Abänderung des Tierseuchenpolizeigesetzes (Nr. 63/2026); 1. Lesung und 2. Lesung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir kommen zu Traktandum 33: Abänderung des Tierseuchenpolizeigesetzes. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 63/2026 und steht zur Diskussion.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Gesetzesvorlage soll das Tierseuchenpolizeigesetz dahingehend angepasst werden, wonach die Amtsleitung neu kein ausgebildeter Tierarzt oder Tierärztin mehr sein muss. Diese Anpassung ist für mich nachvollziehbar, da sich die Zuständigkeiten innerhalb des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert haben. Auf Seite 10 des Berichts und Antrags führt die Regierung aus, dass es keine Konsequenzen betreffend der Kernaufgaben der Amtsleitung und im Weiteren auch keine weiteren unmittelbaren personellen, organisatorischen oder räumlichen Auswirkungen habe. Hier stellt sich für mich die Frage, ob die Amtsleitung bisher wirklich keinerlei Tätigkeiten ausgeübt hat, für welche diese Ausbildung vonnöten gewesen wäre. Hier bitte ich die Regierung um eine kurze Ausführung, insbesondere wer diese Tätigkeiten in Zukunft übernehmen soll, und ob dies ressourcenmässig ohne Probleme möglich ist. Ich bin für Eintreten. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Markus Gstöhl
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Regierung. Als ehemaliger, langjähriger Mitarbeiter des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, ALKVW, möchte ich gerne das Votum zu dieser Gesetzesänderung ergreifen. Auf den ersten Blick handelt es sich bei dieser Vorlage um eine kleine organisatorische Anpassung. Tatsächlich berührt sie aber eine grundsätzliche Frage: Soll ein hochspezialisiertes Fachamt wie das ALKVW zwingend von einer Fachperson oder primär von einer Führungsperson geleitet werden? Die Regierung vertritt die Auffassung, dass heute Führungs- und Managementkompetenzen stärker im Vordergrund stehen und die veterinärfachliche Expertise weiterhin durch den Landestierarzt sichergestellt werden kann. Diese Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar und ich erkläre Ihnen gerne, warum. Werfen wir zuerst einen Blick in die Schweiz, denn Liechtenstein vergleicht sich immer gerne mit der Schweiz. Bei unseren Ostschweizer Nachbarkantonen St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Zürich, mit denen das ALKVW einen regelmässigen Austausch führt, sind alle Amtsleiterstellen entweder mit einem Tierarzt oder mit einem Lebensmittelchemiker besetzt. In keinem Kanton in der Schweiz ist die Leitung der Amtsstelle durch einen Manager ohne fachlichen Hintergrund besetzt. Würde Liechtenstein dies einführen, dann wäre dies ein Novum. Kommen wir nun zum ALKVW. Das ALKVW umfasst zwölf Mitarbeiter, darunter mehrere Teilzeitbeschäftigte sowie eine Ausgleichsstelle. Dieses Amt hat ein äusserst breites und komplexes Vollzugsportfolio, welches für die gesamte Bevölkerung täglich sichtbar ist. Allein die Vollzugsbereiche, Lebensmittelkontrolle wie auch Kontrolle der Einhaltung des Tierschutzes und Tiergesundheit betreffen stets die gesamte Bevölkerung. Im aktuellen Rechenschaftsbericht sind die erbrachten Leistungen ersichtlich und eindrucksvoll. Gerade angesichts der geringen personellen Ressourcen des ALKVW und der Bündelung heterogener und hochspezialisierter Vollzugsbereiche ist es zwingend, dass der Amtsleiter über vertiefte fachliche Kenntnisse im Veterinär- und/oder Lebensmittelrecht verfügt. Je kleiner die Organisation und je breiter die Aufgaben, desto stärker muss die Leitung auch inhaltlich kompetent sein. Dieses Amt kann nicht mit anderen Behörden verglichen werden, die einen viel grösseren Personalstamm aufweisen und allenfalls mit mehreren Spezialisierungen aufgestellt sind.In diesem Amt gehen die Vollzugsbereiche ineinander über, überlappen sich und hängen jedenfalls eng miteinander zusammen. Deshalb ist es nötig, dass der neue Amtsleiter nicht nur im Bereich Management und Hoheitsverwaltung Fachkenntnisse mitbringt, sondern auch Ausbildungen und Erfahrungen in den Vollzugsbereichen des ALKVW. Die Notwendigkeit, dass im ALKVW ausgebildete Fachpersonen nötig sind, beweist auch die Tatsache, dass in den letzten Jahren zwei neue Mitarbeiter angestellt werden mussten. Weiters wurden die Tabakprodukte- und Tabakpräventionsgesetzgebung wesentlich novelliert, welche den Kontrollbereich erweitern. Es dient zusammenfassend dem ALKVW und am Ende der Bevölkerung nicht, wenn der neue Amtsleiter sich zum Beispiel nur auf das Management und Personalangelegenheiten konzentrieren würde. Dazu ist die Bedeutung des ALKVW zu gross und vor allem die Grösse dieses Amtes schlichtweg zu klein. Im gegenständlichen Bericht und Antrag fehlen leider die Ausführungen zur neuen Stellenbeschreibung des neuen Amtsleiters. Aber aus meiner langjährigen Tätigkeit in diesem Amt weiss ich, dass eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitenden gelebt wird und mit anderen Worten, dass Fachkenntnisse unabdingbar sind, um dieses Amt nicht nur innen zu stärken, sondern auch aussen zu repräsentieren. Schliesslich noch eine Bemerkung zum Landestierarzt: Die Regierung spricht davon, dass es bis auf die Neubesetzung der Amtsleiterstelle keine personellen Auswirkungen geben soll. Das heisst, dass der Landestierarzt aus den im Amt aktuell tätigen Amtstierärztinnen kommen wird. Sind dazu schon Gespräche geführt worden? Was ist, wenn sich keine der Amtstierärztinnen bewirbt? Die mannigfaltigen Aufgaben, die ein Landestierarzt zu erledigen hat, wird eine massive Mehrbelastung der dort tätigen Amtstierärztinnen bringen.Es ist zu bedenken, dass bisher mit dem Landestierarzt faktisch drei Amtstierärzte tätig waren. In Zukunft sollen die gesamte Arbeit zwei Amtstierärztinnen übernehmen. Das ist ein weiteres Argument dafür, dass der Amtsleiter die im ALKVW nötigen Fachkenntnisse zwingend mitbringen muss. Letztlich sind mit den nach meiner Meinung erforderlichen Fachkenntnissen eines neuen Amtsleiters auch seine juristischen Kenntnisse angesprochen. Wenn diese fehlen, müssen die juristischen Mitarbeiter einspringen, die aber gleichzeitig auch als Lebensmittelkontrolleure tätig sind. Fazit ist, dass der neue Amtsleiter Fachkenntnisse mitbringen muss, oder es müssen neue Stellen geschaffen werden, wenn die im ALKVW tätigen Mitarbeiter nicht früher oder später an die Grenzen ihrer Leistungskraft gebracht werden sollen. Erlauben Sie mir noch einen Blick zurück: Dr. Peter Malin, Amtsleiter in Ruhestand, führte das ALKVW während mehr als 30 Jahren mit strenger Hand. Er war Amtsleiter, Landestierarzt, Lebensmittelsicherheitsverantwortlicher und Jurist in einer Person. Alle Fachgebiete konnten durch ihn abgedeckt werden. Er vertrat Liechtenstein in internationalen Organisationen, war Mitglied bei den Kantonstierärzten und bei den Kantonschemikern. In all den Jahren hatte man die Funktion als Landestierarzt und Amtsleiter nie infrage gestellt. Ich bin überzeugt, dass es in Zukunft auf solch einer Stelle genügend Bewerber mit Führungs-, Fach- und Sachkompetenz geben wird. Der Bewerbungsprozess ist ausschlaggebend und muss sorgfältig durchgeführt werden. Da ich von dieser Gesetzesänderung nicht überzeugt bin und ich mich um die Zukunft des ALKVW und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorge, kann ich auf diese Gesetzesänderungen nicht eintreten. Falls der Minister uns zusichert, dass die fachliche Kompetenz veterinärrechtlich oder lebensmittelrechtlich zwingend in die Stellenausschreibung integriert wird, dann kann ich dieser Gesetzesvorlage zustimmen. Ich werde dann in der Schlussbehandlung einen Antrag zu bestimmten Artikeln stellen. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Achim Vogt
Vielen Dank für das Wort. Die fachliche Kompetenz der Amtsleitung im Veterinärwesen soll gemäss Vorlage durch den Landestierarzt gewährleistet werden und wird nicht mehr vom Amtsleiter gefordert. Kritisch sehe ich einerseits das gewählte Vorgehen. Wenn gesetzliche Qualifikationsanforderungen kurz vor einer Neubesetzung geändert werden, entsteht der Eindruck, dass organisatorische Bedürfnisse den Gesetzgebungsprozess antreiben. Andererseits stellt sich die Frage, wenn die veterinärmedizinische Qualifikation für die Amtsleitung nicht mehr erforderlich ist, welche weiteren fachlichen Anforderungen werden künftig auch noch als verzichtbar angesehen? Gesetze sollten langfristig und unabhängig von konkreten Personalfragen ausgestaltet werden. Aus diesem Grund betrachte ich die Vorlage mit einer gewissen Zurückhaltung. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Vielen Dank auch dem Vorredner, dem stv. Abg. Gstöhl, für sein Votum. Ich denke, dass ich diesem Votum viel abgewinnen kann. Ich kann es mir sehr gut vorstellen, und ich denke das ist in der Praxis auch so, dass ein Amtsleiter, wenn er auf Augenhöhe mit den entsprechenden Stellen in der Schweiz diskutieren möchte, unbedingt entweder eine veterinärmedizinische oder die Ausbildung eines Lebensmittelchemikers vorweisen können sollte. Ansonsten macht das keinen grossen Sinn. Ich denke und hoffe auch, dass Sie einen entsprechenden Antrag bringen und dass man das so ins Gesetz schreibt. Ansonsten könnte ich einem solchen Gesetz, das diese Änderungen einbringen möchte, nicht zustimmen. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Emanuel Schädler
Danke für das Wort, verehrter Landtagspräsident. Verehrte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der vorliegenden Gesetzesanpassung nimmt die Regierung eine punktuelle, aber wichtige Modernisierung an die Anforderungen der Leitung des Amts für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, ALKVW, vor. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Amtsaufgaben des ALKVW stark verändert. So erfüllt das ALKVW ein breites Spektrum an Aufgaben wie beispielsweise die Lebensmittelkontrolle, Tierschutz, veterinärpolizeiliche Überwachung, Vollzug zahlreicher Fachgesetze oder komplexe Koordinations- und Verwaltungsaufgaben. Die bisherige gesetzliche Vorgabe, wonach der Amtsleiter zwingend Tierarzt sein muss, ist nicht mehr zeitgemäss und soll hiermit aufgehoben werden. Sie schränkt den Kreis qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber unnötig ein. Hinzu kommt, dass die Leitung eines solchen Amts heute in erster Linie Führungsstärke, Managementkompetenz, strategisches Denken und die Fähigkeit, interdisziplinäre Teams zu führen, verlangt. Genau darin liegt der Kern dieser Vorlage. Der Landestierarzt bleibt weiterhin gesetzlich verankert und verantwortlich für den veterinärfachlichen Vollzug sowie die Überwachung des Veterinärwesens. Die fachliche Sicherheit bleibt somit vollständig erhalten. Was wir ändern, ist ausschliesslich die Organisationsstruktur der Amtsleitung. Wir tragen damit der Realität moderner Verwaltungsführung Rechnung. Es wäre heute kaum nachvollziehbar, weshalb die Leitung eines komplexen Verwaltungsamts zwingend an einen einzigen spezifischen Berufsabschluss gebunden bleiben soll, obwohl die eigentlichen Führungsaufgaben längst andere Kompetenzen in den Vordergrund rücken.Mit dieser Anpassung schaffen wir mehr Flexibilität, erweitern den Kreis geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten und ermöglichen es der Regierung, bei zukünftigen Besetzungen die Person auszuwählen, die den Anforderungen an moderne Verwaltungsführung am besten entspricht. Aber was noch wichtig ist zu betonen, es ist ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass ein Amtsleiter auch künftig ein Tierarzt sein kann. Es ist nur keine zwingende Voraussetzung mehr. Die Verwaltung muss sich weiterentwickeln können. Gesetze dürfen nicht an Organisationsmodellen festhalten, die aus einer anderen Zeit stammen und den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Die Regierung ist überzeugt, dass diese Vorlage sachlich richtig, organisatorisch sinnvoll und zeitgemäss ist.Ich komme zu den einzelnen Fragen. Die Abg. Petzold-Mähr hat gefragt, inwiefern denn zusammengefasst die Tätigkeit der jetzigen Amtsleitung ausgeübt wurde, was das Tierarztwesen betrifft. Die Amtsleitung hat bereits heute überwiegend andere Aufgaben und erbringt auch heute nicht mehr Tätigkeiten im Tierarztbereich zu 100 Prozent. Es ist kein Defizit zu erwarten, wenn die Amtsleitung Nicht-Veterinärtätigkeiten erfüllt. Dies auch, weil im Amt die Ausnutzung von personellen Ressourcen optimiert werden kann. Das soll dann aber eben die neue Amtsleitung festlegen und reorganisieren und mit uns anschauen und dann auch durchführen. Der stv. Abg. Gstöhl hat eingebracht, dass man dann eben einen Manager vorne sitzen hat. Natürlich würden wir, wenn wir jemanden im Bewerbungsverfahren haben, der eine Veterinärwesen- oder Lebensmittelkontrollwesen-Ausbildung hat und dann das Management eben noch zusätzlich mit allen Führungs- und Fachkompetenzen hat, bevorzugen. Dann hat er natürlich die Nase vorn, also den schliessen wir nicht aus, aber wir sehen aufgrund der Entwicklung des Amts, dass es eben das Fachliche allein nicht mehr tut, sondern dass es Management-Amtsleiter-Qualitäten braucht. Da der Kreis von Fachpersonen, so wie es jetzt gilt, mit dieser tierärztlichen Anforderung wirklich sehr, sehr begrenzt ist, wollen wir das hier nun einfach streichen. Historisch bedingt ist das entstanden anno dazumal und ist jetzt auch hier eben schrägerweise zu finden im Tierseuchenpolizeigesetz. Das wollen wir jetzt bereinigen, um möglichst schnell ausschreiben zu können und das Amt auch vom Kopf her frisch aufzustellen und da frischen Wind hineinzubringen. Dann war die Frage des stv. Abg. Gstöhl: «Sind Gespräche geführt worden?» Nein, bislang sind noch keine Gespräche geführt worden, weil die Schritte müssen so sein: Zunächst ausschreiben. Das eben möglichst geöffnet auf einem breiteren Bewerberinnen- und Bewerberkreis, indem wir dieses gesetzlich zwingende Erfordernis zu einem bloss hilfreichen Erfordernis machen und dann erst schauen wir in einem zweiten Schritt, wie wir reorganisieren und das Ganze frisch und neu aufstellen. Zur Frage des Abg. Vogt: Das Gesetz ist aus einer anderen Zeit, und der Aufgabenkreis des Amts hat sich erweitert. Damals war es nur das Veterinärwesen. Heute kommt mindestens gleichwertig die Lebensmittelkontrolle hinzu. Das stimmt also schon nicht mehr. Und dann kommen noch weitere Aufgaben hinzu, insbesondere im internationalen Recht, die die Amtsleitung als Vernetzungsstelle, insbesondere in den EWR-Raum, erfüllen muss. Das bedingt eben, dass der reine Fokus auf die tierärztliche Tätigkeit da nicht mehr passt. Das ist eben nicht mehr zeitgemäss. Der Abg. Hasler hat noch nach der Fachkompetenz gefragt. Fachwissen und Fachkompetenz decken die einzelnen Mitarbeiter und Abteilungsleiter ab. Die Amtsleitung muss das Amt vor allem organisatorisch und strukturell weiterbringen. Fazit für uns, und das ist ganz wichtig zum Festzuhalten: Wir wollen nur das Beste für das Amt, sowohl fachlich als auch organisatorisch und daher erachten wir diese Vorlage als notwendig und wir erachten sie als dringlich, weil wir eben die Ausschreibung dieser Amtsleitung so schnell wie möglich vornehmen möchten, damit wir die Nachbesetzung möglichst nahtlos auf November 2026 hin vornehmen können.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Vielen Dank für das Wort. Mein Dank geht an den stv. Abg. Markus Gstöhl für sein Votum. Bis davor war ich eigentlich ziemlich sicher, dass es keine schlechte Sache ist, das zu modernisieren. Mittlerweile bin ich sehr unsicher, vor allem auch, weil keine Vernehmlassung für diese Gesetzesänderung durchgeführt worden ist. Es ist zwar nur eine Mini-Gesetzesänderung, aber keine Vernehmlassung und dann der Antrag der Regierung auf abschliessende Lesung. Ich werde der abschliessenden Lesung nicht zustimmen können, denn, wenn man schon abschliessende Lesung macht, dann hat man zumindest die direkt involvierten Kreise in einer Mini-Vernehmlassung befragt und die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Aber es geht aus dem Bericht und aus dem Antrag nicht hervor, dass das Amt oder die VBO oder wer auch immer angefragt worden ist, wie sie zu dieser Sache, zu dieser Angelegenheit stehen. Deswegen werde ich einer abschliessenden Lesung sicher nicht zustimmen. Beim anderen werden wir sehen, was passiert.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Ich kann vieles verstehen, was Sie ausführen, aber wir haben ja beim Amt für Gesundheit auch keinen ausgebildeten Arzt als Amtsleiter. Wir haben beim ASD ja auch keinen Psychiater als Amtsleiter. Also, ich frage mich einfach, warum man in dieser Vergangenheit bleiben soll und das nicht auf den aktuellen Stand bringen soll, so wie bei den meisten Amtsstellen auch, wo halt nun einmal heutzutage der Amtsleiter fast nur noch Managementaufgaben wahrnehmen muss. Also es würde mich schon interessieren, warum Sie, Herr Abg. Gstöhl, genau hier so auf dieser Funktion beharren. Eine Frage an den Minister nochmals: Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Tätigkeiten des Landestierarztes jetzt schon von den Mitarbeitenden, die dort sind, ausgeführt werden und dass keine neuen Tätigkeiten in der Hierarchie nach unten weitergegeben werden? Dann hätte ich noch eine Anschlussfrage: Wie viele Personen beziehungsweise Tierärzte mit welchen Pensen sind aktuell beim Amt angestellt, die diese offizielle Funktion des Landestierarztes dann übernehmen könnten oder können? Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Tanja Cissé
Danke für das Wort, Herr Präsident. Wir haben es gehört, bei diesem Amt gibt es einen riesigen Spagat an Themen vom Lebensmittelbereich bis hin zum Tierbereich. Bislang musste die Amtsleitung aus dem Fachgebiet des Tierarztberufes sein. Das heisst aber im Umkehrschluss, dass er in den anderen Bereichen auch keine Experte war, wie zum Beispiel im Lebensmittelbereich und da musste er sich auf seine Mitarbeitenden verlassen. Ich schlage also in die Kerbe der Abg. Petzold-Mähr, dass auch andere Amtsleitungen nicht unbedingt vom Fach sind, je nachdem, weil eben fast alle Amtsleitende verschiedene Fachbereiche unter sich haben. So wie ich es verstanden habe, ist es nicht ausgeschlossen, dass die neue Amtsleitung in einem dieser Gebiete ein Fachexperte oder eine Fachexpertin ist und ich glaube, dass wäre sicher bevorzugt, wenn es dementsprechend Bewerbungen gäbe. Was mich aber noch interessiert, vielleicht kann der Minister dazu noch kurz etwas sagen: Ich gehe nicht davon aus, dass das Ministerium einmal an einem Montagmorgen beim Kaffeetrinken gesagt hat: «Ach komm wir ändern das jetzt ab und dann wird es einfacher», sondern dass das vermutlich vom Amt so mitgetragen wird aus verschiedenen Gründen. Also wenn Sie hierzu noch etwas sagen könnten, würde mich das auch beruhigen und dann kann ich dieser Änderung dann auch zustimmen. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Martin Seger
Besten Dank für das Wort. Herr Minister, Sie haben argumentiert, bei moderner Führung eines Amtes ist es nicht zwingend notwendig, Fachkompetenz vorzuweisen. Ich finde das interessant und einen sehr guten Ansatz, wenn Sie das dann konsequent durchziehen. Denn bei Gewerbebetrieben wird Fachkompetenz gefordert für einen Gewerbeschein und dessen Inhaber muss auch zwingend Mitglied der Geschäftsleitung sein. Meine Frage an Sie: Planen Sie nach Ihrer Argumentation auch eine Anpassung des Gewerbegesetzes, das heisst, dass ohne Fachkompetenz jedes Gewerbe betrieben werden kann? Besten Dank für die Antwort.Stv. Abg. Markus Gstöhl
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Besten Dank für Ihre Frage, Frau Abg. Petzold-Mähr. Gerne kann ich Ihnen diese beantworten. Man sieht, dass Sie auf einer Bank arbeiten und nicht in einem Amt. Es gibt bei uns viele Ämter, die sind fachspezifisch. Sie haben das Amt für Gesundheit genommen. Wie Sie wissen, wird viel beim Amt für Gesundheit und beim Amt für Soziale Dienste oder auch beim Amt für Umwelt ausgelagert. Das wird über Dritte gemacht, sei es beim Amt für Gesundheit, die Heilmittelkontrolle oder beim Amt für Umwelt andere private Institute, die Kontrollen oder auch Analysen durchführen. Das Amt für Lebensmittelkontrolle ist sehr fachspezifisch. Es gibt das Lebensmittelgesetz. Der Vollzug ist dort ganz klar geregelt. Die Ausbildungen sind geregelt. Ich weiss nicht, ob Sie das möchten, dass zum Beispiel in Zukunft dann beim Amt für Hochbau und Raumplanung kein Architekt mehr sein muss oder kein Bauingenieur mehr. Es reicht dann auch, wenn da ein Manager ist. Er kann auch von einer Bank kommen, von einer Treuhandfirma oder auch von einer Chemiefirma. Es gibt schon Ämter, wo man das machen kann. Wenn man beispielsweise die Polizei anschaut: Früher war der Polizeichef Martin Meier, der war auch kein Polizist. Jetzt haben wir einen Polizisten - er ist eigentlich auch kein Polizist. Aber wie gesagt, meine Erfahrung zeigt einfach, dass es fehlende Kompetenzen geben kann oder auch Reibereien. Man darf auch nicht die internationale Ebene oder auch die Behörden in der Schweiz aufgrund des Zollvertrags nicht vergessen. Ich weiss auch nicht, wie die Schweizer reagieren, wenn die Liechtensteiner auf einmal sagen, unser Amtsleiter ist kein Veterinär mehr oder auch kein Landeschemiker mehr. Also, ich weiss nicht, ich habe meine Schweizer Kollegen nicht gefragt, wie da die Akzeptanz ist. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich gehe eigentlich schon davon aus, dass die Regierung hier bei der Nachfolge dieser Amtsleitung eine Person einstellen will, die die notwendige Fachkompetenz hat. Welche Fachkompetenz das sein soll, kann ich nicht beurteilen. Ob das jetzt ein Veterinär ist, ein Chemiker oder ein, Sie wissen schon, entschuldigen Sie die Bemerkung, ich wünschte mir ja einen Käser, je nachdem, wen Sie hier anstellen wollen, das ist schwierig. Ich kann das nicht beurteilen. Da tue ich mich schwer. Aber was ich natürlich schon unbedingt will: Ich möchte nicht einfach einen Manager dort sehen. Ich denke, das ist vermutlich die Message, die Sie mitnehmen müssen, Herr Regierungsrat Schädler. Welche Fachkompetenz es dann für ein so kleines Amt konkret braucht, ist schwierig zu sagen, aber ganz ohne geht es sicher auch nicht.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank. Vielleicht haben Sie es falsch verstanden. Also ich gehe schon davon aus, dass Personen, die dort angestellt werden, eine Ahnung haben von den Tätigkeiten in diesem Amt. Aber ich wollte damit sagen: Das Amt für Gesundheit hat auch einen Amtsarzt und der Amtsarzt ist nicht gleich die Amtsleitung. Das ASD hat einen Amtspsychiater und auch der ist nicht gleich die Amtsleitung. Darum geht es doch. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.
Abg. Stefan Öhri
Besten Dank für das Wort. Ich kann mich meinen beiden Vorrednerinnen anschliessen. Ich gehe auch davon aus, dass das Ministerium kompetente Personen einstellen wird. Für mich stellt sich einfach noch die Frage: Muss so eine Qualifikation gesetzlich vorgeschrieben sein? Und da vielleicht auch eine Frage an die Regierung: Meines Wissens scheint das so ein ziemlicher Spezialfall zu sein, denn in anderen Gebieten ist das nicht so geregelt. Weshalb muss es unbedingt hier im Gesetz stehen? Deshalb ist für mich die Argumentation der Regierung sehr gut nachvollziehbar. Ich wünsche mir aber natürlich auch, dass Sie jemanden Kompetenten einstellen. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Roger Schädler
Vielen Dank für das Wort. Ja, auch ich kann die gewünschte Flexibilität des Ministeriums gut nachvollziehen. Ich denke, die Kompetenzen müssen gegeben sein, aber eben auch die Flexibilität. Was ist, wenn das Ministerium keinen passenden Kandidaten findet? Dann müssen Sie halt weitersuchen können oder auf weitere Bewerbungen eingehen. Es ist ja nicht ausgeschlossen, wie wir es jetzt schon gehört haben, dass das wieder ein Veterinär ist. Ich denke, es muss ja auch in unserem Sinne sein, und wenn wir schon bei den Wünschen sind an die Kandidaten: Ich hätte da auch einen Wunsch, also es muss nicht ein Manager sein, aber er muss auch mit den Kunden respektive mit der Bevölkerung in Kontakt treten können. Das ist, denke ich, auch für Liechtenstein sehr wichtig. Deshalb fände ich es gut, wenn es eine regionale Person sein würde und nicht, dass man da international suchen müsste. Auch hier wäre die Flexibilität sicherlich von Vorteil.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte gerade an das Votum meines Vorredners anschliessen. Ich denke, es steht nicht so sehr im Vordergrund, dass dieser Amtsleiter mit der Bevölkerung vor allem sich austauschen muss, sondern mit den entsprechenden Amtsstellen, mit denen das Amt sehr eng zusammenarbeitet. Das sind eben die Ämter, die der stv. Abg. Markus Gstöhl schon erwähnt hat. Ich kenne Dr. Peter Malin persönlich sehr gut seit langer Zeit und von ihm weiss ich auch, dass das eine sehr entscheidende Rolle spielt. Und dann möchte ich noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Wir wissen ja alle, die einen oder anderen haben das auch in ihrem Studium gelernt: Es gibt verschiedene Arten der Führung. Es gibt einen autoritären Führungsstil oder einen kooperativen. Heutzutage hat sich der kooperative Führungsstil weitgehend durchgesetzt. Aber der kooperative Führungsstil verlangt meistens eben auch Kompetenz und wenn jemand keine Kompetenz hat, dann wird er von den Mitarbeitenden eben auch nicht respektiert. Es kann dann leicht dazu kommen, dass wir dann irgendwann sagen: Ja, der Fisch fängt am Kopf zu stinken an. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Emanuel Schädler
Verehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Abgeordnete, danke für Ihr Einbringen in diese Diskussion. Ich will allgemein festhalten: Es gilt dann bei der Ausschreibung und bei der Ernennung vor allem das Qualifikationsprinzip. Aber indem wir hier diese Streichung vornehmen, eröffnen sich für uns schon viel mehr Möglichkeiten, jemanden zu nehmen. Stellen Sie sich vor, wir hätten jetzt eine tolle Bewerbung von einer Dame mit Lebensmittelerfahrung und sie hätte Managementerfahrung, sie kommt gut mit den Leuten und der Bevölkerung aus - aber die dürfen wir dann nicht nehmen, weil sie schlichtweg eben diese Veterinäranforderung nicht erfüllt. Dann ginge das nicht, denn das steht eben, und da hat der Abg. Öhri recht, hier im Gesetz, weil man das einmal hineingeschrieben hat. Ich glaube, das Gesetz geht zurück auf 1960. Man hat es 2008 revidiert und man hat damals einfach nicht bedacht und gedacht: Ja, das ist gut. Damals war es das ALKVW oder wie es auch immer hiess; wahrscheinlich hiess es eben Veterinäramt und deshalb hat man das dann da hineingeschrieben. Damals war es verständlich, dass der Landestierarzt dem Veterinäramt vorstehen muss.Aber jetzt ist es eben das ALKVW, das blieb stehen. Es gab nie Anlass, das zu revidieren. Gerade bei Dr. Malin war es so: Der hatte beide Befähigungen, das ist sich gut ausgegangen, inklusive die Befähigung, mit den Leuten umzugehen, und deshalb hat das gepasst. Jetzt haben wir eben nach der Kündigung des jetzigen Amtsleiters gesehen: Das müssen wir revidieren und wegstreichen, sonst sind wir da hinkend und einseitig unterwegs. Ich glaube, das kann ich auch sagen: Der Amtsleiter, der gekündigt hat, hat auch gesagt, dass er sich wieder mehr der fachlichen Arbeit widmen möchte, und das sagt ja auch viel aus, wie viel er da fachlich macht. Das war ihm zu wenig, weil die Amtsleitertätigkeit überhandgenommen hat. Das zeigt dann eben auch, das war die Frage der Abg. Petzold-Mähr, wie da die Aufstellung ist: Und zwar sind das 260 Prozent mit dem Amtsleiter. Ohne den Amtsleiter, das sind 100 Prozent, wären es noch auf zwei Personen verteilt 160 Prozent. Das sagt aber nichts darüber aus, wie die Aufgabenverteilung konkret ist. Das wäre eben unser Ansinnen, aber da kann ich nicht in die Glaskugel blicken. Wenn wir die neue Amtsleitung haben - je nachdem, was für einen fachlichen Hintergrund die hat -, müssen wir im Bereich vom Veterinärwesen schauen, was es da für Möglichkeiten es gibt. Und das ist dann zu detailliert und zu konkret, das kann ich Ihnen heute nicht sagen, wie da welche Aufgaben rochiert werden und verteilt werden können, das können wir ernsthafterweise auch erst sagen, wenn wir eben dann die neue Amtsleitung haben und wissen, was für einen Hintergrund und Kompetenzen sie mitbringt.Eine Frage war noch: Warum keine Vernehmlassung? Ja, weil wir extrem unter Zeitdruck sind und deshalb haben wir das hier mit abschliessender Lesung beantragt, damit wir schnellstmöglich ausschreiben können, damit wir dann auf, ich glaube, November 2026 eine neue Amtsleitung dann bestellen könnten. Wie ist die Entscheidung gefallen? Das war anlassbezogen, Frau Abg. Cissé. Wir haben diese Kündigung erhalten und dann haben wir geschaut, was wir da in die Ausschreibung hineinschreiben. Wir haben dann gesehen: Hoppla, wir müssen von Gesetzes wegen da jemanden mit veterinärärztlicher Ausbildung nehmen, weil er dann eben auch Landestierarzt sein muss. Das ist, wenn ich es richtig verstanden habe, eine Zusatzausbildung oder eine Zusatzqualifikation und das engt uns brutal ein. Wir haben gesagt: Wenn wir heute das Amt und die Aufgaben anschauen, müsste mindestens das Lebensmittelwesen gleichwertig bewertet sein, aber wir können es nicht, denn das Gesetz gilt und verpflichtet uns dazu. Das hat uns dann auf die Idee gebracht, wie wir es beheben können. Wir haben dann geschaut, wo es überhaupt geschrieben steht in diesem altbackenen Gesetz und dann haben wir gesagt: Okay, wenn wir das streichen, dann können wir einen Gewinn herausholen für eine Reorganisation oder für eine Neugestaltung in diesem Amt, indem wir das eben vom Fischkopf herab neu machen. Das ist unsere Idee und wir haben die besten Absichten. Was herauskommt, weiss ich auch nicht. Aber wenn wir von vornherein da mit Handschellen hineingehen, wird es halt schwieriger.
Dann war die Frage zum Gewerbegesetz. Das ist ein hinkender Vergleich. Ich rede hier und die Vorlage bezieht sich hier ausschliesslich auf das Hier und Jetzt und auf das ALKVW. Mehr kann ich nicht sagen, mehr will ich nicht sagen, mehr muss ich nicht sagen. Es geht konkret um die Situation, die wir jetzt hier vorfinden spezifisch mit diesem Gesetz. Andernorts, zum Beispiel beim Amt für Gesundheit, gibt es diese Anforderungen eben nicht. Wie gesagt, diese Amtspsychiaterin und die Amtsärztin sind entkoppelt, das funktioniert wunderbar. Und da ist es auch noch so, dass es sehr kleinprozentige Aufgaben sind, die da zu erfüllen sind. Und hier, beim besten Glauben, das kann man durchaus so aufstellen; das würde funktionieren. Und in gewissem Sinne, das möchte ich Ihnen auch noch sagen, bitten wir Sie jetzt als Landtag hier auch um Ihre Hilfe. Sie sehen, was passiert, wenn bei den Ämtern, der Organisation, der Aufstellung, dem Personal einmal der Wurm drin ist, wie schwierig es ist, diesen Wurm wieder herauszukriegen. Wir kommen hier zu Ihnen und sagen: «Bitte helfen Sie uns, wir haben eine tolle Gelegenheit, wir haben aber ein antiquiertes Gesetz, das uns bindet. Helfen Sie uns, diesmal auf die Schnelle, damit wir dieses Amt ins 21. Jahrhundert katapultieren können.» Wenn Sie wirklich möchten, dass wir das machen, und wir haben guten Willen und die Leute haben guten Willen, dann müssen wir unbedingt diesen Bewerberkreis erweitern auf Personen, wenn ich es herunterbreche, die vorzugsweise, und das ist jetzt ganz entscheidend, die vorzugsweise eine Grundausbildung im Veterinär- oder Lebensmittelbereich haben. Das verdoppelt das Ganze dann. Wie gesagt, Erfahrungen in diesem Bereich, Führungs- und Personalerfahrung und wenn alles klappt, Herr Abg. Schädler, eben auch noch einer, der mit den Leuten «geschirren» kann. Das wäre eben wichtig. Darum bitten wir Sie eigentlich; darum geht es. Blöderweise heisst dieses Gesetz jetzt halt Tierseuchenpolizeigesetz. Das hätte man 2008 auch umbenennen sollen. Das ist wirklich nur hier der Fall, soweit wir es kennen. Also mir und uns ist dieser Fall noch nie begegnet. Deshalb ist es ein bisschen ein Unikum und deshalb ist hier unsere Bitte, unser Ersuchen, unser Antrag an Sie eben ein bisschen ein Unikum. Das wird beim nächsten Landtag sicher nicht wieder vorkommen. Ich glaube, sinngemäss bin ich bei allem durch, ansonsten müssten Sie sich noch einmal melden. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Marion Kindle-Kühnis
Besten Dank. Der Landtag wird ja selten von der Regierung mit einer grossen Bitte belangt. Das geht meistens umgekehrt. Deshalb schätze ich das, Herr Regierungsrat Schädler. Ich gehe jetzt auch einmal davon aus, dass Sie Fachpersonen suchen, die eine Ahnung von der Materie haben. Welche Materie das dann ist, das werden Sie dann sehen, je nachdem wer sich bewirbt und was das Angebot so hergibt.Was ich aus Ihren Ausführungen ein wenig entnommen habe, ich habe es ja schon beim Schulamt gesagt: Neubestellungen bieten Chancen und das glaube ich wirklich, und Ihnen wird jetzt die Chance, wie sie es ausgeführt haben, geboten, auch das Amt ein wenig zu restrukturieren und alte Zöpfe abzuschneiden. Das finde ich gut. Vielleicht könnte man daraus ein Vorzeigeprojekt für die ganze Verwaltung machen, indem man vielleicht flachere Strukturen andenkt. Wenn ich den Ausführungen des stv. Abg. Gstöhl so zugehört habe, hat er ein wenig Angst um die Akzeptanz bei den anderen Kollegen im Ausland. Da muss halt die Führung immer einen gewissen Willen bekunden, auch dann beispielsweise den Landesveterinär an die nötigen Treffen zu schicken, und nicht selbst zu gehen, wenn er kein Veterinär wäre. Sie wissen, was ich meine. Ich glaube, dass wäre ein wenig anzustreben, denn wir haben einige Ämter, bei denen es hapert oder bei denen die Strukturen, ich sage es einmal so, veraltet sind, und die man jetzt ein wenig aufbrechen könnte mit dem kleinen Amt, mit dem sie beginnen. In diesem Sinn würde ich das sehr befürworten.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Tanja Cissé
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungsrat Schädler, Sie haben jetzt gesagt: Wir haben entschieden, wir haben überlegt und dann haben wir dies und haben wir jenes. Aber Sie haben mir die Frage nicht konkret beantwortet: Wie sieht das Amt diese Entscheidung? Steht das Amt dahinter, findet es das Amt auch gut und sagt: «Jawoll, das sehen wir auch so, das ist modern und das ist gut so»? Oder hat es das Ministerium im Alleingang entschieden? Das wäre so mein Baldriantropfen der noch für den grünen Knopf fehlen würde.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Simon Schächle
Frau Abg. Cissé, das ist auch eine sehr gute Frage. Ich habe jetzt allen gut zugehört. Überall kann ich durchaus etwas abgewinnen. Aber ich muss sagen, im Endeffekt hat mich der stv. Abg. Markus Gstöhl am meisten überzeugt. Denn wenn ich das vergleiche mit den Ämtern, wo wir beispielsweise mit der GKP waren, da war in der Vergangenheit immer wieder die Akzeptanz ein Thema. Auch bei den Mitarbeitenden war das immer wieder das Thema. Ich weiss, es ist schwierig zu vergleichen, aber es ist halt in der Praxis überall so. Da können wir diskutieren, wie wir wollen: Ob es bei einem Busbetrieb ist, wenn ein Dienstleister einteilt, der nie selber Nachtdienste gefahren ist, wird er nie Akzeptanz in der Mannschaft haben, auch wenn das nur für ein Jahr war. Auch bei den Ämtern, ich weiss nicht, ich kann mir da beispielsweise im Schulamt in Zukunft in der Führung keinen vorstellen, der keine Ahnung von Pädagogik hat. Was ist dann der nächste Schritt? Irgendwann sagen wir dann, wir brauchen Manager. Also summa summarum werde ich dem Votum des stv. Abg. Markus Gstöhl folgen. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Tanja Cissé
Ich möchte nur kurz auf das Votum vom Abg. Schächle zurückkommen. Durch das, dass dieses Amt eben so vielfältig ist, hatte der Amtsleiter immer von etwas keine Ahnung, ausser der Herr Malin, der alles konnte. Aber ich sage jetzt, bei den Nächsten wird es wahrscheinlich nicht so sein. Das heisst, wenn es ein Veterinär ist, was jetzt im Gesetz steht, dann hat er von den Lebensmitteln keine Ahnung. Da braucht er dann auch die Akzeptanz und die Anerkennung. Ich verstehe sie schon im Grossen und Ganzen. Ich glaube, in diesem speziellen Amt war es schon immer ein Spagat und deshalb glaube ich, dass das machbar ist.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Simon Schächle
Dennoch ist es so, dass durch den stv. Abg. Gstöhl ja nicht jemand gesprochen hat, der jetzt irgendwie noch nicht lange da war zumindest, sondern jemand, der jahrelang da war. Auch hier wieder: Ich habe einfach ein Faible für Leute aus der Praxis und darum, wie gesagt, glaube ich, dass ich ihm folgen werde. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Emanuel Schädler
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich setze gerade da an. Herr Abg. Schächle, wenn alles gut läuft, dann haben wir bei der Ausschreibung verschiedene Leute mit Profilen im Veterinärwesen und Management oder im Lebensmittelbereich und Management, und die dann noch zusätzlich gut mit Leuten umgehen können. Das wäre ideal. Wenn ich aber zum Vornherein sozusagen auf einen Tierarzt ausschreiben muss, dann wird das schwierig. Ich glaube fest daran, dass wir, wenn wir es eben öffnen, und das hat man mir auch bestätigt, wenn wir es insbesondere auf die Lebensmittelschiene bringen können, denn es gibt mehr Lebensmitteltechniker als Tierärzte, dann können wir ganz sicher jemanden finden, der eben aus dieser Grundausbildung kommt und der dann eben Personal und Führung und Erfahrung noch dazu hat. Ich vergleiche das mit dem Gesundheitswesen. Da haben viele Spitaldirektorinnen und Spitaldirektoren, die ursprünglich Ärzte in ihrem Fachbereich waren und die dann dieses Management, Personal und Führung dazu gemacht haben, und die sind super. Da hat einmal einer zu mir gesagt: «Man kann mir nichts vormachen, weil ich habe auch irgendwann einmal Medizin studiert». Das hat mich dann beruhigt, weil dann weiss man, dem kann man fachlich nicht von einer Apparatur erzählen, die es gar nicht gibt, die er dann eben genehmigen soll im Verwaltungsrat. Das ist schon auch mein Ansinnen. Falls es hier den Eindruck erweckt hat, ich möchte einen «Nur»-Manager oder eine «Nur»-Juristin, die fachlich keine Ahnung hat, das stimmt nicht, das will ich nicht. Ich will jemanden, der möglichst aus dem Fachbereich herauskommt und dann aber eben zusätzlich noch Führungskompetenzen hat, Erfahrungen hat und mit Leuten umgehen kann. Und heute, sage ich Ihnen, sind wir einfach nur auf einer Schiene unterwegs. Da müsste ich jemanden suchen, der Tierarzt ist, da gibt es schon sehr wenige, und der diese Führungserfahrung hat. Da werden wir niemandem finden, ganz ehrlich. Das werden eine oder zwei Personen sein und dann sind wir in der Bredouille. Wenn Sie das jetzt aber hier streichen, wird es so sein, dass wir eben auch nach Lebensmitteltechnikern, oder wie das heisst, mit Managementerfahrung fragen können und das wird das Ganze mit fünf multiplizieren und dann haben wir 15 Bewerbungen, und dann sprechen wir von einem guten Bewerbungsverfahren. Und was wir dann machen: Wir schicken die Leute ins Assessment. Wir schauen die Leute an, wir reden mit den Leuten. Dann können wir auch planen, wer passt am besten hier in ein Amt hinein, das so ein bisschen in die Jahre gekommen ist, das man aber jetzt frisch aufstellen müsste. Das einfach zur Klärung nochmals.Dann die Abg. Cissé: «Steht das Amt dahinter?» Das Amt war natürlich informiert und hat mitgearbeitet an diesem Bericht und Antrag. Das ist durchaus so. Ehrlich gesagt, haben wir auch Sondierungen, informelle Gespräche geführt und das einmal abgetastet, denn das ist uns wichtig. In so einem Amt, gerade in einem kleinen, ist es natürlich wichtig so ein bisschen die Befindlichkeiten abzuholen wie in einem Team. Aber, und jetzt kommt mein grosses Aber: Wenn man allzu viel herumfragt, wie die Frösche denn gerne ihren König wählen würden, Sie kennen vielleicht diese Parabel, dann wird es schwierig. Und da muss ich auch sagen, da sind wir vom Ministerium in der Verantwortung, dann auch organisatorisch einmal vorzugeben: «Jetzt wird es so gemacht. So seid ihr frisch aufgestellt. Das hält jetzt wieder zehn Jahre.» Das ist so ein bisschen ein Austarieren. Also die Leute sind informiert und wir haben da auch Spielräume, wir werden das auch nutzen. Aber ich möchte von einem Wunschkonzert explizit abraten, weil da kommt nichts Gutes dabei heraus. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Zustimmung mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden. Somit haben wir Eintreten beschlossen und ich bitte den Parlamentsdienst mit der 1. Lesung durch Artikelaufruf zu beginnen. Art. 1 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 1 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 3 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Stv. Abg. Markus Gstöhl
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Wie bereits in meinem Votum angekündigt, werde ich noch einen Antrag stellen. Ich stelle den Antrag zu Art. 3 «Überschrift Amtsleiter», Art. 3 Abs. 1, «Der Amtsleiter muss über eine einschlägige fachliche Ausbildung sowie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die ihn befähigen, die Aufgaben des Amtes sachgerecht wahrzunehmen und den Vollzug operativ zu unterstützen». Dann Art. 3 Abs. 2: «Als geeignete fachliche Qualifikation gelten insbesondere ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Veterinärmedizin, Lebensmittelwissenschaften oder eine gleichwertige Ausbildung.»Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Das war im Prinzip die Vorankündigung. Den Antrag werden wir dann in der 2. Lesung, sollte es dazukommen, behandeln. Jetzt wissen wir, was uns erwartet oder welchen Antrag Sie stellen werden. Besten Dank. Wir lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
II. steht zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank. Ich möchte nur kurz nachfragen: Haben Sie diesen Antrag als abschliessende Lesung beantragt, aber nicht als dringlich. Das heisst, abschliessend und dann müsste meines Erachtens beim Inkrafttreten aber vermerkt sein: «nach Ablauf der ungenutzten Referendumsfrist». Denn wenn wir nur abschliessend behandeln, haben wir eine Referendumsfrist; wenn wir es für dringlich erklären, hebeln wir diese aus. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Emanuel Schädler
Vielen Dank für das Wort. Verehrte Damen und Herren Abgeordnete. Da bin ich parlamentsrechtlich zu wenig firm, um das beurteilen zu können. Ich weiss nur vom Ziel her, dass wir die Ausschreibung möglichst rasch vornehmen wollen, am liebsten letzten Montag. Vielleicht ist die Dringlicherklärung versehentlich vergessen worden. Nein, das passt: keine Dringlicherklärung. Wir wollen keine Volksrechte aushebeln. Das passt so. Die theoretische Referendumsfrist bleibt erhalten und dann, wenn es ergriffen wird, ist das okay. Aber wir würden uns, denke ich einmal, dann einfach erlauben, trotzdem schon auszuschreiben und das einmal anzuschauen. Der Pool wird dann ja grösser, und wenn es bleibt, wird der Pool einfach kleiner. Dann müssten wir halt den zusätzlichen Bewerbern sagen: «Tut uns leid, das Gesetz wurde leider nicht geändert». Es ist so ein bisschen eine verfahrene Situation. Das geht jetzt leider nicht anders. Wir versuchen, das zu jonglieren. Vielen Dank - eine gute Beobachtung.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Damit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt jetzt eben die abschliessende Behandlung, das heisst, wir führen heute die 2. Lesung durch und die Referendumsfrist bleibt natürlich erhalten. Wer dem Antrag der Regierung auf abschliessende Lesung zustimmen möchte, möge jetzt bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Zustimmung mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden. Ich bitte den Parlamentsdienst, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 1 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 1 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 3 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Stv. Abg. Markus Gstöhl
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Bitte entschuldigen Sie die Vorgehensweise, aber als Nicht-Routinier ist man schnell in der Falle. Ich stelle nochmals den Antrag zu Art. 3, «Überschrift Amtsleiter», Art. 3 Abs. 1: «Der Amtsleiter muss über eine einschlägige fachliche Ausbildung sowie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die ihn befähigen, die Aufgaben des Amtes sachgerecht wahrzunehmen und den Vollzug operativ zu unterstützen». Dann Art. 3 Abs. 2: «Als geeignete fachliche Qualifikation gelten insbesondere ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Veterinärmedizin, Lebensmittelwissenschaften oder eine gleichwertige Ausbildung.»Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Jetzt müssten wir dann auf die Legistik aufpassen. Art. 3 Abs. 1 ist ja nicht aufgehoben. Würden Sie dann diesen Abs. 1 überschreiben wollen? Habe ich Sie da richtig verstanden?Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Markus Gstöhl
Danke für den Hinweis, Herr Abg. Rehak. Das war nicht meine Absicht. Wir müssten dann im Gesetz, wenn man das hervornimmt, wäre es dann Art. 3 Abs. 2 und dann den Artikel Abs. 3 überschreiben.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Regierungsrat Emanuel Schädler
Vielen Dank für das Wort. Verehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich erinnere daran, wir wollen mit dieser Vorlage aus Dringlichkeit gesetzliche Bindungen, die uns einengen bei der Ausschreibung, und insbesondere nachher bei der Auswahl der Amtsleitung, entfernen und gerade nicht neue schaffen. Jetzt hier eine Ad-hoc-Formulierung einzufügen, halte ich für relativ waghalsig, das auch aus folgendem Grunde: Es ist ja nicht ganz absehbar, was da für Leute sich bewerben könnten und Profile haben. Wenn sich jetzt jemand aus dem Bereich - ich sage jetzt einfach etwas, ich weiss es nicht - Chemie bewirbt oder so irgendwie und das steht dann da nicht drin, oder die anderen sind dann insbesondere aufgezählt. Das halte ich einfach für schwierig. Nochmals, wir wollen diese antiquierte gesetzliche Bindung eigentlich weghaben, streichen, möglichst amputieren, ohne irgendwelche unvorhergesehenen Zusammenhänge nachher herzustellen oder zu kappen und nicht neue schaffen. Aus Sicht der Regierung ist diese Formulierung, die so gewählt wird, zu offen. Das kann alles sein. Das ist auch bei anderen Führungsstellen eben nicht notwendig. Wir würden hier wiederum ein Spezifikum für das ALKVW und die Amtsleitung schaffen. Ich kann Sie nochmals beruhigen, das Qualifikationsprinzip gilt. Aber das ist nur dann ein gutes Instrument, wenn wir ganz viele Leute im Pool der Bewerberinnen und Bewerber haben, und wir die dann eben auch auswählen können, ohne gesetzlich irgendwie da schon vorgespurt zu sein. Wir wissen eben auch noch nicht, wer sich dann da alles bewerben könnte. Ganz wichtig auch: eine Gleichbehandlung der Fachrichtungen. Wir sprechen jetzt vom Veterinärwesen und dann kommt uns das Lebensmittelwesen in den Sinn, aber vielleicht gibt es noch etwas, das ich gar nicht weiss und das wir erst erkennen, wenn wir es sehen. Ich sage zum Beispiel, wenn ein Chemiker sich bewirbt oder so irgendwas und das würde ich uns hier nicht einfach vorschnell ohne Not und frei unbedarft verunmöglichen, indem man jetzt hier das noch hineinschreibt und neue Absätze schafft. Also ich würde wirklich dafür plädieren, dass man einfach, wie angedacht, das streicht, was zu viel ist, und alles andere kann man ja dann später vornehmen. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Markus Gstöhl
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. Besten Dank auch für Ihre Ausführungen, Herr Gesellschaftsminister. Deshalb ist es für mich auch wichtig, ich habe das auch erwähnt: «eine gleichwertige Ausbildung». Wenn Sie in Berufsqualifikationen oder in Berufsqualifikationsverordnungen nachschauen oder in Gesetzen, wird so etwas auch immer drinstehen. Sie haben mir ja vor dem Eintreten, ich sage einmal, ein bisschen zugesichert, dass Sie ja schauen werden. Es kann ja auch jemand aus dem Lebensmittelbereich sein. Lebensmittelwissenschaft deckt alles ab, sei das Lebensmittelbiologie, Mikrobiologie, sei das Lebensmittelchemie und «eine gleichwertige Ausbildung» - das sagt für mich eigentlich schon alles. Und so haben Sie auch einen Spielraum für geeignete Bewerber. Wenn Sie nichts schreiben, kann sich auch ein, ich sage einmal, was soll ich sagen, ein Telekommanager beim ALKVW bewerben.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Tanja Cissé
Danke für das Wort. Ja, ich bin da schon ganz beim Regierungsrat Schädler. Man will das vereinfachen und jetzt wird es wieder komplizierter. Natürlich ist es das Ziel, dass man so eine Fachperson, wie Sie vorschlagen, Herr stv. Abg. Gstöhl, findet, aber das hat doch im Gesetz nichts zu tun. Also das ist für mich eine völlig falsche Flughöhe. Und ich denke, das hätten Sie uns vorher schicken müssen. Ich meine, das jetzt einfach über das Knie zu brechen, und nachher haben wir irgendetwas drinnen, was legistisch oder sonst irgendwie nicht «verhebt», wie man bei uns so schön sagt. Nein, da hätte ich jetzt wirklich meine Mühe. Das hätte man vorher prüfen müssen und dann hätte man sich die Gedanken machen können und dann hätte das auch Hand und Fuss gehabt. Wobei ich Ihnen sagen muss, dass ich es auch dann nicht durchgewunken hätte, weil das für mich im Gesetz nicht der richtige Ort ist.Und glauben Sie mir, der Technikexperte und der Landwirt und der Gastronom bewerben sich so oder so, denen ist es manchmal egal, was da drinsteht. Ich weiss nicht, ob Sie schon einmal Bewerbungen ausgeschrieben haben, aber da bewerben sich Hinz und Kunz, egal was sie da hineinschreiben. Das können Sie gesetzlich auch nicht verbieten. Aber ich bin davon überzeugt, dass man da die perfekteste Person auswählen wird. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ja, wenn Sie beim AMS registriert sind, dann müssen Sie sich bewerben. Das ist halt so. Für mich ist eigentlich die Frage, ob es zwingend eine Person sein muss, das habe ich noch nicht ganz verstanden, mit Hochschulabschluss. Wie sehen Sie das? Das ist für mich schon noch wichtig hier zu wissen. Für mich wäre eine ausreichende Fachkompetenz, das könnte auch eine gewisse Erfahrung sein. Wenn jemand zehn Jahre oder mehr Berufserfahrung hat, dann ist das für mich auch unter Umständen genügend, auch wenn er keinen Hochschulabschluss hat. Oder muss es zwingend ein Wissenschaftler sein? Was ist hier genau die Anforderung? Ich habe das nicht ganz verstanden. Ich denke, das ist schon noch zentral, falls wir dem jetzt zustimmen sollten.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Martin Seger
Besten Dank für das Wort. Geschätzter Minister, geschätzte Befürworter der Argumente des Ministers, ich werde zu gegebener Zeit mit einem Vorstoss kommen, was die Gewerbebewilligung angeht. Und ich hoffe, Sie werden sich dann noch an diese Diskussion erinnern, mit denselben Argumenten, mit denen Sie heute kommen und ich hoffe, der Minister wird mich dann auch so unterstützen, wie er seinen Vortrag verteidigt hat. Besten Dank für das Wort.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Markus Gstöhl
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Besten Dank für Ihre Frage, Herr Abg. Rehak. Ich habe das schon einmal erwähnt: In meinem Antrag wäre noch eine gleichwertige Ausbildung. Betreffend das Hochschulstudium, was ich jetzt so formuliert habe, hier geht natürlich auch um die Akzeptanz. Es geht ja hier um den zukünftigen Amtsleiter und dieser wird dann auch in diesen Organisationen mitarbeiten. Stellen Sie sich vor, wenn jetzt zum Beispiel irgendetwas ist mit einem Betrieb oder sonst etwas, dann geht er nicht zum Landestierarzt, er geht direkt zum Amtsleiter und da braucht es auch eine gewisse Kompetenz. Man kann das nicht mit einem Amt für Gesundheit oder Amt für Soziales vergleichen, wo 40 oder 50 Mitarbeiter sind und die Aufgaben auf mehrere Leute verteilt sind. Das Amt für Lebensmittelkontrolle ist sehr klein, da zählt jede Fachkraft. Ein Teil des Amts für Gesundheit war früher auch einmal beim Amt für Lebensmittelkontrolle integriert. Das hat man dann abgespaltet.Über die Formulierungen kann man noch diskutieren. Man kann natürlich auch nur von einer Fachrichtung, Lebensmittel oder Veterinärrecht, sprechen. Mir geht es einfach darum, dass jetzt hier kein Freibrief zustande kommt, und es heisst, es wird alles gestrichen, es kann sich Hinz und Kunz, wie schon alle gesagt haben, bewerben, und dann haben wir vielleicht wieder einen Problemfall oder ein Problemamt, wie es nicht sein soll. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Herr stv. Abg. Gstöhl, dem Antrag, den sie formuliert haben, kann ich sicher etwas abgewinnen. Ich meine, Sie haben eigentlich schon eine relativ offene Formulierung gewählt. Ich kenne mich zu wenig gut aus, was es alles für Ausbildungen gibt im Lebensmittelbereich, aber Sie haben das sehr zutreffend gesagt: Es könnte ein Mikrobiologe sein oder was auch immer - ich weiss nicht, ob es auch Lebensmitteltechniker gibt im Bereich Fachhochschule. Ich weiss nicht genau, ob man das auch unter Hochschule laufen lässt. Aber vielleicht könnten Sie das noch ein bisschen offener formulieren.So wie ich den zuständigen Minister verstanden habe, ist es für ihn auch wichtig, dass so eine Person Fachkompetenz hat und vorzugsweise noch Führungserfahrung. Ich denke, da hätte man ja dann eine Formulierung, die dann vielleicht von fast allen unterstützt würde. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr stv. Abg. Gstöhl. Ich verstehe Sie noch nicht ganz, denn meine Frage geht dahin: Ist dann für Sie der Titel schon die Kompetenz? Für mich ist ein Titel alleine noch lange keine Kompetenz. Für mich ist Berufserfahrung Kompetenz. Wenn Sie frisch von der Universität kommen, haben Sie zwar einen Titel, aber Sie haben noch keine Kompetenz unter Umständen. Oder Sie haben Kompetenz, aber vielleicht nicht die richtige. Ich finde das sehr gefährlich, wenn man das so damit verbindet und sagt: Damit jemand akzeptiert wird, braucht er einen Titel. Das ist nicht in jedem Fall so. Ich kann mir durchaus so etwas vorstellen. Ihre Absicht ist richtig, aber ich möchte keine falsche Formulierung im Gesetz haben, weil das ist gefährlich und deshalb diskutieren wir das jetzt. Ich möchte genau wissen, was Sie unter Fachkompetenz verstehen, damit es für die Materialien klar ist, falls das durchkommt. Für mich muss es nicht zwingend ein Wissenschaftler sein. Es kann auch jemand mit guter Berufserfahrung sein, der dann so akzeptiert wird, wie Sie das meinen. Das denke ich schon und da sind Sie auf der richtigen Spur. Aber der Titel alleine ist noch lange keine Kompetenz.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Markus Gstöhl
Besten Dank, Herr Abg. Rehak. Ich verstehe Ihr Anliegen. Ich wollte natürlich, dadurch, dass es ein Gesetz ist, nicht zu viel formulieren. Das macht man üblicherweise in Verordnungen. Da muss ich mich selbst an der Nase nehmen. Aber wenn ich jetzt diesen Antrag stelle, muss er auch so formuliert sein. Deshalb kann ich ihn schon noch anpassen. Da kann ich Ihnen durchaus etwas abgewinnen. Entscheidend für mich ist einfach, dass in diesem Gesetz entweder drinsteht: «Als geeignete fachliche Qualifikation gelten insbesondere eine abgeschlossene Ausbildung im Lebensmittel- oder Veterinärbereich». Man kann das schon verallgemeinern. Sie haben Recht, ein Titel alleine sagt nichts. Ich möchte einfach sicherstellen, dass dies noch irgendwie eingebunden wird: lebensmittelrechtlich und veterinärrechtlich. Das ist mein Anliegen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Tanja Cissé
Danke nochmals für das Wort. Der Abg. Rehak hat gesagt, er möchte nicht die falschen Sachen im Gesetz stehen haben. Ich möchte gar nichts von dem im Gesetz stehen haben. Ich bin jetzt einmal ein bisschen, ich möchte jetzt nicht böse sein, die Ämter durchgegangen, die wir so haben. Und überlegen Sie einmal: Bei den Ämtern, die nicht so gut laufen im Moment, da hapert es nicht an der Fachkompetenz, da hapert es an der Führungskompetenz. Das ist mein letztes Wort für heute.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Emanuel Schädler
Vielen Dank für das Wort, verehrter Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete, danke für die Diskussion und danke auch, dass Sie, Herr stv. Abg. Gstöhl, Ihr profundes Wissen hier einbringen. Mir ist unwohl, weil Ihr Vorschlag legistisch nicht geprüft ist. Ich kann nicht sagen, ist das gut oder schlecht, aber mir ist unwohl. Wenn der Telekommanager sich bewirbt, dann wird er verlieren gegen einen Lebensmitteltechniker oder Veterinär, weil, wie schon mehrfach heute gesagt, das Qualifikationsprinzip eben gilt. Frau Abg. Cissé, Sie haben die richtige Flughöhe, wie wir hier umgehen mit diesem Gesetz. Dem Abg. Rehak kann ich erklären: Was den Hochschulabschluss betrifft, da gelten allgemeine Personalanforderungen gekoppelt an die Lohnbänder. Das gilt für die Landesverwaltung übergreifend und insbesondere für die Amtsleitenden. Und heute ist es eben so: Weil es hier eben drinsteht, dass es ein Veterinärarzt sein muss, braucht es den Hochschulabschluss, denn sonst kann ich nicht Veterinär werden. Wenn wir das also herausnehmen, dann würde es das in diesem Sinn ja, wage ich zu behaupten, öffnen, wie Sie es angedacht haben.Dann möchte ich zum Abg. Martin Seeger ins Protokoll diktieren: Es geht mir hier ausschliesslich, wie schon gesagt, um den spezifisch konkreten Einzelfall des ALKVW, das in meiner Zuständigkeit ist. Es gibt nur einen Amtsleiter des ALKVW, es gibt viele Gewerbebewilligungen. Ihr Vergleich ist unzutreffend - ich werde gar nichts tun. Inzwischen habe ich die gesetzeshistorische Aufarbeitung bekommen und das ist noch interessant. Tatsächlich hiess das ALKVW früher Veterinäramt und das passte gut zum Tierseuchengesetz. Dann entwickelte sich das Veterinäramt eben zum ALKVW. Aber dann blieb eben diese Berufsbezeichnung hier stehen. Wenn Sie jetzt gehen und andere Berufsbezeichnungen hier einführen, bleibt das sozusagen im Veterinäramtsgesetz drinnen und ist ein völliger Fremdkörper in einem antiquierten Gesetz. Das dann zu finden, das wird rechtshistorisch für einen meiner Nachfolger hoch interessant werden, wenn er das nachvollzieht, was wir heute besprochen haben und warum das da drinsteht.Also ich kann Ihnen auch sagen, wir haben das per Zufall, weil wir jetzt diese Ausschreibung vornehmen mussten, gefunden, dass es hier noch eine spezifische gesetzliche Anforderung gibt. Das ist hochinteressant für einen Rechtshistoriker, aber ich kann Ihnen nur davon abraten. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte den Stab brechen für den stv. Abg. Markus Gstöhl. Also das ganze Durcheinander, das wir jetzt bekommen, das ist ja nicht durch ihn verursacht, sondern das ist verursacht durch eine Vorlage, die wir jetzt in 1. und 2. Lesung beraten sollen oder müssen und durchwinken sollen. Ich denke, man sollte eben vielleicht doch ein Time-out nehmen. Sie überlegen sich nochmals Ihren Vorschlag. Sie können sich auch zusammensetzen mit dem Justizminister und dann machen wir in einer Viertelstunde weiter und stimmen über Ihren Vorschlag ab.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Wenn Sie möchten, können wir die Sitzung unterbrechen.Stv. Abg. Markus Gstöhl
Ich danke Ihnen, Herr Abg. Hasler, für Ihr Wohlwollen. Sie haben recht, es ist natürlich jetzt die abschliessende Lesung. Wir haben keine Möglichkeit für eine 2. Lesung und deshalb formuliere ich nochmals meinen Antrag. Er wird sowieso nicht durchkommen. So ist es dann halt.Ich formuliere den Art. 3 Abs. 2 nochmals: «Als geeignete fachliche Qualifikation gelten insbesondere eine abgeschlossene Ausbildung im Lebensmittel- und Veterinärbereich oder einer gleichwertigen Ausbildung.» Sie können jetzt über diesen Artikel abstimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für die Präzisierung dieses Antrags. Wenn Sie keine Pause brauchen, dann können wir auch abstimmen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank. Also ich werde Ihren Antrag nicht unterstützen, weil es gibt keine andere Amtsstelle, es gibt nicht einmal die GOLT, die ähnliche Gesetzesgrundlagen geschaffen hätte, um vorzuschreiben, wen man möglicherweise auf eine Stelle einstellen soll. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Damit können wir über den Antrag des Abg. Markus Gstöhl abstimmen. Sie haben ihn gehört. Wer dem Antrag des Abg. Markus Gstöhl zustimmen möchte, möge jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
7 Stimmen bei 25 Abgeordneten. Somit wurde dem Antrag nicht zugestimmt. Wir stimmen jetzt über den Art. 3 Abs. 2 und 3 gemäss Vorlage ab. Wer diesem Artikel zustimmen möchte, möge jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Zustimmung mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden. Wir lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Zustimmung mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden. Wir haben die Vorlagen in 2. Lesung beraten und nehmen nun die Schlussabstimmung vor. Wer dieser zustimmen möchte, möge jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Zustimmung mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und gleichzeitig Traktandum 33 erledigt. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für ein Abendessen bis 19:05 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:30 bis 19:05 Uhr).
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