ERRICHTUNG EINES NEUBAUS FÜR DAS LIECHTENSTEINISCHE LANDESARCHIV UND FÜR VERWALTUNGSRÄUME DER REGIERUNG IN VADUZ (NR. 44/2002)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 14: Errichtung eines Neubaus für das Liechtensteinische Landesarchiv und für Verwaltungsräume der Regierung in Vaduz. Bericht und Antrag der Regierung Nr. 44/2002. Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion.Abg. Helmut Bühler:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ist für unser Land ein Kredit in Höhe von 31,8 Mio. Franken für einen Gebäudekomplex zur Unterbringung des Landesarchivs sowie eigens für die Regierungsverwaltung benötigte Räumlichkeiten tragbar bzw. erforderlich? Liest man den sehr ausführlichen Bericht und Antrag der Regierung, ist es einerseits von staatspolitischer Bedeutung, ein solides Landesarchiv zu verwalten, andererseits ein Gesetzesauftrag, das Landesarchiv zu führen, sei dies für den Staat selbst oder für verschiedene Institutionen und vieles mehr. Dass das Liechtensteinische Landesarchiv Dimensionen angenommen hat, welche in den bestehenden und angemieteten Liegenschaften unter beinahe haarsträubenden Bedingungen verwaltet werden müssen, scheint unbestritten zu sein. Ein würdiges Haus, zeitgemäss, sicher und vor allem den gewachsenen Anforderungen an ein staatliches Archiv gerecht zu werden, kann mit diesem Gebäudekomplex erfüllt werden. Dass die Verwaltung der Regierung ebenso nötig wie dringend über Büroräumlichkeiten verfügen muss, wird im Bericht und Antrag ausführlich beschrieben. Daher kann die eingangs gestellte Frage unmissverständlich mit Ja beantwortet werden.Nach der Abstimmung im Jahre 1993 verschlechterte sich die Situation für das Landesarchiv erheblich, zumal an eine weitere Planung nicht zu denken war. Im weiteren Verlauf der Zeit wurde gezwungenermassen massiv um- und ausgebaut. Hier sieht man deutlich, was für Gelder verschleudert werden mussten, damit die Funktion nicht erstickt. Es wurde einige Zeit in Planungsstudien investiert, welche Lösungen über das Landesmuseum, das Landtagsgebäude bis hin zum heute vorliegenden Gebäudekomplex des Landesarchivs beinhaltet haben. Diese Entwicklung wurde wiederum hinterfragt und es stellte sich heraus, dass dies der richtige Weg für ein solch wichtiges Objekt ist. Die Nähe zur Regierung, zum Landtag, die Umgebung, die Bildung eines Regierungsviertels, all das spricht für den gewählten Standort. Ein Dankschön kann auch an die Stiftung «Fürst Liechtenstein» ausgesprochen werden. Die Stiftung hat wohl mit ihrer Zusage geholfen, ein Regierungsviertel mit architektonischen Vorzügen und räumlichem Charakter entstehen zu lassen. Die Hangbebauung hat nicht nur schützerischen Wert, sondern zeigt auch orts- und städtebauliche Vorzüge. An dieser Stelle möchte ich dennoch das Projekt kritisch und vertieft hinterfragen. Meiner Meinung nach müsste dieser Komplex ein zweites UG aufweisen für Archivräume und müsste in der Höhe nach Bedarf mit mindestens zwei Stockwerken oder mehr weiter ausgebaut werden können. Im Bericht wird von einer massiven Zunahme von Archivmaterial ausgegangen. Der Überbauungsplan und die Spezialbauordnung wurden 1987 festgelegt. Ich frage mich: Sind diese noch zeitgemäss? Wo bleibt ein Entwicklungsspielraum für die Zukunft? Sollten Wachstum des Landes und somit Platzbedarf für das Landesarchiv nicht mit einbezogen werden? Ich erlaube mir diese kritischen Fragen, denn derzeit wird viel über Entwicklung - sprich Raumplanung - gesprochen. Einem zweiten UG in Bezug auf die Realisierung von Depot Landesarchiv und Verwaltung Regierung steht nichts im Weg. Es geht vielmehr darum, mit den Ressourcen des Landes sparsam umzugehen und zukunftsorientiert an die Planung und Umsetzung heranzugehen. Nehmen wir als Beispiel das Polizeigebäude heran, wobei ja schon jetzt wieder geplant ist, es umzubauen. Meines Wissens besteht es noch nicht einmal zehn Jahre. Mir ist bewusst, dass die Kritiker sofort zur Stelle sind und all die negativen Seiten und Kosten hervorheben, die ein zweites UG in sich birgt. Aber eines können sie bestimmt nicht: Und das ist Land im genügenden Masse zur Verfügung zu stellen, um den Bedürfnissen des Landes gerecht zu werden. Das Gebäude muss statisch so bemessen sein, dass bei Bedarf die Höhe ausgenutzt werden kann bzw. ein bis zwei oder sogar mehrere Stockwerke aufgesetzt werden können. Wenn es die heutige Orts- und Zentrumsplanung von Vaduz nicht zulässt, in die Höhe zu gehen, so ist zumindest vorzubeugen, dass die statische Auslegung so konzipiert wird, dass eine Aufstockung realisiert werden kann. In den Untergrund zu bauen sollte ausser dem technischen kein Problem darstellen. Betrachtet man die Kosten, so werden mit 31,8 Mio. Franken zirka 18'250 Kubikmeter umbauter Raum erstellt. Das ergibt in etwa 1'742,46 Franken pro Kubikmeter umbauter Raum, gesamthaft also, inklusive Abbruch, Parkplatzabgeltung, Hangsicherung, Verlegung der Telefonzentrale und Bauherrenreserve. Für ein Verwaltungsgebäude ein hoher Kubikmeterpreis, begründet jedoch mit den vorher angeführten extrem hohen Nebenkosten. Aus dieser Sicht rechtfertigt sich meiner Ansicht nach die Überlegung dieser zusätzlichen unter- und oberirdischen Nutzung. Ich gehe in meinen Überlegungen davon aus, dass ein heutiges Gebäude länger als 40 Jahre standhalten sollte, ohne dass es dem Abbruchhammer wieder zum Opfer fällt. Eine ständige Anpassung der Infrastruktur ist dabei selbstverständlich. Dieses Bauvorhaben stellt eine grosse Herausforderung dar an die Zukunft unseres Landes. Im Hinblick auf die Raumplanung müssen hier Zeichen des Landes gesetzt werden, wie künftig mit Hochbauten des Landes umgegangen wird. Die Regierung ist gefordert, mit diesem Gebäude Massstäbe für die Zukunft zu setzen. Es braucht Mut, Wille und Entscheidungskraft, solche Projekte anzugehen. Wir müssen an die Zukunft denken, und daher braucht es die Einsicht, mit solchen Verwaltungsgebäuden entsprechenden Entwicklungsraum zu schaffen.Das weitere Vorgehen sieht die Ausschreibung eines Architekturwettbewerbes vor, vorbehaltlich der Zustimmung des Kredites durch den Landtag sowie die weitere Planungsbearbeitung. Mit dem heutigen Stand kann ich mir vorstellen, dass diese Überlegungen ernsthaft in Betracht gezogen werden und erwarte daher von der Regierung, entsprechende Weisungen zu erteilen.Abg. Ivo Klein:
Danke schön. Wie im Bericht und Antrag zu lesen ist, beantragt die Regierung für den Neubau des Liechtensteinischen Landesarchivs, für die Erstellung von Verwaltungsräumen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung und von Werkstatt und Lagerräumen für die Hauswartung einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 31,8 Mio. Franken. Ein Landesarchiv hat für einen Staat mehrere Bedeutungen. Einerseits dient es der Geschichtsschreibung und somit der Identitätsbildung. Andererseits kann bei der Verwaltung des Staates sowie bei der Rechtssprechung auf Unterlagen gleich oder ähnlich gelagerter Fälle zurückgegriffen werden, was die Rechtssicherheit fördert. Die Notwendigkeit des Landesarchivs und damit das Vorhandensein geeigneter Archivierungsräume erscheint mir daher unbestritten.Wenn die Notwendigkeit des Landesarchivs nicht in Zweifel gezogen wird, so stellt sich als nächstes die Frage: An welchem Standort soll das Landesarchiv erstellt werden? Aufgrund entsprechender Fragen in der Finanzkommission hat die Regierung begründet, dass zum vorgeschlagenen Standort hinter dem Regierungsgebäude kein qualitativ vergleichbarer Standort zur Verfügung steht. Dieses Argument ist nachvollziehbar. Auch bei den Gebäudekosten ergäben sich durch eine andere Standortwahl kaum Einsparungen, wie die Regierung in ihrer Stellungnahme ausführt. Den Kosten für den aufwendigen Felsabtrag und die Hangsicherung müssten voraussichtlich die Kosten für die Pfählung und die Grundwasserabdichtung gegenübergestellt werden. Zudem müsste bei einer anderen Standortwahl auch die Frage der Parkierung gelöst werden.Nimmt man allerdings die Gesamtkosten von 31,8 Mio. Franken und teilt sie durch die 18'250 Quadratmeter, so ergibt sich ein Kubikmeterpreis von bereits angeführten rund 1'740 Franken. Diese durchschnittlichen Kosten sind im Bericht und Antrag meines Erachtens knapp begründet und sie sind auch für mich nicht mit den vom Abg. Bühler angeführten anderen Kosten oder Arbeiten erklärt. Deshalb möchte ich nochmals die Regierung fragen: Was führt zu diesen hohen Kosten?Anlässlich der Vorbehandlung dieses Traktandums in der Finanzkommission stellte ich auch die Frage betreffend des Honorars, was ich mit 4,6 Mio. Franken oder 15,8% der Gesamtkosten als hoch erachte. Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme diese Honorare verteidigt und begründet sie damit, dass für eine sorgfältige Planung auch ein angemessenes Honorar zur Verfügung stehen muss. Als Konklusion muss daraus geschlossen werden, dass alle privaten Bauherren, die eine gewisse Reduktion von der SIA-Norm aushandeln, dafür keine sorgfältige Planung erhalten. Für mich ist die Argumentation der Regierung nicht schlüssig. Ich möchte hiermit die Regierung bitten, ihre Position nochmals zu überdenken.Im Weiteren steht im Bericht und Antrag auf Seite 13, dass für einen Büroraum 22 Quadratmeter eingesetzt worden sind, wodurch die Benützung auch von zwei Mitarbeitern möglich ist. Ein solches Raumprogramm entspricht meines Erachtens nicht den neuen Bürokonzepten. Ich möchte die Regierung in Bezug auf diesen Punkt ebenfalls bitten, die Raumplanung ebenfalls zu überprüfen. Besten Dank.Abg. Markus Büchel:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Der Bedarf an geeigneten Räumlichkeiten für das Landesarchiv ist aufgrund des gesetzlichen Auftrages zur Erhaltung und Nutzbarmachung der dauernd wertvollen Unterlagen der Staatsverwaltung gegeben. Die staatspolitische Bedeutung des Liechtensteinischen Landesarchivs wird im Bericht ausführlich und eindrücklich beschrieben. Die bestehenden Räumlichkeiten können in Bezug auf die räumlichen, funktionalen und klimatischen Bedingungen den heutigen Anforderungen an einen modernen Archivbau nicht mehr gerecht werden. Diese Defizite können laut Beurteilung der Fachstellen auch durch sehr aufwendige Um- und Erweiterungsbauten nicht zufriedenstellend wirtschaftlich beseitigt werden. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung sind im Regierungsgebäude nachweislich aufgrund der stetig zunehmenden Aufgaben und der darum angestiegenen Anzahl von Mitarbeitern nicht mehr genügend Räumlichkeiten vorhanden. Die Hochrechnung für die zukünftige Archivkapazität basiert auf Erfahrungswerten, die für mich plausibel dargestellt sind. Ebenso ist für mich der zusätzliche Raumbedarf für zusätzliche Werkstätten und Büros sachlich nachvollziehbar. Bei einem so hohen Anteil an extern zugemieteten Räumen, die zum Teil bezüglich Kommunikation und Funktionalität vermehrt zu erhöhten Prozesskosten führen, ist es auch darum sehr richtig, diesen Zeitpunkt für eine Erweiterung der Büroräumlichkeiten zu nutzen. Für den Standort sprechen sowohl die baulichen Vorteile, die sparsame Bodennutzung, wie aber auch vor allem die positive Auswirkung auf die Gestaltung des Regierungsviertels und die optimale Nutzung dieses sehr begrenzten Raumes hinter dem Regierungsgebäude. Dieser Raum könnte meiner Meinung nach für keinen anderen Zweck so ideal genutzt werden. Auch der Zeitpunkt für die Realisierung dieses Gebäudes scheint mir sehr richtig, wenn man die Bauten rund um das Regierungsviertel zu einem vernünftigen Zeitpunkt gemeinsam zum Abschluss bringen will. Mit diesem Bau verbindet sich damit die einmalige Chance, mit einem Zweckbau, der sehr wenig Grundfläche benötigt, eine starke Aufwertung für ein ganzes Areal zu erreichen. Für mich sind die Ausführungen des Berichtes und Antrages sowie die Erklärungen in der Finanzkommission mit den schriftlich nachgereichten Ausführungen überzeugend. Ich stimme dem Verpflichtungskredit über 31,8 Mio. Franken gerne zu.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Bei aller Liebe zum Archiv und zur Vergangenheit unseres Landes und nicht zuletzt zum Amtsleiter, unserem Kollegen Paul Vogt, beklage ich ebenfalls die meines Erachtens sehr hohen Gesamtkosten für ein weiteres Projekt im Regierungsviertel, das eigentlich jetzt das seinerzeit vom Volk abgelehnte Gesamtprojekt des Architekten Snozzi in einer weiteren Etappe realisieren wird. Kredite für Hochbauten in diesem Umfeld liegen nun bei über 100 Mio. Franken. Beim neuen Archiv- und Verwaltungsgebäude sollen erhöhte Anforderungen gestellt werden, und der architektonische Ausdruck bildet eines der wesentlichen Merkmale, steht im Bericht zu diesem Kreditbegehren. Wie schon mehrfach erwähnt: Mit einem Kubikmeterpreis von über 1'700 Franken über die Gesamtkosten kommen wir in eine sehr anspruchsvolle Dimension, wenn ich Vergleiche ziehe zu sehr vielen solchen Begehren, die ich über die letzten zehn Jahre hier im Landtag begleitet habe. Ich vergleiche es auch mit einem Vorhaben in der Gemeinde Eschen, wo ich gerade letzte Woche Gelegenheit hatte, ein solch ähnliches Volumen zur Kenntnis zu nehmen. Dort geht es um den Neubau einer Primarschule für 31 Mio. Franken, wo der Kubikmeterpreis für alle budgetierten Gesamtkosten auf rund 790 Franken vorgeschlagen wird und auf Rückfrage auch als einhaltbar bezeichnet wird - über den Daumen gesagt weniger als die Hälfte. Für mich ist dieser Kubikmeterpreis trotz Felsproblemen und allem anderen - ehrlich gesagt - unerklärlich oder einfach gesagt grosszügig. Der Budgetstil passt nicht ganz zum Sparwillen.Auch der Bericht ist bezüglich finanzielle Auswirkungen nur auf den Bau ausgerichtet. Es gibt keine Kostenangaben für Auslagerung des Archivgutes und des Amtes während einer mehrjährigen Phase, ausser diese Kosten wären im Baukredit eingerechnet. Wenn nicht, dann bitte ich um eine entsprechende Kostenrechnung. Die Bauherrenreserve wird neu grosszügig mit 8% eingerechnet, Folgekosten für die jährliche Rechnung werden nicht mehr weiter hinterfragt und mit den üblichen 7,5% auf die Bausumme, was jährlich rund 2,5 Mio. Franken laufende Mehrkosten bedeutet, festgelegt.Zwei Fragen habe ich noch: Wie wird das Parkplatzproblem durch den Ausbau des Regierungsviertels gelöst? Die Abgeltung von 600'000 Franken an die Gemeinde Vaduz löst dieses Problem noch nicht. Im Rahmen des Kredites für den Staatsplatz vor ein paar Jahren war diese Frage, nämlich die Parkierungsfrage, ein grosses Problem und Anliegen des Landtages. Dann: Gibt es bei der Lösung der Parkierungsfrage im Rahmen des Baus des Staatsplatzes mit Tiefgarage Probleme? Erwarten uns dort die Kosten für die Lösung des Parkproblems in Form von höheren Krediten? Gesamthaft gesehen möchte ich auch noch den Art. 23 des Finanzhaushaltsgesetzes wieder einmal in Erinnerung rufen, der verlangt, dass Verpflichtungskredite aufgrund sorgfältiger, nach fachmännischen Regeln erstellten Kostenberechnungen zu bemessen sind. Und Art. 22 verlangt die Angabe der Folgekosten, und zwar, wenn es geht, nicht in dieser allgemeinen Art und Weise, wie es hier gemacht wurde. Ich frage mich: Wurde hier die verlangte Sorgfalt angewendet? Gleichzeitig möchte ich die Regierung um Erklärungen zu meinen Feststellungen bitten.Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Zuerst einmal herzlichen Dank für die grundsätzlich positive Aufnahme bzw. für das Verständnis für das Anliegen der Regierung, hier mit einem Verpflichtungskredit für den Neubau des Liechtensteinischen Landesarchivs und für Verwaltungsräume der Regierung an den Landtag zu gelangen. Die Regierung ist der Überzeugung, dass es nun an der Zeit ist, nachdem man jahrelang immer wieder über eine mögliche Erweiterung des Landesarchivs bzw. einen Neubau des Landesarchivs gesprochen hat und nachdem ja auch der Platzbedarf dementsprechend nachgewiesen und zusätzlicher Platzbedarf dringend notwendig ist, dass wir nun an einen Neubau und damit auch an eine Erweiterung der räumlichen Voraussetzungen für das Liechtensteinische Landesarchiv denken müssen. Auf Seite 9 sind die unzureichenden Bedingungen im Regierungsbericht dargelegt. Es wird hier von der fehlenden Kulturgüterschutztauglichkeit der Magazinräume gesprochen, von der mangelnden räumlichen Trennung der drei Funktionen Benützung, Bearbeitung, Einlagerung, die ungenügende interne Erschliessung, und es wird auch festgehalten, dass das bestehende Gebäude hinter dem Regierungsgebäude den räumlichen, funktionalen und klimatischen Anforderungen eines modernen Archivbaus nicht genügen kann. Die Bedeutung eines Staatsarchivs für einen Staat ist sicher unbestritten, die wurde auch hier im Regierungsbericht ausgeführt. Es ist sicher ein sehr wichtiges Anliegen, dass wir die notwendigen Voraussetzungen für das Funktionieren des Staatsarchivs schaffen. Es sind dann verschiedenen Fragen angesprochen worden. Erstens einmal wurde der Standort angesprochen. Wir haben über verschiedene Standortmöglichkeiten nachgedacht und sind dann aber zur Überzeugung gekommen, dass der Standort hinter dem Regierungsgebäude ein idealer Standort ist - er ist im Zentrum, das Regierungsviertel wird ideal ergänzt - und dass, wenn wir das Archivgebäude so wie vorgesehen und wie Sie auch aus den Unterlagen ersehen können, in den Hang hineinbauen, dass wir hier auch sparsam mit dem knappen Gut «Boden» umgehen. Der Abg. Helmut Bühler hat dann davon gesprochen, dass er es als richtig erachten würde, dass noch sparsamer umgegangen wird mit dem Boden, dass zumindest noch ein Geschoss unterirdisch ausgebaut wird bzw. dass das Gebäude höher errichtet wird. Wir sind ausgegangen - auf 20 Jahre hinaus gerechnet - vom Platzbedarf, der gegeben ist, der auch für ein funktionierendes Archiv in Liechtenstein notwendig ist. Und von diesem Platzbedarf bzw. Raumbedarf aus sind wir dann die Planung angegangen. Wir bewegen uns hier auch in einem Gebiet, für das es eine Spezialbauordnung gibt. Ausnützungsziffern und Baulinien sind vorgeschrieben. Natürlich könnte man das alles wieder mit der Gemeinde Vaduz verhandeln. Es würde natürlich relativ viel Zeit vergehen. Es sind solche Verhandlungen nicht ganz einfach zu führen, um hier zu entsprechenden Änderungen zu kommen. Wir meinen aber, dass das Gebäude so, wie es hier vorgeschlagen wird, den Raumbedürfnissen für die nächsten Jahre entspricht, und dass auch von der Grössenordnung her dieses Gebäude, so wie es vorgeschlagen wird, vernünftig ist. Was sicher berücksichtigt werden kann ist zum Beispiel die statische Auslegung, wenn das einmal höher gebaut werden sollte.Es wurde dann auch immer wieder der hohe Kubikmeterpreis angesprochen, diese 1'742 Franken pro Kubikmeter. Aber der Abg. Bühler hat dann auch gleich schon einmal ausgeführt, warum dieser Preis eben so hoch ist. Es sind beträchtliche Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeiten zu leisten. Es sei hier erinnert an den Abbruch, an die Felsabtragung, an die Hangsicherung, dann an die Verlegung der Telefonzentrale, die Umgebungs- und Platzgestaltung, die da mit eingerechnet wird, und die Parkplatzabgeltung. Wenn natürlich all die Kosten abgezogen und die reinen Baukosten errechnet würden, dann kämen wir hier auch zu einem anderen Kubikmeterpreis. Selbstverständlich sind dann auch die speziellen Voraussetzungen und Gegebenheiten zu berücksichtigen, die für das Archivgebäude berücksichtigt werden müssen, damit wir hier auch dementsprechende und gerade für den Kulturschutz taugliche Räumlichkeiten haben. Das, meine ich, ist hinten in der grünen Beilage durchaus detailliert aufgeführt. Wenn wir hier die Beilage 5 betrachten, so werden hier Preise auch mit all den Vorbereitungs- und Ergänzungsarbeiten und natürlich auch mit der Bauherrenreserve begründet. Es geht uns natürlich auch darum, dass wir auch ökonomisch vernünftig bauen, dass hier nicht zu hohe Kubikmeterpreise entstehen. Aber gemäss den Vorbereitungsarbeiten müssen wir realistischerweise mit diesen Preisen rechnen, wenn wir das Archivgebäude hinter dem Regierungsgebäude errichten wollen.Das Parkplatzproblem wurde angesprochen. Hier wird nur von der Abgeltung mit der Gemeinde Vaduz gesprochen. Wir meinen durchaus, dass das Problem gelöst werden kann, je nachdem, wie die Parkplatzbewirtschaftung greift, aber auch mit entsprechenden Parkplätzen, die zum Beispiel in der Tiefgarage der Gemeinde Vaduz zur Verfügung stehen, die aber auch bei unserer Tiefgarage zur Verfügung stehen, denn das Landtagsgebäude selber wird ja nicht täglich besetzt sein und nicht täglich diese ganzen Parkplätze deshalb benötigen. Allerdings, im Detail muss das sicher noch abgeklärt werden. Also, wir sind hier in der Detailabklärung sicher noch nicht so weit vorangeschritten, dass wir hier all die Probleme schon detailliert abgeklärt haben. Dann zur Angabe der Folgekosten: Es wird hier aufgeführt, dass mit entsprechenden Folgekosten gerechnet werden muss - wie es bei anderen Bauobjekten auch ist - und es werden auch hier im Bericht und Antrag der Regierung die 7% der Anlagekosten für bauliche und betriebliche Folgekosten aufgeführt.Sie haben dann auch entsprechend die Auslagerung des Archivgutes angesprochen, ob das hier schon im Kredit beinhaltet ist: Es wird natürlich auf die Etappierung dieses Bauvorhabens ankommen, wie viel hier ausgelagert werden muss, und ob nicht schon - aber hier wird der Landesarchivar sicher viel kompetenter Auskunft geben können - ob nicht schon so oder so die nächsten Jahre Archivgut ausgelagert werden muss, je nachdem, ob der Platz noch vorhanden ist. Ich habe nicht den Eindruck, dass wir mit den heutigen Räumlichkeiten die nächsten Jahre noch auskommen werden. Also, da werden wir so oder so vor der Frage stehen, dass wir Archivgut auslagern müssen. Vorgesehen ist eine Etappierung des Baus. Zuerst der nördliche Teil und dann der südliche Teil. Aber es wird sicher eine bestimmte Zeit geben, da dort nicht gearbeitet werden kann, und da werden Kosten entstehen. Aber da müssten wir dann einen exakteren und genaueren Etappierungsplan aufstellen, damit wir wirklich hier im Detail auch Auskunft geben können. Dann hat der Abg. Ivo Klein noch einmal die Ingenieur- und Architektenhonorare angesprochen. Da ist erstens einmal zu sagen, rein von der rechtlichen Seite her, dass wir in der Verordnung zum öffentlichen Auftrags- und Vergabewesen diese Bestimmung haben, dass bei Architekturwettbewerben SIA-Normen anzuwenden sind. Wir sind aber auch der Überzeugung, dass Honorarabrechnungen für Architekten- und Ingenieurleistungen nach den einschlägigen Honorarordnungen der SIA auch im Interesse des Bauherren liegen. Es wird hier ja auch die Schwierigkeit der Baute berücksichtigt. Die Honorare werden dementsprechend berechnet und festgelegt. Sie erscheinen sicher als sehr hoch, wenn hier rund 5 Mio. Franken für Architektenhonorare vorgesehen sind. Allerdings muss noch einmal gesagt werden: Hier sind natürlich alle Ingenieurleistungen mit beinhaltet, die dann auch hier im Lande vergeben werden. Wie hoch diese genau sein werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt sicher schwierig zu berechnen, aber ich werde dieses Anliegen gerne noch einmal in die Baukommission mitnehmen. Wir werden das noch einmal besprechen und schauen ob es hier günstigere oder bessere Lösungen gibt. Zum heutigen Zeitpunkt könnte ich Ihnen keine bessere Lösung anbieten.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Abg. Dorothee Laternser:
Danke, Herr Präsident. Die Notwendigkeit eines angemessenen Archivs ist völlig unbestritten. Trotzdem möchte ich wie einige Vorredner Bedenken anmelden wegen der Höhe der Kosten, und zwar zum einen wegen der Bausumme an sich von knapp 32 Mio. Franken, aber eigentlich vielmehr wegen der Folgekosten, die mit zirka 2,2 bis 2,3 Mio. pro Jahr angenommen werden müssen, so wie das Projekt jetzt vorliegt. Wenn ich an die Landesrechnung 2001 denke, die wir morgen zu behandeln haben, so gilt doch Folgendes, und zwar, dass erstmals der Eckwert 2 des Finanzleitbildes nicht eingehalten werden kann, und zwar immerhin um rund 32 Mio. Franken. Auch wenn dafür die ungewöhnlichen Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten im letzten Jahr mit verantwortlich sind, so ist doch die Tendenz bedenklich. Es bedarf ernsthafter und grosser Anstrengung, jetzt und in der Zukunft, um die Zunahme der Ausgaben wieder geringer zu halten als die Zunahme der Einnahmen, also den Eckwert zwei des Finanzleitbildes im Budget einhalten zu können. Zirka 95% der Staatsausgaben sind gebundene Ausgaben. Der Spielraum zum Sparen ist sehr gering. Wir sind also ernsthaft gefordert und stehen in der Verantwortung, bei der Generierung von zukünftigen Staatsausgaben sparsam zu sein. Von daher sind für mich die bei dem jetzt vorliegenden Projekt zu erwartenden Folgekosten von - wie gesagt - rund 2,3 Mio. Franken einfach zu hoch. Ich denke, das Projekt müsste noch einmal im Hinblick auf Einsparungsmöglichkeiten grundsätzlich überdacht werden. Danke.Abg. Paul Vogt:
Sie werden verstehen, dass ich ein bisschen Herzblut in diese Vorlage gesteckt habe. Ich werde mich trotzdem kurz halten. Ich möchte einleitend ein paar kurze Worte sagen zur Vorgeschichte. Das Anliegen, ein neues Landesarchiv zu bauen, ist sehr alt. Man hat in den vergangenen 40 Jahren immer wieder Umbauten gemacht, man hat etwas zusammengestückelt, man hat erweitert, aufgestockt. Das hat dazu geführt, dass die Funktionalität im bestehenden Gebäude nicht gegeben ist. Es lässt sich beispielsweise kein Lift einbauen, man kann keinen sinnvollen Zusammenhang mit dem bestehenden Regierungsbunker machen, weil da die Geschosshöhe unterschiedlich ist usw. Also, eine Erweiterung, ein Weiterbauen am bestehenden Gebäude ist meines Erachtens sinnlos. Das führt zu hohen Unterhaltskosten, ohne dass man damit den Funktionen eines Archivs gerecht werden kann. Was mit einem Neubau möglich ist, das ist, die Funktionen eines Archivs zu trennen. Wer noch nie im Archiv war, kann sich vielleicht nicht vorstellen, was man darunter versteht. Es geht auch darum, verschiedene Bereiche zu schaffen, wie man das beispielsweise in einer Bank hat. Da hat man einen Kundenschalter, man hat einen Bereich, wo die Kunden empfangen werden, man hat ein back office, man hat ein Archiv usw., und diese Funktionen müssen auseinander gehalten werden, auch aus sicherheitstechnischen Gründen. Es soll nicht möglich sein, dass jeder Benützer in die Magazinräume hineingeht, sich selbst bedient oder was auch immer. Also, diese Funktionen müssen auseinander gehalten werden.Dann kurz zu den baurechtlichen Vorgaben: Wir können nicht beim Stand null anfangen zu planen, sondern wir haben bestimmte Baulinien, die vorgegeben sind. Daran müssen wir uns halten. Ich denke, wenn man an das Endergebnis denkt, dann ist es richtig und sinnvoll, dass man diese Baulinien, die vorgegeben sind, respektiert. Das wird für das gesamte Regierungsviertel positive Auswirkungen haben, das wird das gesamte Regierungsviertel aufwerten und die einzelnen Gebäude werden gewinnen. Ich wäre skeptisch, wenn man sagt, wir machen nun ein zweites UG. Das wäre nicht nur sehr teuer, sondern das würde auch den Bestand des heutigen Regierungsgebäudes gefährden, es wäre technisch sehr problematisch. Ich denke auch nicht, dass es sinnvoll wäre, einen weiteren Stock aufzusetzen, weil damit das Archiv eine dominierende Bedeutung erlangen würde. Es wäre dann höher als das bestehende Regierungsgebäude, und ich denke, das wäre in der Rangordnung falsch. Es ist aber, so wie das jetzt vorgesehen ist, möglich, diese Hangfussüberbauung weiter nach Süden zu erweitern. Es besteht also, wenn in 20 Jahren der Magazinraum aufgebraucht sein sollte, immer noch die Möglichkeit, dann nach Süden zu erweitern und am selben Ort zusätzlichen Magazinraum zu gewinnen.Dann tauchte die Frage auf: Ja, was passiert in den nächsten Jahren, muss bereits ausgelagert werden? Das ist richtig, die Magazinräume sind voll. Wir haben einen riesigen Aktenanfall pro Jahr. Ich möchte das nicht mehr in Zahlen wiederholen, das steht auch im Bericht. Heute ist es so, dass wir praktisch gezwungen sind, gleich viel Material zu vernichten wie wir neu dazubekommen. Das ist natürlich eine schlechte Voraussetzung, wenn man Akten einfach deshalb vernichtet, weil man keinen Platz mehr hat. Das ist sicher unbefriedigend und man muss die Möglichkeit haben, auch einen gewissen Zeitraum verstreichen zu lassen, um dann in der Rückschau sagen zu können: Das ist wichtig oder das ist nicht wichtig. Wir sollten diese Möglichkeit haben, in Ruhe und aus einer gewissen zeitlichen Distanz heraus entscheiden zu können, ob etwas wichtig ist oder nicht. Wir haben natürlich auch vor allem im Gerichtsbereich, wo wir eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist haben, sehr viel Akten aufzubewahren und zu erhalten, die an sich keinen historischen Wert haben. Aber da bestehen gesetzliche Fristen und das Landgericht hat selber nicht die Möglichkeit, diese Akten zu verwalten. Also, wir werden buchstäblich vom Landgericht bekniet, jetzt endlich diese Akten zu übernehmen. Sie wollen das aus den Füssen haben, weil ihr Magazinraum auch überfüllt ist.Dann zu den Baukosten: Ich habe am Anfang auch sehr grosse Probleme gehabt mit diesen Baukosten. Ich habe mir auch gesagt, ja, das muss doch billiger gehen. Die Leute vom Hochbauamt haben dann gesagt: Ja, wir können nur von den Erfahrungszahlen ausgehen. Wir haben im Zusammenhang mit dem Bau des Landesmuseums zuverlässige Zahlen, was ein Gebäude in dieser Situation und an dieser Stelle kostet, und das müssen wir auch beim Landesarchiv zugrunde legen. Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass für das Archiv selber «nur» 18 Mio. Franken anfallen, während ein beträchtlicher Betrag auch für die Platzgestaltung anfällt, für die Verlegung der Telefonzentrale usw. Das sind Nebenkosten, die den Bau des Archivs verteuern.Zu den Folgekosten: Da muss ich ehrlich sagen und ich denke, dass diese 7%, die im Bericht angegeben werden, einfach schematisch von anderen Gebäuden übernommen wurden. Ich bezweifle, ob die Folgekosten tatsächlich so hoch sein werden, und zwar aus der einfachen Überlegung heraus - und ich denke, das kann man, auch wenn man keine grosse Ahnung hat, was in einem Archiv passiert, nachvollziehen. Magazinraum ist relativ billig von den Folgekosten her. Ein Magazinraum muss nicht jeden Tag geputzt werden, es sind keine grossen Unterhaltsarbeiten nötig. Also, man braucht nicht regelmässig zu streichen usw. Beim Magazinraum - und das sind immerhin drei Stockwerke des beabsichtigten Gebäudes - werden die Folgekosten erheblich tiefer sein.Und schliesslich noch eine letzte Bemerkung zum fünften Obergeschoss: Hier wird den Planern vorgegeben, dass lediglich eine Nutzfläche von 550 Quadratmetern entsteht. Wenn man aber vom Konzept ausgeht, dass die vier unteren Geschosse etwa 4'000 Quadratmeter umfassen sollen, dann ergibt sich daraus, dass eben für das fünfte Geschoss ebenfalls 1'000 Quadratmeter möglich sind. Also, ich meine, hier wäre für das oberste Geschoss, das für Büroräume von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Regierung vorgesehen ist, eine grössere Ausnutzung möglich, ohne dass dafür erhebliche Mehrkosten anfallen.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich danke dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen, auch zu Fragen meinerseits. Ich habe mir gewünscht, dass die Regierung erkennt, dass solche hohen Kredite gegenüber dem Landtag, aber vor allem letztendlich bei der Realisation mit sehr hoher Sorgfalt zu erarbeiten sind. Dann wegen den 7% Folgekosten: Ich weiss, im Hochbautenbericht wird das nicht so schematisch immer angekündigt, sondern sehr individuell und differenziert. Dann die Auslagerung des Archivgutes: Das sind dann wahrscheinlich ausserordentliche Jahreskosten. Ich habe nicht die Personalausweitung angesprochen, die mit dem Neubau wahrscheinlich einhergeht. Immerhin werden nur für das Archiv 600 Quadratmeter Verwaltungsräume als Hauptnutzfläche aufgeführt. Da haben einige Mitarbeiter mehr Platz als heute beschäftigt sind.Dann haben Sie gesagt, die Kosten von 1'700 Franken pro Kubikmeter, das relativiert sich. Das stimmt. Wenn ich den Sonderaufwand, den Sie aufgezählt haben gemäss Beilage 5, abziehe, dann kommt man immer noch auf 1'400 Franken pro Kubikmeter. Ich habe das alles noch einmal angeführt, um die Regierung zu bitten, entsprechend dem Finanzhaushaltsgesetz die Gesamtkosten in Zukunft besser aufzuzeigen und vielleicht auch noch den Appell, auch bei Gebäulichkeiten mit dem Charakter eines Archivs an die Kostenersparnisse zu denken. Abg. Wendelin Lampert:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auf einige Ausführungen noch konkret eingehen, zum Beispiel auf die Folgekosten. Ich finde es sehr gut, dass die Abg. Laternser darauf hingewiesen hat. Ich möchte aber doch erwähnt wissen, dass zum Beispiel bereits jetzt das bestehende Archiv einen Aufwand hat. Sicherlich ist er nicht in diesem Umfang in absoluten Zahlen betrachtet, aber das darf nicht vergessen werden. Im Weiteren wurden die Honorare angesprochen. Hier möchte ich auch die Beilage zum Finanzkommissionsprotokoll - das Schreiben des Hochbauamtes - erwähnen. Ich denke mir, es wäre fatal, wenn wir bereits bei den Planungskosten sparen würden. Denn wer schlecht plant wird noch viel schlechter bauen. Und das kann ja wohl nicht der Sinn der Sache sein.Dann noch zur Diskussion bezüglich Aufstockung oder eventuell ein zweites Untergeschoss: Das Untergeschoss sehe ich auch weniger, da ich dann wegen dem jetzigen Regierungsgebäude Bedenken hätte. Aber eine Aufstockung - nicht, dass man sie jetzt bereits macht - aber das Votum des Abg. Bühler finde ich schon gut, dass man eventuell in die statischen Berechnungen eine spätere Aufstockung mit einkalkuliert und sich damit auf die Zukunft sämtliche Optionen offen hält. Auch das Votum des Abg. Paul Vogt, der gesagt hat, dann würde es höher ausfallen als das Regierungsgebäude: Wenn ich aber die Beilage 4 anschaue, muss ich sagen: Also, ein Stock ohne Probleme, eventuell sogar zwei Stockwerke. Ich weiss nicht, sehe ich das falsch. Aber gemäss Beilage 4 müsste das möglich sein.Dann noch zu den Vergleichszahlen, die jetzt da immer wieder angesprochen wurden: Ich denke mir doch, das Hochbauamt hat sich mit der Beilage 5 die Mühe gemacht. Und hier sind die effektiven Zahlen von derzeitigen Gebäuden, zum Beispiel Hangsanierung beim Landesmuseum, Landtag, aufgezeigt. Das sind aktuelle Marktpreise. Anscheinend ist das der Stand der Dinge in diesem Land derzeit. Das kann auch das Hochbauamt nicht wegdiskutieren. Danke.Abg. Ivo Klein:
Ich möchte noch einmal auf die von mir angesprochene Honorarhöhe zurückkommen. Hier wird immer wieder argumentiert: Je mehr Kosten, umso besser wird geplant. Und ich muss Ihnen einfach sagen: Das deckt sich nicht mit meiner Erfahrung. Nur weil ich jetzt einen Rabatt ausgehandelt habe, wird die Qualität der Arbeit nicht reduziert. Und, ich glaube, wer hier schon einmal gebaut hat oder im Geschäft schon Aufträge vergeben hat: Es ist nicht immer der Teuerste der Beste. Das ist, glaube ich, jedem hier im Saal klar.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Zum Vergleich der hohen Kubikmeterkosten gegenüber den Aussagen des Abg. Wendelin Lampert: Ich habe das Beispiel von Eschen gebracht, ein aktuelles Gebäude und auch kein einfach zu realisierendes Gebäude. Diese Differenz beklage ich. Ich glaube, dass in Vaduz grosszügiger, dass es vielleicht auch teurer wird, das kann alles sein. Aber ich beklage die Differenz zu anderen vergleichbaren Bauten im Unterland, wenn man so will.Abg. Wendelin Lampert:
Ich möchte doch darauf hinweisen: Zumindest diejenigen Schulen, die ich in meiner Baukarriere verfolgt habe, haben keine Klimaanlage gehabt. Und zum Beispiel dieses Archiv wird eine solche Klimaanlage eben benötigen. Selbstverständlich sind das nicht die gesamten Mehrkosten. Aber das ist zum Beispiel in der Praxis ein Beispiel, denn Schulzimmer sind äusserst selten klimatisiert.Dann noch zu den Honoraren: Es ist eine wirtschaftliche Überlegung für den Architekten. Er muss eine Leistung erbringen. Und ich denke mir einfach: Da spart man am falschen Ort, das muss ich doch auch aus meiner Praxis schon feststellen. Man kann schon sparen und sagen: Prozente, Rabatte, Skonti. Aber ob dann diese Preistreiberei für die Qualität des Produktes gut sein wird bezweifle ich. Danke. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Um auf das Votum der Abg. Laternser zurückzukommen: Wenn wir von der grossen Bedeutung eines Archivs ausgehen, und wenn wir auch von einem bestimmten Raumbedarf ausgehen, wie er hier auf Seite 17 aufgeführt und dokumentiert ist, dann müssen wir natürlich dafür auch bereit sein, bereits eine bestimmte Investition zu tätigen. Jetzt kann man über die Höhe dieser Investition sicher geteilter Meinung sein. Aber ich kann Ihnen nur sagen, dass das Hochbauamt in der Vorbereitung dieses Finanzbeschlusses sich durchaus bewusst war, dass wir hier keine Luxuslösungen bauen sollen. Aber sie haben realistische Preisvorgaben angenommen. Ich meine, das ist auch notwendig, damit dem Landtag hier nicht ein Verpflichtungskredit vorgelegt wird, der dann nicht eingehalten werden kann. Und selbstverständlich müssen wir auf die spezielle Situation eines Archivs eingehen, also sei das in der Konstruktion, sei das aber auch in der Ausgestaltung bzw. der Schaffung der entsprechenden klimatischen Voraussetzungen in den Räumen. Also, da müssen wir einfach bestimmte Normen einhalten, damit das Archiv dann auch funktionstüchtig ist. Und davon sind wir hier ausgegangen. Dann könnte man sagen, es könnte billiger gestaltet werden, wenn wir oben die Verwaltungsräume für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung nicht mit berücksichtigen würden. Dann könnte man einen Stock weniger bauen. Das wären dann rund 5 Mio. Franken, die dann eingespart werden können. Andererseits sind wir der Überzeugung, dass wir diese Gelegenheit nützen sollen, denn wir haben die Landesverwaltung in so vielen verschiedenen Mietobjekten untergebracht, dass es sicher sinnvoll ist, das hier auch wieder ein Stück weit zu konzentrieren. Und wenn das Gebäude sowieso errichtet wird, dürfte das dann doch eine relativ günstige Lösung sein, wenn wir hier einen Stock oben noch mit realisieren. Ob hier eine grössere Ausnützung möglich ist, das bezweifle ich, denn wir müssen auch an die Belichtung der Büros denken. Ob es möglich ist, bergseitig auch noch Büros zu erstellen, das wurde von den Planern eher als nicht möglich betrachtet. Aber das kann man sicher noch einmal untersuchen. Aber es braucht natürlich einen bestimmten Lichteinfall, damit hier auch Arbeitsplätze entstehen, die verantwortbar sind. Ob das dann nun einzelne Büros sind oder nicht, diese Frage müssen wir zum heutigen Zeitpunkt in diesem Detail noch nicht beantworten, oder ob hier dann je nach Gestaltung und je nachdem, wer dann hier untergebracht wird, das könnten zum Beispiel auch Büros sein, wo mehrere Arbeitsplätze drin sind. Also, ich glaube, in der Planung sind wir noch nicht in dieser Detailphase. Das wird auch nicht die entscheidenden Kosten ausmachen. Also, ich gehe hier jetzt nicht einfach von einer Personalausweitung aus, obwohl, wenn die Staatsaufgaben weiterhin so zunehmen, wird auch hier ernsthaft darüber diskutiert werden müssen. Aber selbst wenn es keine Personalausweitung gäbe, würde es Sinn machen, bestimmte Funktionen in der Nähe der Regierung zu konzentrieren.Abg. Ivo Klein:
Ich möchte nur noch auf einen Punkt zurückkommen, den Sie gerade angeschnitten haben. Ich glaube auch nicht, dass jetzt der Zeitpunkt ist, über das Raumkonzept zu diskutieren. Und ich glaube auch nicht, wie Sie das ausgeführt haben, dass der entscheidende Kostenunterschied darin liegt. Aber wo doch eine grosse Differenz ist: Die Ausnutzung des verfügbaren Raumes wird natürlich ganz eine andere sein, wenn man Einzelbüros oder Gruppenbüros zur Verfügung hat.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, lesen wir den Finanzbeschluss.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Wer mit dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits zur Errichtung eines Neubaus für das liechtensteinische Landesarchiv und für Verwaltungsräume der Regierung in Vaduz einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Damit haben wir Traktandum 14 erledigt.-ooOoo-