Beschluss Nr. 79/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen) (Nr.67/2004)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 20: Beschluss Nr. 79/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen). Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 67/2004 steht zur Diskussion.Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren, guten Morgen. Die EWR-Kommission des Landtages hat in der Sitzung vom 28. Mai befunden, dass der Beschluss Nr. 79/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses der Zustimmung des Landtages gemäss Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung bedarf. Die neue Verordnung ist Teil einer umfassenden Reform, die im Dezember 2001 eingeleitet wurde mit dem Ziel, die bereits bestehende europäische Fusionskontrolle zu verbessern. Es soll damit das Prinzip zur Stärkung des Konzeptes der einzigen Anlaufstelle erleichtert werden. Den Unternehmern wird damit neu die Möglichkeit geboten, eine Verweisung der Prüfung an eine einzige Anlaufstelle bei EU-weiten Unternehmenszusammenschlüssen und Übernahmen zu beantragen. Dies ist vor allem bei einer Union mit nunmehr 25 Mitgliedstaaten sicher von grossem Nutzen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Klarstellung, dass die Kommission das Recht hat, alle wettbewerbsschädlichen Konstellationen in einem Zusammenschluss zu untersuchen, seien dies nun marktbeherrschende Stellungen eines einzigen Unternehmens, eine gemeinsame Marktbeherrschung von Duopolen oder eine kollektive Marktbeherrschung durch Oligopole. Eine weitere Änderung betrifft die flexibleren Untersuchungsfristen bei den drei Phasen- der Antragseinleitung
- der Entscheidung und
- den Verpflichtungszusagen.
Der so genannte Marktbeherrschungstest wurde angepasst und erfasst nun alle wettbewerbswidrigen Zusammenschlüsse, die die Preise in die Höhe treiben, die Auswahlmöglichkeiten einschränken und Innovationen hemmen, unabhängig davon, ob gleichzeitig eine marktbeherrschende Stellung bewirkt wird. Dem neuen Text zufolge ist ein Zusammenschluss zu untersagen, wenn dieser wirksamen Wettbewerb erheblich behindern würde. Diese Übernahme ist für Liechtenstein sicher nicht von grosser Bedeutung. Es ergeben sich auch aufgrund der Zustimmung zu diesem Beschluss keine finanziellen und personellen Auswirkungen. Ich werde diesem Beschluss meine Zustimmung geben.Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Kollegen, schönen guten Morgen. Der jetzt zur Behandlung anstehende Beschluss ist in sich, das heisst, inhaltlich nicht zu kritisieren. Kollege Markus Büchel hat einiges zum Inhalt gesagt. Ich werde das nicht wiederholen. Dennoch erlaube ich mir, einige Bemerkungen und einige Fragen im gegebenen Zusammenhang aufzuwerfen. Der vorliegende Beschluss betrifft offensichtlich die Unternehmenswelt. Das Änderungsvorhaben dieser so genannten Fusionskontrollverordnung durch die EU-Instanzen konnte jahrelang in der Wirtschaftspresse und in der juristischen Fachpublikation verfolgt werden. Das vorliegende Ergebnis, das seit anfangs 2004 vorliegt, wurde in-ternational breit diskutiert und vorgestellt. Die Unternehmen und Verbände der einzelnen Mitgliedstaaten wie auch die Mitgliedstaaten selbst wurden in diesem Prozess der Änderung der Fusionskontrollverordnung einbezogen und es fand meines Wissens eine breite Vernehmlassung statt. Im Anschluss an die Änderung dieser Verordnung in der EU ging es jetzt darum, diesen Rechtsakt auch in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses wurde offensichtlich am 8. Juni dieses Jahres gefällt. Diesen Beschluss gilt es jetzt hier abzusegnen. Zusammen mit diesem Beschluss respektive kurz vorher wurde auch das Abkommen zur Abänderung von Protokoll 4 zum EFTA-Überwachungs- und Gerichtshofabkommen zwischen den EWR/EFTA-Staaten abgeschlossen, und zwar am 4. Juni. Man findet dieses Dokument im Anhang im grünen Teil auf den letzten 25 Seiten. Angesichts der Bedeutung und des Umfangs in der Sache habe ich folgende Fragen im gegebenen Zusammenhang an die Regierung:- Inwieweit wurden die liechtensteinische Wirtschaft und die betroffenen Verbände, insbesondere die Rechtsanwälte, vor und während der Übernahme der Änderung zur Fusionskontrollverordnung einbezogen und konsultiert?
- Welche Reaktionen hat man bei diesen möglichen Konsultationen erhalten?
- Gab es Interessen liechtensteinischer Unternehmen und Unternehmensverbände zu berücksichtigen? Und wenn ja, welche?
- Inwieweit konnten sie Berücksichtigung finden?
- Wie wird dies generell bei andern Beschlüssen des Gemeinsamen EWR-Ausschusses mit ähnlichen Auswirkungen auf Liechtensteins Wirtschaft oder einzelne Unternehmen gehandhabt?
- Inwieweit kann also der Landtag davon ausgehen, dass die ihm vorgelegten Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses auch vorher mit unserer Wirtschaft oder den sonstig betroffenen Kreisen - es können in andern Fällen ja Sozialpartner, Interessengruppen, ja sogar Minderheiten sein -, dass dieses vorher abgesprochen wurde?
Ich danke der Regierung für die Beantwortung dieser Fragen.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Wie Sie ja schon gesehen haben, wurde dieser Beschluss am 8. Juni vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss beschlossen. Bei dieser Umsetzung geht es nun vorerst darum, dass wir hier diesen Beschlüssen 1 und 2 so weit zustimmen. Dann geht das Ganze ja letztendlich noch einmal zurück an die Kommission bzw. an den Ausschuss, der dann die Formulierung von Art. 13 und 22 letztendlich erst fasst. Und somit ist es im Moment diesbezüglich gar nicht möglich. Dann betreffend Vernehmlassung: In der kurzen Zeit wurde keine Vernehmlassung mit Wirtschaftsverbänden geführt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir über den Antrag der Regierung abstimmen, der wie folgt lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 79/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen».Wer diesem Antrag Folge leisten will, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch Traktandum 20 erledigt. -ooOoo-