ERGEBNIS DER VOLKSABSTIMMUNG ÜBER DAS RAUMPLANUNGSGESETZ VOM 27./29. SEPTEMBER 2002 (NR. 87/2002)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann kommen wir zu Traktandum 1: Ergebnis der Volksabstimmung über das Raumplanungsgesetz vom 27./29. September 2002, Bericht der Regierung Nr. 87/2002.Die Regierung hat uns mit Datum vom 1. Oktober den genannten Bericht zur Volksabstimmung über das Raumplanungsgesetz, die am 27. und 29. September dieses Jahres stattfand, zugeleitet. Bei einer Stimmbeteiligung von 61,6% mit 2'620 Ja-Stimmen, entsprechend 25,7%, und 7'561 Nein-Stimmen, entsprechend 74,3%, wurde das Raumplanungsgesetz abgelehnt.Der Bericht der Regierung über das Abstimmungsergebnis steht zur Diskussion.
Abg. Erich Sprenger:
Danke schön. Ich habe eigentlich mit Befriedigung festgestellt, dass ich den Volkeswillen in dieser Sache schon richtig eingeschätzt habe und muss eigentlich feststellen, dass die sehr massive Ja-Kampagne der Regierung fast eher zur ablehnenden Haltung in der Bevölkerung beigetragen hat. Zu dieser massiven Ja-Kampagne stellt sich für mich heute die Frage nach den Kosten. Ich werde aber in einer Kleinen Anfrage explizit und detailliert dann nach den Kosten fragen. Danke schön.Abg. Alois Beck:
Guten Morgen, Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube nicht, dass man diese zwar knappen, aber doch bemerkenswerten Äusserungen des Abg. Erich Sprenger einfach so unkommentiert ins Land ziehen lassen darf. Er hat unter anderem gesagt, dass die massive Ja-Kampagne zur Ablehnung in der Bevölkerung beigetragen habe. Er hat auch gesagt, dass er den Volkswillen richtig eingeschätzt habe. Ich glaube, es ist in diesem Hause unbestritten, dass das Resultat dieser Volksabstimmung zu akzeptieren ist. Hier gibt es überhaupt keine Diskussion, da gibt es nichts zu rütteln und zu deuteln. Aber, ich glaube doch, wenn wir immer - gerade im Zusammenhang mit der Verfassungsdiskussion - das Wort «Demokratie» in den Mund nehmen, dass es von dieser Warte aus gesehen doch noch einiger Erläuterungen bedarf.Ich habe den Eindruck, dass vielfach bei uns unter Demokratie das verstanden wird, dass, wenn es der eigenen Meinung dienlich ist, dass es dann als demokratisch gilt und alles andere eben nicht. Das ist so mein persönlicher Eindruck, den ich gerade in Zusammenhang mit dieser Volksabstimmung respektive im Vorfeld dieser Volksabstimmung bekommen habe.Es wurden aus meiner Sicht hier grundlegende demokratische Gepflogenheiten missachtet. Ich kann nur beispielsweise bei den Medien erwähnen, wo noch am Abstimmungs-Sonntag ein Ergebnis publiziert wurde, dass eine 92%-ige Ablehnung, bevor die Volksabstimmung über die Bühne ist, publiziert wurde. Ich finde das nicht verantwortlich. Es gibt in anderen Ländern teilweise sogar explizite Bestimmungen, dass solche Umfragen bis zu einem bestimmten Zeitraum vor der Abstimmung nicht mehr publiziert werden dürfen, weil eine gewisse Beeinflussung und Manipulation hier nicht mehr auszuschalten ist. Und wer ist nicht gerne auch bei den Siegern und möchte hier noch auf diesen Zug aufspringen?Es wurde auch gesagt, dass am Volk vorbei regiert wurde und man habe es versäumt, mit den Menschen zu reden. Ich zumindest kann mich nicht erinnern, dass mehr versucht wurde als bei dieserVorlage, mit der Bevölkerung ins Gespräch zu kommen. Und sonst soll mir jemand aufzeigen, wo anders das der Fall war. Und ich muss hier ganz klar auch der Regierung einmal ein Kränzchen winden. Ich glaube nicht, dass hier mehr möglich gewesen wäre, um an die Leute heranzukommen, sei es über die Medien, sei es im direkten und persönlichen Gespräch.Es sei zu wenig auf die Bedenken und Bedürfnisse der Bevölkerung eingegangen worden, hiess es, vor allem die einseitige Informationspolitik ist auch hier beim Abg. Erich Sprenger wieder angeklungen. Und hier muss man dann schon an die andere Seite den Vorwurf machen, mit welchen Unterstellungen hier operiert wurde. Überreglementierung ist noch ein harmloses Wort. Aber, was heisst das überhaupt? Welcher Zweck wird mit einer Vorlage überhaupt beabsichtigt? Es wurde zu wenig auf die Ängste eingegangen. Wie hätte ein solches Eingehen ausschauen sollen? Hätte man in einer Abstimmungsbroschüre sagen müssen, dass es jetzt nur noch Enteignungen gibt, wenn man doch weiss, dass das nicht stimmt? Hätte man hier sagen müssen, dass die jungen Liechtensteiner ins Ausland getrieben werden, wenn sie noch zu Grund und Boden kommen wollen, wenn man doch weiss, dass das nicht stimmt? Hätte man sagen sollen, dass die Mieten explosionsartig in die Höhe schnellen, wenn man doch weiss, dass das nicht stimmt? Und hier frage ich mich: Was wird hier unter sachlicher Information verstanden? Ich hatte das Gefühl, dass die einzelnen Fragen von der Regierung durchaus im Detail aufgenommen und mit einer sachlichen Begründung beantwortet wurden. Aber in dieser kurzen Frist dürfte es naturgemäss schwierig sein, gegen Schlagworte wie zum Beispiel Enteignung anzukommen.Abschliessend noch eine Bemerkung bezüglich Volkswillen: Wie eingangs erwähnt: Es gibt hier nichts zu deuteln und zu rütteln. Das Abstimmungsresultat ist zu akzeptieren und das ist so. Aber es ist doch eine Pflicht der Regierung und auch des Landtages, gerade im Vorfeld einer solchen Abstimmung, die Bedeutung und Zukunftsfähigkeit eines solchen Vorhabens zu dokumentieren, und wenn man immer zum Vornherein quasi umfragemässig die Meinung des Volkes aufnehmen würde, dann wären wir jetzt beispielsweise auch nicht beim EWR oder bei anderen Organisationen. Es ist doch auch die Pflicht für eine Regierung oder für den Landtag, bestimmte Dinge aufzuzeigen und eben einer sachlichen Diskussion zuzuführen. Und diese kurzen Bemerkungen eben im Umfeld der vielgerühmten oder geschmähten Demokratie oder dessen Verständnisses, da, glaube ich, haben wir schon noch etwas Handlungsspielraum. Wie gesagt: Es sollte nicht darum gehen, nur wenn einem etwas passt, das dann im Sinne der Demokratie zu verfolgen und sonst eben nicht.
Abg. Wendelin Lampert:
Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich auch noch kurz zum Votum des Abg. Erich Sprenger äussern. Der Volksentscheid ist zu akzeptieren, da gibt es nichts zu deuten. Wie dieser Entscheid jedoch zustande gekommen ist - oder besser gesagt - wie gewisse Exponenten - und diese sehe ich vor allem auf Seiten der VU - möchte ich schon noch dokumentieren. Wenn natürlich Leute, welche unter der Regierung Frick noch für die Raumplanung eingestanden sind, für eine extremere Vorlage sogar in der Kommission mitgearbeitet haben, dann plötzlich - siehe da - kommt die neue Regierung und man kehrt die Meinung um 180 Grad, das finde ich allerdings nicht sehr glaubwürdig. Ich denke, auch diese Leute verstehen den Begriff «Nachhaltigkeit» in einem äusserst primitiven Bereich - würde ich einmal sagen - und auch ihr Denkansatz scheint sich anscheinend wirklich nur auf eine vierjährige Periode zu beschränken.Wo ich auch erhebliche Mühe habe - das muss ich Ihnen schon sagen und dies auch in Ihrer Eigenschaft als Vizevorsteher der Gemeinde Triesenberg: Sie wissen sehr genau, wie die Finanzen in der Gemeinde Triesenberg ausschauen würden, wenn der Finanzausgleich nicht wäre. Und ich wünsche Ihnen dann viel Vergnügen im nächsten Jahr, wenn dann eventuell durch das wirtschaftliche Umfeld auf dieser Erde die Finanzen nicht mehr so reichlich fliessen werden, wie Sie dann den Bürgern das erklären. Sie wissen ganz genau, welche Erschliessungen bzw. welche Infrastrukturen aufgebaut werden müssen. Aber, wie gesagt: Anscheinend scheint Nachhaltigkeit hier keinDenkansatz zu sein. Hier habe ich doch erhebliche Mühe und ich möchte sagen, dass ich froh bin, dass ich diesen Entscheid nicht mitverantworten muss. Ich muss den Entscheid ja nur mitfinanzieren. Aber Sie tragen die Verantwortung. Wie Sie das dann einmal eventuell Ihren Kindern erklären werden, dazu wünsche ich Ihnen viel Vergnügen.Abg. Paul Vogt:
Ich nehme diesen Volksentscheid auch zur Kenntnis. Er ist eindeutig und in seiner Deutlichkeit für mich nicht unerwartet. Ich habe hier wie der Abg. Erich Sprenger auch vorausgesehen, dass das Volk sehr deutlich dazu Nein sagen wird. Aber ich bedauere diesen Entscheid ganz ausserordentlich. Ich halte diesen Entscheid für falsch und möchte das auch in dieser Deutlichkeit sagen. Ich halte mich überdies für verpflichtet, weiterhin für eine gute Raumplanung zu kämpfen. Das bin ich meinem Gewissen gegenüber verpflichtet und das bin ich der Zukunft unserer Kinder gegenüber verpflichtet. Ich kann mich als Politiker nicht einfach immer danach richten, wie der Wind geht, ich kann mich nicht danach richten, wie Umfragen in der Bevölkerung aussehen, sondern ich habe mir in dieser Sache - und das darf ich aufgrund meiner Mitarbeit in der Kommission sagen - eine fundierte Meinung gebildet. Ich habe auch versucht, diese Meinung nach aussen zu vertreten und bei den Stimmberechtigten hinüberzubringen. Das ist zu einem sehr grossen Teil nicht gelungen. Aber ich stehe nach wie vor dazu, dass es ein notwendiges Gesetz ist und wir auch in dieser Richtung trotz des Volksentscheids weitermachen müssen. Ich akzeptiere den Volksentscheid aber ohne Wenn und Aber. Wir müssen jetzt einfach in die Zukunft schauen und nach anderen Möglichkeiten suchen.Lassen Sie mich noch zwei, drei Worte sagen zum Verlauf der Abstimmungsauseinandersetzung: Mich hat - das muss ich leider sagen - das Vorgehen der Regierung befremdet. Ich denke, die Regierung hat sich in dieser Sache finanziell zu stark engagiert. Ich schätze und attestiere Herrn Regierungsrat Alois Ospelt ein ehrliches Engagement. Ich kenne ihn seit vielen Jahren und weiss, dass ihm die Raumplanung und unsere Umwelt ein Herzensanliegen ist. Dafür möchte ich ihm auch danken. Ich halte es aber trotzdem für äusserst problematisch, wenn die Regierung für eine einzelne Abstimmung so ausserordentliche finanzielle Mittel aufwirft.Lassen Sie mich kurz repetieren, was alles gemacht wurde: Ein Film zur Raumplanung wurde realisiert. Weiter wurde eine Inserate-Kampagne finanziert. Für mich war es völlig widersinnig, dass gleichzeitig Pro- und Kontra-Inserate durch die Regierung finanziert wurden. Das kann es doch nun wirklich nicht sein, dass die Regierung, wenn sie eine Meinung vertritt, sowohl Inserate publiziert, die dafür wie auch solche, die dagegen sind. Die Regierung soll eine klare Meinung äussern und soll dazu stehen. Wenn es Gegner gibt, dann sollen diese Gegner ihre Inserate selber finanzieren. Schliesslich wurde auch noch eine Fernsehsendung finanziert. Ich denke auch, diese Aktionen dürfen nicht als Massstab für künftige Abstimmungsauseinandersetzungen gelten, sondern hier muss die Regierung klar zurückbuchstabieren. Für die Meinungsbildung in politischen Auseinandersetzungen sind in erster Linie die Parteien zuständig und hier muss ich die Parteien kritisieren. Ich habe es klar vermisst, dass sich die Parteien stärker engagiert haben. Ich hätte von allen Parteien eine klare Abstimmungsparole erwartet. Ich hätte erwartet, dass auch jene Partei, nämlich die VU, die diesem Gesetz zu Gevatter stand, sich auch im Abstimmungskampf dafür eingesetzt hätte. Leider war das - abgesehen von ganz wenigen einzelnen Parteimitgliedern - nicht der Fall.Aber, wie gesagt: Grundsätzlich ist es Aufgabe der Parteien - und dafür erhalten sie vom Staat auch Geld - sich meinungsbildend zu betätigen. Ich möchte die Parteien einfach aufrufen, hier vermehrt ihrer Verantwortung nachzukommen.Zuletzt noch der Blick in die Zukunft: Da möchte ich gerne von der Regierung wissen: Welche Konsequenzen zieht sie aus diesem Abstimmungsergebnis? Ich habe bereits gesagt, dass für mich die Raumplanung weiterhin ein wichtiges Anliegen bleibt. Aber, ich denke, für die Regierung ergibt sichdamit ein unmittelbares Problem. Was passiert mit der Stabsstelle für Raumplanung? Wie geht es in den nächsten Jahren weiter mit der Landesplanung?Abg. Helmut Bühler:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Meine Vorredner, die Abgeordneten Alois Beck, Wendelin Lampert und Paul Vogt, kann ich nur unterstützen. Das Resultat der Abstimmung ergab eine schmerzliche Niederlage nicht nur für die Regierung, sondern auch für den Landtag. Der Landtag hat schliesslich mit 23 Stimmen dem Gesetz zugestimmt. Hier nutzt keinerlei Schönfärberei mehr. Das Resultat ist derart niederschmetternd, dass ich mir vorstellen kann, dass in Sachen Raumplanung für die nächsten Jahrzehnte Ruhe sein wird. Den Gegnern der Gesetzesvorlage ist es gelungen, im besonderen Mass auch über die Medien äusserst negativ auf die Vorlage einzuwirken, dass selbst Mieter an die Urne gegangen sind, welche über keinen Bodenbesitz im Fürstentum Liechtenstein verfügen.Ich frage mich schon: Warum ist es zu diesem - auch für mich - enttäuschenden Resultat gekommen? An einer der ersten Fraktionssitzungen seit meiner Wahl als Landtagsabgeordneter habe ich damals selbst gesagt, dass das Raumplanungsgesetz in dieser Form in den Kübel geworfen werden kann. Von da an aber wurde diese Gesetzesvorlage dermassen intensiv und konstruktiv überarbeitet, dass ich voll und ganz, ja mit Überzeugung, hinter diesem Gesetz stehen konnte. Anscheinend ist diese klare und eindeutige Verbesserung nicht bis ans Volk gelangt. An Regierungsrat Alois Ospelt richte ich meinen herzlichen Dank für seine geleistete Arbeit, besonders für sein Engagement, für seine Überzeugung und für seine Offenheit vor den Bürgerinnen und Bürgern an den Gemeindeveranstaltungen im ganzen Land. Jedoch haben alle diese Bemühungen keine Früchte getragen. Die Medien wurden benutzt, um negative Schlagzeilen in den letzten Tage zu verbreiten und mit Inseraten, wie zum Beispiel, dass der Mietzins von 10 bis 15% bei Annahme des Gesetzes steigen werde, dass der Boden derart rar werde, dass unerschwingliche Preise dafür bezahlt werden müssten und dadurch sogar Liechtensteiner in der Schweiz Wohnsitz nehmen müssten und vieles, vieles mehr.Mit dieser Kampagne ist es gelungen, das Gesetz zu zermürben. Selbst jene Abgeordnete, die an der Ausarbeitung des Raumplanungsgesetzes unter der Regierung Frick mitgewirkt haben, wie der Vaduzer Bürgermeister Karlheinz Ospelt oder auch der ehemalige Regierungsrat Heinz Frommelt, scheuten sich nicht, mit ihren Parolen gegen das Gesetz Stimmung zu machen. Ich glaube, auch im Wahlprogramm der VU-Fraktion schien die Raumplanung auf, nur die neue Spitze stand nicht mehr dahinter, obwohl auch gerade sie Verantwortung tragen gegenüber den Bürgern und dem Lande, mit unserem Boden massvoll und nachhaltig umzugehen. Anscheinend wurde die Raumplanung aus deren Sicht als besser empfunden als jene, die sich den Gegebenheiten und für unsere Zukunft massgebliche von innen heraus bestimmte Entwicklung unserer Wohnkultur angestrebt hätten. Niemandem wäre auch nur ein Quadratmeter Boden weggenommen worden. Mit der Annahme des Gesetzes wäre gleich viel bebaubarer Boden vorhanden gewesen. Hinter vorgehaltener Hand wird schon davon gesprochen, dass wir zu einem Stadtstaat verkommen, dass Gemeinden zusammenwachsen und vieles mehr. Am Beispiel Vaduzer Städtle und Äeule wird deutlich, wenn man weiss, dass nur noch etwa sechs Personen im Kern wohnen, wohin unkontrollierte Raumplanung führt.Mit der Angst wurde Politik gemacht. Nicht Vernunft, Nachhaltigkeit oder Zukunftsvisionen für unsere Heimat haben gesiegt. Jede Gemeinde wird nach wie vor mit Raumplanung konfrontiert sein. Bei der nächsten Vorlage wird man zumindest sehen, wie sich die Landschaft verändert, wie sich Bauten auftürmen und Strassen sich breit machen, ganz nach dem Gutdünken jener Personen, die auf eine bewusste und intelligente Steuerung des Landes verzichten. Liechtenstein hat Grenzen. Diese Grenzen fangen bei der zur Verfügung stehenden Bodenfläche an. Vermehren lässt sich der Boden nicht. Unsere Bevölkerung jedoch wächst weiterhin sehr stark. Täglich werden neue Arbeitsplätze geschaffen, täglich kommen neue ausländische Arbeitskräfte dazu, täglich nimmt der Verkehr zu. DerAufwand, den die Regierung mit dieser Kampagne betrieben hat, lässt sich für mich durchaus vertreten. Zum Schluss noch ein Satz: Liechtenstein hat eine Chance verpasst.Abg. Peter Lampert:
Guten Morgen, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann die Voten der Vorredner Alois Beck, Wendelin Lampert, Paul Vogt und Helmut Bühler nur unterstützen. Ich finde es schade, dass so viele Halb- und Unwahrheiten kommuniziert wurden. Zum Beispiel mit dem Inserat, das vermutlich von privater Seite bzw. von gewissen Gewerbetreibenden finanziert und womit ausgesagt wurde, dass der Bodenpreis und der Mietzins um 15 bis 20% steigen wird. Ich bin über das Abstimmungsresultat sehr enttäuscht. Ich hoffe nur, dass uns die Natur verzeiht, wenn wir nicht auf sie schauen, nicht auf sie hören und sie in der Raumplanung auch nicht berücksichtigen. Danke.
Abg. Erich Sprenger:
Danke schön. Ich muss noch zwei, drei Bemerkungen loswerden: Ich hätte nicht gedacht, dass dieses erste Traktandum so eine riesige Diskussion auslöst. Der Abg. Wendelin Lampert hat mich auf die Zone in Triesenberg angesprochen. Ich möchte dazu klar festhalten: Wir sind hier in einer Landtagssitzung, nicht in einer Gemeinderatssitzung. Ich muss aber doch feststellen, dass wir in der Gemeinde Triesenberg vermutlich eine der vernünftigsten Zonen gemacht haben. Wir haben laut Expertenaussagen noch die Möglichkeit, unsere Bevölkerung innerhalb der heute ausgeschiedenen Zonen zu verdoppeln. Es gibt Gemeinden, so wie ich informiert bin, die sie aber problemlos noch vervierfachen können. Und auch diese relativ vernünftige Bauzone in Triesenberg braucht noch weitere Erschliessungen, die mit dem Raumplanungsgesetz nicht mehr möglich gewesen wären. Und dann wurde den Gegnern vorgeworfen, dass man mit so genannten «Schlagworten» versucht hätte, die Bevölkerung gegen das Raumplanungsgesetz aufzuwiegen. Genau das Gleiche wurde von den Befürwortern auch gemacht. Ich erinnere mich jetzt explizit nur noch an den Ja-Spruch, dass man die Verkehrsprobleme mit dem Raumplanungsgesetz lösen würde. Meine Damen und Herren: Mit dem Raumplanungsgesetz lösen wir absolut keine Verkehrsprobleme. Danke.
Stv. Abg. Alexander Marxer:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich möchte mich grundsätzlich der Meinung des Abg. Paul Vogt anschliessen. Ich persönlich habe mit grosser Überraschung die grosse Diskrepanz zwischen Volkswillen und der Meinung des Landtages und der Regierung wahrgenommen. Ich möchte deshalb zwei Fragen an die Regierung stellen. Erstens: Gibt es eine Absicht der Regierung, dieser Diskrepanz auf den Grund zu gehen? Und zweitens: Gibt es eine Absicht der Regierung, sich weiter für eine verbesserte Form des Raumplanungsgesetzes einzusetzen? Vielen Dank.Abg. Ivo Klein:
Danke schön. Herr Präsident, meine Damen und Herren. Guten Morgen. Eines vorweg: Ich habe das Raumplanungsgesetz, so wie es vorlag, als vernünftigen Kompromiss empfunden und habe dem im Landtag auch zugestimmt. Ich habe mich an diesem berühmten Sonntag auch als Wahlverlierer gesehen. Aber, ich glaube, die Ablehnung dieses Gesetzes entbindet uns nicht von der Raumplanung. Raumplanung ist eine öffentliche Aufgabe. Hier wurde von einigen Votanten ein sehr düsteres Bild bezüglich der zukünftigen Entwicklung dieses Landes gezeigt. Ich glaube, wir haben sicher nicht mehr die optimalste Form, wie wir Raumplanung betreiben können. Aber es gibt nach wie vor sehr gute Instrumente, um hier wirklich eine geordnete Entwicklung zu ermöglichen. Und die gilt es vermehrt wahrzunehmen. Ich teile jetzt also die Meinung nicht, dass wir jetzt aufgrund dieser Ablehnung im Land einfach Wildwuchs haben werden. Danke.
Abg. Peter Sprenger:
Herr Präsident, Damen und Herren Kollegen. Wenn ich schon an anderer Stelle als Untersteller und unanständiger Austeiler apostrophiert werde, erlaube ich mir auch in diesem Zusammenhang eine Bemerkung zu machen, die sehr einfach ist: Also, meine Analyse hinsichtlich des Wahlresultates ist einfach, trifft für mich aber trotzdem den Kern der Sache und versucht irgendwo, die ganze Brutalität des Resultates aufzufangen. Ich bin mir auch bewusst, dass ich mir damit - sollte ich mich noch einmal breitschlagen lassen und kandidieren - wenig Sympathien und somit auch wenig Stimmen hole. Ich tue es aber trotzdem.Wenn es in diesem schönen Land Liechtenstein um Boden und damit um Geld geht, dann kann man mit Angstmacherei jederzeit eine Mehrheit erzielen. Das ist für mich der Kernpunkt, um den es hier geht. Das war beim Wohnbauförderungsgesetz so und hat sich jetzt beim Raumplanungsgesetz wiederholt. Ich bedauere dies und befürchte, dass uns dieses kurzfristige Profitdenken eines Tages einholen wird.Abg. Donath Oehri:
Ich möchte in dieses Lamento nicht weiter einstimmen. Ich möchte nur eine Aussage richtig stellen, da doch ein Betroffener hier nicht anwesend ist in diesem Saale. Doch zuerst trotzdem eine kleine Vorbemerkung: Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Raumplanungsgesetz mit Deutlichkeit abgelehnt worden wäre, wenn sich kein einziger Gegner zu Wort gemeldet hätte. Es ist jetzt wirklich falsch, wenn man von Angstmacherei usw. spricht und sich irgendwelche Schuld zuschiebt. Was ich richtig stellen wollte - die Abgeordneten Wendelin Lampert und Helmut Bühler haben es gemacht: Sie haben festgestellt, dass der damalige Abgeordnete und heutige Bürgermeister Karlheinz Ospelt zur Zeit der Regierung Frick sich noch für das Raumplanungsgesetz ausgesprochen habe, und dass er in der Landtagskommission mitgearbeitet habe. Dann, nachdem die Regierung gewechselt hat, habe er seine Meinung geändert. Ich kann Ihnen sagen, dass der frühere Abgeordnete und Bürgermeister Karlheinz Ospelt sich immer gegen das Raumplanungsgesetz ausgesprochen hat, und zwar sehr vehement dagegen ausgesprochen hat, auch als der damalige Regierungschef Mario Frick hier vorne diese Vorlage vertreten hat. Er hat auch in der Landtagskommission nicht einfach zugestimmt. Viele Artikel sind mit vier zu eins Stimmen beschlossen worden. Es ist wirklich falsch und unfair, ihm hier irgendwelche Meinungswechsel zu unterstellen.Abg. Alois Beck:
Auf das letzte Votum betreffend die Aussagen des Vaduzer Bürgermeisters möchte ich jetzt nicht eingehen. Davon kann sich, glaube ich, jeder selber ein Bild machen. Ich kann die Analyse des Abg. Peter Sprenger zu 100% unterstützen. Das war auch mein Eindruck, dass sich eben durch diese Angstmacherei jederzeit eine Mehrheit - in diesem Falle dagegen - erzielen lässt. Und hier geht es eben darum, für uns - das wollte ich in meinem Eingangsvotum etwas beleuchten - für uns geht es darum, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst sind. Es ist sehr leicht, etwas zu verhindern. Aber es ist unendlich schwer, etwas durchzubringen, vor allem, wenn es um solche Themen geht, die dann vermeintlich oder nicht vermeintlich aus der Sicht des Bürgers noch das Portmonee betreffen.Bezüglich der Angstmacherei - hier vielleicht noch eine kleine Klammerbemerkung: Es ist interessant, wie im Zusammenhang mit der Verfassung das Thema «Angst» oder «Angstmacherei» behandelt wurde. Ich glaube, hier bekam man doch ein Lehrstück davon, wie man mit Angstmacherei eine Abstimmung - je nachdem - gestalten kann.Ich möchte noch auf das Votum des Abg. Erich Sprenger zu sprechen kommen: Ich kann mich erinnern, als vor bald zehn Jahren, in den Jahren 1993/94 in Triesenberg - da gab es noch keine Zonenplanung - der damalige Vorsteher mindestens bei jedem zweiten Satz gesagt hat: Jetzt brauchen wir eine Raumplanung, jetzt brauchen wir eine Zonenordnung. Diese Aussagen hatten den einfachenGrund: Die Finanzen haben das erforderlich gemacht. Wir erinnern uns: Zu jenem Zeitpunkt - das war vor der Einführung der Mehrwertsteuer - war schon die Diskussion: Ja, wie gehen wir jetzt mit den Finanzen um? Müssen wir die Ausgaben eindämmen oder müssen wir Mehreinnahmen beschaffen? Derzeit ist das wieder in den Hintergrund gerückt, aber für die Zukunft wird das, glaube ich, wieder eine entscheidendere Frage sein. Wir können nicht einfach beliebig planen. Es ist mir klar: Wir haben jetzt schon zum Teil Instrumente, wo das nicht beliebig gemacht wird. Aber ich glaube, im Sinne einer langfristigen Perspektive müssen sich hier eben auch die Gemeinden über das hinaus bewegen. Hier wären die Gemeinden in eigener Verantwortung gefordert gewesen. Und ich bin mir sicher, dass es vielleicht nicht morgen, aber ganz sicher übermorgen - nicht im wörtlichen Sinne -, dass es wahrscheinlich fast die gleichen Kräfte - wenn sie dann noch an der Macht sind - monieren, dass man hier eine Planung oder Koordination - oder was auch immer - haben müsste, wenn es dann darum geht, gewissen Begehrlichkeiten von Bürgern nicht jederzeit zu entsprechen, sondern auf eine langfristige Entwicklung verweisen zu können. Das wird dann nicht unter allen Umständen möglich sein. Gerade durch diese massive Ablehnung - zumindest ist das mein Eindruck - wurde vielen Bürgern vermittelt und - ich weiss nicht, inwiefern das zutrifft - zum Teil sogar versprochen: Jetzt ist es dann wieder gut möglich, Bauzonen zu erschliessen. Das war der Eindruck von mir aus Gesprächen nach der Abstimmung. Das ist das Ungute an dieser Entwicklung. Das möchte ich hier ganz klar sagen, das wird später auf uns zukommen.Dann die Schlagworte: Ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass gesagt wurde: Mit dieser Raumplanung sei das Verkehrsproblem gelöst. Also, meines Wissens hat man gesagt: Für gemeindeübergreifende Dinge, auch im Verkehrsbereich, braucht es eine bessere Koordination, und hier haben wir einen Rahmen, um diese Voraussetzungen zu schaffen. Aber ich kann mich nicht erinnern, dass gesagt wurde, zumindest nicht hier, dass damit das Verkehrsproblem gelöst werden sollte.Noch zu den Kosten: Es ist berechtigt, dass diese Frage gestellt wird. Aber ich befürchte, dass es darauf hinausläuft und in der Öffentlichkeit dann so wahrgenommen wird, dass in Zukunft Initiativen oder Referenden zu stark unter dem Kostenaspekt betrachtet werden. Es war ja auch so beim Little Big One, glaube ich, dass der Vaduzer Bürgermeister gesagt hat: Ja, aber das ist ja gewaltig, was dieses Referendum kostet. Hier kommen wir doch in ein gefährliches Fahrwasser, dass wir dann die Volksrechte zu stark unter dem Kostengesichtspunkt betrachten. Es ist richtig, dass die Kosten auch zur Debatte gestellt werden können. Meine Befürchtung ist nur, dass man jetzt dann auf dieser Schiene dann interpretieren könnte, vor allem extern. Für mich war zum Beispiel neu, dass die Regierung auch die Nein-Inserate finanziert hat. Aber ich lasse mich in dieser Beziehung gerne belehren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Ton in diesen Inseraten von der Regierung massiv finanzielle Unterstützung bekommen hat.Dann zu den Kosten: Als es darum ging, früher einmal die so genannte Krankenkasseninitiative mit einer gesünderen Lösung zu bodigen, hat man keine Kosten gescheut - möchte ich auch einmal sagen. Es wäre vielleicht auch interessant, auch solche Dinge einmal in Erfahrung zu bringen. Wie gesagt: Das Ergebnis scheint uns allen klar, hier gibt es nichts zu rütteln. Ich hoffe nicht, dass ich dann morgen in der Zeitung lese, dass an dieser Aussage gezweifelt wurde. Aber lassen wir uns einmal überraschen.
Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch ein Votum zur Position «Überreglementierung» halten: Am Montagmorgen nach der Abstimmung über die Raumplanung lag ich in meinem Bett und musste tatsächlich über Radio L erfahren, dass die gleichen Herren, die noch vor dem Abstimmungswochenende die Überreglementierung angesprochen haben, nun der Ansicht sind, nun bestehe erheblicher Koordinationsbedarf. Ich wünsche diesen Damen und Herren viel Vergnügen beim Koordinieren ohne die Grundlagen.Dann zu den Investitionen bzw. zu den Kosten der ganzen Kampagne: Ich denke mir, diese Kosten wären sehr wohl nachhaltig investiert gewesen, sofern das Gesetz angenommen worden wäre. Mit diesem Gesetz hätte man erhebliche - ich bringe das halt hier wieder - Infrastrukturkosten ersparen können. Ich kenne die Kosten nicht im Detail. Ich denke mir aber, diese Rechnung müssen wir nicht machen, das Einsparpotenzial wäre enorm gewesen.Zum Bürgermeister von Vaduz: Nach meinem Informationsstand hat er bei der Endabstimmung zum Kommissionsbericht zugestimmt. Ich meine, es ist halt so im Leben. Vielleicht hat man mit einzelnen Positionen Probleme, aber summa summarum betrachtet war der Kommissionsbericht anscheinend akzeptabel. Ich halte es hier mit dem Abg. Paul Vogt: Wer kein Rückgrat hat, braucht eine dicke Haut. Das scheint so zu sein als Politiker.Dann noch zum Abg. Erich Sprenger: Ich sprach vor allem die zweite Etappe der Bauzone am Triesenberg an. Und ich frage mich einfach: Wie werden Sie diese Erschliessungskosten bezahlen? Dazu wünsche ich Ihnen viel Vergnügen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Alois Ospelt.Regierungsrat Alois Ospelt:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Vorerst bin ich froh darum, dass das Hohe Haus dieses Ergebnis der Volksabstimmung nicht einfach kommentarlos zur Kenntnis genommen hat. Ich bin auch froh um die gemachten Äusserungen. Auch ich mache aus meiner Enttäuschung über diesen negativen Volksentscheid keinen Hehl, auch heute hier nicht. Es ist zu konzedieren, dass es nicht geglückt ist, im Rahmen der Informationskampagne, die wir geführt haben, den Stimmberechtigten die Botschaft und vor allem die Bedeutung dieser Gesetzesvorlage, die wesentlich in die Zukunft gerichtet war, für unser Land deutlich zu machen. Ich persönlich bedaure diese negative Entscheidung. Es gilt auch festzuhalten, dass unserem Land nun auch für die nächste Zeit ein wichtiges Element, ein wichtiger Baustein, für eine gute und koordinierte räumliche Gestaltung unseres Lebensraumes fehlt. Ich meine auch, es fehlt eine Grundlage vor allem für eine Raumentwicklung, die auch den nachfolgenden Generationen - ich betone nochmals - den grösstmöglichen Spielraum offen lässt.Es gilt aber auch festzuhalten, dass wir natürlich mit der Ablehnung dieser Gesetzesvorlage nicht am Nullpunkt stehen. Wir haben gesetzliche Grundlagen. Auf der kommunalen Ebene ist die Zuständigkeit im Gemeindegesetz seit eh und je für die örtliche Planung verankert. Die war ja auch durch das Raumplanungsgesetz direkt nicht tangiert, sondern im Wesentlichen eben sogar verstärkt worden. Wir haben auch auf Landesebene für die überörtliche Wahrnehmung der Verantwortung im Bezug auf die Raumentwicklung wenige, nach Auffassung der Regierung und der Planungsfachleute eindeutig unzulängliche, rechtliche Grundlagen, und die liegen im Baugesetz von 1947. Aufgrund dieser Grundlage besteht ein fachlich, rechtlich und auch politischer Zustand weiterhin, den man mit der Raumplanungsgesetzesvorlage beseitigen wollte.Es besteht selbstverständlich weiterhin auch der politische Auftrag zur Planung und Gestaltung unseres Staatsgebietes, unseres Raumes, in Liechtenstein. Es fehlen aber - das habe ich gesagt - eben präzise rechtliche und materielle Spielregeln. Die Regierung bleibt wie bisher Genehmigungsinstanz für die planungsrechtlichen Entscheide der Gemeinden. Die Regierung wird nach geltendem Recht weiterhin nicht nur eine Rechtmässigkeitsprüfung vornehmen, sondern auch eine Zweckmässigkeitsprüfung solcher Entscheide. Die Regierung selbst verfügt nicht im benötigten Umfang überplanungsrechtliche Regeln und Grundsätze in der nötigen Klarheit und damit bleibt nachgewiesenermassen - das zeigen die Probleme, die wir seit Jahren bzw. seit langem haben und das zeigen auch die Agenden, die die Gerichte beschäftigen - damit bleibt viel planungsrechtliches Konfliktpotenzial auch in der Zukunft bestehen und das belastet eindeutig auch die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Staat. Die Regierung wird zu prüfen haben, welches politisch realisierbare - das ist zu unterstreichen - welches politisch realisierbare Vorgehen und welches fachlich zweckmässige Vorgehen nun gewählt werden soll. Es bleibt, wie gesagt, die Verpflichtung für Staat und Gemeinden, im Bereich des Planungsrechtes im Interesse des Volkswohls tätig zu sein. Und es bleibt uns die Herausforderung der anstehenden Probleme auch in der räumlichen Entwicklung, auch bezogen auf überörtlichen Verkehr, Verkehrslösungen, bezogen auf die Pflege und Erhaltung der Naturlandschaft, in Bezug auf die Weiterentwicklung der sehr weit gediehenen und weit ausgedehnten Infrastrukturen mit entsprechenden Folgekosten, es bleibt die Herausforderung, auf einer vertretbaren Grundlage in Bezug auf die Raumordnung mit unseren Nachbarstaaten in einen Dialog zu kommen, denn wir haben ja auch die internationale Dimension der Raumordnung, sei es im Rahmen der Alpenkonvention oder sei es auch im Rahmen des Europarechtes zu berücksichtigen.Dieser negative Volksentscheid in einer wesentlichen, ganz zentralen Planungsfrage, Raumordnungsfrage, ist letztlich, wenn man die historische Entwicklung beachtet, nicht überraschend. Unser Land ist spätestens seit den 60er Jahren bemüht, eine räumliche Ordnung zu gestalten. Die verschiedenen Regierungen haben sich mit dieser Thematik auseinander gesetzt und nach Lösungen gesucht. Ich erinnere an die Orts-, Regional- und Landesplanung in der zweiten Hälfte der 60er Jahre, die bis heute wesentliche Grundlagen, wissenschaftliche Grundlagen, an und für sich für eine geordnete Raumentwicklung liefert. Auf dieser Grundlage wurde ständig weiter gearbeitet. Wir sind Ende der 60er Jahre mit einem Teilresultat, mit einem Teilergebnis - ja, wir haben ein Teilergebnis erzielt, indem das Berggebiet mit der Berggebietssanierungs-Verordnung eine rechtliche Grundlage für seine Entwicklung bekommen hat. In Bezug auf Entwicklung des Talgebietes fehlen die entsprechenden Normen bis heute. Ich möchte nochmals daran erinnern, dass 1991 im Landtag die Regierung mit einer Motion verpflichtet wurde, diesen Fragen wiederum nachzugehen. In Klammer bemerkt, muss man auch festhalten, dass sich die Voraussetzungen, unter denen Planungsrecht geschaffen werden soll, im Laufe der Zeit eigentlich ständig verschlechtert haben, denn es wurden ständig mit der Entwicklung Fakten gesetzt, die das Erstellen neuer Normen sicher nur erschwert haben.Dann haben wir 1999 die Behandlung einer Vorlage im Landtag gehabt, die bereits vorgängig in den Gemeinden eingehend diskutiert wurde und die den Gemeinden auch die Möglichkeit gab, ihre Sicht der Dinge einzubringen. Diese Sicht der Gemeinden wurde in der Vorlage möglichst berücksichtigt. Wir haben dann - das ist dem Hohen Hause bekannt - von der Behandlung der Kommissionsvorlage im Landtag bis zur abschliessenden 2./3. Lesung im Landtag wiederum eingehend versucht, auf die verschiedenen Einwendungen und Kritikpunkte, die sowohl seitens der Gemeinden als auch in den durchgeführten Informationsversammlungen in allen Gemeinden geäussert wurden, einzugehen, sie zu berücksichtigen.Nun, nach diesem Resultat der Volksabstimmung, das es ohne Wenn und Aber zu akzeptieren gilt, stellt sich, meine ich, trotzdem die Frage: Was heisst denn regieren? Ist es nicht Aufgabe einer Regierung - und das hat sich auch gezeigt die Jahre zurück - immer wieder doch den Versuch zu machen, vorausschauend zu planen, Entwicklungen, die sich abzeichnen in der Zukunft möglichst gut abzuschätzen, auf Probleme und Konflikte hinzuweisen, vor allem das Volk auf mögliche Probleme und Konflikte hinzuweisen, und dann entsprechende Entscheidungen, Weichenstellungen, herbeizuführen, die vom Volk letztlich getroffen werden müssen? Ich darf auch darauf hinweisen, dass auch unsere Nachbarn in der Schweiz, dass auch das Schweizer Volk nicht in einem Anlauf sich ein Raumplanungsgesetz geben konnte. Auch in der Schweiz hat es mehrere Volksabstimmungen gebraucht, bis man so weit gekommen ist.Ich möchte nochmals festhalten: Die Situation der Konflikte in Bezug auf die Nutzung unseres Lebensraumes hat sich nicht geändert. Die Konflikte nehmen nach wie vor zu, die Probleme bleiben. Und die Frage einer Nachhaltigkeit in Bezug auf einen nachhaltigen Umgang mit unserem Lebensraum, vor allem in Respektierung der Interessen auch der kommenden Generationen, bleibt bestehen. Ein Stück weit stellt sich auch die Frage: Ist vielleicht ein Kleinstaat, ist eine kleine Gesellschaft mit der Regelung überörtlicher Interessen, staatlicher Interessen, ein Stück weit überfordert? Ich habe mir persönlich auch die Frage nach der Selbststeuerungskraft unseres Volkes bzw. unseres Staates in diesem Zusammenhang gestellt.Es wurde verschiedentlich das Mass und die Art des Engagements der Regierung angesprochen. Ich möchte dazu auch bemerken, dass frühere Vorlagen, die dem Volk unterbreitet wurden, ja ausdrücklich als Botschaften bezeichnet wurden, und zwar auch Botschaften des Landtags und der Regierung an das Volk über eigene Entscheidungen und über die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Regierungen haben sich beispielsweise im Zusammenhang seinerzeit mit der Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung auch in einem ausserordentlichen Mass damals letztlich mit Erfolg für eine Entwicklung bzw. für eine Rechtsordnung eingesetzt, die letztlich langfristig wirklich sich zum Wohl unseres Volkes ausgewirkt hat. In einem vergleichbaren Ausmass haben sich Regierungen auch eingesetzt im Zusammenhang mit der Annäherung unseres Staates an die Europäische Union im Zusammenhang mit dem EWR-Abkommen. Und ich denke, die Frage nach dem Mass des Engagements, nach der Art des Engagements, ist in Verhältnis zu setzen mit der Frage nach der Gewichtung der zu lösenden Probleme.Die Regierung und ich als verantwortlicher Ressortinhaber haben immer wieder darauf hingewiesen - und diese Auffassung wurde auch weit herum und in diesem Hause auch grossmehrheitlich geteilt - darauf hingewiesen, dass mit der Frage der räumlichen Ordnung eine Problemstellung bewältigt werden muss, die zutiefst Auftrag eines Staates, Auftrag einer Regierung und letztlich auch Auftrag einer Gesellschaft, einer Generation, in ihrer Zeit ist. Und eine Regierung, auch eine Gesellschaft, wird in ihrer Zeit - davon bin ich zutiefst überzeugt - in der Zukunft auch daran gemessen werden, wie und mit welcher Qualität sie die Verantwortung im Umgang mit dem Lebensraum wahrgenommen hat. Daran werden kommende Generationen uns heute als Verantwortliche messen. Und im Bewusstsein um diese Fragestellung ging es nicht darum, ob man sich überhaupt engagiert, sondern, wenn man sich in dieser Frage engagiert, dann mit vollem Einsatz und mit ganzer Kraft, weil man eben die Fragestellung als sehr, sehr wichtig und bedeutsam erachtet hat.Und in diesem Zusammenhang, meine ich, sind auch einige Fragen beantwortet, die von einzelnen Abgeordneten geäussert wurden oder einzelne Wortmeldungen: Die Frage nach der Einschätzung des Volkswillens, die Frage, ob am Volk vorbei regiert worden sei, ob den Bedenken und Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen worden sei. Ich meine, diese Fragen sind eben auch zu beurteilen im Zusammenhang mit dem Verständnis der Regierungsaufgabe.Dann sind einige ganz konkrete Fragen gestellt worden: Ich meine, eine Frage ist eindeutig zu beantworten. Die Regierung hat keine Kontra-Inserate finanziert; das ist nicht zutreffend. Diese Inserate sind so in Auftrag gegeben worden von dritter Seite. Die Regierung hat in der Richtung nichts finanziert. Man muss auch in Bezug auf die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Raumplanungsgesetz darauf hinweisen, dass ja bis wenige Wochen, etwa drei Wochen vor Abstimmungstermin, in der Öffentlichkeit keinerlei Gegnerschaft greifbar war, keine Opposition erkennbar war. Die ist ausgelöst worden mit einem Leserbrief. Das ist in den Medien und in den Zeitungen nachzuvollziehen.Dann ist gefragt worden, ob sich die Regierung Gedanken gemacht hätte in Bezug auf die Auswertung oder Hinterfragung des Abstimmungsverhaltens: Das muss ich im Moment verneinen. Letztlich bleibt das vermutlich auch Spekulation. Wir haben ein Stück weit hier in diesem Hause auch eine Interpretation dieses Abstimmungsverhaltens vorgenommen. Wenn von einer verbesserten Form einesRaumplanungsgesetzes gesprochen wird, dann sehe ich mich eigentlich überfordert. Wenn ich die Diskussion bzw. den Verlauf der Diskussion in diesem Hause verfolge, muss ich doch feststellen, dass hier immer wieder davon gesprochen wurde, die Vorlage würde im Laufe ihrer Entwicklung ständig mehr verwässert, sie verlöre an Griffigkeit und liefe Gefahr, eigentlich letztlich ein reiner Papiertiger zu werden. Es wurde dann auch von Zähnen gesprochen, die diesem Tiger gezogen würden. Und ich glaube im Moment - und so ist dieser Volksentscheid zu interpretieren: Wir sind auf das bestehende Baugesetz und vor allem auf die Baugesetzrevision hingewiesen. Es wird bei der anstehenden Revision des Baugesetzes darauf zu achten sein, wie weit Fragen der Raumplanung - in naturgegeben reduzierter Form, so weit eben politisch realisierbar - in die Baugesetzrevision einbezogen werden können. Bis anhin sind wir davon ausgegangen, dass eben zwei Gesetzeswerke entstünden, nämlich ein neues Baugesetz auf der einen Seite und ein selbstständiges Raumplanungsgesetz auf der anderen Seite. Ich glaube, diesem Vorgehen ist im Moment und für die nächste Zukunft der Boden absolut entzogen.Gefordert sind meines Erachtens vor allem jetzt auch die Gemeinden, und gefordert ist ein echtes Verständnis von Gemeindeautonomie. Ich meine, es wäre enorm wichtig, dass bei der Weiterentwicklung der örtlichen und überörtlichen Raumentwicklung die Bevölkerung mit eingebunden wird, die Bevölkerung echt mitwirken kann an Zukunftsentscheiden. Und da habe ich auch meine Zweifel geäussert, denn es ist zu hinterfragen, wie weit unser heutiges Gemeinderecht in dem Sinne gelebt und genutzt wird, wie weit wirklich raumwirksame Entscheidungen von der Gesamtbevölkerung getragen werden und nicht allein nur von der Exekutive der Gemeinde. Ja, das meinerseits vielleicht ein paar Gedanken im Nachgang zur Volksabstimmung über die Raumplanung.Abg. Paul Vogt:
Ihre Aussage, dass die Regierung keine Kontra-Inserate finanziert hat, das hat mich nun doch verwirrt. Es war doch so, dass monatelang Inserate - ich bezeichne das jetzt einmal so - mit Portraits publiziert wurden und darunter stand jeweils eine positive Stellungnahme. Und erst gegen Schluss der Abstimmungsauseinandersetzung wurden dann auch solche - ich bezeichne sie immer noch als Inserate - publiziert, die sich auch im gegenteiligen Sinn geäussert haben. Für mich sind das Inserate und ich gehe davon aus, dass beide von der Regierung publiziert wurden. Ist es nicht so, dass die Regierung ein externes Medienbüro beauftragt hat mit der Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf diese Abstimmung? Ich war ja auch einer dieser Köpfe, die da mit einem kräftigen Spruch abgebildet wurden. Ich wurde von diesem Medienbüro angefragt, ob ich mich dafür zur Verfügung stellen würde. Ich habe Ja gesagt und ich war der Meinung, dass das von der Regierung finanziert wird.Regierungsrat Alois Ospelt:
Es ist richtig, dass die Pro-Äusserungen, die sich im Wesentlichen auch an Äusserungen angelehnt haben, die bereits im angesprochenen Film über die Raumplanung gemacht wurden, dass diese einen Teil dieser Informationskampagne gebildet haben und auch durch den entsprechenden Regierungskredit abgedeckt waren und finanziert wurden. Aber die dann in den letzten zwei Wochen - so meine ich - platzierten Kontra-Inserate sind nicht im Auftrag der Regierung erfolgt und wurden auch nicht von der Regierung finanziert.Abg. Paul Vogt:
Also, nochmals, damit das ganz klar ist: Diese gleich gestalteten Inserate mit einem Kopf und mit einer gegenteiligen Äusserung wurden nicht von der Regierung finanziert?Regierungsrat Alois Ospelt:
Ja, so ist es.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann haben wir das Ergebnis der Volksabstimmung über das Raumplanungsgesetz vom 27./29. September dieses Jahres eingehend diskutiert und zur Kenntnis genommen.-ooOoo-