Postulatsbeantwortung betreffend ein Konzept zur Förderung von Wissenschaft und Forschung (Nr. 101/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 2: Postulatsbeantwortung betreffend ein Konzept zur Förderung von Wissenschaft und Forschung.
Der Bericht bzw. die Beantwortung trägt die Nr. 101/2010 und steht zur Diskussion.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zwischen zwei Themen zur Verkehrspolitik Unterland widmen wir uns nun einem anderen Thema, bei welchem es auch um ein Konzept geht, bei dem die Frage aber, wie wir unseren Wirtschafts- und Bildungsstandort in Zukunft positionieren können und welche Rahmenbedingungen dazu seitens des Landes Liechtenstein erforderlich sind, zentral ist.
12 Abgeordnete der Vaterländischen Union haben ziemlich genau vor einem Jahr, nämlich am 22. Oktober 2009, ein Postulat zur Förderung von Wissensschaft und Forschung eingereicht und die Regierung eingeladen, dazu ein Konzept aufzuzeigen. Diesen Auftrag hat die Regierung nun erfüllt und die beiden Ressorts Wirtschaft und Bildung haben hier gemeinsam mögliche Handlungsoptionen und Stossrichtungen aufgezeigt. Dafür möchte ich mich bedanken.
Aufgrund des ganzen Berichts ist wohl klar, dass die Abgeordneten mit diesem Postulat den Finger auf einen wichtigen Punkt gelegt haben. Wie Sie den allgemeinen Ausführungen auf den Seiten 11 ff. entnehmen können, ist die Wissenschaft und die Forschung für jedes Land und somit gerade auch für unseren Kleinstaat von grosser Bedeutung und ein zentraler Motor für die Wirtschaft und das Wachstum. Insbesondere gehen von Forschung und Wissenschaft grosse Wachstumsimpulse aus und sie sind der Keim für die Innovationskraft einer Volkswirtschaft.
Dies hat auch die Regierung erkannt und in ihrer gestern der Öffentlichkeit vorgestellten Agenda 2020 der Forschung und Bildung unter dem formulierten Ziel «Wirtschaftsstandort stärken» eine grosse Rolle eingeräumt. Dies vor dem Hintergrund, dass die Regierung sich bewusst ist, dass einige Unternehmen aufgrund des internationalen Kostenwettbewerbs vermehrt ihre Produktionsstätten auslagern und sich am liechtensteinischen Standort auf wertschöpfungs- und forschungsintensive Tätigkeiten konzentrieren. Somit gewinnen Bildung, Forschung, Innovation und Dienstleistungskompetenz an Bedeutung für die liechtensteinische Wirtschaft und der Staat ist in der Pflicht, dafür die erforderlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen und dann auch, wenn nötig, anzupassen.
Ich möchte nun auf, aus meiner Sicht, vier zentrale Punkte eingehen:
1. Strategie und Wissenschafts- und Forschungsbeirat: Ich teile die Ansicht der Regierung, dass es sinnvoll ist, als Grundlage für die weiteren Schritte eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie zu entwickeln. Nicht glücklich bin ich aber darüber, dass hierbei die Schaltstelle bei der nationalen Kontaktstelle für Forschung und technologische Entwicklungen beim Amt für Volkswirtschaft liegen soll und «nur» begleitend von einem Wissenschafts- und Forschungsbeirat betreut werden soll. Ich bin der Ansicht, dass eine gute und innovative Wissenschafts- und Forschungsförderungsstrategie nur entstehen kann, wenn diese vom Wissenschafts- und Forschungsbeirat ausgearbeitet wird. Dies, da dort einerseits die Experten und andererseits die Praktiker und Vertreter der Wirtschaft in einem Gremium gemeinsam Ideen entwickeln können und daher aufgrund dieser Zusammensetzung die Bedürfnisse und die Entwicklungen der Praxis berücksichtigt werden können.
Ebenfalls ist aus meiner Sicht auch nur dieser Beirat in der Lage, die Schwerpunkt der Forschungsförderung zu setzen, da ich davon ausgehe, dass dies keine statische einmalige Vorgabe sein wird, sondern es unser Ziel sein muss, dass diese Schwerpunkte aufgrund des ermittelten Bedarfs und der Visionen immer wieder überprüft und auch anders gewichtet werden müssen.
Zudem ist die Gefahr auch gross, dass bei einer zu starken Angliederung an das Amt für Volkswirtschaft die Geistes- und Rechtswissenschaften etc. - welche gerade auch für den Finanzdienstleistungsbereich und dessen Innovationsfähigkeit und auch als Unterstützung des derzeitigen Transformationsprozesses in diesem Sektor wichtig wären, nicht ausreichend berücksichtigt werden können.
Es ist für mich daher zentral, dass der von der Regierung vorgeschlagene Forschungs- und Wissenschaftsbeirat, den ich sehr begrüsse, die zentrale Schaltstelle in Bezug auf Strategie, Weiterentwicklung, Kontakt mit den Wirtschaftsverbänden etc. ist und darin sowohl Vertreter der Wissenschaft und auch eben die Vertreter der Wirtschaft vertreten sind.
2. Zusammenwirken der Institutionen, welche sich mit Wissenschaft und Forschung beschäftigen: Die Regierung zeigt auf den Seiten 23 ff. auf, welche Institutionen sich in Liechtenstein derzeit mit Wissenschaft und Forschung beschäftigen. Es sind dies im Inland insbesondere die Hochschule und das Liechtenstein-Institut. Ich möchte hier nochmals unterstreichen, dass ich es sehr begrüsse, dass diese Institutionen, wie man der Seite 59 entnehmen kann, eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt haben, welche konkrete Kooperationsmöglichkeiten und deren Umsetzung prüft. Ich möchte an dieser Stelle die beteiligten Institutionen nochmals ermuntern, vor allem die aus meiner Sicht neuen Möglichkeiten einer starken Kooperation zu sehen und diesen Weg, auch wenn er bedeutet, Vergangenes hinter sich zu lassen, im Sinne der Stärkung des Wissenschaftsstandortes - gerade auch im Bereich der Geistes- und Rechtswissenschaften - in Zukunft gemeinsam zu gehen.
3. Finanzierungskonzepte: Noch nicht ganz zufrieden bin ich mit der Beantwortung des Postulates im Bereich der möglichen Finanzierungsmodelle und der Ausgestaltungsmöglichkeiten. Ich kann aber verstehen, dass die Regierung dafür eine Grundlagenstudie, welche mögliche Ausgestaltungen und vor allem auch die erforderlichen finanziellen Mittel näher durchleuchten soll, in Auftrag geben will.
Aufgrund der bereits gemachten Ausführungen zum Forschungs- und Wissenschaftsbeitrat ist es für mich zentral, dass sich dieser auch im Rahmen der Strategieausarbeitung mit den finanziellen Konsequenzen und den möglichen Varianten beschäftigt und anschliessend eine Lösung oder Lösungsvarianten vorschlägt. Wichtig ist dabei für mich, dass die Finanzierung, wie im Postulat gefordert, sowohl über staatliche als auch über private Mittel erfolgt und das Ziel des effizienten Mitteleinsatzes und der Schaffung von Synergien angestrebt wird.
In diesem Zusammenhang kann ich es nicht unterlassen, auf die Ausführungen zum Zukunftsfonds auf den Seiten 72 ff. einzugehen. Die Regierung schlägt vor, den Einsatz von Mitteln aus dem Zukunftsfonds zu prüfen. Meines Erachtens müssen wir zunächst nicht das überprüfen, sondern ganz offen die Frage diskutieren, ob das Gesetz über den Zukunftsfonds nicht generell einer Überprüfung, wobei auch eine gänzliche Aufhebung dieses Gesetzes kein Tabuthema sein darf, unterzogen werden soll. Für mich persönlich ist insbesondere Art. 5 Abs. 1 dieses Gesetzes, der wie folgt lautet, nicht wirklich praktikabel - ich zitiere:
«Art. 5 - Voraussetzungen für die Mittelverwendung:
1) Auf die Mittel des Zukunftsfonds für die gänzliche oder teilweise Finanzierung von Projekten und Aufgaben im Sinne von Art. 2 darf erst zurückgegriffen werden, wenn:
a) keine zusätzlichen Staatseinnahmen erschlossen und keine Einsparungen zur Deckung der Mehrausgaben erzielt werden können; und
b) keine hinreichenden anderen Mittel zur Ausgabendeckung zur Verfügung stehen».
Seien wir ehrlich. Aufgrund dieser Formulierung wird es nun meines Erachtens gar nie möglich sein, aus dem Zukunftsfonds Mittel zu verwenden, denn wir werden immer die Möglichkeit haben, irgendwo, auch wenn es nur kleine Beträge sind, zu sparen oder über Steuereinnahmen oder Gebührenerhöhungen zusätzliche Staatseinnahmen zu erschliessen.
Somit komme ich zum Schlusswort: Sozusagen als Ausfluss von all dem ist klar, dass die Regierung dem Landtag ein Gesetz zur Förderung der Forschung vorlegen soll. Ich bitte die Regierung, dass - auch wenn ich mir bewusst bin, dass die Arbeiten für die Umsetzung dieses Konzepts nicht gering sind - der Landtag auf dieses Gesetz nicht zu lange warten muss und wir verhindern, Zeit zu verlieren, um Liechtenstein im Bereich der Forschung und Wissenschaft besser zu positionieren. Ich hoffe, dass es uns gelingt, Wissenschaft und Forschung als Standortfaktoren aufgrund guter Rahmenbedingungen für Liechtenstein positiv zu positionieren. Unser Ziel muss es sein, aufgrund des Zusammenwirkens von Staat, Wirtschaft und den Forschungsinstitutionen gemeinsam die Basis für die Innovationskraft unserer Wirtschaft zu schaffen und die dafür eingesetzten Mittel effizient und mit Praxisrelevanz einzusetzen. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke fürs Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Am 23.Oktober 2009 reichten 12 Abgeordnete der Vaterländischen Union ein Postulat zur Förderung von Wissenschaft und Forschung ein. Die heute vorliegende Postulatsbeantwortung der Regierung gibt detailliert Antwort auf die von der VU gestellten Fragen. Dafür möchte ich mich bei der Regierung, insbesondere bei Bildungsminister Hugo Quaderer und Wirtschaftsminister Martin Meyer, recht herzlich bedanken.
Den wohlwollenden Ausführungen der Regierung kann ich entnehmen, dass das VU-Postulat auf sehr offene Ohren gestossen ist. So schreibt die Regierung auf Seite 5 - ich zitiere: «Wissensarbeit und Forschung sind Wachstumsmotoren für Liechtenstein. Studien belegen, dass Investitionen in Bildung und Forschung den höchsten Zinseszinseffekt erzielen». Des Weiteren kann ich der Postulatsbeantwortung auf Seite 13 entnehmen, dass «Wachstumsimpulse eng mit Innovation und Forschung verbunden sind». Die beiden zitierten Textpassagen sollten uns Anlass genug sein, der Wissenschaft und Forschung eine verstärkte Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Ich möchte nun auf einige Aspekte der Postulatsbeantwortung näher eingehen. In Liechtenstein werden jährlich beinahe CHF 350 Mio. in Forschungsprojekte und Forschungsprogramme investiert. Dieser Umstand verleiht Liechtenstein im internationalen Vergleich einen absoluten Spitzenplatz. Wenn wir allerdings die Zusammensetzung dieser CHF 350 Mio. etwas genauer betrachten, stellen wir eine weitere Eigenheit Liechtensteins fest. So trägt die Privatwirtschaft den Bärenanteil von 98,5%, der Staat beteiligt sich mit geringen 1,5% daran. Wenn Sie jetzt das Gefühl haben, dass meine Worte diesen Umstand als Manko definieren, muss ich Sie enttäuschen. Ich interpretiere dieses Verhältnis als grosses Qualitätsmerkmal unserer Wirtschaft. Es ist meiner Meinung nach auch nicht die Aufgabe des Staates, hier eine grosse Veränderung herbeizuführen. Es ist vielmehr unsere Aufgabe als Parlament und Regierung, die Rahmenbedingungen für eine optimale Wissens- und Forschungsförderung zu definieren.
Zu diesen optimierten Rahmenbedingungen gehört meiner Meinung nach auch die bessere Koordination und Zusammenführung bzw. Einander-Näherbringen der verschiedenen forschungstätigen Institute und Einrichtungen. Nach Meinung der Postulanten sollen Doppelspurigkeiten bei den verschiedenen Forschungsinstituten vermieden werden und allfällige Synergieeffekte genutzt werden. Hier sehe ich die Anbindung des Liechtenstein-Instituts an die Universität als grosse Chance. Gemäss Ausführungen der Regierung auf Seite 59 wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der beiden Institute eingesetzt, welche bis Ende 2010 einen Bericht zuhanden der Regierung erstellen soll, in welchem die Nahtstellen und konkrete Kooperationsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Aber auch die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Universitäten sähe ich als gewinnbringend für alle an.
Welches sollen nun die nächsten Schritte sein? Die Regierung schlägt in der Postulatsbeantwortung einige verschiedene Handlungsempfehlungen und Stossrichtungen vor. Ich gehe lediglich auf diejenigen kurz ein, welche ich der Regierung als weiteren Folgeauftrag anschliessend mitgeben möchte.
a) Einsetzung eines Wissenschafts- und Forschungsbeirats.
Die Regierung schlägt als Stossrichtung 1 (Seite 51 ff.) die zeitnahe Entwicklung einer Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2020 vor. Diese soll dann die Grundlage für die Wissens- und Forschungspolitik in den kommenden Jahren sein. Als besondere Merkmale dieser Strategie sollen gelten:
- Fokussiert fördern wo erforderlich;
- Freiräume gewähren wo notwendig.
Die Wissenschafts- und Forschungsstrategie soll deutlich machen, welche Ziele das Land für die Bereiche der Forschung kurz-, mittel- und langfristig erreichen möchte und welche Förderungen dafür gesichert bereitgestellt werden. Bei der Erstellung dieser Strategie soll die Regierung auf die Beratung eines Wissenschafts- und Forschungsbeirats zurückgreifen können. Hier sehe ich einen ersten Schritt, welcher gemacht werden muss. Gemäss Hochschulgesetz kann durch die Regierung ein «wisschenschaftlicher Beirat» für das Hochschulwesen eingesetzt werden.
Ich möchte die Regierung beauftragen, einen Wissenschafts- und Forschungsbeirat einzusetzen. Dieser Beirat soll verschiedene Aufgaben übernehmen. So soll er zum Beispiel Forschungsaktivitäten in Liechtenstein erfassen und koordinieren oder jährlich über die Aktivitäten und Ergebnisse zuhanden der Regierung Bericht erstatten und den Dialog zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fördern sowie geeignete Massnahmen vorschlagen.
Bei der Zusammensetzung des Wissenschafts- und Forschungsbeirats sollte die Regierung auf die verschiedensten Disziplinen Rücksicht nehmen. So ist es meiner Meinung nach unerlässlich, dass Vertreter der folgenden Zweige involviert bzw. nominiert werden:
- der Wirtschaft;
- der wissenschaftlich forschenden Einrichtungen Liechtensteins;
- der Wissenschaft ausländischer Einrichtungen in den Bereichen Wirtschafts-, Sozial-, Geistes-, Rechts- und Naturwissenschaften sowie der Technik;
- Vertreter aus den Ressorts Bildung und Wirtschaft.
Diesem neu einzusetzenden Beirat obliegt es dann, eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2020 zu entwickeln, die mit innovationspolitischen Massnahmen abzustimmen ist.b) Gesetz zur Förderung der Forschung und Innovation.
Als Stossrichtung 2 schlägt die Regierung vor, dass die Förderung der Forschung und Innovation in einem Gesetz geregelt sein soll. Dieses Gesetz soll den Zweck, die Ausgestaltung der Förderung und die Organisation regeln. Die Ziele des Gesetzes sind:
- Die gesetzliche Grundlage für eine nachhaltige Forschungs- und Innovationsförderung schaffen.
- Die Forschung und Innovation sowie die Verbreitung der Ergebnisse fördern und
- die sparsame und wirtschaftliche Verwendung der staatlichen Fördergelder sicherstellen.
Durch die gesetzliche Regelung werden Klarheit und Sicherheit bezüglich der Finanzierung und Organisation der Förderungen geschaffen und Verbindlichkeiten eingegangen.
Ich möchte die Regierung beauftragen, weitere Schritte in Richtung gesetzlicher Grundlage zur Förderung der Forschung und Innovation einzuleiten.
c) Verstärkte Zusammenarbeit von wissenschaftlichen Einrichtungen im Land sowie vom Staat mitgetragenen Institutionen im Ausland.
Der Wissenschaftsstandort Liechtenstein wird von drei Institutionen geprägt, die im Bereich der Forschung tätig sind. Dies sind:
- die Universität Liechtenstein;
- das Liechtenstein-Institut;
- die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL).
Durch die Beteiligung an der Hochschule für Technik NTB und am CSEM Landquart kommen zwei ausländische wissenschaftliche Einrichtungen hinzu, die in der benachbarten Region angesiedelt sind. Auch wenn die inhaltlichen Ausrichtungen dieser Einrichtungen in Lehre und Forschung sehr unterschiedlich sind, sollen bei einzelnen Themen Kooperationen projektbezogen durchgeführt werden. Bei interdisziplinären Themen können sich auch neue Kooperationsfelder öffnen.
Insbesondere bei den beiden wesentlich durch Staatsbeiträge getragenen Institutionen sehe ich eine ganz enge Kooperation und Zusammenarbeit, wenn nicht sogar eine Anbindung des Liechtenstein-Instituts an die Universität Liechtenstein.
d) Forschungsförderungsfonds
Auf den Seiten 66 ff. der gegenständlichen Postulatsbeantwortung werden Ausführungen über die Einrichtung eines liechtensteinischen Forschungsfonds gemacht. Vor zirka zehn Jahren wurde von Prof. Dr. Hans-Jörg Rheinberger, Direktor am Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte in Berlin, vorgeschlagen, einen liechtensteinischen Forschungsfonds zu errichten. Prof. Rheinberger legt in seinem Positionspapier diverse Massnahmen dar, welche meiner Meinung nach in die weitere Bearbeitung durch die Regierung einfliessen müssen. Als Handlungsemfehlung 5.3 schlägt die Regierung vor, dass eine Grundlagenstudie die konkrete Gestaltung und Abwicklung eines liechtensteinischen Forschungsfonds unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Fördermöglichkeiten ermitteln und Lösungen aufzeigen sowie Vorschläge für die finanzielle Ausgestaltung darlegen soll. Ich möchte die Regierung auffordern, eine solche Grundlagenstudie zu erstellen und dem Landtag mögliche Finanzierungsformen aufzuzeigen.
An dieser Stelle möchte ich die Regierung bitten, auch die Rolle des Zukunftsfonds gründlich zu hinterfragen und mögliche Szenarien einer Finanzierung des Forschungsförderungsfonds aus dem Zukunftsfonds zu prüfen. Abschliessend danke ich der Regierung für die Beantwortung des Postulats. Danke. Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. «Die Beantwortung des Postulats soll als Grundlage für die zu erarbeitende Strategie dienen», so heisst es auf Seite 75 der Postulatsbeantwortung. Seit Corporate Governance ist die Strategie nicht mehr Sache des Landtags, entsprechend werde ich die heutige Debatte, die Chance nutzen, um Anmerkungen anzubringen. Das folgende, für eine Postulatsbeantwortung doch längere Votum bitte ich in diesem Kontext zu verstehen.
An dieser Stelle möchte ich mich für die Postulatsbeantwortung der Regierung bedanken und auch hier schon anmerken, dass ich den Vorrednern in einigen Punkten zustimmen kann und im Laufe meines Votums das auch tun werde, es doch aber ein paar Punkte gibt, bei denen ich eine andere Sichtweise vertrete.
In der vorliegenden Postulatsbeantwortung ist auf Seite 22 ausgeführt: «Für Liechtenstein führen die gesamten Aufwendungen der Wirtschaft und des Staates für Forschung und Entwicklung zu einem internationalen Spitzenplatz. Die von der liechtensteinischen Wirtschaft aufgewendeten Forschungs- und Entwicklungs-Beiträge werden von wenigen Industriebetrieben im Bereich der angewandten Forschung erbracht und machen dabei den überwiegenden Teil dieser Aufwendungen aus. Liechtenstein als Staat trägt hingegen nur einen kleinen Teil zu den gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen bei».
Auch der Abg. Hilti hat dies schon angebracht. Auch ich sehe das als ein sehr positives Resultat. Liechtenstein belegt im internationalen Vergleich bezüglich Aufwendungen in Forschung und Entwicklung einen, wenn nicht den internationalen Spitzenplatz. Mit fast 7% des Bruttoinlandprodukts knapp dreimal mehr als der OECD-Mittelwert. Es gilt zu erwähnen, dass ein grosser Teil dieser Aufwendungen in der Wirtschaft bzw. in der Industrie getätigt wird, was auch verdeutlicht, dass Liechtenstein über eine sehr starke Industrie - wie auch der Abg. Hilti ausgeführt hat - verfügt, welche die zentrale Bedeutung von Forschung und Entwicklung erkennt und in der Lage ist, aus eigener Kraft die notwendige Finanzierung zu sichern. Entsprechend ist sie auch in der Lage, im globalen Wettbewerb nachhaltig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Was will man da als Staat mehr? Liechtenstein belegt einen Spitzenplatz und doch sieht die Regierung Handlungsbedarf bezüglich der Förderung von Forschung und Entwicklung. Die notwendigen Handlungsfelder und Stossrichtungen wurden in diesem Bericht ausgearbeitet. Auch ich bin beim Studium dieser Unterlagen zum Schluss gekommen, dass es für den Staat Verbesserungspotenzial gibt. Mehr jedoch in Organisation und Struktur als bei finanziellen Mitteln. Am besten lässt sich dies anhand der einzelnen Stossrichtungen kommentieren.
Zu den Stossrichtungen: Die vorliegende Postulatsbeantwortung empfiehlt sieben Stossrichtungen.
Stossrichtung 1: Der vorliegende Bericht zeigt vor allem eines: Unser Staat fördert bereits und das in verschiedenen Programmen, in einer schon fast beeindruckenden Anzahl. So werden vom Staat Förderbeiträge an den Schweizer Nationalfonds (SNF), an die Förderung wissenschaftlicher Forschung in Österreich (FWF), an das Europäische Forschungs-Rahmenprogramm (RP7), an das Centre Suisse d’Electronique et de Microtechnique kurz CSEM Landquart, an das European Institute of Technology (EIT), das Competition and Innovation Programme (CIP), das Competence Center zum Technologie- und Informationsmanagement (CC-IT) und an das KMU Zentrum geleistet. In Planung sind das Innovationszentrum Rheintal (IZR) und der Wissens- und Technologie Transfer Rheintal (WTT). Des Weiteren kommen der Forschungsförderungsfonds (FFF) plus die Basisfinanzierung der Forschung der Hochschule Liechtenstein und die Unterstützung des Liechtenstein-Instituts hinzu.
Diese zahlreichen Programme mit heterogener finanzieller Unterstützung des Staats erscheinen mir historisch gewachsen und folgen keiner gesamtheitlichen Wissenschaft und Forschungsstrategie. Die Entwicklung einer entsprechenden Strategie erscheint mir folglich sehr vernünftig. Eine systematische Identifikation von Schwerpunktfeldern und das Beseitigen von strukturellen Defiziten kann ich durchaus unterstützen. Bei der Schaffung von quantitativer wie auch qualitativ hinreichender Forschungsinfrastruktur möchte ich bei der Regierung nachfragen: Die Hochschule Liechtenstein, künftig Universität Liechtenstein, hat diesbezüglich schon in früheren Ausführungen Bedarf angemeldet. Verständlicherweise, da das Aufgabenfeld mit dem Schritt zur Universität ausgeweitet wurde.
- Reicht nun die bestehende Infrastruktur für die Strategieumsetzung unserer künftigen Universität aus oder muss mit zusätzlichen Infrastrukturbedürfnissen gerechnet werden?
- Gibt es weitere Institutionen, die Bedarf an Infrastruktur für Forschung und Entwicklung angemeldet haben?
Stossrichtung 2: Die Förderung der Forschung und Innovation in einem Gesetz zu regeln ist für mich die logisch folgende Konsequenz aus Stossrichtung 1. Diesbezüglich erscheint es mir wichtig, alle Forschungsbeiträge in diesem Gesetz zu regeln. Eine vernünftige und abgestimmte Verteilung der verschiedenen Förderbeiträge könnte verbessert durchgeführt werden, strukturelle Anpassungen können im Lichte des Gesamtkontexts entschieden werden. Meinem Verständnis nach würden aktuelle Staatsbeiträge, wie beispielsweise an Hochschulen und Institutionen, welche die Wissenschaft und Forschung unterstützen, künftig neu über dieses Gesetz geregelt werden. Die bisherigen Budgetpositionen würden damit durch diesen Fördertopf der Wissenschaft und Forschung ersetzt werden. Ich bitte die Regierung dies klärend zu korrigieren, wenn hier ein anderes Verständnis vorherrscht. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass der Landtag schon mehrfach bezüglich Forschung und Wissenschaft die angewandte Forschung und den Praxisbezug als prioritär eingestuft hat. Eine eventuelle Grundlagen- oder offene Forschung soll, wenn wirklich notwendig, nur einen geringen Teil der Aufwendungen darstellen.
Stossrichtung 3: Die Schaffung eines unabhängigen Wissenschafts- und Forschungsbeirats - auch ein nachvollziehbarer Schritt zur Verbesserung einer strukturierten Vorgehensweise. Wo dieser Beirat angehängt wird, wie von der Abg. Hilti ausgeführt, ist meines Erachtens nicht die zentrale Frage. Zentral erscheint mir bei der Zusammenstellung eines solchen Beirats, die Ausgewogenheit der Kräfte sicherzustellen. So bitte ich eine ausgewogene Vertretung verschiedener Interessenvertreter sicherzustellen, auch wieder im Lichte der angewandten Disziplinen, welche prioritär zu sehen sind. Bei der jährlichen Berichterstattung möchte ich bitten zu prüfen, inwiefern die Aktivitäten und Ergebnisse auch veröffentlicht werden könnten und nicht wie jetzt ausgeführt, nur zuhanden der Regierung erstellt werden. Des Weiteren möchte ich anregen, bei den Gutachten ein wenig Zurückhaltung zu üben, die Gelder sollten möglichst für die entsprechenden Aktivitäten für die Forschung zur Verfügung stehen und nur, wenn wirklich notwendig, für Gutachten verbraucht werden.
Stossrichtung 4: Eine Zusammenarbeit verschiedener wissenschaftlicher Einrichtungen im Land ist natürlich zu begrüssen. Bezüglich der Aufforderung von Landtagsabgeordneten, die mögliche Integration des Liechtenstein-Instituts in die Hochschule Liechtenstein zu prüfen, möchte ich der Vollständigkeit halber hinzufügen, dass auch mehrfach angeregt wurde zu prüfen, ob es Synergien gibt, welche genutzt werden könnten. Ein Schritt, welcher nicht so stark in die wissenschaftliche Unabhängigkeit eingreifen würde.
Stossrichtung 5: Die 5. Stossrichtung empfiehlt weiterhin eine aktive Teilnahme an den europäischen Forschungsprogrammen und die Schaffung eines liechtensteinischen Forschungsfonds. Diese Forschungsprogramme vorerst beizubehalten ist durchaus nachvollziehbar, nicht zuletzt sind auch einige Programme an vertragliche Verpflichtungen geknüpft. Im Zuge einer Strategieerarbeitung sollten aber diese Programme durchaus in Frage gestellt werden. Wie auf Seite 63 ausgeführt, ist es für kleine Länder kaum möglich, die Gestaltung solcher Rahmenprogramme aktiv mitzugestalten. Auch sind die Chancen, Förderungen zu erhalten, für KMUs oder kleinere Institutionen praktisch unmöglich. Die Frage des Kosten/Nutzen-Verhältnisses muss auch künftig vor einem Beitritt gestellt werden. Manche Fördermittel könnten hier lokal mehr bewirken als in einem internationalen Fördertopf, was die Schaffung eines liechtensteinischen Forschungsfonds durchaus rechtfertigen könnte.
Es sollte aber nicht unerwähnt bleiben, dass der Staat heute schon verschiedene liechtensteinische Forschungsprojekte finanziell unterstützt. Hierbei können vor allem Forschungsarbeiten an der Hochschule Liechtenstein und am Liechtenstein-Institut genannt werden. Dem Konzept, alle finanziellen Mittel erst unter einem Wissenschafts- und Forschungstopf zusammenzufassen und aus diesem alle Förderzuweisungen vorzunehmen, kann ich einiges abgewinnen. Ich möchte hier aber nicht verstanden haben, dass ein neuer Forschungsfond mit neuen Mitteln geschaffen wird. Nach Erarbeitung der Strategie und der Zusam-menführung aller Förderbeiträge kann meines Erachtens eine Diskussion bezüglich eventuell notwendiger, moderater Erhöhungen dieses Förderbeitrages geführt werden. Auf jeden Fall müssen jegliche Aufwendungen aber mit der laufenden Rechnung des Staatshaushalts finanziert werden können.
Auf Seite 68 des vorliegenden Berichts wird Folgendes ausgeführt - ich zitiere: «Die Dotierung des Fonds müsste eine nachhaltige Positionierung und Förderung der Forschung ermöglichen. Beispielsweise vergibt der luxemburgische Forschungsförderungsfonds jährlich rund CHF 42 Mio». Hierzu möchte ich bei der Regierung nachfragen: Sind hier schon konkrete Vorstellungen bezüglich der angedachten Grössenordnung in Liechtenstein zu nennen?
Des Weiteren hat der Landtag im vergangenen Jahr Finanzzahlungen an das Liechtenstein-Institut und an die Hochschule Liechtenstein beschlossen. Sind diese jährlichen Finanzzahlungen genügend, um eine nachhaltige Positionierung und Förderung Ihrer Forschungen zu ermöglichen?
Auf Seite 67 des Berichts wird ein Aufteilungsschlüssel von 30% für freie Forschung bzw. 70% für orientierte Forschung vorgeschlagen. Bei der freien Forschung werden Kosten für Konferenzen, Publikationsbeiträge, Personenförderungen und internationale Zusammenarbeit genannt. Dies erscheint gemäss den Ausführungen in der alleinigen Kontrolle des Instituts zu liegen. Entsprechend möchte ich anregen zu prüfen, ob diese Position nicht besser direkt über das Institut geleistet werden soll. Diese Position sollte ja nicht die grösste Budgetposition darstellen. Die orientierte oder angewandte Forschung bietet sich hingegen für das Konzept des Wissenschafts- und Forschungsfonds an.
Stossrichtung 6: Attraktive Rahmenbedingungen für Nachwuchswissenschaftler und Spitzenforscher am Standort Liechtenstein. Dem Titel zufolge eine vernünftige Sache, aber die folgenden zwei Seiten im Bericht werfen einige Fragen auf. So wird hier zur Diskussion gestellt, ob Promotions-, Habilitations- und anderweitige Forschungsstipendien künftig nicht besser gemäss Forschungsschwerpunkten unterstützt werden sollen. Wäre dies das Aus für Stipendien für Liechtensteiner Studenten ausserhalb der Forschungsschwerpunkte des Fürstentum Liechtensteins? Zählen Studienrichtungen wie Biologie, Chemie, Medizin oder Naturwissenschaften zu unseren Forschungsschwerpunkten?
Auf Seite 70 wird ausgeführt: «Durch attraktive Rahmenbedingungen und spezielle Förderungsmassnahmen sollen talentierte Nachwuchswissenschaftler an den Forschungsplatz Liechtenstein angezogen werden». Auf Seite 71 werden besondere Fördermassnahmen aufgelistet, wie beispielsweise Unterstützung spezieller Projekte von Jungwissenschaftlern, Förderung von Tenure-track-Professuren - was eine Stelle auf Lebenszeit nach entsprechender Bewährungsprobe darstellt -, Bereitstellung von Fördermitteln beim Start in die wissenschaftliche Eigenständigkeit durch die Gründung eines eigenen Forschungsteams, Bereitstellung spezieller Fördermittel für etablierte Forscher zur Unterstützung exzellenter Projekte, um nur einige zu nennen. Diese Liste erscheint mir schon den Charakter eines Wunschkonzerts zu haben. Kann mir hier die Regierung Ausführungen machen, welche finanzielle Grössenordnungen hier angedacht werden?
Generell möchte ich zu bedenken geben, dass den Kampf um Spitzenleute nicht nur die Hochschulen, sondern auch die Industrieunternehmen in Liechtenstein führen, welche heute CHF 350 Mio. in Forschung und Entwicklung investieren. In dieser Privatwirtschaft wird die Personenfreizügigkeit als grosse Hürde gesehen, um die besten Kräfte ins Land zu holen. Auf jeden Fall sollte der Wettbewerb um Spitzenkräfte durch staatliche Eingriffe aber nicht verzerrt werden.
Zusammengefasst ist die Stossrichtung 6 für mich zu unausgereift, welche ich in dieser Form nicht unterstützen kann.
Stossrichtung 7: Der Einsatz aus Mitteln des Zukunftsfonds für Forschungsaufwendungen wird geprüft. Zu dieser Stossrichtung habe ich eine klare Haltung. Wenn wir nicht in der Lage sind, unsere Forschungs-aufwendungen mit der laufenden Rechnung des Staatshaushalts zu decken, handeln wir einfach nicht nachhaltig. In der vorliegenden Form kann ich die Stossrichtung 7 nicht unterstützen.
Um den Kreis meines Votums hier zu schliessen, nun zurück zum eingangs erwähnten Zitat: «Die von der liechtensteinischen Wirtschaft aufgewendeten Forschungs- und Entwicklungsbeiträge werden von wenigen Industriebetrieben im Bereich der angewandten Forschung erbracht und machen dabei den überwiegenden Teil dieser Aufwendungen aus. Liechtenstein als Staat trägt hingegen nur einen kleinen Teil zu den gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen bei».
Dass der Staat einen Beitrag an Forschung und Entwicklung leistet, ist für mich durchaus zu rechtfertigen. Das primäre Ziel des Staates aber soll die Schaffung und Weiterentwicklung optimaler Rahmenbedingungen sein. Mit der Vergabe von finanzellen Mitteln hingegen sollte vorsichtig umgegangen werden.
Des Weiteren heisst es, nur wenige Industriebetriebe erbringen heute den überwiegenden Teil der Aufwendungen in Forschung und Entwicklung. Meines Erachtens sollte hier die Frage sein: Wie kann der Staat die Rahmenbedingungen der Privatwirtschaft verbessern, damit weitere Unternehmen in der Lage sind, Ihre eigene Forschung und Entwicklung zu starten oder auszubauen, diese Forschung und Entwicklung selbst zu finanzieren? Auf keinen Fall aber kann der Staat die Finanzierung der Forschung und Entwicklung übernehmen. Besten Dank. Abg. Pepo Frick
Die Beantwortung des Postulates ist ausführlich, der Ist-Zustand wird transparent dargestellt. Wir erfahren wieder einmal über die wichtigen Wachstumsmotoren für Liechtenstein, nämlich Wissensarbeit und Forschung. Es wird hervorgehoben, dass Investitionen in Bildung und Forschung den höchsten, so genannten Zinseszinseffekt erzielen. Gleichzeitig wird aber festgehalten, dass die staatlichen Aufwendungen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung im internationalen Vergleich niedrig sind.
Ich erfahre auch, dass 2006 eine nationale Kontaktstelle für Innovation und technologische Entwicklung eingesetzt wurde, personell aber erst 2010 besetzt wurde. Eine der Hauptaufgaben dieser neuen Stelle ist die Umsetzung des Regierungskonzeptes zur Förderung der Investitionsfähigkeit des Werkplatzes Liechtenstein. Hier meine erste Frage: Was sind die Schwerpunkte dieses Regierungskonzeptes und in welche Richtung wurde 2010 von dieser nationalen Kontaktstelle gearbeitet?
Auf den letzten Seiten der Postulatsbeantwortung werden von der Regierung empfohlene Stossrichtungen und Handlungsempfehlungen dargelegt. In dieser allgemeinen Formulierung können wir uns alle finden oder optimistisch formuliert: Alles wird sich gut entwickeln. Empfehlungen sind wichtig, genügen aber nicht, um ein Ziel zu erreichen. Es stellen sich diverse Fragen:- Wann wird der Forschungsbeirat eingesetzt, welcher die Entwicklung der Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2020 begleiten soll?
- Bis wann darf ein neues Gesetz zur Förderung von Forschung und Innovation erwartet werden?
- Bis wann darf erwartet werden, dass dieses Gesetz seine Wirkung erzielt?
Die Idee eines liechtensteinischen Forschungsfonds steht schon lange im Raum. Ein Positionspapier von Prof. Rheinberger, Direktor am Max-Planck-Institut in Berlin, liegt seit zehn Jahren vor mit konkreten, vorgeschlagenen Massnahmen. Wann werden diese Unterlagen wieder aus der Schublade geholt?
Ohne Investitionen werden keine Ziele erreicht. Die Regierung schlägt vor, dass die liechtensteinische Öffentlichkeit und Politik intensiv darüber diskutieren sollen, ob der staatliche Zukunftsfonds zur Finan-zierung eines liechtensteinischen Forschungsfonds herangezogen werden sollte. Hier die Frage an die Regierung: Bestehen für diese Herausforderung konkrete Lösungsansätze bzw. eine Informationsstrategie?
Für mich zusammengefasst: Die Postulatsbeantwortung gibt einen Überblick über den Ist-Zustand. So lange aber nicht ein konkreter Massnahmeplan mit Zeitplan und Finanzbedarf auf dem Tisch liegt, bleibt auch dieses Papier eine theoretische Abhandlung. Als Abgeordneter darf oder muss ich dieses Postulat zur Kenntnis nehmen. Ich möchte aber der Regierung beliebt machen, dass sie dem Landtag zeitnah - diesen Ausdruck habe ich im Bericht mehrmals gefunden - zeitnah ein klares Konzept mit Zeitplan und Finanzbedarf vorlegt, damit die formulierten hohen Ziele erreicht werden können. Danke. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Wie meine Vorredner spreche auch ich mich ebenfalls grundsätzlich positiv zur vorliegenden Postulatsbeantwortung der Regierung aus. Über Förderung von Forschung und Wissenschaft nachzudenken, sich damit auseinander zu setzen und die richtigen Weichen zur richtigen Zeit zu stellen, liegt in der Verantwortung der Politik.
Gerade Bildung, Wissenschaft und Forschung sind essenziell für die Weiterentwicklung unseres Landes, was aus der Postulatsbeantwortung ja auch klar hervorgeht.
Auch meinerseits einige Aspekte, Bemerkungen bzw. Fragen an die Regierung zum Thema:
- Die Postulatsbeantwortung ist eine gute und wichtige Bestandesaufnahme über bereits bestehende Förderungen und Einrichtungen.
- Die Aussage gemäss Stossrichtung 1 - «Liechtenstein entwickelt zeitnah eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2020» - ist wohl von zentraler Bedeutung und erste Zielsetzung.
- Nicht beantwortet sind heute etliche Fragen aus dem Postulat, denn eine Strategie muss erst entwickelt und ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden. Erst wenn Strategie und Gesetz vorliegen, haben wir eine konkrete Diskussionsgrundlage und können Handlungsempfehlungen abgeben.
- Schon bisher unterstützt und fördert das Land Liechtenstein Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowohl im Land selber als auch in der Region. Es kann meines Erachtens daher nicht zielführend sein, mit einem Wissenschafts- und Forschungsfonds einen neuen «Topf» zu schaffen, aus dem zusätzliche und parallele Gelder fliessen. Im Sinne einer Gleichbehandlung stelle ich mir einen einzigen Förderungsfonds vor, aus dem nach Vorliegen einer entsprechenden Strategie und nach einer gesetzlichen Grundlage über die Auszahlungen an die verschiedenen Interessenvertreter entschieden werden kann.
- Zudem dürfen von Fördergeldern nicht nur die im Hochschulbereich tätigen Institute profitieren, auch die Wirtschaft - Industrie und KMUs - müssen durch Wachstumsimpulse und die Schaffung von optimalen Rahmenbedingungen entsprechend unterstützt werden, denn Innovation und unternehmerische Initiative sind wesentlich für einen attraktiven Wirtschaftsstandort.
- In der Handlungsempfehlung 4.1 wird eine verstärkte Zusammenarbeit der verschiedenen Hochschulinstitutionen angestrebt. Des Weiteren wird ausgeführt, dass bereits eine Arbeitsgruppe mit den Möglichkeiten der Zusammenarbeit des Liechtenstein-Instituts und der Hochschule befasst ist. Meine erste Frage: Liegen bereits erste Ergebnisse vor bzw. zeichnen sich Kooperationsmöglichkeiten ab?
- Aus der Postulatsbeantwortung geht hervor, dass der luxemburgische Forschungsförderungsfonds jährlich CHF 42 Mio. an Geldern ausgibt. Meine Frage an die Regierung zum Finanzbedarf: Von-
welchen jährlichen Beträgen geht man bei der Schaffung eines entsprechenden Fonds in Liechtenstein aus?
- Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass ein Wissenschafts- und Hochschulbeirat eingesetzt wird, der neben verschiedenen anderen Aufgaben auch die Auswahl der förderwürdigen Projekte vornimmt. Diese Aufgabe erscheint mir wohl die anspruchsvollste zu sein und verlangt nach klaren Kriterien. Fragen kommen auf wie: Wie kommt man generell zu Fördergeldern? Hat jeder, der forscht, eine Chance auch finanziell gefördert zu werden? Muss die Forschung liechtensteinbezogen sein? Trifft dies zu, werden schweizerische oder europäische Gelder wohl spärlich fliessen. Will man aber an europäische Fördergelder kommen, muss diese Forschung auch für andere Länder interessant sein. Was bringt Forschung in diesem Fall aber wiederum für unser Land? Ist sie dann überhaupt grössenverträglich? Und so weiter und so fort.
- Weiters fällt mit auf, dass in der Postulatsbeantwortung die medizinische Forschung nicht aufgeführt wird. Meine Frage: Hat dies einen speziellen Grund oder schliesst der Begriff «naturwissenschaftliche Forschung» auch die medizinische Forschung ein?
- Neben staatlichen Förderbeiträgen sind auch private Initiativen und Förderung aus privaten Institutionen/Stiftungen etc. nach wie vor äusserst wichtig. Diese Förderungen können nicht genug gewürdigt werden. Diese Position hat auch S.D. der Erbprinz anlässlich der Promotionsfeier der Privaten Universität Triesen am letzten Samstag mit Nachdruck vertreten.
- Zum Zukunftsfonds bzw. zur Verwendung von Geldern aus diesem Fonds: In der Handlungsempfehlung 7 heisst es, dass die Liechtensteiner Öffentlichkeit und Politik intensiv darüber diskutieren soll, ob der Zukunftsfonds zur Finanzierung eines liechtensteinischen Forschungsfonds und anderer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des Staates herangezogen werden sollte. Hier stellt sich für mich die Frage, wie das denn in der Praxis vonstatten gehen soll, dass die Liechtensteiner Öffentlichkeit intensiv über diese Thematik des Zukunftsfonds diskutieren soll. Meines Erachtens sind hier doch allein Regierung und Landtag in der Verantwortung. Der Zukunftsfonds war eine verantwortungsbewusste, zukunftsweisende und zukunftssichernde Entscheidung unserer Vorgänger in Regierung und Landtag und darf nicht beim ersten rauen Wind fallen.
- Aus den Landtagsprotokollen der Jahre 2001/2002 zur Schaffung dieses Zukunftsfonds geht klar hervor, dass nur zukunftsgerichtete Projekte mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung des Staates gefördert werden sollen. Eine einmalige Finanzierung für den Aufbau eines Wissenschaftsstandortes Liechtenstein ist daher für mich vorstellbar, nicht aber die jährliche Entnahme von Mitteln, um die laufenden Kosten zu finanzieren.
Einige meiner Ausführungen wurden bereits in ähnlicher Form vom Abg. Gerold Büchel gemacht, weitere seiner Aspekte kann ich ebenfalls unterstützen. Ich spreche mich für das Abschreiben des Postulates aus. Abg. Rainer Gopp
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Bei der Regierung bedanke ich mich für die Ist-Aufnahme der Forschungsaktivitäten, die einen sehr guten Überblick geben.
Ich werde mich in meinem kurzen Votum eher allgemein halten, weniger spezifisch auf die Postulatsbeantwortung eingehen, sondern versuchen, ein paar zusätzlich Gedankenanstösse zum Thema Forschung mitzugeben.
Ja, wir leben in einer Wissensgesellschaft. Ja, es besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen Bildung, Forschung und Innovation. Und ja, Investitionen in Forschung und Entwicklung sind wichtig für einen prosperierenden Wirtschaftsstandort.
Wissenschaft und Forschung können zum Standortfaktor werden. Zum Standortfaktor werden sie dann, wenn deren Inhalte gesellschaftliche Relevanz haben und auf die Bedürfnisse unseres Landes ausgerichtet sind. Wissenschaft und Forschung als ein Standortfaktor, der zusammen mit anderen wichtigen Rahmenbedingungen nachhaltig positive Wirkung auf Wirtschaft und Staat haben soll.
Ich spreche mich für eine zukunftsweisende Strategie in Wissenschaft und Forschung aus. Was zeichnet aber eine Strategie aus? Als Strategie bezeichnet man den Weg - oder man könnte es auch als Strasse bezeichnen -, der zu vordefinierten Zielen führt. Sind diese Ziele bekannt, oder bauen wir die Strasse in eine Richtung ohne einzuplanen, ob wir am Ende der Strasse am richtigen Ort, sprich Ziel ankommen? Für mich muss die strategische Richtung von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung in Einklang sein. Es muss in dieselbe Richtung gehen und nur dann erreichen wir auch gemeinsame Ziele. In diesem Zusammenhang frage ich die Regierung: Steht die Strategie im Bereich Wissenschaft und Forschung im Einklang mit der Wirtschafts-Standortstrategie?
Die Forschungstöpfe der EU sind - wegen ihrer hohen Auflagen - ausschliesslich Grossunternehmen vorenthalten. Die liechtensteinischen Grossunternehmen machen aber nur sehr knapp Gebrauch von diesen EU-Forschungstöpfen. Die Forschung und Entwicklung in Grossunternehmen zu fördern kann meiner Meinung nach auch nicht Aufgabe des Staates sein, zumindest nicht in erster Linie. Diese Unternehmen organisieren und finanzieren ihre Innovationen selbst - wie auch der Abg. Hilti richtigerweise ausführte. Viel mehr bewegen liesse sich als Staat im Bereich der KMUs.
Lassen sie mich kurz auf KMUs eingehen: KMUs sind gerade in unserer Region sehr innovativ. KMUs haben kein Forschungsbudget. KMUs kommen meist nur sehr schwierig an Finanzierungen. Banken sind restriktiv, wenn keine Sicherheiten gegeben sind. Und nur wenige KMUs finden andere Investoren und häufig wird die Liquidität zum Problem. Hier könnten noch viele weitere Punkte aufgezählt werden. Innovative KMUs als Teil einer zukunftsträchtigen Forschungs- und Wirtschaftsstandort-Strategie zu sehen, wäre für mich ein Ansatz, der die Strasse der geplanten Strategie in eine gute Zielrichtung führen würde. Wie die Abg. Frommelt setze ich mich für Wachstumsimpulse in diesem Bereich ein.
Es ist richtig, Forschung sollte nicht nur im ökonomischen Kontext gesehen werden. Hier stimme ich der Regierung zu. Trotzdem ist Forschung letztendlich doch ein Bildungs- und ein Wirtschaftsthema. Ich würde mich deshalb dagegen verwehren, wenn Forschung oder die Förderung mit Forschungsgeldern fast ausschliesslich ein Thema der Universität Liechtenstein werden würde. Ich gehe aber davon aus, die Regierung wird hier meine Meinung teilen, dass die Verteilung solcher Fördergelder breiter angelegt sein muss. Als stabiles Fundament könnte beispielsweise eine «Public Private Partnership»-Einrichtung (kurz PPP) dienen oder auch einen Forschungsfonds kann ich mir gut vorstellen. Dieser müsste allerdings in der Vergabe der Fördermittel breit angelegt werden und es dürfte keine anderen separaten Zahlungsflüsse geben - nein, es müssten alle Fondsgelder kanalisiert werden und durch ein ausgewogenes Gremium an die verschiedenen Institute oder Unternehmen vergütet werden. Einem Wissenschafts- und Forschungsbeirat, wie auch der Abg. Hilti vorschlägt, kann ich einiges abgewinnen aber nur, wenn alle Interessenvertreter - wie er auch ausführte - dort Einsitz haben werden. Auch der Abg. Gerold Büchel hat Möglichkeiten anschaulich aufgezeigt, wie dies organisiert werden könnte.
Eine Anmerkung zum Schluss: Meiner Meinung nach muss - obwohl deren Wichtigkeit unbestritten ist - auch bei den Ausgaben für Forschung mit Bedacht umgegangen werden. Eine abgestimmte Strategie zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist aus diesem Grunde für mich unabdingbar. Denn meiner Ansicht nach ist nur dann ein gezielter Einsatz von Geldern möglich, wenn er letztendlich auch einen Nutzen für unser Land bringt und uns zu den angestrebten Zielen führt. Danke. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte zwei, drei Ausführungen zum Zukunkftsfonds machen: Dieser stand bereits im Landtag der Jahre 2001/2002 im Zentrum und es sind dort Diskussionssplitter, die heute genannt wurden, aufgeführt, die heute wiederum aufleben. Der Zukunftsfonds ist herausgewachsen aus der Verletzlichkeit des Kleinstaates. Und darin liegt eigentlich der Sinn und Zweck des Zukunftsfonds. Es werden mit dem Zukunftsfonds Mittel reserviert, die keine normalen Ausgaben sind. Es sollen Mittel reserviert werden für Aufgaben, die für zukunftsgerichtete Projekte von grösster Bedeutung für Liechtenstein sind. Grundsätzlich geht es einfach darum, die Verwendung bestimmter Mittel der Reserven an einen bestimmten Zweck zu binden. Dieser Zweck wird im Gesetz genannt und auch die Voraussetzungen an die Verwendung dieser Mittel.
Zusammengefasst wird ein bestimmter Teil des Reinvermögens mit dem Zukunftsfonds für ausserordentliche Projekte für die Zukunft per Gesetz reserviert. Wir müssen an dieser Stelle auch wissen, wie der Zukunftsfonds damals geäufnet wurde. Woher das Geld stammt. Es kommt nicht aus eigenen Sparmassnahmen. Es ist nicht eine Eigenleistung, indem man die Ausgaben gekürzt hat, sondern das Geld stammt aus LLB-Aktienverkäufen und dies sind Sondereinnahmen. Diese Sondereinnahmen gehören meiner Ansicht nach in einen solchen Zukunftsfonds, auf den auch erschwert zugegriffen werden kann und der für ganz bestimmte Zwecke für unsere Zukunft, für unsere Nachkommen bestimmt ist.
Die Absicht des Zukunftsfonds ist somit, Mittel zur Finanzierung von Projekten und Aufgaben zu binden, die einer nachhaltigen Entwicklung des Staates dienen und dies nur in Zeiten eines angespannten Staatshaushalts, den wir derzeit ebenfalls aufweisen. Jede Entnahme hat per Finanzbeschluss zu erfolgen. Nun erstaunen mich einzelne Ausführungen sehr, wenn man die Diskussionen der Jahre 2001/2002 in Erinnerung hat. Damals wurde die Bildung des Zukunftsfonds von der VU stark bekämpft und bestritten. Und heute wird vom Abg. Peter Hilti wie auch von anderen Abgeordneten ausgeführt, dass ein Forschungsfonds eingerichtet werden soll. Auf der einen Seite hat man sich gegen Fonds sehr gewehrt, auf der anderen Seite ist jetzt die Umkehr da, dass Fonds eingeführt werden sollen. Die VU macht hier eine Kehrtwendung in der Fonds- und Finanzpolitik und damit wird die Politik der letzten 15 Jahre der VU über den Haufen geworfen. Sie zählt einfach plötzlich nicht mehr. Mittel aus dem Zukunftsfonds wurden kürzlich im Zusammenhang mit der Motion bezüglich der ALV im Zusammenhang mit dem Geldspielgesetz, wo dies ebenfalls zur Diskussion stand, strikte abgelehnt.
Der Zukunftsfonds - und das möchte ich jetzt ganz explizit erwähnen - ist nicht geschaffen, um laufende Projekte zu finanzieren. Diese sind in der laufenden Rechnung abzuhandeln, ansonsten diese stark verfälscht würden. In diesem Sinne spreche ich mich ganz entschieden gegen einen Forschungsfonds aus. Der Zukunftsfonds hat in diesem Sinne einen ganz anderen Sinn und Zweck, den Sie auch in den Protokollen aus den Jahren 2001/2002 nachlesen können. Damals wurde rund um diesen Zukunftsfonds sehr viel diskutiert und aus den Materialien ist ersichtlich, welchen Zweck dieser hat. Er ist wirklich für ausserordentliche Momente, für ausserordentlich Situationen, in die Liechtenstein kommen kann. Die Gelder werden für diese Projekte Verwendung finden können.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte Bezug nehmen auf das Votum des Abg. Gerold Büchel und anderer Abgeordneter, die sich sehr kritisch zur Grundlagenforschung, zur Finanzierung und zum Zukunftsfonds geäussert haben. Ich möchte aus einem Papier von Dr. Hansjörg Rheinberger Überlegungen anführen zur Forschung und wissenschaftlichen Förderung. Er schreibt: «Die Erzeugung von Wissen in der Welt von heute ist zwar nach wie vor auch ein humanistischer Bildungsauftrag, stellt aber zunehmend auch eine ökonomische Notwendigkeit dar, von der die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft abhängt».
Nicht zufällig gibt es im Augenblick in allen europäischen Ländern massive Initiativen, die das Ziel haben, Bildung und Forschung noch stärker in den Mittelpunkt der öffentlichen Förderung zu rücken. Um das nächstliegende Beispiel zu nennen: Der schweizerische Bund wird sich mit einem Rahmenkredit von über CHF 21 Mia. für Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2008 bis 2011 engagieren. Auch Liechtenstein sollte diese Herausforderung ernst nehmen. Die Grundlagenforschung im weitesten Sinne - die geistes- und sozialwissenschaftliche eingeschlossen - ist dabei ein ganz wesentlicher Faktor. Gerade auf diesem Gebiet aber hat Liechtenstein massiven Nachholbedarf.
Wissenschaft durchdringt heute zunehmend viele Aspekte unseres Lebensalltags, auch wenn wir es manchmal gar nicht merken, da viele ihrer Produkte so gut verpackt sind. Die Rede von der Wissensgesellschaft ist kein Slogan, sondern Zeichen einer globalen Transformation unserer Gesellschaft, in deren Verlauf der wissenschaftlichen Forschung in Zukunft noch mehr Bedeutung zukommen wird als sie heute schon besitzt.
Und zur Bedeutung der Grundlagenforschung sagt Prof. Rheinberger: «Grundlagenforschung hat aber nicht nur ein ökonomisches Potenzial, wie es etwa im Energiesektor oder im Umweltbereich besonders deutlich wird, denn die Forschung ist auch ein kreativer Sektor unserer Kultur, genauso wie die Musik, die Literatur und die Kunst, der gepflegt werden muss, wenn sich neues Wissen einstellen soll, von dem wir heute noch gar nicht ahnen können, wie es vielleicht einmal aussehen wird. Gerade dieser so wichtige Punkt wird aber häufig übersehen».
In diesem Sinne unterstütze ich den Antrag bzw. den Vorschlag des Abg. Peter Hilti, der die Regierung beauftragen möchte, konkrete Handlungsfelder zu bestimmen. Und ein Konzept mit Zeitplan und Finanzierungsbedarf, wie das auch der Abg. Pepo Frick fordert, würde ich auch unterstützen. Der Zukunftsfonds darf dabei kein Tabu sein. Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft liegt in Forschung und Wissenschaft. Und davon bin überzeugt. Danke. Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für die Postulatsbeantwortung, die richtungsweisende Stossrichtungen und Handlungsempfehlungen aufzeigt. Ich möchte einzelne Voten meiner Vorrednerinnen und Vorredner nicht wiederholen und beschränke mich daher auf eine Ergänzung, die meines Erachtens notwendig ist und vor allem auch sehr erfolgversprechend sein könnte.
Ich beziehe mich auf die Stossrichtung 6 und die dazugehörige Handlungsempfehlung. Liechtenstein schafft attraktive Rahmenbedingungen für Nachwuchswissenschaftler und Spitzenforscher am Standort Liechtenstein. Dazu zählen spezielle Förderungen im wissenschaftlichen Bereich. In den Erläuterungen heisst es unter anderem: «Durch attraktive Rahmenbedingungen und spezielle Förderungsmassnahmen sollen talentierte Nachwuchswissenschaftler an den Forschungsplatz Liechtenstein angezogen werden». Das ist sicher richtig, mir fehlen aber Hinweise auf Massnahmen im Lande selbst. Kein Wort auch zu Massnahmen, die noch vor dem Doktorandenstadium einsetzen könnten.
Im Sport zum Beispiel ist es völlig unbestrittene Erkenntnis, dass Erfolge nicht ausschliesslich über den Zukauf von besten Kräften möglich werden, sondern ebenso sehr von einer frühen und intensiven Nachwuchsförderung im Lande abhängig sind. Als Beispiel möge die Sportschule gelten. Hier fördern wir talentierte Jugendliche, die an sich noch nichts bewiesen haben, denen wir aber das Potenzial zutrauen, dereinst Spitzenleistungen erbringen zu können. In diesem Sinne fehlen mir spezielle Massnahmen auf Gymnasialebene, die dazu beitragen, die besten Kräfte frühzeitig für aussergewöhnliche wissenschaftliche Leistungen zu motivieren.
Als guten Ansatz möchte ich die Teilnahme an der Physikolympiade anführen. Dafür werden auch Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt, die eine Teilnahme erst möglich machen. Das heisst, es kann ein Wahlfach durchgeführt werden, auch wenn sich nur drei bis vier Jugendliche für höchste Aufgaben empfehlen. Das ist in anderen Bereichen nicht möglich. Diese Sonderbewilligung ist aber ein Hinweis, in welche Richtung eine Förderung gehen könnte. Interessierte Jungforscher oder Jugendliche mit aussergewöhnlichen intellektuellen Fähigkeiten müssten in einem speziellen Unterrichtsgefäss, zum Beispiel in einem Wahlfach, gefördert werden können. Dafür ist aber ein Abgehen von den üblicherweise geforderten Teilnehmerzahlen notwendig.
In diesem Zusammenhang möchte ich wieder einmal auf die Infrastruktur am Liechtensteinischen Gymnasium im naturwissenschaftlichen Bereich hinweisen, die heutigen Anforderungen leider nach wie vor nicht genügen kann und auch nicht mit vergleichbaren Instituten in benachbarten Ländern zu vergleichen ist. Ich bitte Sie also, bei der Erarbeitung eines Gesetzes für Forschung und Innovation auch den Gedanken an eine frühzeitige und optimierte Förderung des Forschernachwuchses im Lande aufzunehmen. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Wenn man diese Diskussion hört, die unterschiedlichen Voten, ich glaube, im Grundsatz ist man sich eigentlich einig. Es geht um unterschiedliche Vorstellungen bei der Verwendung von Mitteln aus dem Zukunftsfonds. Ich bin auch dem Fraktionssprecher Johannes Kaiser dankbar, dass er uns noch einmal aufgeklärt hat, für was der Zukunftsfonds eigentlich eingeführt wurde. Dann sieht er hier eine Kehrtwende der VU. Ich möchte ihm einfach ein bisschen entgegnen: Schauen Sie sich auf der Seite 14 vielleicht das Wissensdreieck an: Innovation, Forschung, Bildung. Die OECD geht davon aus - das haben wir in diesem Hohen Haus auch schon mehrheitlich gehört -, dass in Zukunft die grösste Wertschöpfung aus Wissen besteht. Und wir möchten prüfen lassen Investitionen in Wissen, in Bildung, in Forschung und in Innovation. Was soll daran bitte nicht nachhaltig sein? Also, das ist ja schon allerhand. Bildung ist die einzige Ressource - das wird in diesem Hohen Haus auch oft in den Mund genommen - und, bitte, bei der ersten Gelegenheit leben wir diesen Grundsatz nicht. Ich bin der Meinung, die Regierung soll ganz kritisch den Einsatz des Zukunftsfonds überprüfen und überhaupt noch einmal hinterfragen, was wir mit diesem Zukunftsfonds überhaupt machen können. Also bitte, lasst uns in Wisschenschaft investieren. Das ist nachhaltig. Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Aufgrund des Votums des Abg. Hilti vielleicht eine kurze Antwort zu seinem Statement: Was ist nicht nachhaltig, wenn wir in die Wissenschaft investieren? Es ist schon nachhaltig in die Wissenschaft zu investieren, aber nur dann, wenn wir das über die laufende Rechnung finanzieren können. Wenn das nicht der Fall ist, werden wir rein finanzielle Gelder des Staates abbauen und das bedeutet am Ende des Tages bankrott - am Ende wäre das so mathematisch gerechnet. Es kann nicht sein, dass wir Gelder ausgeben, die wir nicht erwirtschaften können als Staat. Das heisst, das Ziel muss sein, dass wir in einer laufenden Rechnung Stabilität erreichen - und das ist für mich nachhaltig. Wenn es darum geht, für ein Sonderprojekt eine Überbrückung zu machen, kann man sich sicher über Sonderförderungen unterhalten, aber am Ende des Tages muss eine laufende Rechnung in der Lage sein, die Ausgaben, die wir auch in Bildung, Forschung und Entwicklung investieren, zu decken. Sonst geht das nicht auf. Das ist eine rein finanzmathematische Angelegenheit.
Ich wollte auch nochmals kurz Stellung beziehen bezüglich den Ausführungen der Abg. Marlies Amann-Marxer bezüglich den CHF 21 Mia., die die Schweiz in Bildung, Forschung und Innovation investiert. Das ist über vier Jahre. Das macht pro Jahr CHF 5,25 Mia. aus. Das ist bei einem Bruttoinlandprodukt der Schweiz von fast CHF 500 Mia. etwa ein Prozent. Das würde in Liechtenstein bei den CHF 5 Mia. in etwa CHF 50 Mio. ausmachen für Bildung, Forschung und Innovation total. Ich glaube, da liegen wir gar nicht mal so schlecht. Übrigens kann man sich das auch bei den Ausführungen bezüglich Luxemburg mit 42 Mio. in den Forschungsförderungstopf Luxemburg ausrechnen. Das sind diese 42 Mio. Das Bruttoinlandprodukt macht USD 38 Mia. Je nachdem, welche Währungsrechnung man da anstellen will, kommt man auch auf eine Zahl, die in Liechtenstein prozentual vergleichbar CHF 5 Mio. ausmachen würden. Und ich denke, auch da sind wir nicht weit davon weg. Und ich denke, eine der Fragen war einfach, ein wenig mehr Klarheit auch in diese Zahlen zu bringen und dann kann man sich darüber unterhalten und fragen: Sind wird da ein wenig zu tief oder zu hoch? Aber wir liegen davon nicht Welten weg, wie hier manchmal meines Erachtens impliziert wird. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur kurz auf das Votum des Abg. Johannes Kaiser bezüglich des Zukunftsfonds eingehen. Ich habe dargelegt, dass ich uns alle bitten möge, dieses Gesetz einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und ich möchte nur die FBP daran erinnern, dass sie im Rahmen der Steuerreform sogar in ihrem Sechspunkteprogramm vom Februar 2010 daran gedacht hat, diesen Zukunftsfonds für die Ertragsminderung, die aus der Steuerreform resultiert, zu verwenden. Und ich denke, dann müssen wir uns jetzt heute nicht darüber unterhalten, dass wir sagen, aber wir lassen allenfalls keine Unterstützung der Forschung zu, weil das keine ausserordentliche Situation sei, wie das mit dem Zukunftsfonds angedacht war. Ich denke, wenn die FBP bei einem anderen Thema für mich eine andere Position vertreten hat, die ich nicht nachvollziehen konnte, dann macht die FBP hier heute einen Sprung. Und ich glaube nicht die VU.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Unser Vorschlag betreffend das Steuerrecht und für die Einnahmen, die dann ausfallen würden, mit dem Zukunftsfonds diese Kluft zu decken, ist schon ein anderes Kaliber, als wie Sie jetzt vorhin ausgeführt haben. Da reden Sie von zwei verschiedenen Paar Schuhen, die Sie schon auseinander halten müssen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Danke den Damen und Herren Landtagsabgeordneten für die wohlwollende Behandlung dieses Postulats und für die sehr intensive Debatte, die Sie jetzt geführt haben. Ich glaube, es ist unbestritten, dass Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation wesentliche Treiber der Entwicklung unserer Wirtschaft und somit auch für den Wohlstand eines Landes sind. Und Sie haben auch erwähnt, dass ein wirtschaftsfreundliches Klima auch viel Spielraum für unternehmerische Initiative und damit auch für Innovationen bietet. Eine gut ausgebaute Wissenschafts-, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbasis ist somit die wichtigste Form einer indirekten Wirtschaftsförderung, und es ist für mich selbstverständlich, dass sich hier die Ökonomie und die Bildung im Sinne des kreativen Elementes auch ergänzen müssen. Nur dann ist das Ganze nachhaltig, sowohl für die Wissenschaft als auch für den Wirtschaftsstandort.
Wenn wir uns in aller Kürze die Ausgangslage ansehen - und das haben Sie in der Debatte auch erwähnt -, dann stellen wir fest, dass Liechtenstein im Bereich der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen international einen Spitzenplatz einnimmt. Liechtenstein weist heute eine F + E-Quote von 6,8% des Bruttoinlandprodukts auf. Es sind rund CHF 350 Mio., die jährlich investiert werden, und es ist richtig, dass ein Grossteil, nämlich 98,5%, von der Wirtschaft direkt investiert wird, und 1,5% wird vom Staat investiert. Diesbezüglich kann festgehalten werden, dass das Ziel der Europäischen Union bei 4% liegt. Das heisst, wir sind wirklich im europäischen Spitzenfeld, und wir übertreffen auch die Ziele, die sich die Europäische Union gerade auch für das Jahr 2020 vorgenommen hat.
Wenn man sich nun die Diskussion Revue passieren lässt und wenn man auch schaut, wie die Regierung in ihrem Bericht argumentiert hat, dann stellen wir trotz dieser guten Ausgangslage, die wir heute haben, drei Schwerpunkte fest, die wir künftig bearbeiten wollen. Zum einen ist das die von Ihnen erwähnte Wissenschafts- und Forschungsstrategie. Die Regierung hat begründet, warum eine solche Strategie notwendig ist. Dann, wenn wir die Strategie erarbeitet haben, geht es um die Strukturen. Zu den Strukturen gehören gesetzliche Grundlagen und gehören auch entsprechende organisatorische Strukturen, und zum Dritten gesagt, geht es auch um die finanziellen Mittel. Ich glaube, es ist unbestritten, dass wir eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie erarbeiten müssen. Ich glaube, weniger wichtig in diesem Zusammenhang ist die Frage, wer sie erarbeitet. Hier teile ich die Meinung von zahlreichen Votanten, dass vor allem diejenigen Personen, die diese Strategie erarbeiten, dass dieses Team interdisziplinär zusammengesetzt sein muss und dass in diesem Team alle Disziplinen vertreten sein müssen.
Sie haben in diesem Zusammenhang auch den Wissenschafts- und Forschungsbeirat angesprochen. Die Regierung führt hierzu aus, dass es möglich ist, einen solchen einzurichten. Ich möchte der Vollständigkeit halber einfach Auskunft geben, dass wir heute bereits eine Kommission zur Förderung von Innovation und technologischer Entwicklung eingesetzt haben - und dies bereits seit dem Jahr 2006. Diese Kommission befasst sich vor allem mit dem Wissens- und Technologietransfer und mit Teilgebieten aus der angewandten Forschung und Entwicklung. Und in einer solchen Kommission haben beispielsweise bereits Vertreter der Wirtschaft und der Wissenschaft einen entsprechenden Sitz inne. Was unsere Aufgabe dann sein wird in diesem Zusammenhang: Wenn wir diese Forschungs- und Wissenschaftsstrategie entwicklen, und wenn wir einen entsprechenden Beirat einsetzen, dann müssen wir diese Kommission, die heute von der Nationalen Kontaktstelle administriert wird, mit dem Beirat zusammenführen, nicht dass wir hier wieder Doppelspurigkeiten schaffen. Aber ich teile diesbezüglich die Meinung von verschiedenen Abgeordneten. Es ist weniger relevant, wo diese Kommission angesiedelt ist, viel mehr ist relevant, welche konkreten operativen Aufgaben sie hat und welche Aufgaben sie im Rahmen eines möglichen Gesetzes dann hat.
Zur Finanzierungsfrage möchte ich mich auch noch ganz kurz äussern. Sie haben in Ihren verschiedenen Voten immer wieder die Frage gestellt, ob sich die Regierung schon Gedanken bezüglich der Höhe eines möglichen Forschungsfonds gemacht hat. Natürlich haben wir uns Gedanken gemacht, wie so etwas aussehen könnte, aber es ist liegt natürlich in der Natur der Sache, dass es auch schwierig ist, einer Landtagsdebatte vorzugreifen und schon irgendwelche Zahlen in einem Bericht darzulegen. Wenn jetzt zum Beispiel nämlich dieses Postulat nicht positiv gewürdigt worden wäre, hätte man diesbezüglich wieder Überlegungen gemacht, die nicht sehr zielführend gewesen wären. Wir können uns auf jeden Fall nicht mit Luxemburg vergleichen. Ich glaube, das geht aus unseren Diskussionen hervor. Eine solche Höhe wäre für Liechtenstein vermutlich nicht grössenverträglich. Wenn wir über einen solchen Forschungsfonds nachdenken, dann denke ich, sollten wir irgendwo eine angemessene und für Liechtenstein grössenverträgliche Lösung finden. Und das sind vermutlich Mittel in der Grössenordnung von CHF 3 Mio. bis CHF 5 Mio., die dann zusätzlich zu den heute bereits ausgeschütteten Mitteln zum Tragen kämen.
Was aber richtig ist und auch das geht aus der Debatte hervor: Ich glaube, wir müssen zukünftig die verschiedenen Mittel bündeln und eine Einheit schaffen. Und das wäre ja eben auch zentrale Aufgabe eines solchen Forschungsgesetzes. Dort werden dann nämlich die Kriterien festgelegt, wie künftig ent-sprechende Forschungsgelder verteilt werden und der mögliche Forschungsbeirat, den wir einsetzen, wäre auch dafür verantwortlich, der Regierung entsprechende Vorschläge zu machen.
Wegen der Berichterstattung bezüglich dem Forschungsbeirat müssen Sie sich keine Gedanken machen. Wenn dieser eine gesetzliche Grundlage hat, dann ist dieser Forschungsbeirat rechenschaftspflichtig und dieser Bericht wird im Rechenschaftsbericht der Regierung an den Landtag auch separat ausgewiesen werden.
Ein weiterer Themenschwerpunkt, den Sie diskutiert haben, war die ganze Thematik des Zukunftsfonds. Wie Sie aus den entsprechenden Antworten der Regierung erkennen können, haben wir uns auch diesem Thema angenommen. Wir schlagen vor, dass wir dieses Thema überprüfen. Es ist richtig und das wurde auch in der Debatte festgestellt, dass im Jahr 2001 dem Zukunftsfonds ein sehr enger Zweck mitgegeben worden ist. Einzelne Votanten von Ihnen haben das auch ausgeführt. Art. 5 des Gesetzes über den Zukunftsfonds legt diesbezüglich die Voraussetzungen dar, und diese sind in der Tat sehr, sehr einschränkend. Wir spüren aber heute auch aus der Debatte heraus, dass es auch Stimmen gibt, die sagen, man möge dieses Gesetz noch einmal überprüfen. Und deshalb wird dieser Prüfauftrag von der Regierung sicher durchgeführt werden.
Ganz generell zu den Massnahmen möchte ich Folgendes ausführen, und in diesem Zusammenhang möchte ich vor allem bei den Voten des Abg. Pepo Frick und der Abg. Doris Frommelt anknüpfen: Es ist natürlich für die Regierung sehr schwierig, heute schon konkrete Massnahmen vorzuschlagen. Sinn und Zweck einer Postulatsbeantwortung der Regierung ist es, dem Landtag die grundsätzlich strategischen Vorgehensweisen und die strategischen Ausrichtungen darzulegen. Das haben wir mit der bevorstehenden Postulatsbeantwortung gemacht. Die heutige Diskussion und die vielen Detailvoten, die Sie gehalten haben, werden der Regierung dann wieder die Richtung mitgeben, welche von diesen Handlungsfeldern sie effektiv nachher in der Folge bearbeiten wird und wie sie diese dann auch konkret ausgestalten wird. Und deshalb werden die nächsten Schritte sein, dass wir die empfohlenen Stossrichtungen und Handlungsempfehlungen natürlich aufgrund der heutigen Landtagsdebatte einer kritischen Würdigung unterziehen, und dass wir dann innerhalb der Regierung jene Massnahmen in Vorschlag bringen, welche heute auch unbestritten sind. Und hierzu gehört zum Beispiel die Erarbeitung einer Wissenschafts- und Forschungsstrategie, hierzu gehört die Einrichtung eines Forschungsbeirates, hierzu gehört die Prüfung eines zentralen Forschungsfonds für Liechtenstein usw. Sie dürfen also nicht erstaunt sein, wenn heute in diesem Sinne noch keine konkreten Massnahmen vorliegen.
Der Abg. Pepo Frick hat auch noch eine spezielle Teilfrage betreffend die Nationale Kontaktstelle gestellt, und welches Konzept sich dahinter verbirgt. Hierzu möchte ich auf die Seiten 44 bis 46 des Regierungsberichtes verweisen. Dort sehen Sie das Konzept aufgeführt, welches die Regierung genehmigt hat, und welches von der Nationalen Kontaktstelle betreut wird. Es geht hier vor allem um die Bereiche Wissenschafts- und Technologietransfer und angewandte Forschung und Entwicklung. Und auf der Seite 46 sehen Sie auch, welche konkreten Schritte bereits unternommen worden sind.
Dann möchte ich aus meiner Sicht noch eine Bemerkung zum so genannten «wissenschaftlichen Nachwuchs» machen. Auch das wurde von verschiedenen Votanten in der Debatte angesprochen. Ich glaube, es ist unbestritten, dass wir wissenschaftlichen Nachwuchs brauchen, und das können natürlich sowohl inländische Nachwuchskräfte sein, es können aber auch gerade so ausländische Nachwuchskräfte sein. Und das dient Zweierlei: Zum Ersten dient es unseren wissenschaftlichen Institutionen - ich denke da an die künftige Universität Liechtenstein und an andere Institutionen - und zum Zweiten dient es aber auch der Wirtschaft. Gerade die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer kommt immer wieder mit dem Anliegen an die Regierung, dass der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses eine hohe Priorität eingeräumt werden sollte, damit sie künftig in der Lage sind, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten - und ich habe ja die Höhe der Aufwendungen bereits genannt - im gleichen Umfang bewältigen zu können. Und deshalb denke ich, dass auch diese Punkte, die hier aufgeführt worden sind, nicht unbedingt Wunschdenken sind, sondern das ist einfach wissenschaftliche Realität. Wenn man sich andere Forschungsinstitutionen und Universitäten im Ausland ansieht, dann wird gerade ein solches Bündel an Massnahmen dem wissenschaftlichen Nachwuchs angeboten. Wenn Sie das nicht machen, dann haben Sie automatisch wieder einen Wettbewerbsnachteil.
Ich denke, damit habe ich einige grundsätzliche Bemerkungen gemacht und vor allem jene Fragen, welche an die wirtschaftliche Seite gerichtet worden sind, beantwortet und möchte das Wort weitergeben an den Regierungskollegen Quaderer. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen auch von meiner Seite. Ich bedanke mich ebenfalls für die engagierten und tiefgehenden Diskussionen zu diesem Postulat und ich möchte aber auch dort anknüpfen, wo mein Vorredner, mein Regierungskollege Martin Meyer, angesetzt hat, nämlich: Was ist ein Postulat und auf welcher Ebene bewegen wir uns, wenn wir hier ein Postulat miteinander diskutieren? Ich glaube, es geht in einem Postulat darum, Stossrichtungen vorzugeben und auch aufzuzeigen, was möglich wäre. Aber ich glaube, es kann nicht sein, dass ein Postulat Anworten auf alle Detailfragen gibt. Und es geht auch um das Rollenverständnis zwischen Landtag und Regierung. Wenn die Regierung hier etwas vorschlägt, dann kann eben der Landtag diese Stossrichtungen bejahen oder eben auch verneinen. Und wenn der Abg. Pepo Frick sagt, er könne nun als Landtagsabgeordneter dieses Postulat zur Kenntnis nehmen - ja das kann er schon, aber er soll bitte der Regierung auch die Richtung vorgeben, in welche Richtung sie weiterarbeiten soll. Und das haben Sie gemacht und das haben alle Votanten gemacht. Und was nehme ich persönlich aus dieser Diskussion heraus: Für mich ist es klar, die Regierung wird weiterarbeiten in Richtung eines Gesetzes zur Förderung der Forschung und Wissenschaft. Das ist, glaube ich, unbestritten. Wir werden auch konkrete Überlegungen anstellen zu einem Forschungsförderungsfonds. Wir werden eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie erarbeiten. Und da kann ich das nur wiederholen, was mein Vorredner gesagt hat. Beim Beirat wird es darum gehen, diesen interdisziplinär zusammenzusetzen und wenn Sie die Ausführungen hier in der Postulatsbeantwortung lesen, dann sehen Sie auch, was angedacht ist. Und ich glaube, diese Ausführungen zeigen auch, dass dieser Beirat interdisziplinär zusammengesetzt sein soll.
Es ist auch unbestritten - das habe ich zumindest aus der Diskussion herausgehört -, dass eben dieser Beirat auch eine Strategie erarbeiten soll, dass das Aufgabe des Beirats ist. Und das werden jetzt die nächsten Schritte sein, die die Regierung konkret anzugehen hat.
Dann zum Gesetz über den Zukunftsfonds: Ich denke, da sind wir gefordert, das nochmals genau zu überprüfen, auch die alten Debatten nochmals aufzunehmen und dann zu sehen, was hier für ein Handlungsspielraum möglich ist. Aber ich denke, es ist nicht Aufgabe, dies im Rahmen einer Postulatsbeantwortung zu machen, sondern eben dann zusammen auch mit den Finanzfachleuten, diese Frage genau zu analysieren.
Ich möchte es auch nicht unterlassen, noch auf ein, zwei Detailfragen einzugehen, die an die Regierung gerichtet worden sind. Beispielweise hat der Abg. Gerold Büchel gefragt nach der Infrastruktur, nicht nur bei der Hochschule, auch bei anderen Institutionen. Ich glaube, ich habe das bereits bei der 1. Lesung der Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein auch ausgeführt. Sie waren, Herr Abg. Büchel, damals, glaube ich, nicht anwesend. Sie waren an dieser Sitzung nicht dabei. Ist diese Infrastruktur ausreichend? Gibt es weitere Institutionen, die einen Bedarf angemeldet haben? Bei der Hochschule Liechtenstein ist es so, dass die Hochschule selbst, was die Aus- und Weiterbildung anbelangt, an die Kapazitätsgrenzen gestossen ist. Wenn die Hochschule die Weiterbildung noch ausbauen möchte, dann müssen neue räumliche Kapazitäten geschaffen werden. Was auch ein Problem ist an der Hochschule, das ist die Parkierung. Das hat aber nichts mit der aktuellen Strategie der Hochschule Liechtenstein zu tun. Was auch ein Problem ist und das hat auch der Evaluationsbericht der OAQ gezeigt, dass die Biblio-thek zu klein ist. Dort muss also sicherlich auch eine Lösung gefunden werden. In Bezug auf die heutige Strategie sind die Räumlichkeiten für die Ausbildung ausreichend. Man muss aber auch sagen, dass nicht alle Räumlichkeiten an der Hochschule Liechtenstein, am Campus selbst ausreichend sind, sondern dass gewisse Räumlichkeiten heute zugemietet sind. Beispielsweise das Wachter-Haus nahe dem liechtensteinischen Gymnasium oder in den umliegenden Häusern direkt im nahen Umfeld der Hochschule Liechtenstein.
Was andere Institutionen anbelangt ist es so, dass es Aktivitäten am NTB gibt. Das Land Liechtenstein ist Träger des NTB und dort gibt es Überlegungen, wie das NTB ausgebaut werden soll. Das haben wir auch in der Postulatsbeantwortung angetönt mit dem IZR. Was das Liechtenstein-Institut anbelangt, ist mir zumindest nicht bekannt, dass dort räumliche Ausbauwünsche oder Begehren vorhanden wären.
Dann zur Frage des Zusammengehens zwischen der Hochschule Liechtenstein und dem Liechtenstein-Institut - diese Frage hat auch die Abg. Doris Frommelt gestellt: Es geht einerseits um die grundsätzliche Frage, ob ein generelles Zusammengehen möglich wäre. Es geht aber auch um die Frage von Synergien, wie enger zusammengearbeitet werden kann. Beide Fragen sind Gegenstand der Gespräche und es gibt noch keine Ergebnisse, noch keine Zwischenergebnisse, aber ich denke, die Voten nicht nur anlässlich der heutigen Landtagssitzung, sondern auch anlässlich der 1. Lesung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein, die zeigen ja auch, was der Landtag für eine Stossrichtung vorschlägt, dass nämlich eine engere Zusammenarbeit, eine engere Kooperation, in Zukunft möglich sein soll.
Zur Frage der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses hat der Regierungskollege Martin Meyer bereits Ausführungen gemacht. Und wenn Sie die Stipendien ansprechen, Herr Abg. Gerold Büchel, ist es nicht so, dass diese Stipendien ersatzlos gestrichen werden sollen. Wir haben nur hier den Gedanken angestellt, dass man, wenn man beispielsweise keine Stipendien mehr aussprechen würde für dieses ganz spezielle Segment, dass man dann eben ein neues Gefäss schaffen müsste. Also entweder das eine oder das andere, aber nicht, dass in Zukunft solche Studierende und Forschende nicht mehr unterstützt werden könnten.
Zur Frage, ob die Strategie zwischen Wissenschaft und Forschung im Einklang mit der Wirtschaftsstrategie ist: Ich glaube, man hat auch in der Postulatsbeantwortung gesehen und man kann das herauslesen, dass eben schon vieles vorhanden ist, dass es jetzt aber auch darum geht, das zu bündeln, das zu koordinieren und zusammenzuführen. Es wird heute schon gemacht, dass sowohl die Wissenschaft als auch die Wirtschaft unterstützt wird. Ich glaube, das sieht man auch in der Postulatsbeantwortung.
Dann zum Gesetz über den Zukunftsfonds: Das habe ich einleitend bereits bemerkt, dass wir dieses Gesetz sicherlich nochmals genau anschauen müssen. Wenn ich mich noch richtig erinnern kann, war, glaube ich, sogar seinerzeit die Idee, dass man eine Hochbahn als zukunftsfähiges Mittel über diesen Fonds finanzieren soll. Und ich glaube, dann darf man schon die Frage stellen, wenn man damals dieses Projekt als allenfalls finanzierungswürdig angesehen hat über diesen Fonds, dann darf man sich sicherlich auch die Frage stellen, ob eine Investition in Innovation und Forschung und Entwicklung über diesen Fonds nicht auch erlaubt sein sollte. Aber ich denke, dazu wird es noch genauere Überlegungen benötigen.
Dann eine Detailfrage, die die Abg. Doris Frommelt noch an die Regierung gerichtet hat, ob die medizinische Forschung komplett in diesem ganzen Konzept fehle: Nein, die fehlt nicht. Wir haben im Jahre 2008 einen Prinzipienbericht erarbeiten lassen und gerade dort ist die medizinische Forschung sehr prominent erwähnt. Ich denke, gerade die Medizin, die Medizinaltechnik, ist ein Zukunftsfeld, ein beträchtliches und gutes Zukunftsfeld. Ich glaube, wir wären schlecht beraten, wenn wir nicht prüfen würden, wie gerade auch dieses Forschungsfeld in Zukunft in Liechtenstein an Bedeutung gewinnen könnte. So viel zu meinen Ausführungen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen seitens der Regierung. Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nochmals bezüglich den Infrastrukturbedürfnissen nachfragen. Also ich habe die Probleme betreffend die Hochschule, künftig Universität, bezüglich Weiterbildung, Kapazitätsgrenzen, Parkierung, Bibliothek usw. verstanden. Nun wird im vorliegenden Bericht aber vor allem die Infrastruktur, die für die Forschung notwendig ist, angesprochen. Und meine Frage ist: Existieren diese Räumlichkeiten bereits oder werden hier neue Infrastrukturen notwendig werden? Gemäss Seite 54 verstehe ich das so, dass vor allem für den Bereich Forschung, der ein Schwerpunkt einer Universität sein soll, Infrastruktur notwendig sein müsste. Wenn ich Ihre Ausführungen richtig interpretiert habe, wäre dies nicht der Fall. Aber ich bitte Sie, mich zu korrigieren.
Dann zu den Ausführungen bezüglich Stipendien: Das war für mich nur ein Beispiel. Ich denke, basierend auf den Informationen, die hier auf zwei Seiten abgehandelt werden, kann ein Stipendiengesetz einfach nicht debattiert werden. Für mich sind da zu viele Fragen offen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass vielleicht andere Aufteilungen möglich wären, aber basierend auf den Ausführungen, die hier gemacht werden, ist das für mich in der Form einfach nicht zu unterstützen. Wenn man in die Richtung weitere Ausführungen macht, das ganzheitlich darstellt, wie die Stipendien bzw. die Unterstützung unseres Nachwuchses finanziell im Gesamten aussehen, kann man dieses Debatte meines Erachtens sicherlich wieder führen. Aber nur anhand der zwei Seiten ist mir das zu wenig.
Dann hatte ich noch eine Frage, die ich meines Erachtens noch nicht beantwortet bekommen habe. Das betrifft die Finanzzuweisungen, die wir im letzten Jahr für das Liechtenstein-Institut und die Hochschule Liechtenstein gesprochen haben. Wenn ich diese Ausführungen im Umkehrschluss betrachte, so bekommt man den Eindruck, dass die Zahlungen, die man heute in die Institute, die heute schon forschen, tätigt, dass diese nicht genügen. Und ich würde hier gerne wissen, ob die Zahlungen, die wir in der Vergangenheit, im letzten Jahr getätig haben, ob die reichen, um eine nachhaltige Forschung und Entwicklung sicherzustellen oder ob diese nicht genügend sein werden, unabhängig von einem Wissenschafts- und Forschungsfonds. Also im Falle, dass dieser nicht existieren würde.
Und als letzten Punkt möchte ich auch noch auf diesen Fonds kommen. Es geht meines Erachtens weniger darum, ob jetzt Wissenschaft und Forschung fondswürdig sind oder nicht. Ich denke, da gibt es durchaus auch Punkte, wo man über diesen Fonds finanzieren könnte. Ich denke, die Angst oder der Vorbehalt ist: Bei diesem Wissenschafts- und Forschungsfonds geht es um eine laufende Ausgabe. Jedes Jahr werden x Millionen für Forschung und Entwicklung ausgegeben. Es kann nicht das Ziel sein, dies über einen Fonds zu finanzieren. Wenn es einmalige Ausgaben geben sollte, die man einmalig über diesen Fonds tätigen will, kann man dies sicher ausführen. Aber laufende Ausgaben kann man meines Erachtens nicht über einen Fonds finanzieren. Das ist einfach nicht nachhaltig. Das ist ein Abbau der Reserven. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Gerade was der Abg. Gerold Büchel zum Schluss ausgeführt hat, ist einer der Aspekte, die ich gerne noch ansprechen will. Und zum Zweiten auch diese allfälligen Integrationsbestrebungen, sodass eine forschungbetreibende Institution in ein anderes forschungbetreibendes Institut eingebunden werden sollte. Wie komme ich zu diesen beiden Punkten? In Vorbereitung auf dieses Traktandum habe ich etwas in der Geschichte geblättert und konnte mich erinnern und habe das dann nachgelesen, dass es bereits 1998 eine Arbeitsgruppe gab, in der Parteienvertreter und Vertreter des Schulamtes sowie auch Professor Rheinberger mitgearbeitet haben und sie sollten Grundlagen zur Schaffung eines Wissenschaftsfonds erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat dann nach zwei oder drei Jahren die Arbeit mit der Feststellung beendet, dass ein Wissenschaftsfonds nicht vernünftig wäre und auch damals die finanziellen Mittel nicht vorhanden waren, einen solchen zu äufnen. Vielleicht wäre es auch interessant, dann in diesen alten Arbeitsgruppenergebnissen nachzulesen, was die Beweggründe waren und ob vielleicht auch die Argumentation, wie der Abg. Gerold Büchel sie verwendet, nämlich, dass es aus laufenden Ausgaben zu finanzieren wäre, der Hauptgrund war.
Auch habe ich in der Festschrift von Professor Rheinberger nachgelesen bzw. in dieser Publikation seiner Festansprache, die er gehalten hat anlässlich der Übersiedlung des Liechtenstein-Institutes in die neuen Gebäulichkeiten im Jahre 1998. Damals hat er aus aktuellem Anlass gesagt, dass man sich von Forschungskolossen abkehre und eher zu schlanken Einrichtungen komme, die dann flexibel reagieren können. Ich denke, dass eine Vielfalt von Forschungsstandorten und Forschungsinstituten eher angebracht ist als eine Integration. Aber natürlich sollen sie zusammenwirken und nicht nur im Land zusammenwirken, sondern meiner Ansicht nach auch grenzüberschreitend. Aber das ist ja auch unbestritten. Ich wollte das nur noch von meiner Seite her auch gesagt haben und zum Weiteren, eben mit dem Argument, warum zusammenwirken: Ich denke, wir sind zu klein, um innovativ zu forschen. Und nur anwendungsorientierte Forschung, nur wirtschaftsunterstützende Forschung ist ja auch gemäss Postulat und Postulatsbeantwortung nicht gewünscht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese wichtigen Hinweise. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe noch auf zwei Fragen des Abg. Gerold Büchel einzugehen. Zur Frage der Infrastruktur für die Forschung an der Hochschule Liechtenstein: Wir haben im entsprechenden Finanzbeschluss im letzten Jahr ausgeführt, dass die Strategie, die dort zugrunde gelegt ist, dass die bestehenden Räumlichkeiten ausreichend sind, um eben diese Strategie durchzuführen. Was wir aber auch beachten müssen, ist beispielsweise - und das hängt dann eben im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung mit der Frage der zukünftigen Forschungsstrategie zusammen - was mit dem NTB passiert. Das habe ich ja einleitend gesagt mit dem IZR, aber auch wie es ausgeführt ist in der Postulatsbeantwortung mit dem CSEM. Dieser Finanzbeschluss läuft Ende 2011 aus und da sind in erster Linie auch Infrastrukturfragen, die finanzielle Ströme auslösen können, zu klären.
Dann, ob die Finanzzuweisungen, die jetzt an das Liechtenstein-Institut einerseits und an die Hochschule Liechtenstein andererseits, ob diese Zahlungen ausreichend bzw. genügend sind. Also wenn Sie die beiden Institutionen fragen, dann werden Sie die Antwort bekommen, dass sie mehr möchten. Wir werden im nächsten Jahr die Finanzbeschlüsse dem Landtag neu vorlegen müssen und ich glaube, dann werden wir uns darüber eingehend unterhalten können. Jetzt ist es so, dass diese Institutionen mit den Staatsbeiträgen auszukommen haben und Sie wissen es auch, dass bei der Hochschule Liechtenstein ursprünglich ein grösserer Beitrag gefordert worden ist und die Hochschule hatte aufgrund der weniger zugesprochenen Mittel ihre Strategie entsprechend anzupassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Doris Beck
Entschuldigung, ich habe noch eine Frage. Das ist mir jetzt irgendwie im Nachgang an das Votum der Abg. Renate Wohlwend gekommen, dieser Satz hat jetzt bei mir gewirkt, nämlich: Liechtenstein ist zu klein, um innovativ zu forschen. Und jetzt frage ich mich: Wie haben Sie das gemeint? Ich habe Ihnen schon zugehört, als Sie das Votum eingebracht haben. Es war dann dieser Satz am Schluss «Liechtenstein ist zu klein, um innovativ zu forschen». Entweder habe ich Sie nicht richtig verstanden oder ich wurde abgelenkt. Aber dieser Satz hat mich jetzt doch irgendwie bewegt.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Vielleicht habe ich mich wörtlich falsch ausgedrückt. Das ist jetzt nicht meine Meinung, dass wir zu klein sind, innovativ zu forschen, sondern ich wollte es in Relation zu dem mitunter auch grenzüberschreitenden Zusammenwirken bringen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Präzisierung. Damit gibt es keine Wortmeldungen mehr. Wir können abstimmen: Wer dem Antrag der Regierung, der Landtag wolle diese Postulatsbeantwortung zur Kenntnis nehmen und das Postulat vom 22. Oktober 2009 abschreiben, die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag dem Antrag der Regierung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden die Zustimmung erteilt und gleichzeitig Traktandum 2 erledigt.-ooOoo-