Beschluss Nr. 153/2003 vom 7.11.2003 zur Änderung derAnhänge XI (Telekommunikationsdienste) und XIV (Wettbewerb) und Beschluss Nr. 11/2004 vom 6.2.2004 zur Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung), des Anhangs X (Audiovisuelle Dienste) und des Anhangs XI (Telekommunikationsdienste) des EWR-Abkommens (Richtlinien 2002/77/EG, 2002/19/EG, 2002/20/EG, 2002/21/EG, 2002/22 EG) (Nr.41/2004)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 29: Beschlüsse Nr. 153/2003 und Nr. 11/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses [Richtlinie 2002/77/EG der Kommission vom 16. September 2002 über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Wettbewerbsrichtlinie); Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie), Richtlinie 2002/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungsrichtlinie), Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie), Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie)]. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 41/2004 steht zur Diskussion. Abg. Alexander Marxer:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Es liegt uns der Bericht und Antrag vor, der sich mit den verschiedenen EG-Richtlinien auseinander setzt. Zusammengefasst sind die Richtlinien ein Bestandteil des Telekom-Reformpaketes. Mit diesen Richtlinien reagiert die Europäische Gemeinschaft auf die Liberalisierungsanstrengung des Telekommunikationsmarktes. Der Bericht und Antrag enthält im Wesentlichen fünf EG-Richtlinien und zwei Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses. Die Richtlinie 2002/77/EG beschäftigt sich mit dem freien Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze. Eingeschlossen in dieser Richtlinie sind elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, vertikal integrierte öffentliche Unternehmen, Frequenznutzungsrechte, Auskunftsdienste, Universaldienstverpflichtungen, Satelliten und Kabelfernsehen. Die Richtlinie verlangt, dass die Mitgliedstaaten keine ausschliesslichen oder besonderen Rechte für die Errichtung oder die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze oder die Erbringung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste gewähren und dass sie derartige Rechte aufheben. Die Mitgliedstaaten müssen durch entsprechende Massnahmen sicherstellen, dass jedes Unternehmen das Recht zur Erbringung elektronischer Kommunikationsdienste bzw. zur Errichtung, zum Aufbau und zur Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze erhält. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Erbringung elektronischer Kommunikationsdienste über eigene elektronische Kommunikationsnetze der Anbieter, über von Dritten bereitgestellte Infrastrukturen oder im Wege der gemeinsamen Nutzung von Netzen, sonstigen Einrichtungen oder Standorten keinerlei Beschränkung unterliegen. 18. Juni 2004 | 955 | EWR-Ausschuss-Beschluss Nr. 153/2003 und Nr. 11/2004 |
Die nächste Richtlinie 2002/19/EG beschäftigt sich mit dem Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung. Diese Richtlinie ist kurz Zugangsrichtlinie genannt. Diese Richtlinie fordert, dass für Unternehmen keine Einschränkungen bestehen, die sie daran hindern, untereinander Vereinbarungen über technische oder geschäftliche Zugangs- oder Zusammenschaltungsregelungen zu vereinbaren. Die Richtlinie fordert weiter, dass Netzbetreiber nicht verpflichtet werden dürfen, unterschiedliche Bedingungen für gleichwertige Dienste anzubieten, sofern der Zugang und die Zusammenschaltung gewährt ist. Das heisst, dass der freie Markt spielen soll.Die dritte Richtlinie 2002/20/EG beschäftigt sich mit der Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste, kurz Genehmigungsrichtlinie genannt. Ziel dieser Richtlinie ist es, durch die Harmonisierung und Vereinfachung der Genehmigungsvorschriften und -bedingungen einen Binnenmarkt für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste zu errichten, damit deren Bereitstellung in der ganzen Gemeinschaft erreicht wird. Ausser wenigen Ausnahmen sollten Unternehmungen nicht daran gehindert werden können, Kommunikationsnetze oder -dienste anzubieten. Die nächste Richtlinie 2002/21/EG beschäftigt sich mit dem gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der so genannten Rahmenrichtlinie. Ziel ist es, die nationalen Regulierungsbehörden damit zu beauftragen, im Sinne dieses Telekom-Reformpaketes zu handeln. Ferner muss die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden gesichert werden. Die letzte Richtlinie 2002/22/EG behandelt den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten. Sie wird auch kurz Universaldienstrichtlinie genannt. Diese Richtlinie betrifft die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste für Endnutzer. Sie zielt ab auf die Gewährleistung der Verfügbarkeit gemeinschaftsweiter, hochwertiger, öffentlich zugänglicher Dienste durch wirksamen Wettbewerb und Angebotsvielfalt und regelt gleichzeitig die Fälle, in denen die Bedürfnisse der Endnutzer durch den Markt nicht ausreichend befriedigt werden können. Das Telekom-Reformpaket verdeutlicht die Absicht der Europäischen Gemeinschaft, die Rechtslage zu schaffen, den Übergang von monopolistischen Staatstelekombetrieben zu privaten, im freien Wettbewerb stehenden Gesellschaften zu fördern. In Liechtenstein sind die zwei Hauptnetzanbieter LTN und LKW mit der Marke «Telekom FL» in Staatshand. Bei den EWR-Verhandlungen hat man sich dann geeinigt, dass es für Liechtenstein gewisse Ausnahmen geben solle. Diese sind im gemeinsamen EWR-Ausschuss-Beschluss Nr. 11/2004 folgendermassen aufgeführt: «Liechtenstein und seine nationale Regulierungsbehörde werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Bestimmungen dieser Richtlinie umzusetzen, jedoch sind bei der Bewertung der Umsetzung die besondere Situation Liechtensteins und die besonderen Umstände seines sehr kleinen Telekommunikationsnetzes, seiner Marktstruktur, seiner geringen Kundenzahl, seines Marktpotenzials und die Möglichkeit, dass der Markt versagt, zu berücksichtigen». Ich habe gewisses Verständnis für die speziellen liechtensteinischen Verhältnisse, kann aber auch daraus lesen, dass sich die jetzige Regierung gegen eine Privatisierung des Telekommunikationsnetzes sträubt. Dies ist auch daran zu erkennen, dass die meisten Aktivitäten, die genannten Staatsbetriebe auf eine wirkliche Privatisierung vorzubereiten, versandet sind. Man kann sogar weiter gehen und behaupten, dass die jetzige Regierung gegenüber dem EWR und der EG so tut, als ob man das Telekom-Reformpaket fördert und innerhalb Liechtenstein eine versteckte Netz-Monopolstrategie verfolgt. Ich möchte die Regierung auffordern, hier Stellung zu nehmen. Vielen Dank. Abg. Rudolf Lampert:
Aufgrund des Votums des Abg. Alexander Marxer kann ich darauf verzichten, die Richtlinien einzeln vorzustellen. Er hat das auf der Basis des Regierungsberichtes sehr gut gemacht. Ich möchte lediglich noch auf die Konsequenzen in Liechtenstein eingehen: In der Folge dieser Richtlinien soll die liechten-18. Juni 2004 | 956 | EWR-Ausschuss-Beschluss Nr. 153/2003 und Nr. 11/2004 |
steinische Umsetzung in einem neuen Kommunikationsgesetz und den zugehörigen Verordnungen erfolgen. Hier können ja gemäss Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses bei der nationalen Umsetzung die Situation Liechtensteins und dessen spezielle Umstände, insbesondere das Vorliegen eines kleinen Telekommunikationsnetzes und der mikrostaatlichen Marktstruktur, einer geringeren Kundenanzahl, dem geringen Marktpotenzial und die Möglichkeit, dass der Markt eben versagen würde, berücksichtigt werden, so wie es auch der Abg. Alexander Marxer teilweise schon ausgeführt hat. Mich würde bei der Umsetzung folgende Frage interessieren: Auf welche Kosten finanzieller Art muss sich die liechtensteinische Landesverwaltung diesbezüglich stützen? Ich habe auf Seite 13 gelesen, dass zusätzliche juristische Kapazitäten zwingend notwendig sind. Diese zusätzlichen Kapazitäten können vorübergehend mit externen Ressourcen abgedeckt werden. Ich habe folgende Fragen: Bestehen hier schon Vorstellungen? Wurden eventuell schon Verhandlungen mit solchen juristischen Kapazitäten externer Natur durchgeführt? Wird das schon in nächster Zukunft notwendig sein?Dann noch eine Anmerkung zur Aussage des Abg. Marxer: Wir haben uns schon einmal deshalb in der Wolle gehabt. Ich möchte hier noch einmal betonen, dass ich überhaupt nicht seiner Ansicht bin, dass das Netzmonopol - wie er es genannt hat - fallen muss, denn ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die Regierung richtig gehandelt hat, indem sie diese Netze beim Staat belässt. Wir haben das bei anderer Gelegenheit und bei anderen Staaten schon des Öfteren gesehen, dass die Netze ausgeblutet werden, indem sie bis zur Untauglichkeit ausgenutzt und anschliessend nicht mehr unterhalten werden. Und dann wird nach dem Staat gerufen, diese Netze wieder aufzubauen. Das darf meines Erachtens bei all unseren Netzen - ich denke hier an Wasser, an Strom, an Telekommunikation - all diese Netze müssen meines Erachtens in staatlicher Hand bzw. in der Hand von staatlichen Betrieben - wie immer dann die Rechtsform sein mag - bleiben. Und dafür werde ich mich auch einsetzen, denn ich sehe nicht ein, dass wir hier dieselben Probleme bekommen sollen wie sie in Amerika bestehen, wie sie in England und in anderen Staaten auch bestehen. Ich hoffe, dass die Regierung auch in dieser Richtung Absichtserklärungen abgeben kann, denn ich würde jeden anderen Weg für falsch ansehen, wenn hier allenfalls eine Privatisierung der Netze, welche die Grundlage für das Funktionieren dieses Staates und dieser Wirtschaft bilden, wenn hier dieses Funktionieren in Frage gestellt würde, indem diese Netze in private Hände gegeben würden. Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich werde diesem Richtlinien-Paket auch zustimmen. Wir haben in der Aussenpolitischen Kommission diese Vorlage behandelt. Liechtenstein hat gemäss dem hier angehängten Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses eine Ausnahmeregelung für ein Richtlinien-Paket erhalten, das sich allerdings besser auf sehr grosse Märkte anwenden lässt. Damit wird hier in Art. 1 der besonderen Situation Liechtensteins Rechnung getragen. Ich melde mich auch - wie zuletzt der Abg. Rudolf Lampert - zur finanziellen Entwicklung der Telekommunikationsarbeit innerhalb der Staatsverwaltung - sprich dem Amt für Kommunikation. Ich bin zuerst einmal enttäuscht, dass die Finanzkommission diese Vorlage nicht traktandiert hat. Diese Vorlage hat - die Regierung schreibt das auch richtig auf den Seiten 12/13 - finanzielle Konsequenzen. Das heisst, somit auch personelle Konsequenzen. Ich hätte erwartet, dass man diese Entwicklung einmal untersucht. Sie ist nicht gerade klein. Allein von der Rechnung 2002: Gemäss dem Budget 2004 steigen die Kosten dieses Amtes von damals CHF 1,3 Mio. im Budget 2004 auf CHF 1,74 Mio. an. Was ich hier entdecke ist eigentlich eine Art Widerspruch zu den Erläuterungen im Budget 2004 von Seite 81. Die Hälfte der budgetierten Mittel für Gutachten/Experten und Drittleistungen von CHF 800'000 im Jahre 2004 geht an das BAKOM im Rahmen der bekannten Leistungsvereinbarung. Das ist in Ordnung. Die andere Hälfte - sprich CHF 350'000, heisst es hier - stehen für den Zuzug externer Leistungen für das Jahr 2004 zur Verfügung. Das ist für mich ein horrender Betrag. Und dann kann man es nicht relativieren, indem man dann einfach sagt: Ja, eine neue Stelle werden wir wohl nicht direkt 18. Juni 2004 | 957 | EWR-Ausschuss-Beschluss Nr. 153/2003 und Nr. 11/2004 |
schaffen, weil wir diese 80 bis 100% - hier auf Seite 13 steht es so - nur für eine kurze Zeit brauchen, weil wir es dann voraussichtlich auf 30 bis 50% Stellenprozente reduzieren können. Das ist ein Widerspruch, wenn man dann für externe Experten sehr viel Geld ausgibt und hier von einer Stelle zwischen 80 und 100% spricht. Es ist natürlich einfach, mit externen Experten die Arbeit dann hereinzuholen. Dann müsste man das auch hier hineinschreiben, wie viel das kostet. Es ist sicher auch beachtlich, dass die Gehälter, die hier in diesem Amt neu für das Jahr 2004 ohne die Sozialbeiträge, die immerhin noch CHF 126'000 ausmachen, auf CHF 669'000 budgetiert sind. Das sind für mich auch nicht mehr nur wahrscheinlich die vier Stellen, die man für dieses Amt in der Regel und im Verlaufe der Entwicklung der Telekommunikation beansprucht hat und beanspruchen soll. Das ist eine schwer erklärungsbedürftige Entwicklung. Es stellt sich mir auch die Frage: Könnte in Anbetracht der Umsetzung solcher grossen Vorhaben, wie sie diese Richtlinien hier unserem Land vorgeben, nicht auch eine Zusammenarbeit mit einer Regulierungsbehörde gesucht werden, die aus einem EU-Land stammt? Wäre das nicht auch eine günstigere Lösung, denn diese Arbeit könnte wahrscheinlich auch mit mehr Erfahrung bewerkstelligt werden? Wir haben mit dem BAKOM wahrscheinlich - ich beurteile das so - eine gute Lösung im Zusammenwirken mit dem schweizerischen Markt gefunden. So könnte man eventuell auch eine Lösung finden, längerfristig mit einem Vertreter bzw. einer Behörde des EU-Marktes, eine ähnliche Zusammenarbeit zu klären. Danke. Abg. Ivo Klein:
Danke, Herr Präsident. Um es gleich vorwegzunehmen: Ich werde dem Antrag der Regierung auch zustimmen. Ich habe mich auch schon zu diesem Thema «Infrastruktur für Grundversorgung» geäussert. Auch ich bin - wie der Abg. Rudolf Lampert - der Meinung, dass diese Grundversorgung direkt oder indirekt in staatlichem Besitz sein soll. Die Erfahrungen, die in anderen Staaten mit der Privatisierung in diesem Bereich gemacht wurden, sind grösstenteils nicht sehr positiv. Ich erinnere noch an ein zweites Beispiel: In England wurde die Wasserversorgung zum Teil auch einmal privatisiert. Die Unternehmen haben versucht, die Gewinne zu maximieren und haben dann die notwendigen Unterhaltsarbeiten mit den entsprechenden Folgen nicht mehr geleistet, sodass die Wasserleitungen leck wurden usw. Also, auch ich spreche mich hier ganz klar dafür aus, dass diese Grundversorgung in staatlichem Besitz bleibt. Ich möchte aber auch noch an das Votum der Abg. Ingrid Hassler anschliessen und mich zur Personalsituation hier äussern: Es ist ja so, dass im Februar 2000 das Führungsteam das Amt für Kommunikation verlassen hat. Im Rechenschaftsbericht 2002 ist dann festgehalten, dass die Regierung sich entschieden hat, die Amtsleitung mit technisch ausgebildeten Führungskräften zu besetzen, was dann ja auch geschehen ist. In der Zwischenzeit wurde offensichtlich wieder ein Jurist angestellt, weil juristische Kapazitäten hier doch notwendig waren. In diesem Bericht wird jetzt geschrieben, dass weitere juristische Kapazitäten notwendig sind. Ich möchte hier vielleicht noch ein paar Bemerkungen zur Personalausstattung machen: Wir haben hier also - meines Wissens - vier Vollzeitmitarbeiter plus eine Sekretariatsstelle. Dann besteht ein Kooperationsvertrag mit der BAKOM in der Kostenhöhe von rund CHF 350'000. Die Abg. Ingrid Hassler hat das auch schon angetönt. Das entspricht kostenmässig rund zwei Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen. Dann werden rund CHF 400'000 für weitere Kosten für Gutachten und Experten budgetiert bzw. auch ausgegeben. Das entspricht kostenmässig nochmals etwa rund zwei Mitarbeitern. Und jetzt soll nochmals die Kapazität eines Vollzeitjuristen angeschafft werden, zumindest für zwei Jahre. Wenn ich die Kosten extern rechne, dann glaube ich, dass ich wahrscheinlich nicht so falsch liege, dass pro Tag etwa CHF 2'000 anfallen. Das wird wahrscheinlich nicht allzu viel sein. Wenn ich dann 5 Tage mal 40 Wochen rechne, dann habe ich einen weiteren Betrag von etwa CHF 400'000. Wir müssen uns einfach mal vergegenwärtigen, welche Kosten hier anfallen. Ich sehe schon ein, dass diese Umsetzung sehr viel Ar-18. Juni 2004 | 958 | EWR-Ausschuss-Beschluss Nr. 153/2003 und Nr. 11/2004 |
beit bringt. Ich glaube aber auch, dass wir uns Gedanken machen müssen, ob wir hier wirklich eine optimale Lösung haben. Die Abg. Ingrid Hassler hat einen Vorschlag gemacht, dass man mit deutschsprachigen EU-Regulierungsbehörden zusammenarbeiten könnte. Ich möchte hier noch einen zweiten Vorschlag unter diesem Gesichtspunkt machen: Es ist ja so, dass im Amt für Volkswirtschaft bei den Wettbewerbsbehörden beabsichtigt ist, einen Juristen für die Wettbewerbsbehörde anzustellen. Vielleicht würde es hier auch Kooperationsmöglichkeiten geben, denn ich glaube, dass wir hier sonst, wenn wir das alles zu den Stundensätzen für Juristen extern vergeben müssen, dass das sehr teuer werden wird. Danke. Abg. Alexander Marxer:
Ich habe kurz eine Stellungnahme zum Votum des Abg. Rudolf Lampert: Erstens nehme ich zur Kenntnis, dass der Abg. Rudolf Lampert eigentlich bestätigt, dass die Regierung eine Monopolstrategie bezüglich der Telekomnetze verfolgt. Zweitens möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Probleme in England und Amerika nichts mit Telekommunikation zu tun hatten, sondern mit der Stromversorgung und dem öffentlichen Verkehr. Vielen Dank.Abg. Rudolf Lampert:
Ihre Ausführungen zeigen mir, dass Sie sich eigentlich viel zu wenig mit dem Thema befasst haben, nämlich mit dem Thema «Monopolstellung und Zur-Verfügung-Stellung von Infrastruktur». Ich kann übrigens nur für mich und nicht für die Regierung reden. Sie können aus meinen Äusserungen nicht schliessen, dass das auch die Meinung der Regierung sein wird. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich mich auf jeden Fall dafür einsetzen werde, ob es nun die Meinung der Regierung ist oder nicht. Aber ob es nun Strom, Wasser, Gas oder was auch immer ist, ich kann Ihnen jedenfalls versichern, dass hier die Probleme vorprogrammiert sind. Der Abg. Klein hat das auch schon in Bezug auf das Wasser in England ausgeführt. Ich bin ganz einfach dafür, dass der Staat die Grundvoraussetzungen - und um solche handelt es sich hier - um das staatliche Zusammenleben überhaupt zu gewährleisten, nicht in fremde bzw. in private Hände gibt. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, dann gebe ich das Wort der Frau Regierungschef-Stellvertreterin Kieber. Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zuerst Stellung nehmen zum Votum des Abg. Alexander Marxer, wobei er eigentlich monopolistisches Denken der Regierung unterstellt. Dieses möchte ich ganz klar zurückweisen. Erstens steht die Regierung nach wie vor dazu - wie auch im Bericht und Antrag zur LTN damals ausgeführt -, dass das Netz im staatlichen Besitz bleiben soll. Weder Teile noch das gesamte Netz soll vom Staat weggehen. Das ist der erste Punkt. Was bedeutet dies nun? Bedeutet, wenn das Netz beim Staat ist, dass wir monopolistische Strukturen haben? Diese Frage kann ich eindeutig mit Nein beantworten, denn es gibt regulierte Interkonnektionspreise, die 100-prozentig sicherstellen, dass der Markt spielt. Jedermann kann zum gleichen Preis auf diesem Netz Leistungen beziehen oder laufen lassen. Im Unterschied zu früher existiert zwar seit 2003 ein Kostenrechnungsmodell, das erstens einmal vom Amt für Kommunikation genehmigt und zweitens notifiziert werden muss. Diese Forderung war auch früher schon relevant, wurde aber nie umgesetzt. Ich denke, hier wurde also einiges an Nachholbedarf gewährleistet, damit der Markt auch wirklich 18. Juni 2004 | 959 | EWR-Ausschuss-Beschluss Nr. 153/2003 und Nr. 11/2004 |
funktionieren kann. Also jeder Telekommunikationsanbieter kann zum gleichen Preis Interkonnektion beziehen. Ich möchte hier nur an die Voten verschiedener Abgeordneter anschliessen: Ich wünsche mir für Liechtenstein nicht, dass wir durch einen Verkauf der Netze eine Situation hätten wie dies beispielsweise in Amerika mit dem Verkauf des Elektrizitätsnetzes der Fall war. Ich bin der festen Überzeugung, dass Telefonie in einem Wirtschaftsstandort, wie Liechtenstein ihn darstellt, eine zentrale Rolle spielt. Wenn wir kommunizieren wollen, dann muss auch gewährleistet sein, dass die Kommunikation nach den neuesten Standards gewährleistet ist. Wenn die Netze veräussert werden, hat der Staat keinen Einfluss mehr auf die Qualität der Netze und auch auf die Umsetzung technologischer Entwicklungen. Das war ein Hauptpunkt, warum wir uns immer deutlich für die Beibehaltung der Netze in staatlichem Besitz ausgesprochen haben. Es kommt aber auch noch ein anderer Punkt dazu: Nur wenn die Netze auch wirklich so gepflegt werden, kann sichergestellt werden, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden können. Ich erinnere dabei beispielsweise nur an das Bankgeheimnis. Auch das ist sehr zentral für unseren Staat, dass wir mit den Möglichkeiten, die gegeben sind, sicherstellen können, dass Daten nicht in andere Hände gelangen. Sie werden mir jetzt gleich entgegenhalten: Es gibt immer Möglichkeiten, Telefonnetze anzuzapfen. Das kann ich nicht negieren, das stimmt. Aber der Staat hat so wesentlich bessere Einflussmöglichkeiten, um die notwendigen Massnahmen zu treffen. Dann komme ich zum Bereich der Umsetzung dieser Richtlinien: Wir werden uns nicht der Umsetzung entziehen können. Wie im Bericht und Antrag ausgeführt, hat das für uns auch Konsequenzen. Das neue Telekommunikationspaket, das die EU verabschiedet hat, ist auf grosse Märkte ausgelegt. Selbst mittlere Märkte wie die Niederlande haben bereits Probleme mit der Umsetzung und daher ist es auch leicht nachzuvollziehen, dass Liechtenstein als Kleinstaat noch mehr Umsetzungsprobleme hat. Die gröbsten Probleme dabei liegen darin, dass die Regulierungsbehörde jeden Markt, der marktbeherrschend ist, überwachen und regulieren muss. Wie Sie selbst leicht nachvollziehen können, ist bei uns jedes Unternehmen gleich marktbeherrschend. Die Auflagen, die hier seitens der EU gemacht werden, sind also sehr umfassend und für uns auch sehr schwierig umzusetzen. Dabei komme ich auch zur Aufforderung einiger Abgeordneter, dazu Stellung zu nehmen, warum denn im Amt für Kommunikation für Gutachter so viel Geld ausgegeben wird: Um die Verhandlungen mit den EU-Gremien, mit der Kommission, voranzutreiben, war es notwendig, einen international ausgewiesenen Experten beizuziehen, der bei den Verhandlungen anwesend war. Er hatte immer nur das Mandat so weit, dass er nur die Verhandlungen machen durfte, die auch wirklich abgesprochen waren mit dem Amt für Kommunikation und mit der Regierung. Der Leiter des Amtes für Kommunikation war bei den Verhandlungen immer selbst anwesend. Dass international renommierte Experten nicht für einen Stundenansatz von CHF 100 zu bekommen sind, leuchtet, glaube ich, auch ein, dass man dort Tagespauschalen entrichten muss, die etwas höher sind. Da liegen wir vollends im Vergleich mit Experten, die diese Regierung und auch die Vorgänger-Regierung immer wieder beigezogen hat. Dass die Auslagen im Jahr 2003 für Experten zudem noch höher zu liegen kamen als Jahre zuvor hat damit zu tun, dass sehr viele Konsultationsverhandlungen stattfanden. Diese Konsultationsverhandlungen haben immer zu Konsenslösungen geführt, die uns weitere Kosten erspart haben. Ich erinnere dabei nur an eine hängige Millionen-Beschwerde bei der damaligen Verwaltungsbeschwerdeinstanz, wobei dann ein Vergleich erzielt werden konnte, weil das Prozessrisiko für die LTN und dadurch dann natürlich auch für den Staat ein Vielfaches gewesen wäre. Dass solche Verhandlungen nicht einfach immer neben der täglichen Arbeit von den Angestellten in der Landesverwaltung mit betreut werden können, scheint mir nachvollziehbar. Es wurden bereits auch sehr viele Vorarbeiten zur Umsetzung dieses Telekommunikationspakets vorangetrieben. Das können Sie auch der Stellungnahme, welche die Regierung anlässlich der Sitzung der Aussenpolitischen Kommission gemacht hat, entnehmen. Wir hoffen, dass wir dieses Paket - und es ist 18. Juni 2004 | 960 | EWR-Ausschuss-Beschluss Nr. 153/2003 und Nr. 11/2004 |
ein reich befrachtetes Paket - noch in diesem Herbst in den Landtag bringen können. Das ist ein sehr hehres Ziel, aber wir setzen alles daran, dass dies möglich wird, weil es mir wichtig scheint, dass der Telekommunikationsmarkt funktionieren kann und auch aus der Kritik herauskommt. Im Unterschied zu früher gab es mit dem BAKOM damals noch keine schriftliche Vereinbarung, die klar und deutlich aufzeigte, welche Verhandlungsgegenstände das BAKOM für uns übernimmt. Welche Arbeiten übernehmen sie für uns? Und was sind dafür die Auslagen? Ich erinnere dabei an Nachtragskredite im Jahre 2002. Damals war der 1. Nachtragskredit, welcher darauf zurückzuführen war, dass es eben keine Vereinbarung gab, die dann nicht erlaubte, dass einfach jede Arbeit, die gemacht wurde, mit den Ansätzen, die das BAKOM festgelegt hatte, zu begleichen waren. Also, auch hier haben wir eine Flurbereinigung vorgenommen. Dann sprechen Sie noch die Besetzung des Amtes für Kommunikation an: In Tat und Wahrheit war bis Frühjahr 2004 das Amt für Kommunikation mit einer Person weniger besetzt als dies vorher unter der alten Leitung des Amtes für Kommunikation der Fall war. Dass dadurch auch nochmals Arbeiten anfallen können, die man «outsourced», verstehe ich persönlich gut. Ich möchte mit meinem Votum eigentlich nur vorgreifen und bei Ihnen dafür Verständnis schaffen, dass das nicht einfach Geld ist, das man braucht, ohne dass es auch wirklich notwendig wäre. Ich bin gerne bereit, im Rahmen des Telekommunikationspaketes, das umgesetzt werden muss, in der Finanzkommission darüber Auskunft zu geben, welche Arbeiten «ausgesourced» werden und welche Gutachten auch notwendig waren und sind. Dann haben Sie angesprochen, ob man nicht auch eine Regelung betreffend die Regulierungsbehörden finden könnte entweder mit deutschsprachigen Regulierungsbehörden oder mit einem Kooperationsvertrag mit dem BAKOM: Zur zweiten Anmerkung muss ich einfach vorausschicken: Die Schweiz ist nicht Mitglied des EWR und muss gewisse Sachen nicht umsetzen wie wir das müssen. Das BAKOM ist also vielleicht gerade in diesem Bezug nicht der 100-prozentig richtige Ansprechpartner. Aber wir werden dieser Frage gerne nachgehen und dies auch prüfen. Das heisst ja nicht, dass wir Sachen unbedingt selbst machen müssen, die wir über Kooperationsverträge mit anderen betreuen könnten. Zur Umsetzung der Richtlinien an und für sich habe ich keine negative Äusserung oder auch keine Frage gehört, welche zu einer der Teilrichtlinien aufgekommen wäre. Die Frage, die noch offen blieb - und die Frau Abg. Hassler hat dabei erwähnt, dass sich die Finanzkommission nicht mit dieser Thematik befasst hat - darauf möchte ich noch etwas genauer eingehen: Die Finanzkommission hat sich sehr wohl mit diesem Traktandum befasst, nämlich an ihrer Sitzung vom 26. Mai. Und auch dort kam die Frage auf, ob zusätzliche Stellen geschaffen werden müssen oder wie dieser Problematik begegnet wird. Die Regierung hat dort klar und ausdrücklich Stellung dazu bezogen, dass nicht daran gedacht wird, eine neue Stelle zu schaffen, dass aber in der Übergangszeit, wenn es in die Umsetzung geht, wenn die Strukturen und alles aufgebaut werden muss, externer Sachverstand zugekauft werden muss. Und im Bericht wird auch erwähnt, dass sich dieser in den ersten zwei Jahren auf 80 bis zirka 100% belaufen wird und voraussichtlich dann abgebaut werden kann bis zu 30%. Die Erfahrung wird zeigen, ob es dann überhaupt noch 30% braucht. Hier muss man Erfahrungen machen. Die Regierung sieht keine Anstellung vor, also weder befristet noch eine fixe Anstellung. Dann hat der Abg. Ivo Klein bemängelt, dass wir das neue Amt für Kommunikation mit technischem Personal beschickt haben. Ich kann Ihnen nur sagen: Das hat zu einer absoluten Marktberuhigung beigetragen, weil diese Personen ganz exakt wissen, worum es den einzelnen Unternehmern geht und welche technischen Umsetzungen ihnen Probleme machen. Wir waren in erster Linie der Meinung, dass die langfristige Ausgestaltung und Aufgabenbewältigung des Amtes für Kommunikation nicht in reinen Gesetzestexten münden kann, sondern dass dort Konsultationsverhandlungen, Gespräche und Beratungen mit Unternehmen stattfinden. Und ich bin nach wie vor überzeugt, dass diese Art der Besetzung sehr richtig war. Zumindest spricht für mich alles dafür, weil alle die Probleme, die wir früher mit dem Markt hatten, heute nicht mehr relevant sind. 18. Juni 2004 | 961 | EWR-Ausschuss-Beschluss Nr. 153/2003 und Nr. 11/2004 |
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort dem Abg. Alexander Marxer.Abg. Alexander Marxer:
Frau Regierungschef-Stellvertreterin Kieber, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie reden vom Netz in staatlichem Besitz, Sie reden von kontrollierten Preisen im Zusammenhang mit Interkonnektion - und gleichzeitig reden Sie vom freien Markt. Für mich sind kontrollierte Preise und Netz im staatlichen Besitz klare Anzeichen dafür, dass es sich um eine monopolistische Struktur handelt. Sind Sie doch so ehrlich und haben Sie so viel Mut, dass Sie wenigstens zugeben, dass Sie eine monopolistische Strategie - wie der Kollege Rudolf Lampert - verfolgen. Mein zweiter Punkt zum Datenschutz: Ich habe Ihre Ausführungen überhaupt nicht verstanden und kann nicht nachvollziehen, was Datenschutz mit einer monopolistischen Struktur oder Privatbesitz zu tun hat. Schauen wir uns nur das Internet an: Dort meine ich die Tatsache, dass die LTN und die Telekom die Netzbetreiber sind. Und das hat überhaupt nichts mit Datenschutz zu tun. Abg. Ivo Klein:
Ich möchte nur noch eine Bemerkung machen: So weit ich mich recht erinnere, habe ich von deutschsprachigen EU-Regulierungsbehörden und nicht vom BAKOM gesprochen. Aber das einfach zur Ergänzung. Abg. Alois Beck:
Ich sehe schon die morgige Schlagzeile im «Vaterland» bezüglich des Monopols. Weshalb brauchen andere Länder, wo anscheinend der Markt so spielt, Regulierungsbehörden? Diese Frage müssen Sie sich einmal stellen. Und was ist das Zentrale? Der Marktzugang ist eigentlich das Kriterium, worauf es ankommt. Was nützt es - ich sag einmal - wenn wir 1'000 Anbieter oder Netze - oder was auch immer haben - aber diese gewährleisten den Zugang nicht? Und ich würde mich nicht wundern, wenn hier nur theoretisch einmal die Diskussion aufgebracht worden wäre, dieses Netz und alles zu privatisieren, wie Sie das vorgeschlagen haben und wie es dann getönt hätte: Von Verscherbelung des Volksvermögens bis ich weiss nicht was. Bezüglich der durch die Zeilen durchschimmernden Kritik bezüglich der Besetzung des Amtes: Hier, wie schon festgestellt wurde, ist klar eine Verbesserung eingetreten, nur eben schon dadurch, dass diese Leute einen technischen Hintergrund haben. Ich kann mich an einen Bericht der Regierung aus früheren Tagen erinnern. Die alte Regierung schrieb einmal, man könne quasi nicht verstehen, wieso das nicht funktionieren solle, denn auf dem Papier stimme ja alles. Das ist genau der Punkt. Ich habe damals mit einer kleinen historischen Geschichte wie folgt geantwortet: Der Philosoph Hegel wurde vor ein paar hundert Jahren auch darauf aufmerksam gemacht, dass seine Theorien wenig mit der Wirklichkeit zu tun hätten. Darauf hat er geantwortet: «Umso schlimmer für die Wirklichkeit». Aber eine solche Antwort genügt den Marktteilnehmern nicht, wenn es nicht funktioniert. Und hier ist schon das Vorgehen der Regierung klar zu begrüssen, dass hier praxisbezogen der technische Hintergrund im Vordergrund steht. Ich bin mir auch ziemlich sicher: Wenn die Regierung Stellen beantragt oder in Aussicht gestellt hätte, hätte es geheissen: Was soll das? Jetzt haben wir eine Übergangszeit. Hier fallen bestimmte Arbeiten an, nachher weiss man nicht. Es wäre genau die Kritik gekommen: Man kann doch nicht jetzt aufgrund dieser Unsicherheit solche Stellen schaffen. In der Aussenpolitischen Kommission wurde eindrücklich geschildert, dass eben nicht nur Kleinst- oder Mikrostaaten hier Probleme bei der Umsetzung haben, sondern auch für uns relativ grosse Länder wie die Niederlande und dass diese Richtlinien auf für uns 18. Juni 2004 | 962 | EWR-Ausschuss-Beschluss Nr. 153/2003 und Nr. 11/2004 |
sehr grosse Märkte ausgerichtet sind, wie das in Deutschland der Fall ist. Und das versursacht solche praktischen Schwierigkeiten. Alle Redner haben sich für die Umsetzung dieser Richtlinien ausgesprochen, was nicht anders zu erwarten ist, und dann kommen eben diese praktischen Schwierigkeiten, die man jetzt vielleicht nicht im Detail genau vorhersehen und beschreiben kann. Und vor dem Hintergrund dieser teilweise noch Unklarheiten muss man eben dieses Paket würdigen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, frage ich die Regierung: Wünscht sie noch das Wort?Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur eine kleine Anmerkung betreffend das in Liechtenstein gewählte Konstrukt und die Beibehaltung des Netzes in staatlicher Hand machen: Das ist nichts Ausserordentliches für Kleinstaaten, da sind wir nicht ein Novum, sondern das ist etwas, das es in anderen Kleinstaaten auch gibt und genau gleich gehandhabt wird.Zu Ihrer Diskrepanz, die Sie festgestellt haben, Herr Abg. Marxer: Ich habe mich nicht dahingehend geäussert, dass Datenschutz im Internet gegeben ist. Diesen Konnex habe ich nicht gemacht. Und an die Adresse des Abg. Ivo Klein: Wahrscheinlich habe ich jetzt etwas vertauscht, weil ich nur stichwortartig mitgeschrieben habe, was aus den verschiedenen Voten eingegangen ist. Ich habe vermutlich den Kooperationsvertrag des BAKOM Ihnen anstelle der Regulierungsbehörden zugeschrieben. Ich bitte, dieses Versehen zu entschuldigen. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann können wir über den Antrag der Regierung abstimmen: Wer den Beschlüssen Nr. 153/2003 und Nr. 11/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir auch Traktandum 29 erledigt. -ooOoo-