Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG); (Umsetzung der fünften Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie), (Nr. 137/2008); 1. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 24: Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG); (Umsetzung der fünften Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 137/2008 und steht zur Diskussion.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Durch die vorliegende Gesetzesvorlage wird die Richtlinie 2005/14/EG, die fünfte Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Diese Richtlinien sind fundamentales Element für den freien Verkehr von Fahrzeugen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Im Wesentlichen geht es bei dieser Vorlage um die Schliessung von Lücken im Bereich des Verkehrsopferschutzes, um Erleichterung des Wechsels des Versicherers und um die Vereinfachung des Zugangs zum obligatorischen Versicherungsschutz bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Ich bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir mit der Lesung beginnen. Art. 64 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 64a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 64a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 72 Abs. 2 Bst. a und d wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 72 Abs. 2 Bst. a und d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 75a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 75a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 77 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes in 1. Lesung beraten und Traktandum 24 erledigt.
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