23. Mai 2007 | 816 | Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung,Betäubungsmittelgesetz, Rechtshilfegesetz(Abänderung) 2. Lesung |
Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Betäubungsmittelgesetzes und des Rechtshilfegesetzes (Nr. 2/2007); [1. Lesung: 15.03.2007]; Stellungnahme der Regierung (Nr. 52/2007); 2. Lesung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 1. Tag der Mai-Landtagssitzung fort. Wir kommen zu Traktandum 13: Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Betäubungsmittelgesetzes und des Rechtshilfegesetzes. Die Stellungnahme der Regierung liegt vor. Wir behandeln diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung.
Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 52/2007 und steht zur Diskussion.
Wenn es keine Wortmeldungen gibt, bitte ich, mit der 2. Lesung zu beginnen.
§ 20b Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 20b Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. § 64 Abs. 1 Ziff. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 64 Abs. 1 Ziff. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. § 104a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 104a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. 23. Mai 2007 | 817 | Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung,Betäubungsmittelgesetz, Rechtshilfegesetz(Abänderung) 2. Lesung |
§ 127 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 127 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Entschuldigung, ich glaube, wir müssen noch über den § 104a (neu) abstimmen.
Wer also dem § 104a (neu) zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann stimmen wir noch über § 127 Abs. 2 ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. § 130 Sachüberschrift und Satz 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 130 Sachüberschrift und Satz 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. § 143 Satz 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 143 Satz 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.§ 153a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 153a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
23. Mai 2007 | 818 | Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung,Betäubungsmittelgesetz, Rechtshilfegesetz(Abänderung) 2. Lesung |
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. § 165 Abs. 1 bis 3a wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 165 Abs. 1 bis 3a steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Ich habe anlässlich der 1. Lesung die Regierung gebeten, zu prüfen, ob die gravierenden Umweltdelikte der vorsätzlichen Gefährdung durch Verunreinigung der Gewässer und der Luft - § 180 StGB - und der vorsätzlichen Gefährdung des Pflanzen- und Tierbestandes - § 182 StGB - in den Vortatenkatalog der Geldwäschereibestimmungen aufgenommen werden könnten. Die Regierung kommt zum Schluss, dass sie an der von ihr vorgeschlagenen Formulierung festhalten möchte. Sie begründet dies unter anderem damit, dass gewisse Teilbereiche, wie die vorsätzliche Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlung sowie die vorsätzliche Gemeingefährdung bereits als Verbrechen ausgestaltet sind und insoweit Umweltdelikte bereits schon als Vortaten erfasst sind. Als Antwort auf diese Stellungnahme ist lediglich zu sagen, dass die von der Regierung zitierten Artikel nur einen kleinen Teil der Umweltdelikte abdecken. Ich stelle daher den Antrag, bei § 165 Abs. 1 und 2 die Art. 180 und 182 StGB aufzunehmen. Abs. 1 würde dann wie folgt beginnen: «Wer Vermögensbestandteile, die aus einem Verbrechen, einem Vergehen, nach den §§ 180, 182, 278» usw. lauten. Sinngemäss würde der Abs. 2 auch mit diesen beiden Artikeln ergänzt. Das heisst, in der zweiten Zeile wären dann die Artikel 180 und 182 einzufügen.
Wenn man bedenkt, welche schwer wiegende Folgen gerade solche Straftatbestände für Mensch und Umwelt haben können, so kann ich nicht verstehen, wieso diese Delikte nicht in den Vortatenkatalog aufgenommen werden sollten. Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Klimaerwärmung und die Notwendigkeit des erhöhten Umweltschutzes halte ich es für ein Gebot der Stunde, dass wir hier als Landtag ein Zeichen setzen. Ich glaube auch, dass die Liechtensteiner Finanzintermediäre keine Kunden schützen wollen, die derart gravierende Umweltschäden zu verantworten haben. Für mich geht es hier auch um den Ruf des Finanzplatzes und somit um den Ruf des Landes. Danke. Abg. Henrik Caduff
Danke, Herr Präsident. Den Worten des Landtagsvizepräsidenten ist nichts anzufügen. Ich unterstütze diesen Antrag ausdrücklich. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte etwas anfügen: Die Regierung hält an ihrem Antrag fest. Wir sollten mit der Aufnahme von Vergehen in den Geldwäschereitatbestand sehr, sehr vorsichtig umgehen. Wie Sie gesehen haben, sind nur einige wenige Vortaten dort aufgenommen. Verbrechen sind aufgenommen - und dazu gehören auch die Umweltdelikte. Wir haben das anlässlich des Berichts und Antrags und jetzt wieder ausgeführt. Wir wissen, dass auch die Rezeptionsgrundlage des österreichischen Strafgesetzbuches nicht weiter geht, als das was jetzt von uns hier vorgeschlagen ist. Danke.23. Mai 2007 | 819 | Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung,Betäubungsmittelgesetz, Rechtshilfegesetz(Abänderung) 2. Lesung |
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag des Landtagsvizepräsidenten abstimmen. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, würde der Antrag wie folgt lauten: Zuerst im § 165 Abs. 1 würde eingefügt: Wer Vermögensbestandteile, die aus einem Verbrechen, einem Vergehen, nach den §§ 180, 182 usw., der Antrag würde also lauten, die §§ 180 und 182 hier einzufügen.
Ich möchte zuerst über den Abs. 1 abstimmen: Wer dem Abs. 1 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
8 Stimmen bei 23 Anwesenden. Somit ist diesem Antrag bei § 165 Abs. 1 nicht zugestimmt.
Wir kommen nun zu § 165 Abs. 2, und zwar ebenfalls mit dem Einfügen von § 180 und 82. Wer dem Abs. 2 zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
9 Stimmen bei 23 Anwesenden. Damit ist diesem Antrag auch nicht stattgegeben worden.
Wir stimmen nun noch über den § 165 Abs. 1 bis 3a in der vorliegenden Form ab. Wer dem zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann können wir weiterlesen. § 167 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 167 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. § 216 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 216 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
23. Mai 2007 | 820 | Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung,Betäubungsmittelgesetz, Rechtshilfegesetz(Abänderung) 2. Lesung |
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. § 217 Sachüberschrift wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 217 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. § 218a Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 218a Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. § 277 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 277 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter.§ 278 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 278 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. § 278a wird verlesen.
23. Mai 2007 | 821 | Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung,Betäubungsmittelgesetz, Rechtshilfegesetz(Abänderung) 2. Lesung |
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 278a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. § 278b Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 278b Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. IV. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
IV. steht zur Diskussion.
23. Mai 2007 | 822 | Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung,Betäubungsmittelgesetz, Rechtshilfegesetz(Abänderung) 2. Lesung |
Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke, Herr Präsident. Kann die Regierung hier noch genau formulieren, wann das Gesetz in Kraft tritt?Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Hier sollte es «am Tage der Kundmachung» heissen.Landtagspräsident Klaus Wanger
Bestens. Dann heisst es: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft».
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Damit haben wir diese Gesetzesvorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
23. Mai 2007 | 823 | Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung,Betäubungsmittelgesetz, Rechtshilfegesetz(Abänderung) 2. Lesung |
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DER STRAFPROZESSORDNUNG
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung.
Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. § 15 Abs. 3 Ziff. 18 und 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 15 Abs. 3 Ziff. 18 und 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. § 97a Abs. 1 Einleitungssatz wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
§ 97a Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
23. Mai 2007 | 824 | Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung,Betäubungsmittelgesetz, Rechtshilfegesetz(Abänderung) 2. Lesung |
gesetz über die abänderung des betäubungsmittelgesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Behandlung einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Betäubungsmittelgesetzes.
Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 20 Abs. 2 Bst. b wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 20 Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann lesen wir weiter. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Betäubungsmittelgesetzes zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-
23. Mai 2007 | 825 | Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung,Betäubungsmittelgesetz, Rechtshilfegesetz(Abänderung) 2. Lesung |
gesetz über die Abänderung des rechtshilfegesetzes
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Rechtshilfegesetzes.
Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 51 Abs. 1a (neu) wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Art. 51 Abs. 1a (neu) steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Bitte weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir lesen weiter. III. wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Rechtshilfegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
-ooOoo-