Postulatsbeantwortung betreffend die Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung, insbesondere der finanziellen Unterstützung der Pflege- und Betreuungsarbeit in den Familien (Nr. 64/2008)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am ersten Tag der Mai-Landtagssitzung fort.
Wir kommen zu Traktandum 9: Postulatsbeantwortung betreffend die Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung, insbesondere der finanziellen Unterstützung der Pflege- und Betreuungsarbeit in den Familien. Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 64/2008 und steht zur Diskussion.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Die Fraktion der Vaterländischen Union hat vor ziemlich genau einem Jahr dieses Postulat eingereicht, um einen umfassenden Überblick der aktuellen Situation im Bereich der ambulanten Pflege und Betreuung zu erhalten, damit auf dieser Basis diskutiert werden kann, wie die häusliche Pflege gestärkt, die Pflege- und Betreuungsarbeit in den Familien, vor allem auch finanziell, besser unterstützt werden kann. Bei Einbringung dieses Postulates im Juni letzten Jahres habe ich darauf hingewiesen, dass im Bereich der ambulanten Pflege und Betreuung ein dringender Handlungsbedarf existiert, besonders was die Unterstützung der Familien angeht, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause pflegen und betreuen.
Wir wissen, dass der grösste Teil der pflegebedürftigen Personen, nämlich ca. 70%, zu Hause betreut werden. Diese Arbeit wird hauptsächlich, nämlich zu 80%, von den Angehörigen geleistet, teils mit Unterstützung von externen Pflegekräften und insbesondere der Familienhilfe. Fakt ist aber, dass ohne die Leistung dieser pflegenden Angehörigen eine häusliche Pflege bzw. Betreuung schlicht nicht machbar wäre. Handlungsbedarf besteht vor allem bei der Rund-um-die-Uhr-Pflege und -Betreuung, bei der Langzeitpflege und vor allem dort, wo diese beiden Komponenten zusammenkommen. Wenn es wirklich unser Ziel ist, dem Grundsatz «Daheim sein hat Vorrang vor stationärer Versorgung» nachzukommen, muss dringend gehandelt werden.
Wir wissen, dass die max. CHF 100, die über das KVG an die häusliche Pflege entrichtet werden, nicht ausreichen. Wir wissen, dass die demografische Entwicklung uns zwingt zu überdenken, wie Pflege und Betreuung auch längerfristig gesehen organisiert und finanziert werden können. Die Frage ist, ob wir etwas tun und was wir tun wollen. Die Postulatsbeantwortung, die Regierungsrat Quaderer uns vorgelegt hat, zeigt, wie komplex das Thema ist. Sie zeigt auf, wie die stationäre Pflege und Betreuung im Vergleich zur ambulanten Pflege organisiert und finanziert wird. Sie zeigt insbesonders auch, wie komplex die Finanzierung von Pflege und Betreuung momentan geregelt ist. Wer, welche Institution bzw. Versicherung schliesslich was bezahlt, hängt nicht davon ab, dass jemand pflege- und/oder betreuungsbedürftig ist, sondern davon, was diese Pflegebedürftigkeit ausgelöst hat, ob als Ursache eine Krankheit, ein Unfall oder ein Geburtsgebrechen in Frage kommt. Für den Betroffenen ist aber jedoch nur eines wichtig, nämlich dass er Unterstützung bekommt.
Es verwundert mich nicht, dass viele unserer Mitbürger im Anlassfall nicht wissen, wohin sie sich nun konkret wenden sollen, was ihnen an Leistungen zusteht und welche Leistungen überhaupt zur Verfügung stehen. Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle zur Beratung und Betreuung der Betroffenen, wie die Regierung auf Seite 54 dieses Berichtes ausführt, erachte ich daher als sinnvoll und eigentlich unabdingbar.
Komplex ist der Bereich aber auch aus anderen Gründen. Man kann vorübergehend der Pflege oder Betreuung bedürfen, aber auch dauernd. Manche benötigen eine 24-Stunden-Pflege, manche nur punktuell. Manche benötigen eher medizinische und pflegerische Hilfe, andere eher Beaufsichtigung oder hauswirtschaftliche Hilfe. Und wie die Regierung auf Seite 13 schreibt, kennt ambulante und häusliche Pflege keine Altersgrenze. Pflege- und betreuungsbedürftig werden können nicht nur ältere Menschen, es kann allen passieren. Es geht hier also nicht nur um Alterspolitik, es betrifft die Gesellschaft insgesamt. Als Massnahme schlägt die Regierung u.a. vor, ein Betreuungs- und Pflegegeld einzuführen. Dabei wäre zu prüfen, ob die Leistungen, die bisher über Art. 13 des KVG bzw. Art. 62 der KVV entrichtet wurden, in Zukunft in das Ergänzungsleistungsgesetz ELG integriert werden können.
Bei der jetzigen Regelung über das KVG werden gemäss Bericht auf Seite 55 die Leistungen nur bei krankheitsbedingten Fällen und erst bei einem mittleren Schweregrad ausgerichtet. Pflegefälle aufgrund von Geburtsgebrechen, Unfall oder Invalidität sind bei dieser Leistung nicht gedeckt. Wie die Finanzierung der häuslichen Pflege, insbesondere der dauernd notwendigen in diesen Fälle erfolgt, kommt für mich in diesem Bericht nicht klar heraus, da die etwas detaillierteren Vergleiche zwischen stationärer und ambulanter Pflege die krankheitsbedingten Pflegesituationen darstellen, da hauptsächlich auf das KVG Bezug genommen wird. Im Gesetz über die Ergänzungsleistungen findet sich zwar im Anhang ein Artikel, der auf Geburtsgebrechen Bezug nimmt, allerdings werden solche Leistungen nur bis zum vollendeten 20. Altersjahr entrichtet. Wer übernimmt danach die Finanzierung?
Bei einer allfälligen Übernahme der KVG-Leistungen nach Art. 13 bzw. Art. 62 KVV ins Ergänzungsleistungsgesetz, muss meiner Meinung nach sichergestellt sein, dass diese Leistungen nicht einkommens- und vermögensabhängig analog den Ergänzungsleistungen an sich ausgelegt werden. Das würde eine Verschlechterung des Status quo bedeuten, vor allem auch im Vergleich zu den stationären Leistungen, die - nehme ich an - auch weiterhin über das KVG und die KVV Art. 60 entrichtet werden, also einkommens- und vermögensunabhängig. Die Regierung schlägt jedenfalls eine Erhöhung der bisher max. CHF 100 vor und nimmt dabei auf die Teuerung seit Einführung dieser Leistungen als Pflichtleistungen in das KVG Bezug. Das ist zu begrüssen. Ob das ausreicht wird bei einem konkreten Vorschlag der Regierung zu diskutieren sein.
Einigermassen erstaunt war ich über die Aussagen auf Seite 59. Es sei an der Grundausrichtung des Systems der Ergänzungsleistung festzuhalten, dass die zu Hause Betreuten genau wie bei der stationären Pflege erstrangig ihre eigenen Mittel im Rahmen der minimalen AHV und maximalen Ergänzungsleistungen in die Finanzierung eines häuslichen Pflegeverhältnisses einbringen sollen. Ich bin der Meinung, dies ist bereits jetzt gezwungenermassen in der Praxis der Fall. Im Übrigen sind AHV und falls nötig die Ergänzungleistungen nicht primär dazu gedacht, die Pflege und Betreuung zu finanzieren, sondern den normalen Unterhalt zu garantieren.
Die Grundtaxe von CHF 99 bei stationärer Pflege, die aus der AHV zu entrichten ist, dient nach meinem Verständnis ja auch in diesem Fall dazu, den normalen Unterhalt, der auch daheim anfallen würde, zu finanzieren, also Unterkunft, Mahlzeiten usw. Bei der Ausarbeitung eines konkreten Vorschlages der Finanzierung der häuslichen Pflege sind sicher auch die Kriterien wie die Pflegebedürftigkeit eingestuft wird, gut zu überdenken. Wenn ich die bisher in Anwendung stehenden Kriterien zur Ermittlung des Grades der Hilflosigkeit betrachte, befürchte ich, dass gerade demente Personen, deren Zahl ja laut Prognosen in Zukunft stark zunehmen wird, in diesem System nicht berücksichtigt werden.
Ich hoffe, dass die Regierung uns bald einen konkreten Vorschlag vorlegen wird, der hoffentlich meinen Bedenken Rechnung trägt. Ein solcher Vorschlag, wie er hier in den Grundzügen skizziert wurde, kann aber nur eine Übergangslösung sein. Für eine in der Zukunft tragfähige Lösung müssen sicher auch andere Modelle wie Pflegeversicherung und Ähnliches überdacht werden. Danke.Abg. Doris Frommelt
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Überalterung, würdevolles Altern, Alters- und Pflegeheime, Langzeitpflege und damit einhergehend die enorm steigenden Pflege- und Sozialkosten sind aktuell in den Medien zum grossen Thema geworden.
Die Situation der älteren und teilweise pflegebedürftigen Menschen hat sich auch in unserem Land stark verändert. Wir müssen froh sein, dass es bei uns ausgezeichnete Alters- und Pflegeheime gibt. Ältere und pflegebedürftige Menschen möchten jedoch so lange wie möglich in ihrem eigenen Heim bleiben. Dieses Selbstbestimmungsrecht eines pflegebedürftigen Menschen, selber zu entscheiden, wo er den Lebensabend verbringen und wo er, wenn nötig, gepflegt werden möchte, müssen wir hoch halten.
Wenn wir die ambulanten Strukturen, also den häuslichen Pflegebereich stärken, schaffen wir für manche Pflegebedürftigen und deren Angehörige mehr Wahlfreiheit und damit eine echte Alternative zur stationären Betreuung.
Die vorliegende Postulatsbeantwortung der Regierung mit Vorschlägen zur Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung ist daher von grosser Bedeutung. Es werden vor allem in folgenden drei Bereichen Empfehlungen abgegeben: - Einrichtung einer zentralen Anlauf- und Beratungsstelle, angegliedert mit einem BetreuerInnen-pool
- Einrichtung einer 24-Stunden-Betreuung inkl. Palliativpflege und
- Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes.
Ich finde die Einrichtung einer zentralen Anlauf- und Beratungsstelle sehr sinnvoll. Ein Betreuungs- und Pflegefall kann auch plötzlich eintreten. Diese Stelle wäre sofort und kompetent in der Lage, Auskünfte, Beratung und Finanzierungsmöglichkeiten anzubieten. Ich kann mir gut vorstellen, diese Stelle bei der Familienhilfe einzurichten, da dort die erforderlichen Kenntnisse und Strukturen bereits vorhanden sind.
Den Aufbau eines 24-Stunden-Pflege-Dienstes unter dem Dach der Familienhilfe finde ich ebenfalls notwendig. Selbstverständlich müsste mit der Familienhilfe ein entsprechender detaillierter Leistungsauftrag ausgehandelt werden.
Die Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes für betreuende Angehörige, abgestuft nach dem Pflegegrad, kann ich ebenfalls nur befürworten. Dies würde natürlich die stärkste finanzielle Aufwendung bedeuten.
Bisher regelt die Krankenversicherung die Leistungen bei häuslicher Pflege und zahlt maximal CHF 100 pro Tag an die versicherte Person aus. Da der Betrag seit 18 Jahren nicht der Teuerung angepasst wurde, wird in der Postulatsbeantwortung ein Maximalbetrag von CHF 140 vorgeschlagen.
Ich kann mir gut eine Verdoppelung der bisherigen finanziellen Leistung vorstellen und schlage der Regierung vor, den Maximalbetrag auf CHF 200 pro Tag, abgestuft nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, festzusetzen. Dies als vorübergehender kurzfristiger Ansatz, häusliche Pflegeleistungen sofort besserzustellen. Die von der Regierung geäusserte Empfehlung, finanzielle Leistungen bei häuslicher Pflege bereits ab einem leichten Hilflosengrad auszuzahlen - was bis jetzt nicht der Fall war - kann ich ebenfalls nur befürworten.
Ob die Leistungen kurzfristig über das KVG erbracht oder ob beim bestehenden Gesetz über Ergänzungsleistungen ein eigenes Kapitel eingefügt werden muss, ist zu prüfen. Längerfristig ist ein Umbau der jetzigen gesetzlichen Strukturen in eine eigenständige Pflegeversicherung zu befürworten.
Selbstverständlich ist auch über die konkrete Ausgestaltung bzw. die Anspruchsvoraussetzungen eines Betreuungs- und Pflegegeldes ein detailliertes Konzept auszuarbeiten. Ebenso muss die Besteuerung von Leistungen im Rahmen der stationären und häuslichen Betreuung und Pflege überprüft werden.
Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Arbeitsverträge für Pflegekräfte sind im Auge zu behalten, auch wenn die Regierung derzeit aus Präjudizgründen keinen Bedarf für eine Anpassung sieht.
Und nicht zuletzt muss auch die Einführung eines kurzen Pflegeurlaubs für Angehörige geprüft werden, damit für die Familie beim plötzlichen Eintreten eines Pflegefalles ein gewisser Zeitraum für organisatorische Massnahmen geschaffen wird.
Unser Ziel muss es sein, verbesserte Möglichkeiten zu schaffen, den Umzug ins Heim für unsere Pflegebedürftigen so lange wie möglich hinauszuschieben und im Idealfall zu vermeiden. Die ambulante Pflege zu Hause ist unbestritten für den Staat von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Unterstützen wir sie entsprechend. Ich danke der Regierung für die ausführliche Beantwortung und für die vorgeschlagenen Empfehlungen und ich spreche mich für die Abschreibung des Postulats aus.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Die Postulatsbeantwortung zur Besserstellung der ambulanten Pflege ist ausführlich und umfassend erfolgt. Besonders hervorzuheben ist der angefügte, dreissigseitige Grundlagenbericht, der einen umfassenden Einblick in das grosse Netzwerk von Institutionen, Einrichtungen und Versicherungen in unserem Lande gibt. Dieser Grundlagenbericht, welcher Vernetzungen, gewachsene Strukturen, Überlappungen, aber auch Defizite in der Pflegesituation aufzeigt, ermöglicht es den Abgeordneten, die von der Regierung vorgeschlagenen Empfehlungen zu beurteilen. Der erste Teil des Auftrags an die Regierung, nämlich die aktuelle Situation der ambulanten Pflege in Liechtenstein darzulegen, ist somit ausführlich und vollumfänglich erfüllt.
Die zweite Aufgabe betraf die Stärkung der ambulanten Strukturen und insbesondere eine gleichwertige Ausgestaltung der Pflege zu Hause mit der Pflege im stationären Bereich. Hierzu liefert der Regierungsbericht ein Bündel von Empfehlungen, die sowohl eine strukturelle wie auch eine finanzielle Stärkung der häuslichen Pflege bewirken können. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen einen Ausbau im Umfang und in der Qualität von häuslichen Pflegeleistungen bewirken, ebenso sollen diese Leistungen eine angemessene, das heisst eine bessere Entlöhnung erfahren. Speziell zu erwähnen ist hier die angestrebte 24-Stunden-Betreuung in der häuslichen Pflege sowie eine Erhöhung des Pflegegeldes. Auf eine Beurteilung der einzelnen Empfehlungen werde ich später noch eingehen. Der zweite Teil des Postulatauftrags ist somit auch erfüllt.
Die dritte Aufgabe war das Aufzeigen von neuen Finanzierungsmodellen. Mit dem Einfügen des Pflegegeldes in das Ergänzungsleistungsgesetz bzw. dem späteren Aufbau einer eigenen Pflegeversicherung sowie mit dem Einsatz von Eigenleistungen auch bei häuslicher Pflege, wird auch ein Finanzierungsvorschlag angezeigt. Eine bei der Postulatseinreichung zentrale Frage war für die Abgeordneten, ob die finanziellen Leistungen für die ambulante Pflege erweitert werden sollen oder ob die Finanzströme umverteilt werden sollen. Das heisst in der Sprache der damaligen Diskussion, ob der Kuchen vergrössert oder nur neu verteilt werden solle. Ebenso stand die Frage im Raum, ob durch eine Verlagerung von Pflegeleistungen die Pflegekosten eventuell sogar reduziert werden können. Auch auf diese Fragen ist der Bericht ausführlich eingegangen.
Ausserdem wurde auftragsgemäss auch die Situation der benachbarten Länder dargestellt und es wurde auf diverse Abklärungswünsche und Anregungen zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation aus der Diskussion der Abgeordneten im Landtag bei der Postulatseinreichung eingegangen. Ich danke der Regierung für diesen sehr umfassenden, detaillierten und aufschlussreichen Bericht. Der grosse Gehalt des Berichts liegt in den Seiten 52 bis 60 mit ganz konkreten Vorschlägen für strukturelle und finanzielle Verbesserungsmassnahmen sowie mit Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung der Pflege.
Zu einzelnen Vorschlägen und den strategischen Empfehlungen möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
1. Stärkung der häuslichen Pflege durch eine 24-Stunden-Betreuung: Die Analyse der derzeitigen Leistungsangebote in der häuslichen Pflege hat ein strukturelles Defizit ergeben. Es gibt keine Strukturen für eine häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung insbesondere für ältere, pflegedürftige Familienmitglieder. Die Leute arrangieren sich bei Pflegefällen irgendwie, wobei pflegende Familienmitglieder oftmals über ihre Kräfte hinaus beansprucht werden. Wenn wir die häusliche Pflege der stationären Pflege im Heim gleichstellen wollen, so ist die Einrichtung von zusätzlichen Strukturen eben dort, wo sie bei der häuslichen Pflege bisher fehlen, unumgänglich. Das ist einer der drei ganz zentralen Vorschläge. Dabei versteht es sich von selbst, dass trotzdem zukünftig nicht alle Pflegebedürftigen zu Hause betreut werden können. Es wird immer Fälle geben, wo die stationäre und professionelle Krankenpflege im Heim notwendig ist.
Der Bedarf an Pflegeheimen wird vermutlich nicht abnehmen aufgrund der demografischen Entwicklung mit Bevölkerungszuwachs, steigender Lebenserwartung und steigenden Zahlen bei den Pflegefällen, insbesondere bei allen Graden der Demenzerkrankungen. Gemäss Bedarfsanalyse der LAK werde es bis ins Jahr 2020 einen Zuwachs an pflegebedürftigen Menschen im Land um 48% geben. Das geplante Bauprogramm der LAK entspreche somit der Bedarfsentwicklung. Jedoch kann und soll mit einem Ausbau der häuslichen Pflege der Zeitpunkt des Heimeintritts verzögert und in manchen Fällen eben doch ganz vermieden werden. Langfristig gesehen könnte somit in zahlreichen Fällen eine Verlagerung weg von der Pflege im Heim hin zu einer Pflege im Daheim erfolgen.
Ob mit dieser sozialpolitisch erwünschten Verlagerung langfristig gesehen auch eine Kostenreduktion einhergeht, ist meines Erachtens ungewiss, denn die Pflegeheime sollen auch bei weniger Pflegeplätzen nicht an Qualität verlieren. Die heutige optimale Qualität an Pflege und Betreuung muss auch bei geringerer Auslastung der Heime erhalten bleiben. Jedoch ist die Bedarfsplanung an Heimplätzen sorgfältig zu überprüfen, zu überwachen und zu aktualisieren.
Der Aufbau eines 24-Stunden-Betreuungsangebots ist ein ganz erheblicher Leistungsausbau. Ein Leistungsausbau jedoch kann nicht zum Nulltarif erfolgen. Er wird Kosten generieren, die andererseits bei der stationären Pflege nicht sofort und vor allem nicht vollumfänglich eingespart werden können. Wir müssen uns jedoch bewusst sein, was wir gesellschaftspolitisch für Ziele haben. Die Verbesserung der häuslichen Betreuung von Familienangehörigen ist ein Ziel, welches menschliche Beziehungen stärkt, ein Ziel, das familiäre Pflege in manchen Fällen überhaupt erst ermöglicht, ein Dazugehören des Pflegebedürftigen zum Familienleben bekräftigt, eine Verbesserung der Lebensqualität insbesondere in der letzten Phase des Lebens bewirkt.
An dieser Stelle möchte ich auch auf den Vorschlag im Regierungsbericht hinweisen, die palliative Betreuung und Pflege auszubauen. Jedem ist bekannt, dass die Fälle von unheilbaren Krankheiten prozentual gesehen laufend zunehmen. Sie betreffen nicht nur betagte Menschen, sondern auch viele, die mitten im Leben stehen. Jeder von uns kennt solche Fälle aus seinem eigenen Familien-, Verwandten- oder Bekanntenkreis. Die palliative Betreuung zu Hause stellt meines Erachtens gerade für diese Menschen eine grosse emotionale Stütze und Verbesserung dar. Das Projekt der Palliativpflege entspricht meines Erachtens fraglos einem leider steigenden Bedarf und ist zu unterstützen.
Der Regierungsbericht schlägt somit vor, die bestehenden Strukturen der Familienhilfe auszubauen. Ein 24-Stunden-Dienst soll aufgebaut und zu diesem Zweck ein Betreuungspool angegliedert werden. Mit dem Familienhilfeprojekt der palliativen Pflege sollen die Leistungen zusätzlich erweitert werden. Diese Grundhaltung, nämlich auf Bestehendem aufzubauen und bestehende Strukturen zu erweitern bzw. anzupassen, unterstütze ich, da anerkanntermassen gerade die Familienhilfevereine seit Jahrzehnten ein gut funktionierendes Netzwerk bilden, das auf langjährige Erfahrung zurückgreifen kann und im Laufe der Jahre auch Erweiterungen und Aktualisierungen, das heisst Anpassungen, vorgenommen hat. Dass von den betroffenen Kreisen bereits Projekte in Bearbeitung sind, welche auch verträglich und finanzierbar sind, finde ich sehr erfreulich. Ebenso wichtig wie die Erarbeitung zukunftsfähiger Projekte ist die Möglichkeit für eine zeitnahe Verwirklichung.
Bei der strategischen Ausrichtung der Pflege in unserem Land sollten wir, wie gesagt, auf das vorhandene bewährte Netzwerk bauen, dieses jedoch zusammenführen, optimieren und neuen Bedürfnissen anpassen. Bei der Kleinheit unseres Landes und den relativ gut ausgebauten, überschaubaren Strukturen und den kurzen Wegen der Gesetzesanpassungen sollte ein optimales Konzept der Pflege, das den häuslichen und den stationären Bereich abdeckt, sicherlich zu verwirklichen sein. Ich halte es nicht nur für richtig, sondern aus finanziellen und aus organisatorischen Gründen für unbedingt notwendig, die bestehenden und die neuen Angebote der häuslichen und der stationären Pflege so eng wie möglich zu koordinieren und auch Synergien zu nutzen. Häusliche und stationäre Pflege sollen nicht gegenseitig in Konkurrenz treten.
Zum zweiten Vorschlag, strukturelle Verbesserungen, Durchlässigkeit zwischen stationärer und häuslicher Pflege: Ein weiterer struktureller Vorschlag und zugleich die zweite der drei zentralen Massnahmen ist die Einführung eines Case-Managements ICM als Unterstützung für Pflegeempfänger und Angehörige. Da bei Eintreten eines Pflegefalls die Angehörigen vorerst oft über wenige Informationen und Kenntnisse der Pflegestrukturen verfügen - ich spreche hier über Erfahrungen in der eigenen Familie - ist es von enormer Bedeutung, dass bei einer zentralen Anlaufstelle die verschiedenen Optionen besprochen werden können und mit kompetenter Beratung die Organisation und die Finanzierung der Betreuung entschieden werden kann. Eine solche Anlaufstelle als feste Einrichtung sollte entsprechend breit kommuniziert werden, denn es ist vielfach so, dass die Leute sich um Einrichtungen wenig kümmern, solange man sie nicht braucht. Tritt jedoch ein Pflegefall ein, sollten die Angehörigen sich nicht erst mühsam die Informationen über einzelne Angebote und Institutionen zusammensuchen müssen. Ein umfassendes und vor allem ein abgestuftes Pflegekonzept mit einer kompetenten Person auszuarbeiten, verschafft Erleichterung und Sicherheit für den Pflegeempfänger wie für die Angehörigen.
In diesem Zusammenhang möchte ich hier die KBA (Kontakt- und Beratungsstelle Alter) in den Gemeinden erwähnen, deren Angebot sich an die Senioren selbst richtet. Neben der vielfältigen Unterstützung, Beratung und Animation von Senioren umfasst das Angebot auch die Beratung von Angehörigen bei Pflegefällen. Zumindest wird dieser Service jedenfalls in einzelnen Gemeinden von der KBA erbracht, ob er nun zum Auftrag gehört oder nicht. Ich sehe das Beratungsangebot von ICM eher an die Angehörigen gerichtet, während die KBA in den Gemeinden sich um sämtliche Altersbelange und Bedürfnisse der gesunden und der kranken Senioren selbst kümmert.
Bei Errichtung einer zentralen Anlaufstelle ICM für die Pflegeberatung von Angehörigen müssten die Aufgaben von ICM und KBA aufeinander abgestimmt und eventuell neu definiert werden. Um die Organisation der Pflege zu erleichtern, wenn ein Pflegefall eintritt, wäre selbstverständlich die Ausdehnung eines Pflegeurlaubs, wie im Regierungsbericht vorgeschlagen, von drei auf zehn Tage eine Entlastung für die Angehörigen. Möglicherweise könnte dieser Pflegeurlaub auf zwei Personen aufgeteilt werden, damit die Organisation der Pflege gemeinsam getroffen werden kann. Da der Urlaub auf das Eintreten des Pflegefalls beschränkt ist und deshalb in ein und demselben Arbeitsverhältnis nicht häufig vorkommen wird, wird die Verlängerung auf zehn Tage auch für den Arbeitgeber verkraftbar sein.
Für eine tatsächliche Vereinbarung von Pflege und Beruf wären langfristig gesehen jedoch wohl noch weitere und weitergehende Massnahmen von Nöten. Freistellungen zulasten des Arbeitgebers können jedoch nicht bis ins Unendliche gefordert werden. Massnahmen müssen von der Wirtschaft auch verkraftbar sein. Mit einem 24-Stunden-Betreuungsangebot wird jedenfalls auch die häusliche Pflege bei Berufstätigkeit der Angehörigen ermöglicht bzw. verbessert.
3. Pflegegeld: Ich komme zum dritten zentralen Punkt der Empfehlungen zur Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes: Aus Gründen der angemessenen Entschädigung müssen wir bei der häuslichen Pflege eine wesentliche finanzielle Verbesserung für pflegende Angehörige herbeiführen. Art. 62 Krankenversicherungsverordnung regelt die Leistungen bei häuslicher Pflege und richtet eine max. Tagesleistung von CHF 100 pro Tag aus. Die Leistungen der Krankenkasse richten sich nicht nach den erbrachten Pflegeleistungen oder Pflegekosten, sondern sie werden gemäss dem Grad der Pflegebedürftigkeit erbracht. Es erfolgt also eine Entschädigung nach Bedarf, nicht nach Bedürfnissen. Der Betrag von CHF 100 wurde vor 18 Jahren festgelegt und seither der Teuerung nicht angepasst. Da gemäss Regierungsbericht seit Einführung dieses Pflegegeldes die Teuerung allein schon 40% betrug, erachte ich eine Erhöhung, das heisst Anpassung des Pflegegeldes an die Teuerung jedenfalls als notwendig. Die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung von CHF 100 auf CHF 140 ist zwar sehr beachtlich in absoluten Zahlen gesehen, jedoch findet mit dieser Erhöhung keine wirkliche Verbesserung der finanziellen Leistungen an Pflegende statt. Die Erhöhung entspricht lediglich einem sehr späten Nachvollzug des Teuerungsausgleichs, während die eigentliche finanzielle Entschädigung für die Pflege damit keine wirkliche Verbesserung erfährt.
Im Jargon der Wirtschaft würde das heissen, eine Reallohnerhöhung findet damit eigentlich nicht statt. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass dieser Betrag nicht etwa eine durchschnittliche Entschädigung für die häusliche Pflege darstellt, sondern den Maximalbetrag, der bei schwerer Hilflosigkeit, das heisst nur bei äusserst intensiver und aufwendiger Pflege gesprochen wird. Der Teuerungsausgleich und damit die Anhebung von CHF 100 auf CHF 140 pro Tag für häusliche Pflege und Betreuung ist ein wichtiger und grosser Schritt. Um eine tatsächliche Verbesserung der Situation zu erreichen, muss jedoch auch ein weiterer Schritt erfolgen, mit welchem eine tatsächliche Verbesserung sprich Erhöhung des Pflegegeldes erreicht wird.
Der heutige Maximalbetrag zum Beispiel könnte als Durchschnittsbetrag angesetzt werden, das heisst zum Beispiel als Pflegegeld bei einer mittleren Pflegebedürftigkeit. Dementsprechend höher wäre dann das Pflegegeld anzusetzen bei einem schweren Grad der Hilflosigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit. Und ausserdem sollte auch bei einer leichten Pflegebedürftigkeit ein abgestuftes Pflegegeld ausgerichtet werden, da auch bei einer im Sinne des Ergänzungsleistungsgesetzes leichten Hilflosigkeit oft eine ganztägige Betreuung bzw. Überwachung stattfinden muss.
Die Abstufung des Pflegegeldes gemäss dem Grad der Hilflosigkeit ist eine verträgliche und einfach administrierbare Lösung. Die heutige dreigliedrige Abstufung in leichte, mittlere und schwere Hilflosigkeit bei der Ausrichtung von Pflegegeldern richtet sich nach der Einstufung durch die AHV für die Ausrichtung von Hilflosenentschädigungen. Solche Hilflosenentschädigungen durch die AHV sowie Pflegegelder durch die Krankenkasse aus Art. 62 KVV gibt es für betagte Menschen jedoch erst ab einem mittelschweren Pflegegrad. Dabei muss man sich jedoch vor Augen führen, dass gemäss Ergänzungsleistungsgesetz eine leichte Hilflosigkeit im Sinne der AHV dann gegeben ist, wenn zum Beispiel eine Person wegen ihrer Behinderung einer dauernden, persönlichen Überwachung bedarf oder wenn eine Person in mindestens zwei alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig und in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist oder wenn eine Person einer durch das Gebrechen bedingten ständigen und besonders aufwendigen Pflege bedarf. Dies alles und andere mehr sind Fälle von «leichter» Hilflosigkeit gemäss Ergänzungsleistungsgesetz Art. 41bis Abs. 4, welche keinen Anspruch auf Hilflosenentschädigung generieren.
Mittelschwere oder schwere Hilflosigkeit besteht gemäss Ergänzungsleistungsgesetz vor allem dann, wenn mehrere solcher Behinderungen zusammenkommen. Wie bereits gesagt, bei Fällen von leichter Hilflosigkeit nach Ergänzungsleistungsgesetz erfolgt keine Hilflosenentschädigung und somit bisher auch kein Pflegegeld, auch dann, wenn der Patient einer ständigen Überwachung bedarf, wie das zum Beispiel bei Alzheimer-Patienten in einem frühen Stadium schon der Fall ist.
Im Gegensatz zum stationären Bereich fehlen im häuslichen Bereich somit die Leistungen für bezahlte Betreuungsarbeit bei leichter Hilflosigkeit. Der Regierungsbericht sieht hier die Notwendigkeit, dass ein Betreuungs- und Pflegegeld bereits ab einem leichten Hilflosengrad ausgerichtet wird. Ich sehe diese Notwendigkeit genauso und möchte diesen Vorschlag jedenfalls unterstützen und zur Umsetzung empfehlen, damit die häusliche Pflege wie die stationäre gleichwertig anerkannt wird. Es sind hier die finanziellen Auswirkungen zu prüfen. Diese Regelung wird - das ist vorauszusehen - zu etlichen Mehrkosten führen.
Des Weiteren muss für eine Besserstellung der häuslichen Pflege bedacht werden, dass gemäss Art. 62 KVV der Pflegegeldbeitrag für häusliche Pflege dann gekürzt wird, wenn ein höheres Mass an Hauskrankenpflege beansprucht wird. Praktisch könnte also der Fall eintreten, dass es einem Pflegebedürftigen zunehmend schlechter geht, er dadurch also mehr Aufmerksamkeit, Pflege und Betreuung durch die Angehörigen benötigt. Gleichzeitig benötigt er auch vermehrt die Dienste der Hauskrankenpflege. Das aber bewirkt, dass die Pflegeentschädigung für die Angehörigen sinkt, weil die Kosten für die Hauskrankenpflege - sprich Krankenschwester - steigen. Es ist meines Erachtens widersinnig, wenn bei grösserem und intensiverem Pflegeaufwand das Pflegegeld für betreuende Angehörige weniger wird, weil der Patient gleichzeitig auch die Krankenschwester mehr beansprucht. Die Entschädigung für häusliche Pflege soll nicht gekoppelt sein mit den Aufwendungen für die Hauskrankenpflege und ist daher aus dem KVV auszugliedern, wo die Regierung es auch als systemwidrig erkannt hat.
Die Regierung sieht eine Eingliederung des Pflegegeldes in das Ergänzungsleistungsgesetz oder auch in eine eigene Pflegeversicherung als durchführbar. Das Pflegegeld ist eine Entschädigung für den Pflegeaufwand und soll unabhängig von anderen Leistungen und unabhängig vom Einkommen und von der wirtschaftlichen Situation des Pflegebedürftigen ausgerichtet werden. Auch die Hilflosenentschädigung wird einkommensunabhängig ausgerichtet, jedoch wird sie bei häuslicher Pflege bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen der AHV angerechnet, bei stationärer Pflege wird sie nicht angerechnet, was eine weitere Ungleichbehandlung darstellt.
Die häusliche Pflege unterscheidet sich auch darin vom stationären Bereich, indem beim stationären Bereich Infrastruktur wie Einrichtungen von Land und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Zudem entrichten Land und Gemeinden Pflegezuschläge zwischen CHF 14 und CHF 45 pro Tag und Bett sowie einen Betriebsbeitrag von CHF 26 pro Tag und Bett, welcher unabhängig vom Pflegebedarf erfolgt. Zudem erfolgen wie bei der häuslichen Pflege auch noch die Pflegebeiträge der Krankenkassen nach Art. 60 KVV an die stationären Einrichtungen, und zwar nicht gemäss Einzelaufwand wie im häuslichen Bereich, sondern mit abgestuften Fixbeträgen zwischen CHF 33 und CHF 102 pro Tag und Bett. Unter diesen Umständen fehlen im häuslichen Bereich im Gegensatz zum stationären Bereich Leistungen für bezahlte Betreuungsarbeit. Solche Defizite auszugleichen oder wenigstens zu verringern ist unabdingbar, will man wirklich eine Besserstellung der häuslichen Pflege erreichen. Wenn Ungleichheit reduziert und häusliche Pflege angemessen entlöhnt werden soll, so sind über die Ergänzungsleistungen Land und Gemeinden zu Leistungen gefordert, was die Finanzierung angeht.
Im Rahmen der Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden wurde von den Gemeinden festgehalten, dass die Seniorenbetreuung eine gemeinsame Aufgabe von Land und Gemeinden ist. Auch im Pflegebereich anerkennen Land und Gemeinden ihre gemeinsame Verantwortung, indem sie im stationären Bereich gemeinsam Infrastruktur und Einrichtungen finanzieren sowie Betreuungsgelder und Betriebskostenbeiträge leisten. Im ambulanten Bereich unterstützen sie mit Beiträgen die Familienhilfevereine. Ich bin der Meinung, dass auch die Besserstellung der häuslichen Pflege, die ja in den Gemeinden für die Mitglieder der Gemeinde stattfindet, ebenfalls von Land und Gemeinden gemeinsam finanziell unterstützt werden sollte.
Mehraufwendungen sind meines Erachtens unumgänglich, da neu ja finanzielle Leistungen erfolgen sollen, wo bisher Gratisarbeit gemacht wurde - zum Beispiel bei leichter Pflegebedürftigkeit - bzw. die Teuerung nicht ausgeglichen wurde. Dass neben Land und Gemeinden auch die Pflegebedürftigen selbst mit ihrer AHV-Rente, mit den Leistungen der 2. Säule oder mit Ergänzungsleistungen nach ihrem Vermögen neben den Lebenshaltungskosten auch zur Finanzierung der Pflege beitragen sollen, ist eigentlich vorauszusetzen. Dass Land und Gemeinden zukünftig dort ausgleichen, wo bisher Defizite bestanden, indem Pflegeleistungen einfach nicht vergütet wurden, dass Land und Gemeinden also dort einen Ausgleich schaffen, das ist meines Erachtens eine Notwendigkeit, wenn wir zur Haltung stehen, dass der Mensch im Alter so lange wie möglich selbstständig im Kreis der Familie leben soll und erst, wenn er dauernd auf professionelle Pflege angewiesen ist, ins Heim kommen soll.
Mehrkosten wird es geben. Ich kann nicht abschätzen, in welchem Umfang sie sein werden. Dass sie aber ganz beträchtlich sein werden, davon gehe ich aus, wenn wir einerseits die Pflegeleistungen strukturell ausbauen und andererseits die häusliche Pflege angemessen entlöhnen wollen und die Empfehlungen der Postulatsbeantwortung in die Tat umsetzen, was ich sehr hoffe. Es fragt sich nun, wie viel uns die gesellschaftlichen Ziele wert sind, die wir uns gesetzt haben. Die Unterstützung und Finanzierung der häuslichen Pflege und die Betreuung und Pflege eines Angehörigen ist eine Leistung, die direkt vom Menschen zum Menschen geht. Was uns das wert ist wird die Diskussion zeigen. Danke. Abg. Josy Biedermann
Vieles wurde schon gesagt. Ich werde nur ein paar Punkte noch unterstreichen und werde mich kurz halten: In unserem Land gibt es sehr gut geführte Alters- und Pflegeheime. Die älteren Menschen, die sich für diese Möglichkeit entschliessen, werden sehr professionell und einfühlsam betreut. Trotzdem ist es der Wunsch von vielen Senioren und Seniorinnen, den Lebensabend zu Hause verbringen zu dürfen und vor allem selbst zu entscheiden, welcher Weg für sie der richtige ist.
Die Perspektivstudie «Gesundheitsmarkt und Gesundheitsstandort Liechtenstein» des Gottlieb-Duttweiler-Instituts Zürich prognostiziert, dass wir bis zum Jahre 2040 mit einer Verdoppelung der Anzahl der Hochbetagten rechnen müssen. Dies bedinge doppelt so viele Heimplätze, aber auch die häusliche Pflege wird immer notwendiger. Diese stärker zu fördern und damit mehr Familien zu ermöglichen, ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen, dies ist unser Anliegen. Viele Frauen und bestimmt auch Männer wären bereit, diese Pflege zu übernehmen, wenn sie es sich leisten könnten bzw. wenn dieser Dienst entsprechend vergütet würde.
Die Regierung bemerkt in ihrer Postulatsbeantwortung, dass der Betrag von CHF 140 pro Tag für eine volle Pflege gesprochen werden könnte. Ich unterstütze meine Kolleginnen Doris Frommelt und Marlies Amann im Anliegen, dass diese Vergütung für eine 24-Stunden-Betreuung zu klein ist. Auch ich denke, dass hier abgestuft nach dem Pflegebedürfnis entsprechende Beiträge von Seiten des Staates angebracht wären. Nach der Feststellung des Pflegegrades durch den betreuenden Arzt würde dann das Pflegegeld bemessen und ausbezahlt. Damit wäre auch die finanzielle Möglichkeit gegeben, im Überlastungsfall eine Hilfspflege beizuziehen oder falls notwendig eine professionelle Pflegerin einzustellen. In diesem Zusammenhang möchte ich die Regierung fragen, ob es möglich wäre, dieses erhöhte Pflegegeld kurzfristig einzuführen. Ich kenne einige Leute, die darauf sehr angewiesen wären.
Im Zusammenhang mit der Erhöhung des Pflegegeldes soll nach dem Vorschlag der Regierung geprüft werden, ob die Leistungen aus dem Krankenversicherungsgesetz herausgenommen und in das Gesetz über die Ergänzungsleistungen integriert werden sollten. Dort würden sie von der Systematik her besser passen. Ausserdem würde es zu einer Entlastung der Krankenkassen führen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass eine Pflegeversicherung geschaffen wird. Die Stärkung der häuslichen Pflege würde zudem die stationäre Pflege entlasten, in finanzieller Hinsicht wie auch in Bezug auf künftige Kapazitäten. Bei der bekannten demografischen Entwicklung wäre das sehr wichtig und notwendig.
Die Regierung schlägt einen 24-Stunden-Betreuungs- und Pflegedienst in Zusammenarbeit mit der Familienhilfe vor. Vorgelagert soll jedoch eine zentrale Anlaufstelle für die Beratung und Betreuung von betroffenen Angehörigen geschaffen werden. Ein Ziel ist auch die Koordination des Bedarfs für die Pflegeeinrichtungen. Diese Stelle würde die Angehörigen über geeignete Betreuungsangebote sowie über die Finanzierungsmöglichkeiten in der jeweiligen Pflegesituation informieren. Ich bin überzeugt, dass die Familienhilfe diese Aufgabe sehr gut erfüllen wird. Und es ist sinnvoll, den Leistungsauftrag an die Familienhilfe in einem Vertrag zu regeln. So wird die Familienhilfe auch die erforderliche zusätzliche materielle Unterstützung erhalten. Es ist zu hoffen, dass durch die Verwirklichung dieser Vorschläge die Betroffenen ermutigt werden, ihre Angehörigen so lange wie möglich und so lange es für alle Betroffenen verantwortet werden kann, zu Hause zu pflegen. Es ist dies eine anspruchsvolle Aufgabe, die auch sehr dankbar und befriedigend sein kann. Danke.Abg. Pepo Frick
Was bedeutet diese Besserstellung im ambulanten Bereich? Für mich heisst das: Die Jungen schauen für die Alten, das bedeutet die Erfüllung des ungeschriebenen Generationenvertrags. Wir geben der so genannten mittleren Generation Geld und vielleicht auch Zeit, sich um die Eltern zu kümmern. Das Thema ist sehr wichtig auch für die generationenübergreifende Bewusstseinsbildung. Es ist für eine Bevölkerung identitätsrelevant, wie die einzelnen Mitglieder verschiedener Generationen miteinander umgehen, wenn Pflege und Betreuung notwendig werden. Und nicht zuletzt: Die Politik gibt ein klares Zeichen.
Zum Schluss ganz kurz einige Fragen: Per 30. April 2008 hat der private Anbieter «homecare 24» die Dienste eingestellt. Sie haben während gut fünf Jahren einen 24-Stunden-Dienst im Bereich der Betagten- und Behindertenbetreuung und -pflege durchgeführt. Warum musste homecare die angebotenen Dienste einstellen? Wurde die Regierung um finanzielle Unterstützung angegangen bzw. wurde diese Organisation ähnlich wie die Familienhilfen unterstützt? Können Erfahrungen von homecare 24 für die Entwicklung und Organisation eines landesweiten 24-Stunden-Betreuungs- und Pflegedienstes übernommen werden? Wird der notwendige 24-Stunden-Dienst fix an die bestehenden Familienhilfevereine vergeben oder ist es gewollt, dass andere private Anbieter sich an der 24-Stunden-Betreuung beteiligen sollen oder dürfen?
Auf Seite 54 schreibt die Regierung, dass im Rahmen der Einrichtung eines 24-Stunden-Betreuungs- und Pflegedienstes die Einführung eines vorgelagerten Case Managements erforderlich ist. Mich würde interessieren, wo diese Stelle angegliedert ist. Mein Anliegen aus der Praxis zu diesem Punkt: Der Zugang zu dieser neuen Stelle muss sehr niederschwellig sein.
Gemäss Regierung ist die Berufsspezifikation für die Verrichtung der Grundpflege zu überdenken. Sicher ist diese Frage zentral, ob die Grundpflege auch weiterhin von einer diplomierten Pflegefachkraft erbracht werden soll oder muss. Sind der Regierung anderweitige Regelungen in den deutschsprachigen Ländern bekannt? Gab es in der Vergangenheit Anfragen zur Finanzierung von privaten Alters- und Pflegeeinrichtungen? Wenn Ja, warum wurden diese Anträge abgelehnt?
Und die letzte Frage: Wie weit sind die Sondierungen für eine künftige Pflegeversicherung gediehen? Gilt die Pflegeversicherung in Deutschland als Vorbild? Diese wird aktuell gerade eingeführt. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, dann gebe ich das Wort dem Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir haben hier in dieser Postulatsbeantwortung versucht, diese komplexe Materie der Betreuung und der Pflege aufzuzeigen. Das hat auch einige Zeit in Anspruch genommen, deshalb war es auch nicht möglich, in der von der Geschäftsordnung vorgesehenen Zeit dieses Postulat zu beantworten. Aber wenn ich mir jetzt die verschiedenen Voten in Erinnerung rufe, dann denke ich, hat es sich gelohnt, sich diese Zeit zu nehmen, weil ja die Vorschläge, die die Regierung macht, auf sehr breite Zustimmung gestossen sind. Ich möchte ganz kurze Ausführungen machen zu den einzelnen Bereichen und dann auch auf die verschiedenen Fragen eingehen, soweit ich dazu heute in der Lage bin.
Eine zentrale Beratungs- und Anlaufstelle ist sicherlich ein zentrales Element dieser neuen Vorschläge, die die Regierung hier unterbreitet. Wenn wir die Strukturen mit einer zentralen Anlaufstelle verbessern, dann haben wir die grosse Chance, über die Strukturen nachher auch die Finanzierung besser in den Griff zu bekommen. Und ich denke, eine solche Anlaufstelle wird nachher auch einen entscheidenden Einfluss nehmen und eine entscheidende Rolle spielen, gerade auch was die Abklärung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs letztendlich anbelangt. Diese Stelle, das ist so vorgesehen oder angedacht, dass diese zentrale Beratungsstelle, wie sie dann auch immer heisst, das ist jetzt hier einmal ein Vorschlag, dass man das ein integriertes Case Management nennt, die soll beim Verband der Familienhilfen angegliedert sein. Das ist, glaube ich, auch eine konkrete Frage gewesen des Abg. Pepo Frick.
Dann zum Betreuungs- und Pflegegeld: Ich habe das jetzt von verschiedenen Votanten oder eigentlich von allen gehört, dass auch ein leichter Pflegegrad oder wenn wir das an den Grad der Hilflosigkeit anknüpfen, dass dieser Grad auch finanziell unterstützt werden soll in der Form von Betreuung und Pflege. Der Landtag hat heute sehr konkrete Vorgaben gemacht und das wird natürlich den weiteren Gesetzesprozess auch dementsprechend erleichtern, indem die Regierung jetzt weiss, was die politische Marschrichtung letztendlich sein soll. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass sich der Landtag zumindest dafür ausspricht, eine gemeinsame Finanzierung zwischen Land und Gemeinden zu prüfen, so wie das auch im stationären Bereich der Fall ist. Und ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass es dem Landtag bewusst ist, dass gerade auch die Forderungen, die der Landtag selbst stellt, auch zu gewissen Mehrkosten führen können.
Die 24-Stunden-Betreuung - und jetzt bin ich wieder im strukturellen Bereich, vom finanziellen Bereich im strukturellen Bereich - dort sind wir bereits in Verhandlungen und in Gesprächen mit dem Verband der Familienhilfen und mit den einzelnen Familienhilfevereinen. Da wird gerade diese Woche, ich glaube am Freitag, der nächste grosse Workshop stattfinden. Wir haben darauf Wert gelegt von Anfang an, diese gewachsenen Strukturen auch zu berücksichtigen und sorgfältig vorzugehen, weil eben gerade die Familienhilfen eine hervorragende und sehr wertvolle Arbeit leisten. Es geht auch darum, wenn wir die Strukturen stärken, dass wir diesen Betreuungspool ins Leben rufen. Und das möchten wir eben auch zusammen mit dem Verband der Familienhilfen, mit den einzelnen Familienhilfeorganisationen in den Gemeinden. Es ist klar, wenn es zu einem solchen Zusammenwirken kommen wird, ist mittels eines Leistungsvertrages letztendlich auch sicherzustellen, dass die Leistungen erbracht werden. Und das kann dann der Staat dementsprechend über den Leistungsvertrag auch steuern.
Die Pflegeversicherung: Wir haben hier sehr wenige Ausführungen gemacht, weil wir zuerst auch einmal die politische Meinung abholen wollten, was der Landtag dazu sagt. Ich denke, die Pflegeversicherung wird ein umfassendes Werk sein. Eine solche Versicherung einzuführen ist komplex, weil die greift dann in die verschiedensten sozialen Gebiete hinein. Da wird es darum gehen, die Unfallversicherung anzuschauen, die Ergänzungsleistungen, aber auch allenfalls eine Variante über die 2. Säule. Da werden wir natürlich die entsprechenden Abklärungen treffen müssen. Aber das ist ein Werk, das wir mittelfristig in Angriff nehmen, das heisst zwar sofort in Angriff nehmen, aber eine Umsetzung wird sicherlich erst mittelfristig möglich sein. Und deshalb schlagen wir vor, ein Betreuungs- und Pflegegeld als kurzfristige Massnahme einzuführen.
Ich glaube, das Ziel - und das ist auch sehr gut herausgekommen aus den verschiedenen Voten - das Ziel des Postulates und auch der Postulatsbeantwortung, es geht darum - und das hat die Regierung ja auch bereits bei der Neuausrichtung der Alterspolitik zum Ausdruck gebracht - diese drei Säulen mit ambulant, stationär und präventiv, diese auch gleichwertig auszugestalten. Und wir haben - und das darf man glaube ich auch mit aller Deutlichkeit festhalten - wir haben einen hervorragenden stationär ausgebauten Bereich mit einer hervorragenden Serviceleistung. Wir haben aber auch festgestellt, dass es - und das wurde in verschiedenen Voten aufgezeigt -, dass es im Vergleich zum ambulanten Bereich hier nicht nur strukturelle, sondern auch finanzielle Defizite gibt. Es gilt, dieses Ziel zu verfolgen und diese Defizite zu beheben. Und mit diesen Massnahmen, die die Regierung vorschlägt und die vom Plenum auch sehr positiv aufgenommen wurden, können wir erreichen, dass wir diese gleichwertige Ausrichtung des ambulanten und des stationären Bereichs besser bewerkstelligen können.
Wenn ich noch auf die Fragen eingehen darf: Von der Abg. Josy Biedermann ist auch gefragt worden, ob man dieses erhöhte Pflegegeld kurzfristig einführen könnte. Wenn wir diesen Weg über das ELG - über das Gesetz über die Ergänzungsleistungen - gehen, wäre das relativ einfach, auch gesetzestechnisch mit einem zusätzlichen Kapitel im Gesetz zu integrieren. Dann haben wir natürlich den Gesetzesprozess zu beachten. Und die Regierung wird jetzt, nachdem das klare Zeichen da ist, dass ein solches Betreuungs- und Pflegegeld auch eingeführt werden soll, umgehend auch daran gehen, einen Vernehmlassungsbericht auszuarbeiten und dann den Gesetzesprozess zu starten und in Gang zu bringen und dann natürlich nach der Vernehmlassung die Beratungen im Landtag mit dem Abschluss eines solchen Gesetzesprozesses.
Die Pflegeversicherung: Wie weit sind die Gedanken? Ich habe es kurz angesprochen. Wir haben das als zukünftiges Modell angedacht und haben es jetzt aber im Rahmen dieser Postulatsbeantwortung nicht näher untersucht, weil für uns jetzt kurzfristig das Pflege- und Betreuungsgeld im Vordergrund gestanden ist. Wir haben es auch ganz kurz erwähnt, dann wären oder sind natürlich sehr umfassende Abklärungen zu treffen.
Ihre Frage, Herr Abg. Pepo Frick, zielt ja auch dahin, ob es private Anfragen für den Bau von Alters- und Pflegeheimen gegeben habe. Es hat - zumindest so lange ich in der Verantwortung bin - keine neue Anfrage gegeben. Allerdings gab es vor einigen Jahren eine Anfrage. Ich glaube, ein Privater wollte in Triesen ein Betreuungs- und Altersheim errichten und hat auch um finanzielle Unterstützung von Seiten des Staates angefragt. Es wäre ein Altersheim auf sehr hohem Niveau und mit einem sehr hohen Ausbaustandard gewesen. Ich glaube, es war seitens der Gemeinde Triesen, aber vor allem von Seiten dieses privaten Anbieters gedacht, dass auch Ausländerinnen und Ausländer ihren Lebensabend in Liechtenstein verbringen. Dementsprechend würden auch Personen mit entsprechenden Finanz- und Vermögensmitteln nach Liechtenstein kommen.
Das Case Management, das habe ich gesagt, das soll beim Familienhilfeverband angesiedelt werden. Das ist eben jetzt auch Gegenstand dieser Beratungen, die zusammen mit allen Vereinen der Familienhilfe - jetzt gerade eben am Freitag wieder - in einer zweiten Runde diskutiert werden.
Betreffend die Berufsspezifikationen: Hier geht es in unserer Aussage, die wir gemacht haben, darum, inwieweit wir fachliche Voraussetzungen festlegen sollen, was die Betreuung anbelangt. Und es geht natürlich darum, dass man auch den jetzigen - wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe - Anhang des Art. 61 der Krankenversicherungsverordnung, dass man den genau anschaut und sich betrachtet: Was sind letztendlich Pflegeleistungen und was sind Betreuungsleistungen? Und wenn es dann klar ist, was Betreuungsleistungen sein sollen, dann stellt sich schon die Frage, ob diese von einer diplomierten Krankenschwester, die entsprechend ausgebildet ist, zu erbringen sind oder ob das Niveau eine Stufe tiefer angesetzt werden könnte.
Der 24-Stunden-Dienst: Da ist daran gedacht, das - das habe ich gesagt - beim Verband der Familienhilfen einzurichten. Auch den Betreuungspool. Aber eben das ist jetzt Gegenstand der Beratungen und Diskussionen.
Die private Stiftung «homecare 24» hat ihre Tätigkeit eingestellt. Die Stiftung war sowohl in Kontakt mit dem Ressort Gesundheit wie auch mit dem Ressort Soziales. Wir haben gemeinsame Sitzungen durchgeführt. Es wurde versucht, eine Lösung für die homecare 24 zu finden. Es wurde auch angedacht, ob es nicht möglich wäre, die Stiftung unter das Dach des Verbandes der Familienhilfen zu integrieren. Ich glaube, die Statuten hätten es zugelassen. Aber letztendlich - ich sage es jetzt einmal so - war der Wille zu wenig vorhanden von beiden Seiten, hier sich zusammenzufinden. Was wichtig ist, das ist sicherlich, dass man die Erfahrungen, die die homecare mitbringt und die nach wie vor vorhanden sind, dass man diese Erfahrungen dann auch für die weitere Konzeption gerade der 24-Stunden-Betreuung mitberücksichtigt. Da gebe ich Ihnen Recht, Herr Abg. Pepo Frick. Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat, Sie haben ausgeführt, dass man die Einführung eines Pflegegeldes über das Ergänzungsleistungsgesetz mit einem neuen Kapitel relativ schnell vornehmen könnte. Sie haben gesagt, das könnte bald schon in die Vernehmlassung gehen, um dann einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Aber ich denke mir, das wird doch einige Monate oder vielleicht noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Meine Frage nun: Wäre es denn nicht möglich, wenn wir jetzt kurzfristig, also relativ bald, die häusliche Pflege finanziell besserstellen wollten, könnten wir dann nicht per Verordnung im jetzigen KVG den Betrag einfach erhöhen, um dann Zeit zu haben, eben diese andere gesetzliche Möglichkeit auszuarbeiten?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Selbstverständlich ist das grundsätzlich möglich, diesen Hunderter, diese CHF 100 zu erhöhen. Aber wir sind in der grundsätzlichen Problematik nicht weiter, weil es relativ undurchsichtig ist, wie denn die Krankenkassen - es gibt keine Vorschriften, keine Vorgaben - wie die Krankenkassen die einzelnen Beitragsleistungen auch bemessen, also wie man dann letztendlich diese heutigen CHF 100 ausschöpfen kann. Dort gibt es auch verschiedene Mechanismen der verschiedenen Krankenkassen. Es gibt nicht einmal eine gemeinsame Praxis. Und was es bringen wird, kurzfristig diesen Betrag zu erhöhen, das kann man machen, aber das müsste man denke ich noch genauer analysieren. Aber Sie haben Recht, eine Verordnung könnte man in wenigen Wochen anpassen. Das ist richtig.Abg. Doris Frommelt
Dann danke ich Ihnen für diese Ausführungen und wäre sehr froh, wenn diese kurzfristige Erhöhung per KVG wirklich geprüft würde.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Selbstverständlich bin ich für die Erhöhung, wie in meinem Votum schon betont. Wenn es über die Krankenkassen erfolgt, muss man sich einfach vor Augen führen: Das ist eine Frage der Finanzierung. Es wird dann von den Krankenkassen finanziert. Wenn es über längere Zeit dort drinbleibt, werden die Prämien vermutlich steigen. Ich wäre dann, wenn das so gemacht wird, dafür, dass das als Übergangslösung angesehen wird und dass das später doch herausgenommen wird und unter dem Ergänzungsleistungsgesetz finanziert wird und dann Land und Gemeinden die Finanzierung zum grössten Teil übernehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn die Diskussion nicht mehr gewünscht wird, haben wir diese Postulatsbeantwortung zur Kenntnis genommen und können uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Sie beantragt, das Postulat vom 25. Mai 2007 betreffend die Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung, insbesondere der finanziellen Unterstützung der Pflege- und Betreuungsarbeit in den Familien abzuschreiben.
Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
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