Postulat «Mobilfunk-Grenzwert Alpengebiet»
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 1: Postulat «Mobilfunk-Grenzwert Alpengebiet».
Die Abgeordneten Pepo Frick, Peter Lampert, Harry Quaderer, Gebhard Negele, Peter Hilti, Günther Kranz, Gisela Biedermann, Marlies Amann-Marxer, Thomas Vogt, Wendelin Lampert sowie meine Wenigkeit haben ein Postulat über bessere Mobilfunkversorgung bei weniger Strahlenbelastung im liechtensteinischen Alpengebiet durch optimierte Antennenstandorte eingereicht und der Landtag hat nun darüber zu befinden.
Wünscht einer der Postulanten das Wort?Abg. Pepo Frick
Guten Morgen. Als Erstes lese ich den Wortlaut des Postulats vor:
«Die Regierung wird im Sinne von Art. 32 Abs. 1 des Umweltschutzgesetzes mit der Überprüfung der Machbarkeit einer Reduktion bzw. Festlegung des Grenzwertes für Mobilfunkstrahlung im Liechtensteiner Alpengebiet Steg und Malbun auf den technisch tiefstmöglichen Wert, aber maximal auf 0,20 V/m im bewohnten Gebiet beauftragt».
Zur Begründung: Die im Landtag im Mai 2008 beschlossene Senkung der Mobilfunkstrahlenbelastung ab dem 1.1.2013 wurde bei der Mobilfunk-Volksabstimmung am 6.12.2009 gültig für das ganze liechtensteinsche Staatsgebiet mit 57% abgelehnt. 43% waren der Meinung, dass die Mobilfunkstrahlenbelastung wegen möglicher Gesundheitsgefahren reduziert werden muss. Die ETH Zürich untersuchte im Jahre 2000 die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung und kommt zu folgendem Schluss (Nemesis-Studie ETH Nr. 12903): «Es gibt objektive, messbare Elektrosensitivität. Das Leiden elektrosensibler Menschen ist real und muss ernst genommen werden. Nimmt die Sensitivität eine zentrale Stellung im Leben der betroffenen Person ein, dann kann es leicht zu einer Überforderung der Anpassungsfähigkeit des Körpers kommen, die sich mit der Zeit in Befindungsstörungen oder sogar in fixen Krankheiten äussert. In der Umwelt muss es für Betroffene die Möglichkeit geben, sich solchen Expositionen zu entziehen». Soweit die Nemesis-Studie.
Wohl auch aus obigen Überlegungen schuf der Landtag im Mai 2008 im neuen Umweltschutzgesetz den Art. 32 zur Schadensbegrenzung durch Mobilfunkstrahlung. Abs. 1 lautet: «Die Regierung kann bei Vorliegen besonderer Verhältnisse, insbesondere besonderen technischen oder geografischen Gegebenheiten nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und der Anlageinhaber für bestimmte Gebiete mit Verordnung Emissionsbegrenzungen festlegen, die über die in diesem Gesetz oder mit Verordnung festgelegten Emissionsbegrenzungen hinausgehen». Gemäss Art. 32 liegt es also in der Hand der Regierung, zur Schadensbegrenzung und zur Schaffung von Erholungszonen für Elektrosensible einen niedrigeren Grenzwert festzulegen, konkret mit Verlegung der zwei Antennen im Liechtensteiner Alpengebiet. Dort besteht keine Einstrahlung aus dem Ausland. Deswegen kann Liechtenstein ohne Absprache mit den Nachbarländern allein entscheiden bzw. handeln.
2005 wurde die durch die Regierung in Auftrag gegebene Enorm-Studie veröffentlicht. Dort wird festgestellt, dass die heutigen Antennen im Liechtensteiner Alpengebiet sowohl für die Versorgung mit Mobilfunk als auch zur Schadensminimierung an zwei denkbar schlechten Antennenstandorten sich befinden. Einerseits beim Tunnel-Portal Ost (tiefster Punkt im bewohnten Saminatal) und andererseits beim Parkplatz Alpenhotel Malbun (tiefster Punkt im bewohnten Malbuntal). Um von diesen sehr ungünstig platzierten Antennen aus das Liechtensteiner Alpengebiet abzudecken, muss mit hoher Strahlenleistung gesendet werden. Beide Antennen stehen in der Nähe von bewohnten Häusern und belasten die dort wohnenden Menschen und Feriengäste mehr als notwendig.
In der Enorm-Studie 2005 werden Alternativszenarien betreffend die Antennenstandorte aufgezeigt. Das Szenario P zeigt eine wesentlich geringere Spitzenimmission als die bestehenden Standorte. Gemäss diesen Zahlen liegt die Spitzenimmission bei zum Teil sogar besserer Versorgung deutlich tiefer, im bewohnten Gebiet Malbun um den Faktor 32 und im bewohnten Gebiet Steg um den Faktor 21 tiefer, verglichen mit den heutigen Antennenstandorten.
Zusammenfassend: Der Artikel 32 des Umweltschutzgesetzes ermöglicht es der Regierung, bei Vorliegen besonderer Verhältnisse die Mobilfunkstrahlung per Verordnung herabzusetzen. Die von der Regierung 2005 in Auftrag gegebene Enorm-Studie zeigt konkrete Möglichkeiten auf, durch eine alternative Standortwahl der Antennen eine deutlich niedrigere Strahlenbelastung zu erreichen bei mindestens gleich bleibender Versorgung. Durch die neuen, höher gelegenen Antennenstandorte erhält das ganze hinter dem Kulm liegende Alpengebiet eine bessere Mobilfunkversorgung, was nicht nur die Belastung der im Umfeld der Antennen wohnenden Menschen minimiert, sondern auch zur Sicherheit in den Bergen beiträgt. Durch diese deutlich tieferen Immissionen wird eine Rückzugsmöglichkeit für elektrosensible Menschen geschaffen.
Wir Postulanten möchten, dass im liechtensteinischen Alpengebiet durch optimierte Antennenstandorte eine bessere Mobilfunkversorgung bei weniger Strahlenbelastung gewährleistet wird. Danke. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Das vorliegende Postulat bezieht sich auf die Strahlenreduktion und die Qualität der Mobilfunkversorgung im Liechtensteiner Alpengebiet.
Die Postulanten ersuchen den Landtag, die Regierung mit der Überprüfung zu beauftragen, ob die Strahlenbelastung im bewohnten Liechtensteiner Alpengebiet durch Verlegung der Antennenstandorte bei gleich bleibender oder verbesserter Qualität reduziert werden könnte.
Nun hat bekanntlich das Volk im Dezember 2009 mit einer Abstimmung mehrheitlich entschieden, dass die Grenzwerte für Strahlenbelastungen in Liechtenstein nicht herabgesetzt werden sollen, wie dies vom Landtag vorgängig beschlossen worden war.
Es mag daher die Frage aufkommen, weshalb die Postulanten dieses Thema schon nach gut einem Jahr erneut aufgreifen und eine neuerliche Herabsetzung des Grenzwertes im Fokus haben. Ignorieren die Postulanten einen Volksentscheid oder wollen sie mit ihrem Vorstoss den Volksentscheid wieder umdrehen? Das ist keineswegs der Fall.
Es wird mit dem Vorstoss jedoch unterschieden zwischen der Situation im Talgebiet, also in den ständig bewohnten Dörfern, und jener im Berggebiet unseres Landes.
Für mich als Postulantin stellt sich die heutige Situation folgendermassen dar: - Im Dezember 2009 haben 57% des Stimmvolkes eine Senkung der Grenzwerte für Mobilfunk-Strahlen im liechtensteinischen Landesgebiet abgelehnt. Dieser klare Entscheid war aber nicht unumstritten. Für viele Befürworter wie Gegner blieben etliche Fragen offen. Birgt eine hohe Strahlenbelastung tatsächlich Gesundheitsrisiken oder nicht? Bringt eine Reduktion der Grenzwerte eine Verschlechterung der Versorgungsqualität oder nicht? Fragen und Abwägungen um Gesundheitsri-
siko und Versorgungsqualität standen einander gegenüber. Diese Fragen sind auch heute noch offen. Ich gehe davon aus, dass deshalb alle Stimmbürger eine geringere Strahlenbelastung bei gleich bleibender Qualität begrüssen würden.
- Eine ebenfalls grosse Gruppe von Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen, nämlich 43%, bevorzugten bei der Volksabstimmung eine Reduktion der Strahlengrenzwerte. Diese Gruppe gewichtete mögliche Risiken für die Gesundheit höher als mögliche Abstriche bei der Versorgungsqualität oder mögliche Kostenerhöhungen. Ich gehe davon aus, dass diese Gruppe einer Reduktion im Alpengebiet sehr positiv gegenüberstünde.
- Eine von der Regierung im Jahre 2005 in Auftrag gegebene Studie, bekannt unter dem Begriff «Enorm-Studie» zeigte auf, dass die Mobilfunkversorgung im Alpengebiet von jener im Talgebiet problemlos unterschiedlich gehandhabt werden kann. Sie stellt auf Seite 5 fest, dass im Alpengebiet Steg-Malbun momentan kein messbarer Auslandseinfluss gegeben sei und kommt zum Schluss, dass hier im Alleingang niedrigere Grenzwerte erfüllt werden könnten, falls man solche für diese Region separat erlassen möchte.
Die Firma Enorm GmbH zeigt zwei verschiedene Szenarien auf, mit denen die Strahlenbelastung gesenkt und die Versorgungsqualität sogar verbessert werden könnte, was durch Verlegung der Antennenstandorte ermöglicht würde. Hierfür werden zwei mögliche Szenarien mit unterschiedlichen Standorten aufgezeigt. Als günstige Standorte kommen je nach Szenario A oder Alternativkonzept P die Standorte Kulm, Sareiserjoch, Bergle und Hocheck in Frage. Das Szenario A oder das Alternativkonzept P im Alpengebiet könnten unabhängig von der Versorgung im Tal eigenständig umgesetzt werden. - Dies würde dann auch dem Wunsch der Gemeinde Triesenberg entsprechen, welche in ihrer Stellungnahme zum Bericht und in der Diskussion mit der Regierung vor Jahren (2004) schon klargemacht hat, dass sie eine möglichst geringe Strahlenbelastung in den Siedlungsgebieten Malbun und Steg wünscht und dass sie es als ausreichend erachtet, wenn im besiedelten Alpengebiet das Telefonieren mittels Mobilfunk im Freien gewährleistet ist und dass sie im nicht besiedelten Alpengebiet keine Erhöhung der Versorgung wünscht.
- Das Alpengebiet ist ein wichtiger Naherholungsraum für uns Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen. Unser Alpengebiet ist zudem attraktiv auch für fremde Gäste, das heisst, es ist auch ein Tourismusfaktor. Belastungen jeglicher Art, welche vermieden werden könnten, sollten vermieden werden. Wenn wir es in der Hand haben, mit relativ geringem Aufwand eine relativ grosse Wirkung zu erzielen, so betrachte ich es als eine Aufforderung, unsere Lebens- und Umweltbedingungen bestmöglich zu gestalten. Hier haben wir einmal mehr die Gelegenheit, aufgrund unserer Kleinheit eine liechtensteinische Lösung, eine positive Veränderung mit geringen Mitteln herbeizuführen. Die Festlegung des Grenzwertes für Mobilfunkstrahlung im Liechtensteiner Alpengebiet Steg und Malbun soll unabhängig vom Talgebiet auf einem möglichst tiefen Wert festgelegt werden, bei Aufrechterhaltung der bisherigen Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität.
Fazit: Ich möchte die Chance ergreifen und die Regierung beauftragen, die Machbarkeit des Vorschlags der Postulanten, welchem der Vorschlag aus der Enorm-Studie zugrunde liegt, zu überprüfen. Der heutige Zustand der Versorgung wird dadurch nicht verändert. Niemand wird einen Nachteil erleiden, wenn die Regierung vorhandene Möglichkeiten prüfen lässt. Sollte das Resultat dann erwartungsgemäss positiv ausfallen bezüglich Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität wie Strahlenbelastung und zu erwartende Kosten, dann werden wir konkrete Grundlagen haben für einen Entscheid zur positiven Veränderung.
Ich möchte unsere Möglichkeiten kennen. Deshalb ersuche ich die Kolleginnen und Kollegen im Hohen Landtag, der Überweisung des Postulats an die Regierung zuzustimmen. Danke. Abg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich gehöre zu den Mitunterzeichnern des vorliegenden Postulates. Lassen Sie mich kurz begründen, warum ich das Postulat unterschrieben habe:
Entscheidend für mich war der letzte Satz der Begründung, der folgendermassen lautet - ich zitiere: «Wir Postulanten möchten, dass im liechtensteinischen Alpengebiet durch optimierte Antennenstandorte eine bessere Mobilfunkversorgung bei weniger Strahlenbelastung gewährleistet wird». Mir geht es darum, dass im Alpengebiet zur besseren Versorgung die optimalsten Antennenstandorte gesucht werden, die dazu beitragen, dass die bestehende Mobilfunkversorgung verbessert werden kann, und zwar vor allem für die Sicherheit aller Personen, die sich zur Arbeit oder in der Freizeit in unserer Bergwelt aufhalten. Wenn es gleichzeitig noch möglich ist, den Grenzwert zu senken, haben wir zwei Fliegen auf einen Streich.
Ich möchte aber auch mit Nachdruck erklären, was ich nicht möchte mit meiner Unterschrift unter das Postulat: Ich möchte keine neue Grenzwertdiskussion, weil das Volk diese Frage im Jahre 2009 mit deutlicher Mehrheit entschieden hat. Ich möchte auch keine neue Diskussion über Antennenstandorte im übrigen Landesgebiet, sondern nur eine Lösung für das Alpengebiet.
Das Postulat soll nach meiner Meinung dazu dienen, die offenen Fragen abzuklären. Ich erwarte einen Bericht der Regierung, der ohne Vorbehalte auf das Anliegen der Postulaten eingeht und Lösungsmöglichkeiten aufzeigt. In diesem Sinne spreche ich mich für Überweisung des Postulates aus. Danke. Abg. Gebhard Negele
Werte Damen und Herren, guten Morgen. Vor rund drei Jahren hat der Landtag in Art. 32 des Umweltschutsgesetzes eine Kann-Bestimmung eingeführt, wonach die Regierung - unter gewissen Vorgaben - per Verordnung neue Emmissionsbegrenzungen festlegen kann. Das heisst im Umkehrschluss, dass es in der Kompetenz der Regierung liegt, im Rahmen der Gesetzgebung hier aktiv zu werden. Die Regierung könnte also von sich aus aktiv werden, muss es aber nicht. Wir Postulanten möchten nun, dass die Regierung in dieser Angelegenheit aktiv wird und auf das aufs Alpengebiet beschränkte Anliegen eingeht. Voraussetzung hierfür ist die entsprechende Überweisung dieses Postulates durch den Landtag an die Regierung. Dann wird aus dem Kann ein Muss.
Ich bin überzeugt von der Möglichkeit, gezielt in unserem Alpengebiet eine bessere Mobilfunkversorgung bei vertretbaren Kosten zu erreichen und dies bei deutlich niedrigeren Genzwerten. Nutzen wir diese Chance. Dieser parlamentarische Vorstoss ist der erste Schritt dazu. Besten Dank.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, Damen und Herren, guten Morgen. Man kann bald sagen alle Jahre wieder diese Diskussion in diesem Hohen Hause, obwohl das Volk einen Entscheid gefällt hat. Liechtenstein - das muss ich nochmals in aller Deutlichkeit sagen - ist keine Insel, obwohl es hier ein paar Leute noch glauben, dass wir das so sind. Dieses Postulat ist für mich eine Mogelpackung und ich werde dies auch kurz begründen:
Sie wollen mit allen Mitteln den Grenzwert auf 0,20 V/m im Alpengebiet heruntersetzen, mit dem fadenscheinigen Argument, man könnte neue Antennenstandorte machen, die gemäss Enorm-Studie auch möglich wären. Hier noch ein Seitenblick: Die Studie, die hier hier vorliegt und immer zitiert wird, war auch damals schon Gegenstand der Unterlagen, die wir hier in diesem Hohen Hause hatten. Seit diesem Zeitpunkt gibt es also für mich keine neuen Erkenntnisse, also nichts Neues. Auch das Thema Gesundheit, es gibt auch heute noch keine Studie, die widerlegt oder belegt, dass Mobilfunkstrahlung wirklich schädigend ist. Und ich möchte auch nochmals zum Ausdruck bringen: Mir ist es nicht egal, wenn Menschen einer Gefahr ausgesetzt sind. Aber kommen wir zum Kern der Sache: Hier wird ausgeführt wichtiges Naherholungsgebiet, Schaffung von Erholungszonen, tiefe Grenzwerte damit sensible Menschen sich dort aufhalten können und, und, und. Und dann verlegt man einfach einen Masten irgendwohin und jetzt kommt mein Hauptpunkt an prominenter Stelle und was geschieht dort? Dort ist er attraktiv und wenn etwas attraktiv ist, dann hat man auch die Gefahr, dass dort auch mehr Anbieter diesen Dienst wahrnehmen wollen und auch möchten. Und somit haben wir dort auch mehr Anbieter. Und ob wir das hier wollen, das weiss ich nicht. Diese Frage kann mir hier auch niemand beantworten, aber in Tat und Wahrheit wird es so herauskommen.
Dann glaube ich nicht, dass hier eine Liechtenstein-Lösung angestrebt werden kann, die mit geringem Aufwand erfolgen wird, wie es ausgeführt wird. Das glaube ich schlicht und einfach nicht. Auch die Frage des Zahlens ist hier nicht geklärt. Und ich glaube auch nicht, dass dieses Postulat einen Beitrag dazu leistet, dass Malbun in Tat und Wahrheit eine geringe Belastung hat. Das ganze Alpengebiet, wenn alle Atennen auf den obersten Hügeln stehen, wird damit überstrahlt. Und das unterstütze ich nun wirklich gar nicht. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ihre Argumentation in Ehren, Herr Abg. Kindle, aber ich kann dem nicht folgen. Beim ersten Argument gegen eine Überprüfung der Machbarkeit sagen Sie, es würde mehr Anbieter anlocken. Das verstehe ich nicht. Ich weiss nicht, weshalb da mehr Anbieter ihre Dienste anbieten sollten. Das Alpengebiet wird ja bereits jetzt abgedeckt. Und das zweite Argument beruht auf Glauben. Sie sagen, die Enorm-Studie, welche aufzeigt, dass mit einem geringen Aufwand eine Verbesserung herbeigeführt werden kann, sowohl was die Strahlenbelastung als auch die Versorgungsqualität betrifft, das zeigt die Studie auf, dass das machbar wäre, und Sie sagen einfach, das glauben Sie nicht. Okay, das ist Ihnen überlassen, ob Sie das glauben oder nicht. Ich persönlich glaube dieser Studie und ich möchte deshalb die Regierung beauftragen, die Machbarkeit zu überprüfen. Und mit einer Überprüfung der Machbarkeit ist noch gar nichts geschehen. Es ist auch noch kaum Geld ausgegeben. Und wenn die Überprüfung ein positives Resultat zeigen würde, dann wäre ich für eine Verlegung der Antennenstandorte. Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Sie führen aus, es geht um die Machbarkeit. Ich meine, wir wissen alle in diesem Hohen Hause, dass die Machbarkeit von neuen Standorten schlicht und einfach nicht mehr möglich ist, weil die Widerstände zu gross sind. Und das ist auch im Alpengebiet so. Auch dort werden Sie dann in Erfahrung bringen, dass es Leute gibt, die dagegen sind. Und das war auch hier im Talraum genau die gleiche Diskussion. Hier wäre auch sehr viel möglich, nur wenn der Wille fehlt, die Bewilligungsbehörden nicht zustimmen oder eben rechtliche Aspekte nicht mitspielen, dann geht es einfach nicht. Wenn Sie dieses Postulat genau lesen, wollen Sie - ich zitiere - «mit der Überprüfung der Machbarkeit eine Reduktion bzw. Festlegung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung». Sie wollen eine Festlegung von Mobilfunkstrahlungen auf 0,20 V/m und das ist einfach genau das, was das Volk damals nicht wollte. Man wollte keine Insellösung haben. Und gegen das bin ich. Abg. Pepo Frick
Herr Abg. Kindle, Sie bringen da harte Worte. Mogelpackung sagen Sie. Was Sie aber vor allem ehrlich sagen, Sie glauben viele Sachen bzw. glauben viele Sachen nicht. Da bin ich dabei. Sie waren dabei, als wir das Umweltschutzgesetz im Jahre 2008 hier abgesegnet haben. Ich denke, Sie haben auch zugestimmt - Sie haben nicht zugestimmt, okay. Da wurde diskutiert, dass ganz im Vordergrund der Vorsorgegedanke liege. Und Sie haben gesagt - und da unterstütze ich Sie - wir wissen heute nicht genau, was Mobilfunkstrahlen verursachen. Es gibt aber genügend Unterlagen, dass es schädlich sein kann und in diesem Sinne geht es um das Prinzip «so viel wie nötig, so wenig wie möglich». Und das wird aufgeführt in der Enorm-Studie, die nicht von den Postulanten veranlasst wurde und die tatsächlich auch 2008 bekannt war. Da steht drin, dass man mit einer besseren Positionierung der Antennen deutlich tiefere Werte fahren kann. Und die ganze Geschichte, die Sie jetzt bringen, mehr Anbieter, also mehr Firmen offensichtlich, wollen dann im Malbun ihre Mobilfunkstrahlen versenden, das verstehe ich nicht. Dann leiden Sie irgendwo noch unter Verfolgungswahn. Sie postulieren jetzt schon, dass irgendjemand im Malbun gegen diese neuen Antennen Einspruch machen würde. Woher wissen Sie das?Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Kindle, Sie legen den Volksentscheid so aus, dass das Volk keine Insellösung wollte. Ich denke, dass das Volk darüber entschieden hat, dass keine Grenzwertreduktion im gesamten liechtensteinischen Gebiet erfolgen sollte. Über eine separate Lösung im Alpengebiet konnte das Volk nicht abstimmen. Deshalb denke ich, es wäre doch die Mühe wert, diese Möglichkeit zu überprüfen, ob wir im bewohnten Alpengebiet eine Reduktion der Strahlenbelastung erreichen können bei gleich bleibender oder verbesserter Qualität. Ich sehe nicht, was es dagegen einzuwenden gäbe.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Nur noch eine kurze Replik zum Abg. Pepo Frick: Der jetzige Standort ist - so beurteile ich jetzt einmal - unattraktiv und wenn Sie einen neuen Standort machen an prominenter Stelle wird er attraktiv. Das ist meine Ausgangslage, die ich habe. Jetzt steht die Antenne in einem Talkessel. Sie kann nicht überstrahlen, also sie kann nur im Kessel strahlen. Wenn Sie ihn in die Höhe nehmen, kann er weiter strahlen. Das ist auch die Aussage, die der Abg. Peter Lampert gemacht hat. Damit im ganzen Alpengebiet eine Versorgung stattfinden kann, damit man im hintersten Ecken noch ein Telefonat für Rettungszwecke starten kann. Das mag ja auch gut sein. Aber wollen wir das wirklich? Sie haben damals ausgeführt, man wolle ein Gebiet mit wenig Strahlung, also praktisch keine Strahlung. Und jetzt kommen Sie mit diesem Argument, ja dann nehmen wir einfach die Antennen an einen anderen Standort. Unten hat es weniger, aber rundum hat es dann wieder Strahlung. Und das ist mein Argument gegen die Mogelpackung. Entweder will ich keine Strahlung oder ich habe Strahlung. So einfach ist das für mich. Wobei, ich bin kein Strahlenexperte. Und darum sage ich nochmals: Auch die Erkenntnisse der Enorm-Studie haben sich bis heute nicht geändert. Und Sie haben auch ausgeführt, es kann gesundheitsschädigend sein. Es kann, aber es gibt noch keine faktische Belegung, dass es so ist. Und da habe ich einen anderen Ansatz. Meine Haltung war damals schon die gleiche, wie sie heute ist, und ich bin der Erste, wenn belegt wird, dass es wirklich schädigend ist - aber dann muss man nicht nur meinen, Malbun sei eine kleine Insel. Dann muss man auch hier unten etwas machen, wenn das denn so wäre. Und das glaube ich einfach nicht.Abg. Pepo Frick
Ich glaube, jetzt bewegen Sie sich in einem Teufelskreis. Das Volk hat entschieden, in Liechtenstein den Wert so festzulegen, wie es abgestimmt wurde. Wie gesagt, wir haben das Umweltschutzgesetz und das lässt eine Türe offen und diese Türe möchten wir überprüft haben. Das ist das Ganze, was wir wollen. Wenn Sie den Text genau gelesen haben: Hier geht es darum, dass optimierte Antennenstandorte gemacht werden, um im bewohnten Gebiet, also dort, wo sich die Leute regelmässig und dauernd aufhalten, dass dort tiefere Strahlen sind. Das ist ein Argument - das ist ein wichtiges Argument. Und das andere Argument ist, wenn Sie die Antenne höher setzen, ist es tatsächlich so - und das ist Argument des Abg. Peter Lampert -, dass auch in abgelegenen Gebieten in diesen Tälern oder in diesen Talkesseln noch Mobilfunkversorgung da ist. Und damit habe ich kein Problem. Das darf sein und soll sein, aber so tief wie möglich.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich mische mich auch noch kurz ein, und zwar ein Satz, Herr Abg. Kindle, hat mich jetzt schon noch ein bisschen beschäftigt. Sie haben gesagt, Sie möchten Fakten, dass Strahlung gesundheitsschädigend ist. Ich möchte diese Fakten nicht, weil dann ist es eigentlich zu spät. Aber das ein kleines Detail.
Ich möchte Gründe nennen, warum ich hier unterzeichnet habe: Ich kann mich vollumfänglich den Ausführungen des Abg. Peter Lampert anschliessen. Ich möchte, dass die Regierung prüft, ob es unter den Möglichkeiten des Volksentscheids - diesen akzeptiere ich zu 100%, das ist gesetzt, darüber müssen wir gar nicht lange diskutieren - ich möchte, dass geprüft wird, ob eine Verlagerung der Standorte Verbesserungen bringen würde. Nicht mehr und nicht weniger. Und ich werde dieser Überweisung ganz klar zustimmen, aber unter Berücksichtigung des Volksentscheids. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Es gibt keine Wortmeldungen mehr aus dem Plenum. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Für die Regierung und für mich ist es jetzt nicht ganz klar, ob die Postulanten eine Grenzwertsenkung oder eine Verlegung der Antennenstandorte möchten. Ich kann Ihnen nur von Regierungsseite mitteilen, dass die Regierung auch ohne dieses Postulat bereits bestimmte Schritte unternommen hat, um zu einer möglichen Optimierung der Antennenstandorte zu kommen. Man ist ja letztes Jahr noch davon ausgegangen, dass das neue Parkhaus in Malbun realisiert wird. Das Ressort und das Amt für Umweltschutz haben dieses Thema aufgegriffen und bereits im November 2010 wurde dieses Thema auch in der Umweltschutzkommission beraten. Die Umweltschutzkommission hat begrüsst, dass man dieses Thema angeht und darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, dass wir mit den Mobilfunkbetreibern auch im Gespräch sind. Mittlerweile haben auch mehrere konstruktive Gespräche mit den Mobilfunkbetreibern und auch der Gemeinde Triesenberg stattgefunden. Zudem haben wir auch bereits die Naturschutzkommission betreffend eine landschaftliche Beurteilung bei einer allfälligen Verlegung der Mobilfunkantennen gehört. Gespräche mit der Alpgenossenschaft Vaduz und den Bergbahnen Malbun AG haben ebenfalls bereits stattgefunden. Im Mai findet dann die Generalversammlung der Alpgenossenschaft statt, bei welcher dieses Thema auch zur Sprache kommen soll. Der Vorstand braucht ja klarerweise auch ein Mandat dazu. Also Fazit: Es wurden bereits Gespräche geführt und eine technische Lösung für die Verlegung von Antennen besprochen. Ich denke, dazu haben wir nicht auf ein Postulat gewartet. Wenn Sie jetzt entscheiden wollen, dass es trotzdem noch notwendig ist, ist das natürlich Ihre Entscheidung. Wie gesagt, es geht dann auch um die Frage, was wirklich gewünscht wird: Eine Eröffnung einer neuen Diskussion oder die Verlegung der Antennenstandorte und im Zuge dessen möglicherweise eine Optimierung der Belastung? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Pepo Frick
Ganz kurz: Wir wollen keine Grenzwertdiskussion. Das haben wir, so glaube ich, genügend betont. Das ist Nummer eins. Und Nummer zwei bin ich ja froh, wenn wir offene Türen einrennen. Aber ich denke, man kann jetzt nicht so herkommen und sagen: Das Postulat ist überflüssig. Ich denke, das ist meiner Meinung nach nicht erlaubt. Offensichtlich macht die Beantwortung des Postulats der Regierung keine Mühe. Wenn ich das richtig gehört habe, haben Sie schon Kontakt mit der Umweltkommission, sie haben schon Kontakt mit der Regierung, Sie haben Kontakt mit der Alpgenossenschaft. Dann bin ich sicher, dass das mindestens bis im Herbst beantwortet wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Ich möchte natürlich noch einen Aspekt hinzufügen - den hat der Abg. Elmar Kindle auch betont. Ich meine, bei einer Verlegung der Antennen, zum Beispiel auf das Hochegg, wird es vonseiten des Landes dann auch finanzielle Mittel benötigen und behaften Sie mich jetzt nicht mit der Höhe, aber vielleicht in der Grössenordnung von rund CHF 200'000. Diesen Aspekt müssen wir dann auch noch beachten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich doch nochmals fragen: Mir ist auch nicht klar, wie die Frau Regierungsrätin Müssner dargelegt hat, über was wir genau abstimmen. Die Postulanten reden permanent von einer Verlagerung oder Verlegung der Grenzmasten. Hier wird aber ganz klar gefordert, dass der Wert entgegen der Volksabstimmung, die stattgefunden hat, auf 0,20 V/m heruntergesetzt werden muss oder soll. Das ist der Antrag. Ich möchte Klarheit haben, über was hier abgestimmt wird. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Abgestimmt wird - ich lese den Antrag vor: «Die Regierung wird im Sinne von Art. 32 Abs. 1 des Umweltschutzgesetzes mit der Überprüfung der Machbarkeit einer Reduktion bzw. Festlegung des Grenzwertes für Mobilfunkstrahlung im Liechtensteiner Alpengebiet Steg und Malbun auf den technisch tiefstmöglichen Wert, aber maximal auf 0,20 V/m im bewohntem Gebiet beauftragt».Abg. Pepo Frick
Ich denke, der Postulatstext ist klar. Sie haben auch eine Beilage. Auf Seite 2 sehen Sie Szenario A und Szeanrio P. Und da steht, im bewohnten Gebiet Malbun jeweils oder bewohnten Gebiet Steg ist die maximale Belastung 0,18 V/m. Und darum haben wir im Postulatstext den Wert 0,20 V/m genommen. Nun, ich bin Landtagsabgeordneter, ich habe keine neue Studie gemacht. Ich konnte nichts anderes machen als eine Studie, die von der Regierung aufgelegt wurde, nachzulesen und diese Werte zu übernehmen. Die ganze Sache geht ja darum, dass die Regierung überprüft, ob das noch funktioniert, was da im 2005 postuliert wurde. Ich hatte weder Geld noch Zeit das zu überprüfen, ob das heute noch stimmt. Ich denke, das ist auch der Inhalt dieses Postulats.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur nochmals klar zu Protokoll geben und hier auch Klarheit schaffen, wer für diesen Antrag, für diese 0,20 V/m stimmt, der setzt sich über den Volkswillen hinweg. Damit das klar deponiert ist.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Kaiser, ich bitte Sie schon, das Postulat nicht zu verdrehen. Es steht hier - der Herr Präsident hat es vorgelesen - wollen Sie es vielleicht nochmal hören? «Die Regierung wird beauftragt, die Überprüfung der Machbarkeit zu prüfen, die Festlegung des Grenzwertes für Mobilfunkstrahlung auf den technisch tiefstmöglichen Wert, aber maximal 0,20 V/m zu überprüfen». Es geht hier nicht um den Antrag, 0,20 V/m festzulegen, sondern es geht um die Überprüfung der Machbarkeit. Als sie damals 0,18 war und vielleicht heute noch ist, da wäre ja noch eine Toleranz drin und die Regierung wird beauftragt zu überprüfen, ob das möglich ist bei 0,20. Und wir haben nicht beantragt, die Werte auf 0,20 V/m festzulegen. Das werde ich vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt tun, wenn die Regierung zu einem positiven Resultat kommt.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aus den Voten der Postulaten habe ich das eher so verstanden, also ihre Begründung klafft eigentlich auseinander mit dem, was im Text steht. In Wirklichkeit verstehe ich es so, dass die Regierung beauftragt werden sollte, neue Standorte zu prüfen. Die Formulierung ist wirklich missverständlich mit diesen 0,20 V/m, aber ich glaube, die Intention ist in Wirklichkeit, dass die Regierung neue Standorte von Sendemasten prüfen sollte. So ist mein Verständnis.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich wollte mich eigentlich nicht äussern, aber das Votum der Abg. Marlies Amann-Marxer bewegt mich jetzt doch dazu, hierzu noch etwas zu Protokoll zu geben. Sie haben nur die Hälfte Ihres eigenen Antrages vorgelesen. Sie müssen auch auf die zweite Hälfte eingehen. Und genau da liegt das Problem: Die Überprüfung der Machbarkeit einer Reduktion ist der eine Auftrag und der andere Auftrag ist die Festlegung des Grenzwertes auf maximal 0,20 V/m. Das ist auch ein Auftrag, der in diesem Antrag enthalten ist. Und genau da ist dieser Antrag unklar formuliert und widersetzt sich dem Volksentscheid. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Ich möchte wiederholen: Es geht nicht um einen Antrag, den Wert auf 0,20 V/m festzulegen. Es geht um die Überprüfung der Machbarkeit, dies zu tun bei gleich bleibender Qualität und reduzierter Strahlenbelastung mit Verlegung der Antennenstandorte. Es soll die Machbarkeit überprüft werden, ob die Qualität dieselbe sein wird bei maximal 0,20 V/m und nicht um den Antrag, dieses jetzt zu tun, den Grenzwert zu senken. Darum geht es nicht.Abg. Pepo Frick
Herr Abg. Christian Batliner, Sie sind Jurist, ich nicht. Was ich aber weiss, ich war im 2008 im Landtag. Damals haben wir ein Umweltschutzgesetz bewilligt oder abgestimmt, und zwar mit grosser Mehrheit. Da gibt es einen Art. 32 und ich denke, der lässt diese Ausnahme offen. Da haben Sie Recht. Ich frage Sie: Es ist ein bestehendes Gesetz, es gibt den Art. 32 und den haben wir gelesen, auf den beziehen wir uns. Und ich möchte auch noch darauf hinweisen: Das ist keine Initiative, das ist keine Motion, das ist ein Postulat. Und mit diesem Postulat möchten Landtagsabgeordnete überprüfen lassen, ob etwas möglich ist, was uns ja vorgemacht wurde sozusagen oder vorgelebt wurde in dieser Enorm-Studie 2005. Und die stammt nicht von uns, die stammt von der Regierung. Also nochmals: Wir haben ein Umweltschutzgesetz. Das Umweltschutzgesetz definiert die Möglichkeit, dass man unter Art. 32 das Vorsorgeprinzip in einem bestimmten Gebiet unter bestimmten Voraussetzungen machen kann. Danke.Abg. Doris Beck
Danke. Guten Morgen. Ich möchte mich dahingehend äussern, dass ich das Postulat in der Form nicht unterstützen werde. Für mich wurde auch aus der Diskussion klar, es soll keine Grenzwertdiskussion stattfinden. Das heisst, der zweite Teil des Postulates ist eigentlich für mich bereits im Gange. Wie ich die Frau Regierungsrätin Müssner interpretiert habe, wurde mit allen Personen und Verbänden bereits gesprochen. Ich sehe das so, dass dort die Machbarkeit, die Kosten und auch die möglichen Grenzwertdiskussionen bereits geführt werden. Es wurde aufgenommen. Das Türlein, wie Sie sagen, Herr Abg. Pepo Frick, wurde anscheinend im Zuge mit diesem geplanten Bau eines Parkhauses in Malbun mit den Betroffenen aufgemacht. Und daher möchte ich eigentlich jetzt diesen planmässigen Schritten, die hier aufgegleist sind, nicht wieder Bremsklötze reinwerfen. Für mich ist klar, das Thema ist bei der Regierung in Arbeit und somit werde ich hier keine weiteren Aufträge an die Regierung erteilen. Danke schön.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich denke, die Intention des Postulates ist klar: Reduzierung der Grenzwerte im Alpengebiet bei gleich bleibender Versorgungsqualität oder sogar verbesserter Versorgungsqualität. Die sei zu überprüfen durch die Regierung. Das ist die Intention des Postulats und diese dürfte klar sein trotz aller Diskussionen hier. Die Diskussionen haben sich meiner Ansicht nach auf formelle, formalistische Dinge fokussiert. Das ist nicht zielführend und ich möchte die Damen und Herren Abgeordneten bitten, den Sinn und Inhalt dieses Postulates zu bedenken, wenn sie ihre Stimme abgeben. Danke.Abg. Gebhard Negele
Nur noch ganz kurz: Ich wehre mich dagegen, mich als Postulant als Gegner des Volkswillens zu bezeichnen. Lesen Sie bitte, was da steht. Es ist doch nicht gegen den Volkswillen und das kann es nie sein, eine Überprüfung der Machbarkeit an die Regierung zu beantragen. Das kann es nie und nimmer sein. Also bitte sind Sie vorsichtig mit solchen Ausdrücken. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen. Ich wiederhole nochmals den Antrag der Postulanten: «Die Regierung wird im Sinne von Art. 32 Abs. 1 des Umweltschutzgesetzes mit der Überprüfung der Machbarkeit einer Reduktion bzw. Festlegung des Grenzwertes für Mobilfunkstrahlung im Liechtensteiner Alpengebiet Steg und Malbun auf den technisch tiefstmöglichen Wert, aber maximal auf 0,20 V/m im bewohnten Gebiet beauftragt».
Wer diesem Postulat bzw. der Überweisung an die Regierung zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 11 Stimmen bei 24 Anwesenden der Überweisung des Postulates nicht zugestimmt. -ooOoo-