Postulat betreffend Einführung eines Kindermodells der Abgeordneten Doris Beck, Jürgen Beck, Ivo Klein, Harry Quaderer, Günther Kranz, Henrik Caduff, Arthur Brunhart, Heinz Vogt, Marlies Amann-Marxer und Gebhard Negele vom 19. November 2007
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zurück zu Traktandum 5: Postulat betreffend die Einführung eines Kindermodells der Abgeordneten Doris Beck, Jürgen Beck, Ivo Klein, Harry Quaderer, Günther Kranz, Henrik Caduff, Arthur Brunhart, Heinz Vogt, Marlies Amann-Marxer und Gebhard Negele vom 19. November 2007.
Wünscht einer der Postulanten das Wort?
Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Mit diesem Postulat liegen dem Landtag nun drei, in Teilen unterschiedliche, in Teilen ähnliche Vorschläge zur Familienförderung vor. Zum einen führte die Regierung anlässlich der Postulatsbeantwortung Nr. 85/2007 zur Familienförderung aus, dass sie die Einführung eines Familiengeldes prüft. Mit dem Anreiz eines Familiengeldes sollte die negative demografische Entwicklung der liechtensteinischen Wohnbevölkerung positiv beeinflusst werden. Auch wenn ein solches System auf den ersten Blick begrüsst werden kann, ist es bei einem solchen Anreizsysteme zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich abzuschätzen, ob mit den im Bericht vorgestellten Massnahmen die von der Regierung angestrebten Ziele auch erreicht werden.
In einer Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung wird der Frage nachgegangen, ob der Staat die Kinderzahl seiner Bevölkerung beeinflussen kann. Dies wird bejaht und dazu wird ausgeführt, dass eine Gesellschaft an den richtigen Stellen in die Familienfreundlichkeit investieren muss. Gemäss dieser Studie liegt die Ursache für die negative demografische Entwicklung in einigen Ländern auch darin, dass allein mit familienbezogenen Sozialausgaben die von vielen gewünschte Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht erreicht wird. Es braucht zur Erhöhung der Familienfreundlichkeit in der Gesellschaft umfassendere Massnahmen.
Es entspricht der heutigen Zeit, dass in allen westeuropäischen Ländern die Frauen heute eher auf Kinder als auf Selbstständigkeit und berufliche Entwicklung verzichten. Vermehrte Entscheidungen für Kinder geschehen dort, wo die besten Möglichkeiten bestehen und gesellschaftlich anerkannt sind, beides miteinander zu vereinbaren. Neben der fraglichen Wirkung in Bezug auf eine künftig höhere Geburtenrate und mehr Kinder mit der Einführung des Kindergeldes, steht die allfällige Zahlung des Kindergeldes ins Ausland nach wie vor im Raum. Zum anderen liegt mit der von der Freien Liste im Landtag eingereichten Motion «zur Umwandlung des Kinderfreibetrags in einen Abzug von der Steuerschuld» ein zweiter Vorschlag vor, bei welchem ebenso die Entlastung der Familien mit Kindern erreicht werden soll. Leider enthielt die Motion keine entsprechenden Berechnungsbeispiele, welche die tatsächlich zu erwartenden Entlastungen aufzeigen konnten. Dennoch enthält diese Motion den richtigen Ansatz, die Entlastung von Familien über das Steuergeld zu erzielen.
Mit dem vorliegenden Postulat der VU betreffend die Einführung eines Kindermodells liegt nun also ein dritter Vorschlag zur Unterstützung und Förderung der Familie vor. Dabei soll die Regierung eingeladen werden, das Kindermodell der VU, das Modell zur Umwandlung des Kinderfreibetrags in einen Abzug von der Steuerschuld der Freien Liste sowie das Familienmodell der Regierung einander gegenüberzu-stellen und auf deren Auswirkungen zu überprüfen. Natürlich ist es der Regierung frei, aus den drei vorliegenden Vorschlägen das für Liechtenstein jeweils sinnvollste herauszunehmen und mit einem solchen Vorschlag an den Landtag zu gelangen. Um dies zu ermöglichen und den Familien künftig eine fundierte, auf Liechtenstein abgestimmte Lösung anbieten zu können, wird die Regierung eingeladen, Folgendes zu prüfen: Im Sinne der Familienförderung soll ein «Kindermodell» entwickelt werden, bei welchem die Kinder im Vordergrund stehen. Ziel des Kindermodells soll eine steuerfinanzierte Familienförderung sein und damit zur Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern beitragen. Nachfolgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden: - Das Kindermodell soll eine unterschiedliche Besteuerung für Personen mit Kindern gegenüber Kinderlosen oder auch Eltern vorsehen, deren Kinder nicht mehr unter das Kindermodell fallen.
- Das Kindermodell soll so aufgebaut sein, dass es zivilstandsunabhängig ist. Ausschlaggebend für eine unterschiedliche Besteuerung ist die Geburt oder Adoption eines Kindes respektive das Entstehen einer Unterhaltspflicht.
- Das Kindermodell soll ab der Geburt des ersten Kindes bis zum Abschluss der Erstausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr respektive bis zum Wegfall der Unterhaltspflicht des letztgeborenen Kindes gelten.
- Für das zweite und jedes weitere Kind soll zusätzlich ein Kinderabzug eingerechnet werden können.
- Im Kindermodell sind alle Abzüge im Zusammenhang mit dem Kind, zum Beispiel Kinderabzug, Versicherungsabzüge, Abzüge für Unterhaltsbeiträge usw. enthalten.
- Weiters wird die Regierung eingeladen, innerhalb dieses Kindermodells die Auszahlung einer allfälligen Negativsteuer zu überprüfen. Die Auszahlung könnte dabei in Form eines Gutscheines erfolgen, wobei geprüft werden soll, ob solche Gutscheine als Zahlungsmittel für Kinderoasen, Kinderkrippen und Ähnliches eingesetzt werden können. Auch soll die Möglichkeit der Einlösung dieses Gutscheines für Hausfrauen oder Hausmänner als Einzahlung in eine Pensionskasse geprüft werden.
- Das Kindermodell muss nicht haushaltsneutral ausgearbeitet werden. Die Kinder sind unsere Zukunft und die Postulanten können sich auch vorstellen, allfällige finanzielle Mittel, welche zur Finanzierung des Kindermodells notwendig sind, aus dem Zukunftsfond zu entnehmen.
Die Regierung hat kürzlich ein Familienmodell vorgestellt und dabei den Schwerpunkt auf die Zahlung eines Familiengeldes gelegt. Es stellen sich hierbei einige Fragen. Wir bitten die Regierung, diese Fragen zu prüfen, ob die nachfolgenden Punkte in dem vorgestellten Modell berücksichtigt sind:- Wird das von der Regierung geplante Familiengeld als steuerbares Einkommen gewertet?
- Falls ja, welche Auswirkungen hat dann das von der Regierung geplante Familiengeld auf andere staatliche Leistungen, bei denen das steuerbare Einkommen zur Leistungsbemessung herangezogen wird, beispielsweise für die Wohnbeihilfe, Rückzahlung der Wohnbauförderung, Sozialhilfe usw.?
- Wird bei getrennt lebenden Ehepartnern der unterhaltspflichtige Partner bei Auszahlung des geplanten Familiengeldes in seiner Unterhaltspflicht entlastet?
- Ist die Höhe des geplanten Familiengeldes für alle Bezugsberechtigten gleich hoch, egal ob sie verheiratet sind, im Konkubinat leben, geschieden oder auch allein stehend sind?
- Muss das geplante Familiengeld, wie von der Regierung vorgestellt, exportiert werden?
- Und wie hoch ist der prozentuale Anteil der Bezugsberechtigten im Ausland, wenn das geplante Familiengeld exportiert werden muss?
Die Freie Liste schlägt ein Modell vor, bei welchem der Kinderfreibetrag so umgewandelt werden soll, dass er künftig nicht mehr auf das zu versteuernde Einkommen, sondern auf die Steuerschuld gewährt wird. Welche finanziellen Auswirkungen hätte ein solches Modell für die einzelnen Familien im Vergleich zum Kinderabzug, wie er für das Steuerjahr 2008 gilt?
Wie bereits ausgeführt, ist ein Punkt der Familienfreundlichkeit das Steuersystem. Dieses weist zugleich den Vorteil auf, keine Leistungen ins Ausland exportieren zu müssen. Aus diesem Grund soll ein zivilstandsunabhängiges Modell, bei dem das Kind im Mittelpunkt steht, angestrebt werden. Unabhängig von der zivilstandlichen Lebensform wie Ehe, Konkubinat, allein erziehend, geschieden oder Unterhalt zahlende Personen. Allein die Existenz eines Kindes ist bei solch einem Modell für eine steuerliche Erleichterung ausschlaggebend. Dies ab der Geburt oder Adoption bis zum Ende der Erstausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahres.
Eingebunden in das hier vorgebrachte Kindermodell werden auch geschiedene Paare, bei denen in den bisher dem Landtag vorgeschlagenen Modellen dem Erziehungsberechtigten eine Steuererleichterung widerfährt, dem anderen Elternteil aber keine Erleichterung zukommt. Dies ist im Kindermodell nicht der Fall, da hier das Kind ausschlaggebend ist.
Wie bereits erwähnt, soll eine allfällige Negativsteuer auch nicht einfach ausbezahlt werden, sondern in einer anderen Form den Staat wieder entlasten. Es ist durchaus denkbar, die anfallende Negativsteuer als Gutscheine zum Bezug bestimmter Leistungen auszugestalten. Die Leistungen von Familienfrauen und Familienmännern sollen auch anerkannt werden. Sie leisten einen enormen Beitrag an und für die Gesellschaft. Diese Personen sollen direkt von einer eventuellen Negativsteuer profitieren. Ein denkbarer Ansatz wäre hier die Möglichkeit, den Betrag einer allfälligen Negativsteuer als Beitrag in die Pensionskasse einzubezahlen. Berufliche Wiedereinsteigerinnen oder auch Wiedereinsteiger hätten dadurch eine vollständige Versicherungskarriere. Familienfrauen und Familienmänner, welche sich ausschliesslich um die Familie kümmern, würden bei einer solchen Lösung ebenfalls bei der späteren Auszahlung der Rente davon profitieren. Dasselbe gilt selbstverständlich auch für Personen, welche Teilzeit arbeiten. Allen zivilrechtlichen Lebensformen soll die gleiche Ausgangslage gewährt werden und alle Lebensstile sollen in gleichem Masse, im Sinne der Wahlfreiheit, unterstützt werden.
Mit dem vorliegenden Postulat soll die Regierung eingeladen werden, das Kindermodell der VU, das Modell zur Umwandlung des Kinderfreibetrages in einen Abzug von der Steuerschuld der Freien Liste sowie das Familienmodell der Regierung einander gegenüberzustellen und auf deren Auswirkungen zu prüfen. Dies im Sinne eines verantwortungsbewussten Handelns gegenüber der kleinsten und wichtigsten Keimzelle der Gesellschaft, der Familie. Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Im uns vorliegenden Postulat heisst es: «Die Regierung wird eingeladen, verschiedene Familienmodelle zu prüfen». Das Postulat trägt jedoch den Titel «Einführung eines Kindermodells».
Unter Punkt 1 des Postulats heisst es explizit, dass das Ziel des Kindermodells eine steuerfinanzierte Familienförderung sei und damit zur Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern beitragen soll. Des Weiteren werden sieben Schwerpunkte aufgeführt, die bei diesem Kindermodell berücksichtigt werden müssen. Ausserdem werden Fragen gestellt zur Postulatsbeantwortung der Regierung betreffend Familienförderung vom September diesen Jahres.
Zuerst einmal möchte ich meine Verwunderung über dieses vorliegende Postulat ausdrücken. In der Landtagssitzung vom 19. September 2007 haben wir die Postulatsbeantwortung zur Familienpolitik der Regierung einstimmig abgeschrieben und uns mit der grundsätzlichen Stossrichtung einverstanden erklärt. Die Regierung hatte damit auch den Auftrag, im Sinne der ausführlichen und engagierten Voten die Thematik weiter zu bearbeiten und dem Landtag eine entsprechende Gesetzesvorlage vorzubereiten. Es gab in der ausführlichen Landtagsdebatte verschiedene grundlegende Fragen und Antworten zum vorgeschlagenen Familiengeld und zu anderen vorgeschlagenen Massnahmen. Ich hatte ein gutes Gefühl anlässlich dieser Debatte. Wir alle waren auf einem guten Weg, dachte ich. Daher frage ich mich heute, warum nicht wenigstens der Bericht und Antrag mit dem Vernehmlassungsbericht zum Familiengeld abgewartet wird und nun ein völlig neues Konzept zur Familienpolitik eingebracht wurde. Ich gehe nun auch auf einige Punkte des vorliegenden Postulats der VU zum Kindermodell ein:
Steuerfinanzierte Familienförderung: Das Kindermodell soll damit zur Entlastung der Steuerpflichtigen mit Kindern beitragen. Wir wissen, dass von steuerlichen Entlastungen nur ein geringer Teil der Bevölkerung wirklich profitiert. Wenig Verdienende würden praktisch gar nicht profitieren. Es wird mit keinem Wort erwähnt, in welcher Höhe eine Steuervergünstigung oder eine Negativsteuer gewährleistet werden soll. Der finanzielle Rahmen ist also völlig unbekannt.
Zu Punkt a) - Unterschiedliche Besteuerung für Personen mit Kindern gegenüber Kinderlosen: Unser Steuersystem ist bereits familienfreundlich ausgerichtet. Wir kennen den Kinderabzug, den Versicherungsabzug, den Abzug für Ausbildungskosten für Kinder und den Alleinerziehendenabzug.
Zu Punkt b) - zivilstandsunabhängig: Die meisten Abzüge sind bereits zivilstandsunabhängig. Das Kindermodell würde hier bei der Besteuerung von Familien nicht mehr am Zivilstand ansetzen, sondern an der Tatsache, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Dadurch wären steuerliche Vorteile durch die Ehe hinfällig. Wollen wir das explizit?
Zu Punkt c) - Das Kindermodell soll ab der Geburt des ersten Kindes bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr, gelten. Eine solche Ausdehnung würde einerseits enorme Mehrkosten verursachen, andererseits würden die erwachsenen Kinder auch stark an ihre Eltern gebunden. Ihre finanzielle und persönliche Freiheit würde eingeschränkt. Zudem haben wir für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung ein gutes Stipendiensystem. Folgende Frage stellt sich mir in diesem Zusammenhang: Wie würde das mit einer Negativsteuer bzw. mit Gutscheinen für die Kinderbetreuung oder die Pensionsversicherung bei über 18-Jährigen, also bei Volljährigen, geregelt?
Weiters heisst es unter Punkt d): Für das zweite und jedes weitere Kind soll zusätzlich ein Kinderabzug eingerechnet werden. Im Modell von «Pro Familia Schweiz», an dem sich dieses Kindermodell orientiert, heisst es wörtlich - ich zitiere: «Für das zweite und jedes weitere Kind wird zusätzlich zum Elterntarif ein Kinderabzug gewährt». Im vorliegenden Postulat werden diese Tarife, also Elterntarif, Einzeltarif, Einverdienerabzug usw. weder erwähnt noch erläutert.
Zu Punkt e) - Im Kindermodell sind alle Abzüge im Zusammenhang mit dem Kind enthalten. Das heisst, dass alle steuerlichen Abzüge, die mit Kindern verbunden sind - Kinderabzug, Versicherungsabzug für Kinder, Abzug für Ausbildungskosten für Kinder etc. - bereits in einem entsprechenden Tarif des Kindermodells enthalten wären. Für mich stellt sich hier die Frage: Wie wäre das denn umsetzbar?
Bei Punkt f) geht es um die Auszahlung einer allfälligen Negativsteuer in Form einer Gutschrift für Kinderbetreuung oder Einzahlung in die Pensionskasse zweite Säule. Eine Negativsteuer, auch wenn sie als Gutschein ausbezahlt wird, fällt grundsätzlich unter die Exportpflicht, was wir den beiden Gutachten Kieser - Seite 14 ff. - und Lang - Seite 23 ff. - entnehmen können. Hier ist übrigens auch die EWR-Stabsstelle der gleichen Meinung.
Zu Punkt g) - Das Kindermodell muss nicht haushaltsneutral ausgearbeitet werden und die Postulanten können sich auch eine Finanzierung aus dem Zukunftsfonds vorstellen. Es liegt uns nicht einmal eine Schätzung vor, mit was für Kosten bei diesem Kindermodell zu rechnen ist. Einfach eine Umverteilung vom Staat über den Zukunftsfonds wäre sicher nur kurzfristig möglich. Man müsste sich nach anderen Finanzquellen umsehen, wenn der Zukunftsfonds nach wenigen Jahren erschöpft wäre. Es bräuchte eine Auseinandersetzung mit den Kosten eines Familienmodells und eine langfristige finanzielle Planung.
In der Begründung des Postulats wird eine internationale Studie des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung zitiert. Da die genauen Quellenangaben fehlen, ist mir der Inhalt der Studie leider nicht bekannt. Es heisst im Postulat, dass in dieser Studie der Frage nachgegangen wurde, ob der Staat die Kinderzahl seiner Bevölkerung beeinflussen kann. Die Antwort wurde bejaht und präzisiert, dass eine Gesellschaft in die Familienfreundlichkeit investieren muss, und zwar an den richtigen Stellen. Es wird auch zitiert, dass eine alleinige finanzielle Familienförderung nicht genügt, die negative demografische Entwicklung aufzuhalten. Beispiele von anderen europäischen Ländern mit weniger finanzieller Familienförderung als Deutschland und einer höheren Geburtenrate werden aufgeführt. Allein mit familienbezogenen Sozialausgaben könne also die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gefördert werden, also alleine mit finanzieller Hilfe. Und diese Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Selbstständigkeit und berufliche Entwicklung scheint in der heutigen Zeit das wichtigste Argument pro oder contra Kinder.
Auf Seite 4 des Postulats wird das Modell des Vereins «Pro Familia Schweiz» vorgestellt, nach dem sich die Postulanten ihr Kindermodell vorstellen können. Hier geht es um das Steuersystem im Allgemeinen, um Negativsteuern in Form eines Gutscheins oder Einzahlung in eine Pensionskasse. Es geht ausschliesslich um finanzielle Erleichterungen. Wie will denn die VU beweisen, dass mit diesem Modell die Geburtenzahlen steigen werden, wenn vorher, also in der Studie des Berlin Instituts, das Gegenteil ausgeführt wird, dass also finanzielle Hilfe allein nicht genügt?
Nun komme ich zurück auf die Postulatsbeantwortung der Regierung zur Familienförderung vom September 2007: Hier wird ein ganzes Massnahmenbündel, also nicht nur die finanzielle Hilfe, vorgeschlagen. Das Massnahmenbündel beinhaltet finanzielle Massnahmen - also ein Familiengeld für Familien mit Kindern unter drei Jahren in Liechtenstein - strukturelle Massnahmen, Förderung von Tagesschulen - konkret für den Anfang eine Tagesschule im Oberland und eine im Unterland - Tagesstrukturen, Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung usw., ausserhäusliche Kinderbetreuung mit einen adaptierten Tarifmodell für Kitas mit Angebotsoptimierung mit flexiblen Öffnungszeiten, Ferienbetreuung usw. und die Möglichkeit, ein Jahr früher den Kindergarten zu besuchen. Und schliesslich soll mit einem Familienrat die kontinuierliche Weiterentwicklung der Familienförderung gewährleistet werden.
Liechtenstein kann kaum mit dem Ausland verglichen werden, schon gar nicht was Steuern und finanzielle Unterstützung von Familien betrifft. Liechtenstein braucht eine eigenständige Familienpolitik. Die Einführung eines Familiengeldes muss weiteren steuerlichen Massnahmen vorgezogen werden, da, wie wir wissen, solche steuerlichen Massnahmen Familien mit niedrigem Einkommen, aber auch Familien aus dem Mittelstand, praktisch keinen Zusatznutzen bringen. Wenn wir den vorgeschlagenen Weg der Regierung, wie er in der Postulatsbeantwortung vorgegeben wurde, weitergehen, sind wir auf dem richtigen Weg. Diese Leistungen erreichen jede Familie in Liechtenstein. Jedes Kind ist uns gleich viel wert und jede Familienform wird respektiert und unterstützt. Warten wir den Bericht und Antrag der Regierung zur Familienförderung ab gemäss der Postulatsbeantwortung. Aus diesen erwähnten Gründen kann ich mich nicht für eine Überweisung des Postulats der VU aussprechen. Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Beim Postulat zur «Einführung eines Kindermodells» geht es, wie vom Abg. Henrik Caduff dargelegt, um die Familienförderung; es stellt gleichzeitig das Kind und dessen Wohlergehen in den Mittelpunkt der Bestrebungen aller familienpoliti-schen Massnahmen und steht gleichzeitig im Kontext zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen, die bis heute eingereicht wurden. Sprechen wir von Familien, dann beziehen wir heute nicht nur die traditionelle Form der Familie in unsere Überlegungen mit ein, sondern auch weitere Formen, die so genannten unvollständigen Familien. Damit Frauen Mütter werden wollen und können, brauchen sie Wertschätzung, Zeit und Geld. Sie verlieren die Lust am Kinderkriegen, wenn sie dafür zu wenig geschätzt werden, keine Zeit haben, weil sie Geld verdienen wollen oder müssen, nicht genügend Geld verdienen können, weil sie Zeit für die Kinder brauchen.
Im Mittelpunkt der Familienförderung und im Hinblick auf die Zukunft unseres Landes - kann zusammengefasst gesagt werden - stehen die vielfältigen Fragen und Bemühungen zur Verbesserungen der demografischen Entwicklung. In all diesen Überlegungen ist das Kind und dessen Wohlergehen wohl ein zentrales, wenn nicht das wichtigste Element, um gleichzeitig auch die richtigen Massnahmen zur Förderung des Kindes umzusetzen. Fest steht, dass lediglich eine erhöhte Geburtenrate mit guter Beschäftigungslage, also die Chance, Beruf und Familie bzw. Kindererziehung möglichst gut zu kombinieren bzw. auszugestalten, Ausgewogenheit und Stabilität in der sozialen Sicherheit heute und in Zukunft bringt. Somit war schon lange erkannt, dass Kinder die Zukunft unserer Gesellschaft nicht nur im demografischen Sinne bedeuten. Nur, welcher Weg zu gehen ist, um die geringe Fertilität - wie der Ausdruck oft verwendet wird - zu erhöhen und dadurch in der Altersquote auch ein gesundes Verhältnis zwischen erwerbsfähiger Person und Rentner längerfristig wieder herzustellen, bereitet Sorgen und kann differenziert angegangen werden, wie dies Modelle anderer europäischer Staaten mit unterschiedlichem Erfolg zeigen.
Aus alledem ist zu schliessen, dass eine wirksame Familienpolitik das Kind in den Mittelpunkt der Bemühungen zu stellen hat und gleichzeitig das Ziel zu verfolgen ist, die Leistungen der Familie für den Einzelnen und für unsere Gesellschaft gebührend anzuerkennen und deren Potenzial zu fördern.
Der Abg. Henrik Caduff hat den Postulatsinhalt ausführlich dargelegt und weitere Überlegungen zur Familienförderung angestellt. Hier noch die eine oder andere Ausführung zu einzelnen Themenbereichen: Eine Einführung der Individualbesteuerung würde das heutige System der Familienbesteuerung grundlegend ändern. Im Zuge der Steuerrechtsreform bietet sich diese optionale Variante geradezu rechtzeitig an. Im Hinblick aller Anstrengungen der Familienförderung - und hier steht das Kind im Mittelpunkt der Bemühungen - ist zu prüfen, welches System mehr zur besseren demografischen Entwicklung beitragen kann. Es geht hier um einen Vorstoss zur Abklärung im Zuge der Steuerrechtsreform, ob ein Modell der Individualbesteuerung möglich ist, welche Vorteile ein solches Modell gegenüber der Familienbesteuerung bietet und mit welchen finanziellen, personellen und administrativen Folgen zu rechnen ist.
Bei der Systemumstellung dürften administrative Mehraufwendungen zu erwarten sein. Nun gilt es hier abzuwägen, was priorisiert werden soll, ob administrative und personelle Mehraufwendungen ein ausschlaggebendes Kritierum sind oder ob die gewünschte Erhöhung der Geburtenrate und die Absicherung unserer Sozialwerke im Sinne der Generationenbilanz Vorrang hat. Ein Systemwechsel würde vorwiegend davon abhängen, ob in erster Linie die Ehe als Institution im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit oder die zivilstandsneutrale und eigenständige Besteuerung jeder einzelnen Person in den Vordergrund gestellt wird. Ich stelle mir vor, dass die Individualbesteuerung durch tiefere Steuersätze zu positiven Arbeitsmarkt- und Wachstumseffekten führt. Durchaus könnte folglich eine Mobilisierung - insbesondere der Frauen - auf dem Arbeitsmarkt mit entsprechenden Wachstumswirkungen erwartet werden.
In Verbindung mit dem Motionsinhalt der FL soll durch dieses Postulat angeregt werden, wie sich in einer möglichen Umstellung im Steuersystem die wirtschaftliche bzw. die wirkliche Leistungsfähigkeit eines Paares mit einem Kind, mit zwei Kindern etc. im Vergleich zu Paaren ohne Kinder abbildet. Im Wissen, dass die Kaufkraft eines Paares mit Kindern tiefer als zu jenen ohne Kinder ist, soll die Realität in der Steuerpolitik abgebildet werden. Daher ist ein System zu erarbeiten, in welchem das Kind das ausschlaggebende Kriterium für die Anwendung eines günstigen Tarifes ist. Ebenso könnte im Zuge der Steuerrechtsreform geprüft werden, welches System, das heutige oder dann eine Individualbesteuerung, besser den Geboten der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. In all diesen Überprüfungen und Abklärungen kann auch die Frage eingebunden werden, wie effizient die Familienförderung über das Steuerrecht schlussendlich ist.
Ein Wort zu den staatliche Leistungen: Wer ein oder mehrere Kinder hat, muss meist seinen materiellen Lebensstandard einschränken. Um Belastungen abzufedern, greift der Staat den Familien in den verschiedensten Lebensbereichen direkt oder indirekt finanziell unter die Arme. Allein für die bekannteste Familienförderung, das Kindergeld, wurden im Monat Oktober des Jahres 2006 rund CHF 3,5 Mio. ausbezahlt. Rund 6'453 Berechtigte mit 12'571 Kindern profitierten von dieser Leistung. Eine Reihe staatlicher Leistungen bestehen schon seit vielen Jahren und andere wurden in jüngerer Vergangenheit eingeführt. Diese staatlichen Zuwendungen werden von unterschiedlichen Behörden und Anstalten verwaltet und zur Zahlung freigegeben.
Neben der Förderung des Staates werden auch die Gemeinden eingebunden und kennen die eine oder andere individuelle Regelung. Diese Leistungen und die nicht allzu einfache Koordination über die verschiedenen Töpfe hinweg hat schon Anlass zu Diskussionen gegeben. Die verbesserungswürdige Administrierung aller sozialen Unterstützungen ist das eine. Grundlegender, wichtiger und zielgerichteter im Sinne der Förderungs- und Unterstützungsgerechtigkeit scheint mir jedoch, die Bemessungsgrundlage neu zu überdenken. Hier könnte sicher auch eine Vereinfachung erzielt werden. Hierzu eignet sich das Steuerrecht, weil darin die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer jeden Familie oder jeden Person eine ideale Grundlage bedeutet.
Beim vorgeschlagenen Modell ist allein die Existenz eines Kindes für eine steuerliche Erleichterung ausschlaggebend. Das Kindermodell kommt ab der Geburt bis spätestens Ende des 25. Lebensjahres zur Anwendung. Soll eine allfällige Negativsteuer nicht ausbezahlt werden, so kann eine Gutschrift in der Form eines Gutscheines gewählt werden und - wie dargelegt - beispielsweise in Kinderkrippen eingelöst und die öffentliche Hand auch entlastet werden. Es ist durchaus denkbar, entsprechende Gutschriften und Beiträge vorzunehmen. Damit entsteht zweifellos ein direkter Zusammenhang zu unserem Land und dessen Institutionen, da diese Gutscheine auch hier einzulösen sind. Das Ansinnen eines womöglichen Exportes dürfte daher ausgeschlossen sein. Ich sehe auch ein, dass dies ohne Aufwand nicht von der Hand geht, aber im Interesse der Familienförderung notwendig ist.
Schlussendlich gestehe ich allen eingereichten Vorstössen, wenn mit unterschiedlicher Ausgestaltung, ehrliches Bemühen um die Förderung und Unterstützung der Familien zu. Es gilt nun, den Fokus der Förderung direkt auf das Kind in seiner ganzen Entwicklung, Erziehung, Betreuung und Bildung zu legen. Hierzu können die Anregungen im Postulat sicher einen Beitrag leisten. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Seit vielen Monaten schon ist es offensichtlich: Alle drei Parteien sind sich in Bezug auf die Familienpolitik darin einig, Familienförderung sei eine der wichtigsten Agenden. Wegen der Bedeutung der Familien für den Staat steht deren Förderung und Unterstützung zwar auch als Selbstzweck auf dem Programm, gleichzeitig soll jedoch eine günstige demografische Entwicklung angeregt und herbeigeführt werden. Kurzum: Zahlreiche Kinder wünscht das Land. Die Vorstellung davon, was die Bedürfnisse einer Familie sind und wo Familien Unterstützung brauchen, stimmen in manchen Belangen überein, und in anderen gehen sie auseinander, je nach den eigenen Lebenszielen und Wertvorstellungen des Betrachters. Welche Art von Unterstützung Familien am meisten brauchen, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab und kann nicht generell bestimmt werden. Letztlich kann lediglich die Familie selbst beurteilen, welche Art der Unterstützung sie am meisten braucht.
Familienförderung muss daher viele Gesichter, ja sogar unterschiedliche Ziele haben, um allen gerecht zu werden. Einerseits sollen Mütter und Väter gefördert werden, damit sie beide Familienarbeit und Be-rufsleben gleichzeitig bewältigen können, andererseits sollen solche Familien unterstützt und gefördert werden, wo nur ein Elternteil ein Erwerbseinkommen erzielt, während der andere sich vollzeitlich mit der Erziehung und Betreuung der eigenen Kinder beschäftigt.
Der Blick über die Grenzen in unsere Nachbarländer, wo unterschiedliche Arten der Familienförderung erfolgen, das Wissen um die unterschiedlichen Bedürfnisse der Familien sowie die breite Palette von möglichen Massnahmen führen dazu, dass auch in unserem Land ein bunter Strauss von Ideen zur Familienförderung zusammengetragen wird. Es ist zu hoffen, dass nach diesem Brainstorming im Jahr der Familie, die besten aller Möglichkeiten aussortiert und zusammengeführt werden.
Nachdem die Fortschrittliche Bürgerpartei mit der Familienministerin ihr Modell eines Familienförderungsgeldes vorgestellt hatte, präsentierte die Freie Liste ihre Idee zum Abzug der Kinderfreibeträge von der Steuerschuld, und heute gelangt die Vaterländische Union mit dem Postulat eines Kindermodells in der Besteuerung an den Landtag. Ideen und Inhalt des Postulats wurden von meinen Vorrednern schon eingehend erläutert. Ich möchte nur zwei Punkte kurz herausgreifen: Der erste Punkt ist die Konzentration auf das Kind. Nach der Idee dieses Postulats sollen alle jene Personen steuerbegünstigt werden, welche Unterhalts- und Betreuungspflichten gegenüber Kindern haben, und zwar bis zum Ende der Ausbildung. Jeder weiss, dass die Kosten einer Familie mit dem Alter der Kinder steigen und zu Zeiten der Ausbildung bzw. des Studiums ihren Höhepunkt erreichen. Bei mehreren Kindern in Ausbildung gibt es zusätzlich noch eine Kumulation der Kosten. Diese Konzentration der Förderung auf das Kind, von der Geburt bis zum Ende der Ausbildung, ist zentral im Postulat der VU.
Der zweite Aspekt, den ich hier noch erwähnen möchte, ist die eventuelle Ausschüttung einer Negativsteuer. Sollte die Berechnung einer Negativsteuer als Massnahme zur Familienförderung geeignet sein, so spricht sich die VU im Postulat für eine bargeldlose Ausschüttung in Form von Gutschriften aus. Diese Gutschriften könnten sowohl den berufstätigen Müttern wie auch den Familienfrauen dienen, indem die Gutschriften zum Beispiel wahlweise für Kinderbetreuung, für Weiterbildung oder für eine neu einzurichtende Altersvorsorge für Hausfrauen im Sinne einer 2. Säule bezogen werden. Die Ausschüttung einer Negativsteuer ist in jedem Fall einer Überprüfung würdig. Sollte sie als Massnahme in Form von Gutschriften geeignet sein, so wäre damit ein weiterer Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Familie und Beruf getan und gleichzeitig ein erster Schritt in Richtung Altersvorsorge und Gleichstellung von Haus- und Familienfrauen mit Berufstätigen.
Dass damit jedoch das Thema «Altersvorsorge für Hausfrauen» nicht erledigt, sondern erst ansatzweise angesprochen ist, versteht sich von selbst. Auch die ausserhäusliche Kinderbetreuung ist damit nicht abschliessend geregelt. Denn eine allfällige Negativsteuer bzw. entsprechende Gutscheine werden nur einen Teil der Eltern betreffen. Der breite Mittelstand wird vermutlich davon nicht betroffen sein. Deshalb muss betreffend die Altersvorsorge für Hausfrauen und auch für ausserhäusliche Kinderbetreuung eine für alle gültige Lösung gefunden werden. Mit den Gutscheinen für Negativsteuern wäre jedoch immerhin ein Anfang gemacht. Diese Gutscheine wären sowohl ein Ansatz zur Problemlösung als auch ein Bekenntnis, in welche Richtung Familienförderung sich auch im Bereich der Gleichstellung von verschiedenen Lebensmodellen von Familien bewegen soll.
Nachdem nun verschiedene Modelle und Vorschläge zur Familienförderung vorliegen, darf man gespannt sein, was die Prüfung derselben an Möglichkeiten ergibt. Erfolg ist die Kunst, viele Lösungen zu finden und die richtigen auszuwählen. In diesem Sinne möchte die VU mit dem vorliegenden Postulat ihre Ideen beitragen, damit im gemeinsamem Bemühen die besten Lösungen für Eltern und Kinder entstehen können.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich möchte vor meinem eigentlichen Votum etwas klarstellen: Entgegen den Aussagen der VU-Abgeordneten ist die im letzten Landtag überwiesene Motion der FL kein eigenständiges Modell der Familienförderung. Mit der Motion wurde die Regierung verpflichtet - und das ist bereits geschehen - die bestehende familienpolitische Massnahme der steuerlichen Entlastung von Familien über den Kinderfreibetrag umzuwandeln in einen Kinderabzug, damit alle Familien in gleicher Weise von der bestehenden steuerlichen Entlastung profitieren. Dies ist eine Einzelmassnahme im Steuerbereich und kein Familienmodell der Freien Liste. Zur Förderung der Familien schlägt die Freie Liste ein Bündel an Massnahmen vor. Dazu gehört unter anderem ein bezahlter Elternurlaub, eine qualifizierte vom Staat hoch subventionierte Kinderbetreuung, Geldleistungen zur Deckung der Kinderkosten und Massnahmen zur Anerkennung der Familienarbeit. Ich denke, dass man das wirklich von diesem Postulat trennen sollte. Die Motion war einfach eine Umwandlung einer bestehenden familienpolitischen Leistung in ein anderes Modell.
Damit komme ich aber zu meinem eigentlichen Votum, in dem ich mich mit dem vorliegenden Postulat beschäftige: Auch nach mehrmaligem Lesen des uns vorliegenden Postulats betreffend die Einführung eines Kindermodells ist zunächst unklar, welche familienpolitischen Ziele die VU mit dem Postulat eigentlich verfolgt. Zu verwirrend sind die verschiedenen Aussagen. Eine Aussage ist klar, und auch auf dieser basierend habe ich meine Entscheidung bezüglich Überweisung des Postulates getroffen. Die Kinder sollen im Mittelpunkt stehen. Es geht also um das Wohl des Kindes. Recherchiert man in den verschiedenen internationalen Studien, so finden sich einige Aussagen dazu. Eine der neuesten OECD-Studien, die Studie «babies and bosses», nennt zwei Risiken für die Entwicklung eines Kindes: Armut und/oder ein Mangel an persönlicher Betreuung. Familienpolitische Massnahmen müssen demnach gewährleisten, dass ein Kind gut betreut wird und dass das Kind nicht in Armut aufwächst. Das Armutsrisiko für Kinder ist mit 15% dann am geringsten, wenn beide Eltern berufstätig sind. Arbeitet nur ein Elternteil, verdoppelt sich das Armutsrisiko für die Kinder auf 30%. Und persönliche Betreuung ist für Babies vor allem im ersten Lebensjahr besonders wichtig. Damit dies erreicht werden kann, empfiehlt die OECD-Studie verschiedene Massnahmen: - Finanzielle Arbeitsanreize für beide Elternteile, aber auch für Alleinerziehende;
- eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
- einen kurzen, dafür aber gut bezahlten Elternurlaub;
- familienfreundliche Arbeitsplätze.
Die OECD-Studie rät ab von einer Massnahme. Sie rät ab davon, Eltern dafür zu bezahlen, dass sie die Arbeit aufgeben. Sie stellt fest, dass es zwar auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, eine Entschädigung zu bezahlen, wenn ein Elternteil nicht arbeitet und sich stattdessen um die Kinder kümmert. Die Effekte sind aber kontraproduktiv, weil sie die Anreize für eine Arbeitsaufnahme zerstören. Als Folge davon schrecken Arbeitgeber vor der Einstellung von Frauen zurück und investierten weniger in deren Karrieren, als dies bei den männlichen Kollegen der Fall ist. Auch eine Studie des Liechtenstein-Institutes hat festgestellt, dass in Liechtenstein Männer eine doppelt so lange Ausbildung absolvieren wie Frauen.
Mit diesen Ergebnissen bestätigt die OECD-Studie die Aussagen des im VU-Postulat zitierten Diskussionspapiers des Berlin-Instituts, das untersucht, welche gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in einem Staat zu einer hohen Geburtenrate führen. Es fasst zusammen - ich zitiere: «Auf Basis dieser Ergebnisse schlagen wir vor, das Problem nachwuchsarmer Länder unter einem neuen Aspekt zu diskutieren. Denn um Menschen in modernen Industriegesellschaften zu höheren Kinderzahlen zu motivieren, scheint weniger die Höhe von Geburtenprämien, Kindergeld und sonstigen Transferleistungen entscheidend zu sein. Ausschlaggebend ist eher die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft».
In Deutschland wurde dieses Jahr die «World Vision»-Kinderstudie «Kinder in Deutschland» veröffentlicht. Diese Studie informiert umfassend über Werte, Wünsche und Ziele von Kindern im Alter bis elf Jahre sowie über ihre Lebenssituationen. In der Studie wurden die Kinder dazu befragt, ob die Eltern genug Zeit für sie haben. Sie mussten zu den Aussagen «Meine Eltern haben beide zu wenig Zeit» und «Ein Elternteil hat zu wenig Zeit, das andere mal so, mal so» Stellung beziehen. Die Ergebnisse verblüffen. In Familien, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, berichten nur 6% der Kinder, dass die Eltern nicht genug Zeit haben. In Familien, in denen ein Elternteil Vollzeit arbeitet und ein Elternteil Teilzeit, erhöht sich der Anteil Kinder nur auf 8%. Erwerbstätigkeit beider Eltern und Zuwendung sind kein Widerspruch. Laut Studie ist dies sogar die Lebenssituation, die die häuslichen Verhältnisse stabilisiert und hilft, die gemeinsam verbrachte Zeit intensiver miteinander zu nutzen.
Die «World Vision»-Studie weist auch darauf hin, wie stark soziale Unterschiede Kinder prägen. Armutsrisiken und fehlende Ressourcen werden als Belastungen erlebt und schränken Teilhabemöglichkeiten ein. In der Familie, die durch materiellen Druck und existenzielle Sorgen häufig überfordert ist, in der Schule, in der meist die Zeit und die Möglichkeit für eine individuelle Förderung zum Ausgleich von Nachteilen fehlt sowie im Wohnumfeld und in der Freizeitgestaltung. Kinder aus der untersten Bildungsschicht streben nur zu 21% einen Matura-Abschluss an, Kinder aus der obersten Bildungsschicht jedoch zu 82%.
Dies sind nur einige Ergebnisse aus einigen der zahlreichen Studien zur Situation von Familien. Immer wieder wird betont, wie wichtig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist und dass familienpolitische Massnahmen in diesem Bereich auch die wirksamen sind, während reine finanzielle Leistungen sogar kontraproduktiv sein können.
Wenn ich nun den Postulatstext unter Bezug auf diese Erkenntnisse lese, dann stelle ich fest, dass es praktisch ausschliesslich darum geht, zu untersuchen, wie finanzielle Leistungen an Familien im Bereich der Steuer ausbezahlt werden können. Mit keinem der aufgeführten Aufträge wird eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefordert bzw. überhaupt untersucht. Im Gegenteil, dadurch, dass die finanzielle Förderung mit Gutscheinen für die Kinderbetreuung gekoppelt werden soll, wird von den Postulanten sogar ein negativer Arbeitsanreiz angestrebt.
Im Erläuterungstext des Postulats wird ausgeführt, dass durch Abschaffung von finanziellen Privilegien für die Institution Ehe im Bereich der Besteuerung und die Einführung einer individuellen Besteuerung negative Arbeitsanreize wegfallen. Dies könnte in der Tat ein Argument im Hinblick auf eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sein. Grundsätzlich ist ein Modell der getrennten Veranlagung zunächst besser geeignet, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu begünstigen und die Erwerbstätigkeit - insbesondere von Müttern - zu erhöhen. Aber nur dann, wenn eine gemeinsame Veranlagung nicht wieder durch die Hintertüre mittels Freibeträgen und Rückerstattungen eingeführt wird, beispielsweise im Rahmen von Leistungen, die vom Familieneinkommen abhängen. Auch bei formal getrennter Veranlagung können somit negative Arbeitsanreize entstehen. Es kommt also nicht unbedingt auf das grundsätzliche Modell der Besteuerung an, sondern darauf, wie das jeweilige Modell ausgestaltet wird.
Mein persönliches Fazit zum Postulat: Viel Luft und wenig Handfestes. Vor allem ist aber keine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Sicht, wodurch automatisch das Lebensmodell der Alleinernährerfamilie favorisiert und gefördert wird. Ich trete jedoch ein für eine gleichberechtigte Partnerschaft, in der es den Eltern freigestellt ist, wie sie Beruf und Familie untereinander aufteilen. Dies ist nur dann möglich, wenn sie wirklich frei wählen können und sich, ohne dass zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung entstehen, auch für einen Beruf entscheiden können. Unsere jungen Männer wünschen sich mehr Zeit für Kinder und unsere jungen Frauen mehr Zeit für den Beruf. Diese Wünsche sollen sie in die Realität umsetzen können zum Wohle der Kinder. Doch dafür brauchen wir in erster Linie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Ich könnte mir grundsätzlich die Unterstützung eines Postulats zur Überprüfung des Steuersystems auf Familienfreundlichkeit vorstellen. Das hier vorliegende Postulat mit den so formulierten Aufträgen kann ich jedoch nicht unterstützen. Ich werde der Überweisung des Postulats nicht zustimmen.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Regierungschef Otmar Hasler hat vor elf Monaten das Jahr 2007 zum Jahr der Familie erklärt. Damit hat er eine sehr positive Debatte zur Situation der Familien und insbesondere um die Geburtenzahlen in Liechtenstein ausgelöst. Zahlreiche Vorstösse und Diskussionen in diesem Hause sind Beleg dafür. Mit dem Postulat zur Familienförderung der FBP bzw. mit dessen Beantwortung wurde in meinen Augen klar aufgezeigt, wohin die Reise gehen soll und wir haben konkrete Inhalte erhalten, welche es zu bearbeiten gilt. Damit wurde es uns möglich gemacht, den vielen Worten im Jahre 2007 Taten folgen zu lassen.
Vor diesem Hintergrund scheint mir das Postulat «Kindermodell» der VU-Abgeordneten auch zeitlich komplett falsch platziert sowie inhaltlich nicht diesen Anforderungen entsprechend. Ginge es den VU-Abgeordneten wie der FBP-Fraktion wirklich um die Familien und die Geburtenzahlen, dann würden sie sich konstruktiv an der Ausarbeitung der aus der Postulatsbeantwortung resultierenden Vorschläge beteiligen. Stattdessen wird hier ein eilig produziertes Postulat vorgelegt, welches im besten Falle die Qualität hat, konkrete Lösungen für die Familien in Liechtenstein zu verzögern.
Nun zum Inhalt des Postulats: Gemäss den Ausführungen im Postulatstext soll das Kindermodell eine steuerfinanzierte Familienförderung sein. Das Kindermodell soll damit zur Entlastung der Steuerpflichtigen mit Kindern beitragen. Durch steuerliche Entlastungen profitiert aber nur ein geringer Teil der Bevölkerung wirklich, wie dies schon des Öfteren in den Debatten angemerkt wurde, da die Steuerlast von in Liechtenstein lebenden Personen sehr gering ist. Gerade wenig Verdienende würden praktisch gar nicht profitieren, da diese schon heute fast keine Steuern bezahlen. Das Kindermodell ist zudem unausgereift. Es wird mit keinem Wort erwähnt, nicht mal in groben Zügen, in welcher Höhe eine mögliche Steuervergünstigung bzw. Negativsteuer gewährleistet werden sollte.
Das, was schlussendlich jeden und jede interessiert, nämlich der finanzielle Rahmen, ist also völlig ausgeklammert. Dagegen werden Allgemeinplätze wie derjenige unter Punkt 1 lit. a aufgeführt, wo es heisst: «Das Kindermodell soll eine unerschiedliche Besteuerung für Personen mit Kindern gegenüber kinderlosen Eltern vorsehen». Unser Steuersystem ist schon seit längerem familien- bzw. kinderfreundlich ausgestaltet und die Unterscheidung von Personen mit Kindern gegenüber Kinderlosen ist bereits vorhanden. Beispielsweise - wie dies auch unter Punkt 1 lit. e ausgeführt wird - durch den Kinderabzug, den Versicherungsabzug, Abzug von Ausbildungskosten für Kinder oder den Alleinerziehendenabzug, um nur einige aufzuzählen. Auch hier stösst das Postulat meiner Meinung nach ins Leere. Im Postulat heisst es unter Punkt 1 lit. c: Das Kindermodell soll ab der Geburt des ersten Kindes bis zum Abschluss der Erstausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr, gelten. Hier verlieren die Postulanten ganz klar das Ziel aus den Augen, nämlich dort Familienpolitik zu betreiben, wo heute der grösste Handlungsbedarf besteht. Hier wird bewusst der Bogen so weit gespannt, damit keine vernünftige oder finanzierbare Lösung möglich sein kann. Damit man auch hier aber einen Massstab hat, was die Postulanten sich vorstellen könnten, wären zumindest einige vage Angaben hilfreich gewesen.
Als Beispiel möchte ich anfügen: Laut Familienbericht des Eidgenössichen Departements werden die Kosten eines Kindes auf mindestens CHF 1'400 pro Monat eingeschätzt bzw. für ein Einzelkind sogar auf mindestens CHF 1'800 pro Monat. Was soll denn davon bis zum 25. Lebensjahr vorgesehen werden? Das wäre zumindest eine Angabe gewesen, die hilfreich gewesen wäre, um die Kosten einzuschätzen. Das hat nichts mehr mit Kindermodell zu tun, sondern in Liechtenstein sind Kinder ab dem 18. Lebensjahr volljährig. Die Kinderzulage wird auch nur bis zum 18. Lebensjahr ausbezahlt. Eine Ausdehnung bis zum 25. Lebensjahr würde einerseits also deutliche Mehrkosten verursachen, sowohl rein finanziell als auch administrativ.
Ich denke mir, ab einem bestimmten Alter beginnt die Selbstverantwortung und das Kind muss direkt unterstützt werden und nicht mehr über die Eltern. Dazu gibt es für Kinder in Liechtenstein eine Unterstützung, das Stipendiensystem für Kinder in Ausbildung über diesem Alter. Die Familienpolitik soll meiner Meinung nach vor allem die Eltern und Kinder in einer frühkindlichen Phase unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen und nicht bis zum 25. Altersjahr eine Unterstützung vorsehen. Die Regierung soll im Postulat eingeladen werden, die Auszahlung einer allfälligen Negativsteuer zu prüfen. Die Auszahlung könnte gemäss den Postulanten als Gutscheine erfolgen, welche wiederum als Zahlungsmittel für Kinderoasen, Kinderkrippen eingesetzt werden könnten. Nach meinem bisherigen Wissensstand fiele eine Negativsteuer - dazu zähle ich auch ganz klar Gutschriften, welche beim Einlösen in Geldwerte umgetauscht werden - diese Negativsteuer würde jedoch unter die Exportpflicht fallen. Dies hat die Regierung schon mit der Postulatsbeantwortung ganz klar mit zwei Gutachten belegt. Glaubt man diesen Gutachten nicht - das steht natürlich jedem frei -, aber dann soll man dies auch sagen und zumindest vorschlagen, von wem man dies nochmals geprüft haben will. Zudem ist ein Gutschriftssystem nichts als ein anderes Zahlungsmittel, welches von der Kinderoase oder der Pensionskasse oder als Zahlungsmittel für Tagesmütter eingesetzt wird. Ein solches Alternativgeld bedeutet enormen verwaltungstechnischen Aufwand, ganz abgesehen von den Implikationen auf das Steuersystem sowie auf die bereits lancierte Steuerreform.
Sofern die Postulanten eine in Form von Gutscheinen ausgestaltete Negativsteuer neben ausserhäuslicher Kinderbetreuung oder einer Pensionsversicherung auch an die ausrichten möchte, welche das Geld einfach nur für den normalen täglichen Konsum einsetzen müssen, müssten natürlich auch entsprechende Geschäfte dieses Zahlungsmittel annehmen. Oder ist es beim Modell nur eine einseitige Bevorzugung von ausserhäuslicher Kinderbetreuung?
Die unter Abs. 2 der Regierung gestellten Fragen können, sofern sie nicht schon durch die Postulatsbeantwortung beantwortet wurden, meiner Meinung nach ganz einfach von der Regierung hier zu einem wesentlichen Teil beantwortet werden oder sind Bestandteil der von der Regierung zugesicherten Vorlage, welche zum Thema «Familienförderung» für das Frühjahr dem Landtag vorgelegt werden soll. Ebenso überflüssig ist die Frage unter Abs. 3 zum so genannten Modell der Freien Liste. Wobei es sich dabei nun wirklich nicht um ein Modell handelt, sondern um eine Motion mit dem konkreten Auftrag, den Kinderfreibetrag in einen einheitlichen Steuerabzug umzuwandeln. Die Motion wurde in der Landtagssitzung vom November überwiesen und damit ist der Regierung bereits der konkrete Auftrag gegeben, dem Landtag eine entsprechende Vorlage vorzulegen.
Die Auswirkungen auf die Familien werden damit sicher grundsätzlich beantwortet werden. Ob auf jede einzelne Familie eingegangen werden kann, wage ich zu bezweifeln. Betrachtet man die Kosten für ein solches Kindermodell mit noch moderaten monatlichen Ansätzen, würden durch diese insbesondere durch eine Negativsteuer und damit den Export die finanziellen Mittel aus dem Zukunftsfonds in wenigen Jahren aufgebraucht werden. Was wäre danach? Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Zudem ist zu bedenken, dass der Zukunftsfonds nicht alleine für die Familienförderung vorgesehen ist. Eine langfristige finanzielle Planung oder eine Auseinandersetzung mit den Kosten eines solchen Kindermodelles ist hier nicht zu erkennen. Das Fehlen von ernsthaften Fragen und der seriösen Auseinandersetzung mit diesem Thema belegen mein starkes Gefühl, dass hier aus rein parteipolitischen Überlegungen rasch ein Postulat erarbeitet und eingereicht wurde. Es schiesst aber am Ziel einer sinnvollen Familienförderung vorbei und ist komplett unausgegoren.
Um konkrete Schritte für die Familie in Liechtenstein möglichst rasch umsetzen zu können, spreche ich mich gegen dieses Postualt aus. Wir sollten uns besser mit den vielen bereits vorliegenden Vorschlägen inhaltlich weiter beschäftigen und konkrete Lösungen, die auch grössenverträglich sind, anstreben. Ich spreche mich gegen die Überweisung dieses Postualts an die Regierung aus. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Nachdem ich das vorliegende Postulat gelesen hatte, musste ich bei diversen Punkten die Anmerkung anbringen, dass diese Punkte bereits heute möglich sind, wie dies die nachfolgenden Beispiele aufzeigen sollen:
Unter Punkt a) fordern die Postulanten die Berücksichtigung, dass das Kindermodell eine unterschiedliche Besteuerung für Personen mit Kindern gegenüber Kinderlosen oder auch Eltern vorsehen soll, deren Kinder nicht mehr unter das Kindermodell fallen. In der Praxis ist es aber doch so, dass bereits jetzt ein Abzug für Verheiratete oder allein erziehende Personen möglich ist. Der Verheiratetenabzug steht zwar auch Paaren ohne Kinder zu, jedoch haben Paare mit Kindern zusätzlich die Möglichkeit, pro Kind einen Kinderabzug neu von je CHF 9'000 vom steuerbaren Erwerb abzuziehen. Des Weiteren haben so genannte Konkubinatspaare jeweils separate Steuerklärungen auszufüllen, was in letzter Konsequenz dazu führt, dass die Höhe der Progression tiefer ist, als wenn eine Steuererklärung - mit eventuell zwei Einkommen - als Berechnungsgrundlage dient.
Gemäss Punkt b) soll das Kindermodell so aufgebaut sein, dass es zivilstandsunabhängig ist. Ausschlaggebend für eine unterschiedliche Besteuerung soll die Geburt oder Adoption eines Kindes respektive das Entstehen einer Unterhaltspflicht sein. Der Kinderabzug und weitere Abzüge sind aber bereits jetzt zivilstandsunabhängig. Und insofern besteht diese Möglichkeit bereits gemäss aktuellem Recht.
Gemäss Punkt d) soll für das zweite und jedes weitere Kind zusätzlich ein Kinderabzug eingerechnet werden können. Es kann bereits jetzt pro Kind ein Kinderabzug von CHF 9'000 geltend gemacht werden.
Gemäss Punkt e) sollen im Kindermodell alle Abzüge im Zusammenhang mit dem Kind, zum Beispiel Kinderabzug, Versicherungsabzug, Abzüge für die Unterhaltsbeiträge usw. enthalten sein. Kinderabzüge, Versicherungsabzüge und Abzüge für die Unterhaltsbeiträge sind im bestehenden Steuergesetz möglich. Insofern könnte man dieses bereits als Kindermodell bezeichnen. Wenn man die Meinung vertritt, dass diese Abzüge zu gering sind, so muss man die Abzüge erhöhen. Und wenn man der Meinung ist, dass ein Abzug für Verheiratete nur dann möglich sein soll, wenn das Paar auch Kinder hat, so muss man auch dies ändern. Wo die vorab aufgeführten Punkte noch nicht abschliessend im Sinne der Postulanten umgesetzt sind, kann dies im Rahmen der ersten Lesung betreffend die Einführung eines Familiengeldes oder der anstehenden Steuergesetzrevision eingebracht werden. Gemäss Punkt c) soll das Kindermodell ab der Geburt des ersten Kindes bis zum Abschluss der Erstausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr respektive bis zum Wegfall der Unterhaltspflicht des letztgeborenen Kindes gelten. Dies klingt wunderbar, nur muss man sich als verantwortliche Politikerin und Politiker die Frage gefallen lassen: Wie finanzieren wir das? Gerade unter dem Blickwinkel der erst kürzlich diskutierten Generationenbilanz scheinen solche Wünsche nicht realisierbar zu sein. Beim Familienmodell besteht die Absicht, den Familien die ersten drei Jahre pro Kind eine Summe von CHF 9'000 zukommen zulassen. Wenn wir diese Summe nun auf die ersten 25 Lebensjahre verteilen, so resultiert eine Summe von CHF 1'080 für 25 Jahre pro Jahr anstatt einer Summe von CHF 9'000 für die ersten drei Jahre. Eine zentrale Frage dürfte nur sein, ob diese CHF 1'080 pro Jahr dann auch einen effektiven Anreiz darstellen, um der demografischen Entwicklung entgegenzusteuern.
Gerade auch unter der Prämisse, dass bereits bei der Summe von CHF 9'000 die demografischen Konsequenzen kritisch beäugt werden, so dürfte mit einer Summe von nur noch CHF 1'080 die demografischen Konsequenzen noch geringer ausfallen. Des Weiteren ist bei dieser Berechnung der wahrscheinliche Export eines steuerfinanzierten Modells noch nicht berücksichtigt. Sprich, die Summe, welche Familien und ihren Kindern im Inland zur Verfügung steht, dürfte noch geringer ausfallen. Da nützt es auch reichlich wenig, wenn in Punkt g) darauf hingewiesen wird, dass das Kindermodell nicht haushaltsneutral ausgearbeitet werden müsse. Es dürfte weder das Kindermodell noch das Familienmodell haushaltsneutral sein. Auch der Hinweis auf den Zukunftsfond, welcher zur Finanzierung herangezogen werden könne, scheint mir wenig plausibel zu sein. Wir sprechen hier von laufenden Ausgaben, welche jährlich entstehen. Den Zukunftsfond können wir nur einmal aufbrauchen. Wenn der Zukunftsfond nach einigen Jahren leer ist, müssen wir andere Quellen finden, mit welchen wir das Kindermodell finanzieren können.
In Punkt 1 wird weiters darauf hingewiesen, dass das Ziel des Kindermodells eine steuerfinanzierte Familienförderung sein soll. In der Begründung wird dann ausgeführt, dass einer dieser Punkte das Steuersystem sei, welches zugleich noch den Vorteil aufweise, dass keine Leistungen ins Ausland gezahlt werden müssen. Hier liegt nach meinem Dafürhalten eine Fehlinterpretation der Gutachten vor, welche uns im Rahmen der Postulatsbeantwortung betreffend die Familienförderung zugestellt wurden. Genau die Verknüpfung von Steuersystem und Kinderförderung dürfte ziemlich sicher zu einem Export der Leistungen des Kindermodells führen. Aber genau das wollen auch die Postulanten nicht. Deshalb werden hier anscheinend diese Gutachten unterschiedlich interpretiert.
Die Bezeichnung des Systems als Familien- oder Kindermodell, welches das demografische Defizit dieser Gesellschaft lindern soll, ist nach meinem Dafürhalten sekundär, denn es ist weder den Familien noch ihren Kindern geholfen, wenn die Politik noch lange diskutiert anstatt zu handeln. Der Name «Kindermodell» spricht zwar durchaus eher die emotionale Ebene an als der Begriff «Familienmodell». Für mich gehören zu einer Familie aber Kinder. Ohne Kinder gibt es auch keine Familie. Dass ich mit dieser Ansicht nicht alleine bin, bestätigt der Endbericht des Österreichischen Instituts für Jugendforschung im Juni 2007 betreffend die Situation von Familien in Liechtenstein. 99% aller befragten Frauen und Männer betrachten das Paar mit Kindern als Familie, hingegen wird das Paar ohne Kinder nur zu 41% als Familie betrachtet.
In der Realität ist es entscheidend, dass effektive Massnahmen ergriffen werden und dem demografischen Trend entgegengewirkt werden kann. Sollte dieses Postulat an die Regierung überwiesen werden, dürfte die Beantwortung einige Zeit in Anspruch nehmen, und die Familien und die Kinder werden keine zusätzliche Unterstützung erhalten. Somit geht es unter dem Strich um eine Begriffsdiskussion, welche den Familien und ihren Kindern in letzter Konsequenz höchstens noch das Anrecht auf eine teilweise Entschädigung ihrer erbrachten Leistungen für diese Gesellschaft vorenthält und die demografischen Probleme definitiv nicht löst. Da ich den Familien und ihren Kindern aber möglichst bald eine teilweise Vergütung ihrer Leistungen für diese Gesellschaft zukommen lassen will und mir auch eine möglichst baldige Verbesserung der demografischen Situation wünsche, werde ich dieses Postulat nicht unterstützen. Jene, die das Postulat aber trotzdem noch unterstützen wollen, müssen sich einfach im Klaren sein, dass durch diese Unterstützung die Familien und ihre Kinder bis auf weiteres keine teilweise Abgeltung der von ihnen erbrachten Leistungen für diese Gesellschaft erhalten werden. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass dies effektiv jemand in diesem Hohen Hause will. Und wenn dem trotz allem so sein sollte, so würde ich dies schade finden. Ich verstehe den tieferen Sinn und Zweck dieses Postulates nicht. Nur eines ist sicher: Wird das Postulat überwiesen, werden die Familien und ihre Kinder kurzfristig keine zusätzlichen finanziellen Mittel erhalten. Es darf einfach nicht sein, dass hier zum Schaden der Familien und ihrer Kinder politisiert wird.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Für mich ist dieses Postualt konzeptlos und widersprüchlich. Es beginnt eigentlich schon beim Text. Wir haben hier unter den drei Punkten ein Postulat und zwei Interpellationen. Die zwei Punkte, die sich auf das Familienmodell beziehen, wie es die Regierung vorgeschlagen hat, das sind eigentlich eine Interpellation zu Fragen, die bereits beantwortet wurden oder wo die Regierung bei der Beantwortung des Postulates zur Familienförderung gesagt hat: Die werden noch bearbeitet. So ist es auch beim dritten Punkt, die Motion zur Umwandlung des Kinderfreibetrags in einen Abzug von der Steuerschuld. Das wurde an die Regierung überwiesen und die Regierung prüft das. Weshalb hier eine Überprüfung nochmals gefordert wird ist mir schleierhaft.
Dann kommen wir zum so genannten «Kindermodell»: Auch mir scheint das nicht ausgegoren zu sein. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass die Postulanten wissen, was sie effektiv wollen. Es wird ja das Modell von «Pro Familia Schweiz» übernommen. Es wird aber nicht alles hier ausgeführt. Dieses Modell ist ja im Rahmen einer Vernehmlassung in der Schweiz bezüglich der Ehepaarbesteuerung eingegangen. Es sagt eigentlich ganz klar, in welche Richtung es geht. Auch der Abg. Günther Kranz hat gesagt: Es geht hier um das Modell der Individualbesteuerung. Es wird aber verkauft als Kindermodell.
Vielleicht noch ein Detail am Rande: Die Pro Familia Schweiz nennt ihr Modell, das hier zum Teil wortwörtlich übernommen wurde, Elternmodell und nicht Kindermodell. Das nur am Rande.
Die Postulanten sind auch widersprüchlich. Es wurde zum Teil aufgezeigt, beispielsweise anhand der Exportpflicht. Hier wird ja starken Wert darauf gelegt, dass man die Negativsteuer prüfen soll. Wie bereits ausgeführt wurde, liegen hier eigentlich klare Ergebnisse vor. Die Gutachten wurden auch allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt. Und dort ist es halt so, dass diese Negativsteuer exportpflichtig ist, auch wenn sie als Gutschein ausbezahlt wird. Und hier stellt sich natürlich die grundsätzliche Frage, wer dann die Adressaten sind eines solchen Modelles, wenn, wie wir wissen, bis zu einem bestimmten Grad keine Steuerpflicht besteht und diese einkommensschwachen Schichten gerade aus dem Raster fallen würden, wenn man von den Postulanten gleichzeitig sagt, dass die Exportpflicht nicht erwünscht wird. Hier hätten wir dann ein grundsätzliches Problem.
Die Finanzierbarkeit: Die Postulanten machen den Vorwurf, dass bei der Motion zur Umwandlung des Kinderfreibetrags in einen Abzug von der Steuerschuld keine Berechnungsbeispiele vorhanden seien. Ich habe hier im Postulat selbst auch vergeblich gesucht, ob hier irgendwelche Anhaltspunkte vorhanden sind bezüglich eines finanziellen Rahmens. Und da komme ich auch auf den Zukunftsfonds zu sprechen. Hier könnten sich die Postulanten vorstellen, aus dem Zukunftsfonds Mittel zu entnehmen. Und ich bin mir nicht sicher, ob sie wirklich das Gesetz auch zu Rate gezogen haben. Das Gesetz über die Bildung eines Zukunftsfonds hat in Art. 2 den Zweck umschrieben. Hier heisst es: «Der Zukunftsfonds dient der Finanzierung zukunftsgerichteter Projekte und Aufgaben zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Landes in Zeiten eines angespannten Staatshaushaltes». Ob wir in Zeiten eines angespannten Staatshaushaltes leben, das möchte ich Ihnen überlassen, aber das ist hier der Zweckartikel.
Dann geht es weiter in Art. 5: Was sind die Voraussetzungen für die Mittelverwendung? Und da heisst es: «Auf die Mittel des Zukunftsfonds für die gänzliche oder teilweise Finanzierung von Projekten und Aufgaben im Sinne von Art. 2», also dem Zweckartikel, «darf erst zurückgegriffen werden, wenn keine zusätzlichen Staatseinnahmen erschlossen und keine Einsparungen zur Deckung der Mehrausgaben erzielt werden können und keine hinreichend andere Mittel zur Ausgabendeckung zur Verfügung stehen». Und der Landtag hat dann per Finanzbeschluss diese Mittelverwendung freizugeben. Ich glaube nicht, dass sie sich die Mühe gemacht haben, die gesetzlichen Grundlagen wirklich zu prüfen und der Zukunftsfonds wurde nicht zuletzt darum geschaffen, dass man - ich sage mal - nicht jeden beliebigen Zugriff auf diese Mittel erlaubt. Und das ist auch sinnvoll im Sinne der Zukunftssicherung. Es wäre nicht gut, wenn wir bei jeder Gelegenheit auf solche Mittel zurückgreifen, weil es natürlich politisch einfach ist, solche Dinge dann besser zu verkaufen.
Wie gesagt, das einfach einige Punkte aus diesem Postulat, das mir konzeptlos und widersprüchlich erscheint.Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Es ist immer wieder für mich persönlich erhellend, wenn ich die verschiedenen Voten zu diesem Thema höre und sehe, wo welche Achsen geschmiedet wurden oder werden. Es geht nicht nur darum - und das wurde zum Teil nicht verstanden oder wollte nicht verstanden werden - es geht nicht nur darum, dieses Postulat zu beantworten, sondern im Kern geht es darum, die bestehenden drei Vorschläge miteinander zu vergleichen und abzuwägen. Es geht sicherlich nicht nur um eine Begriffsdefinition, wie dies von einem Abgeordneten benannt wurde, sondern es geht hier um viel mehr. Es wurde auch gesagt, dass eine kurzfristige Lösung, bei welcher - ich sage jetzt - einfach Geld ausgeschüttet wird an alle Eltern, die Kinder bis drei Jahre haben, bevorzugt wird. Wenn hier die bestehenden Modelle miteinander verglichen werden - was zugegebenermassen vielleicht etwas mehr Zeit benötigt, aber auf lange Sicht sicherlich dem Land mehr dient - wenn dann hier gesagt wird, man bevorzugt die kurzfristige Lösung, bei der möglichst bald Geld ausgeschüttet wird und gleichzeitig der VU parteipolitische Überlegungen unterstellt werden, dann muss ich mich schon fragen, welches hier denn die parteipolitischen Überlegungen sind oder wo diese angestellt werden. Zum Preis, die zweit- oder drittbeste Lösung einzuführen, nur damit man möglichst bald Geld ausschütten kann, das verstehe ich nicht. Das ist weder im Landtag verantwortlich noch dem Staat gegenüber verantwortlich. Das ist eine kurzfristige Sicht.
Es wurde auch gefragt, warum der Bericht und Antrag der Regierung nicht abgewartet wird. Das ist ja ganz bewusst. Die besten Lösungen sollen verglichen werden können, bevor ein Bericht und Antrag erstellt wird, über den wird dann zu befinden haben. Diese Sachen müssen ja vorher geprüft werden, damit die beste Lösung oder die besten Details aus den verschiedenen Lösungen, also eine gemeinsame Lösung dem Landtag vorgelegt werden kann. Das ist ja gerade der Auftrag dieses Postulats.
Es kamen verschiedene Fragen zum Postulat. So zum Beispiel betreffend die Beiträge an über 18-Jährige, dann wie das mit den Stipendien gehandhabt wird usw. Genau das sollte ja die Regierung mit der Überweisung dann klären. Genau dasselbe, bei der grundsätzliche Auseinandersetzung mit den Kosten des Kindermodells. Dazu wurden viele Ausführungen gemacht. Genau das wäre ja im Aufgabenbereich der Regierung zu klären: Wo welche Vorschläge Vorteile haben? Wo welche Vorschläge welchen Nutzen haben? Welche Auswirkungen hat es? Was wird das finanziell den Staat kosten? Was wird es der Gesellschaft bringen? Das ist natürlich dann Aufgabe der Regierung.
Weh getan haben mir - ich kann das schon so sagen - Aussagen wie: Hier würde die VU zum Schaden der Kinder und Familien politisieren. Ich finde solch eine Aussage eine Frechheit. Dann wurde gesagt: Geht es den VU-Verantwortlichen wirklich um die Familien? Das finde ich auch eine Frechheit. Weiter wurde gesagt, wir würden diesen Vorschlag rein aus parteipolitischen Überlegungen bringen. Da dreht sich mir auf gut Deutsch der Magen um. Wir bemühen uns um konstruktive Beiträge im Sinne der Familie. Wir haben hier eine sachliche Diskussion gestartet, und zwar bewusst nach der Suche der besten Lösung für die Zukunft der Familien und der Kinder und nicht der besten Lösung der VU, der besten Lösung der Sache verpflichtet. Und dann kommen solche Kommentare. Ich finde das höchst fragwürdig, dem Landtag gegenüber nicht entsprechend und vor allem dem Einsatz aller beteiligten Personen zu diesem Thema nicht würdig.
Wie bereits ausgeführt, soll mit dem vorliegenden Postulat die Regierung eingeladen werden, das Kindermodell der VU, den Vorschlag zur Umwandlung des Kinderfreibetrages der Freien Liste sowie das Familienmodell der Regierung einander gegenüberzustellen und auf deren Auswirkungen zu überprüfen. Dann können die entsprechenden Schlüsse gezogen werden. Dies im Sinne eines verantwortungsbewussten Handelns gegenüber der kleinsten und wichtigsten Keimzelle der Gesellschaft, der Familie. Dies steht nach wie vor. Ich bin erstaunt, dass sich die FBP und die Freie Liste möglicherweise besseren Lösungen von Beginn an verschliessen. Das ist für mich auch eine Form von Ignoranz gegenüber der Familie. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Dieses Postulat scheint doch einige Turbulenzen ausgelöst zu haben. Es scheint auch einige Verwirrung gestiftet zu haben und wird von einzelnen Abgeordneten der FBP und der Freien Liste abgelehnt, ohne dass diese Unklarheiten überprüft wurden. So spricht zum Beispiel die Abg. Andrea Matt davon, dass keine Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Sicht sei in diesem Postulat und dass das Alleinverdienermodell gefördert werde. Im Gegensatz dazu sieht die Abg. Doris Frommelt, dass nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werde und auch der Abg. Markus Büchel hat sich so geäussert, dass nur ausserhäusliche Kinderbetreuung gefördert werde. Nachdem diese unterschiedlichen Auffassungen vorliegen, scheint es mir doppelt wichtig, dass das Postulat geprüft wird und nach einer Prüfung erst darüber befunden wird, ob es geeignet ist, in die Familienförderungsmassnahmen aufgenommen zu werden oder nicht. Zur Klarstellung an die vorher genannten Abgeordneten: Die Postulanten wollen beides. Sie wollen eine Förderung sowohl der berufstätigen als auch der nicht berufstätigen Eltern.
Ich kann es auch nicht verstehen, dass ohne Prüfung pauschal abgeurteilt wird. So hat der Abg. Markus Büchel gesagt, dass eine Förderung bis zum 25. Lebensjahr bzw. zum Ende der Ausbildung nicht nötig und nicht finanzierbar sei. Gerade das sollte die Regierung überprüfen. Ich erachte es nicht als der Familienförderung und der Lösungssuche zweckdienlich, wenn Parteipolitik unterstellt wird beim Vorschlag von neuen Ideen, wenn unterstellt wird, dass wir Lösungen, die schon da sind, nur verzögern wollen und dass Ideen zeitlich falsch platziert sind.
Die Abg. Doris Frommelt hat gefragt, wieso wir nicht den Bericht und Antrag zum Familiengeld bzw. zur Familienförderung abwarten. Dazu möchte ich sagen: Unsere Ideen sind sicherlich nicht falsch platziert, wenn wir sie vor dem Erscheinen dieses Bericht und Antrages anbringen. Es ist ja gerade das Ziel, dass Vorschläge und Ideen geprüft und aufgenommen werden. In diesem Sinne wollen wir uns, wie der Abg. Markus Büchel fordert, konstruktiv beteiligen. Ja, wir wollen uns konstruktiv beteiligen und erwarten, dass wir das auch tun können. Wir erwarten den Einbezug aller Kräfte und dass das auch gemacht wird, dass nicht nur davon geredet wird. Wir erwarten, dass alle Ideen geprüft werden, die besten Möglichkeiten zusammengetragen, aufgenommen und kombiniert werden. Danke.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Wie mehrfach schon betont worden ist, wir sind alle für die Förderung und Unterstützung von Familien. Die Frage hier ist konkret: Nützt dieses Postulat noch etwas in diese Richtung, da schon sehr viel eigentlich dafür getan wird und in Vorbereitung ist? Das Postulat ist für mich auch sehr widersprüchlich und verwirrend. Vor allem weiss ich bald bei den vielen Modellen her nicht mehr, was es alles gibt. Und wie wir schon im Landtag auch diskutiert haben, wird es wichtig sein, dass die vielen Vorschläge jetzt zu einem abgestimmten Paket geschnürt werden, dass wir auch endlich zu einer Konkretisierung und auch zu entsprechenden Schritten und Massnahmen kommen. In diesem Sinn betrachte ich das Postulat auch eher als hinderlich wie als förderlich. Ich will Ihnen aber Ihren guten Willen dabei nicht absprechen.
Überrascht hat mich, dass Sie hier eigentlich einen neuen Begriff der Negativsteuer einbringen. Das ist ein Konzept, das in den 60er Jahren in der Fiskal- und Steuerpolitik entwickelt worden ist. Es ist vor allem dort darum gegangen, dass man einen Einkommensausgleich zwischen arm und reich schafft, in dem Sinne: Positivsteuern sind Steuern, die wir an den Staat bezahlen, und Negativsteuern sind Steuern, die wir vom Staat bekommen. Und das Konzept hat es so vorgesehen, dass ab einem bestimmten Schwellenwert Leute direkt über das Steueramt auch entsprechende Geldmittel bekommen, um wiederum auf dieses Einkommen zu kommen. Ich meine, das ist eine grundsätzliche fiskalpolitische Frage und sollte nicht über Kindergeldmodelle hier eingebracht werden.
Ich denke auch, dass man wirklich jetzt aufhört mit den verschiedenen Modellen, dass man die Regierung einen Vorschlag einbringen lässt und dann auch möglichst bald daran geht, konkrete Schritte zu setzen. Ich lehne deshalb das Postulat auch ab.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, es ging nicht darum, aus der Hüfte zu schiessen, parteipolitische Motivation oder zum Schaden der Familie. Ich glaube, unsere Beiträge in den letzten Jahren im Landtag gingen alle in eine andere Richtung. Ich sehe dieses Postulat auch als Beitrag im Bereich der Individualbesteuerung, als optionale Variante gerade dazu in der Abklärung. Der Herr Regierungschef hat uns ja schon von der Steuerrechtsreform berichtet, dass man dieses Modell einfach prüft. Es ist ja keine Forderung, dieses einfzuführen, aber die Gelegenheit wäre nie so gut wie zurzeit, dass man dieses Thema aufnimmt und im Zuge der Steuerrechtsreform dieses Modell auch ansieht. Ich habe auch zugestanden, dass eine eventuelle Systemumstellung zu administrativen Mehraufwendungen führt. Ich würde mir dann selbst in den Rücken fallen, wenn ich etwas anderes behaupten würde. Aber es geht ja darum: Was wird priorisiert? Sind die administrativen und personellen Mehraufwendungen das ausschlaggebende Kriterium oder geht es darum, das Kind in den Mittelpunkt zu stellen? Ich stelle mir vor, dass die Individualbesteuerung durch tiefere Steuersätze zu Anreizen auf dem Arbeitsmarkt führen könnte und gerade im Teilzeitjobbereich vielleicht sich die eine oder andere Tür öffnet.
Dann noch zu den staatlichen Leistungen: Ich sehe immer noch das Problem bei den staatlichen Leistungen. Wenn man die Bemessungsgrundlage ansieht, auf welchen Grundlagen diese ausgerichtet werden, dann habe ich einfach Probleme. Ich bin einfach der Meinung, dass das Steuersystem so einfach nicht mehr gerecht ist. Und darum nochmals: Man sollte diesen Vorschlag darin einbeziehen.
Ein weiterer Punkt war noch die Gutschrift bzw. die Frage: Warum bis zum Ende des 25. Lebensjahres? Meines Wissens bezahlt man in der Schweiz die Kinderzulagen bis zum 25. Altersjahr. Bei uns endet das beim 18. Altersjahr.
Schlussendlich möchte ich einfach sagen: Ich glaube, die Fronten sind klar. Ich glaube, das Abstimmungsergebnis kann man vorwegnehmen. Aber ich habe am Schluss gesagt: Ich zolle allen eingereichten Vorstössen, wenn sie auch unterschiedlich ausgestaltet sind, ein ehrliches Bemühen um die Förderung und Unterstützung der Familien. Und das war unser Beitrag. Ich glaube, das ist auch aus den Voten hervorgegangen. Danke.Abg. Doris Frommelt
Ich melde mich noch zu den Äusserungen der Abg. Marlies Amann, weil ich da offenbar missverstanden wurde. Ich habe aus der erwähnten Studie im Postulat der VU auf Seite 3 zitiert. Am besten lese ich diese Stellen aus meinem Votum noch einmal wortgetreu. Es wird zitiert, dass eine alleinige finanzielle Familienförderung nicht genügt, die negative demografische Entwicklung aufzuhalten. Beispiele von anderen europäischen Ländern mit weniger finanzieller Familienförderung als Deutschland und einer höheren Geburtenrate werden aufgeführt. Allein mit familienbezogenen Sozialausgaben könne also die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gefördert werden. Das steht im Postulat. Und dann der nächste Satz, das wäre meine Bemerkung: «Und diese Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Selbstständigkeit und beruflicher Entwicklung scheint in der heutigen Zeit das wichtigste Argument pro und contra Kinder».Abg. Andrea Matt
Ich habe mich wirklich seriös mit diesem Postulat beschäftigt. Und weil ich grundsätzlich eine Überprüfung des Steuersystems als sinnvoll empfinde, war eigentlich auch meine Herangehensweise an das Postulat eine dem Postulat positiv gestimmte. Wenn man aber das Postulat genau betrachtet und den Punkt 1 Bst. c liest, dass eine Geldleistung bis zum 25. Lebensjahr ausbezahlt werden soll, und wenn man sich mit wissenschaftlichen Studien zu diesem Thema beschäftigt, dann weiss man einfach, dass Geldleistungen in dieser Länge absolut kontraproduktiv sind. Es ist besser, die Geldleistungen auf den ersten Lebenszeit-raum, auf das erste Lebensjahr zu konzentrieren, dort die Familien gut für ihre Leistung zu bezahlen, damit sie in diesem wichtigen ersten Lebensjahr Zeit für die Kinder haben, damit auch Väter Zeit für ihre Kinder haben können in diesem wichtigen ersten Lebensjahr. Wenn man jetzt hergeht und Geld über 25 Lebensjahre ausschüttet, dann kriegt man in jedem Lebensjahr zu wenig. Und es ist doch wichtig, dass unsere jungen Familien Zeit für ihre Kinder im ersten Lebensjahr haben. Danach ist es für die Entwicklung eines Kindes erwiesenermassen - und das habe ich auch ausführlich gezeigt - nicht mehr so wichtig, dass die Eltern das Kind vollzeit betreuen. Es ist sogar positiv für ein Kind, wenn es zum Beispiel von fremdsprachigen Eltern ist und es besucht ab dem ersten Lebensjahr eine Tagesstätte. Dann kann es dort Deutsch lernen, es werden Bildungsunterschiede ausgeglichen. Ab dem ersten Lebensjahr ist es durchaus sinnvoll, dass wieder beide Elternteile arbeiten und dass das Kind teilweise in einer Kinderkrippe betreut wird. Und diesen Ansatz kann ich in diesem Postulat beim besten Willen nicht finden.
Und absolut kontraproduktiv ist einfach auch das vorgeschlagene Gutscheinsystem. Wenn man eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie will, dann darf man den Familien, wo beide berufstätig sein wollen, keine Steine in Form von hohen Kinderbetreuungskosten in den Weg legen. Erst dann bekommen sie eine Wahlfreiheit. Wenn ich mich zwischen zu Hause bleiben oder hohen Kosten für die Kinderbetreuung entscheiden muss, dann habe ich nicht eine wirkliche Wahlfreiheit. Und deswegen ist eben der Vorschlag hier einer, der das traditionelle Alleinerziehermodell stützt und nichts anderes. Und das war übrigens auch unser Argument gegen ein reines Erziehungsgeld. Wir halten es für ganz wichtig, dass parallel zu diesen Geldleistungen niedrige Kinderbetreuungskosten eingeführt werden.
Und so leid es mir tut, aber in diesem Postulat geht es einfach ausschliesslich um die Frage, in welcher Form Geldleistungen ausbezahlt werden sollen. Und das ist in der Familienpolitik einfach zu wenig. Reine Geldleistungen allein führen nicht zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Sie sehen aus der unterschiedlichen Beurteilung des Postulates und in welche Richtung es eigentlich zielt - was Sie selbst auch erwähnt haben - müssen Sie auch heraus ersehen, dass zu wenig klare Aussagen gemacht werden bezüglich einem neuen konkreten Modell, bezüglich neuen Ansätzen. Das, was Sie, Herr Abg. Günther Kranz, gesagt haben, das geht in die Richtung Überarbeitung oder Inputs in die Steuerrechtsreform. Okay, das ist sicher sinnvoll, dass man im Rahmen der Steuerrechtsreform solche Überlegungen vielleicht anstellt. Aber wenn man dieses hier als neues Modell zur Familienförderung postuliert, dann kann ich daran einfach nichts Neues finden, weil die Faktoren oder Handlungsfelder, die hier aufgeführt werden, sind heute bekannt. Sie sind in der Ausprägung vielleicht nicht so gestaltet, dass sie aus ihrer Sicht die notwendigen Anreize bieten. Aber da kann man, wie das der Abg. Wendelin Lampert gesagt hat, da kann man Anträge stellen, wie Sie das ja auch getan haben im Laufe dieses Jahres zur Erhöhung des einen Antrages oder zur Reduzierung des anderen Antrages. Das steht Ihnen frei. Aber das als neues Kindermodell zu verkaufen, daran kann ich einfach keinen Gefallen finden. Darum ist es für mich auch nicht sinnvoll, dieses parallel als Modell zur Familienförderung, wie es angedacht ist, zu behandeln oder weiterzuentwickeln.
Und aus dem Grunde, was Sie auch als Modell bezeichnen, eben die Motion, die wir in der letzten Landtagssitzung abgehandelt haben, wenn man das als Modell sieht, dann muss ich ganz klar sagen, dann versteht man nicht, was ein Modell eigentlich sein soll. Das soll die gesamte Palette umfassen, wie man zu einem bestimmten Zeitpunkt - wir haben das einmal verschärft auf die frühkindliche Phase bezogen - ganz konkret Familienförderung betreiben will. Die Stossrichtung ist also klar. Die Ausgestaltung ist ganz sicher unterschiedlich. Da hat wahrscheinlich die Freie Liste andere Vorstellungen wie ich oder ein Teil meiner Fraktionskollegen auch. Aber es ist ein klares Modell vorgestellt worden. Und wenn Sie sagen, Sie verstehen nicht, warum man das als parteipolitisch betitelt, dann muss ich Ihnen einfach Folgendes sagen: Ich habe im Laufe dieses Jahres die Vorstösse aus Ihren Reihen immer dann erlebt, wenn entweder eine Vorlage in der Regierung in Behandlung oder Verabschiedung stand, dass Sie sich einen Teil herausgenommen haben und diesen Teil, wie zum Beispiel die Erhöhung des Kinderabzuges oder Versicherungsleistungen herausgezogen haben, eingereicht haben und nicht die gesamte Vorlage abgewartet haben. Das ist legitim, das kann man so machen, aber ich verstehe einfach nicht, wenn man gemeinsam Gespräche über bestimmte Themen führt, wie zum Beispiel über die Familienpolitik oder auch andere Themen in der Koalition, dass man dann, wenn möglich, ein oder zwei Tage nach solchen Koalitionsgesprächen schnell ein Postulat zugestellt bekommt, dass diesen Teil, den man eigentlich besprochen hat, teilweise zum Inhalt hat. Unter diesen Umständen müssen Sie sich einfach schon gefallen lassen, dass zumindest der Verdacht entsteht, dass hier parteipolitisch einfach bestimmte Themen vorgezogen werden oder sogar versucht wird, bestimmte Vorlagen zu verhindern. Und hier, weil dieses Kindermodell inhaltlich keine wesentlichen neuen Aspekte bietet, was Sie hier als Postulat einbringen, muss ich klar sagen: Ich fasse es so auf, dass eine Beantwortung praktisch nicht möglich sein wird. Ich weiss genau, was erwartet wird, dass man damit die Vorlage, die bereits angekündigt ist, hinauszögern will, dass man die Regierung mit Abklärungen, die gar nicht gemacht werden können, beschäftigen will. Und darum spreche ich mich hier dagegen aus und bezeichne es halt einfach auch als Vorstoss, parteipolitisch zu agieren.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Nur kurz: Negativsteuern, Kinderabzug, Familiengeld, Kindermodell - es sprudelt ja nur von Ideen. Das ist grundsätzlich positiv. Dieses Postulat der VU trägt erheblich dazu bei. Wenn ich die Worte höre «unausgewogen, widersprüchlich, parteipolitisch, konzeptlos», wenn ich diese Worte höre, dann kommt mir das Wort «Respektlosigkeit» den Postulanten gegenüber in den Sinn. Was kann denn der Regierung Besseres passieren, als die Chance zu haben, aus einem weiteren Ideenpool verabschiedet vom Landtag in der Form dieses Postulates das Beste zu machen? So einfach könnte Politik sein. Vielen Dank.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auf die letzten Äusserungen der Frau Abg. Andrea Matt eingehen: Sie hat eine ideologische Diskussion damit angebrochen und ich denke, ihre Aussagen dürfen nicht einfach unwidersprochen hingenommen werden. Ich denke, Frau Abg. Matt, Sie haben eine äusserst gewagte Behauptung getroffen, indem Sie sagen: Kinder brauchen ihre Eltern im ersten Lebensjahr und ab dem zweiten Lebensjahr ist Elternbetreuung nachgewiesenermassen nicht wichtig. Ich denke, neueste psychologische Erkenntnisse betreffend die frühkindliche Bindung haben ergeben, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kinder brauchen eine emotionale Beziehung zu einer ständigen Betreuungsperson in den ersten Jahren.
Wenn Sie das als Ihre private Meinung darstellen, dass Kinder ab dem ersten Lebensjahr die Betreuung durch ihre Eltern nicht mehr brauchen, so will ich Ihnen da nicht widersprechen. Ich wehre mich nur dagegen, wenn Sie das so absolut und allgemein hier im Landtag hinstellen.
Zum Postulat selbst: Sie sagten, dass unter finanzieller Unterstützung bis zum 25. Lebensjahr die berufstätigen Eltern nicht unterstützt werden. Den Postulanten geht es darum, alle Lebensmodelle der Eltern zu unterstützen, und zwar sowohl berufstätige Eltern als auch nicht berufstätige Eltern. Die Gelder, die ausgeschüttet werden über einen längeren Zeitraum, also bis zum Ende der Ausbildung oder bis zum 25. Altersjahr, können ja auch für Kinderbetreuungskosten aufgewendet werden. Und dann werden berufstätige Eltern somit unterstützt. Der Vorschlag der VU ist für alle Eltern nützlich und stützt nicht das Alleinverdienermodell, wie Sie das behauptet haben.
Ich will die von Ihnen propagierte Lebensart bzw. Betreuungsform der Kinder für jene Eltern, die das wollen und das brauchen, akzeptieren. Ich will dieses Modell aber nicht einfach allen Eltern aufs Auge drücken. Bei Ihnen aber habe ich schon den Eindruck gewonnen, dass das Ziel dasjenige wäre, dass alle Eltern Doppelverdiener sind, beide Elternteile vollzeitlich berufstätig sind und die Kinder ab dem zweiten Lebensjahr in die Krippe schicken. Ich reduziere Familienförderung nicht allein auf dieses Lebensmodell und bin nach wie vor der Ansicht, dass Eltern Wahlfreiheit brauchen. Und diese Wahlfreiheit sollen sie auch bekommen. Abg. Andrea Matt
Ich möchte einfach um mehr Sachlichkeit bitten. Ich habe nicht gesagt, dass Kinder ihre Eltern nicht mehr brauchen. Das ist eine böswillige Unterstellung. Ich habe gesagt, dass Kinder nicht mehr die ausschliessliche Betreuung durch die Eltern benötigen und das ist einfach wissenschaftlich erwiesen. Ich meine, es gibt auch Eltern, die geben ihr Kind mit einem Jahr mal einen Vormittag zu den Grosseltern. Das ist doch auch völlig in Ordnung. Also, diese Ausschliesslichkeit, dass nur die Eltern selbst die Kinderbetreuung übernehmen können, die möchte ich einfach wirklich sehr in Frage stellen. Und das belegen eben auch die Studien. Ich habe ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur 8% der Kinder, bei denen ein Elternteil Vollzeit beschäftig ist und ein Elternteil Teilzeit - auch das habe ich gesagt -, dass dort nur 8% der Kinder sagen, die Eltern hätten nicht genügend Zeit. Und das ist kein signifikanter Unterschied zu den Kindern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist. Ich denke, man muss da auf beiden Seiten Rücksicht aufeinander nehmen. Und man muss einfach sehen, dass wirkliche Wahlfreiheit - und das ist einfach wissenschaftlich erwiesen - nur dort entsteht, wo halt einfach eine Frau frei, ohne dass sie Mehrkosten hat, entscheiden kann, ob sie berufstätig sein will oder nicht. Alles andere ist eben keine Wahlfreiheit.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich kann mich eines Satzes nicht verwehren, den ich jetzt noch kurz sagen möchte: Wenn ich den Voten des Abg. Markus Büchel zuhöre, dann höre ich bei sehr vielen seiner Voten das Wort «Parteipolitik». Und damit meint er immer den Gegner. Er wird dann, wenn er seine Voten nachliest, das feststellen können. Ich frage mich, wer hier wirklich permanent Parteipolitik betreibt.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, gebe ich das Wort Frau Regierungsrätin Rita Kieber-Beck.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Der Abg. Markus Büchel hat mich indirekt aufgefordert, zu den aufgeworfenen Fragen der Postulanten, insbesondere zur Frage zwei, nach Möglichkeit heute oder dann in der Beantwortung des Bericht und Antrags, welchen wir ja bereits in Aussicht gestellt haben, kurz Stellung zu nehmen. Ich möchte insbesondere eine Aussage, nämlich die Regierung prüfe nur ein Familiengeld, korrigieren und begründe dies auch wie folgt:
In der Postulatsbeantwortung zur Familienförderung, welche vom Landtag einhellig abgeschrieben wurde, wurde das Konzept, welches die Regierung verfolgt, detailliert erläutert. Das Konzept der Regierung sieht ein Bündel von Massnahmen vor und belässt es nicht bei einer Einzelmassnahme. Wir schlagen dabei die Einführung eines Familiengeldes vor, wir schlagen aber auch eine Verbesserung und eine Ausweitung der Infrastruktur im Bezug zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Hier als Beispiele zu nennen sind sicher die Kindertagesstätten, aber auch Tagesschulen. Wenn ich schon den Begriff «Tagesstruktur» nenne, also ausserhäusliche Betreuung, so kann ich sicher informieren, dass wir ein Konzept erarbeitet haben, das insbesondere auf die Kinder und auf die Eltern stark Rücksicht nimmt. Die Kindertagesstätten haben ein sehr ausgewogenes Konzept erarbeitet, das verschiedene Möglichkeiten für die Eltern schafft, ihre Kinder auch für ein bestimmtes Zeitfenster in die Kindertagesstätte zu bringen, um beispielsweise Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Sie haben das Tarifsystemmodell überarbeitet und es war unser Ziel, dass dadurch auch eine deutliche Entlastung der Eltern, welche davon Gebrauch machen wollen, geschaffen wird.
Ein weiterer Punkt, den wir in Aussicht gestellt haben, sind diverse Steuerabsetzmöglichkeiten, dass wir solche prüfen und allenfalls auch in Vorschlag bringen. Wir gehen davon aus, dass wir hier zu den Ausbildungs- oder Betreuungskosten eventuell etwas bringen können. Die Erhöhung des Kinderabzugs wurde ja bereits über den Landtag positiv beantwortet. Ferner haben wir auch in Aussicht gestellt, dass wir die Möglichkeit und Schaffung einer Pensionsversicherung für nicht erwerbstätige Familienmitglieder prüfen. Hier fehlen allerdings noch die Abklärungen komplett. Aber ich gehe davon aus, dass die Regierung diese Abklärungen auch binnen nützlicher Zeit vorliegen haben wird.
Und ein letzter, meines Erachtens wichtiger Punkt ist die Bildung eines Familienrates, der die Regierung nachhaltig, längerfristig in Familienfragen beraten und begleiten soll.
Die Regierung verfolgt das Ziel, eine echte Wahlfreiheit für Familien mit Kindern zu schaffen, und zwar unabhängig davon, ob beide oder nur ein Elternteil arbeitet, und unabhängig davon, wer Erziehungs- oder Betreuungsarbeit leistet. Die Regierung setzt auf Unterstützung von Familien im Inland, das heisst, Familien mit Wohnsitz im Inland, da wir ja unsere demografischen Probleme lösen wollen. Ich denke, es ist legitim, dass man versucht, im Land Möglichkeit zu schaffen, damit es für unsere Familien attraktiv ist und bleibt, Kinder zu haben, um auch hier einen Beitrag zu dieser demografischen Entwicklung leisten zu können. Ich bin zuversichtlich, dass wir im ersten Halbjahr 2008 den Landtag mit einem Bericht und Antrag begrüssen können. Wir werden nicht nur eine Massnahme vorschlagen, sondern Sie werden auch dort wieder sehen, dass es verschiedene Massnahmen gibt, die es umzusetzen gilt. Ich freue mich bereits heute auf die Diskussion, die wir dann wieder führen dürfen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wiederhole ich den Antrag der Postulanten, der wie folgt lautet:
Die Regierung wird eingeladen, nachfolgende Familienmodelle zu prüfen: - Die Postulanten laden die Regierung im Sinne der Familienförderung ein, ein «Kindermodell» zu entwickeln, bei welchem die Kinder im Vordergrund stehen. Ziel des Kindermodells soll eine steuerfinanzierte Familienförderung sein und damit zur Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern beitragen. Nachfolgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden:
- Das Kindermodell soll eine unterschiedliche Besteuerung für Personen mit Kindern gegenüber Kinderlosen oder auch Eltern vorsehen, deren Kinder nicht mehr unter das Kindermodell fallen.
- Das Kindermodell soll so aufgebaut sein, dass es zivilstandsunabhängig ist. Ausschlaggebend für eine unterschiedliche Besteuerung ist die Geburt (Adoption) eines Kindes respektive das Entstehen einer Unterhaltspflicht.
- Das Kindermodell soll ab der Geburt des ersten Kindes bis zum Abschluss der Erstausbildung, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr respektive bis zum Wegfall der Unterhaltspflicht des letztgeborenen Kindes gelten.
- Für das zweite und jedes weitere Kind soll zusätzlich ein Kinderabzug eingerechnet werden können.
- Im Kindermodell sind alle Abzüge im Zusammenhang mit dem Kind, zum Beispiel Kinderabzug, Versicherungsabzug, Abzüge für die Unterhaltsbeiträge usw. enthalten.
- Weiters wird die Regierung eingeladen, innerhalb dieses Kindermodells die Auszahlung einer allfälligen Negativsteuer zu überprüfen. Die Auszahlung könnte dabei in Form eines Gutscheines erfolgen, wobei geprüft werden soll, ob solche Gutscheine als Zahlungsmittel für Kinderoasen, Kinderkrippen usw. eingesetzt werden können. Auch soll die Möglichkeit der Einlösung dieses Gutscheines für Hausfrauen oder Hausmänner als Einzahlung in eine Pensionskasse geprüft werden.
- Das Kindermodell muss nicht haushaltsneutral ausgearbeitet werden. Die Kinder sind unsere Zukunft und die Postulanten können sich auch vorstellen, allfällige finanzielle Mittel, welche zur Finanzierung des Kindermodells notwendig sind, aus dem Zukunftsfond zu entnehmen.
- Die Regierung hat kürzlich ein Familienmodell vorgestellt und dabei den Schwerpunkt auf die Zahlung eines Familiengeldes gelegt. Für die Postulanten stellen sich einige Fragen und sie bitten die Regierung zu prüfen, ob die nachfolgenden Punkte im vorgestellten Modell berücksichtigt sind.
- Wird das von der Regierung geplante Familiengeld als steuerbares Einkommen gewertet?
- Falls ja, welche Auswirkungen hat dann das von der Regierung geplante Familiengeld auf andere staatliche Leistungen, bei denen das steuerbare Einkommen zur Leistungsbemessung herangezogen wird, beispielsweise für:
- Wohnbeihilfe
- Rückzahlung Wohnbauförderung
- Sozialhilfe
- usw.
- Wird bei getrennt lebenden Ehepartnern der unterhaltspflichtige Partner bei Auszahlung des geplanten Familiengeldes in seiner Unterhaltspflicht entlastet?
- Ist die Höhe des geplanten Familiengeldes für alle Bezugsberechtigten gleich hoch, egal ob sie verheiratet sind, im Konkubinat leben, geschieden oder auch allein stehend sind?
- Muss das geplante Familiengeld, wie von der Regierung vorgestellt, exportiert werden?
- Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Bezugsberechtigten im Ausland, wenn das geplante Familiengeld exportiert werden muss?
- Die Freie Liste schlägt ein Modell vor, bei welchem der Kinderfreibetrag so umgewandelt werden soll, dass er künftig nicht mehr auf das zu versteuernde Einkommen, sondern auf die Steuerschuld gewährt wird. Welche finanziellen Auswirkungen hätte ein solches Modell für die einzelnen Familien im Vergleich zum Kinderabzug, wie er für das Steuerjahr 2008 gilt?
Das ist der Text des Postulats, über das wir nun abzustimmen haben.
Wer dem Antrag der Postulanten folgen will, das Postulat, über welches wir nun diskutiert haben und dessen Text ich soeben noch einmal vorgelesen habe, an die Regierung zu überweisen, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Das Postulat ist somit nicht überwiesen und Traktandum 5 erledigt. -ooOoo-