Abänderung des Mediengesetzes (Nr. 67/2026); 1. Lesung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir fahren mit den Beratungen fort und kommen zu Traktandum 34: Abänderung des Mediengesetzes.Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 67/2026 und steht zur Diskussion.Abg. Dietmar Hasler
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren. Ich bedanke mich bei der Regierung für den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Mediengesetzes. Ich begrüsse die grundsätzliche Stossrichtung dieser Vorlage und Eintreten ist unbestritten. Die Medienlandschaft hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Politische Werbung findet heute längst auf sozialen Medien, auf internationalen Plattformen, in Online-Medien und in Printmedien statt. Gerade deshalb erscheint die bisherige Sonderregelung für den Rundfunk zunehmend nicht mehr zeitgemäss. Ich bin deshalb der Ansicht, dass es richtig ist, hier für eine Gleichbehandlung der Medienkanäle zu sorgen.Hinzu kommt, dass die ursprüngliche Ausgangslage heute eine andere ist als noch bei der Einführung des Verbots im Jahr 2005. Damals spielte insbesondere die politische Unabhängigkeit von Radio L eine wichtige Rolle. Diese Diskussion war bei einem staatlichen Rundfunkunternehmen nachvollziehbar und legitim. Heute verfügt Liechtenstein jedoch über keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr. Die Schweiz verfügt weiterhin über einen gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Service-public-Auftrag. Die Ausgangslage unterscheidet sich damit grundlegend von jener in Liechtenstein. Entsprechend ist ein direkter Vergleich mit der Schweiz nur bedingt geeignet. Liechtenstein hat heute hingegen primär regionale private Medienanbieter. Gerade unser lokaler TV-Sender erreicht viele Menschen in unserem Land. Ich halte es demokratiepolitisch durchaus für sinnvoll, wenn Kandidaten und politische Anliegen dort sichtbar gemacht werden können. Das dient letztlich auch der politischen Information der Bevölkerung. Wenn politische Werbung ohnehin längst über internationale Plattformen verbreitet wird, erscheint es aus meiner Sicht sinnvoller, diese unter klaren Regeln und Kennzeichnungspflichten auch in regulierten Medien zuzulassen.Positiv hervorheben möchte ich deshalb ausdrücklich die vorgesehene Kennzeichnungspflicht. Politische Werbung muss klar als solche erkennbar sein. Das schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen. Gerade bei diesem Punkt sehe ich jedoch noch einen gewissen Präzisierungsbedarf für die 2. Lesung. Entscheidend ist aus meiner Sicht weniger, ob politische Werbung erlaubt wird. Entscheidend ist vielmehr, dass bezahlte Inhalte generell über alle Mediengattungen hinweg klar, eindeutig gekennzeichnet werden. Genau dort bestehen heute, meiner Meinung nach, noch Defizite. Es genügt nicht, wenn bezahlte Inhalte, also nicht nur politische Werbung, nur indirekt oder für Medienprofis erkennbar sind. Für die Leser, Zuhörer und Zuseher muss jederzeit klar ersichtlich sein, ob es sich um einen redaktionellen Inhalt oder um bezahlte Kommunikation handelt. Deshalb sollte geprüft werden, ob die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung konkreter formuliert werden könnten. Denkbar wäre insbesondere eine Orientierung an den Richtlinien und bewährten Standards der Presseräte in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz.Dazu gehören aus meiner Sicht insbesondere folgende Grundsätze: Klare und eindeutige Begriffe wie Anzeige oder Werbung, eine deutliche optische oder akustische Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt und bei audiovisuellen Formaten eine klare und dauerhaft erkennbare Kennzeichnung bezahlter Beiträge. In diesem Zusammenhang stellt sich für mich auch die Frage, ob die vorgesehene Regelung auf Verordnungsebene ausreichend ist oder ob gewisse Grundsätze bereits direkt im Gesetz festgehalten werden sollten. Denkbar wäre beispielsweise Art. 40 etwas konkreter zu formulieren und sich dabei an den Richtlinien und bewährten Standards der Presseräte in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu orientieren. Ebenso sollte geprüft werden, ob die bestehenden Sanktionierungsmöglichkeiten der Medienkommission ausreichen, um die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten wirksam sicherzustellen. Regeln entfalten ihre Wirkung nur dann, wenn Verstösse auch entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb würde ich Ihnen hier noch eine Formulierung in Art. 40 empfehlen. Dann habe ich noch eine Frage zu der Ombudsstelle: Der Bericht geht von rund zehn Fällen pro Jahr für die Ombudsstelle aus. Wie beurteilt die Regierung vor diesem Hintergrund die langfristige Verhältnismässigkeit einer eigenen Ombudsstelle? Abschliessend möchte ich nochmals festhalten: Ich halte die grundsätzliche Stossrichtung dieser Vorlage für richtig und zeitgemäss. Gleichzeitig sollten wir die Gelegenheit nutzen, klare und ausgewogene Leitplanken zur Kennzeichnung von Werbung und PR zu schaffen, damit Transparenz, Glaubwürdigkeit und Fairness auch künftig gewährleistet bleiben. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Martin Seger
Besten Dank für das Wort. Mit dem beiliegenden Bericht und Antrag beantragt die Regierung die Aufhebung des Verbots politischer Werbung im Rundfunk. Begründet wird dies insbesondere damit, dass sich die Medienlandschaft in Liechtenstein seit Erlass des Mediengesetzes wesentlich verändert hat und die damaligen Annahmen über die Medienvielfalt heute nicht mehr in gleichem Masse zutreffen. Die Regierung hält ausdrücklich fest, dass die ursprüngliche Begründung für das Verbot politischer Werbung im Laufe der Zeit an Gewicht verloren habe und sich die Vielfalt der klassischen Medien in den vergangenen Jahren reduziert habe. Dieser Analyse kann ich grundsätzlich zustimmen. Die Medienlandschaft unseres Landes hat sich insbesondere seit der Einstellung des «Volksblatts» im Frühjahr 2023 grundlegend verändert. Die Zahl der klassischen Medienanbieter hat abgenommen, während sich die Konzentration im Medienmarkt verschärft hat. Gerade deshalb sollten wir die heutige Diskussion nicht ausschliesslich auf die Frage politischer Werbung beschränken. Wenn wir anerkennen, dass sich die Rahmenbedingungen des Medienmarkts wesentlich verändert haben, dann müssen wir auch die Instrumente überprüfen, mit denen der Staat die Medienlandschaft beeinflusst. Dazu gehört insbesondere die Medienförderung.Die Fortschrittliche Bürgerpartei hat bereits in ihrer Vernehmlassungsstellungnahme vom 27. September 2023 zur Abänderung des Medienförderungsgesetzes und des Mediengesetzes auf diese Entwicklung hingewiesen. Dort hält die FBP fest: Die Medienkonzentration auf das Vaduzer Medienhaus muss sich in der Medienförderung niederschlagen. Weiter führt die FBP aus, Zitat: «Wir plädieren daher dafür, dass maximal 50% der insgesamt ausgeschütteten Medienförderungssumme einem einzelnen Medienunternehmen zufallen solle. Deshalb empfehlen wir diesbezüglich, eine Deckelung einzuführen». Diese Forderung war richtig, als sie vorgebracht wurde, und sie ist heute noch richtiger. Denn die Realität zeigt, dass sich die Befürchtungen einer zunehmenden Konzentration bestätigt haben. Nach den im Landtag diskutierten Zahlen erhält das Vaduzer Medienhaus mittlerweile rund 80 Prozent der gesamten Medienförderung. Bereits in der Debatte vom 5. Dezember 2024 wurde darauf hingewiesen, dass der Anteil bei rund 77 Prozent lag. Seither hat sich diese Entwicklung weiter verschärft. Meine Damen und Herren, wenn ein einzelnes Unternehmen mehr als vier Fünftel der gesamten staatlichen Medienförderung erhält, dann müssen wir uns ehrlich fragen, ob wir damit noch die Medienvielfalt fördern oder ob wir faktisch eine Monopolstellung mit staatlichem Geld absichern. Ich bin überzeugt: Die Medienförderung wurde nie geschaffen, um Monopole zu finanzieren. Sie wurde geschaffen, um Vielfalt zu ermöglichen. Ein Monopol entsteht nicht erst dann, wenn kein anderer Anbieter mehr existiert. Ein Monopol entsteht auch dann, wenn staatliche Rahmenbedingungen dazu führen, dass ein einzelner Marktteilnehmer dauerhaft einen überwiegenden Teil der verfügbaren Ressourcen erhält und dadurch seine dominante Stellung weiter ausbauen kann, während kleinere Anbieter kaum Entwicklungsmöglichkeiten erhalten. Genau deshalb hat der FBP-Abgeordnete Wendelin Lampert im Rahmen der 2. Lesung des Medienförderungsgesetzes vom 5. Dezember 2024 einen Antrag zur Einführung der Förderobergrenze eingebracht. Er beantragte, dass die Summe der direkten und indirekten Medienförderung eines Medienunternehmens höchstens 65 Prozent des vom Landtag festgelegten Gesamtbetrags betragen darf.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Herr Abg. Martin Seger, wir sind nicht beim Medienförderungsgesetz, wir sind beim Mediengesetz und nicht beim Medienförderungsgesetz. Abg. Martin Seger
Nein, da hat er argumentiert.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Aber die Vorlage geht um das Mediengesetz und nicht um das Medienförderungsgesetz und ich bitte deshalb zum Mediengesetz zu kommen.Abg. Martin Seger
Ich komme trotzdem noch mit seinem Zitat. Ich zitiere ihn: «Ich denke, wir sollten nicht ein Medienmonopol unterstützen.»Gerade wenn wir, wie die Regierung im vorliegenden Bericht und Antrag zutreffend festhält, von einer veränderten Medienlandschaft ausgehen, dann müssen wir den Mut haben, auch die Konsequenzen daraus zu ziehen. Die Antwort auf weniger Medienvielfalt kann nicht sein, noch mehr öffentliche Mittel bei einem einzelnen Marktteilnehmer zu konzentrieren. Die Antwort muss sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche Vielfalt ermöglichen, Wettbewerb fördern und neue publizistische Angebote begünstigen. Besten Dank für das Wort.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Marion Kindle-Kühnis
Besten Dank. Der vorliegende Bericht und Antrag über die Abänderung des Mediengesetzes ist im ersten Teil absolut nachvollziehbar und entspricht auch aus meiner Sicht dem Grundsatz der Gleichheit. Anhand der Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmer bestand sogar explizit der Wunsch, dass politische Werbung klar gekennzeichnet werden soll. Wo ich mich aber nicht begeistern kann, ist der Vorschlag der Regierung über die neue Entlöhnung der Mitglieder. Die Regierung verweist in Art. 85 Abs. 6 bei der Entschädigung der Mitglieder der Medienkommission auf das Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter. Um neu dem erweiterten Aufgabenkatalog der Medienkommission Rechnung zu tragen, soll im Mediengesetz die Grundlage für ein spezialgesetzliches Entschädigungsreglement geschaffen werden. Dies will die Regierung in Form einer Verordnung machen. Wer sieht dann diese Verordnung? Wie transparent ist dies dann noch? Das, werte Regierung, finde ich schwierig. Wenn wir damit anfangen, dann verlieren wir aus meiner Sicht die Übersicht. Doch nicht nur dies: Wo liegt die Rechtfertigung, warum die Medienkommission mehr wert sein soll als alle anderen Kommissionen? Der LPC hat sich einer spezialgesetzlichen Entschädigungsregelung kritisch gegenüber geäussert. Da hilft es nichts, aus der spezialgesetzlichen Regelung eine Verordnung zu machen. Aus meiner Sicht würde dies einen Präzedenzfall generieren, mit dem wir Tür und Tor öffnen. Es benötigt unbedingt eine transparente Offenlegung. Konsultiere ich das Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und Ad-hoc-Richter, dann deckt sich dieses jedenfalls in Sachen Pauschale mit dem Entschädigungsreglement für Mitglieder der strategischen Führungsebene von öffentlichen Unternehmen. Aus meiner Sicht ist die Entschädigung öffentlich und transparent zu hinterlegen. Alles andere sehe ich äusserst kritisch.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, da kann ich mich gerade anschliessen. Auch ich sehe das kritisch, wenn die Regierung die Entschädigungen dieser Medienkommission mit Verordnung regelt. Da wäre ich absolut dagegen. Auch ins Gesetz können wir sie nicht schreiben. Wir müssen uns an bestehende Entschädigungsregelungen anlehnen. Da sehe ich auch nicht ein, dass es hier eine Ausnahme benötigt. Zum Mediengesetz, zu einem wichtigen Punkt habe ich noch eine Frage: Hier soll ja erlaubt werden, dass politische Werbung gemacht werden darf für privatrechtlichen Rundfunk. Ich denke, da haben wir derzeit nur ein Unternehmen, welches hier betroffen ist. Hier möchte ich wissen, ob hier bereits Strafen ausgesprochen wurden in der Vergangenheit, sprich in den letzten 12 oder 24 Monaten, und wie hoch diese Strafen ausgefallen sind. Mich würde das sehr stören, wenn man hier Strafen ausgesprochen hätte. Ich weiss, es gibt diese gesetzliche Regelung. Aber auch damals, als man diese «quasi Verstösse» festgestellt hat, hat man vermutlich bereits gewusst, dass diese Regelung aus der Zeit gefallen ist. Wenn wir einerseits von der Medienvielfalt sprechen und andererseits dann die kleinen Medien, welche auf jeden Franken Werbeeinnahmen angewiesen sind, noch bestrafen, dann weiss ich nicht, ob das zielführend ist.Hierzu bitte ich noch um entsprechende Ausführungen und ich bitte auch darum, dass sich die Regierung Gedanken macht auf die 2. Lesung, falls es Strafen gegeben hat, ob man hier eine Regelung einbauen kann, die für diese Sache eine rückwirkende Rückzahlung dieser Strafen ermöglicht. Zur Entschädigung habe ich schon etwas gesagt. Dann bedaure ich es natürlich, dass wir heute nicht über die Medienförderung sprechen dürfen. Das ist schade, da möchte ich dann meinen Vorredner Martin Seger unterstützen. Aber wir haben ja hoffentlich bald die Gelegenheit, über die Medienförderung erneut zu sprechen. Da hat ja die Regierung eine Vorlage versprochen. Vielleicht kann der zuständige Minister sagen, bis wann wir mit dieser rechnen dürfen. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Tanja Cissé
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. Ich möchte noch kurz auf das Votum des Abg. Martin Seger zurückkommen. Sie sagen, heute soll es nur um das Thema politische Werbung in den Medien gehen und bereits im nächsten Satz, praktisch im gleichen Atemzug, schweifen Sie dann eben ab auf das Medienförderungsgesetz. Es ist nicht das gleiche. Wir sprechen heute nicht über das Geld, nicht über die Medienförderung, sondern über das Mediengesetz. Deshalb möchte ich das Votum meines Fraktionskollegen Dietmar Hasler unterstützen. Werbung ist für ein Medienunternehmen von essentieller Bedeutung. Es ist wichtig, dass wir alle gleich lange Spiesse haben und deshalb sollte dieses politische Werbeverbot für den Rundfunk - bei uns betrifft es den Fernsehsender - aufgehoben werden. Ich begrüsse das ausdrücklich. Für mich ist es ebenfalls unabdingbar, dass diese Kennzeichnung wirklich jederzeit erkennbar ist. Also dieses Wort «jederzeit» hätte ich echt gerne in diesem Artikel Abs. 3 irgendwo drin, weil eben, Herr Abg. Rehak: Wie ist es dazu gekommen? Das waren die letzten Landtagswahlen. Da hat das Fernsehen Werbesendungen gemacht, und zwar 30- bis 40-minütige Porträts, wo eben am Anfang einmal kurz gestanden ist, dass es eine Werbung ist, und dann vielleicht noch einmal nach 40 Minuten zum Schluss. Aber wenn man dazwischen eingeschaltet hat, wusste man das nicht. So ein Porträt wird natürlich ganz anders aufgebaut, wenn Sie mich dafür bezahlen, als wenn ich das als Journalist mit Ihnen mache und deshalb ist mir das «jederzeit» wirklich wichtig. Aber das war damals verboten. Ein Gesetz ist ein Gesetz. Rückzahlungen sehe ich hier überhaupt nicht. Aber mich würde es trotzdem interessieren, ob Strafen gesprochen wurden. Das würde mir auch leidtun, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Werbeverbot war da und sie haben dagegen verstossen und deshalb ist es jetzt aber auch wichtig, dass wir das heute durchwinken. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Helmut Hasler
Danke für das Wort. Ich begrüsse, dass die gekennzeichnete politische Werbung im Rundfunk möglich wird. Es ermöglicht auch den Bürgern, sich umfangreicher und niederschwelliger politisch zu informieren. Schade ist jedoch, dass dies nicht mehr über den Landessender Radio L gemacht werden kann. Auch wäre es für Radio L eine willkommene Einnahmequelle gewesen. Leider konzentriert sich die Medienlandschaft in Liechtenstein immer mehr auf ein einzelnes Unternehmen. Das finde ich sehr schade.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Martin Seger
Besten Dank für das Wort. Ich bewundere Ihren Enthusiasmus zu Radio L, Herr Hasler. Ich frage mich, wieso Sie bei Ihrer Ministerin kein Angebot gemacht haben, um dieses Radio L zu übernehmen. Es gab eine Zeit, da war das noch möglich. Dann möchte ich noch kurz auf die Frau Cissé eingehen. Sie haben bestätigt: Werbung sind gleich Einnahmen. Wenn wir von der Öffnung für politische Werbung im Rundfunk beraten, so beraten wir über Einnahmen für Medienunternehmen und nichts anderes, da ich davon ausgehe, dass Werbung vergütet wird. Somit müssen wir auch über gleich lange Spiesse bei der Subventionierung sprechen, denn das eine ohne das andere zu diskutieren, ist aus meiner Sicht inkonsequent. Besten Dank für das Wort.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Auch eine Replik an den stv. Abg. Helmut Hasler: Machen Sie einen Radiosender auf. Da hält Sie überhaupt nichts daran ab. Sie bekommen dann Medienförderung. Genau so wie 1FLTV müssen Sie dann für ein paar wenige zehntausend Franken Medienförderung Radio machen. Ich wünsche Ihnen viel Glück dabei. Ich hoffe, dass Sie gleich viel Enthusiasmus an den Tag legen, wie das 1FLTV, das tagtäglich unterwegs ist und dann noch eine Strafe kassiert, weil sie politische Werbung machen, übrigens nicht nur für uns, sondern auch für die FBP. Klar, da ist es um die Wahlen gegangen, sie wollten die Wahlen gewinnen, wir nicht, aber wir haben gewonnen und deshalb ist es halt so, dass man hier dann die Kanäle sucht.Sonst müssen Sie halt bereit sein, all diese Werbung in die sozialen Medien zu investieren. Da bleibt dann aber kein einziger Schweizer Franken hier. Ich denke, es wäre eben schon gerechtfertigt, wenn wir schon von Medienvielfalt sprechen und wenn wir schon bereit sind, CHF 4 Mio. auszugeben, dann könnten wir auch ein paar wenige zehntausend Franken Busse, die das vermutlich gekostet hat, hier investieren in ein Medium, das wir noch haben. Das wäre eine Möglichkeit, aber man muss das natürlich nicht.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Tanja Cissé
Vielen Dank für das Wort. Also, investieren finde ich jetzt ein tolles Wort, Herr Rehak. Wir investieren, indem wir keine Bussen verhängen, nein, noch besser, indem wir Bussgeld zurückzahlen. Ich habe allen Respekt vor dem 1FLTV, die sind überall, wie Sie gesagt haben; die machen das toll. Aber da sind wir jetzt schon in einer sehr speziellen Schiene.Auch das Radio hat hier leider nichts verloren. Trotzdem Dankeschön, Herr stv. Abgeordneter für Ihre wohlwollenden Worte. Das wärmt mein Herz natürlich.Aber noch ganz kurz zum Abg. Seger: Ja, es geht bei beiden Sachen ums Geld, da haben Sie recht. Die Medienförderung gibt Geld und die Werbung auch, aber die Werbung ist Eigeneinnahme. Die Werbung kommt nicht einfach so dahin, sondern da muss ich als Unternehmen raus und muss sagen: «Hey, möchtest du nicht Werbung bei mir machen?» Und da muss ich auch ein gutes Produkt haben, weil sonst machen Sie auch keine Werbung bei mir, wenn Sie mein Produkt nicht gut finden. Die Staatsförderung ist etwas anderes. Das ist eine Förderung vom Staat, die hat ganz gewisse Kriterien und dann bekomme ich das. Ich glaube, das kann man nicht in die gleiche Waagschale legen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Helmut Hasler
Danke für das Wort. Herr Seger, ich wollte nur ergänzen, da Sie die Veränderung in der Medienlandschaft aufgeführt haben: Da haben Sie eben nur das «Volksblatt» erwähnt und ich denke, dass das Aus von Radio L die Medienlandschaft doch auch sehr stark verändert hat in Liechtenstein.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Es sind einige Medien eingegangen, das «Volksblatt», das Radio L und so weiter. Vielleicht wird noch ein Medium eingehen, ein Fernsehen, das wir haben. Das wäre auch bedauernswert irgendwo. Aber in der Vergangenheit hat das hier drinnen niemand gestört, weil man immer genau gewusst hat, wie hoch diese Medienförderung ist. Man hat eine sehr hohe Erwartung an die Medien, ist da aber nicht bereit, gleich lange Spiesse zu schaffen, und darum geht es: Die Medien brauchen gleich lange Spiesse. Das ist sehr wichtig. Auch kleine Medien müssen sich entwickeln können. Aber wir schweifen jetzt ab. Für mich ist es halt so, wenn man hier Strafen ausgesprochen hat und wir das heute als falsch empfinden, weil sonst müssen wir dieses Gesetz nicht anpassen. Ansonsten können wir sagen: Politische Werbung bleibt verboten. Wenn wir aber sagen: Nein, das ist grundsätzlich falsch, dann bin ich gespannt auf die Strafe, ob es so eine gegeben hat. Aber anscheinend wissen Sie hier mehr wie ich, Frau Abg. Cissé. Ich weiss nicht, ob es eine Strafe gegeben hat. Ich habe nur gefragt. Wenn es eine gegeben hätte, wäre es aus meiner Sicht richtig, diese Strafe rückwirkend zu erlassen. Das ist meine Ansicht.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Achim Vogt
Vielen Dank für das Wort. Die Regierung begründet die Aufhebung des Verbots politischer Werbung vor allem mit der veränderten Medienlandschaft und dem Grundsatz der Technologieneutralität. Künftig soll politische Werbung auch im Rundfunk zulässig sein, sofern sie entsprechend gekennzeichnet ist. Die gesellschaftliche Frage, die ich mir stelle, ist dann, wessen Einfluss künftig auf die politische Meinungsbildung ausgeübt wird. Demokratie lebt vom offenen Austausch und von Argumenten. Zwar schafft die Vorlage mehr Gleichbehandlung zwischen den Medienkanälen. Ob das dann zu mehr Meinungsvielfalt beiträgt, bezweifle ich. Unter Anbetracht der neuen sicherheitspolitischen Strategie Liechtenstein, wenn ich diese lese und unter Ziel 7 die Meinungsfreiheit gefährdet sehe, stimmt mich das nachdenklich. Aus diesem Grunde stehe ich der Vorlage kritisch gegenüber. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Tanja Cissé
Danke schön, Herr Präsident. Herr Abg. Rehak, wir passen jederzeit Gesetze an hier drinnen. Aber wenn wir jetzt zum Beispiel das Strafmass für eine Straftat vermindern, dann können wir auch nicht allen sagen: Alle die im Gefängnis sitzen, können jetzt heraus, weil wir jetzt wir ein geringeres Strafmass für diese Straftat haben und du bist ja schon fünf Jahre drinnen. Also die Straftat gilt zu dem Zeitpunkt, wo sie gemacht wurde. Und wenn man gegen ein Verbot verstösst, dann begeht man eine Straftat und dann hat es Konsequenzen. Aber ja, wir hören uns jetzt zuerst einmal an, ob es eine Strafe gegeben hat.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Ich denke auch, dass wir danach die Regierung anhören. Sie können sich gerne schon einloggen, Herr Regierungsrat Büchel, damit wir nachher das Wort der Regierung geben können.Abg. Martin Seger
Ich möchte gerade noch auf die Abg. Cissé eingehen, auf ihr Argument. Vergleichen wir das mit den Geschwindigkeiten auf den Strassen, das Geschwindigkeitslimit: Wenn ein Auto mit mehr als 50 km/h durchfährt in der 50er-Strecke, wird es bestraft. Wenn aber ein Moped durchfährt mit 60 km/h, dann wird es nicht bestraft. Das können Sie genau so eins zu eins vergleichen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich komme nun vom Auto, von der Meinungsfreiheit, vom Medienförderungsgesetz und von Radio L zum Gesetz, das wir heute gerne ändern würden in der 1. Lesung, nämlich zur Abänderung des Mediengesetzes. Kern der Vorlage ist die Aufhebung des Verbots politischer Werbung im Rundfunk. In anderen Medien, wie Print- oder Onlinemedien, ist die politische Werbung bereits heute gestattet, aber nicht im Rundfunk. Diese Unterscheidung ist mit dem Grundsatz der Technologieneutralität des liechtensteinischen Medienrechts nicht vereinbar und angesichts der veränderten Medienlandschaft ist diese Regelung auch nicht mehr zeitgemäss. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Medien soll daher das absolute Verbot politischer Werbung im Rundfunk aufgehoben werden. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die gesetzlichen Werbegrundsätze und Kennzeichnungspflichten. Dass spezifische Kennzeichnungspflichten wichtig sind, haben auch die Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung gezeigt: Werbung muss als Werbung erkennbar sein. Das gilt heute. Art. 40 Abs. 2 enthält bereits allgemeine Vorgaben für die Kennzeichnung von Werbung. Und das gilt künftig: Der neue Abs. 3 verlangt, dass politische Werbung in allen Medien deutlich als politische Werbung gekennzeichnet sein muss und zudem durch geeignete Mittel eindeutig vom übrigen Inhalt eines Mediums getrennt werden muss. Niemand soll politische Werbung mit unabhängiger Berichterstattung verwechseln. Eine detaillierte Regelung für jede einzelne Medienform auf Gesetzesstufe erscheint mir nicht sachgerecht, zumal je nach Medium - das heisst für Radio, Fernsehen, Print oder Online - unterschiedliche Anforderungen bestehen. Aus diesem Grund sollen die weiteren Einzelheiten dazu mit einer Verordnung geregelt werden. Kurz gesagt: Gleiche Regeln für alle Medien, klare Kennzeichnungen für die politische Werbung und mehr Transparenz für die Bevölkerung. Neben der Aufhebung des Verbots politischer Werbung im Rundfunk wird mit der gegenständlichen Vorlage im Mediengesetz auch die Grundlage geschaffen, um die Entschädigung der Medienkommission und der Ombudsstelle mit Verordnung zu regeln. Die Medienkommission erhält damit aber keine Sonderbehandlung im Vergleich zu anderen Kommissionen. Sowohl die Entschädigung der Medienkommission als auch der Ombudsstelle wird sich an der Entschädigungsregelung vergleichbarer Stellen orientieren. Dann komme ich zu Ihren Fragen. Die Abg. Cissé hat dem Abg. Martin Seger schon gesagt: Ja, wir reden vom Mediengesetz, nicht vom Medienförderungsgesetz.
Der Abg. Dietmar Hasler hat gewünscht, dass man die Kennzeichnungsvorschriften im Gesetz präzisiert. Einfach hier nochmals als deutliche Ausführung: Art. 40 Abs. 1 Mediengesetz beinhaltet bereits eine deutliche Kennzeichnungspflicht für entgeltliche Beiträge. Dann, Abs. 2 verlangt für Werbung eine eindeutige Trennung von anderen Inhalten, vor allem durch optische oder akustische Mittel. Diese klaren gesetzlichen Vorlagen bestehen bereits heute. Weitergehende, detaillierte Regelungen auf Gesetzesstufe oder die Aufnahme von Empfehlungen von Presseräten ins Gesetz werden als nicht sinnvoll erachtet. Um dem Anliegen aus der Vernehmlassung nach besonderen Kennzeichnungspflichten für politische Werbung Rechnung zu tragen, wird ein neuer Abs. 3 vorgeschlagen, der die Kennzeichnungspflicht spezifisch für politische Werbung verankert. Einzelheiten zu visuellen und akustischen Kennzeichnungen, zum Beispiel Art, Dauer, Platzierung des Hinweises, sollen mit Verordnung geregelt werden.Ein Verstoss gegen die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten stellt einen Übertretungstatbestand dar und fällt gemäss Art. 93 Mediengesetz in die Zuständigkeit der Regierung. So hatte die Regierung im Nachgang zu den Landtagswahlen 2025 einen Verstoss gegen das Verbot politischer Werbung durch einen privaten Rundfunkanbieter zu sanktionieren.
Dann war noch die Frage bezüglich der Verhältnismässigkeit der eigenen Ombudsstelle. Wir gehen von zehn Fällen pro Jahr aus. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung aufgrund von Erfahrungswerten von anderen Ombudsstellen. Ob dies für Liechtenstein zutrifft, wird die Praxis zeigen. Was noch gesagt werden muss: Die Ombudsstelle wurde aufgrund der Landtagsdebatte zur 1. Lesung des Medienförderungsgesetzes ins Mediengesetz aufgenommen, um neben der Anrufung eines anerkannten Presserats einen niederschwelligen, inländischen Zugang für Medienbeanstandungen zu ermöglichen.
Der Ombudsstelle kommt vor allem die Funktion einer Streitungsschlichtstelle zu. Die Ombudsperson kann vermitteln, Empfehlungen an den Medieninhaber aussprechen oder rechtliche Auskunft geben. Damit kann die Ombudsperson zur Einhaltung der journalistischen Sorgfalt und der Sicherstellung zulässiger Medieninhalte beitragen. Für die Ombudsperson ist eine Entschädigung nach Aufwand vorgesehen. Eine Beurteilung, wie schon gesagt, der langfristigen Verhältnismässigkeit ist mangels praktischer Erfahrungswerte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Zur Abg. Marion Kindle-Kühnis: Also vielleicht vorab, die Verordnungen sind öffentlich; die kann jeder einsehen und das Bezügegesetz erlaubt ausdrücklich spezialgesetzliche Regelungen in Art. 3 Abs. 4. Die Medienkommission, ich wiederhole nochmals, was ich schon eingangs gesagt habe, erhält bezüglich Entschädigung keine Sonderbehandlung im Vergleich zu anderen Kommissionen. Jedoch passen die bestehenden Regelungen gemäss Bezügegesetz nicht auf die Aufgaben der Medienkommission, die nicht in Form einer Sitzung, für die es Sitzungsgeld gibt, erledigt werden können. Im Mediengesetz steht zum Beispiel unter Aufgaben in Art. 84 Bst. g: «die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die grundlegende gesellschaftliche Funktion der Medien». Da ist offengelassen, wodurch. Ich sage jetzt einmal, da können Events geplant sein, Infoveranstaltungen und so weiter. Da das aber keine Sitzung ist, könnten wir die Kommission für diesen Aufwand dann nicht entschädigen und das ist der Grund, warum wir sagen, dass wir das in der Verordnung regeln, damit wir diesen Aufwand der Medienkommission auch erstatten können. Das zu dem.
Dann die Frage des Abg. Rehak, ob privaten Rundfunkanbietern Strafen ausgesprochen wurden. Ja, es gab eine geringe Strafe. Das Verbot war zum Zeitpunkt des Fehlverhaltens in Kraft, somit musste auch eine Strafe ausgesprochen werden. Dann die Frage nach einer rückwirkenden Rückzahlung: Nein, das kann und wird nicht geschehen. Was getan wurde, stand damals unter Strafe und es wurde entsprechend bestraft. Es musste bestraft werden. Eine solche Ausgleichszahlung für eine rechtskräftig ausgesprochene Strafe ist aus rechtsstaatlicher Sicht undenkbar.Und dann haben Sie noch gesagt, dass wir eine Vorlage versprochen haben. Das müssten sie noch konkretisieren, wann das versprochen wurde, denn bei uns ist es so: Es ist seit letztem März in Kraft. Wir sammeln noch Erfahrung. Wir haben es ja gestern schon anlässlich des Rechenschaftsberichts diskutiert. Jetzt im Jahr 2026 werden erstmals nach den neuen Gesetzen, die im März 2025 in Kraft getreten sind, die Auszahlungen gemacht. Da müssen wir jetzt zuerst einmal Erfahrungswerte sammeln. Dass es dann irgendwann einmal Anpassungen gibt, ist gut möglich. Das ist aber bis dato nicht geplant. Besten Dank. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Dann, muss es halt einen Vorstoss geben in dem Fall. Ich habe gedacht, das wäre noch auf dem Programm, aber in dem Moment nicht. Wenn man die Medienförderung nicht gedenkt anzupassen, dann wird man das vielleicht von parlamentarischer Seite noch einmal prüfen müssen. Ich habe jetzt auch herausgefunden: Sie haben recht. Ich habe einen Zeitungsartikel erhalten und dort sieht man, wer hier verantwortlich war für diese Strafe. Das waren nämlich wir, die Demokraten pro Liechtenstein, das war die Fortschrittliche Bürgerpartei und das war auch die Vaterländische Union.An die Freie Liste kann ich sagen: Sehen Sie, das lohnt sich, wenn man Werbung macht bei 1FLTV. Und an das 1FLTV muss ich sagen: Seien Sie vorsichtiger mit parteipolitischer Werbung, verlangen Sie mehr Geld dafür in Zukunft und dann haben Sie das auch wieder drinnen. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Marion Kindle-Kühnis
Besten Dank. Danke für Ihre Ausführungen. Was sind denn für Sie vergleichbare Stellen? Ich kann mir darunter nichts vorstellen. Ich habe das Gesetz hier und da gibt es auch für zeitintensive Vorbereitungs- und Ausfertigungsarbeiten Stundenentschädigung von CHF 80 vergütet. Das ist ja hier auch vorgesehen. Und dann gibt es ja noch die andere Regelung, das Entschädigungsreglement für Mitglieder. Ist das irgendwie in dieser Grössenordnung? Oder wo kann ich das einordnen? Sie haben nur von «vergleichbaren Stellen» gesprochen. Mich würden die vergleichbaren Stellen interessieren.Dann würde es mich schon auch interessieren, ich meine, es geht ja auch um die Gleichbehandlung der Kommissionen. Warum wird da eine Matura-Kommission nicht gleichbehandelt? Nur weil es zeitintensive Vorbereitungen sind? Die hat vielleicht eine andere Kommission auch und wird da nicht spezialvergütet. Da würde ich mich dann auch nicht unbedingt freuen, wenn ich in einer anderen Kommission wäre.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Das ist so: Es ist das Bezügegesetz, und da wird sich nichts ändern. Das hat die Medienkommission jetzt schon. Das heisst, ein Sitzungsgeld für den ganzen Tag ist CHF 280, ein halber Tag ist CHF 180 und eine Stundenentschädigung liegt bei CHF 80. Die Vorsitzende hat eine Pauschale und das sind CHF 6'000. Ich kann Ihnen hier drinnen auch sagen: Mit dem Geld haben wir die Medienkommission nicht gelockt. Das ist auch ein bisschen idealistisch; von daher hat das niemand wegen des Geldes gemacht. Das ist das Bezügegesetz, dem auch andere unterstehen. Und wie gesagt, eigentlich würde das genügen, aber weil es diese Zusatzaufgaben gibt - und die CHF 80 bedeuten einfach: Zeitintensive Vorbereitung und Ausfertigungsarbeiten werden mit einer Stundenentschädigung vergütet.Und ein Event, an dem man einen Abend lang teilnimmt oder an dem man an einem Panel sitzt oder so, ist keine Sitzung. Deshalb regeln wir das jetzt so, weil das eine zusätzliche Aufgabe ist. Da wird sich nichts verschieben. Es war auch vorher schon klar, was es ist. Es gibt uns einfach diese Flexibilität, um den Gesetzesartikel, Art. 84 Abs. 1 Bst. g Mediengesetz: «die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die grundlegende gesellschaftliche Funktion der Medien», um diese Funktion wahrnehmen zu können und da diesen Stundenansatz zahlen zu können. Ich hoffe, es ist jetzt ein bisschen klarer geworden. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Marion Kindle-Kühnis
Besten Dank. Was wäre denn etwa dieser Stundensatz? In diesem Entschädigungsreglement sind ja auch die Stundensätze aufgeführt und mir geht es hier einfach um die Transparenz. Ich würde gerne da etwas einordnen können, wenn das möglich wäre. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Also nochmals: Ganzer Tag CHF 280, halber Tag CHF 180 und auf Stundenentschädigung CHF 80. Das bleibt so. Es ist einfach so: Für Sitzungen hätten wir diese CHF 80 auszahlen können. Aber wenn jetzt ein Event organisiert wird - wie gesagt, das ist keine Sitzung sondern ein Event - und Sie haben auch den Auftrag dazu, so etwas zu organisieren, dann könnten wir das nicht auszahlen. Das müssten sie dann pro bono machen. Wie gesagt, die Entlöhnung ist nicht das Kriterium, glaube ich, um in der Medienkommission zu sein und deshalb schlagen wir diese Lösung vor, dass wir das per Verordnung regeln können. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Ja, das mag heute Ihre Meinung sein, aber morgen, das wissen wir nicht. Wenn wir Ihnen diese Verordnungskompetenz so umfassend mitgeben, dann können Sie in Zukunft in diese Verordnung schreiben, und das wissen Sie genau, was Sie gerade so lustig sind. Ich bin der Auffassung, dass wir das hier schon klar regeln sollten. Dann schreiben Sie halt in das Gesetz hinein, welche Bezahlungsrichtlinie Sie genau hernehmen wollen, und wenn Sie noch etwas zusätzlich machen wollen, dann schreiben Sie das bitte ins Gesetz, nicht in die Verordnung. Wir haben schon genügend Verordnungen hier verabschiedet und ich weiss dann jeweils, wie die Regierung argumentiert. Wenn wir hier ein Problem damit haben, sagen Sie: Ja, das ist unsere Kompetenz, das ist die Verordnungskompetenz und da hat der Hohe Landtag nichts mehr dazu zu sagen. Hier möchte ich doch anregen, dass man hier ins Gesetz schreibt, mit welchem Reglement man arbeiten will und welche Ausnahmen man möchte. Dazu brauchen wir keine Verordnung.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Marion Kindle-Kühnis
Ich glaube, es hat bei mir klick gemacht. Ich habe den Bericht und Antrag falsch verstanden, falsch gelesen, was auch immer. Aber ich glaube, zu verstehen, dass immer noch diese Regelung gilt, und sonst korrigieren Sie mich bitte, aber dass sie einfach erweitert wird für ausserordentliche Sitzungen. Dann habe ich das jetzt richtig verstanden und dann war das mein Fehler. Ich habe das falsch gelesen. Aber dann müsste man vielleicht in den Art. 85 Abs. 6 irgendetwas schreiben, dass dieses Bezügegesetz immer noch seine Richtigkeit besitzt und dann die Aufgaben einfach per Verordnung geregelt werden, denn sonst könnte es wirklich zu Missverständnissen führen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort. Also ich glaube nicht, dass das zu Missverständnissen führen wird. Vielleicht zum Abg. Rehak: Es ist so geregelt, dass es auf das Bezügegesetz verweist und weil das eben nicht geht und weil uns das einschränkt, möchten wir es in der Verordnung lösen. Deshalb werden wir es da machen. Sie können die Verordnung dann, jetzt nicht diesen Montag, aber wenn es dann verabschiedet ist, nachschauen und Sie werden dann sehen, wie wir das gelöst haben. Besten Dank.Regierungschefin Brigitte Haas
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Jede Verordnung basiert auf einem Gesetz und das ist die gesetzliche Grundlage, die geschaffen wird beziehungsweise schon geschaffen wurde vom Landtag. Darauf basieren die Verordnungen. Wir können keine Verordnungen einfach ins Blaue hinaus machen, darauf können Sie sich wirklich verlassen. Und wie der Regierungsrat Hubert Büchel bereits gesagt hat, wird jede Verordnung umgehend veröffentlicht, das heisst, sie kann auch nachgelesen werden. Das war ganz am Anfang noch eine Frage, die Sie hatten, Frau Abg. Kindle-Kühnis. Es ist uns wichtig: Jede Verordnung basiert auf einem Gesetz.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Ich denke, dass wir wissen, dass jede Verordnung auf einem Gesetz basiert. Das ist auch nicht die Frage hier. Die Frage ist nur, was in der Verordnung steht. Ich denke, das ist legitim, wenn man das hier und heute erfragt. Sie müssen mir halt sagen, ob vor diesem Art. 85 Abs. 6 das Bezügegesetz bereits erwähnt ist, ob das bereits im Gesetz steht, dass man sich an das Bezügegesetz zu halten hat. Ich habe das nicht geprüft, aber das könnten Sie mir jetzt vielleicht offenbaren, wenn im Mediengesetz das Bezügegesetz bereits erwähnt ist als Grundlage, dann verstehe ich das. So habe ich es bisher noch nicht gesehen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Einhellige Zustimmung bei 22 Anwesenden. Somit haben wir Eintreten beschlossen und ich bitte den Parlamentsdienst mit der 1. Lesung der Gesetzesvorlage per Artikelaufruf zu beginnen.
Art. 2 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 40 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Tanja Cissé
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte hier wirklich noch einmal beliebt machen, dass das mit dem Wort «jederzeit» nochmals angeschaut wird. Ich weiss, das nützt einer Zeitung und einem Online-Medium nichts, aber beim Fernsehen wäre dieser Begriff schon wichtig - oder «wenn möglich, jederzeit», weil hier drinnen steht «deutlich». Was ist denn «deutlich»? Ich finde, es gibt einen riesengrossen Spielraum.Und dann steht dort noch, es müsse eindeutig vom Rest des Programms getrennt sein. Das ist vorher, nachher. Also da muss ein Ding Dong kommen, dann muss «Werbung» stehen und dann kommt die Werbung. Also das ist mir alles klar. Aber das deutliche Kennzeichnen beim Fernsehen muss für mich jederzeit sichtbar sein. Also da würde ich echt beliebt machen, noch irgendeine Formulierung zu finden, die das präzisiert.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für das Wort. Ja, ich finde das Wort «deutlich» auch ein schwieriges Wort. Man kann darunter verstehen, was man gerade will. Es steht zwar darunter: «Die Regierung regelt das Nähere über die Kennzeichnung mit Verordnung.» Das wird die Regierung dann, nehme ich an, in die Verordnung schreiben, was sie unter «deutlich» versteht. Aber mein Problem ist ein anderes. Wir machen hier jetzt eine klare Regelung für einen Rundfunk, welchen wir bis dato mit CHF 20'000 gefördert haben, dann waren es CHF 60'000, dann CHF 80'000 und im letzten Jahr waren es CHF 107'000 pro Jahr Medienförderung. Solch einem Unternehmen wollen Sie vorschreiben, wie es diese politische Werbung zu platzieren hat. Das ist doch lachhaft, sehr geehrte Damen und Herren. Wäre das ein öffentlich-rechtliches Unternehmen, das wir fördern mit mehreren Millionen Schweizer Franken, dann ist das eine ganz andere Hausnummer. Versuchen Sie einmal, so eine Regelung bei Google zu platzieren oder bei Facebook, bei Instagram oder beim Meta-Konzern. Versuchen Sie das einmal. Das ist doch unmöglich. Nur weil wir hier einen Durchgriff haben, sind wir hier extrem restriktiv in diesen Dingen. Ich denke, es würde genügen, wenn wir sagen Werbung ist kenntlich zu machen und auch politische Werbung, und das war es dann.Sonst müssen Sie auch bereit sein, deutlich mehr Geld zu zahlen, weil das alles Geld kostet, diese Einblendungen zu machen und das weiss die Frau Abg. Cissé sicher am besten, wie aufwendig es ist, solche Abtrennungen zu machen. Das machen Sie nicht einfach so schnell, schnell. Ich muss sagen, ich bin mit dieser Formulierung überhaupt nicht zufrieden, wenn man das einem Medienunternehmen auferlegt, das praktisch nicht gefördert wird.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Tanja Cissé
Danke für das Wort. Herr Abg. Rehak, wenn Sie etwas verkaufen wollen, dann ist es egal, ob sie eins oder eine Million davon verkaufen. Sie müssen sich an die Regeln halten, die man hat, wenn man etwas verkaufen will. Ich verstehe nicht, wo Sie das Problem sehen. Was für ein Problem könnte das Fernsehen haben, ob jetzt dieses Logo von Ihnen, von uns oder von wem auch immer 20 Minuten da oben rechts draufhängt oder ob es nur zwei Minuten drauf ist? Das ist keine Arbeit mehr. Es wird auch niemand sagen: Nein, ich schalte keine Werbung, wenn mein Logo von meiner Partei dann 30 Minuten da darauf ist.Also ich sehe das Problem hier wirklich nicht. Umgekehrt, wie gesagt: Ich schalte diesen Sender ein, sehe ein Interview mit einer netten politischen Person und weiss 30 Minuten nicht - vielleicht schaue ich auch nur 20 Minuten in die Mitte hinein -, ob das etwas Gekauftes und etwas politisch Werbemässiges ist, und da kann man echt einen Schaden anrichten. Das geht für mich überhaupt nicht.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Dietmar Hasler
Ja, das wundert mich auch. Es muss doch klar erkennbar sein, ob es sich um einen bezahlten Beitrag oder um einen journalistischen Beitrag handelt. Also das ist für mich eindeutig und das ist überall so üblich.Ich möchte auch nochmals das Votum von Tanja Cissé unterstützen, dass audiovisuelle Inhalte dauerhaft gekennzeichnet sind, also dass während der ganzen Übertragung ersichtlich ist, dass es ein Werbebeitrag ist. Das möchte ich auch unterstützen. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Simon Schächle
Frau Cissé, ich überlege mir gerade, wenn Helmut Hasler Radio L wieder aufleben lässt, wie kennzeichnet er dann die politische Werbung? Mit Dauerschleife in jedem zweiten Satz? Oder wie geht es dann?Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Genau, das ist eine gute Frage. Klar, wenn man das audiovisuell hat - ein Fernsehsender kann hier natürlich ein bisschen mehr machen. Er kann tatsächlich das Logo einblenden. Das finde ich auch eine sinnvolle Art und Weise. Da habe ich kein Problem damit. Aber ich hätte ein Problem, wenn man vorher irgendwelche Einspielungen machen muss mit «Werbung» und ich weiss nicht was, und dann «Ende der Werbung». Da kann ich mir alles Mögliche darunter vorstellen. Schauen Sie sich einmal den Art. 40 Abs. 3 an: «Die Regierung regelt das Nähere über eine Kennzeichnung mit Verordnung.» Auch da kaufen wir die Katze im Sack. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir hier ein Unternehmen haben, das minimal gefördert wird, und dem wir halt nicht zu hohe Auflagen machen dürfen. Das ist meine Meinung. Das möchte ich hier deutlich platziert wissen. Ich möchte dann auch wissen, was in dieser Verordnung steht. Ich bin gespannt, was der zuständige Minister dazu sagt.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Abg. Tanja Cissé
Danke für das Wort. Also, ich möchte klar betonen: Ich möchte hier niemandem Steine in den Weg legen. Aber ich glaube, bei diesem Gesetz geht es ja jetzt um alle Medien. Also das Gesetz, dieser Art. 40 Abs. 3, ist nicht nur für das Fernsehen, sondern für alle Print- und Online-Medien und vielleicht auch für alle Radios, die es wieder einmal geben kann, und deshalb ist hier wahrscheinlich alles drinnen. Herr Schächle, beim Radio ist es ganz einfach, da macht es: «di, di, di, di, ding», und dann kommen die Werbung, und am Schluss kommt es wieder: «di, di, di, di, ding». Das ist ein akustisches Signal; da kommt nicht: «Jetzt kommt Werbung: Achtung, Achtung». Aber es war immer schon so, das war Pflicht, dass es akustisch getrennt ist. Da kann man natürlich das «Jederzeit» nicht machen, ich kann nicht während ihrer Werbung eine schöne Werbemelodie darunter laufen lassen, das ist mir schon klar. Deshalb weiss ich: «Jederzeit» ist schwierig. Vielleicht müsste man da einfach sagen, «wenn möglich, während der ganzen Werbung», oder «wenn möglich, jederzeit». Audiomässig kann man das nicht. Da kann man es nicht jederzeit deklarieren, weil sonst hört man die Werbung nicht mehr, aber beim Fernsehen kann man es, bei der Zeitung, auf jedem Inserat muss es draufstehen und beim Radio ist dann eben vorne und hinten diese Erkennungsmelodie. Es ist immer schon so gewesen und es ist überall, da gebe ich dem Abg. Hasler recht, so geregelt.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Helmut Hasler
Danke für das Wort. Herr Rehak, Sie betiteln die Förderung als minimal. Ich glaube nicht, dass diese CHF 100'000 für Radio L ein minimaler Betrag von ihrem Budget sind. Ich gehe einmal davon aus. Sie wissen da vielleicht mehr.
Und für 1FLTV werden die CHF 100'000 nicht, wie Sie sagen, ein minimaler Beitrag sein, sondern ein sehr wesentlicher.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielleicht noch zur Abg. Cissé: «Jederzeit» - wir werden uns dazu Gedanken machen, wie wir das einfliessen lassen, ob das in der Verordnung präzisiert wird oder nicht. Dann, die Werbung kenntlich machen, Herr Abg. Rehak: Also in unseren Nachbarländern ist das schon so und es gibt auch eine EU-Verordnung dazu. Auf der Seite 9 können Sie das nachlesen im Bericht und Antrag. In Deutschland und in Österreich ist das bereits relevant. Die klare Kennzeichnungspflicht und Transparenz wurde in der Vernehmlassung durchwegs von allen gefordert, auch vom 1FLTV, also vom Fernsehen. Von daher sehe ich jetzt da nicht unbedingt ein Problem. Plus, die EU-Verordnung werden wir früher oder später auch einmal übernehmen müssen. Dann ist es auch schon so. Von daher denke ich, die Frage beantwortet zu haben. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Simon Schächle
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Dann müsste man es aber gleichbehandeln, am Anfang und am Ende. Ich meine, ich schaue jetzt nicht ununterbrochen unseren Sender, aber da steht auch immer am Anfang «Werbung», das wird ja eingeblendet, und beim Radio wäre es gleich, weil sonst hätten Sie ja einen durchgehenden Piepton, wie in amerikanischen Shows manchmal. Also, ich verstehe das jetzt nicht ganz. Entweder für alle gleich, durchgehend, aber es wird dann eben schwierig für akustische Sendungen. Dann für alle gleich. Habe ich das richtig verstanden?Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Wenn Sie sich einmal ein Printmedium anschauen und dort schauen, wie dort teilweise die Werbung gekennzeichnet ist, dann müssen Sie das suchen auf der Seite, damit Sie wirklich identifizieren können, ob das Werbung ist oder nicht. Das ist oft nur sehr, sehr, sehr klein, irgendwo auf der Seite markiert. Da steht «Anzeige» oder so etwas, aber das ist dann schon alles andere als deutlich gekennzeichnet. Wenn Sie das dann auf einer Zeitungsseite deutlich kennzeichnen möchten, dass das Werbung ist, dann muss es auch gross und fett draufstehen. Da wird wohl das Medienhaus keine Freude haben. Auch jene, die hier Inserate schreiben, werden keine Freude haben, wenn das deutlich gekennzeichnet werden muss. Also was ist «deutlich»? Das ist mir unklar. Da bitte ich die Regierung auf die 2. Lesung tatsächlich Ausführungen zu machen, wie sie sich das vorstellt, wie man hier für die bestimmten Medien diese Kennzeichnung vorzunehmen hat und möchte auch ein Bild oder ein Beispiel sehen. Ich möchte einfach eine gewisse Gleichbehandlung sehen. Zum stv. Abg. Helmut Hasler: Ich kann Ihnen nicht sagen, wie die Bilanz und Erfolgsrechnung von 1FLTV ausschaut. Ich gehe schon davon aus, dass diese CHF 100'000 für Sie wichtig waren. Aber ich kann Ihnen sagen, nach meiner Erinnerung waren auch die CHF 20'000 wichtig. Dort ist jeder Franken wichtig. Ich frage Sie: Was ist Ihre Anforderung an so ein Medium, welches Sie kaum fördern wollen? Dann müssen Sie halt auch die Anforderungen herunterschrauben. Das war übrigens unser Argument bei Radio L. Wir haben gesagt, wir schrauben die Anforderungen herunter und auch die staatlichen Beiträge möchten wir tiefer sehen. Aber das hat halt eine grosse Mehrheit immer anders gesehen, bis das Volk die gleiche Meinung hatte wie wir. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir sind bei Art. 40 Abs. 3. Ich bitte Sie jetzt wirklich, beim Thema zu bleiben und nicht mehr abzuschweifen. Abg. Tanja Cissé
Vielen Dank. Ich habe echt gehofft, dass man bei mir nicht mehr in diese Wunde stochert.Herr Abg. Schächle, ich weiss nicht, ob Sie einmal Werbung im Radio gemacht haben. Da werden Sie dezent nicht 30 Minuten lang Werbung machen, weil Sie das nicht bezahlen könnten. Radiowerbung ist auf kurze Werbung ausgelegt, aber ich verstehe Ihren Hintergedanken. Wie soll ich sagen? Mehr ist da besser. Also lieber, die Zeitung muss oben auf der Zeitung gross Werbung draufschreiben, wo sie die Werbung hinklatscht, als dass das Fernsehen 30-minütige Interviews neben einem Cheminée mit einem netten Politiker machen kann, ohne dass man weiss, dass man dafür viel bezahlt hat und genau bestimmt hat, was da gefragt werden muss. Das ist einfach nicht gut und deshalb ist es mir hier lieber, wir sind bei ein, zwei Sachen vielleicht ein bisschen strenger als weniger streng. Ich sage es noch einmal, niemand, der Werbung macht, lässt sich von dem abschrecken. Also der sagt nicht: Ich mache jetzt bei dir keine Werbung, weil da mein Logo drauf ist. Es hat keine finanziellen negativen Konsequenzen für das Unternehmen, wenn es das deklarieren muss. Hingegen kann es für die Konsumenten einen grossen Unterschied machen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir sind auf die Vorlage eingetreten. Wir befinden uns bei Art. 40 Abs. 3 und ich bitte Sie jetzt wirklich, sich auf diesen Artikel zu fokussieren. Es gibt ja noch die 2. Lesung und die Regierung wird jetzt sicher einiges mitnehmen können auf die 2. Lesung. Also ich bitte Sie, jetzt bei den Voten beim Artikel zu bleiben.Abg. Martin Seger
Besten Dank für das Wort Herr Präsident. Ich erlaube mir jetzt trotzdem noch ein sehr kurzes Votum. Eine Replik an den Abg. Helmut Hasler: Ich hätte nicht gedacht, dass wir uns heute noch fast finden werden hier drinnen. Sie haben gesagt, CHF 107'000 seien ein wesentlicher Faktor für 1FLTV. Ich glaube, wir sind uns einig: 1FLTV hat einen sehr guten Output für diese CHF 107'000. Mich würde dann interessieren, was Sie vom Output von CHF 3,95 Mio. halten, die Radio L bekommen hat. Das hätte ja auch nicht sein müssen. Besten Dank.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Das bringt jetzt nichts mehr. Wir lesen weiter. Entschuldigung, Herr Abg. Sebastian Gassner, ich habe Sie nicht gesehen. Abg. Sebastian Gassner
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe einfach noch eine Klärungsfrage: Macht es eventuell Sinn, auch darzulegen, wie viel für Werbung bezahlt wird in einem Bericht? Dass keine Gefälligkeiten und so weiter entstehen können. Das könnte man vielleicht noch klären.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für die Diskussion. Die Inputs nehmen wir gerne mit. Auch den letzten Vorschlag des Abg. Gassner. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Das kann ich jetzt nicht einfach so stehen lassen. Wenn man dann die Werbung betiteln muss, was man hier jeweils dafür bezahlt hat, dann ist ja das ein Bürokratiemonster. Dann müssen Sie jedes CHF-20-Inserat von der «Liewo» betiteln und was man dafür bezahlt hat. Gute Nacht, sehr geehrte Damen und Herren.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Wir lesen weiter.
Art. 42 Abs. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 42 Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 84 Abs. 1 Bst. k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 84 Abs. 1 Bst. k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 85 Abs. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 85 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Marion Kindle-Kühnis
Besten Dank. Hier wäre ich noch froh um eine Präzisierung oder um einen Verweis zum Bezügegesetz. Das fände ich noch hilfreich.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir lesen weiter. Art. 85c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 85c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Besten Dank. Damit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten und Traktandum 34 erledigt.-ooOoo-