SANIERUNG DER LIECHTENSTEINISCHEN KRANKENKASSE (MIT ANSCHLIESSENDER FUSION) (NR. 50/2002)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen nun noch zu Traktandum 15: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Sanierung der Liechtensteinischen Krankenkasse mit anschliessender Fusion. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 50/2002 steht zur Diskussion.Abg. Ivo Klein:
Die Liechtensteinische Krankenkasse befand sich bereits einmal, im Jahre 1997, in einer schwierigen Lage. Durch ein Darlehen des Landes in der Höhe von 6 Mio. Franken konnte damals der drohende Konkurs abgewendet werden. Dieser Entscheid entpuppte sich als richtig, konnten doch in den Folgejahren Altschulden in der Höhe von 4 bis 5 Mio. Franken abgebaut werden. Die Regierung merkt hierzu in ihrem Bericht und Antrag an, dass eine umfassende Sanierung der LKK oder eine Fusion mit einer anderen Krankenkasse schon 1997 finanzielle Mittel benötigt hätte, und zwar vermutlich mehr wie heute. Die sehr erfolgreiche Geschäftsführerin trat im Frühjahr 2000 - leider muss man sagen - von ihrer Funktion zurück. Als Grund werden Differenzen mit dem Verwaltungsrat angegeben. In der Folge bestellte der Verwaltungsrat einen neuen Geschäftsführer, der allerdings im Gegensatz zu seiner Vorgängerin keine einschlägige Erfahrung in der Führung einer Krankenkasse hatte. Aufgrund der nach wie vor unbefriedigenden finanziellen Situation versuchte die LKK, mit Dumpingpreisen im Taggeldbereich neue Kunden zu gewinnen. Zudem stiegen die Verwaltungskosten erheblich an. Im Weitern fehlt es der LKK an geeigneten strategischen und operativen Führungsinstrumenten, wie ein externes Prüfungsteam feststellte. Aufgrund der Sonderprüfung, deren Ergebnis der Regierung am 14. Dezember 2001 mitgeteilt wurde, war klar, dass sich die LKK erneut in einer sehr kritischen Situation befand. Eine verlässliche Hochrechnung ergab einen Verlust von zirka 0,8 Mio. Franken. All diese Ereignisse veranlassten das Amt für Volkswirtschaft im Januar 2002, einen Sonderbeauftragten erneut einzusetzen. Der Geschäftsführer wurde mit sofortiger Wirkung suspendiert. Der externe Buchprüfer, PricewaterhouseCoopers, empfahl den Weg einer geordneten Überführung unverzüglich anzugehen, worauf die Regierung die Fusion der LKK mit der Freiwilligen Krankenkasse in Balzers in die Wege leitete. Ich finde den Entscheid der Regierung in dieser Situation richtig. Nachdem die LKK erneut in eine schwierige Lage geriet, ist das Vertrauen der bestehenden und potenziellen Kunden zerstört. Zudem sind die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen nicht mehr gegeben, um eine eigenständige Weiterführung des Geschäfts sicherzustellen. Eine andere Krankenkasse wird allerdings nur bereit sein, den angeschlagenen Konkurrenten zu übernehmen, wenn er finanziell geordnete Verhältnisse aufweist. Dies heisst, dass die Verluste der Vergangenheit abgedeckt und die fehlenden gesetzlichen Reserven aufdotiert werden müssen.Was die Kosten für das Land Liechtenstein betrifft, so gab insbesondere die Position «nicht rückzahlbarer Zuschuss an den Verein LKK» in der Höhe von maximal 7 Mio. Franken Anlass zu Diskussionen in der Finanzkommission. Dieser Betrag wird vor allem durch die notwendigen gesetzlichen Reserven bestimmt. Diese können allerdings erst nach Abschluss dieses Geschäftsjahres ermittelt werden und stellen somit eine noch nicht genau bezifferbare Grösse dar. Die Regierung hat zugesagt, die entsprechende Berechnung der Finanzkommission zur Zustimmung vorzulegen. Eine versicherungsmathematisch korrekte Berechnung erscheint mir wichtig, damit es auf dem Krankenkassenmarkt zu keiner Wettbewerbsverzerrung kommt. Mit dieser Ergänzung werde ich dem Finanzbeschluss zustimmen.Dieser Finanzbeschluss wurde der EFTA-Überwachungsbehörde ESA zur Prüfung dahingehend gesandt, ob die Unterstützung als staatliche Beihilfe qualifiziert werden muss. In diesem Zusammenhang möchte ich die Regierung fragen: Liegt das Resultat der Überprüfung der EFTA-Überwachungsbehörde bereits vor?Abg. Helmut Konrad:
Ich möchte einleitend festhalten, dass meine folgenden Ausführungen eine Erklärung der Fraktion der Bürgerpartei darstellen: Der vorliegende Bericht und Antrag betreffend die Sanierung der Liechtensteinischen Krankenkasse mit anschliessender Fusion ist das Ergebnis eines gescheiterten Sanierungskonzeptes der VU-Regierung von Sommer 1997. Dieses Scheitern ist schneller gekommen, als selbst Pessimisten es befürchtet hatten. Für die grosse Mehrheit der damaligen FBP-Fraktion war klar, dass ein Darlehen von 6 Mio. Franken die Probleme der LKK nicht lösen werde, weil es sich dabei lediglich um eine Umschuldung, jedoch um keine echte Sanierung handelte. Wir hatten damals festgehalten, dass es der Kasse ohne wesentlichen finanziellen Zufluss à fonds perdu nicht möglich sein werde, die Ausstände zu begleichen, Reserven zu äufnen und darüber hinaus noch die ungerechtfertigt bezogenen Subventionen sowie das Darlehen zurückzuzahlen. Die VU-Regierung hat trotz wiederkehrender Warnungen, zum Beispiel von Seiten des Verwaltungsrates der LKK, an ihrem Konzept festgehalten und wider besseren Wissens den Verlauf der Sanierung der LKK in der Öffentlichkeit als problemlos dargestellt. Sie hat dadurch die Agonie der Kasse unnötig verlängert und eine Korrektur verhindert. Die heutige Fraktion unterstützt die Absicht der jetzigen Regierung, die Altlasten der LKK definitiv zu sanieren. Sie unterstützt ebenso die Absicht, eine Fusion mit der Freiwilligen Krankenkasse Balzers anzustreben. Hauptanliegen der Fraktion ist die Wahrung der Interessen der Versicherten, und zwar sowohl der Versicherten der LKK als auch - durch die Fusion dann bedingt - die der FKB, der Freiweilligen Krankenkasse Balzers. Diesem Anliegen werden alle andern Argumente untergeordnet. Wer das Konzept der Fusion in Frage stellt, muss sich bewusst sein, dass er Schaden für die Versicherten der beiden Kassen heraufbeschwört oder in Kauf nimmt. Trotz dieser klaren Ausgangslage stellt sich für unsere Fraktion die Frage nach der Verantwortung für diese Entwicklung. Auf dem Hintergrund des Berichts und Antrags, den uns die Regierung vorgelegt hat, sowie einer öffentlichen Stellungnahme und einem persönlichen Schreiben des zurückgetretenen Verwaltungsrats, das allen Abgeordneten zugestellt wurde, ist es allerdings sehr schwierig, sich ein objektives Bild über diese Entwicklung und die damit zusammenhängenden Verantwortlichkeiten zu machen. Dazu sind die Aussagen und die Rollen aller Beteiligten, des Verwaltungsrates, des Amtes für Volkswirtschaft, des Sonderbeauftragten, der Regierung, der Revisionsstelle und der Geschäftsführung zu widersprüchlich. Sicher ist, dass die LKK seit 1997 nie eine wirkliche Chance gehabt hat. Die so genannte Sanierung war, wie schon erwähnt, lediglich eine Umschuldungsmassnahme. Durch das fehlende Vertrauen in die Kasse und den damit verbundenen Rückgang der Versicherten waren ihre Überlebenschancen gering. Wirkliche Unterstützung erhielt die Kasse keine. Eine grosse Chance verpasste die damalige Regierung beim durch die Revision des Krankenversicherungsgesetzes - der so genannten Gesundheitsreform - bedingten Rückzug der CSS-Krankenkasse. Durch die unmittelbare Übertragung der CSS-Versicherten auf die Concordia wurden für die LKK Chancen verbaut, einen namhaften Anteil an Versicherten akquirieren zu können und damit die Struktur der Versicherten zu verbessern.Vorarbeiten und Investitionen der Kasse im Hinblick auf diese Möglichkeiten wurden dadurch zunichte gemacht. Eine erkennbare Reaktion auf die schwierige Situation der LKK ist im Bericht erst für den 11. Oktober 2001 belegt. Konkrete Massnahmen folgten noch später, nämlich im Dezember 2001. Im Januar 2002 schliesslich stellte das Amt für Volkswirtschaft laut Bericht und Antrag fest, ich zitiere, «dass bei der LKK eine kritische Situation bestehe». Diese kritische Situation bestand aber von Anfang an und hat sich höchstens im Verlaufe der Zeit zugespitzt. Auch der damalige Verwaltungsrat, wie er in seinem Schreiben an die Abgeordneten ausführt, hat mindestens ab 1999 das Amt und die damalige Regierung mehrfach auf die finanziellen Probleme der Kassa hingewiesen. Nicht einmal die Drohung mit einem Rücktritt des Verwaltungsrates, falls keine wirksame Sanierung der finanziellen Probleme der Kassa erfolge, konnte das Amt und die Regierung zu einer Reaktion, abgesehen von Beschwichtigungen, veranlassen. Jedenfalls hatte der Rücktritt des Verwaltungsrates an der Delegiertenversammlung im August 2001 jene kritische Situation offenkundig gemacht. Gerade abenteuerlich erscheint uns die Aussage im Bericht und Antrag, eine definitive Sanierung der LKK zum heutigen Zeitpunkt sei weniger kostenaufwändig als dies 1997 der Fall gewesen wäre. Damals wäre eine Summe von 15 bis 20 Mio. Franken erforderlich gewesen. Da macht eine Kassa über vier Jahre hinweg Zufallsgewinne, die sie vor allem einem immer früheren vorschussmässigen Bezug von zu erwartenden Subventionen verdankt. Im letzten Jahr macht sie gar einen Verlust von nahezu 1 Mio. Franken, und am Schluss soll die Sanierungssumme geringer sein als zu Beginn. Dass diese Rechnung nicht aufgeht, bedarf wohl keines weiteren Kommentars. Im Weiteren ist auch die Rolle des Sonderbeauftragten des Amtes für Volkswirtschaft zu hinterfragen. Weshalb hat er zugelassen oder veranlasst, dass entgegen des von ihm ausgearbeiteten Sanierungsplanes von 1997 Rückzahlungen an die Gläubiger vorzeitig erfolgten, oder wie der Bericht schreibt, Altlasten vorzeitig abgetragen wurden und deshalb die gesetzlichen und betriebswirtschaftlich notwendigen Reserven nicht gebildet wurden? Weshalb hat er zugelassen, dass Subventionen immer frühzeitiger respektive vorschussweise abgerufen wurden, womit die tatsächliche Ertragslage kaschiert wurde?Aus diesen kurz skizzierten Ausführungen ist ersichtlich, dass Abklärungsbedarf besteht. Die FBP-Fraktion erwartet die Klärung dieser eben kurz dargestellten Widersprüche und der Verantwortlichkeit trotz der grundsätzlichen Unterstützung des Vorgehens der jetzigen Regierung. Zusammenfassend sei noch einmal festgehalten, dass die Fraktion der Bürgerpartei hinter der Intention der Regierung zu einer echten - diesmal wirklich echten - Sanierung der LKK und einer schliesslichen Fusion mit der FKB steht. Die Fraktion ist sich bewusst, dass noch verschiedene Widersprüchlichkeiten sowie Unklarheiten bestehen und die definitiven Zahlen der Fusionsbilanz zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen und auch nicht bekannt sein können. Wichtig ist jedoch, dass die Fusion möglichst reibungslos über die Bühne geht. Im Vordergrund der Bemühungen steht das Interesse der Versicherten.Abg. Paul Vogt:
Für einen Nichtfachmann ist es sehr schwierig, sich ein Bild über die Situation bei der LKK zu machen. Ich muss sagen, dass für mich der Bericht der Regierung nicht sehr hilfreich war. Ich hatte den Eindruck, dass dieser Bericht ganz offensichtlich von Personen verfasst wurde, die an diesen Vorkommnissen beteiligt waren, von Personen verfasst wurde, deren Rolle auch hinterfragt werden müsste. Ich habe einige Zeit mit dem Gedanken gespielt, hier eine PUK zu fordern. Ich bin dann aber zum Schluss gekommen, dass das wahrscheinlich auch nicht viel nützen würde.Aus dem Bericht der Regierung erhält man den Eindruck, dass bis zum Ausscheiden von Frau Bertsch als Geschäftsführerin alles zum Besten bestellt war, und nach diesem Ausscheiden ging alles nur noch bergab. Offensichtlich war aber auch Frau Bertsch mitbeteiligt bei der Kontrolle der LKK im Nachhinein, als es darum ging, zu eruieren, wo die Ursachen für dieses Desaster liegen. Ich möchte es aber nicht einfach so hinnehmen, dass man sagt: Ja, bis dahin war alles bestens, bis dahin war man auf dem Weg der Gesundung, und dann kam der Verwaltungsrat, der von nichts eine Ahnung hatte und ein Geschäftsführer, der blauäugig war. Meines Erachtens hätte man auch dem Geschäftsführer der LKK und dem Verwaltungsrat die Möglichkeit einräumen müssen, eine Stellungnahme abzugeben. Der Verwaltungsrat hat - ich glaube aus einer gewissen Frustration heraus - uns Abgeordneten eine umfassende Stellungnahme zukommen lassen, in der sehr wichtige Zusatzinformationen zum Bericht der Regierung gegeben werden. Als ich den Bericht des Verwaltungsrats gelesen habe, hat sich für mich manches verändert, da haben sich die Gewichte verschoben, und ich muss auch sagen: Da hat sich manches relativiert. Insbesondere scheint es mir wichtig, herauszustreichen, dass die Regierung und das Amt für Volkswirtschaft über die prekäre Situation der LKK seit langem informiert waren, dass sie aber nicht gehandelt haben. Hier stellen sich, wie das der Abg. Helmut Konrad schon erwähnt hat, Fragen nach der Verantwortlichkeit. Wieso hat das Amt für Volkswirtschaft als Aufsichtsbehörde nicht gehandelt? Für mich sind auch Fragen: Wieso hat man der LKK zugemutet, dass sie Rückzahlungen früher vornehmen musste, als das gemäss Plan vorgesehen war? Wieso hat man, wenn sie Gewinne gemacht hat, ihr nicht ermöglicht, dass sie die notwendigen Reserven gebildet hat? Das sind Fragen, die ich nicht verstehe. Jedenfalls sind wir heute in einer Situation, in der nun wiederum der Staat zur Kasse gebeten wird. Ich bin überzeugt, dass in einem anderen Staat das nicht so einfach gehen würde, wie das in unserem Staat der Fall ist. Hierzulande, in unserer kleinen Gemeinschaft, gibt es aber einfach zu viele Geschädigte, es gibt zu viele Ärzte, die Einkommenseinbussen erleiden würden, es gibt Spitäler, die nicht bezahlt würden, es geht auch um die Kreditwürdigkeit unseres Landes, und das können wir einfach nicht verkraften. Ich verstehe daher, dass der Staat als Zahler herhalten muss. Und letztlich werde ich deshalb diesem Bericht wohl auch zustimmen.Ich habe aber im Hinblick auf die weitere Entwicklung grosse Sorgen. Ich frage mich: Wird die Freiwillige Krankenkasse Balzers nicht überfordert? Sie muss sehr viele schlechte Risiken von der LKK übernehmen, und das ist für eine kleine Krankenkasse - wie die Balzner Krankenkasse - meines Erachtens sehr problematisch. Ich hoffe einfach, dass die Freiwillige Krankenkasse Balzers nicht mit in den Abgrund gerissen wird. Abschliessen möchte ich mit einem Gedanken, der früher vom Abg. Egon Matt vertreten wurde, ob eine Einheitskrankenkasse für Liechtenstein nicht eine bessere Lösung wäre. Ich möchte das der Regierung zum Überdenken mitgeben. Vielleicht hat die Regierung die Gelegenheit, sich mit diesem Gedanken einmal intensiv auseinander zu setzen.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Mir ist eine staatliche - es wäre wohl eine staatliche - Einheitskrankenkasse für unser Land kein sympathischer Gedanke. Trotzdem verstehe ich die zuletzt geäusserte Überlegung des Abg. Paul Vogt, denn die geschäftliche Gebarung der Liechtensteinischen Krankenkasse ist zweifellos ein Trauerspiel, das an der Sinnhaftigkeit, der Art und Weise, wie bei uns privat betriebene Krankenkassen zugelassen und dann aber auch hoch subventioniert werden, schon zweifeln lassen könnte. Das war ein Trauerspiel vor dem Jahre 1997, das hat zur damaligen sehr schlechten finanziellen Situation dieser Krankenkasse beigetragen, und das war offenbar auch, wenn man vom Regierungsbericht ausgeht, in der Zwischenzeit nicht immer über alle Zweifel erhaben. Im Gegensatz zum Abg. Helmut Konrad gehe ich eigentlich schon davon aus, dass das, was im Regierungsbericht steht, richtig ist, insbesondere auch die darin genannten Zahlen, die ja entsprechend abgeklärt worden sein werden. Der Abg. Konrad hat auch keinerlei Hinweise und Indizien geliefert, warum allenfalls einzelne dieser Ausführungen - auf Seite 6 zum Beispiel über den Finanzbedarf, der 1997 - aus heutiger Sicht nota bene, wo man das ja wohl sehr genau ausrechnen kann - nötig gewesen wäre, um damals eine vollständige finanzielle Sanierung dieser Krankenkasse zu bewerkstelligen. Ich halte es auch für verfehlt - bei allem Bedauern über diese unglückliche Entwicklung - ich halte es für völlig verfehlt, von einer gescheiterten Sanierung der damaligen VU-Regierung zu sprechen. Es ist nicht so, dass der Sanierungsbeschluss damals falsch war - die Alternative wäre der Konkurs gewesen - und genau das, wo der Abg. Konrad jetzt sagt, das wolle die FBP-Fraktion selbstverständlich nicht, nämlich zum Schaden der Tausenden liechtensteinischen Versicherten diese Krankenkasse in den Konkurs zu schicken, genau das wollte Ihre Fraktion damals aber, Herr Abg. Konrad. Sie haben ja damals nicht etwa gefordert, die 6 Mio. Franken rückzahlbares, wenn auch nicht verzinsliches Darlehen, das sei zu wenig, man müsse viel mehr geben, man müsse dafür sorgen, dass auch Reserven gebildet werden können, man müsse dafür sorgen, dass die finanzielle Situation dieser Krankenkasse mit Sicherheit ein für alle Mal saniert sei und dann nicht noch etwas nachkommen könne. Nein, Sie haben gefordert, dass man der LKK gar nichts geben soll. Damals waren Sie in der Opposition. Sie haben sich wahrscheinlich gedacht, da bringen wir die Regierung und die Mehrheit jetzt ein wenig ins Schwitzen und in Schwierigkeiten, also sind wir einfach dagegen. Heute sagen Sie, selbst nunmehr als Mehrheitspartei: Ja, die Interessen der Versicherten gehen natürlich vor. Das hat damals die Regierung gesagt und auch die Fraktion der Vaterländischen Union so wie der heutige Landtagspräsident Klaus Wanger. Was damals im Ergebnis an den Überlegungen der Regierung nicht richtig war, das waren offenbar die Zukunftserwartungen. Man hat offenbar etwas zu optimistisch angenommen, dass die LKK mit diesem unverzinslichen Darlehen von 6 Mio. Franken über die Runden kommen und im Laufe der folgenden Jahre selbst nicht nur die ausständigen Rechnungen bezahlen, sondern auch die nötigen Reserven bilden könne. Das war, wie wir heute wissen, nicht der Fall. Ich glaube aber, wiederum vom Regierungsbericht ausgehend, das war nicht nur deshalb nicht der Fall, weil es schon von vornherein eine falsche oder völlig illusionäre Überlegung gewesen wäre, sondern das war deshalb nicht der Fall, weil eben nicht in all den dazwischen liegenden vier Jahren so gut gewirtschaftet wurde bei dieser Krankenkasse, dass dieses Ergebnis hätte eintreten können. Es ist ja nicht so, wie Sie es dargestellt haben, Herr Abg. Konrad, dass anfänglich nach dem Darlehensbeschluss des Landtages im Jahr 1997 nur deshalb vorübergehend ein günstigeres Bilanzbild entstanden wäre, weil Subventionen vorzeitig bezogen worden sind. Das hat man auch gemacht, aber das wird ja in den Jahresrechnungen entsprechend gekennzeichnet. Offenbar hat die LKK anfänglich - 1997/98, vor allem 1999 auch noch 2000 sogar, wie man auf Seite 6 des Regierungsberichtes nachlesen kann - durchaus positiv gewirtschaftet. Allerdings - und das war etwas, was man, glaube ich, 1997 jetzt rückblickend gesehen, zu positiv, zu optimistisch eingeschätzt hatte - war das nur möglich, wenn alles optimal verlief. Wenn es einmal ein Jahr gab, wo es unerwartete Verluste gab, wie jetzt im Jahr 2001 oder auch schon Ende 2000 aufgrund gewisser Fehlentscheidungen offenbar, wenn man dem Regierungsbericht folgt, dann brach dieses Gebäude sofort zusammen und es wurde klar, dass plötzlich wieder neue, unerwartete Verbindlichkeiten entstanden, für die keine Deckung da war, und daneben das lange offenbar verdrängte Problem, nämlich, dass man gar nicht in der Lage war, die von der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz geforderten Reserven aufzubauen, weil man das Geld, wie gesagt, für anderes brauchte. Deshalb aber jetzt so zu tun, als ob die Entscheidung vom September 1997 falsch gewesen wäre, nämlich grundfalsch, dass man diese Entscheidung überhaupt nicht fällen hätte sollen, ist unrichtig, weil, wie gesagt, ich habe die Alternativen vorher schon genannt. Die Alternative wäre damals entweder laut Regierungsbericht eine nicht rückzahlbare Finanzspritze in der Grössenordnung von 15 bis 20 Mio. Franken gewesen. Und da hätte ich Sie hören wollen, wie Sie damals erst aufgeschrien hätten, wenn die Regierung das damals beantragt hätte, oder man hätte gesagt, die müssen eben zusperren, und die Versicherten und die Leistungserbringer, die Millionen von Rechnungen ausständig hatten, die schauen eben ins Rohr. Das hätten Sie, wenn Sie damals in der Mehrheit gewesen wären, auch nicht gewollt, und wir haben das eben damals auch nicht gewollt. Und der Grund, warum es jetzt wiederum zu finanziellen Schwierigkeiten gekommen ist, warum jetzt der Staat, um die Interessen der Betroffenen zu schützen wiederum einspringen wird, dieser Grund ist nicht in irgendwelchen Politikern, politischen Parteien oder Mehrheitsverhältnissen zu suchen und schon gar nicht im damaligen Entscheid des Landtages vom September 1997, sondern der ist in den finanziellen Jahresergebnissen dieser privaten Krankenkasse zu suchen. Es ist ja nicht so, dass die Liechtensteinische Krankenkasse ein staatlicher oder halbstaatlicher Betrieb gewesen sei oder heute sei, und deshalb die Regierung direkt für deren geschäftliche Ergebnisse verantwortlich ist. Eine andere Frage - das räume ich ein - eine andere Frage ist die Frage der Aufsicht. Ich muss ehrlich sagen - das wurde auch schon von anderer Seite aus gesagt -, dass der Bericht dazu zu wenig Konkretes, Nachprüfbares, Nachvollziehbares beinhaltet, um diese Frage wirklich von unserer Warte aus beurteilen zu können. Ich muss das daher dahingestellt sein lassen, ob allenfalls der Sonderbeauftragte, ob sonst irgendjemand da zu wenig Aufsichtspflichten wahrgenommen hat und dadurch allenfalls eine Mitursache geliefert hat, dass diese zuletzt negativen finanziellen Ergebnisse wieder entstehen konnten. Gesamthaft gesagt: Wie gesagt, es ist ein Trauerspiel, aber nicht ein Trauerspiel einer Regierung oder ein Trauerspiel irgendwelcher politischer Instanzen, sondern es ist ein Trauerspiel dieser privaten Krankenkasse. Ich werde dem Finanzbeschluss, dem Antrag der Regierung, zustimmen und bin eigentlich zuversichtlich, dass die bisher immer sehr gut geführte andere private liechtensteinische Krankenkasse, nämlich die Freiwillige Krankenkasse Balzers, hier auch mit diesen zusätzlichen über 5'000 Versicherten, die ja keineswegs nur schlechte Risiken beinhalten - immerhin bin ich selbst auch LKK-Versicherter und ich habe, glaube ich, in den letzten 30 Jahren kaum jemals irgendwelche nennenswerten Leistungen dieser Versicherung in Anspruch genommen -, dass unter der Ägide und unter der Federführung der FKK-Balzers einen guten weiteren Verlauf nehmen wird. Da bin ich eigentlich optimistisch.Abg. Helmut Konrad:
Nur ganz kurz ein paar Bemerkungen oder eine Entgegnung zu Ihren Ausführungen in Bezug auf diesen Entscheid von 1997: Ich bin nach wie vor der Auffassung - und das ist in der Fraktionserklärung auch zum Ausdruck gekommen -, dass der damalige Entscheid - und wir haben ihn damals schon als falsch dargestellt, dass dieser damalige Entscheid - das hat jetzt die weitere Entwicklung ja gezeigt - falsch gewesen ist. Unter anderem auch - und das ist zum Ausdruck gekommen - auch in der Erklärung, weil diese Sanierung eben keine echte Sanierung gewesen ist. Warum damals nicht die ganze Wahrheit auf den Tisch gelegt worden ist, das ist für mich jetzt aus 4 oder 5 Jahren Distanz ein Stück weit auch nachvollziehbar. Man wollte dieses Trauerspiel - das haben Sie gesagt - das teilweise in den Jahren vor 1997 begründet ist und das dann zu diesen Ereignissen geführt hat - 6 Mio. Franken, die gefehlt haben, die fehlende Verantwortlichkeit der Aufsicht usw. - man wollte nicht die ganze Kostenwahrheit, denke ich, auf den Tisch legen und hat dann halt diese 6 Mio. Franken Darlehen gesprochen, um dann auch noch zu zeigen, das wird dann zurückbezahlt, um einfach den politischen Schaden - so beurteile ich das - möglichst gering zu halten. Wir haben damals - und das hat auch dieses so genannte Wochenendgutachten damals bestätigt - wir haben damals gesagt: Mit diesen 6 Mio. Franken geht das nicht. Und letztlich hat ja die weitere Entwicklung das auch gezeigt. Es war nicht möglich, Reserven zu bilden und, und, und. Es ist alles in der Fraktionserklärung gesagt worden. Und was auch nicht stimmt, was Sie gesagt haben, ist, dass damals die Regierung die Verantwortung, wie es diese Regierung jetzt mache, für die Versicherten wahrgenommen habe. Das haben wir damals genauso wie heute als oberste Prämisse, als oberste Forderung, als obersten Grundsatz, für unsere damalige Haltung 1997 genommen, dass bei allem, was passiert bzw. passieren wird, letztlich das Wohl der Versicherten in den Vordergrund gestellt werden müsse, dass die Versicherten der LKK - welche Lösung dann auch immer angegangen worden wäre, in anderen Lösungen, als sie dann letztlich getroffen wurden -, dass die Versicherten der LKK nicht zu Schaden kommen dürfen. Das war damals auch für uns als Oppositionspartei eine Selbstverständlichkeit. Aber ich möchte noch einmal festhalten: Der Entscheid als solcher war ein halber Entscheid. Es heisst auch im Bericht und Antrag, den wir heute vorliegen haben, dass es keine eigentliche Sanierung gewesen ist, sondern eben diese Umschuldung, die wie ein Bleiklumpen an den Füssen dieser LKK letztlich gewesen ist. Und wie sich ja auch jetzt zeigt, es sind null Reserven da, und wenn dann einmal ein solches Jahr eintrifft, wie es eben das letzte Jahr war, dann ist Ende, dann ist es aus, dann steht die Kasse vor der Situation, wie sie jetzt wieder steht. Das war 1997 aus der Sicht der Fraktion damals voraussehbar. Und letztlich - das ist kein Triumph oder was auch immer - letztlich haben diese folgenden Jahre bis jetzt ins Jahr 2002 gezeigt, dass es effektiv so ist. Auch was die Entwicklung der Versichertenzahlen anbetrifft, das fehlende Vertrauen, das sind letztlich alles Faktoren gewesen, die aus diesem Jahr 1997, aus diesem Fiasko oder Trauerspiel im Jahr 1997, resultiert haben und einfach eine denkbar schlechte Voraussetzung für die weitere Existenz dieser Kasse gewesen sind.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Wie einzelne Vorredner bereits sagten, sind die Gründe für den bedauernswerten Niedergang der Liechtensteinischen Krankenkasse in den letzten Jahren sehr komplex. Einfache Schuldzuweisungen sind hier einfach nicht richtig. Von daher empfinde ich die Vorwürfe gegenüber Verwaltungsrat und Geschäftsführer im Regierungsbericht als verletzend und ungerecht. In diesem Zusammenhang stellt sich für mich aber noch eine weitere Frage, die bisher nicht angesprochen wurde, also eine Frage zum Krankenversicherungswesen. Und zwar werden dort im Kollektivvertragsgeschäft vermehrt und aggressiv Versicherungsbroker tätig. Das hat auch die LKK erheblich belastet. Das heisst konkret, dass in verschiedenen Betrieben unaufgefordert Broker das Angebot machten, die Kollektivverträge zu überprüfen und eventuell günstigere Varianten auszuarbeiten. Das bringt den Krankenkassen sowohl durch die Prämienhöhe als auch durch die so genannten Überschussbeteiligungen eine erhebliche Belastung. Überschussbeteiligung bedeutet in diesem Fall Prämienrückerstattung an die Kollektivvertragsgesellschaft, wenn wenig Leistung beansprucht wird. Ganz abgesehen von der Belastung für die Krankenkassen durch diese Art des Vorgehens widersprechen solche Praktiken dem Solidaritätsprinzip unserer Sozialversicherungen. Ich möchte die Regierung daher dringend fragen: Wo sieht die Regierung in dieser Sache, in dieser für mich negativen Erscheinung, eine Handlungsmöglichkeit? Abg. Rudolf Lampert:
Auch ich komme nicht umhin, festzustellen, dass dieser Bericht vermutlich aus derselben Feder wie damals das Sanierungskonzept stammt. Der Abg. Paul Vogt hat das bereits angetönt. Hier wird nicht etwa von Versäumnissen in der Aufsicht und dergleichen gesprochen, sondern hier wird mit aller Gewalt versucht - vor allem die Ausführungen auf Seite 6 zeigen dies - es wird versucht, eine gescheiterte Sanierung doch noch in ein gutes Licht zu rücken. Und da frage ich mich schon, ob die Regierung hier diesen Bericht auch genau gelesen hat. Ich habe nämlich schon Mühe, wenn solche Feststellungen gemacht werden, dass - ohne Zahlen aufzutischen -, dass hier ausgeführt wird, dass die finanziellen Mittel 1997 viel grösser gewesen wären, um die Kasse damals zu sanieren. Die damalige Regierung hat es sich einfach gemacht, Feststellungen von Experten als Wochenendgutachten hinzustellen und mit diesen Schlagwörtern abzuqualifizieren.Die damalige Sanierung war ausschliesslich eine Umschuldung - das haben wir auch hier festgestellt -, und dass diese Sanierung nicht lange Bestand hatte, wurde bereits in den Revisionsberichten zwei Jahre später festgestellt, und zwar in den Revisionsberichten zur Landesrechnung, wo nämlich dann festgestellt wurde, dass dieses Darlehen abzuschreiben sei. Diese Abschreibung wurde dann auch hier im Landtag vorgenommen. Aber ich stelle auch fest, dass die damalige Regierung nie an dieses Sanierungskonzept geglaubt hat, denn ansonsten hätte sie nicht die gesamten Versicherten der Christlich Sozialen Krankenkasse an die Concordia überführt, denn genau dort wäre Potenzial gewesen, um diese LKK in irgendeiner Form noch zu retten. Dort waren nämlich gesunde Versicherte mit tieferem Altersbestand und diese Versicherten hätten in die LKK überführt werden können. Aber die damalige Regierung hat vermutlich auch nicht daran geglaubt.Mir bleibt eigentlich nur, der damaligen Sanierung nachzutrauern, denn damals hätte man - der Abg. Helmut Konrad hat das ausgeführt - damals hätte man vermeiden können, dass dieses Debakel erneut auftreten kann, denn man hätte damals eine Sanierung und nicht nur eine Umschuldung durchführen müssen.Abg. Ivo Klein:
Ich war natürlich im Jahre 1997 noch nicht im Landtag und kenne die Situation aus diesem Jahr nicht so genau. Ich habe aber schon Zweifel daran, wenn die eigenen Abgeordneten den Bericht der Regierung in Frage stellen. Das scheint mir jetzt ein bisschen politischer Opportunismus zu sein. Ich möchte einfach noch eine Antwort zur FBP-Fraktionserklärung geben, die vom Abg. Helmut Konrad verlesen wurde. Er hat da mit Hilfe von Zahlen gesagt, wie es dazu gekommen ist, diese 13 Mio. Franken seien nicht nachvollziehbar usw. Ich glaube, mit ein bisschen guten Willen sind die Zahlen sehr einfach nachzuvollziehen. Es sind die 6 Mio. Franken, die das Darlehen betreffen, dann die 0,34 Mio. Franken den Verlust betreffend und die maximal 7 Mio. Franken, die jetzt noch nachträglich gefordert werden. Das gibt nach Adam Riese rund 13 Mio. Franken. Wenn man die abgebauten Altlasten von 4 bis 5 Mio. Franken, die im Bericht aufgeführt sind, dazuzählt, dann kommt man auf die Zahl zwischen 15 und 20 Mio. Franken. Ich sehe da nicht ein, was da so schwierig sein sollte, das nachzuvollziehen.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Ich muss schon etwas richtig stellen, was der Abg. Rudolf Lampert gesagt hat. Die damalige Regierung hat natürlich nicht die gesunden Versicherten der Christlich Sozialen Krankenkasse der Liechtensteinischen Krankenkasse zugeführt, sie hat diese Versicherten überhaupt niemanden zugeführt, da das ja schliesslich keine staatliche Kompetenz war, diesen Versicherten vorzuschreiben, zu welcher Krankenkasse sie jetzt gehen sollen, sondern die Christlich Soziale Krankenkassa und die Concordia haben das unter sich abgemacht, ohne dass die Regierung oder das Amt für Volkswirtschaft dabei überhaupt gross involviert waren. Im Gegenteil: So weit ich mich erinnern kann, war die Regierung im Nachhinein, als sie das erfahren hat, dass das bereits vorgesehen und abgesprochen sei, aus den Gründen, die der Abg. Lampert eigentlich gesagt hat, weil es günstig gewesen wäre, wenn man hier für die LKK auch etwas hätte abzweigen können, war nicht sehr begeistert, dass der Zug schon in diese Richtung abgefahren war. Aber man darf nicht jetzt so tun, als ob die Regierung deshalb, weil sie eh nicht an die Sanierbarkeit der LKK geglaubt habe, von sich aus diese Versicherten einer anderen Krankenkasse zugehalten habe. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich zum Votum der Abg. Dorothee Laternser äussern. Sie hat gesagt, der Bericht und Antrag der Regierung würde den Verwaltungsrat und den Geschäftsführer vorverurteilen. Ich möchte hier an das Schreiben des Verwaltungsrates erinnern. Das Schreiben hat sehr viele Beilagen. Eine dieser Beilagen ist von der KPMG vom 31. Dezember 2000 mit vielen Zahlen. Und wenn ich hier drin lese, zum Beispiel: Verwaltungsaufwand pro Mitglied: 1998 CHF 197,60, 1999: CHF 250, und im Jahr 2000 CHF 367,20. Und wenn man dann noch den Branchendurchschnitt gemäss PSV nimmt, dann ist es noch fataler. Im Jahr 1999 im Vergleich: Der Branchendurchschnitt ist CHF 117. Die LKK hat CHF 250. Das sind plus 120%. Also, jemand ist hier doch verantwortlich. Der Revisionsbericht lag vor, die Zahlen sind so eindeutig, da muss man nicht mehr diskutieren. Und wenn ich dann weiter unten noch lese, man hätte in der Hoffnung, dass man zukünftig einmal mehr Personal hätte, bereits Büros gemietet plus Personal angestellt, dann muss ich schon sagen: Das ist kein wirtschaftliches Handeln. So geht es nicht und das beweist dieser Bericht und Antrag. Danke.Abg. Alois Beck:
Ich melde mich auch noch zu Wort. Dieses gescheiterte Konzept, wie der Landtagsvizepräsident gesagt hat, es sei verfehlt, von einem gescheiterten Sanierungskonzept zu sprechen, es habe sich eben dann einfach erwiesen, dass die Annahmen zu optimistisch gewesen seien. Ich glaube, so einfach können wir uns das nicht machen. Es war von Anfang an klar, dass diese Kasse neben der damaligen äusserst prekären finanziellen Lage eben auch von der Versichertenstruktur her sehr viele schlechte Risiken aufgewiesen hatte. Das war schon damals bekannt und das war eigentlich aus meiner Sicht der Hauptgrund, warum diese so genannte Sanierung zwangsläufig auch scheitern musste.Es war, wie schon mehrfach angesprochen, eine reine Umschuldungsaktion. Ich gehe auch davon aus, dass aus politischen Gründen - ich sage einmal - das auf 6 Mio. Franken gehalten wurde, um nicht nach aussen einen grösseren momentanen Bedarf auszuweisen. Es war halt so, dass - und hier kann ich den Abg. Rudolf Lampert voll unterstützen -, dass überhaupt keine Anstrengungen sichtbar waren, die zu einer wirklichen Gesundung der Kasse führen konnten, dass man beispielsweise eben auch an der Versichertenstruktur etwas machen wollte. Wenn Sie, Herr Landtagsvizepräsident, jetzt nun aussagen, was kann da die Regierung dafür, das ist quasi eine Sache der CSS und der Concordia, das ist halt wieder so ein Punkt. Wenn ich das Schreiben des ehemaligen Verwaltungsrates auf Seite 4 ansehe, wo es heisst, dass ein Vorschlag da gewesen sei, der von Vertretern der verbliebenen Krankenkassen an das Amt für Volkswirtschaft gerichtet wurde, die Versicherten der wegziehenden schweizerischen Krankenkassen in einen neutralen Pool zu verbringen und jedem Versicherten die freie Wahl zu geben, bei welcher Krankenkasse er sich versichern wolle, wurde vom Amt abgelehnt. Ich bin der Überzeugung - und das wird hier vermutlich richtig sein, wenn das so hier steht -, dass hier im Umfeld der Krankenkassen das nicht eine reine private Angelegenheit der Kassen war, sondern ich gehe davon aus, dass hier die damalige Regierung sicher auch ein Wörtchen mitzureden hatte, zumindest hätte sie das tun sollen. Die damalige Regierung hat ja auch im ganzen Umfeld dieses damaligen Debakels auch sonst ihren Einfluss geltend gemacht. Hier wäre eine notwendige und unabdingbare Voraussetzung für eine längerfristige Einleitung der Gesundung entstanden, hier wäre eine Möglichkeit vorhanden gewesen. Das wurde hier wie auch anderswo nicht gemacht. Es wurde auch schon angesprochen, dass relativ kurz darauf die externe Revisionsstelle bereits eine Wertberichtigung vorgenommen hatte und es war eigentlich bloss eine Frage der Zeit, wenn einmal ein grösserer Fall oder etwas Ungünstiges ist, dann ist das ganze Konstrukt wieder zum Scheitern verurteilt. Es wurde auch in den Berichten dargelegt, dass vor allem mit dem neuen Geschäftsführer Methoden dann angewendet wurden, wo man Risiken zu Dumping-Preisen hereingenommen hatte und auch das wieder - ich weiss nicht, ob das eine Verzweiflungsaktion oder was auch immer war - auf jeden Fall ist das ganze Geflecht so vielschichtig. Und mit diesen ganzen widersprüchlichen Angaben ist es wirklich nicht leicht, hier klar gewisse Verantwortlichkeiten zuzuteilen, obwohl das eine zentrale Frage für die Zukunft ist. Man muss sich immer überlegen: Was denken sich die einfachen Leute auf der Strasse, die jeweils mit Situationen konfrontiert werden, wenn es heisst, wo liegen die Verantwortlichkeiten? Und wenn es dann heisst: Ja, es ist so weit gestreut, dass schlussendlich niemand mehr verantwortlich ist, dann wirft das auch auf das ganze gesellschaftliche Gefüge ein schlechtes Licht. Und hier möchte ich das wiederholen, was der Fraktionssprecher gesagt hat: Eine Klärung der Verantwortlichkeiten ist in die Wege zu leiten, wenn das nicht schon gemacht worden ist. Wie gesagt: Es ist keine Sanierung im Jahre 1997 gemacht worden, sondern lediglich eine Umschuldung. Auch nachher wurden keine Anstrengungen gemacht, um die Versichertenstruktur nachhaltig zu verbessern. Deshalb war es aus meiner Sicht bloss eine Frage der Zeit. Und indem man gewisse Schritte unterlassen hat, zum Beispiel mit diesen CSS-Versicherten, ist hier eine klare Unterlassungssünde vorhanden. Auch Nichtstun sollte nicht vor Strafe schützen, wenn so ein Fall vorliegt. Es ist, wie gesagt, jetzt schwierig, auf diese Fragen eine konkrete Antwort zu geben. Das ist wieder eine notwendige Feuerwehraktion, die hier gemacht werden muss, dass diese Fusion nun reibungslos über die Bühne gehen kann. Aber vor dem Hintergrund der Ausführungen, glaube ich, müssen wir die Frage der Verantwortlichkeiten dann noch klar beantworten.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte kurz auf das eingehen, was mein Vorredner als die Unterlassungssünde der damaligen Regierung bezeichnete, nämlich die so genannte Überführung der ehemaligen CSS-Versicherten zur Concordia Krankenkassa. Wie der Herr Landtagsvizepräsident bereits sagte, war das ja wohl damals eine Vereinbarung zwischen den beiden betroffenen Krankenkassen. Es war aber nicht so, dass jeder CSS-Versicherte zur Concordia gehen musste. Wir waren selber als Familie mit betroffen. Man hat mit den Unterlagen dazu die Möglichkeit gehabt, jede andere Krankenkasse zu wählen, was wir in diesem Fall auch getan haben. Und so weit ich mich erinnern kann, war das auf den Einfluss der damaligen Regierung zurückzuführen, dass jedem ehemaligen CSS-Versicherten diese Unterlagen zugestellt wurden. Man hatte die freie Wahl. Danke. Abg. Alois Beck:
So frei war die Wahl nicht. Und wie gesagt: Wenn das stimmt, was hier der ehemalige LKK-Verwaltungsrat schreibt, wären da doch durchaus Einflussmöglichkeiten vorhanden gewesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn das Wort aus dem Plenum nicht mehr gewünscht wird, gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Hansjörg Frick. Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal vielen Dank für die positive Aufnahme des Berichts und Antrags respektive des darin enthaltenen Lösungsvorschlags. Nach dieser Debatte sehe ich es doch als notwendig, noch einige Ergänzungen und allenfalls Korrekturen anzubringen. Im Folgenden versuche ich, die Sicht der Dinge, wie sie sich für mich darstellen, zu erklären.Die jüngere Geschichte der LKK ist den Mitgliedern dieses Hohen Hauses, welche schon in früheren Mandatsperioden dabei waren, im Detail besser bekannt wie mir. Ich möchte auch nicht zu sehr in die Geschichte eingehen. Es wird im vorliegenden Bericht und Antrag klar darauf hingewiesen, dass die 1997 getroffenen Massnahmen eine Umschuldung und keine Sanierung im eigentlichen Sinne waren. Jedenfalls war es der Kasse unter der früheren Geschäftsführerin möglich, in den Jahren 1997 bis 2000 die gestundeten Forderungen der Leistungserbringer in der Höhe von 3,6 Mio. Franken abzubauen. Wie dies möglich war, soll hier nicht untersucht und beurteilt werden. Sicher aber war ein Teil dieses Erfolges begründet auf geschicktem Cash-Management, rigoroser Leistungskontrolle und minimalem Aufwand. Dies sagen zumindest die Akten, wie sie uns zur Verfügung stehen. Schon bald nach dem Antritt der Regierung hat der damals amtierende Verwaltungsrat die Regierung darauf aufmerksam gemacht, dass die LKK nur über eine sehr dünne Kapitaldecke verfüge und deshalb latent gefährdet sei. Auch hat er gegenüber der Regierung darauf hingewiesen, dass die LKK nicht über die gesetzlichen Reserven verfüge und es der Kasse auch nicht möglich sei, diese unter den gegebenen Umständen aufzubauen. Dies möchte ich hier an dieser Stelle auch erwähnen. In einem Schreiben vom August 2001 hat jedoch der Verwaltungsrat gegenüber der Regierung festgehalten, dass die LKK zwar positive Zahlen schreibe, das Geschäftsergebnis aber stark von einem schlechten Risikoverlauf abhängig sei. Um den sich abzeichnenden positiven Verlauf der Geschäftstätigkeit der LKK mittel- und langfristig gewährleisten zu können - so der Verwaltungsrat - müsse die LKK finanziell in die Lage versetzt werden, konkurrenzfähig zu bleiben. Dies sei nur möglich, wenn das Land das gewährte Darlehen abschreibe und der LKK zusätzliche Liquidität in der Höhe der neuen gesetzlichen Mindestreserven zufliessen lasse. Die Bedenken des Verwaltungsrates im Schreiben vom August 2001 wurden ernst genommen und es wurde dem Verwaltungsrat damals schriftlich zugesagt, dass das Abschreiben dieses Darlehens der LKK geprüft werden soll. Nicht entsprechen konnte die Regierung der Forderung des Verwaltungsrates, welche er ebenfalls im Schreiben vom August 2001 dargelegt hat, wonach dem Verwaltungsrat eine generelle Haftungsfreistellungserklärung abgegeben werden müsse. Dieser Forderung konnte die Regierung aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen. Allerdings zeigt dieser Wunsch klar die Befindlichkeit des Verwaltungsrates zu dieser Zeit auf. Der Verwaltungsrat hat sich dann nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung gestellt, zwei Verwaltungsräte haben diesen Entscheid schon frühzeitig bekannt gegeben. Es hat sich dann als äusserst schwierig herausgestellt, einen neuen Verwaltungsrat zu finden. Um allfälligen Kandidaten glaubhaft machen zu können, dass die Kasse nicht besser und nicht schlechter dastehe wie im Jahr zuvor, was dem damaligen Wissensstand entsprach, wurde eine Zwischenbilanz mit Bewertung in Auftrag gegeben. Im Dezember letzten Jahres wurden dann eine Bewertung des Managements, der Organisation und der Abläufe durchgeführt und durch die Firma Pricewaterhouse in Bern dann auch vorgestellt. Daraufhin wurde eine umgehende Analyse der finanziellen Situation verlangt. Von da an haben sich die Ereignisse dann überschlagen. Die Regierung möchte hier nochmals festhalten dass sie von dem Zeitpunkt an, als die relativ hohen Verluste der LKK für das Jahr 2001 bekannt wurden, sofort gehandelt hat. Es war relativ schnell klar, dass es nicht möglich ist und schon gar nicht kurzfristig, einen Krankenkassenprofi als Geschäftsführer zu finden. Deshalb hat man sich gleich nach einem Fusionspartner umgesehen. Was alles zu diesem Verlust geführt hat, wie es dazu kommen konnte, ist der Regierung bis heute nicht ganz klar dargelegt worden. Hierfür wären weitere Detailabklärungen notwendig, welche im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden konnten. Ob hierzu auch noch ältere Versicherungsverträge beigetragen haben, die der Geschäftsführer übernommen hat, ist bis jetzt nicht geklärt. Dass die LKK mit den Taggeldversicherungen, mit welchen sie wie auch alle anderen Versicherungen ihr Geld verdient haben, plötzlich Verluste machte, ist sicherlich ein Hinweis darauf, dass im Management der Kasse gewisse Defizite vorgeherrscht haben. Auch der Verwaltungsaufwand ist sehr stark angestiegen. Hierzu muss allerdings erwähnt werden, dass der Wechsel im Management der LKK mit der Einführung des neuen Krankenkassenversicherungsgesetzes zusammenfiel, was teilweise einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich brachte, wofür die Leitung nicht verantwortlich gemacht werden kann. Dennoch soll an dieser Stelle erwähnt werden, dass die Verwaltungskosten der LKK von 1998 bis 2001 von 1,05 Mio. auf CHF 2,1 Mio. Franken angestiegen sind. Dies ist nicht allein auf die Krankenversicherungsgesetzes-Revision zurückzuführen. Aus dem Bericht der Firma Pricewaterhouse, Bern, geht unter anderem hervor, dass es dem Management der LKK an strategischen wie auch an operativen Führungsinstrumenten sowie teilweise auch am Know-how des Personals fehle. Des Weiteren fehle es an vom Verwaltungsrat klar definierten Strategien und an einem daraus abgeleiteten Business-Plan. Aufgrund des fehlenden Business-Plans konnte auch keine kurz- und langfristige Finanzplanung erstellt werden. Schliesslich wurde festgestellt, dass die LKK überdurchschnittlich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Es könnten hier sicher noch andere Fakten aufgeführt werden. Diese verändern aber die heutige Situation der LKK nicht.Meine Damen und Herren Abgeordnete. Sie haben ein Schreiben vom letzten Verwaltungsrat erhalten. Dieser sieht einige Punkte anders, wie sie im Bericht und Antrag dargestellt sind. Leider hat das Ressort dieses Schreiben nicht erhalten. Es wurde mir kurz vor dieser Landtagssitzung von einem Abgeordneten zugestellt. In diesem Schreiben des Verwaltungsrates wird mehrfach darauf hingewiesen, dass die LKK jeweils nur positive Rechnungsabschlüsse aufgrund vorgezogener Subventionen hätte aufweisen können. Hierzu ist festzuhalten, dass im Falle der LKK die Ausrichtung der Subventionen stets gesetzeskonform erfolgte. Dies wurde mir vom Amt für Volkswirtschaft schriftlich bestätigt. Des Weiteren wurde die Ausrichtung der Subventionen stets durch die Stabsstelle Finanzen geprüft. Es wird im erwähnten Schreiben der Regierung gegenüber der Vorwurf erhoben, dem Verwaltungsrat keine Unterstützung geleistet zu haben. Wie bereits erwähnt, wurde dem Verwaltungsrat die geforderte Unterstützung zugesagt, was die Überprüfung der Abschreibung des Darlehens des Landes anbelangt. Aus rechtlichen, und ich nehme an, für alle Abgeordneten nachvollziehbaren Gründen konnte dem Verwaltungsrat keine Haftungsfreistellung erteilt werden. Schliesslich möchte ich noch zur Funktion des Sonderbeauftragten kurz etwas ausführen: Der Sonderbeauftragte hat in der LKK viel Arbeit geleistet. Ohne die Unterstützung des Sonderbeauftragten hätte die LKK den «Neubeginn» im Jahre 1997 schon damals nicht geschafft. Im November 1999 wurde der Sonderbeauftragte mit Regierungsbeschluss abberufen, wobei festgehalten wurde, dass gegenüber dem Amt für Volkswirtschaft ein entsprechendes Reporting der LKK gewährleistet sein muss. Die Regierung wird dem Verwaltungsrat die gewünschten Berichte zur Kenntnis bringen und ihm Gelegenheit geben, seine Sicht der Dinge darzutun. Die Regierung wird auch die entsprechenden Massnahmen treffen zur Prüfung der Verantwortlichkeiten durch eine neutrale Stelle. Was immer dabei herauskommen wird, es wird die Tatsache nicht ändern, dass die Kasse saniert werden muss. Nach Meinung der Regierung ist die Fusion mit der FKB die beste Lösung. Dies vor allem für die Versicherten.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Regierungsrat, besten Dank. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir den Finanzbeschluss.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Entschuldigung, der Herr Regierungsrat wünscht noch einmal das Wort.Regierungsrat Hansjörg Frick:
Noch ganz kurz dazu eine vielleicht wichtige Frage bzw. Antwort: Vom Abg. Klein wurde die Frage bezüglich der ESA-Überwachungsbehörde gestellt. Die ESA hat Vorbehalte angemeldet bezüglich der Ausrichtung des Betrages an die LKK. Die ESA ist zur Auffassung gelangt, dass die geplante Zahlung als staatliche Beihilfe gemäss Art. 61 EWR-Abkommen zu qualifizieren sei. Somit ist klar, dass diese Beihilfe von der ESA zuerst notifiziert werden muss.Abg. Wendelin Lampert:
Danke für Ihre Ausführungen, Herr Regierungsrat. Der Abg. Beck und die Abg. Laternser haben sich noch duelliert, ob der Übertritt der CSS-Versicherten freiwillig war oder nicht. Kann die Regierung dazu Ausführungen machen? Wie war es wirklich?Regierungsrat Hansjörg Frick:
Es tut mir leid. Aus den Akten, die der Regierung zur Verfügung stehen, ist dazu nichts zu entnehmen.Abg. Wendelin Lampert:
Aber dem Schreiben des ehemaligen Verwaltungsrates - Seite 4 - ist, wenn es stimmt, zu entnehmen: Dort heisst es: Der Vorschlag, der von Vertretern der verbleibenden Krankenkassen an das Amt für Volkswirtschaft gerichtet wurde, die Versicherten der wegziehenden schweizerischen Krankenkassen in einen neutralen Pool zu verbringen, um jedem Versicherten die freie Wahl zu geben, bei welcher Krankenkasse er sich versichern möchte, wurde vom Amt abgelehnt - Sie hören richtig - obwohl das Rechenzentrum Solothurn bereit gewesen wäre, die notwendige Infrastruktur zur interimistischen Verwaltung der Versicherten bereitzustellen. Dies hätte für alle im FL Versicherten Krankenversicherer und für die LKK im Besonderen eine Chance bedeutet, einen namhaften Anteil an Versicherten zu akquirieren. Diese einmalige Chance wurde verpasst. Und ich denke mir: Bei diesem Geschäft war das ein Kernpunkt. Denn wenn ich eine marode Firma noch unterstütze, dann muss ich zumindest schauen, dass sie noch zu Aufträgen kommt. Und in diesem Fall wäre es eine gewisse Anzahl Personen gewesen. Danke.
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Ich muss zumindest sagen - und das weiss ich sicher, weil ich selbst davon Gebrauch gemacht habe -, dass man als Versicherter darauf hingewiesen wurde, dass man zu denselben Bedingungen zu jeder im Lande Liechtenstein tätigen Krankenkasse gehen kann. Und meiner Erinnerung nach war das eine Auflage der damaligen Regierung. Abg. Adrian Hasler:
So weit ich mich erinnern kann, war es doch so, dass, wenn man nichts unternommen hat, die Versicherten automatisch zur Concordia übergegangen sind. Man musste aktiv werden, man musste sich bewusst darum kümmern, dass es nicht zur Concordia ging, sondern zur LKK. Dass mit so einer Hürde natürlich der Grossteil der Versicherten zur Concordia ging, ist aus meiner Sicht logisch und nachvollziehbar.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, lesen wir den Finanzbeschluss. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Entsprechend der Absprache in der Finanzkommission und unter der damaligen Akzeptanz des Regierungschefs, stelle ich nun meinerseits den Abänderungsantrag betreffend Art. 2 wie folgt: «Die Regierung wird ermächtigt, nach Genehmigung durch die Finanzkommission und nach Vorlage und Genehmigung des geprüften Jahresabschlusses per 31. Dezember 2002 die erforderlichen Zuschüsse auszuzahlen». Die Begründung dieses abgeänderten Antrages ist ausführlich im Protokoll der Finanzkommission beschrieben und auch einhelliger Beschluss der Kommission.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wünscht die Regierung das Wort? Regierungsrat Hansjörg Frick:
Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Sie sollten eigentlich heute Mittag ein Blatt bekommen haben, wo Art. 2 geändert wurde, wo dieser Antrag von der Finanzkommission enthalten ist.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Mit anderen Worten lautet Art. 2 also wie folgt: «Die Regierung wird ermächtigt, nach Genehmigung der Finanzkommission und nach Vorlage und Genehmigung der geprüften Jahresrechnung per 31. Dezember 2002 die erforderlichen Zuschüsse auszuzahlen». Frau Abg. Hassler: Ist das richtig?
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ja, der Antrag ist richtig.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe noch eine Frage an die Vertreter der Finanzkommission: Wurde abgeklärt, ob das überhaupt rechtlich zulässig ist, dass plötzlich die Finanzhoheit für Nichtbodenkäufe - denn bei Bodenkäufen ist klar, da ist festgelegt, dass die Finanzkommission dort die abschliessenden Entscheidungen fällen kann - ob überhaupt eine solche Delegation von Freigaben von Mitteln an die Finanzkommission möglich ist? Denn bisher war dieses exekutive Organ die Regierung. Ich frage mich: Hat das seine Richtigkeit? Wurde das von der Finanzkommission abgeklärt?
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich denke, es ist so, dass der Gesetzgeber solche Ermächtigungen oder respektive Vorbehalte für Ermächtigungen der Regierung in Gesetzesform beschliessen kann. Wenn ich noch das Wort habe, kann ich dazu sagen, dass der Regierungschef diesen Vorschlag - ich darf sagen sogar mit Freude - in der Finanzkommission unterstützt hat. Demzufolge nehme ich an, dass es auch im Einverständnis der Regierung richtig ist, dass dieser Vorbehalt angebracht wird. Abg. Markus Büchel:
Es ist richtig, was die Frau Abg. Hassler sagt. Der Vorschlag wurde in der Finanzkommission als zusätzliche Restriktion gemacht oder gewünscht, weil die Reserven in den 7 Mio. Franken in der Finanzkommission als relativ hoch angesehen wurden, um hier nicht einen Freipass zu geben und um eventuelle Ansprüche zu wecken. Und darum wurde dieser Vorschlag gemacht. Ich gehe jetzt davon aus, wenn die Regierung diesen Vorschlag vorlegt, dass es auch geprüft ist und so Zustimmung erhalten kann.
Landtagsvizepräsident Peter Wolff:
Herr Präsident. Um auf die Frage des Abg. Rudolf Lampert zurückzukommen: Mir scheint das rechtlich völlig unbedenklich. Nachdem der Landtag der Regierung vorbehaltlos die Verwendung dieser Mittel, die Auszahlung dieser Zuschüsse, zugestehen kann, kann er auch etwas Geringeres zugestehen. Und der Vorbehalt, dass es die Finanzkommission zu genehmigen habe, ist eben etwas Geringeres als das was sonst nach dem ursprünglichen Antrag der Regierung bewilligt worden wäre. Ich sehe dabei keinerlei rechtliche Probleme.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, möchte ich über Art. 2 abstimmen lassen, über Art. 2 in der geänderten Form, der auch die Zustimmung seitens der Regierung hat: «Die Regierung wird ermächtigt, nach Vorlage und Genehmigung des geprüften Jahresabschlusses per 31. Dezember 2002 sowie nach Genehmigung durch die Finanzkommission die erforderlichen Zuschüsse auszuzahlen».Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann können wir weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir ab. Wer mit dem vorliegenden Finanzbeschluss einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir den Finanzbeschluss über den Forderungsverzicht und die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an die LKK gutgeheissen.Wir unterbrechen jetzt die Sitzung und fahren morgen um 9.00 Uhr fort.Damit ist die Sitzung für heute geschlossen.DIE SITZUNG WIRD UM 23.00 UHR GESCHLOSSEN.
-ooOoo-