Bericht von Landtag, Regierung und Gerichten 2025 (Rechenschaftsbericht 2025/ Landesrechnung 2025) (Nr. 48/2026) - Bericht der Finanzkontrolle über die Prüfung der Landesrechnung 2025 - Erklärung der GPK zur Landesrechnung 2025
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir kommen zu Traktandum 17: Bericht von Landtag, Regierung und Gerichten 2025 (Rechenschaftsbericht 2025 und Landesrechnung 2025).Der Rechenschaftsbericht trägt die Nr. 48/2026. Er enthält unter dem Titel «Landtag, Regierung und Gerichte 2025» den Bericht des Landtags, den Rechenschaftsbericht der Regierung an den hohen Landtag, den Bericht der Gerichte und die Landesrechnung.Ich gebe Ihnen die Reihenfolge der Behandlung bekannt. Wir beginnen mit der Behandlung des Rechenschaftsberichtes und behandeln danach die Landesrechnung. Ich bitte daher allfällige Kommentare zur Landesrechnung erst im zweiten Teil abzugeben. Bevor wir dann abschliessend zum Antrag der Regierung kommen, werden wir den Bericht der Finanzkontrolle über die Prüfung der Landesrechnung 2025 und die Erklärung der Geschäftsprüfungskommission zur Landesrechnung zur Kenntnis nehmen.
Wir beginnen nun mit dem Rechenschaftsbericht. Wenn vorab keine allgemeine Diskussion zum Rechenschaftsbericht gewünscht wird, werden wir kapitelweise nach Ministerien vorgehen.Gibt es eine allgemeine Wortmeldung zum Rechenschaftsbericht?Abg. Achim Vogt
Vielen Dank für das Wort. Der Rechenschaftsbericht vermittelt ein umfassendes Bild der Tätigkeit von Regierung und Verwaltung. Die geleistete Arbeit in den einzelnen Amtsstellen ist unbestritten. Mein Votum richtet sich auf die übergeordnete Entwicklung, die sich wie ein roter Faden durch den gesamten Bericht zieht. Wer den Bericht als Ganzes liest, erkennt eine zunehmende Verlagerung von Kompetenzen, Daten und Entscheidungsgrundlagen in internationale Strukturen. In nahezu allen Bereichen finden sich Hinweise auf neue EWR-Rechtsakte, europäische Datenräume, internationale Meldepflichten, digitale Plattformen, Datenaustauschsysteme, Gesundheitsnetzwerke, Cloud-Lösungen und gemeinsame Aufsichtsstrukturen. Dabei stellt sich für mich eine grundsätzliche Frage: Wie viel Datenhoheit besitzen wir als Staat noch selbst? Im Gesundheitsbereich werden Daten- und Meldeprozesse zunehmend international vernetzt. Im digitalen Bereich entstehen europäische Datenräume und grenzüberschreitende Datenaustauschsysteme. Im Finanzbereich werden Aufsichtskompetenzen und Informationsflüsse immer stärker auf europäischer Ebene koordiniert. Gleichzeitig wächst die Zahl der übernommenen EWR-Rechtsakte kontinuierlich weiter.Jede einzelne Massnahme mag für sich betrachtet begründbar erscheinen. Betrachtet man jedoch die Summe dieser Entwicklungen, entsteht ein anderes Bild. Es stellt sich die Frage, ob Liechtenstein seine Daten künftig noch selbst kontrolliert oder zunehmend Teil internationaler Daten und Verwaltungsstrukturen wird, deren Regeln anderswo festgelegt werden.Für einen souveränen Staat ist die Datenhoheit mehr als eine technische Frage. Wer über Daten verfügt, verfügt über Wissen. Wer über Wissen verfügt, gewinnt Einfluss auf Entscheidungen. Deshalb sollte die Frage der Datenhoheit künftig einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. Nicht alles, was technisch möglich ist, stärkt automatisch die Eigenständigkeit unseres Landes. Der Rechenschaftsbericht zeigt eindrücklich, wie stark Liechtenstein international vernetzt ist. Umso wichtiger ist die politische Diskussion darüber, wo die Grenzen dieser Entwicklung liegen und welche Bereiche wir bewusst unter eigener Kontrolle behalten wollen. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen der VU-Fraktion bei allen Mitwirkenden bedanken, beim Landtag und Parlamentsdienst, bei der Regierung, der Gerichtsbarkeit sowie der gesamten Landesverwaltung für ihren Einsatz bei der Erstellung des Rechenschaftsberichts 2025. Der Bericht ist eine wichtige Grundlage, um die staatliche Tätigkeit transparent darzustellen und einzuordnen. Mit dem Amtsantritt der Regierung unter Regierungschefin Brigitte Haas im April 2025 wurde eine neue Legislatur eingeleitet. Das Regierungsprogramm 2025 bis 2029 setzt Schwerpunkte bei Stabilität, Zusammenhalt und Zukunftsperspektiven und verfolgt das Ziel, den Staat weiterzuentwickeln und gleichzeitig langfristige Sicherheit für Gesellschaft und Wirtschaft zu gewährleisten.Ein zentrales Thema ist die Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik. Vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage in Europa wurde in dieser Woche eine umfassende Strategie für eine integrierte Sicherheitspolitik vorgestellt. Die entsprechenden Grundlagen wurden bereits im vergangenen Jahr erarbeitet. Die neue Strategie soll dazu beitragen, auf veränderte Bedrohungslagen zu reagieren und die Krisenresilienz zu stärken. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Digitalisierung der Verwaltung. Die KI-Strategie, die im vergangenen Jahr gestartet und 2026 verabschiedet wurde, soll die Verwaltung effizienter und bürgernäher machen. Dabei wird ein verantwortungsvoller und transparenter Einsatz dieser Technologien angestrebt. Eng damit verbunden ist die Stärkung der Cybersicherheit. Mit der nationalen Cyberstrategie 2025 wurden konkrete Massnahmen zum Schutz vor digitalen Risiken umgesetzt, die Staat, Wirtschaft und Bevölkerung einbeziehen. Insgesamt zeigt der Bericht, dass in zentralen Politikbereichen wie Sicherheit, Digitalisierung und gesellschaftlicher Stabilität wichtige Entwicklungen angestossen wurden. Er macht deutlich, vor welchen Herausforderungen wir stehen und welche Schwerpunkte gesetzt werden. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungschefin Brigitte Haas
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, mit dem vorliegenden Rechenschaftsbericht der Regierung und der Landesrechnung legen die Regierung, die Amtsstellen und die Gerichte Zeugnis über die Tätigkeit und über die Finanzen des Landes ab. Der Rechenschaftsbericht bietet so eine sehr gute Grundlage, um sich zu orientieren, was der Staat im letzten Jahr alles gemacht hat. Er zeigt die umfassenden Leistungen auf, welche der Staat und damit die Mitarbeitenden der Landesverwaltung im vergangenen Jahr übernommen haben. Es ist mir ein grosses Anliegen, allen zu danken, die daran mitgearbeitet haben, um unser Land weiterzuentwickeln. Alle, die daran gearbeitet haben, dass es Liechtenstein und seinen Menschen auch in herausfordernden Zeiten gut geht. Dazu gehören die Mitarbeitenden in allen Amtsstellen, Stabsstellen, Botschaften, Kommissionen, Beiräten sowie der Regierung und dem Landtag. Ich danke Ihnen herzlich für Ihren Einsatz.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Wie ich erwähnt habe, gehen wir nun die Ministerien kapitelweise durch. Wir beginnen mit dem Bericht des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen auf den Seiten 37 bis 123. Gibt es hierzu Wortmeldungen?Stv. Abg. Nadine Vogelsang
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Regierungschefin, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Regierungsräte. Ich danke der Regierung für die Ausarbeitung dieses Berichts, welcher Rechenschaft ablegt, was im Jahr 2025 von der Landesverwaltung umgesetzt wurde. Das dicke Buch legt Rechenschaft ab, was in der Landesverwaltung alles läuft und es läuft viel Spannendes, wenn man diesen Bericht liest. Ich danke der Regierung, den Stabsstellen, Ämtern und ihren Mitarbeitenden für ihren täglichen Einsatz und kann mir gut vorstellen, dass es manchmal nicht einfach ist, seinen beruflichen Alltag so an der Öffentlichkeit zu wissen und belegen zu müssen. Ihr seid wichtig und macht einen guten Job.Im Bereich Präsidiales und Finanzen haben sich mir beim Durchlesen noch folgende Fragen gestellt, welche ich gerne von der Regierung beantwortet hätte. Auf der Seite 37 wird auf das Regierungsprogramm der laufenden Legislatur verwiesen. Dabei lautet der Leitsatz: «Staat gestalten, Zukunft sichern». Hierzu hat die Regierung neben umfassenden Massnahmen Werte bestimmt, welche die Politik in den kommenden Jahren prägen soll. Einer der drei Werte lautet «Sichtbarkeit von Wirkung». Welche Massnahmen wird die Regierung umsetzen, um diesem Wert mehr Rechnung zu tragen? Zweitens, auf der Seite 38 attestiert die Ratingagentur «Standard & Poor's Global» dem im internationalen Vergleich relativ grossen liechtensteinischen Finanzplatz eine gute Resilienz, welche aber auch ein strukturelles Risiko darstellt. Mit welchen Massnahmen möchte die Regierung dieses Risiko in Zukunft minimieren, auch im Hinblick auf die auf Seite 40 erwähnte Finanzplatzstrategie aus dem Jahr 2019, welche die Regierung weiterhin als Grundlage nutzen und weiterentwickeln möchte?Drittens, auf der Seite 38 weist die Regierung darauf hin, dass die betrieblichen Anwendungen zukünftig über die betrieblichen Beträge gedeckt werden können. Mit welchen Massnahmen gedenkt die Regierung dieses Missverhältnis zu optimieren?Viertens, auf Seite 42 erwähnt die Regierung Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Kommunikation und dass im Berichtsjahr gewisse Ausnahmen aufgehoben wurden. Um welche Ausnahmen handelt es sich konkret und wie viele Personen haben im Berichtsjahr die Anmeldung vor Ort im Dienstleistungszentrum genutzt? Fünftens, auf der Seite 43 erwähnt die Regierung zehn Projekte des Amtes für Informatik, welche verschoben oder erheblich verlängert wurden. Um welche Projekte handelt es sich konkret? Sechstens, auf der Seite 43 erwähnt die Regierung die Einführung von Microsoft 365 (M365) in der Verwaltung. Diverse Verwaltungen wie auch die Schweiz prüfen im Moment alternative Systeme, um Risiken wie Datenschutz, US Cloud Act, Vendor Lock-in, Abhängigkeit von Microsoft und eine eingeschränkte digitale Souveränität bei einer ausländischen Software zu minimieren. Hat die Regierung bei der Evaluation auch andere Open-Source-Systeme geprüft? Siebtens, auf der Seite 43 erwähnt die Regierung die Stabsstelle für digitale Innovation, SDI, und dass sie unter anderem die digitale Transformation Liechtensteins aktiv mitgestalten werde. Welche konkreten Massnahmen plant die SDI zur aktiven Mitgestaltung? Auf der Seite 44 erwähnt die Regierung, dass die Stabsstelle Cyber-Sicherheit relevante Verbände und Unternehmen zur Erarbeitung und Umsetzung eines Massnahmenplans miteinbezogen hat. Um welche Verbände und Unternehmen handelt es sich hierbei? Auf der Seite 57 wird als zentrales Thema der Ausbau der IT-Sicherheit genannt. Dabei wird ein Security Operations Center mit 24/7-Betrieb erwähnt. Was sind die exakten Aufgaben dieses Centers? Auf der Seite 66 unter dem Punkt «Informationssicherheit» berichtet die Regierung über diverse Schutzmassnahmen und Mechanismen, die im Berichtsjahr umgesetzt wurden. Jedoch ist leider nicht ersichtlich, welche öffentlichen Infrastrukturen hierbei miteinbezogen werden. Wer ist für die IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen wie Energie, Gesundheit, Wasser, Verkehr, Kommunikation und so weiter verantwortlich? Auf der Seite 69 schreibt die Regierung, dass sich der Personalbestand im Vergleich zum Vorjahr mit 982 Stellen auf 1'027 Stellen um 45 Stellen und um 58 Personen erhöht. In welchem Ministerium und welchem Amt verortet die Regierung den höchsten Personalzuwachs? Auf der Seite 73 wird über eine Mitarbeitendenbefragung berichtet. Wird diese jährlich durchgeführt oder in einem anderen Turnus, um die Wirksamkeit der Verbesserungsmassnahmen zu messen? Gibt es einen Zufriedenheitsindex in der liechtensteinischen Landesverwaltung? Dann noch allgemein: Das Ministerium für Präsidiales beinhaltet diverse Bereiche in Bezug auf die Digitalisierung, wie die Stabsstelle Digitale Innovation, die Stabsstelle Cyber-Sicherheit und das Amt für Informatik. Wie viele Mitarbeitende waren im Berichtsjahr in der Stabsstelle Digitale Innovation, in der Stabsstelle Cyber-Sicherheit und im Amt für Informatik angestellt? Wie verhindert die Regierung, dass parallel laufende Digitalisierungsinitiativen der einzelnen Stabsstellen und Ämter im Digitalisierungsbereich nicht zu Doppelspurigkeiten und ineffizienten Insellösungen führen und damit langfristig zusätzliche Kosten und Komplexität verursachen?Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Stv. Abg. Patrick Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Auch von meiner Seite danke ich den Landesangestellten. Hierzu hätte ich auch gleich eine Frage zu Seite 51, Abänderung des Besoldungsgesetzes: Im August 2024 wurde die Vernehmlassung gestartet und im November 2024 hat die Vernehmlassungsfrist geendet. Der letzte Satz bei diesem Kapitel heisst: «An der Erstellung des Berichts und Antrag wurde im Berichtsjahr gearbeitet.» Kann die Regierung hier einen Ausblick geben, wann der Bericht und Antrag in den Landtag kommt und was die Hauptstossrichtungen sind? Wir haben es auch schon gehört, einige Informatikprojekte sind im Verzug, dies auch wegen Personalmangels. Das kann man auch im GPK-Bericht lesen. Es gibt einige Ämter, die an der Grenze zur Überlastung stehen, deswegen ist es um so wichtiger, dass das Land weiterhin als Arbeitgeberin attraktiv bleibt oder wieder attraktiv ist in gewissen Sparten.Meine zweite Frage wäre zu Seite 120. Es geht hier um die Verwaltungsbeschwerdekommission. Das Amt für Justiz ist mit 233 Fällen absoluter Spitzenreiter im letzten Jahr. Im Vorjahr, also im Jahr 2024, waren es nur 68 Fälle. Das ist doch eine markante Zunahme. Welches sind die Gründe dafür? Sind die Leute streitsüchtiger geworden, als die Kundschaft des Grundbuchs oder das Amt für Justiz? In wie vielen Fällen hat die VBK den Beschwerdeführern recht gegeben und in wie vielen Fällen hat die VBK gegen die jahrelange Praxis der Verwaltung, die auf Verordnungen und Gesetze beruht, entschieden? Wie geht das Amt respektive die Landesverwaltung damit um, denn es gibt ja noch andere Fälle. Besten Dank. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, ich schliesse mich den Dankesworten an bezüglich dieses 575 Seiten umfassenden Rechenschaftsberichts an. Der Bericht ist sehr umfangreich. Manchmal geht die Antwort tiefer und manchmal bleibt er auch etwas an der Oberfläche. Deshalb habe ich auch ein paar Fragen an die Regierungschefin, die das Präsidiale und die Finanzen repräsentiert und bearbeitet. Sie werden es sehen, dass meine Fragen manchmal etwas in die Tiefe gehen. Man kann sie nur vorbereiten, wenn man die Fragen vorher zugestellt hat. Das habe ich auch gemacht. Sie sehen dies dann auch anhand der Fragen, dass dies auch notwendig war. So konnte sich die Regierung auch gut vorbereiten.
Die erste Frage ist zur Seite 37, damit auch Sie sich orientieren können und vielleicht mitgehen können. Hier geht es um das Regierungsprogramm. Manchmal liest man nur an der Oberfläche, das ist auch klar, und hier steht auf Seite 37: «Zudem wird im Regierungsprogramm betont, dass Liechtenstein Mut zum Wandel braucht. Innovation, Digitalisierung und nachhaltiges Handeln [...]». Das sind alles Selbstverständlichkeiten. Hier habe ich mir erlaubt, die Frage zu stellen: Nennen Sie mir ein bis drei Projekte, die diesem Mut zum Wandel entsprechen beziehungsweise auch abbilden, was mit dem Mut zum Wandel wirklich an Projekten gemeint ist. Denn mit Mut zum Wandel verbinde ich doch grössere Projekte.Dann zur zweiten Frage, die kommt für Sie wahrscheinlich nicht überraschend; es ist eine Frage zur IWF-Mitgliedschaft. Auf Seite 40 wird geschrieben: «Nach dem Beitritt Liechtensteins zum Internationalen Währungsfonds (IWF) im Vorjahr wurde im Januar des Berichtsjahres die erste Artikel-IV-Konsultation in Liechtenstein durchgeführt. Der Zweck der jährlichen Artikel-IV-Konsultationen ist die Beobachtung und Analyse von konjunkturellen und wirtschaftspolitischen Entwicklungen in den IWF-Mitgliedsländern.» Bei den Konsultationen Liechtensteins sind jeweils diverse Stellen eingebunden, auch bei den Konsultationen der Ämter. Es ist auch vieles zu liefern und zu verschriftlichen, Tabellen und Listen sind zu führen und so weiter. Meine Fragen dazu: Welche Stellen sind daran beteiligt, und wie viele Personen aus der Regierung, den Ämtern und dem Kreis der Experten sind pro Jahr eingebunden? Wie viele Aufwandstunden beziehungsweise welche Ressourcen an Man- und Womanpower werden diesbezüglich gebunden? Was für Kosten laufen dafür auf, auch wenn es das Staatspersonal betrifft? Welche Lohnkosten und weiter Kosten sind damit verbunden? Es wurde damals gesagt, dass das mit einer viertel Million Franken abgehandelt ist, was an Kosten anläuft, dass alles andere relativ gratis sei und gut angelegt sei. Deshalb diese Fragen. Dann, die dritte Frage, Seite 41: Da geht es um Teilnahme an IWF-Treffen: «Im Kontext des IWF nahm Regierungschefin Brigitte Haas im April zudem erstmals an den Frühlingstreffen sowie an den Jahrestreffen des IWF in Washington, D. C., teil.» Da ist wahrscheinlich auch ein Staff dabei. Was kostet dies den Staat insgesamt? Welche Kosten werden von der Regierung, der Verwaltung und von Experten gebunden? Und dann zur Quote auf Seite 41: Die Quote wird auf Seite 41 auf der linken Spalte beschrieben. Ich wiederhole jetzt hier nicht, wie das angelegt ist und was da ausgeführt wird. Ich komme gleich zu den Fragen: Wie ist die hinterlegte Quote als Vermögensverwaltung angelegt? Also wie sieht der Währungsfonds aus? Wie entwickeln sich die einzelnen Währungen im Berichtsjahr? Wie entwickelt sich der Zins? Welches ist der aktuelle Zins? Das wären die Fragen zu diesem Thema. Dann noch zur IWF-Rezession, Seite 41 wiederum: Als einziger Staat, mindestens als europäischer Staat, wies der IWF Liechtenstein mit einem Rezessionsrating aus. Sie können sich noch daran erinnern, was sehr überraschend war oder ist. Meine Fragen dazu: Was bedeutet dies für Liechtenstein? Was fordert der IWF diesbezüglich von Liechtenstein ein? Das soweit zu diesem Thema.Dann komme ich zur Seite 45, zur GloBE-Mindeststeuer. Die GloBE-Mindestbesteuerung ist die Besteuerung von grossen Unternehmensgruppen. Sie wurde per 1. Januar 2024 in Liechtenstein umgesetzt. «Durch die damit eingeführte liechtensteinische Ergänzungssteuer sind Mehreinnahmen zu erwarten, die sowohl dem Land als auch den Gemeinden zufallen.» Wie hoch sind diese Mehreinnahmen für das Land? Wie hoch sind diese Mehreinnahmen für die Gemeinden? Würde mich interessieren. In welcher Form kommen diese allfälligen Mehreinnahmen bei den Gemeinden an? Wie kann man sich das vorstellen? Welche Gemeinden profitieren von diesen Mehreinnahmen? Dann komme ich zur Seite 52. Hier geht es um Kirche und Staat: Diverse Abgeordnete äusserten in diesen Zusammenhang die Ansicht, als das Thema das letzte Mal im Landtag war, «dass es aufgrund der Sedisvakanz im Erzbistum Vaduz nicht der richtige Zeitpunkt für die Behandlung des Gesetzesvorhabens sei und diese bis zur Ernennung eines neuen Erzbischofs verschoben werden sollte». Sie können sich an diese gesetzlichen Bestimmungen, die weiterentwickelt werden wollten, erinnern. Weiters steht hier: «Die Regierung hat deshalb, um ein Scheitern der Vorlage im Landtag zu vermeiden, darauf verzichtet, dem Landtag im Berichtsjahr eine entsprechende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage aufgeworfenen Fragen für eine zweite Lesung der Vorlage zu unterbreiten.» Ich habe folgende Fragen zur Sedisvakanz: Wie ist die aktuelle Situation? Wie geht es mit der Auflösung dieser Sedisvakanz weiter? Was läuft hinter den Kulissen zwischen Liechtenstein und Rom? Ist hier etwas weiterentwickelt worden oder gibt es einen völligen Stillstand? Dann zum Thema, das bereits angesprochen wurde bezüglich des Amts für Informatik, Seiten 57 und 58: Ich habe folgende Fragen zur konsequenten Umsetzung der IT-Strategie 2025 bis 2028. Die digitale Transformation der Landesverwaltung wird als «nachhaltig» beschrieben. Was wird unter «nachhaltig» subsummiert? Das Wort «nachhaltig» ist sehr dehnbar; da ist sehr viel darunter verstehbar. Werden die Kosten auch in Zukunft exponentiell steigen? Ist also auch eine nachhaltige Steigerung zu erwarten? Wie wird die Kostenentwicklung sein? Was ist im Budget 2027 zu erwarten? Das wären meine Fragen an die Regierungschefin. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Stefan Öhri
Vielen Dank für das Wort. Ich bin auf Seite 43 an einer ähnlichen Stelle hängen geblieben wie die stv. Abg. Vogelsang, und zwar wird da ausgeführt, dass das Amt für Informatik von 72 Vorhaben in Umsetzung, 27 abgeschlossenen und 41 gestarteten Vorhaben berichtet. Zehn Projekte mussten verschoben oder deutlich verlängert werden. Ich finde das ein sehr umfangreiches Portfolio und möchte deshalb nachfragen, nach welchen Kriterien dieses Portfolio bewirtschaftet wird. Dann, was aus Sicht der Regierung die drei wichtigsten messbaren Entlastungen für Bevölkerung, Unternehmen und Verwaltungen sind, die aus diesen Projekten entstanden sind, und welche kritischen Auswirkungen sich durch die zehn verzögerten Projekte ergeben haben. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich möchte mich dem Dank anschliessen für den umfassenden Bericht, welchen wir hier vorliegen haben. Das ist immer eine grosse Arbeit und eine gute Möglichkeit, für das Parlament hier die parlamentarische Kontrolle wahrzunehmen. Einen Grossteil davon hat die GPK bereits erledigt. Da kann man auch im GPK-Protokoll nachlesen. Auch hier meinen Dank an die Geschäftsprüfungskommission, welche hier eine sehr gute Vorarbeit jeweils leistet.Dann möchte ich auch zu den Seiten kommen, ich beginne zuerst bei der Seite 42. Hier geht es um unsere parlamentarische Initiative für eine nicht ausschliesslich elektronische Kommunikation. Hier schreibt die Regierung im Bericht, dass das einen erheblichen Mehraufwand sowohl in personeller, zeitlicher als auch in finanzieller Hinsicht zur Folge gehabt hätte. Sie wissen, da haben wir eine komplett andere Meinung dazu. Hier möchte ich einfach festhalten, dass das natürlich eine Frage der Umsetzung ist. Es ist immer die Frage, wie man das umsetzt. Wenn man das so umsetzt, wie man hier vielleicht angedacht hat, dass man einfach die Schalteröffnungszeiten erweitern muss und man persönlich vor Ort vorstellig werden muss, dann mögen Sie recht haben, aber hier gäbe es ja auch andere Alternativen, um hier ohne eine digitale Kommunikation oder ohne die Plattformen kommunizieren zu können, auf einer anderen Art und Weise, auch digital oder mit schriftlicher Kommunikation.
Dann bin ich auf der Seite 59, ich komme gerade auf meinen Vorredner zurück. Mir ist das Gleiche aufgefallen. Für mich persönlich ist die Anzahl Projekte für das Amt für Informatik im Bereich der Digitalisierung in der Zwischenzeit zu gross. Es sind zu viele Projekte. Wenn Sie dann die Projekte spezifisch anschauen, zum Beispiel das Projekt LiSA auf der Seite 61, dann sehe ich hier in diesem Bericht überhaupt keine Probleme mit diesem Projekt LiSA. Wir wissen, es hat eine lange Verzögerung gegeben. Man konnte nur Teile umsetzen, welche hier beauftragt worden sind und von dem liest man hier überhaupt nichts. Deshalb habe ich auch ein wenig das Vertrauen verloren, was ich hier über alle anderen Projekte lese, ob die wirklich alle so gut dastehen, wie sie hier abgebildet sind. Ich glaube das nämlich nicht. Man sieht kaum Probleme, die aufgetaucht sind. Die sind hier nicht dokumentiert und das ist für mich ein Fehler. Und wenn man in Zukunft vielleicht nachschauen möchte, wie sich die Vergangenheit gezeigt hat, dann kann man aus diesem Bericht relativ wenig herausfinden. Man muss sich dann in die GPK-Protokolle und in weitere Dokumente vertiefen und das ist vielleicht in der Zukunft von Big Data und KI kein Problem mehr, weil dann kann man das verbinden, kann schauen, was hier gefehlt hat. Aber ich denke, es wäre einfach hilfreicher, wenn man hier ein bisschen klarer die Probleme auch beim Namen nennen könnte.Dann, meine erste Frage, Seite 66: Hier schreibt man, dass man nationale und internationale Vergabeverfahren durchgeführt habe. Das Amt für Informatik hat 13 Vergabeverfahren über dem Schwellenmarkt mit mehreren Teilnehmern durchgeführt. Hier möchte ich wissen, wie viele von diesen Vergaben im Inland vergeben worden sind und wie viele von diesen 13 Vergaben ins Ausland gewandert sind. Dann bin ich auf der Seite 69 angelangt, beim Personalmanagement. Wir haben das schon gehört, in der Zwischenzeit sind es 1'161 Mitarbeitende, ein Beschäftigungsgrad von 1'027 Vollzeitäquivalenten. Wenn Sie eine Seite weiterblättern, die Seite 70, dann sehen Sie die Nationalitäten, die in der Verwaltung angestellt sind: 723 Personen aus Liechtenstein; das sind 62 Prozent. Für mich wäre das dann zu wenig. 228 aus Österreich und 156 aus der Schweiz. Das wären dann 19,6 Prozent Österreicher und 13,2 Prozent Schweizer. Wenn Sie die Eintritte anschauen, dann sieht der Trend eben schlecht aus. Von 137 Eintritten sind nur 71 Eintritte mit der Nationalität Liechtenstein. Das sind nur 54 Prozent. Aus meiner Sicht ist das deutlich zu wenig. Da müssen wir uns fragen, warum sich unsere eigenen Leute hier nicht bewerben oder weshalb wir sie vielleicht auch nicht anstellen, wenn sie sich beworben haben. Das zu Seite 70.
Dann bin ich bei der Seite 78 angelangt. Hier geht es um die Ertragssteuer. Da war ich dann doch überrascht, als ich gesehen habe, dass die Veranlagungen betreffend das Vorjahr doch deutlich gesunken sind. Es sind noch 13'709 Veranlagungen von juristischen Personen. Im Vorjahr waren das noch 14'444 Veranlagungen. Eine Frage dazu habe ich eigentlich nicht, ich möchte einfach das feststellen. Ich bin natürlich nicht glücklich, wenn diese Veranlagungen rückläufig sind. Das sollte uns in einer Art und Weise alarmieren. Obwohl, wir haben natürlich mehr an Ertragssteuern eingenommen, das ist natürlich positiv. Aber wenn die Veranlagungen zurückgehen, ist das für mich ein Indiz. Dem müsste man auf den Grund gehen. Dann jedes Jahr die gleiche Frage, Seite 94, da habe ich schon öfters darauf hingewiesen, dass ich sehr gerne eine Statistik hätte der Beratungs- und Beschwerdestelle. Sie ist wenig bekannt in der Bevölkerung. Ab und zu ist es halt so, dass die Geschäftsprüfungskommission als Ombudsstelle hier herhalten muss. Dafür gäbe es ja eigentlich diese Beratungs- und Beschwerdestelle der Regierung. Aber ich möchte halt wissen, wie viele Beratungen und Beschwerden hier im Jahr eingegangen sind. Denn wenn man das nicht weiss, kann man auch nicht beurteilen, ob diese Beratungs- und Beschwerdestelle bekannt ist, akzeptiert ist und auch erfolgreich arbeitet. Auf der anderen Seite gibt es immer wieder diese Kritik, dass die Geschäftsprüfungskommission auf der falschen Flughöhe unterwegs wäre. Aber wenn Personen hier eine gewisse Unterstützung suchen, man aber nicht weiss, ob denen tatsächlich geholfen wird oder ob die wenigstens registriert sind, dann ist es halt schwierig. Ich hätte hier gerne eine Statistik. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Ich habe auch noch zwei Fragen. Die erste zur Seite 78, zur Vermögens- und Erwerbssteuer: Die Steuererträge entwickeln sich weiterhin auf hohem Niveau, so auch die Vermögens- und Erwerbssteuer. Gleichzeitig stehen Familien unter zunehmendem Druck durch steigende Lebenshaltungs- und Betreuungskosten. Beabsichtigt die Regierung vor diesem Hintergrund, den Kinderabzug in der Steuererklärung zu erhöhen, welcher letztmalig im Jahr 2019 auf aktuelle CHF 12'000 erhöht wurde? Falls ja, in welchem Umfang und ab wann? Dann meine zweite Frage zur Seite 121, zur Landessteuerkommission: Beschwerdefälle 2025. Im Rechenschaftsbericht wird festgehalten, dass die Anzahl der Beschwerden im Steuerbereich deutlich gestiegen ist und im Berichtsjahr 46 neue Beschwerdeeingänge zu verzeichnen waren. Wie erklärt sich die Regierung diesen Anstieg bei Beschwerden gegen Steuerveranlagungen und Steuerstrafentscheiden? Sieht die Regierung angesichts dieser Entwicklung Handlungsbedarf bei der Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit oder Rechtssicherheit im Steuerverfahren? Besten Dank.Regierungschefin Brigitte Haas
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zuerst möchte ich mich gerne im Namen aller Mitarbeitenden der Liechtensteinischen Landesverwaltung herzlich für Ihre anerkennenden Worte bedanken und für die Arbeit der Landesverwaltung im Jahr 2025.
Ein weiterer Dank geht an die Abgeordneten Nadine Vogelsang, Patrick Risch, Johannes Kaiser, Stefan Öhri und Manfred Kaufmann, die die Fragen im Vorfeld zugestellt haben. Das dient uns sehr, um Ihnen auch fundierte Antworten geben zu können. Gerne komme ich zuerst auf die Fragen der Abg. Nadine Vogelsang zurück. Bei der ersten Frage ging es um das Thema «Staat gestalten - Zukunft sichern» und Werte wie «Sichtbarkeit von Wirkung». Hier möchte ich gerne folgendermassen antworten: Die Regierung arbeitet an einer Vielzahl an Massnahmen, um die Sichtbarkeit der Wirkung zu verbessern oder überhaupt möglich zu machen, also im Bereich der Kommunikation. Lassen Sie mich hierzu ein aktuelles Beispiel anhand der Sicherheitsstrategie machen, welche diese Woche vorgestellt wurde. Dabei handelt es sich um eines der grössten Projekte, welches die Regierung in dieser Legislatur umsetzen wird. Die sicherheitspolitische Strategie ist entsprechend weitreichend. Wir haben bereits an der Medienkonferenz festgehalten, dass die Wirtschaft, Wissenschaft und die Bevölkerung aktiv in die Umsetzung einbezogen werden. Hierzu werden wir nicht nur Informationsveranstaltungen planen, sondern neben der Internetseite und der Social-Media-Begleitung auch klassische Massnahmen wie Wurfsendungen oder Broschüren erstellen. Ich nehme an, dass auch Ihr Haushalt gestern eine erste Broschüre erhalten hat. Um die Menschen noch besser mitzunehmen, haben wir auch eine Kurzversion der Sicherheitsstrategie inklusive Glossar erstellt, welche die wichtigsten Begriffe erklärt. Hier zeigt sich, dass wir alle Einwohnerinnen und Einwohner mitnehmen möchten, um den Zugriff zu Informationen so niederschwellig wie möglich gestalten zu können. Ein weiteres Beispiel: Wenn es um den Zugang zu Informationen geht, so haben wir im vergangenen Jahr unter anderem die Regierungswebsite auf «leichte Sprache» übersetzt. «Leichte Sprache» ist eine stark vereinfachte Variante der drei deutschen Schriftsprachen und entspricht dem deutschen Sprachniveau A1/A2. Ihr Ziel ist es, Inhalte verständlich und leicht aufnehmbar auszugestalten. Charakteristische Elemente sind kurze Sätze, einfache grammatikalische Formulierungen, die bestmögliche Vermeidung von Fremdwörtern und Fachausdrücken, viele Erklärungen oder ein klares Schriftbild mit grösserer Schrift. Die Zielgruppe besteht primär aus Menschen mit eingeschränkter Lesefähigkeit, die insbesondere aus geistigen Beeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder funktionalem Analphabetismus resultiert. Dieses Projekt werden wir auch weiterhin vorantreiben. Dies sind einfach einmal zwei Beispiele zum Thema Sichtbarkeit der Wirkung. Natürlich werden wir auch weiterhin die klassischen Instrumente einsetzen. Regelmässige und transparente Kommunikation mittels Medienmitteilungen oder Medienkonferenzen, das Monitoring von unseren Strategien und weitere. Zudem testen wir neue Formate auf Social Media, wie Sie vielleicht bereits sehen konnten. Auch hier geht es darum, komplexe Themen einfach und «unterhaltsam» darzustellen. Aber auch den ständigen und regelmässigen Austausch mit Verbänden, Organisationen sowie der Bevölkerung an unterschiedlichsten Anlässen nutzen wir, um Wirkung sichtbar zu machen, und, damit schliesse ich gerne diesen Block, am Ende ist eine gute, bürgernahe Politik schlicht am besten. Sobald die Menschen sehen, was sich für sie verändert, zum Beispiel durch den Bau von Schulen, macht man Wirkung sichtbar. Darauf werden wir auch künftig unseren Fokus legen. Gerne komme ich zu Ihrer zweiten Frage, wobei es um das Länderrating geht. Standard & Poor's Global hat uns wieder ein Länderrating mit einem Triple-A gegeben, worauf wir stolz sind. Die Regierung hat die erneute Gewährung des Triple-A-Ratings mit stabiler Outlook-Prognose durch Standard & Poor's Global Ratings im Mai mit Freude zur Kenntnis genommen und den Bericht vertieft analysiert. Wie Sie aufgeführt haben, Frau stv. Abg. Vogelsang, weist der Bericht unter anderem auf unseren relativ zur Volkswirtschaft grossen Finanzplatz ohne eigene Zentralbank hin. Ein Thema, dessen sich die Regierung sehr bewusst ist. Und es ist wirklich so, dass es auch ein gewisses Risiko darstellt. Jedoch ist es insbesondere ein positives Zeichen des Erfolgs unseres international vernetzten und verlässlichen Finanzplatzes, welcher mit einer hohen Bruttowertschöpfung wesentlich zum Wohlstand und zur Gewährleistung von attraktiven Arbeitsplätzen in Liechtenstein beiträgt. Umso wichtiger bleibt aus Sicht der Regierung der Erhalt des erfolgreichen und stabilen Finanzplatzes und die konsequente Umsetzung der gemeinsam mit den Finanzplatzakteuren entwickelten Finanzplatzstrategie. Die Regierung und die zuständigen Behörden arbeiten laufend und aktiv am Erhalt und an der Stärkung der Resilienz, also der Widerstandskraft unseres Finanzplatzes, konkret beispielsweise über die Arbeit des Ausschusses für Finanzmarktstabilität und mit der starken Aufsicht durch die FMA Liechtenstein. In den letzten Jahren wurden unter anderem mit dem IWF-Beitritt oder der Schaffung eines Pfandbriefinstituts wesentliche Schritte zur Stärkung der Resilienz des Finanzplatzes getroffen. Weitere folgen laufend. Der Bericht von Standard & Poor's weist in diesem Kontext weiter auch auf positive Eigenschaften des Finanzplatzes hin, etwa die relativ konservativen Geschäftsmodelle der Banken mit dem Fokus auf Private Banking und Vermögensverwaltung, die relativ gute Kapitalisierungsquote der Liechtensteinischen Banken oder die positiven Entwicklungen der letzten Jahrzehnte im Bereich der Reputationsrisiken, inklusive Liechtensteins starker Rolle zur Bekämpfung von Finanzplatzkriminalität. Diese positiven Aspekte sollen weiterhin erhalten und gestärkt werden, um die geringen Risiken zu minimieren.
Ihre nächste Frage ging um die betrieblichen Aufwendungen, da diese zukünftig nicht über die betrieblichen Beträge gedeckt sein könnten. Das Finanzhaushaltsgesetz definiert im Sinne eines Frühwarnsystems fünf finanzpolitische Eckwerte, welche im Rahmen der Erstellung der jährlichen Finanzplanung auf deren Einhaltung geprüft werden. Können die Eckwerte nicht eingehalten werden und werden strukturelle Probleme in der Landesrechnung ersichtlich, gilt es, entsprechende Gegenmassnahmen einzuleiten. Im Rahmen der Finanzplanung 2026 bis 2029 konnten sämtliche Eckwerte eingehalten werden und es wurde ein durchschnittlicher Ertragsüberschuss von rund CHF 27 Mio. pro Jahr prognostiziert, weshalb auf der Grundlage der Finanzplanung keine Massnahmen geplant sind. Gemäss Eckwert 1 soll die Erfolgsrechnung über die Finanzplanungsperiode mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis abschliessen, wobei die Erfolgsrechnung als Summe der Teilergebnisse zu betrachten ist. Eine isolierte Betrachtung des Ergebnisses aus der betrieblichen Tätigkeit erachtet die Regierung deshalb als nicht zielführend, da die Forderung nach einem ausgeglichenen betrieblichen Ergebnis im Voranschlag oder in der Finanzplanung dazu führen würde, dass betriebliche Ausgaben reduziert oder Erträge erhöht werden müssten. Dies würde auch dem Eckwert 5 widersprechen, welcher maximal ein Dreifaches der jährlichen Ausgaben als Reserve vorsieht. Ihre nächste Frage war zum Thema E-Government, also die Digitalisierung, betreffend Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Kommunikation und dass gewisse Ausnahmen aufgehoben wurden. Bei den Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Kommunikation, welche aufgehoben wurden, handelt es sich um die Ausnahme für das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung und die Zustellung von eingeschriebenen Briefen sowie die Gemeinden und Vorgänge, die einer Signatur bedürfen. Die Ausnahmen werden regelmässig überprüft und dann aufgehoben, sollte keine Notwendigkeit mehr bestehen. Im gesamten Berichtsjahr 2025 haben 87 Personen das sogenannte alternative Anmeldeverfahren vor Ort im Dienstleistungszentrum Giessen genutzt. Es wurden insgesamt 14 Termine zum Thema «alternatives Anmeldeverfahren zu E-Government-Diensten» durchgeführt. Die Veranstaltungen fanden im Zeitraum von Mai bis Dezember 2025 statt. Die Nachfrage entwickelte sich im Jahresverlauf unterschiedlich. Während die ersten Termine im Mai und Juni noch eine vergleichsweise geringe Auslastung mit zwei bis sechs Teilnehmenden aufwiesen, stieg das Interesse ab Mitte Juni etwas. Am meisten besucht waren die Termine im Juli und August mit einem Höhepunkt am 21. August 2025 mit elf Teilnehmenden sowie am 24. Juli 2025 mit zehn Teilnehmenden. In den Folgemonaten bleibt die Nachfrage auf einem mittleren Niveau zwischen vier und acht Teilnehmenden pro Termin. Insgesamt zeigt sich, dass das Angebot im Jahr 2025 in einem kleinen Ausmass genutzt wurde.Die nächste Frage betrifft die zehn Projekte des Amtes für Informatik, welche verschoben oder erheblich verlängert wurden im letzten Jahr. Es handelt sich dabei um das Projekt «Internationale Verbalnoten und akkreditierte Botschaften Honorarkonsulate» des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten, um das Projekt «Archiv Service Recherche» und um das Projekt «Archiv Service Akteneinsicht digital», «Archiv Service Akteneinsicht analog Scan» sowie Online-Zahlung Webshop, alle vom Amt für Kultur. Das nächste Projekt: «Auszahlung in Beiträge Magerwiesen» beim Amt für Umwelt. Das Projekt «ALKVW Unternehmensportal» beim Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, das Projekt «CARI-Rechnung», das heisst elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen und Privatpersonen sowie E-Führerausweis und E-Fahrzeugausweis des Amtes für Strassenverkehr und das zehnte Projekt ist noch die Überarbeitung von Onlineformularen des Amtes für Soziale Dienste. Die nächste Frage zum Thema Digitalisierung geht um die Einführung von M365 in der Verwaltung. Die Frage war: «Hat die Regierung bei der Evaluation auch andere Open-Source-Systeme geprüft?» Ja, es wurden auch andere Systeme, inklusive Open-Source-Systeme, geprüft. Ihre nächste Frage zum Thema Stabsstelle für digitale Innovation. Die Stabsstelle für digitale Innovation gestaltet die digitale Transformation Liechtensteins, insbesondere durch die Umsetzung und Koordination wichtiger europäischer Digitalisierungsrechtsakte, das heisst zum Beispiel den «AI Act» oder den «Data Act». Durch die Unterstützung der Landesverwaltung bei strategischen und regulatorischen Fragen zu neuen Technologien, durch die Erarbeitung von Grundlagen und Strategien, etwa im Bereich künstliche Intelligenz, sowie durch die Koordinierung von Digitalisierungs- und Innovationsprojekten. Hinzu kommen der Austausch mit Wirtschaft und Verbänden sowie die Vertretung Liechtensteins in europäischen und internationalen Gremien zur digitalen Transformation. Ihre nächste Frage betraf die Stabsstelle Cyber-Sicherheit, wie sie den Umsetzungs- und Massnahmenplan, die Unternehmen und Verbände miteinbezogen hat. Die Stabsstelle Cyber-Sicherheit arbeitete seit der zweiten Jahreshälfte 2025 intensiv am Umsetzungs- und Massnahmenplan zur nationalen Strategie zum Schutz vor Cyberrisiken. Dazu wurden von der Stabsstelle Cybersicherheit verschiedenste Verbände und Unternehmen unterschiedlich stark miteinbezogen. Dies waren unter anderem der Liechtensteinische Bankenverband, die Liechtensteinische Treuhandkammer, die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer sowie die Wirtschaftskammer Liechtenstein. Weiter gab es Gespräche mit Digital Liechtenstein sowie mit zahlreichen Personen aus der Wirtschaft, dem Finanzplatz, der öffentlichen Verwaltung und vor allem den kritischen Infrastrukturen. Die nächste Frage: Dabei ging es um den Ausbau der IT-Sicherheit und das Thema Security Operations Center. Die exakten Aufgaben des SOC war dabei die Frage. Das Security Operations Center übernimmt eine zentrale operative Rolle für die IT-Sicherheit der Landesverwaltung. Es stellt sicher, dass die gesamte IT-Landschaft rund um die Uhr überwacht wird und dient als zentrale Stelle für die Verarbeitung sicherheitsrelevanter Ereignisse. Dabei werden kontinuierlich Logdaten und Systemmeldungen analysiert, um potenzielle Bedrohungen oder Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen. Wird ein sicherheitsrelevantes Ereignis festgestellt, analysiert das SOC die Situation im Detail, bewertet die Risiken und leitet unmittelbar geeignete Gegenmassnahmen ein, um mögliche Schäden zu begrenzen. Gleichzeitig stellt es durch klar definierte Eskalationsprozesse sicher, dass bei schwerwiegenden Vorfällen die zuständigen Stellen rasch einbezogen und koordinierte Entscheidungen getroffen werden. Darüber hinaus trägt das SOC wesentlich dazu bei, ein konsolidiertes Sicherheitslagebild über die gesamte IT-Infrastruktur zu schaffen, indem Daten aus internen Systemen sowie aus Cloud-Diensten zusammengeführt und ausgewertet werden. Die gewonnenen Erkenntnisse fliessen in die kontinuierliche Weiterentwicklung von Sicherheitsmassnahmen, Prozessen und Alarmierungsmassnahmen ein und stärken damit nachhaltig die Widerstandsfähigkeit der Systeme gegen Cyberbedrohungen. Insgesamt dient das SOC somit der zentralen Drehscheibe für Überwachung, Analyse, Reaktion und kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheit in der Landesverwaltung.Die nächste Frage war zum Thema Informationssicherheit. Die diversen Schutzmassnahmen und Mechanismen, die auf Seite 66 angeführt werden, beziehen sich auf jene, welche das Amt für Informatik für die Landesverwaltung sowie anderweitig vom Amt für Informatik betreute Organisationen durch- beziehungsweise eingeführt hat. Hinsichtlich der konkreten Frage nach der Verantwortlichkeit für die IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen kann folgendes festgehalten werden: Gemäss Cyber-Sicherheitsgesetz sind die wesentlichen und wichtigen Einrichtungen, umgangssprachlich kritische Infrastrukturen, zur Einhaltung von Risikomanagementmassnahmen verpflichtet. Die Leitungsorgane dieser Unternehmen sind gemäss Gesetz verpflichtet, die Einhaltung der Massnahmen im Bereich der Cybersicherheit zu billigen und ihre Umsetzung auch zu überwachen. Die Stabsstelle Cyber-Sicherheit ist die zuständige Stelle für Cybersicherheit. Ihr obliegt dann die Aufsicht und der Vollzug des Cyber-Sicherheitsgesetzes. Bei der nächsten Frage geht es um den Personalbestand im Vergleich zum Vorjahr, und zwar in welchen Ministerien und bei welchem Amt der grösste Zuwachs verortet wird: Aufgrund des Regierungswechsels und der Neubildung der Ministerien wurden die den Geschäftsfeldern zugeteilten Amtsstellen verschoben. Aus diesem Grund ist ein direkter Vergleich, in welchen Ministerien von 2024 bis 2025 der höchste Personalzuwachs erfolgt ist, nicht möglich. Bei den Ämtern kann das jedoch gemacht werden. Bei den folgenden Ämtern gab es den höchsten Personalzuwachs: Bei der Landespolizei - Sie wissen, hier wurde ja vom Landtag vor einigen Jahren ein Zuwachs beschlossen bis ins Jahr 2028 - sieben Personen beziehungsweise sieben Stellen, beim Amt für Informatik fünf Personen beziehungsweise viereinhalb Stellen, beim Ausländer- und Passamt vier Personen beziehungsweise 4,4 Stellen. Die nächste Frage ist auch im Bereich Personal zur Mitarbeitendenbefragung und zum Turnus, wie oft sie durchgeführt wird: Die Mitarbeitendenbefragung wird nicht jährlich durchgeführt, da ein Jahr verhältnismässig kurz ist, um die Befragungen auszuwerten, zu interpretieren und vor allem daraus abgeleitete Massnahmen wirksam und sichtbar umzusetzen. Die Wirksamkeit der Massnahmen, welche auf Basis der Befragung vom Herbst 2024 ergriffen wurden, werden damit erst in der nächsten Befragung systematisch gemessen. Die eingesetzte digitale Plattform ermöglicht es, die Resultate effektiv in den Führungsalltag einzubinden. Bezüglich der Frage zu einem Zufriedenheitsindex noch: Es werden mehrere Schlüsselindikatoren aus der Befragung ausgewiesen, wie die Arbeitszufriedenheit, die Ziel- und Aufgabenerfüllung, die Akzeptanz der Führung, die Bindung und die Weiterempfehlungsrate, jedoch kein expliziter Zufriedenheitsindex. Gerne komme ich zur letzten Frage der stv. Abg. Nadine Vogelsang. Dabei ging es um die generelle Frage, wie im Bereich der Digitalisierung die Stabsstelle für Digitale Innovation, die Stabsstelle Cyber-Sicherheit und das Amt für Informatik zusammenarbeiten und sich in ihren Aufgaben nicht überschneiden oder einander entgegenwirken und wie viele Personen dort arbeiten. Im Berichtsjahr waren bei der Stabsstelle für Digitale Innovation sieben, bei der Stabsstelle Cybersicherheit fünf und beim Amt für Informatik 66 Personen angestellt. Die drei Amtsstellen haben klar definierte Rollen. Zuerst die Stabsstelle Cyber-Sicherheit: Sie ist die zentrale Anlaufstelle für Cyberrisiken und fungiert als Drehscheibe sowie als Verbindungsstelle zwischen Bevölkerung, Wirtschaft und Staatsorganen. Als Nächstes die Stabsstelle für digitale Innovation: Sie übernimmt Koordinations- und Beratungsaufgaben auf strategischer Ebene in den Bereichen Innovation, neue Technologien und Digitalisierung und ist insbesondere für die EU-Digitalisierungsrechtsakte zuständig. Als Drittes, das Amt für Informatik: Es erbringt konkrete IT-Dienstleistungen für die Landesverwaltung, Schulen und Gemeinden und ist für die operative Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben in der Landesverwaltung zuständig. Da Digitalisierungsthemen naturgemäss Querschnittsmaterien sind, bedürfen sie einer engen Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen. Projekte werden daher je nach Thema ämter- und bereichsübergreifend bearbeitet, beispielsweise im Rahmen der Landesverwaltungs KI-Strategie. Doppelspurigkeiten oder Insellösungen werden durch die klare Rollenverteilung den regelmässigen Austausch zwischen den Stellen sowie die Koordination im Ministerium für Präsidiales und Finanzen vermieden. Gerne komme ich zu den Fragen des stv. Abg. Patrick Risch. Bei der ersten Frage ging es um die Abänderung des Besoldungsgesetzes. Der Bericht und Antrag zur Anpassung des Besoldungsgesetzes befinden sich in Erarbeitung und werden im Herbst dieses Jahres dem Landtag in 1. Lesung vorgelegt werden. Unabhängig davon verfolgt die Regierung im Rahmen der Personalstrategie 2025 bis 2028 gezielte Massnahmen, um die Attraktivität der Landesverwaltung als Arbeitgeberin weiter zu stärken. Das war eine weitere Frage von Ihnen. Im Fokus stehen insbesondere der Ausbau flexibler und moderner Arbeitsbedingungen, die gezielte Förderung und Entwicklung der Mitarbeitenden sowie die Stärkung der Arbeitgebermarke «Liechtensteinische Landesverwaltung». Zur Abfederung des sich abzeichnenden Personalmangels infolge der Pensionierungswelle setzt die Regierung auf eine vorausschauende Personalplanung, verstärkte Rekrutierung, den Ausbau interner Potenziale sowie die Förderung der Mitarbeitendenbindung. Konkret wird beispielsweise auf die systematische Identifikation von Schlüsselpersonen sowie hochpotenzialem Nachwuchs auf Personenebene gesetzt. Zudem wird der systematische Aufbau von Wissensmanagementinfrastrukturen vorangetrieben, um kritisches Organisationswissen von einzelnen Personen zu entkoppeln und zu sichern. Insgesamt zielt die Strategie darauf ab, die Landesverwaltung frühzeitig auf die demografischen und arbeitsmarktlichen Herausforderungen auszurichten und ihre Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeberin nachhaltig zu sichern. Bei Ihrer weiteren Frage ging es um das Amt für Justiz und um die Zunahme der Fälle bei der VBK. Zuerst zur Zunahme der Fälle beim Amt für Justiz: Grund für die markante Zunahme von Fällen beim Amt für Justiz und in weiterer Folge bei der VBK sind unter anderem Fälle betreffend die amtlichen Auflösungs- und Liquidationsverfahren aufgrund der konsequenten Umsetzung der Russland-OFAC-Sanktionen und die Demissionierung von Organen, Stiftungen, Anstalten und Aktiengesellschaften. Zur Frage, wie Verfahren des Amts für Justiz ausgehen: In 73 Fällen, die im Zeitraum von Januar bis Dezember 2025 aufgrund einer Beschwerde gegen eine Verfügung des AJU an die VBK gelangten, wurde Folge beziehungsweise teilweise Folge gegeben. Davon betrafen 66 Fälle amtliche Auflösungs- und Liquidationsverfahren. Sieben Fälle betrafen andere Sachverhalte. Diese Fallzahlen betreffen den Zeitraum des Rechenschaftsberichts 2025, sprich, die Fälle wurden im Jahr 2025 entschieden. Per 31. Mai 2026 wurden 33 Fälle aus dem Jahr 2025 wegen amtlicher Auflösung und Liquidation entschieden, welchen Folge beziehungsweise teilweise Folge geleistet wurden. Zum Ausgang generell: In 71 Beschwerdeverfahren wurde der Beschwerde Folge gegeben, in 53 Beschwerdeverfahren wurde der Beschwerde keine Folge gegeben. In fünf Beschwerdeverfahren wurde der Beschwerde teilweise Folge gegeben und fünf Fälle wurden zur Neuverhandlung an die Vorinstanz zurückgeleitet. Somit komme ich gerne zu den Fragen des Abg. Johannes Kaiser. Zu Frage 1, «Mut zum Wandel»: Gerne nehme ich hier beispielhaft, Sie haben nach 1 bis 3 Projekten gefragt; ich nehme jetzt die goldene Mitte von zwei - zuerst die KI-Strategie: Die KI-Strategie der Liechtensteinischen Landesverwaltung konkretisiert den im Regierungsprogramm formulierten «Mut zum Wandel», indem sie den Einsatz von künstlicher Intelligenz als zentrales Instrument zur Modernisierung der Verwaltung definiert. Ziel dabei ist es, eine leistungsfähige, anpassungsfähige und bürgernahe Verwaltung zu schaffen, die sich aktiv an technologische und gesellschaftliche Entwicklungen anpasst. So sollen durch den gezielten Einsatz von KI die Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet und die Qualität der staatlichen Dienstleistungen verbessert werden. Konkret bedeutet dies unter anderem: schnellere Bearbeitungszeiten für Anträge, kürzere Wartezeiten sowie eine bessere und womöglich sogar rund um die Uhr verfügbare Information für die Bevölkerung. Die Strategie verfolgt dabei ausdrücklich das Ziel, Effizienzsteigerungen und Innovation miteinander zu verbinden, um die Weiterentwicklung der Verwaltung systematisch voranzutreiben. Gleichzeitig beschränkt sich der Wandel nicht nur auf technologische Aspekte, sondern umfasst auch organisatorische und kulturelle Dimensionen. Der Mensch bleibt im Mittelpunkt.Das weitere Thema, das ich ausgewählt habe, ist die Sicherheitsstrategie: Die sicherheitspolitische Strategie Liechtensteins konkretisiert den im Regierungsprogramm formulierten Mut zum Wandel, indem sie auf die veränderten geopolitischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mit einer grundlegenden Neuausrichtung der Sicherheitsarchitektur reagiert. Angesichts zunehmender Unsicherheit, neuer Bedrohungsformen und globaler Umbrüche verfolgt die Regierung einen integrierten Ansatz, der Sicherheit als gemeinsame Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft definiert. Der Mut zum Wandel zeigt sich dabei insbesondere in der Abkehr von einem traditionellen Sicherheitsverständnis hin zu einem ganzheitlichen Konzept der Resilienz, das heisst der Widerstandsfähigkeit. Die Strategie berücksichtigt, dass Bedrohungen heute vielfältiger, weniger vorhersehbar und potenziell folgenreicher sind und setzt deshalb verstärkt auf Vorsorge, Krisenfähigkeit und Anpassungsfähigkeit. Gleichzeitig umfasst sie mehrere Handlungsfelder, strategische Ziele und konkrete Massnahmen, etwa zur Stärkung der Krisenorganisation, zum Schutz kritischer Infrastrukturen oder zur Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit.Dann folgen die Fragen zur IWF-Mitgliedschaft. Zuerst die Fragen zu den sogenannten Artikel-4-Konsultationen, welche Liechtenstein nun bereits zum zweiten Mal erfolgreich durchlaufen konnte: Diese Konsultationen gibt es zu allen IWF-Mitgliedsländern. Sie dienen der vertieften Analyse und Diskussion der nationalen und globalen Wirtschaftslage und helfen den IWF-Mitgliedsländern die Stabilität ihrer Volkswirtschaften zu erhalten und wo nötig zu erhöhen. Die Berichte sind für Liechtenstein wertvoll, einerseits auch extern als sichtbare Bestätigung des Erfolgs unserer Volkswirtschaft und unseres Finanzplatzes und der Sicherheit, dass wir diesen Weg auch weiterverfolgen können. Aber andererseits, vor allem auch als Hilfe für uns, um diesen Erfolg eben weiter zu erhalten. Wie in anderen Staaten werden dabei auch in Liechtenstein verschiedene Behörden, Verbände, Forschungsinstitutionen und private Akteure in die Konsultation eingebunden, um ein möglichst breites Verständnis zu erlangen. Damit die Konsultationen effizient verlaufen können, werden sie gut vorbereitet. Die Koordination obliegt insbesondere einer Mitarbeiterin in meinem Ministerium für Präsidiales und Finanzen sowie dem zuständigen Mitarbeiter in der Stabsstelle Finanzstabilität der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Weiter sind auch andere Stellen involviert, beispielsweise das Amt für Finanzen oder das Amt für Statistik. Es wird bei solchen Aufgaben keine Statistik erstellt, wie viele Arbeitsstunden diese in Anspruch nimmt, abgesehen von der erwähnten Stelle bei mir im Ministerium für Präsidiales und Finanzen kann der Aufwand in allen weiteren Stellen mit den bestehenden Ressourcen bewältigt werden. Unseres Wissens gilt dasselbe auch für die teilnehmenden Verbände und Privatunternehmen.Wir kennen solche Konsultationen zudem aus anderen internationalen Gremien oder von internationalen Ratingagenturen und können daher effizient arbeiten. Zudem möchte ich noch darauf hinweisen, dass der IWF auf Anraten der Regierung beschlossen hat, diese Konsultationen in Liechtenstein zukünftig nur noch alle 24 Monate statt, wie bei anderen Ländern, alle 12 Monate durchzuführen. Dieser international seltene Schritt ist eine Anerkennung unserer Stabilität und wird uns dabei helfen, den Ressourcenaufwand deutlich zu verringern, während der gute Dialog mit dem IWF weiter bestehen bleiben kann. Die nächste Frage betraf die Kosten für die IWF-Treffen. Zur Teilnahme an den hochrangigen Treffen des IWF fallen die auf Dienstreisen üblichen Kosten für Reisen an, wie beispielsweise die Kosten für die Flüge und etwaige Übernachtungen, mit Ausnahme der Übernachtungen bei den Delegationsmitgliedern bei der liechtensteinischen Residenz in Washington. Die Kosten sind ein Teil der jährlichen Kosten der IWF-Mitgliedschaft von rund CHF 0.5 Mio. und hier möchte ich gerne berichtigen: Sie haben versehentlich CHF 0.25 Mio. genannt. Wir haben jedoch immer überall CHF 0.5 Mio ausgewiesen. Diese Kosten wurden dem Landtag vorgelegt und vom Landtag bewilligt. In diesem Betrag enthalten sind noch weitere Punkte, insbesondere auch die zwei Stellen, welche beim Ministerium für Präsidiales und Finanzen und beim Amt für Statistik geschaffen wurden, wobei es diese Stelle beim Amt für Statistik sowieso gebraucht hätte, da die statistischen Daten nötig sind für sehr viele andere Bereiche, auf die wir schon lange eigentlich gewartet haben. Nach den Erfahrungen im ersten Jahr der IWF-Mitgliedschaft ist die Regierung der Auffassung, dass die jährlichen Kosten für die IWF-Mitgliedschaft in diesem Rahmen von maximal CHF 500'000 liegen werden und nicht darüber hinausgehen. Die Teilnahme an den IWF-Treffen wird nicht nur im engen IWF-Kontext genutzt, sondern bietet eine kompakte Plattform für bilaterale Gespräche mit Finanzministerinnen und Finanzministern von wichtigen Partnerländern und weiteren internationalen Organisationen. Beispielsweise wurden die Reisen auch genutzt, um ohne weitere Reisetätigkeit eine Reihe von bilateralen Gesprächen im Zusammenhang mit der Aussenwirtschaftspolitik, etwa Freihandelsabkommen oder Doppelbesteuerungsabkommen, zu führen. Die Kosten lassen sich somit nicht nur dem IWF zurechnen. Ihre nächste Frage, wie die hinterlegte Quote angelegt ist: Über die Quoten beteiligen sich alle IWF-Mitglieder an der Kreditvergabekapazität des IWF, damit der IWF sein Mandat zur Wahrung der globalen Währungs- und Finanzstabilität erfüllen kann und Länder in Notsituationen unterstützen kann. Bei der Quote handelt es sich um eine Einlage, welche von uns in das Verwaltungsvermögen der Landesbilanz verschoben wurde, das heisst vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen. Zur Vermeidung von Missverständnissen, es handelt sich also nicht um die Finanzanlagen des Landes und wir sprechen daher auch nicht über eine Vermögensverwaltung oder über Anlegen, es geht hier um Reservepolitik. Diese dient der Liquiditätssicherung und der Krisenresilienz, nicht der Renditemaximierung. Die Liechtensteins Quote beim IWF ist auf die sogenannte Reserveposition und die Lokalwährungsposition aufgeteilt. Die Reserveposition ist beim IWF selbst hinterlegt, die Lokalwährungsposition bei der Schweizerischen Nationalbank. «Wie sieht der Währungskorb aus?», lautet die nächste Frage. Sie beziehen sich hier wahrscheinlich auf den sogenannten SZR-Währungskorb. Sonderziehungsrechte, also sogenannte SZR, sind ein vom IWF geschaffenes Reserveguthaben und können als die Recheneinheit des IWF verstanden werden. Sie basieren auf einem Währungskorb mit verschiedenen Anteilen der fünf weltweit meistverwendeten Währungen, konkret in absteigender Reihenfolge nach dem Anteil im SZR-Währungskorb: US-Dollar, Euro, chinesischer Renminbi, japanischer Yen und britisches Pfund Sterling.Zur nächsten Frage, wie sich die einzelnen Währungen im Entwicklungsjahr entwickelt haben. Im Jahr 2025 verhielten sich die Wechselkurse im Jahresmittel gegenüber dem Schweizer Franken wie folgt: US-Dollar 0,83, Euro 0,94, Renminbi 11,55, Yen 0,56, Pfund 1,09. Wie sich der Zins entwickelt hat, war die nächste Frage. Der SZR-Zinssatz ist ein Marktzinssatz und wird wöchentlich berechnet. Im Durchschnitt der Periode von Januar bis Dezember 2025 betrug der SZR-Zinssatz rund 3 Prozent. «Wie lautet der aktuelle Zins?», ist die nächste Frage. In der aktuellen Woche vom 8. bis 14. Juni 2026 beträgt der SZR-Zinssatz 2,78 Prozent, wie auch öffentlich auf der Webseite des IWF einsehbar ist. In Ihrer nächsten Frage ging es um das Rezessionsrating. Tatsächlich hat der IWF im World Economic Outlook vom April in seiner Einschätzung der nationalen und globalen Wirtschaftslage eine sehr herausfordernde Lage für Liechtenstein generell festgestellt und für Liechtenstein in diesem Jahr daher ein leicht real sinkendes Wirtschaftswachstum von 0,4 Prozent prognostiziert. Liechtenstein ist dabei nicht das einzige Land mit einer negativen Wachstumsprognose. Noch einen Monat davor, prognostizierte der IWF Liechtenstein zudem ein stagnierendes Wachstum von real 0,0 Prozent im Artikel-IV-Bericht zu Liechtenstein.Der Grund für diese leichte Abstufung im April 2026 war der Ausbruch des Kriegs im Iran, welcher negative Auswirkungen für die Weltwirtschaft und damit auch für unsere exportorientierte Volkswirtschaft hat. Damit hat der IWF einmal mehr festgestellt, wie stark die Konjunktur von Liechtensteins exportorientierter Volkswirtschaft von der Weltwirtschaft abhängt. Da es sich dabei um eine konjunkturelle und nicht um eine strukturelle Entwicklung handelt, wurden keine entsprechenden Empfehlungen im Zusammenhang mit dem aktuell schwachen Wachstum ausgesprochen. Gleichzeitig schätzt der IWF die strukturellen Voraussetzungen unseres Landes als positiv ein und prognostiziert deshalb bereits nächstes Jahr wieder ein positives reales BIP-Wachstum und mittelfristig ein Wachstumspotenzial von 1,5 Prozent.Ihre nächste Frage zur GloBE-Mindeststeuer: Sie fragen, wie hoch diese allfälligen Mehreinnahmen für das Land sind. Die Steuererklärungen hierfür sind Mitte Jahr einzureichen. Aktuell sind erst vier Steuererklärungen eingegangen, weil die Fristen noch nicht abgelaufen sind und die daraus resultierenden Mehreinnahmen betragen derzeit null. Dabei handelt es sich um kleinere Unternehmen, die rein den «De-minimis Safe Harbour» in Anspruch genommen haben. Diese Regel, «De-minimis-Safe-Harbour», dient Unternehmen mit geringen Umsätzen und Gewinnen dazu, keine aufwendige Mindeststeuerberechnung vornehmen zu müssen und stellt somit eine Erleichterung dar. Ein konkretes Bild über die Höhe der Mehreinnahmen aus der nationalen Ergänzungssteuer kann somit erst nach Ablauf der Einreichefrist Mitte Jahr gegeben werden.
Zur Frage, wie hoch diese Mehreinnahmen für die Gemeinden wären: Die Einnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung werden nach dem gleichen Verteilschlüssel wie die Ertragssteuern den Gemeinden zugewiesen. Das bedeutet, dass sie von der Ertragssteuer, soweit diese die Höhe der Mindestertragssteuer von CHF 1'800 überschreitet, sowie von der nationalen Ergänzungssteuer jener Gemeinden, in der die juristischen Personen ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte haben, einen Anteil von 25 Prozent erhalten. Des Weiteren wird der Anteil einer einzelnen Gemeinde auf 25 Prozent der Summe aller Gemeindeanteile beschränkt. Das ist in Art. 74 des Steuergesetzes und für die nationale Ergänzungssteuer in Art. 10 des Gesetzes über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen festgehalten. Ihre nächste Frage: «Welche Gemeinden profitieren von diesen Mehreinnahmen?» Jene Gemeinden, in denen Einheiten grosser Unternehmensgruppen ansässig, das heisst niedergelassen sind. Eine konkrete Annahme, welche Gemeinden profitieren, kann erst nach Eingang der Steuererklärungen der relevanten Unternehmen gemacht werden. Die nächste Frage: In welcher Form kommen diese allfälligen Mehreinnahmen bei den Gemeinden an? Die Gemeinden erhalten die Anteile an der Ertragssteuer sowie der Ergänzungssteuer gemäss Art. 74 des Steuergesetzes. Die Gemeindeanteile werden im Rahmen des Abschlusses für die Landesrechnung von der Steuerverwaltung bestimmt und den Gemeinden vom Amt für Finanzen zugewiesen. Die nächste Frage zu Kirche und Staat, wie die aktuelle Situation ist und wie es mit der Auflösung der Sedisvakanz weitergeht. Bei dieser Thematik handelt es sich um einen rein innerkirchlichen Prozess, in welchem die Regierung nicht eingebunden ist. Sie fragen auch, was hinter den Kulissen zwischen Liechtenstein und Rom läuft. Hier muss ich Sie auf die erste Frage verweisen.Dann zum Amt für Informatik und die Frage nach der konsequenten Umsetzung der digitalen Transformation. Das Thema war die Nachhaltigkeit. Was wird unter «nachhaltig» subsummiert bei der Transformation? Zuerst möchte ich berichtigen: Die Kosten steigen nicht exponentiell, aber sie steigen. Im Rahmen der IT-Strategie 2025 bis 2028 wird unter einer nachhaltig digitalen Transformation eine langfristig ausgerichtete, wirtschaftlich tragfähig und organisatorisch verankerte Digitalisierung der Landesverwaltung verstanden. Ziel ist es, nicht primär kurzfristige Einzelmassnahmen umzusetzen, sondern eine dauerhafte Integration digitaler Lösungen in die bestehenden Prozesse und Strukturen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere den Aufbau standardisierter und skalierbarer Plattformen, die Reduktion von Insellösungen, die Stärkung einer konsistenten Datenbasis für evidenzbasierte Entscheidungen sowie die Etablierung klarer Governance und Betriebsprozesse. Gleichzeitig wird ein hoher Stellenwert auf die Einhaltung von Informations-, Sicherheit- und regulatorischen Vorgaben gelegt. Die Kostenentwicklung im Zuge dieser Transformation ist differenziert zu betrachten. Kurzfristig entstehen zusätzliche Investitionen, insbesondere durch den Aufbau zentraler Plattformen, die Migration bestehender Systeme sowie die Einführung neuer Technologien. Mittelfristig wird jedoch eine Stabilisierung der Kosten angestrebt. Diese ergibt sich aus Effizienzgewinnen, der Reduktion redundanter Lösungen sowie einer stärkeren Standardisierung im Betrieb. Eine exponentielle Kostenentwicklung ist nicht gegeben und sicher nicht vorgesehen. Vielmehr erfolgt die Steuerung der IT-Ausgaben gezielt entlang strategischer Prioritäten mit dem Ziel einer nachhaltigen und planbaren Entwicklung.Ihre letzte Frage: Wie wird die Kostenentwicklung sein? Was ist im Budget 2027 zu erwarten? Für die weitere Planung, insbesondere im Hinblick auf das Budget 2027, wird von einer moderaten Weiterentwicklung des IT-Budgets ausgegangen. Der Fokus verschiebt sich dabei von initialen Investitionen hin zu Betrieb, Skalierung und Nutzenrealisierung bereits eingeführter Lösungen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Hardware- und Infrastrukturkosten für Softwareanbieter massiv in die Höhe gegangen sind. Die geopolitischen Spannungen und die Investitionen in KI führen zu gestiegenen Betriebskosten. Die Hardwarepreise sind gestiegen und steigen weiter. Die Anbieter erhöhen die Preise für Software-Lizenzen sowie die laufenden Software-Wartungskosten für die Endkunden teils drastisch. Damit die Betriebskosten nicht explodieren, muss nicht nur eine konsequente Priorisierung der Investitionen, sondern auch ein Verzicht auf einzelne Investitionen umgesetzt werden. Nur so können die Budgetvorgaben eingehalten und die vorhandenen Mittel effizient eingesetzt werden. Dies setzt die Regierung um. Insgesamt ist somit keine sprunghafte Kostensteigerung zu erwarten, sondern eine kontrollierte Weiterentwicklung im Rahmen der strategischen Zielsetzung der Landesverwaltung.Ich komme gerne zu den Fragen des Abg. Stefan Öhri. Sie haben gefragt: «Nach welchen Kriterien wird das umfangreiche Portfolio des Amtes für Informatik bewirtschaftet?» Die Projekte in der Mittelfristplanung werden nach klar definierten Kriterien beurteilt, mit dem Ziel, eine nachhaltige Priorisierung der Umsetzung sicherzustellen. Massgebend sind in erster Linie die verfügbaren personellen Kapazitäten sowohl im Amt für Informatik als auch in den beteiligten Amtsstellen. Nur wenn die notwendigen Ressourcen vorhanden sind, werden Projekte weiter priorisiert.In diesem Schritt fliessen mehrere Faktoren ein. Erstens, die fachliche Priorität aus Sicht der jeweiligen Amtsstelle; dann das konkrete Geschäftsziel des Vorhabens, also ob ein neuer Service geschaffen, ein bestehender digitalisiert oder eine technische Notwendigkeit adressiert wird; dann die allfällige gesetzliche Verpflichtung und deren Fristen; dann die Anzahl der betroffenen natürlichen und juristischen Personen; sodann die erwartete Nutzungshäufigkeit sowie noch mögliche Veränderungen beim Personaleinsatz, insbesondere im Hinblick auf Effizienzgewinne und Einsparpotentiale. Nach Freigabe durch das Steuerungsgremium der Mittelfristplanung werden die Projekte in den regulären Budgetprozess der Amtsstellen überführt. Dort erfolgt eine zusätzliche finanzielle Bewertung, auf deren Basis die Vorhaben endgültig priorisiert freigegeben oder gegebenenfalls zurückgestellt werden.Ihre nächste Frage: «Was sind die drei wichtigsten messbaren Entlastungen für Bevölkerung, Unternehmen und die Verwaltung?» Die wichtigsten messbaren Entlastungen ergeben sich aus abgeschlossenen Projekten, die zentrale Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert, Prozesse vereinfacht und die Zusammenarbeit nachhaltig verbessert haben. Ich habe je ein Beispiel aus Verwaltung, Wirtschaft und Unternehmen herausgepickt. Bei der Verwaltung, ein Beispiel, nenne ich die erfolgreiche Weiterentwicklung und Ablösung zentraler Register im Projekt «Zentrale Stammdaten (ZSD)». Hier wurde eine grundlegende technische Basis geschaffen. Das Projekt ermöglicht eine konsistente und zukunftsfähige Bewirtschaftung von Unternehmens- und Sachstammdaten über mehrere Amtsstellen hinweg. Dadurch werden Doppelspurigkeiten reduziert sowie die Datenqualität und die Effizienz administrativer Prozesse nachhaltig verbessert. Ein Beispiel aus der Wirtschaft, denn für die Wirtschaft ergeben sich Entlastungen in verschiedenen Bereichen. Mit der Einführung der elektronischen Steuerveranlagung für juristische Personen (e-Veranlagung) wurde ein zentraler administrativer Prozess vollständig digitalisiert. Unternehmen können ihre Steuererklärungen durchgängig elektronisch einreichen, wodurch Medienbrüche entfallen und die Bearbeitung sowohl für die Wirtschaft, das heisst für die Unternehmen, als auch für die Verwaltung erheblich beschleunigt und vereinfacht wird. Ein Beispiel für die Bevölkerung: Die Einführung des neuen Reisepasses. Sie führt zu einer spürbaren Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, da die Reisepässe direkt bei der Antragstellung ausgestellt und sofort mitgenommen werden können, wodurch zusätzliche Wege und Wartezeiten entfallen. Gleichzeitig erhöhen verbesserte Sicherheitsmerkmale sowie international standardisierte Angaben die Nutzbarkeit im Ausland und reduzieren potenzielle Probleme bei Reisen. Ergänzend schafft das Baby Enrollment eine weitere Entlastung, indem die Erfassung von Kleinkindern unter zwei Jahren für Ausweisdokumente neu bequem von zu Hause aus durchgeführt werden kann, was persönliche Vorsprachen beim Ausländer- und beim Passamt oder bei anderen reduziert.Ihre nächste Frage: Dabei ging es um kritische Auswirkungen bei den zehn verzögerten Projekten. Die Verschiebung der Projekte führt zu Auswirkungen, aber nicht in diesem Sinne in einem absolut kritischen Bereich, da es sich grösstenteils um amtsinterne Optimierungs- beziehungsweise Digitalisierungsvorhaben handelt. Signifikante Verschiebungen ergeben sich im Amt für Kultur und im Amt für Strassenverkehr, konkret bei den Projekten Akku 7, wo es um Onlinezahlung und Webshop geht, und ASV 1, CARI-Rechnung, von der ich vorhin bereits gesprochen habe. Bei der Verschiebung im Amt für Kultur besteht eine Abhängigkeit zum Vorhaben «Digitales Langzeitarchiv». Erst wenn dieses abgeschlossen ist, kann eine Onlinezahlung angeboten werden. Das Projekt beim Amt für Strassenverkehr wurde seitens des Amts für Informatik bewusst zurückgestellt, da bankenseitig das Angebot nicht vorhanden ist. Eine weitere Prüfung ist im Laufe dieses Jahres geplant.Zu den Fragen des Abg. Kaufmann: Dabei geht es um die Vermögens- und Erwerbssteuer und um den Kinderabzug. Im Jahr 2019 wurde der Kinderabzug von CHF 6'000 auf CHF 9'000, somit um 30 Prozent erhöht. Die Erhöhung ging damals weit über den Ausgleich der Teuerung hinaus, die lediglich bei 1,9 Prozent gewesen wäre. Im Jahr 2024 wurde der Kinderabzug nochmals erhöht auf CHF 12'700, auch zum Ausgleich der kalten Progression. Zudem wurden auch die anderen Abzüge entsprechend erhöht. Für ein Kind in Ausbildung können total CHF 27'900 Pauschalabzüge geltend gemacht werden. Der Erhöhung der Lebenshaltungskosten wird jeweils durch den Ausgleich der kalten Progression Rechnung getragen. Zu erwähnen ist, dass die Steuerbelastung des Mittelstandes aufgrund der verschiedenen Abzüge und des Tarifs in Liechtenstein, sicher nicht einfach ist, jedoch im Vergleich zu anderen Staaten, auch zu unseren Nachbarn, moderat ist. So beträgt etwa die Steuerbelastung einer Familie mit zwei Kindern bei einem Bruttoerwerb von CHF 150'000 im Jahr 2,7 Prozent des Bruttoerwerbs. Die Regierung hat derzeit keine Erhöhung des Kinderabzugs geplant. In Ihrer zweiten Frage ging es um die Landessteuerkommission und die Beschwerdefälle. Von den erwähnten 46 Verfahren betreffen 24 Verfahren Bussen wegen Nichteinreichung von Steuererklärungen beziehungsweise Mehrwertsteuerabrechnungen. 22 Verfahren betreffen Veranlagungen im Bereich juristische Personen, natürliche Personen und Grundstückgewinnsteuer. In 21 dieser 22 Verfahren wurden die Entscheide der Steuerverwaltung durch die Landessteuerkommission beziehungsweise durch den VGH bestätigt. Die Regierung erachtet die Anzahl der Verfahren im Verhältnis zum Gesamtvolumen der Veranlagungen beziehungsweise der Steuerpflichtigen keineswegs als hoch. Den 22 Fällen stehen fast 50'000 Veranlagungen gegenüber. Besten Dank.Somit komme ich zu den Fragen des Abg. Thomas Rehak. «Vergabeverfahren, IT-Projekte» lautete die erste Frage. Also bei den insgesamt 13 Vergaben haben bei 5 Verfahren überhaupt Unternehmen aus Liechtenstein mitgemacht und zweimal wurden bei den fünf Verfahren Zuschläge nach Liechtenstein vergeben. Die anderen sind ins Ausland vergeben worden. Dann komme ich zur zweiten Frage, zur Beratungs- und Beschwerdestelle. Die Beratungs- und Beschwerdestelle hat primär eine Triage-Funktion, bei der die Amtsstellen, das heisst die Abteilungs- oder Amtsstellenleitungen, oder das jeweils zuständige Ministerium über Sachverhalte informiert oder Anfragen weiterleitet werden. In der Regel werden diese Anfragen von der angefragten Stelle weiterbearbeitet. Einfache Anfragen und Routineangelegenheiten werden von der Beratungs- und Beschwerdekommission direkt beantwortet, wie beispielsweise die Fristen bei einer formellen Beschwerde inklusive der Hinweise auf Rechtsmittelbelehrungen. Weitergehende persönliche Beratungen sind, wie im Rechenschaftsbericht aufgeführt, Sache der zuständigen Ministerien oder Amtsstellen. Protokollarbeschwerden werden nicht von der Beratungs- und Beschwerdestelle entgegengenommen. Da die Regierungskanzlei in die Beratungs- und Beschwerdestelle integriert ist, ist sie ist oft Anlaufstelle für allgemeine Auskünfte. Die Übergänge sind fliessend und aufgrund der Vielfalt der Anfragen ist eine statistische Erfassung wenig aussagekräftig. Oft stellt es sich auch heraus, dass es sich bei den Beschwerden oder Anfragen um laufende Verfahren handelt, in denen die Beratungs- und Beschwerdekommission überhaupt keine Rolle hat. Ich glaube, das Thema Nationalität war eher eine Anmerkung. Habe ich das richtig verstanden? Ok, dann habe ich Ihre Fragen beantwortet. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Damit haben wir den Bereich dieses Ministeriums abgeschlossen und kommen nun zum Bericht des Ministeriums für Äusseres, Umwelt und Kultur auf den Seiten 125 bis 214. Gibt es hierzu Wortmeldungen?Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich habe ein paar Fragen, die ich der Frau Regierungschefin-Stellvertreterin Monauni schon zugeschickt habe. Auf der Seite 155 geht es um die Oberflächengewässer. Hier wurden im Berichtsjahr Proben entnommen im Binnenkanal und da wurden zwei Pestizide festgestellt: Das eine war über dem Grenzwert und beim anderen gibt es keinen Grenzwert. Aber wenn man etwas googelt, dann findet man gleich, dass es eines der grössten Insektide ist, die vorhanden sind, und meine Frage an die Regierung ist: Kennt man die Quelle der Pestizide, der Verunreinigung im Binnenkanal und was wird dagegen unternommen?
Und dann auf der Seite 156 geht es ganz rechts unten um die Bergbahnen Malbun AG und die Wasserentnahme für die künstliche Beschneiung. Im letzten Jahr waren es 80'000 m³ Wasser, die für die Beschneiung gebraucht wurden. Wenn man nachschaut, bei der Projektannahme dazumal ging man von 17’000 m³ aus. 2022/23 waren es 58'000 m³. Letztes Jahr waren es 65'000 m³, also wir haben schon eine markante Steigerung von 2022/23 bis zur letzten Saison und meine Frage ist: Wie viel kann noch gesteigert werden, bis wir ans Limit der Restwassermengen im Malbunbach respektive bei der Trinkwasserversorgung von Malbun angelangt sind? Denn ein Teil wird ja aus dem Trinkwasserreservoir entnommen für die Beschneiung.Dann, auf der Seite 157 geht es um die Abwasserreinigungsanlage in Bendern: Die Anlage zur Trocknung des Klärschlamms ist veraltet und wurde abgebrochen oder wird abgebrochen. Jetzt wird der entwässerte Klärschlamm nach Altenrhein gebracht in die Abwasserreinigungsanlage dort und wird dort getrocknet. Meine Frage ist: Wo geht dann der getrocknete Klärschlamm hin? Korrekterweise sollte er wieder zurück nach Liechtenstein kommen und bei uns deponiert werden, aber ich vermute einmal, dass er irgendwo verbrannt wird oder deponiert wird. Meine Frage ist, wo er denn hingeht. Denn es scheint mir, dass der Klärschlamm ein bisschen in der Gegend herumgefahren wird.Und in Bezug auf die vierte Reinigungsstufe bei der Abwasserreinigungsanlage: Ich kann mich erinnern, vor mehr als zehn Jahren habe ich hier drinnen auch schon einmal gefragt, wann endlich die vierte Reinigungsstufe kommen wird. Jetzt heisst es: 2026 soll es in der Gewässerschutzverordnung festgelegt werden. Ich hoffe, dass da dann auch konkrete Schritte unternommen werden, dass die vierte Reinigungsstufe endlich einmal umgesetzt wird.Die andere Frage hat sich fast schon erübrigt. Auf Seite 161 geht es um die PFAS-Belastung. Die Regierung hat, glaube ich, gestern beziehungsweise heute in der Zeitung über das ausgearbeitet Konzept und die vorgesehenen Massnahmen informiert. Auch schon hier vielen Dank, dass da reagiert worden ist.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Ich habe vier kurze Fragen, zu denen ich einfach gerne ein Update zum aktuellen Stand hätte. Auf Seite 127 ist das Pilotprojekt «Klimawirksame Landwirtschaft» erwähnt. Dieses Projekt ist eine konkrete Umsetzungsmassnahme aus dem Agrarpolitischen Bericht 2022 im Bereich Fütterung oder Pflanzenbau. Hier hätte ich gerne gewusst, ob es erste Ergebnisse gibt und wie weiter. Und das zweite ist die Wassernutzung, wie soeben vom stv. Abg. Patrick Risch angesprochen. Auf Seite 156 ist das erwähnt und da geht es um das Konzept der Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen. Das wurde weiterentwickelt und es wurden Sondierbohrungen für das Pilotprojekt im Vaduzer Riet durchgeführt. Das ist auch eine APB-Massnahme, und hier hätte ich auch gerne gewusst: Gibt es ein Update und Ergebnisse, wie jetzt da weitergemacht wird mit diesem Bewässerungsprojekt?Der stv. Abg. Risch hat es angesprochen, der steigende Bedarf an Grundwasser ist erwähnt unter diesem Thema. Das Trinkwasser, Brauchwasser und die Bewässerung sind essenziell, und da wird eben dieser Grundwasserleiter in der Talebene genau geprüft. Es stört mich auch, dass wir für die Beschneiung in Malbun Trinkwasser brauchen, aber das ist natürlich auch dem geschuldet, dass wir keinen Speichersee haben, wo sich natürliches Wasser ansammeln könnte. Von dem her werden wir schauen, wie sich das weiterentwickeln wird.Dann zur Seite 167: Da wird der Aktionsplan Biodiversität angesprochen. Da wurden jetzt die Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung identifiziert und hier möchte ich gerne wissen, was jetzt mit diesen Erkenntnissen passiert.Dann komme ich noch auf die Seite 213. Hier geht es um die Kommission zur Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte. Das ist ja diese Kommission, die jetzt nach der Stiftung Agrarmarketing im Einsatz ist. Jetzt steht hier, dass acht Projekte gefördert wurden und ich hätte gerne gewusst, wie die Erfahrungsberichte sind zum Stand der Arbeiten in dieser Kommission. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Roger Schädler
Vielen Dank für das Wort. Auch ich möchte mich bei der Regierung für diesen ausführlichen Bericht bedanken. Zum vorliegenden Ministerium für Äusseres Umwelt und Kultur hätte ich folgende Fragen, zu Beginn auf der Seite 148: Da wird die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit erwähnt und die Subventionen, insbesondere an den LED, bekannt gegeben. Das sind ca. CHF 16,3 Mio. Daneben gibt es aber auch noch direkte Beiträge, multilaterale Beiträge und auch die Beiträge für den Wiederaufbau der Ukraine. Da hat sich mir die Frage gestellt, wie denn das Controlling funktioniert, damit sich auch keine Doppelspurigkeiten ergeben, denn ein beträchtlicher Teil wir ja für den LED aufgewendet. Der LED erhält ja einerseits Beiträge und es werden auch direkte Subventionen bezahlt. Dann zum Amt für Umwelt auf der Seite 152 - das hat meine Vorrednerin bereits aufgegriffen: die biodiversitätsschädigenden Subventionen. Auch da würde mich interessieren, wie es nun weitergeht und insbesondere auch, nach welchen Kriterien die Regierung das weitere Vorgehen beurteilt. Wo legen Sie da die Kriterien fest und wie wird der Landtag hier über das weitere Vorgehen wieder informiert? Auf Seite 156 geht es um das Thema Trinkwasser, das bereits angesprochen wurde. Ich bin dabei auch auf den, ich möchte nicht sagen «Problem», aber doch hohen Wasserverbrauch bei der Beschneiung gestossen, insbesondere auf den Verbrauch von Trinkwasser. Wie wir wissen, ist Trinkwasser ein wichtiges Gut. Deshalb stellt sich für mich die Frage, ob es insbesondere für die Beschneiung nicht sinnvoll wäre, das Projekt eines Stausees oder einer Wasseraufbereitung ausserhalb des Trinkwassers weiterzuverfolgen Ich denke, das sind wir dem Trinkwasser und der Bevölkerung schuldig. Ein weiterer Punkt betrifft die Schutzzone S2. Hier wird die Quellwasserfassung «I da Rieter» aufgeführt. Da wird der Melkstandplatz versetzt und auch die Strasse muss asphaltiert werden. Hierzu würde mich interessieren, wer die Kosten für diese Asphaltierung der Strasse trägt und welche Auswirkungen das allenfalls auf weitere Gewässerschutzzonen S2 im Land haben könnte. Die letzte Frage betrifft den Schutzwald. Auf den Seiten 163 und 164 führt die Regierung aus, dass erste Erfahrungen mit der Wildhut und mit den Intensivbejagungsgebieten gesammelt wurden. Und mich würde interessieren, wie die Regierung diese ersten Erfahrungen beurteilt und welche konkreten Erkenntnisse und allenfalls Anpassungen auch geplant sind, insbesondere hinsichtlich der Intensivbejagungsgebiete und der Wildhut. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop
Besten Dank, Herr Präsident. Ich danke ebenfalls, wie meine Vorredner für diesen Rechenschaftsbericht beziehungsweise allen, die daran mitgearbeitet haben und komme direkt zu meinen vier Fragen im Bereich Kultur und dann anschliessend zum Bereich Äusseres. Welche konkreten Prioritäten wird die neue Kulturstrategie 2025+ setzen und wo sehen sie klare inhaltliche Schwerpunkte gegenüber der heutigen Ausrichtung? Wie stellt die Regierung sicher, dass die bereitgestellten Fördermittel gezielt und wirksam eingesetzt werden, sodass eine nachhaltige Wirkung erzielt wird? Welche konkreten Massnahmen sind vorgesehen, um Kulturangebote noch stärker für breite Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen? Welche Schritte plant die Regierung, um künftig besser zu verhindern, dass kulturelle wertvolle Bausubstanzen verloren gehen? Im Bereich Äusseres bin ich auf die folgenden vier Fragen gestossen: Wo sehen Sie die langfristige strategische Positionierung Liechtensteins im aktuellen geopolitischen Umfeld? Welche konkreten Perspektiven ergeben sich für Liechtenstein aus den laufenden Diskussionen zur Zukunft des europäischen Wirtschaftsraums? Wie wird sichergestellt, dass unsere Wirtschaft gegenüber externen Shops, insbesondere im Zusammenhang mit Handelskonflikten, ausreichend resilient ist? Wo sieht die Regierung künftig die Prioritäten und Schwerpunkte der Aussenpolitik? Liegt der Fokus weiterhin primär auf Europa oder ist eine stärkere globale Differenzierung vorgesehen?Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich habe eine Frage zur Seite 126. Dort spricht man vom Verpflichtungskredit «Wiederaufbau der Ukraine» in der Höhe von CHF 8 Mio. Hierzu hat ja der Landtag damals Wünsche geäussert, insbesondere von unserer Seite, dass man diesen Verpflichtungskredit insbesondere dafür braucht, um Güter bei uns in Liechtenstein zu kaufen und Güter dann zur Verfügung zu stellen, nicht unbedingt finanzielle Mittel. Ich habe hier nichts gefunden, dass man diesem Wunsch irgendwie entsprechen würde. Vielleicht kann die Regierung hierzu etwas sagen. Dann, die Seite 127: Hier geht es um die Rheinaufweitung Schaan-Buchs-Eschen. Ich habe mich gefragt, inwieweit diese Rheinaufweitung mit der Sicherheitsstrategie Liechtensteins vereinbar ist. Ich denke, Kulturland hat doch wieder an Wert gewonnen und hier muss man sich fragen, inwieweit diese Revitalisierung des Rheins mit der Sicherheitsstrategie vereinbar ist. Hierzu bitte ich um Auskunft. Zur Seite 152: Da sind wir dann beim Amt für Umwelt angelangt. Hier habe ich im Rechenschaftsbericht vermisst, dass im Jahr 2025 das Amt für Umwelt einer begleitenden Kontrolle durch die GPK unterstellt war und einen kleinen Absatz dazu hätte ich mir gewünscht, damit das für unsere Nachwelt auch erhalten bleibt, dass man das Amt für Umwelt entsprechend kontrolliert hat und dass es entsprechende Probleme gegeben hat. Auch hier sehe ich wiederum: Von Problemen im Amt für Umwelt liest man nichts in diesem Rechenschaftsbericht und das bildet einfach nicht die Wirklichkeit ab. Zur Seite 164: Da geht es um die Waldverjüngung, Massnahmen zur Verbesserung der Waldverjüngung. Diese gibt es seit dem Jahr 2020. Ich habe mich gefragt, ob hier ein Monitoring besteht oder ob man ein Monitoring aufsetzt, inwieweit diese Waldverjüngungsmassnahmen Wirkung zeigen oder eben zu wenig Wirkung zeigen, dass man hier Klarheit hat. Dann bin ich auf der Seite 165: Hier habe ich doch gestaunt, dass man beim Fürstensteig einen Personenzähler installiert hat. Das habe ich bislang immer übersehen. Seit dem Jahr 2021 werden hier die Personen gezählt, die über den Fürstensteig gehen. Ich habe mich gefragt, was das für einen Sinn ergibt. Warum interessieren uns jetzt diese Zahlen hier? Wofür ist das interessant und wie werden diese Zahlen verarbeitet? Im Berichtsjahr registrierte man 18'470 Personen. Dann die Seite 170, das ist mein Lieblingsthema: Hier geht es nämlich um Käse, und zwar um den sauren Käse, welcher eben nicht mehr sauer ist. Hier steht «Käse sauer», aber die Rezeptur für den sauren Käse kann man in Liechtenstein ja nicht mehr anwenden. Wenn man tatsächlich sauren Käse will, dann muss man nach Vorarlberg fahren. Das ist für uns ein Armutszeugnis. Ich wünsche mir einfach, dass man die Rezeptur wieder zulässt für den sauren Käse und eine Möglichkeit findet, wie man dieses Kulturgut wieder implementieren kann. Wenn Sie hier schauen, auf Guschg werden gerade noch 512 Kilo produziert, auf der Pradamee 464 Kilo, auf der Sücka immerhin 1363 Kilo und in der Valüna 668 Kilo, insgesamt circa 3 Tonnen saurer Käse. Das ist viel zu wenig und es ist eben kein saurer Käse mehr. Dieser Titel ist eben ein Trugschluss. Da würde ich mir wünschen, dass wir hier wieder eine Rezeptur finden, die unserer Kultur entspricht. Dann zur Seite 172: Da sind die beitragsberechtigten Landwirtschaftsbetriebe aufgeführt und hier fällt mir einfach auch auf, dass diese stetig rückläufig sind. Wir haben noch 94 Betriebe, die beitragsberechtigt sind im Jahr 2025. Das kann auch nicht im Interesse unserer Sicherheitsstrategie sein. Wir müssen dafür sorgen, dass wir eine bestimmte Anzahl funktionsfähiger Landwirtschaftsbetriebe in Liechtenstein erhalten. Es kann nicht sein, dass sie jedes Jahr weniger werden. Dann bin ich bei der Seite 178, beim Amt für Kultur: Dort habe ich mit Freude gelesen, dass eine intensive Begleitung stattgefunden hat bei der Restaurierung des Hauses Dorfstrasse 67 in Triesen. Da möchte ich mich auch beim Eigentümer bedanken, welcher diese Restaurierung möglich gemacht hat. Das müssen Sie sich anschauen. Das ist ein sehr gelungenes Projekt und ich würde mir wünschen, dass man im Triesner Oberdorf in diesem Stil weitermachen kann. Dazu meine Frage: Wissen Sie, ob mit der Dorfstrasse 81 auch etwas geplant ist oder ob man dort auch irgendwann einmal in die Gänge kommt, das ist ein sehr wichtiges Gebäude für das Triesner Oberdorf und das zerfällt immer mehr. Es regnet durch das Dach hinein und so weiter. Das ist eine Katastrophe seit vielen Jahren und dort müsste man unbedingt Massnahmen treffen, damit man dieses Gebäude, welches übrigens unter Denkmalschutz steht, auch sichert. So wie es jetzt überhaupt nicht unterhalten ist, fällt das früher oder später in sich zusammen und das wäre doch schade. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, auf das Stichwort des Kollegen Rehak hin muss sich jetzt die Alpgenossenschaft Guschg auch noch melden. Ich teile ihre Meinung absolut, dass es für unser Land ein schlimmes Armutszeugnis ist, dass man nicht mehr in der Lage sein darf, traditionellen Sauerkäse herzustellen, wenn man denkt, dass wir hier in Liechtenstein sauren Käse aus Sevelen kaufen und wir kaufen in Liechtenstein Sauerkäse aus Vorarlberg ein. Aber in Liechtenstein selbst dürfen wir keinen traditionellen sauren Käse mehr herstellen. Das ist einfach schlicht und ergreifend armselig. Da geht eine Tradition verloren. Ich würde die Regierung wirklich bitten, ich denke das ist im Rahmen der Verordnungskompetenz wirklich möglich, dass auch bei uns wieder traditionell sauer verkäst werden kann. Sogar noch mit dem Vorteil, dass traditionell auf liechtensteinischen Alpen gewonnener Sauerkäse sogar vom Amt für Lebensmittelkontrolle noch kontrolliert werden kann. Das kann unser Amt nämlich nicht machen mit dem Käse, den wir aus Vorarlberg und aus der Schweiz kaufen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich komme auf das Erdmandelgras zurück. Da hat es Bemerkungen auf Seite 152: Hier heisst es, dass ein Projekt abgeschlossen wurde. Ein neues Folgeprojekt sei ab 2026 aufgegleist worden. Da hätte ich gerne gewusst, wer an diesem Folgeprojekt teilnimmt, was die voraussichtlichen Kosten sind und auch der Nutzen. Auf Seite 171 gibt es ebenfalls noch ein Kapitel mit dem Titel «Erdmandelgras» und da heisst es: «Bei einem Ansatz von CHF 30 pro Are für das Anlegen einer Schwarzbrache wurden im Beitragsjahr CHF 545 an einen anerkannten Landwirtschaftsbetrieb ausbezahlt.» Also das ist ja eine minimale Fläche, die da als Schwarzbrache bearbeitet oder nicht bearbeitet wurde. Da frage ich mich schon über die Grösse dieser Fläche, dass man da überhaupt weiterkommen kann. Das ist nicht einmal ein richtiger Acker, den man da irgendwie bearbeitet hat, Im Übrigen werden in der Schweiz von Agroscope umfangreiche Versuche gemacht, und es gibt ja enorm viel Wissen schon über das Erdmandelgras. Ich weiss nicht genau, ob man jetzt mit zusätzlichen Projekten da viel weiterkommt. Ich denke, man müsste die Landwirte direkt unterstützen, dass sie die Maschinen vor Ort abwaschen können und dass die Ausbreitung verhindert wird. Ansonsten werden wir hier nicht viel weiterkommen. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich habe noch etwas übersehen aus dem GPK-Protokoll. Dort wurde nämlich eine Frage betreffend die Holznutzung, insbesondere die Nutzung von Hackschnitzeln, gestellt. Hier hat ein GPK-Mitglied erwähnt, dass man viele Hackschnitzel aus der Schweiz einkaufen würde und gleichzeitig Schweizer Hackschnitzel in Liechtenstein wieder verkauft würden. Der Preis sei festgelegt und Liechtenstein sei zu bevorzugen, hat man hier moniert. Eine Antwort der Regierung finde ich im GPK-Protokoll nicht, und daher möchte ich diese Frage wiederholen. Wie verhält sich das mit Hackschnitzeln? Was ist hier die Idee, sollen hier Hackschnitzel aus Lichtenstein verwertet werden, und wie ist das mit dem Einkauf von Hackschnitzeln aus dem Ausland? Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Ich habe auch noch eine Frage zur Seite 213: Kommission zur Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Absatzprodukte. Plant die Regierung zusätzliche Anreize oder Fördermassnahmen für den Absatz einheimischer Landwirtschaftsprodukte, um die regionale Versorgung und die heimische Landwirtschaft gezielt zu stärken? Besten Dank.Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für die Kommentare und für die Fragen, vor allem danke ich denjenigen, die sie mir mit ausreichender Zeit zugeschickt haben. Ich beginne mit der Reihenfolge der gestellten Fragen. Ich komme zu den Fragen des Abg. Patrick Risch. Wenn ich richtig bin, haben Sie nicht alle Fragen gestellt, die Sie mir zugeschickt haben. Ich versuche jetzt die richtigen zu beantworten. Also zuerst zu den Insektiziden, zum Thema Oberflächengewässer, insbesondere im Hinblick auf organische Kohlenwasserstoffe und Ammonium. Die erhöhten Werte in der Esche stammen einerseits aus den dränierten Rietböden, andererseits aus den Entlastungsbauwerken in der Abwasserkanalisation bei starken Niederschlägen. Die Massnahmen in diesem Bereich werden im Anlassfall geprüft und die Esche wird viermal pro Jahr beprobt.Zu diesen beiden Insektiziden kann ich Folgendes ausführen: Diese Stoffe können auch bei korrekter Anwendung zu nachteiligen Auswirkungen in den Gewässern führen, da diese Stoffe bereits bei tiefen Konzentrationen schädlich für wasserlebende Insekten sind. Die Anwendung dieser Insektizide bedarf einer Sonderbewilligung des Amtes für Umwelt. Sämtliche Landwirte Liechtensteins wurden mittels Mitteilungsblatt über die Überschreitungen, die relevanten Produkte sowie über die Bewilligungspflicht informiert. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass bei der Anwendung strikte produktespezifische Anwendungsvorschriften zu befolgen sind. Die Beprobung erfolgt bei der Messstation beim Ruggeller Binnenkanal. Im Jahr 2025 wurden 26 Proben auf 159 Mikroverunreinigungen untersucht. Dann zur Frage betreffend die Wasserentnahme der Malbun AG und zu dieser markanten Steigerung der Wasserentnahme: Hierzu kann ich aus Umweltsicht sagen, dass die Restwassermengen, welche zu jeder Zeit im Malbun und im Guschgerbach belassen werden müssen, von den Bergbahnen Malbun eingehalten werden. Und es klar, Sie haben es gesagt, dass diese Entnahme von Quellwasser natürlich auf Kosten des Grundwassers geht. Dem ist so. Aber aus Umweltsicht kann ich sagen: Bei der Festlegung der Restwasservorschriften wurden die ökologischen Vorgaben berücksichtigt. Dann zur Abwasserreinigung: Der Klärschlamm wird in entwässerter Form an die Klärschlamm-Interessengemeinschaft Ost, KIGO heisst diese abgekürzt, geliefert, auf der ARA Altenrhein getrocknet und anschliessend in der Schlammverbrennungsanlage Bazenheid verbrannt. Es ist geplant, aus der entstehenden Asche den Phosphor künftig chemisch zurückzugewinnen und zu Pflanzendünger zu verarbeiten. Bei der ARA Bendern sind in den nächsten 15 Jahren umfangreiche und komplexe Sanierungsarbeiten vorgesehen. Darin eingebettet wird auch die vierte Reinigungsstufe realisiert. Aufgrund verschiedener technischer, betrieblicher und baulogistischer Abhängigkeiten wird derzeit davon ausgegangen, dass die vierte Reinigungsstufe 2036 in Betrieb genommen wird. Sie haben auch die PFAS erwähnt. Hier haben wir das Konzept und die Massnahmen vor zwei Tagen veröffentlicht.Dann zu den Fragen des Abg. Kaiser. Haben Sie Ihre Fragen gestellt, die Sie mir zugeschickt haben oder nicht? Ich habe das jetzt nicht mehr auf dem Schirm, bezüglich Ghana-Projekt.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Ich habe Ihnen die Fragen zugestellt, aber ich habe mir gedacht, ich stelle die dann beim Konto.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Ja, Sie können Ihre Fragen dann beim Konto stellen, denn wir befinden uns jetzt beim Rechenschaftsbericht.
Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
Entschuldigung für die Verwirrung. Dann meinte ich, dass die Abg. Dagmar Bühler-Nigsch die nächste war, die Fragen zum Pilotprojekt «Klimawirksame Landwirtschaft» und zu den Ergebnissen gestellt hat. Wir haben ja bereits in der Medienmitteilung im Februar darüber ausführlich berichtet. Zehn Pilotbetriebe testen verschiedene Methoden zur Nachhaltigkeitsbewertung und konkrete Klimamassnahmen. Ich kann heute sagen, dass bereits die breite Beteiligung und der praxisnahe Austausch mit den Betrieben sehr wertvoll sind. Die laufend gewonnenen Erkenntnisse bilden eine gute Grundlage, um erfolgreiche und wirtschaftlich tragfähige Massnahmen nach Abschluss der Pilotphase im Jahr 2027 weiterzuentwickeln. Ich bekomme positives Feedback und wir werden dieses Projekt sicher fortführen.Dann zum Konzept Bewässerung: Das Bewässerungskonzept wurde weiterentwickelt und im Vaduzer Riet wurden Sonderbohrungen durchgeführt. Parallel werden Wasserbilanzen für verschiedene Nutzungsszenarien erstellt. Wir arbeiten hier auch ganz eng mit der VBO und der Gemeinde Vaduz zusammen. Die Ergebnisse werden im Verlauf des Jahres vorliegen und bilden die Grundlage für das weitere Vorgehen beim Pilotprojekt.Zum Aktionsplan Biodiversität respektive zu den Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung: Hierzu gab es auch bereits eine öffentliche Kommunikation. Es wurden 52 Subventionen mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Biodiversität identifiziert und die zuständigen Stellen prüfen nun bis Ende 2026, ob und wie diese reduziert, umgewandelt oder aufgehoben werden können. Ziel ist eine möglichst biodiversitätsfreundliche Ausgestaltung bis 2030. Der Abg. Roger Schädler hatte eine ähnliche Frage, nämlich wie die Prioritäten gesetzt werden. Hier kommt es eben auf diese Rückmeldungen an, wie diese dann daherkommen. Also, ich habe gesagt, dass wir bis Ende Dezember hier Rückmeldungen bekommen werden. Das Amt für Umwelt wird diese sammeln und werten. Dann wird auch die Regierung entscheiden, welche Kriterien für die Priorisierung massgeblich sind und selbstverständlich wird die Öffentlichkeit und somit auch der Landtag über die Ergebnisse informiert. Die Abg. Dagmar Bühler Nigsch hatte noch eine Frage zur Kommission zur Förderung von Verarbeitung und Absatz inländischer Landwirtschaftsprodukte. Es ist richtig, es wurden 2025 acht neue Projekte gefördert. Einschliesslich der Ende 2024 bewilligten Projekte wurden für insgesamt 13 Projekte rund CHF 280'000 ausbezahlt. Ich glaube, es ist noch zu früh, um hier eine langfristige Wirkungsanalyse zu machen. Was man einfach sagen kann, ist, dass diese Projekte breit gefächert sind und dass sie gut angelaufen sind. Insofern kann ich hier auch einen positiven Erfahrungsbericht mitteilen. Zur Frage des Landtagspräsidenten Manfred Kaufmann: Nein, es ist nicht geplant, dass man zusätzliche Anreize setzt.Dann zum Abg. Roger Schädler betreffend LED und Projektfinanzierung: Die Abgrenzungen zwischen den Beiträgen des LED und denjenigen des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten ist bereits im IHZE-Gesetz, in der Eigenstrategie der Regierung für den LED sowie in der Strategie des LED klar geregelt. Also hier kommt es nicht zu Doppelspurigkeiten. Zudem finden zwischen dem AAA und dem LED regelmässige Koordinationssitzungen statt, an welchen auch über die bestehenden und geplanten Aktivitäten gesprochen wird. Der Wiederaufbau in der Ukraine liegt in der Zuständigkeit des AAA. Der LED unterstützt keine Projekte in der Ukraine.Dann noch zum Schutzwald und zur Wildhut: Die bisherigen Erfahrungen mit der Wildhut sind sehr positiv. Ich möchte auch auf den Bericht der Wildhut verweisen, der öffentlich zugänglich ist und auf der Homepage des Amts für Umwelt heruntergeladen werden kann. Die beiden Wildhüter leisten eine sehr gute Arbeit und tragen wesentlich zur Abschusserfüllung sowie zur gezielten Regulierung des Wildbestands bei. Auch die Intensivbejagungsgebiete haben sich grundsätzlich bewährt. Derzeit besteht daher kein grundlegender Anpassungsbedarf.Dann zur Schutzzone S2, also zur Grundwasserschutzthematik und zu den vereinbarten Massnahmen: Für diese wurde ein Kostenschlüssel zwischen Landgemeinden und Alpgenossenschaften festgelegt. Die direkt betroffene Alpgenossenschaft muss dabei keinen Kostenanteil übernehmen. Die weiteren Gewässerschutzzonen S2 werden schrittweise und risikobasiert überprüft. Wo Handlungsbedarf besteht, werden die jeweils erforderlichen Massnahmen festgelegt. Auch Sie hatten eine Frage zur Beschneiung und zum Trinkwasser. Dazu habe ich bereits gesagt, dass die Restwassermengen eingehalten werden. Bei der Festlegung werden natürlich die ökologischen Anforderungen berücksichtigt, sodass die notwendige Wasserführung für die betroffenen Gewässer und ihre Lebensräume gewährleistet bleibt. Für Alternativen bin ich wahrscheinlich die falsche Ansprechpartnerin. Ich weiss auch nicht, ob es eine rhetorische Frage war. Ein Speichersee wurde auch schon erwähnt, oder als Alternative sogar gar kein Skigebiet. Ich glaube allerdings nicht, dass das eine wirkliche Alternative ist. Ohne Beschneiung wird dieses Skigebiet nicht überleben. Ich glaube, da sind wir uns einig.Dann zu den Fragen der Abg. Franziska Hoop zur Kultur, zu den Prioritäten in der geplanten Kulturstrategie. Die Kulturstrategie soll einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für die zukünftige Kulturpolitik Liechtensteins schaffen. Im Zentrum stehen der Umgang mit der Digitalisierung, die Stärkung der kulturellen Teilhabe und Bildung sowie gute Rahmenbedingungen für Kultur als Arbeits- und Berufsfeld. Gleichzeitig gilt es, die lokale Verankerung, das Vereinswesen und die Vielfalt des kulturellen Lebens zu sichern und gezielt weiterzuentwickeln. Dann haben Sie gefragt bezüglich der Fördermitteln für die Kultur, was wir hier planen oder wie sichergestellt wird, dass eine nachhaltige Wirkung erzielt wird. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass Liechtenstein mit dem Kulturförderungsgesetz über eine bewährte Grundlage für eine transparente und fachlich abgestützte Kulturförderung verfügt. Die Kulturstiftung Liechenstein beurteilt Projekte nach klaren und objektiven Kriterien und verfügt über ein breit abgestütztes Fachwissen. Im Rahmen der Kulturstrategie wird geprüft, ob punktuelle Anpassungen notwendig sind, um die Wirkung und Nachhaltigkeit der Förderung weiter zu stärken.Dann die Frage nach den Massnahmen, um Kulturangebote noch breiter zugänglich zu machen in der Bevölkerung. Die Ergebnisse der kürzlich präsentierten Umfrage zum Kulturverhalten zeigen, dass vor allem die fehlende Zeit, sowie die grosse Zahl gleichzeitig verfügbarer Angebote den Zugang zu Kultur erschweren. Es geht deshalb nicht darum, einfach noch mehr Veranstaltungen zu schaffen, sondern bestehende Angebote besser sichtbar, zugänglich und aufeinander abgestimmt zu machen. Ein besonderes Augenmerk gilt Kindern und Jugendlichen. Die Umfrage zeigt, dass die bestehenden Angebote beziehungsweise deren Vermittlung noch nicht alle Zielgruppen gleich gut erreichen. Kulturelle Bildung, Kooperationen mit Schulen, altersgerechte Formate und eine stärkere digitale Ansprache können dabei eine wichtige Rolle spielen.
Dann noch zur Verhinderung der kulturell wertvollen Bausubstanz: Der Erhalt kulturell und historisch wertvoller Bausubstanz setzt voraus, dass deren Bedeutung frühzeitig erkannt und in Planungsprozesse einbezogen wird. Entscheidend ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Denkmalpflegegemeinde, Eigentümerschaften und weiteren zuständigen Stellen, da die Handlungsmöglichkeiten bei weit fortgeschrittenem Abbruch oder Bauvorhaben oft eingeschränkt sind. Die Regierung setzt sich deshalb dafür ein, Schutz und Erhaltungsinteressen frühzeitig zu klären und gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Neben einer formellen Unterschutzstellung können auch Umnutzungen oder die Integration historischer Gebäude in neue Projekte zum Erhalt beitragen.Dann zu den Fragen im Bereich Äusseres: Wo sehen wir die langfristige strategische Positionierung Liechtensteins im aktuellen geopolitischen Umfeld? Liechtenstein soll sich auch künftig als eigenständiger, verlässlicher, die Regierungschefin hat dies bereits ausgeführt in dieser Landtagsdebatte, und gut vernetzter europäischer Kleinstaat positionieren. Unsere Stärke liegt darin, dass wir klare Werte vertreten, tragfähige Partnerschaften pflegen und uns aktiv in multilaterale Organisationen einbringen. Im zunehmend von Machtpolitik und geopolitischen Spannungen geprägten Umfeld müssen wir unsere Interessen selbstbewusst vertreten, ohne unsere Glaubwürdigkeit als konstruktiver Partner und Brückenbauer zu verlieren. Gleichzeitig gilt es, unsere internationalen Beziehungen gezielt zu diversifizieren und unsere politische wie wirtschaftliche Handlungsfähigkeit weiter zu stärken. Zu den Perspektiven - im Rahmen der laufenden Diskussion zur Zukunft des europäischen Wirtschaftsraums möchte ich Folgendes festhalten: Der EWR ist ein Erfolgsmodell für Liechtenstein und bleibt für uns die ideale Form der europäischen Integration. Er ermöglicht unserer stark exportorientierten Wirtschaft den vollen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Gleichzeitig können wir die enge wirtschaftliche Verflechtung mit der Schweiz fortführen. Gerade diese Einbindung in zwei Wirtschaftsräume ist ein wesentlicher Standortvorteil, den es zu erhalten gilt.Künftig ist zu prüfen, wie neue Themenfelder, insbesondere Fragen der wirtschaftlichen und europäischen Sicherheit, im Rahmen des EWR berücksichtigt werden können. Auch die möglichen Folgen eines isländischen EU-Beitritts müssen wir frühzeitig gemeinsam mit Norwegen und der EU analysieren. Dabei ist zentral, dass Liechtenstein weiterhin eine eigenständige und grössenverträgliche Europapolitik verfolgt, die unseren Bedürfnissen Rechnung trägt. Es ist das Ziel, Liechtenstein dauerhaft eng in Europa zu verankern.Dann zur Frage, wie wir uns gegenüber externen Schocks schützen können, insbesondere im Zusammenhang mit Handelskonflikten: Meine Antwort lautet, eine zentrale Voraussetzung ist die weitere Diversifizierung unserer Absatz- und Beschaffungsmärkte durch neue sowie modernisierte freie Handelsabkommen. Damit reduzieren wir einseitige Abhängigkeiten und verbessern den Zugang unserer Unternehmen zu wichtigen Wachstumsmärkten. Gleichzeitig setzt sich Liechtenstein gemeinsam mit seinen Partnern für offene Märkte und eine verlässliche, regelbasierte Welthandelsordnung ein. Entscheidend ist zudem ein enger und kontinuierlicher Austausch zwischen Staat und Wirtschaft, damit wir unsere Bedürfnisse und Abhängigkeiten kennen, geopolitische und handelspolitische Risiken frühzeitig erkennen und geeignete Massnahmen ergriffen werden können.Wo sieht die Regierung künftig die prioritären Schwerpunkte der Aussenpolitik? Europa bleibt aufgrund unserer geografischen Lage sowie unserer wirtschaftlichen und politischen Verflechtung der zentrale Schwerpunkt der liechtensteinischen Aussenpolitik. Gleichzeitig erfordert die veränderte Weltlage eine aktivere und gezieltere Präsenz in anderen Weltregionen, insbesondere in Asien. Dabei geht es darum, politische und wirtschaftliche Beziehungen auszubauen, neue Partnerschaften zu entwickeln und Liechtensteins Interessen in einer für die Weltwirtschaft zunehmend wichtigen Region zu verstärken. Auch die internationale humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung leistet einen wichtigen Beitrag zur globalen Vernetzung, Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit Liechtensteins.Die neue aussenpolitische Strategie, an der wir aktuell arbeiten, wird diese Fragen vertieft behandeln und die künftigen geografischen und thematischen Prioritäten festlegen. Nun komme ich zu den Fragen des Abg. Thomas Rehak zum Wiederaufbau in der Ukraine und zum Wunsch des Landtags, dass Güter im Zusammenhang mit diesen Projekten in Liechtenstein gekauft werden. Hierzu kann ich sagen, dass wir in zwei Projekten eine konkretere Zusammenarbeit mit liechtensteinischen Partnern haben. Es handelt sich um das Projekt RE-WIN: Da werden Fenster aus Liechtenstein und der Schweiz ausgebaut, teils zusammen mit dem Gewerbe, und in die Ukraine geliefert. Und beim Projekt des Basel-Instituts werden zukünftige Korruptionsbekämpfungsexperten teils in Liechtenstein ausgebildet. Dieses Projekt wird im Zusammenhang mit dem Bankenverband implementiert. Zur Frage der Rheinaufweitung und ihrer Vereinbarkeit mit der Sicherheitsstrategie, insbesondere zur Gefahr eines Verlusts von Kulturland, kann ich Ihnen sagen, dass bei der aktuell geprüften Rheinaufweitung Schaan-Buchs-Eschen keine landwirtschaftliche Nutzfläche betroffen ist. Bezüglich Waldverjüngung: Da gibt es in Liechtenstein ein systematisches Monitoring der Waldverjüngung. Damit lassen sich Entwicklungen und auch die Wirkung von Massnahmen erkennen. Ich muss Ihnen jedoch nicht sagen, hier ist natürlich erst über mehrere Jahre eine zuverlässige Wirkungsanalyse möglich. Erste Ergebnisse zeigen eine uneinheitliche Situation über die Höhenstufen. In tiefen Lagen ist es besser als in den höheren Lagen. Zum Personenzähler: Der zeigt auf, wie stark der Weg zu welcher Zeit und so weiter begangen wird. Das ist vor allem für den Tourismus von Interesse und es hat auch einen Einfluss auf den Unterhalt. Zudem kann das Freizeitverhalten und dessen Entwicklung verglichen werden. Zum sauren Käse: Diesen Wunsch nehmen wir entgegen. Es ist aber kein Umweltthema, es ist ein Lebensmittelthema. Ich glaube, das ist schon länger bekannt, aber wir nehmen das einmal so zur Kenntnis.Dann die stetig rückläufigen Betriebe: Das ist ein normaler Strukturwandel analog der Schweiz. Oder wollen wir hier künstlich Betriebe aufrechterhalten, ich glaube das nicht. Wichtig ist, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe aufrechterhalten und nicht die blosse Anzahl. Dann zum Denkmalschutz: Die Denkmalpflege im Amt für Kultur hat das natürlich sehr im Blick und für das konkrete Projekt wurden gegenüber der Eigentümerschaft vorsorgliche Massnahmen zur Instandsetzung des Daches verfügt. Aber hier haben wir bereits eine Beschwerde erhalten. So geht das halt auch eben im Denkmalschutz. Jetzt ist mir der Fall wieder geläufig. Da gibt es eine positive Wendung. Es scheint so, dass es anscheinend nun auch die Möglichkeit gibt, dass es verkauft wird und die neue Eigentümerschaft auch gewillt ist, dieses Objekt unter Denkmalschutz zu stellen. Also hier gibt es positive Entwicklungen und damit sollte dann auch der Erhalt dieses Objektes gewährleistet werden. Das ist die aktuelle Information.Dann zum Forschungsprojekt: Wer nimmt teil? Das wird ja mit externer Fachexpertise unterstützt und das ist ein Projekt, das die Abteilung Landwirtschaft führt. Hier geht es eben auch darum, wie wir hier gezielt in der Praxis auch Massnahmen umsetzen können, um dieses Erdmandelgrasproblem zu lösen. Das soll natürlich unter engerer Einbindung der Landwirtschaft erfolgen, denn um diese geht es ja letztlich, und hier sollen ja auch Arbeitskreise stattfinden. Ich weiss nicht, auf was Sie hinauswollen. Wollen Sie die Betroffenen oder die Firmen wissen? Also hier müssen Sie vielleicht nochmals nachfragen, Herr Abg. Erich Hasler.Dann, die Forschung ist selbstverständlich mit der Forschung in der Schweiz abgestimmt, aber es sind ergänzende Fragen und wir sind auch in Forschungsinstitutionen aus dem Ausland integriert. Insofern gibt es hier sicher keine Doppelspurigkeiten, aber es geht eben wirklich darum, dass wir hier auch konkrete, praxisnahe Lösungen für unsere Landwirte finden.Dann zur Holznutzung Hackschnitzel: Ein grosser Teil des im Liechtensteiner Wald anfallenden Energieholzes wird im Inland verwertet. Um saisonal oder mengenmässige Lücken zu decken, wird zusätzlich Hackschnitzel aus dem nahen Ausland zugekauft. Dieser Import erfolgt jedoch nicht durch das Land Liechtenstein selbst, sondern durch private Marktakteure und Heizungsbetriebe. So wurde das auch in der GPK besprochen. Die Anlieferung von Schweizer Holz variiert über die Jahre sehr stark, da die Abfuhrdringlichkeit vonseiten der Waldbesitzer beim Verein Holzkreislauf prioritär behandelt wird.Ich habe, glaube ich, alle Fragen beantwortet. Ich weiss nicht, Herr Hasler, ob Sie zum Forschungsprojekt noch nähere Details benötigen. Ich wäre froh, wenn Sie spezifisch sagen könnten, was Ihr Anliegen ist, damit ich hier auch gezielt antworten kann. Meine Antwort hier ist so ausführlich, ich glaube, das würde jetzt den zeitlichen Rahmen sprengen. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Roger Schädler
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen, Frau Regierungschefin-Stellvertreterin, Sie haben mich noch gefragt, ob es sich bei meiner Frage zur Nutzung von Trinkwasser zur Schneeproduktion um eine rhetorische Frage gehandelt hat. Nein, ich denke, aus Umweltsicht darf man sich diese Frage stellen, ob das sinnvoll ist oder eben nicht und ich habe nach Alternativen gefragt. Ich denke da weder an die Einstellung des Skibetriebs noch an die Einstellung der Produktion von Kunstschnee, sondern eher an einen Speichersee. Und da wären wir als Land Liechtenstein auch nicht die ersten, die auf diese Idee kommen würden, einen Speichersee zu machen, anstatt Trinkwasser auf unsere Skipisten zu sprühen. Das war eigentlich meine Frage an Sie als Umweltministerin, wie Sie zu dieser Idee stehen. Die Frage ging in die Richtung.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich möchte meinen Vorredner unterstützen. Auch ich sehe einen Speichersee als Option. Es müsste dann vielleicht in Malbun eher eine unterirdische Lösung werden. Die ist nicht günstig, das weiss man, aber für einen oberirdischen See ist einfach der Platz knapp in Malbun. Es wäre nicht einfach, einen Ort zu finden, der den Naturgefahren nicht ausgesetzt ist. Man denke an Lawinen und so weiter. Das Bärgertäli ist ungeeignet zum Beispiel. Dort wäre er eigentlich an einem guten Ort, dort wäre er versteckt, aber ich denke, dort ist es vielleicht oberirdisch nicht möglich. Nichtsdestotrotz: Ein Speichersee könnte ein Antwort in der Zukunft sein.Dann etwas zu den Landwirten: Da muss ich schon noch etwas dazu sagen. Sie sagen, man will einfach die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft erhalten. Also da kann ich nur lachen. Unsere Landwirtschaft ist schon lange nicht mehr wettbewerbsfähig, um das geht es ja nicht. Ich habe die Sicherheitsstrategie auch angesprochen. Ich glaube nicht unbedingt, dass ein Landwirtschaftsbetrieb zwingend wettbewerbsfähig sein muss für uns. Er hat auch einen anderen Mehrwert. Deshalb unterstützen wir ja auch die Landwirtschaft mit einer erheblichen Höhe von Steuergeld, was auch richtig ist. Es geht eben doch auch etwas noch um die blosse Anzahl, weil man muss diese Fähigkeiten und dieses Know-how im Lande Liechtenstein hochhalten. Das ist meine Auffassung. Dort ist es dann eben nicht zielführend, wenn wir nur noch eine ganz geringe Zahl an Landwirtschaftsbetrieben vielleicht in 20 Jahren vorfinden. Dann haben wir dieses Know-how verloren, und das wäre schade. Da müssen wir uns schon heute darum kümmern, dass das nicht passiert.Dann noch etwas zum Thema Holz und Hackschnitzel. Auch das hat einen Zusammenhang mit der Sicherheitsstrategie. Wir müssen dafür besorgt sein, dass wir einen eigenen funktionierenden Holzkreislauf haben, dass wir unsere Rohstoffe nutzen können und dass wir auch eine gewisse Menge an diesem Rohstoff vorhalten und lagern. Wir haben das schon einmal gesehen in der Energiekrise, welche nur wenige Jahre zurückliegt. In solchen Zeiten sind einfach Lager von zentraler Bedeutung. Ich glaube, das haben wir schon wieder verlernt, dass Lager wichtig sind, denn, wenn Sie dann dieses Brennholz benötigen, um zu heizen, dann sollte das trocken sein. Das können Sie dann nicht direkt aus dem Wald holen und verwerten. Das funktioniert nicht. Man muss ein gewisses Lager vorhalten. Es macht einfach Sinn, dass man einige tausend Ster Holz auf Lager hat. Das kostet nichts, das ist sowieso möglich. Den Umschlag brauchen wir sowieso: Man kann natürlich darüber lachen und sagen, es sei nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Das ist klar, aber in der Not hilft alles.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Ich habe nur eine kurze Ergänzung zum Speichersee in Malbun. Ich sehe das natürlich so wie der Abg. Roger Schädler oder wie der Abg. Thomas Rehak. Es wäre nicht die Idee eines Speichersees im Bärgertäli, sondern er war einmal angedacht auf Pradamee. Da kommen wir aber in Konflikt mit der Alpgenossenschaft Vaduz. Wenn wir uns daran erinnern, als wir 2022 über die Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes gesprochen haben - ich habe diesen Bericht und Antrag jetzt natürlich nicht gerade zur Hand -, waren damals sogar verschiedene Varianten aufgelistet. Darunter war auch eine Variante mit einem Speichersee. Aus Kostengründen und vielleicht auch aufgrund von Überlegungen wegen der Alpgenossenschaft wurde diese Variante nicht weiterverfolgt. Aber das wäre durchaus eine Überlegung wert, hier noch einmal weiterzudenken. Danke. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Aus der Umweltseite her kann ich jetzt nicht pauschal beantworten, ob ein Speichersee umweltverträglich ist oder nicht. Für das bräuchten wir ein konkretes Projekt, aber dieses liegt nicht vor. Das wird auch sicher nicht von meinem Ministerium angestossen. Die Abg. Dagmar Bühler-Nigsch hat es gesagt: Es wurde schon im Rahmen der Weiterentwicklung des Berggebiets diskutiert und damals hat man es verworfen oder zumindest zurückgestellt aus unterschiedlichen Gründen. Aber eben, von der Umweltseite her kann ich das jetzt heute nicht pauschal beantworten. Da müsste man wirklich das Projekt sehen, wie es ausgestaltet ist.Dann zum Abg. Thomas Rehak: Die Wettbewerbsfähigkeit stehe nicht im Vordergrund. Das ist aber ein zentrales Ziel des agrarpolitischen Berichts 2022. Es ist eine der Stossrichtungen und auch Teil des Leitbilds, dem der Landtag einstimmig zugestimmt hat. Ich denke, daran sollten wir schon festhalten, dass das nach wie vor ein Ziel sein muss. Es gehört für mich auch dazu. Klar ist, dass wir die Landwirtschaft weiterhin fördern und unterstützen werden. Das ist für mich auch klar, aber der Strukturwandel lässt sich halt ein Stück weit auch nicht aufhalten. Das müssen wir auch anerkennen.Für mich ist es genauso wichtig, und das haben Sie nicht erwähnt, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche nicht verloren geht. Da wissen Sie natürlich auch: Themen wie Hobbytierhaltung etc. - das sind die Themen, die der Landwirtschaft zusagen. Hier müssen wir dann auch aufpassen, dass wir da diese landwirtschaftliche Nutzflächen aufrechterhalten können. Hier ist vor allem der Druck da. Der Druck geht auf die landwirtschaftliche Nutzfläche durch andere Interessen. Das wollte ich einfach noch festhalten.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Es ist vermutlich eine Streitfrage, ob durch Hobbytierhaltung landwirtschaftliche Nutzflächen verloren gehen oder nicht. Wahrscheinlich eben nicht; wenn ja, dann müssten Sie mir das dann schon noch erklären. Ob eine Kuh ein Stückchen Gras frisst oder ein Lama, wo ist jetzt hier der Unterschied? Das Gras ist weg, es ist verwertet und man hat daraus Fleisch produziert. Und wenn es eine Pferdehaltung ist: Das Pferd ernährt sich anders als eine Hochleistungskuh. Es kommt mit viel weniger Energie oder mit viel weniger nährhaftem Futter aus. Und von dem her müssen Sie mir dann schon erklären, wo hier der Unterschied ist. Ein Tier ist ein Tier. Ob das ein Nutztier ist oder ein Tier, das in der Hobbyhaltung gehalten wird, auch das kann ein Nutztier sein. Das spielt für mich keine Rolle, ich esse beide. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
Gut, ich glaube, das müssen wir nicht vertiefen, aber Hobbytiere werden in der Regel nicht gegessen. Also das wäre meine Antwort.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für eine Pause bis 16.45 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:25 bis 16:45 Uhr).
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zum Rechenschaftsbericht fort.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich habe vorhin eine Frage an die Frau Regierungschefin-Stellvertreterin vergessen. Übrigens vielen Dank für die Beantwortung der anderen Fragen. Es geht mir um die Seite 156 unter «Wassernutzungen». Es wurde schon angesprochen: In der Gewässerschutzzone S2 «I da Rieter» befindet sich ein Melkstand, welcher da ist und weg sollte. Aus dem Bericht geht nicht genau hervor, wieso der Melkstand noch da ist und bis wann er weg ist. Das würde mich das noch interessieren. Besten Dank. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Der Melkstand in der Grundwasserschutzzone S2 ist gemäss der Verordnung zum Schutz der Quellfassungen «I da Rieter» bis Ende 2028 zu beseitigen. Die diesbezüglichen Abklärungen und Vorbereitungsarbeiten sind im Gange. Die Sanierung der Valorschstrasse, die sich ebenfalls in der Grundwasserschutzzone S2 beim Melkstand befindet, hat gemäss derselben Verordnung bis Ende 2026 zu erfolgen. Aufgrund verschiedener Abklärungen mit der Gemeinde Triesenberg und der betroffenen Grundeigentümerin konnten die notwendigen Arbeiten nicht wie geplant angegangen werden. Derzeit fehlt zudem die Einverständniserklärung der Grundeigentümerin, der Alpgenossenschaft Gross-Steg. Ein genauer Umsetzungszeitpunkt kann derzeit nicht genannt werden.Kiesstrassen sind in der Schutzzone S2 grundsätzlich nicht zulässig, da Belastungen aus dem Verkehr in den Boden gelangen und dadurch auch weiter ins Grundwasser einsickern können. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass die Valorschstrasse zusätzlich als Triebweg für Kühe genutzt wird und es dadurch zu einer konzentrierten Verschmutzung mit Fäkalien kommt. Des Weiteren durchquert die Valorschstrasse die Schutzzone S2 auf einer Länge von rund 750 m, was das Risiko von Verschmutzungen erhöht. Zudem ist die Schutzwirkung des Untergrunds in diesem Gebiet geologisch bedingt gering. Durch die Befestigung der Strasse mit einem dichten Belag und die Ableitung des Strassenabwassers aus der Schutzzone hinaus kann sichergestellt werden, dass die potenziellen Belastungen nicht in den Boden beziehungsweise ins Grundwasser gelangen. Aber wie gesagt, hier sind wir noch in Gesprächen mit der Grundeigentümerin, der Alpgenossenschaft Gross-Steg. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Zu diesem Melkstand: An diesem Standort wird bereits 100 Jahre lang gemolken und dieser Melkstand steht auf einer Betonplatte. Man hat schon einiges gemacht in Bezug auf den Grundwasserschutz. Das ist auch richtig so, aber dass man dort diese Bewirtschaftung dieser Alpe nicht mehr mit Milchkühen vollziehen kann, das sehe ich jetzt schon überhaupt nicht, denn da schaffen wir wieder einmal Kultur ab. Das geht meiner Meinung nach zu weit.Auch diese Valorschstrasse: Klar, dort gehen zum Beispiel beim Alpabzug die Milchkühe diese Strasse entlang und klar gibt es da Ausscheidungen unserer geliebten Kühe. Das ist halt, in Gottes Namen, einmal so: Wenn sie gehen, dann passiert das. Ob das jetzt auf der Strasse passiert oder nebendran auf einer Wiese, das ist ja wohl irrelevant in dem Moment. Natürlich ist das eine Wasserschutzzone. Man muss das Bestmögliche tun. Das sehe ich auch ein, aber seit über 100 Jahren trinken wir dieses Wasser und soweit ich weiss, ist noch keiner daran gestorben. So wird das auch bleiben. Man muss es einfach auch irgendwo einmal gut sein lassen. Man kann nicht alles haben. Das ist einfach nicht möglich. Vielleicht müssen wir halt das Wasser aus dem Malbun holen, wenn es dort allenfalls sauberer sein sollte, was ich kaum glaube.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ich möchte hier noch etwas ergänzen. Diese Verordnung «I da Rieter» betreffend diese Gewässerschutzzone S2 steht schon seit 2011. Es ist klar, dass es hier um sehr wertvolle Quellen geht, und die wollen wir bewahren. Denn, wir haben es schon öfters gehört, Wasser ist ein Gut, auf das wir sehr gut aufpassen sollten. Das wird auch eine rare Ware in Zukunft. Und da Sie die Sicherheitsstrategie gerne heranziehen, denke ich: Die Wasserversorgung ist etwas, auf das wir sehr gut aufpassen sollten.Der Punkt ist, warum wir hier jetzt handeln müssen: Untersuchen im Jahr 2021, glaube ich, ja das war schon so lange her, haben gezeigt, dass während der Beweidung Fäkalbakterien ins Trinkwasser gelangt sind. Man hat dann sofort Vorkehrungen getroffen, die Quellen temporär geschlossen, wenn die Kühe dort sind. Aber dieses Risiko wollen wir von der Regierung nicht tragen und auch nicht einfach zusehen. Daher müssen jetzt Massnahmen gesetzt werden und daher wurden auch Fristen gesetzt. Man ist hier in Gesprächen. Es geht nicht darum, dass wir die Kultur der Alpwirtschaft abschaffen wollen. Wir suchen hier Alternativen, dass die Alpwirtschaft auch weiterhin möglich ist. Das sind schwierige Gespräche. Es ist auch nicht ganz einfach, aber wir schauen natürlich, dass wir dann eben auch für die Kühe und die Alpwirtschaft eine geeignete Lösung finden. Aber klar ist, dass wir hier Untersuchungen gehabt haben, die aufgezeigt haben, dass wirklich auch eine Gefährdung besteht. Daher müssen wir jetzt handeln. Stellen Sie sich vor, wir würden hier nichts tun und man weiss, dass diese Proben nicht gut herausgekommen sind, dann möchte ich nicht in meinem Stuhl sitzen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Es ist natürlich richtig, dass man das beprobt. Vielleicht könnte man diese Beprobung auch weiterführen, dass man diese Beprobung jetzt kontinuierlich vornimmt. Es ist auch richtig, dass man die Quellen schliesst, vor allem wenn irgendetwas entdeckt wird. Das ist überhaupt keine Frage. Aber ich meine einfach, dass man hier die Massnahmen so anpasst, dass man hier den Melkstand stehen lassen kann. Ich frage mich auch, ob man tatsächlich alle diese Quellen benötigt und ob man vielleicht auf die eine oder auf die andere Quelle verzichten kann. Das ist auch eine Möglichkeit. Man muss einfach alle Optionen prüfen. Wenn man beim Bödastall oder vorne nicht mehr melken kann, dann ist das sicherlich ein sehr grosser Eingriff dann in die Alpwirtschaft. Dann wird vieles nicht mehr funktionieren.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte jetzt keine Grundsatzdiskussion anfangen, aber ich glaube da müssen wir schon unterscheiden. Jetzt sind Sie, glaube ich, ein bisschen festgefahren. Das Grundwasser hat Vorrang und wir wissen, Wasser wird immer mehr ein wertvolles Gut sein, vor allem mit der Klimaveränderung. Wasser wird immer kostbarer und rarer. Wir müssen schauen, dass wir die Quellen, die wir haben, erhalten können, und wir sollten nicht sagen: Wenn Kühe auf der Weide sind, schliessen wir die Quelle und öffnen sie später wieder. Das ist ein Risiko, das wir eingehen, das nicht akzeptabel ist.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Roger Schädler
Ich wollte mich eigentlich nicht mehr melden zu diesem Thema, muss mich jetzt aber doch auch nochmals zu Wort melden. Es geht ja nicht nur um die Quellen, es geht ja auch um eine Verhältnismässigkeit. Es geht um eine Strasse von 700 Metern und es geht um den Reifenabrieb. Ich weiss nicht, man könnte vielleicht einmal eine Verkehrszählung machen auf dieser Strasse, aber da fahren im Sommer vielleicht fünf Autos in der Woche und wir machen da eine geteerte Strasse. Also es geht auch um eine Verhältnismässigkeit. Ich denke der Abrieb dieser wenigen Fahrzeuge sollte nicht so grosse Auswirkungen auf die Wasserqualität haben. Dann muss man natürlich unterscheiden. Den Melkstandplatz kann ich noch nachvollziehen. Ich glaube auch, dass man dort auf einem guten Weg ist, und die Regierung versucht auch, Lösungen aufzuzeigen. Ich denke, das ist ein anderer Fall. Hier könnte ich mir durchaus vorstellen, dass das einen Einfluss hat.Aber bei dieser Strasse hört dann, glaube ich, das Verständnis der entsprechenden Grundeigentümerin auf. Vielleicht hier noch ein Schmankerl, wie das abläuft: Die Grundeigentümerin wollte diese Strasse nicht bauen, also nicht mit Asphalt ausgestalten. Die Kiesstrasse würde reichen und jetzt wird diese Grundeigentümerin aufgefordert, einen Bewilligungsantrag zu stellen. Und dass sie sich da sträubt, das kann ich mir jetzt noch vorstellen. Wenn ich etwas nicht ausbauen möchte, dann würde ich auch keinen Antrag stellen. Das hat dann wieder mit unserer Bürokratie zu tun. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit haben wir auch dieses Ministerium abgeschlossen und kommen nun zum Bericht des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Sport auf den Seiten 215 bis 307. Gibt es hierzu Wortmeldungen?Abg. Sebastian Gassner
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Auch ich möchte mich noch bei der Regierung und allen Beteiligten für die Ausarbeitung des Rechenschaftsberichts bedanken und natürlich auch für die Arbeit, die während des ganzen Jahres geleistet wurde und über die in diesem Bericht Rechenschaft abgelegt wird. Es ist zugegebenermassen eine sehr zähe Lektüre darüber, wie der Staat im letzten Jahr funktioniert hat. Umso beeindruckender sind jedoch die Details, die daraus zu entnehmen sind. Ich habe meine Fragen dem zuständigen Minister am Samstag zugestellt. Ich habe sie versucht zu kürzen, aber es sind doch noch gut zehn übrig geblieben. Ich entschuldige mich dafür, aber ich denke, sie sind nicht allzu ausführlich. Sie müssen ja auch nicht allzu ausführlich antworten, damit wir hier etwas Zeit sparen können. Wir sind ja doch 25 Abgeordnete, die gerne Fragen stellen. Ich gehe Seite für Seite durch.Ich beginne bei der Seite 215: Da wird auch nochmals die Sicherheitsstrategie erwähnt. Hier wollte ich mich einfach nur erkundigen: Wurden im Berichtsjahr bereits Bedrohungsszenarien zur Erstellung dieser Sicherheitsstrategie entwickelt und welche Szenarien wurden zur Erstellung der Sicherheitsstrategie priorisiert? Dann auf Seite 217 zur SUP betreffend Windeignungsgebiete: Da habe ich mich gefragt: Wurden auch Anstrengungen unternommen, um finanzielle Beteiligungsmodelle für die Bevölkerung zu entwickeln? Ich denke das ist entscheidend für die Tragfähigkeit eines solchen Projektes, dass die Bevölkerung davon profitieren kann und mit beteiligt ist von Anfang an und nicht erst wenn es am Ende um die Umsetzung geht. Dann zum Ausländer- und Passamt: Da gibt es einen Fragebogen der USA für visumsfreie Einreisen auf der Seite 247. Hier habe mich gefragt: Können diese notwendigen Massnahmen dann auch problemlos umgesetzt werden, die hier angekündigt werden? Können Sie hier schon etwas dazu sagen? Dass wir weiterhin visumsfrei in die USA einreisen können? Dann auf Seite 263: Hier wird über die kriminalpolizeilichen Tätigkeiten ausgeführt und da habe ich mich gefragt, wie sich diese 54 Hausdurchsuchungen, sechs Observationen und zwei Telefon- und Internetüberwachungen im Verhältnis zu den rund 2'000 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und dem Betäubungsmittelgesetz einordnen lassen? Und vielleicht auch eine Einordnung: Wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zu unseren Nachbarstaaten dar? Ist das viel, ist das wenig?
Dann auf Seite 264: Hier geht es um die Kriminalstatistik. Da ist beim sexuellen Missbrauch ein Anstieg festzustellen von einem Fall auf insgesamt neun Fälle. Hier habe ich mich gefragt, ob dieser Anstieg irgendwie systematisch begründbar ist oder wie sich das erklären lässt, ob es hier bereits Erklärungsversuche gibt. Dann auf Seite 275 - vom AVW über die Kurzarbeitsentschädigung: Es ist schade, dass aufgrund der US-Zölle Kurzarbeit eingeführt werden musste. Es ist aber gut, dass es gemacht wurde, dass da schnell reagiert wurde. Hier würde mich einfach interessieren: Konnte nach dem ersten Schock über die US-Zölle die Kurzarbeit auch schon wieder beendet werden, weil sich das Ganze vielleicht schon etwas stabilisiert hat und sich die Unternehmen darauf ausgerichtet haben? Dann zur Seite 277: Da geht es um die Energieeffizienzförderung. Ich habe mich gefragt: Gibt es auch Fälle, wo Fördergelder vielleicht unter falschen Angaben oder auf der Grundlage falscher Daten beantragt wurden? Da frage ich mich einfach: Finden hier Kontrollen statt und wird auch bestraft, wenn jemand beispielsweise eine falsche Fertigstellungsmeldung abgibt für Gebäudedämmungen, die er so nicht ausgeführt hat, um irgendwelche Fördergelder zu bekommen, die ihm nicht zustehen? Das würde mich interessieren. Ich habe hier nichts gefunden im Bericht, ob da auch Sanktionen stattfinden, wenn man hier versucht den Staat zu bestehlen.Dann zur Seite 286: Da geht es, das ist auch beim Amt für Volkswirtschaft, um den Vollzug der entsendegesetzlichen Bestimmungen. Was führt hier dazu, dass auf der Sanktionsliste auf der Webseite des AVW rund zehnmal weniger Sanktionen veröffentlicht wurden als im Vorjahr? Dann auf Seite 297 zum Compliance-Monitoring des Amts für Kommunikation. Kann die Regierung vielleicht kurz Ausführungen zu diesem Fall beziehungsweise zum erwähnten Verstoss gegen die Verpflichtung eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht zur Herstellung eines wirksamen Wettbewerbs machen? Handelt es sich dabei um ein öffentliches Unternehmen? Oder welches Unternehmen hat hier eine beträchtliche Marktmacht, ich sage einmal, missbraucht?Dann auf Seite 306 zur Gewaltenschutzkommission. Meine letzte Frage: Weil das Monitoring eine methodische Erweiterung erfordert, wurde für das Jahr 2025 kein Extremismusbericht publiziert. Hier habe ich mich gefragt, ob für das aktuelle Jahr dann wieder ein Bericht verfasst wird. Ja, das wären alle meine Fragen und ich bedanke mich im Vorfeld. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Helmut Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte mich den Dankesworten meines Vorredners für diesen Bericht anschliessen.Meine erste Frage zur Seite 217: Alarmierung der Bevölkerung via Radio SRF 1 und SRF 3. Welche Kosten entstehen dem Land Liechtenstein nach dem Aus von Radio L für die Bereitstellung von SRF 1 und SRF 3 für die Alarmierung der Bevölkerung?Seite 218: Geldspiel. Seit Ende 2025 sind nur noch vier Spielbanken in Liechtenstein tätig. In diesem Zusammenhang möchte ich fragen, ob bei der Geldspielaufsicht im Amt für Volkswirtschaft im Verhältnis auch Personal abgebaut wurde.Seite 251: Deutschkurse. Da steht: «Aufgrund besonderer Umstände wurden im Berichtsjahr keine Gutscheine für Deutschkurse beantragt.» Da würde mich interessieren: Welche besonderen Umstände waren dies? Dann die Seite 273: Da geht es um das Entsendegesetz. Es haben Gespräche mit den zuständigen Behörden der Kantone St. Gallen und Graubünden stattgefunden zum Abbau von Hürden im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Gibt es hier in absehbarer Zeit eine für das Liechtensteiner Gewerbe zufriedenstellende Lösung?Seite 286 zur Arbeitszeitbewilligung. Hier steht, es wurden vier Bewilligungen zur Beschäftigung von Jugendlichen oder Kindern erteilt. Da würde mich interessieren, ob es in Liechtenstein möglich ist, eine Bewilligung zur Beschäftigung von Kindern zu erhalten. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich hätte ein paar Fragen an die Regierung betreffend die Revitalisierung des Rheins respektive die Rheinaufweitung auf Seite 217: Hier heisst es, dass zwischen Dezember 2024 und Mai 2025 öffentliche Konsultationen durchgeführt wurden, und die Rückmeldungen zum Projekt werden derzeit ausgearbeitet unter Einbezug der Ergebnisse der schweizerischen Vorprüfung und so weiter. Wenn Sie hier kurz ausführen könnten, was hier die nächsten Pläne sind?Dann auf der gleichen Seite, ebenfalls zur Alarmierung der Bevölkerung über die schweizerischen Radiosender: Ist hier auch angedacht, dass die Liechtensteiner Medien quasi die Warnmeldungen auch pushen, zum Beispiel über das Fernsehen, über die Online-Portale der Medien oder über den SMS-Push vom Medienhaus, wenn man es gerade so beim Namen nennen darf?Auf Seite 218 erwähnt die Regierung, dass sie eine Revision der betrieblichen Personalvorsorge plant. Können Sie schon ausführen, wann der Landtag hier einen Bericht und Antrag erwarten darf?Auf der gleichen Seite zur die Hochspannungsleitung Balzers: Hier ist ja auch eine Besondere Landtagskommission tätig. Gibt es seitens der Regierung Updates, was hier die nächsten Schritte sind, oder gibt es momentan Gerichtsfälle, die da allenfalls alles ausbremsen?Auf Seite 219 hätte ich eine Frage zu den Gesamtarbeitsverträgen. Es gibt für 15 Branchen einen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag. Hier stellt sich mir die Frage, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch erfasst sind, respektive wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Gesamtarbeitsvertrag, sprich ohne Mindestlohn, in Liechtenstein arbeiten. Zudem würde mich interessieren, wie der Stand der Dinge ist bezüglich Gesamtarbeitsvertrag respektive Normalarbeitsvertrag für Care-Migrantinnen und landwirtschaftliche Angestellte?Zur Seite 233, zum Probeareal für die Feuerwehr: Es wurde offenbar immer noch kein Alternativstandort gefunden. Könnte es sein, dass der Standort beim zukünftigen Landesspital der beste und der einzige im Land ist? Und würde man dann allenfalls den Gedanken spielen, das Landesspital an einem anderen Standort zu bauen, wenn dort das einzige Probeareal für die Feuerwehr vorhanden ist? Oder vielleicht haben Sie mittlerweile einen gefunden, dann würde es mich wundernehmen, wo der sein soll. Denn einmal war er in Ruggell, in der «Kehla» unten geplant, in einem Gebiet mit dem Prädikat «besonders schützenswerte Landschaft». Das würde ich ein bisschen spannend finden, wenn man dort ein Probeareal hintut für die Feuerwehr. Zur Seite 237: Hier geht es um die Alarmierung der Bevölkerung mittels Sirenen. Da steht auch, dass eine manuelle Auslösung der Sirenen möglich ist. Wird das auch jährlich getestet? Ich weiss, viele Sachen sind möglich, und wenn man es dann plötzlich braucht, dann funktioniert es trotzdem nicht. Das würde ich mich einmal wundernehmen, ob auch das getestet wird. Zur Seite 251: Hier geht es darum, dass das Ausländer- und Passamt auch Schweizer Identitätskarten ausstellen kann. Das ist ein relativ aufwendiger Prozess, aber noch aufwendiger ist es für in Liechtenstein wohnhafte Schweizer, wenn sie einen Reisepass brauchen. Korrekterweise müssen sie dann zur Botschaft in Wien fahren und dort einen Pass beantragen oder abholen. Gibt es da Gespräche mit Bern, dass man allenfalls vielleicht nur nach St. Gallen fahren müsste statt nach Wien? Warum müssen wir Schweizer IDs ausstellen, wenn es so kompliziert ist, wenn St. Gallen keine 40 km von uns entfernt ist? Das wäre wahrscheinlich auch günstiger. Zur Seite 278 zum Fonds für Einspeisevergütungen: Dieser hat um CHF 600'000 zugenommen und in Anbetracht, dass einige Photovoltaikanlagenbesitzer mittlerweile weniger als Rp. 6/kWh Entschädigung erhalten, weil die Referenzanlage der LKW in Vaduz für 6 Rappen produziert und manche PV-Besitzer weniger als 6 Rappen erhalten, möchte ich die Regierung fragen, ob da allenfalls angedacht ist, die Verordnung anzupassen oder die Berechnungsmethode. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Stv. Abg. Benjamin Risch
Besten Dank. Auch ich möchte mich dem bereits vielfach ausgesprochenen Dank an die Regierung anschliessen. Ich beginne auf der Seite 217, die erneuerbare Energieversorgung. Gemäss Energiestrategie 2030 soll die im Inland produzierte erneuerbare Energie in den kommenden Jahren deutlich erhöht werden. Wird die liechtensteinische Initiativgruppe für Energie-Nachhaltigkeit (LIGEN) aktiv in diesem Prozess miteingebunden? Seite 218: Zu den Gesamtarbeitsverträgen möchte ich wissen: Wie ist der Stand der Dinge bezüglich Verankerung eines Normalarbeitsvertrags für Care-Migrantinnen und landwirtschaftliche Angestellte? Arbeitet die Regierung an dieser Pendenz? Seite 220 zum Leistungssportmonitor: Eine erste Bestandsaufnahme wurde erhoben. Können schon konkrete Massnahmen genannt werden, die daraus abgeleitet werden? Auf derselben Seite, Optimierung und Erweiterung Sportinfrastruktur: Der Massnahmenkatalog umfasst sechs Projekte. Wann werden diese Grundlagen dem Landtag oder der Öffentlichkeit vorgelegt? Ebenfalls auf derselben Seite, rechtliche Anpassungen im Bereich Sportinfrastruktur: Anpassungen im Sportgesetz und in den Verordnungen sind in Entwurfsform ausgearbeitet worden. Wann ist mit einer Vernehmlassung respektive Vorlage zu rechnen? Können schon Angaben gemacht werden, welche inhaltlichen Änderungen geplant sind?Als letztes zur Inklusion im Sport: Hier ist von der Schaffung einer konzeptionellen Grundlage die Rede. Gibt es einen Zeitplan, wann konkrete Massnahmen erfolgen? Werden Betroffene und der LBV in die Erarbeitung miteingezogen? Auf Seite 221 zum EPAS: Liechtenstein wurde in den Vorsitz der Arbeitsgruppe zur Autonomie und «Good Governance» im Sport gewählt. Welche Ziele verfolgt Liechtenstein dort konkret? In welchem Bereich liegen die Schwerpunkte? Auf Seite 232 fortlaufend: Der Bericht nennt 648 Feuerwehrangehörige und 341 Gemeindeschützer sowie weitere Rettungs- und Hilfsorganisationen. Zugleich wird erwähnt, dass die Feuerwehrbestände tiefer sind als in vergleichbaren Kantonen in der Schweiz. Auch verfügt Liechtenstein über keinen mit der Schweiz vergleichbaren Zivilschutz, welcher bei ausserordentlichen Ereignissen die Durchhaltefähigkeit im Feuerwehrwesen sicherstellt. Welche Lücken entstehen daraus in ausserordentlichen Lagen und wie gedenkt die Regierung diese kurz-, mittel- und langfristig zu schliessen? Auf Seite 237 zum Schutzraumkonzept: Im Bedarfsfall kann einem Drittel der Wohnbevölkerung ein Schutzplatz zugewiesen werden. Es fehlt ein Konzept, um einen zweckmässigen Betrieb dieser Schutzanlage zu gewährleisten. Auch angesichts der geopolitischen Lage ist eine erneute Überprüfung nötig. Bis wann wird die in Ausarbeitung befindliche sicherheitspolitische Strategie vorliegen? Seite 240 zur internationalen Wasserwehr Alpenrhein: Das Abflussprognosemodell vermöge die ursprünglich hohen Erwartungen nicht zu erfüllen. Gibt es bereits Erfahrungswerte, ob die neu entwickelte Anwendung zu besseren Prognoseeinschätzungen die erforderlichen Kriterien erfüllt, damit im Ernstfall bei Hochwasser rechtzeitig gewarnt, entschieden und allenfalls evakuiert werden kann? Zuletzt auf Seite 253 zur internationalen Zusammenarbeit im Rahmen des Schengen/Dublin-Besitzstandes: Im Bericht wird ausgeführt, dass das APA im Rahmen von Schengen und Dublin unter anderem mit Frontex zusammenarbeitet, insbesondere in Fragen der europäischen Rückkehrpolitik, gemeinsamen Herausforderungen und Weiterentwicklung politischer und praktischer Rückkehrpraxis im Schengen-Raum. Welche konkreten menschenrechtliche Leitplanken gelten für die Zusammenarbeit Liechtensteins mit Frontex im Bereich Rückkehr und Reintegration? Und bezieht die Regierung in den zuständigen Gremien und Arbeitsgruppen klar Stellung gegen Pushbacks, Refoulement und Akteure wie die libyschen Grenzbehörden, solange nach wie vor schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen dokumentiert sind? Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zuerst einmal ein Dankeschön an den Energieminister bezüglich der neuen Aufstellung der EEG Fonds für Einspeisevergütung auf der Seite 278. Die Darstellung ist jetzt nicht mehr im Browsertext, sondern sehr übersichtlich dargestellt. Dankeschön, dass Sie diese Anregung vom letzten Jahr aufgenommen haben.Dann meine zusätzliche Anregung: Dasselbe System könnte oder sollte auch auf der Seite 277 mit der Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien angewendet werden. Hier sind diese Förderungen, diese Zahlungen und Zusicherungen im Browsertext aufgelistet und wenn das im ähnlichen Stil wie auf der Seite 278 übersichtlich dargestellt werden würde, wäre dies sehr leserlich. Also, das ist eine Anregung auf hohem Niveau, weil inhaltlich ist es alles sehr interessant und sehr ausführlich.Dann wären noch die Förderungen im Sinne von Zahlungen und die Zusicherungen: Aus meiner Sicht sollten diese auseinandergehalten werden, da sonst die Nachvollziehbarkeit sehr schwierig ist. Denn der Förderbetrag ist hinten auf dem Kontoblatt mit CHF 13,5 Mio. ausgewiesen und hier kommt dies nicht zum Ausdruck. Dann wäre auch das sehr nachvollziehbar. Dies als Anregung. Dankeschön.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Zu Beginn komme ich auf die Seite 117. Hier habe ich eine Frage betreffend die Alarmierung der Bevölkerung. Das soll ja neu mit dem Schweizer Radio und Fernsehen durchgeführt werden. Dort besteht eine Leistungsvereinbarung für CHF 40'000 pro Jahr, so wie ich das verstanden habe. Das ist ein sehr kostengünstiges Angebot, welches wir hier erhalten haben. Das begrüsse ich ausserordentlich. Ich möchte aber auch noch die Frage stellen, wie das mit Swiss Alert funktionieren soll, insbesondere bei Stromausfall, denn das habe ich erlebt. In Zermatt zum Beispiel war ich zugegen als der Strom ausgefallen ist. Dann funktionieren auch die entsprechenden Mobilfunkanlagen nicht mehr, weil sie da nicht mehr mit Strom versorgt werden können, auch wenn das Mobiltelefon noch Strom hat, sind die Netze weg. Das hilft dann auch nicht viel und so funktioniert diese App allenfalls auch nicht. Was ist hier für die Zukunft vorgesehen? Kann man sich hier eine Übermittlung mit Langwellen oder irgendetwas vorstellen oder hat man hier an irgendetwas gedacht, wie diese Alarmierung funktionieren kann, eben mit einem allfälligen Stromausfall? Seite 218: Zur Höchstspannungsleitung in Balzers. Hier war ich überrascht, als ich im Bericht nichts gefunden habe von der gewünschten Befristung. Da liest man überhaupt nichts in diesem Bericht, dass der Landtag hier den Wunsch hatte, diese Expropriation, welche man hier gesetzt hatte und fortsetzt, mit einer Befristung von 15 Jahren vorzusehen. Das ist doch relevant, das ist sehr relevant. Und wenn man das hier nicht einmal erwähnt, muss ich davon ausgehen, dass es für denjenigen, der diesen Bericht geschrieben hat, nicht relevant ist, weil sonst hätte er das in diesen Bericht geschrieben. Da bin ich doch ein wenig enttäuscht. Seite 219: Hier geht es um die Gesamtarbeitsverträge, welche verlängert wurden. Ein Gesamtarbeitsvertrag betrifft auch das Gebäudereinigungs- und das Hauswartdienste-Gewerbe mit der entsprechenden Verordnung dazu. Ich habe die Verordnung konsultiert. In der Verordnung finde ich keine Mindestlöhne mehr. Man spricht zwar von einem Anhang 2, aber dieser Anhang 2 ist in der Verordnung nicht aufzufinden. Ich habe mich gefragt, wie jetzt diese Mindestlöhne ausgestaltet sind und wo man diesen Anhang 2 finden kann - jedenfalls nicht in der Verordnung, wo er eigentlich hingehört. Dann zu den neuen Entschädigungsreglementen: Das ist auch auf der Seite 219. Die Regierung hat neue Entschädigungsreglemente für die Verwaltungsräte der LKW, der Gasversorgung und von Liechtenstein Wärme genehmigt. Kann die Regierung kurz ausführen, was man hier in diesem Reglement geändert hat? Hat man die Entschädigungen erhöht? Oder weshalb war es notwendig, diese Entschädigungsreglemente zu genehmigen.Seite 237 - eines meiner Lieblingsthemen: Zwar geht es hier um die Schutzbauten. Hier steht fälschlicherweise, muss ich sagen: Der Landtag hat im Jahr 2016 beschlossen, sich von dem ursprünglichen Schutzbautenkonzept abzukehren. Ja, der Landtag hat das schon beschlossen, aber auf Antrag der Regierung und nach einer hitzigen Diskussion hier drinnen. Hier lese ich das so, wie wenn der Landtag das gewollt hätte. Das war sicherlich keine Idee des Landtags. Das war ein Vorschlag der Regierung und der Landtag ist ihm halt gefolgt. Wenn Sie jetzt hier den letzten Absatz lesen, dann steht hier, ich zitiere: «Angesichts der geopolitischen Lage wird eine erneute Überprüfung des seit der Revision des Bevölkerungsschutzgesetzes 2016 praktizierten Umgangs mit den Schutzbauten als notwendig erachtet.» Ja, ich erachte das auch als notwendig und wir sollten hier nicht zuwarten sondern uns schnell Gedanken machen, wie wir mit den bestehenden Schutzbauten umgehen und ob wir überhaupt genügend Schutzbauten in Liechtenstein vorfinden. Zudem geht es ja auch immer darum, dass man überhaupt kein Zuweisungskonzept habe und auch dieses Zuweisungskonzept erwarte ich eigentlich von der Regierung zeitnah. Ich möchte, dass die Regierung hier ein Zuweisungskonzept erstellt. Natürlich haben wir nicht für jeden einen Schutzplatz. Trotzdem erwarte ich von der Regierung, dass man sich Gedanken macht, wie diese Zuweisung funktionieren soll. Wer soll in diesen Schutzbauten Unterschlupf finden? Da muss man sich jetzt halt einfach einmal auf die Äste hinauslassen. Wenn man schon ein neues Schutzkonzept hat, dann muss man sich auch trauen zu sagen, wer in diese Schutzraumbauten hineinkommen soll und wer halt nicht.
Seite 255: Hier geht es um eine Arbeitsgruppe betreffend die vorübergehende Schutzgewährung, welche die Regierung eingesetzt hat. Hier heisst es, auf der Seite 255: Die Regierung wird im Frühjahr von dieser Arbeitsgruppe informiert und es wird Bericht erstattet über die Handlungsoptionen. Ich möchte gerne wissen, ob dieser Bericht schon eingelangt ist von der Arbeitsgruppe oder ob sie auf diesen noch warten?Seite 256: Da gibt es eine Task Force Asyl. Diese Task Force Asyl tagte im Berichtsjahr viermal. Ist das noch eine Task Force, die viermal tagt? Das hat mit Force nichts mehr zu tun. Nicht einmal mit Task hat das etwas zu tun. Das ist eine eher eine Schlafgruppe, würde ich sagen, wie eine Task Force. Eine Task Force muss nach meinem Verständnis zumindest in kurzer Zeit Resultate liefern. Also die sollte sich doch etwas mehr wie viermal im Jahr treffen, sonst müssen Sie sich hier für diese Gruppe einen neuen Namen überlegen.Seite 280: Der Rückgang der Geldspielerträge um 60 Prozent. Das ist doch wesentlich. Hier möchte ich gerne von der Regierung wissen, ob man sich hier Massnahmen überlegt, zum Beispiel mit Online-Spielen oder was auch immer. Was ist hier die Idee? Will die Regierung das ganze Geldspielgeschäft in einem gewissen Rahmen am Laufen zu halten oder will sie es komplett aufgeben? Oder gedenkt sie einfach, hier mit einem Status quo weiterzumachen?Seite 289: Hier geht es um den Digitalscheck. 17 Digitalschecks oder Anträge konnten bewilligt werden. Aus meiner Sicht ist das wenig: 17 Digitalschecks in einem Jahr. Wie sieht das die Regierung? Sind Sie zufrieden mit dieser Ausbeute? Oder gibt es hier allenfalls irgendwie ein Überarbeitungsprogramm von der Regierung von diesem Programm, das hier anscheinend nicht so gut funktioniert? Seite 295: Das Satellitenprojekt. Hier bitte ich die Regierung, uns kurz zu informieren, wie der Stand ist betreffend das Satellitenprojekt. Es müssten ja in der Zwischenzeit einige Low-Orbit-Satelliten um unseren Erdball herumkreisen. Wie sieht es aus mit den Frequenzen? Können wir die halten? Oder besteht das Risiko immer noch, dass wir diese Frequenzen wieder verlieren?Seite 302: Dort berichtet die Kommission für Energiemarktaufsicht. Da können Sie jetzt lesen, was diese Kommission tatsächlich macht. Das steht nämlich hier ausdrücklich beschrieben. Sie macht nämlich genau das, was wir Ihnen im Mai hier drinnen gesagt haben. Sie hat, Sie können es nachlesen, den WACC festgelegt. Das ist eine ihrer Aufgaben. Sie auch tatsächlich den neuen WACC festgelegt. Was hat die EMK noch gemacht? Sie genehmigte nämlich auf Antrag, das wiederhole ich jetzt, auf Antrag der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) die Durchleitungspreise, sprich die Netznutzungspreise für 2026. Sie hat sie nicht selbst festgelegt, sondern sie hat sie auf Antrag der Liechtensteinischen Kraftwerke genehmigt. Das ist der grosse Unterschied. Das haben Sie falsch interpretiert in der letzten Sitzung.Dann komme ich noch zur Medienkommission. Die wurde ja neu von der Regierung eingesetzt. Das bedaure ich eigentlich, dass hier der Landtag nichts mehr zu sagen hat. Nichtsdestotrotz ist die Medienkommission besetzt. Sie hat an fünf formellen Sitzungen getagt und die Gelder verteilt. Im Bereich der Medienerzeugnisse war eine Fördersumme von CHF 1 Mio. vorgesehen. Sie hatte CHF 812'000 verteilt in diesem Bereich. Für den zweiten Teil wurden CHF 354'000 verrechnet. Das Budget war hier CHF 350'000. Das hat man zur Gänze ausnützen können und das begrüsse ich doch. Interessant ist aber, das Vaduzer Medienhaus hat davon CHF 978'000 erhalten. Die Zeit-Verlag Anstalt CHF 64'000, die Medien 1, das ist dann das 1FLTV, CHF 107'000 und Onlinemarketing Meier, ich denke, das ist der Landesspiegel, CHF 20'000. Sie sehen, eine sehr grosse Diskrepanz der anderen kleinen Medien zum grossen Vaduzer Medienhaus. Natürlich leistet das Vaduzer Medienhaus viel. Ich frage mich einfach, wie man mit so wenig Geld, das die anderen drei erhalten, hier einen Wettbewerb aufbauen will. Das ist schlicht nicht möglich. Ich weiss aber, dass für das Jahr 2026 oder für das Jahr 2025 schon ein neues Förderungsregime gilt, dass man hier dann die kleinen Medien auch besser fördert. Ich frage mich einfach, ob es dann reicht, aber wir werden es dann feststellen. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Abg. Marion Kindle-Kühnis
Besten Dank. Ich habe eine Frage, und zwar zur Seite 293 zur Mobilfunkmessung: An fünf Messtagen wurden Daten erhoben. Diese Auswertung sollte im ersten Quartal 2026 erfolgen. Diese Messungen haben ergeben, dass im internationalen Vergleich unser Netz durchschnittlich bis unterdurchschnittlich abschneidet, vor allem im Bereich des Sprachdienstes. Das ist für mich jetzt keine Überraschung.Dann wird hier gesagt, dass die Messungen im Herbst 2026 und 2027 mit der gleichen Messmethodik wiederholt werden sollen. Ich weiss es jetzt nicht, aber unser Netz ist wirklich so schlecht, ich habe es schon mehrmals gesagt, und hier möchte ich gerne vom Wirtschaftsminister wissen, ob er da keinen Druck verspürt von der Wirtschaft oder von irgendeiner Seite, dass unser Netz in schnellstmöglicher Zeit endlich besser wird, weil das ist eine Zumutung, was wir in diesem Land haben und deshalb finde ich 2027 wahnsinnig weit entfernt, wenn ich denke, im 2025 waren die Messungen, im 2026 werden jetzt die Ergebnisse präsentiert, dann wird das ja 2028. Wenn wir weiterhin mit diesem Netz umgehen wollen, dann weiss ich nicht, was da unsere grossen Firmen dazu sagen. Die LIHK hat bereits ein Papier herausgegeben, wo sie auch dazu ermuntert, die Netzqualität zu verbessern, und da würde mich ihre Meinung sehr interessieren. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete. Ich danke allen Abgeordneten, die die Fragen vorab geschickt haben. Es hilft ungemein. Ich starte mit dem Abg. Sebastian Gassner. Sie hatten eine Frage bezüglich der Sicherheitsstrategie und Bedrohungsszenarien. Im Berichtsjahr wurden keine konkreten Bedrohungsszenarien entwickelt oder priorisiert. In dieser Phase wurde bewusst auf eine Szenarienplanung verzichtet. Ziel war, relevante Bedrohungsfelder zu identifizieren, strategische Leitlinien festzulegen und den Rahmen für die weitere Ausarbeitung zu schaffen.Dann war die Frage bezüglich der SUP-Windeignungsgebiete. Bei der strategischen Umweltprüfung zur Festlegung der Windeignungsgebiete im Landesrichtplan geht es noch nicht um konkrete Windkraftprojekte, geschweige denn um Finanzierungs- oder Beteiligungsmodelle für die Bevölkerung. Wie der Name sagt, geht es um den Ausweis von geeigneten Gebieten im Landesrichtplan. Die SUP stellt sicher, dass Umweltaspekte bei der Windenergieplanung früh berücksichtigt werden. Sie identifiziert Konflikte, bewertet Umweltwirkungen und legt fest, welche Gebiete grundsätzlich geeignet oder eben ausgeschlossen sind. Ich kann Ihnen aber sagen, die LKW haben bereits angekündigt, bei konkreten Projekten Bürger- und weitergehende Beteiligungsmodelle anzubieten.Dann war die Frage bezüglich einer visumfreien Einreise in die USA. Eine grosse Herausforderung ist die Umsetzung der von den USA geforderten Enhanced Border Security Partnership. Derzeit wird zwischen der EU und den USA ein Rahmenabkommen verhandelt, das Basis für bilaterale Abkommen sein soll. Dieses Rahmenabkommen wird auch für Liechtenstein als Schengen-assoziierter Staat massgeblich sein. Der damit einhergehende Datenaustausch ist datenschutzrechtlich und technisch äusserst anspruchsvoll.Zu den kriminalpolizeilichen Tätigkeiten: Ein Vergleich mit den Nachbarstaaten Schweiz und Österreich ist es nicht möglich, da kriminalpolizeiliche Tätigkeiten wie Hausdurchsuchungen oder Observationen in deren polizeilicher Kriminalstatistik nicht explizit ausgewiesen werden. Es handelt sich hierbei um strafprozessuale Zwangsmassnahmen, die nicht in deren polizeiliche Kriminalstatistik einfliessen. Zur Einordnung der erwähnten strafprozessualen Massnahmen, Hausdurchsuchung und Observation, kann festgestellt werden, dass die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr niedriger war, obwohl die Kriminalitätsbelastung gesamthaft angestiegen ist. Dies verweist sowohl auf eine verhältnismässige Beantragung dieser Massnahmen durch die Landespolizei wie auch auf die Anordnung dieser Massnahmen durch das Landgericht.Dann weitere Fragen zur Kriminalstatistik bezüglich sexuellen Missbrauchs von Unmündigen. Bei den Sexualdelikten handelt es sich um ein Kriminalitätsfeld, das aufgrund einzelner Ereignisse grosse statistische Ausschläge aufweisen kann. So wurden in der Kriminalstatistik 2025 für den Deliktbereich Sex, Missbrauch von Unmündigen insgesamt neun Tatbestände ausgewiesen, was eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 800 Prozent entspricht. Vergleicht man hingegen die Anzahl mit den Zahlen der Kriminalstatistik 2022 (zwölf Tatbestände), so lässt sich eine Abnahme von 25 Prozent feststellen. Dieser Deliktsbereich unterliegt aufgrund der kleinen Gesamtzahl, also starken Schwankungen, weshalb aufgrund der Statistikzahlen der vergangenen Jahre keine seriöse Aussage über eine generelle Zu- oder Abnahme möglich ist.Zur Kurzarbeitsentschädigung: Ich habe da gestern schon ein bisschen ausgeführt. Im Jahr 2025 waren insgesamt sieben Unternehmen von Kurzarbeit betroffen, davon sechs Unternehmen im Zusammenhang mit der US-Zoll-Thematik. Von diesen sechs Unternehmen konnten fünf von Ende 2025 bis Ende Mai 2026 die Kurzarbeit schrittweise beenden, sodass im Juni 2026 nur noch in einem dieser sechs Unternehmen in bewilligter Kurzarbeit gearbeitet wird. Im laufenden Jahr haben zwei weitere Unternehmen erstmalig Kurzarbeit aufgrund der US-Zölle bewilligt erhalten, wovon ein Unternehmen die Kurzarbeit bereits wieder beenden konnte.Dann zur Energieeffizienzförderung: Die Vergabe von Förderungen nach dem EEG durch das AVW findet in einem zweistufigen Verfahren statt, in welchem das Vier-Augen-Prinzip zur Anwendung gelangt. Zusagen erfolgen nach Prüfung der Energiefachstelle beziehungsweise der Energiekommission auf der Grundlage von der Bauherrschaft und Projektverfassung getätigten Angaben. Auszahlungen erfolgen nach Prüfung der eingereichten Bauabschlussbestätigungen, den belegten Rechnungen, Fotos und allenfalls weiteren eingereichten oder eingeforderten Unterlagen und Dokumenten. Dabei können Änderungen der Massnahmen gemäss Art. 27 EEG vorgenommen und individuell berücksichtigt werden. Zu Unrecht bezogene Förderbeträge sind gemäss Art. 28 EEG unabhängig von der Anwendung strafrechtlicher Bestimmungen zurückzuerstatten oder zu verrechnen. Hinweisen auf eine nicht entsprechend ausgeführte Wärmedämmung wird selbstverständlich nachgegangen. Kürzungen aufgrund von geänderten Sachverhalten werden bei Änderungen der Massnahmen im Auszahlungsprozess korrigiert. Anzeigen mussten bislang keine gemacht werden, da es sich jeweils um Missverständnisse bei der Antragsstellung oder beim Projektverfasser handelte. Korrekturen konnten vor der Auszahlung vorgenommen werden.Dann zum Vollzug entsendegesetzlicher Bestimmungen: Wie auf Seite 284 des Rechenschaftsberichts einleitend zum Entsendegesetz aufgeführt wird, sind per 1. Januar 2025 Änderungen im Entsendegesetz sowie in der Entsendeverordnung in Kraft getreten. Eine dieser Änderungen betrifft die auf der Webseite des AVW veröffentlichte Sanktionsliste. Auf dieser wird eine rechtskräftig sanktionierte Verletzung des Entsendegesetzes nicht mehr publiziert, wenn es sich um einen geringfügigen Verstoss handelt. Seit dem 1. Januar 2025 werden nach Art. 11 der Entsendeverordnung auf der Sanktionsliste nur noch mittlere oder schwere Verstösse, wie etwa die Vorenthaltung geldwerter Leistungen sowie rechtskräftige Entsendesperren, veröffentlicht.Dann war noch eine Frage zum Compliance-Monitoring. Beim im Rechenschaftsbericht erwähnten Verstoss handelt es sich um einen Fall betreffend die Liechtensteinischen Kraftwerke, die als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht besonderen regulatorischen Vorgaben unterliegen. Das Amt für Kommunikation stellte in Einzelfällen fest, dass die LKW gemeldeten Anbietern Glasfaserleitungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben oder Glasfaserleitungen vereinzelt Institutionen zur Verfügung gestellt haben, die nicht als Anbieter elektronischer Kommunikation gemeldet waren. Es handelt sich in diesen Fällen beispielsweise um Glasfaserleitungen, die für die Bereitstellung des Landeskanals, der Gemeindekanäle oder anderer Gemeinde überschreitender Grundversorgungsleistungen verwendet wurden. Die Vorgabe dafür stammt aus der Eignerstrategie des Jahres 2014, welche zwischenzeitlich ersetzt wurde. Dieses Vorgehen war aufgrund der geltenden Sonderregulierung seit 1. Januar 2024 nicht mehr zulässig, da solche Leistungen nur diskriminierungsfrei, entgeltlich und gegenüber gemeldeten Anbietern erbracht werden dürfen. Die LKW wurden zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands aufgefordert. Die LKW haben dann den rechtmässigen Zustand fristgerecht bis zum 1. Mai 2026 hergestellt.Dann war noch eine Frage von Ihnen zur Gewaltschutzkommission der Regierung. Der Extremismusbericht wurde in den letzten Jahren jeweils vom Liechtenstein-Institut erstellt. Das Institut hat diesen Auftrag Ende des Berichtsjahres zurückgegeben, weshalb für das Jahr 2025 kein Extremismusbericht publiziert werden kann. Die Gewaltschutzkommission wurde beauftragt, mögliche Nachfolgerlösungen zu prüfen. Ziel der Regierung ist es, der Öffentlichkeit für das Jahr 2026 wieder so einen Extremismusbericht zur Verfügung stellen zu können.Dann komme ich zu den Fragen des Abg. Helmut Hasler: die Kosten der Alarmierung der Bevölkerung SRF 1 und SRF 3. Dazu hat der Abg. Rehak schon einen Spoiler gemacht. Es sind ganz genau CHF 36'000 exklusive Mehrwertsteuer.
Bezüglich der Frage zum Geldspiel: Ein Mitarbeiter der Geldspielaufsicht hat per 1. Februar 2026 eine andere Stelle in der Landesverwaltung angenommen. Die offene Stelle wurde angesichts der unsicheren Marktentwicklung bewusst noch nicht neu besetzt. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass die Tätigkeit der Geldspielaufsicht weiterhin komplex und anforderungsreich ist. Sie muss auch neue regulatorische und andere Entwicklungen berücksichtigen. Die Aufsicht wird unter einem strikten Vier-Augen-Prinzip durchgeführt: Vergleichbare Geldspielaufsichtsbehörden gehen von mindestens 200 Prozent pro Spielbank aus. Die Geldspielaufsicht bei uns verfügt im Moment über sechs Mitarbeitende, einschliesslich der Leitung und einer juristischen Mitarbeiterin, die der Abteilung zu einem reduzierten Pensum zur Verfügung steht. Dann war eine Frage zu Deutschkursen: Besondere Umstände können namentlich vorliegen, wenn der Gesuchsteller innert der ersten fünf Jahre ab Erteilung der Bewilligung nicht in der Lage war, einen Deutschkurs zu besuchen. Zum Beispiel, schwere Krankheit oder wenn das Haushaltseinkommen zu tief ist. Dann war die Frage bezüglich des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs: Schon seit 2019 finden immer wieder Treffen zu diesem Thema auf Verwaltungs- und Regierungsebene statt. Dabei wurden verschiedene Optionen diskutiert und geprüft. Während den laufenden Verhandlungen und bis zur Abstimmung über ein neues Vertragswerk mit der EU wurde vonseiten der Schweizer Bundesbehörden signalisiert, dass eine Anpassung des bilateralen Rahmenvertrags zwischen Liechtenstein und der Schweiz nicht infrage komme. Eine pragmatische Lösung sei aber durchaus möglich. Die Kantone St. Gallen und Graubünden sind weiterhin bestrebt, gemeinsam mit Liechtenstein eine Lösung zu finden, soweit dies die beiderseitigen staatsvertraglichen Verpflichtungen erlauben. Der erhoffte Wegfall der Meldepflicht wird in Bern kritisch gesehen. Aktuell wird überlegt, die bestehenden Vereinbarungen auf Verwaltungsebene zu aktualisieren und zu konsolidieren mit dem Ziel, Erleichterungen in der Behördenpraxis zu vereinheitlichen. Das Thema hat im Moment allerdings nicht die höchste Priorität.Bezüglich der Arbeitszeitbewilligung - zur Klarstellung: Gemäss Arbeitsgesetz gelten als Kinder Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Als Jugendliche gelten Personen, die das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Die erwähnten vier Bewilligungen wurden an Lernende erteilt, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Es handelt sich um Schulabgänger nach neun Jahren obligatorischer Schulzeit, welche bei Lehrbeginn dieses Altersjahres noch nicht vollständig erreicht hatten. Die Bewilligung wurde im direkten Zusammenhang mit dem Eintritt in eine berufliche Grundbildung, das heisst, eine Lehre, gesprochen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass solche Bewilligungen in Liechtenstein unter gewissen Voraussetzungen erteilt werden können, insbesondere wenn die physische und psychische Reife der betroffenen Personen jener einer 15-Jährigen beziehungsweise eines 15-Jährigen entspricht, auch wenn die auszuführenden Tätigkeiten im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Ausbildung (Lehre) stehen. In vorliegenden Fällen waren diese Voraussetzungen gegeben, weshalb die entsprechende Bewilligung erteilt wurde.
Dann komme ich zu den Fragen des Abg. Patrick Risch: Sie hatten eine Frage bezüglich der PV-Besitzer, die weniger sechs Rappen Entschädigung erhalten, bezogen auf die Referenzanlage. Die in der Frage enthaltene Annahme einzelne PV-Besitzer erhielten weniger als sechs Rappen pro Kilowattstunde, weil ihre Anlage besser produziert als die Referenzanlage, trifft nicht zu. Die Referenzanlage bestimmt nicht den individuellen marktorientierten Preis einer konkreten Anlage. Sie dient ausschliesslich dazu, den jährlichen Ausgleichsbetrag zu berechnen. Die Einspeisevergütung für PV-Strom setzt sich seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr aus einem festen Tarif, sondern aus dem marktorientierten Preis zuzüglich eines allfälligen Ausgleichsbetrags zusammen. Art. 17 Abs.1 und 2a EEG. Die Mindestvergütung für PV-Anlagen bis 250 Kilowatt beträgt Rp. 6/kWh EEV Art. 13a. Dieses Rp. 6/kWh stellen jedoch keine individuelle garantierte Vergütung für jede einzelne eingespeiste Kilowattstunde dar. Der Ausgleichsbetrag wird vielmehr einheitlich anhand der Differenz zwischen der Mindestvergütung und dem durchschnittlichen Jahreserlös bei einer definierten Referenzproduktion im Inland berechnet (Art. 17 Abs. 2b EEG). Einzelne Anlagen können deshalb trotz Mindestvergütung effektiv auf weniger als Rp. 6/kWh kommen, wenn ihr individuelles Einspeiseprofil ungünstiger ist als jenes der Referenzanlage. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Strom in Stunden mit höheren Preisen selbst verbraucht und nur in Stunden mit tieferen Preisen ins Netz eingespeist wird. Die Referenzanlage dient somit nicht dazu, einzelne Anlagen nach ihrer Produktionsmenge zu bestrafen, sondern dazu, den einheitlichen Ausgleichsbetrag für das marktorientierte Vergütungsmodell zu bestimmen. Eine bessere Produktion als die Referenzanlage führt daher nicht automatisch zu einer tieferen Vergütung. Ausschlaggebend ist nicht nur die absolute Produktionsmenge, sondern der zeitliche Verlauf der tatsächlichen Netzeinspeisung.Dann war die Frage bezüglich der Rheinaufweitung, der Stand der Dinge. Die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Rückmeldungen wurden ausgewertet, und die Ergebnisse wurden in einem Bericht zusammengefasst. Die Regierung hat den Bericht mit den Ergebnissen der Konsultation in ihrer Sitzung am 12. Mai 2026 behandelt und zur Kenntnis genommen. Aktuell wird bei den beiden vom Rheinaufweitungsprojekt betroffenen Gemeinden Schaan und Eschen sowie der Bürgergenossenschaft Eschen um die Einräumung der für die Realisierung dieses Projekts erforderlichen Grunddienstbarkeiten (unselbstständiges Baurecht) angesucht, vorausgesetzt, dass das im Kanton St. Gallen parallel dazu laufende Genehmigungsverfahren ebenfalls planmässig abgewickelt werden kann, wird die Regierung im Q1 des kommenden Jahres auf Grundlage eines Berichts und Antrages beim Landtag einen Planungskredit zur Ausarbeitung des Bauprojekts beantragen. Dann war auch eine Frage zur Alarmierung der Bevölkerung, ob auch die Liechtensteiner Medien hier eingebunden sind. Also vielleicht vorab, es wurde in dieser Woche - gestern, wenn ich richtig informiert bin - ein Folder mit dem Titel «Sicher informiert im Notfall» an alle Haushalte in Liechtenstein versendet. Darin wird unter anderem empfohlen, im Ereignisfall SRF 1 oder SRF 3 einzuschalten. Die automatisierte Verbreitung von Ereignisinformationen über SRF 1 oder SRF 3 steht seit dem 1. Januar 2026 zur Verfügung, wobei die Regierung erstmals am 15. Januar 2026 informierte. In der Folge veröffentlichte das Medienhaus Liechtenstein, insbesondere das «Liechtensteiner Vaterland» mehrere Zeitungsartikel. Im Ereignisfall werden zudem sämtliche Warnungen und Informationen via Alertswiss publiziert. Alle in Liechtenstein tätigen Medien können direkt auf Alertswiss zugreifen oder über den Service NewsML Keystone SDA automatisiert mit den entsprechenden Informationen bedient werden. Dann war noch eine Frage zur BPVG-Revision. Die Vernehmlassung zur BPVG-Revision wird nicht mehr vor dem Sommer starten, mit einer Befassung durch den Hohen Landtag kann im Frühjahr 2027 gerechnet werden.Dann war noch eine Frage bezüglich der HSL in Balzers. Ja, es ging eine Beschwerde beim Staatsgerichtshof ein, die derzeit behandelt wird. Entsprechend ruht der weitere Prozess derzeit. Danach würden die Modalitäten durch die Regierung definiert, was wiederum eine Einsprachemöglichkeit bietet. Dann war noch eine Frage zu den Gesamtarbeitsverträgen. Wie viele Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ohne GAV arbeiten kann nicht genau beziffert werden, da die Behörden die GAV ohne Allgemeinverbindlichkeitserklärung AW unter Umständen nicht bekannt sind. Bekannt sind folgende GAV: Die 15 allgemeinverbindlich erklärten AW-GAV, die Nicht-AW-GAV für Buschauffeure der BOS PS-Anstalt, der Nicht-AW-GAV für das Bäcker- und Konditoreigewerbe, der Nicht-AW-GAV für die Gewerbeindustrie, der Nicht-AW-GAV für das Textilreinigungsgewerbe, Nicht-AW-GAV für Metall, Nichtmetall LIHK, und mit Stichtag 31. Dezember 2024 waren 8'650 von insgesamt 46'364 Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen einem der 15 allgemeinverbindlichen AW-GAV unterstellt. Dem Nicht-AW-GAV Metall/Nichtmetall waren per 31. Dezember 2024 12'441 Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen unterstellt. Zu weiteren GAV ohne AVE liegen dem Ministerium keine Zahlen vor. Zur weiteren GAV ohne AVE bezüglich der Thematik der häuslichen Betreuung wird derzeit eine AVE im Auftrag des MI der Konsultationsentwurf eines Normalarbeitsvertrags für die 24-Stundenbetreuung ausgearbeitet. Für die Landwirtschaft wird derzeit kein Vertrag ausgearbeitet. Dann komme ich zu den Fragen des stv. Abg. Benjamin Risch. Da war die erste Frage zur erneuerbaren Energieförderung: Wie ist die LIGEN eingebunden? Ja, die LIGEN wurde in der Vergangenheit mehrmals von der Energiekommission empfangen. Die Energiekommission hat Studien und Untersuchungen der LIGEN gefördert und die Ergebnisse im Anschluss diskutiert. Die LIGEN kann sich ausserdem, wie alle anderen Interessengruppen, im Rahmen laufender Vernehmlassungen einbringen und tut dies auch, wie die Erfahrung gezeigt hat. Zum Leistungssportmonitor: Das LOC hat in Zusammenarbeit mit dem Sportrat und mit dem Sportministerium im Monitor Leistungssport verschiedenen Massnahmen zur Förderung von Verbänden sowie von Athletinnen und Athleten im Leistungssport erarbeitet. Diese Massnahmen werden aktuell im Rahmen der Gespräche zu neuen Leistungsvereinbarungen mit dem LOC auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft. Die Massnahmen zielen darauf ab, a) die Supportleistungen für Athletinnen und Athleten zu optimieren,
b) die finanziellen Rahmenbedingungen zu verbessern,
c) die Vereinbarkeit von Sport und Beruf, Ausbildung und Schule zu erleichtern sowie
d) die Rahmenbedingungen für Coaches zu optimieren.
Die Frage zur Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur: Die rechtlichen Anpassungen wurden ausgearbeitet und liegen in Entwurfsform vor. Nach der Koordination mit den betroffenen Ministerien wird ein Vernehmlassungsbericht ausgearbeitet, um Stellungnahmen der Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit einzuholen. Im nächsten Schritt wird ein Bericht und Antrag für den Landtag erstellt, um die im Massnahmenkatalog dargelegten Teilbereiche gesetzlich zu verankern. Je nach Ausmass der Rückmeldung ist mit einer Vorlage Ende dieses Jahres oder zu Beginn des kommenden Jahres zu rechnen. Die inhaltlichen Änderungen decken sich mit den von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen und von der Regierung in Auftrag gegebenen Teilbereichen und beinhalten alle Massnahmen. Die gesetzliche Umsetzung ist umfassend und die einzelnen Teilbereiche stark ineinander verwoben und von gegenseitigen Abhängigkeiten geprägt. Dieser forderte und erfordert weiterhin grosse Sorgfalt in der Umsetzung. Das waren jetzt beide Fragen in einer Beantwortung. Danke. Die Inklusion im Sport: Ja, die Arbeiten dazu sind erledigt und sollen mit der Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit dem LOC umgesetzt werden. Es fanden einige Gespräche mit dem Liechtensteinischen Behindertenverband statt. Mit der Integration des Parasports in das LOC werden Synergien genutzt, und im Prinzip werden bereits praktizierte Abläufe auf ein solides Fundament gestellt. Bei der Beschickung von paraolympischen Athleten wurde in der Vergangenheit bereits ausgeholfen. Künftig soll das LOC die Verantwortung für die Missionen zu paraolympischen Spielen sowie für die Vertretung in internationalen Gremien übernehmen. Der Behindertensportverband bleibt weiterhin zuständig für die Breitensportförderung, die Leistungssportförderung sowie die Bewirtschaftung des Themenfelds Inklusion.Dann eine Frage zu EPAS, und es wird jetzt eine längere Antwort: In der Arbeitsgruppe zu «Autonomy and Good Governance in Sports» ist es die vornehmliche Aufgabe Liechtensteins im Rahmen des Vorsitzes der Arbeitsgruppe, die gegenläufigen Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen mittels guter Vermittlung und Moderation unter einen Hut zu bringen und dazu beizutragen, die aktuell gültigen Empfehlungen weiterzuentwickeln.Zur Erklärung: EPAS besteht aus zwei Pfeilern: Zum einen dem sogenannten Governing Board, bestehend aus einem Vertreter respektive einer Vertreterin der Mitgliedstaaten, wobei Liechtenstein einer davon ist, zum anderen dem sogenannten Consultative Committee. Dieses besteht aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern von NGOs und internationalen oder europäischen Sportverbänden. Es liegt nun in der Natur der Sache, dass die Interessen zum Beispiel des EOC, des European Olympic Committee, oder der UEFA mit denjenigen von Athletenvertretungen oder zum Beispiel der NGO «Center for Sport and Human Rights» in manchen Bereichen nicht deckungsgleich sind. Auch unter den verschiedenen Ländern, die sich stark nach der Organisationsstruktur des Sports - zum Beispiel dem Einfluss des Staates auf den Sport, Kontrollgremien etc. - sowie nach dem Bezug zu internationalen Organisationen unterscheiden (die Schweiz beispielsweise beherbergt die FIFA, UEFA und so weiter), gibt es stark divergierende Ansprüche an das Ausmass der Organisationsautonomie des Sports sowie an die Ansprüche an die Vorgaben und Kontrollen im Bereich der Good Governance.Im Nachgang des Vorsitzes Liechtensteins im Ministerkomitee des Europarats unter ausgezeichneter Zusammenarbeit mit EPAS, welche in der Durchführung der alle zwei Jahre abgehaltenen Diversitätskonferrenz in Schaan gipfelte, wurde Liechtenstein aktiv von EPAS angefragt, ob die Möglichkeit bestünde, den Vorsitz in der Arbeitsgruppe zu übernehmen. Da in Liechtenstein mit der erst wenige Jahre zurückliegenden Ausgliederung des Sports im engeren Sinne an das LOC, das mittels Leistungsauftrag von der Regierung mandatiert ist, viele Belange im Sport zu verantworten, eine Expertise im Bereich Sportautonomie und Good-Governance-Struktur vorhanden ist, hat sich die Übernahme des Vorsitzes trotz des zusätzlichen Aufwands angeboten. Ausserdem kann Liechtenstein so einen aktiven Beitrag im Rahmen von EPAS leisten und seine Visibilität erhöhen, dies auch im Zusammenhang damit, dass Good Governance ein Kernanliegen Liechtensteins auch ausserhalb des Sports darstellt.Dann, die Frage zum Amt für Bevölkerungsschutz und zur Einsatzbereitschaft und Lagebewältigung der Feuerwehr. Die Regierung hat sich im Rahmen der Beantwortung des Postulats «Bevölkerungsschutz stärken» eingehend mit den von Ihnen aufgeworfenen Fragen auseinandergesetzt. Dabei wurde festgehalten, dass Liechtenstein aufgrund begrenzter Ressourcen in ausserordentlichen und lang andauernden Lagen Einschränkungen bei der Durchhaltefähigkeit aufweist. Zudem ist auch die notwendige fachliche Expertise nicht für jede mögliche Gefährdung vorhanden. Gewisse strukturelle Lücken können nicht vollständig geschlossen werden. Die Regierung verfolgt daher nicht das Ziel einer vollständigen Schliessung dieser Lücken, sondern setzt auf eine risikobasierte Vorsorge, die Weiterentwicklung bestehender Strukturen sowie eine enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern, insbesondere mit der Schweiz und Österreich. Dann war noch die Frage zur sicherheitspolitischen Strategie, wann die vorlegen wird. Die wurde am Montag, letzter Woche öffentlich vorgestellt und ist unter «gemeinsam-sicher.li» abrufbar. Die sicherheitspolitische Strategie behandelt die Schutzraumbauten nicht im Detail. Dies wird unter anderem aufgegriffen werden im Zusammenhang mit der Massnahme 34, nämlich der Festlegung eines gesamtstaatlichen Ansatzes zum Umgang mit kriegerischen Auseinandersetzungen.Bezüglich der internationalen Wasserwehr des Alpenrheins, eine Frage nach dem Abflussprognosemodell. Die neu entwickelten Anwendungen wurden erst auf Ende des Jahres 2025 fertiggestellt. Aufgrund der seitdem ausgebliebenen Hochwasserabflüsse existieren noch keine Erfahrungswerte, die Aussagen zur Steigerung der Prognosequalität erlauben würden.Dann war noch eine Frage zum Ausländer- und Passamt bezüglich der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen des Schengen/Dublin-Sitzstands. Die Verordnung (EU) 2019/1896 über die europäische Grenz- und Küstenwache Frontex verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch mit Frontex im Bereich Rückkehr. Diese als Schengen-Rechtsakt übernommene Verordnung bildet auch die Grundlage für Art. 56b des Ausländergesetzes, wonach das Ausländer- und Passamt sowie die Landespolizei beim Vollzug von Aus- und Wegweisungen mit Frontex zusammenarbeiten können. Das APA nutzt dabei die vom Frontex angebotene Rückkehr- und Reintegrationsunterstützung im Namen des europäischen Rückkehrprogramms EURP. Dieses unterstützt Rückkehrende in Herkunftsstaaten etwa bei Unterkunft, medizinischer Versorgung, Ausbildung oder Arbeitsintegration. Die Unterstützung kann individuell durch das APA beantragt werden. Die Unterstützung wird dabei nicht direkt durch Frontex erbracht, sondern durch spezialisierte Partner-Organisationen, zum Beispiel die Caritas, umgesetzt, mit denen Frontex entsprechende Abkommen abgeschlossen hat. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch Frontex. Zudem nutzt das APA im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Schweiz im Rückkehrbereich die Frontex-Buchungsplattform FAR (Frontex Application for Returns) zur Organisation freiwilliger Rückkehr über reguläre Linienflüge ohne Begleitung. Auch diese Flüge werden vollständig durch Frontex finanziert. Darüber hinaus nimmt das APA an High Level Roundtable on Return von Frontex teil, einem strategischen Forum zur europäischen Rückkehrpolitik und zur Weiterentwicklung der Rückkehrpraxis im Schengenraum. Die operative Zusammenarbeit an den EU-Aussengrenzen ist nicht Gegenstand dieses Formats. Themen wie Pushbacks, Refoulement oder die Zusammenarbeit mit libyschen Grenzbehörden fallen daher nicht in den Zuständigkeitsbereich dieses Gremiums.Zur dreigliedrigen Kommission: Bezüglich des Normalarbeitsvertrags für landwirtschaftliche Arbeitnehmer ist derzeit keine Revision im Gange oder angedacht. Das Amt für Volkswirtschaft wurde aber vom Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport beauftragt, der Regierung einen Entwurf für eine Revision der Mindestlohnrichtlinien vorzulegen. Ein Zeitplan hierfür besteht nicht. Der Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung in privaten Haushalten befindet sich derzeit in Ausarbeitung. Im Zuge dessen fanden mehrere Treffen mit betroffenen Kreisen und Akteuren statt. In einem nächsten Schritt sollen die Ergebnisse dieser mündlichen und schriftlichen Konsultation der betroffenen Akteure in den Entwurf eingearbeitet werden. Im Anschluss daran soll der NAV-Entwurf der Regierung vorgelegt und zur Stellungnahme aller interessierten Kreise veröffentlicht werden. Die Regierung hat aber dafür bisher noch keinen verbindlichen Zeitplan festgelegt. Dann komme ich jetzt zum Abg. Johannes Kaiser. Besten Dank für den Hinweis. Wir nehmen auch das für das nächste Jahr auf, dass das dann auch schön in Tabellenform so herauskommt. Dann bezüglich der Diskrepanz oder bezüglich des Kontos 860.366.00: Da ist zu beachten, dass die Auszahlungen zeitlich versetzt sind, das heisst, dass sie immer erst nach Abschluss und Umsetzung erfolgen. Die Realisierungszeit beträgt normalerweise ein bis zwei Jahre.Ich komme zur Frage des Abg. Thomas Rehak: Wie funktioniert beim Stromausfall Alertswiss? Zum Schutz der Mobilfunknetze vor Störung der Stromversorgung ist eine Härtung der Netze vorgesehen. Eine entsprechende Anpassung der Verordnung befindet sich derzeit in Vorbereitung. Die vorgesehenen Schutzmassnahmen werden den Betreiber in Kürze vorgestellt. Ein Überblick über alle Möglichkeiten und Kanäle kann dem Flyer «sicher informiert im Notfall», welchen Sie im Briefkasten hatten, entnommen werden. Der Flyer wurde, wie gesagt, verschickt.Dann war die Frage nach den Gesamtarbeitsverträgen bezüglich Gebäudereinigungs- und Hauswartspersonal. Es gibt aktuell keinen Anhang 2, das heisst keine Festlegung zu Mindestlöhnen. Das ist richtig. In der jetzt laufenden Vernehmlassung wurde wieder eine Lohnvereinbarung zur Allgemeinverbindlicherklärung vorgelegt. Mit einem Inkrafttreten kann auf den 1. August 2026 gerechnet werden.Zur Frage: Warum sind die 15 Jahre bei der Höchstspannungsleitung nicht aufgeführt? Im Rechenschaftsbericht ist der Landtagsbeschluss wiedergegeben. Das heisst, der Landtag hat die Notwendigkeit der Enteignung beschlossen und eine BLK eingesetzt. Die Frist war nicht Bestandteil des Landtagsbeschlusses, aber wurde - wie schon mehrfach ausgeführt, auch von meiner Seite - natürlich von Ihnen gehört.Dann zur Frage nach dem Entschädigungsreglement der LKW und von Liechtenstein Wärme: Was wurde da geändert? Bis 2024 sahen die Spezialgesetze der LKW, von Liechtenstein Wärme, der Liechtensteinischen Post AG und der Telekom Liechtenstein vor, dass die strategischen Führungsebenen dieser Unternehmen ihre Entschädigungen selbst festlegen und der Regierung lediglich zur Kenntnisnahme vorlegen. Mit der Anpassung des ÖUSG und der Spezialgesetze per 1. Januar 2025 - aufgrund der Beantwortung der Motion «zur Stärkung der Oberaufsicht der Regierung» - ist die Entschädigung der strategischen Führungsebene neu genehmigungspflichtig: Bei der Post und der Telekom genehmigt neu die Generalversammlung als Wahlorgan die Entschädigung, bei den LKW und Liechtenstein Wärme übernimmt die Regierung diese Funktion analog.Das Fazit: Es wurden keine inhaltlichen Änderungen an den Entschädigungsreglementen vorgenommen. Die Regierung hat lediglich die bereits im Jahr 2024 bestehenden und damals noch von den Betrieben selbst festgelegten Reglemente genehmigt.
Dann komme ich zur Arbeitsgruppe Schutzgewährung. Ja, der Bericht ist eingelangt. Deshalb wurde eine Vernehmlassung zur Änderung des Asylgesetzes durchgeführt. Das Ende der Vernehmlassungsfrist war 31. Mai 2026. Und derzeit wird der Bericht und Antrag erarbeitet.Dann zum Rückgang der Geldspielerträge. Was überlegt man sich hier? Im Moment sind aktuell in dieser Hinsicht keine Massnahmen geplant. Die aktuellen Erträge entsprechen den Einnahmen, mit denen man ursprünglich gerechnet hatte. Es ist aktuell auch nicht angedacht eine Grundlage für das Onlinegeschäft zu schaffen. Zu den Digitalschecks: Die Voraussetzungen für die Vergabe der Förderung für Digitalisierungsmassnahmen werden laufend, das heisst jährlich, überprüft und evaluiert. In diesem Jahr wird mit einer höheren Ausschöpfung gerechnet.Zum Satellitenprojekt: Zwei Satelliten sind im Orbit. Das hat man kommuniziert. Das AK hat die Verlängerung für Meilenstein II bis 20. Juni 2027 beim ITU Radio Regulations Board (RRB) beantragt. Dieses entscheidet Ende Juni, ob die Verlängerung gültig ist. Der Antrag war nötig, weil der Start beim Raketenanbieter durch eine «Force majeure» ausgefallen ist. Die Satelliten sind in Produktion und die Frequenzen bleiben weiterhin provisorisch zugeteilt.Dann war noch die Frage der Abg. Marion Kindle-Kühnis. Da es im letzten Jahr die erste Mobilfunkmessung gab, die jemals in Liechtenstein durchgeführt wurde, hat das Amt für Kommunikation einen sehr kooperativen Weg eingeschlagen. Für 2026 werden die genauen Termine nicht mehr bekannt gegeben, nur mehr ein Zeitfenster. Es werden auch nicht mehr SIM-Karten verwendet, welche von den Betreibern zur Verfügung gestellt werden, sondern es werden normale Abos im Handel gelöst. Abhilfe beim Mobilfunk könnte entweder in Richtung von mehr Mobilfunkantennen gehen. Wie lange das dauert, ist in diesem Hause wahrscheinlich bekannt. Die andere Variante ist die Erhöhung der Grenzwerte. Die Initiative läuft aktuell und wird von meinem Ministerium befürwortet, und ich kann aufgrund der Rücksprachen auch sagen, dass dies von der LIHK und der Wirtschaftskammer befürwortet wurde.Dann hat man mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich Fragen des stv. Abg. Patrick Risch betreffend Probeareal für die Feuerwehr vergessen habe. Entschuldigung, das liefere ich natürlich sofort nach.Mit der Projektgruppe Neubau Landesspital fanden keine Grundsatzdiskussionen bezüglich des Standorts des LLS statt. Die bisherigen Gespräche mit der Projektgruppe LLS zur Standortfrage beschränkten sich auf den Weiterbetrieb der Feuerwehrübungsanlage, auch während der Bauzeit des LLS. Eine Ende 2025 eingesetzte Arbeitsgruppe, welcher neben dem ABS, vertreten durch die Feuerwehr, zwei Vorsteher und die Abteilung Raumplanung des Amts für Hochbau- und Raumplanung (AHR) angehören, befasst sich mit der Evolution eines Alternativstandorts. Ein diesbezüglicher Bericht mit möglichen Alternativstandorten liegt zwischenzeitlich vor und wurde in der Vorsteherkonferenz präsentiert. Die im Bericht vorgeschlagenen Standorte werden in den kommenden Monaten mit den betroffenen Gemeinden diskutiert.Dann hatten Sie noch die Frage bezüglich des jährlichen Sirenentests. Ja, der jährliche Sirenentest erfolgt jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar, wobei die Auslösung primär via Funk redundant erfolgt. Gleichzeitig stehen die jeweiligen Sirenenwarte vor Ort parat, um die Auslösung manuell vorzunehmen, sofern die erforderlich sein sollte. Darüber hinaus werden die Sirenenwarte laufend über technische Neuerungen informiert und ausgebildet. Zum Beispiel der nächste Anlass ist im Oktober 2026.Und dann hatten Sie noch eine Frage bezüglich der Identitätskarten. Die Ausstellung von schweizerischen Reisepässen und IDs erfolgt ausschliesslich bei den zuständigen Stellen, Migrationsämtern/Botschaften. Nach welchem Verfahren im Ausland wohnhafte Staatsangehörige der Schweiz Reisepässe und IDs beantragen und entgegennehmen können, obliegt ausschliesslich der Schweiz. Nach Kenntnis der Regierung können Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in Liechtenstein den Reisepass elektronisch in Wien beantragen. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt über die Ausweisstelle des Kantons St. Gallen. Die Schweiz wird in der zweiten Jahreshälfte 2026 die biometrische ID einführen. Spätestens auf diesen Zeitpunkt hin wird das APA keine Anträge für eine schweizerische biometrische ID mehr entgegennehmen können, da die entsprechenden Voraussetzungen nicht gegeben sind. Dann bin ich, glaube ich, durch, und sonst melden Sie sich sicher wieder. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich habe eine Anschlussfrage zu den Gesamtarbeitsverträgen, insbesondere zum Gesamtarbeitsvertrag für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienste-Gewerbe. Die Regierung hat hier einiges ausgelagert an Reinigungsfirmen. Ich gehe davon aus, dass in diesen Verträgen die Mindestlöhne geregelt sind, und da hat man sich sehr wahrscheinlich auf die alte Verordnung berufen. Wenn jetzt eine neue Verordnung besteht und dort keine Mindestlöhne definiert sind, was bedeutet das für dieses Personal? Was wurde dort vereinbart? Bedeutet der Wegfall der alten Verordnung, welche ja die Mindestlöhne definiert hatte, weil in der neuen Verordnung eben keine mehr definiert werden, dass es künftig keine Mindestlöhne mehr gibt? Wie schätzt die Regierung die Situation ein, dass man das dann entsprechend ausnutzt, zulasten jener, die heute schon, Entschuldigung, für einen Hungerlohn arbeiten müssen?Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für die Frage. Ich kann Ihnen diese auf die Schnelle nicht beantworten, aber das werden wir Ihnen gerne nachliefern.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Das ist eine wichtige Frage für mich. Sie können sie per Mail zustellen. Sonst muss ich dann eine Kleine Anfrage machen. Danke.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Wenn ich sage, wir schicken es Ihnen, dann können Sie darauf bauen, dass Sie das auch bekommen. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Somit haben wir den Bericht des Ministeriums für Inneres Wirtschaft und Sport abgeschlossen. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für ein Abendessen bis um 18.55 Uhr.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:15 bis 18:55 Uhr).
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen beim Rechenschaftsbericht fort und kommen zum Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Bildung auf den Seiten 309 bis 379. Gibt es hierzu Wortmeldungen?Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Ich habe einige Fragen, die erste betrifft die Seite 309. Dort ist erwähnt, dass die Aktualisierung der «Bildungsstrategie 2025plus» geprüft wurde. Hier würde mich interessieren, was entschieden wurde beziehungsweise das Ergebnis. Wird eine Aktualisierung der Bildungsstrategie in Angriff genommen oder was ist hier angedacht? Dann komme ich auf die Seiten 318 und 329 zu sprechen. Dort ist das Projekt «Raum und Mobilität 2050» erwähnt und dass sich der Lenkungsausschuss und die Begleitgruppe jeweils einmal getroffen haben. Man kann sich noch wenig Konkretes unter den Aufzählungen vorstellen, die jetzt hier erwähnt sind. Ich möchte gerne wissen, wie der aktuelle Stand in dieser zweiten Projektphase ist und wann der Landtag erstmals mit den weiteren Ergebnissen konfrontiert oder informiert wird. Dann habe ich noch eine Frage zur Parkplatzbewirtschaftung, die auf den Seiten 319 und 391 beschrieben ist. Hier geht es um das Konzept zur Bewirtschaftung von Parkplätzen der öffentlichen Hand, Land und Gemeinden. Das finale Konzept wurde von der Regierung 2025 zur Kenntnis genommen und die Umsetzung wird im laufenden Jahr fortgeführt. Hier möchte ich auch wissen, wo wir bei der Parkplatzsituation im Tal stehen. Auf Seite 331 ist noch die Situation in Malbun erwähnt. Im letzten Jahr hatte ich mich auch schon danach erkundigt. Dann hat es geheissen, dass es in der zweiten Jahreshälfte 2025 so weit sein soll. Hier möchte ich einfach wissen, wo wir hier stehen. Weiter haben wir auf Seite 319 die Vernehmlassung betreffend die Schaffung eines Strassengesetzes. Es handelt sich dabei um eine Vernehmlassung, die bis letztes Jahr im Sommer gelaufen ist. Es ist jetzt alles ausgewertet und der Bericht und Antrag mit dem Gesetzesentwurf ist angekündigt. Ich möchte wissen, wann er kommt. Hier würde mich auch die Haltung des Infrastrukturministers interessieren. Vielleicht können Sie mir mehr Auskunft geben, was hier geplant ist. Denn es steht hier geschrieben, dass der Schwerpunkt im Bewilligungsverfahren für Tiefbauten des Landes eingeführt werden soll, um die Rechtssicherheit für betroffene Grundeigentümer zu erhöhen. Im Vernehmlassungsbericht wurde erwähnt, dass es auch um die Anpassung des Enteignungsgesetzes ging. Können Sie uns einen Ausblick geben, was das bedeutet und welche konkrete Zielrichtung Sie haben? Dann komme ich noch auf die Seite 320 zu sprechen. Auch das Radroutenkonzept war in der Vernehmlassung. Letztes Jahr habe ich auch schon danach gefragt. Da ging es um die konkreten Massnahmen. Ich möchte wissen, wo wir da stehen. Auf der Seite 331 ist auch der Monitoringbericht zum Mobilitätskonzept erwähnt. Da dieser nun nicht vorliegt, wie das ursprünglich vorgesehen war zusammen mit dem Rechenschaftsbericht, möchte ich gerne wissen, wo der Bericht ist und wann der Landtag diesen vorliegen hat. Das sind meine Fragen. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe fünf Themenbereiche. Diese Themenbereiche habe ich dem Minister Daniel Oehry ebenfalls zugesandt, damit er sich vorbereiten kann. Beim ersten Punkt geht es um den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil auf den Seiten 315 und 316, wo der Leistungsauftrag beschrieben wird. Hier wird ganz klar gesagt, dass die Oberaufsicht bei der Regierung liegt. Der Leistungsauftrag ist sehr konkret und sehr bestimmend formuliert. In diesem Leistungsauftrag sind unter anderem die Verbindungen der Liechtensteiner Gemeinden untereinander festgehalten.Meine Frage ist: Wurde die Streichung der Linie 32 in Schellenberg-Ruggell in den Quartalsgesprächen besprochen? Es gibt auch hier Quartalsgespräche. Wenn Themen und Probleme auftauchen, und das war ja bei der Linie 32 in einer grossen Häufigkeit der Fall, dann wird das sicher auch in diesen Quartalsgesprächen zur Besprechung kommen und eventuell auch zu Lösungsfindungen. Wurde die Problematik in den Quartalsgesprächen angesprochen und gab es unter Umständen auch Anweisungen zu Lösungsgesprächen mit den Betroffenen.Eine weitere Frage zu diesem Thema: Weshalb werden gangbare Lösungsvorschläge von Kunden und von Buschauffeuren von der LIEmobil völlig ignoriert?Drittens, wird mit dem Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2026 die Linie 32 wieder aktiviert? Wartet man diesen Zeitpunkt ab, dass man jetzt nichts mehr macht und dafür dann diese Linie wieder aktiviert, auch hinsichtlich der baldigen Eröffnung des Schulzentrums in Ruggell? Dann zur Seite 318: Hier geht es um das Projekt «Raum und Mobilität 2050». Es wird viel von Modalsplit, Bus-Eigentrassierungen und so weiter geschrieben, ebenfalls am Rande von punktuellen Entlastungsstrassen, Netzergänzungen und Strassenverlegungen. Das seinerzeitige einstimmig an die Regierung überwiesene Postulat «Ganzheitliches nachhaltiges Mobilitätsraumplanungskonzept für Liechtenstein», wie es genau hiess, war viel weitreichender, indem die Grundverkehrskorridore zum Schutze des Lebensraums der Bevölkerung in die Etage minus 1 oder behaust werden und wurden. Werden in diesem Konzept 2050, wo das Ganze eingeflossen ist, in diese Richtung Gedanken gemacht? Auch im Kontext mit dem ÖV und dem Langsamverkehr, denn im Parterre wird es dadurch den notwendigen Platz geben, wenn man die Etage minus 1 benutzen würde. Zudem können Flächen und das Grün der Natur und der Lebensraum wieder zurückgegeben werden, wenn man in diese Richtung denkt. Meine Frage lautet: Werden in diesem Bereich auch solche Lösungsansätze diskutiert, denn es wird sehr viel nur vom Modalsplit, von Fahrradwegen und so weiter gesprochen?Der nächste Punkt betrifft die Seite 319. Dort wird ein Forum für Raum und Verkehr erwähnt. Hier wird geschrieben: «Im Zuge der 23. Sitzung der ‹Austauschplattform› Entwicklungskonzept Unterland im Dezember 2023 wurde der Bedarf zur Weiterführung der ‹Austauschplattform› in ihrer bisherigen Form hinterfragt.» Dazu habe ich eine Frage: Ist dies nur noch eine Plattform zur Information darüber, was läuft? Ist es also eine einseitige Information vonseiten der Regierung mit den Austauschgemeinden, was gerade läuft, oder gibt es diesbezüglich Eigeninitiativen, wie zum Beispiel eine Unterländer Betroffenheit beim Verkehr auch hinsichtlich der Tunnelspinne in Feldkirch? Gibt es auch Eigeninitiativen seitens des Unterlandes bei dieser Austauschplattform, die an die Regierung herangetragen werden? Ist es wirklich eine Anliegensvertretung der Unterländer Bevölkerung? Das ist meine Frage zu dieser Austauschplattform. Ich komme nun zum vierten Themengebiet, dem Eisenbahngesetz auf der Seite 320. Wie steht es mit der Bestrebung hinsichtlich der Eisenbahnroute ÖBB in Richtung St. Gallen anstelle über Buchs-Sargans-Zürich? Es ist ja die Absicht, dass der Personenverkehr mit dem Railjet über St. Gallen geführt wird. Bei den Güterzügen ist das nicht möglich, weil es zu steil ist. Die Güterzüge würden jedoch weiter über Liechtenstein-Buchs-Sargans-Zürich fahren, da der Gleisaufstieg nach St. Gallen effektiv zu steil ist. Dies würde Liechtenstein im Personenverkehr gegenüber internationalen Standorten verkehrlich abwerten und es würde Nachteile mit sich bringen. Deshalb ist meine Frage: Wie steht es mit diesen Bestrebungen, dass diese Route, Österreich-Feldkirch-St. Gallen, in Richtung Zürich favorisiert wird?Meine letzte Frage ist zur Seite 321, «Internationales im Bereich der Infrastruktur», und dort die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz Ostschweiz, kurz BPUK-Ost. Im letzten Absatz wird eine Onlinekonferenz dieses internationalen Gremiums erwähnt, bei der die Verkehrsstudie Weidmann thematisiert wurde. Hier würde mich interessieren, was das für eine Verkehrsstudie ist und was das für einen Liechtensteinbezug hat. Danke schön.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zur Motorfahrzeugsteuer auf Seite 316. Dort heisst es, dass das Projekt der Revision der Motorfahrzeugsteuer in der letzten Legislatur sistiert wurde. Jetzt wurde es aber im Berichtsjahr wieder aufgenommen. Könnte Regierungsrat Oehry hierzu bitte Ausführungen machen? Es heisst im Bericht auch, dass es sehr enge Verbindungen zur Mineralölsteuer gibt. Wo liegen da die Verbindungen und wie sind sie aufgebaut? Weiter habe ich noch Fragen zur Seite 329 zum «Konzept Raum und Mobilität». Meine Fragen gehen ungefähr in die gleiche Richtung wie diejenigen des Abg. Johannes Kaisers. Das Amt für Tiefbau und Geoinformation hat in der Phase 1 ein Zielsystem für die künftige räumliche und verkehrliche Entwicklung Liechtensteins erarbeitet. Wie sehen die Pläne aus? Vor allem, was da ein bisschen aufgepoppt ist, das sind diese Entlastungsstrassen. Dazu gehört unter anderem die Prüfung verschiedener Entlastungsstrassen, so heisst es im Rechenschaftsbericht. Es würde mich interessieren, wo diese gebaut werden sollen. Auch von meiner Seite habe ich eine Frage zum Modalsplit. Ich bin der Meinung, dass wir zuerst einen Modalsplit festlegen müssen, bevor wir hier überhaupt Ideen sammeln, um neue Strassen zu bauen, damit wir wissen, wohin wir mit dem Verkehr respektive mit der Mobilität wollen. Auf Seite 343 geht es um die Spurbewirtschaftung beim Rheinübergang Vaduz-Sevelen. Hier haben Gespräche mit dem ASTRA stattgefunden und im Februar 2026 war die letzte Abstimmung mit dem ASTRA und mit dem Kanton St. Gallen. Wenn hier vielleicht Ausführungen gemacht werden könnten, was der aktuelle Stand der Dinge ist. Auf Seite 348 geht es um die Koordinationsstelle Spitzensport. Gibt es hier eine Liste von sportfreundlichen Lehrbetrieben und werden diese publiziert, falls junge Sportler und Sportlerinnen, die eine Berufslehre absolvieren möchten, gezielter auf Lehrbetriebe losgehen können, um sich dazu zu bewerben? Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Marion Kindle-Kühnis
Besten Dank. Ich habe eine Frage betreffend die Seite 370, die im Infrastruktur- und im Bildungsteil ist, aber wahrscheinlich die Aussenministerin betrifft, so die Aussage in der GPK des Bildungsministers. Sie betrifft den Verein Liechtenstein Languages, LieLa. Dort wird gesagt: «Mit Unterstützung durch das Amt für Auswärtige Angelegenheiten bietet RET INTERNATIONAL in vier türkischen Städten LieLa Kurse für Türkisch und Englisch für Geflüchtete an.» Hier wollte ich den Zusammenhang zu Liechtenstein wissen, da ja Liechtenstein eine Strategie hat, was die Länder anbelangt, und weshalb wir hier diesen Verein unterstützen, der in der Türkei Türkisch und Englisch anbietet. Dazu hätte ich gerne Erklärungen. Dann habe ich noch eine Bemerkung zu Seite 313. Dort steht zur Liechtensteinischen Landesbibliothek geschrieben, dass der Landtag noch befasst werden soll und dass der Planungsstopp, vorausgesetzt der Landtag genehmigt den Antrag, aufgehoben wird. Wir wissen alle, dass dem nicht so ist. Ich habe mich schon gewundert. Ich gehe davon aus, dass die Angaben im Rechenschaftsbericht stimmen. Die Regierung scheint mir sehr kurzfristig ihren Kurs geändert zu haben. Ich bedauere das natürlich. Ich hätte lieber das gehabt, was hier im Rechenschaftsbericht steht. Aber irgendwo finde ich es ein wenig irreführend. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Zur Seite 313: Das ist mir auch aufgefallen. Ich kann hier gerade anknüpfen. Ich zitiere, im Rechenschaftsbericht steht zur Landesbibliothek: «Es ist geplant, dem Landtag einen Bericht und Antrag über die Annahme und zweckgebundene Verwendung der finanziellen Zuwendungen Dritter [...] vorzulegen.» Das ist nicht passiert, das wissen wir. Da muss ich mich meiner Vorrednerin anschliessen. Ich möchte gerne wissen, wieso. Warum steht eine solche Desinformation in diesem Rechenschaftsbericht? Ich meine, das ist ein wichtiges Dokument. Ich gehe davon aus, dass das, was wir hier lesen, auch den Tatsachen entspricht. Hier meine Frage an die Regierung: Gibt es noch mehr solche Falschinformationen in diesem Rechenschaftsbericht? Oder ist das die einzige, die man kennt? Zur Seite 314: Hier geht es um die Motion betreffend Regelung zur Haltung von Equiden. Das ist auch weiter hinten noch ausgeführt. Bekanntlich wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Ich möchte wissen, ob diese Arbeitsgruppe bereits Resultate hervorgebracht hat, bis wann man mit Resultaten allenfalls zu rechnen hat und wann der Regierungsrat gedenkt, diese Motion dem Landtag vorzulegen. Dann zur Seite 318: Hier geht es um die Einführung einer Online-Versteigerung der Kontrollschilder für Motorfahrzeuge. Weiter hinten stehen auch noch die Erträge, die man damit erwirtschaftet hat. Ich finde es im Grundsatz richtig, dass diese Versteigerungen online erfolgen. Ich wünschte mir aber, dass ein Teil der Kontrollschilder auch verlost werden würde. Denn wenn man ein Kontrollschild ersteigern will, das kann sich kaum jemand leisten, weil da muss man mehrere Tausend bis Zehntausend Franken für ein Kontrollschild hinblättern. Ich würde es richtig finden, dass man einen gewissen Teil der Kontrollschilder, ich sage einmal, die Hälfte verlost. Nach meiner Auffassung wäre das eine faire Lösung. Dass man alle Kontrollschilder versteigern muss, das sehe ich absolut nicht. Dann zur Seite 323: Hier geht es um das Postulat zur Übernahme von Schulkosten im Ausland. Da warten wir auch schon seit Dezember 2024 auf diese Beantwortung. Sie wissen, dass ein Postulat eigentlich innerhalb von drei Sitzungen beantwortet werden muss. Viel zu spät, kann ich nur sagen. Hier steht nur, dass sich das Schulamt intensiv mit der Postulatsbeantwortung befasst habe, aber es steht nichts von einem Termin da, nichts darüber, wann man das abschliessen will. Man hätte sich damit befasst. Diese Information kann genauso falsch sein wie auf Seite 313, wo die Regierung schreibt, dass sie das dem Landtag als Bericht und Antrag vorlegen will. Ich glaube das eigentlich nicht, was ich hier lese, dass sich das Schulamt intensiv damit beschäftigt hat, denn sonst müsste dieser Bericht schon lange vorliegen. Man hat es gesehen, man hat jetzt auch wieder eine Interpellation einreichen müssen. Unsere Geduld neigt sich dem Ende zu betreffend dieses Postulat. Wenn es nicht bald kommt, dann kommt die nächste Interpellation mit den Fragen dazu. Ich würde es schade finden, wenn man ein entsprechendes Amt einfach mit Arbeit zudecken will oder muss, wenn da kein Output herauskommt. Dann, die Taskforce zur Prüfung von Handlungsbedarf und Massnahmen betreffend Datenschutz im schulischen Umfeld: Da habe ich mich auch gefragt: Was ist hier das Resultat dieser Taskforce? Ist man hier vorangekommen? Wie sieht es aus mit diesen Datenschutzverstössen? Konnte diese Taskforce Lösungen finden? Ich hoffe, dass sie mehr als viermal im Jahr tagt. Ich bin hier gespannt auf die Ausführungen der Regierung. Auf der Seite 324 sehen Sie dann die Erträge, die man mit der Versteigerung der Kontrollschilder erzielt hat, nämlich CHF 113'300. Für fünf Kontrollschilder waren es CHF 62'200. Wie gesagt, es ist schwierig für einen Bürger, bei dieser Versteigerung Erfolg zu haben. Das ist nur denjenigen vorbehalten, die eine genügend grosse Portokasse haben. Zur Seite 327, «Fahrzeugprüfungen»: Es wurden 9'034 Fahrzeuge geprüft. Es steht nicht geschrieben, wie viele dieser Prüfungen nicht erfolgreich waren. Das wäre auch eine interessante Zahl für die Zukunft, dass man hier auch ausweist, wie viele Prüfungen nicht erfolgreich waren und wie viele Fahrzeuge ein zweites und ein drittes Mal zu einer Prüfung vorgeladen werden müssen. Dann zur Seite 331: Hier geht es um ein Konzept für die Bewirtschaftung von Parkplätzen im Berggebiet Triesenberg-Malbun. Ich begrüsse natürlich, dass es ein Konzept gibt. Aber dieses Konzept müsste natürlich auch zielführend umgesetzt werden und wenn ich mich an den letzten Winter zurückerinnere, insbesondere im Steg, wo ich doch öfters anzutreffen bin, dann kann ich nur sagen, dass dieses Konzept an den schönen Tagen nicht funktioniert, weil man dann unmittelbar nach dem Tunnel im Steg aufgehalten wird, und zwar wird jedes Fahrzeug aufgehalten, mit jedem Fahrzeug wird gesprochen, wohin man will. Der Verkehr staut sich bis nach Gnalp. Das ist doch keine Lösung. Man muss schnell reagieren können. Es kann nicht sein, dass man einfach die Fahrzeuge auf der Strasse aufhält. Man muss sie direkt in die entsprechenden Parkplätze einweisen. Wenn man mit jedem spricht, dann kommt man nie ans Ziel. Bekannterweise gibt es auch ein Parkplatzproblem auf Gaflei, insbesondere seit man dort die Parkplatzsituation angepasst hat. Man hat die Parkplatzanzahl deutlich reduziert. An schönen Tagen ist Gaflei komplett zuparkiert. Auf der Strasse wird man gebüsst. Was machen die Fahrzeuglenker? Sie parken in privaten Parkplätzen, wo sie vielleicht nicht mit einer Busse rechnen müssen. In jeder Wiese und auf jedem Hügel steht ein Auto, nur nicht auf der Strasse. Ich würde meinen, dass man an den schönen Sonntagen eine gewisse Regelung finden muss, damit man auch entlang der Strasse parken kann. Denn es hat viel zu wenig Parkplätze und der Fürstensteig ist insbesondere im Sommer sehr beliebt und dann können sie ja diesen Leuten erklären, dass sie halt heute diese Wanderung nicht machen können, weil sie halt keinen Parkplatz finden oder haben.Auch für solche Tage ist die Busverbindung nicht ausreichend. Die Busse sind auch komplett voll. Das schaffen sie nicht. Wenn man den Fürstensteig schon bewirbt, dann muss man auch für Lösungen sorgen, damit man dort parkieren kann. Auch wenn man Geld dafür verlangt. Das spielt ja keine Rolle. Aber man muss zumindest frühzeitig Möglichkeiten haben, um sein Auto irgendwo abzustellen. Es gäbe Möglichkeiten, aber man muss sie entsprechend nutzen. Auf der Seite 332 steht geschrieben, dass ein Mountainbike-Konzept erarbeitet werden soll. Das begrüsse ich sehr. Das war auch eine Interpellation von mir ganz konkret, die auch diverse Fragen betreffend den Fahrradverkehr in den Bergen und insbesondere im Wald gestellt hat. Ich habe vorgeschlagen, dass man ein Mountainbike-Konzept ausarbeitet. Ich begrüsse es, dass das jetzt geschehen soll. Aber vielleicht können Sie noch informieren, ob das Konzept bereits erledigt ist oder ob es noch in Arbeit ist und bis wann man mit einem Resultat rechnen kann. Dann zu den Seiten 340 bis 342: In diesem Bereich habe ich nichts gefunden oder zumindest habe ich es nicht gesehen zur Rheinbrücke Vaduz-Sevelen. Ich habe mich gefragt, bis wann die alternierende Spurwechsellösung implementiert werden kann. Sie wartet auf eine Implementierung. Sie würde an der Zollstrasse und beim Rheinübergang sehr viel Entlastung bringen. Das wäre wirklich nötig. Zur Seite 346, Winterdienst: Für den Staat ist es natürlich erfreulich, wenn man nur sehr wenige Einsätze im Tal gehabt hat und dadurch Kosten und Einsatzstunden gespart hat. Für den Dienstleistungserbringer ist es allerdings eine Katastrophe, wenn er seine teuren Schneeräumungsgeräte nicht im Einsatz hat. Wenn wir weiterhin mit solchen schwachen Wintern zu rechnen haben, werden wir irgendwann die privaten Anbieter verlieren, denn sie werden sich irgendwann fragen, ob es überhaupt noch Sinn macht, solche Geräte vorzuhalten. Sie sind sehr teuer. Wenn sie nicht zum Einsatz kommen, kann man auch nichts verrechnen. Man müsste sich vielleicht in Zukunft Gedanken darüber machen, wie man das organisieren will. Ich bin dafür, dass das Private machen. Aber man muss auch dafür sorgen, dass diese Fahrzeuge, auch wenn sie kaum Einsätze haben, weiterhin unterhalten werden können. Zur Seite 351: Hier geht es um die Eintragung ins Goldene Buch auf Schloss Vaduz. Da gilt mein Dank an den Erbprinzen, dass diese Möglichkeit weiterhin besteht, denn das ist eine sehr schöne Erfahrung für diejenigen, die das schon einmal erleben durften. Ich bin der Meinung, dass das eine sehr schöne Tradition ist. Da gebührt sich von unserer Seite vielleicht auch einmal Danke zu sagen, dass das möglich ist. Dann komme ich zur Seite 357: Hier geht es um den Aufbau eines Monitorings psychischer Gesundheit der Schülerinnen und Schüler. Das begrüsse ich sehr. Aber wenn Sie hier die Resultate lesen, dann ist es doch alarmierend. Hier steht, dass knapp die Hälfte der Jugendlichen von niedergeschlagener Stimmung in den zwei Wochen vor der Befragung berichtet haben. 37% berichteten von Schlafschwierigkeiten, rund 20% erlebten hohen Stress und Leistungsdruck. Ich denke, das ist doch alarmierend. Es ist auch alarmierend, dass 13% der Schülerinnen und Schüler eine problematische Nutzung von sozialen Medien vorweisen und dass sich das in einem geringen Wohlbefinden oder Stress zeigt. Hier erinnere ich an unsere von Ihnen abgelehnten Vorstösse. Vielen Dank. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Ich habe auch noch eine Anmerkung zur Seite 323 zum Postulat zur Übernahme von Schulkosten im Ausland, das der Abg. Thomas Rehak schon erwähnt hat. Ich war auch selber Postulant. Das Postulat wurde im Dezember 2024 an die Regierung überwiesen. Es steht hier, dass das Schulamt im letzten Jahr intensiv an der Postulatsbeantwortung gearbeitet hat. Jetzt haben wir Juni-Landtag und es liegt immer noch nichts vor. Ich hatte deshalb auch im April-Landtag eine Kleine Anfrage gestellt. Da wurde erwähnt, dass es geplant sei, das im Juni-Landtag zu bringen. Jetzt wird es wahrscheinlich frühestens im September kommen. Ich möchte nun auch wissen, wann das kommen wird, wenn ja schon intensiv vor mehr als sechs Monaten daran gearbeitet wurde. Ich bin der Meinung, dass wir das auch den betroffenen Eltern schuldig sind. Sie kontaktieren mich auch häufig, wie denn der Stand ist. Ich denke, das sind wir ihnen einfach schuldig, dass wir hier eine Postulatsbeantwortung liefern. Besten Dank.Regierungsrat Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, danke für das Wort. Ein grosser Teil der Fragen wurde mir zugesendet, ein noch grösserer Teil jedoch nicht. Ich erlaube mir bei den Fragenden zu beginnen, die die Fragen zugesendet haben. Ich beginne mit dem Abg. Johannes Kaiser auf den Seiten 315 bis 316 zur LIEmobil. Sie haben mich gefragt, wie es mit der Linie 32 weitergeht. Ja, es gab Gespräche mit der LIEmobil. Diese Quartalsgespräche finden statt. Im Rahmen der Corporate-Governance-Gespräche treffe ich mich regelmässig mit der LIEmobil. Zwischendurch gibt es Gespräche und auch diese Quartalsgespräche. Dann werden diese Dinge an sich auch besprochen. Dann haben Sie gefragt, ob die Informationen oder Vorschläge der Gemeinden und der Buschauffeure ignoriert worden sind. Das wurde auch besprochen. Das führt aber dazu, dass die Sichtweise, die die Gemeinden oder die Chauffeure einnehmen, nicht deckungsgleich ist mit der Sichtweise von LIEmobil. Was nicht stimmt, ist die Aussage, dass LIEmobil die verschiedenen Ansätze ignoriert. Diese werden auch diskutiert, aber aus der Position des LIEmobil, und das habe ich das letzte Mal auch schon erklärt und das hat LIEmobil auch versucht zu erklären, ist die Situation eine andere.Wir kommen nun zur nächsten Frage, nämlich zu den Rahmenbedingungen. Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen ist es aktuell so, dass bei 0,3 Personen pro Fahrt der Streckenabschnitt gestrichen wird. Es wurde nicht die ganze Linie gestrichen, sondern es wurde nur die Verbindung zwischen Ruggell und Schellenberg gestrichen. Der reine Streckenabschnitt wurde gestrichen und die Linie deaktiviert. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen, die aktuell aufgrund der Leistungsvereinbarung und den Vorgaben bestehen, sieht sich LIEmobil nicht in der Position, diese Strecke wieder zu aktivieren. Das ist die letzte Frage. Sie haben diese Frage nicht so formuliert, aber ich habe sie auch mitgenommen, nämlich ob ich da schon gehandelt habe und ob schon etwas passiert ist. Ja, wir müssen an der Leistungsvereinbarung drehen. Die Leistungsvereinbarung ist ein Element und dann kommt auch der Fahrplan hinzu, denn dieser wird jedes Jahr wieder für das nächste Jahr bestellt. Das ist dann der Hebel. Da habe ich dann einen Hebel, zum Diskutieren. Das ist nicht final entschieden, nicht besprochen und das ist noch offen. Also es besteht eine Chance in diesem Bereich. Dann haben Sie eine Frage zum Projekt «Raum und Mobilität 2050» gestellt. Das haben andere auch gefragt, wie es mit dem ganzen Konzept weitergeht, wo Themen wie Modalsplit, Eigentrassierung und so weiter drin sind. An sich haben wir die Phase 1 hinter uns gebracht. In der Phase 1 wurde nicht über Strassen diskutiert, sondern das Zielsystem wurde erarbeitet. Nebst den erwähnten Umweltdimensionen wird auch die Dimension Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigt. Es wurde ein breiter Fächer an denkbaren Stossrichtungen gemacht. Man hat eine Auslegeordnung gemacht, was alles möglich ist. Das heisst, unterirdisch, oberirdisch, Verkehrskorridore und weitere Systeme wurden bewertet. Die zielführendsten Stossrichtungen wurden in der aktuell laufenden Projektphase weiter vertieft. Aktuell arbeiten wir in der Phase 2. Das heisst, dass wir mitten in der Konkretisierung sind. Ich komme noch einmal auf Ihre Frage zurück, denn Sie trifft sich auch mit der Fragestellung des stv. Abg. Patrick Risch. Dann haben Sie zur Seite 319 gefragt, ob das Forum «Raum und Verkehr» noch existiert. Es handelt sich dabei um die Austauschplattform «Entwicklungskonzept Unterland und Schaan». Das Forum «Raum und Verkehr» ist das Nachfolgegremium des Entwicklungskonzepts «Unterland und Schaan». Das hat man zusammengelegt und das existiert noch. Es wurde in dieses neue Forum «Raum und Verkehr» überführt. Das ist eine Austauschplattform, wo sich alle Vorsteher des Landes, nicht nur die Unterländer, mit dem Ministerium, mit den Amtsstellen, mit dem Amt für Hochbau und Raumplanung und mit dem Amt für Tiefbau und Geoinformation treffen und es werden regelmässig aktuelle Projekte besprochen. Es gibt einen Austausch. Die Zusammenarbeit funktioniert und da können auch, und das ist die Folgefrage, Anliegen der Unterländer eingebracht werden. Die Unterländer Vorsteher können dort ihre Anliegen einbringen und diese werden auch diskutiert und besprochen, wenn sie eingebracht werden. Und hier noch die letzte Frage in diesem Kontext: Wie werden die Anliegen der Unterländer Bevölkerung eingebracht? Das ist der Job der Gemeindevorsteher oder der Gemeindevorsteherinnen. Sie sind die Interessenvertreter oder die Interessenvertreterinnen in diesem Kontext. Es gibt auch Meldungen, die vielleicht direkt zu mir gelangen und nicht über die Unterländer Vorsteherinnen oder Vorsteher. Dann haben Sie zur Seite 320 eine Frage zum Eisenbahngesetz gestellt. Konkret zur Situation: Der Railjet fährt aktuell Feldkirch, Liechtenstein, Buchs, Sargans, Zürich. Sie haben gefragt, wie da die Zukunft aussieht. Es gab Gespräche und es gibt auch Diskussionen beim Bundesamt für Verkehr. Aktuell besteht der Sachentwurf «Zielnetz 2040», wohin der Railjet dann auch fahren soll. Es gibt eine Abklärung, ob der Railjet in Zukunft auch statt über Sargans über St. Gallen fahren kann, weil es am Walensee einen entscheidenden Engpass gibt. Aktuell ist die Lage so mit der Planung, die mir vorliegt: Bis zum Jahr 2038 sollte gesichert sein, dass der Railjet noch dieses Trassee Buchs-Sargans nutzt. Ob das dann gedreht wird oder nicht gedreht wird, das liegt nicht in den Händen von Liechtenstein. Weiter haben Sie in diesem Verkehrskontext noch im Bereich Infrastruktur nach der Verkehrsstudie Weidmann gefragt. Die Verkehrsstudie Weidmann ist ein Gutachten der ETH Zürich. Dieses Gutachten wurde für die UVEK gemacht im 2025. Das ist der Bereich von Bundesrat Rösti. In dieser Studie wurden Verkehrsprognosen, Verkehrsprojekte, Zieldefinitionen, das ganze Verkehrssystem, Strassenschiene, Bus, Bahn und Agglomerationsverkehr analysiert. Darin sind rund 500 Projekte gelistet. Ihre Fragestellung war: Was hat das für einen Bezug für Liechtenstein? In dieser Projektdiskussion kommen auch Strassenprojekte in der Ostschweiz vor. Es ist deshalb relevant zu wissen, wohin die Schweiz ihre Projekte lenkt. Das betrifft jetzt nicht Liechtensteiner Projekte, aber wenn Sie an die Brücken denken, dann betrifft das uns auch indirekt. Das war dieser Themenblock. Wie der Abg. Johannes Kaiser hat mir auch der stv. Abg. Patrick Risch seine Fragen vorab zugesendet. Zur Seite 316 haben Sie gefragt: Wohin geht die Reise mit der Motorfahrzeugsteuer? Wo existiert diese Revision? Aus den Ausführungen entnehmen Sie zu wenig. Wir planen die Vernehmlassung für das zweite Halbjahr 2026. Im Hintergrund laufen die Arbeiten schon. In der ersten Phase liegt die Stossrichtung auf der Fokussierung der steuerlichen Anreize der vollelektrischen Fahrzeuge. Die Steuerbefreiung für Hybrid-, Gas- und Solarfahrzeuge soll aufgehoben werden. Das ist zumindest mein Bestreben. Werden Elektrofahrzeuge von der Steuer befreit bleiben? In diese Richtung arbeiten wir in der Vernehmlassung. Was dann nach der Vernehmlassung am Ende übrig bleibt, das werden wir dann sehen. In diese Richtung geht es. Das Zweite, was auch immer damit verbunden wird, und das ist nicht genau dasselbe: Motorfahrzeugsteuer und Mineralölsteuer muss man trennen. Der Bund arbeitet an einer Lösungsfindung mit dem Zielhorizont 2030, die Mineralölsteuer neu zu skizzieren. Denn aufgrund des Shifts zur Elektromobilität fallen Steuereinnahmen weg. Diesel und Benzin gehen zurück und eine Elektrosteuer gibt es nicht. Da sind wir in Kontakt und wir wissen, in welche Richtung es gehen könnte. Es gibt unterschiedliche Modellrechnungen, aber es ist nicht entschieden, welchen Weg die Schweiz gehen wird. Wir sind im regen Austausch und wissen zumindest, welche Entwürfe es gibt. Aber es ist nicht entschieden, was schlussendlich auch kommen wird. Dann haben Sie auch das Konzept «Raum und Mobilität» angeschnitten, wie auch der Abg. Johannes Kaiser. Deshalb nutze ich diese Notizen, um beides zu erklären. Wie vorhin schon gesagt, wurden die Stossrichtungen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft beurteilt. Dann wurde der Modalshift diskutiert, die hohe Attraktivität des ÖV, der Fuss- und Radverkehr, die Erreichbarkeit der Zielorte und auch der Erhalt von Grund- und Quellwasser. Die ganzen Ökoaspekte sind da auch enthalten.Sie haben erwähnt, dass man auch über Entlastungsstrassen nachdenkt; sie haben hier etwas gegen das Wording Entlastung. Ja, das ist auch ein Punkt. Es geht um kurzräumige Entlastungsstrassen. In der Mobilitätsphase 2 sind keine Autobahnverbindungen analog der Schweiz auf unserer Seite geplant, von Ruggell bis nach Balzers. Aktuell werden folgende Planungselemente diskutiert, aber noch nicht beschlossen: Ruggell, Umfahrung Nord; Nendeln, Umfahrung Nord-Süd; Bendern, Verlegung Essanestrasse; Schaan, Umfahrung Nord-Süd, das haben Sie in den Medien gesehen; Vaduz, Umfahrung Nord, Vaduz, Anbindung Rheinübergang; Triesen, Verlängerung Industriezubringer Richtung Süden. Diese Elemente sind Bestandteil der Phase 2. Sie werden diskutiert, sie werden bewertet und schlussendlich werden aus meiner Perspektive sehr wahrscheinlich einige verworfen und andere werden weitergeführt. Der bekannteste Bereich ist das Thema Schaan und die Umfahrung Nord-Süd. Das war jetzt in den Medien.Dann haben Sie auch gefragt, wie wir beim Modalsplit Zielwerte erarbeiten und wie es dort weitergeht mit den Entlastungsstrassen. Aktuell erarbeiten wir die Datengrundlage, um den Modalsplit von heute in die Zukunft zu skizzieren, nämlich bis ins Jahr 2050, und um dann aufgrund dieser Mengen und der Prognose, wo die Arbeitsplätze sein werden, festzulegen, wohin wir dann kommen. Denn wie Sie richtig erklärt haben: Man muss das Ziel skizzieren, um festzustellen, wohin die Reise gehen soll. Daran arbeiten wir ganz konkret.Dann haben Sie auf die Seite 343 verwiesen. Und die gleiche Frage, wenn ich meine Notizen richtig im Kopf habe, hatte der Abg. Rehak auch gefragt: Wie geht es weiter mit dem Rheinübergang Vaduz-Sevelen? Wohin geht die Reise dort? Aktuell laufen Abstimmungen. Bis Ende Juni 2026 soll das Vorprojekt der Spurbewirtschaftung abgeschlossen sein. Dann gibt es ein Projekt, das in der finalen Phase ist. Daher gab es auch Gespräche in Bern zwischen mir und Bundesrat Rösti mit der ASTRA. Zwangsläufig brauchen wir unseren Schweizer Partner dazu, denn ich kann die Brücke nur auf der Liechtensteiner Seite verantworten. Anschliessend werden die Gemeinderäte und die Regierungen auf beiden Seiten informiert und dann wird eine Beschlussfassung vorbereitet. Vom Zeithorizont ist es im Moment so geplant, dass die finale Brückensanierung dann im Jahr 2028 vorgesehen ist. Das ist der Zeitplan, der aktuell vorliegt.Dann haben Sie einen Sprung gemacht zur Seite 348, «Sportfreundliches Liechtenstein». Gibt es ein Lehrbetriebsverzeichnis? Nein, das gibt es nicht. Wir sprechen einen Unterstützungsbeitrag von CHF 2'000 pro Person. Wie viele Ausbildungsbetriebe bieten diese Möglichkeiten an? Hinsichtlich des oben erwähnten Unterstützungsbeitrags wurden im Jahr 2025 gemäss der Stabsstelle Sport neun Anträge von fünf Lehrbetrieben und in drei verschiedenen Sportarten genutzt. Da ist auch das BZBS involviert und elf Personen aus Liechtenstein bei insgesamt zehn Betrieben in Liechtenstein sind dort gemeldet. Das sind die Zahlen aus dem Jahr 2025, 2026. Diese Elemente liegen mir vor zu dieser Frage.Dann erlaube ich mir jetzt in der Reihenfolge auf das Votum der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch zurückzuspringen. Sie haben teilweise ähnliche Elemente angesprochen. Sie haben das Mobilitätskonzept 2050 in der Phase 2 erwähnt und gefragt: «Wohin geht die Reise?». Das habe ich erklärt. In der Phase 2 werden die Strassenprojekte bearbeitet. Dann zur Fragestellung auf der Seite 319 zur Thematik Parkplatzbewirtschaftung. Es gibt ein Raumkonzept und das Parkplatzbewirtschaftungskonzept Triesenberg-Malbun. Dies wurde dann zu einem landesweiten Parkraumbewirtschaftungskonzept ausgearbeitet oder erweitert. Das Konzept wurde 2025 der Regierung und den Gemeinden zur Kenntnis gebracht. Aktuell ist die Thematik so, dass wir Folgendes planen: die Schaffung von Skiboxen, Ausbau von ÖV-Angeboten an Spitzentagen sowie der Einsatz von Parkplatzzuweisern. Das ist ein Element. Aktuell prüft die Gemeinde Triesenberg, bis Ende 2026 Parkuhren aufzustellen und ein Parkplatzmanagement einzuführen. Das ist der zweite Schritt. Der Schritt ist - das ist zumindest in den Budgetvorlagen für das Jahr 2027 vorgesehen - Screens aufzustellen, damit sie dann, wenn sie von Vaduz nach Triesenberg fahren, unten schon sehen, ob die Parkplätze voll sind und wie viele noch frei sind. An sich gibt es ein Konzept für dieses Parkleitsystems. Das ist für das Budget 2027 vorgesehen. Hier laufen Vorabklärungen und Abstimmungen mit der Gemeinde Triesenberg. Weiter wurde gefragt, wohin die Reise mit dem Strassengesetz geht. Für das Strassengesetz gab es einen Vernehmlassungsbericht. Wir planen das Strassengesetz im September 2026 ins Parlament zu bringen. Das ist noch «tough», denn ich muss vor den Sommerferien alles durch haben. Der Bereich Enteignung wird nicht enthalten sein. Dann haben Sie gefragt, wie es mit dem Radroutenkonzept weitergeht. Die Vernehmlassung mit den Gemeinden wurde durchgeführt und die Inputs wurden zurückgespielt. Diese werden nun eingearbeitet. Wenn man über ein Radroutenkonzept spricht oder über dieses 70-Millionen-Buch, das alle im Kopf haben, geht es nicht darum, dass wir einen fixfertigen Bericht und Antrag bringen, in dem steht, dass wir diese Radwege in den nächsten 20 Jahren bauen werden. Das ist jeweils Bestandteil des Tiefbautenberichts und dort planen wir Tiefbauprojekte für die nächsten Jahre. Wenn wir nächstes Jahr eine Radwegverbindung zwischen Eschen und Bendern planen, dann ist das Bestandteil eines Projekts. Diese Projekte werden immer detailliert mit den Gemeinden abgestimmt. Aber es gibt keinen Gesamtbericht, in dem geschrieben steht, wohin die Reise in den nächsten 20 oder 30 Jahren geht. Sie haben gefragt, wann der Monitoringbericht kommt. Er kommt nicht im Juni, sonst hätten wir ihn heute. Er ist auch für den September 2026 vorgesehen. Jetzt müsste ich hoffentlich alle Ihre Fragen beantwortet haben, bis auf die Frage der Bildungsstrategie. Das habe ich übersprungen. Das müssen Sie entschuldigen.Die Aktualisierung der Bildungsstrategie ist natürlich weiterhin vorgesehen. Wir haben Workshops gemacht und uns ausgetauscht, wohin die Reise gehen soll. Basis wird die OECD-Studie sein. Wir werden daraus ableiten, wohin die Reise gehen soll. Wie ich bereits in einem anderen Kontext formuliert habe, ist das Thema Schulautonomie ein ganz wichtiges Thema. Das wird enthalten sein, aber aufgrund der aktuellen Herausforderungen ist das nicht ein Projekt, das ich Ihnen jetzt pfannenfertig ausbreiten kann, sondern wir werden zuerst die nächsten Schritte gehen. Unser Punkt ist, dass wir die bestehende Strategie nicht eindampfen wollen, sondern wir wollen Elemente, die gut sind, in die Zukunft nehmen. Wir wollen Elemente, die verbesserungswürdig sind, optimieren und neue Elemente wie die künstliche Intelligenz, die es damals noch gar nicht gab, als man die Bildungsstrategie geschrieben hat, mit hineinnehmen. Dann müsste ich jetzt eigentlich alle Ihre Themen behandelt haben.Dann komme ich zu den Fragestellungen der Abg. Kindle-Kühnis. Sie haben bezüglich der Seite 370 nach dem Kontext von Liechtenstein-Languages gefragt: Was macht denn dieser Verein mit Englischunterricht im Ausland, sprich in der Türkei? Das ist ein Projektauftrag des AA und nicht des Schulamts. Wir unterstützen das natürlich in diesem Kontext. Ich gehe aber davon aus, dass die Aussenministerin viel mehr dazu ausführen kann. Es ist besser, wenn sie das macht. Dann komme ich noch auf die Thematik Landesbibliothek zu sprechen. Haben Sie die Frage gestellt? Auf jeden Fall hat der Abg. Rehak die identische Frage gestellt. Zu diesem Zeitpunkt, als man dieses Dokument finalisiert hat, war das die Stossrichtung. Das ist die ganz einfache Antwort. Dann gab es eine Entscheidung und dann hat sich die Stossrichtung geändert. Es ist nicht so, dass man da etwas hineinschreibt, was nicht gilt. Damals hat es gegolten. Wie wenn ich damals eine Tabelle verfasst habe und hineingeschrieben habe, dass es fünf Gemeinden seien und dann sind es vielleicht danach mehr. Das ist die simple und einfache Antwort auf diese Frage. Es ist keine Desinformation oder Falschinformation oder Veränderung von Tatsachen. Zu jenem Zeitpunkt, als wir diese Dokumente abgegeben haben, war das der skizzierte Weg. Dann habe ich zwei A4-Seiten, zumindest bei mir, vom Abg. Rehak. Die erste Frage drehte sich auch um die Landesbibliothek. Das habe ich soeben beantwortet. Es war keine Falschinformation, sondern es waren zu diesem Zeitpunkt einfach die vorliegenden Informationen. Dann haben Sie nach dem Stand der Motion zu den Equiden gefragt. Mir wurde vor einer Stunde der Zwischenbericht zugesendet. Diesen habe ich jetzt nicht parallel gelesen, das schaffe ich nicht. Wir, mein Gegenüber und ich, werden ihn in der nächsten Woche mit dem Team besprechen und wir werden ihnen den Bericht voraussichtlich - da ist der Plan - im November 2026 offerieren. Bis dahin haben wir Zeit, das zu beantworten. Dann eine weitere Frage zur Online-Versteigerung. Ja, das hat man früher nicht online gemacht. Alle mussten in eine Halle hinein und jeder musste sich outen und sagen, dass er CHF 10'000 für das Nummernschild bietet. Weil das nicht für alle so angenehm ist, hat man dann eine Online-Versteigerung daraus gemacht. Das sind Tools, die die Schweizer schon lange nutzen. Wir haben die Welt nicht neu erfunden, sondern wir haben das datenschutzkonform eingeführt. Das ist wichtig. Sie können auch an den Schalter gehen und eine fünfstellige Wunschnummer erfragen und die kostet dann CHF 500, auch für den Otto-Normalbürger, so wie Sie das formuliert haben. Wenn sie an den Schalter gehen und fragen, welche Nummern frei sind, dann können sie auch ihre Wunschnummer haben und dann müssen sie nicht steigern. Aber wenn sie das FL 4000 wollen, dann müssen sie überlegen, was sie dafür ausgeben wollen. Das ist das Thema. Dann zu den Schulungskosten: Das Postulat kommt nicht nach drei, sondern nach vier Landtagssitzungen. Und ja, wir sind zu spät. Das bin ich jetzt, das war ich im letzten Monat und das werde ich auch nach den Sommerferien sein. Das hat nichts damit zu tun, dass die Eltern, wenn sie Anträge stellen, diese nicht bearbeitet werden. Das darf man nicht verknüpfen, denn die Anträge werden bearbeitet. Das können Sie mir glauben, das Thema beschäftigt mich intensiv. Das ist nicht einfach so in den Rechenschaftsbericht hineingeschrieben. Aber ich werde Sie erst nach den Sommerferien mit diesem Thema begrüssen können, denn wir sind uns nicht einig geworden. Da muss ich Sie vertrösten und ich weiss, dass ich zu spät bin. Das kann ich nicht ändern. Ich kann mich nur dafür entschuldigen, dass wir die Frist nicht einhalten. Dann zur Taskforce «Datenschutz»: Diese hat sich regelmässig getroffen. Sie hatte den Auftrag, Ruhe hineinzubringen. Das hat sie geschafft. Die Idee ist, dass sie bis zu den Sommerferien noch tätig ist. Dann sollten die Fragestellungen zum Datenschutz und Schulamt vom Schulamt bearbeitet werden. Das ist der Plan und es sieht auch so aus, dass es so funktionieren wird. Sie haben gefragt, was das Resultat war. Das Resultat waren mehrere Sitzungen und dass man quasi alle Stakeholder an einen Tisch bringt und zusammen schaut, wie man da Ruhe und Verbesserungen hineinbringen kann. Das war das Ziel dieser Taskforce.Dann, wie viele Fahrzeugprüfungen waren nicht erfolgreich? Diese Kennzahl würde Sie interessieren. Ich weiss es nicht und ich habe sie nicht. Das müsste man heraussuchen. Das können wir uns für das nächste Jahr überlegen. Zur Parkplatzwirtschaft Malbun: Das haben Sie auch skizziert. Die Situation in Malbun und Gaflei kann ich absolut nachvollziehen. Ich bin dort auch ab und zu. Dann sehe ich das Fiasko, weil die Leute nicht dort parken, wo sie sollten. Das sollte sich mit dem Parkraumbewirtschaftungskonzept bessern. Das müssten die Gemeinden umsetzen, das setzt nicht das Land um. Aber wir haben da eine gemeinsame Aufgabe mit der Signalisation und mit dem Leiten der Verkehrsströme.Den Dank für das Mountainbike-Konzept nehme ich natürlich auch mit, denn das ist auch mir ein Anliegen. Das Konzept ist in Arbeit und es wurde auch eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Durch die Regierung erfolgt eine Vernehmlassung. Das Konzept sollte Ende 2026 finalisiert werden. Meine Fachleute sind mit externen Mountainbike-Spezialisten am Arbeiten, damit es auch gut herauskommt. Die Rheinbrücke Sevelen habe ich bereits erwähnt. Zum Winterdienst: Schwierig, denn ich habe aktuell keine Lösung, wenn jemand einen Bahnschlitten hat und es nicht schneit, was er dann tun soll. Den Dank an S.D. den Erbprinzen für das Goldene Buch finde ich absolut berechtigt. Das war eine super Sache, ich war das letzte Mal auch dabei. Zum Monitoring-Bericht «Psychische Gesundheit»: Wir haben skizziert, dass wir beim Gymnasium angefangen haben. Jetzt geht es die Schulstufen hinunter bis in den Zyklus I, sodass wir am Ende bis auf die Ebene Kindergarten alle Schullevel befragt haben. Die Gesamtauslegung wird dann dazu führen, dass man sieht, wo wir stehen und an welchen Stellschrauben wir drehen müssen. Das wird von der Fachhochschule systematisch begleitet. Dazu haben wir externe Partner an Bord. Der Landtagspräsident hat sich auch nach der Thematik des Postulats erkundigt. Das habe ich bereits gesagt und ich habe mich schon entschuldigt. Ich entschuldige mich nochmals. Wir sind zu spät, ich weiss es. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für die Beantwortung. Ich habe nur eine kurze Rückfrage zum Projekt «Raum und Mobilität 2050». Haben Sie gesagt, wann der Landtag erstmals mit einem Bericht informiert wird? Oder ist das dann auch im Monitoringbericht zum Mobilitätskonzept 2030? Das habe ich jetzt noch nicht genau mitbekommen. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
Ich möchte noch die Frage der Abg. Marion Kindle-Kühnis bezüglich der Zusammenarbeit mit Liechtenstein Languages in der Türkei beantworten. Es geht hier nicht um die bilaterale Entwicklungshilfe des LED. Es geht hier um die Flüchtlings- und Migrationshilfe. Die Schwerpunktländer gelten ausschliesslich im Bereich der bilateralen Entwicklungshilfe des LED. Die Flüchtlings- und Migrationshilfe ist beim Amt für Auswärtige Angelegenheiten angesiedelt. Die Migrationshilfe konzentriert sich hauptsächlich auf den Balkan, weil es darum geht, die Flüchtlingsströme einzudämmen mit dem Ziel, dass die Leute in der Region bleiben und nicht weiterziehen - darum Balkan. Das sind diese Routen im Westbalkan. Und in der Türkei gibt es ganz viele syrische Flüchtlinge. Das ist der Grund dafür.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für die Ausführungen betreffend die Landesbibliothek. Ich denke, der Rechenschaftsbericht und der Bericht und der Antrag sind zeitgleich herausgekommen. Ich bin zumindest erstaunt, dass man das in der aktuellen Version nicht korrigiert hat, aber dem sei nun so.Bei der Versteigerung der Kontrollschilder haben Sie sich nicht dazu geäussert, ob Sie sich allenfalls vorstellen könnten, einen Teil der Kontrollschilder auch zu verlosen. Muss das unbedingt in jedem Fall monetär umgesetzt werden, dass man diese Kontrollschilder jeweils demjenigen mit dem grösseren «Portokässeli» überlässt? Das ist nur ein Beispiel, man könnte einen Teil auch verlosen. Man muss ja nicht alle Kontrollschilder versteigern.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Daniel Oehry
Danke für das Wort. Sie haben nochmals nachgefragt wegen des Raum- und Mobilitätskonzepts, wann da der Landtag begrüsst wird, wie da die Vorstellungen sind. In der Phase 2 werden jetzt die Elemente des Forschungsauftrags «Aktive Verkehrslenkung», dann das Thema «Busseigentrassierung und kurze Umfahrungsstrassen» weiter vertieft. Das sind die Strassen, die ich vorhin genannt habe. Es sind weitere Foren und Mitwirkungsveranstaltungen geplant. Das heisst, dass wir dann wieder öffentlich auftreten werden und zeigen werden, wo wir stehen, damit man mitdiskutieren kann. Es gibt eine Begleitgruppe für die Zusammenarbeit. Es gibt Gemeindevertreter, die da drinsitzen, und von jeder Partei ist ein Vertreter oder eine Vertreterin in diesem Gremium drin und sie arbeiten dort mit. Aktuell ist kein direkter Einbezug des Landtages geplant. Das ist der Verfahrensfahrplan, den wir aktuell haben. Das ist ein Thema.Dann hat der Abg. Rehak gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, Motorfahrzeugschilder zu verlosen. Nein. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit haben wir auch dieses Ministerium im Rechenschaftsbericht abgeschlossen. Wir kommen nun zum Bericht des Ministeriums für Gesellschaft und Justiz auf den Seiten 381 bis 462. Gibt es dazu Wortmeldungen?Abg. Achim Vogt
Vielen Dank für das Wort. Im Bereich Gesellschaft und Justiz wird die Stimmung in der Bevölkerung aus meiner Sicht kaum abgebildet. Auf Seite 385 werden beispielsweise die Internationalen Gesundheitsvorschriften erwähnt. Es wird festgehalten, dass es dazu auch kritische Stimmen gab. Parallel zu den IGV wurden weitere Vorhaben wie das elektronische Gesundheitsdossier oder die eID vorangetrieben, alles Projekte, die in der Bevölkerung bis heute teilweise kritisch diskutiert werden. Betrachtet man zusätzlich die neue sicherheitspolitische Strategie Liechtensteins, stellt man fest, dass einige dieser Themen und Instrumente mit neuer Dringlichkeit erneut vorangetrieben werden. So stellt sich für mich die Frage, was wir aus den gesellschaftlichen Verwerfungen der vergangenen Jahre gelernt haben. Krisenvorsorge bedeutet für mich, wie wir bei künftigen Herausforderungen Vertrauen erhalten, unterschiedliche Meinungen respektieren und gesellschaftliche Spaltungen vermeiden können. Deshalb interessiert mich die Einschätzung des zuständigen Ministers. Wie beurteilen Sie das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen und das gesellschaftliche Klima insgesamt?Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop
Besten Dank, Herr Präsident. Ich komme direkt zu den Fragen an den Gesellschaftsminister:Zur AHV: Können Sie konkret darlegen, bis wann entscheidungsreife Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV vorliegen werden, nachdem ihr Bericht auf das erste Halbjahr 2026 verwiesen wird? Welche konkreten Schritte werden unternommen, um sicherzustellen, dass notwendige Reformen nicht weiter verzögert werden? Dann zum Psychiatriekonzept und zur psychischen Gesundheit: Wo steht die Regierung aktuell bei der Umsetzung des Psychiatriekonzepts und welche konkreten Massnahmen wurden bereits realisiert? Gibt es einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung erster konkreter Angebote, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie? Welche konkreten Massnahmen sind vorgesehen, um bestehende Versorgungslücken, insbesondere im Notfallbereich, zu schliessen? Ist geplant, künftig mit klar definierten Kennzahlen oder einem Monitoring zu arbeiten, um Fortschritte transparent und nachvollziehbar zu machen? Und dann noch zur fürsorgerischen Unterbringung und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit: Wie ist der aktuelle Stand des Staatsvertrags mit der Schweiz im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung und wann ist mit einer verbindlichen Lösung zu rechnen? Welche konkreten Verbesserungen sind nach Abschluss dieses Vertrags für die praktische Umsetzung, insbesondere bei Transporten und der Polizeibegleitung, vorgesehen? Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Benjamin Risch
Besten Dank. Ich habe jetzt einige Fragen gekürzt, damit es beim Regierungsrat Schädler nicht zu einem zu grossen Durcheinander kommt. Es sind noch vier Fragen, nicht die ursprünglichen, die ich Ihnen geschickt habe. Ich hoffe, das ist nicht zu umständlich. Zuerst zur Seite 115, «Barrierefreie Webseiten»: Wurden schon alle Webseiten der öffentlichen Stellen angepasst? Was gilt als öffentliche Stelle? Wie wird definiert, was öffentliche Stellen sind und was nicht? Auf Seite 421 «Aufgabenbereich Prävention und Gesundheitsförderung»: Die Regierung betont die Wichtigkeit von Prävention. Wie viele Aufträge werden nun von der Stelle für Prävention und Gesundheitsförderung insgesamt bearbeitet? Zur Seite 459, zur APN-Rolle: In welcher Phase befindet sich aktuell die im Rechenschaftsbericht beschriebene APN-Rolle? Wann wird dem Landtag diesbezüglich eine Vernehmlassung vorgelegt? Dann habe ich noch eine letzte Frage, Seite 459, zu den neuen Versorgungsmodellen. Es werden neue Versorgungsmodelle angesprochen. Ist damit das von Regierungsrat Schädler im Dezember-Landtag angesprochene Managed-Care-Modell gemeint? Was ist aktuell der Stand der Bearbeitung dieses Modells? Ad hoc möchte ich noch anmerken, weil es im Traktandum 15 angesprochen wurde. Vielleicht wissen Sie das gleich. Es wurde ein Paket für das Jahr 2030 angekündigt, wenn ich das richtig verstanden habe. Ist es Teil dieses Pakets? Sie können dazu vielleicht nähere Ausführungen machen. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für das Wort. Ich habe noch ein paar Fragen. Die erste Frage betrifft die Seite 398. Hier geht es um die Klienten beim Amt für Soziale Dienste im psychiatrisch-psychologischen Dienst, im Kinder- und Jugenddienst. Mir ist aufgefallen, dass die Anzahl der betreuten Klienten im Kinder- und Jugenddienst massiv gestiegen ist. Im Jahr 2024 waren es 462 Klienten, im Jahr 2025 waren es dann bereits 530 Klienten. Gibt es hierzu eine Erklärung, weshalb die Anzahl entsprechend höher ist. Weiter möchte ich auf der Seite 399 positiv erwähnen, dass die wirtschaftliche Hilfe im Jahr 2025 nicht angestiegen ist. Sie ist sogar etwas geringer ausgefallen als im Jahr 2024. Das ist doch eine erfreuliche Zahl oder eine erfreuliche Nachricht. Dann zur Seite 409: Hier geht es um die Kindeswohlgefährdung. Auch hier ist mir aufgefallen, dass die absoluten Zahlen 2025 im Vergleich zu 2024 gestiegen sind. Neu sind es 80 und im Jahr 2024 waren es 66. Das ist doch ein deutlicher Anstieg. Vielleicht kann auch hier die Regierung ausführen, weshalb dem so ist. Dann zur Seite 418: Hier geht es um das elektronische Gesundheitsdossier. Hier sind in der Zwischenzeit 304'000 Dokumente hinaufgeladen worden. Im Berichtsjahr waren das knapp 110'000 Dokumente, die zusätzlich hinzugekommen sind. Hier steht nichts über den Nutzen dieses elektronischen Gesundheitsdossiers, sprich, wie viele Male dieses Dossier tatsächlich bemüht worden ist. Sie wissen, wir befürchten, dass das einfach ein Datenfriedhof ist und dass das nur Kosten verursacht und überhaupt keinen Nutzen bringt. Ich denke, dass wir mit dieser Einschätzung gar nicht so weit daneben sind. Auch wenn man den Bericht liest, kann man nicht daraus schliessen, dass man mit diesem elektronischen Gesundheitsdossier ausser Kosten irgendeinen Nutzen generiert hat in der Zwischenzeit. Da müsste man sich doch bald einmal überlegen, wo denn hier der Nutzen liegt. Ist das in Big Data und mit einem KI-Tool Auswertungen und Analysen zu machen? Wo ist der Nutzen im elektronischen Gesundheitsdossier? Zur Seite 426: Hier geht es wieder einmal um den Sauerkäse. Hier steht: «zur Herstellung von Sauerkäse aus Rohmilch musste die Produktion des traditionellen Erzeugnisses nach den zugelassenen Herstellungsmethoden der Branchenleitlinien des Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verbandes (SAV) erfolgen. Die Herstellung des Sauerkäses aus erhitzter Milch hat die Ergebnisse der Produktanalysen jedenfalls positiv beeinflusst.» Ich lese nichts, dass das Amt irgendwie Überlegungen angestellt hätte, die Sauerkäseherstellung wieder auf eine alte Rezeptur zurückzuführen, die schlussendlich tatsächlich einen Sauerkäse hervorbringt. Dann zur Seite 428: Hier geht es um die Lebensmittelbetriebskontrollen. Mir ist aufgefallen, dass die mit «gut» Beurteilten im Jahr 2025 deutlich zurückgegangen sind. Im Vergleich zum Jahr 2024 sind die Schlechten bei 11% verblieben. Aber die mit «gut» Beurteilten sind nur noch 47%. Im Jahr 2024 waren es noch 55%. «Ungenügend» waren im Jahr 2025 42% und im Jahr 2024 waren es 34%. Wenn man die Statistik betrachtet, so ist es eine deutliche Verschlechterung. Ich frage mich, weshalb die Lebensmittelbetriebe schlechter geworden sind. Oder hat sich das Kontrollregime wieder einmal verschärft, wobei ich eher vom zweiten Sachverhalt ausgehe. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Emanuel Schädler
Verehrter Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Dann komme ich zur Beantwortung Ihrer Fragen. Eine Frage war vom stv. Abg. Risch zu den barrierefreien Webseiten. Auf Seiten der Gemeinden wurden schon Anpassungsprojekte gestartet beziehungsweise abgeschlossen. Aber es gibt auch Gemeinden, bei denen keine diesbezüglichen Aktivitäten zu erkennen sind. Ähnliches lässt sich bei den Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts feststellen. Der Internetauftritt der Landesverwaltung, «www.llv.li», und mehrere Seiten, die von Amtsstellen extern in Auftrag gegeben wurden, sind vollständig oder mehrheitlich barrierefrei. Öffentliche Stellen sind gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. k BGlG definiert als das Gemeinwesen und Einrichtungen von allgemeinem Interesse. Zum Gemeinwesen zählen gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. e Land, Gemeinden, selbstständige oder unselbständige Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften. Einrichtungen von allgemeinem Interesse sind gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. l: «Einrichtungen, die: 1. zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen; 2. Rechtspersönlichkeit besitzen; und 3. überwiegend vom Gemeinwesen oder anderen Einrichtungen im Sinne dieses Buchstabens finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch diese unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Gemeinwesen oder anderen Einrichtungen im Sinne dieses Buchstabens ernannt worden sind».Die Frage nach den Stiftungen kann hinsichtlich Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts bejaht werden. Zu den Anstalten gehören beispielsweise Liechtenstein Wärme, die Liechtensteinischen Kraftwerke oder die Agentur für internationale Bildungsangelegenheiten. Dann haben Sie noch nach der APN und den Managed-Care-Modellen gefragt. Das Thema Weiterentwicklung Berufe, darunter APN, ist Gegenstand des geplanten und heute schon erwähnten Vernehmlassungsberichts. Dieser soll der interessierten Öffentlichkeit wie angekündigt im ersten Halbjahr vorgelegt werden. Die Arbeiten liegen im Plan. Sie haben anschliessend ebenfalls nach den neuen Versorgungsmodellen gefragt. Der angekündigte Vernehmlassungsbericht soll in Kürze veröffentlicht werden. Die Arbeiten liegen im Plan. Im Rahmen des Pakets 2030 «Versorgungspaket» sollen verschiedene neue Versorgungsmodelle wie Gatekeeping und Managed-Care-Modelle angeschaut werden. Die Landesgesundheitskommission hat einen entsprechenden Auftrag. Dann haben Sie ferner nach der Stelle für Prävention und Gesundheitsförderung gefragt. Die Ausführungen zum Aufgabenbereich Gesundheitsförderung und Prävention im Rechenschaftsbericht sind im Vergleich zu anderen Stellen aussergewöhnlich detailliert und bringen die Breite der bearbeiteten Themen und Massnahmen bereits sehr gut zum Ausdruck. Naturgemäss können nicht alle Aktivitäten im Rechenschaftsbericht aufgelistet werden. Ein Beispiel für eine zusätzliche Aufgabe ist in der Frage erwähnt. Im September 2025 wurde das Postulat «Erarbeitung eines Aktionsplans für Endometriose-Betroffene» vom Landtag an den Regierungsrat überwiesen. Die Arbeiten wurden im Berichtsjahr aufgenommen und werden schwerpunktmässig im Jahr 2026 fortgeführt. Die Landtagsvizepräsidentin Hoop hat gefragt, bis wann entscheidungsreife Massnahmen zur AHV vorliegen. Wir werden in nächster Zeit den Vernehmlassungsbericht hinauslassen. Dann geht es drei Monate und im Herbst gibt es die erste Lesung. So lautet der Plan. Sie hat ferner gefragt, was vorgekehrt wird, damit es nicht weiter verzögert wird. Die Notwendigkeit ist gegeben, die Dringlichkeit aber nicht. Die AHV ist auch in den nächsten 20 Jahren noch fit, selbst wenn wir in den nächsten Jahren nichts unternehmen würden. Bitte berücksichtigen Sie das, bevor Sie irgendwelche Unsicherheiten in den Raum stellen, die so nicht angebracht sind. Ja, wir haben einen zeitlichen Verzug, aber diese Verzögerung wird keine negativen Folgen haben. Im Gegenteil, Schnellschüsse können nachhaltig problematisch sein. Wir gehorchen dem Motto «Wir denken in Generationen, bei der AHV». Ferner wurde nach dem Psychiatriekonzept gefragt. Im Bereich der Kinder und Jugendlichen konnten im ambulanten Bereich bereits im Vorjahr erste Massnahmen umgesetzt werden. So wurden schlecht ausgelastete Stellen besser aufgeteilt. Die Anzahl der Kinder- und Jugendpsychiater mit einer OKP-Zulassung wurde von zwei auf drei erhöht, ohne die Stellenprozente zu erhöhen. Ebenfalls konnte eine vakante Stelle im Umfang von 50 Prozent im Bereich der Psychotherapie Kinder und Jugendliche neu besetzt werden. Prioritäre Massnahmen aus dem Psychiatriekonzept sind erstens die Prävention, zweitens die intermediäre Versorgung und drittens die Notfallversorgung. Im Bereich der Prävention wurde ein ämter- und ministeriumsübergreifendes Grundlagenkonzept erarbeitet und daraus konkrete Massnahmen abgeleitet und priorisiert. Im Bereich 2, der intermediäre Versorgung, zeigte sich, dass das in der vergangenen Legislatur erstellte Grobkonzept im Inland nicht in der geforderten Qualität und Wirtschaftlichkeit umsetzbar ist. Deswegen wurde im Erwachsenenbereich die langjährig bestehende Kooperation mit der Psychiatrie St. Gallen durch Aktualisierung bestehender Verträge gestärkt. Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern weiterer relevanter Institutionen in der Region sind geplant. Bezüglich drittens der psychiatrischen Notfälle werden derzeit auf Basis der im Psychiatriekonzept definierten Massnahmen Lösungsvorschläge erarbeitet. Dann die anschliessende Frage nach dem Zeitplan: Die Versorgungslage in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist in der Region weiterhin nicht einfach. Der Aufbau eines eigenständigen intermediären Angebots im Inland wurde geprüft, muss aber angesichts zu geringer Fallzahlen verworfen werden. Die wichtigsten regionalen Partner, mit denen der Austausch gesucht wurde und wird, stehen selber vor herausfordernden Situationen. Ein verbindlicher Zeitplan kann daher nicht angegeben werden.Im Präventionsbereich startete das Amt für Soziale Dienste in Zusammenarbeit mit Pro Juventute zwischenzeitlich eine Sensibilisierungskampagne zur Notrufnummer «147.ch», dem kostenlosen Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche. Ziel der Kampagne ist es, jungen Menschen in Liechtenstein sichtbar zu machen, dass sie jederzeit Hilfe erhalten können, anonym, vertraulich und rund um die Uhr. Die Anschlussfrage war dann zum Monitoring. Über den Fortschritt der Umsetzung der Massnahmen aus dem Psychiatriekonzept führt das Ministerium ein Monitoring. Ein Monitoring der Wirkung von Massnahmen ist hingegen im bestehenden dezentral organisierten System nicht so einfach zu realisieren. Zentral verfügbar sind nur wenige Kennzahlen. Vor allem liegen abrechnungsbezogene Daten im Nachhinein vor. Diese lassen keine Aussagen über Behandlungspfade von Patientinnen und Patienten zu. Patientendaten unterliegen einem besonderen Schutz. Daten aus dem EGD dürfen beispielsweise nicht einmal anonymisiert und für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Daten zu Wartezeiten auf Behandlungen liegen zwar in einzelnen Praxen vor, können aber nicht strukturiert und übergreifend ausgewertet werden. Angaben über den Gesundheitszustand und das Wohlbefinden sind der regelmässig alle fünf Jahre stattfindenden Gesundheitsbefragung zu entnehmen. In Schulen werden ebenfalls regelmässig Befragungen durchgeführt. Die Ergebnisse solcher Befragungen lassen gewisse mittelfristige Trendaussagen zu. Alsdann war eine Frage zur fürsorgerischen Unterbringung und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Der Abkommenstext ist fast fertig verhandelt und hat in den letzten Monaten mehrere Konsultationsrunden in der Schweiz durchlaufen, in deren Folge noch diverse Anpassungen am Text vereinbart wurden. Das Amt für Auswärtige Angelegenheiten steht zu diesem Zweck in engem Kontakt mit der federführenden Stelle auf Schweizer Seite, dem Bundesamt für Justiz, und spricht sich jeweils mit der LLV-internen Arbeitsgruppe ab. Die Schweizer Seite ist sich der Dringlichkeit der Thematik für Liechtenstein bewusst. Es wird ein möglichst schneller Abschluss angestrebt. Weiter gab es Fragen des Abg. Vogt zu den Themen «IGV», «eID» etc. sowie Vertrauen in staatliche Institutionen. Das Ministerium nimmt kritische Stimmen ernst, dennoch tut Weiterentwicklung Not. Die gesellschaftlichen Gegenströmungen sind uns bewusst und wir möchten überall, wo wir können, auch diese kritischen Stimmen ernst nehmen. Ein gewisses Grundvertrauen in die Institutionen ist eine Grundlage für das erfolgreiche Funktionieren unseres Staates. Beim aktuellen Lie-Barometer aus dem Jahr 2024 zeigt sich, dass das Vertrauen in die Institutionen grundsätzlich relativ stabil ist und sich die Ausreisser auf die Zeit am Ende der Coronapandemie beschränkten. Der Abg. Rehak fragte nach den steigenden Fallzahlen im Zusammenhang mit dem Kindeswohl beim Kinder- und Jugenddienst. Dem ist so. Sowohl die Anzahl als auch die Komplexität haben stark zugenommen. Es wird versucht, personell zeitweilige Entlastungen zu schaffen, weil sonst eine grosse Gefahr von Kindeswohlgefährdungen besteht. Die steigenden Fallzahlen im Kinderschutz und in anderen Bereichen des Kindeswohls haben mehrere Ursachen, die zusammenwirken. Es gibt nicht nur einen einzigen Grund. Ein wichtiger Faktor ist zum Beispiel: mehr Aufmerksamkeit und Sensibilisierung. Gesellschaft, Schulen, Kitas und Fachstellen achten heute stärker auf mögliche Gefährdungen. Das führt nicht unbedingt zu mehr Gewalt, sondern zu mehr entdeckten Fällen. Wir haben bessere Melde- und Kontrollsysteme. Gesetzliche Meldepflichten und klare Verfahren wurden ausgebaut. Fachpersonen sind verpflichtet, bei Verdacht zu handeln. Dadurch steigt die registrierte Anzahl an Fällen. Dann, die Belastungen in Familien nehmen zu. Finanzielle Probleme, Inflation, Wohnkosten, psychische Belastungen, Stress, Depression, Überforderung, mehr Alleinerziehende unter Druck - diese Faktoren erhöhen das Risiko für Vernachlässigung oder Konflikte. Ein weiterer Faktor: Zunahme psychischer Probleme bei Eltern und Kindern, mehr psychische Erkrankungen oder Suchtproblematik, Kinder zeigen häufiger Verhaltensauffälligkeiten. Dadurch sind die Jugendhilfe und der Kinderschutz gefordert und greifen auch schneller ein. Weiter gesellschaftliche Veränderungen: weniger familiäre Unterstützung, zum Beispiel durch die Grosseltern. Die Digitalisierung birgt neue Risiken wie Cybermobbing und Überforderung. Die Familien stehen somit insgesamt unter stärkerem Druck im Spannungsfeld der genannten Faktoren. Dann war eine Frage zum EGD und den zusätzlich eingespeisten Dokumenten und deren Nutzen. Der Nutzen des EGD entfaltet sich sowohl direkt bei den Patientinnen und Patienten als auch bei den Gesundheitsfachpersonen. Der Vorteil für die Patienten liegt im zentralen Zugriff auf die Gesundheitsdaten. Alle wichtigen Dokumente, Befunde, Diagnosen, Medikamente, Impfungen etc. sind an einem Ort gespeichert. Somit besteht eine höhere Transparenz. Mehrfacherhebungen von Befunden können beispielsweise vermieden werden. Auswertungen zu wissenschaftlichen Zwecken im Sinne des angesprochenen Big Data lassen das EGD-Gesetz nicht zu. Die Zugriffszahlen im EGD werden protokolliert, aber nicht systematisch ausgewertet. Dann eine Frage zum sauren Käse: Für den Sauerkäse gelten strenge Vorgaben. Sie dienen dem Schutz von Gesundheit und Leben. Die Schraube wurde, seit die neuen Branchenleitlinien des Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verbands (SAV) zur Anwendung kommen, nochmals angezogen. Diese Leitlinien werden jeweils vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen genehmigt und sind damit rechtlich verbindlich. Auch für Liechtenstein gelten aufgrund des Zollvertrags diese Leitlinien. Diese durchaus strengen Vorgaben, die bei der Herstellung von regionalen Spezialitäten gelten, sind nicht nur für die Produzenten, sondern auch für die liechtensteinischen Behörden verbindlich und unterliegen somit nicht unserer behördlichen Einflussnahme. Die Produktion ist nicht verboten, aber sie muss die strengen Vorgaben einhalten. Stellen Sie sich vor, diese würden nicht eingehalten und es gäbe Krankheitsfälle, weil diese rechtlichen Vorgaben nicht nachvollzogen wurden. Dann wären wir vom Ministerium und von der Regierung verantwortlich und das wollen wir nicht. Eine Frage noch zu den Kontrollen der Lebensmittelbetriebe: Die Stichproben und Untersuchungen sind im Jahr 2025 schlechter ausgefallen. Die schlechteren Betriebe werden häufiger, da die Kontrollen einen risikobasierten Ansatz verfolgen und diese Betriebe sich nicht nachhaltig verbessern konnten. Das Regime wurde nicht verschärft. An dieser Stelle möchte ich noch einen Dank an alle Ämter und Stellen einfügen, die um diese späte Stunde im Hintergrund bei mir noch alle online sind, um uns auf diese spontanen Fragen auch passable Antworten zu bieten. Ohne sie hätten wir diese Antworten nicht. Vielen Dank an sie an dieser Stelle. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Benjamin Risch
Vielen Dank für die sehr genauen Ausführungen. Ich habe noch zwei Rückfragen. Die erste betrifft den Vernehmlassungsbericht. Es wurde gesagt, dass er im ersten Halbjahr dem Landtag vorgelegt wird. Jetzt sind wir im Juni, also das erste Halbjahr ist eigentlich durch. Können wir jetzt davon ausgehen, dass dieser Bericht im September vorgelegt wird? Kann der Gesellschaftsminister vielleicht noch Ausführungen machen, bis wann wir den Vernehmlassungsbericht vorliegen haben? Die zweite Frage betont richtigerweise, wie wichtig Prävention ist und dass es viele Aufgabenbereiche gibt. Ist auch angedacht, die Stelle für Prävention und Gesundheitsförderung in den kommenden Jahren aufzubauen oder wird man das noch so belassen, wie es ist? Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich habe noch eine Zusatzbemerkung zum EGD. Die Frage betrifft den Nutzen. Der Nutzen ist nur dann gegeben, wenn die Gesundheitsdienstleister diese Daten auch tatsächlich nutzen würden. Darin besteht der Zweifel, dass die Gesundheitsdienstleister diesen PDF-Friedhof nicht nutzen und auch nicht nutzen können, weil es für sie zu aufwendig ist und sie lieber gleich ein neues Blutbild oder eine neue Untersuchung machen, anstatt diese Daten zu konsultieren. Das ist die grosse Gefahr. Bis dahin konnte man nicht auswerten, wie viele Zugriffe es von wem tatsächlich gibt. Solange das unbekannt ist, kann man auch den Nutzen nicht wirklich beurteilen. Dann muss ich Ihnen, sehr geehrter Herr Regierungsrat Schädler, schon noch den Bericht und Antrag Nr. 40/2016 vorhalten. Es geht hier um das Thema «Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)». Ich habe Ihnen das schon einmal zitiert, was dort geschrieben steht. Anscheinend haben Sie das nicht berücksichtigt. Ich empfehle Ihnen dringend, diesen Bericht und Antrag Nr. 40/2016 zu studieren, und zwar die Ausführungen der damaligen Regierung. Es gab nämlich Fragen anlässlich der 1. Lesung zu diesem versicherungstechnischen Gutachten. Es betrifft den Art. 25bis Abs. 2. Dazu gibt es in den Materialien ausführliche Beschreibungen, denn man hatte ausführlich diskutiert und hatte auch eine klare Meinung, wie man mit diesem versicherungstechnischen Gutachten zu verfahren hat. Da muss ich Ihnen leider vorhalten, dass Sie sich nicht an das Gesetz halten. Sie halten sich auch nicht an die Vorgaben, was man in diesem Bericht und in diesem Antrag verabschiedet hatte. Diese Meinung, wie hier zu verfahren ist, war sonnenklar und ist aufgeschrieben. Das ist nicht nur eine Interpretation der Demokraten pro Liechtenstein und der FBP. Das muss ich Ihnen leider vortragen. Ich trage es Ihnen noch einmal vor. Sie wissen ja, was in Abs. 2 steht, nämlich dass das versicherungstechnische Gutachten innerhalb von zwölf Monaten nach Kenntnisnahme der versicherungstechnischen Prüfung durch den Landtag dem Landtag vorzulegen ist und die Vorschläge und Massnahmen demselben zu unterbreiten sind, welche ein Vermögen von mindestens fünf Jahresaufgaben am Ende des Zeitraums sicherstellen. Ich denke, dass das klar ist. In den Materialien dazu, sprich im Bericht und im Antrag zu diesem Artikel, steht: «Es handelt sich hierbei, analog zum Finanzhaushaltsgesetz, um einen Bericht und Antrag, in dem die Massnahmen im Landtag zur Diskussion gestellt werden. Das könnte ein ähnlicher Bericht und Antrag sein, wie dies bei den Massnahmenpaketen zur Sanierung des Staatshaushaltes der Fall war [...]. Erst nach einer grundsätzlichen Diskussion möglicher Massnahmen im Landtag würde die Regierung dann mit der Erarbeitung einer Gesetzesänderung (Vernehmlassung, legistische Prüfung etc.) beginnen.» Das ist die Meinung hinter diesem Vorabbericht und Antrag an den Landtag, bevor man die Gesetzesänderung definiert und in die Vernehmlassung geht. Sie haben das als Schnellschuss betitelt. Nach ihrer Auffassung wurde dieser Schnellschuss gesetzlich normiert. Man wollte diesen Schnellschuss haben. Aber ist nämlich kein Schnellschuss, denn wenn sie das vorab dem Landtag vorlegen, dann kann der Landtag die Stossrichtung genehmigen, die sie dann vernehmenlassen. Dann wissen Sie, was politisch möglich ist und was vielleicht politisch nicht möglich ist. Es nützt nichts, wenn sie hier eine gute Vorlage bringen und wir Sie in diesem Hohen Haus nicht unterstützen können. Wie gesagt, im Moment haben wir diese Situation. Ich bitte Sie, diesen Bericht und Antrag möglichst schnell zu bringen, auch wenn Sie das Gesetz noch nicht ganz fertig haben. Das ist sogar ihr gesetzlicher Auftrag. Das ist kein Irrtum des Parlaments, was wir hier verlangen, sondern das ist nach dem Gesetzestext, nach dem wir uns hier orientieren sollten oder müssen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Emanuel Schädler
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Verehrte Damen und Herren Abgeordnete. Danke auch für die Rückfragen. Zum stv. Abg. Risch: Der Vernehmlassungsbericht wird der Öffentlichkeit vor der Sommerpause vorgelegt. Der Landtag wird voraussichtlich noch in diesem Jahr einen Bericht und Antrag erhalten. Der Ausbau der Präventionsstelle ist nicht geplant. Zudem ist es die Abteilung Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz, bei der sich mehrere Mitarbeitende mit diesem Themenbereich befassen. Soweit ich weiss, ist dort gerade auch eine Stelle in Neubesetzung begriffen. Vielleicht nimmt man das auch zum Anlass, um wieder einmal neue Denkströme einfliessen zu lassen, insbesondere in diesem Bereich.Die Dienstleister müssen das EGD nutzen - ja. Daher ist es unser Anliegen, das EGD noch praktikabler zu machen. Die erfolgte Anbindung an die Schweizer Spitäler HOCH und KSGR bringt in diesem Sinne einen Mehrwert. Zum versicherungstechnischen Gutachten: Die Gesamtregierung nimmt das zur Kenntnis. Allerdings gab es auch einen neuen Landtag und eine neue Regierung. Daher verfolgt die neue Regierung einen anderen Ansatz. Auch der Landtag wird froh sein, wenn wir die Stakeholder vor dem Bericht und Antrag abholen. Das dient der Qualität.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Mit dieser Antwort bin ich nicht zufrieden. Auch eine neue Regierung muss sich an alte Gesetze halten. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Diese Schnellschusstheorie überzeugt mich auch nicht, die Sie da verbreiten. Die Regierung - ob alt oder neu, ob sie die alte Regierung ersetzt und neu deren Aufgaben übernimmt - hat sich an die Gesetze zu halten. Das ist ein gesetzlicher Auftrag und der ist klar. Der Abg. Thomas Rehak hat das deutlich dokumentiert. Ich erwarte von der Regierung, dass sie sich daran hält. Sie sprechen auch von der Gesamtregierung - Regierung ist für mich Regierung. Es gibt keine Unterschiede zwischen Regierung und Gesamtregierung. Vielleicht kann sich dazu auch einmal die Regierungschefin äussern.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten DankRegierungschefin Brigitte Haas
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich stehe hinter den Aussagen meines Regierungsratskollegen Dr. Emanuel Schädler. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit haben wir auch den Bericht des Ministeriums für Gesellschaft und Justiz behandelt und die Beratung des Rechenschaftsberichts abgeschlossen. Ich bedanke mich bei den Mitgliedern der Regierung für die ausführlichen Auskünfte.Wir kommen nun zur Landesrechnung 2025. Wir werden diese in der Ihnen schriftlich mitgeteilten Reihenfolge beraten, und ich werde die entsprechenden Seitenzahlen aufrufen. Bevor wir in die Lesung der einzelnen Konten der Erfolgsrechnung einsteigen, stelle ich die Landesrechnung zur Diskussion. Wird das Wort für allgemeine Kommentare zur Landesrechnung gewünscht?Abg. Stefan Öhri
Vielen Dank für das Wort. Sehr geehrter Landtagspräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Die Landesrechnung 2025 darf erneut als sehr erfreulich bezeichnet werden. Statt des budgetierten Verlusts von CHF 17 Mio. resultiert ein Gewinn von CHF 331 Mio. Besonders positiv ist, dass nicht nur das Finanzergebnis überzeugt. Bereits die betriebliche Tätigkeit schliesst mit einem Gewinn von CHF 128 Mio. ab, nachdem im Voranschlag noch ein Defizit von CHF 79 Mio. erwartet worden war. Die betrieblichen Erträge erreichten mit CHF 1'135 Mio. ein neues Höchstniveau. Aber auch der betriebliche Aufwand überschreitet mit CHF 1'007 Mio. erstmals die Milliardengrenze.Wenn wir uns zuerst die Ertragsseite anschauen, stellen wir fest, dass die Ertragssteuer der juristischen Personen rund CHF 397 Mio. erreichte. Das sind rund CHF 137 Mio. mehr als budgetiert und gut CHF 100 Mio. mehr als im Vorjahr. Allein diese Position erklärt 85 Prozent der gesamten Mehrerträge gegenüber dem Voranschlag. Mehreinnahmen sind willkommen. Aber eine Budgetabweichung dieser Grössenordnung zeigt, dass der Voranschlag zumindest auf der Ertragsseite nur geringe Aussagekraft als Steuerungsinstrument hat. Gleichwohl zeigt dieses Ergebnis: Liechtenstein verfügt über eine leistungsfähige Wirtschaft, eine starke Ertragsbasis und eine insgesamt sehr robuste finanzielle Ausgangslage. Dafür gebührt allen Beteiligten in Wirtschaft, Regierung und Verwaltung Dank und Anerkennung. Auch die Anlagepolitik trug wesentlich zum Ergebnis bei: Das Finanzergebnis beläuft sich auf CHF 260 Mio., die Nettorendite der Finanzanlagen lag erfreulicherweise mit 6,73% leicht über dem Benchmark von 6,7%. Wenn wir uns der Aufwandseite zuwenden, stellen wir fest, dass diese zwar CHF 45 Mio. unter dem Budget geblieben ist. Gegenüber dem Vorjahr sind die Aufwände aber um CHF 66 Mio. beziehungsweise rund 7 Prozent gestiegen. Besonders aufmerksam müssen wir den Personalaufwand verfolgen. Dieser nahm um CHF 16,7 Mio. oder 6,3 Prozent zu. Der durchschnittliche Personalbestand von Verwaltung und Gerichten erhöhte sich um rund 29 Vollzeitstellen. Ich bin überzeugt, dass jede neue Stelle sorgfältig geprüft wird. Trotzdem schafft jede zusätzliche Stelle langfristige Fixkosten. Gerade vor dem Hintergrund der hohen Investitionen in die Digitalisierung muss bei neuen Stellen auch künftig konsequent geprüft werden, ob Prozesse vereinfacht, Aufgaben priorisiert oder bestehende Ressourcen anders eingesetzt werden können. Digitalisierung darf nicht nur zusätzliche Möglichkeiten eröffnen; sie muss mittelfristig auch Produktivitätsgewinne bringen. Eine gut gefüllte Staatskasse erlaubt uns vieles. Gerade deshalb verpflichtet sie uns zu besonderem Augenmass, denn der aktuelle Konjunkturbericht zeichnet ein angespanntes Bild. Während die Unternehmen ihre Lage in der Umfrage noch überwiegend als befriedigend einschätzen, sprechen die harten Kennzahlen eine andere Sprache: Die Beschäftigung ist rückläufig, die Exporte sinken, und die Umsätze der 25 umsatzstärksten Unternehmen brachen um 8,7% ein. Diese Diskrepanz zwischen Stimmungsbild und realwirtschaftlicher Entwicklung mahnt zur Vorsicht. Zudem bleiben die Finanzmärkte volatil und die geopolitischen sowie konjunkturellen Risiken erheblich. Die Landesrechnung gibt uns grossen Handlungsspielraum, aber keinen Freipass für dauerhaft höhere Ausgaben. Ergebnisse dieser Grössenordnung sind nicht selbstverständlich und nicht beliebig wiederholbar. Nutzen wir deshalb die guten Jahre, um Reserven zu stärken, notwendige Investitionen umzusetzen und die strukturelle Ausgabendisziplin zu bewahren. Ich möchte mich abschliessend im Namen der Vaterländischen Union bei allen bedanken, die zu diesem hervorragenden Ergebnis und zur Erstellung der Landesrechnung beigetragen haben. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Auch ich möchte mich bei all jenen bedanken, die sich um diese guten Resultate bemüht haben. Ich kann mich meinem Vorredner, dem Abg. Stefan Öhri, nur anschliessen. Er hat bereits alles gesagt, was zu sagen ist, alle wichtigen Punkte, aber einige möchte ich gerne wiederholen.Ich bin zu 100 Prozent seiner Auffassung. Er müsste jetzt nur noch seine eigene Regierung motivieren, nach seinem Gutdünken zu handeln. Dann wäre ich bereits zufrieden. Viel mehr erwarte ich auch nicht.Die Budgetabweichung, insbesondere auf der Ertragsseite, ist sehr schwierig vorauszusehen. Da habe ich Verständnis, wenn man vorsichtig budgetiert. Ich denke, da würde ich gleich handeln wie sie. Man muss sehr vorsichtig sein. Das macht Sinn. Wenn dann die Erträge deutlich besser ausfallen, dann ist das natürlich positiv zu werten. Die betrieblichen Erträge lagen ja bei CHF 1'135 Mio. Das ist natürlich sehr erfreulich.
Der betriebliche Aufwand ist aus meiner Sicht weniger erfreulich. Er liegt bereits über CHF 1 Mia. Das ist doch eine Zahl, die mich erschreckt. Ich kann mich an Zeiten erinnern, in denen wir wieder deutlich unter CHF 800 Mio. waren. Wir haben unsere betrieblichen Aufwände in den letzten wenigen Jahren doch extrem gesteigert. Das ist keine erfreuliche Nachricht, obwohl das Resultat diese betrieblichen Aufwände zulässt. Aber ob diese betrieblichen Aufwände morgen oder in einigen Jahren noch möglich sind, das wissen wir nicht. Wir müssen vorsichtig wirtschaften. «Spare in der Zeit, so hast du in der Not.» Ich denke, das hat auch der Abg. Öhri so gemeint, und das würde ich einfach unterstrichen wissen.Die Regierung schreibt selber im Ausblick, dass natürlich die Ausgabenentwicklung aufmerksam zu beobachten ist. Ich bin froh, dass sie das selber so sieht, und dass diese Ausgabenentwicklung nicht darüber hinwegtäuschen kann oder soll, die betrieblichen Aufwände jetzt deutlich auszubauen. Das sehe ich wie sie. Da müssen wir stets vorsichtig sein. Auch das Parlament muss vorsichtig sein mit seinen Wünschen. Man kann natürlich immer vieles wollen, aber irgendjemand muss es am Schluss bezahlen. Da ist einfach Vorsicht geboten.Der Abg. Öhri hat bereits den betrieblichen Aufwand erwähnt. Das ist mir auch aufgefallen. Das ist eine Steigerung um CHF 16,7 Mio. Um 29 Stellen ist dieser betriebliche Aufwand gewachsen. Da gilt es vorsichtig zu sein. Auch beim sonstigen Personalaufwand gab es ein Wachstum von CHF 4 Mio.Zu den Beitragsleistungen habe ich noch eine Frage. Umwelt, Raumordnung, Prämien, Magerwiesen, Cipra und so weiter - hier hat man das Budget bei Weitem nicht ausgenutzt. Man hat knapp CHF 2,5 Mio. ausgegeben. Das Budget lag bei CHF 5,5 Mio. Man ist hier doch deutlich unter dem Budget geblieben. Das ist natürlich einerseits erfreulich, andererseits frage ich mich, weshalb dem so ist.Das Jahresergebnis sehen Sie auch in der Erfolgsrechnung; es ist mit CHF 330 Mio. sehr erfreulich. Da gibt es nichts zu kritisieren. Das ist eine sehr gute Leistung und ein hervorragendes Resultat.Wie gesagt, gibt es 29 Vollzeitstellen zusätzlich. Hier kann ich einfach an meinen Vorredner verweisen. Da habe ich die genau gleiche Auffassung wie er. Wir müssen uns insbesondere bei der Digitalisierung fragen, wo der Nutzen liegt. Bis jetzt habe ich vor allem Kosten in diesem Bereich gesehen. Aber ein Einsparungspotenzial konnte ich noch keines entdecken. Da muss man sich fragen, ob diese Strategie in dieser Geschwindigkeit weitergefahren werden soll. Wir haben bereits ausgeführt, dass das Amt für Informatik sehr viele Projekte zu bearbeiten hat. Nach meiner Auffassung sind es zu viele Projekte. Die Gefahr ist einfach gross, dass der Fokus zu wenig genau auf die Schwerpunkte gesetzt wird und man sich verzettelt. Das wäre schade.Der Sachaufwand ist auch stark gestiegen; er liegt bei CHF 108 Mio. Ich kann mich erinnern, dass wir beim Sachaufwand noch unter CHF 90 Mio. waren. Auch hier müssen wir vorsichtig sein. Was sehr erfreulich ist, das können wir auf Seite 504 lesen, das sind die Expertengutachten und die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung. Sie wissen, ich kritisiere die Regierung oft und gerne, wenn es Gründe dazu gibt. Wenn es aber Gründe gibt, die Regierung zu loben, dann muss man das hier auch tun. Die Regierung hat hier doch deutlich weniger Mittel eingesetzt, als sie budgetiert hatte. Das ist doch sehr erfreulich. Vielleicht noch ein kurzes Wort zu den Beitragsleistungen. Die Beitragsleistungen steigen. Wir wissen wieso. Sie sind etwas weniger gestiegen als budgetiert. Aber nichtsdestotrotz müssen wir ein Augenmerk darauf haben, dass wir diese Kosten nicht explodieren lassen. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Martin Seger
Besten Dank für das Wort. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bedanken, die diese Landesrechnung ermöglicht haben. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sagt Ihnen der Name Karl Freiherr Haus von Hausen etwas? Karl Freiherr Haus von Hausen war der Landesverweser, auf dessen Initiative im Jahr 1861 die Zins- und Kredit-Landesanstalt gegründet wurde, die heutige Liechtensteinische Landesbank. Genau diesem Karl Freiherr Haus von Hausen beziehungsweise diesem glücklichen historischen Umstand verdankt Liechtenstein heute einen wesentlichen Teil seines ausgewiesenen Staatsvermögens. Wer den Rechenschaftsbericht und die Landesrechnung liest, stellt fest, dass der Staat heute ein Nettoanlagevermögen von rund CHF 3,1 Mia. ausweist. Von Regierungsseite wird dies verständlicherweise als grosser finanzpolitischer Erfolg dargestellt. Wer die Zahlen jedoch etwas genauer analysiert, gelangt zu einer deutlich differenzierteren Beurteilung. Im Jahre 1993 erlöste der Staat aus dem Verkauf von LLB-Aktien rund CHF 1,2 Mia. Seit 1993 hat die Liechtensteinische Landesbank dem Staat zusätzlich rund CHF 1,8 Mia. in Form von Dividenden und Steuern abgeliefert. Zusammen ergibt dies rund CHF 3 Mia. Und wie hoch ist das heute ausgewiesene Staatsvermögen? Rund CHF 3,1 Mia. Praktisch das gesamte heutige ausgewiesene Staatsvermögen lässt sich direkt oder indirekt auf die Liechtensteinische Landesbank zurückführen. Doch damit nicht genug. Seit dem Jahr 2002 wurden auf dem staatlichen Anlagevermögen Performance-Erträge von insgesamt rund CHF 1,097 Mia. erzielt. Auch diese Erträge sind grösstenteils eine Folge jener Mittel, die ursprünglich aus dem Verkauf der Landesbankbeteiligungen und Dividenden in die Staatskasse geflossen sind. Betrachtet man deshalb die Vermögensentwicklung über die vergangenen Jahrzehnte gesamthaft, ergibt sich ein bemerkenswertes Bild. Ohne den Verkauferlös der LLB-Aktien, ohne die seither vereinnahmten Dividenden und Steuern sowie die daraus erwirtschafteten Kapitalerträge, läge die Vermögensposition des Staates heute gegen CHF 4 Mia. tiefer und wäre mit Hunderten von Millionen im Minus ein Sanierungsfall. Die Schlussfolgerung daraus ist unbequem, aber notwendig. Das heute ausgewiesene Staatsvermögen ist nicht in erster Linie das Resultat einer aussergewöhnlich nachhaltigen Haushaltspolitik der vergangenen Jahrzehnte. Es ist zu einem wesentlichen Teil das Ergebnis eines historischen Beteiligungsbesitzes und dessen späterer Verwertung. Man könnte es auch einfacher ausdrücken. Der wichtigste Finanzminister der liechtensteinischen Geschichte war wahrscheinlich nicht ein Regierungschef oder ein Finanzminister der letzten Jahrzehnte. Der wichtigste Finanzpolitiker war Karl Freiherr Haus von Hausen im Jahre 1861. Denn ohne die Gründung der Landesbank wäre die finanzielle Situation des Staates heute eine völlig andere. Gerade deshalb lohnt sich ein Blick auf die laufende Finanzpolitik. Gleichzeitig lesen wir im Rechenschaftsbericht von einer starken Wirtschaftsentwicklung, steigender Beschäftigung, hohen Unternehmensgewinnen und stetig wachsenden Staatseinnahmen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren während Jahrzehnten ausserordentlich günstig.Noch bemerkenswerter ist jedoch ein Umstand: Ein beträchtlicher Teil unseres laufenden Staatskonsums wurde seit dem Jahr 2002 durch Kapitalerträge finanziert, die ihren Ursprung im Verkauf von Staatsvermögen hatten. Das wirft zwangsläufig die Frage auf, wie nachhaltig der laufende Staatshaushalt tatsächlich aufgestellt ist. Denn nachhaltige Finanzpolitik zeigt sich nicht darin, dass man Vermögen aus der Vergangenheit verwaltet oder Beteiligungen verkauft. Die nachhaltige Finanzpolitik zeigt sich darin, ob ein Staat seine laufenden Aufgaben dauerhaft aus den ordentlichen Einnahmen finanzieren kann und gleichzeitig genügend Reserven für kommende Generationen bildet. Genau hier bestehen erhebliche Zweifel, denn die grossen finanziellen Herausforderungen stehen uns erst noch bevor. Wir sprechen von Hunderten von Millionen Franken für die langfristige Stabilisierung der AHV, für massive Investitionen in die Energieversorgung, in die Stromproduktion und in die Versorgungssicherheit unseres Landes. Wir sprechen von Investitionen in die digitale Infrastruktur, in Rechenzentren, in die Cybersicherheit und in die technologische Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Liechtenstein. All diese Aufgaben sollten nicht durch historische LLB-Verkäufe finanziert werden. All diese Aufgaben müssten eigentlich aus einem gesunden und nachhaltig finanzierten Staatshaushalt finanzierbar sein. Genau deshalb ist das Betriebsergebnis letztlich die entscheidende Kennzahl. Entscheidend ist, ob die laufenden Einnahmen ohne Finanzerträge die laufenden Ausgaben decken. Genau hier liegt das Problem. Wenn wir uns heute in einer Phase hoher Beschäftigung, eines starken Wirtschaftswachstums, hoher Unternehmensgewinne und rekordhoher Staatseinnahmen befinden, dann müsste unter normalen Umständen mindestens ein ausgeglichenes Betriebsergebnis möglich sein. Eigentlich müssten wir gerade jetzt Reserven trotz Investitionen bilden. Eigentlich müssten wir gerade jetzt Überschüsse erwirtschaften. Eigentlich müssten wir gerade jetzt Vorsorge für kommende Belastungen treffen. Doch stattdessen erleben wir Jahr für Jahr neue Begehrlichkeiten, neue Förderprogramme, neue Ausgaben und neue Verteilungskämpfe. Immer neue Anspruchsgruppen greifen auf den Staatshaushalt zu. Immer neue Leistungen werden versprochen, immer neue Mittel werden verteilt. Dabei wird oft so getan, als könne sich Liechtenstein dies alles problemlos leisten. Doch genau das ist die entscheidende Frage. Können wir uns das tatsächlich leisten? Oder können wir uns das deshalb leisten, weil wir seit Jahrzehnten von den Erträgen eines historischen Sonderfalls profitieren? Wenn es uns bereits in wirtschaftlich aussergewöhnlich guten Zeiten nicht gelingt, dauerhaft ausgeglichene oder positive Betriebsergebnisse zu erzielen, wie soll dies dann in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, vor denen wir stehen, funktionieren? Wie wollen wir die AHV langfristig sichern? Wie wollen wir die Energieversorgung ausbauen? Wie wollen wir die Digitalisierung finanzieren? Wie wollen wir zusätzliche Belastungen im Sozialbereich tragen?Die Antwort kann nicht darin bestehen, weiterhin auf Vermögenserträge oder auf historische Sonderfaktoren zu vertrauen. Nachhaltige Finanzpolitik bedeutet, dass der laufende Betrieb des Staates aus eigener Kraft funktioniert. Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, weshalb Liechtenstein heute über CHF 3 Mia. Vermögen verfügt. Die eigentliche Frage lautet: Wie würde die Bilanz des Staates heute aussehen, wenn Karl Haus von Hausen im Jahre 1861 die Gründung der Landesbank nicht angestossen hätte. Die Antwort darauf fällt deutlich weniger erfreulich aus, als die heutige Landesrechnung vermuten lässt. Genau deshalb sollte dieses Hohe Haus vorsichtig sein, das ausgewiesene Staatsvermögen als Beweis für eine nachhaltige Finanzpolitik zu interpretieren. Denn wer über Jahrzehnte hinweg von den Erträgen des Tafelsilbers lebt, darf sich nicht gleichzeitig als Meister nachhaltiger Haushaltspolitik feiern lassen. Der eigentliche Verdienst für einen wesentlichen Teil des heutigen Staatsvermögens liegt nicht bei den Regierungen der vergangenen Jahrzehnte, er liegt bei unseren Vorfahren vor rund 150 Jahren, bei Karl Freiherr Haus von Hausen und seiner Entscheidung aus dem Jahre 1861. Besten Dank für das Wort.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Im Namen der FBP-Fraktion würdige und analysiere ich die Landesrechnung 2025 wie folgt: Die Landesrechnung 2025 weist zweifellos ein hervorragendes Ergebnis aus. Es muss jedoch auf ein Aber und eine visionäre Einordnung hingewiesen werden, auf das wir im analytischen Teil zu sprechen kommen. Die Erfolgsrechnung 2025 weist einen Gewinn von CHF 331 Mio. aus. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit beträgt CHF 128 Mio., obwohl im Voranschlag noch ein Defizit zu erwarten war. Die betrieblichen Erträge erreichten CHF 1'135 Mio. und lagen 17% über Budget. Ausschlaggebend war vor allem die Ertragssteuer, die den budgetierten Wert um CHF 137 Mio. übertraf.Gleichzeitig lagen die betrieblichen Aufwendungen mit CHF 1'000 Mio. um CHF 45 Mio. unter den budgetierten Ausgaben. Die Ausgabenseite wurde somit angemessen genau budgetiert. Das Finanzergebnis betrug CHF 260 Mio. und übertraf den Voranschlag um CHF 140 Mio. Die Rendite auf Finanzanlagen lag bei 6,7% gegenüber einer Planrendite von 2,5%. Das ausserordentliche Ergebnis wurde durch einen Aufwand von CHF 57 Mio. für Massnahmen in der betrieblichen Personalversorgung des Staates belastet. In der Gesamtrechnung resultierte ein Mittelfluss von CHF 289 Mio. statt eines budgetierten Mittelflusses von CHF 80 Mio. Lassen Sie uns hier eine Klammerbemerkung machen, die die starke Ungenauigkeit des Vergleichs von Budget mit den effektiven Jahresrechnungszahlen betrifft. Die Stiftung «Zukunft.li» hat dies kürzlich in einem Blogbeitrag mit dem Titel «Die Staatsfinanzen halten sich nicht an den Plan» treffend bezeichnet. Der Beitrag zeigt auch die wesentlichen Elemente sowie den zentralen Schwachpunkt auf. Es wird keine Punktlandung erwartet, schon gar nicht bei den Finanzanlagen. Aber die übergrossen Budgetabweichungen beim Betriebsergebnis, insbesondere und vor allem bei der Ertragssteuer mit durchschnittlich CHF 73 Mio. Budgetabweichungen pro Jahr, sind schon gravierend. Dass die Ertragssteuern 53% höher als ursprünglich budgetiert ausfallen, ist die eine Seite, aber dass sie 38% höher ausfallen als die mutmassliche Rechnung vom November, ist schwer erklärbar und problematisch. Bei den Märkten ist die Volatilität die grosse Unbekannte, doch bei der betrieblichen Rechnung ist dieses hohe Auseinanderklaffen von Budget und Jahresrechnung einfach falsch. Nun zurück zur Ergebnisinterpretation der Jahresrechnung 2025: Das Resultat ist stark, aber es trägt keinen einfachen Strukturbeweis. Die Ertragssteuer ist in Liechtenstein infolge der starken Rolle international tätiger Unternehmen, der Konzentration auf hochproduktive Branchen und möglicher Veranlagungs- oder Sondereffekte volatil. Das Finanzergebnis hängt von den Kapitalmärkten, Beteiligungswerten und Renditeannahmen ab. Die betriebliche Ausgabenunterschreitung ist fiskalisch positiv, erklärt aber nur einen Teil der Verbesserung. Man will jedoch verstehen und analysieren, wie denn ein Gewinn, ein so anscheinend unvorhersehbarer Gewinn, zustande kommt beziehungsweise kommen kann.Macht man eine tiefere Analyse, kommt man auf folgende Realität: Der ausgewiesene Gewinn von CHF 331 Mio. reduziert sich rechnerisch auf rund CHF 9 Mio., wenn die drei positiven Abweichungen gegenüber dem Voranschlag herausgerechnet werden. CHF 137 Mio. höhere Ertragssteuer, CHF 45 Mio. tiefere betriebliche Aufwendungen und CHF 140 Mio. besseres Finanzergebnis. Diese Rechnung ist keine amtliche Kennzahl, sondern eine Sensitivitätsbetrachtung. Sie zeigt, dass das Jahresergebnis ohne die drei zentralen Sondereffekte nahezu ausgeglichen gewesen wäre. Der Blick auf die Finanzplanung 2026 bis 2029 ist hier geradezu ein Muss. Die Finanzplanung 2026 bis 2029 zeigt stabile Ergebnisse, aber nur unter Einbezug des Finanzergebnisses. Die betrieblichen Aufwendungen wachsen schneller als die betrieblichen Erträge. Die betrieblichen Aufwendungen übertreffen die Erträge gar. Eine ausgeglichene Rechnung wird nur unter Einbezug des Finanzergebnisses erreicht. Die Staatsreserven sind auf CHF 4,4 Mia. angewachsen. Damit Liechtenstein in Zukunft die Finanz- und Wirtschaftsresilienz stabilisieren und ausbauen kann, muss der Staat in zentrale Bereiche investieren, um später für den Staat und die Menschen Dividenden zu erhalten. Ein Bereich ist die Energie mit Investitionen in Richtung Eigenversorgung, und ein weiterer zentraler Bereich ist die Mobilität und deren Zukunftsinfrastrukturen. Unsere Frage an die finanzverantwortliche Regierungschefin ist, welche Ziele und Innovationsvisionen sie mit der Regierung zur Stärkung und zum Ausbaus der Finanz- und Wirtschaftsresilienz unseres Staates Liechtenstein verfolgt, um nicht in dieser geopolitisch immer volatileren, unsicheren und unzuverlässigen Welt ins Abseits zu geraten. Die Strategie «nur Hortung» von hohen Staatsreserven entspricht keinem Fortschritt, keinem innovativen Handeln und keinem Ausbau der Sicherung des Lebensstandards der Menschen von Liechtenstein sowie des Nährbodens einer auch zukünftigen hohen Qualität und Resilienz der Gesamtwirtschaft. Dazu sind Investitionen in die Bereiche Energie, Mobilität, Klima und so weiter unbedingt erforderlich.Da mit anderen Worten zur Jahresrechnung 2025 die Detailpositionen auf der Einnahmen- wie Ausgabenseite sowie deren Trends sehr gut reflektiert wurden, werden wir abschliessend generell zur Aufwandseite und zum Finanzausgleich noch zwei kurz gehaltene Feststellungen aufführen.Zur Aufwandseite: Diese ist mittlerweile auf über CHF 1 Mia. angestiegen, was einem Plus von sieben Prozent entspricht, und kann bei den derzeit hohen Einnahmen auch finanziert werden, sogar mit einem positiven Betriebsergebnis. Der Personalaufwand steht jetzt bei CHF 279 Mio. und weist erneut die höchste nominelle und prozentuelle Steigerung der Aufwendungen auf. Diese Zahlen lassen sich vermutlich nur über eine systematische Optimierung der Verantwortungsprozesse stabilisieren, wie es die FBP bereits angeregt hat. Dann noch ein Wort zum Thema Finanzausgleich. Der Landesanteil ist seit dem Jahr 2020 von CHF 44 Mio. auf nun CHF 24 Mio. abgesunken. Gleichzeitig wurden seit 2024 mit der Finanzgesetzgebungsreform jährlich über CHF 20 Mio. im horizontalen Ausgleich den ertragsstarken Gemeinden entnommen. Somit kann festgestellt werden, dass die Landesrechnung sozusagen auf Kosten der Gemeinden aufgebessert wurde. Zwei Jahre nach dieser Reform sind wir der Meinung, dass über eine Nachbesserung nachgedacht werden sollte. Zum Schluss bedanken wir uns für die Erstellung des umfangreichen und detaillierten Rechenschaftsberichts bei der Regierung, den Amtsstellen und allen mitverantwortlichen Mitarbeitenden der Verwaltung. Und auch danke für die geleistete ausgezeichnete Arbeit und das grosse Engagement. Danke schön. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungschefin Brigitte Haas
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank für die lobenden Worte für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der ganzen Rechnung mitgearbeitet haben und natürlich für alle, die auch ihre Beiträge dazu geleistet haben. Herzlichen Dank auch für die ausgezeichnete Zusammenfassung ganz zu Anfang, Herr Abg. Stefan Öhri. Danke auch für die anderen engagierten Voten. Als Finanzministerin freut es mich, dass auch der Landtag die Notwendigkeit des umsichtigen Umgangs mit den Staatsfinanzen sieht und dem eine grosse Bedeutung beimisst. Ich möchte nur auf einige wenige Anmerkungen eingehen. Immer wieder höre ich die Besorgnis über den Aufwand der Digitalisierung. Dem kann ich zustimmen. Hierzu könnte ich jedoch sehr ausführlich und nachvollziehbar antworten, weshalb dies nötig ist. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit verzichte ich jedoch darauf, ausser wenn Sie es dann vielleicht bei den einzelnen Positionen wünschen. Stattdessen erlaube ich mir eine kurze Antwort zum Thema Ausgaben und Digitalisierung: Die Frage ist nämlich, was wir ohne Digitalisierung alles aufbauen müssten, und nicht einfach, was die Digitalisierung kostet. Der Abg. Rehak hat eine Behauptung beziehungsweise eine Bemerkung bezüglich des Wachstums des sonstigen Personalaufwands gemacht. Hierzu möchte ich noch sagen: Dies ist auf Rückstellungen für Magistraten zurückzuführen, das heisst, mit dem Ausscheiden von gleichzeitig vier Regierungsmitgliedern mussten selbstverständlich grosse Rückstellungen gemacht werden. Der sonstige Personalaufwand sollte somit im laufenden Jahr wieder klar zurückgehen. Gerne komme ich auch zum Abg. Kaiser. Besten Dank. Die Einschätzung der Ertragssteuer ist wirklich eine ausserordentliche Herausforderung. Die mutmassliche Rechnung ist nicht vom November, auch wenn der Landtag den Bericht im November zur Kenntnis nimmt. Die Hochschätzung wird gemeinsam mit der Budgetierung bereits im ersten Halbjahr vorgenommen. Man hat wirklich sehr viel Aufwand betrieben, man hat mit den Unternehmen gesprochen und so weiter, um hier eine Annäherung zu erhalten. Die Fristen gelten für den Landtag und die notwendige Erarbeitung der Berichte führt dazu, dass es lange vorher ist. Deshalb sind die Zahlen unterschiedlich. Erfreulicherweise geht es in diese Richtung. Als Finanzministerin würde es mich natürlich freuen, wenn das so anhalten würde. Sie haben eine Rechnung gemacht, die ich in der Kürze nicht nachvollziehen kann, aber das ist sicher in Ordnung so. Mir ist es wichtig, dass es sehr gut aufzeigt, dass wir auch weiterhin vorsichtig und sorgfältig mit unseren Ausgaben umgehen müssen. Deshalb ist es das Ziel der Regierung - so haben wir es uns selbst gesteckt, auch mit einem Regierungsratsbeschluss in diesem Jahr - die Ausgaben möglichst zu stabilisieren und selbstverständlich, dort, wo es notwendig ist, zu investieren. Wir haben bereits gehört, dass wir langfristige Puffer brauchen. Es kommen grosse Aufgaben auf uns zu und das ist für uns ein wirklich wichtiges Thema. Ich glaube, das ist für den Moment in Ordnung so. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Damit haben wir die allgemeine Diskussion zur Landesrechnung abgeschlossen. Ich bitte den Parlamentsdienst, mit der Lesung zu beginnen, zuerst auf der Seite 543 ff. mit der Erfolgsrechnung, wonach die jeweiligen Hauptkonten aufgerufen werden, somit ab Seite 543 ff.Die dreistelligen Unterkonten zu Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - auf den Seiten 543 bis 547 werden ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Die dreistelligen Unterkonten zu Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - auf den Seiten 548 bis 550 werden ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Die dreistelligen Unterkonten zu Konto 2 - Bildung - auf den Seiten 551 bis 552 werden ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen.Die dreistelligen Unterkonten zu Konto 3 - Kultur, Freizeit - auf der Seite 553 werden ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Die dreistelligen Unterkonten zu Konto 4 - Gesundheit - auf der Seite 554 werden ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Die dreistelligen Unterkonten zu Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - auf den Seiten 555 und 556 werden ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Die dreistelligen Unterkonten zu Konto 6 - Verkehr - auf der Seite 557 werden ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Die dreistelligen Unterkonten zu Konto 7 - Umwelt, Raumordnung - auf den Seiten 558 und 559 werden ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Die dreistelligen Unterkonten zu Konto 8 - Volkswirtschaft - auf den Seiten 560 und 561 werden ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Die dreistelligen Unterkonten zu Konto 9 - Finanzen, Steuern - auf den Seiten 562 und 563 werden ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Wir kommen nun zur Investitionsrechnung auf Seite 565 ff.Konto 0 - Allgemeine Verwaltung - wird ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Konto 1 - Öffentliche Sicherheit - wird ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Konto 2 - Bildung - wird ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen.Konto 3 - Kultur, Freizeit - wird ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Konto 4 - Gesundheit - wird ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Konto 5 - Soziale Wohlfahrt - wird ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen.Konto 6 - Verkehr - wird ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Konto 7 - Umwelt, Raumordnung - wird ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Konto 8 - Volkswirtschaft - wird ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen. Konto 9 - Finanzen, Steuern - wird ohne Wortmeldungen aus dem Plenum aufgerufen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Wir kommen nun zur Bilanz auf den Seiten 493 und 494. Es gibt keine Wortmeldungen.Wir kommen zu den Pauschalkrediten auf der Seite 523. Auch hier gibt es keine Wortmeldungen. Wir kommen zu den Verpflichtungskrediten auf den Seiten 524 bis 526. Gibt es dazu Wortmeldungen? Dem ist auch nicht so.Wir kommen zu den Stiftungsrechnungen auf der Seite 527. Auch hierzu gibt es keine Wortmeldungen. Wir kommen zur Liechtensteinischen Arbeitslosenversicherungskasse auf der Seite 528. Auch hierzu gibt es keine Wortmeldungen. Wir kommen zu den selbständigen öffentlich-rechtlichen Stiftungen und Anstalten auf den Seiten 529 bis 540. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Dem ist nicht so. Wir kommen zum Liechtensteinischen Entwicklungsdienst als privatrechtliche Stiftung auf der Seite 541. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Dem ist nicht so. Wir kommen zur Anstalt zur Finanzierung finanzmarktstabilisierender Massnahmen auf der Seite 542. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Dem ist auch nicht so. Bevor wir nun zum Antrag der Regierung kommen, werden wir den Bericht der Finanzkontrolle über die Prüfung der Landesrechnung 2025 und die Erklärung der Geschäftsprüfungskommission zur Landesrechnung zur Kenntnis nehmen, damit wir alle Informationen haben, um über den Antrag des Regierungsrats abstimmen zu können. Wir kommen zum Bericht der Finanzkontrolle über die Prüfung der Landesrechnung 2025. Gibt es hierzu Wortmeldungen? Es gibt keine Wortmeldungen zum Bericht der Finanzkontrolle über die Prüfung der Landesrechnung 2025. Damit kommen wir zur Erklärung der Geschäftsprüfungskommission zur Landesrechnung 2025. Ich bitte den Vorsitzenden der Geschäftsprüfungskommission, die Erklärung abzugeben.Abg. Simon Schächle
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Abend. Wir kommen zur Erklärung der GPK zur Prüfung der Landesrechnung.Prüfauftrag: Wie im Gesetz über den Geschäftsverkehr des Landtags und die Kontrolle der Staatsverwaltung festgehalten, nimmt die Geschäftsprüfungskommission die Oberaufsicht über die Geschäftsführung von Regierung und Verwaltung, unter Einschluss der Justizverwaltung, wahr. Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Geschäftsprüfungskommission gehört insbesondere die Prüfung der Jahresrechnung. Prüfung der Landesrechnung 2025: In den Sitzungen vom 13. Mai 2026 (GPK 3/26), vom 18. Mai 2026 (GPK 4/26), vom 21. Mai 2026 (GPK 5/26), vom 27. Mai 2026 (GPK 6/26) und vom 28. Mai 2026 (GPK 7/26) hat die Geschäftsprüfungskommission die von der Regierung vorgelegte und im Rechenschaftsbericht integrierte Landesrechnung für das Jahr 2025 geprüft. Die Landesrechnung beinhaltet die Bilanz sowie die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung, die Mittelflussrechnung und den Anhang. Weiters umfasst sie die Jahresrechnungen jener öffentlichen Unternehmen, welche nicht von Gesetzes wegen dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden, sowie die von Dritten gewidmeten Stiftungen oder gesetzlich errichteten Fonds. Die GPK hat sich bei ihren Prüfungen auf den Bericht der Finanzkontrolle über die Prüfung der Landesrechnung sowie auf die Revisionsberichte zu wesentlichen Teilbereichen der Landesrechnung abgestützt. Über die durchgeführten Prüfungshandlungen und die Ergebnisse wurde die GPK von der Finanzkontrolle schriftlich und mündlich informiert. In den Sitzungen der Geschäftsprüfungskommission sind zusammen mit der Regierungschefin, der Regierungschefin-Stellvertreterin und den Regierungsmitgliedern sowie mit dem Leiter des Amtes für Finanzen die Landesrechnung, der Rechenschaftsbericht sowie das Beteiligungscontrolling analysiert und diskutiert worden. Die Geschäftsprüfungskommission stellt nebst zusammenfassenden Bemerkungen zur Landesrechnung Empfehlungen aufgrund der vorgenommenen Prüfungen in den Mittelpunkt ihrer Erklärung und verweist hinsichtlich Details zur Landesrechnung 2025 auf die ausführliche Kommentierung im Rechenschaftsbericht der Regierung. Zusammenfassende Bemerkungen zur Landesrechnung 2025 und Ergebnis der Landesrechnung 2025:Die wichtigsten Eckwerte der Landesrechnung 2025 sind:- Aus der Erfolgsrechnung resultiert ein positives Jahresergebnis von CHF 331 Mio. (Budget: minus CHF 17 Mio.);
- der Gewinn aus der betrieblichen Tätigkeit beträgt CHF 128 Mio. (Budget: minus CHF 79 Mio.);
- das Finanzergebnis beläuft sich bei einer Performance der Finanzanlagen von 6,7% auf CHF 260 Mio. (Budget: plus CHF 120 Mio.);
- in der Gesamtrechnung aus Erfolgs- und Investitionsrechnung resultiert eine Mittelzunahme in Höhe von plus CHF 289 Mio. (Budget: minus CHF 80 Mio.).
Feststellungen zur Landesrechnung 2025:Die Geschäftsprüfungskommission stellt fest, dass entgegen dem prognostizierten negativen Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von CHF 79 Mio. ein operativer Gewinn von CHF 128 Mio. aus ordentlicher Staatstätigkeit im Jahr 2025 resultiert. Dies wurde einerseits massgeblich durch die im Voranschlagsvergleich um CHF 157 Mio. deutlich höher als erwarteten Erträge aus Steuern und Abgaben und andererseits durch geringere betriebliche Aufwendungen von CHF 45 Mio. beeinflusst. Im Vorjahresvergleich fiel das betriebliche Ergebnis um CHF 60 Mio. besser aus. Dabei nahmen sowohl die betrieblichen Aufwendungen um CHF 66 Mio. als auch die betrieblichen Erträge um CHF 126 Mio. zu. Nach einem Gewinn von CHF 264 Mio. und einer Performance von 7,9% im Vorjahr ergibt sich aus den Finanzanlagen im Finanzergebnis 2025 ein Gewinn von CHF 260 Mio. bei einer Performance von plus 6,7%. Aus dem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von 128 Mio. und dem Finanzergebnis von CHF 260 Mio. resultiert ein - gegenüber dem Budget um CHF 348 Mio. höheres - Jahresergebnis von CHF 331 Mio. in der Erfolgsrechnung. Damit erhöht sich das Eigenkapital um das Ergebnis in der Erfolgsrechnung von CHF 331 Mio. auf CHF 4,4 Mia. per 31. Dezember 2025. Die in der Investitionsrechnung ausgewiesenen Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 88 Mio. und liegen um CHF 34 Mio. unter dem Budget respektive um CHF 16 Mio. über dem Vorjahreswert von CHF 72 Mio. Aus Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung zusammen resultieren CHF 289 Mio. als Ergebnis der Gesamtrechnung, welches sich in der Mittelflussrechnung als Mittelzufluss manifestiert. Entwicklung des Staatshaushalts:Trotz des ausserordentlichen Aufwands von 57 Mio. für die Ausfinanzierung der staatlichen Pensionskasse zeigt die Landesrechnung 2025 einen Gewinn von CHF 331 Mio. in der Erfolgsrechnung. Gesamthaft belaufen sich die Gewinne der Erfolgsrechnungen 2023 bis 2025 auf über CHF 1 Mia. Haupttreiber dieser positiven Entwicklung sind die Steuereinnahmen und die Finanzergebnisse aus der Anlage des staatlichen Vermögens. Aufwandseitig dominieren die Beitragsleistungen mit einem Anteil an den betrieblichen Aufwendungen von 44% und die Personalaufwendungen mit einem Anteil von 28%. Das sind beides Positionen, welche die Handlungsfähigkeit des Staates zumindest mittelfristig einschränken. Empfohlene Massnahmen der Geschäftsprüfungskommission: Empfehlungen zur Landesrechnung 2025: In der von Kriegen, menschlichem Leid, Fluchtbewegungen und vielfältigen Unsicherheiten geprägten Weltlage sind Kleinstaaten in speziellem Masse herausgefordert, mit den wirtschaftlichen und finanziellen Folgen umzugehen, da die Auswirkungen rasch ihren Niederschlag in den öffentlichen Haushalten finden. Staatliche Reserven stellen eine wichtige Absicherung dar, um Krisen zu überstehen. Es muss deshalb unser Ziel bleiben, mit den staatlichen Mitteln verantwortungsbewusst umzugehen und ein konstant ausgeglichenes operatives Ergebnis als Leitlinie zu behalten. Ebenso gilt es, die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen genau zu beobachten und allenfalls frühzeitig Massnahmen zu ergreifen zur Einhaltung des Eckwerts 2 mit der Vorgabe, dass das absolute Wachstum der Aufwendungen dasjenige der Erträge nicht übersteigt. Das erneut erfreulich positive Ergebnis der Landesrechnung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass unser Staatshaushalt abhängig von Steuereinnahmen und dem Finanzergebnis ist, welche in positiver und negativer Hinsicht stark schwanken können. Es gilt daher, günstige Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu sichern. Empfehlungen zu verschiedenen Themen:Angesichts wachsender geopolitischer Spannungen, technologischer Abhängigkeiten und struktureller Verwundbarkeit ist die Souveränität des Landes in zentralen Bereichen, wie der Energieversorgung und der digitalen Infrastruktur, nachhaltig zu stärken. Die laufenden Arbeiten zum Umgang mit Risiken aus Sicht des Staates im Sinne eines übergeordneten Risk Management auf Regierungsebene, welches auch die öffentlichen Unternehmen miteinschliesst, sind aus Sicht der GPK in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen. Ebenso die sich in Abklärung befindliche Thematik, wie der Staat mit allfälligen Prozessrisiken bei öffentlichen Unternehmen innerhalb der Landesrechnung umgehen soll, da der Staat als Eigentümer unter Umständen final die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie der Staat als Eigentümer öffentlicher Unternehmen seine Verantwortung hinsichtlich der Führung dieser Unternehmen definiert. Inwieweit sind die öffentlichen Unternehmen selbständig respektive wann hat die Regierung als Oberaufsicht und in welcher Form einzugreifen? Wie stark können und sollen die einzelnen Regierungsmitglieder Einfluss nehmen, um den zweckmässigen Einsatz von Steuergeldern sicherzustellen? Dazu besteht der gesetzliche Rahmen von Corporate-Governance-Bestimmungen und dem Beteiligungscontrolling als Hilfsmittel. Die vergangenen Jahre zeigten immer wieder, dass finanzielle oder operative Probleme in öffentlichen Unternehmen letztlich mit staatlichen Geldern gelöst werden müssen. Die GPK empfiehlt deshalb erneut, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für öffentliche Unternehmen im Bereich Corporate Governance aufgrund der Erfahrungen aus früheren und aktuellen Fällen überprüft und optimiert werden. Das Interne Kontrollsystem (IKS) stellt ein wichtiges Kontroll- und Führungsinstrument dar zur Handhabung der Risiken sowie zur Einhaltung der Kontrollen in den Prozessen. Die GPK stellt vermehrt fest, dass auf Stufe der Amtsstellen zum Teil wesentliche Kontrolldefizite bestehen, welche auf fehlende oder nicht aktualisierte interne Kontrollsysteme zurückzuführen sind. Hinsichtlich der daraus resultierenden Risiken empfiehlt die GPK mit Nachdruck die verbindliche Verankerung von internen Kontrollsystemen, IKS, in der gesamten Landesverwaltung.Unvermindert wichtig und dringend ist es, eine funktionierende Stellvertretungsregelung für alle wichtigen Personalien derart auszugestalten, dass regelmässig überprüft wird, ob die Stellvertretenden tatsächlich in der Lage sind, die Stellvertretung wahrzunehmen. Vakante Stellvertretungen sind schnellstmöglich nachzubesetzen. In zwei grossen Amtsstellen, nämlich dem Amt für Umwelt und dem Schulamt, haben sich hinsichtlich IKS und Stellvertretungen klare Schwächen gezeigt, deren dringliche Behebung Aufwand und Kosten verursacht. Deshalb sind diese Thematiken in allen Amtsstellen systematisch und rechtzeitig zu adressieren. Wie bereits im Vorjahr erachtet die GPK es als notwendig, dass jährlich einheitliche, anonymisierte Mitarbeitendenbefragungen durchgeführt und analysiert werden, um die Attraktivität der Landesverwaltung als Arbeitgeberin zu steigern. Die hohe und steigende Anzahl an Krankheitstagen in der Landesverwaltung gibt Anlass zur Sorge. Die Gründe für diese negative Entwicklung sind umfassend zu analysieren sowie geeignete Massnahmen zur Reduktion zu ergreifen. Mit steigenden Krankheitstagen erhöht sich der Arbeitsdruck auf das Personal, welches die Absenzen auffangen muss. Dies auch mit finanziellen Auswirkungen hinsichtlich Überzeitauszahlungen und den zu bildenden Ferien- und Überzeitrückstellungen. Zudem sind mit Blick auf die anstehende Pensionierungswelle vorausschauend Massnahmen zu treffen, um einem Fach- und Arbeitskräftemangel möglichst frühzeitig entgegenzuwirken. Die GPK ersucht die Regierung, bis Ende September konkrete Massnahmen zu den aufgeführten Empfehlungen aufzuzeigen.Empfehlung zur Genehmigung der Landesrechnung 2025: In ihrem Bericht über die Prüfung der Landesrechnung bestätigt die Finanzkontrolle die Richtigkeit der Landesrechnung 2025. Dies bedeutet, dass die Landesrechnung gesetzeskonform ist und somit den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes vom 20. Oktober 2010 sowie der Finanzhaushaltsverordnung vom 20. Dezember 2011 entspricht. Basierend darauf sowie auf den Auskünften der Regierung empfiehlt die Geschäftsprüfungskommission als Ergebnis ihrer Überprüfungen, der Landtag wolle die von der Regierung vorgelegte Landesrechnung für das Jahr 2025 genehmigen. Die Geschäftsprüfungskommission empfiehlt weiters, der Landtag möge den Mitgliedern der Regierung, den Mitarbeitenden der Finanzkontrolle, des Parlamentsdienstes, der Regierung, der Landesverwaltung, der Schulen und öffentlichen Unternehmen für die geleistete Arbeit den Dank aussprechen. Vielen Dank.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Ich danke meinerseits dem Vorsitzenden der Geschäftsprüfungskommission des Landtags für die Ausführungen zur Prüfung der Landesrechnung 2025.Sie haben die Erklärung sowie die Empfehlung der GPK gehört, die vorliegende Landesrechnung für das Jahr 2025 zu genehmigen. Gibt es noch Wortmeldungen zum Bericht des Vorsitzenden der GPK? Dem ist nicht so.Wir kommen nun zum Antrag der Regierung. Der Antrag lautet wie folgt:«Der hohe Landtag wolle - den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2025 genehmigen,
- die Landesrechnung für das Jahr 2025 genehmigen,
- zustimmen, dass das Jahresergebnis in das Eigenkapital übertragen wird.»
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Regierung die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir haben einhellig zugestimmt bei 25 Anwesenden.Ich möchte der Regierung, den Mitarbeitenden der Finanzkontrolle sowie des Parlamentsdienstes, der Landesverwaltung sowie allen Involvierten meinen grossen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen. Damit haben wir das Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-