24. Oktober 2007 | 2142 | Übereinkommen über Beteiligung vonBulgarien und Rumänien am EWR |
Übereinkommen über die Beteiligung von Bulgarien und Rumänien am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vom 25. Juli 2007 (Nr. 104/2007)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 20: Übereinkommen über die Beteiligung von Bulgarien und Rumänien am Europäischen Wirtschaftsraum vom 25. Juli 2007.
Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 104/2007 steht zur Diskussion.
Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Mit Beginn dieses Jahres sind die beiden Länder Bulgarien und Rumänien Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft. Zur Gewährleistung der Homogenität des Europäischen Wirtschaftsraumes war gemäss Art. 128 des EWR-Abkommens die parallele Erweiterung des Abkommens auf die EWR/EFTA-Staaten erforderlich.
Da sich die Verhandlungen zwischen der EU und den EWR/EFTA-Staaten verzögerten, hat der Landtag in der Sitzung vom November letzten Jahres die provisorische Anwendung des Erweiterungsabkommens mit Bulgarien und Rumänien bereits beschlossen. Die Aufrechterhaltung des EWR-Abkommens erfordert auch den vollen Beitritt der neuen EU-Mitgliedsländer zum EWR-Abkommen, weil sonst die Homogenität des Binnenmarktes und damit das EWR-Abkommen nicht mehr gewährleistet wäre.
Die Verhandlungen waren zäh und langwierig, insbesondere weil es um hohe Forderungen der EU gegenüber den EWR/EFTA-Staaten zur Beteilung an den Ausgleichszahlungen an die beiden neuen Mitgliedsländer ging. Diese Forderungen konnten in den Verhandlungen auf ein vertretbares Mass reduziert werden. Für die verbleibende Laufzeit bis zum 30. April 2009 sollen den beiden neuen Mitgliedsländern im Rahmen des Finanzmechanismus insgesamt EURO 72 Mio. von den EWR/EFTA-Ländern zur Verfügung gestellt werden. Wenn man die Vorbedingungen zu diesen Verhandlungen kennt, ist der Vehandlungsdelegation unter Leitung der Aussenministerin Rita Kieber und von Prinz Nikolaus zu diesem achtbaren Verhandlungsergebnis ein besonderer Dank auszusprechen.
Den Hauptanteil der Ausgleichszahlungen übernimmt Norwegen. Liechtenstein hat sich nach dem EFTA-internen Verteilungsschlüssel mit einem Prozent daran zu beteiligen. Daraus ergibt sich für den Zeitraum vom 1.1.2007 bis 30.4.2009 eine Beitragszahlung von insgesamt EURO 730'000 bzw. CHF 1,2 Mio., was einer jährlichen Verpflichtung von etwa CHF 500'000 entspricht. Im Bereich des Personenverkehrs ist es Liechtenstein weiterhin zugesagt, den Zuzug von EWR-Staatsangehörigen nach Liechtenstein im Sinne der bestehenden Quotenregelung zu begrenzen. Das EWR-Erweiterungsabkommen erfordert keine rechtlichen Anpassungen und keine zusätzlichen personellen Ressourcen. Der besondere Vorteil für Liechtenstein besteht darin, dass unsere Wirtschaft auf den vergrösserten EU-Markt mit Bulgarien und Rumänien Zutritt hat.
Eintreten auf diese Regierungsvorlage und die Zustimmung zum Finanzbeschluss steht für mich ausser Frage. Danke.Abg. Arthur Brunhart
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Mein Vorredner hat das Wesentliche im Bericht schon gesagt. Wie aus dem vorliegenden Bericht und Antrag zu entnehmen ist, können die Resultate in24. Oktober 2007 | 2142 | Übereinkommen über Beteiligung vonBulgarien und Rumänien am EWR |
den verschiedenen Verhandlungsbereichen als erfolgreich bezeichnet werden. Im Bereich Personenverkehr ist es Liechtenstein gestattet, den Zuzug von EWR-Staatsangehörigen nach Liechtenstein im Sinne der bestehenden Quotenregelung zu begrenzen. In den Verhandlungen konnte erreicht werden, dass die Verlängerung der Personenverkehrslösung zusätzlich durch eine in der Schlussakte aufgeführte gemeinsame Erklärung vorgespurt wurde. Ein gesetzlicher Anpassungsbedarf im eigentlich Sinne besteht nicht.
Über die finanziellen Konsequenzen hat mein Vorredner, der Abg. Franz Heeb, schon Erläuterungen gemacht. Der Anteil Liechtensteins für 2007 beläuft sich auf rund ein Prozent. Die Gelder, die diesen Ländern via EWR-Finanzmechanismus zufliessen würden, sind laut Bericht und Antrag, Seite 20, für nachfolgende Bereiche bestimmt: Umwelt, nachhaltige Entwicklung, europäisches Kulturerbe inklusive Stadterneuerung und öffentlicher Verkehr, Ausbildung und berufliche Bildung sowie Gesundheitspflege und Kinderbetreuung. In all diesen Bereichen besteht für beide Länder - Bulgarien und Rumänien - dringender Handlungsbedarf.
Rumänien beispielsweise hat in den letzten 15 Jahren einen massiven Aderlass erlitten infolge Auswanderung zahlreicher fähiger Leute. Nachvollziehbar ist es deshalb, dass viele Rumänen im Ausland Arbeit suchen und ganz auswanderten. Gerade war in der Bukarester Allgemeinen Deutschen Zeitung für Rumänien zu lesen, dass etwa die Selbstmorde unter Kindern und Jugendlichen stark zugenommen haben, von Kindern, die infolge Arbeitsemigration ihrer Eltern auf sich allein gestellt sind. Es ist daher sehr wichtig, Arbeit und Perspektiven in diesen beiden Ländern zu schaffen. Arbeit wäre genug zu leisten.
Psychologisch gesehen sehr wichtig für die Menschen in Rumänien und Bulgarien ist die 2007 erfolgte Aufnahme des Landes in die EU. Man darf nicht vergessen, dass Rumänien zum Beispiel zusammen mit Albanien Ende 1989 das am meisten abgeschottete und ärmste Land des Ostblocks gewesen ist. Für die Menschen in Rumänien ist es wichtig, nach über 40 Jahren relativer Isolation wieder mit der Aussenwelt in Kontakt treten zu können, wie das natürlich auch für andere Staaten Osteuropas gilt. Das oft landläufig angesprochene Problem illegaler und kleinkrimineller Einwanderungen aus Rumänien ist zwar mit dem EU- und EWR-Beitritt des Landes nicht gelöst. Hier müssten die betroffenen Länder, zum Beispiel Italien, auf einen konsequenteren Gesetzesvollzug achten. Wenn jedoch die Rumänen und Rumäninnen mehr Perspektiven im eigenen Land erhalten, so sind sie weniger zur Emigration gezwungen. Insgesamt kann man aus dem APK-Protokoll als Gesamtfazit zitieren: «Das Übereinkommen hilft zur Bewältigung der grossen Armut und wirkt positiv auf die staatspolitische Entwicklung der beiden Länder ein». In diesem Sinne kann ich diesem Bericht und Antrag nur zustimmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, frage ich: Wünscht die Regierung das Wort?
Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann können wir uns dem bezüglichen Finanzbeschluss zuwenden.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt
Grundsätzlich möchte ich meiner Befriedigung Ausdruck verleihen, dass die europäische Integration Fortschritte macht und ich hoffe natürlich, dass Liechtenstein nicht abseits stehen wird.
24. Oktober 2007 | 2143 | Übereinkommen über Beteiligung vonBulgarien und Rumänien am EWR |
Der Grund meiner Wortmeldung ist aber die Anfrage, ob es sinnvoll ist, diese Umrechnung mit CHF 1,2 Mio. im Finanzbeschluss aufzunehmen, weil der Umrechnungskurs wahrscheinlich nicht realistisch ist. Ich denke, es wäre klarer, wenn man diese Angabe mit CHF 1,2 Mio. streichen würde.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Ich glaube, mich richtig erinnern zu können, dass dies in der Finanzkommission auch behandelt wurde und dass die Regierung Auskunft gegeben hat, dass man den Franken-Betrag streichen soll, und zwar genau aufgrund dieses Umrechnungsschlüssels, der dann vielleicht nicht zielt.Abg. Paul Vogt
Kann ich annehmen, dass die Regierung ihren Antrag entsprechend ändert?Landtagspräsident Klaus Wanger
Diese Annahme ist richtig.Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Die Regierung wird den Antrag in der Höhe von EURO 730'000 stellen. Das heisst, den Klammerausdruck mit den Schweizer Franken bitte streichen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann haben wir auch nicht abzustimmen. Die Regierung hat diesen Antrag übernommen.
Dann können wir weiterlesen.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wer diesem Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Ergänzungskredites betreffend den Anteil Liechtensteins an der Erhöhung des EWR-Finanzmechanismus für die Jahre 2004 bis 2009 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stellt die Regierung ausser der Zustimmung zu diesem Finanzbeschluss noch folgenden Antrag:
24. Oktober 2007 | 2144 | Übereinkommen über Beteiligung vonBulgarien und Rumänien am EWR |
Der Landtag wolle - dem Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum vom 25. Juli 2007 mit den Anhängen A und B,
- der Schlussakte vom 25. Juli 2007 zum Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum von 25. Juli 2007
die Zustimmung erteilen.
Wer diesem Antrag zustimmen kann, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir dem Finanzbeschluss und dem Antrag der Regierung zugestimmt und Traktandum 20 bearbeitet. -ooOoo-