Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Aufhebung des Gesetzes vom 19. November 1980 zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten (Nr. 20/2011); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 17: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Aufhebung des Gesetzes vom 19. November 1980 zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 20/2011. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Die Vorlage unter Traktandum 17 sieht die Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten vor. Da taucht natürlich unmittelbar die Frage auf, wie und wer dafür sorgt, dass Qualität und Hygiene von Milch und deren Folgeprodukten auch künftig hochstehend sein wird. Und auch die Frage, wer schlussendlich diese Kosten übernimmt, ist meines Erachtens nicht unberechtigt. Dass der Staat sich aus dieser Verpflichtung löst, kann ich gut nachvollziehen, zumal mit der vorgelegten Ersatzlösung sich durchaus ein, wenn auch bescheidenes Sparpotenzial ergibt. Im Übrigen gehört es heute zu einem schlanken Staat, sich von Aufgaben zu trennen, welche nicht unbedingt von ihm zu erledigen sind.
Die Schweiz hat per 1.1. dieses Jahres ihre Milchqualitätsverordnung durch die Milchprüfungsverordnung ersetzt, und zwar mit Beschluss des Bundesrates bereits im Oktober 2010.
Unsere Regierung erläutert, dass rund 70% der liechtensteinischen Milchproduktion in der Schweiz abgesetzt wird und Liechtenstein sich bis anhin am Schweizer System der Qualitätskontrolle angeglichen hat. Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen, so schildert die Regierung, ist auch in Zukunft diese Angleichung unumgänglich, zumal nun in der Schweiz die Milchqualitätskontrolle eigenverantwortlich von der Branche organisiert und durchgeführt wird.
Um nun wirklich eine vollständige Übernahme des Schweizer Systems betreffend die Milchprüfung zu bewerkstelligen, muss die heute noch geltende nationale Gesetzgebung aufgehoben werden, was auch Gegenstand dieser Vorlage ist.
Betreffend den aus dem nun aufzuhebenden Gesetz herrührenden Milchqualitätsfonds in der Höhe von rund CHF 275'000 vertrete ich auch die Ansicht, dass dieser Betrag am besten bei der Milchhof Liechtenstein AG platziert ist, aber ebenso ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass diese, wie in den Übergangsbestimmungen vorgesehen, der Regierung über die Verwendung der Geldmittel jährlich Bericht zu erstatten hat.
Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Von der Regierung hätte ich aber noch gerne Antworten auf die folgenden vier Fragen:- Ist der Zollvertrag die alleinige gesetzliche Grundlage für die Milchprüfung oder gibt es noch weitere?
- Die Regierung schreibt im Weiteren, dass das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zuständig für die Kontrolle der Hygiene bei der Milchproduktion und für diejenige des Gesundheitszustandes der Tiere sowie für Verwaltungsmassnahmen bei der Gesundheitsgefährdung von Konsumenten bleibt. Auch hier möchte ich wissen: Wo ist die entsprechende gesetzliche Grundlage für die Lebensmittelkontrollverordnung verankert und ist hier nicht die Gefahr von Doppelspurigkeiten betreffend den Arbeitsaufwand vorhanden?
- Die Frage, wer nun künftig die Finanzierung der Milchqualitätskontrolle übernimmt, liegt mir auch noch auf dem Magen. Der Milchpreis ist ja massiv unter Druck und jetzt stellt sich die Frage, ob der Milchlieferant, der Verarbeiter oder der Konsument langfristig die Qualitätssicherung zu berappen hat. Wie sieht dies die Regierung und hat sie allenfalls die Möglichkeit, hier steuernd einzugreifen, um den Milcherlös für die Bauern nicht weiter zu schmälern?
- Wie begründet die Regierung das relativ späte Inkraftretensdatum dieses Gesetzes per 1.10.2011, wie auf Seite 24 aufgeführt?
Besten Dank. Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Aufgrund der seit Jahresbeginn in der Schweiz geltenden Milchprüfungsregelung ist die einheitliche Überwachung, Qualitätskontrolle und Qualitätsbeurteilung der Milch in Liechtenstein nicht mehr gegeben und damit die marktwirtschaftliche Gleichstellung des Rohstoffs Milch im Vergleich zur Schweiz nicht mehr gewährleistet. Um eventuellen Wettbewerbsnachteilen vorzubeugen, erscheint es durchaus sinnvoll, in Liechtenstein eine Systemangleichung vergleichbar zur Schweiz vorzunehmen.
Die Schweizer Intention, eine verstärkte Eigenverantwortung der Branche und eine Vereinfachung der Qualitätskontrolle zu erreichen, ist auch für Liechtenstein begrüssenswert. Die resultierende Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten erscheint entsprechend vernünftig.
Festzuhalten ist auch die generell positive Haltung der verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmer. Man ist sich einig, dass die vorgeschlagene Aufhebung dieses Gesetzes sinnvoll ist. In zwei Punkten hingegen wird eine unterschiedliche Haltung gegenüber der Regierung eingenommen. Die erhöhte Probenhäufigkeit und vor allem die Kompatibilität mit der Schweiz zu gewährleisten, kann ich durchaus nachvollziehen und unterstützen. Hingegen werden in der Schweiz 80% dieser Kosten vom Staat getragen. In Liechtenstein müssten diese Kosten neu gänzlich von der Branche getragen werden. Der von der Regierung aufgeführte Vergleich mit den Lebensmittelunternehmen ist hierbei für mich nicht ganz korrekt, da es sich bei landwirtschaftlichen Produkten der Schweiz und Liechtenstein um eine nach wie vor spezielle Marktsituation handelt.
Generell sollte sichergestellt werden, dass wir für die Liechtensteiner Branche gegenüber der Schweiz keinen Wettbewerbsnachteil schaffen. Entsprechend möchte ich die Regierung bitten aufzuzeigen, inwieweit diese zusätzlichen Kosten, welche in der Schweiz zu 80% vom Bund getragen werden, einen Wettbewerbsnachteil für die Liechtensteiner Bauern darstellen könnten.
Bezüglich dem nach wie vor notwendigen jährlichen Bericht zur Verwendung des Fondsvermögens stellt sich auch für mich die Frage der Notwendigkeit einer jährlichen Überprüfung des Staates. Die entsprechenden Fragen hierzu werde ich aber bei der 1. Lesung stellen.
Unter Kapitel 8 wird ausgeführt, dass sich aufgrund dieser Gesetzesaufhebung der personelle Aufwand um 10 Stellenprozente reduziert. Ist dies in diesen CHF 25'000 beinhaltet, wie sie im Bericht ausgewiesen sind, oder ist mit zusätzlichen Einsparungen aufgrund der Stellenprozente zu rechnen?
Abschliessend möchte ich der Regierung, der Regierungsrätin Müssner und ihrem Team, für diesen guten und im Umfang auf einem vernünftigen Niveau gehaltenen Bericht und Antrag danken und bitten, heute oder auf die 2. Lesung auf meine Fragen und noch folgenden Fragen einzugehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort an die Frau Regierungsrätin Müssner. Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für die positive Aufnahme dieses Berichtes. Ich möchte keine langen Vorreden halten. Ich denke, die Sachlage ist allen klar. Ich möchte kurz auf die Fragen eingehen, soweit ich das jetzt überblicken kann.
Der Abg. Gebhard Negele hat in seinem Votum zuerst einmal die Frage angesprochen, wer dafür sorgt, dass auch in Zukunft die Hygiene und Qualität der Lebensmittel - in diesem Fall eben der Milch - kontrolliert und gewahrt bleibt und ist dann zu seinen Spezialfragen übergegangen. Es ist grundsätzlich natürlich so, dass die Aufsicht und die Kontrolle nach wie vor beim Amt für Lebensmittelkontrolle liegt und die Oberaufsicht über dieses Amt selbstverständlich bei der Regierung liegt. Zu seiner konkreten Frage, ob dann der Zollvertrag die alleinige gesetzliche Grundlage ist für diese Thematik, die hier beschrieben ist, nämlich die Milchprüfung als solche im engeren Sinn, die Qualitätskontrolle, die Durchführung dieser Qualitätsprüfung: Das ist so, das ist der Zollvertrag. Wir haben ja eben unser Spezialgesetz als Parallelgesetzgebung abgeschafft und versuchen, uns jetzt mit dieser dann auf die Schweizer Gegebenheiten einzustellen.
Aber es ist natürlich dann auch klar so, um auf die zweite Frage einzugehen, dass, wenn es dann um die Kontrolle der Hygiene und der Milchproduktion geht und auch um den Gesundheitszustand der Tiere und um Verwaltungsmassnahmen, unsere Lebensmittelkontrollverordnung gültig ist. Die gesetzlichen Grundlagen dieser Lebensmittelkontrollverordnung müssen im Übrigen dann aufgrund dieser Vorlage dann angepasst werden. Die Grundlage dieser Lebensmittelkontrollverordnung ist auch aufgrund des Zollvertrags dann im Bundesgesetz über die Landwirtschaft geregelt und dann auch im Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Das ist die gesetzliche Grundlage für unsere Lebensmittelkontrollverordnung, die eine Durchführungsverordnung ist.
Zur Frage der Finanzierung, die auch der Abg. Gerold Büchel angesprochen hat: Ich denke, wenn wir die Beträge ansehen, die aufgeführt sind, dass es dann auch bei der neuen Probenhäufigkeit bei CHF 166 liegt, dass es nicht zu gröberen Wettbewerbsverzerrungen kommen sollte aufgrund dieser Beträge. Aber grundsätzlich ist es auch so, dass die Schweiz für diese Analysenkosten, die sie ja zum Teil übernimmt, ja auch eine Zusicherung nur bis 2014 gegeben hat. Also was darüber hinaus dann geschehen soll, ist jetzt noch nicht definiert. Ich denke doch, dass die Branche dies tragen kann und wenn es vielleicht Einzelfälle gibt, die beim Probennehmer dann vielleicht am Berg oben passieren, dann sind das immer diskussionswürdige Punkte, die man dann im Einzelfall prüfen kann und auch muss. Aber ich denke, rein von der Höhe der Summen sehe ich persönlich dabei kein Problem. Die Probenhäufigkeit müsste man auch noch relativieren. Es ist natürlich so, dass man jetzt zwar doppelt so viele Proben ziehen will, aber natürlich nicht mehr auf vier Kriterien wie bisher, nämlich dass man auf ein Kriterium verzichtet und dann also statt vier nur noch drei Kriterien prüft und dann also die Anzahl der Analysen als solche sicher im Vergleich dazu nicht doppelt so hoch sein wird. Und man sieht es ja auch aus den Zahlen, dass die Kosten nicht bei rund CHF 200 sind, sondern bei rund CHF 170 liegen werden pro Jahr und pro Produzent. Das ist dazu zu sagen.
Die Anliegen nehmen wir gerne für die 2. Lesung mit und versuchen vielleicht nachzuweisen, dass es tatsächlich zu keinem Wettbewerbsnachteil kommen wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Gebhard Negele
Die Frau Regierungsrätin hat schon signalisiert, dass ich noch eine Frage offen habe.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich wollte nochmals auf eine Frage zurückkommen, und zwar zu Kapitel 8 betreffend die finanziellen Auswirkungen. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Zunächst zur Frage des Abg. Gerold Büchel: Es ist im Bericht und Antrag ausgeführt, dass bei diesen Ersparnissen von rund CHF 25'000, die Aufwendungen des Amtes, eben nicht enthalten sind. Es ist dann so, dass die 10%-Stelle natürlich dann auch nicht einkalkuliert ist. Das sind die reinen Sachaufwendungen.
Zur Frage des Abg. Gebhard Negele bezüglich das Inkrafttretensdatum ist mir aus den Diskussionen im Vorgang zu diesem Bericht und Antrag erinnerlich, dass man sich über die Frage der Zuteilung des Milchqualitätsfonds lange Zeit Gedanken gemacht hat. Ob und welche anderen Gründe es dazu noch gibt, kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Ich kann Ihnen das aber gerne nachreichen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Eintreten ist ebenfalls unbestritten. Somit können wir zur 1. Lesung der Regierungsvorlage schreiten. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. I. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
I. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie schon bei der Eintretensdebatte kurz angesprochen, stellt sich auch für mich die Frage der notwendigen jährlichen Berichterstattung bezüglich des Fondsvermögens. Hier wird im Abs. 2 der jährliche Bericht definiert und im Zuge der Konsequenz frage ich mich schon, inwieweit der Staat wirklich noch eine Aufsicht wahrnehmen muss oder man das nicht wirklich in die Privatwirtschaft entlassen kann. Ich denke, das wäre auch einmal ein Schritt, sich wirklich auf den Staat ein wenig zurückzubesinnen. Ich habe da explizit eine andere Meinung als der Abg. Gebhard Negele. Hierzu ein paar Fragen, um hier meine Meinung zu bilden für heute oder dann spätestens die 2. Lesung.
- Kann diese Überprüfung nicht in der Branche selbst geregelt werden bzw. warum muss diese Garantenstellung, wie im Bericht ausgeführt, unbedingt der Staat übernehmen?
- Wie viel Aufwand bedeutet die Erstellung eines solchen jährlichen Berichts bzw. dessen Überprüfung?
- Warum braucht es überhaupt eine Überprüfung dieses Fonds bzw. diese Zweckbindung? Hierzu vielleicht ergänzend: Wenn ich das richtig verstehe, wird die Milchhof AG künftig diese Kosten und diese Qualitätsprüfungen übernehmen. Entsprechend ist für mich schon auch die Frage: Warum muss es jetzt immer noch einen zweckgebundenen Fonds dafür geben, wenn diese Leistungen an einem Ort geführt werden und die anderen Branchenteilnehmer im selben Markt tätig sind bzw. auch direkt spüren werden, wenn hier etwas nicht in Ordnung ist?
- Handelt es sich hierbei künftig nicht um eine rein privatrechtliche Angelegenheit - sprich: Warum braucht es hier wirklich noch eine staatliche Oberaufsicht?
Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort an die Frau Regierungsrätin Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube, wir haben diese Fragen im Bericht und Antrag ausgeführt, warum nach Ansicht der Regierung diese Lösung gewählt wurde. Wir können Ihnen das vielleicht für die 2. Lesung sicher noch einmal ausführlicher darstellen, aber ich denke, die Meinung der Regierung ist in dieser Sache klar. Ich meine, der Milchhof übernimmt dieses geäufnete Fondsvermögen aus Mitteln, die er nicht selber in diesem Sinne geäufnet hat. Deswegen denke ich schon, wir übergeben das treuhänderisch dieser Organisation und eine Kontrolle ist durchaus gerechtfertigt. Der Aufwand dürfte sich in Grenzen halten, weil man natürlich dann jährlich überprüft, wie viele Mittel wohin geflossen sind. Ich denke, das ist buchhalterisch kein besonders grosser Aufwand. Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe die Position der Regierung gelesen. Für mich - basierend auf diesen Ausführungen - komme ich hier zu einem anderen Schluss, dass diese Aufsicht nicht wirklich notwendig ist. Es ist richtig, dass dieser Fonds in der Vergangenheit gebildet wurde, aber soweit ich verstehe, ausschliesslich aufgrund von Qualitätseinbussen, und dass dieses System, soweit ich das verstanden habe, sehr gut funktioniert und dass sich da ein Plus ergeben hat, sprich, die Qualitätseinbussen können die Kosten decken. Das soll ja auch künftig die Idee sein, dass dieser Fonds dann die Qualitätsmessungen finanzieren soll. Und das scheint zu funktionieren. Für mich ist die Rolle des Staates bezüglich einer Aufsicht nicht so klar. Wenn Sie zusätzlich noch weitere Argumente auf die 2. Lesung bringen können, würde mir das vielleicht helfen, die Position der Regierung zu unterstützen. Aufgrund der jetzigen Argu-mente ist es für mich noch nicht so klar, dass der Staat da wirklich noch eine Aufsichtsfunktion wahrnehmen muss. Danke.Abg. Gebhard Negele
Ich mache es kurz: Ich möchte ausdrücklich die Ansicht der Regierung hier vertreten. Diese Gelder sind aufgrund des Gesetzes früher entstanden und mir liegt sogar sehr daran, dass die Regierung noch ein Auge darauf hält, bis der Fonds leer ist. Und Sie haben auch angetönt wegen der Subventionierung in der Schweiz. Ich kann mir hier eine Analogie vorstellen. Dieser Fonds reicht sicherlich weiter als bis ins 2014 und da hätte ich schon gerne, dass die Regierung darauf schaut, dass diese Mehrauslagen aus diesem Fonds finanziert werden. Und dann können wir im 2014 wieder darüber reden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Gibt es weitere Wortmeldungen zu II.?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir weiterlesen. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten in 1. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 17 abgeschlossen.
Kurz zum Fahrplan: Ich wollte eigentlich heute um 20:00/20:30 Uhr schliessen und morgen, Donnerstag weiterfahren, aber ich habe unterdessen aus dem Plenum starke Signale in die Richtung bekommen, dass wir das Traktandum heute durchziehen. Die drei letzten Traktanden sind relativ kurz. Das würde dann allerdings heissen, dass die Kleinen Anfragen und die Zusatzfragen auf schriftlichem Wege beantwortet werden müssten, wobei das Landtagssekretariat quasi eine Koordinationsrolle übernehmen würde.
Ich gebe das Wort dem Abg. Peter Hilti.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte das sehr unterstützen, dass wir diese drei «kleinen» Traktanden wirklich heute noch bearbeiten und die Antworten auf die Kleinen Anfragen dann per Mail oder per Post zugestellt bekommen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, werden wir das so machen. -ooOoo-