Interpellation zur Gewaltenteilung vom 12. Mai 2026, eingereicht von den Abgeordneten Erich Hasler, Marion Kindle-Kühnis, Thomas Rehak und Simon Schächle
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir kommen zu Traktandum 11: Interpellation zur Gewaltenteilung vom 12. Mai 2026, eingereicht von den Abgeordneten Erich Hasler, Marion Kindle-Kühnis, Thomas Rehak und Simon Schächle.Wünschen die Interpellanten das Wort?Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, ich darf Ihnen kurz die Interpellation zur Gewaltenteilung vorstellen. Das liechtensteinische Rechtssystem unterscheidet zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht. Zum öffentlichen Recht zählen insbesondere das Verwaltungs-, Verfassungs-, Straf- und Steuerrecht sowie zahlreiche weitere Rechtsgebiete wie das Bau-, Umwelt-, Ausländer-, Sozialversicherungs-, Schul- und Gesundheitswesen. Nach geltendem Recht fungiert die Regierung in vielen Verwaltungssachen als Rechtsmittelinstanz, sofern die Gesetze keine abweichende Regelung vorsehen. Damit überprüft die Exekutive Beschwerden gegen Entscheidungen von Behörden und Amtsstellen, die ihr organisatorisch unterstellt sind.Diese Konstruktion wirft Fragen hinsichtlich der Gewaltenteilung und der rechtsstaatlichen Unabhängigkeit der Rechtsmittelinstanz auf. Das Prinzip der Gewaltenteilung verlangt eine funktionale Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative, um Machtkonzentrationen zu verhindern und eine wirksame Kontrolle staatlichen Handelns sicherzustellen.Wenn die Regierung Beschwerden gegen Entscheide ihrer eigenen Amtsstellen beurteilt, fehlt eine institutionell unabhängige Überprüfung in der zweiten Instanz. Zwar erfolgt eine gerichtliche Kontrolle in letzter Instanz durch den Obersten Gerichtshof. Diese Kontrolle setzt jedoch regelmässig erst in einer späteren Instanz ein. Dies kann den Rechtsschutz verzögern und verteuern. Gleichzeitig garantiert Art. 43 der Landesverfassung das Recht auf Beurteilung durch ein unabhängiges, unparteiisches und gesetzliches Gericht. In verschiedenen Bereichen bestehen bereits unabhängige Beschwerdekommissionen wie die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten, VBK, die Landesteuerkommission, die Finanzmarktaufsichtsbeschwerdekommission und die Regelungskommission nach dem Bürgergenossenschaftsgesetz. Deren organisatorische und personelle Ausstattung ist jedoch teilweise unzureichend.Viele Kommissionen verfügen weder über eine eigene Kanzlei noch über eine professionelle Infrastruktur, was Effizienz, Unabhängigkeit und Rechtssicherheit beeinträchtigen kann. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Rolle der Regierung als Rechtsmittelinstanz noch zeitgemäss ist und ob eine Stärkung beziehungsweise Professionalisierung unabhängiger Beschwerdeinstanzen nicht zu einer besseren Gewaltenteilung, einem wirksameren Rechtsschutz und einer Entlastung der Gerichte beitragen könnte. Wir, die Interpellanten, haben eine Reihe von Fragen an die Regierung gerichtet, die grundlegende Aspekte der Gewaltenteilung, der institutionellen Unabhängigkeit und des Rechtsschutzes betreffen. Die Antworten der Regierung sollen deshalb als Grundlage dienen, um zu prüfen, ob die bestehende Organisation des verwaltungsrechtlichen Instanzenzuges den heutigen rechtsstaatlichen Anforderungen noch entspricht oder ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht?Wir bedanken uns bereits im Vornherein bei der Regierung für die Beantwortung dieser Fragen. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit werden wir die Interpellation an die Regierung überweisen und haben Traktandum 11 erledigt. Ich unterbreche die Sitzung bis morgen um 9.00 Uhr und wünsche Ihnen noch eine gute Nacht. Die Sitzung ist geschlossen (um 21:45).
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