Interpellationsbeantwortung betreffend die Zukunft des Liechtensteinischen Landesspitals (Nr. 123/2007)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 4: Interpellationsbeantwortung betreffend die Zukunft des Liechtensteinischen Landesspitals.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Peter Lampert
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die FBP-Fraktion hat eine Interpellation eingereicht, um wichtige Fragen in Bezug auf die Zukunft des Landesspitals in Erfahrung zu bringen. Die Antworten liegen vor und geben einen Einblick in die aktuelle Situation im Landesspital. Zudem geht der Blick in die Zukunft, die geprägt sein wird von einer zunehmenden Bedeutung des Gesundheitsmarktes. Mit dem Begriff Gesundheitsmarkt wird angedeutet, dass sich das Landesspital für die Zukunft positionieren muss. Einerseits wird dieser Positionsbezug wichtig sein für die Ausrichtung und die Einordnung in das regionale Spitalangebot, anderseits wird damit auch die Frage geklärt, ob unser Landesspital auf die Grundversorgung an medizinischen Leistungen ausgerichtet wird oder ob auch ein wirtschaftliches Interesse besteht, mehr als bisher in den Gesundheitsmarkt einzusteigen.
Die jetzige Position des Landesspitals wird von der Regierung mit den folgenden Worten umschrieben - ich zitiere: «Das Liechtensteinische Landesspital gewährleistet im Inland ein bestimmtes Mass an medizinischer Grundversorgung, ist ein attraktiver Arbeitgeber in der Region und übernimmt als Auftraggeber für die liechtensteinischen Gewerbebetriebe eine wichtige Funktion». Ich bin der gleichen Meinung wie die Regierung, dass für einen Staat ein eigenes Spital unverzichtbar ist, weil eine unabhängige medizinische Grundversorgung im Alltag und auch in Krisenzeiten gewährleistet sein muss. Man könnte hinzufügen, dass dies zu den Staatsaufgaben gehört.
Ich möchte zwei Bereiche ganz besonders erwähnen, die für uns unverzichtbar sind: Die Geburtenabteilung und der Notfalldienst. Wir müssen auch in Zukunft gewährleisten, dass Mütter ihre Kinder im eigenen Land zur Welt bringen können - auch wenn das nur ein emotionales Element ist. Das andere, der Notfalldienst, hat sich über viele Jahre bestens bewährt. Es ist beruhigend zu wissen, dass das Landesspital die ambulante Notfallbetreuung rund um die Uhr während 365 Tagen im Jahr sicherstellt und dass der Rettungsdienst bei seinen Rettungseinsätzen von 8 Uhr bis 20 Uhr von einem Notarzt des Landesspitals begleitet wird.
Die hervorragende medizinische Versorgung unserer Bevölkerung hängt aber auch mit den zahlreichen Verträgen zusammen, die der Staat und das Spital mit anderen Spitälern und medizinischen Einrichtungen im Ausland abgeschlossen haben. Damit wird die Frage aufgeworfen, ob das Landesspital die Leistungen anderer Spitäler einfach in Anspruch nehmen kann oder in einen regionalen Verbund von Spitälern eingebunden ist, die miteinander ein grosses Angebot an medizinischen Leistungen anbieten. Wenn ich die Liste der Hauptgruppen von Operationen auf Seite 10 des Regierungsberichtes betrachte, so stelle ich mir die Frage, was zur medizinischen Grundversorgung gehört. Der gleiche Gedanke kommt mir, wenn ich die Fachdisziplinen auf den Seiten 11 und 12 lese: Ist das noch Grundversorgung oder ist unser Landesspital schon längst im attraktiven Gesundheitsmarkt, der für die Zukunft als eine Wachstumsbranche gilt? Die Regierung ist der Auffassung, dass gute Chancen bestehen, um an diesem Gesundheitsmarkt teilzunehmen.
Wir Interpellanten haben auch die Frage aufgeworfen, ob die Regierung für einen Spitalneubau eintritt oder einem Um- und Erweiterungsbau den Vorzug gibt: Eine konkrete Antwort der Regierung steht aus, doch wird darauf hingewiesen, dass zuerst der künftige Leistungsauftrag des Landesspitals genau definiert werden soll. Ich möchte die Regierung anfragen, ob schon ein Zeitpunkt festgelegt wurde, bis wann dieser Leistungsauftrag definiert sein wird? Der angesprochene Gesundheitsmarkt, der in Zukunft wirtschaftlich interessant sein könnte, wird wahrscheinlich nicht mit Verletzungen durch Unfälle und den bekannten Krankheiten gespeist werden, viel eher werden es Angebote sein, die mit plastischer Chirurgie oder mit umfassender Alterspflege zu tun haben. Ich möchte in diesem Zusammenhang die Regierung fragen, ob es bereits Ideen gibt, in welcher Richtung das Landesspital an diesem Gesundheitsmarkt teilnehmen möchte?
Ich komme zum Schluss und möchte der Regierung für den Bericht und die ausführlichen Antworten auf unsere Fragen danken, vor allem deshalb, weil der Bericht die gegenwärtige Situation genau beschreibt und die Perspektiven für die Zukunft andeutet.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Nachdem sich nun auch Nichtinterpellanten zu Wort melden, möchte ich zuerst Diskussion beantragen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort dem Abg. Jürgen Beck. Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete, danke, dass die Diskussion ermöglicht wurde. Wie wir alle wissen, steht ein Entscheid über den Um- bzw. Neubau des Landesspitals und somit über dessen weitere Zukunft an. Die VU-Fraktion wurde anlässlich eines Besuches im Landesspital vom Stiftungsratspräsidenten dahingehend informiert, dass ein Entscheid über den Um- oder Neubau des Landesspitals noch in dieser Legislaturperiode erfolgen müsse. Aus einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2003/2004 gehe hervor, dass ein geregelter Spitalbetrieb unter den jetzigen Rahmenbedingungen nur noch acht Jahre aufrechterhalten werden könne. Sollte ein entsprechender Entscheid nicht noch in dieser Legislaturperiode fallen, müsste er - auch im Interesse des Steuerzahlers - empfehlen, den Betrieb sukzessive herunterzufahren und schliesslich auslaufen zu lassen. Das alles ist Ihnen sicher bekannt.
Auch die vorliegende Interpellationsbeantwortung bzw. die Interpellation an sich befasst sich mit der Zukunft des Landesspitals. Welche neuen Erkenntnisse können wir nun aus dieser Interpellationsbeantwortung gewinnen? In der Begründung der Interpellation stellen die Interpellanten fest, dass ein Belegarzt-Spital in Liechtenstein unter anderem aus Gründen der Versorgungssicherheit unabdingbar ist und fragen die Regierung an, ob auch sie diese Meinung vertritt. Deren Antwort kommt für mich - und ich nehme an für die meisten, wenn nicht alle von Ihnen - nicht überraschend: Ja, auch die Regierung hält ein Spital in Liechtenstein für notwendig. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, dass auch ich und die übrigen Fraktionsmitglieder der Vaterländischen Union ein Spital in Liechtenstein befürworten und nicht erst seit vermehrt aus diversen unserer Vertragsspitäler die Liechtensteiner Patienten kaum aus der Akutpflege entlassen unserem Landesspital übergeben werden, um Kosten zu sparen.
Der etwas vagen Aussage des Ressortinhabers zur Organisationsform des Landesspitals, dass ein Belegarzt-Spital den Rahmenbedingungen am besten gerecht werde, möchte ich entgegenhalten, dass ein Belegarzt--Spital schon rein aus finanziellen Überlegungen die einzig mögliche Organisationsform darstellt, jedenfalls wenn man das bisherige Leistungsangebot erhalten oder eventuell sogar erweitern wird.
Im Weiteren erfahren wir auch, dass sich ein Projektteam mit der Weiterentwicklung des Landesspitals und speziell mit der Ausarbeitung eines Leistungskataloges befasst hat. Das Projektteam, bestehend aus Vertretern des Landesspitals, des Amtes für Gesundheit, des Dachverbandes von Berufen der Gesundheitspflege sowie einem externen Berater, hat der Regierung Ende September einen Schlussbericht präsentiert. Der vorgeschlagene Leistungskatalog lehne sich dabei stark an das bisherige Angebot des Landesspitals an. Nach Kenntnisnahme dieses Schlussberichtes durch die Regierung werde der Leistungsauftrag durch Experten weiter präzisiert. Nach einer politischen Diskussion, mit welchem Leistungsauftrag das Landesspital künftig definitiv ausgestattet werde, könne dieser von der Regierung verabschiedet werden.
Aus der Präsentation der Vertreter des Landesspitals, der Spitalpolitik, dem Leistungskatalog und den uns hier vorliegenden Aussagen zum Leistungsauftrag drängt sich mir der Eindruck auf, dass zwischen der Auffassung der Vertreter des Landesspitals und der Regierung zum Vorgehen bzw. zur Beschlussfassung bezüglich des Leistungsauftrags doch erhebliche Diskrepanzen bestehen.
Nach meinem Dafürhalten gehen die Vertreter des Landesspitals davon aus, dass der von diesem Projektteam erarbeitete Leistungsauftrag im Wesentlichen auch so in die Praxis umgesetzt wird. Aus der vorliegenden Interpellationsbeantwortung kann ich nicht entnehmen, ob bei der angesprochenen Präzisierung auch Vertreter des Landesspitals als Experten beteiligt sind oder sein werden. Wenn nicht würde ich das Vorgehen der Regierung so verstehen, dass das Landesspital keine weitere Mitsprachemöglichkeit zum Leistungsauftrag hat und die Regierung nach einer politischen Diskussion - was auch immer darunter zu verstehen ist - allein über den definitiven Leistungsauftrag entscheidet. Herr Regierungsrat Meyer, ich lasse mich gerne von etwas Besserem belehren.
Jedenfalls ist das Ressort Gesundheit, wenn ich das richtig interpretiere, der Ansicht, dass der bisherige Leistungsauftrag im Wesentlichen im bisherigen Umfang bestehen bleiben soll, sonst könnte es auf Seite 13 nicht heissen, ich zitiere: «Nach Ansicht der Regierung verfügt das Liechtensteinische Landesspital mit einem qualitativ hoch stehenden und auf die Bedürfnisse der liechtensteinischen Bevölkerung abgestimmten Angebot über sehr gute Chancen, um am wachsenden Gesundheitsmarkt teilzunehmen».
Eine weitere Frage der Interpellanten zum aktuellen Leistungsauftrag enthüllt keine wirklichen Neuigkeiten, enthebt einem aber immerhin der Mühe, Details zum Leistungsauftrag selber in der Verordnung zur medizinischen Grundversorgung nachschlagen zu müssen. Meine Damen und Herren, ich spreche mich klar für ein Liechtensteinisches Landesspital aus. Wenn dessen Fortbestand vom baldigen Entscheid zum Um- oder Neubau abhängt, gibt es nur eines: Der Leistungsauftrag muss baldmöglichst definitiv festgelegt werden. Nach Ansicht der Regierung ist die Ausgestaltung des Leistungsauftrags entscheidend für einen allfälligen Neu-, Um- oder Erweiterungsbau. In einem zweiten Schritt könnten daraus die weitergehenden baulichen, räumlichen und organisatorischen Konsequenzen abgeleitet werden. Ich gehe davon aus, dass die Ausarbeitung eines definitiven Leistungsauftrags in absehbarer Zeit abgeschlossen werden kann, da ja offensichtlich ein Grundkonsens besteht und nun nur noch Präzisierungen vorgenommen werden sollten. Grundsätzlich können auch parallel dazu bereits Überlegungen bezüglich des zweiten Schritts angestellt werden. Herr Regierungsrat Meyer, der Ball liegt bei Ihnen. Danke. Abg. Pepo Frick
Die Regierung stellt an mehreren Stellen des Berichtes fest, dass nach ihrer Ansicht ein eigenes Spital für Liechtenstein notwendig ist. Nach ihrer Meinung ist ein eigenes und unabhängiges Spital für einen Staat unverzichtbar, da ein bestimmtes Mass an einer unabhängigen medizinischen Versorgung sowohl im Alltag wie auch in Krisenzeiten gewährleistet sein muss. Ich kann dieser Prämisse nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass das Liechtensteinische Landesspital in einen Verbund mit den umliegenden Spitälern, vor allem mit dem Kanton St. Gallen, seinen Versorgungsauftrag erfüllt. Dies wird auch verschiedentlich in der Interpellationsbeantwortung herausgehoben und betont. Die Politik muss hier ein klares Zeichen setzen. In der Vergangenheit wurde diesem Grundsatz nicht nachgelebt bzw. auf eine Autonomie des Landesspitals gesetzt.
Die Interpellationsbeantwortung beinhaltet einige interessante, aber allgemeine Feststellungen und Bemerkungen. Es ist vor allem ein Beschrieb des Ist-Zustandes. Die entscheidende Frage nach dem künftigen Leistungsauftrag wird nicht beantwortet, weil die im Frühjahr 2007 eingesetzte interdisziplinäre Projektgruppe zwar den Schlussbericht der Regierung im Dezember 2007 präsentiert hat, dieser aber von Experten weiter präzisiert werden soll. Weiterhin besteht eine «Spitalarbeitsgruppe», welche die Regierung betreffend Weiterentwicklung der Spitalpolitik beraten soll. Als Drittes besteht eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zwischen dem Kanton St. Gallen und Liechtenstein, in der über den Einbezug des Liechtensteinischen Landesspitals in das stationäre Angebot der Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland verhandelt wird. Mit dieser Kooperation soll die Kapazität und der Ressourcen-Einsatz gemeinsam optimiert und die Wertschöpfung gesteigert werden.
Hier meine erste Frage: Was ist der Stand der Verhandlungen betreffend gegenseitige Freizügigkeit im stationären Bereich sowohl Österreich als auch der Schweiz gegenüber? Der Umfang der Grundversorgung ist im Leistungsauftrag der Regierung (Verordnung vom 19.09.2000, LGBl. 2000 Nr. 184) festgelegt. Dort steht unter Art. 1 Abs. 1 Folgendes, ich zitiere: «Die Grundversorgung gemäss Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes bezieht sich auf Leistungen im teilstationären und stationären Bereich für die Bevölkerung des Fürstentums Liechtenstein». Ambulante Leistungen sind explizit ausgeschlossen.
Hier eine weitere Frage: Auf Seite 11 wird als weitere wesentliche Dienstleistung des Landesspitals die Sicherstellung der ambulanten Notfallbetreuung rund um die Uhr während 365 Tagen im Jahr konstatiert. Woher nimmt das Landesspital den gesetzlichen Auftrag, die ambulante Notfallversorgung für Liechtenstein sicherzustellen? Ich zitiere weiter: «Das Landesspital ist bereit, bei dem sich von der Regierung in Ausarbeitung befindenden ambulanten Notfallkonzept eine zentrale Rolle einzunehmen». Beabsichtigt die Regierung im Rahmen des neuen Leistungsvertrages eine Konzentration der ambulanten Notfallversorgung, zentralisiert im Spital Vaduz? Wird es dann nicht mehr die Aufgabe der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sein, diesen Notfalldienst zur Verfügung zu stellen?
In der Interpellationsbeantwortung wird dargelegt, dass sich im engeren Einzugsgebiet Liechtensteins drei Spitäler befinden, welche in wenigen Minuten Anfahrtszeit erreicht werden können. Gibt es wirtschaftlich Sinn und kann dies medizinisch verantwortet werden, dass in Vaduz als Konkurrenz ebenfalls noch ein 24-Stunden-Notfalldienst unterhalten wird, auch im Bewusstsein, dass es sich bei den angestellten Ärztinnen und Ärzten teilweise um Assistenten in Ausbildung handelt? Als einziger Arzt mit Facharzttitel arbeitet ein Arzt für Innere Medizin als leitender Arzt seit einigen Monaten in Vaduz. Dieser bietet neu in einem Schreiben vom 2.11.2007 im Namen des Landesspitals das Leistungsangebot für die gastroenterologische Endoskopie (Spiegelungen Magen und Darm) an. Die Regierung betont, dass das Belegarzt-System die richtige Organisationsform für das Spital Vaduz darstellt. Ist die Anstellung eines ersten leitenden Arztes der leise Übergang zu einem Chefarztsystem? Ist es korrekt oder beabsichtigt, dass vom Spital angestellte Ärzte ambulante Untersuchungen und Therapien durchführen, immer im Bewusstsein, dass sie sich offensichtlich ausserhalb der Bedarfsplanung in der ambulanten Grundversorgung bewegen?
Unter Art. 4 Bst. o der Verordnung über das Liechtensteinische Landesspital steht, ich zitiere: «Die Grundversorgung umfasst die folgenden Leistungen: Die konventionelle Radiologie und die sonographischen Untersuchungen» etc. Im Voranschlag 2008 lese ich nun unter Position 400.363.00 unter Einzelinvestitionen Folgendes: «Dabei sind ... andererseits CHF 620'000 für bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit einem MRI (magnetic resonance imaging) Röntgengerät, welches jedoch von privater Seite finanziert werden müsste, vorgesehen». Bei diesem Punkt interessiert mich weniger, wer der private Geldgeber ist, sondern die Frage, warum dieses kostspielige Spezialröntgen geplant wird, obwohl es in den Leistungsvereinbarungen nicht beinhaltet ist? Handelt hier der Stiftungsrat und auch die Regierung schneller als der Gesetzgeber denkt? Ich zitiere nochmals Seite 8: «Es bedarf sodann einer politischen Diskussion, mit welchem Leistungsauftrag das Landesspital künftig definitiv ausgestattet werden soll».
Zum Schluss ein Anliegen von mir als Hausarzt, welcher die Entwicklung der Medizin in Liechtenstein, speziell auch der stationären Betreuung, mehr als 20 Jahre beobachtet hat: Auf Seite 13 schreibt die Regierung, dass ein wichtiger Bestandteil für ein erfolgreiches Engagement ausserhalb der Grundversorgung eine klare Positionierung des Liechtensteinischen Landesspitals in einer Nische sei, beispielsweise in der Geriatrie (Prävention, Therapie und Rehabilitation im fortgeschrittenen Lebensalter). Diese hier erwähnte Positionierung und Einstellung zum Fach Geriatrie ist wohl für unsere Zeit typisch, aber zu kritisieren. Ich stelle fest, unter Bst. f wird im Art. 4 der entsprechenden Verordnung die Geriatrie und Akutgeriatrie als Grundversorgungsleistung sehr wohl erwähnt, befindet sich also nicht ausserhalb der Grundversorgung. Hier besteht nicht nur eine Nische, sondern aus der Sicht eines Hausarztes ein ganz klarer Bedarf. Auch für Liechtenstein. Dieses Anliegen dürfte wohl auch dem Stiftungsrat bekannt sein. Aus diesem Grunde hätte ich mir erhofft, dass als erster leitender Arzt bzw. Ärztin ein Facharzt für Geriatrie angestellt worden wäre. Dieses Gebiet der Geriatrie ist aber wohl nicht lukrativ genug. In den letzten Jahren haben sich dagegen eine grössere Anzahl von Ärzten aus dem operativen Bereich im Umfeld des Spitals niedergelassen, wohlgemerkt ausserhalb der Bedarfsplanung. Diese Bedarfsplanung greift offensichtlich im Bereich der Spezialärzte und Spezialärztinnen nicht.
Ich danke der Regierung für die Beantwortung meiner Fragen und freue mich heute schon auf die politische Diskussion, mit welchem Leistungsauftrag das Landesspital künftig definitiv ausgestattet werden soll.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum.
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungsrat Meyer.Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich nehme den Ball sehr gerne auf, der mir jetzt zugespielt worden ist, und versuche die Fragen, die sich rund um das Thema Leistungsauftrag, Grundversorgung und auch Erweiterungs- bzw. Neubau drehen, kollektiv zu beantworten.
Die Interpellationsbeantwortung der Regierung führt aus, dass sowohl die volkswirtschaftliche wie auch die gesundheitspolitische Bedeutung des Landesspitals unbestritten sind. Sie haben in Ihren Voten mehrheitlich auch erwähnt, dass ein eigenes Spital in Liechtenstein unverzichtbar sei und dass ein bestimmtes Mass an Grundversorgung sichergestellt werden müsse, auch wenn das natürlich - wie das jetzt zuletzt der Abg. Pepo Frick ausgedrückt hat - an verschiedene Prämissen zu knüpfen sei.
Man kann zusammenfassend festhalten - und hier stützt der Landtag auch die Meinung der Regierung -, dass ein eigenständiges Spital in Liechtenstein erwünscht ist. Und das ist für mich auch ein zentrales Ergebnis, das in der Vergangenheit nicht immer klar war. Es gab unterschiedliche Projekt- und Arbeitsgruppen - schon vor meiner Zeit in der Regierung - wo immer wieder die Frage aufgetaucht ist: Braucht es überhaupt ein eigenes Landesspital, ja oder nein? Ich denke, diese Frage wurde jetzt auch parteiübergreifend beantwortet: Es braucht ein eigenes Spital in Liechtenstein. Und wenn man diese Frage beantwortet hat, muss man sich natürlich die Frage stellen: Ja, welche Leistungen sollen hier erbracht werden? Und darum ist auch die Definition des Leistungsauftrages bzw. welche Leistungen in einem Spital eben erbracht werden dürfen, sehr zentral.
Wenn man sich das Gesetz ansieht, dann gibt Art. 3 des Gesetzes über das Liechtensteinische Landesspital vor, dass die Regierung ein konkretes Leistungsangebot zu definieren hat, dass die Qualität und die Wirtschaftlichkeit in der Leistungserbringung sichergestellt werden müssen und dass eine Abstimmung mit den umliegenden Spitälern bzw. mit den Vertragsspitälern zu erfolgen hat. Und Sie haben zu Recht in der Diskussion jetzt auch die Verordnung angesprochen, wo die Grundversorgung definiert wird. Und in der Verordnung werden auch die verschiedenen Leistungsarten, die heute am Landesspital angeboten werden, aufgezählt.
Nun zur Frage: Wo stehen wir in dieser Diskussion? Diesbezüglich hält der Regierungsbericht fest, dass die Arbeitsgruppe ihren Schlussbericht abgeliefert hat und dass die Regierung jetzt nun dabei ist, diesen Bericht und auch den zugrunde liegenden Leistungsauftrag zu überprüfen. Und eines vorneweg: Hier gibt es keine Diskrepanzen zwischen der Regierung und dem Landesspital, sondern die Regierung ist hier auch als Aufsichtsorgan gefordert, das Ergebnis zu überprüfen und dort wo notwendig entsprechend zu korrigieren.
Der Leistungsauftrag, so wie er von der Arbeitsgruppe vorbereitet worden ist, ist so aufgebaut, dass beschrieben ist, welches die Pflichtleistungen sind, die am Landesspital angeboten werden sollen. Zum Beispiel ist das das Thema Akutversorgung. Hier werden medizinische Disziplinen wie folgt aufgezählt: Chirurgie, Geriatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Infektiologie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Onkologie, orthopädische Chirurgie, Palliativmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Urologie. Dann werden als Pflichtleistungen auch verschiedene Bereiche der stationären Übergangspflege definiert. Als Pflichtleistung wird auch die Notfallversorgung und die Notfallbetreuung definiert und als Pflichtleistung wird auch die Versorgung in ausserordentlichen Lagen definiert.
Ein zweiter grosser Bereich des Leistungsauftrages umfasst die so genannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Und ein dritter grosser Bereich sind die so genannten Leistungsfreiheiten, die eben nicht Bestandteil der künftigen Grundversorgung sein werden. Nun kann man sich die Frage stellen: Warum hat die Regierung jetzt noch Arbeiten zu machen, wenn bereits eine Arbeitsgruppe einen Vorschlag erarbeitet hat? Erstens einmal: Wir müssen natürlich die Verordnung entsprechend anpassen, wenn das jetzt der Leistungsauftrag ist, den die Regierung zu genehmigen hat. Wenn man die Leistungsarten, die jetzt von der Arbeitsgruppe erarbeitet worden sind, mit dem vergleicht, was in der Verordnung steht, wird man feststellen, dass es zu einer Einschränkung des Leistungsangebotes kommen wird, bzw. es kommt zu einer Verschiebung des Leistungsangebotes. Also ein Teil jener Bereiche, welcher heute in der so genannten Grundversorgung inkludiert ist, wird zukünftig unter den Leistungsfreiheiten subsumiert werden. Das heisst, das Landesspital kann diese Leistungen auf eigene Rechnung anbieten.
Demgegenüber ist die Grundversorgung staatlich finanziert und das Landesspital erhält ein entsprechendes Globalbudget zur Verfügung gestellt. Was der Leistungsauftrag auch nicht vorsieht, sind Aussagen bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung. Es fehlen auch ganz klare Qualitätskriterien. Das sind zum Beispiel zwei Bereiche, die das Gesetz vorgibt, und die müssen im Leistungsauftrag enthalten sein. Und zum Dritten gilt es auch inhaltlich noch die eine oder andere Diskussion zu führen. Zum Beispiel war der Bereich der Infektiologie in der Arbeitsgruppe umstritten. Hier hat sich die Arbeitsgruppe keine einhellige Meinung gebildet. Diesbezüglich kann man sich durchaus die Frage stellen, ob das angeboten werden muss oder nicht.
Dasselbe gilt für den Fachbereich der Psychiatrie und der Psychotherapie: Hier haben wir genügend umliegende Vertragsspitäler, und es kann durchaus die Frage gestellt werden, warum das im Landesspital angeboten werden muss. Ich weise darauf hin, dass das Gesetz auch vorgibt, dass das Angebot am Landesspital mit den entsprechenden Vertragsspitälern abzustimmen ist. Hier sehen Sie also, es gibt einige formale Dinge, die noch erarbeitet werden müssen. Themen sind diesbezüglich die Qualitätsanforderungen und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zum einen und zum anderen sind auch ganz konkret noch zwei/drei inhaltliche Diskussionen zu führen. Und als Ergebnis wird dann auch die entsprechende Verordnung über die Grundversorgung anzupassen sein.
Jetzt zur Frage: Wie ist hier das weitere Vorgehen? Wie gesagt, die Regierung wird den Entwurf des Leistungsauftrags mit den ihr zur Verfügung stehenden Amtsstellen und Spezialisten überarbeiten und noch einmal das Gespräch mit dem Landesspital suchen. Rein formell ist es aber so, dass es hier nicht um einen Vertrag geht, den die Regierung hier mit dem Landesspital abzuschliessen hat, sondern - wir haben das rechtlich intern auch abgeklärt - der Leistungsauftrag kann einseitig durch die Regierung festgelegt werden. Wenn man sich diesbezüglich die Landtagsdiskussion aus dem Jahr 1999 ansieht und auch die Voten und die entsprechenden Gesetzespassagen analysiert, dann geht daraus eindeutig hervor, dass die Regierung die Kompetenz hat, einen Leistungsauftrag einseitig festzulegen. Aber selbstverständlich wird man den Entwurf des Leistungsauftrages, bevor er dann verabschiedet wird, noch einmal mit der Spitalführung diskutieren.
Warum dieser Leistungsauftrag im Hinblick auf die Machbarkeitsstudie oder die Strategie 2020 bezüglich eines Erweiterungsbaus oder eines Umbaus auch wichtig ist, ist, so glaube ich, auch klar: Dieser Strategie, die das Landesspital vor rund vier bis fünf Jahren erarbeitet hat, liegt ein bestimmtes Raumprogramm zugrunde bzw. liegen spezielle Fachdisziplinen zugrunde. Wenn jetzt natürlich der Leistungsauftrag Einschränkungen oder auch Erweiterungen vornimmt, wird das automatisch Auswirkungen auf die Strategie haben, nämlich sowohl in Bezug auf das Raumprogramm, aber auch in Bezug auf technische und betriebliche Abläufe. Darum gilt es jetzt in einem ersten Schritt diesen Leistungsauftrag abschliessend zu definieren. Parallel dazu können schon Abklärungen in Bezug auf den Neu- oder Erweiterungsbau gemacht werden. Aber die definitive Variante, wie das dann aussieht, sieht man natürlich erst, wenn der Leistungsauftrag vorliegt.
In dieser Machbarkeitsstudie wurden auch ganz konkret zwei Varianten angesprochen, die aber sicher noch vertieft werden müssen. Das eine ist ein Erweiterungsbau am bestehenden Platz, und die zweite Variante ist ein Neubau, wobei die Machbarkeitsstudie keine Aussage darüber macht, wo denn das sein soll und wer das entsprechende Land zu erwerben hat.
In Bezug auf das weitere Vorgehen kann ich Ihnen sagen, dass wir jetzt die Definition des Leistungsauftrages abschliessen werden. Der Leistungsauftrag sollte allerspätestens im ersten Quartal 2008 abgeschlossen werden können. Wir werden dann parallel dazu auch die Grundversorgungsverordnung entsprechend anzupassen haben. Das liegt in der Kompetenz der Regierung. Der Stiftungsrat müsste dann im zweiten Quartal 2008 die Strategie entsprechend anpassen. Das Hochbauamt seinerseits kann parallel dazu bereits mit dem Stiftungsrat in Kontakt treten und die entscheidenden Grundlagen für Regierung und für Landtag aufarbeiten, sodass ein Grundsatzentscheid Mitte des nächsten Jahres eigentlich möglich sein sollte.
Dann habe ich noch einige Detailfragen zu beantworten: Bezüglich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Freizügigkeit kann ich ausführen, dass in Bezug auf Österreich keine generelle Vereinbarung geplant ist. Hier werden wir mit ausgesuchten Spitälern und Häusern weiterhin Verträge machen, aber eine generelle Freizügigkeit ist nicht geplant.
Bezüglich das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz: Hier ist der Status so, dass das Gesuch beim Bundesrat eingereicht worden ist. Das habe ich Ihnen bereits beim letzten Mal ausgeführt. Es wurden jetzt noch Nachbesserungen angefordert. Diese haben wir zwischenzeitlich erbracht. Das sind zwei Bereiche: Zum einen wurde gefordert, dass in diesem Pilotprojekt eine wissenschaftliche Begleitung stattfindet. Dieses Konzept wurde erarbeitet und wurde beim Bund nachgereicht. Und zum anderen ist es auch noch notwendig, dass das Liechtensteinische Landesspital einen Vertrag mit Santésuisse Ost macht. Auch dieser Vertrag wurde ausgearbeitet und wird jetzt Ende Monat noch definitiv fertig verhandelt. Anschliessend sollte dieses Geschäft noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können. Zumindest sind dann alle formellen Voraussetzungen unsererseits und seitens des Kantons St. Gallen erfüllt, sodass der Bundesrat abschliessend entscheiden kann.
Dann zum Thema ambulante Leistungen, ob diese künftig möglich sein werden oder nicht: Wie ich bereits vorhin ausgeführt habe, wird die Grundversorgung bzw. die Verordnung über die Grundversorgung, so wie sie heute ausgestaltet ist, einer Überarbeitung zugeführt werden. Und dort wird auch festgehalten werden müssen, ob ambulante Leistungen möglich sind oder nicht.
Dann zum Thema Notfallkonzept: Es soll auch weiterhin ein 24-Stunden-Notfalldienst am Landesspital möglich sein. Ich denke, diesen Anspruch und diesen Service public muss man der liechtensteinischen Bevölkerung bieten können. Es handelt sich hierbei auch um keine Konkurrenz zu den ambulanten Ärzten. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass gerade die ambulanten Ärzte bzw. ein Grossteil davon sich immer mehr aus der Notfallversorgung zurückziehen, auch wenn das gesetzlich anders vorgeschrieben ist. Die Ärztekammer und das Landesspital sind bereits seit längerem dabei, ein gemeinsames Notfallkonzept für das Fürstentum Liechtenstein zu erarbeiten. Und auch dieses Ergebnis erwarten wir eigentlich im ersten Quartal des nächsten Jahres.
Dann zum Thema Chefarztsystem oder Belegarzt-System, ob das ein schleichender Übergang ist oder nicht - auch dazu eine klare Aussage: Die Regierung hat das im Regierungsbericht auch festgehalten. Wir gehen weiterhin davon aus, dass das ein Belegarzt-Krankenhaus sein wird. Nichtsdestotrotz bedarf es aber gewisser Abstimmungsmechanismen im Krankenhaus. Und die Anstellung eines so genannten leitenden Arztes hat ja nicht zuletzt auch damit zu tun, dass der bisherige ärztliche Leiter ja nebenher noch eine Praxis führt und von dieser Aufgabe entlastet werden wollte.
Damit bin ich auch schon bei der Organisationsform: Ich denke, am rechtlichen Status - und das hat die Regierung klar ausgeführt - möchten wir im Moment sicher nichts ändern. Wenn man sich aber an die Revision der Verordnung wagt - und wir werden dann zu diesem Zeitpunkt auch das Gesetz noch einmal überprüfen - wird man diskutieren müssen, ob man nicht bei der internen Organisationsform das eine oder andere ändert und dadurch der Spitalführung mehr Kompetenzen einräumt. Die Kompetenzen sind heute teilweise sehr eingeschränkt.
Dann war noch die Frage, warum ein MRI geplant ist: Ich nehme an, diese Frage wird an der Budgetdebatte auch noch einmal gestellt werden: Das Thema Radiologie ist eines derjenigen Themen, die das Landesspital in Kooperation mit Grabs künftig in der Region weiter verstärken und vorantreiben möchte. Es ist ganz konkret eine Kooperation mit Grabs geplant. Und zu diesem Zweck sieht das Konzept vor, dass ein offenes MRI in Vaduz angeschafft wird, dass ein Teil der Arbeiten in Vaduz gemacht wird und dass die Befundung und Auswertung anschliessend in Grabs vollzogen wird, weil dort auch die entsprechenden Spezialisten angestellt sind. Warum das privat finanziert wird, ist auch klar. Das Landesspital hat einen Antrag auf die Übernahme sämtlicher Kosten an die Regierung gestellt. Die Regierung war dann aber bei ihrer Budgetberatung der Ansicht, dass es nicht Aufgabe der Regierung sein kann, diesbezüglich die volle Investition zu tätigen, sondern wir haben gesagt: Wenn sich die Regierung hier engagiert, dann finanzieren wir das, was baulich an der Infrastruktur notwendig ist, nicht aber das Gerät selber. Diesbezüglich soll das Landesspital auf private Gönner und Investoren zugehen, die angeblich ein Interesse haben. Das Landesspital denkt ganz konkret an Stiftungen und andere, die dafür entsprechende Gelder zur Verfügung stellen können.
Dann noch einmal zur Grundversorgung: Das habe ich bereits mehrfach erwähnt. Die Verordnung muss abgeändert werden, wenn der neue Leistungsauftrag vorliegt. Es wird nicht mehr dieselbe Verordnung sein wie heute. Ein Teil der Fachgebiete wird eingeschränkt werden. Ein anderer Teil der Fachgebiete wird in die so genannten freien Leistungen überfliessen und mit diesen freien Leistungen kann dann das Landesspital eben am so genannten Gesundheitsmarkt - wie das der Abg. Peter Lampert ausgedrückt hat - tätig werden.
Dann noch zum Thema Geriatrie: Ich habe beim Leistungsauftrag ausgeführt, dass die Geriatrie künftig sicher im Leistungsauftrag enthalten sein wird. Dabei ist dies sicher nicht nur eine Nische, sondern es ist Bestandteil der Grundversorgung, den man den Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern künftig anbieten muss. Ich denke, das ist ein wichtiger Bestanteil des Landesspitals, und hier kann das Landesspital auch eine gute Dienstleistung dem Kunden bzw. dem Patienten erbringen. Der Abg. Jürgen Beck hat diesbezüglich in der Diskussion aufgezeigt, dass in anderen Spitälern das Leistungsangebot sehr eng ist und dass dann die Patienten nach Vaduz überwiesen werden. Also kann man sich diesbezüglich auch die Frage stellen, ob eine solche Behandlung nicht schon von Anfang an in Vaduz möglich sein soll.
Wie gesagt, das in aller Kürze die Ausführungen zum Thema Leistungsauftrag und Machbarkeit bezüglich eines neuen Erweiterungsbaus. Ich denke, die Termine sind jetzt gesetzt und - wie ich gesagt habe - wir nehmen den Ball gerne auf und werden ihn dann zur gegebenen Zeit wieder an den Landtag zur Entscheidfindung zurückspielen.Abg. Pepo Frick
Eine kurze Rückfrage: Im Moment sind neun Ärzte fix im Spital Vaduz angestellt. Wir sprechen immer noch von einem Belegarzt-Spital. Ist geplant, noch weitere Ärzte im Spital Vaduz anzustellen? Ich frage deswegen, weil ein Grossteil der Arbeiten, die diese Assistenten übernehmen, sollte eigentlich durch niedergelassene Ärzte gemacht werden. Und irgendwo gibt es da eine Konkurrenz. Das wurde jetzt nicht ganz beantwortert. Ich denke, die Verordnung zur Grundversorgung wird ja neu aufgelegt.
Im Moment sieht es so aus, dass mehr und mehr ärztliche Tätigkeiten vom Spital Vaduz übernommen werden. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es für die niedergelassenen Ärzte eine Bedarfsplanung gibt. In den letzten Jahren konnten also keine Grundversorger oder Hausärzte eine Praxis eröffnen und trotzdem wurden im Spital Vaduz in den letzten Jahren junge Ärzte und Ärztinnen angestellt. Und die übernehmen - ich sage das nochmals - auch Arbeiten aus der Grundversorgung. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ob das Landesspital zukünftig noch einmal Ärzte anstellen wird oder nicht, das kann ich Ihnen heute nicht beantworten. Ich möchte in diesem Zusammenhang einfach auch noch einmal auf den Mechanismus hinweisen: Heute ist es so, dass wir als Regierung nicht über einzelne Stellen oder über einzelne Teilbereiche im Landesspital zu entscheiden haben, sondern wir stellen dem Landesspital einen Globalkredit zur Verfügung, und das Landesspital ist innerhalb dieses Kredites natürlich auch für das Personal verantwortlich.
Für uns ist es wichtig, dass die entsprechenden Budgets eingehalten werden. Heute haben wir die Personalkompetenz delegiert. Wir haben das vertraglich auch finanziell so ausgestaltet, dass diese Delegation in der Praxis stattfinden kann. Und darum wird die Regierung sicher nicht über einzelne Stellen entscheiden. Die Frage ist aber insofern berechtigt, dass dies wiederum sehr stark mit dem Notfalldienst in Liechtenstein zusammenhängt, ob dieser noch ausgebaut wird oder nicht. Und diesbezüglich erwartet sich die Regierung vom Landesspital - aber auch von der Liechtensteinischen Ärztekammer - eine klare Aussage, wie der ambulante Notfalldienst in Liechtenstein künftig organisiert werden soll.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass heute per Gesetz die niedergelassene Ärzteschaft diese Verpflichtung hat. Es ist aber auch bekannt, dass nicht alle Ärzte diese Verpflichtung wahrnehmen, sondern es sind nur die Grundversorger. Und die machen eine sehr gute Arbeit - das möchte ich an dieser Stelle auch sagen -, aber es gibt ja zahlreiche Spezialisten, die das anscheinend nicht interessiert. Noch einmal: Diesbezüglich ist ein Konzept zu erarbeiten, und dieses Konzept wird natürlich dann auch auf das Personal des Landesspitals entsprechend Einfluss haben.
Zum Thema Bedarfsplanung vielleicht noch eine abschliessende Bemerkung: Diese Bedarfsplanung, so wie sie heute vorliegt, steht sowieso zur Revision an. Es gibt bereits seit längerem eine Arbeitsgruppe zwischen der Ärztekammer und zwischen dem liechtensteinsichen Krankenkassenverband, die dieses Thema bearbeitet. Diesbezüglich werden wir im ersten Halbjahr 2008 einen entsprechenden Vorschlag erhalten. Dieses Thema ist also noch nicht abgeschlosssen, sondern befindet sich in Überarbeitung.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, haben wir die Interpellationsbeantwortung betreffend die Zukunft des Liechtensteinischen Landesspitals zur Kenntnis genommen und Traktandum 4 erledigt.-ooOoo-