Postulat betreffend die Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung, insbesondere der finanziellen Unterstützung der Pflege- und Betreuungsarbeit in den Familien der Abgeordneten Doris Beck, Heinz Vogt, Harry Quaderer, Ivo Klein, Jürgen Beck, Günther Kranz, Arthur Brunhart, Henrik Caduff, Gebhard Negele und Marlies Amann-Marxer vom 25. Mai 2007
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu Traktandum 3: Postulat betreffend die Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung, insbesondere der finanziellen Unterstützung der Pflege- und Betreuungsarbeit in den Familien der Abgeordneten Doris Beck, Heinz Vogt, Harry Quaderer, Ivo Klein, Jürgen Beck, Günther Kranz, Arthur Brunhart, Henrik Caduff, Gebhard Negele und Marlies Amann-Marxer vom 25. Mai 2007.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete, ich wünsche Ihnen einen wunderschönen guten Morgen. Der Grund, weshalb die Fraktion der Vaterländischen Union dieses Postulat betreffend die Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung, insbesondere der finanziellen Unterstützung der Pflege- und Betreuungsarbeit in den Familien zu diesem Zeitpunkt einreicht, liegt in der Dringlichkeit dieses Themas. In der ambulanten Pflege und Betreuung existiert ein dringender Handlungsbedarf, besonders, was die Unterstützung der Familien angeht, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause pflegen und betreuen.
Es ist in den letzten zehn bis zwanzig Jahren für die Betreuung und Pflege - speziell der stationären Pflege - sehr viel geleistet worden. Das Angebot in diesem Bereich ist sehr gut ausgebaut, die Konzeption der LAK hat sich bewährt. In den vergangenen Jahren haben sich auch die so genannten spitalexternen Dienste (Spitex) - wie Familienhilfe oder Betagtenhilfe - weiterentwickelt. Die Familienhilfe verfügt heute über fest angestelltes, gut ausgebildetes Personal, während sich die Freiwilligenarbeit ganz auf den administrativen Bereich beschränkt. Neben diesen Organisationen und den Gemeindekrankenschwestern gibt es aber auch eine andere Gruppe, nämlich die der pflegenden Angehörigen, die den grössten Teil der ambulanten Pflege und Betreuung trägt. Wenn es jedoch um eine 24-Stunden-Betreuung, um eine Langzeitbetreuung oder um beides gleichzeitig geht, sind die Familien oft überfordert, finanziell wie organisatorisch.
Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung - und das womöglich über Jahre - ist von einer einzelnen Person nicht zu schaffen und lässt sich höchstens dann realisieren, wenn genügend Familienmitglieder, wenn überhaupt vorhanden und auch noch bereit sind, dies zu leisten. Ein bezahlbares Angebot in der 24-Stunden-Pflege fehlt bisher. Hier kommt nun die dritte Gruppe in der ambulanten Pflege ins Spiel, die so genannten privaten Pflegeverhältnisse. Seit vielen Jahren sind bei uns zahlreiche Frauen aus Brasilien, meist gut Deutsch sprechend, in der ambulanten Pflege und Betreuung tätig und nicht mehr wegzudenken. Egon Matt hat bereits vor gut zehn Jahren in diesem Haus darauf hingewiesen, dass zirka 30 bis 40 Frauen aus Brasilien - er bezeichnete sie damals als «Wanderarbeiterinnen» - diese Arbeit leisten. Heute sollen es noch etliche mehr sein. Klar ist, dass wir auf die Leistungen dieser Frauen nicht mehr verzichten können, soll das System nicht zusammenbrechen.
In letzter Zeit kommen auch zunehmend Frauen aus Tschechien, der Slowakei und Ungarn, deren Status überhaupt nicht geklärt ist. Ich verweise nur auf den Artikel im «Volksblatt» zur illegalen Pflege. Diese Dienste können heutzutage bei einer gewissen Stiftung Südböhmische Volkshilfe einfach über das Internet unter www.volkspflege.cz angefordert werden - und das ist nur eine Adresse von zahlreichen anderen. Liechtenstein wird dort übrigens explizit als Zielland aufgeführt, und zwar neben Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Schon vor gut 20 Jahren hat die Regierung dem Landtag anlässlich einer Revision des KVG vorgeschlagen, die Hauskrankenpflege und die häusliche Pflege als gesetzliche Pflichtleistung in das KVG aufzunehmen. Die Intention dabei war, durch diese und andere Massnahmen aufgrund der kostengünstigeren Pflege zu Hause zur Dämpfung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen beizutragen. Der Landtag hat diesen Punkten auch einhellig zugestimmt und aus den Diskussionsbeiträgen zu diesem Thema geht klar hervor, dass es die Meinung des Gesetzgebers war, die Pflegeleistung der Angehörigen zu fördern und zu unterstützen. Nichts anderes ist auch unser Ziel. Wir wissen, dass der Maximalbetrag von CHF 100 pro Tag, dessen Höhe sich im Übrigen seit In-Kraft-Treten des Gesetzes im Jahre 1989 nicht verändert hat, nicht ausreichend ist. Verschiedene Abänderungen in der entsprechenden Verordnung zum KVG in den letzten Jahren können zusätzlich noch zu Abzügen bei diesen CHF 100 führen. Es besteht eindeutig ein Missverhältnis zwischen der Finanzierung der stationären Pflege und der ambulanten Pflege und Betreuung. Land und Gemeinden schiessen nicht unerhebliche Beträge in die Finanzierung der stationären Pflege, wie man bereits aus der Broschüre der LAK zu diesen Tarifen ersehen kann. Hier könnten man an eine Umverteilung der Mittel denken, sodass ein Teil der Gelder, die Land und Gemeinden zur stationären Pflege zuschiessen, in die ambulante Pflege fliesst. Dies würde sich durchaus mit dem Konzept der Regierung, welches eine Verteilungsgerechtigkeit zwischen den drei Säulen vorsieht, decken.
Aus den Statistiken des Amtes für Volkswirtschaft sehen wir, dass für häusliche Pflege bzw. Spitex, Familienhilfe und Pflege in den letzten Jahren zirka CHF 1,5 Mio. aufgewendet wurden. Wie viel davon wirklich als Pflegegeld geleistet bzw. an wie viel Pflegegeldbezüger geleistet wurde, ist daraus nicht ersichtlich. Jedenfalls ist der Betrag vergleichsweise gering und beträgt zirka 1,3% von den Gesamtausgaben in der OKP. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sollte sich also eine Förderung der ambulanten Pflege günstig auf die Kostenentwicklung in der Pflege insgesamt auswirken.
Trotz sich wandelnder Strukturen sind immer noch sehr viele Menschen bereit, ihre pflegebedürftigen Angehörigen selber zu betreuen und zu pflegen. Bei den momentanen Rahmenbedingungen ist das jedoch für viele aus finanziellen Gründen nicht möglich. Eine bessere finanzielle und rechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen ist daher dringend notwendig. Andernfalls wird das Motto «Daheimsein hat Vorrang vor der stationären Versorgung» für viele nur ein frommer Wunsch bleiben. Schaffen wir also die nötigen Rahmenbedingungen. Danke.Abg. Heinz Vogt
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Die Abgeordneten der Vaterländischen Union haben für die heutige Landtagssitzung ein gesellschaftspolitisch wichtiges Postulat eingereicht. Was ist unser Anliegen? Um was geht es dabei?
Inhalt des Postulates ist die Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung, insbesondere auch die finanzielle Unterstützung der Pflege- und Betreuungsarbeit in den Familien. Ich möchte vorab ein treffendes, kurzes Zitat einer Frau zitieren, die weiss wovon sie spricht und mir Folgendes mitgeteilt hat. Worte, welche auch betroffen machen, aber im Kern die volle Realität widerspiegeln:
Zum Thema «Pflegende Angehörige»: Ein Thema, das leider bis heute nie eines war». Weiter: «Das Geleistete wird akzeptiert, ja fast erwartet, aber nicht honoriert, in Zahlen und in der Wertschätzung. Es geht im weitesten Sinn auch um Emanzipation, und zwar derer, die nie dafür auf die Strasse gegangen sind und laut danach geschrien haben, sondern still und leise gehandelt haben. Die Pflegenden sind meistens Frauen».
Liebe Kolleginnen und Kollegen. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen und ich könnte meine Ausführungen beenden. Die Worte sind klar und eindeutig und die VU erachtet es als sinnvoll und vor allem als notwendig, dieses Thema aufzugreifen, und wir hoffen auf Unterstützung aller Parteien. Unterstützung für die Sache, für dieses Thema, das nie eines war. Es lohnt sich, dieses Thema zu behandeln und aktiv nach Lösungen zu suchen.
Die vorliegende Thematik wurde von der Regierung anlässlich der Postulatsbeantwortung zu Fragen der KBA angesprochen. Wir haben darin unter anderem lesen können, dass die Regierung kürzlich ein ganzheitliches Konzept zur Alterspolitik verabschiedet hat. Unser Postulat unterstreicht nochmals die Wichtigkeit und unsere Unterstützung zu diesem Thema. Das Konzept sieht vor, den drei Säulen, dem stationären und ambulanten Bereich sowie der Prävention, den gleichen Stellenwert zukommen zulassen. Unser Postulat ist nicht nur auf die Altershilfe beschränkt. Ambulante Pflege kennt keine Altersgrenzen, von jung bis alt, viele sind davon betroffen. Das Thema trifft Menschen in allen Lebenslagen. Ihnen gilt es zu helfen, sie und ihre Angehörigen zu unterstützen, sie nicht alleine zu lassen, die Ängste zu nehmen - und dies nicht nur im finanziellen Bereich.
Erlauben Sie mir noch einige weitere Ausführungen in dieser Sache: Das Problem bei der ambulanten Pflege - der Abg. Jürgen Beck hat es schon erwähnt - ist nicht die Kurzzeitpflege, sondern die 24-Stunden- sowie die Langzeitpflege und -betreuung. Ich möchte dies explizit betonen und hier speziell erwähnt haben.
Werfen wir noch einen Blick zurück zum Werdegang des Pflegegeldes: Dieser ist wichtig, um ein gewisses Verständnis zur derzeitigen, unbefriedigenden Situation zu erhalten. Für Personen, die ohne häusliche Pflege auf ein Heim angewiesen wären, wurde die Pflege und Betreuung durch Angehörige in die gesetzliche Pflichtleistung der Krankenkassen anlässlich der KVG-Revision 1998 aufgenommen. Die Regelung erfolgte in Art. 13 Abs. 1 lit. a - Hauskrankenpflege - und Art. 13 Abs. 1 lit. e - häusliche Pflege. Die Revisionen im Jahre 1999 und 2003 hatten auf diese Artikel keinen nennenswerten Einfluss.
Der Bericht und Antrag Nr. 26/1987 der Regierung zur Revision von 1998 besagt, dass es deren Absicht war, durch die Stärkung der spitalexternen Pflege und anderer Massnahmen einen Beitrag zur Dämpfung der Gesundheitskosten leisten zu können. Unter Ziffer e sind ausdrücklich die nicht ambulanten Heilbehandlungen gemeint. Aus den Diskussionsbeiträgen im Landtag hat unter anderem der damalige Abgeordnete Helmut Matt ausgeführt, dass es das Ziel war, Pflegeleistungen der Angehörigen zu fördern. Die entsprechende Verordnung - LGBl. 1989 Nr. 52 - ordnet in Art. 5 die Hauskrankenpflege und in Art. 6 die häusliche Pflege wie folgt: «Die Kassen übernehmen die Entschädigung der für die häusliche Pflege eingesetzten Personen bis höchsten CHF 100 im Tag». Das war, wie schon erwähnt, im Jahre 1989. Diese Verordnung wurde ersetzt durch LGBl. 2000 Nr. 74. In Art. 62 (Familienhilfe) und Art. 63 (häusliche Pflege). Im letzten Artikel wurde neu bestimmt, dass Hilflosenentschädigungen abzuziehen seien und dass für Haushalthilfen, für hauswirtschaftliche Arbeiten, die durch eingesetzte Pflegepersonen durchgeführt werden, keine Leistungen entrichtet werden. Letztere Bestimmung wurde mit LGBl. 2004 Nr. 309 dahingehend revidiert, dass Haushalthilfen und hauswirtschaftliche Arbeiten für pflegebedürftige Personen von den Leistungen der Krankenkassen umfasst werden, dass aber von den maximal CHF 100 pro Tag andere Leistungen der Hauskrankenpflege in Abzug zu bringen sind. Über die Abänderungen des KVV wurden die Leistungen an die häusliche Pflege wieder eingeschränkt. Der Maximalbetrag von CHF 100 pro Tag blieb aber seit Einführung im Jahre 1989 gleich. Zur Erinnerung, das war vor rund 18 Jahren. Allein schon hier sehe ich einen Handlungsbedarf.
Bei den Zahlen des Amtes für Volkwirtschaft - ich entnehme dies aus der Statistik dieses Amtes - scheint mir nicht ganz klar, was das AVV unter der Rubrik «häusliche Pflege» bis 2005 alles subsumiert hat, vor allem darum, weil diese seit 2004 als «Spitex» geführt wird. Das Ressort Gesundheit der Regierung könnte mir da vielleicht weiterhelfen. In den Zahlen zu den Entwicklungen der Gesundheitskosten 2006, welche uns kürzlich zugestellt wurden, ist diese Gruppe nicht mehr ausgewiesen. Gemäss meinen Recherchen - der Abg. Jürgen Beck hat es auch schon erwähnt - betragen diese Kosten rund CHF 1,3 bis CHF 1,5 Mio., was umgerechnet zirka 1,3 bis 1,4% der gesamten OKP-Leistungen ausmachen dürfte. Im Verhältnis also relativ gering. Interessant zu wissen wäre auch, wie viele Personen in unserem Land Pflegegeld von den Krankenkassen beziehen, wie viele davon Hilflosenentschädigungen erhalten, welche, wie schon erwähnt, das Pflegegeld der Krankenkassen unter Umständen kürzen und allenfalls andere Leistungen, wie zum Beispiel ergänzend die IV, beziehen.
Sie erwarten sicherlich auch noch einige Ausführungen zur Finanzierung solcher Leistungen, welche gewisse Mehrkosten verursachen können. Auch hier gilt der Grundsatz der Verteilungsgerechtigkeit und der Solidarität. Staat und Gemeinden leisten schon jetzt einen Beitrag an die Heimplätze. Es wäre also auch folgerichtig im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit, dass dies auch im ambulanten Bereich erfolgen könnte. Betrachtet man die Kosten für einen Heimplatz absolut, so sehe ich längerfristig auch keinen Widerspruch, da eine Entlastung des teureren stationären Bereichs erfolgt. Auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung würde sich eine Neuregelung sicherlich für die Zukunft bezahlt machen. Bezüglich den Beiträgen von Land und Gemeinden für den stationären Bereich verweise ich auf den Tarif der LAK bezüglich Beitragsarten. Dies zur Information.
Auch der Bereich der privaten Mitfinanzierung solcher Pflegeleistungen muss bei der Postulatsbeantwortung mit betrachtet werden. Umgerechnet auf jeden einzelnen Versicherten wäre gemäss meinen Berechnungen eine solidarische Finanzierung von Privaten mit Unterstützung von Land und Gemeinden durchaus tragbar. Es wäre interessant zu wissen, wie ein solches Finanzierungsmodell aus Sicht der Regierung dann konkret aussehen könnte. Auch könnte angesichts der schon erwähnten demografischen Entwicklung durchaus der Gedanke einer ergänzenden Pflegegeld-Versicherung mittels Einführung einer speziellen Zusatzversicherung angedacht werden.
Es war ursprünglich beabsichtigt, die Kosten für eine Pflegeperson zu decken, also das wenigstens eine 100-Prozent-Stelle abgedeckt werden könnte. Das würde vielen überhaupt ermöglichen, die Angehörigen zu Hause zu pflegen, entweder indem jemand angestellt wird - ich erwähne hier, dass eine 24-Stunden-Betreuung sowieso allein beinahe unmöglich ist - und der Betreffende seinen Beruf weiter ausüben kann, oder dass eben dieses Pflegegeld als Lohnersatz dient. Auch unter dem Gesichtspunkt der Anerkennung und Honorierung der Leistungen muss diesem Punkt die notwendige Beachtung geschenkt werden. Es sind mir Fälle bekannt, wo Betroffene ihr Arbeitspensum reduziert haben, um Angehörige zu pflegen. Damit verbunden sind teils massive Einbussen, insbesondere bei der betrieblichen Altersvorsorge, was nicht gerade angenehm für die betroffenen Familien bezüglich finanzieller Absicherung im Alter ist. Dass wohl die meisten Pflegenden Frauen sind, ist wohl bekannt. Der stillschweigende Akzept und die Nichthonorierung dieser Arbeit muss endlich ein Ende haben.
Ich komme auch noch zum Angebot der Pflegekräfte: Das ist die andere Seite. Wir haben nach meinem Kenntnisstand zirka 80 Austrobrasilianerinnen. Auch diesbezüglich könnte dann vielleicht die Regierung anlässlich der Postulatsbeantwortung genauere Auskünfte geben. Ohne diese Pflegekräfte würde unser System vermutlich zusammenbrechen oder wir müssten jedenfalls das Angebot an Heimplätzen - mit den entsprechenden Kostenfolgen - drastisch erhöhen. Interessant zu wissen wäre auch, wie das Ausländer- und Passamt solche Pflegekräfte bezüglich der Aufenthaltsbewilligung behandelt und ob die geltende Personenverkehrsordnung dieser speziellen Problematik überhaupt Rechnung trägt.
Wenn die Familien, die pflegen und betreuen, eine vernünftige finanzielle Unterstützung hätten, könnten wenigstens an diese Frauen wenigstens ortsübliche Löhne gezahlt werden und elementare arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Dinge geregelt werden. Ich erwarte von der Regierung einen Bericht zur aktuellen Situation im erwähnten Bereich. Der Inhalt ist auch im Postulatstext und dessen Begründung sowie den ergänzenden Voten der Abgeordneten aufgeführt. Ich bin überzeugt, wir werden Tatsachen erfahren, welche vielen von uns bis anhin nicht bekannt waren. Danke.
Abg. Josy Biedermann
Danke, Herr Präsident. Guten Tag, Frauen und Herren Abgeordnete. Durch die demografische Entwicklung wird auch die häusliche Pflege immer wichtiger. Das familiäre Betreuungsnetz gewährleistet für viele Betagte ein Verbleiben in den eigenen Wohnungen so lange wie nur irgendwie möglich und so lange dies therapeutisch verantwortet werden kann. Obwohl das Familienbild und die Arbeitswelt sich gewandelt haben, werden die meisten pflegebedürftigen Menschen zu Hause gepflegt. In vielen Fällen ist dies nur möglich durch die Mithilfe der Familienhilfe, Betagtenhilfe und Gemeindekrankenpflege.
In der Begründung zum Postulat wird darauf hingewiesen, dass in Deutschland zirka zwei Drittel der Pflegebedürftigen zu Hause betreut werden. In Vorarlberg sollen dies 80% sein. Ich nehme an, dass dies in Liechtenstein ähnlich sein wird. Es wäre interessant zu wissen, wie viele Pflegebedürftige in Liechtenstein zu Hause gepflegt werden.
Die Postulanten wünschen von der Regierung einen Vorschlag zur besseren Unterstützung für die Pflegearbeit in der Familie. Es ist das ein Anliegen, das viele mittragen, wenn wir bedenken, dass die Kosten für die Pflege in einem Heim zirka CHF 9'500 betragen und für die häusliche Pflege maximal CHF 3'000 vergütet werden pro Monat; dabei sind die Hilflosenentschädigung und Leistungen der Hauskrankenpflege noch in Abzug zu bringen. Angehörige wären bereit, ihre betroffenen Familienmitglieder zu pflegen, können aber nicht auf ein eigenes Einkommen verzichten. Hier zeigt sich eindeutig, dass der maximale Betrag von CHF 100 pro Tag nicht ausreicht.
Auch ich kenne Fälle, bei denen die Angehörigen ihr Arbeitspensum reduziert haben, um die Angehörigen selber pflegen zu können. Das hat aber natürlich gravierende finanzielle Auswirkungen für sie.
Ich weise darauf hin, dass von der Regierung bereits bei der Interpellationsbeantwortung betreffend die ambulante Seniorenarbeit versprochen wurde, diesbezüglich aktiv zu werden. Ich zitiere den zuständigen Regierungsrat Hugo Quaderer: «Schliesslich gilt es, das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Seniorenbetreuung zu fördern und den familiären Netzwerken für die Betreuung von Angehörigen zu Hause eine bessere finanzielle und rechtliche Unterstützung zu gewährleisten».
Ich denke, wir können der Regierung vertrauen, sie würde hier ohne dieses Postulat das Möglichste tun, um eine gute Lösung für die Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung, insbesondere der finanziellen Unterstützung der Pflege- und Betreuungsarbeit in der Familie, zu finden. Wenn das Postulat diese Bemühungen fördert, spricht nichts gegen seine Überweisung. Danke.Abg. Gebhard Negele
Werte Damen und Herren, guten Tag. Dieses Postulat möchte die Regierung zur Prüfung der unbefriedigenden Situation im Bereich der häuslichen Pflege und Betreuung einladen. Schlussendlich geht es um eine bessere finanzielle Unterstützung für jene Leute, welche ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause längerfristig und - wenn nötig - rund um die Uhr betreuen. Diese Pflege ist heute - und das ist gut so - immer noch Tradition. Die Hürde für diese Art von Pflege wird aber immer höher und leider kommt es oft und vermehrt vor, dass es aus finanziellen und strukturellen Gründen zu einer - verzeihen Sie die harte Wortwahl - Abschiebung in ein Heim kommt.
Diese Situation könnte in vielen Fällen durch gezielte Hilfe vermieden werden: - Zum Vorteil des Pflegepatienten - Stichwort: zu Hause in der gewohnten Umgebung sein.
- Zum Vorteil des Pflegenden - Stichtwort: finanzielle Unterstützung.
- Zum Vorteil der öffentlichen Hand - Stichwort: weniger Insassen in den Heimen und dadurch Kostenersparnis.
Der Wandel der Zeit fordert uns zum Handeln auf. Vorbei sind die Zeiten der Grossfamilien. Unsere Wohnstrukturen und der Grad an Mobilität haben sich stark geändert. Wohnungen oder Häuser mit Strukturen, wo mehrere Generationen zusammenleben können, werden selten. Unsere Gesellschaft sieht das «Stöckli» - wie zu Jeremias Gotthelfs Zeiten - nicht mehr vor. Kurzum, die Rahmenbedingen sind nicht mehr wie früher.
Die Postulanten haben keine konkreten Lösungsvorschläge für die Umsetzung dieses Anliegens. Wir haben lediglich als Volksvertreter diese Anliegen aus der Bevölkerung aufgenommen und geben es der Regierung weiter. Diese ist nun aufgefordert in Zusammenarbeit mit den Ämtern, Pflegeheimen, Spitälern, Familienhilfe und anderen Vereinen einen neuen Weg aufzuzeigen. So klar und einleuchtend sich das Postulat auch darstellt, einfach ist die Suche nach einer ausgewogenen Lösung sicher nicht. Die gesetzliche Regelung darüber, wer, wann und wie viel finanzielle Mittel erhalten soll, bedarf genauer, gerechter und auch kontrollierbarer Mechanismen. Die kluge Ausgestaltung dieses Punktes wird über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.
Die Regierung hat anlässlich der Interpellationsbeantwortung betreffend die ambulante Seniorenarbeit in der April-Landtagssitzung eindrücklich aufgezeigt, was sie alles unternehmen will. Mit diesem Postulat wollen die Postulanten die Regierung auch in ihrem Bemühen, die ambulanten Strukturen zu stärken und damit das von der Regierung aufgezeigte Drei-Säulen-Modell in ein besseres Gleichgewicht zu bringen, unterstützen.
Ich bin für die Überweisung des Postulates, weil die Regierung dieses wichtige sozialpolitische Anliegen nun prüfen und dem Landtag anlässlich der Postulatsbeantwortung über Lösungsmöglichkeiten berichten wird. Dafür bedanke ich mich im Voraus.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Das Postulat betreffend die Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung, insbesondere der finanziellen Unterstützung der Pflege- und Betreuungsarbeit in den Familien, unterstütze ich. Ein wenig erstaunt bin jedoch insofern, dass wir im April-Landtag 2007 - dies war vor zwei Monaten - die Interpellationsbeantwortung betreffend die ambulante Seniorenarbeit mit der Regierung besprochen haben, und die Regierung in dieser Interpellationsbeantwortung unter anderem die folgenden schriftlichen Standpunkte vertreten hat:
- Unter Punkt 2 - DREI-SÄULENPRINZIP DER ZUKÜNFTIGEN SENIORENBETREUUNG - wurde in Punkt 2.1 - Inhaltliche Eckpfeiler - darauf hingewiesen, dass die finanzielle Verteilungsgerechtigkeit im gesamten System zwischen Prävention, ambulanter Betreuung und stationärer Betreuung und die langfristige Finanzierbarkeit des gesamten Systems ein Ziel sei.
- Unter den strategischen Leitlinien für die zukünftige Seniorenbetreuung wurde ausgeführt, dass den zukünftigen Herausforderungen für die Seniorenbetreuung mit folgenden konkreten Strategien begegnet werden kann: Intensivierung der Eigeninitiative zu den unterschiedlichen Formen der Vorsorge (Gesundheit, Wohnsituation, soziale Einbindung, finanzielle Vorsorge) für eventuell eintretende Betreuungsbedürfnisse.
- In der Darstellung auf Seite 13 der Interpellationsbeantwortung wird für die zukünftige Alterspolitik eine entsprechende Struktur empfohlen. In diesem Diagramm verweist die Regierung unter dem Titel «Ziele und Rahmenbedingungen für die Alterspolitik» auf die inhaltliche und finanzielle Steuerung.
- Unter dem Punkt 3 - UMSETZUNG DES DREI-SÄULENPRINZIPS / WEITERES VORGEHEN - führt die Regierung aus: Das Wesentliche bei der neuen Struktur im Bereich der Seniorenbetreuung sei auch die finanzielle Verteilungsgerechtigkeit im gesamten System. Hier wird wiederum die Prävention, die ambulante und stationäre Betreuung aufgeführt. Auch diese gelte es nach Ansicht der Regierung - gemäss den in der Expertise aufgezeigten Empfehlungen - entsprechend herzustellen. Der stationäre Bereich sei heute bereits finanziell und personell gut ausgestaltet. Handlungsbedarf bestehe somit im präventiven und im ambulanten Bereich. Schliesslich gelte es, das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Seniorenbetreuung zu fördern und den familiären Netzwerken für die Betreuung von Angehörigen zu Hause eine bessere finanzielle und rechtliche Unterstützung zu gewähren. Wie bereits aufgezeigt, leisten die Krankenkassen für die häusliche Pflege einen Betrag von maximal CHF 100 pro Tag. Dies ergebe einen monatlichen Beitrag von maximal rund CHF 3'000. Dem gegenüber stünden die von der LAK im Rahmen der Diskussion der Subvention an die Errichtung des Sozialzentrums und Pflegeheims Haus St. Martin in Eschen in der Finanzkommission des Landtages aufgezeigten durchschnittlichen Bruttokosten von rund CHF 9'200 inklusive Abschreibung pro Monat und Bewohner/in im stationären Bereich.
- Auf die Frage der Interpellanten, ob es nach wie vor Auffassung der Regierung sei, dass der ambulante Bereich und der stationäre Bereich organisatorisch klar zu trennen seien, antwortet die Regierung wie folgt: «Wie oben dargelegt, vertritt die Regierung diese Haltung, welche auch durch die alterspolitische Expertise bestätigt wird. Wie bereits in Kapitel II. aufgezeigt, sollte die Seniorenbetreuung auf drei gleichwertigen Säulen basieren» - hier wird wiederum auf die Prävention, ambulante Betreuung und stationäre Betreuung verwiesen - «für welche auch eine finanzielle Verteilungsgerechtigkeit erreicht werden müsse».
- Zu einer weiteren Frage hat die Regierung im April 2007 ausgeführt, dass die Arbeit zur Umsetzung der Empfehlungen der alterspolitischen Expertise von Seiten des zuständigen Ressorts Soziales bereits aufgenommen wurden. Es würden derzeit insbesondere die erforderlichen Schritte zur Einführung eines wirkungsvollen Prozesses zur Steuerung der Angebote, Prozesse und Geldflüsse in der Seniorenbetreuung durch das Land und die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen eruiert. Dabei seien Art, Umfang und Qualität der präventiven, ambulanten und stationären Angebote sowie die entsprechende Mittelverwendung festzulegen und notwendige Steuerungsinstrumente einzuführen. Zudem sei der Aufbau einer Struktur, wie sie in der Expertise vorgeschlagen werde, erforderlich. In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf hinzuweisen, dass der Pflege zu Hause durch Familienangehörige und den ehrenamtlich Tätigen ein entsprechender Stellenwert beigemessen werde.
Anhand dieser sechs Beispiele war für mich eigentlich klar, dass die Regierung das Problem erkannt hatte und auch gewillt ist, entsprechende Schritte einzuleiten, zumal die unterschiedliche Finanzierung zwischen stationärer Betreuung im Heim und der ambulanten Betreuung zu Hause anhand von konkreten Zahlen in der Interpellationsbeantwortung dargestellt wurde. Auch im Landtag wurde dieser Sachverhalt nicht in Frage gestellt und der Auftrag für die Regierung schien eindeutig definiert. Für mich hat die Regierung klar den Willen kundgetan, dass dieses Problem demnächst bearbeitet würde.
Anscheinend sind die Interpellanten vom Willen der Regierung nicht überzeugt und wünschen entsprechend weitere Abklärungen, wogegen grundsätzlich nichts einzuwenden ist. Ich frage mich nur, ob die Zeit für diese Postulatsbeantwortung nicht besser in die Umsetzung von konkreten Massnahmen investiert werden sollte, denn den Familien, welche die Pflege und Betreuung von Angehörigen ambulant gewährleisten, wäre es sicherlich lieber, wenn Massnahmen umgesetzt würden, als wenn Postulate beantwortet werden.
Eine Frage habe ich noch an die Postulanten betreffend den Text des Postulates: In diesem wird ausgeführt: Die Regierung solle insbesondere aufzeigen, wie die Pflege zu Hause in finanzieller und struktureller Hinsicht der Pflege und Betreuung im stationären Bereich gleichwertig ausgestaltet werden könne. Hierzu würden mich einige Ausführungen zur finanziellen Gleichwertigkeit interessieren. Wie ist diese zu verstehen? Konkret würde mich von den Postulanten interessieren: Soll der Kuchen neu aufgeteilt - oder soll der Kuchen vergrössert werden? Abg. Andrea Matt
Danke. Wenn wir über die Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung diskutieren, müssen wir uns als Grundlage bewusst machen, wer heute von wem gepflegt wird. Gemäss Prof. Dr. Amann von der Universität Wien werden von den über 60-Jährigen, die in Österreich in irgendeiner Weise Hilfe und Pflege brauchen, fast 80% im privaten Bereich gepflegt. Von den Pflegenden sind wiederum zirka 80% Frauen, und von diesen ist knapp die Hälfte selbst über 60 Jahre alt. In Deutschland treffen wir auf ähnliche Verhältnisse. Nahezu drei Viertel aller pflegebedürftigen alten Menschen werden zu Hause versorgt. Ihre Pflege wird derzeit zu etwa 90% von Familienangehörigen erbracht. Etwa 80% der pflegenden Angehörigen sind Frauen. Bei den erkennbaren Pflegekonstellationen steht «Frau pflegt eigene Mutter» gefolgt von «Frau pflegt Ehemann» und «Frau pflegt Schwiegermutter» an vorderster Stelle.
Das von der Europäischen Union geförderte Projekt «EUROFAMCARE» untersucht die Situation pflegender Angehöriger in einem europäischen Vergleich. In der im Februar 2006 erschienen Zusammenfassung wird ebenfalls festgehalten, dass - europaweit betrachtet - drei Viertel der Pflegenden Frauen sind. Sie sind im Durchschnitt 55 Jahre alt und pflegen Menschen über 80. Die Pflege einer Person nimmt durchschnittlich 46 Stunden pro Woche in Anspruch - und dies für etwa fünf Jahre lang. Neben verschiedenen Belastungen wird auch auf das geringere Einkommen der Familien, die Pflege leisten, hingewiesen. Diese Informationen machen deutlich, wie viel Arbeit im Bereich der Pflege geleistet wird. Sie machen aber auch bewusst, dass diese Arbeit vor allem von Frauen geleistet wird und dass angesichts des Arbeitspensums diese Arbeit eigentlich nicht von einer Person allein übernommen werden kann.
Zur Verbesserung der Situation bedarf es also nicht nur neuer Finanzierungsmodelle, sondern auch Rahmenbedingungen, die die Belastung durch die Pflege verringern. Dazu gehört es, die Aufgabe für die Betreuung nicht nur den Frauen zu übertragen, sondern auch die Männer in diese Tätigkeit einzubinden. Damit die Männer sich vermehrt in der häuslichen Pflege einbringen können, benötigt es jedoch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, beispielsweise in Form von Pflegezeit. Männer wie Frauen sollten ihre Berufstätigkeit reduzieren oder gar eine gewisse Zeit unterbrechen können, um die Pflege ihrer Angehörigen übernehmen zu können. Während der Betreuungszeit ist der Arbeitsplatz zu sichern und der Einkommensverlust auszugleichen.
Parallel dazu werden für die Familie ergänzende Betreuungsformen benötigt. Eine Unterstützung in Form von fix angestellten Pflegepersonen, von Tagesmüttern oder von Tagesstätten, schafft Freiräume für die Pflegenden. Sie benötigen diese, um sich von den Belastungen der Pflege zu erholen. Zu den psychischen Belastungen und der fehlenden Anerkennung hinzu kommen ja noch weitere Belastungsfaktoren: Das ständige Angebundensein, das Nicht-Abschalten-Können, die Fremdbestimmtheit der eigenen Lebensplanung, die wachsende soziale Isolation. Diese Belastungen können nicht mit Geldleistungen reduziert werden. Hier benötigt es eine entsprechende Infrastruktur, aber auch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit, damit die Infrastruktur auch genutzt wird. Denn vielfach wird eine entsprechende Hilfe nicht in Anspruch genommen, weil bei den Betroffenen Hemmungen verschiedenster Art bestehen. Zum Beispiel der psychische Druck, den das soziale Umfeld, die Gesellschaft oder der zu pflegende Angehörige ausübt, aber auch Gefühle von Schuld und Versagen sowie die Angst vor der Einmischung Fremder.
Wer sich jedoch bewusst macht, dass eine Pflege im Schnitt fünf Jahre andauert und eine wöchentliche 46-stündige Arbeitsleistung bedeutet, dem müsste eigentlich auch bewusst werden, dass eine derartige Arbeit nur dann geleistet werden kann, wenn entsprechende Erholungsphasen ganz einfach und von der Gesellschaft akzeptiert dazugehören.
Ich werde der Überweisung des Postulats zustimmen und erwarte mir davon eine Antwort auf folgende Punkte:
- Einen Überblick über die verschiedenen, bestehenden finanziellen Leistungen. Dazu gehören jedoch nicht nur die in der Begründung enthaltenen direkten Geldleistungen, sondern auch indirekte Leistungen wie Steuervergünstigungen oder die AHV-Betreuungsgutschriften, auf die Personen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen, schon heute Anspruch haben.
- Einen Überblick über die verschiedenen bestehenden Infrastrukturen und damit eine Beantwortung der Frage, welche Leistungen heute schon in Anspruch genommen werden können und wie die Leistungen finanziert werden.
- Einen Vergleich der Geld- und Infrastruktur-Leistungen mit den verschiedenen Staaten Europas, wobei als Grundlage die EUROFAMCARE-Studie verwendet werden könnte. In ihr wird festgestellt, dass in den nordischen Ländern, besonders in Grossbritannien, die Art und Weise, wie die Pflege organisiert ist, als besonders gut empfunden wird von denjenigen, die gepflegt werden und von denjenigen, die pflegen.
- Eine Überprüfung des oben aufgeführten Vorschlags zu einer Pflegezeit-Regelung.
Und zum Schluss: Aus der Tatsache, dass heute die Pflegearbeit vorwiegend von Frauen geleistet wird, ergibt sich der aus meiner Sicht wichtigste Punkt für die Postulatsbeantwortung: Die verschiedenen Vorschläge zur Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung sind in der Postulatsbeantwortung auch unter Berücksichtigung von Gerechtigkeits- und Gleichstellungsaspekten zu überprüfen. Es ist wichtig, dass wir Massnahmen in die Wege leiten, die bewirken, dass ambulante Pflege von Angehörigen künftig nicht fast nur von den Frauen, sondern auch von den Männern geleistet wird.Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich vorab einmal für die positive Aufnahme des Postulates bedanken. Ich habe viele zustimmende Stimmen gehört und micht freut natürlich ganz besonders, dass der Landtag anscheinend dieses Postulat unterstützen kann. Es ist ein Postulat und keine Interpellation, wir sind auch keine Interpellanten, weil das Postulat geht weiter als eine Interpellation. Der Abg. Wendelin Lampert hat erwähnt, dass wir Interpellanten sind. Dem ist natürlich nicht so. Das Postulat geht natürlich einen Schritt weiter als eine Interpellation.
Bei der Interpellationsbeantwortung über die ambulante Seniorenarbeit und zu spezifischen Fragen bezüglich der KBA war explizit von den Senioren die Rede. Hier, im Wortlaut, können Sie ersehen, dass die ambulante Pflege und Betreuung natürlich nicht nur auf die Senioren beschränkt ist. Ich habe in meinem Votum schon erwähnt, dass Pflege und Betreuung in allen Lebenslagen vom Kleinkind bis zum älteren Menschen möglich ist. Und hier sehe ich schon eine Erweiterung zur damaligen Strategie und der Absicht der Regierung, die wir natürlich grundsätzlich unterstützen. Das habe ich auch explizit erwähnt.
Der Abg. Wendelin Lampert hat gesagt, er möchte wissen, ob der Kuchen neu aufgeteilt wird. Ich glaube, der Kuchen muss neu aufgeteilt werden. Wenn wir von Verteilungsgerechtigkeit sprechen kann es nicht sein, dass man sagt: Dem einen gebe ich was und dem anderen nicht. Aber die konkreten Lösungsmöglichkeiten - da gebe ich Ihnen natürlich Recht - diesbezüglich wird uns die Regierung dann entsprechende Antworten geben. Sicher und klar für mich ist aber, dass hier eine Verteilungsgerechtigkeit erfolgen muss. Und das ist sachlich auch richtig so.
Zur Finanzierung möchte ich auch nicht weitere Ausführungen jetzt machen. Ich habe es in meinem Votum erwähnt. Diejenigen, die es interessiert, können das noch nachlesen. Ich denke, die drei Säulen bzw. Bereiche - stationäre Pflege, ambulante Pflege und Prävention - müssen optimal ausgestaltet und aufeinander abgestimmt werden. Nur dann werden wir gewisse Synergien nutzen können.
Zum Votum der Abg. Andrea Matt möchte ich auch noch etwas sagen: Es ist sicherlich klar und ich habe das auch explizit erwähnt, dass die Betreuung und Pflege vorwiegend von Frauen erledigt wird. Aber man kann das nicht so pauschal sagen oder werten, weil ich kenne persönlich einige Pflegeverhältnisse, die vorwiegend auch vom Mann gemacht werden oder unterstützend vom Mann gemacht werden. Darum muss man diesen Bereich sicherlich relativieren. Und wenn man die Familie anschaut - und im klassichen Familienbild ist es natürlich so, dass in Liechtenstein vorwiegend der Mann einer Arbeit nachgeht - hängt das natürlich auch ab von der finanziellen Existenzsicherung der Familie. Darum möchte ich an diesem Bereich nicht viel rütteln und ich finde das auch sachlich gut.
Etwas anders sieht es dann aus, wenn nur ein Geldverdiener im Haushalt ist und der sein Arbeitspensum kürzen muss. Und hier gibt es leider auch einige Fälle. Und ich habe das auch erwähnt, dass es natürlich schwierig ist, wenn jemand das Pensum zum Beispiel auf 80 oder 50% reduziert, dass sich das dann auf die Pensionskasse massiv auswirken wird. Und wenn sie eine gewisse Zeit keine Beiträge zahlen, können sie sich selber ausrechnen, was dann mit ihrer Altersrente passiert. Die finanziellen Probleme werden sich im Alter dann für die betroffene Familie noch verstärken. Nochmals vielen Dank von unserer Seite. Ich hoffe, dass der Landtag das Postulat an die Regierung überweisen wird.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich kann jetzt das Kopfschütteln des Abg. Wendelin Lampert nicht deuten. Er kommt ja nachher noch an die Reihe. Um es gleich vorwegzunehmen: Auch mich freut es natürlich sehr, dass durchwegs alle Votanten das Postulat positiv zur Kenntnis genommen haben und dies auch unterstützen.
Ich möchte kurz auf das Votum des Abg. Wendelin Lampert eingehen: Er hat mit seinen Worten seinem Erstaunen Ausdruck gegeben, indem er sagt, er sei davon ausgegangen, dass die Beantwortung der Interpellation in den sechs Punkten eigentlich Auftrag genug und eindeutig definiert gewesen sei. Selbstverständlich ist diese Beantwortung in Ordnung. Und es ist auch nicht so, wie das die Abg. Josy Biedermann erwähnt hat, dass wir vielleicht zu wenig Vertrauen in die Regierung hätten. Das ist keinesfalls so. Es ist so, wie das der Abg. Heinz Vogt gesagt hat: Das Postulat geht weiter. Es geht weiter als die Interpellation. Und Auslöser für dieses Postulat war genau diese Interpellationsbeantwortung. Es war erstaunlich, wie viele Leute sich bei einzelnen Abgeordneten von unserer Seite zumindest gemeldet haben. Ich denke, bei Ihnen war das auch so. Anscheinend ist das Bedürfnis sehr gross. Es geht hier wirklich darum und es ist so, wie das der Abg. Gebhard Negele gesagt hat, es ist ein Teil des Generationenvertrages. Es ist etwas grundsätzlich Wichtiges, dass die Familien so lange wie möglich zusammengehalten werden können. Es ist auch sehr wichtig, dass diese Verteilungsgerechtigkeit - und da komme ich zur Frage des Abg. Wendelin Lampert zurück - es ist ausserordentlich wichtig, dass das jetzt bestehende Missverhältnis, nämlich mit zirka CHF 3'000 für eine Pflege zu Hause, eine 24-Stunden-Betreuung, die ganze Woche, Samstag, Sonntag, Feiertage, im Gegensatz zu einem Heimplatz mit zirka CHF 9'000, dass dieses Missverhältnis ausgeglichen werden kann.
Ich denke, diese Teilungsgerechtigkeit, die der Regierungsrat Hugo Quaderer in seiner Antwort zur Interpellation angesprochen hat, kann durchaus umgesetzt werden. Und ich denke mir, im Hinblick auf die demografische Entwicklung wird sich das auch bezahlt machen. Das war übrigens auch, wenn ich in die Vergangenheit zurückblenden darf, schon in der Vergangenheit eigentlich schon Absicht des Landtages. Da ist im Bericht und Antrag Nr. 26/1987 zum Beispiel auf den Seiten 25/26 zu lesen - das betrifft die Revision des KVG -, dass es die Absicht war, mit der Stärkung der spitalexternen Pflege und natürlich mit vielen anderen Massnahmen einen Beitrag zur Dämpfung der Gesundheitskosten zu leisten. Ich denke mir, diesen Aspekt dürfen wir auch heute nicht aus den Augen lassen. Und das führt zu dieser Frage: Muss der Kuchen neu aufgeteilt werden? Natürlich muss der Kuchen neu aufgeteilt werden, aber es wird nicht zwingend zu Mehrkosten führen. Ich denke mir, wenn die Verteilung richtig gemacht wird, kann es durchaus sein, dass wir Kosten in der Gesundheitsvorsorge, in der Versorgung senken können mit dem positiven Effekt, dass die Leute zu Hause bleiben können. Es ist nämlich wirklich so und das habe ich aus vielen Gesprächen erfahren müssen und dürfen, dass sehr viele Leute Angst davor haben, in ein Heim zu gehen. Auch wenn diese Heime wunderschön sind, sehr viel Platz bieten und nachgewiesenermassen sehr erfolgreich und gut geführt werden. Ich denke mir, auch das muss berücksichtigt werden.
Es wäre ein guter Teil, auch in sozialpolitischer Hinsicht, ein Fortschritt sozusagen. Ich wähle die englischen Ausdrücke nicht sehr gern, aber zurück zu den Wurzeln - also back to the roots - wie das früher zu Gotthelfs Zeiten so war und wie es der Abg. Gebhard Negele auch gesagt hat. Ich denke, damals waren die Familien noch in Ordnung. Damals war auch viel anderes noch in Ordnung, aber die heutige Zeit kann uns dazu auch einges bieten. Danke schön.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Der Abg. Jürgen Beck hat mir jetzt meine Frage doch eher beantwortet als der Abg. Heinz Vogt. Zentral ist nach meiner Ansicht eben doch die Frage: Wollen Sie den Kuchen nun neu aufteilen? Und da sagen Sie ganz klar: Das wollen wir! Ich denke, das war auch in der Interpellationsbeantwortung aus Sicht der Regierung so der Fall, oder wollen Sie den Kuchen eben mitunter auch vergrössern? Das war der zentrale Aspekt meiner Frage: In welche Richtung soll es hier ganz konkret gehen? Wollen Sie die LAK von CHF 9'000 auf CHF 6'000 reduzieren und entsprechend die ambulante Unterstützung von CHF 3'000 auf CHF 6'000 erhöhen? Das einfach so als Zahlenbeispiel. Dann bleibt der Kuchen mitunter gleich, es muss aber nicht sein. Und hier wäre doch auch für die Regierung massgebend zu wissen: Was will der Landtag? In welche Richtung soll es hier in etwa gehen? - sprich: Können gewisse Mehrkosten akzeptiert werden auf Seiten des Landtags oder kann es nur darum gehen, diese Kosten - man stelle sich diesen Kuchen vor - neu zu verteilen? Sie wissen ganz genau, dass diese Verteilung erhebliche Diskussionen auslösen wird. Da haben wir ja schon etliche Erfahrungen sammeln dürfen in den letzten Jahren, wenn es um die Verteilung eines Kuchens geht.
Betreffend meine falsche Wortwahl Interpellanten bzw. Postulanten ist mir anscheinend der falsche Begriff in meine Worte hineingeraten. Das war keine Absicht. Ich denke mir doch, die Interpellationsbeantwortung hat nach meiner Ansicht sehr schön ausgeführt, dass die Regierung das Problem erkannt hat. Die Regierung hat genau diese finanziellen Verhältnisse zwischen dem ambulanten und stationären Bereich aufgezeigt. Da sind auch die Zahlen - zumindest, was ich gesehen habe - im Postulat nichts Neues. Der Auslandvergleich ist allerdings neu, das muss ich zugestehen. Aber die konkreten hiesigen Verhältnisse wurden nach meiner Ansicht bereits in der Interpellationsbeantwortung klar kommuniziert. Und für mich hat die Regierung den Auftrag auch entsprechend mitgenommen. Ich sage jetzt einmal, ich habe das Vertrauen in die Regierung gehabt, dass auch gehandelt wird. Aber wie gesagt, ich unterstütze dieses Postulat. Damit habe ich keine Mühe. Ich frage mich einfach: Hätte die Regierung die Zeit für diese Postulatsbeantwortung nicht besser konkret in die Unterstützung der Familien, die diese Betreuung hier vornehmen, investiert? Es fragt sich, ob wir hier nicht einfach wieder eine gewisse Zeit verlieren. Aber in Gottes Namen, das wird jetzt so sein und wir werden dann sehen im Herbst oder wenn die Postulatsbeantwortung dann vorliegt, was die Regierung für Lösungsansätze hier bereitstellt. Aber zentral, wie gesagt nochmals: Was will man von der Regierung? Sagt man: Nein, der Kuchen darf nicht grösser werden, er soll neu verteilt werden, oder könnte man sich auch eine Vergrösserung dieses Kuchens vorstellen? Dann ist natürlich dann die Anschlussfrage: Wie finanzieren wir das?Abg. Andrea Matt
Ich möchte einfach nochmals betonen, dass ich es gesellschaftspolitisch schon für sehr wichtig erachte, dass Männer die gleiche Möglichkeit zur Pflege ihrer Angehörigen wie Frauen haben. Es gibt heute schon einige Männer, die sich in diesem Bereich engagieren. Sie sollten nicht gegenüber anderen Männern benachteiligt werden. Und ich finde, der Anteil der Männer, die sich in der Familie engagieren, der muss einfach - relativ gesehen - deutlich wachsen. Ich finde es deshalb wichtig, wenn wir jetzt neue finanzpolitische Massnahmen für Pflegende beraten werden oder im Postulat zur Prüfung vorsehen, dass bei all diesen Massnahmen auch geprüft wird: Werden dann nur wieder die Frauen motiviert, die Pflege zu übernehmen, oder schaffen wir nicht auch Möglichkeiten für Männer? Ich denke, in den Zeiten, in denen es immer mehr Ein-Kind-Haushalte gibt und in denen es eben dann vielleicht nur einen Sohn in der Familie gibt, in diesen Zeiten ist dieser Aspekt, dass Männer gleichberechtigte Pflege für ihre Angehörigen übernehmen können müssen wie Frauen, einfach ein wichtiger Aspekt. Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich jetzt doch noch aufgrund der letzten Voten melden: Grundsätzlich ist es ein Privileg, wenn man zu Hause gepflegt werden kann. Das ist eine Leistung, das ist etwas, was man nicht hoch genug einschätzen kann. Und Gott sei Dank, trotz dieses Missverhältnisses der Unterstützung oder Entschädigung für diese Pflege, geschieht das heute noch täglich, und zwar in überwiegendem Masse zu Hause auf Freiwilligenarbeit oder auch mit Löhnen oder Entschädigungen, die wirklich zu niedrig sind. Das zur Ist-Situation.
Auch heute noch, in der so genannten «neuen Zeit», gibt es das, nämlich Solidarität und Unterstützung für die Angehörigen, wenn sie in eine Notlage kommen. Speziell in der Situation der letzten Lebensphase ist es - meiner Meinung nach - die Verantwortung der Angehörigen, dort auch den Beitrag zu leisten, der notwendig ist, auch wenn er etwas über dem liegt, was normalerweise gefordert wird. Wie gesagt, das geschieht heute tagtäglich - und ich finde es auch gut so. Dass diejenigen, die das leisten und die das auch als Ersatz leisten, mittels Einkommen auch besser entschädigt werden sollen, dazu stehe ich auch. Dafür stehe ich ebenfalls ein. Wenn man hier aber dann sagt, das führt zu keinen Mehrkosten, dann ist das leider Gottes den Kopf in den Sand gesteckt, dann ist das Augenauswischerei, dann werden hier Hoffnungen geschürt, die nie eintreffen können.
Wir haben eine demografische Entwicklung. Es wird immer mehr Pflegefälle geben. Und wenn wir hier den Anteil der privaten Pflege besser entschädigen, dann wird das Mehrkosten geben. Ich wehre mich nicht gegen diese Mehrkosten, nur soll man dazu auch stehen. Darum bitte ich dann die Regierung schon, Ausführungen zu machen, wenn es darum geht, eine Abschätzung zu erstellen für eventuelle bessere Entschädigung der privaten Pflege als wie bisher, dass man auch sagt: Wo und wie könnte dann dieses finanziert werden?
Ich bin auch der Meinung, wir müssen dazu stehen, denn diese Aufgabe kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wenn man hier aber populistisch den Monatssatz in einem Pflegeheim mit CHF 9'000 ins Feld führt als Vergleich zu den Pflegekosten, die eine Pflegeperson mit CHF 3'000 bekommt, dann ist das Äpfel mit Birnen verglichen. Es ist überhaupt nicht die Rede, dass mit diesen CHF 9'000 Pflegeaufwendungen nur die Personalkosten abgedeckt sind. Ich finde es also nicht richtig, wenn man hier Äpfel mit Birnen vergleicht, sondern richtig wäre, klar dazu zu stehen. Wir wollen eine bessere Entschädigung dieser Arbeit, die nicht hoch genug eingeschätzt werden kann und wir werden auch Wege finden, dieses zu finanzieren, wenn wir alle der gleichen Meinung sind.
Wenn man die alten Zeiten heraufbeschwört und diese als Ideal darstellt, dann bitte ich doch eine Person, die sich vielleicht nicht mehr daran erinnern kann, wie die Pflegeheime früher ausgeschaut haben und unter welchen Verhältnissen die Personen auch zu Hause gepflegt werden mussten, wenn man das als Idealzustand hinstellt, dann schauen Sie sich bitte Dokumentationen aus dieser Zeit an. Dann werden Sie wieder in die Realität zurückkommen.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Was nun jetzt populistisch ist oder nicht, das sei dem Zuhörer anheim gestellt. Sie haben meine Aussagen anscheinend teilweise geschätzt. Da sind wir uns ja wirklich einig. Auch mich freut es, dass es das heutzutage noch gibt, dass sehr viele Menschen auch unter sehr grossen finanziellen und persönlichen Belastungen bereit sind, ihre Angehörigen zu pflegen. Das möchte ich natürlich wirklich erwähnt haben, dass das eine sehr wichtige Aufgabe ist. Ich hoffe auch, dass das in Zukunft so der Fall sein wird.
Wenn es darum geht, alte Zeiten heraufzubeschwören, dann geht es sicher nicht darum, Zustände in Pflegeheimen von früher - sprich Armenhäuser, wie sie früher genannt wurden - ins Feld zu führen, sondern es geht wirklich darum, dass ich damit sagen wollte, dass sich früher die Familie viel mehr um ihre Angehörigen gekümmert hat. Sehen Sie das als populistisch an oder nicht. Das ist eigentlich Ihre Einschätzung. Ob nun jetzt Äpfel mit Birnen verglichen worden sind, das möchte ich schon in Frage stellen. Ich denke mir, es handelt sich hier vielleicht eher um ein Vergleichen von verschiedenen Apfelsorten, aber sicher nicht von Äpfeln und Birnen. Ich habe nicht gesagt, es werde keine oder weniger Kosten verursachen, sondern ich habe gesagt, dass es unter Umständen möglich sein könnte - und das hat 1988 der Landtag auch schon festgestellt -, dass es durchaus möglich sein könnte, mit einer Verschiebung zur ambulanten Pflege nach Hause Gesundheitskosten zu senken. Ob das nun so ist oder ob das nicht so ist, das wird uns dann ja die Regierung in der Beantwortung dieses Postulates sagen können.
Mir ist auch durchaus bewusst, dass man einen Pflegeplatz zu Hause nicht eins zu eins mit einem Pflegeplatz in einem Heim vergleichen kann. Deshalb geht es ja auch nicht darum, dass man eine Verschiebung der Kosten vornimmt, wie das der Abg. Wendelin Lampert gesagt hat, von den Kosten von CHF 3'000 zu CHF 9'000. Ich habe das lediglich bildlich gesehen. Auch Sie wissen, dass der Kuchen gesamtheitlich ist. Es geht jetzt nur darum, klarzustellen: Was kostet mich ein solcher Platz? Welche Möglichkeiten habe ich, um Geld zu bekommen? Es geht schlussendlich darum, dass der ganze Kuchen mit sämtlichen Kosten aufgeteilt wird, und es geht nicht darum, dass die CHF 9'000 reduziert werden, damit die anderen CHF 3'000 aufgestockt werden können. Es geht um den gesamten Kuchen, der anteilsmässig verschoben werden kann.
Dann noch einige Worte betreffend die Auswirkungen: Wir wissen ja schlussendlich auch nicht, wie viele Heimplätze wir dann einsparen können, wenn sich für die Familien Möglichkeiten ergeben, ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen. Vielleicht können wir dann auf einige Heimplätze verzichten. Und es kann ja schlussendlich nicht sein, nur weil wir Millionen in die Heime investieren, dass wir dann auch gezwungen sind, diese Heimplätze auch zu füllen. Das kann es wirklich nicht sein. Ich denke, das wird auch nicht nötig sein. Ich glaube, es wäre der falsche Weg, wenn die Diskussion in diese Richtung geht. Die Regierung wird uns das Postulat beantworten und wird uns Lösungen aufzeigen. Dann werden wir sehen, wohin das führen wird.Abg. Heinz Vogt
Ich möchte mich auch noch zur Finanzierungsfrage äussern: Man muss sich einfach bewusst sein: Die Kosten haben wir jetzt schon. Wir haben bestehende Pflegeverhältnisse. Die werden von Angehörigen und Familienangehörigen, aber auch von engagierten Pflegekräften, die hinzugeholt werden, erfüllt und die Kosten tragen logischerweise hauptsächlich die Familien. Ich sage nicht nur im finanziellen Bereich, sondern man kann das vielleicht auch als Opportunitätskosten bezeichnen. Das Ganze wird von uns stillschweigend akzeptiert, nicht honoriert. Und das ist hier der Punkt. Man kann darüber diskutieren, ob der Kuchen jetzt fünf Millionen oder zehn Millionen ist. Dass ein solches Postulat für einen Bereich, der bisher unzureichend geregelt ist, gewisse Kostenfolgen verursachen wird, ich glaube, diesbezüglich bin ich kein Märchenerzähler. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Im Postulat steht aber auch geschrieben, dass Finanzierungsmodelle ausgearbeitet werden sollten. Ich habe in meinen Votum explizit auch erwähnt, dass unter dem Stichwort der Solidarität in Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden und auch einer Mitfinanzierung von Privaten mögliche Lösungen gesucht werden sollten.
Ich habe jetzt auch noch kein allgemein verbindliches Modell zur Verfügung. Ich glaube, das ist jedermann hier bewusst. Ich vertraue hier auf die Regierung, dass sie uns entsprechende Modelle und Vorschläge unterbreiten wird. Dann werden wir auch die Kostenfolgen explizit haben. Und diese Kosten selber zu berechnen ist es auch nicht. Aufgrund der Statistiken weiss ich nicht, wie viele Pflegeverhältnisse es in unserem Land von Jung bis Alt gibt. Wenn man diese Zahlen hat, könnte man zirka den Finanzbedarf ermitteln. Und das Weitere ist dann die Finanzierung.
Dann noch ein weiterer Punkt: Wenn man die CHF 9'000 pro Pflegeplatz betrachtet, dann ist es natürlich auch klar, dass man Äpfel nicht mit Birnen vergleichen kann. Ich glaube, das war auch nicht die Absicht des Abg. Jürgen Beck, sondern es ging ihm nach meinen Interpretationen darum, einmal die Grössenverhältnisse zwischen diesen beiden Kosten aufzuzeigen. Und es ging auch darum, dass man sieht, welche Kosten ein stationärer Pflegeplatz verursachen wird. Und wenn man die Personen, die zu Hause betreut werden, in die Pflegeheime einquartieren müsste, dann würde das natürlich entsprechende Kosten verursachen. Und wenn meine Zahl mit 80 Austrobrasilianerinnen stimmt, dann können Sie sich das selber ausrechnen. Das wären umgerechnet sicherlich 80 Personen. Dann können Sie gerade wieder ein Pflegeheim bauen - und dann haben Sie die Kosten auf dem Tisch. Wie gross der Kuchen in der Realität effektiv ist, weiss ich natürlich jetzt nicht. Aber es kann nicht sein, dass das einfach unter dem Stichwort «Ehrenamtlichkeit» akzeptiert wird und wir diese Problematik nicht aufgreifen.
Ich hoffe, dass ich jetzt dem Abg. Wendelin Lampert besser Auskunft gegeben habe, ansonsten soll er sich bitte nochmals melden. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch einmal ganz kurz auf die ersten Ausführungen des Abg. Jürgen Beck zurückkommen: Mit vielem bin ich einverstanden und kann es unterstützen. Nur teilweise aber kann ich seinen Aussagen «zurück zu den Wurzeln» zustimmen. Die gute alte Zeit war ganz und gar nicht immer nur eine gute Zeit. Es gab viel Überforderung und Elend in den Familien. Sind wir froh, dass es heute gute ausserhäusliche Betreuung für Pflegefälle gibt. Ich bin für eine bessere finanzielle Untestützung von häuslicher Pflege. Die Familie hat sich jedoch gewandelt. Man denke nur an die Kleinfamilien, an enge Wohnverhältnisse usw. Es soll jedoch nicht so weit kommen, dass Familienangehörige, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen nicht zu Hause betreuen können oder auch nicht wollen, sich zum Beispiel total überfordert fühlen, fast verurteilt werden und ein schlechtes Gewissen haben müssen. Häusliche Pflege braucht neben finanzieller Unterstützung viel psychische und physische Kraft. Bei Überforderung können Betreuende und Familien auch daran zerbrechen.Abg. Franz Heeb
Danke, Herr Präsident. Ich höre da von den Motionären verschiedene Ausrichtungen bezüglich der Bezahlung der ambulanten Pflege. Einerseits vom Abg. Heinz Vogt, dass das Geld kosten wird, dass mit einer Mehrbelastung zu rechnen ist, andererseits wiederum vom Abg. Jürgen Beck, dass unter Umständen es möglich sein könne oder werde, die Kosten zu verschieben. Und hier frage ich Sie schon, Herr Abg. Jürgen Beck: Wenn Kosten für das Land gleich bleiben sollen, wie soll diese Umverteilung funktionieren? In welchem Rahmen, in welcher Grössenordnung sehen Sie das? Und wo wollen Sie dann konkret das Geld wegnehmen?Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Um eine weitere Diskussion zu vermeiden, möchte ich darauf hinweisen, dass der Abg. Franz Heeb die Initianten wieder zu Motionären gemacht hat.
Allgemeines GelächterEntschuldigung, Postulanten natürlich. Jetzt haben wir dann alle Varianten durchgespielt.
Dann gebe ich das Wort dem Abg. Henrik Caduff. Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch einmal zurückführen auf den eigentlichen Grund dieses Postulates und auch noch einige Ausführungen machen zur jetzt laufenden Diskussion bezüglich der Finanzierung: Der eigentliche Grund ist ja, wie im Postulatstext ausgeführt - die kurzzeitige Pflege ist abgebildet - aber hier sprechen wir von der länger- und langfristigen Pflege oder hier haben wir den längerfristigen Horizont im Bild. Für die umfassende und längerfristige Betreuung und Pflege besteht Handlungsbedarf. Dies ist unbestritten. Im Postulatstext heisst es auch bezüglich der Finanzierung, der Landtag wolle beschliessen, dass in diesem Zusammenhang neue Finanzierungsmodelle geprüft werden. Dies beinhaltet natürlich auch, dass mit neuen Finanzierungsmodellen auch die Kosten steigen könnten. Es ist der Auftrag an die Regierung, das zu prüfen. Es wird hier also nicht vorgegeben, dass hier alles zu gleichen Franken- und Rappenbeträgen durchgeführt werden sollte.
Dann wurde auch von Kuchen grösser oder Kuchen kleiner machen gesprochen. Diese Frage wird dann ja die Postulatsbeantwortung bringen. Im Weiteren möchte ich erwähnen, dass die Punkte der Finanzierung, so wie sie jetzt vorgebracht werden und versucht wird, die Postulanten möchten hier gleich schon das Finanzierungsmodell mit dem Postulat mitliefern, dass es für mich - ich sage mal vorsichtig - den Nebel um sich hat des Scheingefechts, weil das VU-Postulat, so wie es vorliegt, die Sache im Kern trifft und die Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung, insbesondere der finanziellen Unterstützung der Pflege- und Betreuungsarbeit in den Familien, nun mal überfällig ist. Die Forderungen bezüglich der Zahlen der Finanzierung: Die Fragen dazu sind im Postulat festgehalten und die Regierung wird diese Fragen entsprechend beantworten. Besten Dank.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Um die Diskussion nicht unnötig in die Länge zu ziehen, versuche ich mich kurz zu fassen. Dennoch muss ich auf das Votum des Abg. Franz Heeb eine kurze Antwort geben: Das meiste hat der Abg. Henrik Caduff in seinen Ausführungen schon gesagt. Schlussendlich geht es darum, dass die Regierung eingeladen wird, Möglichkeiten zu prüfen und zu finden. Wenn Sie von mir erwarten, dass ich ein fertiges Finanzierungsmodell vorlegen würde, dann bräuchte ich auch kein Postulat zu schreiben und sie überschätzen meine Fähigkeiten. Aufgrund der fehlenden Zahlen - und die wird die Regierung nachliefern können - kann ich eigentlich auch nicht zu konkrete Aussagen machen. Mir fehlen zum Beispiel die Zahlen von 2005 und 2006, was die Kosten der häuslichen Pflege sind, und ich kann aus der Rubrik in der Statistik des AVW «häusliche Pflege» nicht herauslesen, was detailliert dort subsumiert wird, denn diese Rubrik wird als «Spitex» geführt. Ich habe auch keine Angaben über die Zahl der einzelnen Pflegegeldbezüger. Das wären dann schon Daten, die ich brauchen würde, um ein detailliertes Finanzierungskonzept erstellen zu können. Ich werde das aber vertrauensvoll in die Hände der Regierung geben. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Nachdem wir uns hier im Landtag befinden und der Landtag die finanzpolitische Verantwortung auch mitträgt bzw. mittragen sollte, haben wir die Pflicht, über die Finanzen zu diskutieren. Das ist meine Ansicht. Deshalb habe ich dann auch am Schluss meines Eintretensvotums die konkrete Frage gestellt. Ich denke, kurzfristig «befürchte» ich, dass es zu Mehrkosten führen wird. Eine Lösung, die dann mitunter von der Regierung aufgezeigt wird. Mittel- bis langfristig kann es durchaus so sein, dass sich dieses System dann ausgleichen wird. Das wurde in der Debatte doch treffend aufgezeigt. Das könnte sein, wohlverstanden. Aber was nicht angeht, ist, dass wir, wenn wir dann die Postulatsbeantwortung vor uns liegen haben, im Prinzip über diese finanziellen Konsequenzen nicht sprechen möchten.
Wie gesagt, wenn es Mehrausgaben geben sollte, dann muss sich doch der Landtag einfach auch irgendwo finden und sagen, wo wir diese Mehrausgaben wieder hereinholen. Es ist natürlich immer sehr schön, wenn man Geld ausgeben kann, wobei in diesem konkreten Fall diese Mehrausgaben für mich unbestritten sind. Denn ich denke mir auch - und das wurde, soviel ich die Diskussion jetzt gehört habe, von niemandem bezweifelt -, dass diese ehrenamtliche Tätigkeit gestärkt, gefördert werden sollte. Wir dürfen aber nicht in eine finanzpolitische Naivität verfallen und hier einfach sagen: Das Geld geben wir jetzt einmal aus, wo wir dann das Geld wieder hereinholen, das ist sekundär, das überlassen wir dann dem Herrn Finanzminister. So geht es nach meiner Ansicht nicht. Der Landtag trägt diese Verantwortung. Er kann nicht nur Geld ausgeben, er muss einfach auch irgendwo schauen, dass das ganze Budget bzw. die Landesrechnung in einem ausgeglichenen Verhältnis ist. Deshalb ist mir dann bei der Postulatsbeantwortung diese finanzielle Komponente äusserst wichtig. Und ich möchte dann einfach wissen, wie wir das bezahlen, also den konkreten Vorschlag der Regierung.Abg. Andrea Matt
Mir ist jetzt ein bisschen zu sehr der Schwerpunkt auf die Finanzierung, Finanzierungsmodelle und Geldleistungen gerutscht. Ich möchte nochmal in Erinnerung rufen, dass in der Literatur zu Pflegestrukturen immer wieder darauf hingewiesen wird, dass unbedingt für die Pflege ergänzende Infrastrukturen notwendig sind. Pflegende können diese Pflege über fünf Jahre nicht ununterbrochen und rund um die Uhr ausführen. Und deswegen brauchen sie Angebote, die sie zeitweise entlasten, indem die Pflege einfach zwischendurch auch von anderen Personen übernommen wird. Pflegende brauchen Zeit, um sich zwischendurch mit anderen Menschen treffen zu können. Und sie müssen auch einmal ein paar Tage völlig entspannen können. Sie müssen auch mal Urlaub machen können. Und dazu braucht es einfach Angebote, wie Tagesmütter oder Treffpunkte für demenzkranke Menschen, ehrenamtliche Seniorenbegleiterinnen oder -begleiter. Ich denke, es ist ganz wichtig bei der Beantwortung des Postulates, dass nicht nur Geldleistungen berücksichtigt werden, sondern dass man eben sagt: Es braucht Zeit- und Infrastrukturleistungen genauso wie Geldleistungen.Abg. Heinz Vogt
Ich glaube, die Ausführungen der Abg. Andrea Matt sind klar. Das deckt sich eigentlich auch mit unserem Postulat. Es war nie nur vom finanziellen Bereich die Rede. Der Abg. Wendelin Lampert hat nun auch erkannt, dass, wenn wir nicht handeln und hier eine Verteilungsgerechtigkeit schaffen, irgendwann uns die Kosten auf den Kopf zurückfallen. Ich denke, das ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass wir hier eine Entlastung schaffen. Und jeder, der sich damit befasst, erkennt die Richtigkeit von solchen Massnahmen.
Zur Finanzpolitik: Diese Sache ist für mich klar, dass, wenn Geld ausgeben wird, auch in irgendeiner Form wieder Geld eingenommen werden kann. Aber ich denke, hier hat die Regierung und insbesondere der Finanzminister auch eine gewisse Führungsaufgabe, diesem Punkt die entsprechende Beachtung zu schenken und insbesondere die Auswirkungen auf den Staatshaushalt entsprechend zu berücksichtigen. Und nochmals: Es ist hier ein Postulat. Die Regierung wird eingeladen und es ist keine Motion, wo schon was geändert wird. Wir haben dann anlässlich der Postulatsbeantwortung immer noch die Möglichkeit, über die vorgeschlagenen Massnahmen der Regierung zu diskutieren. Aber ich warne jetzt einfach davon, dass man jetzt schon wieder das Damoklesschwert Mehrausgaben hier ins Feld führt und das Ganze schlecht reden will.Abg. Josy Biedermann
Wie ich bereits früher einmal in einem Votum bemerkt habe, denke ich, es wäre einfach wichtig, dass in den Heimen Zimmer zur Verfügung gestellt würden, damit die Pflegebedürftigen vielleicht einen Tag und eine Nacht pro Woche regelmässig ins das Heim eintreten könnten, damit die Angehörigen entlastet werden, und zwar regelmässig entlastet werden, dass sie einfach wissen: Diesen Tag und diese Nacht habe ich frei.Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur kurz auf das Votum des Abg. Heinz Vogt eingehen: Ich fand die Diskussion ausgewogen und sachlich. Es geht nicht darum, gewisse Dinge schlecht zu reden, wenn man die Finanzen ins Spiel bringt. Es geht auch nicht darum, dass man gleich das Damoklesschwert über diese Thematik schwingen möchte. Aber es gilt einfach, gewisse Realitäten zu beachten. Das Grundanliegen wird hier von allen, glaube ich, geteilt. Das ist unbestritten. Das ergab sich auch für mich aus der Beantwortung der Interpellation. Aber wir müssen uns natürlich Gedanken machen auch, nicht nur - das ist klar - aber auch über die finanziellen Auswirkungen. Und ich glaube auch, dass wir hier es nicht mit der Frage zu tun haben: Wächst der Kuchen - oder wird er kleiner - oder wird er umverteilt? Ich glaube, beides wird die Folge sein. Allein aufgrund der demografischen Entwicklung wird diese Thematik in einem grösseren Ausmass auf uns zukommen. Von daher wird - das ist meine Meinung - der Kuchen automatisch grösser sein müssen. Und dann geht es um die Verteilung innerhalb dieses Kuchens. Und da kann man mit Fug und Recht diskutieren: Wie soll man das anders gegenüber dem jetzigen Zustand aufteilen? Und da - das ist, glaube ich, auch unbestritten - muss die ambulante Pflege und Betreuung gestärkt werden.
Es geht auch nicht nur rein um finanzielle Zahlen. Wenn, wie das treffend beschrieben wurde, viele aus nahe liegenden Gründen lieber zu Hause sind, ist das eine Steigerung der Lebensqualitität gegenüber dem Heim, wo die Betreuung auch sehr gut ist. Aber wenn man lieber zu Hause ist, ist das natürlich dann für den Einzelnen besser. Deshalb glaube ich, dass das eben in unser aller Verantwortung ist, nicht nur zu sagen: Der Finanzminister kann dann noch seinen Segen dazugeben, wie er das machen will. Wir müssen gesellschaftliche Realitäten beachten, die Konsequenzen aus diesen Realitäten auch finanziell abzuschätzen versuchen. Und dann muss man auch diese finanziellen Dinge ansprechen. Es geht nicht darum, den einen dann die Verantwortung zu überbürden. Sonst kommen wir hier nicht weiter und vielleicht auch in Voraussicht auf kommende Traktanden. Jeder hat berechtigte Anliegen, wie das hier auch der Fall ist. Und es sollte dann nicht so weit kommen, dass man alles für berechtigt erklärt, aber für die finanziellen Konsequenzen dann nicht mehr geradestehen will. Das möchte ich vermeiden, gerade im Sinne einer sachlichen Diskussion.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte die Voten auch unterstützen, wenn man sagt: Es kann nicht nur um die Finanzen geben, sondern es gibt diverse andere Aspekte, die zu berücksichtigen sind. Das unterstütze ich vollends. In letzter Konsequenz wurde dann der Begriff «Zeit» erwähnt. Das ist auch ein Aspekt. Zeit ist eben auch Geld und insofern wird dann vielfach ein Problem, sofern man es im Detail betrachtet, dann im Endeffekt eben doch irgendwo aufgrund der vorhandenen Finanzen erfolgreich sein oder scheitern. Deshalb scheint mir dieses Thema doch zentral.
Dann wurde die Verantwortung der Regierung angesprochen. Ich denke mir, der Herr Sozialminister hat seine Verantwortung wahrgenommen im Bereich der Interpellationsbeantwortung im April 2007, aber auch der Finanzminister nimmt seine Verantwortung wahr. Man kann aber die Verantwortung nur wahrnehmen, wenn man im Hohen Hause - sprich dem Landtag - auch gewisse Mehrheiten findet. Und hier wurde ich doch in der Vergangenheit teilweise erheblich enttäuscht. Ich erinnere liebend gerne an die Debatte betreffend die Neuverteilung der Kapital- und Ertragssteuern. Hierzu werden wir dann im Herbst wiederum das Vergnügen haben. Und da muss ich einfach sagen, da haben mich doch vor allem die Damen und Herren Postulanten erheblich enttäuscht in der Vergangenheit. Aber ich bin dann sehr froh, wenn man zukünftig - sprich bereits in diesem Herbst - auch die Verantwortung wahrnnimmt und nicht nur gut ist im Geld ausgeben, sondern eventuell auch im Geld einnehmen. Denn das ist die Glaubwürdigkeit. Man muss sich einfach die Frage vor Augen führen: Wie finanziert man gewisse Angelegenheiten? Und hier kann man schon nicht sagen: Die Regierung soll die Verantwortung wahrnehmen! Nein, der Landtag soll bitte schön die Verwantwortung wahrnehmen! Und dazu braucht es Mehrheiten in diesem Hohen Hause und die waren in der Vergangenheit teilweise eben nicht vorhanden. Und wie gesagt, ich hoffe dann auf den Herbst. Man kann ja im Leben auch etwas dazulernen und mitunter dann gewisse Verwantwortungen effektiv wahrnehmen. Aber hier die Verantwortung an die Regierung abzuschieben, das ist dann - nach meinem Dafürhalten - doch mehr als peinlich.
Abg. Heinz Vogt
Danke für die Steilvorlage. Ich glaube - und bitte hören Sie dann bei der Behandlung der Landesrechnung und bei der Erklärung der Geschäftsprüfungskommission genau zu - darin hat es einige diesbezügliche Ausführungen zu den grundsätzlichen Zielen der ganzen Ausgabenpolitik und auch zur Sozialpolitik, welche sich in den laufenden Beiträgen widerspiegeln. Ich denke, diese Debatte ist prädestiniert, dieses Problem zu umschreiben. Es ist ein Einzelvorstoss, ohne dass wir wissen, wohin wir wollen und wie sozialgerecht das Ganze ausgestaltet wird. Wir wissen, dass in diesem Bereich Ungerechtigkeiten herrschen. Wir wissen es und scheuen uns aber davor, anscheinend die finanzielle Verantwortung zu tragen. Das heisst aber auch, dass ich dann von Seiten der Regierung die Führungsverantwortung erwarte und dass die Regierung sagt, wo die Probleme sind. Wir haben einen Bericht zu den Sozialkosten und da muss ich dann vielleicht die entsprechenden Schritte, Konzepte und Ziele der Regierung definieren. Und dazu werden dann - ich nehme es jetzt aber noch nicht voraus - gewisse Ausführungen diesbezüglich zu hören sein.
Ich denke, wir müssen die Ziele definieren und hier dann die einzelnen Faktoren und Grundlagen schaffen, um das optimal auszugestalten. Und dazu gehört natürlich auch die Einnahmenseite. Da gebe ich Ihnen jetzt natürlich Recht. Ich glaube, die Diskussion ist soweit erschöpft. Ich wünsche mir nochmals und appelliere an den Landtag, dieses Postulat entspechend zu unterstützen und es nicht nur unter dem finanziellen Gesichtspuntk zu sehen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann frage ich die Regierung: Wünscht sie noch das Wort?
Die Regierung wünscht das Wort nicht. Dann möchte ich den Antrag der Postulanten wiederholen, der wie folgt lautet:
«Der Landtag wolle beschliessen:
- Die Regierung wird eingeladen, zuhanden des Landtages die aktuelle Situation in Liechtenstein im Bereich der amulanten Pflege und Betreuung darzulegen.
- Die Regierung wird weiters eingeladen, die Möglichkeiten zur Stärkung der ambulanten Strukturen im Bereich der Pflege und Betreuung zu prüfen und dabei insbesondere aufzuzeigen, wie die Pflege zu Hause in finanzieller und struktureller Hinsicht der Pflege und Betreuung im stationären Bereich gleichwertig ausgestaltet werden kann. In diesem Zusammenhang sollen neue Finanzierungsmodelle unter Einbezug der Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung geprüft und die rechtliche Ausgangslage in den benachbarten Ländern dargestellt werden».
Wer dem Antrag der Postulanten folgen will, dass das vorliegende Postulat an die Regierung überwiesen wird, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir Traktandum 3 erledigt. -ooOoo-