpellanten, bringen Sie denen auch Respekt und Anstand für ihre Meinung und ihr Vorgehen entgegen.
Und noch einen letzten Satz zum Abg. Harry Quaderer: Er spricht von den Abgeordneten, die dem Kredit zum Bau des Liechtensteinischen Landesspitals zustimmen. Dies ist jedenfalls heute nicht Thema. Heute behandeln wir die Interpellationsbeantwortung und nichts anderes.
Der Abg. Wendelin Lampert spricht von der Generationenbilanz und davon, ob wir bei einem Entscheid zum Liechtensteinischen Landesspital im vorgeschlagenen Ausmass den jungen Menschen noch in die Augen schauen können. Dazu möchte ich ganz persönlich antworten, dass ich bei allen Entscheiden hier im Hohen Haus und aktuell zum Entscheid über die Zukunft des Liechtensteinischen Landesspitals sehr wohl die Verantwortung spüre und mir bewusst bin, welche Weichenstellung wir beim Landesspital vornehmen werden. Eine andere Sichtweise bedeutet noch lange nicht, dass man unverantwortlich handelt.
Weiter spricht der Abg. Wendelin Lampert vom terminlichen Vorgehen und macht den Vorwurf, dass man hier zuerst ein Haus baut und erst dann entscheidet, was man für Räume will und braucht. Dieses Vorgehen ist für mich beim Bau des Landesspitals nun ganz normal, da ja ein Neubau im Umfang des bisherigen Spitals entstehen soll mit dem gleichen Leistungsangebot wie bisher. Somit stehen ja die Räumlichkeiten, die Bettenzahl etc. fest bzw. verändern sich nicht.
Der Abg. Werner Kranz hat sich dahingehend geäussert, dass die ganze Grundversorgung im Gesundheitswesen ein Land nicht aus der Hand geben soll. Hier stimme ich ihm voll und ganz zu. Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Bei den Diskussionen um das Landesspital konnte man in den letzten Monaten den Eindruck gewinnen, als ob das Landesspital mit einem Neubau einen erheblichen Ausbau seiner Kapazitäten und seines Leistungsangebotes planen würde. Auf der anderen Seite entstand der Eindruck, das Landesspital würde sich der Kooperation mit den regionalen Spitälern verweigern. Wenn ich nun die Interpellationsbeantwortung der Regierung anschaue, dann wird dort ausgeführt, dass sowohl das Landesspital Vaduz als auch das Spital Grabs einen Neubau planen, aber damit trotzdem eine kooperative Zusammenarbeit möglich und notwendig ist. Daraus wird ersichtlich, dass es keinen Wettbewerb um Patienten geben wird, sondern jedes Spital seine Aufgaben erfüllen wird und beide Spitäler beabsichtigen, weiterhin zusammenzuarbeiten.
Ich werde nicht auf die einzelnen Punkte der Interpellationsbeantwortung eingehen, sondern nur einen wichtigen Punkt beleuchten, nämlich, dass wir ein Landesspital benötigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir als eigenständiges Land kein eigenes Spital haben. Und weiter kann ich mir nicht vorstellen, dass die derzeitige Anzahl von Patienten im Landesspital Vaduz einfach auf die regionalen Spitäler aufgeteilt werden könnte. Ich spreche mich klar für ein eigenes Landesspital aus, gleichzeitig aber auch für eine sinnvolle Zusammenarbeit in der Region. Angesichts der angespannten Finanzsituation im Gesundheitswesen wird es dringend notwendig sein, auf einen Wettbewerb zu verzichten und der Zusammenarbeit den Vorzug zu geben.
Ich spreche mich auch dafür aus, die Spitaldiskussion nicht nur auf das Bauwerk zu beschränken, sondern eine ganzheitliche Betrachtung vorzunehmen. Mit ganzheitlich meine ich, das Gesundheitswesen als Staatsaufgabe zu betrachten und gleichzeitig auch als Wirtschaftsfaktor. Das bedeutet, dass wir einerseits ein Landesspital brauchen, das den Anforderungen einer modernen Grundversorgung gerecht wird. Andererseits sollten wir uns in Erinnerung rufen, dass das Gesundheitswesen auch Chancen bietet für die Wirtschaft, für die Beschäftigung und für die Ausbildung von jungen Leuten.
Zum Schluss möchte ich in diesem Zusammenhang aus der bekannten Studie des Gottlieb-Duttweiler-Instituts zitieren, das die Chancen für unser Land untersucht hat. Dort heisst es - ich zitiere: «Denkbar wäre ein Ausbau des Landesspitals zu einem Gesundheitszentrum mit internationaler Ausstrahlung».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Einen herzlichen Gruss an unsere Kollegen aus dem Kantonsrat St. Gallen. Es freut mich speziell, dass Sie sich die Mühe genommen haben, unsere Diskussion mitzuverfolgen. Es zeigt mir auch, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Freundschaft aktiv ist. Also nochmals ein herzliches Dankeschön. Und ein Dankeschön an die Interpellanten, dass sie sich die Mühe genommen haben, diese Interpellation auf den Weg zu bringen. Ich komme nachher noch darauf zurück. Ich werde aber nicht im Detail auf die Interpellation zurückkommen, denn ich denke, der Inhalt ist hinlänglich bekannt und er gibt nichts grundlegend Neues. Es ist auch legitim und konsequent von der Gesundheitsministerin, dass sie in der Angelegenheit Liechtensteinisches Landesspital vorwärts macht. Was mich dann allerdings ein wenig irritiert hat, ist die Vorgehensweise der Regierung und Aussagen einzelner Abgeordneter. Ich kann es verstehen, dass man jetzt Pro-Voten ins Feld führt, wobei - Sie haben es selbst gesagt, Frau Abg. Frommelt - es geht ja nicht um die Entscheidung Landesspital - ja oder nein. Es geht jetzt rein um die Interpellationsbeantwortung, wobei ich den Eindruck hatte bei verschiedenen Voten der Befürworter, dass sie sich schon mächtig ins Zeug legen müssen, ob nun ein Spital gebaut wird oder nicht. Was mich auch irritiert hat, ist die Aussage des Abg. Peter Lampert, der gesagt hat: Brauchen wir ein eigenes Landesspital - ja oder nein?
Der Abg. Rainer Gopp hat es ganz klar gesagt: Diese Frage hat sich gar nie gestellt. Ich kann das so sagen, weil ich ja bei den Postulanten des Postulates, das nicht überwiesen wurde, war, und auch dabei ging die Diskussion nicht darum: Ein Spital ja oder nein? Interessanterweise sind gewisse Kreise ein wenig resistent gegen Argumente und wollen aus bestimmten Gründen vielleicht auch nicht, das Fragen beantwortet werden. Was mich weiter sehr irritiert hat - Sie sehen mich heute sehr irritiert, obwohl es ja nicht meine Art ist, irritiert zu sein - ist die Aussage des Abg. Werner Kranz, der die Frage gestellt hat: Ist das Engagement der Interpellanten im Interesse des Gesamtlandtages? Eine solche Frage kann ich nur mit Ja beantworten, weil der Landtag hat diese Aufgabe zu erfüllen, der Landtag hat Fragen zu stellen. Um das geht es schlussendlich auch. Ob die Fragen nun beantwortet werden und in welcher Art und Weise sie beantwortert werden, ob das nun zu einem positiven Beschluss - Kreditgenehmigung - oder zu einem negativen Entscheid führt, das ist dann etwas anderes.
Der Abg. Harry Quaderer hat von Respekt und Anstand gesprochen. Ich freue mich auf die Diskussion von nächster Woche, vom 27. Mai, wenn der Landtag über die Reform der Geschäftsordnung berät. Ich hoffe und gehe davon aus, dass dort eine wirklich intensive Diskussion geführt wird. Es geht nämlich wirklich um Respekt und Anstand. Die Regierung hätte gut die Diskussion über die Interpellationsbeantwortung und das gemeinsame abgemachte Gespräch mit der St. Galler Kantonsregierung abwarten können. Zumindest den Schein hätte man wahren können. Ich werfe hier der Gesamtregierung ein respektloses Verhalten der Institution Landtag gegenüber vor und ich interpretiere das als demokratisch äusserst bedenklich. Ich gehe auch davon aus, wenn ein solches Verhalten in der Zukunft einreissen wird, dass der Landtag wirklich nur als lästiges Beiwerk empfunden wird. Und diesen Eindruck habe ich hier. Dann brauchen wir auch nicht mehr zusammenzukommen. Es handelt sich hier um die Volksvertretung. Es ist das höchste Organ im Land und diesem Organ hat man auch die entsprechende Wertschätzung entgegenzubringen, auch wenn das nicht immer sehr angenehm ist. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass ich mit einer solchen Vorgehensweise in Zukunft absolut nicht leben werde und nicht leben kann. Ich werde das in höchstem Masse auch kritisieren. Ich denke mir, es schadet schlussendlich auch der Regierung, wenn ein solches Vorgehen gewählt wird. Und ich möchte wirklich nochmals den Appell an die Regierung und speziell an den Regierungschef richten, dass man doch in Zukunft ein wenig mehr Respekt dem Landtag gegenüber bringen kann. Danke schön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Vorweg ist es mir ein Anliegen, eine grundsätzliche Bemerkung voranzustellen: Es stellt sich bei all dem Ausgeführten, insbesondere bei den Interpellanten, für mich grundsätzlich die Frage, wie weit das Parlament vor dem Hintergrund des Corporate-Governance-Gesetzes in das operative Geschäft entsprechender Institutionen - hier bei der Stiftung Liechtensteinisches Landesspital - eingreifen soll und auf der Basis der gesetzlichen Grundlage überhaupt kann. Analog dazu sagt der Landtag beispielsweise bei der Liechtensteinischen Landesbank auch nicht, wie sie die Anlage-Politik im operativen Sinne auszugestalten hat.
Vor diesem Hintergrund ist es wenig zielführend, wenn Parlamentarier - wie hier die Interpellanten - entscheiden und festlegen wollen, mit welchen Spitälern das Landesspital Kooperationen abzuschliessen hat. Auf Seite 8 des Berichtes wird dies praktisch verlangt, wenn es dort heisst - ich zitiere: «Nur mit konstruktiven Gesprächen der beiden Regierungen und Einbezug der Parlamentarier können sinnvolle neue Wege in der Spitalkooperation evaluiert werden».
Es ist nicht die Aufgabe des Landtags zu bestimmen, ob das Landesspital zum Beispiel bei der Dialyse oder bei der Onkologie Kooperationen mit dem Landeskrankenhaus Feldkirch, dem Spital Grabs oder dem Kantonsspital Chur einzugehen und zu beschliessen hat.
Zu den Ausführungen der Interpellanten betreffend die so genannten Doppelspurigkeiten auf Seite 9 ist festzuhalten, dass das Spital Grabs und das Landesspital auf der einen Seite des Rheins mit dem Chefarzt- und auf der anderen Seite mit dem Belegarztsystem zwei verschiedene Systeme aufweisen.
Generell ist zur heutigen Situation zu sagen, dass die Spitäler in Grabs und in Liechtenstein die gewünschte medizinische Grundversorgung abdecken. In den viel diskutierten, teilweise doppelt geführten Disziplinen weist das Landesspital einen sehr beachtlichen Leistungsausweise aus, wie die erfassten Zahlen des Amtes für Gesundheit zum Beispiel bei den Geburten mit rund 60%, aber auch bei der Urologie, Orthopädie und Chirurgie mit beträchtlichen Anteilen zeigen. 50 bis 60% Grundversorgung erbringt das Liechtensteinische Landesspital für unsere Bevölkerung. Liechtensteins Bevölkerung will nicht vom Ausland abhängig sein und auch die freie Spitalwahl bleibt auch in Zukunft bestehen. Diese Zahlen hüben wie drüben zeigen zudem, dass es nie ein Problem war, dass beide Spitäler nicht genug zu tun gehabt hätten. Müsste das Spital Grabs all diese Fälle des Leistungspotenzials des Landespitals übernehmen, müsste der Kanton St. Gallen das Spital in Grabs signifikant ausbauen.
In der Interpellationsbeantwortung hält die Regierung dazu auch fest - ich zitiere: «Beide Spitäler erfüllen also eine wichtige Rolle im Rahmen der Grundversorgung des Rheintals. Gäbe eines der Spitäler seine Leistungen im Bereich der Grundversorgung auf, müsste entweder das eine Spital seine Kapazitäten drastisch ausbauen oder die Patienten müssten in anderen Häusern behandelt werden. Damit wäre aber eine Verschiebung von Grundleistungen in die teuren Zentrumsspitäler - Kantonsspital St. Gallen bzw. Chur, Landeskrankenhaus Feldkirch - unausweichlich. Das Planungsstadium des Kantonalen Spital Grabs ist bereits weit fortgeschritten, die Detailplanung ist im Gange». So heisst es im Bericht und Antrag bzw. in der Interpellationsbeantwortung.
Dies führt uns zu den Begriffen «Konkurrenz» und «Wettbewerb». Die Regierung ist daher der Ansicht, dass weder heute noch in Zukunft eine Konkurrenzsituation zwischen den benachbarten Spitälern Grabs und Vaduz herrscht, da der Bedarf an der Grundversorgung in beiden Spitälern nachweislich vorhanden ist. Was allerdings stattfinden wird, und das ist durch die Einführung von SwissDRG von der Schweiz politisch gewollt, ist ein Wettbewerb zwischen den Spitälern.
Der Begriff «Konkurrenz» ist in der Beziehung des Spitals Grabs und des Landesspitals nicht anwendbar. Konkurrenz - wie es der Begriffsinhalt meint - ist aus anderer Richtung zu erwarten, wie dies auch die Regierungen in Liechtenstein und in St. Gallen hervorheben. Nämlich dann, wenn sich Privatspitäler in der Region niederlassen.
In diesem Kontext und in Anbetracht, dass ein Privatspital in der Region jederzeit seinen Standort eröffnen kann, zitiere ich die zuständige Regierungsrätin des Kantons St. Gallen, Frau Heidi Hanselmann. Sie sagte zu dieser Thematik - ich zitiere: «Sollte das Liechtensteinische Landesspital nicht mehr existieren, könnte sehr rasch eine Investoren-Spitalgruppe im Fürstentum Liechtenstein ein Spital eröffnen. Dann würde Konkurrenz und ein erheblicher Kostendruck entstehen».
Im Wirtschaft regional des «Liechtensteinischen Vaterlandes» konnten wir vor nicht allzu langer Zeit von privaten Klinikplänen des Herrn Roth und Professor Mang lesen.
Zum Thema Mengenausweitung: Liechtenstein, Grabs und Altstätten stehen mit ihren Häusern vor der gleichen Problematik. Sie sind höchst sanierungsbedürftig. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und der Bevölkerung eine zeitgemässe Grundversorgung bieten zu können, muss investiert werden. Dabei gehen alle Spital-Häuser in Altstäten, Grabs und in Liechtenstein von gleichen Grössenordnungen wie heute aus. Verantwortungsvolle Politik besteht in der Aufgabe, vorauszuschauen, den Blick auch auf unsere nächsten Generationen zu richten. So sind die demografische Entwicklung und die Fallzahlen in die Zukunftsgestaltung mit einzubeziehen. Die Fallzahlen ergeben im Vergleich mit dem Jahr 2009 eine Steigerung von 48%. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels ist die Berechnung der Fallzahlen für die Ausgestaltung eines Neubaus des Landesspitals glaubwürdig, da 90% in der demografischen Entwicklung begründet sind.
Die gleichen Berechnungen liegen auch den Spitälern Grabs und Altstätten im Kanton St. Gallen zugrunde. Ein gewisser Wettbewerb ist gewollt, wie dies gerade innerhalb der Schweizer Kantone sehr extrem zum Ausdruck kommt, und ein gewisser Wettbewerb ist auch befruchtend.
Die grosse Mehrheit der Kantonsräte im Kantonsrat St. Gallen positioniert sich ganz klar für ihre Bevölkerung. So ist es erstaunlich, dass dies nicht alle Parlamentarier in Liechtenstein für ihre Einwohnerinnen und Einwohner tun, nämlich einstehen für die liechtensteinische Bevölkerung, für die Grundversorgung der Menschen in Liechtenstein.
Im Geschäftsbericht 2010 der Spitalregion Rheintal/Werdenberg/Sarganserland kommt diese Positionierung der St. Galler Politik für ihren Kanton St. Gallen sehr deutlich zum Ausdruck. Ich zitiere die Vorsitzende des Gesundheitsdepartementes, Regierungsrätin Heidi Hanselmann, die sich zur Notwendigkeit der Spitalbauten in Grabs und Altstätten sehr deutlich ausdrückt. Ich zitiere Frau Regierungsrätin Heidi Hanselmann wie folgt: «Vor dem Hintergrund der freien Spitalwahl ist es wichtig, in die Spitäler zu investieren, um wettbewerbsfähig und attraktiv zu bleiben und die Patientinnen und Patienten in zeitgemässen Infrastrukturen behandeln zu können. Mit jeder Behandlung» - und hören Sie bitte genau zu - «mit jeder Behandlung, die ausserkantonal stattfindet, fliesst Geld in andere Kantone ab. Das sind Steuergelder, die uns fehlen werden».
Dies ist ein klares Statement der St. Galler Regierungsrätin für ihre Spitäler in Altstätten, Grabs und Walenstadt. Dies gilt auch für uns in Liechtenstein, denn die Volkswirtschaft lebt auch in Liechtenstein von dieser Institution.
Das Gewerbe, KMUs und viele Arbeitsplätze hängen neben der wichtigen medizinischen Grundversorgung mit dem Landesspital zusammen. Der Gesundheitsmarkt wird sich in Zukunft noch verstärkt entwickeln und viele partizipieren daran. Ob sich Liechtenstein einen Ausstieg leisten kann oder will, glaube ich kaum.
Soweit einmal grundsätzlich zu den Ausführungen und nun noch ein paar Bemerkungen zu einzelnen Interpellanten, soweit ich mich dazu noch erinnern kann. Es ist schon wieder eine Zeit lang her, weit über eine Stunde: Ich beziehe mich auf den Abg. Pepo Frick, der ausführte, dass es nicht sein Ziel sei, in die St. Galler Spitalpolitik hineinzureden bzw. diese Politik des Kantons St. Gallen zu beanstanden. Er tut es aber dennoch, indem er die demokratisch entstandenen Entscheide im Kantonsrat St. Gallen negiert. Nennen Sie mir, Herr Abg. Pepo Frick, ein Beispiel des Kantons St. Gallen, bei dem ein Spital zusammen mit Appenzell, zusammen mit dem Kanton Thurgau oder zusammen mit dem Kanton Graubünden angestrebt wird. Zudem sagen Sie, dass Sie privaten Kliniken - da gehe ich mit Ihnen einig - sehr skeptisch gegenüberstehen. Gleichzeitig sagen Sie aber in demselben Atemzug, dass Sie für wettbewerbsfähige, staatliche Spitäler einstehen und dazu braucht es, Herr Abg. Frick, eben lukrative Angebote, die auch dazu gehören, ansonsten kann ein Spital auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht existieren.
Dann komme ich zur Abg. Frau Diana Hilti betreffend die Aussage, bei der es um die Terminisierung geht: Die Interpellationsbeantwortung wurde auf Mai beantragt. Dann findet ein Gespräch am 23. Mai statt und der Bericht und Antrag ist voraussichtlich im Juni-Landtag. Sie monieren, dass da der Landtag übergangen wird, dass eigentlich das Gespräch am 23. Mai ebenfalls abgewartet werde hätte sollen. Die Interpellanten haben an das Landtagsbüro - und das Landtagsbüro legt die Traktanden fest - den Antrag gestellt bzw. ihren Wunsch geäussert, dass das Landtagsbüro die Interpellation nicht gleichzeitig mit dem Bericht und Antrag, der früher an und für sich wahrscheinlich gedacht gewesen wäre, zu traktandieren und diese beiden Sachen auseinander zu nehmen. Das Landtagsbüro ist dem gefolgt und hat - und das kann man auch im Landtagsbüroprotokoll nachlesen - den Wunsch der Interpellanten erfüllt, hat im Mai-Landtag die Interpellation traktandiert mit dem Hinweis, dass dann im Juni gewünscht wird, den Bericht und Antrag betreffend die Kreditvorlage zu traktandieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Interpellanten, der 23. Mai ist ein Bestreben von Ihnen, mit den Parlamentariern des Kantons St. Gallen sowie mit Regierungsvertretern des Kantons St. Gallen und Liechtenstein zusammenzukommen. Da steht Ihnen nichts im Wege. Ich finde das von Ihnen, wenn Sie das so wollen, akzeptabel. Das ist jedoch kein Mandat des Landtags. Und wenn es kein Mandat des Landtags ist, sehe ich auch nicht ein - und das hat das Landtagsbüro so artikuliert -, dass dann dieser 23. Mai für die Traktandierung der Kreditvorlage im Juni-Landtag abgewartet werden muss. Zudem ist darüber im Koalitionsausschuss gesprochen worden und da haben Sie wahrscheinlich eine sehr grosse Nahbeziehung, Frau Abg. Diana Hilti. Sie wissen auch, dass im Koalitionsausschuss diese Marschroute so besprochen und so auch in Aussicht gestellt wurde.
Dann zum Abg. Rainer Gopp, nicht zu seinem Affront, den er dort ausführt - ich glaube, das haben wir jetzt abgehandelt - sondern zu den Fallzahlen. Bei den Fallzahlen ist zu erwähnen, dass das wissenschaftlich eine sehr vage Aussage ist, dass man aufgrund von Fallzahlen sagen kann: Ein Arzt operiert besser, zuverlässiger, es unterlaufen ihm weniger Fehler. Ich glaube, da tun sich auch die Ärzte selbst sehr schwer. Zudem operieren die Belegärzte nicht nur im Landesspital in Vaduz, sondern auch in anderen Spitälern. Dies abschliessend beantworten zu können getraue ich mir nicht zu, und ich glaube, Sie kommen auch aus einer anderen Berufssparte, Herr Abg. Gopp, das können Sie sich auch nicht ganz zutrauen. Weder das Liechtensteinische Landesspital - dazu haben Sie auch eine Aussage gemacht - noch Grabs und Altstätten wollen ein hoch spezialisiertes Spital sein. Es geht hier bei Grabs, bei Altstätten und beim Landesspital Liechtenstein um eine sehr gute medizinische Grundversorgung der Bevölkerung mit hoher Qualität. Das ist der Gegenstand, der uns befassen sollte und um den es geht.
Ich komme noch zu einem Widerspruch, den der Abg. Gopp zusammen mit dem Abg. Pepo Frick geäussert hat. Der Abg. Pepo Frick spricht von wettbewerbsfähigen staatlichen Spitälern und diese wettbewerbsfähigen staatlichen Spitäler brauchen, wie ich das soeben vorhin ausgeführt habe, auch Angebote, die wirtschaftlich interessant sind, die wirtschaftliche Ausgleiche innerhalb des Spitals bieten. Es gibt Angebote, die kommen viel teurer als andere, wo ebenfalls Einnahmen generiert werden können. Der Abg. Frick spricht von wettbewerbsfähigen staatlichen Spitälern und der Abg. Gopp spricht wiederum dem Landesspital das MRI quasi ab. Und genau das MRI generiert wiederum Einnahmen. Also wir kommen nicht drum herum, wir müssen auch Sparten haben, Angebote haben, die wirtschaftlich interessant sind. So das Spital Grabs wie auch das Landesspital in Vaduz.
Dann zum Abg. Harry Quaderer: Er sagt, dass die anwesenden Herren des Kantonsrates St. Gallen 80% des Kantonsrates in ihrem Kantonsrat abdecken und in dem Sinne 80% vertreten. Ich frage mich - ich kann nicht die Fragen an die Herren dort hinten stellen, die ich zum Teil auch persönlich kenne -, sondern ich frage Sie, Herr Abg. Quaderer: Weshalb haben dann diese 80% die Spitäler Altstätten und Grabs nicht auch genau aus diesen Überlegungen zusammengelegt? Diese Frage können Sie mir vielleicht noch beantworten.
Und dann noch zum Abg. Wendelin Lampert: Sie haben ein schönes Bild gebracht, das an und für sich jede Zuhörerin und jeder Zuhörer gut nachvollziehen kann. Wenn nämlich ein Haus gebaut wird, dass man dann nicht zuerst baut und dann sich überlegt, welche Räume geplant oder gemacht werden. Aber ich muss Ihnen sagen, Herr Abg. Lampert: Dem Landtag liegen jetzt wirklich alle Unterlagen vor. Es geht nicht darum, dass der Landtag nicht weiss, was gebaut werden soll. Das ist in den verschiedenen Unterlagen und in vielen Berichten, in dem von der Regierung 2008 verabschiedeten Leistungsauftrag, im Ergänzungsbericht, in den Erläuterungen und den näheren Beschreibungen zu jeder einzelnen Disziplin, auch in den Überlegungen, in den demokratisch gefällten Entscheiden und der Planungs- und Bauabsicht im Kanton St. Gallen sowie den Kantonsräten sowie der sehr aufschlussreichen Slembeck-Studie auf dem Tisch und bekannt. Ich habe es da mit der Abg. Doris Frommelt - und das hat, glaube ich, auch der Abg. Werner Kranz so ausgeführt - die Zeit für eine Entscheidung ist da und diese Entscheidung müssen wir nun mal treffen, egal in welche Richtung es geht. Wir müssen jetzt einmal für etwas einstehen und aufgrund dieser ausführlichen Grundlagen eine Entscheidung treffen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich fange beim Kollegen Kaiser an: Sie haben gefragt, warum diese drei Herren Fraktionspräsidenten, die bei 80% des Kantonsrats St. Gallen - ich habe es in meinem Votum gesagt - die Zügel in der Hand halten, warum sie die Spitäler nicht zusammengelegt haben. Nein, sie haben die Spitäler nicht zusammengelegt. Und das habe ich jetzt aus Diskussionen, die wir mit Dr. Hartmann und Dr. Pepo Frick, beide Grundversorger mit zusammen wahrscheinlich 50 Jahren Erfahrung, haben wir ein bisschen gehört und verstanden. Was ist denn passiert im Kanton St. Gallen? Es wurden Leistungskonzentrationen gemacht. Vielleicht sage ich das jetzt einmal nicht richtig, aber in Altstätten Geriatrie, in Grabs Chirurgie. Es wurden Konzentrationen gemacht und Spitäler wurden nicht abgebaut. Das war ja auch nicht das Ziel. Das ist ja auch das Anliegen, das wir haben. Es gibt die Patientenströme - das habe ich auch gesagt - die Patientenströme sollen so fliessen, dass jedes der Spitäler qualitäts- und fallzahlenmässig überleben und gute Standards bieten kann. Das wollte ich eigentlich nur sagen. Das zu Ihren Anmerkungen.
Dann zur Kollegin Doris Frommelt: Ja, Anstand und Respekt, geehrte Kollegin Frommelt, Sie scheinen Qualitäten entwickelt zu haben, die Sie mir jetzt noch wirklich erklären müssen. Wie ist es möglich, dass Sie auf Voten eingehen können, dass Sie aus Ihrem Computer Sätze herunterlesen können, ohne dass Sie vorhin ein Wort eingetippt haben? Diese Qualität müssen Sie mir jetzt noch erklären. Dann sagen Sie mir auch gleich, wer Ihnen das Email geschickt hat und dann lesen Sie Art. 27 der Geschäftsordnung. Und dann sind wir wieder bei Anstand und Respekt.
Dann möchte ich noch ganz kurz zum Kollegen Werner Kranz ein Wort sagen, weil ich bin jetzt gespannt auf die Ausführungen der Regierung: Herr Kollege Kranz, Sie attestieren uns Engagement, das wir nicht zeigen dürfen. Wo steckt bei Ihnen jetzt die Schwelle? Wo können Sie das nicht nachvollziehen? Wenn Sie ein Postulat oder eine Interpellation einbringen, müssen Sie zuerst den Gesamtlandtag fragen oder machen Sie das, weil Sie es für richtig halten, weil Sie das für Ihre Gemeinde Nendeln oder für das Land Liechtenstein sinnvoll finden? Das müssen Sie mir noch erklären. Sie haben sozusagen gesagt, die jahrlange Zusammenarbeit funktioniert zwischen dem Kanton St. Gallen und dem Fürstentum Liechtenstein aus Ihrer Sicht. Ja, sie funktioniert sehr gut, haben Sie gesagt. Jetzt erklären Sie mir noch: Mit wem haben Sie gesprochen? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Herr Abg. Quaderer, ich möchte Sie einfach bitten, den Kollegen nicht Dinge zu unterstellen, dass fremde Meinungen vorgelesen würden und sonst können Sie Ihre Frage oder Ihre Kritik anders formulieren.
Ich gebe das Wort der Abg. Diana Hilti.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zuerst Ihnen als Landtagspräsident herzlich für die Aussage danken, dass Sie gesagt haben, die Traktandenliste des Landtags bestimmt in erster Linie das Landtagsbüro. Ich habe jetzt mehrfach gehört, dass der Koalitionsausschuss das so beschlossen haben soll. Der Abg. Johannes Kaiser hat mir hier auch ein Naheverhältnis in den Koalitionsausschuss unterstellt - sage ich jetzt einmal. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich hoffe, dass sich weder die Regierung noch der Landtag vom Koalitionsausschuss einen Terminplan vorgeben lässt.
Dann kurz zu dem, was der Abg. Rainer Gopp schon sehr deutlich gemacht hat: Uns fünf Interpellanten geht es nicht darum, Landesspital ja oder nein oder darum, das Landesspital zu schliessen. Wir wollen, dass die Regierung gemeinsam mit der Spitalleitung für das Landesspital eine Strategie, die auf den Leistungsauftrag gestützt ist, erarbeitet, die nachhaltig ist, damit eben der Standort Vaduz gesichert werden kann. Wir haben erhebliche Bedenken, dass dies aufgrund dieser Konkurrenzstrategie so passieren kann.
Dann wurde von zahlreichen Abgeordneten ins Feld geführt, dass es ja keinen Ausbau von Kapazitäten etc. gibt. Tatsache ist einfach, dass die Anzahl der Pflegetage in den Spitälern abnimmt, die Patienten bleiben weniger lang nach einer Operation und in dem Sinn braucht es auch keinen Ausbau von Bettenkapazitäten. Auch das Spital Grabs plant keinen Ausbau von Betten. Was aber passiert ist, wenn Sie die Statistiken in der Schweiz ansehen, dass eben gerade in der Schweiz in den letzten rund zehn Jahren erheblich Betten abgebaut wurden, weil in den Akutspitälern eben nicht mehr so ein grosser Bettenbedarf vorhanden ist. Und deshalb stelle ich mir schon die Frage: Auf welche Bettenkapazität ist das Landesspital wirklich ausgerichtet? Geht es um die Bereiche, die wir im Rahmen der Grundversorgung decken wollen und die auch Sinn machen, oder soll hier - ich sage es jetzt einmal plakativ - jedem Spezialisten, der noch in Vaduz operieren will, eine genügend grosse Bettenkapazität zur Verfügung gestellt werden? Ich habe nichts dagegen, dass das Landesspital hier zum Teil Spezialisten beizieht, aber dies erst, wenn der Grundversorgungsauftrag erfüllt ist und auch nur, wenn es dann auch noch Platz hat.
Dann hat der Abg. Johannes Kaiser eindrücklich darauf hingewiesen, dass das Spital Grabs und das Landesspital zwei verschiedene Systeme seien, nämlich in Grabs ein Chefarztspital und im Landesspital ein Belegarztspital. Ich habe ja der Regierung bereits die Frage gestellt, ob das hier wirklich die gleiche Kategorie ist, ob man diese Spitäler miteinander vergleichen kann und ob es auch Sinn macht, dass das Belegarztspital Vaduz in der gleichen Liga spielen will wie das Chefarztspital Grabs.
Nochmals zurück zu den Aussagen, dass die Interpellanten vergessen hätten, dass mit DRG Investitionskostenbeiträge ins Ausland fliessen würden, falls die Strategie des Landesspitals nicht aufgehen sollte, dass die Liechtensteiner Patienten in Liechtenstein bleiben. Dazu zwei Bemerkungen: SwissDRG hat vor allem in der Schweiz in den Diskussionen, die in den Spitälern geführt werden, eben dazu geführt, dass sich alle Spitäler überlegen: Wie können wir uns spezialisieren und wie können wir damit Qualität sichern? Das ist eines der wesentlichen Merkmale von SwissDRG. Und gerade diese Überlegungen vermisse ich bei uns. Und dann haben Sie, glaube ich, wenn Sie dieses Argument bringen, unsere Position noch nicht ganz verstanden. Wir wollen ein gemeinsames Spital zwischen Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen. Und wenn wir ein gemeinsames Spital haben, dann fliessen diese Investitionskostenzuschläge auch in unser gemeinsames Spital und nicht ins Ausland.
Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich komme nicht umhin, auch nochmals auf das Thema einzugehen, welches ich glaubte, in meinem Votum explizit auch betont zu haben, aber scheinbar ist wirklich, wie der Abg. Jürgen Beck sagte, eine gewisse Resistenz vorhanden. Die Abgeordneten Kranz, Frommelt, Lampert und Kaiser haben wieder davon gesprochen, dass es Befürworter und Gegner gibt, dass das Führen eines eigenen Landesspitals von Gewissen in Frage gestellt wird, dass ablehnende Voten zum Landesspital vorhanden sind und dass Grabs nicht alle Leistungen von Vaduz übernehmen könne. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht das Thema. Sie reden hier am Thema vorbei. Es ist kein einziger von uns fünf Interpellanten der Ansicht - und ich glaube, auch niemand von den anderen Abgeordneten, der Voten gegen das Spital in dem Sinne hält -, dass Grabs alles übernehmen könnte. Das ist nicht die Meinung. Und wenn Sie das einfach aus der Interpellationsbeantwortung heraus zitieren, dann ist es Ihre Sache, aber das hat keiner von uns so gesagt.
Die Abg. Doris Frommelt hat von gesunder, unternehmerischer Konkurrenz gesprochen. Ja, die funktioniert im Gesundheitswesen leider nur bedingt. Das Gesundheitswesen funktioniert ein bisschen anders wie die Privatwirtschaft. Gesunde Konkurrenz nützt nichts, wenn die Fallzahlen nicht ausreichend sind. Also wenn Sie in Konkurrenz gehen und beide Spitäler minime Fallzahlen in einer Disziplin haben, dann erreichen Sie die Qualität nicht. Und da kann ich gleich auf den Beitrag des Abg. Kaiser eingehen, wo er mir quasi sagte, dass ich das nicht beurteilen kann. Da haben Sie Recht. Ich kann das wirklich nicht beurteilen, ob dies wissenschaftlich irgendwo fundiert ist. Aber es gibt ausgewiesene Gesundheitsökonomen, die dies bestätigen - und davon gibt es nicht nur einen. Und das ist, da haben Sie Recht, das ist einfach ein Parameter, wo man die Qualität festmachen kann. Aber ich masse mir schon nicht an, dass ich das weiss, sondern ich habe das auch in meinem Votum so zitiert.
Die Abg. Doris Frommelt spricht dann auch davon, dass Wettbewerb gewollt ist unter DRG. Das ist schon richtig. Der Wettbewerb ist gewollt und die Besten werden sich durchsetzen. Ganz einfach. Und wenn sich die Besten durchsetzen, dann hat das dann wieder mit Qualität zu tun und da wird das Angebot dort eingeholt, wo man spezialisiert ist und wo die Qualität stimmt.
Sie haben auch gesagt, die Wirtschaftlichkeit hängt von den Privatpatienten ab. Das bestätigen auch eindrücklich die Spitäler auf der Schweizer Seite. Chur und Grabs haben plus/minus 1'500 Fälle von Liechtenstein - wenn ich das richtig im Kopf habe - und das sind natürlich beträchtliche Einnahmequellen - da haben Sie Recht - von liechtensteinischen Patienten. Natürlich möchten die, wenn es irgendwie geht, auf das nicht verzichten, aber genau das ist das Geben und Nehmen. Genau da müssen beide Seiten - und ich sage da nicht nur, dass die Liechtensteiner auf die Schweizer zugehen müssen, sondern da müssen beide aufeinander zugehen - und hier das konzertiert machen, und dann müssen die Schweizer nicht auf die Liechtensteiner Privatpatienten verzichten und die Liechtensteiner hätten auch schweizerische Patienten. Und schlussendlich gehen die Privatpatienten dort hin, wo die beste Leistung geboten wird. Das ist auch klar. Und die sind nicht geografisch gebunden.
Der Abg. Peter Lampert hat die Gesundheitsuntersuchung angesprochen und da komme ich zur gleichen Lösung. Das Gesundheitszentrum mit internationaler Ausstrahlung ist sicher keine schlechte Sache und das kann ich unterstützen. Aber auch ein Gesundheitszentrum wird sich auf gewisse Sachen spezialisieren und wenn es das nicht tut, ist auch ein Gesundheitszentrum nicht erfolgreich. Aber da gibt es sicherlich Potenzial.
Und zum Schluss noch zum Widerspruch, den der Abg. Johannes Kaiser beim Votum des Abg. Pepo Frick und dem meinen festmachte. Ich kann Sie beruhigen, es ist kein Widerspruch. Der Abg. Pepo Frick hat von wettbewerbsfähigen staatlichen Spitälern gesprochen, die eben mit Privaten in den Wettbewerb gehen können. Und ich habe beim MRI nicht von dieser Thematik des Wettbewerbs gesprochen, sondern ich habe nur gefragt: Gibt es eine Mengenausweitung oder gibt es die nicht? Das war meine einzige Frage dazu. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe noch den drei anstehenden Abgeordneten das Wort und dann der Regierung die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.Abg. Pepo Frick
Danke. Ich bin mir nicht gewohnt, in eine Verteidigungsposition getrieben zu werden, aber dieses Gefühl habe ich jetzt. Auch einige Argumente meinerseits wurden falsch verstanden. Die Abgeordneten Werner Kranz, Doris Frommelt und auch Peter Lampert inklusive des Abg. Johannes Kaiser zwingen mich dazu, auch einmal als Arzt zu sprechen und einen Punkt weiter zu gehen. Ich bin und war sehr dankbar, dass bei den St. Gallern auch ein Hausarzt, Andreas Hartmann - er sitzt auch hier - zugegen war und wir konnten sehr wohl über Strategien sprechen. Ich glaube, wir haben zusammen tatsächlich mehr als 50 Jahre Erfahrung mit diesem System der Grundversorgung. Jetzt wurden Argumente gebracht, die ich einfach nicht nachvollziehen kann, nachdem wir versucht haben darzustellen, dass wir ein Spital Vaduz wollen. Das habe ich übrigens auch bei dieser öffentlichen Veranstaltung gesagt, wobei ich am Schluss auch noch ausgebuht wurde - und das habe ich auch nicht verstanden. Ich stelle hier also nochmals fest und sage das auch: Wir wollen ein Spital, das sowohl ökonomisch, aber auch qualitätsmässig verantwortet werden kann. Wenn der Abg. Werner Kranz sagt, dass im Jahre 2008 Fachexperten den Leistungsauftrag gemacht haben, er aber weiss, dass dieser unter Konkurrenzstrategie veranstaltet wurde, dann akzeptiere ich diesen Leistungauftrag, aber das ist nicht mehr aktuell. Die Zeiten ändern sich. Und ich sage ihm auch etwas: Medizin und Gesundheit ist ein hartes und brutales Geschäft. Und ich habe das schwerpunktmässig auch in meinem Votum gesagt: Ich möchte, dass im Rheintal - und da wage ich tatsächlich, regional zu denken -, dass wir kooperative und qualitativ gute Spitäler haben. Und da bin ich ein Rheintaler, da bin ich kein Liechtensteiner. Das möchte ich feststellen. Und wenn Sie feststellen, dass das auch der liechtensteinsichen Volkswirtschaft, Arbeitsplätze und Baugewerbe usw., dass das denen hilft, bin ich völlig einverstanden. Damit haben wir überhaupt kein Problem. Eine Aussage, die Sie gemacht haben, macht mich stutzig - und das sage ich als Oppositioneller in diesem Landtag. Sie haben gesagt, dass der Koalitionsausschuss bestimmt hat, dass das reinkommt. Ich frage Sie einfach: Wer sind wir? Es gibt ein Beruferaten und das frage ich mich langsam auch demokratiepolitisch: Wer bin ich und wer sind wir? Wer setzt uns was vor die Nase? Und was mich wirklich aufregt: Die Leute haben die Grundinformationen nicht, die Präsidenten der VU und der FBP. Aber die geben uns vor, was wir zu machen haben.
Herr Abg. Werner Kranz, Sie haben gefragt: Was machen wir am nächsten Montag, wenn wir mit den Regierungen zusammensitzen? Beide Seiten machen genau das, was wir hier machen. Wir fragen nochmals: Gibt es nicht ein intelligenteres, kostengünstigeres und qualitätsmässig besseres System im Rheintal aufzubauen? Und wenn Sie heute vom Spital Vaduz Richtung Westen schauen, dann haben Sie einen Schweizer Berg vor sich. Und wenn man vom Spital Grabs nach Osten schaut, dann haben wir das Drei Schwestern-Massiv vor uns. Und wir sind eine Region und das spaltet gar nichts. Und wenn etwas spaltet, dann ist es in unseren Köpfen. Wir haben Grenzen in unseren Köpfen. Und wir sind - und jetzt rede ich wieder als Liechtensteiner - wir sind dazu verurteilt und ich möchte die St. Galler Seite wirklich darum bitten, nochmals das Quadriga-Paket aufzumachen, damit wir einsteigen können in ein super System, das wir interregional und sogar zwischen zwei Nationen aufstellen können.
Dr. Andreas Hartmann, der hier anwesend ist, war zehn Jahre bei der Quadriga-Diskussion dabei. Da ging es nämlich darum, im Kanton St. Gallen ein System aufzubauen, das eben wettbewerbsfähig ist. Die St. Galler haben zwei Geburtskliniken zugemacht. Ganz einfach, weil sie sagen, eine Geburtsklinik unter 500 Geburten pro Jahr ist weder qualitativ noch ökonomisch vertretbar. Ich als Arzt sage qualitativ. Das Spital Vaduz hatte im Jahre 2010 192 Geburten. Um einen 24-Stunden-Dienst zu machen, brauchen sie 4,6 Stellen an Hebammen. Im Spital Vaduz hat jede Hebamme pro Woche 0,8 Geburten gesehen. Ich frage Sie: Wo ist da die Qualität? Ich könnte Ihnen x-Sachen auftischen, weil ich mich mit Konzentration und einer guten, staatlich finanzierten Medizin seit vielen Jahrzehnten beschäftige.
Ich komme zum nächsten Argument: Die Abg. Doris Frommelt sagt mir: Kleine Spitäler überleben auch. Dann kommt der Abg. Kaiser noch und bringt das Beispiel Appenzell. Herr Kaiser, Frau Frommelt, ich bike mit Ihnen gern durch Appenzell und nach St. Gallen. Ich gehe gerne mit Ihnen dahin und das sind andere Voraussetzungen. Das Spital Appenzell hat einen klaren Kooperationsvertrag gemacht mit St. Gallen und es gibt einen Unterschied. Die müssen mehr Notfälle machen, und zwar aus einem einfachen Grund. Wir können das mit dem Bike machen, es ist eine grosse Strecke zwischen Appenzell und Kantonsspital St. Gallen. Wenn ich einen Notfall in Liechtenstein oder in Frümsen habe, dann will ich ein Spital haben - das habe ich betont - das alles abdeckt und das die Vorhalteleistungen auch machen kann. Das haben wir heute nicht. Und sagen Sie mir nicht, dass alles okay ist. Es ist eben nicht okay. Und das sage ich nochmals und ich betone das einfach nochmals: Ich hatte die Gelegenheit, mit Dr. Andreas Hartmann, ein Grundversorger aus der Region St. Gallen, der in der Quadriga-Konzentrations-Diskussion zehn Jahre dabei war, ich hatte das Vergnügen, ich sage wirklich Vergnügen, etwas für Liechtenstein aufzustellen, was eben stimmen könnte.
Der Abg. Kaiser hat gesagt, ich mische mich in die St. Galler Diskussion ein. Wenn das so ist, entschuldige ich mich. Aber ich weiss auch, dass dieses Spital, wie es jetzt geplant wird mit Konkurrenzstrategie, leider nicht ökonomisch und qualitätsmässig überleben kann. Und ich verwehre mich dagegen, dass ich - das wurde mir jetzt dauernd gesagt -, dass ich kein Liechtensteiner bin. Ich bin ein Liechtensteiner, ich will ein Spital, aber es gibt heute ökonomisch und qualitativ ganz andere, aber wirklich andere Ausgangspunkte. Und ich verlange einfach langsam als Abgeordneter, ich verlange, dass die Regierung auch sämtliche Scheuklappen mal abbauen, zusammensitzen und sagen soll: Wir sind regional. Wenn ich Zeitungen heute aufschlage, heisst es immer «regional zusammenarbeiten». Es gibt jede Menge Gremien, wo die Vorsteher, wer immer in diesen Gremien von beidseits des Rheins sitzt. Jetzt haben wir eine Gelegenheit, das zu machen.
Noch etwas: Wir haben Traktandum 7, initiiert von der FBP. Da haben zehn Abgeordnete unterschrieben. Es geht um eine Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen. Es geht darum - ich lese vor - neu: «Die Regierung legt dem Landtag die Festlegung oder Änderung von Eigner- oder Beteiligungsstrategien zur Genehmigung vor. Verweigert der Landtag die Genehmigung, hat die Regierung dem Landtag binnen sechs Monaten eine überarbeitete Eigner- und Beteiligungsstrategie zur Genehmigung vorzulegen». Herr Abg. Johannes Kaiser, Sie haben das mit unterschrieben und ich lese Ihnen die Begründung vor. Das hat ganz aktuell mit dieser Diskussion zu tun. Und da heisst es - ich zitiere: «Gerade die Diskussion rund um den Spitalneubau zeigt deutlich auf, dass die Zweiteilung der Kompetenzen, alleinige Festlegung der Eignerstrategie durch die Regierung und nachträgliche Kreditsprechung durch den Landtag zu Unzufriedenheiten führt». Ja, das merke ich auch. Weiter heisst es - ich zitiere wieder: «Der Landtag kann nicht einen Kredit über den Neubau des Landesspitals sprechen, ohne vorgängig bei der Festlegung der Eigenerstrategie des Landesspitals, welche sich auch über dessen Leistungsumfang zu äussern hat, mit einbezogen worden zu sein». Und leicht darunter steht: «Der Landtag ist daher nicht erst am Schluss der Entscheidungskette, das heisst, bei der Kreditsprechung, sondern schon viel früher, nämlich bei der Konkretisierung des gesetzlich vorgesehenen Zwecks durch die Festlegung der Eignerstrategie in die finanzpolitische Entscheidungsfindung mit einzubeziehen».
Nichts anderes machen diese Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag. Wir machen das seit drei Monaten, wir haben alles transparent durchgeführt. Und das habe ich abgesprochen mit den anderen vier Abgeordneten im Landtag: Wir sind wirklich bereit, eine öffentliche Diskussion mit dem Stiftungsrat des Landesspitals zu veranstalten. Wir sind dabei auf einem Podium und wir werden sie festlegen auf die Eignerstrategie. Zur Erinnerung: Die Eignerstrategie, die von der FBP hier angemahnt wird, wurde am 19.4.2011 entschieden, ohne dass der Landtag irgendetwas zu sagen hatte. Jetzt wollen wir bei Traktandum 7 das einfordern. Wir wollen das tatsächlich auch einfordern. Wir wollen ein Mitspracherecht bei ganz bestimmten strategischen Entscheidungen. Dieses Papier, das die Abg. Diana Hilti erhalten hat, habe ich auch. Die Quelle ist ganz egal. Alle kennen diese Kooperationsmöglichkeiten mit der anderen Seite. Alle, nur der Landtag nicht. Und wenn wir fünf das fordern, dass der übrige Landtag orientiert wird, dann ist das tatsächlich so. Wir haben gefordert bis 6. Mai. Gestern Abend, um 18:50 Uhr, einen Tag vor dem Landtag, bekomme ich von der Regierung eine Mail - nicht ich bekomme diese Mail, sondern die Abg. Diana Hilti, zum Glück hat sie es mir geschickt - bekomme ich eine Mail, dass wir nichts zu sagen haben bei strategischen Festlegungen zum Beispiel eines Spitals. Wo lebe ich? Da stelle ich tatsächlich demokratie-politische Fragen.
Zum Schluss: Ich habe einen Artikel in der Hand, letzte Woche, Interview mit Vize-Regierungschef Martin Meyer. Und er schreibt Folgendes und damit möchte ich das auch für den Moment sein lassen: «Persönlich bin ich der Überzeugung, dass wir als eigener Staat auch ein Landesspital haben sollten». Ja, damit bin ich einverstanden. Dann sagt er aber etwas sehr Staatspolitisches: «Dennoch glaube auch ich, dass wir eine politische Diskussion in Liechtenstein führen sollten: Welche Leistungen und vor allem auch mit welcher Qualität tritt das Landesspital künftig auf? Dies ist am Ende des Tages jene Frage, die die Menschen am meisten bewegt». Ja, und da sage ich auch wieder als Rheintaler, das bewegt Leute in Frümsen und Leute in Schaan. Und ich denke, an diesen weisen Spruch des Vize-Regierungschefs sollten wir uns halten. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, alle, die sich hier nun zu Wort gemeldet haben, versuchen wirklich auch ein Spital aufzugleisen im Sinne der nächsten Generationen.
Betreffend die Anwendung des Laptops - ich sage es jetzt diplomatischer: Seit dem heutigen Tag ist mir nun auch bewusst, wieso wir lange Zeit die Anwendung des Laptops untersagt haben.
Zum Abg. Werner Kranz: Er hat uns unter anderem vorgeworfen: Wieso wurde nicht eine Sonderkommission gegründet? Ich muss Ihnen im Nachhinein zugestehen, das wäre eigentlich eine gute Idee gewesen. Aber das war genau das Dilemma, zu diesem Zeitpunkt war konkret der Landtag geschlossen. Da sind wir dann genau wieder beim Freitag in einer Woche, wenn wir eben darüber debattieren: Soll der Landtag überhaupt noch geschlossen werden oder nicht? Als wir dieses Projekt aufgegleist haben, da war Weihnachten, Neujahr, sprich der Landtag war zu dieser Zeit geschlossen. Deshalb konnten wir zu diesem Zeitpunkt auch keine Sonderkommission gründen. Aber im Nachhinein muss ich auch sagen, es hätte nichts dagegen gesprochen. Wobei Sie sehen ja auch, es sind VU/FL/FBP und PU, also wir sind bunt gemischt. Insofern sind wir ein Gremium, das zumindest die verschiedenen Parteimeinungen vertritt.
Dann wird uns fünf Interpellanten immer wieder unterstellt, wir seien gegen ein Landesspital. Ich denke mir, mit dieser Interpellation soll keine Ablehnung projeziert werden, sondern wir fordern ein koordiniertes Vorgehen im Sinne kommender Generationen. Und ich denke mir, das ist das gute Recht, das wir haben. Wir haben nicht nur das Recht, sondern wir haben die Verantwortung, ein koordiniertes, regional abgestimmtes Vorgehen zu fordern.
Dann wurde ausgeführt, die Interpellationsbeantwortung sei umfassend, alle Fragen würden beantwortet. Ich habe in meinem neunseitigen Eintretensvotum versucht, diverse Fragen zu stellen. Ich erwähne ein Beispiel: Wieso steht in dieser Interpellationsbeantwortung nichts von diesen 26% an Frequenzsteigerungen, wo eben die demografischen Elemente und auch sonstige Elemente bereits berücksichtigt sind? Das vermisse ich eben genau in diesem relativ dünnen Papier, dass auch solche Fakten dem Landtag unterbreitet worden wären. Sie haben es ja gemerkt in meinem Eintretensvotum. Es sind diverse Unstimmigkeiten vorhanden. Auf der einen Seite haben wir den Regierungschef, der an einer öffentlichen Sitzung sagt: In der Regierungssitzung wurde gesagt, es handelt sich um eine Konkurrenzstrategie. Und die gleiche Regierung schreibt jetzt, es handelt sich um keine Konkurrenzstrategie. Dazu muss ich Ihnen schon sagen in diesem Hohen Hause, jemand hat hier einfach nicht die Wahrheit erzählt, und da bin ich jetzt dann einfach gespannt, was die Regierung sagt. Die Debatte über die Geschäftsordnung der Regierung ist ein anderer Punkt, aber mir geht es wirklich um diese sehr unterschiedlichen Aussagen, die einfach im Raum stehen. Und das wissen wir alle: Irgendjemand spielt hier nicht mit offenen Karten.
Auch die Argumente, man soll zuerst bauen und dann planen: Ich kann das einfach nicht nachvollziehen und da mangelt es mir effektiv an der Logik dieses Prozesses.
Auch der Punkt betreffend das Kooperationspapier: Wieso wurde das nicht dem Gesamtlandtag unterbreitet? Wir haben es ja gehört. Mit Corporate Governance haben wir uns hier natürlich ein Ei gelegt, das phänomenal ist - sprich: Wir haben uns selbst kastriert. Ich habe es bereits bei der Debatte um Corporate Governance gesagt. Nun haben wir natürlich das Dilemma. Nun sollten wir über CHF 83 Mio. entscheiden und es sind eben nicht nur die CHF 83 Mio., die irgendwann im Juni oder später entschieden werden müssen, sondern es sind vor allem die Folgekosten. Die Folgekosten werden für die kommenden Generationen eben fatal sein.
Dann zur Nischenpolitik: Da denke ich mir einfach auch, wir müssen doch versuchen, eine Nischenpolitik zu betreiben mit einer Prämiumstrategie. Das wird erfolgreich sein. Wenn wir versuchen, im Landesspital alle Sektoren abzudecken, dann können wir keine entsprechenden Fallzahlen präsentieren. Und wer keine Fallzahlen hat, der hat eben keine Routine, und wer die Routine nicht hat, dem mangelt es nach meinem Dafürhalten eben doch an der Qualität. Und da appelliere ich schon an den Landtag. Diese Interpellationsbeantwortung ist eben nicht umfassend. Das Thema MRI wurde auch bereits angesprochen. Die St. Galler sehen das anders. Und überigens auch die Zahlen, die uns die Regierung zugestellt hat, betrachten Sie sich dazu einmal die Quartalsentwicklungen. Wenn das keine Mengenausweitungen sind, dann frage ich mich effektiv: Was hat das mit Mathematik zu tun?
Dann auch die Aussagen der Regierung in der vorliegenden Interpellationsbeantwortung: Man könne die Patienten nicht zur Behandlung nötigen. Ich habe es ja versucht zu umschreiben. Es gibt das Prinzip der angebotsinduzierten Nachfrage, das sich einfach nicht aus der Diskussion hinaus debattieren lässt. Auch eine Ärztedichte hat einen Zusammenhang mit diesen Indikationen. Das wären konkrete Punkte gewesen, die für mich beweisen, dass diese Interpellationsbeantwortung bei Weitem nicht umfassend ist und diverse Widersprüche aufzeigt. Ich bin dann gespannt, was die Regierung hier, vor allem zur Konkurrenzstrategie, sagt. Irgendjemand hat hier nicht die Wahrheit gesagt. Das wissen Sie auch und ich werde diesen Knopf heute so lange drücken, Herr Präsident, bis ich zu dieser Frage eine Antwort habe, denn das ist mir zentral. Bei CHF 83 Mio. darf man sich schon noch um eine Debatte in diesem Hohen Hause bemühen, sonst frage ich mich, wieso wir diese Institution nicht schliessen und uns verabschieden.
Dann der Unterschied zwischen einer freien Marktwirtschaft und dem Gesundheitsmarkt: Die Interpellanten haben es bereits versucht in der Interpellation auszuführen. Diese Märkte kann man eben nicht vergleichen. Ich bringe immer das Beispiel mit dem Bäcker. Wenn der Kunde zum Bäcker kommt und sagt, ich hätte jetzt gerne ein Brötchen für den Znüni, dann verkauft er dem ein Brötchen. Im Gesundheitsmarkt funktioniert das ein bisschen anders. Da ist der Hunger - je nachdem - ein wenig grösser. Nicht unbedingt des Kunden, sondern von anderen Damen und Herren. Ich nenne wieder einmal das Wort «angebotsinduzierte Nachfrage». Das ist einfach ein Dilemma. Man kann diese beiden Märkte nicht vergleichen.
Dann wurde auch gesagt: Ja gut, dann gibt es etwelche Überkapazitäten. Davor muss ich einfach warnen. Überkapazitäten werden zu Mehrleistungen führen. Und jetzt kommt die Gretchenfrage: Zu was werden die Mehrleistungen führen? Das wird zu höheren Kosten führen. Dann haben wir wieder die Debatte um die Prämien. Das nennt man dann eben Mengenausweitung.
Ein weiterer Punkt: Wieso haben wir im schönen Lande so viele Privat- und Halbprivat-Patienten? Da sind wir auch wieder im Juni-Landtag bei den CHF 50 Mio. OKP-Staatsbeitrag. Wenn wir diese CHF 50 Mio. streichen, dann werden unsere Prämien um 80% explodieren. Und da kann ich Ihnen heute schon sagen, dann werden wir sicherlicher weniger privat- und halbprivatversicherte Patienten haben. Ich bin ja gespannt, was die Regierung dazu für einen Antrag bringt. Mir ahnt Schlimmes, wenn ich gerade ehrlich sein will, nachdem die Rechnung 2010 bekannt ist.
Weiters wurde ausgeführt, die Kosten im Gesundheitswesen sind halt zu tragen, so ganz nach dem Motto «koste es, was es wolle». Solche Aussagen sind einfach nicht im Sinne der kommenden Generationen. Die Generationenbilanz hat es aufgezeigt. Das Hauptproblem der finanziellen Belastung für kommende Generationen wird das Gesundheitswesen sein. Deshalb müssen wir hier versuchen, ein Spital zu zementieren im Sinne kommender Generationen und nicht nach dem Grundsatz: Die Gesundheit kostet halt was sie kostet. Da muss ich eben schon sagen: Nein, es gibt ja durchaus auch Parameter, um diese Kosten ein wenig einzudämmen.
Dann wurde die Verabschiedung des Bericht und Antrags durch die Regierung teilweise gelobt oder gewürdigt. Da kann ich natürlich gar nicht zustimmen. Auch eben der Grundsatz «zuerst bauen und dann werden wir dann planen», wenn das ganz normal sein soll, das kann ich zumindest mit meinem Gedankengut nicht vereinbaren. Das ist hinten und vorne keine Normalität. Das ist eher eine Abnormalität. Jeder Private würde zuerst planen und dann bauen. Das lässt sich nicht aus der Welt diskutieren.
Ein weiterer Punkt, der erwähnt wurde, war die Aussage: «kein Wettbewerb um Patienten». Da komme ich wieder auf die dürftige Interpellationsbeantwortung zurück. Wo sind dann die 26% Frequenzsteigerungen, die vorgehende Berichte dieser Arbeitsgruppe der Regierung erwähnen? Das ist doch eben genau der Wettbewerb um die Patienten. Wenn wir effektiv versuchen, im Bereich der Inneren Medizin dem Spital Grabs hier massiv Patienten abzujagen, dürfte das ein schwieriges Unterfangen werden. Es ist zwar ein ambitioniertes Ziel - das muss ich offen und ehrlich zugestehen - aber sollte diese Strategie nicht aufgehen, dann haben wir das Gebäude hier zementiert und uns fehlen die Patienten.
Dann ein konkreter Satz, der für mich eine Frage aufwirft - das hat der Abg. Jürgen Beck ausgeführt. Er hat gesagt, diese Vorgehensweise der Regierung betreffend die Verabschiedung dieses Bericht und Antrags zum Verpflichtungskredit des Landesspitals würde er in Zukunft nicht mehr akzeptieren. Da würde mich schon vonseiten des Abg. Jürgen Beck interessieren: Die Zukunft beginnt nach meiner Ansicht jetzt. Akzeptiert er jetzt diese Verabschiedung dieses Bericht und Antrags oder eben nur in Zukunft? Von mir aus gesehen haben wir jetzt den Punkt erreicht, wo wir Klartext reden müssen und uns diese Umgangsformen der Regierung nicht gefallen lassen können.
Dann hat nach meinem Dafürhalten der Abg. Johannes Kaiser treffend ausgeführt betreffend Corporate Governance. Ja, da sind wir beide in der glücklichen Lage, dass wir dieses Gesetz nicht mit zu verantworten haben. Deshalb fordere ich auch im Prinzip die gleichen Punkte, die ich damals bei der Verabschiedung dieses Gesetzes gefordert habe. Ich fordere eine Genehmigung der Eignerstrategie. Ich wünsche auch eine Genehmigung des Budgets dieser Institution und im Weiteren ist mir auch die Wahl der Verwaltungsräte ein Anliegen, um es gerade offen und ehrlich zu gestehen. Nur mit der Initiative, die wir heute oder morgen noch beraten werden, ist für mich das Problem noch nicht gelöst. Aber wie gesagt, ich habe es damals schon gesagt, dass dieses Gesetz in die falsche Richtung geht und deshalb stelle ich heute natürlich die gleichen Forderungen in den Raum. Wenn ich schon CHF 83 Mio. verabschieden sollte, dann wünsche ich auch gewisse Informationen, ansonsten kann ich die Verantwortung nicht wahrnehmen. Das tut mir einfach leid.
Dann möchte ich es nochmals festhalten: Ich bin für ein Spital, und zwar für ein neues Spital, nicht für eine Sanierung, aber es muss regional koordiniert sein. Es darf zu keinen Mengenausweitungen führen, und vor allem muss es im Sinne kommender Generationen sein. Das ist für mich ganz zentral.
Der nächste Punkt, den ich anschneiden möchte, ist das Schreiben von uns fünf Interpellanten betreffend diese zeitlichen Abfolge von Verabschiedung Verpflichtungskredit und dieser heutigen Debatte. Und da unterliegt der Abg. Johannes Kaiser einem Irrtum. Denn in diesem Schreiben von uns fünf Interpellanten hat es eben nicht geheissen, dass man zuerst diese Interpellationsbeantwortung traktandieren muss und man kann vorab noch diesen Verpflichtungskredit verabschieden, sondern da hat es geheissen: Die Diskussion dieser Interpellationsbeantwortung muss in diesen Verpflichtungskredit einfliessen. Ich kann Ihnen auch sagen, wieso ich das so genau weiss, denn diesen Zwischensatz wollte ich unbedingt in diesem Schreiben drin haben, dass eben die Diskussion logischerweise in diesen Verpflichtungskredit einfliessen muss. Das sind wieder einmal Basics. Das wäre kein Luxus.
Und da komme ich gerade zum Herrn Landtagspräsidenten. Es gibt ein schönes Schreiben von Ihnen vom 30. März 2011 an den Herrn Regierungschef adressiert. Das lese ich jetzt nicht vor, aber da drin, kann ich Ihnen sagen, da steht das deutsch und deutlich. Und da würde mich jetzt schon interessieren, Herr Landtagspräsident: Lassen Sie sich das nun gefallen? Sie haben der Regierung klar gesagt: Die Diskussion muss in diesem Bericht und Antrag berücksichtigt werden - und das ist anscheinend nicht erfolgt. Denn die Diskussion findet jetzt statt und der Verpflichtungskredit wurde letzte Woche verabschiedet. Hier gibt es eine zeitliche Differenz, um auch bei den Basics zu bleiben. Insofern hat die Regierung anscheinend Ihr Schreiben ignoriert. Das ist eben ein massgebender Unterschied. Ich finde es eigentlich müssig, dass man sagen muss logischerweise, man muss nicht nur die Interpellationsbeantwortung abwarten. Man geht natürlich davon aus, dass die Diskussion der Interpellationsbeantwortung in diesen Verpflichtungs-Bericht und Antrag einfliesst. Anstand wäre auch gewesen, wenn man bis zum 23.5. gewartet hätte, auf die Sitzung mit den St. Gallern, dass auch diese Debatte im Verpflichtungskredit berücksichtigt worden wäre. Aber das ist eben schon eine Respektlosigkeit sondergleichen. Das muss ich schon sagen. Und ich erwarte effektiv auch vom Gesamtlandtag, dass er sich diesen Umgangston der Regierung nicht gefallen lässt.
Und da möchte ich dann schon noch einige Voten hören von anderen Mitgliedern: Kann man sich diesen Umgangston hier einfach so gefallen lassen? Nach meinem Dafürhalten nicht. Und Herr Präsident, mich würde schon interessieren, was Sie zum Schreiben vom 30. März 2011 sagen, denn hier haben Sie es wunderbar formuliert - das haben Sie sehr gut gemacht - aber die Regierung hält sich leider nicht an Ihre Vorgaben. Das ist schade.
Dann wurde ausgeführt, alle Unterlagen liegen vor. Ich denke, ich habe es jetzt gerade wieder bewiesen, es liegen bei weitem nicht alle Unterlagen vor. Ich habe x-Fragen gestellt. Diese Fragen sollte dann die Regierung im Verlaufe des heutigen Tages noch beantworten. Wenn dann diese Fragen abschliessend beantwortet sind und die Regierung kann belegen, dass ein koordiniertes, kooperiertes Vorgehen bewiesen ist, welches zu keinen Mengenausweitungen führt, dann werde ich auch einen Verpflichtungskredit für einen Neubau des Spitals unterstützen. Ansonsten tut es mir leid, fällt mir das äusserst schwer im Sinne kommender Generationen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Was den Brief betrifft, kann ich einfach sagen, dass ich selbstverständlich hinter diesem Brief stehe. Was dann die Regierung mit dem Vorschlag, diesen Zeitablauf einzuhalten, macht, das ist dann nicht mehr unsere Sache. Darauf müssen wir dann in irgendeiner Weise hier im Plenum reagieren.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Sie haben zwar schon mahnende Worte an den Abg. Harry Quaderer gerichtet, aber ich komme auf seinen groben Vorwurf an die Abg. Frommelt zurück. Er hat sinngemäss gesagt, über deren neu entwickelte Qualitäten erstaunt zu sein, indem sie von ihrem Laptop vorher gehaltene Voten auszugsweise ablese, ohne selbst einen Buchstaben dazu eingetippt zu haben. Er unterstellt Doris Frommelt, Voten per Email erhalten zu haben, sodass sie jetzt daraus zitieren könne. Herr Kollege Qua-derer, ich teile Ihr Erstaunen, aber aus einer ganz anderen Warte. Ich sitze neben der Abg. Doris Frommelt und konnte verwundert beobachten, wie sie ihr wichtig scheinende Kernaussagen der Interpellanten in laufender Debatte voll konzentriert eingetippt hat. Und wenn wir schon von Anstand und Respekt sprechen, dann darf ich Ihnen beliebt machen, sich jetzt bei der Abg. Frommelt für diese fatale, persönlich verletzende Unterstellung zu entschuldigen.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ja, ich muss mich auch zu den Äusserungen des Abg. Harry Quaderer äussern. Herr Abg. Harry Quaderer, Sie haben mir unterstellt, dass ich meine Aussagen zu verschiedenen Voten per Email bekommen und hier abgelesen hätte. Sie haben zynisch von einer neuen Qualität meiner Voten gesprochen. Dieser Angriff ist jetzt wirklich persönlich, beleidigend und ehrverletzend. Ich danke dem Landtagspräsidenten, dass er eingegriffen hat. Ich habe mein Grundsatzvotum zu Hause geschrieben, wie dies üblich ist, anschliessend habe ich mich zu den abgegebenen Voten einzelner Abgeordneter, vor allem der Interpellanten, geäussert. Ich habe aufmerksam zugehört und diese Äusserungen habe ich laufend in meinen PC eingetippt, was Kollegen, die in der Nähe sitzen, wahrscheinlich auch von den Zuschauerbänken, gesehen haben und sicher bezeugen können. Lieber Abg. Harry Quaderer, ich denke, hier wäre eine Entschuldigung angebracht.
Und eine Frage habe ich noch an den Abg. Wendelin Lampert zu seiner Bemerkung, er wisse jetzt, wieso es lange verboten war, hier im Landtagssaal einen Laptop zu benutzen. Meinen Sie damit auch, dass ich meine diversen Äusserungen heute zu den Voten per Email bekommen habe und abgelesen habe? Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zum ersten Punkt, das wurde jetzt dargelegt. Ich sehe, dass sich Harry Quaderer gemeldet hat und das in diesem Sinne auch vornehmen wird.
Zum Zweiten geht es nochmals um den Koalitionsvertrag. Die damalige Mehrheitspartei VU und FBP haben einen Koalitionsvertrag unterschrieben und gemeinsame Ziele festgelegt. In diesen gemeinsamen Zielen heisst es unter anderem: «Positionierung des Landesspitals im regionalen Gesundheitsmarkt als wettbewerbsfähige Leistungserbringerin mit bedarfsgerechten Angeboten». Es wurde auch nicht gesagt, dass im Koalitionsausschuss die Traktandenlisten festgelegt werden, sondern dass die Zielbeschreitung besprochen wird und diese auch dort gemeinsam besprochen wird. Schliesslich geht es um einen Koalitionsvertrag, der von beiden Grossparteien unterzeichnet wurde und bei dem beide bekräftigt haben, diese Ziele, die sie dort - es sind auch andere - gemeinsam vereinbart haben, auch so umzusetzen. Und auch nach dem Austritt von Harry Quaderer wurde seitens der VU-Spitze glaubwürdig kundgetan, dass der Koalitionsvertrag auch in Zukunft seine Gültigkeit habe. Das zum zweiten Punkt.
Zum Dritten: Hier geht es nochmals um einen Widerspruch bei den Interpellanten und ich möchte, dass dieser Widerspruch ausgeräumt wird und klare Aussagen gemacht werden, denn um zirka 10:00 Uhr sagte Rainer Gopp, dass betreffend das Liechtensteinische Landesspital ein Ja oder ein Nein keine Frage sei. Das sei klar mit Ja zu beantworten. Es gehe nicht um ein Ja oder ein Nein, sondern um ein klares Ja. Um 10:45 Uhr griff der Abg. Jürgen Beck diese Aussage auf und er hat dann jemanden zurechtgewiesen, der diese Frage nochmals aufbrachte, dass dies der Abg. Rainer Gopp bereits klar ausgedrückt habe: Wir brauchen ein LLS, das sei klar deponiert worden. Die Abg. Diana Hilti sagte dann um 11:15 Uhr, ob sie das nochmals sagen müsse, man hätte nicht zugehört und ich hätte auch nicht zugehört: «Wir wollen ein gemeinsames Spital zwischen Liechtenstein und St. Gallen». Das hat sie zweimal wiederholt: «Wir wollen ein gemeinsames Spital zwischen Liechtenstein und St. Gallen». Und ich möchte jetzt von den Interpellanten wissen, was sie überhaupt wollen. Haben sie das gemeinsame Ziel oder haben sie unterschiedliche Ziele? Auch der Abg. Pepo Frick hat anfangs von CHF 225 Mio. gesprochen, die hier in diesem Rheintal-Raum für ein Spital eingesetzt werden können. Er hat sich später wiederum herausgemogelt, indem er dem Liechtensteinischen Landesspital doch auch noch ein, zwei Nischen zugestehen möchte.
Dann zum Vierten: Ich möchte den Landtagspräsidenten - er ist jetzt in dieser Situation wahrlich nicht zu beneiden - ermuntern oder unterstützen, dass diese Diskussion bei der Interpellation bleibt. Wir haben hier eine Interpellationsbeantwortung. Diese hatte einen inhaltlichen Rahmen und wir sollten uns einigermassen innerhalb dieses inhaltlichen Rahmens auch bewegen und nicht alle sämtlichen Spitalfragen wiederum vom Grunde auf diskutieren. Wir haben dazu dann im Juni wiederum Zeit für die Kreditvorlage, sofern sie dort dann auf den Traktanden steht, aber heute geht es um die Interpellationsbeantwortung. Das ist Gegenstand der Diskussion und es wird da und dort vielleicht notwendig sein, dass der Landtagspräsident einschreitend sagt: Jetzt sind wir beim Thema - und jetzt weichen wir vom Thema ab. Und diese Abgeordneten sollen dann auch zurechtgewiesen werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Da haben Sie sicher Recht. Die Thematiken sind eben sehr nahe verwandt. Und mit den Antworten, die in der Interpellationsbeantwortung gegeben werden, kommt man automatisch in den anderen Bereich. Aber wir werden das Beste versuchen.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Frau Kollegin Frommelt, es war nicht meine Intention, Sie zu beleidigen. Das war mein Eindruck, den ich bekam, als Sie auf den Computer geschaut haben. Ich habe Sie nicht gesehen, irgendetwas einzutippen. Sie haben verschiedene Passagen heruntergelesen. Wenn das Ihre Meinung war, wenn Sie das eingetippt haben, dann entschuldige ich mich und ziehe meine Aussagen zurück. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Kaiser hat um eine Aussage gebeten. Sie wissen, dass ja die Interpellation an sich schon grenzüberschreitend regional mit dem Kantonsrat St. Gallen abgestimmt war. Das haben wir auch von vornherein bewusst so öffentlich kommuniziert. Ganz klar ist, dass es unsere Meinung ist, dass das Landesspital nur nachhaltig gesichert werden kann und aus Kosten- und Qualitätsgründen - ich sage jetzt mal - eine Überlebenschance hat, wenn wir es regional einbetten. Wir müssen hier Diskussionen führen: Wie gliedern wir das Landesspital organisatorisch ein? Da geht es dann um die Frage: Was verstehen wir wirklich unter Kooperation? Und deshalb habe ich in meinem Votum ganz am Eingang gesagt, die Variante ein Spital an vier Standorten. Und da ist ein Standort Vaduz logischerweise dabei. Das wurde aber bisher von der Regierung nicht überprüft und das ist einer der Hauptinhalte des Gespräches vom kommenden Montag. Es geht um die organisatorische Eingliederung des Landesspitals: Wie können wir hier gemeinsam in der Region eine Organisation aufbauen, die den künftigen Herausforderungen gerecht wird? Abg. Pepo Frick
Danke. Ich habe noch eine Replik an den Abg. Johannes Kaiser. Ich glaube, wir müssen uns mal bei einer guten Flasche Rotwein unterhalten, was ich eigentlich im Eintrittsvotum gesagt habe. Vielleicht können Sie oder ich das einmal aussprechen. Nochmals: Es gibt eine klare Aussage von mir und von allen anderen Initianten dieser Interpellation: Wir wollen ein Liechtensteiner Landesspital. Und wenn Sie jetzt abwertend gesagt haben, ich liesse sozusagen dem Spital Vaduz noch eine Nische, dass sie auch noch ein/zwei Nischen bearbeiten können, dann haben Sie das falsch verstanden. Ich habe gesagt, ich bin in der Grundversorgung seit 30 Jahren tätig. Ich kann Beispiele aufzeigen. Das habe ich im Votum gesagt: Ein Beispiel könnte sein... Aber da müssen wir zusammensitzen. Und da nochmals - und das betone ich hier jetzt, glaube ich, zum dritten Mal - ich bin auch Rheintaler. Ich bin nicht nur Schaaner oder Liechtensteiner, der in der Ecke sitzt und schaut, was in der Welt geschieht. Ich bin bereit, auch über den Rhein zu kommunizieren. Und ich sage es nochmals, weil ich habe das genossen mit Andreas Hartmann, als Grundversorger mit ungefähr der gleichen Erfahrung wie ich, zu diskutieren: Was können wir im oberen Rheintal miteinander bewerkstelligen? Und es gibt nicht ein Ja und ein Nein. Das werfe ich übrigens auch der Regierung vor, die bringen in der Interpellationsbeantwortung plötzlich die Aussage: «Wir brauchen ein Spital». Und das wird auch aufgenommen von dieser Gruppe um das Landesspital. Die machen wirklich rührende Briefe, dass sie sagen: Man darf sich im Spital Vaduz dann wirklich wohlfühlen. Ich sage Ihnen, ich glaube, dieses Prinzip, man braucht ein Spital, dass man sich da wohl fühlt, hören Sie auf mit solchen Argumenten. Ich fühle mich wirklich in die Ecke getrieben und ich reagiere zum zweiten Mal einfach emotional in diesem Landtag. Ich lasse mich nicht einteilen, ich lasse mich nicht in die Ecke treiben und ich lasse mir nicht immer sozusagen den Schweizer anhängen. Und das geschieht in der Öffentlichkeit und geschieht hier indirekt wieder.
Nochmals: Ich will ein funktionierendes, qualitativ und finanziell verantwortbares Landesspital. Und bis jetzt hatten die Regierungen beider Seiten einfach Scheuklappen an. Es geht nicht, dass Liechtenstein eine Insellösung macht.
Und zum Schluss ein Beispiel: Das Landesspital Vaduz war in den letzten Jahren - jetzt sage ich es mal aus dem Vollen - war ein Jekami-Spital. Vor 20 Jahren hatten wir ein gutes Spital, ein altes Spital. Da wurden alte Leute gepflegt und es gab eine Geburtsstation. Damals hatten wir noch andere Bedingungen. Heute sagen wir ganz klar: International 500 Geburten pro Jahr, sonst können wir es nicht verantworten. In Deutschland heisst es 600 Geburten. Dazumal hat das funktioniert. So, Jekami-Spital. Seit 10 Jahren, seit der EWR-Öffnung, kommen Ärzte hierher - über Qualität muss ich nicht diskutieren, ich nehme an, die können ihren Beruf schon - die kommen hierher aus einem ganz einfachen Grund: Lukrative Patienten. Und ich habe hier kein Problem mit dem kapitalistischen System. Die sollen gut verdienen. Der Staat Liechtenstein hat dann eine andere Aufgabe. Der Staat Liechtenstein hat die Aufgabe, nicht nur lukrative Patienten zu behandeln, nicht nur ein Spital für lukrative Patienten aufzustellen, sondern wir sollten die ganze Bevölkerung behandeln können. Und das ist der Auftrag und das ist das Thema heute für mich in diesem Gremium. Und wenn ich dauernd missverstanden werden will, dann ist das okay, aber ich wehre mich einfach als 59jähriger Hausarzt, der sich Mühe gibt, in diesem Grundversorgungssystem sich zurechtzufinden. Ich wage auch politische Aussagen zu machen, gerade mit meiner Erfahrung.
Und ich sage noch etwas: Ich bin jederzeit bereit, mit der Bürgerinitiative pro Landesspital auch öffentlich anzutreten, um einmal abzugleichen, was sie meinen und was ich meine. Und da mache ich gewisse Vorwürfe an die Gruppe oder mindestens an die Führung dieser Gruppe. Heute steht nämlich im «Volksblatt» als grosser Titel auf der ersten Seite «Bürgerinitiative pro Landesspital bereitet sich auf Abstimmung vor». Bitte auf welche Abstimmung? Weiss er denn schon, was der Landtag entschieden hat? Wenn der Landtag zustimmt, dann werden sie keine Initiative machen. Was soll diese Stimmungsmache? Und da sage ich - und das drücke ich jetzt aus: Ich glaube, dass die Verantwortlichen dieser Bürgerinitiative nicht die ganze Wahrheit ihren Leuten, die zum Teil unterschreiben müssen, auftischen. Das geschieht tatsächlich in den Arztpraxen. Da liegt das auf und da wird gesagt: Jetzt wird unterschrieben. Oder ich sage es mal härter ausgedrückt: Ich glaube, diese Leute servieren den Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern nicht die Wahrheit oder sie spielen nicht mit offenen Karten. Und das werfe ich Ihnen vor. Und das sage ich hier und heute und lasse mich jederzeit angreifen, aber ich lasse mich nicht angreifen mit meiner Erfahrung und meiner Kompetenz im Rahmen der stationären Grundversorgung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort noch dem Abg. Johannes Kaiser und dann der Regierung.Abg. Johannes Kaiser
Meine Damen und Herren, anscheinend muss meine Fragestellung doch richtig gewesen sein. Die Abg. Diana Hilti spricht nach wie vor von einer gemeinsamen Organisation und andere sprechen von einem Liechtensteinischen Landesspital, bei der die Aussage, dass ein solches später realisiert wird, keine Frage sei. Sie sprechen auch von Insellösung und auch da haben Sie Widersprüche. Walenstadt, Grabs, Altstätten und das Liechtensteinische Landesspital hat je einen Leistungsauftrag und es geht darum, dass wir als liechtensteinisches Parlament uns die Situation von Liechtenstein mal genau anschauen. Auf Seite 19, ich bin nicht einer, der das, was geschrieben ist, dauernd wiederholt, es ist jetzt heute schon genügend wiederholt worden, da steht haargenau, was die Einbettung des Liechtensteinischen Landesspitals ist und wie das eingebettet ist. Es geht hier nicht um eine Insellösung. Ich lese nur einen Satz: «Die Spitalplanung des Fürstentums Liechtenstein besteht heute aus dem Liechtensteinischen Landesspital und 33 Vertragsspitälern». Die Spitalplanung besteht somit aus dem landeseigenen Spital und 33 ausländischen Institutionen. Um unsere heutige Frage hier beantworten zu können, brauchen wir keine Nachbarschaftshilfe. Davon bin ich vollkommen überzeugt. Das können wir als liechtensteinisches Parlament für unsere liechtensteinische Bevölkerung für unseren medizinischen Grundauftrag in Liechtenstein machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe dann das Wort weiter an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Schönen Mittag, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte vorweg sagen, dass ich meine Ausführungen in Anstand und Respekt vortragen werde, ohne jegliche Emotion, und dass ich auch jedem hier in diesem Raume attestiere, dass er nach seinem besten Wissen und Gewissen hier argumentiert.
Ich möchte zunächst ein paar grundsätzliche Ausführungen machen: Ich glaube, dass es die Demokratie einfach mit sich bringt, dass es unterschiedliche Meinungen gibt, geben muss und geben sollte. Und dies gilt nicht nur für den Landtag, wir sehen ja das heute hier, das gilt auch für die Regierung und das gilt für die Gesellschaft ja insgesamt. Und das auch - und das hat ja der Abg. Wendelin Lampert so schön auf den Punkt gebracht - das gilt über die Parteigrenzen hinweg und das gilt hoffentlich auch in jeder Partei selbst. Und das gilt auch für die Landtagsabgeordneten und das gilt auch für die Mitglieder der Regierung, sollten sie auch von derselben Partei sein. Ich meine, das sind die demokratischen Spielregeln - und an diese halten wir uns. Und dann gibt es verfassungsrechtliche Spielregeln - und an die halten wir uns auch. Da ist weder der Landtag höher wie die Regierung, noch die Regierung höher wie der Landtag. Und wenn im Prozess etwas falsch läuft, dann bringt man die Kritik an und dann versucht man, das besser zu machen.
Und Sie wissen auch, so wie der Landtag kein Konsensgremium ist, ist auch die Regierung kein Konsensgremium. Da wird eine Meinung gebildet, da bilden sich Mehrheiten, dann gilt das Kollegialitätsprinzip und dann wird diese Meinung nach aussen getragen. So ist es. Und wenn die Regierung zur Auffassung gelangt, sie hat sich die Meinung abschliessend gebildet, dann hat sie sich diese gebildet, Koalitionsausschuss hin, Koalitionsausschuss her, das ist eine irrelevante Grösse in diesem Zusammenhang. Der kann nicht mehr oder weniger tun, als das zur Kenntnis nehmen, was die Regierung allenfalls schon beschlossen hat. Dasselbe gilt übrigens auch für Schreiben des Landtagsbüros. Ich glaube nicht, dass die Regierung Befehlsempfänger des Landtagsbüros ist. Das ist auch die Auffassung der Regierung. Wir können diese Meinung aufnehmen, wir haben diese Meinung in die Regierung getragen, und dann haben wird halt in der Regierung darüber debattiert, entschieden und abgewägt, wie der Weg der Regierung aussieht und wie der Landtag das sieht. Wir haben auch keinen Einfluss, wie der Landtag seine Traktanden festsetzt. Im letzten Landtag hätten wir es gerne gehabt - ich nehme jetzt ganz ein anderes Beispiel -, dass der Landtag das Fondsgesetz behandelt. Der Landtag hat das nicht gemacht, er hat das verschoben, wir werden das wahrscheinlich dann übermorgen miteinander diskutieren. Das ist das Recht des Landtags. Und die Traktandenliste der Regierung setzt die Regierung fest und die Mehrheit der Regierung wird dann auch darüber befinden, wie die einzelnen Geschäfte zu erledigen sind und wann der Zeitpunkt gekommen ist, wann eine abschliessende Meinung gebildet ist.
Dann glaube ich auch, wenn man von Anstand und Respekt redet, dann kann man den Prozess kritisieren, dann kann man den Inhalt kritisieren, dann kann man die Inhalte diskutieren und auch erhebliche Kritik, sei sie noch so hart, anbringen. Man kann diskutieren, ob zu wenig Informationen vorliegen, ob zu viele Informationen vorliegen, ob zu wenig Transparenz und dann halt manchmal auch wieder zu viel Transparenz gezeigt wurde, zu wenig Expertisen vorliegen, zu viele Expertisen vorliegen. Das ist Ihr Recht, das ist unser Recht. Das wird auch in der Regierung häufig gemacht und das ist unabhängig davon, ob es eine Koalitionsregierung ist oder eine monokuläre Regierung, da werden die Meinungen so gebildet.
Aber was wirklich langsam müssig ist, sind die persönlichen Angriffe. Ich akzeptiere Kritik am Prozess, auch an diesem Prozess. Das nehmen wir entgegen, das müssen wir uns auch gefallen lassen, das ist Ihr Recht, das müssen Sie auch tun. Aber wenn dann der Gaul von Abgeordneten durchgeht, kann man das einmal akzeptieren, aber wenn er halt andauernd durchgeht und immer wieder die Wortwahl schon im Ton total daneben ist, dann schadet das nicht nur dem Landtag, dann schadet das der Politik insgesamt. Und ich wünsche den Parteien im Hinblick auf kommende Wahlen viel Erfolg, dass sie Landtagsabgeordnete finden, die sich das antun, dass sie Regierungsmitglieder finden, die sich diese Exponiertheit antun. Da wünsche ich unseren Grossparteien, vor allem denen die dann Verantwortung übernehmen, ziemlich viel Erfolg.
Und dann komme ich zu einem weiteren Punkt - und da bin ich ein Mitleidender verschiedener Abgeordneten. Auch ich wurde nach der öffentlichen Veranstaltung ziemlich stark gegeisselt. Da wurde mit ziemlich wenig Respekt und Anstand umgegangen, da bin ich im selben Boot wie Einzelne von Ihnen. Da musste ich mir Diffamierungen anhören, die in einem kleinen Land meines Erachtens eine andere Wirkung zeitigen als in einem grossen Land, wo man sich halt nicht so häufig begegnet. Ich stehe zu meinen Aussagen, die ich an dieser öffentlichen Veranstaltung gemacht habe. Ich sehe da überhaupt auch kein Problem, was die Geschäftsordnung der Regierung anbetrifft. Wir haben uns informieren lassen. Das ist nicht ein Traktandum einer ordentlichen Regierungssitzung und schon gar kein Abstimmungsergebnis, das ich da kundgetan habe, sondern eine Information der Regierung, wie wir sie häufig in der Regierung haben. Und das ist auch überhaupt kein Thema. Ich würde diese Aussagen auch heute wieder tätigen. Ich habe da überhaupt nichts zurückzunehmen.
Dabei geht es meines Erachtens aber auch nicht um Wahrheiten oder um Nicht-Wahrheiten, sondern es geht um unterschiedliche Beurteilungen. Und diese attestiere ich Ihnen. Sie können unterschiedliche Beurteilungen vornehmen, ich nehme für mich eine persönliche Beurteilung vor. Meine Regierungskollegen nehmen eine unterschiedliche oder andere Beurteilung vor oder dieselbe und dann wird halt entsprechend in diesem Gremium eine Entscheidung getroffen. Das hat nichts mit Wahrheit zu tun. Ich nehme für mich nie in Anspruch, hier wirklich der Weisheit letzter Schluss immer vorzutragen. Ich kann mich inhaltlich genauso täuschen, wie Sie sich auch vielleicht schon getäuscht haben, wenn man ehrlich mit sich selber auch umgeht. Ich stehe dazu. Ich habe diese Aussagen gemacht und ich würde sie auch heute nach wie vor so machen, weil ich da nichts zurückzunehmen habe und diese Meinung so auch öffentlich getragen habe.
Ich möchte einfach eines den Landtag auch bitten, dass, wenn man Prozesse kritisiert, wenn man Agenden kritisiert, dass sie das in der Sache tun und wenn die persönlichen Unterstellungen schon an die Qualität der Regierung und an die Charaktereigenschaften gehen, dann bitte ich Sie, dies zu unterlassen. Wir tun dies nicht. Ich glaube nicht, dass Sie ein einziges Votum von uns finden, das wir in den letzten zweieinhalb Jahren hier in ähnlicher Art und Weise gehalten hätten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich kann das nur unterstützen, dass wir einen guten Umgang miteinander haben.
Ich gebe das Wort der Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Sehr verehrte Gäste. Ich wollte Ihnen zunächst etwas zum viel kritisierten Prozess sagen. Ich denke, ich kann mich hier den Ausführungen des Herrn Regierungschefs durchaus anschliessen. Ich vertrete da seine Meinung dieser Dinge. Ich möchte ihn vielleicht in puncto der Aussagen, die er getätigt hat und die dann auch Anfragen Ihrerseits gegeben haben, nämlich dass Sie Diskrepanzen gesehen haben zur Interpellationsbeantwortung in puncto - und ich spreche es jetzt an - Konkurrenz oder Wettwerb, da werde ich Ihnen dann vielleicht beweisen können, dass es durchaus keine Diskrepanzen gibt.
Ich glaube, grundsätzlich muss man jetzt einmal fragen: Welche Informationen wurden regierungsseits an Sie bereits weitergeleitet in dieser Angelegenheit? Wie Sie sich vielleicht noch erinnern können, gab es einen ersten Bericht der Arbeitsgruppe «bauliche Weiterentwicklung des Liechtensteinischen Landesspitals». Und auch bei diesem Bericht hat es natürlich eine zugrunde gelegte Strategie gegeben. Dieser Bericht wurde der Regierung dann vorgelegt und in der Regierung diskutiert. Es gab dann in der Regierung die Meinung, dass man natürlich alle finanziellen Kennzahlen und andere und ebenfalls die zugrunde gelegte Strategie nochmals zu überprüfen hat von anderen Experten. Es gab dann zu diesem Zeitpunkt eben auch von der Regierung die Meinung, dass man den Landtag und auch andere interessierte Gruppen in diesem Land bereits damals zu informieren hat. Das ist auch geschehen. Zwischenzeitlich sind von dieser Arbeitsgruppe und den zusätzlich beigezogenen Experten die ganzen Überprüfungen zustande gekommen. Es gab dann einen zweiten Bericht, den so genannten Ergänzungsbericht. Ich denke, da wurde dann diese Strategie tatsächlich revidiert. Wir sind dann auf andere Fallzahlen gekommen. Ich denke, diese Aussage zu Konkurrenz bezieht sich nach wie vor noch auf den ersten Arbeitsgruppenbericht. Mittlerweile liegt auch ein Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag vor, wo diese ganzen Berichte von der Regierung aufgearbeitet worden sind, die Strategie auch nochmals diskutiert wurde und auch die Plausibilität dieser Zahlen nochmals überdacht wurde. Und dieser Bericht liegt Ihnen dann vor und wird in Form als Verpflichtungskredit in irgendeiner der nächsten Landtagssitzungen - so hoffe ich doch - von Ihnen diskutiert werden. Ich denke, das war zum Ablauf auszuführen. In diesem Prozess haben sich möglicherweise verschiedene Überschneidungen gebildet. Das einmal vorausgesetzt.
Ich denke, die Regierung hat - man kann das möglicherweise als Konkurrenzstrategie bezeichnen - die allerersten Überlegungen, die auch zu Grössenaussagen zum Spital geführt haben, revidieren lassen. Ich denke, das kann man sagen. Wir sind damals von anderen Grössenordnungen ausgegangen und sind jetzt bei der auch im Ergänzungsbericht angeführten Grösse gebleiben. Und das kann man belegen. Das ist im Bericht und Antrag auch so festgelegt. Wir sind der Meinung, dass wir da mit durchaus plausiblen Zahlen operieren. Sie haben Ihrerseits verschiedenste Fragen dazu aufgeworfen, ob man diese Fallzahlen überhaupt erreichen kann. Ich möchte dazu jetzt eine grundsätzliche Ausführung machen: Ich meine, in diesen Berichten wurden jetzt immer die Zahlen, die wir im Landesspital bereits haben, als Grundlage der Berechnung zugrunde gelegt. Das ist auch logisch, weil wir schliesslich und endlich jetzt einerseits die Bauseite beachten müssen, also den Bau als solchen, ob man den saniert, neu baut oder wie er jetzt dasteht belässt.
Unser Landesspital, welchen Marktanteil oder wie viele Patienten, wie viele Fälle sind jetzt da? Aber wir wissen alle, das Landesspital deckt ja nicht das ganze Spektrum ab, deckt vor allem nicht das ganze Spektrum im Grundversorgerbereich ab. Das ist klar, denke ich. Ich meine, es wurde bereits ausgeführt und wir haben das in der Interpellationsbeantwortung auch auf Seite 19 ausgeführt, und der Abg. Johannes Kaiser hat es auch ausgeführt: Liechtenstein deckt seine stationäre Versorgung eben grundsätzlich einmal im Grundversorgerbereich über das Landesspital als zentrale Drehscheibe ab, auch im Sinne einer Scheibe, dass man eben gewisse Funktionen dann auch erfüllen kann, und dann vor allem alle anderen Leistungen über Verträge mit verschiedensten Vertragsspitälern. Das im Akutbereich und vor allem dann auch im Bereich Psychiatrie, Rehabilitation und dann auch in der Suchtproblematik. In diesen letzteren drei Bereichen haben wir ja bekanntlicherweise keine eigene Versorgung. Ich glaube, bei dieser grundsätzlichen Ausrichtung tun wir gut daran, wenn wir diese beibehalten, weil wir klarerweise alle diese Leistungen sicher nicht selber anbieten wollen oder können.
Nun, das Grundversorgerspital ist jetzt in die Jahre gekommen und wir müssen uns überlegen, was baulicherseits zu tun ist. Das war eben ein langer Prozess und der hat sicher 2002, wenn nicht früher, schon begonnen. Man hat verschiedenste Untersuchungen angestellt. Damit waren sicher auch Fragen verbunden, man hat überlegt: Brauchen wir kein Spital? Können wir uns an andere Spitäler anschliessen? Diese Fragen wurden bereits abgeklärt. Die Regierung ist dann zur Ansicht gekommen, diese Optionen nicht eingehen zu wollen, sondern nach wie vor an einem eigenen Grundversorgerspital festhalten zu wollen. Und 2008 wurde dann natürlicherweise - weil man sich gedacht hat, wenn man einen Neubau oder eine Sanierung planen bzw. angehen will, dann muss man wirklich wissen, was wir auch anbieten wollen. Man hat dann den damaligen Leistungsauftrag respektive die Leistungen, die angeboten wurden, dann auch revidiert und als Grundlage für die Weiterentwicklung den Leistungsauftrag mit Experten erarbeitet.
Herr Abg. Pepo Frick, ich bin nicht der Meinung, dass der Leistungsauftrag obsolet ist. Sie verbinden das immer mit einer Konkurrenzstrategie und diese Strategie hat damals ja noch gar nicht bestanden, sondern man hat zuerst den Leistungsauftrag festgelegt und festgelegt: Wo wollen wir tätig sein? Und vor allem: Was wollen wir für unsere Bevölkerung in Liechtenstein anbieten? Ich denke, die Grundpfeiler, was wir unserer Bevölkerung anbieten wollen, sind auch klar. Wir wollen - und Sie können dem jetzt mit Fallzahlen entgegnen - weiterhin Geburten im Land ermöglichen. Wir wollen vor allem Übergangspflege ermöglichen. Wir wollen eine Notfallversorgung ermöglichen und nicht im Sinne einer Emergency Room Situation natürlich, sondern was wir heute eben machen auch im Sinne einer Triage-Funktion. Darauf möchte ich dann später noch zurückkommen.
Vor allem möchten wir eben dann auch die Geriatrie anbieten und allerdings nicht das, was Sie vorher angeführt haben, Herr Abg. Pepo Frick, nämlich Langzeit-Geriatrie, dass man die Pflegefälle will. Dazu, das wissen Sie alle in diesem Hause, haben wir unsere Häuser, unsere Altersheime, die LAK-Häuser, und die sind hier ja alle dabei. Die haben wir alle neu gebaut. Das letzte Haus in Triesen ist gerade in Bau. Nota bene ist dazu auszuführen, die meisten dieser Häuser sind gleichzeitig zum jetzigen Bau des Landesspitals entstanden bzw. nachher und sind mittlerweile bereits komplett neu gebaut worden.
Der Leistungsauftrag ist also nicht obsolet und ist nicht auf dieser Grundlage der Konkurrenzstrategie entstanden, sondern eben aus der Abklärung des Bedarfes oder was wir unserer Bevölkerung anbieten wollen. Und klarerweise kommt jetzt die Frage auf - und Sie haben es aufgeworfen - lukrative Fälle. Ich meine, es weiss jeder, dass wir es in diesem Bereich mit kostenintensiven Leistungen zu tun haben, die wenig bis keinen Gewinn abwerfen und da tut sich natürlich das Spital, weil es ja auch ein Betrieb ist und betriebswirtschaftlich gesehen muss es dann auch Leistungen anbieten, die vielleicht dann eher zur Rentabilität beisteuern können. Das können wir in diesem Sinne, wenn wir eben einen Bereich wie Orthopädie und Urologie anbieten. In diesen Bereichen kann man Leistungen anbieten, die dann auch im Hinblick eben auf DRG tariflich so gestaltet sind, dass man da durchaus betriebswirtschaftlich auf einen halbwegs grünen Zweig kommen kann.
Das ist der Hintergrund dazu. Klarerweise sind diese Gebiete dann auch in Abstimmung mit dem, was wir anbieten wollen, eben Geriatrie, geriatrische Fälle, Übergangspflege. Ich denke, gerade Orthopädie ist ein bereits jetzt - das sieht man, wenn man die Spitalberichte/Versorgungsberichte der meisten Kantone anschaut - ist das Fachgebiet Orthopädie, und zwar nicht nur bei der älteren Bevölkerung, sondern auch bei der jüngeren Bevölkerung, ein Gebiet, wenn nicht immer an der ersten Stelle zahlenmässig, sondern mindestens auf der zweiten Stelle gereiht. Also da kann man auch entsprechende Fallzahlen generieren.
Das Spital hat dann selbstverständlich auch gewisse Support-Leistungen anzubieten, damit man die anderen Leistungen auch erbringen kann. Und auf diesen Überlegungen fusst jetzt dieser Leistungsauftrag. Dieser Leistungsauftrag wurde dann im Übrigen im Frühjahr dieses Jahres nochmals von Experten überprüft, eben über diese Fragestellungen hin und auch mit den ganzen Grundlagen, die erarbeitet worden sind. Die Expertise kommt zum Schluss, dass die Grundsätze nach wie vor stimmen. Wir hatten dann auch eine zusätzliche Fragestellung dazu geplant, wie sich das mit möglichen Kooperationen in Zukunft verhalten wird, ob der Leistungsauftrag dann nach wie vor auch diese Kooperationen abgedeckt. Und diese Frage wurde bejaht. Ich denke, die Regierung ist mit diesem Leistungsauftrag doch auf der sicheren Seite.
Er ist dann die Grundlage eben gewesen für diese ganzen Planungen, weil wir müssen ja wissen, wie gross das Spital ausschauen soll und dann auch, in welcher Weise das betriebswirtschaftlich zu führen ist respektive kam dann zusätzlich die Fragestellung dazu, wie das auch noch funktionieren kann unter DRG-Bedingungen. Diese zweite Frage ist dann etwas schwieriger abzuklären, weil wir uns da auf Zahlen verlassen müssen, die wir aus der benachbarten Schweiz bekommen. Und es ist klar, auch dort läuft dieser Prozess erst. Es sind verschiedene Fragen absolut nicht endgültig abgeklärt. Es steht nicht fest, wie hoch der Prozentsatz sein wird, der als Investitionskostenzuschlag aufgeschlagen wird. Das sind dann elementare Fragen. Da schwirren immer noch verschiedene Zahlen in der Gegend. Und deswegen muss man sich dann für vernünftig erscheinende Werte einsetzen und das haben wir auch unternommen und Ihnen im Bericht und Antrag unter diesen Szenarien dann auch ausgeführt. Wir sind auch dort zum Schluss gekommen, dass es für uns dann möglich sein wird, dieses Spital auch ökonomisch gesehen vernünftig zu führen.
Das ist die eine Komponente. Die zweite Komponente der ganzen Geschichte ist von Ihrer Seite jetzt heute Vormittag natürlich die Seite der Qualität. Sie operieren jetzt mit Fallzahlen als Qualitätsmerkmal. Darauf möchte ich dann etwas vertiefter noch eingehen. Abschliessend möchte ich einfach dann sagen: Wir haben dieses Landesspital eben aufgrund unserer Planung, der Entwicklung unserer Bevölkerung, nach den Zahlen unseres Amtes für Statistik so ausgelegt. Es ist nicht zwingend so, dass man bestimmte Fallzahlen bis 2020 erreichen muss, aber man muss einen Grundwert haben, um zu sagen: Wie gross ist das Spital? Das Spital ist aber nicht ein Werk, das ab 2020 hier steht, sondern es soll ja über einen bestimmten Zeitraum funktionieren und auch die Patientenzahlen aufnehmen können. Das ist also ein Prozess. Wenn wir jetzt im Jahr 2015 stehen, haben wir eine bestimmte Anzahl von Fällen insgesamt und nicht nur im Spital Vaduz, sondern insgesamt. Wir können das berechnen: Wo stehen wir im Jahre 2020 und 2025 für alle Fälle zusammen? Wir können es herunterbrechen auf Grundversorgerfälle. Wir wissen aber auch eines: Unser Spital soll ja mindestens die nächsten 30 Jahre dann auch so stehen. Also muss es die Fälle jetzt und dann auch vielleicht nach dem Jahr 2025 und 2030 aufnehmen können.
Das führt mich dann zu Ausführungen ganz kurz, dass man sagen kann, wenn ich dann Aussagen treffe: Wie viel Geld fliesst ab oder ist dieses Haus auch betriebswirtschaftlich zu führen? Dann muss man natürlich von einer mittleren Durchschnittszahl ausgehen und die muss man vielleicht doch über den gesamten Zeitraum dann beachten. Wenn wir irgendeine Zahl sagen, also 3'000 Fälle haben, heisst das nicht, dass ich die 2015 haben muss und dann auch 2035 noch immer dabei bin. Sondern wir werden eine kontinu-ierliche Entwicklung haben und insgesamt muss die Rechnung dann stimmen. Das sind ganz stark heruntergebrochen die Überlegungen, die hinter solchen Zahlen eben stecken.
Jetzt möchte ich zu Qualität und Fallzahlen kommen: In der Medizin ist es natürlich immer wünschenswert, wenn wir auch Qualität messen könnten. Wir wissen alle, dass das ein grosser Wunsch ist. Man versucht auch die verschiedensten Möglichkeiten. Es gibt für die einen oder anderen Sachen auch gute Möglichkeiten. Aber gerade Kostenträger, Ökonomen und Politiker, glauben dann, mit Definitionen von minimalen Fallzahlen ein ganz einfach zu messendes Qualitätskriterium auch gefunden zu haben. Wenn man es dann aber etwas näher durchleuchtet, sieht man, dass solche Mindestmengen oder minimale Fallzahlen dann etwas differenzierter zu betrachten sind. Es sind überall die Zeiträume, in denen diese Mindestmengen dann gefordert werden, ganz uneinheitlich differenziert. In der Regel wird darunter das Kalenderjahr verstanden, können sich dann aber auch auf grössere Zeiträume - auch bei Weiterbildungen - oder auf unbestimmte Zeit bei neuen Verfahren beziehen.
Minimale Fallzahlen pro Institution können festgelegt werden. Aber dann ist nicht festgelegt, wie viele Personen dann mit welchem Weiterbildungstandard diese Leistung erbringen. Also das ist dann ein relativ weites Gebiet. Es wäre wünschenswert, wenn das so einfach wäre. Und es gibt zum Beispiel auch eine Untersuchung des EDI in Zusammenarbeit eben mit dem Bundesamt für Statistik in der Schweiz. Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2005, haben aber sicher nach wie vor Gültigkeit, beziehen sich jetzt auf den Bereich hochspezialisierte Medizin - also wir verlassen den Grundversorgerbereich - weil gerade im Bereich der hochspezialisierten Medizin sind solche Mindestfallzahlen noch viel diskutierenswerter. Und diese Studie kommt dann zum Schluss, dass in der Schweiz rund 70% der Betriebe die Mindestzahlen, die wurden auf 20 Fälle festgelegt, im Jahre 2005 nicht erreicht haben. Das zeigt doch, dass dieses Kriterium vielleicht doch auch nicht unbedingt das wiedergibt, was wir alle haben wollen, nämlich ein gutes Kriterium, ein gutes Mass für Qualität. Man kann auch verkehrt herum argumentieren, dass man sagen kann, Fälle, die selten auftreten, und das ist zum Beispiel ein Kriterium für hochspezialisierte Medizin wie Herztransplantationen, also wenn da wirklich nur 10 Fälle auftreten und ich müsste 20 oder 30 erreichen, damit ich überhaupt die Qualität bringen kann, würde ich ja per se ausschliessen, dass ich diese Operationen dann überhaupt durchführen kann. Also wie gesagt, dieses Kriterium ist für mich dann doch ein bisschen diversifizierter anzusehen. Und vor allem eben im Grundversorgerbereich mit wenig komplexen Fällen kann man dann schon sagen, wenn Leute dahinterstehen, die das vielleicht nicht erst seit gestern machen, sondern schon 20 Jahre Erfahrung haben, muss er vielleicht nicht mehr in jedem Jahr 300 Geburten durchgeführt haben, wenn er das schon 20 Jahre und erfolgreich gemacht hat.
Ich denke, Fallzahlen sind eine gute Sache, man muss über einer gewissen Grenze sein, aber diese wirklich festlegen zu wollen, das ist für mich schwierig einzuordnen. Ich habe mich auch bemüht, wirklich in der Literatur fündig zu werden, die das Kriterium Qualität und Fallzahlen eindeutig beschreiben, gerade für den Grundversorgungsbereich. Ich habe nichts gefunden, was zu verwerten wäre. Ich habe mich dann auch bei Gesundheitsökonomen kundig gemacht, ob ihnen solche wirklich zu belegenden Zahlen bekannt sind, nicht nur Annahmen, sondern zu belegende Zahlen. Und ich habe von ihnen keine bekommen. Das sind die grundsätzlichen Ausführungen zu dieser Thematik.
Nun, ich möchte das vielleicht jetzt im Paket beantworten und dann nicht auf jede Frage der Abgeordneten einzeln eingehen, ob das Landesspital die Qualität als solche erfüllen kann. Ich denke, in den angebotenen Bereichen werden sie das können, weil wir das Belegarztsystem haben. Und es wurde bereits in diesem Hause angesprochen, einige dieser Belegärzte und vor allem diese Belegärzte, die dann eben auch chirurgisch tätig sind, sind nicht nur in Vaduz tätig, sondern auch in anderen Spitälern. Und es wurde auch bestätigt, dass man natürlich dem jeweiligen Arzt die Fälle zurechnen muss und nicht dem Spital als solchem. Es ist dann für mich auch noch so, dass vielleicht nicht jeder Leistungserbringer gleich gut qualifiziert ist. Es ist wie bei jedem Beruf so, nicht jeder Bäcker macht die gleich guten Brötchen. Deswegen haben wir auch dort eine gewisse Konkurrenz - um das jetzt einmal anzusprechen. Das mag vielleicht auch noch ein Kriterium sein. Und eben wie gesagt: Wie lange habe ich Erfahrung? Wo habe ich vorher vielleicht auch schon gearbeitet? In einem grösseren Haus habe ich vielleicht mehr Fälle, aber eben wie gesagt, dann habe ich auch mehr Ärzte, die diesen Eingriff durchführen. Und verteilt sich das dann auf diese Ärzte und hat das Individuum dann schlussendlich gleich viele Fälle insgesamt operiert oder nicht?
Ich denke, wir können aus diesen Qualitätsüberlegungen heraus durchaus auch mithalten. Wir haben in diesen Bereichen - und wir haben es angesprochen - Orthopädie - durchaus eben unsere Fallzahlen, die sicher nötig sind. Und ich gebe Ihnen Recht, wenn ich nur ein oder zwei Eingriffe mache im Jahr, könnte das unter Umständen doch zu wenig sein. Aber es werden in diesen Bereichen ganz sicher mehr sein. Wie gesagt, wenn ich nur eine Herztransplantation pro Jahr machen kann, weiss ich nicht, ob man sie dann absagen kann oder an grosse Häuser weitergeben kann oder dem Patienten diese Operation dann versagt werden kann - und möglicherweise die Qualität nicht bringt. Aber das ist ein weites Spektrum und in dieses Spektrum will das Landesspital Vaduz ja nicht eingreifen.
Die Frage, ob man eben mit dem Leistungsauftrag 2008, den wir im Übrigen eben wie bereits ausgeführt nochmal überprüfen haben lassen, umfassende Kooperationen mit der benachbarten Spitalregion durchführen kann, ich denke, das ist geklärt. Die Antwort ist ganz klar Ja. Ich meine, es ist auch kein Geheimnis, dass unsere Patienten aus Liechtenstein, unsere Bevölkerung, auch andere Standorte in dieser Region besuchen kann, weil wir eben mit diesen auch Verträge haben. Ich nenne da zum Beispiel das Spital in Feldkirch. Gerade die Unterländer Bevölkerung zieht es ab und zu dort vor. Und für andere Bereiche ist es auch eher indiziert dort hinzugehen. Wenn wir ein Beispiel ansprechen wollen: Wenn wir einen Herzinfarkt-Patienten oder mit einem Verdacht auf Herzinfarkt haben, dann wird der bereits im Notfall so triagiert, dass wir ihn nicht nach Vaduz bringen, weil wir das dort nicht leisten können und auch nicht wollen. Er wird unter Umständen nach Grabs gebracht. Von dort kommt er dann - das ist einem persönlichen Bekannten jetzt am Wochenende passiert - ins Kantonsspital nach St. Gallen oder man kann auch nach Feldkirch gehen. Und wenn es dort dann nicht mehr klappt, dann hat man die Möglichkeit, in die Spezialklinik nach Kreuzlingen überstellt zu werden. Also diese Wege sind definiert und da gebe ich Ihnen Recht, in diesem Bereich wird man in Zukunft die Wege besser und definierter festlegen müssen, die Netzwerke noch besser knüpfen. Es gilt dann auch zum Beispiel andere diskutierte Möglichkeiten wie diese Schlaganfalleinheiten, also Stroke Units. Da gibt es auch Überlegungen und Gespräche, die wir führen. Und die sind durchaus überlegenswert und für uns auch elementar wichtig, gerade eben für die Leute, wenn sie überleben wollen. Ich denke, da hat das Spital Vaduz eine Triagefunktion und nicht mehr. Es ist auch nicht mehr gedacht. Muss man natürlich auch sagen, in vielen dieser Bereiche hat auch das Spital Grabs schlussendlich nur eine Triagefunktion. Es ist dann also zu überlegen: Welche Möglichkeiten kommen dann für uns in Frage? Das sind dann auch Inhalte solcher Gespräche.
Ich denke, es gibt ja bereits jetzt verschiedene Kooperationen. Das Landesspital, der Stiftungsrat, ist auch schon seit längerem in Gesprächen mit der Spitalregion in verschiedenen anderen Bereichen. Einer der Bereiche wurde hier genannt, das ist natürlich die Geschichte betreffend die Dialyse und die Nephrologie. Wenn unsere Patienten, die wir jetzt nach Feldkirch, nach Chur und rundum schicken müssen, wohnortnah betreut werden könnten, wäre das sicher ein grosser Mehrgewinn für diese Patienten. Das ist übrigens in dieser Kooperationsofferte neuerlich aufgeführt. Also es sind viele dieser Angebote bereits schon lange im Gespräch. Wenn Sie jetzt sagen wollen, muss man das alles vorher abklären, bevor wir uns an einen Neubau bzw. eine Bauplanung begeben können, dann sage ich, das ist nur sehr bedingt. Herr Abg. Wendelin Lampert, Sie haben dieses Beispiel, einen Bau, ein Wohnhaus zu planen, bevor die Räume definiert sind. Ich glaube, Sie sehen das nicht so ganz richtig. Ich glaube, diese Räume sind eben durch den Leistungsauftrag - und der ist nicht detailliert - aber durch den Leistungsauftrag sind die Räume definiert. Das ist klar. Das Haus kennen wir. Wir wissen die Raumaufteilung, wenn ich bei diesem Beispiel bleiben will. Aber Sie haben jetzt noch die Wahl, welche Möbel bzw. zum Beispiel welche Möbelbezugsstoffe Sie auswählen wollen. Und in diesem Bereich kann man dann die Kooperationen sehen. Die haben dann Platz. Ob ich dann ein solches oder ein anderes Sofa hineinstelle, das ist dann die Frage von Ver-fügbarkeit, von den fachlichen Kompetenzen, auch vom potenziellen Anteil der Bevölkerung, der diese Leistungen oder diese Möbelbezugsstoffe dann auch braucht oder kaufen will. Und um dieses Beispiel jetzt nicht zu Tode zu reden, bleibe ich jetzt wieder bei den Patienten.
Ich glaube, Sie bewegen sich dann auf dieser Ebene. Und diese Ebenen sind dann eben die operativen Ebenen, die von Experten zu diskutieren sind. Das ist die Meinung der Regierung. Wie gesagt, es ist ganz klar auch so - und das ist ein Aspekt, der, glaube ich, einer der wichtigsten Aspekte ist: Sie können nicht jetzt einen Leistungsauftrag so in einem Detailierungsgrad festlegen, der auch die nächsten 30 Jahre Bestand haben wird. Also wenn Sie das machen und an dem festhalten, dann wird jedes Haus Schiffbruch erleiden. Das ist nicht möglich und ganz einfach deswegen, weil natürlich die ganze Medizin, die Medizintechnik, einer Entwicklung unterliegt und wir uns ständig dieser Entwicklung auch anzupassen haben. Ein Beispiel ist sicher eine Kataraktoperation. Die war vor nicht so langer Zeit eine durchaus komplexe Operation, die einen stationären Aufenthalt erforderte. Das ist heute eigentlich, wenn man jetzt einen Vergleich aus der Wirtschaft verwenden will, eine Fliessbandoperation, im Normalfall, wenn man nicht einen multimorbiden Patienten vor sich liegen hat. Das kann man heute ambulant machen.
Es gibt verschiedene andere Bereiche, die man eben ambulant bereits macht und nicht mehr stationär. Diese Entwicklung wird weitergehen. Und deswegen empfiehlt es sich gerade für ein Belegarztspital nicht, jetzt einen in jedem Detailierungsgrad festgelegten Leistungsauftrag zu halten, sondern es müssen die Gebiete definiert sein, wo wir tätig sein wollen und auch können. Das sind die Ausführungen, die man dazu machen kann. Und ich denke, diese Ausführungen sind auch meines Erachtens auch plausibel, auch wenn man jetzt kein Mediziner, kein Fachexperte und vor allem kein Gesundheitsökonom ist oder jemand, der überhaupt ein Spital auch schon geführt hat. Ich meine, es ist ein Unterschied, ob man Hausarztmedizin betreibt oder in einem ganzen Kanton die Spitalversorgung sicherstellen muss - das ist sicher ein gewisser Unterschied - oder ein Haus führen muss und dann möglicherweise noch im Gesamtkontext mit allen anderen Leistungen.
In diesem Zusammenhang haben wir ja bereits bei allen Ausführungen, die Ihnen bisher zugekommen sind und dann auch im neuen Bericht und Antrag zum Verpflichtungskredit dargelegt, dass wir aus Qualitätsgründen den Bereich Innere Medizin optimieren wollen, sprich, es ist irgendwo unter Anführungszeichen das Wort «Chefarzt» in solchen Berichten gestanden und nicht ohne Grund unter Anführungszeichen, weil ganz klar ist, dass wir kein Chefarzt-Spital - auch nicht in diesem Bereich - anbieten wollen, sondern eben einen fest angestellten Mediziner. Und ich denke, es müssen dann eher zwei sein, damit man den dort als Querschnittsleistung für alle anderen Bereiche, die eben dort jetzt funktionieren, damit man diese Qualität und eine ständige Ansprechbarkeit auch sicherstellen kann. Ich glaube, das ist ein durchaus für die Qualität entscheidender Schritt für uns. Dass dadurch möglicherweise auch gewisse andere Ärzte in unserem Land, niedergelassene Ärzte, vielleicht dann ihre Patienten möglicherweise auch einmal nach Vaduz überweisen und nicht in ein anderes Spital der Region, das mag sein und steht dem schliesslich und endlich auch nicht entgegen.
Ich denke, dass wir uns natürlich auch im Landesspital auf SwissDRG einstellen müssen. Die Regierung hat ja den Entscheid gefällt, dass das Landesspital den DRG einführen wird, und zwar um ein Jahr versetzt. Das war dann auch eine neue Frage: Warum zeitversetzt? Ich denke, dafür gibt es eine ganz einfache Erklärung. Wir werden uns als kleines Land nicht eine eigene DRG für das kleine Landesspital erarbeiten wollen, sondern wir werden hier in diesem ausgewählten Bereich - Herr Abg. Wendelin Lampert, ich erahne Ihre Frage schon, aber DRG ist natürlich etwas anderes als ein Arzttarif, wo wir nur bestimmte Leistungen abbilden und nicht alle 4'000 oder 5'000, die in einem Tarmed zugrunde gelegt sind, damit ich das Wort jetzt zuerst verwende. Aber der DRG beinhaltet ja schliesslich und endlich nicht einen Tarif, sondern eine ganze Finanzierung. Das ist ein Paradigmenwechsel in der Finanzierung. Das ist ein bisschen mehr. Und in diesem Punkt sind viele Fragen eben noch offen. Die sind auch jetzt noch offen, obwohl per 1.1.2012 der DRG ja eingeführt wird. Viele Fragen sind in der Schweiz noch offen, um das zu konkretisieren. Wie ausgeführt, ist die Höhe der Investitionspauschalen oder was auch immer noch nicht definiert. Ich denke, wir tun gut daran, wenn wir das abwarten und das dann einführen, wenn diese Parameter definiert sind, weil es vorher für uns keinen Sinn macht. Im Übrigen darf ich dann erinnern, wenn wir dann so weit sind, dass die Schweiz alle ihre Abklärungen getroffen hat, die Listenspitäler feststehen und solche Dinge, dann müssen wir im Übrigen dann unsere Verträge neu verhandeln. Verträge, die wir in den Bereichen Psychiatrie und Rehabilitation abgeschlossen haben, werden sicher zu einem späteren Zeitpunkt, wenn auch in diesem Bereich auf DRG abgestellt wird, nachfolgen. Aber das ist der nähere Grund, wieso wir ein Jahr später uns dann anschliessen. Aber ich kann Ihnen versichern, auch das Landesspital ist derzeit stark mit dieser Problematik beschäftigt.
Dann komme ich auf die Fallzahlen, die von Ihnen angezweifelt werden, ob man die erreichen kann und zu diesen 52 Steigerungen. Wie gesagt, man hat das Haus in Vaduz angeschaut: Wie viele Fälle haben wir jetzt? Wie viele können wir auf dieser Grundlage prognostizieren? Ich kann Ihnen eines sagen: Wenn man es wirklich anschaut und auf die Patientenströme abstellt, also im Prinzip die gesamte Bevölkerung Liechtensteins und nicht etwa die des umliegenden Auslandes einbezieht, dann haben wir jetzt rund 4'500 Fälle in der Grundversorgung. Also nicht solche, die in Zentrumsspitäler oder in Universitätskliniken gehen. Und wenn man diese Faustregel von demografiebedingten Zunahmen von 2% pro Jahr sich beherzigt, dann hat man bis 2020 eine Zunahme von - sage ich mal - 990 Fällen, wenn ich jetzt auf die Schnelle richtig gerechnet habe. Und wenn ich sage, ich sollte diese Fallzahlen, damit ich mit dieser Grösse des Landesspitals, wie sie jetzt zur Diskussion steht, klarkomme, erst bei 2025 bin, dann bin ich bereits bei 1'400 Fällen. Also ich denke, die sind durchaus realistisch, dass man diese Zunahme hat. Und wenn man sagt, dass wir natürlich bei unserer Bevölkerung diese auch anstreben, dann ist das durchaus opportun und darf das Land Liechtenstein auch für sich in Anspruch nehmen. Das heisst ja im Umkehrschluss nicht, dass die Leute dann nicht mehr nach Grabs, nach Feldkirch oder anderswo hingehen können oder sollen, weil, wenn wir auf die Patientenströme kommen, müsste man sie dann lenken. Das hiesse dann mit anderen Worten, dass man den Patienten in gewisser Weise dann noch vorschreiben müsste, wohin sie dann gehen wollen oder sollen. Und bekanntlicherweise haben wir im Bereich unserer sämtlicher Vertragsspitäler natürlich eine Wahlfreiheit für die Patienten. Also wenn jemand lieber nach Grabs geht, kann er das tun. Wenn er lieber nach Vaduz gehen will, kann er das genau gleich tun. Wenn er aber lieber für einen bestimmten Eingriff nach Feldkirch geht, wir haben diesen Vertrag, dann kann er das auch tun. Ich denke, das ist jedenfalls mein Verständnis und auch das Verständnis der Regierung, dass wir an dieser Prämisse jetzt nichts ändern wollen. Also Patientenströme auf dieser Basis lenken zu wollen ist für mich nicht angedacht und auch nicht für die Regierung.
Dieses Prinzip haben wir die letzten Jahre und Jahrzehnte immer so gehabt und wäre es von meiner Seite aus jetzt auch eher grotesk, wenn wir es jetzt genau zu diesem Zeitpunkt ändern wollen, wo gerade in der Schweiz eben mit der Einführung des DRG genau diese Entwicklung auch in einer gewissen Art und Weise nachvollzogen wird. Weil bisher ist es schon so, dass die Patienten jetzt innerhalb eines Kantons in ihren Spitälern behandelt werden, und wenn sie ausserhalb des Kantons gehen, wenn es denn nicht gewisse vertragliche Vereinbarungen gibt, das von der zuständigen Krankenkasse dann nicht übernommen wird.
Über die Fallpauschalen wird es dann eher so sein, dass eben über die Kantonsgrenzen hinaus für jedes Listenspital, das der jeweilige andere Kanton definiert hat, die Krankenkasse des Kantons A die Kosten im Kanton B zu übernehmen hat. Und das ist die grosse Diskussion. Also die Schweiz will jetzt mindestens ihre kantonalen Grenzen. Ihnen ist auch bekannt, dass wir diese Geschichte, dass auch Schweizer Patienten in Liechtenstein stationär behandelt werden können, ja auch erst seit wenigen Jahren haben, und zwar nur im Rahmen eines Pilotversuchs. Wir wollen eigentlich an dieser Tatsache dann auch nichts ändern.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Frau Regierungsrätin, wenn Sie einverstanden sind, unterbreche ich jetzt das Traktandum für die Kleinen Anfragen und wir fahren nach dem Mittagessen mit der Beantwortung der Fragen und die Rückmeldungen der Abgeordneten weiter.
Regierungsrätin Renate Müssner
Ich bin mit meinen Ausführungen aber noch nicht am Ende. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe Ihnen das Wort nach der Mittagspause selbstverständlich wieder. -ooOoo-