Anpassung des Faktors (k) zur Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Finanzausgleichsperiode 2012 bis 2015, (Nr. 138/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 17: Anpassung des Faktors (k) zur Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Finanzausgleichsperiode 2012 bis 2015.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 138/2010 und steht zur Diskussion.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Herr Präsident. Wir haben heute einen Bericht und Antrag der Regierung vorliegen, der sich mit dem K-Faktor beschäftigen sollte oder es auch tut - wie man es jetzt ausdrücken möchte. Es gibt hier für mich zwei Sachverhalte: Das eine ist das ganze Prozedere, das wir schon zweimal in diesem Hohen Hause diskutiert haben. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir in dieser Sitzung einen K-Faktor definieren hätten sollen, weil es nach meinem Dafürhalten gemäss Gesetz so auch lautet, dass zwei Jahre vor Ablauf der Frist der Faktor festgelegt werden sollte. Die Regierung kommt jetzt und sagt, man könne das nicht tun, weil das Gesamtpaket in sich noch nicht geschnürt sei und empfiehlt, dass wir das dann gemäss Antrag auf Seite 56 im Rahmen des Gesamtpaketes im kommenden Jahr festlegen sollen.
Es wird zwar auch nicht geschrieben, wann das sein soll. In der Erläuterung steht dann im Frühjahr. Ich frage mich, ob wir hier verfassungskonform vorgehen. Ich bin kein Jurist, aber so wie ich es verstehe, ist es nach meinem Dafürhalten nicht ganz verfassungskonform. Ich denke, wir hätten den K-Faktor bestimmen sollen. Die Regierung macht Ausführungen, dass er bei 0,71 festgelegt werden könnte, führt dann aber weiter aus, dass er in einem Zweistufensystem in Vorschlag gebracht wird. Die Problematik sehe ich deshalb, weil die Vernehmlassungsfrist zu knapp anberaumt wurde und jetzt die Gemeinden in einem gewissen Zugzwang sind. Es betrifft natürlich auch die Regierung und man ist einfach zu spät dran. Ich kann die Bedenken, die die Regierung hat, nachvollziehen, wenn sie sagt: Wenn wir jetzt etwas beschliessen, ist es in sich nicht schlüssig, weil noch mehrere Faktoren berücksichtigt werden müssen. Wenn ich diesen Bericht lese, komme ich zum Schluss und frage die Regierung: Was kommt dann im März anders, als es jetzt hier auf dem Tisch liegt? Und ich habe ein wenig Bauchweh, wenn ich hier jetzt diesem Vorgehen meine Zustimmung erteilen würde. Ich möchte dann gerne noch diesbezüglich Informationen oder Ausführungen von der Regierung, wie sie das im Allgemeinen sieht. Ich glaube nicht, dass, wie die Regierung ausführt, dass man es zusammenbringen hätte sollen. Ich glaube, man hätte auch den K-Faktor fixieren können, weil die Summe von CHF 50 Mio., die man den Gemeinden nehmen möchte oder der Rahmen ungefähr bleibt ja ohnehin bestehen, weil der K-Faktor ist einfach ein Bestandteil des gesamten Pakets. Und darum kann ich die Ausführungen der Regierung nicht zu hundert Prozent gutheissen oder unterstützen. Und darum bin ich jetzt auf die Diskussion gespannt, damit ich meine Meinung vielleicht noch ein wenig korrigieren kann. Danke.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Der Landtag hat den Faktor (k) - den so genannten Korrekturfaktor vom durchschnittlichen Finanzbedarf zum Mindestfinanzbedarf - erstmals im Herbst 2007 in 1. und 2. Lesung, also bei der Umstellung des Finanzausgleichssystems behandelt und für die Anwendungsperiode 2008 bis 2011 mit 0,87 im Finanzausgleichsgesetz festgelegt.
Die Neufestsetzung des Faktors (k) ist jeweils im zweiten Jahr vor Beginn der neuen Vierjahresperiode vorzunehmen. Die neue Vierjahresperiode beginnt im Jahre 2012, wobei das laufende Jahr 2010 das zweite Jahr vor dem neuen Periodenbeginn darstellt und als Beschlussjahr für die neue Periodenrechnung gilt. An und für sich wäre es kein Problem, den Faktor (k) zu belassen wie er ist oder auch geschlossen betrachtet in einer neu berechneten Grösse festzulegen.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, sollte der Faktor (k) bereits im August oder September des betreffenden Jahres für die jeweilige Planperiode festgesetzt werden. Die Gemeinden erstellen im Spätsommer ihre Budgets sowie die mittelfristige Finanzplanung. Somit wäre dies der richtige Zeitpunkt zur Festsetzung des Faktors (k) und dieser Termin würde den Gemeinden auch mehr Planungssicherheit geben.
Der Monat Dezember ist für solche Vorhaben nicht der geeignete Zeitpunkt, da ziehe ich diesmal die Festlegung des Faktors (k) im Monat März des kommenden Jahres aber vor. Dann werden den Gemeinden auch die definitiven Zahlen des Rechnungsjahres 2010 vorliegen. Diesmal handelt es sich wohl, aufgrund des ganzen Sparprozesses, um eine Ausnahmesituation und der Monat März ist unter Berücksichtigung - also ich nehme das an, wenn die Regierung vom Frühjahr schreibt, dass wir das in der ersten Landtagssitzung berücksichtigen können - des ganzen Sparmassnahmenpakets wohl terminlich die beste Lösung.
Leider haben sich die Staatseinnahmen aufgrund bekannter Ereignisse derart verringert, dass sich die Regierung gezwungen sah, einschneidende Ausgabenkorrekturen vorzunehmen, um den Landeshaushalt in der mittelfristigen Finanzplanungsperiode im Lot zu halten. In seiner Sitzung vom Juni dieses Jahres befasste sich der Landtag ausführlich mit dem Massnahmenpaket zur Sanierung des Landeshaushalts und hiess eine Reihe von Anträgen zur Ausgabenreduktion gut.
Die Anpassung verschiedener Parameter im Finanzzuweisungssystem an die Gemeinden bilden einen Teil des Massnahmenpakets. Die Finanzzuweisungen sollen um CHF 50 Mio. gegenüber dem Niveau des Budgets 2010 von CHF 165 Mio. reduziert werden. In der Kombination sämtlicher Anpassungsvorschläge im Finanzzuweisungssystem baut die Regierung auf dem so genannten «Modelljahr 2010» auf und kommt dann immer noch auf eine Reduktionsgrösse von CHF 38,5 Mio.
Sollte heute vom Landtag nur der Faktor (k) festgelegt werden, würde das - um das Ausgabenreduktionsziel staatlicherseits zu erreichen - bedeuten, dass dieser tiefer als vorgesehen anzusetzen wäre. Die Finanzausgleichsgemeinden würde dieses Vorgehen über das Mass treffen und sie wären die alleinigen Leidtragenden des Systems. Das kann nicht dem Sinn eines ausgewogenen Vorgehens entsprechen, wie sich die Regierung das unter dem Programm «ausgewogen2015.li» vorgenommen hat.
Ich erachte daher die Schnürung eines Gesamtpakets innerhalb des Finanzzuweisungssystems als erforderlich und notwendig, um einen möglichen Ausgleich bzw. um in einer möglichst engen Bandbreite diesen Kürzungsmechanismus innerhalb aller Gemeinden vornehmen zu können und nicht nur innerhalb der Finanzausgleichsgemeinden.
Es gibt meines Erachtens Gemeinden, welche die Kürzungen eher verkraften können und andere, die mehr Mühe damit haben dürften. Die Kürzungen für die einzelnen Gemeinden sind in absoluten Zahlen dennoch happig, wie dies aus der Tabelle 2 auf Seite 49 hervorgeht. Freuen wird sich keine der elf Gemeinden - das liegt wohl auf der Hand.
Ich unterstütze die Aussagen, wie dies die Regierung im Bericht und Antrag ausführt, dass anlässlich der Vorsteherkonferenz, bei welcher zu diesem Traktandum auch die Gemeindekassiere geladen waren, der Grundkonsens bestand, dass die Gemeinden die Notwendigkeit sehen, einen berechenbaren Beitrag zur Sanierung des Landeshaushalts zu leisten. An diesem Treffen wurden dahin Aussagen gemacht, dass nicht nur der Faktor (k), sondern auch andere Parameter im Finanzzuweisungssystem hinterfragt werden sollen. Diese Botschaften stützen das inhaltliche und zeitliche Vorgehen des Regierungsantrags. Die Stellungnahmen der Gemeinden, welche bis Mitte Januar 2011 bei der Regierung einzureichen sind, werden sicher verschiedene Vorschläge zur Anpassung des Finanzzuweisungssystem enthalten.
Ich bin überzeugt, dass das gewählte Vorgehen in Anbetracht des gesamten Sanierungspakets seitens der Regierung der richtige Weg ist und wir uns bis März 2011 unter Berücksichtigung und Auswertungen der Stellungnahmen zur definitiven Beschlussfassung Zeit lassen sollten.
Aus all diesen Gründen bin ich dafür, dass wir den Faktor (k) in einem Gesamtpaket erst im Frühjahr 2011 festlegen. Dies auch aus der Überzeugung, dass in vier Jahren dann den Faktor (k) spätestens in der September-Sitzung des zweiten Jahres vor dem neuen Periodenbeginn im Landtag diskutiert und somit die Gesetzesbestimmung eingehalten werden kann. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Regierung unterbreitet dem Landtag mit dem vorliegenden Bericht und Antrag die beiden Anträge
- den Bericht und Antrag zur Kenntis zu nehmen und
- zu beschliessen, den Faktor (k) zur Bestimmung des Mindestfinanzbedarfs für die Finanzausgleichsperiode 2012 bis 2015 im Rahmen des von der Regierung vorzulegenden Gesamtpakets festzulegen.
Die Regierung führt im vorliegenden Bericht selbst aus, dass Art. 5 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes bestimmt, dass die Regierung dem Landtag ihren Vorschlag zur Anpassung des Faktors (k) «im zweiten Jahr vor Beginn einer neuen Vierjahresperiode» unterbreitet. Die erste Periode des im 2007 gesamtrevidierten Systems läuft von 2008 bis 2011, die zweite Periode von 2012 bis 2015. Das bedeutet, dass die Regierung ihren Vorschlag dem Landtag in diesem Jahr zu unterbreiten hätte. Die Regierung ist jedoch der Ansicht, dass es durchaus im Interesse aller Beteiligten liege, wenn in der speziellen Situation, in welcher sich das Land in finanzieller Hinsicht befinde, eine Festlegung des Faktors (k) nicht isoliert erfolge, sondern zusammen mit den geplanten gesetzlichen Anpassungen des Gesamtpakets. Schliesslich ergebe sich die im nachfolgenden aufgezeigte Wirkung nur im Zusammenspiel aller vorgeschlagenen Änderungen.
Es gebe daher zwei grundsätzliche Vorgehensansätze: Erstens, die Regierung stelle im laufenden Jahr sowohl Antrag auf Anpassung des Mindestfinanzbedarfs und unterbreite dem Landtag gleichzeitig ein Gesetzespaket mit Anpassungen des Finanzausgleichs und des Steuergesetzes. Der Nachteil dieses Vorgehens liege eindeutig darin, dass die Gemeinden sehr wenig Zeit erhalten, sich mit der Thematik auseinander zu setzen und dazu Stellung zu nehmen. Und der andere, der zweite Ansatz, ursprünglich von der Regierung anvisierte Ansatz, lag darin, dass sie dem Landtag im kommenden März das Gesamtpaket mit Gesetzesanpassungen und dem Vorschlag für die Festsetzung des K-Faktors unterbreite. Dies hätte den Gemeinden ausreichend Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt, jedoch auch bedingt, dass sich der Landtag damit einverstanden erklärt, dass die oben zitierten Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes mit einer dreimonatigen Verzögerung nicht eingehalten werden.
Da der Landtag allerdings eindeutig die Meinung vertritt, dass die Regierung auch in dieser speziellen Situation ihren Vorschlag im laufenden Jahr zu unterbreiten hat, kommt sie dem im Folgenden nach. Anhand dieser Ausführungen möchte ich die Regierung fragen: Wieso fehlt der konkrete Antrag betreffend diesen Faktor (k) in diesem Bericht und Antrag? Denn ich denke, genau diesen Ausführungen der Regierung kommt die Regierung eben nicht nach, sprich es fehlt der konkrete Antrag zur Festsetzung dieses Faktors (k).
Ich verstehe zwar die Argumente der Regierung durchaus, nur ist dieser Termin für den Antrag des K-Faktors längst bekannt, und die Regierung und der Landtag müssen sich nach meiner Ansicht an bestehende Gesetze halten. Wir würden eine schlechte Vorbildfunktion wahrnehmen, wenn wir uns nicht an die selbst gemachten Gesetze halten würden. In diesem Zusammenhang möchte ich die Regierung weiters fragen: Inwiefern soll diese Vorlage verfassungsmässig sein, wenn bestehende Gesetze nicht eingehalten werden?
Im Weiteren hätte die Möglichkeit bestanden, das Finanzausgleichsgesetz abzuändern, damit der K-Faktor nicht im Dezember 2010 festgelegt werden hätte müssen. Auch hierzu möchte ich die Regierung fragen, wieso sie nicht mittels eines Berichts und Antrages versucht hat, das Finanzausgleichsgesetz abzuändern. Dies wäre doch rechtsstaatlich der korrekte Weg gewesen.
Eine weitere Frage ergibt sich zu den Ausführungen unter Punkt 2 «Vernehmlassung». Hier ist nachzulesen, dass die Regierung am 25.10.2010 einhellig den folgenden Beschluss gefasst hat. Betreffend das Wort «einhellig» möchte ich die Regierung fragen, ob dies zukünftig immer so gehandhabt wird, dass dem Landtag aus den vertraulichen Regierungssitzungen zumindest bekannt gegeben wird, ob eine mehrheitliche oder eine einhellige Zustimmung erfolgt ist oder handelt es sich hierbei um eine Abweichung von diesem Grundsatz?
Die nächste Frage ergibt sich zu Punkt 3 - Zeitliches Vorgehen - auf Seite 14 des vorliegenden Bericht und Antrags. Hier ist nachzulesen - Zitat: «Die individuellen Auswirkungen der Anpassungsvorschläge wurden aber teilweise als zu stark kritisiert und es wurden verschiedentlich Anpassungen bei den einzelnen Parametern verlangt». Im Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Anpassung des Finanzzuweisungssystems im Rahmen der Sanierung des Landeshaushalts, Punkt 7.2 - Diskussion zwischen Regierung und Vorsteherkonferenz - ist Folgendes nachzulesen - Zitat: «Die individuellen Auswirkungen der Anpassungsvorschläge wurden aber teilweise von einer Mehrzahl der Gemeindevorsteher als zu stark kritisiert und es wurden verschiedentlich Anpassungen bei den einzelnen Parametern verlangt». Zu diesen unterschiedlichen Aussagen würde mich von der Regierung interessieren, inwiefern die Anpassungsvorschläge teilweise als zu stark kritisiert wurden, oder inwiefern die Anpassungsvorschläge teilweise von einer Mehrzahl der Gemeindevertreter als zu stark kritisiert wurden?
Dieser K-Faktor ist nach meiner Ansicht der entscheidende Punkt für den Finanzausgleich der Gemeinden. Wenn wir uns die Tabelle auf Seite 45 betrachten, so ist ersichtlich, dass bis auf die Gemeinden Schaan und Vaduz dieser K-Faktor einen erheblichen Einfluss hat. Insgesamt will die Regierung mit der Anpassung des Finanzausgleichssystems gemäss Seite 49 CHF 38,5 Mio. einsparen. Von diesen total CHF 38,5 Mio. soll wiederum gut CHF 18 Mio. mittels der Reduktion des K-Faktors der Mindestfinanzbedarf reduziert werden. Wenn wir uns die Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden durch die Anpassung dieses K-Faktors in der Tabelle auf Seite 45 betrachten und diese mit den gesamthaft geplanten Reduktionen auf Seite 49 unten der einzelnen Gemeinden vergleichen, so lässt sich unschwer erkennen, dass die Festlegung des Mindestfinanzbedarfs mittels des K-Faktors die entscheidende Grösse für neun Gemeinden ist. In diesem Zusammenhang scheint mir eben auch die Entstehung von Art. 5 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes zentral zu sein. Ein Grund für diese Definition von «im zweiten Jahr vor Beginn einer neuen Vierjahresperiode» war doch genau die notwendige Budgetsicherheit für die Gemeinden. Da dieser K-Faktor, wie vorab dargelegt, eine entscheidende Grösse zumindest für neun Gemeinden ist, ist für diese neun Gemeinden die Budgetsicherheit genau nicht vorhanden, wenn der Landtag keinen K-Faktor definiert. Deshalb bin ich der Meinung, wie dies das Gesetz auch vorsieht, dass die Regierung einen K-Faktor beim Landtag hätte beantragen müssen.
Eine weitere Frage, welche im Prinzip genau an diesen vorab dargestellten Sachverhalt anknüpft, ergibt sich zum Punkt 8.2 - Mindestfinanzbedarf. Hier ist nachzulesen, dass die Gemeinden nebst den eigenen Steuern, Steueranteilen und den Finanzausgleichsmitteln auch weitere Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Ausgaben zur Verfügung haben. Als Beispiel wird aufgezählt die Erhebung einer Haushaltsumlage und von Gebühren für spezielle Leistungen der Gemeinde. Solche Massnahmen müssten jedoch frühzeitig geplant werden können. Wie diesen Zeilen zu entnehmen ist, verweist die Regierung auch in diesem Punkt auf die frühzeitige Planung von entsprechenden Massnahmen. Meine Frage bezieht sich aber auf die Erhebung von Gebühren für spezielle Leistungen der Gemeinden. Kann die Regierung Ausführungen machen, für welche speziellen Leistungen die Gemeinden zukünftig zusätzliche Gebühren erheben sollen?
Zuletzt noch ein kurzer Blick in die Zukunft und damit in die Beilage 3 des vorliegenden Bericht und Antrags: Wenn wir uns die Auswirkungen der geplanten Revision betrachten, haben in der Gesamtrechnung 2008 und 2009 nur drei Gemeinden negative Ergebnisse gehabt. Wenn die Revision wie geplant beschlossen wird, so hätten sechs Gemeinden in der Gesamtrechnung ein negatives Ergebnis gehabt. Was dies für die Gemeindesteuerzuschläge und somit für die Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinden bedeutet, dürfte wohl allen klar sein: Entweder werden die Steuern steigen oder die Investitionen, zum Beispiel im Tiefbaubereich, werden reduziert. Inwiefern eine Reduktion zum Beispiel im Tiefbaubereich nachhaltig ist, wage ich zu bezweifeln, da diese Infrastruktur auch von den nächsten Generationen noch genutzt werden können sollte.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich finde das Vorgehen der Regierung richtig. Wir hatten die Diskussion hier schon mehrfach. Es ist richtig, dass der Landtag im Jahr 2007 davon ausgegangen ist, als er den Finanzausgleich neu festgelegt hat, dass hier Planungssicherheit für die Gemeinden herrschen soll. Damals ging man aber auch davon aus, dass der K-Faktor künftig der einzige Faktor sein soll, der festgelegt wird. Nun kam halt das Jahr 2008/2009, die Finanzplatz- und Wirtschaftskrise, und die Bedingungen haben sich geändert. Wir waren gezwungen, letztes Jahr im November und dieses Jahr im Juni das Sparpaket zu schnüren und der Regierung die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Und erst nach Erteilung dieser Aufträge war es für die Regierung möglich, hier für die Gemeinden eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, um diese rund CHF 50 Mio. hier einzusparen.
Von dem her gesehen haben wir jetzt einfach eine andere Situation als im Jahr 2007 und ich denke, dieser besonderen Situation müssen wir Rechnung tragen. Und wenn wir sagen, das zentrale Argument im Jahr 2007 war, mit der Festlegung dieses K-Faktors Planungssicherheit den Gemeinden zu geben, dann geben wir den Gemeinden diese Planungssicherheit eben gerade nicht, wenn wir jetzt nur den K-Faktor festlegen. Die Gemeinden brauchen das Gesamtpaket, um hier ihre Budgetplanung machen zu können. Und es geht zumindest aus dem Bericht und Antrag nicht hervor, dass eine Gemeinde vehement darauf gepocht hat, dass der K-Faktor jetzt festgelegt wird. Das ist mit dem Gemeinden abgestimmt. Auch die Gemeinden sind der Meinung, dass sie das Gesamtpaket haben wollen und sind auch damit einverstanden, dass das erst nächstes Jahr im Frühling passiert. Und aufgrund dieser Tatsache, dass sich die Gemeinden dagegen nicht wehren, denke ich, muss der Landtag das auch nicht tun. Wir sind als Landtag gut beraten, dem Antrag der Regierung zu folgen und das im März wirklich als Gesamtpaket zu machen, nachdem die Regierung alle Vernehmlassungsstellungnahmen hat und uns hierzu ein vernünftiges und umfassendes Gesamtpaket für diese Finanzzuweisungen und Kürzungen an die Gemeinden vorlegen kann. Ich kann deshalb nicht ganz nachvollziehen, weshalb hier einige Abgeordnete der Meinung sind, das Vorgehen sei nicht verfassungskonform. Für mich geht es darum, wir hatten die Diskussion, die Regierung hat uns mit diesem Bericht dargelegt, weshalb die Festlegung des K-Faktors aus ihrer Sicht derzeit nicht möglich ist und es liegt an uns, hier jetzt diese Entscheidung zu treffen. Ich bin dafür, dass wir wirklich das alles nächstes Jahr im Frühling mit einem Gesamtpaket machen.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Ganz kurz: Ich kann dem Votum der Abg. Diana Hilti sehr gut nachkommen. Ich bin auch einverstanden mit dem Votum des Abg. Günther Kranz. Für mich ist das Vorgehen, berücksichtigt man die Not der Lage, eine gute Lösung. Ich möchte wieder einmal die Gemeinde Triesen hier erwähnen. Die Gemeinde Triesen ist einverstanden mit diesem Vorgehen und die Gemeinde Triesen hat es auch geschafft, noch zum ursprünglich angedachten Termin eine Stellungnahme betreffend die Sanierung des Landeshaushaltes abzugeben. Was mich ein wenig erstaunt, ist das viel zitierte Wort «Planungssicherheit», die ja offenbar jetzt nicht mehr vorhanden ist. Auch hier kann ich von der Gemeinde Triesen sagen: Die Budgetverabschiedung für 2011 findet meistens im November oder eben im Dezember statt und da haben wir die Planungssicherheit für das Jahr 2011. Die ist immer noch gegeben. Früher hatten wir 24 Monate, jetzt durch diese Verschiebung gibt es dann noch 21 Monate. Tun wir doch nicht so, als ob es bei den Gemeinden nicht üblich ist, auf ein Jahr hinaus zu schauen und das andere ist dann die rollende Planung. Aber rollende Planung heisst eben rollend und da spielen jetzt diese drei Monate wirklich keine Rolle. Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Fakt ist, dass beim Bericht und Antrag kein Faktor vorgeschlagen wird. Das heisst, kein K-Faktor dem Landtag seitens der Regierung in Vorschlag gebracht wird, sondern eine Verschiebung der Festlegung des K-Faktors. Das wird damit begründet, dass die Gemeinden auch einverstanden seien. Wenn man einige Gemeinden kontaktiert hat, heisst das nicht, dass man ein Gesetz übergehen kann und damit die Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes übergehen kann. Der Landtag hat auf sich zu schauen, hat als Hüter der Gesetze diese so auszuführen, wie er sie selbst auch gemacht hat. Es wird auch damit begründet, dass die Bedingungen sich geändert hätten. Das mag so sein, aber die Ausnahmesituation oder die Änderung der Bedingungen ist schon seit längerem im Gange. Wir wissen seit 2009 von der Finanz- und Wirtschaftskrise, also hätte man dieses Gesamtpaket früher starten können. Dass die Gemeinden einverstanden sind, verstehe ich sehr wohl. Wenn man nämlich Fristen von drei Wochen hat, dann würde ich mich auch wehren. Ich kann mich da gut an meine Zeit als Vorsteher erinnern, solche Fristen hätte man gar nicht gerne gehabt, da dann solche Vorlagen auch nicht seriös bearbeitet werden können.
Fakt ist eben, dass die Planungssicherheit darunter leidet. Das ist richtig. Und damit jetzt nun zu begründen, dass es besser ist, das Gesamtpaket gemeinsam zu schnüren, ist einseitig. Natürlich ist es besser, das Gesamtpaket zu verabschieden, aber dazu hätte man das Gesamtpaket früher einbringen müssen, wie wir dies auch von der FBP gefordert haben. Zum Beispiel Ende 2009, wo wir dies schon erwartet hätten. Dann hätten auch die Fristen eingehalten werden können und dann hätte auch das Finanzausgleichsgesetz in Art. 5 Abs. 3 ohne weiteres eingehalten werden können.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Kaiser, ich gehe da mit Ihnen nicht ganz einig, dass das im Jahre 2009 möglich gewesen wäre. Ich denke, zuerst muss die Hausaufgabe gemacht werden und der Sanierungsumfang muss irgendwie ermittelt werden. Ich denke, CHF 50 Mio. sind kein Pappenstiel - ich habe das gesagt - das ist sehr happig und eine seriöse Vorarbeit, um das zu definieren, wie viel die Gemeinden beitragen sollen, brauchte doch seine Zeit. Und wenn ich mich recht erinnere, war das erst möglich mit dem Massnahmenpaket im 2010, wo wir eine ganze Reihe von Vorschlägen serviert bekommen haben. Ich sehe das nicht, dass das vorher möglich gewesen wäre, wenn man das auch seriös aufarbeiten möchte.
Dann noch zum Schnüren eines Gesamtpakets innerhalb der Finanzzuweisungen und zur Planungssicherheit: Wir haben das Budget 2011, alle Gemeinden haben diese Verabschiedung bei der Regierung eingereicht und den Faktor (k) haben wir ja noch für das Jahr 2011. Und von der Planungssicherheit her, denke ich, geht es um die rollende Planung, wie es der Abg. Negele treffend ausgeführt hat, dass vielleicht die mittelfristige Finanzplanung jene Gemeinden - wir müssen das ja alle zwei Jahre machen - die es jetzt noch verabschiedet haben oder noch im alten Jahr in der letzten Sitzung dieses Jahres vollziehen werden, die werden die Gemeinderäte darauf hinweisen. Und ich nehme jetzt an, mit dem abgestuften Faktor (k) 0,71 / 0,76 sollte die Planungssicherheit eigentlich gegeben sein. So eng bewegen wir uns nicht, dass wir da ich weiss nicht was alles vorkehren müssen. Und diese Gemeinden, die mit 150% Steuerzuschlag operieren, ja dann müssen sie diesen anheben oder diesen beibehalten. Und die mit 200%, die müssen hinter die Bücher, aber ich erinnere, man hat damals den Faktor (k) auf 0,87 festgelegt und ich habe das Protokoll hier. Ich möchte da nicht lange zitieren, das kann man selbst nachlesen. Da wurde argumentiert mit 0,87 sollen die Gemeinden auch angehalten werden. Da hat man ja die Subventionen eingerechnet, dass diese die Reserven anlegen können für kommende Investitionsprojekte. Und ich nehme schon an, dass da haushälterisch umgegangen werden sollte und man nicht gleich in ein finanzielles Loch fällt. Das müsste also möglich sein. Es gibt da ja noch Mechanismen, dass die Gemeinden über die Strecke kommen und es war glorreich damals von der Regierung, das Konjunkturrisiko hat sie dann auch noch für vier Jahre mitgetragen. Und als wir das hier debattiert hatten, war es, glaube ich, nicht absehbar, dass sich die Landeseinnahmen so drastisch reduzieren würden.
Es ist schade, dass es so gekommen ist und ich habe das gesagt, gewisse Gemeinden, die Finanzausgleichsgemeinden, das sind neun davon, und ich möchte nicht Werbung machen für die Gemeinde Eschen, aber wir sind jene mit 200% Gemeindesteuerzuschlag, wir sind jene Gemeinde, die am meisten Finanzausgleich holt - uns wird es hart treffen. Wir haben da wenig Spielraum. Ich glaube nicht, dass wir uns so weit von den anderen differenzieren können, dass wir mit dem Gemeindesteuerzuschlag noch über 200% gehen können, aber andere haben da noch einen Mechanismus.
Noch einen Satz zum Gesamtpaket: Ich glaube, man muss auch den Finanzausgleich, die Stufe 2 ansehen, und man muss auch die Gemeinden ansehen, die eigentlich nicht im Finanzausgleichssystem bei der Kapital- und Ertragssteuer sind: Was können diese noch dazu beitragen? Den horizontalen Finanzausgleich kennen wir leider nicht. Ich würde befürworten, wenn das - das passt jetzt nicht in das Gesamtpaket - aber eines Tages sollten wir uns darüber unterhalten: Was machen wir in Bezug auf den Ausgleich unter den elf Gemeinden? Die Schweiz kennt das. Ich würde es für unser Land begrüssen. Wir sollten auch einmal bei diesen elf Gemeinden darüber diskutieren: Wer bietet was an? Wir haben Vaduz mit der Standortgemeinde. Wir haben schon darüber debattiert: Soll die Gemeinde Vaduz noch mehr Landesverwaltung auf ihrem Territorium aufnehmen oder könnten wir das auch im Unterland oder einer anderen Gemeinde auch übernehmen? Wir schicken Geld der Gemeinde Triesenberg für das Malbun. Ich glaube, die konzentriert sich auf den Tourismus und wir sollten vielleicht einmal solche Aspekte ansehen: Welche Gemeinde übernimmt was? Wir sollten auch einmal darüber diskutieren: Muss jede Gemeinde eine Gewerbe- und Industriezone haben? Kann man hier die Gesetzeslage vielleicht etwas optimieren oder auch öffnen? Das wären einmal Punkte im Finanzzuweisungssystem, wofür wir uns Zeit nehmen sollten und darüber einmal debattieren. Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte kurz anknüpfen an die Ausführungen des Abg. Kranz: Solche Diskussionen wären in der Tat leicht angebracht, einmal zu führen. Ich denke nur, am heutigen Tag bringt uns das nicht weiter, weil auch schon in dieser Vorlage wir eigentlich zu spät sind oder wir zum Schluss kommen, wir können den Zeitplan nicht einhalten. Es wurde ausgeführt, Planungssicherheit ist gegeben. Es wurde auch ausgeführt, die Gemeinden sind einverstanden mit der Vorgehensweise. Das mag durchaus sein, ist meines Erachtens aber nicht das entscheidende Thema. Es wurde auch ausgeführt, dass es nicht früher gegangen wäre. Da habe ich explizit eine andere Meinung. Ich denke auch, dass nur zwei Gespräche mit den Gemeinden oder ein Gespräch vielleicht mal früher mit den Ge-meinden durchaus möglich gewesen wäre, aber da kann man durchaus anderer Meinung sein. Das ist für mich so in Ordnung.
Ein zentrales Element ist für mich und es wurde auch schon mehrfach angesprochen - ich hoffe, da klare Worte von der Regierung zu erhalten - es wurde meines Erachtens eine andere Prozedur in Aussicht gestellt, eine Prozedur, die gesetzeskonform wäre. Der hier vorliegende Bericht kommt dem nicht mehr nach und meines Erachtens ist die zentrale Frage: Halten wir uns an ein gültiges Gesetz oder halten wir uns nicht an ein gültiges Gesetz? Nach heutiger Einschätzung - und ich habe es da wie der Herr Abg. Kindle, ich bin hier nicht der Jurist - aber nach den Aussagen, die ich gehört habe, halten wir uns, wenn wir diesem hier zustimmen, nicht an das Gesetz. Und jetzt kann man von diesem gültigen Gesetz halten was man will, das man im Jahre 2007 geschaffen hat. Fakt ist, es ist ein gültiges Gesetz und meines Erachtens hat jeder Abgeordnete sich dazu verpflichtet, sich an das Gesetz zu halten. Und wenn dieser vorliegende Bericht uns in die Situation stellt, dass wir uns nicht an das Gesetz halten würden, kann ich das einfach nicht unterstützen. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Vielleicht haben Sie mich missverstanden, Herr Abg. Kranz. Ich meinte damit, das Gesamtpaket kam erst im Juni 2010. Ich meinte damit dieses Gesamtpaket, diese Ankündigungen. Wenn dieses Thema im 2009 positioniert gewesen wäre, was ohne Weiteres möglich gewesen wäre - es war ja im 2010 immer noch eine Black box mit den Gemeinden - dann hätte man die Fristen einhalten können. Ihre weiteren Ausführungen, was grundsätzliche Überlegungen waren, sind sehr begrüssenswert. Diese sind in dem Sinn auch nicht neu. Sie wissen vielleicht selbst, diese Versuche, die wir mit den Gemeinden Eschen und Mauren machten in Bezug auf verschiedene kommunale Einrichtungen - das ist in der Tat so - beinhalten ein grosses Potenzial mit dem horizontalen Ausgleich innerhalb der Gemeinden. Aber heute geht es, glaube ich, um den K-Faktor. Es geht nicht um das Gesamtkonzept. Da werden diese Diskussionen sicher wieder Platz haben. Es geht um den K-Faktor, es geht um ein Finanzausgleichsgesetz, das in Art. 5 Abs. 3 klare Aussagen macht. Und darüber müssen wir heute befinden.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zum Abg. Günther Kranz: Ich denke mir auch, sein Hinweis auf die Gemeinde Eschen mit 200% Gemeindesteuerzuschlag ist sicher berechtigt. Aber wenn wir uns eben genau die Beilage 3 betrachten, diese gesamthaften Konsequenzen, so stellen Sie natürlich auch fest, dass auch die Gemeinde Eschen mit 200% etwa in den Jahren 2008/09 eine halbe Million Verlust gemacht hätte. Selbstverständlich sieht es bei anderen Gemeinden noch deftiger aus, die noch Potenzial haben. Ob sie das dann aufholen können, das wird dann die Debatte ziemlich sicher im März sein.
Der zentrale Punkt heute ist aber eben ein anderer. Das ist genau diese Debatte um den K-Faktor. Und der hätte nach meiner Ansicht einfach in diesen Bericht und Antrag gehört. Wenn wir uns nämlich die Stellungnahme zur damaligen 1. Lesung betrachten betreffend die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes Nr. 2007/114, Seite 11 und 12, so ist relativ eindeutig, sogar in grafischer Form dargestellt, dass spätestens die nächste Festlegung im Jahr 2010 erfolgen muss. Ich denke mir, das dürfte auch für juristisch gebildete Personen eindeutig sein und zumindest diese Stellungnahme der Regierung lässt für mich hier keine anderen Optionen offen. Spätestens im Jahr 2010, im Herbst steht hier noch - Herbst, 2010 haben wir ja immer noch - hätte dieser K-Faktor bestimmt werden müssen. Und ich habe es ja versucht in meinem Eintretensvotum aufzuzeigen: Es hätte schon andere Lösungen gegeben. Wenn man eben sieht, ja wir haben zu wenig Zeit, wieso hat man dann nicht dieses Gesetz versucht entsprechend abzuändern? Dafür habe ich einfach wenig Verständnis. Und jetzt zu sagen, dieser Bericht und Antrag ist gesetzeskonform, die Verfassung wird auch nicht tangiert, sprich sie ist eingehalten, das wage ich schon zu bezweifeln, wenn wir selbst erlassene Gesetze nicht anwenden. Das ist einfach eine schlechte Vorbildfunktion nach meinem Dafürhalten, aber das muss eine Mehrheit hier drinnen entscheiden. Wenn man das als rechtens betrachtet, dass wir uns nach meinem Dafürhalten an dieses Gesetz nicht halten, dann ist das die Interpretation dieser Mehrheit. Ich sehe das anders, aber mitunter kann mich die Regierung noch vom Gegenteil überzeugen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine Wortmeldungen aus dem Plenum im Moment gibt, gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich kann Sie beruhigen: Wenn Sie dem Antrag der Regierung zustimmen, verhalten Sie sich verfassungskonform und auch gesetzeskonform. Ich werde das nachher anhand einer juristischen Meinung und Beurteilung Ihnen auch nahezubringen versuchen, und zwar aufgrund des Art. 5 Abs. 3 und aufgrund der Geschäftsordnung des Landtags.
Zunächst aber zum Inhalt und ich bin froh, dass das Wort «Planungssicherheit» in allen Voten zum Ausdruck gekommen ist. Um das ging es ja und das ist ja auch die Absicht und war die Absicht des Gesetzgebers, als er das neue Finanzausgleichssystem geschaffen hat. Aber man hatte auch damals - und das ist auch verständlich - einen relativ einseitigen Blick, indem von relativ konstanten Einnahmen, eher steigenden Einnahmen ausging und deshalb den K-Faktor auch immer isoliert glaubte bestimmen zu können. Warum hat man diese Periode gewählt? Weil man eben den Gemeinden Planungssicherheit geben wollte. Und Sie wissen auch, dass der Landtag oder vielleicht ist es neu und für diejenigen, die das damals mit beschlossen haben, ist es sicher nicht neu, dass das Land die konjunkturellen Risiken übernommen hat. Einnahmenschwankungen übernimmt das Land - und ich sage es ein bisschen salopp - heute spielt das Land Bank für die Gemeinden. Und dass es diese Ausschläge gegeben hat im Jahre 2008 und 2009, ich glaube, das haben Sie damals bei der Verabschiedung dieses neuen Finanzausgleichssystemes nicht gewusst und das hat auch kein anderer gewusst, sonst hätte man nämlich die Weltwirtschaftskrise vielleicht vermeiden können. Und es zeigt sich jetzt halt, dass insgesamt nicht nur im Bereich der Finanzausgleichsgemeinden, sondern insbesondere jener Gemeinden, die keinen Finanzausgleich erhalten, eben am gesamten Finanzzuweisungssystem geschraubt werden muss, um das Sanierungsziel zu erreichen.
Und zur Chronologie sage ich nichts mehr. Ich glaube, wir haben unterschiedliche Auffassungen, wie schnell und wie seriös man arbeiten kann. Darüber haben wir hier schon mehrfach miteinander diskutiert. Ich habe einfach relativ grossen Respekt davor, was die Stabsstelle Finanzen in diesen eineinhalb Jahren hier geleistet hat. Von der Aufarbeitung des Sanierungsbedarfs bis hin zur Schnürung eines Massnahmenpakets, bis zur Vorlage erster Massnahmen konkret an den Landtag bis nun hier über die Sommerferien die Schnürung eines Massnahmenpaketes, um diese CHF 40 bis 50 Mio. Sparmassnahmen bei den Gemeinden zu erreichen. Ich glaube, das sollte man einfach nicht vergessen bei all der Argumentation, die hier auch in dieser Hinsicht vorgetragen wird.
Ich teile und freue mich über die Aussagen natürlich als Finanzminister des Landes mit Bezug auf einen horizontalen Finanzausgleich. Ich habe das Thema auch anlässlich einer Vorsteherkonferenz aufgeworfen. Ich glaube, das ist in der Tat eine Überlegung wert. Das ist vor allem auch sicherlich etwas, was aus Sicht des Landes ein sehr wichtiges Anliegen wäre und ich bin auch froh, dass der Abg. Günther Kranz hier die Potenziale der Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinden aufgezeigt hat. Das ist uns auch ein grosses Anliegen, was wir insbesondere auch bei der Agenda 2020 noch einmal auch hingeschrieben haben, nachdem wir von Landesseite mit dem Projekt «Perspektive 11.1» einen grossen Versuch unternommen haben, es dann aber an den Gemeinden gescheitert ist, dass dort eben diese - wenn es dann konkret wird, dann scheitert es meistens eben doch dann am Denken, das an der eigenen Gemeindegrenze aufhört.
Nun zur juristischen Beurteilung: In Art. 5 Abs. 3 heisst es, dass die Regierung einen konkreten Vorschlag anhand eines Berichts dem Landtag vorlegt. Diese gesetzliche Verpflichtung haben wir unbestrittenermassen erfüllt. Dieser Bericht liegt Ihnen vor. Das haben wir ausdiskutiert, ich glaube, im September- oder Oktober-Landtag, in einer nichtöffentlichen Sitzung. Dieser Bericht liegt Ihnen hier nun vor. Nun, der Landtag kann mit diesem Bericht und mit jedem anderen Bericht machen was er will. Er kann ihn zurückweisen. Wenn Sie mit dem Bericht nicht zufrieden sind, können Sie jeden Bericht zurückweisen und dann entscheiden Sie auch nicht im September oder Oktober oder Dezember. Dann weisen Sie diesen Bericht zurück und niemand kommt auf die Idee, dass man sich nicht gesetzeskonform verhält. Sie können aber auch im Lichte der Ausführungen überhaupt nicht auf diesen Bericht eintreten, weil Sie das nicht wollen gemäss Ihrer Geschäftsordnung. Und deshalb stellt sich die Frage der Verfassungsmässigkeit, der verfassungskonformen Handhabung und der Gesetzeskonformität nämlich nicht, weil das Gesetz ja selbst offen lässt und gar nicht darüber eine Aussage trifft, wann der Landtag diesen Beschluss fassen soll, sondern die Regierung hat lediglich die Pflicht, Ihnen hier einen Vorschlag und einen Bericht vorzulegen, was wir hier tun. Und deshalb wollen wir das auch eingebettet sehen in ein Gesamtpaket im Lichte der veränderten Verhältnisse, der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und vor allem im Lichte der gesamten Diskussion der Planungssicherheit, die ja für die Intention der Festlegung des K-Faktors der Hintergrund war. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, dass eben verfassungskonform, gesetzeskonform erst im März dementsprechend vorzulegen.
Wenn wir hier einen Antrag gestellt hätten, Sie sind mit den Ausführungen nicht zufrieden, der Bericht wäre statt diese 50 oder 60 Seiten dick nur 5 Seiten dick und Sie wollen weitere Abklärungen, hätten Sie den auch verschoben und hätten dann im März darüber abgestimmt und keiner käme auf die Idee, dass der Landtag sich verfassungswidrig oder gesetzeswidrig verhalten würde, nur weil er mit einem Bericht der Regierung nicht zufrieden ist. Ich glaube, diese Diskussion, diese juristische Beurteilung können wir so übernehmen. Ich glaube, jedes andere Argument sticht an dieser Stelle nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es Wortmeldungen aus dem Plenum?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Ja, das ist eben das Dilemma, diese Stellungnahme der Regierung zu den Fragen anlässlich der 1. Lesung 2007/Nr. 114 Seite 11 und 12. Und auf Seite 12 steht halt explizit: «Nächste Festlegung» - es geht um den K-Faktor - «für 2012 bis 2015 im Herbst 2010». Also ich denke mir, und das ist auch noch grafisch dargestellt in diesem schönen Bericht der Regierung. Es war klar, die Regierung stellt einen Antrag und der Landtag bestätigt diesen Antrag oder macht einen Änderungsantrag. Aber dieser K-Faktor, das war schon die Idee, dass man den beschliesst. Ich denke, das lässt sich relativ klar aus dieser Stellungnahme der Regierung ableiten.
Betreffend meine Fragen aus dem Eintretensvotum: Da hätte ich von Ihnen schon noch gerne gewusst, wie Sie das mit diesem einhelligen Beschluss der Regierung sehen. Wird das zukünftig immer so sein, dass man dem Landtag konkret mitteilt, war es ein mehrheitlicher Beschluss oder ein einhelliger Beschluss aus diesen vertraulichen Regierungssitzungen? Das wäre von Interesse.
Dann auch der Unterschied zwischen Vernehmlassungsbericht und diesem vorliegenden Bericht und Antrag. Ich denke mir doch, hier wurde eine zentrale Passage eliminiert, denn im Vernehmlassungsbericht heisst es «eine Mehrzahl der Gemeindevorsteher hat diese als zu stark kritisiert». Ich verstehe nicht, wieso dieser Teilsatz dem Landtag jetzt nicht auch kommuniziert wird. Selbstverständlich können alle die Vernehmlassungsberichte lesen, aber mitunter hat man auch noch andere Hobbys.
Und die letzte Frage war die Ausführung zu Punkt 8.2 - Mindestfinanzbedarf. Die Regierung sagt ja, die Gemeinden könnten ja andere Leistungen per Gebühren erheben. Hier würde mich schon interessieren: Hat die Regierung bereits erste Ideen, wo die Gemeinden weitere Gebühren erheben können?Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für die Ausführungen. In Sachen Planungssicherheit und konjunkturelle Risiken, die der Staat übernommen hat in dieser Phase, die sind klar. Sie haben gesagt, Sie würden noch eine juristische Beurteilung liefern. Sie haben in dieser juristischen Beurteilung nur geliefert, was der Landtag machen kann: dass er einen Bericht und Antrag annehmen kann; er kann nicht eintreten; er kann eintreten; er kann zurückweisen usw. usf. Aber mich würde die juristische Beurteilung zu Ihrem konkreten Antrag im Kontext mit dem Finanzausgleichsgesetz Art. 5 Abs. 3 interessieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Genau deswegen haben wir ja diesen Antrag gestellt. Wir sind der Ansicht, dass der Landtag nicht jetzt darüber befinden soll, sondern dass er eben im März-Landtag darüber befinden kann im Lichte dieser Debatte, die ich vorhin auch mit Ihnen geführt habe. Da unterscheidet sich unsere juristische Interpretation nicht von der Sichtweise des Landtags, wenn ich an Ihrer Stelle sitzen würde.
Dann zu den Fragen des Abg. Wendelin Lampert: Nein, das wird kein Standard sein. Das scheint ein Versehen der Verfasser dieses Berichtes zu sein und auch die Unterschiedlichkeit gegenüber dem Vernehmlassungsbericht. Da ist sicherlich keine Absicht dahinter und sicher auch keine substanzielle andere Meinung dahinter. Da gibt es auch nichts zu diskutieren, wenn diese Meinung bei den Vorstehern vorgeherrscht hat.
Dann bezog sich Ihre letzte Frage auf die Gebühren. Das kann ich kurz machen: Wir übernehmen nicht das Denken für die Gemeinden. Die Gemeinden sollen selbst überlegen, wie und wo sie Gebühren erheben sollen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Neben den methodischen Fragestellungen habe ich ein paar inhaltliche Fragen, die im März sicherlich wieder zur Diskussion kommen werden, sofern die Vorgehensweise so entschieden wird. Zum einen wird ausgeführt, dass neu ein Maximalanteil von 25% eingeführt werden soll bei der Kapital- und Ertragssteuer. Meine Frage: Warum wird eine gleiche Vorgehensweise nicht bei der Vermögens- und Erwerbssteuer vorgesehen? Wäre es möglich, vielleicht Ausführungen dazu zu machen, was da dagegen spricht und im anderen Fall dafür?
Dann die zweite Frage bezüglich der Finanzausgleichsstufe 2, die im Gesetz gestuft vorgesehen wird, was vor allem gegenüber einer linearen Lösung zu grösseren Ungerechtigkeiten führen kann in Funktion der Einwohnerzahl. Hierbei wäre für mich die Frage: Was würde gegen eine lineare Lösung sprechen, was eine graduelle Anpassung und nicht eine stufenweise Anpassung zur Folge hätte?
Dann eine Frage an die Regierung bezüglich einer Aussage auf Seite 31 - ich zitiere: «Die Neuerungen des Steuergesetzes waren eine Entscheidung des Landtags und konnten von den Gemeinden nicht oder nur wenig beeinflusst werden. Ihre Steuerhoheit liegt darin, einen individuellen Zuschlag zur Vermögens- und Erwerbssteuer zu erheben». Wenn ich das so lese, habe ich den Eindruck, dass nur der Landtag hinter der Steuergesetzreform steht. Also ich gehe davon aus, dass auch die Regierung dahintersteht und nicht nur der Landtag. Hier wird so impliziert: Der böse Landtag hat das gemacht und nicht überlegt. Ich denke aber, auch die Regierung war stolz auf diese Steuergesetzreform. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Ich habe zwei Punkte: Der letzte Punkt betreffend die Gebührenerhöhungen der Gemeinden, da verstehe ich Sie, dass Sie da nicht das Denken für die Gemeinden übernehmen wollen. Ich bin dann gespannt, was hier die Gemeinden konkret für - ich sage jetzt einmal - versteckte Steuern erheben werden.
Der zweite Punkt ist diese unterschiedlichen Definitionen zwischen diesem vorliegenden Bericht und Antrag und dem Vernehmlassungsbericht. Im Vernehmlassungsbericht steht eben, dass eine Mehrzahl der Gemeindevertreter diese Vorschläge als zu stark kritisiert hat. Mich würde jetzt nur Wunder nehmen: Welche Formulierung ist zutreffend? Die im vorliegenden Bericht und Antrag, wo diese Mehrzahl der Gemeindevertreter nicht mehr vorhanden ist, oder die Vernehmlassungsvorlage? Welche ist denn zutreffend? Ich war ja an diesen Sitzungen nicht und mich würde schon interessieren, wie die Grundstimmung in diesen Sitzungen war. Ich denke, es ist auch sehr wichtig für den Landtag, um sich ein Bild zu machen, wie die Stimmungslage ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe diese Gespräche mit der Vorsteherkonferenz selber geführt. Das System, das wir ja vorschlagen, hat unterschiedliche Auswirkungen auf alle Gemeinden. Und jede Gemeinde hat natürlich ihre unterschiedlichen Sichtweisen auch vorgebracht, wie es heute ja auch der Abg. Günther Kranz aus Sicht der Gemeinde Eschen meines Erachtens sehr plausibel dargelegt hat. Ich meine, dass die Gemeinde Vaduz keine Freude hat, dass die Gemeinde Balzers, die die kleinsten Gesamtausgaben pro Kopf hat, keine Freude hat, da gibt es ganz unterschiedliche Sichtweisen. Und damit haben alle Vorsteher keine einhellige Meinung, sondern jeder seine eigene Meinung dazu vorgebracht. Es ist ja logisch, dass da kein Jubelschrei entstanden ist, wenn man jemandem etwas wegnimmt. Das wäre ja in diesem Lande völlig etwas Neues, wenn da mal jemand Beifall klatschen würde.
Dann zur Frage auf Seite 31: Herr Abg. Büchel, ich sehe da keine Wertung drin, sondern lediglich die Frage der Zuständigkeit und Legitimation, wer das Steuergesetz verabschiedet hat. Natürlich stehen wir dahinter, sonst hätten wir Ihnen dieses Gesetz ja nicht vorgelegt. Ich glaube, die Regierung legt Ihnen keine Gesetze vor, hinter denen sie nicht steht. Ich glaube, das hat auch noch keine Regierung so gemacht. Damit wollen wir nur zum Ausdruck bringen, dass die Gemeinden die Steuerungsmöglichkeit hier lediglich über den Gemeindesteuerzuschlag treffen können. Und das gibt mir gerade auch die Gelegenheit, diesen Gap, den Sie bei der Vermögens- und Erwerbssteuer einführen wollen, hier anzuführen. Das liegt halt im System bedingt. Bei den Kapital- und Ertragssteuern ist es klar, da kommt es zu einer Steuerteilung zwischen Land und Gemeinden aufgrund des Sitzes. Und das ist bei den Vermögens- und Erwerbssteuern per se nicht der Fall.
Die Ausführungen zu den linearisierten Auflistungen im Bereich des Finanzausgleichs Stufe 2, das müssen Sie mir wiederholen, das habe ich nicht ganz begriffen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Im Moment ist es so aufgesetzt, dass es in Stufen geht von 0 bis 500, von 500 bis 2'000, von 2'001 bis 3'000 und dann findet eine Stufe statt. Meine Frage einfach: Wieso wird hier nicht ein lineares Modell verwendet - sprich, es wird einfach in Funktion der veränderten Einwohnerschaft dieser Satz angepasst. Das ist einfach eine Frage.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Darauf kann ich eine Antwort geben: Wir wollten nicht grundlegend am System, das vor vier Jahren geschaffen wurde, herumschrauben, sondern in den geltenden Parametern aufgrund der beeinflussbaren Grössen wie eben dem K-Faktor oder dem Zuschlag, aufgrund dieser Stufen uns bewegen, und nicht generell am System wieder neue Kautelen schaffen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum?
Das ist nicht der Fall. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich möchte beantragen, dass wir über den Punkt 1 und 2 separat abstimmen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Über Punkt 1 brauchen wir eigentlich nicht abzustimmen, weil wir mit der gehabten Debatte den Bericht und Antrag ja zur Kenntnis genommen haben.
Dann stimmen wir über den Punkt 2 ab. Ich lese den Antrag vor: «Der Hohe Landtag wolle beschliessen, den Faktor (k) zur Bestimmung des Mindestfinanzbedarfs für die Finanzausgleichsperiode 2012-2015 im Rahmen des von der Regierung vorzulegenden Gesamtpaketes festzulegen».
Wer mit diesem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 17 Stimmen bei 25 Anwesenden dem Antrag stattgegeben.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 17 abgeschlossen. -ooOoo-