Abänderung des Bankengesetzes sowie des Gesetzes über die Vermittlerämter, des Finalitätsgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts, des EWR-Notifikationsgesetzes, des Vermögensverwalungsgesetzes, des Gesetzes über Investmentunternehmen, der Strafprozessordnung, des Sorgfaltspflichtgesetzes, des Mehrwertsteuergesetzes und des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Nr. 65/2007); [1. Lesung: 20. Juni 2007]; Stellungnahme der Regierung (Nr. 89/2007); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 19: Abänderung des Bankesgesetzes sowie des Gesetzes über die Vermittlerämter, des Finalitätsgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts, des EWR-Notifikationsgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes, des Gesetzes über Investmentunternehmen, der Strafprozessordnung, des Sorgfaltspflichtgesetzes, des Mehrwertsteuergesetzes und des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches.
Wir haben diese Gesetzesvorlagen in 1. Lesung im Juni 2007 behandelt und kommen nun zur 2. Lesung.
Die Stellungnahme der Regierung Nr. 89/2007 bildet dabei die Grundlage. Wird das Wort gewünscht? Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe Ihnen eine Ergänzung zur Stellungnahme Nr. 89/2007 verteilen lassen. Es handelt sich in einem Fall darum, dass die Verordnungskompetenz an die Regierung vergessen wurde. Und die anderen Abänderungen sind redaktionelle Abänderungen, die bei der Schlussredaktion des Gesetzes noch aufgetaucht sind und die ich somit beantragen möchte.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank.Abg. Andrea Matt
Danke. Ich beantrage Artikelaufruf. Es hat allerdings einige Artikel, in denen Änderungen stattgefunden haben. Diese Artikel könnte man ja lesen. Aber die Vielzahl der Artikel, die relativ ohne Änderung zur 1. Lesung bestehen, bei diesen Artikeln könnte man Artikelaufruf machen.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine Bemerkung zur Stellungnahme: Auf Seite 32 Punkt 2.35 - Verzichtsvermutung - wird im Titel darauf hingewiesen, dass es sich um § 1009a ABGB handelt. In der späteren Folge wird immer gesagt, dass dieser Artikel Teil des Bankengesetzes ist. Die Bezeichnung im Titel ist richtig, die nachfolgende Bezeichnung ist dann aber zu korrigieren. Hier handelt es sich um einen redaktionellen Fehler.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag der Abg. Andrea Matt abstimmen. Die Abg. Andrea Matt beantragt Artikelaufruf bei der Behandlung dieser Gesetzesvorlagen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: 12 Stimmen bei 20 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit ist dem Antrag der Abg. Andrea Matt stattgegeben.
Der Herr Regierungschef meldet sich dann jeweils bei den eingebrachten Ergänzungen.
Dann können wir mit der 2. Lesung der Gesetzesvorlagen beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3 Abs. 2, 3 Bst. d und e sowie Abs. 4 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 2, 3 Bst. d und e sowie Abs. 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7 Abs. 1 bis 3, 5 sowie 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7 Abs. 1 bis 3, 5 sowie 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 7a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 7a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Sachüberschrift vor Art. 8a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Sachüberschrift vor Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8f steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte einfach für das Protokoll hier den Antrag der Regierung verlesen, und zwar bei Art. 8f Abs. 5 wie folgt: «Die Regierung regelt das Nähere über die Wahrung der Marktintegrität mit Verordnung». Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8f steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine Frage: Hier wird ja nur das Nähere zur Wahrung der Marktintegrität mit Verordnung geregelt. Die Aufzeichnung und Meldung von Geschäften ist davon nicht betroffen. In Abs. 3 steht, dass dies gemäss EU-Verordnung geschehen solle. Möchten wir hier von uns aus keine näheren weiteren Bestimmungen mehr machen? Genügt das so wie es hier steht?Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir haben das ausführlich diskutiert. Die Aufzeichnung und Meldung von Geschäften dient unmittelbar der Wahrung der Marktintegrität, sodass dieser Überbegriff der Marktintegrität eben diese Geschäfte beinhaltet.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch abstimmen über Art. 8f in der ergänzten Form. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 Abs. 1 bis 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 Abs. 1 bis 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 11 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 11 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschriften vor Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschriften vor Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 15 Abs. 1 und 2 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 15 Abs. 1 und 2 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 16 Abs. 1 bis 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 16 Abs. 1 bis 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 17 Abs. 1, 1a und 2 sowie 4 bis 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 17 Abs. 1, 1a und 2 sowie 4 bis 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 18 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 18 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 21 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 21 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 22 Abs. 1, 2 Einleitungssatz und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 22 Abs. 1, 2 Einleitungssatz und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 23 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 23 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26 Abs. 1 Einleitungssatz sowie Bst. e und f, Abs. 2 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26 Abs. 1 Einleitungssatz sowie Bst. e und f, Abs. 2 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 26a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 26a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 28 Abs. 1 bis 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 28 Abs. 1 bis 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 29 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 29 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30a Abs. 1 und 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30a Abs. 1 und 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschriften vor Art. 30b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschriften vor Art. 30b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 30g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 30g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschriften vor Art. 30m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschriften vor Art. 30m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30o wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30o steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich habe anlässlich der 1. Lesung die Frage gestellt, ob es korrekt sei, dass hier auch die Versicherungsunternehmen aufzunehmen sind. Die Regierung bzw. der Berichtsverfasser hat dann zu meiner Frage Stellung genommen und hat begründet, dass die Versicherungsunternehmen hier schon richtig sind, weil es gäbe ja integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörden, die auch die Versicherungsindustrie beaufsichtigt. Ich glaube, diese Stellungnahme geht an meiner Frage insofern vorbei, als dass eine solche Kooperationsvereinbarung sich ja nur auf eine bestimmte Gesetzesgrundlage beziehen kann. Das geht auch aus Abs. 1 unweigerlich hervor - ich lese vor: «Die FMA kann, innerhalb der Schranken dieses Gesetzes» usw. Der Gesetzestext zeigt also deutlich auf, dass die Rechtsgrundlage von solchen Kooperationsvereinbarungen ja dieses Gesetz ist. Und dieses Gesetz handelt von Banken und Wertpapierfirmen. Es ist für mich unerheblich, ob dann mit einer integrierten Finanzmarktaufsicht im Ausland eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen wird, die auch Versicherungsunternehmen beaufsichtigt. Weil beim Informationsaustausch hier oder bei der Kooperation geht es ja nur um dieses Gesetz. Insofern bin ich der Meinung, dass die Versicherungsunternehmen herauszustreichen sind aus diesem Artikel und stelle somit auch den entsprechenden Antrag.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wenn man sich konsequent innerhalb des Gesetzes bewegt und das auch konsequent durchdenkt, ist das durchaus berechtigt. Es geht hier um Banken, Finanzinstitute und Wertpapierfirmen. Und die Argumentation, die hier gewählt wurde, ist letztendlich nicht ganz stichhaltig. Selbstverständlich hat eine integrierte Finanzmarktaufsicht auch Versicherungsunternehmen zu beaufsichtigen. Aber ich denke, ich kann mich diesem Änderungsantrag durchaus anschliessen und übernehme ihn. Abg. Rudolf Lampert
Wäre dann nicht auch konsequenterweise Abs. 2 Bst. c von den Versicherungsunternehmen zu befreien? Aber ich weiss nicht, ich habe mich nicht mit diesem Thema befasst.Landtagspräsident Klaus Wanger
Herr Landtagsvizepräsident, damit es im Protokoll auch richtig festgehalten wird: Die Regierung folgt Ihrem Antrag. Damit haben wir auch nicht abzustimmen. Aber würden Sie bitte den Antrag nochmals formulieren?Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Bei den einzelnen Buchstaben sind die Versicherungsunternehmen einfach nicht aufzuführen, weil sie nicht Grundlage dieser Gesetzgebung sind und somit auch von den Kooperationsvereinbarungen nicht betroffen sind. Der Begriff «Versicherungsunternehmen» ist in diesen Buchstaben also zu streichen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann haben Sie den Änderungsantrag gehört. Die Regierung hat diesen Änderungsantrag übernommen. Dann stimmen wir noch ab über diesen abgeänderten Art. 30o.Abg. Rudolf Lampert
Wenn ich richtig zugehört habe, hat die Regierung nur das Streichen der Versicherungsunternehmen in Bst. a vorhin gutgeheissen. Wie das mit Bst. c ist, das einfach auch nur für das Protokoll. Der Landtags-vizepräsident Ivo Klein hat jetzt gesagt, dass der Begriff «Versicherungen» in diesen Buchstaben zu streichen ist. Das deckt sich nicht mit dem ursprünglichen Antrag, den er gestellt hat. Jetzt weiss ich nicht - einfach auch wieder für die Zukunft -, ob das für beide Buchstaben, nämlich a und c gemeint ist, oder wie sich das darstellt.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich glaube, hier geht es ja um die Beaufsichtigung der Banken, Finanzinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzmärkte und nicht um die Versicherungsunternehmen. Insofern ist es konsequent, wenn der Begriff «Versicherungsunternehmen» in allen Buchstaben herausgestrichen wird. Landtagspräsident Klaus Wanger
Das habe ich auch so verstanden, aber ich gebe nochmals dem Herrn Regierungschef das Wort.Regierungschef Otmar Hasler
Bei Bst. a geht es ja um die Bezeichnung der Aufsichtsbehörde. Es geht um die Aufsichtsbehörde, die für Banken, Finanzinstitute und Wertpapierfirmen zuständig ist. Und dann die Bst. b, c, d und e präzisieren nachher die Tätigkeit dieser Aufsichtsbehörden. Es ist dann natürlich effektiv konsequent, wenn wir die Versicherungsunternehmen herausnehmen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann wird in diesem Art. 30o der Begriff «Versicherungsunternehmen» ersatzlos gestrichen bzw. aus diesem Artikel entfernt. Wer somit dem abgeänderten Art. 30o zustimmen kann, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: 18 Stimmen bei 19 anwesenden Mitgliedern
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter.
Überschrift vor Art. 30p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 30p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 30q wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 30q steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 31b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 31b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 35 Sachüberschrift, Abs. 1, 2, 3 Bst. b, 4a sowie 6 bis 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 35 Sachüberschrift, Abs. 1, 2, 3 Bst. b, 4a sowie 6 bis 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 36a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 36a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 37 Abs. 1 und 3 bis 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 37 Abs. 1 und 3 bis 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 38 Abs. 1 Bst. a sowie Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 38 Abs. 1 Bst. a sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 39 Abs. 1, 3 Bst. b sowie 4 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 Abs. 1, 3 Bst. b sowie 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 40 Abs. 1 Satz 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 40 Abs. 1 Satz 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschriften vor Art. 41a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschriften vor Art. 41a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41a Abs. 1 bis 4 und 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41a Abs. 1 bis 4 und 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 41b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 41b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 41e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 41e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 41f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 41f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 41g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 41g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 41i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 41i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 41k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 41k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 41m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 41m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41o wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41o steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 41p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 41p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 41q wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 41q steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41q wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41q steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 41r wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 41r steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41r wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41r steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 60n Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60n Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 60t wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60t steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 60w Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60w Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 60y Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60y Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 62 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62 steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Auch hier wieder für das Protokoll: Die abgeänderte Vorlage lautet Art. 62 Abs. 1a und 3 und der Titel «Rechtsmittel» soll gestrichen werden.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich wollte den Abstimmungsfluss nicht unterbrechen, deshalb melde ich mich erst jetzt. Wir haben bei Art. 30o, bei diesen Kooperationsvereinbarungen, die Versicherungen herausgestrichen. Und ich habe jetzt die entsprechende Stelle in der Richtlinie gefunden. Die vorherige Formulierung entsprach eigentlich genau der Richtlinie und die umfasst eben auch die Versicherungsunternehmen. Das war wahrscheinlich auch der Grund, weshalb die Regierung das vorgeschlagen hat. Ich möchte das einfach noch erwähnen, weil bekanntlich die ESA ja sehr buchstabengetreu ist. Ich hoffe zwar nicht, dass wir da wieder eine Rückmeldung bekommen. Inhaltlich - ich habe auch zugestimmt - bin ich derselben Ansicht. Aber das ist wahrscheinlich die Erklärung.Abg. Rudolf Lampert
Wenn ich auch noch etwas abschweifen darf: Ich habe in der Zwischenzeit Art. 61 des Versicherungsaufsichtsgesetzes kontaktiert. Dort wird die Zusammenarbeit mit anderen Behörden geregelt. Einfach zur Beruhigung derjenigen, die bei Art. 30 zugestimmt haben. Dort wird ausgeführt: Die Aufsichtsbehörde kann, wo dies erforderlich ist, mit den zuständigen ausländischen Behörden zusammenarbeiten, indem sie namentlich Daten, Auskünfte, Berichte und Unterlagen bearbeitet oder diese selber ins Ausland übermitteln darf. Zum Zweck der Zusammenarbeit kann die Aufsichtsbehörde auch Vereinbarungen mit ausländischen Aufsichtsbehörden schliessen, was ungefähr demselben Umstand Rechnung trägt und der Umsetzung der Richtlinie selbst dient. Meines Erachtens ist das ein gangbarer Weg, aber wie gesagt, es ist nicht mehr exakt der Wortlaut der Richtlinie. Aber abgedeckt ist es meines Erachtens mit Art. 61 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön. Ich glaube, es spielt nicht so eine wesentliche Rolle, ob wir den Richtlinientext in einem einzigen Gesetz wortgetreu umgesetzt haben, sondern wir müssen den Richtlinientext im Gesamten umgesetzt haben. Und wir haben ja jetzt die Variante gewählt, dass wir diese Regelung hier im Bankengesetz umgesetzt haben. Andere Staaten haben für diese Umsetzung andere Wege gewählt. Ich glaube, wir müssen schon schauen, wie wir das angepackt haben. Und wie der Abg. Rudolf Lampert richtig ausgeführt hat, die Kooperationsvereinbarung mit den Aufsichtsbehörden der Banken und Wertpapierfirmen, das muss hier im Bankengesetz geregelt werden. Das andere bezüglich Versicherungsaufsicht, das muss im Versicherungsgesetz geregelt werden. Und so haben wir das schon richtig gemacht.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch abstimmen über Art. 62 in der geänderten Form. Das ist jetzt protokollarisch auch festgehalten. Dann stimmen wir ab: Wer dem geänderten Art. 62 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 62a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschrift vor Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschrift vor Art. 61 steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Überschrift vor Art. 61 soll hier gestrichen werden, denn sie steht fälschlicherweise hier. Sie ist schon auf Seite 119 verlesen worden und dort stand sie am richtigen Ort.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Das heisst, wir müssen darüber nicht abstimmen, denn die Regierung hat diese Überschrift vor Art. 61 hier herausgenommen.Art. 63 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a, e und f, Abs. 2 Einleitungssatz, Bst. b und g bis 1, Abs. 3 Einleitungssatz, Bst. d und g bis l sowie Abs. 5 bis 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 63 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a, e und f, Abs. 2 Einleitungssatz, Bst. b und g bis 1, Abs. 3 Einleitungssatz, Bst. d und g bis l sowie Abs. 5 bis 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 65 steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Hier muss es richtigerweise Art. 67 heissen. Die Durchführungsverordnungen sind in Art. 67 des Bankengesetzes zu regeln.Landtagspräsident Klaus Wanger
Okay. Dann können wir abstimmen. Wer diesem Artikel zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Nun habe ich eine Frage an das Hohe Haus: Jetzt kommen Anhang 1 und Anhang 2. Wünscht das Plenum, dass diese Anhänge verlesen werden?
Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann können wir diese Anhänge als bekannt und integriert voraussetzen.
Dann kommen wir zu II. Übergangsbestimmungen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Hier ändert die Regierung den Antrag - III. Umsetzung von EWR-Rechtsvorschriften Bst. c letzter Klammerbegriff - ab. Im letzten Klammerbegriff soll es heissen: (EWR-Rechtssammlung: Anh. IX - 30cab.01).Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über III. mit dieser Änderung in Bst. c abstimmen. Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
Abänderung des Gesetzes über die vermittlerämter
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Vermittlerämter. § 8 Abs. 2 Ziff. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 8 Abs. 2 Ziff. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Vermittlerämter die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
gesetz über die abänderung des finalitätsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Finalitätsgesetzes. Art. 3 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finalitätsgesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
gesetz über die abänderung des versicherungsaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Art. 59u Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59u Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 59w Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 59w Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des personen- und gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.Art. 297f Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 297f Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 306b Abs. 1 Ziff. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 306b Abs. 1 Ziff. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 306e Abs. 1 Satz 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 306e Abs. 1 Satz 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 306f Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 306f Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 350 Abs. 2 Satz 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 350 Abs. 2 Satz 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 400a Abs. 1 Satz 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 400a Abs. 1 Satz 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1065 Abs. 3 Satz 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1065 Abs. 3 Satz 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1068 Abs. 4 Satz 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1068 Abs. 4 Satz 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1079 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1079 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1080 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1080 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1096 Abs. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1096 Abs. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1099 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1099 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1101 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1101 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Ar5t. 1122 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Ar5t. 1122 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1123 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1123 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1125 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1125 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1126 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1126 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1127 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1127 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Überschriften vor Art. 1131 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Überschriften vor Art. 1131 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1131 Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1131 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 1136 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1136 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des ewr-notifikationsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des EWR-Notifikationsgesetzes. Art. 2 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Anhang 2 Abs. 2 Bst. a und b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Anhang 2 Abs. 2 Bst. a und b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des EWR-Notifikationsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des vermögensverwaltungsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einem weiteren Gesetz, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes. Art. 2 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 2 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 4 Abs. 1 Bst. b, d, t und u wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 4 Abs. 1 Bst. b, d, t und u steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 6 Abs. 1 Bst. k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 6 Abs. 1 Bst. k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 8 Sachüberschrift, Abs. 1 sowie 3 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 8 Sachüberschrift, Abs. 1 sowie 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 10 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 10 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 12 Abs. 2 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 12 Abs. 2 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 Abs. 2 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 14 Abs. 2 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 20 Abs. 4 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 Abs. 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 25 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 25 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 33 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 33 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 34 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 34 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 39 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 39 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 41 Abs. 3 Bst. f und g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 41 Abs. 3 Bst. f und g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 60 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 60 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 62 Abs. 2 Bst. g, Abs. 3 Bst. i sowie Abs. 6 und 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 62 Abs. 2 Bst. g, Abs. 3 Bst. i sowie Abs. 6 und 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über investmentunternehmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen. Art. 1 Abs. 4 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 1 Abs. 4 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 66 Abs. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 66 Abs. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 102 Abs. 3 Bst. a und c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 102 Abs. 3 Bst. a und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung der strafprozessordnung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung. Art. 98a Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 bis 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 98a Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 bis 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des sorgfaltspflichtgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einem weiteren Gesetz, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes.Art. 3 Abs. 1 Bst. a und b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 1 Bst. a und b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des mehrwertsteuergesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes.Art. 61 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 61 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun noch zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
gesetz über die abänderung des allgemeinen bürgerlichen gesetzbuches
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches. § 1009a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 1009a steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert
Ich habe hier sozusagen nur einen Präzisierungswunsch. In Fachkreisen ist eine Diskussion zu § 1009a Abs. 1 Bst. a aufgetaucht. Dort wird ausgeführt - ich zitiere: «der Gewalthaber vor der Geschäftsbesorgung seinen Offenlegungspflichten korrekt nachgekommen ist; und» usw. Hier geht es darum, dass nach wie vor in diesem Absatz gemeint ist, dass hier spezialgesetzliche Offenlegungspflichten gemeint sind. Im Bericht und Antrag zu diesem Gesetz Nr. 65/2007 auf Seite 117 wird ausgeführt - ich zitiere: «Bezogen auf die Besorgung von Wertpapiergeschäften ist eine Offenlegung der Zuwendungen dann als korrekt zu betrachten, wenn sie den im Bankengesetz transponierten MiFID-Vorschriften entspricht». Und jetzt einfach zur Erklärung: Es sind hier nach wie vor diese auf Seite 117 spezialgesetzlichen Offenlegungspflichten gemeint. Das zur Präzisierung für die Zukunft. Wenn das der Herr Regierungschef vielleicht noch bestätigen könnte.Landtagspräsident Klaus Wanger
Ich gebe ihm gerade Gelegenheit, dies zu tun.Regierungschef Otmar Hasler
Ja, da gehen Sie richtig, ich kann das vollumfänglich bestätigen. Das was hier im ursprünglichen Bericht und Antrag steht, das gilt selbstverständlich.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir noch über § 1009a abstimmen. Wer diesem Paragrafen zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
§ 1489a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 1489a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die finanzmarktaufsicht
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtgesetzes. Art. 5 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 5 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Finanzmarktaufsicht die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des marktmissbrauchsgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zur letzten Gesetzesvorlage in dieser Gesetzesreihe, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Marktmissbrauchsgesetzes. Art. 3 Abs. 1 Bst. h und i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 3 Abs. 1 Bst. h und i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Marktmissbrauchsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir auch diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 19 bearbeitet.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 17:00 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:30 Uhr).
-ooOoo-