Postulat zur Schliessung von Deckungs- und Leistungslücken im Sozialversicherungssystem vom 11. Mai 2026, eingereicht von den Abgeordneten Sandra Fausch und Manuela Haldner-Schierscher
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir kommen zu Traktandum 7: Postulat zur Schliessung von Deckungs- und Leistungslücken im Sozialversicherungssystem vom 11. Mai 2026, eingereicht von den Abgeordneten Sandra Fausch und Manuela Haldner-Schierscher. Wünschen die Postulantinnen das Wort?Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Vielen Dank. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit unserem Postulat zur Schliessung von Deckungs- und Leistungslücken im Sozialversicherungssystem sprechen wir Menschen an, die genau dann davon bedroht sind, durch die Maschen des Sozialversicherungsnetzes durchzufallen, wenn sie Schutz am dringendsten bräuchten: bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Ich werde nicht den ganzen Postulatstext wiederholen, sondern einige typische Problemfelder kurz skizzieren, im Bewusstsein, dass diese Aufzählung lediglich eine Auswahl und keinesfalls abschliessend ist. Dass diese beschriebenen Lücken real sind und bis in existenzielle Krisen führen können, hat sich im Nachgang zur Einreichung dieses Postulats und der entsprechenden Berichterstattung in der Zeitung eindrücklich gezeigt. Zahlreiche Betroffene sowie Personen aus dem Bereich Beratung im Sozial- beziehungsweise Sozialversicherungsbereich haben sich gemeldet und ihre Erfahrungen geschildert. Besonders häufig betrafen diese Rückmeldungen die Invalidenversicherung. Genau deshalb scheint es uns wichtig, dieses Postulat an die Regierung zu überweisen, damit die bekannten Lücken nicht länger als bedauerliche Einzelfälle abgetan werden, sondern systematisch analysiert und mit konkreten Massnahmen geschlossen werden können. Im Bereich der betrieblichen Vorsorge sehen wir etwa, dass bei Erwerbsunterbrüchen, sei dies wegen Wahrnehmung von Care-Arbeit, eines politischen Mandats oder eines Sabbaticals, die betriebliche Vorsorge faktisch wegfällt, eine freiwillige Weiterführung nicht vorgesehen ist und der Risikoschutz bei Invalidität oder Tod verloren geht. Ebenso problematisch sind mehrere Teilzeitstellen, bei denen die einzelnen Einkommen unter der Eintrittsschwelle liegen und ein insgesamt existenzsicherndes Einkommen im Sozialversicherungssystem nicht oder nur ungenügend abgebildet wird.In der Arbeitslosenversicherung müssen Personen, die im eigenen Unternehmen tätig und am Erfolg massgeblich beteiligt sind, Beiträge zahlen, haben im Konkurs- oder Geschäftsaufgabefall aber keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, oft inklusive der mitarbeitenden Ehepartnerinnen oder Ehepartner. Hier besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Beitragspflicht und dem Leistungsanspruch, die bestimmte Erwerbsformen strukturell benachteiligt. Besonders gravierend sind die Lücken im Bereich Invalidität. Nach 720 Tagen endet die Taggeldversicherung. Doch IV-Entscheide verzögern sich häufig darüber hinaus, sodass Betroffene in der Zwischenzeit ohne ausreichende Einkommenssicherung dastehen und auf Sozialhilfe angewiesen sind. Hinzu kommen fiktive Lohnberechnungen bei Teilinvalidität, die von theoretischen Erwerbsmöglichkeiten ausgehen sowie der fehlende Rentenanspruch bei einem Invaliditätsgrad unter 40 Prozent, obwohl in dieser Lage ein volles Erwerbseinkommen realistisch kaum mehr erzielt werden kann.Das starre Stufensystem bei den Invalidenrenten führt zudem dazu, dass kleine Veränderungen im Invaliditätsgrad zu sprunghaften Leistungsänderungen führen können, während andere Rentensysteme, wie jenes in der Schweiz, inzwischen stufenlos ausgestaltet sind. Diese Beispiele zeigen: Unser Sozialversicherungssystem ist für klassische Vollzeitbiografien konzipiert, lässt aber Menschen mit Teilzeitpensen und Mehrfachbeschäftigungen mit Care-Verantwortung bei länger anhaltender Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsunterbrüchen oder Arbeitslosigkeit oft ungenügend abgesichert zurück. Mit dem vorliegenden Postulat wollen wir die Regierung beauftragen, die strukturellen Deckungs- und Leistungslücken umfassend zu analysieren und konkrete wirksame Vorschläge für deren Schliessung vorzulegen, damit soziale Sicherheit auch in der Praxis für Betroffene Realität wird und nicht noch zusätzlich Hürden oder Erschwernisse aufbaut.Im Anschluss möchte ich Ihnen eine kurze Auswahl jener Fälle schildern, die uns nach Einreichung des Postulats zusätzlich zugetragen worden sind und die zeigen, wie hart Menschen von diesen Systemlücken getroffen werden können, ohne dass sie eine Wahl gehabt hätten. Fall 1: Mehrere Rückmeldungen betrafen die lange Dauer von IV-Verfahren. Die Menschen schildern, wie die Taggeldleistungen auslaufen, der IV-Entscheid aber noch lange auf sich warten lässt, manchmal ein Jahr, zwei Jahre oder noch länger. In dieser Zeit steigt nicht nur die gesundheitliche Belastung, sondern auch die finanziellen Sorgen. Viele versuchen, diese Phase aus eigener Kraft zu überbrücken, um nicht Sozialhilfe beantragen zu müssen. Wer keine Reserven hat, sieht sich gezwungen, bei Verwandten, Freunden oder Bekannten Geld zu leihen, ohne zu wissen, ob und wann sie es jemals zurückzahlen können. Kommt dann im besten Fall endlich ein positiver IV-Bescheid, wird die Rente rückwirkend in einer Summe ausbezahlt. Diese einmalige Zahlung gilt steuerlich als Kapitalauszahlung und wird mit einem entsprechend hohen Steuersatz belastet. Zugleich müssen die Schulden im Umfeld zurückgezahlt und Sozialhilfeleistungen, soweit zumutbar, rückerstattet werden. Am Ende bleibt oft erstaunlich wenig übrig. Und nicht wenige Betroffene wissen gar nicht, dass auf diese Nachzahlungen überhaupt noch Steuern fällig werden. Das böse Erwachen kommt dann im Folgejahr mit der Steuerrechnung. Besonders befremdend ist, dass diese überlangen Entscheidungsfristen nicht Ausnahme, sondern eher die Regel sind, mit gravierenden Konsequenzen für die Betroffenen.Fall 2: Ein anderer Fall betrifft eine 19-jährige Gymnasiastin, die nach dem Tod ihres Vaters eine Halbwaisenrente bezieht. Aufgrund einer schweren psychischen Krise musste sie für länger stationär in eine Klinik. Nach der Entlassung ist sie noch nicht stabil genug, um wieder zur Schule zu gehen oder eine Ausbildung zu beginnen. In genau dieser verletzlichen Phase wird ihre Halbwaisenrente sistiert, mit der Begründung, dass sie sich nicht in einer Ausbildung befände. Ärztliche Atteste, die klarmachen, dass diese Situation gesundheitlich bedingt ist und keine freiwillige Auszeit, werden nicht berücksichtigt. Die Botschaft an die junge Frau lautete sinngemäss: «Erst wenn du wieder in Ausbildung bist, bekommst du das Geld rückwirkend nachbezahlt.» Gleichzeitig wird vorausgesetzt, sie habe genug eigene Mittel oder familiäre Unterstützung, um diese Zeit finanziell zu überbrücken. Wenn das nicht der Fall ist, bleibt auch ihr nichts anderes übrig, als Sozialhilfe zu beantragen. Ausgerechnet in einer Phase, in der Stabilität und Entlastung zentral wären. Ob dieser Druck der psychischen Gesundheit zuträglich ist, kann sich jede und jeder selbst beantworten. Meine Antwort ist klar: Nein, im Gegenteil, und ich hoffe nicht, dass es politischer Wille sein kann, in solchen Situationen das Gesetz derart hart zu spielen.Fall 3: Ein grosses Thema in den Rückmeldungen war das hypothetische Erwerbseinkommen, das die IV im Rahmen des sogenannten Betätigungsvergleichs anrechnet. Ein Beispiel: Ein Dachdecker stürzt vom Gerüst, erleidet schwere Verletzungen und ist nach Jahren von Behandlungen, Gutachten und Gerichtsverfahren soweit, dass ihm eine 50-prozentige IV-Rente zugesprochen wird. Die Realität: Er hat chronische Schmerzen, kann weder lange sitzen noch stehen noch körperlich schwer arbeiten. Die 50-prozentige Rente reicht vorne und hinten nicht zum Leben. Er soll sich jedoch eine Stelle suchen, mit der er die andere Hälfte seines Lebensunterhalts verdienen kann. Auf dem Papier gibt es dafür angeblich passende Tätigkeiten. In der Realität muss man sich fragen, welcher Arbeitgeber bietet einem Mitte 50-jährigen Dachdecker mit massiven körperlichen Einschränkungen einen passenden Bürojob oder eine andere Tätigkeit an, die diese Bedürfnisse berücksichtigt. Die Vorstellung, dass für jeden Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen irgendwo ein passender Job wartet, ist in vielen Fällen schlicht utopisch. Für die Betroffenen heisst das, theoretisch könnte man ja arbeiten, praktisch findet man keinen solchen Arbeitsplatz. Der Weg zur Sozialhilfe wird damit fast systemisch vorgezeichnet.Fall 4: Ganz ähnlich gelagert ein weiterer Fall: Ein 60-jähriger Mann, der sein Leben lang auf dem Bau gearbeitet hat, ist körperlich ausgelaugt. Die jahrelange Belastung führt dazu, dass er seine Tätigkeit auf dem Bau nicht mehr ausüben kann. Eine IV-Rente wird abgelehnt, mit der Begründung, er könne ja noch in einem anderen, körperlich weniger anstrengenden Bereich arbeiten. Wieder sollen also IV-Case-Managerinnen und -Manager quasi aus dem Nichts einen passenden Job für einen 60-jährigen, körperlich stark eingeschränkten Bauarbeiter organisieren. Da das in der Realität kaum gelingt, bleibt ihm letztlich nur der Weg in die Frührente. Die Folge: deutliche Einbussen bei der Altersrente auf ohnehin nicht sehr hohem Niveau, mit realer Gefahr von Altersarmut trotz lebenslanger, körperlich harter Arbeit. In der Schweiz hat man diese Problematik erkannt. Für Menschen ab 60, die schwere körperliche Arbeit verrichtet haben, wird der Betätigungsvergleich nicht mehr angewendet und sie erhalten bis zum ordentlichen Pensionsalter eine IV-Rente. Genau solche Beispiele zeigen, dass es auch anders gehen könnte und dass unser System derzeit an dieser Stelle Menschen im Regen stehen lässt. Wir müssen uns bewusst sein, dass hinter diesen und noch viel mehr Fallbeispielen echte, reale Menschen stecken, Menschen, die in den allermeisten Fällen völlig unverschuldet in eine Situation geraten, in der sie darauf vertrauen müssen, dass das Netz der sozialen Sicherung sie auffängt. Das macht es auch in vielen Fällen. Dennoch gibt es zu viele Betroffene, die durch die Maschen fallen und dem Risiko ausgesetzt sind, trotz jahrelanger Arbeit unvermittelt in existenzielle Not bis hin zur Armut zu geraten. Damit wir wissen, wo wir ansetzen sollen und wo wir konkret welche Verbesserungen vornehmen können, möchten wir Sie bitten, das Postulat zur Bearbeitung und Beantwortung an die Regierung zu überweisen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich danke den Postulantinnen für diesen aus meiner Sicht sehr guten Vorstoss. Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Ich kann Ihnen ein weiteres Beispiel nennen, und zwar betrifft das insbesondere Teilzeitstellen, welche mit der betrieblichen Vorsorge, sprich mit der zweiten Säule, also mit der Pensionskasse, risikoversichert sind. So gibt es natürlich Fälle, in denen bei einem Risikofall - beispielsweise beim Todesfall einer Person, die eine Teilzeitanstellung von vielleicht 60 Prozent hat und die Kinder hat und hier stirbt, warum auch immer - die ganze Risikoversicherung nicht greift. Und weshalb greift sie nicht? Weil nur 90 Prozent des letzten Lohnes versichert ist. Wenn diese Person in der Vergangenheit stets 100 Prozent gearbeitet hat und gerade in diesem Moment, in dem sie eben stirbt, nur, warum auch immer, nur 60 Prozent arbeitet, dann hat sie nur noch die Leistungen der AHV, weil die Leistungen der AHV bereits 90 Prozent ihres letzten Lohnes zahlen wird, weil sie früher 100 Prozent gearbeitet hat. Ganz dumm kommt es dann, wenn dann noch Kinder da sind und vielleicht der Ehepartner dann sein Arbeitspensum deutlich reduzieren muss, damit er die Kinderbetreuung wahrnehmen kann, weil ein Todesfall mit kleinen Kindern nicht lustig ist für diese Familie. Das ist eine sehr herausfordernde Situation und in diesen Situationen greift dann eben die Risikoversicherung der 2. Säule nicht. Die zahlt nämlich überhaupt nichts. Und das ist aus meiner Sicht ein Problem, insbesondere deshalb, weil dann eben der Ehepartner oder der Partner allenfalls seine Arbeit reduzieren muss. Solche Fälle gehören hier auch überprüft.Ich bin der Ansicht, dass man den Versicherten reinen Wein einschenken muss. Wenn es so ist, dass man aus der 2. Säule, aus dem Bereich Risiko keine Leistung zu erwarten hat, dann muss das der Versicherte wissen. Aus meiner Sicht muss das sogar weitergehen, wenn es schon klar ist, dass man keine Leistung zu erwarten hat, dann soll man auch keine Risikobeiträge zahlen müssen. Es kann nicht sein, dass man Risikobeiträge zahlt in eine Versicherung und dann im Fall, in dem dieses Risiko eintrifft, überhaupt keine Leistungen erhält.Auch das sind Beispiele, welche hier angeschaut werden müssen neben vielen anderen, die wir schon gehört haben. Ich danke der Freien Liste für dieses sehr wichtige Postulat und ich hoffe, dass es überwiesen wird. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die bisherigen Voten zeigen auch deutlich auf, wo wir eine massive Deckungs- und Versicherungslücke haben und ich möchte in meinem Votum ausschliesslich darauf eingehen.Die Postulanten wollen die Regierung damit beauftragen, bestehende Deckungs- und Leistungslücken im Sozialversicherungssystem umfassend zu analysieren und dem Landtag konkrete, wirksame Massnahmen zur Schliessung dieser Lücken aufzuzeigen. Die Debatte zu diesem Postulat nutze ich gerne, um die Regierung daran zu erinnern, dass sie bereits seit sieben Jahren einen verbindlichen Auftrag hat, dem Landtag ein Gesetz zur Beschlussfassung vorzulegen, das im Rahmen einer eigenständigen Lösung, unabhängig der beruflichen Vorsorge, womöglich in Anlehnung an die Erziehungsgutschrift im Sinne des AHV-Gesetzes, Lücken in der Alters- und Risikovorsorge schliesst, die nachweislich durch das Erbringen von unbezahlter Familien- und Erziehungsarbeit entstanden sind.Dieser Auftrag entspringt einer Motion der damaligen VU-Landtagsfraktion, die im September-Landtag 2019 mit einer soliden Stimmenmehrheit an die Regierung überwiesen worden ist. Sieben Jahre sind vergangen. Seither amtet schon der dritte Gesellschaftsminister und was liegt dem Landtag trotz einer gesetzlichen Frist von zwei Jahren zur Erfüllung von Motion vor? Leider gar nichts. Wobei ich dies nicht dem jetzigen Gesellschaftsminister anlaste. Auf ihm ruhen noch die Hoffnungen auf Erledigung eines Auftrags, den seine beiden Amtsvorgänger längst hätten erledigen müssen.Schon diese unerledigte Motion kam nicht einfach aus dem Blauen, sondern fusste auf einem Postulat derselben Landtagsfraktion, welches der Landtag am 28. Februar 2018 einstimmig an die Regierung überwiesen hatte mit der Einladung, unter anderem zu prüfen, welche Möglichkeiten es für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile gäbe, sie im Sinne einer pensionskassenähnlichen Lösung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Invalidität, Tod und Alter zu versichern.In der Beantwortung des Postulats, welche der Landtag im November 2018 im Rahmen eines noch heute lesenswerten Berichts und Antrag Nr. 92/2018 entgegennehmen konnte, führte die Regierung zusammenfassend aus, dass die vorliegende Idee einer pensionskassenähnlichen Lösung betreffend Alters- und Risikovorsorge für nicht oder geringfügig erwerbstätige Elternteile grundsätzlich durchführbar wäre. Die angestellten Modell-Berechnungen (unter Berücksichtigung der dargelegten Kriterien und Annahmen) ergäben, so die Regierung damals weiter, dass mit geschätzten Kosten in der Höhe von rund CHF 7 Mio. pro Jahr für Altersgutschriften, Risikoversicherung und Verwaltungskosten zu rechnen wäre, um die im Postulat vorgeschlagene Vorsorgelösung umzusetzen. Weiter hat die Regierung in der damaligen Postulatsbeantwortung auf den Seiten 22 ff. die Problematik grundsätzlich anerkannt und die vorhandene Vorsorge- und Versicherungslücke bestätigt. Auch die AHV-IV-FAK-Anstalten weisen in ihrem Geschäftsbericht 2017, Seite 47 darauf hin, dass insbesondere Personen ohne eigene zweite Säule einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt seien. Darauf wird in der Beantwortung einer Interpellation derselben VU-Fraktion zur finanziellen Situation im Rentenalter (Bericht und Antrag Nr. 20/2019, Seiten 39 ff.), ebenfalls immer noch sehr lesenswert, ausdrücklich Bezug genommen.Fazit: Wir haben mittlerweile unzählige politische Vorstösse, von denen ich nur drei stellvertretend erwähnt habe, ein immer wieder abgehandeltes Problem und weiterhin keine Lösung, nicht einmal der Spur nach. Auch das jetzt zur Debatte und allfälligen Überweisung anstehende Postulat der Freien Liste weist unter anderem auf das geschilderte Problem hin, das schon seit fünf Jahren gelöst sein könnte, hätte die Regierung den verbindlichen Auftrag des Landtags vom September 2019 auch nur ansatzweise ernst genommen. Von der Regierung würde ich mir statt weiteren Berichten endlich Taten wünschen, im Sinne der seit fünf Jahren überfälligen Erfüllung der Motion zur Schliessung von Lücken in der Alters- und Risikovorsorge, die durch das Erbringen von unbezahlter Familien- und Erziehungsarbeit entstanden sind.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das vorliegende Postulat der Freien Liste greift zweifellos ein wichtiges Thema auf. Ich danke den Postulantinnen für die Einbringung. Unser Sozialversicherungssystem steht unter Veränderungsdruck, weil sich Arbeits- und Lebensrealitäten heute deutlich stärker diversifizieren als früher. Insbesondere im Bereich der beruflichen Vorsorge, etwa bei Erwerbsunterbrüchen oder atypischen Erwerbsbiografien, werden hier Fragen aufgeworfen, die gesellschaftlich relevant sind und die wir ernsthaft diskutieren sollten. Gleichzeitig zeichnet das Postulat aus meiner Sicht ein insgesamt zu stark defizitorientiertes Bild. Viele der angesprochenen Punkte sind nicht einfach unbeabsichtigte «Lücken», sondern Ausdruck bewusster Systementscheidungen oder bereits durch andere Instrumente abgedeckt.Gerade bei der Arbeitslosenversicherung oder der Invalidenversicherung zeigt sich, dass diese Systeme bewusst so ausgestaltet sind, etwa um Missbrauch zu vermeiden oder um den Grundsatz «Eingliederung vor Rente» sicherzustellen. Wenn man das Zusammenspiel der verschiedenen Sozialversicherungen gesamtheitlich betrachtet, funktioniert unser System in wesentlichen Teilen.Was mir deshalb im Postulat fehlt, ist eine klare Ausrichtung auf Prävention und Aktivierung. Die entscheidende Frage sollte aus meiner Sicht nicht in erster Linie sein, wie wir zusätzliche Leistungen schaffen, sondern wie wir vermeiden können, dass Menschen überhaupt in solche Versorgungslücken geraten. Es geht darum, Erwerbsunterbrüche zu reduzieren, die Rückkehr in den Arbeitsprozess zu fördern und vorhandene Arbeitsfähigkeit besser zu nutzen.Ein moderner Zugang würde daher stärker ansetzen bei der Förderung von Wiedereingliederung, bei flexiblen Arbeitsmodellen trotz gesundheitlicher Einschränkungen und bei einer besseren Koordination der bestehenden Systeme. Der Fokus müsste auf «Arbeitsfähigkeit vor Leistungsbezug» liegen und nicht primär auf einem Ausbau des Leistungsniveaus. Wenn ich mir den Auftrag des Postulates anschaue, ist dieser sehr breit formuliert und lädt teilweise dazu ein, bestehende Systeme grundsätzlich zu hinterfragen, ohne gleichzeitig die finanziellen Auswirkungen oder mögliche Fehlanreize ausreichend mitzudenken. Das ist aus meiner Sicht problematisch. Damit ich einer Überweisung zustimmen könnte, bräuchte es deshalb eine klarere Schärfung des Auftrags. Erstens müsste der Präventionsgedanke deutlich stärker verankert werden, also die Frage, wie man Erwerbsunterbrüche vermeidet und Menschen frühzeitig unterstützt. Zweitens müsste der Grundsatz der Aktivierung klar im Zentrum stehen, mit einem expliziten Fokus auf Wiedereingliederung und die Nutzung verbleibender Arbeitsfähigkeit. Drittens wäre es wichtig, die Systemlogik zu respektieren und den Auftrag darauf zu beschränken, echte Versorgungslücken zu identifizieren und nicht bewusst gesetzte Grenzen grundsätzlich in Frage zu stellen. Und viertens sollten alle vorgeschlagenen Massnahmen zwingend unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit und möglicher Fehlanreize geprüft werden.Kurz gesagt: Das Postulat enthält richtige Ansätze, insbesondere bei der beruflichen Vorsorge. In seiner jetzigen Form ist es mir jedoch zu breit und zu stark auf einen Ausbau von Leistungen ausgerichtet. Wenn es gelingt, den Auftrag stärker in Richtung Prävention, Wiedereingliederung und gezielte Systemoptimierung zu präzisieren, kann daraus ein sinnvoller Beitrag zur Weiterentwicklung unseres Sozialversicherungssystems werden. In einer solchen überarbeiteten Form wäre ich bereit, eine Überweisung zu unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Carmen Heeb-Kindle
Besten Dank für das Wort. Ich versuche mich kurzzuhalten, da vieles bereits gesagt wurde. Die Arbeitswelt hat sich verändert. Immer mehr Menschen arbeiten Teilzeit, haben mehrere Arbeitgeber, unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung von Kindern oder Angehörigen oder wechseln zwischen unterschiedlichen Erwerbsformen. Solche Lebensläufe begegnen uns heute in vielen Familien und Haushalten und sind längst keine Ausnahme mehr, sondern Teil unseres Alltags. Ein gutes Sozialversicherungssystem zeigt sich nicht nur daran, wie es für den Durchschnitt funktioniert. Es zeigt sich auch daran, wie es mit Menschen umgeht, die nicht in das klassische Standardschema passen. Genau deshalb finde ich es richtig, die im Postulat angesprochenen Fragen genauer anzuschauen. Besonders nachdenklich macht auch mich die Situation von Menschen, die für eine gewisse Zeit Verantwortung für Kinder, Eltern oder pflegebedürftige Angehörige übernehmen. Wir sprechen oft darüber, wie wichtig Familienarbeit und die Betreuung von Angehörigen für unsere Gesellschaft sind. Wenn Menschen solche Verantwortung übernehmen, sollten wir zumindest prüfen, ob daraus später Nachteile in der Altersvorsorge oder beim Versicherungsschutz entstehen. Auch bei Teilzeitbeschäftigten oder Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen stellt sich die berechtigte Frage, ob unser heutiges System noch überall die Menschen erreicht, für die es eigentlich gedacht ist. Für mich, das vielleicht zu meiner Vorrednerin, bedeutet die Unterstützung dieses Postulats nicht, dass ich bereits jede einzeln genannte Lösung unterstütze und sie bedeutet auch nicht, dass jede festgestellte Lücke automatisch mit zusätzlichen Leistungen geschlossen werden muss. Das Postulat verlangt keine sofortigen Änderungen. Es verlangt eine Analyse, es verlangt Fakten und es verlangt eine Grundlage, damit wir später fundierte politische Entscheidungen treffen können. Gerade deshalb halte ich diesen Auftrag an die Regierung für sinnvoll. Wer Verantwortung übernimmt, Beiträge leistet oder sich für andere Menschen einsetzt, sollte darauf vertrauen können, dass unser Sozialversicherungssystem auch künftig fair und verlässlich funktioniert. Ich werde dem Postulat daher zustimmen. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Daniel Salzgeber
Vielen Dank. Auch ich bedanke mich bei den Postulantinnen für die Einreichung und bei der Abg. Manuela Haldner-Schierscher für die im Eingangsvotum vorgebrachten konkreten Fallbeispiele. Unser Sozialversicherungssystem stammt im Kern aus den 1950er- bis 1970er-Jahren. Viele dieser Systeme wurden für eine Arbeitswelt geschaffen, in der Vollzeitbeschäftigung bei einem Arbeitgeber die Regel war. Heute sehen wir häufig Teilzeitarbeit, mehrere Arbeitgeber, Erwerbsunterbrüche oder neue Formen der Erwerbstätigkeit. Ich habe mir hierzu die vorhandenen Zahlen beim Amt für Statistik angesehen. Hatten wir im Jahr 2008 noch eine Teilzeitquote von 23,3 Prozent, so liegt sie heute, 18 Jahre später, bei über 37 Prozent. Ich finde es deshalb grundsätzlich richtig, regelmässig zu prüfen, ob unsere Systeme für diese Entwicklung gemacht sind. Besonders im Bereich der betrieblichen Personalvorsorge werden Fragen aufgeworfen, die aus meiner Sicht durchaus prüfenswert sind, beispielsweise bei Personen mit mehreren kleinen Beschäftigungen oder bei längeren Erwerbsunterbrüchen kann diskutiert werden, ob die heutigen Regelungen noch zeitgemäss sind. Gleichzeitig bin ich aber auch der Meinung, dass wir unterscheiden müssen zwischen tatsächlichen Deckungs- und Leistungslücken und bewusst ausgestalteten Systemgrenzen. Hierzu unterstütze ich das Votum meiner Kollegin Franziska Hoop und werde nicht nochmals die genannten Punkte zu Prävention, Wiedereingliederung und gezielter Systemoptimierung wiederholen.Ich habe zwei konkrete Fragen, welche ich im Postulat etwas vermisse:Erstens, wie gross sind die einzelnen Problemfelder und wie viele Personen sind konkret davon betroffen? Wie viele Personen sind beispielsweise bei der beruflichen Vorsorge unter der Eintrittsschwelle von CHF 14'700?Zweitens fehlt mir die finanzielle Perspektive. Nahezu alle im Postulat angesprochenen Lösungsansätze würden zu zusätzlichen Leistungen oder erweiterten Ansprüchen führen. Eine freiwillige Weiterführung der beruflichen Vorsorge, tiefere Eintrittsschwellen bei der Pensionskasse, zusätzliche Leistungen in Arbeitslosenversicherung oder eine Ausweitung von Invalidenrenten verursachen Kosten. Wer soll diese zusätzlichen Kosten tragen und wie hoch sind diese? Gerade vor dem Hintergrund steigender Gesundheits- und Sozialausgaben sollten wir diese Frage nicht erst am Schluss stellen, sondern von Anfang an mitdenken. Wie bereits eingangs erwähnt, halte ich es durchaus für sinnvoll, bestimmte Themen vertieft zu analysieren. Wichtig ist mir jedoch, dass die Regierung dabei nicht nur mögliche Verbesserungen aufzeigt, sondern auch darlegt, welche Probleme tatsächlich bestehen, wie viele Personen konkret betroffen sind und welche finanziellen Konsequenzen allfällige Anpassungen hätten. Soziale Sicherheit bedeutet nicht nur, Lücken zu schliessen. Soziale Sicherheit bedeutet auch, dass das System, das diese Leistungen finanziert, langfristig tragfähig bleibt. Ich kann mir deshalb gut vorstellen, das Postulat zu überweisen. Vorher würde ich jedoch gerne von den Postulantinnen wissen, weshalb die Frage nach der konkreten Betroffenheit und den finanziellen Auswirkungen nicht ausdrücklich Bestandteil des Prüfauftrags ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst möchte auch ich mich bei den Postulantinnen für die Einbringung dieses Postulats bedanken. Ich kann in grossen Teilen den Voten der Landtagsvizepräsidentin und des Abg. Salzgebers zustimmen. Mir geht das Postulat auch zu fest in Richtung Leistungsausbau und es wird zu wenig beschrieben, wie die zusätzlichen Leistungen, die natürlich dann mit Kosten verbunden sind, dann auch finanziert werden. Von dem her stehe ich diesem Postulat kritisch gegenüber. Ich möchte aber doch einen Punkt einbringen einfach für die Regierung und wäre auch dankbar, wenn sie dies dann den entsprechenden Stellen auch mitteilt. Das ist vor allem das IV-Verfahren und im Zusammenhang mit dem IV-Verfahren die Dauer des IV-Verfahrens. Beruflich habe ich regelmässig mit IV-Verfahren zu tun und meines Erachtens dauern diese IV-Verfahren wesentlich zu lange. Ich kann Ihnen zwei Beispiele geben. Das eine Verfahren geht mittlerweile zehn Jahre und das andere geht mittlerweile sechs Jahre. Das sind einfach Zeiträume die meines Erachtens nicht akzeptabel sind. Ich weiss: Wenn Rechtsvertreter involviert sind, dann sind es nicht immer ganz einfache Verfahren. Nichtsdestotrotz sollten solche IV-Verfahren innerhalb nützlicher Frist auch erledigt werden können.Von dem her wäre ich dem zuständigen Minister dann dankbar, wenn der Frage, unabhängig der Überweisung dieses Postulats, nach der Dauer des IV-Verfahrens nachgegangen werden könnte. Danke. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Voten bedanken. Ich stelle soweit fest: Es gibt Konsens darüber, dass es Handlungsbedarf gibt, und - der Abg. Christoph Wenaweser hat das ja eindrücklich aufgeführt - dass es langjährige Bemühungen gibt, hier etwas in Bewegung zu bringen. Für diejenigen unter uns und auch draussen, die tagtäglich mit diesen Realitäten konfrontiert sind, wo sich das eben niederschlägt in einer Lebensrealität der Menschen und wo es nicht funktioniert, ist es sehr unbefriedigend, hier feststellen zu müssen, dass wir gewissermassen auf der Stelle treten, um das salopp zu sagen. Ich höre auch von Ihnen hier unterstützende Voten, was mich sehr positiv stimmt. Ich möchte auf die einzelnen Voten und Fragen eingehen. Zur Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop: Sie haben grundsätzlich auch das Thema gewürdigt und das Phänomen erkannt, das hier vorliegt und das aufgegriffen werden müsste. Ihnen ist allerdings der Schwerpunkt zu wenig auf die Prävention gerichtet, also auf die Verhinderung, dass es überhaupt zu diesen Fakten kommt, mit denen die Menschen quasi konfrontiert sind. Dadurch, dass dieses Postulat natürlich sehr breit gefasst ist, weil diese unterschiedlichen Sozialsysteme unterschiedlichste Lebensbereiche und Risiken abdecken, war das auch bewusst genau der Grund, eben nicht in erster Linie auf die Prävention zu setzen. Denn es geht darum, dass wir mit faktischen Problematiken konfrontiert sind: Ich kann manchmal nicht wählen, ob ich mehr arbeiten will oder reduziert. Wenn ich einen Unfall habe oder erkranke und dadurch in eine problematische Situation gerate, dann kann ich nicht präventiv wirken. Ich habe ein bisschen die Befürchtung, dass dieses Postulat damit überladen würde und dass sich dadurch auch der Fokus verschieben würde, weg von dem, was wir hier möchten, nämlich die klar zu benennenden Mängel im gegenwärtigen System aufzuzeigen, die Menschen in existenzielle Krisen bringen können, und hin zu einem technischen Optimierungskurs. Diese Fokusverschiebung möchten wir nicht riskieren. Das einfach zu Erklärung, wieso ich hier jetzt nicht sehr begeistert bin. Ich verstehe Ihr Ansinnen, aber da wäre wirklich meine Befürchtung, dass wir vom eigentlichen Kernproblem, das wir gerne beantwortet hätten, wegkommen.Sie haben auch etwas gesagt, das mich hellhörig gemacht hat: Die Systemlogik sei zu akzeptieren. Ja, aber wenn die Systemlogik in sich selbst vielleicht Fehler produziert, ob die jetzt absichtlich so angelegt sind oder nicht, hat das so oder so Auswirkungen. Dann kann ich nicht einfach sagen, ich hätte die Systemlogik so zu akzeptieren, sondern dann schaue ich mir die Logik an und frage: Ist sie so tauglich, um das Ziel zu erreichen, das sie erreichen sollte? Und das wäre meines Erachtens der Auftrag an die Regierung: diese Systemlogik zu analysieren und zu schauen, wo sie die gewünschte Wirkung erreicht und wo nicht.Der Abg. Daniel Salzgeber hat in eine ähnliche Richtung votiert und auch gefragt, weshalb wir die Frage nach Betroffenheit und den finanziellen Auswirkungen nicht adressiert haben. Sie sind schon einen Schritt weiter. Sie denken schon in Lösungen. Wir denken noch nicht in Lösungen. Wir fragen die Regierung, dass sie eine Auslegeordnung macht, was sie dedektiert an Problemstellungen und wenn sie diese Problemstellungen erkannt hat, dass sie uns mögliche Massnahmen aufzeigen kann, wie dieses Problem gelöst oder angegangen werden kann. Wir geben nicht Lösungen vor. Wir haben Beispiele gebracht und Möglichkeiten. Aber es kann ja sein, dass die Regierung zu einem anderen Schluss kommt.Wir sind hier bei einem Postulat und das ist vielleicht der Unterschied zur Motion der VU, die eine konkrete Gesetzesänderung schon zum Ziel hatte. Wir haben hier aber ein Postulat und wir wollen eine Auslegeordnung und einfach einmal sehen, welche Probleme, welche Deckungs- und Leistungslücken im System bestehen. Geht die Regierung damit einig? Entdeckt sie neue Problemfelder und dass sie uns diese aufzeigt und auch mögliche Massnahmen. Dass diese Massnahmen, die die Regierung vorschlägt, mit Kosten verbunden sein können oder auch nicht, das möchten wir jetzt offenlassen. Ich gehe davon aus, dass, wenn die Regierung gewisse Massnahmen vorschlägt, sie dann auch beziffert, was das allenfalls für finanzielle Auswirkungen hätte. Das würde ich gerne den Herrn Gesellschaftsminister fragen, ob er das so auch verstanden hat. Vielleicht kann er uns dazu Ausführungen machen. Allenfalls, wenn es hier Bedarf gäbe, dass das zu klären ist, könnten wir darüber reden, wie wir das allenfalls im Auftrag präzisieren könnten. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Bevor wir die Regierung hören, unterbreche ich die Sitzung für ein Abendessen bis 19:20 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:30 bis 19:20 Uhr).
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 7 fort.Regierungsrat Emanuel Schädler
Geehrter Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung wird gebeten, bestehende Deckungs- und Leistungslücken im Sozialversicherungssystem umfassend zu analysieren und dem Landtag konkrete wirksame Massnahmen zur Schliessung dieser Lücken aufzuzeigen. Die generelle Stossrichtung in Richtung Ausbau des Sozialstaats ist unverkennbar. Ich möchte mich mit den einzelnen Punkten befassen, welche mich als Gesellschaftsminister betreffen. Das Thema Invalidität und Deckungslücken bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit: Die Freie Liste ortet Deckungslücken bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit, weil die Krankengeldversicherung 720 Tage bezahlt. Bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit übernimmt die Krankentaggeldversicherung 720 Tage zu 80 Prozent. Zum gleichen Satz zahlt die Invalidenversicherung IV-Taggelder bei Arbeitsversuchen zur Wiedereingliederung für maximal ein Jahr, ebenfalls zu 80 Prozent. So sind also drei Jahre mit Taggeld abgedeckt.Sofern ein Verfahren länger dauert, ist vorgesehen, dass bei teilweiser Arbeitsfähigkeit die Arbeitslosenversicherung die Vorleistung übernimmt oder dass sich die Person bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe anmeldet. Dies ist Teil des sozialen Auffangnetzes in Liechtenstein beim ASD, um Hilfe anzusuchen. Dass bei einer rückwirkenden Zahlung einer IV-Rente die in Vorleistungen gegangenen Institutionen, Krankentaggeld, Arbeitslosenversicherung, Sozialamt, ihre Leistungen mit der rückwirkenden IV-Rente verrechnen, ist logisch. Es käme sonst zu Doppelzahlungen. Unzutreffend ist die Ausführung der Freien Liste, dass die Praxis der ALV-Vorleistung nicht klar geregelt sei. Meiner Meinung nach ist dies in Art. 22 Abs. 6 ALVV deutlich genug. Sofern jemand Anspruch auf ALV-Taggelder hat, erhält er diese als Vorleistung, Anzahl Taggelder, die er bei der ALV zugute hätte in der Rahmenfrist. Auch die ALV verrechnet rückwirkend bei gesprochenen IV-Renten ihre Vorleistungen. Es gibt meines Erachtens keinen Handlungsbedarf.Kommen wir zum nächsten Thema: fiktive Lohnberechnung bei Teilinvalidität. Der Invaliditätsgrad ist ein Vergleich des validen Einkommens vor dem Gesundheitsschaden und des Einkommens, das nach dem Gesundheitsschaden erzielt werden kann. Wird aktuell kein solches erzielt, wird ein Tabellenlohn aus der Schweizer Lohnstrukturerhebung LSE herangezogen. Das Einkommen wird exakt auf die persönliche Situation zugeschnitten anhand des Wirtschaftszweigs, NOGA-Klassifikation, des Kompetenzniveaus I bis IV, des Anforderungsprofils etc. Die so errechneten Löhne sind vor Gericht anerkannt und widerspiegeln ein realistisch zu erzielendes Einkommen. Wenn die Postulantinnen nun schreiben, die entsprechenden Arbeitsstellen würden unter realen Bedingungen nicht existieren, so verkennen sie, dass die IV von einem ausgeglichenen Arbeitsmarkt ausgeht. Das heisst, dass davon ausgegangen wird, dass ein Angebot auf dem Arbeitsmarkt auch eine Nachfrage findet. Leistungslücken bei geringer Invalidität: Die IV zahlt erst ab einem Invaliditätsgrad, IV-Grad, von 40 Prozent eine Rente aus. Dies ist gesetzlich so verankert. Die zentralen Gründe für diese Regelung sind folgende:Erstens: Ein IV-Grad von 40 Prozent bedeutet, dass eine Person durch ihren Gesundheitsschaden 60 Prozent ihrer bisherigen Erwerbsfähigkeit an Einkommen behält. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Resterwerbsfähigkeit von 60 Prozent ausreicht, um den Lebensunterhalt auf dem regulären Arbeitsmarkt selbst zu bestreiten. Zweitens liegt der Fokus auf Eingliederung. Die Invalidenversicherung, IV, verfolgt den Grundsatz «Eingliederung vor Rente», Art. 33 IVG. Bei einem IV-Grad unter 40 Prozent stehen der betroffenen Person vor allem Massnahmen zur beruflichen Integration, zum Beispiel Umschulungen, Hilfsmittel, Arbeitsversuche oder Arbeitsvermittlung zur Verfügung, um den Verlust auszugleichen, statt sie direkt zu verrenten. Hier würden bei Renten für geringe Arbeitsunfähigkeit falsche Anreize entstehen. Auch hier besteht unserer Ansicht nach kein Handlungsbedarf. Zum Vorwurf des starren Systems der Invaliditätsbemessung: Im Gegensatz zu Liechtenstein kennt die Invalidenversicherung in der Schweiz ein stufenloses Rentenmodell. Dieses System ist linear ausgestaltet. Bei 40 Prozent IV-Grad wird eine Teilrente in der Höhe von 25 Prozent einer ganzen Rente ausbezahlt. Bei einem Grad von 41 Prozent bis 49 Prozent erhöht sich diese stufenweise um jeweils 2,5 Prozent pro Prozentpunkt. Ab 50 Prozent entspricht die Rente genau dem prozentualen IV-Grad. Ab 70 Prozent wird eine ganze Rente ausbezahlt. Es gibt Vor- und Nachteile dieses Systems. Generell müsste man bei einer Umstellung Übergangsfristen vorsehen und prüfen, ob die Revision auf die neuen IV-Grade angewendet wird. In der Schweiz wurden solche Übergangsbestimmungen und Besitzstand geschaffen. Beispielsweise für Rentnerinnen älter als 55 Jahre wurde keine Umstellung durchgeführt. Es müssten dann mehrere Systeme parallel gefahren werden. Das ist bürokratisch und ineffizient. Die Anpassung bedürfte einer IV-Gesetzesrevision. Eine Anpassung ist eine politische Entscheidung.Keines der beiden Systeme, weder mit Stufen noch stufenlos, ist meines Erachtens per se besser oder schlechter. Eine entsprechende Umsetzung wäre nicht vor 2028/2029 realistisch. In der Schweiz läuft derzeit gerade eine Vernehmlassung zur IVG-Revision. Sinnvollerweise würde man prüfen, was von dort zu übernehmen wäre, dann wäre mit einem Inkrafttreten nicht vor 2030/2031 zu rechnen. Das betrifft übrigens auch andere Themen, die wir in Liechtenstein noch nicht umgesetzt haben, weil die Umsetzung der letzten Revision in der Schweiz hier nicht nachvollzogen wurde. Die Postulantinnen forderten zudem die Regierung auf, weitere Problemfelder zu identifizieren. Vorab sei gesagt: Wären es massive Probleme, hätte die Regierung sie schon angepackt beziehungsweise deren Lösung auf den Weg gebracht. Dennoch können wir einige anführen, welche die Postulantinnen eventuell adressieren wollten. Zu den Transferleistungen, Mietbeiträgen und Prämienverbilligungen: Die Aussage, wonach die Unterhaltspflicht bei der Berechnung von Krankenkassenprämienverbilligungen berücksichtigt wird, bei Mietbeiträgen hingegen nicht, ist nicht zutreffend. Die Unterhaltspflichten gegenüber nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern oder Ehegatten werden sowohl bei der Ausrichtung von Prämienverbilligungen als auch von Mietbeiträgen berücksichtigt. Im Merkblatt «Prämienverbilligungen 2026» ist die Berücksichtigung von Unterhaltspflichten ausdrücklich unter Punkt 4 «Berechnungen des massgebenden Erwerbs» festgehalten. Zudem regelt Art. 3 Abs. 1 Prämienverbilligungsverordnung, PVV, explizit den Abzug von geleisteten Unterhaltsbeiträgen. Für die Mietbeiträge ist Art. 5 Abs. 4 Mietbeitragsgesetz, MBG, massgebend. Danach werden familienrechtlich geschuldete Unterhaltsbeiträge für Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, in Abzug gebracht.Und dann noch ein Wort zum Umgang mit ausstehenden Krankenkassenprämien beziehungsweise mit Leistungssperren: Nach geltendem Recht kann bei ausstehenden Krankenkassenprämien ein Leistungsaufschub verfügt werden, sodass die Kostenübernahme durch die Krankenkasse auf Notfallbehandlungen beschränkt wird. Im Postulat wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Leistungen teilweise auch dann noch sistiert bleiben können, wenn die versicherte Person die laufenden Prämienzahlungen wieder aufgenommen hat und dass die Abgrenzung des Notfallbegriffs nicht immer als ausreichend klar wahrgenommen wird. Der Leistungsaufschub wurde aufgrund des Urteils StGH 2018/133 gesetzlich im KVG Art. 23c KVG verankert. Gemäss KVG und KVV liegt ein medizinischer Notfall und folglich ein möglicher Bezug von Leistungen ausserhalb des OKP-Vertragsnetzes dann vor, wenn der überweisende Arzt schriftlich bestätigt, dass eine Behandlung durch zugelassene OKP-Leistungserbringer nicht rechtzeitig möglich ist und Zuwarten unzumutbar wäre. In den Gesetzesmaterialien, Bericht und Antrag Nr. 18/2020, wird zudem zum Begriff des Notfalls ausgeführt, dass dieser bei einem akuten lebensbedrohlichen Zustand durch Störung der Vitalfunktionen oder Gefahr plötzlich eintretender irreversibler Organschädigung infolge Traumata, akuterer Erkrankung oder Vergiftung vorliegt. Ausserdem wird auf den Umstand einer plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Behandlungsnotwendigkeit als wesentliches Merkmal abgestellt, beispielsweise Entbindungen von Schwangeren. Der Notfallbegriff ist daher ausreichend spezifiziert. Hinzu kommt, dass die von der Krankenkasse nicht bezahlten Rechnungen für die medizinische Versorgung fünf Jahre nach der Behandlung bei den Krankenkassen zur Abrechnung eingereicht werden können. Sprich, wenn ein Versicherter oder eine Versicherte der Prämienzahlung wieder nachkommt, so kann er oder sie seine an den Arzt geleisteten Zahlungen dennoch binnen fünf Jahren nach Behandlung bei der Krankenkasse einreichen. Zudem gibt es für Prämienzahler und Prämienzahlerinnen die Möglichkeit, eine Prämienverbilligung zu erhalten. Bei Anspruch auf Sozialhilfe stellt diese zudem sicher, dass die monatlich laufenden Prämien und Leistungsabrechnungen an die jeweilige Versicherung bezahlt werden.Die bestehende Regelung verfolgt folglich einen legitimen Zweck. Sie soll die Finanzierung der obligatorischen Krankenversicherung sicherstellen und verhindern, dass Beitragsausfälle zulasten der Solidargemeinschaft gehen. Gleichzeitig bleibt die medizinische Notfallversorgung sowie auch eine nachträgliche Abrechnung mit den Kassen gewährleistet. Die Regelung dient somit dem Ausgleich zwischen dem Anspruch auf die Gesundheitsversorgung und der Eigenverantwortung der Versicherten.Ich möchte abschliessend auch noch auf die überwiesene Motion vom Oktober 2023 zur Einführung eines AHV-Beitragsschwellenwerts hinweisen, die dem gegenwärtigen Postulat widerspricht. Das Ziel war es dort, geringfügige Einkommen von Beiträgen zu befreien. Jetzt wird gefordert, dass in möglichst allen Konstellationen eine Sozialversicherungsleistung erbracht wird, was doch voraussetzt, dass auch die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge von den Betroffenen zu leisten sind. Aus all dem Vorgebrachten empfehlen wir, dieses Postulat in seiner Gesamtheit abzulehnen. Ein paar Antworten auf spontan gestellte Fragen möchte ich Ihnen auch noch geben. Eine Frage der Abg. Haldner-Schierscher betraf die Einzelfälle bei der Kürzung der Waisenrente. Dazu: Waisenrenten für Waisen sind ab dem Alter von 18 Jahren nur dann möglich, wenn sie in Ausbildung sind, Art. 59 AHVG. Die Regierung hat hierzu eine Verordnungskompetenz, Art. 70 AHVV. Bei Unterbrüchen beispielsweise durch die Krankheit wird gemäss der Verordnung die Waisenrente nachschüssig bezahlt. Die AHV-IV-FAK-Anstalten sind an diese Regelung gebunden. Alles andere als eine nachschüssige Auszahlung wäre kritisch. Man weiss ja in diesen Fällen nicht, ob die Ausbildung anschliessend an den Unterbruch fortgeführt wird. Würde die Waisenrente ausbezahlt, ohne dass die Ausbildung nach dem Unterbruch wieder aufgenommen wird, wäre die Ausrichtung zu Unrecht und müsste zurückgefordert werden. Eine Frage der Abg. Haldner-Schierscher zu den Überbrückungsleistungen in der Schweiz: Ja, die Schweiz hat ab 60 Jahren Überbrückungsleistungen. Diese sind an gewisse Voraussetzungen gekoppelt. Überbrückungsleistungen können Personen erhalten, die im Monat, in dem sie 60 Jahre alt werden oder danach ausgesteuert werden, mindestens 20 Jahre in der Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHV, der Schweiz versichert waren, davon mindestens fünf Jahre nach dem 50. Geburtstag sowie eine gewisse Einkommenshöhe erzielt haben sowie nicht mehr als CHF 50'000 Alleinstehende oder CHF 100'000 Ehepaare Vermögen haben, wobei selbstbewohnte Liegenschaften nicht berücksichtigt werden, den Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA haben, anerkannte Ausgaben haben, die ihre anrechenbaren Einnahmen übersteigen (wirtschaftliche Voraussetzung). Wir haben Hinweise darauf, wie unsere schnelle Prüfung ergeben hat, dass die Zahlen dieser Bezüger aber vergleichsweise gering sind und nur wenige Fälle ausmachen. Zum Votum der Landtagsvizepräsidentin: Sie haben das sehr gut erfasst. Wir verfolgen systematisch eher den Ansatz, dass wir nicht vorschnell Geld sprechen - das war meine Rede vom Sozialstaat -, sondern dass das gut begründet sein muss. Wenn wir uns unseren Staat ansehen, ist dieses Prinzip bewährt, denn unser Staat ist nicht so sehr verschuldet wie andere, die ein freigiebigeres System fahren. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ich vertrete auch die Ansicht, dass sozial geholfen werden muss, wo geholfen werden kann. Dann wurde die Motion zur Stärkung der Familien- und Erziehungsarbeitszeit vom Abg. Wenaweser erwähnt. Die Motion ist uns bekannt und wir verfolgen schon das Ziel, im Rahmen der Altersstrategie einen Schritt weiterzukommen. Da unser Ministerium aber mit vielen anderen Vorstössen und mit anderen prioritären Themen in der Sozialpolitik beschäftigt ist - wir wollen diejenigen, die wir selbst jetzt in der aktuellen Legislatur kassieren, möglichst in der Frist beantworten -, haben wir leider keine grossen Kapazitäten, diese Motion zu bearbeiten. Hier bitte ich um Ihr Verständnis und möchte hier meine Mitarbeitenden in Schutz nehmen. Man kann nicht alles auf einmal erledigen und mit jedem überwiesenen Vorstoss bleibt etwas anderes liegen, weil man halt nicht alles gleichzeitig machen kann. Unser Ministerium ist personell gemessen an den Aufgaben knapp aufgestellt. Das bitte ich einfach zu berücksichtigen. Wir müssen priorisieren und der Landtag hat sicher Priorität. Doch wenn halt laufend Vorstösse an uns überwiesen werden, wird der Berg der Pendenzen im Tagesgeschäft nicht weniger. Ich will nicht jammern, aber das sind die Fakten. Dann kam vom Abg. Vogt auch die Frage zur Dauer des IV-Verfahrens, auch die Abg. Haldner-Schierscher hat das vorgebracht. Das Verfahren bei der IV besteht aus Früherfassung, der Eingliederung und wenn diese nicht gelingt, schliesslich der Rentenprüfung mit Gutachten und rechtlichem Gehör an die Versicherten. Rückmeldungen müssen ebenfalls wieder geprüft werden und schliesslich der Rentenentscheid gefällt werden. Es gibt Verfahren, die wenige Monate dauern und solche, die mehrere Jahre dauern. Verfahren, die sechs oder zehn Jahre dauern, erstaunen mich persönlich aber doch schon sehr. Hier kann es sich darum handeln, dass Rechtsmittel ergriffen werden; dann kann der Instanzenzug eben schon einige Zeit dauern. Hier darf auch nicht vergessen werden, dass oft auch Dritte involviert werden, was oft Zeit braucht. Nicht jeder Arzt oder jeder Spital- oder Radiologe wartet auf den Fall und man braucht dafür Termine. Die Auswertungszeit ist auch zu bedenken. Aktuell wartet die IV zum Beispiel bei einem Fall aus dem Jahr 2024 auf einen Arztbericht. Dann muss man sich schon fragen, ist das ein Fehler im System? Wir sollten die Optimierung nicht vergessen, aber wir sollten auch zwischendurch anerkennen, dass vieles im System gut läuft. Gerne auch hier: Wenn konkrete Fälle bestehen, bei denen sich eben dieser Zeitablauf übermässig ausgedehnt hat, dann melden Sie das bitte. Wir gehen davon aus, dass es leider Einzelfälle sind. Wenn wir den aber kennen und wissen, dann können wir dem auch konkret nachgehen und vielleicht für Hilfe sorgen.Zur Aufzählung der Einzelfälle generell von der Abg. Haldner-Schierscher: Einzelfälle sind immer tragisch und sie machen auch mich persönlich betroffen. Sie zeigen aber nicht zwangsläufig, dass ein grober Systemfehler vorliegt, weil man jedes Einzelschicksal und jeden Einzelfall für sich anschauen muss. Wir haben in Liechtenstein sicher ein grundsätzlich gutes System, das laufend optimiert gehört. Das ist auch unser Anspruch und der Anspruch der handelnden Institutionen. Einzelfälle ohne Kontext sind immer schwierig und man kann auch alles schlechtreden, was sicher auch nicht zur allgemeinen Zufriedenheit und der guten Stimmung im Zusammenleben beiträgt. Ich wäre froh, wenn man auch öfter das Positive betonen würde, weil im Vergleich zu anderen Ländern leben wir hier im Paradies. Sie müssen mir schon ein Land zeigen, in dem es den Leuten so gut geht wie bei uns. Das macht psychologisch etwas mit den Leuten, wenn man ihnen permanent erzählt, wie schlecht das System und wie herzlos die Regierung sei, und das ist obendrein auch falsch. Mich ärgert das, weil ich viele Leute im Laufe des Jahres kennenlernen darf, die sich für das Sozialwesen und für die Sozialversicherungen einsetzen. Die wollen, ob Sie es glauben oder nicht, dass es den Menschen gut geht. Die machen ihre Entscheidungen aufgrund von Vorgaben und Gesetzen, damit der Laden weiterläuft, nicht, weil sie es furchtbar schlecht meinen mit den Menschen. Ich möchte einfach, dass Sie das hier drinnen auch anerkennen, was diese Menschen leisten. Es ist kein Gegeneinander, vielmehr sollte es ein Füreinander sein. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete, ich kann die Beweggründe der Postulantinnen sehr gut nachvollziehen. Die betriebliche Personalvorsorge und die Arbeitslosenversicherung, die in meinem Bereich sind, sind wichtige Themen, die viele Menschen direkt betreffen. Es ist daher nachvollziehbar, dass in diesen Bereichen Handlungsbedarf geprüft werden soll. Der Abg. Wenaweser hat Taten gefordert und ich kann Ihnen mitteilen, dass mein Ministerium bereits seit Längerem an einem Vernehmlassungsbericht zur Weiterentwicklung der betrieblichen Personalvorsorge arbeitet. Die Arbeiten zur Revision des BPVG befinden sich derzeit in der Schlussphase und erhalten den letzten Feindschliff. Darin werden einige Themen aufgegriffen und behandelt, welche die Postulantinnen ansprechen. Ich möchte aber vorweg noch die Ausführungen von Regierungsrat Emmanuel Schädler zur Vorleistungspflicht der Arbeitslosenversicherung ergänzen. Die Vorleistungspflicht der ALV ist in Art. 80 ALVG geregelt. Danach besteht für die ALV eine Vorleistungspflicht, wenn eine bei der IV oder bei einer anderen Sozialversicherung zum Leistungsbezug angemeldete Person bereit und in der Lage ist, eine zumutbare Arbeit im Umfang von nachweislich mindestens 20 Prozent einer Vollbeschäftigung anzunehmen und sie auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, besteht ein voller Taggeldanspruch.Übernimmt später ein anderer Sozialversicherer, beispielsweise nach Erlass eines IV-Rentenentscheids, kann die ALV die Taggelder mit der IV verrechnen. Die Aussage im Postulat, dass die Praxis nicht einheitlich geregelt ist, kann aus Sicht der ALV daher nicht bestätigt werden. Bei der Vorleistung handelt es sich zwar um eine komplexe Materie aber die gesetzlichen Grundlagen sind klar geregelt und werden in der Amtspraxis einheitlich gehandhabt. Die interinstitutionelle Zusammenarbeit mit den anderen Sozialversicherungsstellen, insbesondere mit der IV, aber auch mit den Kranken- und Unfallversicherern ist sehr gut. Hier besteht aus Sicht der ALV kein Handlungsbedarf. Weiter wird im Postulat hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung konkret die Arbeitslosenentschädigung bei Arbeitgeber ähnlicher Stellung angesprochen.Dazu folgende Aussagen: Die geltende Regelung wurde aus dem schweizerischen Recht übernommen und kurz gesagt, wenn jemand zwar als Angestellter ausscheidet, aber weiterhin massgeblichen Einfluss auf den Betrieb hat, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengelder. Dazu zwei Beispiele zur Verdeutlichung: Wenn jemand aus einer Aktiengesellschaft als Angestellter austritt, aber weiterhin Aktionär bleibt, gilt er als arbeitgeberähnlich. Er hat damit keinen Anspruch auf Entschädigung. Oder der mitarbeitende Ehepartner: Wenn der Ehepartner des Betriebsinhabers in Betrieb arbeitet und ausscheidet, greift der Ausschlussgrund, da die Nähe zum Arbeitgeber weiterhin besteht. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat er dann, wenn er definitiv aus dem Betrieb ausscheidet beziehungsweise wenn er die arbeitgeberähnliche Stellung endgültig aufgibt, zum Beispiel die Löschung im Handelsregistereintrag. Das Versicherungsprinzip bedeutet aber nicht, dass Beitragszahlungen automatisch einen Leistungsanspruch garantieren. Vielmehr müssen in jedem Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die arbeitgeberähnliche Stellung ist eine solche Voraussetzung, die wir, wie jede andere Bedingung auch, prüfen müssen. Wenn diese nicht erfüllt ist, besteht kein Anspruch und auch dann nicht, wenn über Jahre hinweg Beiträge in der Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. Die Aussage im Postulat: «Die Regelung [...] führt zu einer strukturellen Benachteiligung bestimmter Erwerbsformen, insbesondere der selbstständigen Erwerbstätigkeit» berücksichtigt nicht, dass selbstständig Erwerbstätige keiner generellen ALV-Beitragspflicht unterliegen und daher schon aus diesem Grund keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend machen können.Dann ein paar Worte zur betrieblichen Personalvorsorge: Das vorliegende Postulat nimmt reale Deckungs- und Leistungslücken in unserem Sozialversicherungssystem ins Visier, insbesondere dort, wo moderne Erwerbsbiografien auf ein traditionell ausgestaltetes Vorsorgesystem treffen. Diese Lücken betreffen nicht nur Einzelfälle, sondern teilzeit- und mehrfachbeschäftigte Personen mit tiefen Einkommen sowie Menschen mit besonderen Erwerbssituationen. Wie ich bereits erwähnt habe, werden wir in Kürze einen Vernehmlassungsbericht zur Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge verabschieden. Die von den Postulantinnen angesprochenen Anliegen werden darin weitgehend mit Fokus auf die zweite Säule adressiert. Konkret sollen dabei mehrere bestehende Vorsorgelücken geschlossen werden. Erstens sollen zum Beispiel bei tiefen Einkommen durch höhere Mindestsparbeiträge und die definitive Aufhebung des Freibetrags Verbesserungen erzielt werden. Das stärkt das Leistungsniveau dauerhaft.Zweitens, bei Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigungen: Die Abschaffung der Beitrittsbefreiung für einen oder mehrere Nebenerwerbe bei Erreichen der Eintrittsschwelle beseitigt eine klassische Versicherungslücke und passt das System an moderne Erwerbsformen an. Die Eintrittsschwelle für die Versicherungspflicht in der betrieblichen Personalvorsorge ist zudem bereits heute wesentlich tiefer als in der Schweiz. Wie Sie wissen, liegt sie bei uns bei CHF 14'700, in der Schweiz bei CHF 22'680. Drittens gibt es Verbesserungen bei mitarbeitenden Familienmitgliedern und viertens bei teilinvaliden Erwerbstätigen, deren Alters- und Hinterlassenenvorsorge neu abgesichert wird. Zur freiwilligen Weiterführung der betrieblichen Personalvorsorge kann ich Folgendes festhalten: Die Versicherung von nicht erwerbstätigen Personen ist in der zweiten Säule nicht vorgesehen. Die Finanzierung der Alters- und Risikovorsorge über die betriebliche Personalvorsorge setzt systembedingt ein Arbeitsverhältnis sowie die Ausrichtung eines AHV-pflichtigen Lohnes voraus. Verantwortlich für die Durchführung ist der Arbeitgeber gemäss Art. 3 Abs. 1 BPVG, welcher bei nicht erwerbstätigen Personen fehlt. Die versicherten Leistungen werden durch Beiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmenden finanziert. Eine Unterstellung von nicht erwerbstätigen Personen unter die zweite Säule wäre daher systemfremd. Dann, während des Bezugs von Elterngeld besteht bereits heute eine Versicherung für die Risiken Tod und Invalidität. Zudem sehen die Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit zur Weiterführung des freiwilligen Alterssparens beziehungsweise der freiwilligen Risikoversicherung auch während der Elternzeit oder eines unbezahlten Urlaubs, Sabbatical zum Beispiel, schon heute vor. Ebenfalls sind Personen, welche ihre Angehörigen pflegen und Pflegegeld erhalten, bei vorliegender Voraussetzung sozialversicherungsrechtlich erfasst. Vor dem Hintergrund der geplanten Revision des BPVG und unter Berücksichtigung der bestehenden Regelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz, welche die beabsichtigte Absicherung bereits konsistent abbildet, empfehle ich daher, das vorliegende Postulat nicht zu überweisen. Ich ersuche Sie aber, sich an der Vernehmlassung betreffend die Abänderung des BPVG dann zu beteiligen, wenn es draussen ist. Ferner kann ich Ihnen mitteilen, dass wir die Inputs und Fragen, zum Beispiel zu den Risikoversicherungen, und so weiter aufgenommen haben und in den Vernehmlassungsbericht auch einfliessen lassen werden. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop
Besten Dank. Ich verstehe die Voten der Regierung, ich verstehe auch das Votum der Abg. Haldner-Schierscher und möchte auch nochmals kurz auf ihre Rückmeldung eingehen. Wie angesprochen, wirkt meines Erachtens das Postulat in der vorliegenden Form eher breit und teilweise auf einen möglichen Leistungsausbau ausgerichtet. Die Freie Liste zielt mit ihrem Vorstoss darauf ab, bestehende Deckungs- und Leistungslücken systematisch zu erfassen und konkrete Massnahmen zu deren Schliessung aufzuzeigen, um insbesondere Personen mit nicht klassischen Erwerbsbiografien besser abzusichern. Gerade weil das Postulat sehr unterschiedliche Problemfelder bündelt und daraus teilweise bereits implizit weitergehende Leistungsansprüche ableitet, erschien es für mich sinnvoll, den Auftrag stärker auf Prävention, bessere Koordination und die Förderung der Wiedereingliederung auszurichten, verbunden mit einer sauberen Unterscheidung zwischen tatsächlichen strukturellen Lücken und bewusst gesetzten Systemgrenzen sowie unter ausdrücklicher Berücksichtigung von Finanzierbarkeit und Fehlanreizen. Und wie gesagt, weil es mir ebenso wichtig ist, habe ich einen möglichen Änderungsvorschlag ausgearbeitet. Der lautet wie folgt:
«Die Regierung wird gebeten, bestehende Herausforderungen im Sozialversicherungssystem im Hinblick auf veränderte Arbeits- und Lebensrealitäten zu analysieren und dem Landtag Massnahmen aufzuzeigen, wie durch Prävention, bessere Koordination der Systeme und Förderung der Wiedereingliederung Versorgungslücken vermieden werden können. Dabei ist insbesondere darzulegen, in welchen Bereichen tatsächlich strukturelle Lücken bestehen und wo bestehende Regelungen bewusst systembedingt ausgestaltet sind. Allfällige Massnahmen sind unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Auswirkungen sowie möglicher Fehlanreize zu prüfen.»Das Anliegen könnte so meines Erachtens zielgerichtet weiterentwickelt werden. Zugleich bleibt der ursprüngliche Anspruch des Postulats gewahrt, bestehende Probleme ernsthaft zu prüfen. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Vielen Dank. Vielen Dank für Ihren Vorschlag, Frau Landtagsvizepräsidentin. Wir werden den gerne noch einer kurzen Prüfung unterziehen. Danke auch den beiden Herrn Ministern für Ihre Stellungnahmen zu diesem Postulat. Herr Minister Schädler, ich möchte hier einfach zu Beginn klarstellen: Unser Postulat ist kein Misstrauensvotum. Wenn Ihnen das so vorgekommen ist, dann würde ich das bedauern, weil das war nicht die Idee; schon gar nicht Ihnen zu unterstellen, die Regierung wäre herzlos. Ich habe jetzt gestaunt, wie emotional das jetzt anscheinend adressiert wurde. Das war nicht die Absicht. Emotional wird es dann, wenn ich in der Realität mit diesen Fällen konfrontiert bin. Ob das jetzt Einzelfälle sind oder nicht, kann ich nicht abschätzen, auch nicht, wie viele Menschen davon betroffen sind. Wir sehen einfach, dass das System Lücken hat. Es setzt gewisse Menschen trotz einer grundsätzlich guten Ausgestaltung in bestimmten Situationen einem weiteren Risiko aus, nämlich in die Armut zu fallen. Das heisst aber nicht, dass alles schlecht ist. Wir haben das detektiert in diesen Fällen, die uns zu Ohren gekommen sind. Wir haben mit Fachleuten aus den Pensionsversicherungen und aus den Sozialversicherungen gesprochen. Zum Beispiel zur ALV-Vorleistung: Wenn die IV-Rente noch aussteht, geht die ALV in Vorleistung. Dabei zeigt sich, dass die Praxis nicht einheitlich geregelt ist und selbst bei Expertinnen und Experten zu Unklarheiten im Zusammenspiel der Systeme führt. Das haben wir uns nicht einfach so ausgedacht. Es war eine Rückmeldung von Fachleuten, die das festgestellt haben. Es sind hier nicht nur Einzelfälle. Durch diese verschiedenen Informationen war ein Muster erkennbar, dass in verschiedenen Systemen hier grundsätzliche Probleme vorhanden sind. Dann zu Ihrem Hinweis «Arbeit vor Rente», dieser Grundsatz der Invalidenversicherung: Das ist ja sicher ein begrüssenswerter und hehrer Ansatz, aber die Realität schaut halt einfach anders aus und das kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung bestätigen. Die Realität ist halt eben nicht, dass die Menschen eine adäquate Arbeit finden.Das Problem liegt dann bei den IV-Case-Managerinnen und Case-Managern, die mit einem Mandatsvertrag - so heisst das, glaube ich, bei der IV - den Auftrag haben, die Menschen in Arbeit zu bringen. Und die sehen halt auch die alltäglichen Probleme, die sich in dieser Konstellation ergeben. Sie sind dann angehalten, dafür zu sorgen, dass die Leute in Arbeit gehen, komme was wolle. Und wenn sie diesen Arbeitsplatz nicht finden, was tun sie dann mit den Menschen? Was sagen sie denen? Die Idee ist sicher unterstützenswert. Die Realität ist eine andere. Also das kann ich Ihnen bestätigen. Auch die Arbeitsversuche sind wirklich ein guter Ansatz: dass Menschen einen Arbeitsversuch machen können, um wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert zu werden und dies auszuprobieren. In Liechtenstein ist das auf ein Jahr begrenzt, Sie haben das ausgeführt. In der Schweiz stehen dafür zwei Jahre zur Verfügung. Ein Jahr kann sehr kurz sein, wenn Sie belastet sind und die Leute geraten oft unter Druck. Sie geraten unter Druck, weil sie denken, dass sie wieder funktionieren müssen, denn bald läuft diese Frist aus. Das sind einfach Alltagsthemen und Problematiken, die wir sehen und die müssen wir nicht schönreden, die sind manifestiert, und das sind ganz bestimmt keine Einzelfälle.Ich freue mich, zu hören, dass zum BPVG ein Vernehmlassungsbericht in Arbeit ist und dass hier gewisse Themen adressiert werden. Ich denke, damit werden wir uns sicher sehr gerne beschäftigen. Aber wie gesagt: Das ist ein Bereich, wir sehen hier durchaus mehrere Bereiche und sehen hier durchaus Bedarf. Es geht nicht nur um Leistungsausbau. Wir haben bereits einen gut ausgebauten Sozialstaat. Es geht auch nicht darum, dieses System ohne Not jetzt irgendwie auszupressen, sondern wirklich sicherzustellen, was den Leuten eigentlich zusteht. Das System soll so resilient sein, dass es nicht passiert, dass ich in die Sozialhilfe falle. Das wäre der Mindestanspruch. Und da einmal genauer hinzuschauen, wo man das allenfalls verhindern könnte, scheint mir Grund genug, dieses Postulat hoffentlich an die Regierung zur Bearbeitung zu überweisen. Gerne höre ich noch, was die Abg. Dagmar Bühler-Nigsch zu sagen hat. Zudem bitte ich darum, dass wir nachher noch ein kurzes Time-out bekommen, um den Postulatstext allenfalls anzupassen. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank. Zuerst möchte ich mich bei den Postulantinnen bedanken für das Einbringen dieses Postulats und dieses so wichtigen Themas. Ich fand die Debatte, die wir hatten, sehr eindrücklich. Vor allem die ganzen praktischen Beispiele, die sie aufgeführt haben, waren enorm wertvoll, um zu sehen, wo wirklich die Probleme liegen und wo dann diese Menschen sind, die dann eben leider auch durch das Raster fallen. Mir ist die Thematik bekannt. Also Ich kenne auf der einen Seite viele Case-Managerinnen, die diese Fälle betreuen, und die das auch sehr gut und professionell machen. Genau da, denke ich, müssen wir dranbleiben und schauen, dass sich die Zeiten dieser Fälle verkürzen, wie wir es gehört haben. Auch der Abg. Thomas Vogt hat es erwähnt. Das darf einfach nicht sein; da müssen wir ansetzen und auch, dass wir nicht so lange externe Gutachten einholen, die nicht nur teuer sind und am Schluss vielleicht etwas bestätigen, dass bereits die Case-Managerinnen im Vorfeld auch schon so vorausgesagt haben.Da gibt es sicher Möglichkeiten, um die ganzen Verfahren abzukürzen. Die Probleme liegen dann dort, wo die Verzögerungen entstehen und wo keine realen Arbeitsstellen verfügbar sind, wie das im Postulat erwähnt und auch aufgeführt ist. Und genau bei diesen Personen, die durch das Raster fallen, landen die Unterstützungsanträge bei den gemeinnützigen Stiftungen. Es gehört sicher teilweise zu ihrem Auftrag, beziehungsweise ist es gemäss ihren Statuten richtig, dass sie solche Fälle unterstützen. Aber es ist natürlich nicht so gedacht, dass sie dort einspringen, wo der Staat eine Lücke lässt, dass sie gewissermassen zu Lückenbüssern werden. Ich danke aber vor allem der Regierung und den Ministern für ihre Ausführungen. Diese waren für mich sehr erhellend und haben mir viele Fragen geklärt, die ich im Voraus hatte, beispielsweise auch zur BPVG-Vernehmlassung, die ansteht. Ich habe das auch im Rechenschaftsbericht gelesen und glaube, dort ist bereits ausgeführt, dass das kommt, ebenso wie die Abschaffung dieser Eintrittsschwelle. Das ist wirklich ein zentrales Thema, das auch in dieser noch nicht beantworteten VU-Motion drinnen ist. Es betrifft hauptsächlich Frauen, die in niedrigen Pensen arbeiten und mehrere Arbeitsstellen haben. Deshalb finde ich enorm wichtig, dass wir uns an der Vernehmlassung beteiligen und schauen, dass wir so schnell wie möglich vorwärtskommen. Das gilt auch für das, was Sie zur Arbeitslosenversicherung gesagt haben. Dann möchte ich auch dem Gesellschaftsminister danken für seine Ausführungen. Sie haben mich auch abgeholt. Was ich nicht möchte, ist, nochmals einen Prüfauftrag zu erteilen. Ich sehe deshalb jetzt auch nicht die Notwendigkeit mit der Anpassung, die die Landtagsvizepräsidentin noch formuliert hat. Für mich ist jetzt so klar geworden im Laufe dieser Diskussion: Wir brauchen konkrete Schritte und keine neue Auslegeordnung. Die Probleme sind uns bekannt und diese müssen wir jetzt anpacken. Herr Gesellschaftsminister, Sie haben auch gesagt, dass, wenn wir solche konkreten Fälle haben, wir dann mit diesen kommen sollen, damit man sie lösen kann. Da nehme ich Sie beim Wort und ich komme dann vielleicht auch noch einmal beim AHV-Geschäftsbericht darauf zurück. Da müssen wir wirklich ansetzen. Ich hoffe aber sehr, dass auch die ausstehende Motion doch noch in Bearbeitung kommt und beantwortet wird, weil das ist wirklich nicht die Idee, dass wir Vorstösse sieben Jahre vor uns hinschieben und ständig neue dazukommen, die abgearbeitet werden müssen. Von dem her habe ich jetzt meine Meinung geändert. Ich werde dem Postulat nicht zustimmen, obwohl ich natürlich in grossen Teilen übereinstimme mit dem Inhalt, aber ich will jetzt Taten und keine neuen Auslegeordnungen. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich möchte, wie angekündigt, um ein kurzes Time-out bitten, damit wir kurz besprechen können, mit welchem Antrag wir hier dieses Postulat vorbringen möchten.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Dann unterbreche ich die Sitzung für ein Time-out bis um 20:10 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 20:00 bis 20:10 Uhr).
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Geschätzte Frauen und Herren, Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Gerne trage ich Ihnen den Postulatsauftrag vor: Die Regierung wird gebeten, bestehende Deckungs- und Leistungslücken sowie weitere Herausforderungen im Sozialversicherungssystem im Hinblick auf veränderte Arbeits- und Lebensrealitäten umfassend zu analysieren und dem Landtag konkrete Massnahmen aufzuzeigen, wie diese Deckungs- und Leistungslücken adressiert und vermieden werden können. Dabei sind insbesondere jene Bereiche darzulegen, in denen strukturelle Lücken bestehen oder bewusst systembedingte Regelungen aus sozialpolitischer Sicht nicht zieladäquat sind. Ansätze der besseren Koordination der Systeme sind in dem Umfang zu prüfen, indem sie zur Schliessung und Vermeidung solcher Lücken beitragen können. Allfällige Massnahmen sind unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Auswirkungen sowie möglicher Fehlanreize zu prüfen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Überweisung des Postulats, wie wir es jetzt gerade gehört haben, zustimmen möchte, möge jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: 15 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Zustimmung mit 15 Stimmen bei 24 Anwesenden. Somit wurde das Postulat an die Regierung überwiesen und wir haben gleichzeitig das Traktandum 7 erledigt. -ooOoo-