Postulat über die häusliche Betreuung und Pflege der Abgeordneten Doris Frommelt, Renate Wohlwend, Rainer Gopp, Manfred Batliner, Peter Lampert, Elmar Kindle, Christian Batliner, Gerold Büchel, Johannes Kaiser und Albert Frick vom 25. Oktober 2010
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 4: Postulat über die häusliche Betreuung und Pflege der Abgeordneten Doris Frommelt, Renate Wohlwend, Rainer Gopp, Manfred Batliner, Peter Lampert, Elmar Kindle, Christian Batliner, Gerold Büchel, Johannes Kaiser und Albert Frick vom 25. Oktober 2010.
Wünscht einer der Postulanten das Wort?Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Mit der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldgesetzes per 1. Januar 2010 hat der Landtag die Pflege und Betreuung in der gewohnten häuslichen Umgebung aufgewertet und eine echte Alternative zur stationären Pflege geschaffen.
Das Pflegegeldgesetz ist also seit knapp einem Jahr in Kraft und eine vorläufige Auswertung zeigt, dass bis Ende August dieses Jahres bereits 243 Anspruchsberechtigte einen Antrag auf Auszahlung eines Pflegegeldes gestellt haben.
Mit der Einreichung des vorliegenden Postulates an die Regierung möchten die Abgeordneten der Fortschrittlichen Bürgerpartei die Schwachstellen aufzeigen, die sich in der Praxis ergeben und die Regierung einladen, Lösungswege zu finden. Es handelt sich um folgende drei Hauptproblemfelder, bei denen Handlungsbedarf gegeben ist: - Zwischen Pflegebedürftigen und Betreuungspersonen entsteht heute ein zu entlöhnendes Arbeitsverhältnis, welches die Pflegebedürftigen in die Rolle des Arbeitgebers bringt. Die Regierung wird gebeten aufzuzeigen, wie dieses Verhältnis entspannt werden kann, indem zum Beispiel die Auszahlung von Nettobeträgen ermöglicht wird. Diese Rolle als Arbeitgeber überfordert die meisten Pflegebedürftigen und deren Familienangehörige, was mir im Verlaufe der letzten Monate oft versichert wurde. Es gibt auch Familien, die aufgrund dieses administrativen Aufwandes ganz auf das Pflegegeld verzichten, da sie durch ihre physische und psychische Belastung durch die Pflegesituation ohnehin schon stark gefordert sind.
- Eine Schwierigkeit ist in vielen Fällen das Finden von geeignetem Betreuungs- und Pflegepersonal. Um diese Situation zu verbessern, wird die Regierung gebeten aufzuzeigen, wie die Schaffung eines Pools für Betreuungs- und Pflegepersonal gestaltet und realisiert werden könnte, in welchem sich auch in Liechtenstein wohnhafte Personen für diese Dienste anbieten. Zudem sollten die notwendigen Rahmenbedingungen eines solchen Pools dargestellt werden. Dass es nämlich auch in Liechtenstein Personen gibt, die gerne Betreuungsaufgaben übernehmen würden, sei dies in Vollzeit oder tageweise oder in Nachtdiensten, wurde mir in der letzten Zeit öfters zugetragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass es eine Organisation dafür gibt, dass sie administrativ geleitet und betreut werden. Der AMS Arbeitsmarktservice, angesiedelt beim Amt für Volkswirtschaft, versteht sich als Personaldienstleister.
Meine Frage an die Regierung: Wäre diese Stelle geeignet, passendes Personal zu rekrutieren bzw. zu vermitteln?
- Da der Bedarf an Betreuungs- und Pflegepersonal dennoch nicht ohne Personen aus dem Ausland zu decken sein wird, wird die Regierung gebeten Lösungen aufzuzeigen, wie für die spezifischen Aufgaben ein möglicher befristeter ausländerrechtlicher Sonderstatus dieser Personen aussehen könnte. Es gilt Schwarzarbeit zu verhindern, aber auch überhöhte Lohnforderungen oder Ausbeutung der Pflegekräfte einzudämmen. Es gibt Grenzgängerinnen, die bei uns Pflegedienst leisten. Sie sind, nach meinen Informationen, von der täglichen Rückkehr an ihren Wohnort ausgenommen. Derzeit ist es zulässig, dass diese Personen lediglich einmal pro Woche an ihren ordentlichen Wohnsitz zurückkehren. Hier könnte zum Beispiel eine Anpassung an die Realität vorgenommen werden, wenn die Ausreise dieser Personen nur alle drei Wochen erfolgen müsste. Es gibt nämlich verschiedene ausländische Organisationen, die Pflegekräfte anbieten. Sie haben einen 3-Wochen-Rhythmus: Pflegekräfte kommen für drei Wochen ins Land, reisen wieder nach Hause und kommen später wiederum für drei Wochen an ihren Arbeitsplatz. Auch diese Situation ist jedoch für Pflegebedürftige nicht ganz einfach, da sie oft mit neuen Bezugspersonen konfrontiert werden.
Die Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes war ein erster, sehr positiver Schritt. Alle meine Ausführungen aus den Erfahrungen in der Praxis zeigen jedoch klar auf, dass wir für die genannten Problemfelder pragmatische Lösungen finden müssen. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Die im vorgelegten Postulat artikulierten Fragestellungen kann ich sehr gut nachvollziehen und weiss aus eigener Erfahrung, dass gerade der unter Absatz a) genannte Sachverhalt bei den Betreuten vielfach zu Unsicherheiten in der Handhabung führen kann. Nicht wenige Menschen scheuen den administrativen Aufwand und verzichten daher lieber auf die ihnen eigentlich zustehenden Zahlungen, selbst wenn andere Personen das für die Betreuten erledigen. Auf welche Weise dieses Entlöhnungssystem modifiziert werden könnte, lässt sich sicher von Personen entwickeln, die damit vertraut sind, auch ohne dass das System selber grundlegend in Frage gestellt werden müsste. Schliesslich handelt es sich eindeutig um eine Dienstleistung, die lohnwürdig und damit auch versicherungspflichtig ist und somit ein regelrechtes Arbeitsverhältnis mit allen Konsequenzen darstellt. Nicht zuletzt erfährt diese Tätigkeit dadurch ja auch eine nicht unerhebliche Aufwertung, ganz im Gegensatz zu so mancher jahrelang erbrachter Betreuungsleistung auf rein privater Basis von im gleichen Haushalt lebenden, nicht anderweitig erwerbstätigen Familienmitgliedern. Auch die Schaffung eines Pools von für die Betreuung und Pflege in Frage kommenden Personen halte ich für einen unterstützenswerten Vorschlag. Damit würde nicht nur den suchenden Angehörigen ganz allgemein das Suchen erleichtert, sondern es ergäbe sich möglicherweise sogar eine Auswahlmöglichkeit, die es gestattet, die Betreuungsperson noch besser nach dem individuellen Bedarf der zu Betreuenden auszuwählen.
Bezüglich des dritten Problemfeldes bei ausländischem Personal ist zunächst einmal festzustellen, dass es äusserst schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist, eine ausreichende Anzahl von inländischen oder liechtensteinischen Personen für die im Land anstehenden Betreuungsfälle zu finden. Und der Bedarf wird definitiv in Zukunft steigen. Angesichts der demografischen Entwicklung und unser aller Bemühungen, die Pflegebedürftigen so lange wie möglich in ihrer angestammten Umgebung belassen zu können, müssen wir froh sein, wenn sich überhaupt genug solche Menschen - inländische und ausländische - finden, die bereit sind, im Sinne eines «Mitwohnens» (quasi im Besucherstatus) sich um die Betreffenden zu kümmern. Dazu ist in vielen Fällen gar keine aussergewöhnliche Qualifikation vonnöten, es handelt sich vielmehr häufig um die allereinfachsten Verrichtungen in einem Haushalt, oft an sieben Tagen der Woche. Nicht fehlende Qualifikation, sondern die vielfach viel zu lange Wochenarbeitszeit, die sich dabei ergibt, halte ich für problematisch. Fraglich ist auch, ob eine ordentliche Sozial- und Krankenversicherung dieser Personen wirklich gewährleistet ist. Wie dieses Problem der so tätigen, aber benötigten ausländischen Betreuer zu regeln ist, möge die Regierung aufzeigen. Ich werde der Überweisung dieses Postulats zustimmen.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Ich unterstütze das Postulat und begründe dies gerne wie folgt: Das Postulat zielt genau auf die zwei Themenkreise «Pflegebedürftiger als Arbeitgeber» und «Finden von Pflegepersonal», zu denen bei der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes viele Fragen der Abgeordneten offen blieben. Die Regierung argumentierte damals vor allem damit, dass man erst nach Einführung des Gesetzes feststellen könne, ob es sich in diesen Punkten bewähre. Die Praxis zeigt nun, dass genau in diesen Bereichen Verbesserungsbedarf besteht.
Die Postulanten zeigen die Problemfelder auf und schlagen, wie etwa mit der Auszahlung von Nettobeträgen oder der Schaffung eines Pools für Betreuungs- und Pflegepersonal teilweise schon mögliche Wege zu Verbesserungen vor. Das finde ich sehr gut und deshalb unterstütze ich das Postulat gerne. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Gleich zu Anfang meines Votums möchte ich klarstellen: Ich bin für Überweisung des vorliegenden Postulats an die Regierung. Ich kann die Begründung der Postulanten nachvollziehen und möchte die Regierung einladen, bestehende Probleme bei der häuslichen Pflege zu untersuchen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Die Einführung der verbesserten häuslichen Betreuung und Pflege im Juni 2009 war jedoch eine massgebliche Neuerung und verdient nach über einem Jahr eine Betrachtungsweise, die den Fokus - neben den Schwierigkeiten - vor allem auch auf die grundsätzliche Verbesserung der Situation von Pflegebedürftigen richtet.
Als Antwort auf ein Postulat der VU-Fraktion vom Juni 2007 zur Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung wurden von der Regierung im Mai 2008 ein ausführlicher Situationsbericht sowie diverse Vorschläge zur Besserstellung der ambulanten häuslichen Pflege und Betreuung dem Landtag vorgelegt.
Erklärtes Ziel des damals zuständigen Regierungsrats Hugo Quaderer war es, für die Pflegebedürftigen künftig eine echte Wahlfreiheit zwischen ambulanter und stationärer Betreuung und Pflege zu ermöglichen. Da davon ausgegangen wurde, dass Pflegebedürftige in der Regel so lange als möglich im eigenen Haushalt bleiben wollen, versprach man sich durch die Stärkung der häuslichen Pflege gleichzeitig eine zukünftige Entlastung im stationären Bereich. Der Situationsbericht sowie die Vorschläge und Empfehlungen der Regierung fanden allerseits grosse Zustimmung im Landtag. Die Regierung gelangte daraufhin im Dezember 2008 mit einem entsprechenden Bericht und Antrag an den Landtag. Sowohl der Landtag in alter Besetzung im Dezember 2008 als auch der Landtag in neuer Besetzung im Juni 2009 nahmen den Bericht sehr positiv auf.
In der Debatte zu den beiden Lesungen kamen jedoch immer wieder Fragen und Bedenken auf, wie die bestehenden Strukturen sinnvoll verändert werden bzw. welche neuen Strukturen geschaffen werden sollen, um eine sinnvolle und effiziente Abwicklung zu gewährleisten, und zwar sowohl in der Betreuungs- und Pflegearbeit selbst als auch bei den nötigen administrativen Vorgängen. So wurden zum Beispiel die Aufgaben der neuen Fachstelle in Bezug auf Pflegekonzepte und auch auf Beratung der Pflegebedürftigen als Arbeitgeber angesprochen. Es wurde in den beiden Lesungen von den Abgeordneten auf mögliche Schwierigkeiten hingewiesen und die Vorschläge gingen so weit, dass auch die Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen durch eine zentrale Stelle angedacht wurden.
Die Regierung hat diese Bedenken zur Kenntnis genommen. Da es sich bei der Verbesserung der häuslichen Pflege jedoch um die Einführung von grundlegenden Neuerungen handelte, vertrat die Regierung den Standpunkt, im Hinblick auf das Kostenmanagement erst die Entwicklungen im Bereich häusliche Pflege zu beobachten und danach zu entscheiden, welche Unterstützungsstrukturen gezielt geschaffen werden oder welche Aufgabenbereiche verändert werden sollten. Ich verweise dazu auch auf die Ausführungen der Frau Regierungsrätin Renate Müssner in der 2. Lesung zum Thema der «Fachstelle als Dienstgeber für alle Personen, die als Betreuer in Frage kommen». Die Regierung hatte diesbezüglich auf den erheblichen finanziellen Aufwand und die grossen finanziellen Konsequenzen hingewiesen. Diese umsichtige und abwartende Vorgehensweise wurde damals von der Mehrheit des Landtags unterstützt.
Die Regierung war und ist sich also der möglichen praktischen Probleme bei der Einsetzung der häuslichen Pflege im Alltag bewusst. Dies betrifft sowohl die Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Betreuungspersonen als auch die Anforderungen, die sich für Pflegebedürftige stellen, wenn sie als Arbeitgeber auftreten müssen. Da die Entwicklungen beim Einsatz der häuslichen Pflege von der Regierung seit den Anfängen beobachtet und begleitet werden, gehe ich davon aus, dass auch die im heute vorliegenden Postulat angesprochenen Fragen bereits zur Abklärung vorgemerkt sind.
Es war und ist nämlich das erklärte Ziel von Regierung und Landtag, die Belastungen für die Pflegebedürftigen und ihre Familien möglichst gering zu halten.
Dazu muss der administrative Aufwand für die Pflegebedürftigen klein sein, die Suche nach Pflegkräften darf nicht zum unüberwindlichen Hürdenlauf werden. Die Unterstützungsstrukturen müssen überschaubar sein, es muss die Durchlässigkeit von ambulanter und stationärer Pflege gegeben sein und es muss möglich sein, Pflegekonzepte nach Bedarf flexibel zu gestalten. Um diesen Anspruch wirklich erfüllen zu können, braucht es den unbedingten Willen zur Zusammenarbeit aller Beteiligten zum Wohle der Pflegebedürftigen.
Diese Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen und die Ergänzung in den Strukturen ist nicht selbstverständlich - sie ist jedoch unerlässlich. Ohne diesen Willen zur Kooperation bei allen werden die Probleme für die Pflegebedürftigen und ihre Familien weiter bestehen.
Bei der Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungserbringer sollen gewachsene Strukturen berücksichtigt werden, unnötige Kosten vermieden und Wirksamkeit für die Patienten soll erreicht werden.
In diesem Sinne rufe ich alle an der Pflege Beteiligten zur konstruktiven Zusammenarbeit und Unterstützung der Regierung auf, insbesondere die im Bericht und Antrag immer wieder als zentral erwähnten Familienhilfen, die Fachstelle sowie die ambulanten und stationären Krankenpflegedienste. Die Situation bezüglich der Anstellung von Betreuungspersonen soll für die Pflegebedürftigen erleichtert werden. Insbesondere ist meines Erachtens die Schaffung des seit der ursprünglichen Postulatsbeantwortung im Raum stehenden Pools für Pflegekräfte vertieft abzuklären. In ressortübergreifenden Bemühungen sind die Möglichkeiten zum Aufenthaltsstatus von Pflegepersonen auszuloten. Speziell diese Aufgabe dürfte schwierig werden. Es soll durch entsprechende Massnahmen nämlich die Situation der fehlenden Pflegekräfte entschärft werden, ohne gleichzeitig neue Begehrlichkeiten auf dem gesamten Arbeitsmarkt zu wecken. Begehrlichkeiten und nachgewiesener Bedarf an ausländischen Arbeitskräften sind nämlich durchaus auch in anderen Wirtschaftsbereichen vorhanden.
In seiner Postulatsbeantwortung vom Mai 2008 hatte der damals zuständige Regierungsrat Hugo Quaderer bereits auf diese Schwierigkeiten hingewiesen sowie auf die Möglichkeit, EWR-Grenzgängerinnen für die Pflege zu rekrutieren, die täglich an ihren Wohnort zurückkehren. Des Weiteren wurde in der damaligen Postulatsbeantwortung aufgezeigt, welche Massnahmen getroffen wurden, um die Situation für Drittausländerinnen und Grenzgängerinnen in der Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu erleichtern mit der Möglichkeit, die geschaffen wurde, dass, wie die Abg. Doris Frommelt schon erwähnt hat, sie sich zur Pflege in Privathaushalten in Liechtenstein während der ganzen Woche aufhalten dürfen, bei einer einzigen wöchentlichen Heimkehr an ihren Wohnort.
Allerdings habe das teilweise zu erheblichen Ausweitungen und Überschreitungen der Arbeitszeiten geführt. Bei der heiklen Frage des Aufenthaltsrechts scheint es meines Erachtens nicht mehr viele Möglichkeiten zu geben. Jedenfalls muss die Regierung die Möglichenkeiten ausloten und die Grenzen sorgfältig abstecken, um keine Benachteiligungen anderer Wirtschaftsbereiche oder neue Forderungen von Arbeitgebern anderer Branchen hervorzurufen.
Bei der Rekrutierung von Pflegekräften stellt sich den Pflegebedürftigen sowie den Behörden noch eine weitere Frage: Es ist die Frage nach der Qualifikation. Im Bericht und Antrag 2008 heisst es dazu im Kommentar zu Artikel 3decies: «Wichtig ist, dass bei der Auftragserteilung die im Betreuungs- und Pflegekonzept vorgesehenen Auflagen und Bedingungen beachtet werden. Andernfalls kann das Pflegegeld nicht zugesprochen werden. Auflagen und Bedingungen werden insbesondere dann erforderlich sein, wenn die Pflege und Betreuung nicht durch eine anerkannte Institution, sondern durch eine anzustellende Person erbracht wird. Für diese muss mit Sicherheit auch ein Anforderungsprofil festgelegt werden».
In diesem Zusammenhang interessiert mich die jetzige Lage:
- Gibt es ein solches Anforderungsprofil für Pflegepersonen?
- Wenn ja, vermögen die in der häuslichen Pflege beschäftigten Pflegepersonen ausserhalb der Familienhilfen und organisierten Krankenpflege dieses Anforderungsprofil zu erfüllen?
- Wie wird mit der Situation umgegangen, wenn die organisierten und anerkannten Institutionen nicht genügend Personal zur Verfügung stellen können und wenn die Pflegebedürftigen auf private Anstellungen zurückgreifen wollen oder müssen?
- Was könnte zur Entschärfung der Situation beitragen, solange nicht auf einen gut bestückten Betreuungs-Pool zurückgegriffen werden kann?
Ich bin gespannt auf die Ausführungen der Regierung zu den Entwicklungen und zur derzeitigen Situation im häuslichen Pflegebereich sowie zu Möglichkeiten für Verbesserungen. Danke.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich danke den Abgeordneten Gisela Biedermann und Marlies Amann-Marxer für die Unterstützung und Verstärkung unseres Postulates.
Noch ein paar ergänzende Hintergrundinformationen an Landtag und Regierung, die ich anbringen möchte, vor allem zu Punkt c, zum ausländerrechtlichen Status:Das ist sicher ein heikles Thema, denn man möchte bisher in unserem Land keinen freien Personenverkehr einführen. Zudem rufen andere Berufsgruppen auch nach Aufenthaltsbewilligungen für Arbeitskräfte. Dennoch muss für diese ausserordentliche Situation des Pflegepersonals eine spezielle Lösung gefunden werden.
In unserem Land gibt es nach meinen Informationen Pflegekräfte aus dem nahen Grenzgebiet, aber auch aus Ungarn, der Slowakei, Tschechien und vielleicht auch noch von weiter her. EWR-Bürger benötigen als unselbstständige Grenzgänger ja keine Bewilligung. Es ist lediglich eine Meldebestätigung erforderlich. Nach meinen Informationen sind derzeit Pflegekräfte von der sonst geltenden Pflicht der täglichen Rückkehr an ihren Wohnort ausgenommen. Derzeit ist es zulässig, wie ich mir habe sagen lassen, dass diese Personen lediglich einmal pro Woche an ihren ordentlichen Wohnsitz zurückkehren. Ich weiss aber von ausländischen Organisationen, die zum Beispiel alle drei Wochen einen Bus voll Pflegerinnen - wie man das so schön sagt - einen Bus voll nach St. Margrethen bringen. Von dort werden diese Personen dann abgeholt, um ihre Betreuungsarbeit in den Familien zu leisten. In Liechtenstein und auch in der benachbarten Schweiz. Da haben sie das gleiche Problem der Rekrutierung von Pflegepersonal. Nach drei Wochen, in denen diese Betreuungspersonen durchgängig Tag und Nacht im Dienst waren, werden sie wieder nach St. Margrethen gebracht, von wo sie mit dem gleichen Bus nach Hause gefahren werden, mit dem wieder neues Personal angekommen ist. Ungarische und slowakische Betreuerinnen kommen mit dem Zug nach Feldkirch, bleiben ebenfalls drei Wochen bei den Pflegebedürftigen und werden dann von einer weiteren Person aus ihrem Umfeld im Heimatland abgelöst.
Dann möchte ich noch auf eine Aussage der Regierung im Bericht und Antrag vom 28. September 2010 betreffend Nachtragskredite zum Pflegegeld hinweisen. Hier heisst es: «Bei der Schaffung des Pflegegeldgesetzes haben rund 120 Personen Leistungen im Sinne von Art. 62 KVG bezogen. Aus diesem Grunde wurde davon ausgegangen, dass mit etwa gleich viel Bezugsberechtigten und zusätzlich mit weiteren Anspruchsberechtigen gerechnet werden muss». Diese Annahme war zu optimistisch, sagt die Regierung, denn bis Ende August 2010, also die ersten acht Monate seit Inkrafttreten des Gesetzes, bestanden bereits 243 Anspruchsberechtigte. Diese Zahl wird sich bis Ende Jahr noch erhöhen.
Und dann ein Zitat diesbezüglich aus diesem Bericht und Antrag: «Es ist erfreulich, dass diese Personen trotz der höheren Pflegestufen zuhause betreut und gepflegt werden können. Wären die finanziellen und strukturellen Voraussetzungen hierfür nicht vorhanden, würden grössere Kosten im stationären Bereich, also in den Pflegeheimen, anfallen und die Diskussionen um die Schaffung von zusätzlichen stationären Kapazitäten müssten umgehend geführt werden».
Auch diese Aussagen der Regierung zeigen die Wichtigkeit der Anliegen dieses Postulates auf. Ich danke der Regierung für eine gute Prüfung all dieser Anliegen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort an die Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, wir sind uns hier alle einig. Das Thema der häuslichen Pflege ist für uns alle sehr wichtig, wird für uns alle vielleicht auch in Zukunft in persönlicher Hinsicht auch wichtig werden, aber wir haben das in den vergangenen Diskussionen betreffend die Einführung des Pflegegeldes alle so dargestellt und auch so unterstützt, dass für uns die Pflege zu Hause Vorrang vor der stationären Pflege haben soll. Ich denke, die Regierung war da auch sehr unmissverständlich. Wir haben also bisher bei der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes diese administrativen Voraussetzungen geschaffen, wie man dieses Pflegegeld ausrichten kann. Es war dann aber natürlich auch zugleich geplant, neben dieser Geldleistung auch die strukturellen Voraussetzungen, dass diese Pflege und Betreuung überhaupt erbracht werden kann, auch zu verbessern. Geld ist die eine Sache, die Leistung als solche ist die andere Sache. Ich glaube, darüber besteht auch Einigkeit.
Wie gesagt, seit Juni letzten Jahres, als der Landtag hier beschlossen hat, diese Leistung als solche einzuführen, hat es uns einigen Aufwand gekostet, diese Voraussetzungen zur Entrichtung zu schaffen. Ich möchte mich bei allen beteiligten Stellen hier nochmals bedanken. Ich denke, es war doch ein ziemlicher Aufwand, in kurzer Frist diese bisherigen Anspruchsberechtigten, von denen die Abg. Doris Frommelt gesprochen hat, nämlich die ungefähr 120 Personen, die nach dem KVG anspruchsberechtigt waren, dann in das neue System zu übernehmen, die Fachstelle aufzubauen, die diese Einstufungen vornehmen musste und vor allem in vorgelagerter Arbeit dann eben auch noch das Instrument, diese Einstufungen überhaupt durchführen zu können, auch aufzubauen, weil es für uns natürlich klar war, dass wir die Einstufung möglichst nachvollziehbar und möglichst objektiv gestalten wollten. Das hat dann auch damit zu tun, dass man vorher noch die neuen Pflegestufen festlegen musste. Ich denke, das hat dann unter den Beteiligten, also den Familienhilfen, der AHV, der Ärztekammer, der Regierung und allen anderen, die involviert waren, doch einigen Abstimmungsbedarf gegeben und ich kann sagen, es war dann auf 1.1.2010, glaube ich, alles so weit, dass das meines Erachtens ziemlich problemlos über die Bühne gegangen ist. Ich muss sagen, das war vor allem für die Fachstelle, die diese Einstufungen vorzunehmen hat, doch gerade am Anfang mit sehr grossem Aufwand verbunden.
Nun, es liefen dann ja auch in der vorhergehenden Regierung unter meinem Kollegen Regierungsrat Quaderer schon Bemühungen, eben die strukturellen Voraussetzungen zu verbessern. Das ist natürlich klar, dass bei uns dann hauptsächlich in diesem Bereich die Familienhilfen in Frage kommen. Ich habe diese Arbeit weitergeführt, weil natürlich die ambulante Betreuung und Pflege natürlich so gesehen werden muss, wenn man einen Stellenpool schaffen will, dass man es am besten dort ansiedeln muss, wo eben auch die notwendige Kompetenz und auch bisher schon diese Erfahrung vorhanden ist. Der Stellenpool, den Sie heute hier schon alle angesprochen haben, war ja in diesem Konzept auch vorgesehen. Wir haben eigentlich jetzt doch zwei sehr intensive Jahre mit Arbeit bei den Familienhilfen zu diesem Stellenpool verbracht und sind leider noch nicht so weit wie wir meines Erachtens sein müssten mit den strukturellen Gegebenheiten in diesen Vereinen. Ihnen ist sicher bekannt, dass wir in diesem Land eben nicht eine Familienhilfe haben, sondern sechs verschiedene Vereine und einen Dachverband. Und aus diesen Gegebenheiten ist das etwas schwierig, diese ganzen Abstimmungsarbeiten zu überführen. Aber grundsätzlich ist natürlich zu sagen, mit den Familienhilfen alleine, so wie sie derzeit personell ausgestattet sind, werden wir diese Leistungen, für die ein Bedarf und auch ein Bedürfnis besteht, werden wir es nicht leisten können. Das ist heute schon so und deswegen sind eben diese Pflege- respektive Betreuungskräfte, von denen Sie hier gesprochen haben, nämlich aus dem benachbarten Ausland und auch von weiter her bei uns im Einsatz. Und es ist und allen klar, ohne diese wäre diese häusliche Pflege derzeit in dieser Form nicht durchführbar.
Diese drei Punkte des Postulats sind natürlich bei uns in den letzten gut acht, neun Monaten, seitdem dieses Gesetz in Kraft ist, bei uns im Ressort und in der Regierung natürlich auch zur Diskussion gestanden, weil klarerweise von der Forderung her, diesen Stellenpool zu schaffen, das Problem schon bei Einführung des Gesetzes bekannt war. Es ist auch unser Bestreben, diesen Stellenpool tatsächlich zu schaffen, weil ohne diesen Stellenpool wird es nicht gehen. Es ist nur die Frage, wo man diesen ansiedeln kann. Das ist die eine Frage. Wie man diesen Stellenpool dann eben mit entsprechendem Pflege- und Betreuungspersonal bestücken kann ist dann die zweite Frage.
Und Frau Abg. Doris Frommelt, Sie haben darauf hingewiesen, es ist daran zu denken, auch im Lande ansässige Personen zu finden. Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv Gedanken gemacht, wie solches zu bewerkstelligen wäre und uns auch im benachbarten Ausland umgeschaut, wie andere Länder das lösen wollen. Es gibt im Vorarlberg sehr gute funktionierende Modelle. Es geht grundsätzlich darum, dass man eben auch einheimische Personen in diese Betreuungsleistungen hineinbringen kann und auch möchte. Auch wenn diese ausländischen Pflegekräfte momentan diese Leistungen nicht in diesem Umfang erbringen könnten, können wir nicht davon ausgehen, dass wir diese auch in Zukunft haben werden. Wir müssen auch im Hinblick auf die zukünftige demografische Entwicklung schauen, dass wir bei uns einen ortsansässigen Bestand an solchem Betreuungspersonal aufbauen können. Da gehe ich mit Ihnen völlig einig. Ich denke, wir haben uns diesbezüglich schon einige Gedanken gemacht. Wir haben uns auch Gedanken dazu und auch einige Vorstösse beim Innenminister gemacht, wie man das Verhältnis dieser Betreuerinnen aus dem ferneren Ausland gestalten möchte. Ich glaube, die Bedenken sind heute auch schon vorgetragen worden. Wir müssen diesen Aspekt sehr gründlich beleuchten.
Grundsätzlich gehe ich mit Ihnen einig, dass es genau diese drei Punkte sind. Wir sind intensiv bei der Arbeit, möchten aber doch um Verständnis bitten, dass wir bei der Komplexität dieses Prozesses nicht in acht Monaten eine abschliesende Lösung finden können. Aber ich kann Ihnen versichern, wir sind sehr daran interessiert, dass wir genau dieses Konzept, nämlich Pflege und Betreuung zu Hause und so lange wie möglich zu Hause auch in der Praxis so gestalten wollen, dass es eben möglich ist.
Ich möchte vielleicht noch eine Anmerkung zum Votum der Abg. Marlies Amann-Marxer machen. Sie hat sich explizit nach dem Problem der Qualifikationen dieser Personen erkundigt. Ich möchte noch ausführen, dass in diesen Ausführungen im angesprochenen Bericht und Antrag bzw. zum erwähnten Artikel im Ergänzungsleistungsgesetz diese Sätze vorher nicht angeführt wurden. Es geht dort darum, dass man eben ein Pflege- und Betreuungskonzept erstellen muss, um dieses Geld dann auch beziehen zu können. Dort ist festgelegt, dass natürlich ein Arzt diese Leistung auch bestätigen muss, dass dieses in Zusammenarbeit mit einem Arzt zu erfolgen hat. Dass Pflegekräfte an und für sich ja bei uns im Gesundheitsgesetz definiert sind, was unter Pflegekraft zu verstehen ist. Es geht dann eigentlich um die Betreuungsleistungen. Und diese sind natürlich keine diplomierten Fachkräfte und in diesem Sinne haben die auch kein Anforderungsprofil. Ich denke, wenn wir dort davon ausgehen müssen, dass wir auch dort ein Diplom verlangen müssen, dann wird es dann wirklich schwierig. Ich glaube, es geht dann dort um andere Fähigkeiten bei diesen Personen wie Empathie und vielleicht, Frau Abg. Doris Frommelt, vielleicht auch um Sprachkenntnisse.
Wenn wir uns jetzt wieder auf diese Betreuungskräfte zum Beispiel aus Osteuropa konzentrieren: Ich denke, es ist für unsere älteren Mitbürger, die vielleicht auch schon bei einem Basler Dialekt etwas Mühe haben, schon schwierig, wenn jemand dann nicht deutsch kann oder nur gebrochen deutsch spricht. Ich denke, das sind dann eher solche Qualitäten. Was natürlich schon für uns angedacht ist, dass, wenn wir so einen Stellen- und Pflegepool schaffen, dass man dann freiwillige Weiterbildungskonzepte anbieten muss, und zwar nicht nur für ausländischen Kräfte, sondern eben auch für unsere Kräfte, die wir in Zukunft eben aus dem Inland rekrutieren möchten. Das ist dazu zu sagen.
Ich bin für dieses Postulat sehr dankbar, weil es uns Gelegenheit geben wird, Ihnen diese Punkte und unsere Absichten darzulegen. Ich hoffe, Ihnen bis dahin auch über bisher Erreichtes berichten zu können. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen von meiner Seite. Ich möchte und darf einige kurze Ausführungen machen zum Postulat im Hinblick auf den Bst. c., nach der Frage eines möglichen befristeten ausländerrechtlichen Sonderstatus. Ich möchte daran erinnern, dass diese Frage, die hier aufgeworfen wird, ja nicht neu ist. Wir haben als Regierung bereits im Jahre 2008 dazu Stellung genommen in einer Postulatsbeantwortung und ich möchte Ihnen hier einfach auch nochmals eine Passage zitieren aus dieser Postulatsbeantwortung, die mir wesentlich erscheint. Es heisst nämlich dort: «besteht aus Sicht der Regierung derzeit kein Bedarf für eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine rechtliche Besserstellung der Pflegekräfte, insbesondere was Drittstaatsangehörige anbetrifft, würde ein Präjudiz für andere Sektoren wie etwa Gastgewerbe, landwirtschaftliche Praktikanten und Hilfskräfte in der Industrie schaffen. Die anderen Sektoren würden sodann eine Gleichbehandlung verlangen». Das ist das Ende des Zitates aus der Postulatsbeantwortung aus dem Jahre 2008.
Mir ist bewusst, dass wir hier einen gewissen Handlungsbedarf haben und dass hier auch nach Lösungen gesucht werden muss. Ich möchte aber mit meinem Votum auch zum Ausdruck bringen, dass die Erwartungen nicht allzu hoch angesetzt werden. Ich habe nämlich Ihre Ausführungen nicht nur heute - und das sind die Ausführungen der Abg. Marlies Amann-Marxer, aber auch der Abg. Doris Frommelt - so verstanden, dass man an der besonderen Personenverkehrslösung, die wir haben, festhalten soll. Diesen Schluss ziehe ich auch aus der Eintretensdebatte, als wir das Gesetz über die Personenfreizügigkeit geschaffen haben. Und wenn wir das als Ausgangslage nehmen - und ich begrüsse das ausdrücklich, dass das die Ausgangslage ist - und das auch unsere Rahmenbedingungen für die Zukunft sein sollen, dann ist eben der Handlungsspielraum etwas geringer. Und das müssen wir uns bewusst sein, wenn wir diese Frage angehen.
Die Regierung wird sich - und ich gehe davon aus, dass dieses Postulat überwiesen wird - mit dieser Frage sehr sorgfältig auseinander setzen und wird alle Vor- und Nachteile abwägen und dann auch aufzeigen, ob es möglich ist, insbesondere auch die Frage, die gestellt wurde, für diese Personen einen dreiwöchigen Sonderstatus zu schaffen. Ob das möglich ist, weiss ich nicht. Wir müssen einfach etwas bedenken: Wir haben dafür zu sorgen, dass wir eine wettbewerbsneutrale Vergabe der Aufenthaltsbewilligungen garantieren. Das ist eine Vorgabe der Personenverkehrslösung, die wir einzuhalten haben. Das heisst also, sämtliche Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind von einer solchen Lösung betroffen und alle Sektoren sind betroffen und das ist wichtig zu betonen, weil - und das kann ich auch noch zum Abschluss sagen - sich die rechtlichen Rahmenbedingungen gegenüber der Postulatsbeantwortung aus dem Jahre 2008 nicht geändert haben, sondern diese Rahmenbedingungen sind immer noch gleich.
Zu dem, was meine Regierungskollegin gesagt hat: Wir haben uns auch regierungsintern bereits schon intensiv unterhalten, welche Möglichkeiten es für das Pflegepersonal geben könnte. Heute haben wir die Situation, dass es möglich ist - und das hat die Abg. Doris Frommelt richtig wiedergegeben -, dass es einen Wochenaufenthalt für die Grenzgänger gibt. Die haben die Möglichkeit, als Pflegepersonal die ganze Woche über in Liechtenstein zu bleiben. Und man muss ja dann auch wieder die arbeitsrechtlichen Bedingungen anschauen. Grundsätzlich müsste es eigentlich ausreichen, dass jemand eine Woche hier in Liechtenstein bleibt, arbeitet und dann einmal pro Woche ausreist.
Die zweite Möglichkeit sind Kurzaufenthaltsbewilligungen, die so genannten L-Bewilligungen, die auch für EWR- und Drittstaatsangehörige offenstehen. Auch hier haben wir ein gesamtes Kontingent, das einzuhalten ist. Aber hier sehe ich durchaus eine Möglichkeit.
Und die dritte Mögilchkeit für EWR-Staatsangehörige ist die Teilnahme am Auslosungsverfahren. Hier haben wir 28 Bewilligungen pro Jahr zu vergeben, und alle haben die gleichen Chancen. Dass das relativ schwierig ist, ist auch klar, aber das ist derzeit die dritte Möglichkeit. Nichtsdestotrotz wird die Regierung auch diese Frage nochmals sehr eingehend prüfen, sofern das Postulat an die Regierung überwiesen werden sollte. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich danke der Regierungsrätin Dr. Müssner und Hugo Quaderer für ihre Ausführungen. Es freut mich zu hören, dass Lösungsmöglichkeiten in Bearbeitung sind. Die Entwicklungen wurden beobachtet und die Probleme sind also bekannt. Ich möchte in diesem Zusammenhang doch die Beteiligten, vor allem auch die Familienhilfevereine, nochmals zur intensiven Zusammenarbeit aufrufen. Es ist verständlich, dass eigene Bereiche abgesteckt werden und Tätigkeitsfelder vielleicht abgegrenzt werden. Eine Gesamtschau des Gesundheits- und Pflegewesens im Land und ein übergeordnetes Interesse im Pflegebereich ist aber von grosser Wichtigkeit und ich möchte zur Kooperation aufrufen. Wie Herr Regierungsrat Quaderer ausgeführt hat, wird auch ressortübergreifend, insbesondere im Bereich des Aufenthaltstatus, zusammengearbeitet. Das finde ich sehr positiv und möchte ich wirklich ausdrücklich erwähnen.
Ich möchte noch etwas zur Frage der Qualifikation von Pflegepersonen klarstellen: Ich habe das erwähnt, um es eher in Frage zu stellen als zu befürworten. Es ist so, dass, wie Frau Renate Müssner ausgeführt hat, in diesem Bereich sicher die menschlichen Qualitäten mindestens gleich hoch wie die beruflichen zu werten sind, wenn nicht sogar höher. Ich wollte dies den Möglichkeiten gegenüberstellen, die ein Pool bietet. Es wäre für Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Rekrutierung von Pflegepersonen eine Erleichterung, wenn ein solcher Pool bestünde und bei Pflegepersonen, die in einem solchen Pool vorhanden sind, ist auch die Gewähr gegeben, dass sie die nötigen Fähigkeiten besitzen. Welcher Art diese Fähigkeiten sind ist natürlich eine andere Frage. Ich wollte sicher nicht den Fokus auf ein Pflegediplom legen. Das nur zur Klarstellung. Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich danke der Frau Regierungsrätin für ihre Aussagen. Das macht mich zuversichtlich, dass wir für diese angesprochenen Problemfelder im Zusammenhang mit dem Betreuungs- und Pflegegeld gute Lösungen finden werden. Auch Ihre Aussage zur Rekrutierung von einheimischen Pflegekräften kann man nicht positiv genug werten. Ich habe selber von einigen zum Beispiel liechtensteinischen Frauen gehört, die sich gerne für Stunden oder Nachtdienste zur Verfügung stellen würden.
Dann zu den Aussagen von Regierungsrat Quaderer zum ausländerrechtlichen Status: Sie haben gesagt, wir würden mit einem Sonderstatus ein Präjudiz schaffen, denn andere Berufsgruppen würden das Gleiche verlangen. Ja, das ist mir klar und ich bin mir dessen ganz genau bewusst. Ich habe das auch in meinem Votum angedeutet. Aber wenn wir hier keine pragmatische Lösung finden - das Problem wird ja durch die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft laufend verstärkt - dann werden unsere Probleme in der Betreuungs- und Pflegearbeit sich dramatisch verändern und zuspitzen und unsere bestehenden Alters- und Pflegeheime werden bei Weitem nicht ausreichen. Wir müssten die Anzahl der Pflegeplätze in den Heimen verdoppeln und sonst steht unsere reiche Wohlstandsgesellschaft aber ganz arm da. Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich bin auch für die Überweisung dieses Postulates, habe jedoch meine Bedenken zum Punkt c. Mit diesem Punkt c wird die Regierung gebeten aufzuzeigen, wie für diese spezifischen Aufgaben ein möglicher befristeter ausländerrechtlicher Sonderstatus dieser Personen aussehen könnte. Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass ich keiner Lösung zustimmen werde, die in irgendeiner Form den Sonderstatus Liechtensteins mit dem EWR gefährden würde. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Vogt hat gerade gesagt, dass er hier nicht zustimmen würde. Ich gebe einfach zu bedenken: Ist Ihnen bewusst - und das möchte an den Herrn Regierungsrat Quaderer sagen - die Debatte zum Ausländergesetz kann hier nicht Grundlage sein. Da hat man überhaupt nicht gesprochen von der zahlenmässigen Entwicklung, was hier demografisch abläuft. Und darum möchte ich die Postulatsfrage und wie sie durch die Abg. Doris Frommelt erklärt wurde schon massgeblich unterstützen. Ist Ihnen bewusst, dass bis ins Jahr 2015 die Altersgruppe 65 bis Lebensende um 30% steigt? Ist Ihnen bewusst, dass die Altersgruppe bis im Jahr 2020 um 50% steigt? Also hier haben wir ganz veränderte Ausgangslagen. Hier können wir nicht einfach sagen: Wir haben beim Ausländergesetz diese Debatte geführt. Wir haben diese Zahlen gar nicht berücksichtigt. Bis im Jahr 2030 haben wir eine Verdoppelung. Ich möchte Sie einfach bitten, diese Situation zu berücksichtigen. Ich bin auch nicht ein wahnsinniger Befürworter, um diese Aufenthaltsregelung hier zu lockern. Das macht mir auch ein bisschen Bauchweh. Auf der anderen Seite wollen wir doch, dass diese Gruppe auch entsprechend gepflegt werden kann.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Aussagen des Abg. Batliner explizit unterstützen und dem Abg. Vogt noch mitgeben: In Vorarlberg weiss man zum Beispiel, dass in spätestens zehn Jahren zirka 1'000 Pflegemitarbeiter fehlen werden. Jetzt kann man das umrechnen auf unser Land. Ich bin auch nicht dafür, dass wir den EWR verletzen, aber wir müssen uns jetzt fundierte Überlegungen machen, wie wir diese demografische Entwicklung irgendwo auch in dem Bereich abbilden, ansonsten werden wir da schöne Worte sprechen können, wenn wir die Leute zuhause pflegen wollen. Aber wenn uns so viele Leute fehlen, dann wird das einfach nicht möglich sein. Ich sehe die Problematik schon, aber diese Zahl wird die nächsten zehn Jahre rasant ansteigen.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Abg. Batliner und Abg. Gopp, ich glaube, wir sind nicht so weit entfernt voneinander. Wir alle sind uns der demografischen Entwicklung sehr wohl bewusst. So, wie ich das zumindest zu verstehen geglaubt habe, sind auch Sie Befürworter der Sonderlösung im EWR und wir müssen versuchen, eine Lösung zu finden, die den Sonderstatus mit dem EWR nicht gefährdet, aber trotzdem der demografischen Entwicklung Rechnung trägt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungsrat Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe noch eine Frage des Abg. Batliner zu beantworten. Er hat mich gefragt, ob ich mir bewusst sei, wie die Bevölkerungsentwicklung und die demografische Entwicklung aussehe. Das kann ich Ihnen mit Ja beantworten. Ich habe mich insbesondere als Sozialminister vier Jahre sehr intensiv mit solchen Fragen auseinander gesetzt. Insbesondere dann, wenn es immer wieder um die längerfristige Finanzierung der AHV gegangen ist. Und dort haben wir verschiedenste Szenarien aufgezeigt. Und im Bereich der Pflege und der Betreuung ist mir auch bewusst, was auf uns zukommt. Mit meinem Votum wollte ich Ihnen zum Ausdruck bringen, dass es eben nicht einfach ist, dass man nicht einfach nur mit dem Finger schnippen kann und sagen kann: Diesen Bedarf haben wir und den decken wir jetzt ab. Wir haben eine Personenfreizügigkeitslösung, die ich nach wie vor als Jahrhundertwerk betrachte. Und es ist sehr wohl und sehr gut abzuwägen, inwieweit wir, wenn wir hier beim Pflegepersonal eingreifen, inwieweit wir diese Jahrhundertlösung in Frage stellen wollen. Nichts weniger und nichts mehr wollte ich mit meinem Votum zum Ausdruck bringen.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte Ihnen zum Schluss der Debatte ganz kurz noch einige ganz aktuelle Zahlen vortragen. Frau Abg. Doris Frommelt, Sie haben die Zahlen vom August hier angeführt. Im Oktober sind wir bei 245 Bezügern. Also es hat sich nicht mehr drastisch erhöht, aber wie Sie dort angeführt haben, sind eben in den Stufen drei bis sechs 173 Personen bzw. in den hohen Pflegestufen 4 und 6 sind 116 Personen. Und bei den ganz hohen Pflegestufen, wo man also davon ausgehen kann, dass es einen 24-Stunden-Dienst benötigt, haben wir 74 Personen, die jetzt zuhause betreut und gepflegt werden. Das heisst also mit anderen Worten, dass diese Art der Pflege zu Hause doch genutzt wird und auch ein Bedarf und eben auch ein Bedürfnis danach besteht. Im Umkehrschluss müsste man einfach sagen: Wenn wir von diesen Pflegestufen 4 bis 6 ausgehen, die grundsätzlich dann eher in einem Pflegeheim betreut werden müssten, müssten wir jetzt ad hoc bei den Grössenverhältnissen unserer Pflegeheime ungefähr zwei Pflegeheime sofort hinstellen. Ich meine, das sind schon beeindruckende Zahlen.
Und noch etwas von meiner Seite zur demografischen Entwicklung: Sie haben es hier angesprochen. Die Zahl der über 60-Jährigen wächst. Was aber vor allem für uns wirklich, ich will nicht sagen besorgniserregend ist, aber doch für uns grossen Handlungsbedarf aufzeigt, dass eben die Zahl der über 80-Jährigen ganz rasant wächst in den nächsten 10 bis 15 Jahren und man also vor allem dort dann sehr grossen Bedarf haben wird. Und ganz zum Schluss möchte ich noch anführen: Wir müssen diese Angebote schaffen. Wir dürfen aber eines nicht übersehen und meine, das ist ja heute auch schon so: Ein grosser Teil dieser Leistungen wird noch immer zu Hause von den Angehörigen erledigt und auf die Mithilfe dieser Angehörigen werden wir auch in Zukunft nicht verzichten können. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, können wir zur Abstimmung schreiten. Der Antrag lautet, das Postulat über die häusliche Betreuung und Pflege im formulierten Sinne an die Regierung zu überweisen.
Wer mit dieser Überweisung an die Regierung einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist das Postulat mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden an die Regierung überwiesen und Traktandum 4 erledigt. -ooOoo-