Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2027 (Nr. 64/2026)
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir kommen zu Traktandum 15: Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2027.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 64/2026 und steht zur Diskussion.Abg. Christoph Wenaweser
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Regierung beantragt, den Staatsbeitrag an die Obligatorische Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2027 wie bereits für das laufende und das vergangene Jahr auf CHF 38 Mio. festzulegen. Mit diesem Beitrag beteiligt sich der Staat von Gesetzes wegen ausschliesslich an den sogenannten Hochkosten. Sohin hat sich der Staatsbeitrag zwangsläufig auch ausschliesslich an der Entwicklung der Hochkosten zu orientieren. Seit 2017 sind diese um 27 Prozent gestiegen, allerdings in etwa linear zu den Grundkosten. Im gleichen Zeitraum ist der Staatsbeitrag um 31 Prozent gestiegen, proportional also stärker als die Kosten. Weil sich der Staatsbeitrag ausschliesslich nach den Hochkosten zu richten hat, stellt sich die Frage nach der künftigen Entwicklung ebendieser Hochkosten, gerade im Licht der demografischen Veränderungen. Geht die Regierung davon aus, dass sich Grund- und Hochkosten weiterhin in etwa linear zueinander entwickeln oder wird in der Zukunft eine gewisse Scherenbewegung zuungunsten der einen oder anderen Kostenart erwartet?Über allem schwebt natürlich die Frage, mit welchem Kostenwachstum die Regierung in näherer Zukunft insgesamt rechnet. Im Blick auf die Vergangenheit offenbart der vorliegende Bericht und Antrag gleich mehrere Zahlen. Ein jährliches Wachstum von 3,9 Prozent in den letzten 25 Jahren, ein jährliches Wachstum von 2,9 Prozent in den letzten zehn Jahren, ein Wachstum von jährlich 3,8 Prozent zwischen 2019 und 2025 sowie ein Wachstum von 6,2 Prozent von 2024 auf 2025. Mit was für einem Wachstum rechnet die Regierung in den kommenden Jahren? Unabhängig von allem Wachstum schreibt die Regierung, dass es von Vorteil wäre, wenn der Staatsbeitrag an die Hochkostenversicherung als zentralem Finanzierungsparameter über einen gewissen Zeitraum hinweg stabil bliebe. Nach meiner hiervon etwas abweichenden Meinung könnte sich der Staatsbeitrag an die OKP auch linear zu den Hochkosten entwickeln, und zwar in beide Richtungen.Die Regierung begründet ihren Wunsch nach einem stabilen Staatsbeitrag mit ihren derzeitigen Bemühungen, die langfristige Ausgestaltung der staatlichen Finanzierung strukturell anzupassen mit dem Ziel, bestehende Fehlanreize im Finanzierungssystem der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu reduzieren und die Finanzierungsströme insgesamt zu vereinfachen. Welche Handlungsoption sieht die Regierung in der Reduktion bestehender Fehlanreize im Finanzierungssystem der OKP und in der Vereinfachung der Finanzströme insgesamt? Würde eine lineare Entwicklung des OKP-Staatsbeitrags zur Entwicklung der Hochkosten als sinnvoll und mehrheitsfähig erachtet, würde es sich anbieten, im Rahmen der von der Regierung geplanten Vereinfachung der Finanzierungsströme den OKP-Staatsbeitrag von Gesetzes wegen in einem prozentualen Verhältnis zu den Hochkosten festzulegen. Diesen Gedanken möchte ich der Regierung mitgeben in ihre Überlegungen zur Vereinfachung der Finanzierungsströme und zugleich auch zur Entpolitisierung des Staatsbeitrags an die OKP, nachdem die Regierung richtigerweise schreibt, dass dessen Festlegung einen politischen Entscheid darstellt, für den weder eine gesetzliche Bindung an die Kostenentwicklung noch andere automatische Anpassungsmechanismen vorgesehen sind.
Dann, würde ich den Herrn Gesundheitsminister um Auskünfte bitten, die er gegenüber der Finanzkommission bei der Erörterung dieses vorliegenden Berichts und Antrags schon gegeben hat, und zwar zum Thema EFAS, das Projekt für eine einheitliche Finanzierung von ambulant und stationär, das allenfalls dazu führen könnte, das der Staatsbeitrag an die OKP in seiner heutigen Form ohnehin in absehbarer Zeit obsolet wird. Aber dazu würden mich die Informationen und Ausführungen des Herrn Gesundheitsministers sehr interessieren. Zuletzt bitte ich die Regierung noch um Ausführung zur Höhe der von den drei in Liechtenstein tätigen Krankenkassen gehaltenen Reserven per 31. Dezember 2025 und deren Veränderungen gegenüber Vorjahr. Zudem bitte ich die Regierung, die nicht unwesentliche Information über Stand und Veränderungen der Reserven künftig standardisiert in den Bericht und Antrag zur Festlegung des Staatsbeitrags an die OKP einzubauen. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Daniel Salzgeber
Vielen Dank für das Wort. Der Staat unterstützt und fördert gemäss Verfassung das Krankenversicherungswesen bei uns in Liechtenstein. Zusammen mit den Arbeitgebern und den Versicherten wird die OKP von drei Akteuren finanziert. Der Staatsbeitrag, über den wir heute entscheiden können, ist nur ein Teil der finanziellen staatlichen Unterstützung. Neben den Beiträgen für Kinder, Rentnerinnen und Rentner und den Prämienverbilligungen macht der Staatsbeitrag an die OKP rund ein Drittel der gesamten staatlichen Finanzierung aus. Wenn wir heute über die staatliche Finanzierung unseres Gesundheitswesens sprechen, finde ich es wichtig, das Gesamtbild zu betrachten. Wenn wir uns nämlich die anderen zwei Drittel der staatlichen Finanzierung anschauen, sehen wir, dass diese in den letzten Jahren stetig angestiegen sind. Im Jahr 2025 haben wir zwei neue Rekorde erreicht. Zum ersten Mal wurde die 100-Millionen-Schwelle erreicht und der Staat bezahlt zum ersten Mal 40 Prozent der gesamten OKP-Kosten. Wenn wir nun darüber diskutieren, den Staatsbeitrag bei CHF 38 Mio. zu belassen, dann heisst das nicht, dass sich der Staat nicht mit mehr finanziellen Mitteln an den Kosten beteiligt. Um diese Zahlen zu veranschaulichen: Der Staatsbeitrag hat sich von 2017 bis 2025 um CHF 9 Mio. erhöht. Im gleichen Zeitraum haben sich die anderen Beiträge des Staats um CHF 23,7 Mio. erhöht. Das sind Zahlen, die wir bei der Diskussion um den Staatsbeitrag aus meiner Sicht unbedingt berücksichtigen sollten. Was wir nun aber auch sehen, ist ein Rekord bei den Bruttoleistungen in der OKP. Mit einer Steigerung um 6,2 Prozent haben wir mit über CHF 222 Mio. einen neuen Höchststand, was die Gesundheitskosten betrifft. Besonders auffallend ist dabei die Entwicklung im stationären Spitalbereich. Die stationären Spitalkosten sind insgesamt um 13,4 Prozent angestiegen, der grösste Teil davon im Ausland. Hier stellt sich mir die Frage, welche Ursachen hinter den steigenden Behandlungen im Ausland stehen. Wenn wir langfristig über die Kostenentwicklung sprechen, müssen wir uns vor allem mit genau diesen Kostentreibern beschäftigen. Denn hier sprechen wir von einem Wachstum von über 10 Prozent im Vergleich zum letzten Jahr.Ein weiterer Bereich sind die Medikamentenkosten. Die Kosten für ärztlich abgegebene Medikamente sind im vergangenen Jahr um 3,4 Prozent auf CHF 21 Mio. gestiegen. Die Regierung hat angekündigt, hier mit verschiedenen Massnahmen anzusetzen. Hier würde mich interessieren, wie weit diese Arbeiten fortgeschritten sind und wann mit konkreten und spürbaren Ergebnissen gerechnet werden kann. Positiv bewerte ich die von der Regierung angekündigten Reformvorhaben. Die Einführung von EFAS, die Überprüfung der Labortarife, die stärkere Förderung von Generika sowie Anpassungen bei Vergütungsmechanismen gehen aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Entscheidend wird jedoch sein, dass diese Massnahmen tatsächlich auch Wirkung entfalten und zu einer spürbaren Dämpfung des Kostenwachstums führen. Wenn wir über zusätzliche Entlastungen diskutieren wollen, dann sollten diese möglichst gezielt erfolgen. Aus meiner Sicht ist beispielsweise die Prämienverbilligung ein geeigneteres Instrument als eine generelle Erhöhung eines Staatsbeitrags. Heute werden bereits rund CHF 15 Mio. an etwa 6'000 Personen in Form von Prämienverbilligungen ausbezahlt. Dieses Instrument ermöglicht es, gezielt jene Menschen zu unterstützen, die tatsächlich auf Entlastung angewiesen sind. Ebenfalls sehe ich weiterhin Optimierungspotential bei den verschiedenen Kostenbeteiligungsvarianten. Die Kostenbeteiligung soll nicht nur finanzielle Verantwortung schaffen, sondern auch bewusst machen, dass Gesundheitsleistungen nicht kostenlos sind. Auch hier bin ich der Meinung, dass die bestehenden Regelungen laufend zu überprüfen sind. Abschliessend möchte ich festhalten, dass der beantragte Staatsbeitrag von CHF 38 Mio. keineswegs tief angesetzt ist. Mit diesem Beitrag übernimmt der Staat rund 32,6 Prozent der Kosten in der Hochkostenversicherung. Der Staat leistet einen substanziellen Beitrag zur Finanzierung unseres Gesundheitswesens. Gleichzeitig müssen wir alles daran setzen, die Ursachen des Kostenanstiegs zu dämpfen, anstatt steigende Kosten einfach dauerhaft mit höheren Staatsbeiträgen zu finanzieren. Aus diesen Gründen unterstütze ich den Antrag der Regierung, den Staatsbeitrag bei CHF 38 Mio. zu belassen. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Martin Seger
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete, auch dieses Jahr wird der Landtag den Staatsbeitrag erhöhen beziehungsweise beibehalten und ehrlich gesagt, wenn dieses Geld ohnehin ausgegeben wird, dann ist es mir lieber, es kommt wenigstens der einheimischen Bevölkerung zugute. Aber hören wir endlich auf, uns einzureden, damit das Problem zu lösen. Die Gesundheitskosten steigen seit Jahren. Der Staat zahlt inzwischen rund CHF 105 Mio. in das System und die Prämien steigen trotzdem weiter. Das Problem ist nicht fehlendes Geld, das Problem ist ein System ohne rechte Sparanreize. Die Pharmaindustrie, Spitäler, Ärzte, Pflegeheime und Versicherungen verdienen an steigenden Kosten, bezahlen muss das am Ende der Prämienzahler in Form von Prämien und Steuern. Wir betreiben seit Jahren «Pflästerli»-Politik: mehr Beiträge, mehr Subventionen, mehr Umverteilung, aber keine echte Reform. Eine Krankenversicherung sollte vor allem vor existenzbedrohenden Risiken schützen und nicht jede Kleinigkeit absichern. Mehr Eigenverantwortung würde auch mehr Kostenbewusstsein schaffen. Gleichzeitig müssen Prävention und die notwendige Versorgung selbstverständlich gesichert bleiben.Ich stimme diesem Beitrag deshalb nicht zu, nicht weil ich das System gut finde, sondern weil die Menschen kurzfristig entlastet werden müssen. Langfristig brauchen wir endlich den Mut für echte Strukturreformen statt immer neue Millionenbeträge zu sprechen. Besten Dank für das Wort.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Benjamin Risch
Besten Dank. Guten Mittag, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Im vorliegenden Bericht und Antrag empfiehlt die Regierung, den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2027 auf CHF 38 Mio. festzulegen. Somit wird der Staatsbeitrag gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben, obwohl die Gesundheitskosten und damit auch die Prämienentwicklung weiter ansteigen. Dass ein unveränderter Staatsbeitrag bei steigenden Kosten de facto eine reale Kürzung im Portemonnaie der Bevölkerung gleichkommt, dürfte jedem klar sein. Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass es meines Wissens keine aktuell verlässlichen Prognosen darüber gibt, wie sich die OKP-Prämie im Jahr 2027 entwickeln wird. Ich gehe davon aus, dass der Aufwärtstrend anhalten wird, hoffe natürlich, dass dem nicht so ist. Dies macht es für mich und vielleicht für andere umso schwieriger, hier und heute im Juni-Landtag einen OKP-Staatsbeitrag festzulegen, wenn die definitiven Zahlen zum Prämienanstieg erst im Herbst mit dem Bericht der LKV veröffentlicht werden. Dass selbst diese Zahlen aufgrund von Verschiebungen bei Leistungsabrechnungen noch Unsicherheiten enthalten könnten, welche die OKP-Prämien vermutlich weiter ansteigen lassen, lasse ich an dieser Stelle aussen vor. Wie die Regierung mit dem vorhandenen Zahlenmaterial den OKP-Staatsbeitrag konkret berechnet, bleibt dabei für mich unklar. Leider bietet das KVG keinen Hinweis auf eine genaue Berechnungsgrundlage. Dazu Art. 24a Abs. 2 KVG: «Für die übrigen Versicherten leistet der Staat einen Beitrag an die Hochkostenversicherung. Dieser wird vom Landtag auf Antrag der Regierung pro Bemessungsjahr jeweils bis spätestens im Juni des Vorjahres festgelegt.» Im Rechenschaftsbericht wird darauf hingewiesen, dass die Berechnung des OKP-Staatsbeitrags auf Grundlage der Daten des jeweiligen Behandlungsjahres erfolgt. Hier tut sich mir ein Dilemma auf. Im besten Fall handelt es sich bei den anfallenden Kosten und somit bei der Höhe des OKP-Staatsbeitrags um eine gute Schätzung. Ich möchte dazu eine kurze Übersicht über die Entwicklung des OKP-Staatsbeitrags der letzten fünf Jahre geben. Einen Teil hat der Kollege Salzgeber bereits vorweggenommen:Im Juni 2021 wurden für das Jahr 2022 CHF 33 Mio. festgesetzt. Die Prämien sanken um 1 Prozent.Im Juni 2022 wurde für das Jahr 2023 wieder ein OKP-Staatsbeitrag von CHF 33 Mio. festgesetzt. Die Prämien stiegen um 4 Prozent. Im Mai 2023 wurden wiederum CHF 33 Mio. vorgeschlagen vonseiten der Regierung. Es kam nach Verhandlungen zu einer Erhöhung auf CHF 35 Mio. Die Prämien stiegen um 6,1 Prozent. Im Juni 2024 wurden wiederum CHF 35 Mio. vonseiten der Regierung vorgeschlagen. Es wurde auf CHF 38 Mio. erhöht. Die Prämien stiegen um 4,5 Prozent. Im Juni 2025 wurden wieder CHF 38 Mio. vorgeschlagen. Diese blieben unverändert. Die Prämien im Jahr 2026 stiegen um 4 Prozent. Wenn wir uns diese Zahlen nun vor Augen führen, ergibt sich für mich eine zentrale Frage: Nach welcher Logik wird der OKP-Staatsbeitrag eigentlich festgelegt und wie können wir den Effekt einer Erhöhung beziffern? In den vergangenen Jahren schien der vorgeschlagene Staatsbeitrag weitgehend von der tatsächlichen Prämienentwicklung entkoppelt zu sein. Ähnlich verhält es sich oftmals mit der politischen Debatte. In den Protokollen der vergangenen Landtagssitzungen war verschiedentlich von einem «OKP Staatsbeitrag Basar» die Rede, und genauso liest es sich teilweise auch. Die einen beantragen CHF 2 Mio. mehr, die anderen CHF 4 Mio. mehr und wieder andere CHF 6 Mio. mehr.Obwohl diese Beiträge sicher einer Logik zugrunde liegen, ist eine nachvollziehbare Systematik dabei nur schwer erkennbar. Ich sehe darin aber nicht einen Fehler der Abgeordneten oder der Antragstellenden, sondern eher eine fehlende Transparenz in der Berechnungsgrundlage. Gerade weil keine klar erkennbare Berechnungslogik ersichtlich ist, stellt sich die Frage, wie andere Länder vergleichbare staatliche Beiträge ausgestalten. Ein Blick in die Schweiz zeigt eine mögliche Herangehensweise. Dort wird der Bundesbeitrag zur Krankenversicherung nicht als fester politischer Beitrag verstanden, sondern er ist indirekt an die Kostenentwicklung gekoppelt. So beträgt der Bundesbeitrag 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP. Mir ist dabei bewusst, und das möchte ich betonen, dass es sich dabei um eine individuelle Prämienverbilligung handelt und keine Hochkostenversicherung durch den Staat. Aber es zeigt auch, dass man die Höhe des Staatsbeitrags an die steigenden Gesundheitskosten koppeln könnte. Was die wenigsten hier drinnen vielleicht wissen, wir hatten bis zum Jahr 2003 ebenfalls ein System, bei dem der Staatsbeitrag an die Kostenentwicklung gekoppelt war. Mit der KVG-Revision wurde dieses System aufgehoben und durch einen festgelegten Fixbetrag ersetzt. Dieser wurde damals mit CHF 57 Mio. beziffert. Ein doch interessanter Vergleich zur heutigen Grössenordnung des OKP-Staatsbeitrags, auch wenn sich seither natürlich einiges verändert hat.Gerade der Wechsel von einem gekoppelten zu einem fixen System zeigt, dass die Ausgestaltung des Staatsbeitrags eine gesundheitspolitische Grundentscheidung ist und nicht nur eine technische Budgetfrage. Der OKP-Staatsbeitrag sollte also nicht für sich allein stehen, sondern letztlich die Entwicklung der Gesundheitskosten abbilden. Entsprechend lässt sich seine Höhe auch nicht losgelöst davon diskutieren, wie sich diese Kosten insgesamt entwickeln. Gleichzeitig erkenne ich aber an, dass die Regierung an weitergehenden Lösungen arbeitet. Regierungsrat Schädler hat im Dezember 2025 darauf hingewiesen, dass entsprechende Massnahmen geprüft und vorbereitet werden. Ich denke, dazu werden wir im Verlauf dieses Landtags oder in dieser Debatte sicher noch mehr hören. Ich begrüsse diese Arbeiten ausdrücklich und bin mir bewusst, dass solche Reformen Zeit benötigen. Diese Zeit haben viele Versicherte jedoch nur bedingt. Die Prämienbelastung für zahlreiche Haushalte nimmt Jahr für Jahr zu. Bis tragfähige und nachhaltige Massnahmen vorliegen und ihre Wirkung entfalten können, sehe ich es deshalb auch als Pflicht des Landtags, die Bevölkerung nicht mit den steigenden Kosten allein zu lassen.Vor diesem Hintergrund werde ich im Namen der Freien Liste einen Antrag auf Erhöhung des OKP-Staatsbeitrags stellen, orientiert an der Entwicklung der gewichteten Durchschnittsprämie von Erwachsenen von 4 Prozent im Jahr 2026, wie sie im Bericht und Antrag ausgewiesen wird. Es ist ein pragmatischer Ansatz, wie man den Staatsbeitrag an die Gesundheitskosten koppeln könnte. Dies würde beim vorliegenden Betrag von CHF 38 Mio. einer Höhe von CHF 1,52 Mio. entsprechen. Alternativ könnte ich dem Vorschlag des Kollegen Wenaweser zustimmen. Gerne erwarte ich hierzu die Beantwortung des zuständigen Ministers. In der Summe ergibt das einen gesamthaften OKP-Staatsbeitrag für das Jahr 2027 von CHF 39,52 Mio. Damit soll sich der Staat als lenkendes Gremium gleichermassen an den Gesundheitskosten beteiligen wie im Vorjahr. Dies sehe ich in der aktuellen Situation als notwendige Überbrückungsmassnahme, bis die bereits angesprochenen Massnahmen vonseiten der Regierung greifen. Ich hoffe, dass auch Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bereit sind, diese Erhöhung mitzutragen, um vorübergehend eine Entlastung für jene Menschen zu schaffen, die die steigenden Prämien bereits heute spüren. Gleichzeitig verbinde ich diese Unterstützung mit einer klaren Erwartung an die Regierung. Die vorübergehende Entlastung durch zusätzliche Staatsmittel darf nicht zur Dauerlösung werden. Ich erwarte vielmehr, dass die angekündigten Massnahmen zur nachhaltigen Dämpfung der Prämienentwicklung und zur gezielten Entlastung der Bevölkerung zeitnah vorgelegt werden. Wenn wir heute zusätzliche Mittel bewilligen, dann sollte dies nicht das Ende der Diskussion sein, sondern der Auftrag, die notwendigen Reformen mit Nachdruck weiterzuverfolgen. Unser Ziel muss ein System sein, das nachvollziehbar, sozial treffsicher und langfristig tragfähig ist, sodass wir künftig nicht mehr Jahr für Jahr über einzelne Millionenbeträge diskutieren müssen. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Regierungsrat Emanuel Schädler
Verehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung legt Ihnen heute den Bericht und Antrag zum Staatsbeitrag an die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP für das Bemessungsjahr 2027 vor. Dabei geht es, wie jedes Jahr, um eine Entscheidung, die finanziell relevant ist, zugleich aber auch eine grundsätzliche Aussage darüber enthält, wie wir die Gesundheitsversorgung in unserem Land langfristig ausgestalten wollen. Der vorliegende Bericht unterscheidet sich bewusst in Aufbau und Schwerpunktsetzung von früheren Ausgaben. Die Regierung hat den Bericht stärker auf das ausgerichtet, was für den Entscheid über den Staatsbeitrag tatsächlich massgeblich ist: der gesetzliche Rahmen, innerhalb dessen der Beitrag festgelegt wird, die verschiedenen weiteren Finanzierungsquellen und schliesslich die Entwicklung der Kosten insgesamt. Auf umfangreiche Detailanalysen und statistische Ableitungen, die in der Vergangenheit oftmals Erwartungshaltungen erzeugt hatten, wurde bewusst verzichtet. Die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind in den letzten Jahren weiter angestiegen und lagen zeitweise etwas über dem langfristigen Trend. Diese Entwicklung ist ernst zu nehmen, denn die Kosten bilden die zentrale Grundlage für die Prämienentwicklung. Gleichzeitig zeigt der Blick über einen längeren Zeitraum, dass die Kostenentwicklung von Phasen unterschiedlicher Dynamik geprägt ist und sich nicht auf einzelne Ursachen oder kurzfristige Effekte reduzieren lässt. Für die kommenden Jahre lassen sich weder Kosten noch Prämien mit der notwendigen Verlässlichkeit prognostizieren. Der Staatsbeitrag ist gemäss Krankenversicherungsgesetz als Frankenbetrag auszugestalten und nicht an automatische Anpassungen an die Kosten- und Prämienentwicklung gebunden. Vor diesem Hintergrund beantragt die Regierung, den Staatsbeitrag an die Hochkostenversicherung der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2027 auf CHF 38 Mio. festzulegen.Mit der Festlegung auf dem bisherigen Niveau stellt die Regierung eine stabile und verlässliche staatliche Mitfinanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sicher. Der beantragte Betrag entspricht der im geltenden Finanzierungsplan vorgesehenen staatlichen Mitfinanzierung. Die Regierung ist der Auffassung, dass der Staatsbeitrag kein geeignetes Instrument ist, um kurzfristig auf einzelne Kostenschwankungen zu reagieren. In den vergangenen Jahren wurde der Staatsbeitrag schrittweise von ursprünglich CHF 33 Mio. auf CHF 38 Mio. erhöht und hat damit bereits zur Mitfinanzierung der Kostenentwicklung beigetragen. Und jede nicht treffsichere Finanzierung durch den Staat schafft Fehlanreize, welche die Gesundheitskosten in die Höhe treiben, weil praktisch jede Leistung, weil staatlich subventioniert, zum Aktionspreis zu haben ist. Gleichzeitig ist klar, eine nachhaltige Stabilisierung der Prämien lässt sich nicht über den Staatsbeitrag erreichen. Entscheidend ist vielmehr, wie wir die Gesundheitsversorgung insgesamt organisieren, finanzieren und weiterentwickeln. Dabei geht es nicht nur um die Kosten, sondern um die Qualität, die Zugänglichkeit und die Verlässlichkeit der Versorgung für die Bevölkerung, heute und in Zukunft. Aus diesem Grund arbeitet die Regierung parallel zur jährlichen Festlegung des Staatsbeitrags an aktuellen strukturellen Weiterentwicklungen der Finanzierung. Ziel ist es, bestehende Fehlanreize zu reduzieren und die Finanzierung der Gesundheitsversorgung einfacher, transparenter und konsistenter auszugestalten. Ein zentraler Ansatzpunkt ist aber die Perspektive einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, EFAS, angepasst an die besonderen Gegebenheiten in Liechtenstein. Diese Überlegungen werden in einem separaten Vernehmlassungsverfahren vertieft und sollen im Landtag zu gegebener Zeit zur Diskussion vorgelegt werden.Mit dem vorliegenden Antrag verbindet die Regierung daher zwei Anliegen: einerseits die Sicherstellung einer stabilen staatlichen Mitfinanzierung im Jahr 2027, andererseits die klare Ausrichtung auf strukturelle Lösungen, die über kurzfristige Anpassungen hinausgehen. Die Regierung ist überzeugt, dass dieser Weg die Grundlage für eine qualitativ hochwertige, solidarische und finanziell tragfähige Gesundheitsversorgung bildet. Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Regierung zuzustimmen und den Staatsbeitrag für das Jahr 2027 auf CHF 38 Mio. festzulegen.Ich komme zur Beantwortung der einzelnen gestellten Fragen. Der Abg. Wenaweser hat nach der Scherenentwicklung von Grund- und Hochkostenversicherung gefragt. Die Regierung geht davon aus, dass sich die Grundkosten und Hochkosten künftig nicht gleichmässig entwickeln werden. Vielmehr erwarten wir eine zunehmende Scherenbewegung, bei der insbesondere die Hochkosten stärker ansteigen als die Grundkosten. Die Entwicklung der letzten Jahre bestätigt diese Einschätzung deutlich. Während die Grundkostenversicherung seit 2017 von rund CHF 72 Mio. auf rund CHF 84 Mio. angestiegen ist, haben sich die Hochkosten im gleichen Zeitraum von rund CHF 92 Mio. auf rund CHF 117 Mio. erhöht. Das Wachstum im Hochkostenbereich war damit mehr als doppelt so hoch wie bei den Grundkosten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Grundkosten pro versicherte Person bei CHF 5'000 gedeckelt sind, wodurch die Kostendynamik in diesem Bereich naturgemäss weniger stark ausgeprägt ist als in der Hochkostenversicherung. Entsprechend hat sich auch der Anteil der Hochkosten an den gesamten Gesundheitskosten weiter erhöht. Lag dieser Anteil im Jahr 2017 noch bei rund 56 Prozent, bewegt er sich heute bereits bei rund 58 Prozent bis 59 Prozent der gesamten Kosten. Die Ursachen dafür sind vor allem demografischer Natur. Mit zunehmendem Alter der Bevölkerung nehmen chronische Erkrankungen und komplexe Behandlungen zu. Gleichzeitig führt der medizinische Fortschritt, gerade im Bereich schwerer Erkrankungen, zu neuen, oft kostenintensiveren Behandlungsmöglichkeiten. Hinzu kommt, dass Kostenfälle nur begrenzt steuerbar sind. Während bei kleineren oder ambulanten Leistungen die Kostenbeteiligung der Versicherten noch eine gewisse dämpfende Wirkung entfaltet, ist dies bei schweren Erkrankungen praktisch nicht mehr der Fall, weil notwendige Behandlungen unabhängig von der Kostenbeteiligung erfolgen müssen. Die Regierung geht deshalb davon aus, dass sich das zukünftige Kostenwachstum weiterhin überproportional auf den Hochkostenbereich konzentrieren wird.Eine weitere Frage des Abg. Wenaweser war zum Kostenwachstum in näherer Zukunft. Die Regierung rechnet auch in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg der Gesundheitskosten insgesamt. Dabei handelt es sich nicht um eine kurzfristige Entwicklung, sondern um einen strukturellen Trend, der sich bereits seit Jahren klar abzeichnet. Die gesamten Bruttoleistungen der OKP lagen im Jahr 2017 bei rund CHF 163 Mio.; bis 2024 sind diese auf rund CHF 200 Mio. angestiegen. Das entspricht innerhalb von sieben Jahren einer Zunahme um rund CHF 37 Mio. beziehungsweise um rund 23 Prozent. Besonders deutlich zeigt sich der Anstieg seit dem Jahr 2020. Ich erinnere daran: Eine KVG-Reform, die dämpfend wirkte, war im Jahr 2016 durchgeführt worden. Also ab 2020, innerhalb von vier Jahren, haben sich die gesamten Gesundheitskosten nochmals um fast CHF 28 Mio. erhöht. Die wesentlichen Ursachen dafür liegen in der demografischen Entwicklung, im medizinischen Fortschritt sowie in der steigenden Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Die Bevölkerung wird älter, chronische Erkrankungen nehmen zu und gleichzeitig entstehen laufend neue medizinische Möglichkeiten, die zwar die Versorgung verbessern, aber oftmals auch zusätzliche Kosten verursachen. Die Zahlen zeigen zudem klar, dass der überwiegende Teil dieses Wachstums aus dem Hochkostenbereich stammt. Während die Grundkosten seit dem Jahr 2017 um rund CHF 12 Mio. angestiegen sind, haben die Hochkosten im gleichen Zeitraum um rund CHF 25 Mio. zugenommen. Die Regierung weist darauf hin, dass sich Kostenentwicklungen nicht verlässlich voraussagen lassen, da zahlreiche Faktoren nicht im Voraus berechenbar sind. Daher bleiben die Voraussagen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.Dies gilt insbesondere auch aufgrund des vergleichsweise kleinen Versichertenbestands, der auf einzelne Entwicklungen und Schwankungen besonders stark reagiert. Die Regierung geht deshalb davon aus, dass die Gesundheitskosten auch künftig weiter steigen werden. Reformen wie EFAS können zwar dazu beitragen, Fehlanreize zu reduzieren, und Effizienzpotenziale besser zu nutzen, sie verändern jedoch nicht die grundlegenden strukturellen Kostentreiber.Eine weitere Frage betraf die Handlungsoptionen gegen Fehlanreize. Die Regierung sieht in der Reduktion bestehender Fehlanreize, sprich der Wunsch ist ja ambulant vor stationär, und in der Vereinfachung der Finanzierungsstrukturen eine wichtige Voraussetzung für eine bessere und langfristig nachhaltigere Steuerung des Gesundheitssystems. Im heutigen System bestehen unterschiedliche Finanzierungsmechanismen zwischen Grund- und Hochkosten. Dadurch entstehen teilweise getrennte Verantwortlichkeiten und unterschiedliche Anreizwirkungen. Künftig soll die Finanzierung stärker vereinheitlicht und transparenter gestaltet werden, beispielsweise eben mit EFAS, einem einheitlichen, direkten Finanzierungsschlüssel. Die Regierung erwartet dadurch mehrere positive Effekte. Einerseits sollen medizinische Entscheidungen stärker nach Versorgungsqualität und Effizienz getroffen werden und weniger nach unterschiedlichen Finanzierungslogiken. Andererseits verbessert eine einheitliche Finanzierung auch die Transparenz der gesamten Kostenentwicklung. Besonders wichtig ist dabei die Hochkostenentwicklung. Bereits heute entfallen rund 58 Prozent der gesamten Gesundheitskosten auf Hochkostenfälle. Gleichzeitig zeigt die Entwicklung der letzten Jahre, dass gerade dort das stärkste Wachstum stattfindet. Die Regierung sieht deshalb insbesondere in der besseren Koordination komplexer Behandlungen, in der Vermeidung unnötiger Hospitalisationen, in der stärkeren ambulanten Versorgung, wie gesagt, sowie in der besseren Betreuung chronisch Kranker wichtige Ansatzpunkte. Ebenso zentral ist die frühe Intervention, um zu verhindern, dass gesundheitliche Probleme überhaupt in kostenintensive Hochkostenfälle übergehen. Insgesamt geht es der Regierung nicht primär um kurzfristige Einsparungen, sondern um eine bessere Steuerbarkeit, mehr Transparenz und eine langfristige Stabilisierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unter den Bedingungen weiter steigender Gesundheitskosten.Eine weitere Frage des Abg. Wenaweser war nach den Reserven der hiesigen drei Kassen. Per 31. Dezember 2025 weisen die drei in Liechtenstein tätigen Krankenversicherungen insgesamt weiterhin solide, jedoch nicht übermässig hohe Reserven aus, wobei sich die Entwicklung je nach Versicherer unterschiedlich darstellt. Es handelt sich dabei ausschliesslich um die Reserven im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und nicht um die Gesamtreserven der jeweiligen Unternehmen. Bei der Concordia belaufen sich die Reserven per Ende 2025 auf rund CHF 46,3 Mio. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um rund CHF 1,45 Mio. beziehungsweise um rund 3 Prozent. Nachdem die Reserven im Jahr 2024 gegenüber 2023 noch rückläufig gewesen waren, zeigt sich damit wieder eine Stabilisierung. Die Reserven entsprechen rund 30 Prozent der Bruttoleistungen.Die FKB weist per 31. Dezember 2025 Reserven von rund CHF 15,8 Mio. aus. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Zunahme um rund CHF 1,24 Mio. beziehungsweise um rund 9 Prozent. Die Reservequote liegt bei rund 31 Prozent der Bruttoleistungen. Bei der SWICA belaufen sich die Reserven per Ende 2025 auf rund CHF 4,2 Mio. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um rund CHF 1,17 Mio. beziehungsweise rund 38 Prozent. Die Reserven erreichen damit rund 24 Prozent der Bruttoleistungen.Dann zu den Ausführungen betreffend EFAS: Ein Vernehmlassungsbericht ist auf der Zielgeraden in Planung und auch schon mit den Verbänden besprochen. Er betrifft im Grossen und Ganzen eine KVG-Revision und setzt sich, so ist angedacht, aus drei Teilen zusammen: Einerseits eine strukturelle Modernisierung des Gesundheitswesens, dann ein Kostendämpfungspaket zur Adressierung der hier infrage stehenden Kosten und ein Vertiefungspaket, das sich künftigen Erhebungen und einem statistischen besseren Verständnis mittel- und langfristig widmet. Diese Ausarbeitung wird in Kürze kommen. Das sind wir auf der Zielgeraden und da ist dann eben angedacht, und das sind die Ausführungen zu EFAS, die ich hier schon platzieren möchte, dass dieses System, das in der Schweiz 2028 kommt, eine einheitliche Finanzierung ambulant und stationär, allenfalls auch für Liechtenstein in Betracht kommt. Die grosse wesentliche Erneuerung der Finanzierung wäre dabei, das ist eben das Einheitliche an dieser einheitlichen Finanzierung, dass die komplizierteren Finanzströme, wie Sie sie hier im vorliegenden Bericht und Antrag auf Seite 9 abgebildet finden, eben zusammengefasst würden in einem Grossteil und dann eben einen direkteren Hebel bewirken würden, mit dem man dann durch die staatliche Finanzierung unmittelbarer einwirken könnte auf die Gesundheitskosten. Das wäre dann angedacht modellhaft, und so wird es in der Schweiz gemacht, durch einen Verteilungsschlüssel, der eben einheitlich dann für ambulant und stationär gelten würde. Die Details werden Sie dann alle diesem Vernehmlassungsbericht entnehmen können und dann können wir das eingehend diskutieren. Wichtig ist: Der Ansatz dieses EFAS wäre vorderhand einmal kostenneutral festgelegt. Das heisst, auf die Prämienentwicklung hätte es vorderhand noch keinen Einfluss. Also die Prämienzahlerin oder der Prämienzahler würde das nicht unmittelbar spüren, da wir das eben kostenneutral ansetzen würden. Aber es gäbe dann dem politischen Gremium hier im Landtag einen besseren Hebel, um durch die Festlegung von einem Prozentsatz oder dann eben indirekt einer Finanzierungshöhe dann direkt auf die Gesundheitskosten und somit auf die Prämien einzuwirken. Gut, so viel zu EFAS.Steigerung der Kosten im Ausland bei stationären Fällen - das war eine Frage des Abg. Salzgeber. Mehr stationäre Fälle, die Alterung der Bevölkerung sowie aufwendige medizinische Behandlungen und auch Fehlanreize im System führen dazu, dass dem eben so ist, und EFAS soll es beheben. Der stv. Abg. Benjamin Risch hat nach der genauen Berechnung des OKP-Beitrags gefragt. Das ist ganz wichtig, der Beitrag wird eben gerade nicht berechnet, sondern vom Landtag frei als politische Entscheidung festgelegt.Die einzigen gesetzlichen Vorgaben sind, dass es einen Staatsbeitrag geben muss, dieser grösser Null sein muss und dass er nur innerhalb der Hochkostenversicherung geleistet werden darf. Das wären dann maximal CHF 117 Mio. Aber innerhalb dieser Spanne ist der Landtag frei. Es gibt diesen Wirkungsweg, den man als grobe Faustregel dann heranzieht, dass CHF 1 Mio. Steigerung beim OKP-Beitrag dann CHF 2.40 pro Monat pro Versicherten ausmacht, aber wohl verstanden nicht als Berechnung, sondern das ist so als Faustregel, was wir dann eben nehmen, in diesem komplexen Wirkungsweg mit den verschiedenen Finanzierungen drinnen. Da war noch die Bemerkung zum Basar - folglich keine rechnerische Herangehensweise oder Ausrechnung.Warum die heutige Grössenordnung und woher stammt das? Das war auch eine Frage des stv. Abg. Benjamin Risch. Die Sparmassnahmen in den frühen 2010er-Jahren haben diesen Betrag reduziert und da bewegen wir uns jetzt heute wieder. Das wäre es soweit. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Abg. Achim Vogt
Vielen Dank für das Wort. Herr Regierungsrat Schädler, Sie führen den Kostenanstieg von rund CHF 28 Mio. zwischen 2020 und 2024 vorwiegend auf demografische Entwicklungen zurück. Haben Sie dabei die Auswirkungen der Pandemie und deren Nachwirkungen berücksichtigt? Immerhin hält die Regierung selbst fest, dass Covid-19 die Kostenentwicklung in den Jahren 2020 bis 2023 beeinflusst hat. Gleichzeitig wurden wir vom Amt für Gesundheit unterrichtet, dass nun alle zweieinhalb Jahre eine Pandemie auf uns zukommen könnte. Wie sehen Sie das? Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Daniel Salzgeber
Vielen Dank und vielen Dank dem Gesundheitsminister für die Ausführungen, insbesondere auch zum EFAS und diesem Update. Eine Frage ist bei mir noch offen. Ich habe mich noch zum aktuellen Stand erkundigt, wie es aussieht bei den Medikamentenpreisen. Hier wurde mir auch von Ihnen versprochen anlässlich meiner letzten Kleinen Anfrage, dass es im ersten Halbjahr 2026 dazu ein Update geben wird. Darum möchte ich nochmals kurz nachhaken. Dann bedanke ich mich auch beim Abg. Benjamin Risch für den Antrag auf Erhöhung um diese rund CHF 1,5 Mio. Ich verstehe diese Überlegungen und ich kann das auch in einem gewissen Mass nachvollziehen. Aber ich möchte doch kurz begründen, warum ich diesen Antrag nicht unterstützen kann. Und zwar geht es mir nicht darum, die Personen zu entlasten, sondern ich bin dafür, dass wir Personen gezielt entlasten. Ich habe das ganz kurz in einer einfachen Rechnung durchgerechnet. Wenn wir diese CHF 1,5 Mio. nehmen und das beim Staatsbeitrag hineinpacken und erhöhen, der Gesundheitsminister hat es auch schon angeführt, dann sind wir nicht bei diesen CHF 2.40 Entlastung, sondern wären wir bei CHF 3.60 und das für alle Personen in der OKP. Wir sprechen hier von 34'500 Personen, die wir damit entlasten würden, mit CHF 3.60, unabhängig davon, ob sie CHF 50'000 oder CHF 500'000 verdienen. Wenn wir jetzt diese CHF 1,5 Mio. nehmen und in unser Modell der Prämienverbilligung einfliessen lassen, wie auch immer, dann würde das heissen, es würde uns auch CHF 1,5 Mio. kosten. Wir würden aber gezielt entlasten. Wir sprechen hier heute von 6'000 Personen und wenn wir das herunterbrechen, würden nicht mit CHF 3.60 entlasten, sondern mit CHF 21 pro Monat. Das wäre für mich eine sinnvollere Variante, dieses Geld einzusetzen. Und aus diesem Grund kann ich diesen Vorschlag leider hier nicht unterstützen. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Benjamin Risch
Besten Dank auch für die Ausführungen des Regierungsrats Schädler. Ich rolle das Ganze jetzt von hinten ein bisschen auf, also damit es vielleicht geordnet bleibt. Definitiv, da bin ich beim Abg. Salzgeber. Die Prämienverbilligung wäre zielgerichteter. Ich denke auch, wenn der Hohe Landtag das als nötig erachtet, wird es einen politischen Vorstoss geben, dass man die Prämienverbilligung allenfalls noch einmal angehen könnte. Heute geht es allerdings um den OKP-Staatsbeitrag und nicht um die Prämienverbilligung. Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag auch beim OKP-Staatsbeitrag eingereicht und eben nicht bei der Prämienverbilligung. Wobei ich natürlich auch der Meinung bin, die Prämienverbilligung sollte weiter ausgebaut werden. Dann habe ich noch eine Frage an den Gesundheitsminister. Im Dezember wurde noch das Managed-Care-Modell sehr gross besprochen und diskutiert, auch im Zusammenhang mit unserem Postulat zu den Hausärzten. Gibt es da ein Update? Wie steht es um dieses Modell? Falls es da Ausführungen dazu gäbe, wäre ich froh. Dann noch zur Zahl, die gerade in diesem Raum herumschwirrt, dass CHF 1 Mio. mehr OKP-Staatsbeitrag CHF 2.40 weniger Prämie bedeutet. Ich bin in die Protokolle gegangen. 2016 wurde diese Zahl das erste Mal publik, damals mit CHF 2.60 und jetzt mit CHF 2.40. Können Sie Ausführungen dazu machen, wie diese Zahl zustande kommt? Wir haben jetzt auch viel mehr Einwohner als damals. Trotzdem sind diese CHF 1 Mio. und CHF 2.40 gleichgeblieben. Da habe ich ein Verständnisproblem. Dankeschön.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Tanja Cissé
Danke für das Wort, Herr Präsident. Auch ich möchte mich beim zuständigen Regierungsrat für seine Ausführungen bedanken und begrüsse die Bemühungen der Regierung ausdrücklich, die Kosten mittel- und langfristig einzudämmen. Ich denke, da werden ganz verschiedene Hebel in Bewegung gesetzt und ich hoffe, dass die Summe der Verbesserungen wirklich zu einer Entlastung der Gesundheitskosten führen wird. Ich möchte noch kurz auf den geforderten Antrag des stv. Abg. Benjamin Risch zu sprechen kommen und ich möchte da ausdrücklich den Abg. Salzgeber unterstützen in seiner Meinung. Wir wissen, eine Million mehr in diesem Staatsbeitrag ist wirklich eine minimale Entlastung. Ich verstehe die Freie Liste, dass sie diese Entlastung symbolisch zeigen möchte, weil wir einfach wissen, auf dem Sorgenbarometer ist die Krankenkasse ganz oben bei den Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern und deshalb kann ich den Antrag verstehen. Aber ich bin nicht dafür, dass wir den OKP-Beitrag an die Gesundheitskosten koppeln, weil wir dann eben dieses Problem haben: Die Gesundheitskosten steigen und die Prämien gleichbleiben. Und was denken sich dann die Prämienzahler? Ja, es hat sich nichts verändert, alles beim Alten, so weit, so gut. Und ich glaube, das wäre auch ein falsches Zeichen zu sagen: Wir gleichen hier das aus. Da kann ich dem Vorschlag des Fraktionskollegen Wenaweser mehr abgewinnen, dass man sagt: Okay, man orientiert sich da an diesen Hochkosten. Wie wir gehört haben, sind diese Hochkosten gestiegen, aber der Staatsbeitrag soll gleichbleiben. Vielleicht wäre das wirklich eine Überlegung, sich daran ein bisschen zu orientieren. Ich kann auch verstehen, dass der Abg. Risch sagt: Ja, wir werfen hier mal eine Zahl in die Runde jedes Jahr und dann diskutieren wir die. An was wird die gekoppelt?Vielleicht wäre es wirklich hier eine Überlegung: «back to the roots», weil es das eben auch schon gegeben hat, wie wir gehört haben, dass wir uns da irgendwo an einer Messlatte orientieren und nicht jedes Jahr wirklich einfach eine Zahl in die Mitte werfen und dann anfangen daran herumschrauben und zu diskutieren. Ich kann deshalb den Antrag leider nicht unterstützen, aber ich verstehe wirklich den Hintergrund dahinter. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Benjamin Risch
Besten Dank. Diese Erhöhung ist natürlich nicht einfach aus Lust und Laune. Das möchte ich auch ganz klar betont haben. Es soll auch nur als Überbrückungsmassnahme gesehen werden, um eben die Bevölkerung zu entlasten, die ohnehin schon unter den Prämien leidet. Ob es jetzt letztlich diese vier Prozent sind, die ich heute vorbringe, oder ob es an die Hochkosten gekoppelt wird, wie vom Kollegen Wenaweser vorgeschlagen, ich denke, das gilt es zu besprechen und ich denke, das sollten und müssen wir besprechen, damit es eben nicht mehr zu diesen Diskussionen kommt. Mir ist einfach wichtig, an dieser Stelle nochmals zu betonen, dass ich gerne ein transparentes System dahinter hätte, dass also eine gewisse Logik dieser Berechnung zugrunde liegt. Mir ist natürlich bewusst, dass die Regierung sagt, der Landtag setzt diesen Betrag fest. Man muss aber auch sagen, dass die Regierung ja einen Betrag vorgibt. Sie wird ja auch eine gewisse Logik haben, wie diese CHF 38 Mio. zustande gekommen sind. Und dann einfach zu sagen: «Ja, der Landtag entscheidet, wie hoch dieser Betrag ist», ich glaube, da nimmt man sich ein bisschen aus der Verantwortung. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Ich glaube, dass die Diskussion noch weitergeht. Ich muss jetzt wirklich unterbrechen, denn das Essen steht unten bereit. Ich unterbreche die Sitzung bis um 13:40 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 12:40 bis 13:40 Uhr).
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 15 fort.
Regierungsrat Emanuel Schädler
Geehrter Herr Präsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielen Dank für das Wort. Es sind noch ein paar Fragen aufgetaucht. Ich beginne mit der Frage des Abg. Vogt zu den COVID-Kosten: Kosten für Tests und Impfungen wurden während der Pandemie nicht von der OKP bezahlt, sondern direkt vom Land. Die Wirkungen gingen in unterschiedliche Richtungen. Einerseits gab es zusätzliche Behandlungskosten, andererseits fielen Behandlungskosten weg, weil während der Hochphase der Pandemie nur dringend nötige Eingriffe und Behandlungen durchgeführt wurden. Die Frage des Abg. Salzgeber zu den Medikamentenpreisen: Auch die Medikamentenkosten sind Teil des zweiten Pakets, das ich genannt habe, der Kostendämpfungspakete, die in Kürze, wenn alles klappt, in die Vernehmlassung gehen werden. Bei den Medikamentenpreisen nenne ich nur die Stichworte Generika, Biosimilars, Wirkstoffverschreibung und Schweizer Spezialitätenliste. Das sind alles Themen, die dann da besprochen werden können. Der Abg. Salzgeber hat gefragt - Vorrechnung und den Verweis auf die Prämienverbilligung: Da haben Sie recht, wir wären auch eher für gezielte Massnahmen. Das Geld wird bei der Prämienverbilligung sozialtreffsicherer eingesetzt. Da sind wir mittlerweile bei über CHF 15 Mio., die der Staat für die Versorgung von einkommensschwachen Versicherten einsetzt, und diese Ausgaben sind gebunden. Wir werden hier eine entsprechende Erhöhung im Budget berücksichtigen müssen, weil die Bevölkerung wächst und die Prämien eher wachsen als sinken werden. Dann hat der stv. Abg. Benjamin Risch nach Managed Care gefragt. Die Landesgesundheitskommission beschäftigt sich mit verschiedenen neuen Versorgungsmodellen. Solche sollen Gegenstand des angesprochenen dritten Reformpakets sein; also das wäre das Versorgungspaket 2030. Ein schönes Wort, das immer wieder kommt, aber Zeit braucht. Ebenfalls hat der stv. Abg. Benjamin Risch eine Frage gestellt zu dieser CHF 1 Mio., die CHF 2.40 entspricht. Wir nehmen dafür CHF 1 Mio. und dividieren diese durch die relevante Anzahl Versicherungsmonate. Die Anzahl der Versicherten steigt, aber nur in so einem Ausmass, dass es sich in der kurzfristigen Betrachtung nur im hinteren Kommastellenbereich auswirkt. Über eine etwas längere Zeit gesehen hat sich diese Ausgabe tatsächlich verändert. Vor zehn Jahren haben wir noch von rund CHF 2.60 pro Monat und Prämienzahler gesprochen, weil die Anzahl der Versicherungsmonate geringer war. Die andere Zahl ist sonst im Bericht und Antrag Seite 26, um die CHF 2.40. Zum Votum der Abg. Cissé - «back to the roots», an einer Messlatte orientieren: Das wäre eben die Überlegung der KVG-Revision. Aber im Übrigen sind die Ausführungen aus unserer Sicht zutreffend.Der stv. Abg. Benjamin Risch hat noch die automatische Koppelung angeregt anstatt eben die Betragsfestlegung. Das müssen wir meines Erachtens jetzt nicht, weil wir das ja im Rahmen der Vernehmlassung dann behandeln. Da wird das besprochen und der Landtag darf sich dann auch zum Bericht und Antrag äussern, ob vielleicht eine solche Kopplung gewünscht ist. Wenn der Abgeordnete einen Berechnungsmodus möchte, dann müsste er eine Gesetzesänderung initiieren. Beispielsweise lautet eine frühere Version des massgebenden Art. 24a KVG: «Dass erwartungsgemäss 5 bis 10 Prozent der Versicherten über dem Grenzbetrag der Kostenrückerstattung durch den Staatsbeitrag liegen müssen und der Staat 80 Prozent der über dem Grenzbetrag liegenden Kosten übernimmt.» Gute Nachricht: Bei EFAS beteiligt sich der Staat, wie in diesem Modell angedacht, mit einem definierten Prozentsatz an den Kosten. Das ist der direktere Hebel, den ich Ihnen soeben erklärt habe. Dadurch wird der Staatsbeitrag an die Kostenentwicklung sozusagen gekoppelt. Die Frage ist dann auch, für die Dauer wie vieler Jahre. Wir sind gespannt auf die Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung. Das müssen wir dann natürlich profund eruieren und besprechen von allen Seiten her. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es wurde in verschiedenen Voten bemängelt, dass der OKP-Staatsbeitrag einer Logik entbehrt. Das ist tatsächlich so. Es ist eine, wie die Regierung im Bericht und Antrag schreibt, politische Entscheidung und politische Entscheidungen gründen nicht immer auf Logik. Dass daraus der Wunsch entsteht, diese Finanzflüsse an Parameter anzubinden, dem kann mich anschliessen. Es wurde auch gesagt, dass man allenfalls mit einem parlamentarischen Vorstoss dafür sorgen könnte, dass man die Ströme dorthin umleitet, wo sie wirkungsmächtiger sind. Davon würde ich im Moment eigentlich absehen, weil die Regierung kündigt ja an, dass sie eine Reform in die Vernehmlassung schickt. Ich glaube, dann sollten wir uns dort an der Diskussion über die von der Regierung zur Verfügung gestellten Ideen beteiligen und auf diesem Weg diese Anregungen, die ich allesamt teile, in den parlamentarischen Entscheidungsprozess miteinbinden. Eine letzte Frage habe ich noch zu den Reserven der Krankenkassen: Danke vielmals, Herr Regierungsrat, dass Sie uns die mitgeteilt haben. Die drei in Liechtenstein tätigen Krankenkassen haben miteinander CHF 66 Mio. Reserven. Das sind unwesentlich weniger als zwei Staatsbeiträge in die OKP. Zwei der Krankenkassen haben mit ihren individuellen Reserven etwa 30 Prozent der Bruttoleistungen auf der hohen Kante. Eine Krankenkasse hat mit ihren Reserven 24 Prozent der Bruttoleistungen auf der hohen Kante. Daher noch eine spontane Frage an den Herrn Gesundheitsminister: Folgen die Reservenbildungen der Krankenkassen auch irgendeiner Logik? Oder mit einer anderen Frage formuliert: Ist für die Regierung feststellbar, dass die Krankenkassen unterschiedlich gute und schlechte Risiken versichert haben, die dann zu mehr oder weniger Reserven zwingen?Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Emanuel Schädler
Vielen Dank für das Wort, verehrter Herr Präsident. Verehrte Damen und Herren Abgeordnete, ob dieser Bezug zwischen Versicherungskollektiv und unmittelbarer Prämienwirkung so direkt besteht, das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass das Kollektiv der Versicherten bei den drei verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich zusammengesetzt ist. Und das weiss ich, weil im Zuge dieses Risikoausgleichs in dieser Vorlage eben angedacht ist, das fairer zu gestalten.Auf gut Deutsch gesagt: Wenn die eine Versicherung viele junge, gesunde Leute hat, kann sie tiefe Prämien haben. Wenn eine andere Versicherung dagegen viele ältere Leute hat, die viele Behandlungskosten benötigen, dann wirkt sich das natürlich schon entsprechend aus. Deshalb ist angedacht, das mit vergleichbaren Parametern in der Schweiz besser auszugleichen, denn dort gibt es nämlich eine ganze Zatte und bei uns in Liechtenstein sind es nur drei. Also man möchte da etwas aufnehmen, was das wieder ausgleicht, sodass eben Fehlanreize verhindert werden, sodass sich eine Kasse also nicht primär auf ein gesünderes oder weniger risikoanfälligeres Segment konzentrieren würde. Also das wollen wir ausgleichen; da sind wir auch staatlich in der Pflicht da einen gesunden Markt spielen zu lassen und das ist auch angedacht. Ja, das ist sicher ein Thema: Risikoausgleich. Vielen Dank.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir zu den Anträgen kommen. Ich gehe davon aus, Herr Abg. Benjamin Risch, dass Sie an Ihrem Antrag festhalten. Sie nicken. Der Abg. Benjamin Risch hat den Antrag gestellt, den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten gemäss Art. 24 Abs. 2 KVG für das Bemessungsjahr 2027 auf CHF 39'520'000 festzulegen, also eine Erhöhung um CHF 1'520'000. Wer diesem Antrag des Abg. Benjamin Risch zustimmen möchte, möge jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
2 Stimmen bei 24 Anwesenden. Somit wurde dem Antrag nicht zugestimmt. Wir kommen zum Antrag der Regierung: Der hohe Landtag wolle den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten gemäss Art. 24 Abs. 2 KVG für das Bemessungsjahr 2027 auf CHF 38 Mio. festlegen.Wer diesem Antrag der Regierung zustimmen möchte, möge jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Einhellige Zustimmung bei 24 Anwesenden. Somit wurde dem Staatsbeitrag gemäss Regierungsvorlage zugestimmt. Wir haben das Traktandum 15 erledigt. -ooOoo-