BEGLEITMASSNAHMEN IM HINBLICK AUF DIE FRANKATURUNGÜLTIGKEIT VON BRIEFMARKEN AB DEM 1. JANUAR 2002 (NR. 45/2001)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Sehr verehrte Damen und Herren. Bevor wir mit Traktandum 8 weiterfahren, möchte ich Ihnen allen ganz herzlich danken, dass der Landtag und die Regierung vollzählig am Gedenkgottesdienst in der Dux Kapelle teilgenommen haben. Wir kommen nun zu Traktandum 8: Begleitmassnahmen im Hinblick auf die Frankaturungültigkeit von Briefmarken ab dem 1. Januar 2002. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 45/2001 steht zur Diskussion.Abg. Hugo Quaderer:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich nehme es vorweg: Ich werde dem beantragten Kredit in Höhe von CHF 5 Mio. nicht zustimmen, und zwar aus den nachfolgenden Überlegungen. Bereits im November 1998 hat die Regierung beschlossen, alle in der Zeitspanne von 1967 bis 1995 erschienenen und frankaturgültigen Briefmarken per 31. Dezember 1999 für frankaturungültig zu erklären. Aufgrund von Reaktionen von Seiten der Händler und der Sammler hat der Landtag dann in der Folge im März 1999 einen Finanzbeschluss betreffend Verlängerung der Übergangsregelung bezüglich der Frankaturungültigkeits-Regelung gefasst. Der Landtag genehmigte für die Jahre 2000 und 2001 einen Verpflichtungskredit von CHF 4 Mio. für Abschlagszahlungen an die Post AG als Entschädigung für das Entgegennehmen der Postsendungen, die mit Briefmarken frankiert waren, die in den Jahren 1967 bis 1995 ausgegeben wurden. Die Frankaturungültigkeit der Briefmarken wurde neu auf den Beginn des Jahres 2002 festgelegt. Der Landtag beschäftigte sich dann nach den Landtagswahlen in neuer Zusammensetzung in der Sitzung vom Mai dieses Jahres erneut mit der Thematik und genehmigte weitere CHF 5 Mio. für Abschlagszahlungen an die Post AG bis Ende des laufenden Jahres. Dabei ist für mich bemerkenswert, dass dieser Zusatzkredit mit einer überwältigenden Mehrheit von 21 Stimmen die Zustimmung fand. Für mich ist es heute nicht nachvollziehbar, welche Gründe die Regierung offensichtlich bewegt haben, nun in dieser Angelegenheit eine neue Strategie zu fahren. Es ist meines Erachtens richtig und auch wichtig, dass die Händler und Sammler Vertrauen in den liechtensteinischen Briefmarkenstandort haben und auch in Zukunft haben werden. Vertrauen kann man nach meinem Dafürhalten aber nicht nur dadurch gewinnen, indem man einmal beschlossenen und nach aussen kommunizierte Beschlüsse kurzfristig über den Haufen wirft. Die Briefmarkenpolitik unseres Landes sollte auch in Zukunft nachvollziehbar, berechenbar und somit vertrauensbildend sein. Liechtenstein hat im Zuge der Frankaturungültigkeits-Erklärung angemessene und auch im internationalen Vergleich verhältnismässige Fristen für den Verbrauch der ab den 1.1.2002 nicht mehr gültigen Briefmarken gewährt. Dabei galten und gelten für alle am Briefmarkenmarkt Beteiligten die gleichen Spielregeln. Jeder und jede konnte sich ausrechnen, was mit den eigenen Briefmarken nach Ablauf der Übergangsfristen passiert. Insofern waren die "Spielregeln" allen bekannt. Die langen Übergangsfristen liessen und lassen den Marktteilnehmern auch genügend Zeit, sich mit den Regeln vertraut zu machen und sich gemäss diesen zu arrangieren. Die von der Regierung vorgeschlagene einmalige Umtauschaktion für den Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 31. März des gleichen Jahres hat nun einen eigentlichen Systembruch zur Folge. Ich denke da an die Opfer dieses Systembruchs, also an all diejenigen, die im Vertrauen, dass der eingeschlagene Weg auch zu Ende geführt wird und dass eben alle eine gleiche Behandlung erfahren werden, im Zuge der Ungültigkeitserklärung ihre Briefmarkenbestände abgegeben haben. Im Vergleich dazu sehe ich mit dem neu eingeschlagenen Weg einige tatsächliche Profiteure, welche - aus welchen Gründen auch immer - ihre Briefmarkenbestände bis heute nicht veräussert haben. Ich frage mich: Wo bleibt mit einer solchen Massnahme der Gleichbehandlungsgrundsatz verwirklicht? Kann mit solchen Manövern kurz vor Ablauf der beschlossenen Übergangsfristen das Vertrauen in Liechtenstein als Briefmarkenstandort tatsächlich gestärkt werden? Nein, mit diesem Verhalten wird gerade das Umgekehrte erreicht. Zudem muss auch die Frage erlaubt sein, wie diejenigen Sammler und Händler, welche über die ganz Welt verteilt sind, von dieser Eintauschaktion sollen profitieren können. Einem viele Hunderte Kilometer von Liechtenstein entfernten Sammler nützen auch neue frankaturgültige Briefmarken kaum etwas, da ja diese Briefmarken nur in Liechtenstein selbst abgesetzt werden können. Dieser Personenkreis wird letztendlich gezwungen sein, die Bestände an Händler zu verkaufen, denen der Zugang zum liechtensteinischen Markt aus geografischen Gründen weitaus leichter fällt.Zuletzt noch eine Bemerkung zur Entwicklung der Abonnemente: Diesbezüglich teile ich die Meinung der Regierung, dass der Rückgang der Abonnementszahlen nicht alleine auf die Ende 1998 beschlossene Frankaturungültigkeits-Erklärung zurückzuführen ist. Es ist ein international beobachtbares Phänomen, dass der Trend des Briefmarkenhandels generell rückläufig ist. Das hat sicherlich weitgehend mit dem veränderten gesellschaftlichen Verhalten zu tun, mit der Begleiterscheinung, dass das Sammeln von Briefmarken heute und in den letzten Jahren einfach nicht mehr in demselben Masse "in" ist und war. Ältere Sammler sterben aus, während dem sich immer weniger junge Menschen dem Sammeln von Briefmarken zuwenden. Zusammenfassend halte ich nochmals fest, dass ich der beabsichtigten Umtauschaktion und somit dem beantragten Kredit nicht zustimmen werde. Für mich ist die Zahl der Kleinopfer weit gewichtiger als die geringe Zahl jener Händler, die mit der Umtauschaktion profitieren können. Der Behebung des eigentlichen Problems, nämlich der seit Jahren konstanten Abnahme der Abonnementszahlen muss mit anderen geeigneteren Massnahmen entgegnet werden. Die Regierung ist nach meinem Dafürhalten gefordert, die Situation grundsätzlich und ganzheitlich zu analysieren und Konzepte für eine Neuausrichtung der Briefmarkenpolitik zu entwickeln. Dabei hat sie abzuwägen zwischen den historisch gewachsenen Werten und dem heute tatsächlich vorhandenen idealistischen und wirtschaftlichen Wert des Briefmarkenhandels und des Briefmarkensammelns. Danke.Abg. Ivo Klein:
Ich kann mich eigentlich dem Votum des Abg. Quaderer anschliessen. Ich möchte vielleicht den einen oder anderen Punkt noch anführen, der mich auch dazu bewogen hat, diesen Kredit von CHF 5 Mio. für den Umtausch der Briefmarken abzulehnen. Zur Zeit besteht kein Konzept, wie die eingereichten Briefmarken umgetauscht werden, wenn die eingereichten Briefmarken den gesprochenen Kreditrahmen von CHF 5 Mio. übersteigen. Es stellt sich hier die Frage, ob die Einreicher so lange bedient werden, bis der Kredit aufgebraucht ist, oder ob die Auszahlungen nach Quoten erfolgen, oder ob ein Sockelbetrag vorgesehen ist oder, oder. Die Nutzniesser dieser Aktion sind nicht in erster Linie die Sammler, sondern die Händler. Ein wirklicher Sammler und Liebhaber alter Briefmarken wird seine Sammlung nicht gegen frankaturgültige neue Briefmarken umtauschen. Wenn einer zum Beispiel im fernen Ausland, wie Hugo Quaderer das angetönt hat, seine Briefmarken umtauschen möchte, hat er doch das Problem, dass er die frankaturgültigen neuen Briefmarken nur wieder bei einem Händler eintauschen kann; in seinem Heimatland kann er diese nicht zur Frankatur verwenden. Zudem stellt sich für mich die Frage, ob eine solche Aktion vom Aufwand her im Verhältnis zum Nutzen steht. Ein weiteres Argument, das angeführt wurde,
ist die mögliche schlechte Presse. Ich bin der Meinung, dass wir uns nicht ständig vom Ausland bzw. von Interessenvertretern unter Druck setzen lassen sollten. Wir sollten das Selbstbewusstsein haben, über unsere Staatsausgaben selbst zu bestimmen. Danke.
Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Um es gleich vorwegzunehmen: Auch ich werde dem vorliegenden Finanzbeschluss nicht zustimmen. Im Zusammenhang mit der Frankaturungültig-Erklärung der Briefmarken aus den Jahren 1967 bis 1995, die durch Privatisierung der ehemaligen PTT offenbar notwendig wurde, argumentiert die Regierung auf der wirtschaftlichen sowie auch auf der emotionalen Ebene für den in diesem Bericht und Antrag geforderten Kredit in der Höhe von CHF 5 Mio. Die Regierung vertritt die Auffassung, dass die liechtensteinische Briefmarke als Sammelobjekt dem Ansehen dieses Landes in aller Welt dient und in Zukunft dienen werde. Mitnichten: Die Briefmarke hat als Botschafterin eines Landes, gleichgültig um welches Land es sich handelt, lange nicht mehr die Bedeutung wie in der Vergangenheit. Der traditionelle Briefmarkensammler stirbt leider aus und die Jugend hat grösstenteils andere Hobbys. Der Abonnentenschwund hierzulande folgt genau diesem Trend und hat entgegen früheren Behauptungen von FBP-Abgeordneten keineswegs einen Zusammenhang mit der gegenständlichen Frankaturungültig-Erklärung. Es fragt sich also, ob eine Imagepolitur mit CHF 5 Mio. für eine immer mehr an Bedeutung verlierende Philatelie eine lohnende Investition ist. Wenn die These stimmt, wonach Briefmarkensammler in aller Welt unsere Marken wegen der Motive, der Gestaltung und des ausgezeichneten Druckes gekauft haben, so werden sie dies weiterhin tun, auch wenn nun eine Frankaturungültigkeit für eine beträchtliche Menge von Marken deren Wert für postalische Zwecke ausser Kraft setzt. Demgegenüber steht die wirtschaftliche Bedeutung und in diesem Zusammenhang das Interesse einiger weniger Briefmarkenhändler. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein norddeutscher Philatelist mit 5 Briefen nach Liechtenstein fährt, um hier Portospesen zu sparen. Genauso wenig kann ich mir allerdings vorstellen, dass aus Steuermitteln dem schweizerischen Briefmarkenhändler der portosparende Weg nach Liechtenstein ermöglicht werden soll. So viel Imagepflege zulasten des Staatsbudgets muss nicht unbedingt sein. Und wie steht es mit dem unternehmerischen Risiko für die Briefmarkenhändler? Muss sich der Staat daran beteiligen? Wohl kaum. Bedeutet dies nun, dass der Staat bei künftigen Entscheidungen, die finanzielle Beeinträchtigungen für einzelne Berufszweige nach sich ziehen, das Füllhorn ausschütten muss? Können künftig gar Börsenspekulanten, die ihr Geld verloren haben, staatliche Zuwendungen fordern? Ich bin der Auffassung, dass jeder in der freien Marktwirtschaft für sein Unternehmen selbst verantwortlich sein sollte. Ich werde den Verdacht nicht los, dass diesem Finanzbeschluss Wahlversprechen zugrunde liegen und hier ein Insidergeschäft getätigt wird.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Man kann sich auch pauschal auf den Standpunkt stellen, dass eine Geldspritze für das Briefmarkengeschäft nötig und förderlich ist, und dass man dadurch den angedrohten Druck eines Imageschadens für unsere Briefmarken und somit für unser Land abwenden kann. Wenn ich mich hätte überzeugen können, dass die zu genehmigenden Staatsmittel von maximal CHF 5 Mio. grösstenteils den treuen Sammlern zugute kommen, wären nur noch die offenen Fragen der beabsichtigten Umtauschaktion in Bezug auf den Vollzug zu klären. Einige dieser Fragen habe ich am 28. August in der Finanzkommission gestellt, einige wurden vom Abg. Ivo Klein heute gestellt. Das geplante Prozedere des Umtausches ist dem Landtag bis jetzt nicht bekannt. Ein Reglement
würde noch erstellt, hiess es. Damit will ich sagen, dass der Landtag nicht nur die Sinnhaftigkeit einer Geldausgabe beurteilt, sondern auch deren Durchführung zu prüfen hat. Ich hatte übrigens auch Bedenken, dass Händler über Insiderwissen verfügen könnten und noch Briefmarken unter 85% einkaufen könnten. Hierzu hat aber Regierungsrat Dr. Ospelt bestätigt, dass die im Briefmarkengeschäft involvierten Kreise von dieser Umtauschaktion der Regierung vor dem Regierungsbeschluss vom 14. August 2001 nichts wussten. Zum Ablauf der Aktion habe ich mangels vorliegendem Reglement zusätzliche Fragen:1. Werden die umzutauschenden Briefmarken innert der Dreimonatsfrist unter Angabe des Nominalwertes nur anzumelden sein, oder muss der Sammler innert dieser Frist seine Bestände in Vaduz oder auf einem anderen Postamt effektiv vorlegen, auch wenn er unter Umständen dann einen Teil als nicht umgetauscht zurückerhält für den Fall, dass Ende März eben insgesamt mehr als CHF 5 Mio. umzutauschen wären?2. Was macht die Regierung, wenn wider deren Erwarten die Summe von CHF 5 Mio. durch umtauschwillige Briefmarkensammler und -händler überschritten wird?3. Die maximal CHF 5 Mio. werden ja an die FL Post ausbezahlt. Erhält die FL Post einfach die Barsumme aller umgetauschten Marken, obwohl man ja nicht weiss und nicht wissen kann, ob die neuen Marken wirklich für die Frankatur verwendet werden?4. Wie werden die früheren Abonnenten informiert, da alle Käufer seit 1967 nach meiner Auffassung einen Anspruch auf diesen Umtausch haben?5. Der Umtausch ist auch administrativ sehr aufwändig, das ist offensichtlich. Die Frage in der Finanzkommission nach all diesen Kosten hat die Regierung noch nicht beantwortet. Obwohl den Händlern und Sammlern 15% zu dieser Kostendeckung abgezogen werden, werden ihnen für CHF 5 Mio. neue Marken zur Verfügung gestellt. Der Kredit verteuert sich nach meiner Rechnung darum um die vielen administrativen Kosten, die die Regierung eigentlich noch beziffern wollte.6. Was hat die Regierung konkret in die Wege geleitet bezüglich der in der Finanzkommission angekündigten Neuausrichtungen der heutigen Briefmarkenpolitik? Welche Vorstellungen hat die Regierung, um hier Erfolge zu erzielen? Im Übrigen bezweifle ich die Aussage von Regierungsrat Dr. Ospelt in der Finanzkommission, dass diese Ungültigkeitserklärung vor drei Jahren inzwischen zu 15'000 bis 20'000 Kündigungen von Sammler-Abos führte; das gemäss Protokoll. Die Statistik zeigt seit 1998 einen Rückgang von 64'727 auf 53'284. Und diese 11'000 Kündigungen sind wohl nicht alle auf diesen einen Umstand zurückzuführen. Im Gegenteil: Es entspricht einem weitgehend natürlichen Rückgang, der mit dieser Aktion kaum zu bremsen sein wird. Alles in allem befürchte ich, dass die Umtauschaktion den treuen Sammlern letztlich nur geringfügig zugute kommt, dass das Vorgehen sogar negative Folgen für Sammler haben kann, da viele Sammler - wie schon gesagt - in den letzten Jahren billig verkauft haben respektive die Händler für diese Marken jetzt 85% an frankaturgültiger Ware bekommen. Es sind zu viele Fragen offen, ich lehne den beantragten Kredit ab.Abg. Adrian Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Am 1. Januar 2002 werden die von 1967 bis 1995 herausgegebenen Briefmarken frankaturungültig. Dieser Entscheid wurde 1998 von der Regierung Frick im Zusammenhang mit der Privatisierung des Postbetriebes gefällt. Begründet wurde der Entscheid damit, dass einerseits noch grössere Bestände alter Briefmarken für die Frankatur verwendet werden, andererseits die Post für die Erbringung ihrer Dienstleistung entschädigt werden muss. Die Reaktionen der Besitzer alter Briefmarken sowie der Händler liessen auch nicht lange auf sich warten. Auf die Frankaturungültigerklärung folgten öffentliche Kritik und Unmutsbekundungen. Viele Sammler wurden vom Entscheid der Regierung Frick überrascht und verunsichert. Als Konsequenz verschärfte sich der rückläufige Trend bei den Abonnenten.Die Reaktionen der Sammler sowie des Handels führten dazu, dass die Regierung den Termin des In-Kraft-Tretens der Frankaturungültigkeit um zwei Jahre aufschob. Somit ist der Zeitpunkt identisch mit der in mehreren EU-Staaten erfolgten Ungültigerklärung von Briefmarken aufgrund der Einführung des Euro. Die Regelung in verschiedenen EU-Staaten zeigt, dass kein Land die Marken für frankaturungültig erklärt, ohne einen Umtausch zu ermöglichen. Die Sammler und Händler werden die Regelungen der EU-Staaten mit der Regelung in Liechtenstein vergleichen. So hat insbesondere der Weltbriefmarken-Händlerverband von der Regierung in Liechtenstein gefordert, ebenfalls einen Umtausch zu ermöglichen. Es gilt zu berücksichtigen, dass die erworbenen Briefmarken auch zum Zweck der Frankatur erworben wurden. Die Kunden haben für eine Dienstleistung der Post bezahlt, die sie noch nicht in Anspruch genommen haben. Nun sind die Briefmarken wertlos. Es ist auch die Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass staatliche Wertzeichen nicht plötzlich ihre Gültigkeit verlieren. Wie im Bericht und Antrag nachzulesen ist, kommt die Regierung zum Schluss, dass Begleitmassnahmen notwendig sind. Es soll ein finanziell und zeitlich begrenzter Umtausch ermöglicht werden. Frankaturungültige Marken können im ersten Quartal 2002 mit einem Einschlag von 15% gegen gültige Marken umgetauscht werden. Die finanzielle Obergrenze von CHF 5 Mio. bietet Gewähr, dass keine negativen Überraschungen zu erwarten sind. Diese Massnahme der Regierung ist notwendig, um den Imageschaden, der verursacht wurde, zu beheben und das Vertrauen in die liechtensteinischen Briefmarken wieder herzustellen. Ich befürworte die Entscheidung der Regierung und werde dem Verpflichtungskredit zustimmen.
Abg. Rudolf Lampert:
Es wundert mich schon, dass alle bisherigen VU-Redner sich negativ ausgesprochen haben, denn verursacht wurde die ganze Misere nicht etwa durch diese Fünf-Millionen-Vorlage, sondern ganz einfach durch die Ungültigkeitserklärung schon vor Jahren. Die Regierung Frick hat erkannt, dass es ein Fehlentscheid war und hat anschliessend die Frist noch einmal um zwei Jahre verlängert. Wenn der Abg. Klein davon spricht, dass auch der Abg. Quaderer sagt, dass Ungleichbehandlungen stattgefunden hätten und dass kein Konzept vorliege, so muss man das wirklich auf die Ungültigkeitserklärung zurückführen, denn die Ungleichbehandlung hat auch damals schon begonnen. Man hat einigen weisgemacht, dass diese Marken demnächst ungültig werden. Dann kommt die Regierung Frick her und verlängert das um zwei Jahre. Meines Erachtens hätte man überhaupt die Ungültigkeitserklärung zurücknehmen müssen und wieder zum normalen Tagesgeschäft übergehen. Diese CHF 9 Mio., die bereits ausgegeben wurden, haben ausschliesslich die Verantwortlichen für die Ungültigkeitserklärung zu verantworten. Wäre diese Ungültigkeitserklärung nicht zustande gekommen, wären diese Briefmarken heute noch im Umlauf, wären in Tresoren, und die CHF 9 Mio., die bisher aufgebraucht wurden aufgrund dieses Fehlentscheids, wären nicht fällig gewesen. Wenn wir jetzt CHF 5 Mio. sprechen sollen, ist es für mich eine ganz einfache Sache. Das Land hat für eine Dienstleistung Geld kassiert und will die Dienstleistung nun nicht mehr erbringen. Mir kommt das vor wie ein Restaurant, das Bons ausgibt und Gutscheine verkauft und anschliessend sagt: Bis Weihnachten könnt ihre sie noch einlösen, anschliessend verfallen sie. Ich weiss nicht, was für eine Meinung wir von diesem Gasthaus dann haben. Unser Land ist eben kein Gasthaus. Wir haben die Pflicht, bezahlte Leistungen zu erbringen oder das in anderer Form zurückzuerstatten. Deshalb werde ich dem Antrag ganz klar zustimmen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wird das Wort noch gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann können wir den Finanzbeschluss lesen. Entschuldigung, ich habe dem Herrn Regierungsrat Ospelt das Wort noch zu geben.Regierungsrat Alois Ospelt:
Danke. Ich denke, es wäre nicht richtig gewesen, wenn ich auf die verschiedenen aufgeworfenen Fragen nicht geantwortet hätte, bevor die Abstimmung durchgeführt wird. Ich versuche nach der Reihe der vorgebrachten Voten auf aufgeworfene Fragen und Überlegungen einzugehen. Zunächst zum Abg. Quaderer: Er fragt nach den Gründen und Motiven der Regierung für diese Vorlage. Ich denke, sie sind im Bericht und Antrag eingehend dargelegt. Es sind auch alternative Überlegungen angeführt im Bericht und es ist darauf hingewiesen, dass wir nach reiflicher Überlegung eben zu diesem Weg uns entschlossen haben. Der Abg. Quaderer fragt sich: Wie soll mit dem vorgeschlagenen Weg Vertrauen geschaffen werden? Allein die Ankündigung, dass die Regierung eine solche Vorlage dem Landtag unterbreitet, hat bereits ein entsprechendes Echo gefunden. Die angesprochenen Kreise, die eben seinerzeit 1998 auf die Ungültigkeitserklärung reagiert haben, die dann nach der Verlängerung der Frist bereits bei der früheren Regierung vorstellig geworden sind im Sinne, dass auf dieses Datum, das wir jetzt in Aussicht nehmen, entsprechende Begleitmassnahmen getroffen werden, auch die haben bereits in dem Sinne positiv allein auf die Ankündigung reagiert. Mir liegen Schreiben von beiden Seiten wohlgemerkt, sowohl seitens der Händlerschaft als auch seitens der Sammlervereinigung in dem Sinne vor. Es hat sich namentlich der Ring der Liechtenstein-Sammler, also die deutsche Sammlerschaft, die den grössten Abnehmerkreis ausmacht, bereits positiv gegenüber dieser Ankündigung der Regierung geäussert. Das Gleiche gilt für nationale und internationale Händlervereinigungen. Also, das allein zeigt, dass Vertrauen wiederhergestellt werden kann auf diesem Weg. Es gibt aber auch Gründe, andere Gründe, die im Bericht und Antrag aufgeführt sind, und die heute auch genannt worden sind. Wir müssen nun einfach berücksichtigen, dass Postwertzeichen einmal primär Wertzeichen sind, für die eine Leistung, eine zu erbringende postalische Leistung erbracht wird. Wenn Sie die Übersicht über die Praxis in anderen Ländern betrachten, dann können Sie feststellen, dass Ungültigerklärungen an und für sich nicht der richtige praktizierte Weg sind, sondern dass Wertzeichen eben grundsätzlich gültig bleiben sollen, damit diese unguten Situationen nicht entstehen, damit eben Vertrauen besteht. Auch selbst für einen Sammler, der ja seine Briefmarken letztlich und seine Sammlung behalten möchte, ist der Umstand, dass seine Sammlung eben auch einen Handelswert hat, ein wesentliches Motiv für die Sammeltätigkeit. Zu wissen, dass eine solche Sammlung eben auch noch in einem gewissen Umfang eine Geld-, eine Wertanlage bildet, das ist für einen Sammler wesentlich, das spielt eine Rolle neben den genannten Motiven, die Schönheit der Motive, die Qualität der Briefmarken usw. Die Regierung hat dann mit diesem Vorschlag keinen Beschluss über den Haufen geworfen. Ich sehe diese Vorlage, diese Absicht jetzt als einen Abschluss und als einen guten, den bestmöglichen Übergang in diese neue Zeit, in der eben die rund 300 verschiedenen Ausgaben nicht mehr gültig sind. Wir hätten ohne Begleitmassnahmen - das ist ausgeführt im Bericht und Antrag - bereits jetzt und gegen Jahresende zunehmend einen Zerfall der Preise erwarten müssen. Wir hätten bereits ebenfalls vielleicht sogar die Situation gehabt, dass vom Handel Briefmarken eben nicht mehr entgegengenommen worden wären, was weitere Konsequenzen und Reaktionen seitens der Sammler und Händler zur Folge gehabt hätte. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es nicht richtig ist, wenn man im Handel nur Spekulation sieht und vor allem, wenn man Händler als Spekulanten im negativen Sinn bezeichnet. Der Handel ist notwendig für die Philatelie, ohne Handel gibt es keine Philatelie. Der Sammler braucht den Handel und wir sind auf diese Tätigkeit im Briefmarkenwesen angewiesen. Auch der Umtausch kann keinesfalls als Systembruch bezeichnet werden. Allein der Umstand, dass in verschiedenen Ländern jetzt gleichartige Lösungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro getroffen wurden oder anvisiert werden, zeigt ja, dass man nicht von einem Systembruch sprechen kann.Wer sind die Profiteure? Wenn wir das im positiven Sinne sehen, dann sind es eben die Kreise, die - zu Recht meine ich - seinerzeit mit Unmut auf die Massnahme der Ungültigerklärung reagiert haben. Auf diesem Wege erhalten die Sammler die Gewissheit, dass ihre Sammlungen eben auch noch einen Handelswert haben, der Handelswert wird gestützt. Damit ist eine Basis geschaffen für eine gute Entwicklung, die eben vor allem auch im Zusammenhang zu sehen ist mit dem Beschluss der Regierung, inskünftig von Ungültigerklärungen abzusehen.Was wären andere geeignete Massnahmen gewesen? Wir haben sie im Bericht und Antrag angeführt. Wir hätten auf dem Beschluss, wie er seinerzeit gefasst wurde, stehen bleiben können, wir hätten nichts unternehmen können mit den daraus erwachsenden Folgen einer entsprechenden Medienkampagne, eines sicheren Preiszerfalls und eines verstärkten Rückgangs in der Abonnentenzahl. Wir hätten den seinerzeitigen Beschluss wieder aufheben können, was die Problematik, die aus dem seinerzeitigen Beschluss entstanden ist, eigentlich nur wieder verlängert hätte. Also, aus Sicht der Regierung ist der vorgeschlagene Weg die beste Massnahme, die beste zielführende Massnahme.Zum Abg. Ivo Klein: Er fragt: Wo ist das Konzept für den Umtausch, falls der Kredit überschritten werden sollte? Von einer Kreditüberschreitung - das möchte ich vielleicht sagen - kann nicht die Rede sein. Der Betrag, der für diesen Zweck vorgesehen ist, der ist limitiert mit diesen CHF 5 Mio. Mehr steht nicht zur Verfügung, mehr wird auch für solche Begleitmassnahmen, für solche Ausgleichsmassnahmen nicht zur Verfügung gestellt. Wir haben sehr guten Grund zur Annahme, dass dieser Kredit wirklich nicht überschritten werden wird. Ich komme nachher, wenn ich auf die Fragen der Abg. Hassler eingehe, auf die einzelnen konkreten Vorstellungen im Zusammenhang mit der Umtauschregelung noch zu sprechen. Nutzniesser sind, Herr Abg. Klein, nicht in erster Linie und allein die Händler, Nutzniesser sind tatsächlich - das kann ich belegen - Händler und Sammler, die ganze Welt der Philatelie. Ich gebe Ihnen Recht, wenn Sie sagen, dass für verschiedene Sammler der Umtausch nur über den Handel möglich sein wird, wenn sie den beschwerlicheren Weg, das selbst zu machen über Einsendung der Marken nicht auf sich nehmen. Aber auf dem Weg des Handels wird dieser Umtausch auch über einen besseren stabileren Handelswert dann erfolgen können. Ich bin nicht der Auffassung des Abg. Hartmann, dass die Briefmarke ihre Bedeutung als Botschafterin des Landes verloren hat. Ich sehe in den jetzt noch rund 60'000 Abonnenten, die wir über die ganz Welt verstreut haben, eine Kundschaft unseres Landes, eine grosse Zahl von Menschen, die grundsätzlich unserem Land positiv gegenüber eingestellt sind, die sich für unser Land interessieren, und über die wir nicht nur über die Motive der Briefmarken und die Begleitbroschüren, sondern auch über andere Inhalte im positiven Sinne für unser Land werben können. Ich sehe - und das habe ich schon ausgeführt - in Briefmarkenhändlern absolut keine Spekulanten, sondern ich habe auf die Bedeutung des Handels im Zusammenhang mit der Philatelie hingewiesen. Nun zu den konkret aufgeworfenen Fragen der Abg. Hassler im Zusammenhang mit der konkreten Umsetzung dieser Umtauschmassnahmen: Es ist richtig, wir haben kein fertig redigiertes Reglement vorliegen. Es ist ein Entwurf eines Reglementes da und es sind auch klare Vorstellungen da, wie dieses Reglement aufgebaut sein soll, und wie der Umtausch sich vollziehen soll. Die Grundlage dieses Reglements ist der Landtagsbeschluss, wie er im Bericht und Antrag formuliert ist. Er wird Teil des Reglements sein, er wird nach der Präambel eingefügt werden. Der Geltungsbereich der Umtauschaktion wird klar umschrieben sein. Es werden die Marken, für die ein Umtausch geboten wird, die werden genau genannt, wie es ja auch im Bericht und Antrag geschehen ist. Es wird festgehalten, dass diese Umtauschaktion eben für alle diese Marken gilt, ausgeschlossen werden allein die bereits 1995 für frankaturungültig erklärten Dienstmarken.Zum Verfahren: Die Dauer ist fixiert. Die Aktion läuft vom 1. Januar 2002 bis 31. März 2002, massgebend wird der Poststempel sein. In dieser Zeit können die für ungültig erklärten Marken bei der Postwertzeichenstelle gegen frankaturgültige Dauermarken umgetauscht werden. Also, eine Anmeldung gibt es nicht, man legt den Zeitpunkt fest und in dieser Frist von drei Monaten können die zum Umtausch vorgesehenen Briefmarken eingesendet werden. Der Umtausch erfolgt unter Abzug der Bearbeitungsgebühr, die ist genannt. Es wird ebenfalls die dafür zur Verfügung stehende Gesamtsumme im Reglement auch bekannt gegeben, wie sie im Bericht und Antrag genannt ist. Dann wird darauf hingewiesen werden: Sollten während dieser Umtauschaktion mehr Marken eingesendet werden, also sollte der bewilligte Umtauschwert überschritten werden - der Konsument wird darauf hingewiesen - dann erfolgt eine prozentuelle Kürzung in der Zuteilung neuer Marken. Und für diesen Fall - darauf wird der Kunde auch hingewiesen mit diesem Regelement - für diesen Fall behält sich die Regierung vor, bei einer Überlieferung kleine gegenüber grossen Umtauschansprüchen zu privilegieren, wobei im Näheren das ja nicht festgelegt werden kann. Die Grössen können nicht bestimmt werden, weil wir die ja im Einzelnen, die Gesamtsumme im Einzelnen, ja dann nicht kennen. Man muss also dann auf eine entsprechende Situation, wie sie dann allenfalls eintreten könnte, reagieren können. Die Ablieferung erfolgt so: Die Marken müssen sortiert der Postwertzeichenstelle abgegeben werden oder sie müssen an die Postwertzeichenstelle geschickt werden. Dann wird ein Hinweis gemacht, in welcher Art die Briefmarken auf entsprechend mitgelieferten Bogen aufgeklebt werden sollen. Mit dieser Ablieferung erwirbt der Eigentümer eben den entsprechenden Anspruch. Er muss die Wahl der Wertstufen der neuen Marken auf dem Formular angeben, und die abgelieferten Marken werden dann von der Postwertzeichenstelle einbehalten. Wesentlich ist, dass mit der Ablieferung der Briefmarken und mit der Unterzeichnung der Umtauschformulare - die werden unterschrieben - sich die Eigentümer dieser Bestände mit dem Umtauschverfahren gemäss Reglement eben einverstanden erklären. Sie verzichten insbesondere auf eine Rücksendung von Marken, auch für den Fall einer Überlieferung. Die Auslieferung der eingetauschten Marken erfolgt dann nach dem 1. April, also wenn die Umtauschdauer abgeschlossen ist, und wenn bekannt ist, in welchem Umfang der Austausch stattfindet. Es besteht ja keine absolute Verpflichtung des Staates, eine solche Umtauschaktion anzubieten. Es handelt sich um eine Goodwill-Aktion, wenn man das so bezeichnen möchte, und der Rechtsweg ist dann natürlich ausgeschlossen. Also, das ist in Umrissen der Inhalt dieses Reglements. Damit sind einige der Fragen beantwortet, noch nicht alle. Gefragt wurde auch: Wie können frühere Abonnenten informiert werden? Wir können natürlich heute nur die Abonnenten informieren, die in der Adressdatei heute sind, die wir mit unserer Briefmarkenbroschüre erreichen. Die übrigen Leute erfahren davon als Leser von entsprechenden Fachzeitschriften möglicherweise, in denen ja über diese Umtauschaktion genau gleich berichtet wird, genau gleich auch in der Presse. Zur Frage: Wie aufwändig wird die Angelegenheit? Wir haben für das Budget 2002 nach entsprechenden Abklärungen der Postwertzeichenstelle für einen personellen Mehraufwand CHF 100'000 vorgesehen und budgetiert. Die zur Verfügung zu stellenden Briefmarken sind bis zu einem Betrag von ca. CHF 4,5 Mio. am Lager vorhanden, also es ist voraussichtlich nicht mit einem Nachdruck zu rechnen. Wenn nachgedruckt werden sollte, sind da die Kosten auch nicht so riesig.Zu den Rückgangszahlen: Wenn wir lediglich die Abonnentenzahlen vergleichen, dann müssen wir dazu noch einrechnen, dass in der Zwischenzeit in einem kleineren Umfang auch Neuabonnenten gewonnen werden konnten, und aus der Miteinberechnung dieser Neuabonnenten resultiert dann die gewisse Differenz der Zahlen. Also, es ist in zwei Jahren ein Rückgang von etwa 12'500 Abonnenten, wenn ich mich recht entsinne. Aber wir müssen eben dann die Neuakquisitionen mit dazu rechnen. Ich glaube, damit habe ich die meisten gestellten Fragen beantwortet. Ich möchte im Übrigen einfach nochmals darauf hinweisen, dass wir mit diesem Vorschlag wirklich eine gute Grundlage schaffen für die künftige Briefmarkenpolitik. Wir sind auf dem Wege, Vertrauen zu gewinnen, die Sammler- und Händlerschaft weltweit für die liechtensteinische Briefmarke wieder positiver zu stimmen.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich habe einige Rückfragen oder Meinungen. Zuerst einmal hat der Abg. Adrian Hasler gesagt, dass nur Liechtenstein eine Ausnahme macht. Im Bericht lese ich, dass Luxemburg auch nicht umtauscht - das ist auch ein Kleinstaat - und dass diese Marken nächsten Sommer auch verfallen, frankaturungültig sind. Portugal tauscht um, aber nur die Marken der letzten fünf Jahre. Ich möchte dann einfach sagen: So pauschal sollte man diesen Vergleich nicht machen. Ich habe auch Befürchtungen, dass der Umtausch bei einigen Sammlern, die es dann doch machen, eher zur Beendigung des Abonnements animieren könnte, wenn sie schon einmal die Gelegenheit haben. Ich kann sagen, dass ich solche Sammler leider jetzt auch kenne. Ich bin auch nicht überzeugt, dass der Handel, wenn wir diese Aktion auch schwergewichtig zur Stützung des Handels machen, deswegen eine Art kontinuierliche Handelstätigkeit zugunsten des Briefmarkenwesens garantiert. Ich möchte Sie auch fragen: Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass diese Geldspritze wenigstens den Sammlerbestand von jetzt 53'000 konsolidiert? Ich komme da zurück auf Ihre Zahlen. Sie sagen: Die letzten zwei Jahre: 12'000 zurück. Das stimmt. Aber es ist gemäss dieser Statistik, die sie uns gegeben haben, auch in den Jahren 1996 und 1997, also vor diesem so verurteilten Vorfall der Ungültigkeitserklärung auch je um gut 5'000 zurückgegangen. Auch da würde ich meinen, ist die Begründung nicht am Platz.Nicht beantwortet haben Sie, glaube ich - ich habe versucht, aufmerksam zuzuhören - meine eigentlich wichtige Frage am Schluss: Was hat die Regierung konkret in die Wege geleitet bezüglich der in der Finanzkommission angekündigten Neuausrichtung der heutigen Briefmarkenpolitik? Welche Vorstellungen hat die Regierung? Zu meinen Fragen sagen Sie: Der Kredit ist limitiert. Das glaube ich auch und anders soll es ja auch nicht sein. Nur, als Sie mir jetzt zu meiner ersten Frage das Umtauschmanöver erklärten, dass es nicht mit Anmeldung geht, sondern mit dem direkten Umtausch, muss ich einfach sagen, dass es nur so lange praktizierbar ist, als dass diese CHF 5 Mio. reichen. Und man hat immer gesagt und bedauert, wie viele hundert Millionen der Staat eingenommen hat, wir jetzt für ungültig erklären, wie gross dieser Schaden ist, dann wird es schwierig sein, zu glauben, dass es vielleicht wirklich nur bei den CHF 5 Mio. ist. Deswegen meinte ich, dass eine Anmeldung besser ist. Ich möchte zu Ihrem Modell jetzt die Frage stellen: Ein Sammler aus Hamburg kommt Mitte Februar nach Vaduz, bringt seine Sammlung von CHF 10'000 und will sie eintauschen. Muss er sie dort lassen und dann wird ihm, wenn ich es richtig verstanden habe, nach dem 1. April die neue Frankatur geschickt, und wenn es nicht gereicht hat, gekürzt. Dann haben Sie auch gesagt: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen und er muss auf die nicht umgetauschten Marken, die dann in die Quote gefallen sind, verzichten. Ist das zulässig, dass ich meinen Markenbestand, wenn es dann zur Quote kommt, noch schenken muss? Also, ich schenke dann 30%, 15% zieht man mir ab und den Rest bekomme ich neu per Post und kann es dann wieder dem Händler geben, damit er es mir dann bei 50% wieder abkauft. Das sind so Beispiele, wo ich von mir aus gesagt habe: Das wird unfair, das gibt einen schlechten Ruf, das hat Liechtenstein auch nicht nötig. Er kann Stückelungen frei wählen, das kann ich noch verstehen. Aber haben wir dann genau die Stückelungen wirklich am Lager, um sie nicht nachdrucken zu lassen. Ausserdem bin ich da der Meinung, dass dann die Briefmarken der letzten fünf Jahre, die wir jetzt aus Beständen dann nehmen, um sie ihm zu geben, dass diese Jahrgänge dann auch in ihrem Wert verwässert werden.Sie haben gesagt: Es gibt eine Gebühr. Da nehme ich an, das sind die 15%, die man nominalwertmässig zurückhält. Der personelle Mehraufwand, sagen Sie, macht CHF 100'000. Das mag sein. Es gibt aber sicher noch weitere Kosten. Man muss es ja auch dann in alle Welt verschicken, nehme ich an. Sonst habe ich eine falsche Vorstellung, sonst sind es dann wirklich nur die fünf, sechs Händler, die eben gerade hier wohnen, für die der Umtausch sehr einfach wird. So habe ich einfach jetzt immer noch kein gutes Bild. Ich habe noch offene Fragen, und ich zweifle vor allem wegen dem Vorgehen. Wenn es dann nicht reicht, dann wird es sehr kritisch werden, dass die Personen, die sich für einen Umtausch interessiert haben, dann zufrieden sind. Und dass wir alle jene nicht informieren können über diesen Weg, die nicht mehr Sammler sind, jetzt halt die letzten Jahre untreu geworden sind aus welchen Gründen auch immer, das erachte ich als - ich kann jetzt nicht sagen unfair - aber die Behandlung ist nicht korrekt, weil auch die haben diese Bestände. Und da müsste ich dann einfach sagen, dann müsste Liechtenstein eigentlich eine Promotion machen für diesen Umtausch und ihn jetzt nicht versuchen, so klammheimlich wie möglich, so kurzfristig wie möglich von den involvierten Kreisen über die Bühne zu ziehen. Da müssen wir auch fast damit Werbung machen, dass wir das Angebot machen, wenn Sie so optimistisch sind.
Abg. Rudolf Lampert:
Frau Abg. Hassler: Mich erstaunt, dass Sie sich diese Gedanken nicht gemacht haben, als die Briefmarken ungültig erklärt wurden. Damals waren auch diese Personen irgendwo nicht erreichbar, damals haben Sie sich aber keine Sorgen um diese Sammler gemacht, die nicht informiert wurden, dass ihre Briefmarken wertlos werden. Aber mich erstaunt, dass Sie sich diese Gedanken nicht damals schon gemacht haben.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Ich spreche jetzt von einer Aktion, die noch nie zur Sprache kam und um eine unterschiedliche Behandlung zwischen denen, die jetzt die Gelegenheit haben und informiert werden von einer vom Staat organisierten Aktion - es ist keine private oder freiwillige Aktion - mit denen, die eben jetzt halt nicht mehr erreicht werden. Von daher hatte ich damals keinen Grund, mich um die anderen Sammler, die nichts von dem Unglück wissen, mir Sorgen zu machen.Regierungsrat Alois Ospelt:
Ich kann zu den Fragen in Bezug auf die Umtauschaktion letztlich keine abschliessende Auskunft geben, denn ein Teil dieser Fragen bleibt letztlich in der Zukunft offen. Diese Frage wird dann beantwortet sein, wenn die Umtauschaktion, falls die Zustimmung zu diesem Kredit erfolgt, abgeschlossen sein wird. Ich kann nur das wiederholen: Wir haben eine limitierte Summe für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Die Kundschaft kennt die Bedingungen, unter denen diese Umtauschaktion stattfindet. Sie wird sicher nicht im Ungewissen gelassen über die Bedingungen wohlgemerkt. Da muss ich Ihnen letztlich Recht geben: Für den aus unserer Sicht nicht erwarteten Fall, dass eine Überschreitung erfolgt, ist das Ausmass des Abzuges nicht zu errechnen, nicht zu berechnen, das muss ich Ihnen sagen, aber der Kunde weiss um diese Möglichkeit und um dieses Risiko und er muss sich damit einverstanden erklären. Er hat aber dann ja auch wesentlich die Wahl, nach wie vor zu entscheiden, ob er in einem gewissen Ausmass einen reellen Wert zurückbekommt oder eben gar nichts hat, wenn er es behält.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Wenn ein Händler für CHF 500'000 seine Lager herbringt und Sie müssen am Schluss eine Quote von 50% machen, dann würde es heissen, dass er die ganzen 500'000 beim Amt liegen lassen muss und er bekommt von 250'000 nominal 85% zurück. In dieser Gewissheit muss jeder Sammler jetzt
das einliefern. Ich kann unter vielen Aspekten feststellen, dass das Ganze nicht funktioniert. Ich habe das Risiko, dass es schief geht, dass wir mehr Leute, vor allem eben Sammlerkreise eher negativ einstellen lassen auf unsere Briefmarken als positiv, das nimmt zu. Und noch einmal meine Frage, die mich sehr interessiert hat. Ich habe sie auch darum am Schluss gestellt: Was hat die Regierung konkret in die Wege geleitet bezüglich der angekündigten Neuausrichtung? Das interessiert mich. Wenn das doch erfolgreich ist, will ich auch spüren - das wird ja heute auch beschlossen - dann möchte ich wenigstens wissen: Wie sieht die Neuausrichtung aus? Sie haben da gewisse Andeutungen gemacht, da sind Sachen unterwegs. Das würde mich schon interessieren. Regierungsrat Alois Ospelt:
Wir werden dort einsetzen, wo eine Arbeitsgruppe vor zwei Jahren tätig war und werden die gesamte Ausgabenpolitik neu überlegen unter Beizug auch von allen am Briefmarkengeschäft beteiligten Kreisen und vor allem versuchen, dem Raritätsgedanken mehr Beachtung zu schenken. In der Zeit, die wir bis anhin zur Verfügung hatten, war es nicht möglich, im Einzelnen jetzt ein Konzept auszuarbeiten und konkretere Vorstellungen zu entwickeln, in welche Richtung das gehen wird. Wir sind aber überzeugt, dass ein Publikum, eine Kundschaft, die Vertrauen gewinnt, wesentliche Voraussetzung dafür ist für eine künftige Politik. Ich kann Ihnen auch nicht garantieren - das habe ich auch in der Form nie in Aussicht gestellt -, dass wir diese Entwicklung nach unten vollständig aufhalten könnten. Es wird sicher ein retardierender Effekt eintreten, es wird ein Bremseffekt in dem Sinne in diesen Trend eintreten. Mittelfristig, denke ich, ist es durchaus möglich, dass wir wieder in eine ansteigende Form geraten können. Ich bin eben nicht der Auffassung, dass das Briefmarkengeschäft auf lange Sicht verschwinden wird, völlig verschwinden wird. Diese Erwartung habe ich nicht.
Abg. Ingrid Hassler-Gerner:
Noch eine letzte kurze Frage, es wurde auch angesprochen, aber nicht beantwortet: In der Finanzkommission habe ich die Idee aufgebracht, dass zum Schutz der Sammler, die eher kleinere Mengen einliefern, ein sogenannter Sockelbetrag festgelegt wird, den sie auf jeden Fall bekommen, sofern es zur Quote kommt. Da haben Sie gesagt: Das ist eine gute Idee, das werden wir prüfen, über das kann man nachdenken. Wurde das fallen gelassen, dass jeder Sammler - ich sag jetzt eine Zahl - bis CHF 5'000 oder CHF 10'000 - damit einfach dann man sagen kann, dass der Sammler etwas mehr von unten her geschützt ist und nicht von den grossen Lieferanten dann aus dem Spiel gebracht wird. Regierungsrat Alois Ospelt:
Das ist ja, wie ich bereits ausgeführt habe, grundsätzlich in den Überlegungen der Regierung enthalten. Es wird den Kunden mitgeteilt, dass für den Fall einer Überlieferung eben in dem Sinne eine Privilegierung seitens der Regierung dann in Betracht gezogen werden kann. Aber wir können die Beträge, weil wir ja keine konkreten Zahlen für diesen möglichen Fall in der Zukunft haben, können wir nicht fixieren zum Zeitpunkt vor der Umtauschaktion. Aber grundsätzlich weiss der Kunde, dass eine solche Privilegierung seitens der Regierung dann für einen solchen Fall in Aussicht genommen wird.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir den Finanzbeschluss.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann stimmen wir über den Finanzbeschluss ab. Wer mit dem vorliegenden Finanzbeschluss einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit ist dieser Finanzbeschluss angenommen.-ooOoo-