Totalrevision des Gesetzes über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz; BauKG) sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes (Nr. 43/2026); 1. Lesung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort und kommen zu Traktandum 27: Totalrevision des Gesetzes über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten, Bauarbeitenkoordinationsgesetz, sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 43/2026 und steht zur Diskussion.Abg. Martin Seger
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren, die vorliegende Totalrevision wird als notwendige Modernisierung dargestellt. Tatsächlich führt sie aber vor allem zu mehr Regulierung. Die Sicherheit an Baustellen ist bereits heute umfassend durch Arbeitsgesetz, Unfallversicherungsrecht und bestehende Vorschriften geregelt. Auch der Bericht der Regierung zeigt, dass diese Regelwerke parallel bestehen. Statt hier zu vereinfachen, wird ein weiteres Regelwerk ausgebaut. Zwar wird punktuell Bürokratie abgebaut, gleichzeitig entstehen neue Pflichten, mehr Dokumentation und zusätzliche Verfahren. Für die Praxis bedeutet das mehr Aufwand und vor allem mehr Kosten, insbesondere für den Bauherrn. Ein klarer Nachweis, dass dadurch die Sicherheit tatsächlich verbessert wird, fehlt. Mehr Regeln führen nicht automatisch zu mehr Sicherheit. Hinzu kommt ein grundlegender Systemfehler. Früher waren die Verantwortlichkeiten auf der Baustelle klar. Die Bauleitung trug die Gesamtverantwortung. Heute wird diese Verantwortung aufgeteilt, insbesondere durch die zusätzliche Rolle des Koordinators. Dieser trägt Verantwortung, hat aber keine echte Durchsetzungskompetenz. Das macht das System nicht besser, sondern komplizierter und teurer. Damit entsteht genau das Gegenteil von dem, was nötig wäre. Mehr Schnittstellen, mehr Abstimmung, mehr Unklarheit. Der Nutzen bleibt fraglich, der Aufwand steigt. Die Vorlage löst auch das Problem der Doppelspurigkeit nicht. Sie ergänzt bestehende Regelungen, statt sie zu ersetzen. Damit wird das System komplexer statt einfacher und das widerspricht klar dem Ziel der Entbürokratisierung. Für mich ist deshalb die Schlussfolgerung klar: Diese Totalrevision geht in die falsche Richtung. Dieses Gesetz hätte in dieser Form nie eingeführt werden dürfen. Es hat das System nicht verbessert, sondern verteuert und verkompliziert ohne erkennbaren Mehrwert. Aus meiner Sicht gehört dieses Gesetz und auch seine Vorgängeregelung zur Disposition. Die Inhalte sind bereits in anderen Gesetzen abgedeckt, wie auch die Regierung selbst darlegt. Eine konsequente Abschaffung wäre ein echter Beitrag zur Entbürokratisierung, weniger Regulierung, weniger Kosten für den Bauherrn und wieder klare Verantwortlichkeiten auf den Baustellen. Besten Dank für das Wort.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Wir beraten heute die Totalrevision des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes. Eine Modernisierung ist nach über 20 Jahren notwendig, um den gestiegenen Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf unseren Baustellen gerecht zu werden. Die Vorlage enthält Erleichterungen für die Praxis. Hervorzuheben ist der Abbau von Bürokratie durch den Wegfall der «doppelten Bewilligungspflicht». Bisher mussten Koordinatoren eine zusätzliche Bewilligung nach der Bauarbeitenkoordinationsverordnung einholen, künftig reicht die fachliche Qualifikation nach dem Bauwesenberufegesetz oder dem Gewerbegesetz aus. Auch die Bündelung des Vollzugs beim Amt für Volkswirtschaft ist ein Schritt, um Verfahren zu vereinfachen und die Gerichte zu entlasten. Dennoch zeigen die Vernehmlassungsergebnisse der Fachverbände, insbesondere der Wirtschaftskammer, der LIA und der LIHK, dass in der praktischen Umsetzung noch kritische Fragen offenbleiben. Da ist die fehlende Weisungsbefugnis der Koordinatoren: Sowohl die Wirtschaftskammer, die LIA als auch die LIHK haben gefordert, den Koordinatoren eine direkte Weisungsbefugnis bei sicherheitsrelevanten Missständen einzuräumen. Die Regierung hält jedoch daran fest, dass Koordinatoren lediglich eine Informationsfunktion haben. Im Ernstfall muss erst der Bauherr informiert oder das Amt für Volkswirtschaft eingeschaltet werden. Hierzu die Frage an die Regierung: Riskieren wir hier nicht wertvolle Zeit bei der Gefahr im Vollzug, wenn der Koordinator zwar die Fachkunde besitzt, aber rechtlich zahnlos bleibt?Dann die «vergessene» Weiterbildungspflicht: Ein zentrales Anliegen der Verbände war die Einführung einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht. Die Regierung lehnt dies mit dem Verweis auf die Eigenverantwortung der Berufsleute ab. In einem Bereich, in dem es buchstäblich um Leben und Tod geht, stellt sich die Frage, ob Eigenverantwortung allein ausreicht, um mit dem schnellen technologischen Wandel im Bauwesen Schritt zu halten. Dann das Spannungsfeld zwischen österreichischem Recht und Schweizer Normen: Die Vorlage orientiert sich eng an der österreichischen Rezeptionsvorlage. Gleichzeitig äusserten Gemeinden und Verbände Bedenken, da die liechtensteinische Baupraxis stark von Schweizer Normen (SIA) und SUVA-Standards geprägt ist. Die Regierung beschwichtigt, dass diese Dualität bisher kein Problem war. Die Frage an die Regierung: Wie wird sichergestellt, dass es bei komplexen Haftungsfragen nicht zu Konflikten zwischen der österreichisch geprägten Rechtsgrundlage und der schweizerisch geprägten Bauausführung kommt? Zusammenfassend kann ich sagen, die Totalrevision ist ein Schritt für mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie. Die ausdrücklich normierte Versicherungspflicht schafft zudem klare Verhältnisse für alle Berufsgruppen. Dennoch müssen wir kritisch beobachten, ob das Modell des informierenden Koordinators ohne Weisungsrecht in der Realität auf der Baustelle ausreicht, um den Arbeitsschutz nachhaltig zu verbessern. Ich werde auf die Vorlage eintreten, bitte aber die Regierung in der weiteren Behandlung oder auf die 2. Lesung um Antworten, wie der Vollzug gestärkt, die Fachkompetenz sichergestellt und die Praxistauglichkeit verbessert werden soll. Besten Dank. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Lino Nägele
Vielen Dank für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das geltende Bauarbeitenkoordinationsgesetz ist in die Jahre gekommen. Seit seinem Inkrafttreten haben sich Planung, Bauabläufe und Verantwortlichkeiten deutlich weiterentwickelt. Heute treffen auf einer Baustelle noch mehr Unternehmer, Gewerke und Termine zusammen. Eine funktionierende Koordination ist daher essenziell. Eine Revision nach über 20 Jahren ist deshalb grundsätzlich begrüssenswert. Entscheidend ist aber, dass diese Revision in der Praxis etwas bringt. Die Regierung schreibt: Mit der Vorlage sollen Doppelspurigkeiten abgebaut und Bürokratie reduziert werden. Insbesondere soll die bisherige Bewilligungspflicht für Koordinatoren bei grossen Bauprojekten aufgehoben werden. Mir stellt sich hier aber die Frage, inwiefern effektiv Bürokratie abgebaut werden soll oder fällt einfach eine Bewilligung weg, während gleichzeitig neue Pflichten entstehen. Ein weiterer Punkt beschäftigt mich grundsätzlich: Die Vorlage orientiert sich an der österreichischen Rezeptionsvorlage. Ich verstehe, dass Liechtenstein in vielen Rechtsbereichen mit österreichischen Rezeptionsvorlagen arbeitet. Das ist per se nicht falsch und mag in vielen Fällen sinnvoll sein. Unser Bauhaupt- und Baunebengewerbe arbeitet in der Praxis jedoch vor allem eng mit der Schweiz zusammen. Viele Unternehmen sind in Liechtenstein und in der Schweiz tätig, kaum aber in Österreich. Wenn sich Betriebe bei der Arbeitssicherheit faktisch an Liechtenstein, der Schweiz und zusätzlich an einer österreichisch geprägten Vorlage orientieren müssen, entsteht doch unweigerlich zusätzlicher Aufwand. Des Weiteren ist es so, dass die allermeisten Handwerkerinnen und Handwerker ihre Lehre in der Schweiz machen. Viele sicherheitstechnische Ausbildungen, Hilfsmittel und Standards orientieren sich in der Schweiz und an der Praxis in der Schweiz und an den SUVA-Richtlinien. Auch die Betriebe arbeiten im Alltag meist mit schweizerischen Vorgaben und Hilfsmitteln. Der Spagat zwischen Gesetz und Verordnung und effektiver Praxis, meist nach Schweizer Standards, könnte hier dann doch gross sein. In der Schweiz liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften in erster Linie bei den einzelnen Unternehmen. Die Koordination wird vielmehr projektbezogen und praxisnah organisiert. Das führt mich an dieser Stelle zu meiner ersten Frage an die Regierung: Wie beurteilt die Regierung vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit eines eigenständigen Bauarbeitenkoordinationsgesetzes mit verpflichtender Koordinatorbestellung in Liechtenstein? Wäre es aus Sicht der Regierung grundsätzlich möglich, sich stärker am schweizerischen System zu orientieren, bei dem weniger eine formalisierte Koordinatorenrolle, sondern stärker die beteiligten Unternehmen im Vordergrund stehen?Ich möchte von der Regierung auch noch detaillierter wissen: Weshalb wurde, obwohl wir in der Praxis insbesondere schweizerische Standards umsetzen, die österreichische Rezeptionsvorlage gewählt? Wurde eine stärkere Orientierung am Schweizer System vertieft geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Ein weiterer zentraler Punkt ist die Qualifikation der Baustellenkoordinatoren. Nach bisherigem Recht war in der Verordnung vorgesehen, dass für Planungs- und Baustellenkoordinatoren ein entsprechender Ausbildungslehrgang an einer anerkannten Ausbildungsstätte nachzuweisen ist. Mit der neuen Vorlage wird die spezifische Bewilligungspflicht aufgehoben. Die fachliche Befähigung soll künftig über bestehende Regelwerke wie das Bauwesenberufegesetz oder die Gewerbegesetzgebung abgedeckt werden. Nach dem neuen Art. 3 Abs. 3 kann Koordinator sein, wer etwa als Architekt, Bauingenieur, Geomatikingenieur, Bauleiter, Bau- oder Holzbaumeister oder Planungs- und Baustellenkoordinator fachlich befähigt ist. Das Problem dabei ist das Wort «oder» vor Planungs- und Baustellenkoordinator. Wenn jemand Architekt oder Ingenieur ist, heisst das noch nicht automatisch, dass diese Person vertiefte Kenntnisse in der Bauarbeit und Koordination hat. Ein guter Planer ist nicht automatisch ein guter Sicherheitskoordinator; ein guter Unternehmer ist nicht automatisch geschult im Erstellen von konkreten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen. Arbeitssicherheit ist ein eigenes Fachgebiet. Eigenverantwortung ist wichtig, aber Eigenverantwortung braucht auch das entsprechende Fachwissen. Ich habe diesbezüglich folgende Detailfragen an die Regierung: Warum wird die spezifische Ausbildung zum Planungs- und Baustellenkoordinator nicht ausdrücklich im Gesetz verankert? Warum verzichtet man auf eine klar definierte Ausbildungspflicht und warum werden keine verpflichtenden Weiterbildungsintervalle vorgesehen, obwohl sich Technik, Normen und Sicherheitsanforderungen laufend weiterentwickeln? Gerade wenn man die Bewilligungspflicht bei Grossprojekten abschafft, müsste man aus meiner Sicht bei der Qualifikation umso klarer sein. Ich sehe auch die Chance, die Ausbildung zum Baustellenkoordinator grundsätzlich zu stärken. Ein weiterer Punkt betrifft den Vollzug. Nach meinem Eindruck liegt ein grosser Teil des heutigen Problems nicht im Gesetz, sondern in der praktischen Umsetzung. Das Amt für Volkswirtschaft hat heute begrenzte personelle Ressourcen. Daher stellt sich mir die Frage, wie diese Vorlage in der Praxis wirksam vollzogen werden soll. Die Regierung überträgt dem Amt für Volkswirtschaft zusätzliche Zuständigkeiten, insbesondere auch im Bereich der Ahndung von Übertretungen. Gleichzeitig wird im Bericht festgehalten, dass die personellen Auswirkungen derzeit nicht konkret beziffert werden können. Darum möchte ich von der Regierung wissen: Wie stellt sie sicher, dass das Amt für Volkswirtschaft diese zusätzlichen Aufgaben dann tatsächlich erfüllen kann? Braucht es zusätzliche Ressourcen, wenn ja, wie viele? Hierzu gibt der Bericht und Antrag zu wenig her. Ein nächster Punkt ist die frühe Einbindung der Sicherheitskoordination. In der Praxis werden Koordinatoren oft zu spät beigezogen, manchmal kurz vor Baustelleneröffnung. Dann wird rasch ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt; ein SiGe-Plan muss zur Baustelle passen und die konkreten Gefahren berücksichtigen. Der Bericht und der Antrag sieht vor, dass der Planungskoordinator bereits in der Vorbereitungsphase tätig wird und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan als Grundlage für die Ausschreibung erstellt. Kollektivschutzmassnahmen wie Gerüste, Absturzsicherungen oder Fangnetze werden häufig nicht als eigene Position ausgeschrieben, sondern nur pauschal berücksichtigt. Aufgrund schwacher Kontrollmechanismen führt das zu zwei Problemen. Erstens werden Schutzmassnahmen nicht immer konsequent umgesetzt. Zweitens entsteht ein Wettbewerbsnachteil für Unternehmen, die Sicherheit sauber kalkulieren und vollständig einpreisen. Daher meine Frage: Wie beurteilt die Regierung diese Problematik? Wurde geprüft, ob der Planungskoordinator bereits in der Ausschreibungsphase sicherstellen müsste, dass Kollektivschutzmassnahmen klar definiert und nachvollziehbar kalkuliert werden?Zum Schluss noch ein Punkt zu kleineren Baustellen: Nicht jede Baustelle ist ein Grossprojekt; viele Arbeiten sind kleiner, kurzfristiger, überschaubarer. Gerade dort darf man die Unternehmen nicht mit übermässiger Bürokratie belasten. Ich könnte mir deshalb vorstellen, dass man für Kleinbaustellen mit einem einfachen schriftlichen Sicherheitskonzept arbeitet: Welche Arbeiten werden gemacht, wo liegen Risiken, wer ist verantwortlich, welche Schutzmassnahmen sind vorgesehen? Eine Revision des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes ist sinnvoll. Das heutige System funktioniert in der Praxis offenbar nicht überall zielführend und zufriedenstellend. Nach Durchsicht der entsprechenden Rückmeldungen in der Vernehmlassung wiederholen sich die kritischen Punkte. Diese wurden jedoch zu wenig in den Bericht und Antrag und in die Gesetzesvorlage eingearbeitet und zu wenig berücksichtigt. Ich werde auf die Vorlage eintreten, sehe jedoch Optimierungspotenzial. Diesbezüglich werde ich mich in der 1. Lesung mit weiteren Anmerkungen nochmals melden. Vielen Dank. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Carmen Heeb-Kindle
Besten Dank für das Wort. Nach über 20 Jahren ist es richtig und sinnvoll, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz zu überarbeiten. Das Bauwesen hat sich verändert, Baustellen sind komplexer geworden und die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz sind heute höher als noch im Jahr 2002. Eine Modernisierung macht deshalb Sinn. Ich habe selbst einmal als Bauherrin ein Bauprojekt begleitet und auch wenn es kein Grossprojekt war, habe ich gemerkt, wie schnell es unübersichtlich wird, sobald mehrere Handwerker gleichzeitig arbeiten. Wer ist wofür zuständig, wer koordiniert und wer schaut, dass Sicherheitsfragen nicht untergehen? Ein Plan nützt wenig, wenn er am Ende in der Schublade liegt oder auf der Baustelle niemand wirklich damit arbeitet. Entscheidend ist, dass Sicherheitsmassnahmen im Alltag auch verstanden und umgesetzt werden können. Positiv ist deshalb, dass Zuständigkeiten klarer geregelt und Doppelspurigkeiten abgebaut werden sollen. Für mich stellt sich aber vor allem eine zentrale Frage: Funktioniert es am Ende besser auf der Baustelle? Ich bin keine Bauexpertin, dennoch bleiben für mich nach der Lesung einige Punkte offen. Erstens bei Art. 3: Wenn eine zusätzliche Bewilligung wegfällt, wie wird sichergestellt, dass die Qualität der Koordination weiterhin hoch bleibt? Gerade im Bereich Sicherheit ist Fachwissen entscheidend. Zweitens, wie mein Vorredner, Lino Nägele, bereits erwähnt hat, beim Vollzug. Das Amt für Volkswirtschaft erhält zusätzliche Aufgaben. Gleichzeitig wird im Bericht festgehalten, dass der Ressourcenbedarf noch nicht abschliessend beurteilt werden kann. Wie stellen wir sicher, dass das Gesetz in der Praxis auch konsequent umgesetzt wird? Drittens stellt sich für mich die Frage der Praxistauglichkeit. Spüren Betriebe tatsächlich eine Entlastung oder verschieben sich Aufwände einfach von einer Stelle zur anderen? Gerade kleinere Projekte müssen weiterhin einfach und verständlich umsetzbar bleiben. Gibt es hier beispielsweise einfache Vorlagen oder digitale Hilfsmittel, damit diese Anforderungen im Alltag auch praktikabel umgesetzt werden können? Wenn diese Punkte überzeugend erklärt werden können, ist diese Revision ein wichtiger Schritt. Entscheidend ist, dass wir nicht nur ein modernes Gesetz schaffen, sondern auch eine bessere Umsetzung im Alltag erreichen. Ich freue mich auf die Antworten der Regierung bis zur 2. Lesung. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Sandra Fausch
Danke für das Wort und auch vielen Dank der Regierung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amts für Volkswirtschaft für die Erarbeitung dieser Vorlage. Mein Dank gilt auch den Gemeinden, Verbänden und allen Beteiligten, die sich im Vernehmlassungsverfahren eingebracht haben. Die Totalrevision scheint überfällig. Seit 2002 hat sich vieles verändert, nicht nur in der Bauwirtschaft, sondern auch in den Anforderungen an Arbeitssicherheit, Bürokratieabbau und Effizienz. Die Vorlage setzt hier wichtige Akzente: Sie schafft klare Verantwortlichkeiten, reduziert unnötige Bürokratie und stärkt den Schutz der Arbeitnehmer, zumindest auf dem Papier. Als zentralen Fortschritt sehe ich die Abschaffung der Doppelbewilligung für die Koordinatoren. Das entlastet KMU von unnötigem Aufwand und spart Zeit und Kosten, ohne dass die Sicherheit darunter leidet. Allerdings, und hier habe ich jetzt aufmerksam dem Abg. Lino Nägele zugehört, bin ich auch noch an die entsprechende Stelle im blauen Teil gegangen, wo die Berufsbezeichnung des Architekten genannt wird. Ich habe nun doch etwas meine Zweifel, ob es ausreicht, Architekt zu sein, um dann die Baustellenkoordination zu übernehmen, insbesondere vielleicht auch für Grossprojekte. Für mich ist ein Architekt ein Planer und kein Sicherheitsexperte auf einer Baustelle. Aber wie gesagt, vielleicht liege ich mit dieser Einschätzung als Laie in der Baubranche auch völlig falsch. Weiters, die alleinige Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft für den Vollzug, denke ich, vereinfacht die Abläufe und schafft kürzere Wege. Aber es gibt auch noch kritische Punkte, die ich nachfolgend gerne adressieren möchte, die auch teils schon genannt sind, aber ich denke, für das Stimmungsbild möchte ich es dennoch darlegen.Der LANV hält in seiner Stellungnahme fest, dass Ansprüche an Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen nicht auf die Minimalanforderungen der EU heruntergeschraubt werden dürfen. Als Rezeptionsvorlage wurde ja die österreichische Gesetzgebung herangezogen. So möchte ich die Regierung fragen, ob die Sorge des LANV begründet ist und womöglich künftig andere Standards als in der Schweiz gelten. Ich wäre der Regierung dankbar, wenn sie darauf noch erläuternd eingehen könnte. Die Vorlage hat letztlich ja unter anderem zum Ziel, Sicherheits- und Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern. So ist auch auf die Einhaltung von geltenden Regeln zu achten. Ich finde jedoch in der Vorlage keine Hinweise zu Kontrollmechanismen. Hier bin ich der Regierung ebenfalls dankbar für weitere Ausführungen. Ein weiterer Punkt betrifft die Weiterbildungspflicht. Im Gesundheitswesen, etwa bei Physiotherapeuten, gilt eine Weiterbildungspflicht. Warum nicht auch für führende Personen im Bauwesen, wo sich Technik und Vorschriften rasant entwickeln? Wir haben es heute auch von der Abg. Dagmar Bühler gehört: Es kann dann auch schnell um Leben und Tod gehen - ein Argument, das im Gesundheitswesen für eine solche Weiterbildungspflicht spricht. Aber hier soll die Eigenverantwortung ausreichend sein.Auf Seite 21 hält die Regierung fest, dass eine gesetzlich verankerte Weiterbildungspflicht systematisch nicht mit dem Gewerbegesetz und dem Bauwesen-Berufe-Gesetz vereinbar ist. Kann mir die Regierung bitte erläutern, weshalb? Weiter entnehme ich, dass beide Regelwerke keine generelle Pflicht zur Absolvierung spezifischer Weiterbildung vorsehen. Okay, offensichtlich kennen diese Regelwerke keine Pflichten, aber wäre eine solche Aufnahme nicht gerade in der Ausarbeitung dieser Vorlage prüfenswert gewesen? Was spricht aus Sicht der Regierung gegen eine gesetzlich verankerte Weiterbildungspflicht, wo andere Berufsparten eine solche kennen?Ich bitte die Regierung, auf die 2. Lesung bei Eintreten auch darzulegen, warum auf eine Weiterbildungspflicht verzichtet wurde beziehungsweise zu prüfen, ob sie nicht doch aufgenommen werden sollte. Dazu wäre es auch von Interesse, die Berufe zu nennen, für die aktuell eine Weiterbildungspflicht gilt, damit wir dazu eine bessere Übersicht haben. Ein weiterer Punkt betrifft die Haltung und Formvorschriften. Die Gemeinden Vaduz und Balzers haben zu Recht darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Pflichten auf Projektleiter klare Formvorschriften notwendig sind. Schriftliche Dokumentation ist essenziell, besonders wenn es um Haftungsfragen geht. Ich denke, hier muss nachgebessert werden. Die Vorlage geht in die richtige Richtung: Sie fördert Effizienz, stärkt den Arbeitsschutz und baut Bürokratie ab. Doch es gibt kritische Lücken, die behoben werden müssen. Eintreten ist für mich jedenfalls unbestritten. Für mich ist aber wichtig, dass eine Weiterbildungspflicht für Koordinatoren geprüft wird, Formvorschriften für Pflichtübertragungen vorhanden sein müssen, mögliche Regelungsgefälle durch die österreichische Rezeptionsvorlage aufgezeigt werden und die Kontrollmechanismen für Sicherheitsvorschriften und Gesundheitsschutz klarer erkennbar sein müssen. Denn entgegen einem Bürokratieabbau in diesem Bereich möchte ich mit dieser Vorlage keine Schwächung hoher Sicherheitsstandards und Gesundheitsschutzmassnahmen. Vielen Dank. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Simon Schächle
Geschätzter Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, schönen Abend miteinander. Wenn wir über die Totalrevision sprechen, dann sprechen wir über ein Anliegen, das auf den ersten Blick keinen Widerspruch duldet: die Sicherheit auf Baustellen, der Schutz von Arbeitnehmern, die Vermeidung von Unfällen. Ich halte fest, dieses Ziel ist richtig, es ist notwendig und es steht ausser Frage. Und dennoch, das ist der Kern meiner Ausführungen, stellt sich für mich die Frage, ob der eingeschlagene Weg tatsächlich der richtige ist. Ich habe den Bericht und Antrag sorgfältig gelesen und ich habe ebenso aufmerksam zur Kenntnis genommen, was die betroffenen Kreise in der Vernehmlassung dazu gesagt haben. Dabei entsteht für mich ein Bild, das ich so zusammenfassen möchte: Dieses Gesetz will viel, aber es verlangt noch mehr, und zwar von jenen, die heute schon an der Grenze ihrer Belastbarkeit arbeiten, von unseren Unternehmen und von den Handwerksbetrieben der KMU. Auf den Seiten 6 und 7 wird ausgeführt, dass dieses Gesetz der Sicherheit dient und die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer laufend verbessert werden sollen. Ich widerspreche dem nicht, aber ich erlaube mir die Feststellung, in den letzten Jahrzehnten wurde genau das konsequent getan. Die Rechte und der Schutz der Arbeitnehmer wurden stetig ausgebaut, und das ist richtig gewesen. Was ich aber vermisse, ist die gleiche Konsequenz auf der anderen Seite, denn der Arbeitgeber, der täglich Verantwortung trägt, der Arbeitsplätze schafft und der diese Regel umsetzen muss, diese Arbeit kommt in dieser Vorlage aus meiner Sicht zu kurz. Besonders deutlich wird das in den Pflichten, die auf Seite 8 ausgeführt werden: Es sind zusätzliche Anforderungen, es sind zusätzliche Verantwortlichkeiten, es sind zusätzliche Risiken, und ich frage mich: Wer soll das in der Praxis noch bewältigen? Ein kleiner Betrieb, der auf der Baustelle steht, hat keine eigene Rechtsabteilung oder hat auch keine Compliance-Stelle. Er hat einen Auftrag zu erfüllen und dies unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen. Ich möchte an dieser Stelle bewusst die Stimmen aus der Vernehmlassung aufnehmen, denn es sind genau diese Stimmen, die uns zeigen, wie diese Vorlage in der Realität wahrgenommen wird. Die Wirtschaftskammer Liechtenstein hat klar zum Ausdruck gebracht, dass sie Zweifel hat, ob diese Totalrevision überhaupt eine Verbesserung der Arbeitssicherheit darstellt. Gleichzeitig stellt sie fest, dass ein erkennbarer Wille zur Digitalisierung oder zum Bürokratieabbau nicht vorhanden ist. Ich halte diese Einschätzung für bemerkenswert. Denn wir sprechen hier nicht von einer grundsätzlichen Ablehnung von Sicherheit, wir sprechen von der Frage, ob zusätzliche Regulierung tatsächlich zu mehr Sicherheit führt oder ob sie lediglich mehr Aufwand erzeugt.Auch die Industrie- und Handelskammer bringt einen wichtigen Punkt ein. Sie weist darauf hin, dass zur Behebung sicherheitsrelevanter Missstände klare Zuständigkeiten notwendig sind und dass eine Weisungsbefugnis des Baustellenkoordinators durchaus sinnvoll sein kann. Das ist ein konstruktiver Vorschlag, gleichzeitig zeigt er aber auch: Die Vorlage ist in zentralen Punkten noch nicht zu Ende gedacht. Die Ingenieur- und Architektenvereinigung wiederum betont, dass nicht das billigste Angebot entscheidend sein darf, sondern die Qualität der Leistung. Auch das ist richtig, aber gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine zwingende Einzelausschreibung die Flexibilität der Auftraggeber einschränken würde. Das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie gut gemeinte Regelungen in der Praxis zu neuen Problemen führen können. Die Wirtschaftsverbände, insbesondere aus dem Gewerbe, machen zudem deutlich, dass bei den vorgesehenen Anforderungen an die Baustellenkoordinatoren darauf geachtet werden muss, dass fundierte Ausbildung und Weiterbildung gewährleistet sind, gleichzeitig aber bestehende Systeme nicht leichtfertig abgeschafft werden dürfen. Auch hier sehe ich einen berechtigten Hinweis auf die Notwendigkeit von Kontinuität und Praxisnähe. Selbst aus den Gemeinden, konkret aus Balzers und Vaduz, kamen Rückmeldungen, die zeigen, dass es noch offene Fragen in der Umsetzung gibt. Das hat mir eigentlich zu denken gegeben, denn wenn selbst die öffentliche Hand, die diese Regelungen mittragen muss, Klärungsbedarf sieht, dann ist Vorsicht angebracht. Ein besonders sensibler Punkt ist für mich die Rolle des Baustellenkoordinators. Die Idee, hier mehr Struktur und Verantwortung zu schaffen, ist grundsätzlich nachvollziehbar, aber die vorgesehene Bewilligungspflicht bei grösseren Bauprojekten bedeutet erneut mehr Verfahren, mehr Aufwand und auch mehr Kosten. Ich frage mich ernsthaft, ist das der Punkt, an dem wir tatsächlich mehr Sicherheit gewinnen oder schaffen wir hier ein weiteres administratives Hindernis? Noch deutlicher wird meine Skepsis bei den vorgesehenen Massnahmen zur Durchsetzung. Die Möglichkeit, Baustellen teilweise zu schliessen, ist ein massiver Eingriff. Ein solcher Eingriff muss die absolute Ausnahme bleiben und mit grösster Zurückhaltung angewendet werden, denn für einen Betrieb kann eine solche Massnahme unmittelbare und schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben. Und dann sind da noch die Strafbestimmungen. Ich nehme zur Kenntnis, wohlwollend, dass ursprüngliche Bussen von bis zu CHF 50'000 vorgesehen waren und diese im Rahmen der Beratung auf bis zu CHF 20'000 reduziert wurden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Und dennoch bleibt für mich die Frage der Verhältnismässigkeit bestehen, denn auch Bussen von bis zu CHF 20'000 sind für viele Handwerksbetriebe in unserem Land kein leichter Eingriff, sondern eine spürbare Belastung. Dies gilt auch für den Bauherrn. Gerade in einem Land wie Liechtenstein mit strukturierten Unternehmen und vielfach familiengeführten Betrieben muss sich jede Sanktion an der wirtschaftlichen Realität messen lassen und ich frage mich, ob diese Realität hier ausreichend berücksichtigt wurde. Ein weiterer Punkt betrifft die Auswirkungen auf den Staat. Es wird von einem kurzfristigen Mehraufwand gesprochen bei der Einführung standardisierter Verfahren. Ich habe Mühe, das als kurzfristig zu betrachten. Meine Erfahrung ist eine andere. Solche Strukturen bleiben, sie wachsen und sie kosten. Gerade in einer Zeit, in der wir über den Staatshaushalt sprechen, sollten wir uns genau überlegen, welche zusätzlichen Pflichten wir eingehen. Und erlauben Sie mir noch einen Gedanken, der mir in dieser Diskussion wichtig ist. Wir sprechen hier über Regelwerke und über Zuständigkeiten, über Kontrollen und Verfahren. Das alles hat seinen Platz, aber wir sollten dabei eines nicht vergessen: Wir sind nicht irgendein anonymer Markt, wir sind Liechtenstein, ein Land, in dem die Wege kurz sind; ein Land, in dem man sich kennt; ein Land, in dem viele unserer Handwerksbetriebe seit Jahrzehnten bestehen, oft über Generationen hinweg. Ich erlebe das so, dass auf unseren Baustellen nicht nur Vorschriften gelten, sondern auch etwas anderes, Verantwortungsbewusstsein, zum Beispiel Fachstolz, und ein gewachsenes Vertrauen untereinander. Man kennt sich, man weiss, wie der andere arbeitet, und man weiss auch, wer seine Verantwortung ernst nimmt. Ich bin der Meinung, dass dieses gewachsene Vertrauen kein Nachteil ist, sondern eine Stärke unseres Landes. Ich frage mich, ob wir diesem Umstand in unserer Gesetzgebung ausreichend Rechnung tragen. Denn wenn wir beginnen, dieses Vertrauen Schritt für Schritt durch immer mehr neue Vorschriften zu ersetzen, dann verlieren wir etwas, das sich nicht verordnen lässt. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich erkenne die Absicht dieser Vorlage sehr wohl an, ich erkenne auch einzelne sinnvolle Elemente, aber in der Gesamtbetrachtung entsteht für mich ein anderes Bild: Mehr Regulierung, mehr Bürokratie, mehr Belastung und zu wenig Antworten auf die Frage, wie unsere KMU das alles noch bewältigen sollen.Ich bin der Überzeugung, wenn wir die Sicherheit verbessern wollen, dann müssen wir das gemeinsam mit den Betrieben tun, nicht durch immer mehr neue Auflagen, sondern durch praktikable Lösungen, durch Vertrauen in die Fachleute vor Ort, durch Rahmenbedingungen, die funktionieren. Aus diesen Gründen kann mich die Vorlage in dieser Form nicht überzeugen. Vielen Dank. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Stv. Abg. Helmut Hasler
Danke für das Wort. Meine Wortmeldung wird meinen Kollegen Thomas Rehak freuen, da ich mich wieder für das Wohl und die Gesundheit von Mitarbeitern einsetze. Der Abg. Lino Nägele hat schon sehr ausführlich und treffend die problematischen Punkte aufgezeigt. Ich möchte daher nur noch auf zwei Punkte eingehen. Im Bausektor lehnen wir uns sehr stark an die Schweiz an. Wir arbeiten mit der SIA-Norm der Schweiz und im Bereich Sicherheit orientieren wir uns an den SUVA-Richtlinien. Warum wir uns jetzt bei der Totalrevision des Gesetzes über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten an die österreichische Gesetzgebung anlehnen, ist für mich unverständlich. Hier würde ich gerne von der Regierung erfahren, wieso man sich für diesen ungewöhnlichen Weg entschieden hat. Zweitens, einige Verbände, die tagtäglich mit dieser Materie zu tun haben, haben bei der Vernehmlassung gute Anregungen eingebracht. Es hat mich daher doch sehr verwundert, dass die Regierung alle diese Vorschläge bei der Ausarbeitung des Berichts und Antrags konsequent ignoriert hat. Hier möchte ich von der Regierung wissen, warum man auf diese Erfahrungen der Verbände verzichtet hat. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Martin Seger
Besten Dank für das Wort. Meine Frage an die Regierung: Haben wir nachweislich Probleme mit der Sicherheit auf liechtensteinischen Baustellen? Ich sehe das nicht. Selbstverständlich gab es in den letzten Jahren tragische und schwere Unfälle. Dies war aber kein systematisches Problem, sondern es waren Einzelschicksale. Ich möchte noch auf den Gesundheitsschutz hinweisen. Ich wünsche mir, dass es auf staatlichen Baustellen mehr als nur Dixi-Klos gibt. Anständige WCs mit fliessendem Wasser und einer Möglichkeit, die Hände zu waschen, dies darf nicht zu viel sein. In der Corona-Zeit war dies möglich. Und dies sollte auch heute möglich sein. Dies wäre eine Wertschätzung für die Arbeit, die auf den Baustellen geleistet wird. Besten Dank für das Wort.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, Sie haben es schon gehört, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das BauKG, stammt aus der Zeit der Umsetzung der EU-Richtlinie 92/57/EWG und ist seit über 20 Jahren in Kraft und hat in dieser Zeit auch viel gewirkt. Vor allem hat es den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen erstmals klar rechtlich verankert und gleichzeitig wurden damit europäische Vorgaben umgesetzt. In der praktischen Anwendung hat sich jedoch gezeigt, dass das Gesetz in zentralen Punkten sehr knapp ausgestaltet ist. Die Rollen der Bauherrschaft, der Projektbeteiligten sowie der Koordinatoren sind nur sehr rudimentär geregelt. Aus der Praxis wissen wir, dass dadurch zahlreiche Fragen nicht unmittelbar aus dem Gesetz beantwortet werden konnten. Gerade bei grösseren oder komplexen Bauvorhaben wurden diese Probleme besonders deutlich. Die Zuständigkeiten waren nicht immer klar abgegrenzt; es kam zu Überschneidungen und Graubereichen. Besonders deutlich wurde dies, wenn mehrere Funktionen in einer Person vereint waren; etwa wenn die Bauherrschaft zugleich Koordinationsaufgaben übernahm. In solchen Fällen war unklar, wer wofür verantwortlich ist. Dies führte zu Rechtsunsicherheit sowohl für die Beteiligten als auch für die Vollzugsbehörde. Und genau hier setzt die Regierungsvorlage an. Ziel ist es, diese Unsicherheiten zu beseitigen. Das Gesetz schafft einen klaren, gut strukturierten und praxistauglichen Rahmen für die Tätigkeit der Baukoordination. Die Pflichten, Zuständigkeiten und auch die Qualifikationsanforderungen werden nachvollziehbar geregelt. Damit werden die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen auf Baustellen durch mehr Rechtssicherheit und eine klare Aufsicht gestärkt. Mir ist besonders wichtig zu betonen, dass die neue Gesetzesvorlage stärker auf die Praxis ausgerichtet ist. Es werden die realen Abläufe von Bauprojekten berücksichtigt. Ausserdem basiert das Gesetz auf Erfahrungswerten, die sich in der Praxis seit Jahren bewährt haben. Die verschiedenen Rollen der Beteiligten werden jetzt klar abgegrenzt. Für jede Bauphase ist geregelt, wer wofür zuständig ist, damit weiss jede Person, wo ihre Verantwortung liegt. Insgesamt bringt die Revision daher mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit und einen besseren Rahmen für einen wirksamen Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen. An der Bewilligungspflicht und an den fachlichen Grundvoraussetzungen wird nicht gerüttelt. Verzichtet wird lediglich auf den zusätzlichen, verpflichtenden Ausbildungslehrgang. Stattdessen wird der Fokus konsequent auf wirksame Koordination, klare Rollen und Verantwortungsverteilung und effektive Kontrollen gesetzt. Damit wird auf der einen Seite die Bürokratie reduziert und die tatsächliche Situation positiv geregelt.Der Fokus des Gesetzes liegt damit weniger auf dem formalen Kursnachweisen, sondern stärker auf der Einhaltung der Schutzpflichten. So wird Bürokratie abgebaut, ohne das Schutzniveau zu senken. Wir beseitigen mit der neuen Regelung unnötige Vorschriften. Der Fokus bleibt aber auf dem, was die Sicherheit tatsächlich erhöht: Koordination und Kontrolle. Es wurde jetzt mehrfach angesprochen, der Wunsch nach einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht für die verantwortlichen Personen. Eine gesetzliche Verankerung einer Weiterbildungspflicht im BauKG ist nicht vorgesehen, denn eine solche Regelung wäre systemfremd. Die liechtensteinische Gesetzessystematik beschränkt sich auf die staatliche Regelung des Berufszugangs. Die Weiterbildung ist aber weitgehend der Eigenverantwortung der Marktteilnehmer überlassen. Dies entspricht auch den Regelungen nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz, BWBG, und dem Gewerbegesetz, die auf strengere Zugangsvoraussetzungen und allgemeine Berufspflichten abstellen, nicht aber auf generelle Fortbildungspflichten. Eine solche Pflicht besteht im BWBG nur ausnahmsweise für Architekten aufgrund europarechtlicher Vorgaben für sektoriell harmonisierte Berufe. Marktteilnehmer halten jedoch aus eigenem Interesse ihre Qualifikation aktuell. Staatlicher Zwang ist in diesem Zusammenhang allgemein unverhältnismässig. Ein zusätzlicher gesetzlicher Zwang ist daher nicht verhältnismässig. Hinzukommen würden erhebliche Vollzugs- und Kontrollprobleme sowie ein erheblicher administrativer Mehraufwand. Aus diesen Gründen wäre eine zusätzliche gesetzliche Weiterbildungspflicht im BauKG ein überschiessender Eingriff.Ebenso möchte ich noch auf den Vorschlag der LIHK eingehen, dem Baustellenkoordinator eine Weisungsbefugnis einzuräumen. Bereits das bestehende BauKG wurde bewusst als Koordinationsgesetz ausgestaltet. Bereits beim Erlass des Gesetzes vor 20 Jahren wurde im Landtag festgehalten, dass der Koordinator die Schutzmassnahmen und Arbeiten koordiniert. Die Verantwortung für die Umsetzung aber beim Unternehmer bleibt. Auch die neue Regierungsvorlage hält an dieser Grundsystematik fest. Das BauKG enthält somit keine neuen materiellen Arbeitnehmerschutzpflichten, sondern bündelt und koordiniert bestehende Vorgaben aus Arbeitsgesetz und Unfallversicherungsgesetz, die ebenfalls wie bisher einzuhalten sind. Ein Weisungsrecht, wie von der LIHK vorgeschlagen, würde diese Systematik durchbrechen und die klar geregelte Rollenverteilung vermischen. Ausserdem führt eine Weisungsbefugnis des Koordinators zu Loyalitätskonflikten, da Arbeitnehmer arbeitsrechtlich den Anordnungen ihres Arbeitgebers unterstehen. Zweitens stellen sich auch Fragen der Kostentragung, wenn vom Koordinator angeordnete Massnahmen teurer sind oder sich im Nachhinein als überschiessend herausstellen. Eine solche Weisungsbefugnis würde die Haftungsverteilung verwischen, obwohl das BauKG die Verantwortung eindeutig beim Unternehmer belässt. Die Trennung von Weisung und Verantwortung würde ohne Zweifel zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Der Koordinator ist somit nicht der Baustellenchef, sondern Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Seine Aufgabe liegt in Fachkompetenz, Übersicht und Koordination und nicht in der Übernahme der operativen Leitung. Gerne komme ich noch zu den Fragen. Ich starte mit der Abg. Carmen Heeb-Kindle und danke für die Vorabsendung der Fragen. Die Frage war: Wenn eine zusätzliche Bewilligung wegfällt, wie wird sichergestellt, dass die Qualität der Koordination weiterhin hoch bleibt? Die Bewilligungspflicht für Planungs- und Baustellenkoordinatoren wird neu geregelt, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und somit auch Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die bisherige Sonderbewilligung nach der Bauarbeitenkoordinationsverordnung entfällt. Die Bewilligungspflicht als solche bleibt aber bestehen und ist künftig im Bauwesen-Berufe-Gesetz und im Gewerbegesetz geregelt. An der Qualität der Baukoordination ändert sich dadurch nichts. Im Gegenteil, durch die Neuordnung wird der fachlichen Eignung weiterhin ein hohes Gewicht beigemessen. Aus Gründen der Sicherheit wird die Tätigkeit des Planungs- und Baustellenkoordinators ausdrücklich in die Liste der qualifizierten Berufe im Bauwesen aufgenommen. Dadurch ist sichergestellt, dass diese verantwortungsvollen Aufgaben auch künftig ausschliesslich von fachlich geeigneten Personen ausgeübt werden dürfen. Dann hatten Sie noch eine Frage zum Vollzug: Wie stellen Sie sicher, dass das Gesetz in der Praxis auch konsequent umgesetzt wird? Der Vollzug des BauKG wird künftig einheitlich beim Amt für Volkswirtschaft angesiedelt. Wie bisher obliegen dem AVW die Aufsicht sowie die Anordnung von Verwaltungsmassnahmen. Neu wird dem AVW auch die Sanktionskompetenz übertragen. Damit werden Vollzug, Aufsicht und Sanktionierung in einer Behörde gebündelt, wodurch eine klare und einheitliche Zuständigkeit geschaffen wird. Das AVW verfügt über die notwendige fachliche Nähe zum Bauwesen und kann Sachverhalte ganzheitlich beurteilen. Damit wird besser sichergestellt, dass das BauKG in der Praxis wirksam umgesetzt wird. Dann noch eine Frage von Ihnen zur Frage der Praxistauglichkeit. Ich halte an dieser Stelle fest, dass das revidierte BauKG keine neuen Pflichten schafft, sondern bestehende Rechte und Pflichten klarer formuliert und somit Doppelspurigkeiten vermeidet. Durch den einheitlichen Vollzug beim AVW werden Abläufe vereinfacht. Zuständigkeiten geklärt und der administrative Aufwand reduziert. Die Betriebe profitieren dadurch vom vereinfachten Verfahren, klaren Zuständigkeiten, weniger Koordinationsaufwand und einer praxistauglichen Lösung, ohne dass die Sicherheit oder der Arbeitsschutz beeinträchtigt wird. Dann komme ich zu den Fragen des Abg. Lino Nägele. Sie fragen vor allem: Weshalb wurden nicht die schweizerischen Standards umgesetzt und die österreichische Rezeptionsvorlage gewählt. Das war eine Frage, die von mehreren Seiten kam. Gerne erlaube ich mir in diesem Zusammenhang klarzustellen, dass in Liechtenstein das geltende Bauarbeitenkoordinationsgesetz bereits seit mehr als 20 Jahren in Kraft ist. Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie im Bereich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen um und ist für Liechtenstein als EWR-Mitgliedstaat rechtlich verpflichtend. Vor diesem Hintergrund wurde das österreichische Gesetz als Rezeptionsvorlage gewählt. Bisher hat sich in der Praxis gezeigt, dass das BauKG problemlos neben arbeitssicherheitsrechtlichen Vorschriften schweizerischen Ursprungs zur Anwendung gelangt, namentlich die Bauarbeitenverordnung sowie weitere Bestimmungen, die bewusst am bewährten schweizerischen Modell orientiert sind, zum Beispiel das Arbeitsgesetz. Die oft behauptete Unvereinbarkeit zwischen EU-rechtlich geprägter Bauarbeitenkoordination und schweizerisch geprägten Arbeitssicherheitsstandards findet somit weder rechtlich noch praktisch eine Grundlage. Eine weitergehende Orientierung am schweizerischen System wäre nur beschränkt möglich, da die Schweiz nicht zur Umsetzung von EU-Recht verpflichtet ist und ihr Regelungsansatz daher auf der anderen rechtlichen Voraussetzung beruht. Insbesondere das Fehlen einer unionsrechtlich vorgegebenen Pflicht zur formellen Bestellung von Koordinatoren macht das schweizerische Modell nicht ohne Weiteres auf Liechtenstein übertragbar. Dann hatten Sie eine Frage: Warum verzichtet man auf eine klar definierte Ausbildungspflicht? Mit der Vorlage wird die fachliche Qualifikation der Koordinatoren abschliessend über das bestehende Bauwesen-Berufe-Gesetz und das Gewerberecht geregelt. Das BauKG beschränkt sich neu bewusst darauf, auf die erforderliche fachliche Eignung gemäss diesen Gesetzen zu verweisen. Die notwendigen Qualifikationen sind bereits heute durch die strengen berufsrechtlichen Bewilligungsverfahren sichergestellt. Der bisher verpflichtende Ausbildungslehrgang stellte eine Doppelspurigkeit dar und führte zu unnötigem administrativem Aufwand, ohne einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn zu bringen. Künftig steht stärker die praktische Erfahrung im Vordergrund. Koordinatoren verfügen als Architekten, Bauingenieure, Bauleiter oder Bau- beziehungsweise Holzbaumeister bereits über eine einschlägige Ausbildung, ergänzt durch eine nun gesetzlich einheitlich geregelte Berufshaftpflichtversicherung.Auch eine gesetzliche Weiterbildungspflicht für verantwortliche Personen wird im BauKG bewusst nicht eingeführt. Eine solche Pflicht wäre systemfremd, da die liechtensteinische Gesetzgebung traditionell den Berufszugang regelt, die laufende Weiterbildung aber der Eigenverantwortung der Berufsausübenden überlässt. Ich habe dies einleitend schon erwähnt. Dies entspricht dem Bauwesen-Berufe-Gesetz und dem Gewerbegesetz und wurde auch durch die Rechtsprechung bestätigt. Es ist davon auszugehen, dass Marktteilnehmer ihre Qualifikationen aus eigenem Interesse, insbesondere im Hinblick auf die berufsethische Fachkunde- und Sorgfaltspflicht, laufend aktuell halten. Eine gesetzliche Weiterbildungspflicht würde zudem erhebliche Kontroll- und Vollzugsprobleme sowie zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen. Der Markt wirkt selbst qualitätssichernd, insbesondere in einer kleinen und transparenten Volkswirtschaft wie Liechtenstein, wie vom Abg. Schächle ausgeführt. Vor diesem Hintergrund würde eine solche Pflicht keinen erkennbaren Mehrwert bringen; vielmehr würde es sich um einen unverhältnismässigen Eingriff in die Berufsfreiheit handeln. Dann war noch die Frage: Braucht es zusätzliche Ressourcen? Die Überwachung ist bereits heute im AVW angesiedelt. Neu ist lediglich die Durchführung der Verwaltungsverfahren bei Sanktionen auf Verwaltungsebene. Dadurch entsteht ein geringer zusätzlicher administrativer Aufwand im Umfang von, geschätzt, rund fünf Prozent einer Stelle, der voraussichtlich innerhalb der bestehenden Ressourcen bewältigt werden kann. Ein erheblicher Personalaufbau ist also somit nicht zu erwarten. Dann war eine weitere Frage, ob geprüft wurde, ob der Planungskoordinator bereits in der Ausschreibungsphase sicherstellen könnte, dass Kollektivschutzmassnahmen klar definiert und nachvollziehbar kalkuliert werden. Die Regierung ist der Ansicht, dass auch hier der Markt selbst qualitätssichernd wirken wird. Es wurde berücksichtigt, dass der Planungskoordinator bereits in der Planungsphase sicherzustellen hat, dass Kollektivschutzmassnahmen klar definiert werden, sodass diese in der Ausschreibung sachgerecht berücksichtigt werden können. Dadurch wird eine detaillierte Angebotserstellung überhaupt erst möglich, wodurch faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.Aus Sicht der Regierung ergibt sich kein Wettbewerbsnachteil für Unternehmen. Wenn Kollektivschutzmassnahmen bereits auf Grundlage des vom Planungskoordinator erstellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans klar definiert und transparent ausgeschrieben werden, kalkulieren alle Anbieter dieselben sicherheitsrelevanten Leistungen. In diesem Fall entsteht kein Nachteil für korrekt kalkulierende Unternehmen, sondern vielmehr faire Wettbewerbsbedingungen. Die vorgesehene Stärkung der Rolle des Planungskoordinators zielt darauf ab, Sicherheitskosten vergleichbar und verbindlich zu machen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.Und dann war noch die letzte Frage von Ihnen zur fehlenden Weisungsbefugnis der Koordinator. Ein Weisungsrecht des Koordinators würde die klare Rollen- und Verantwortungsverteilung durchbrechen. Es führt zu Loyalitätskonflikten für Arbeitnehmer, zu ungeklärten Kostenfragen bei angeordneten Massnahmen und verwischt die Haftungsverteilung, die nach dem BauKG eindeutig beim Unternehmer liegt. Dies würde erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen. Der Koordinator ist kein Baustellenchef, sondern Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator mit Aufgaben in Beratung, Übersicht und Koordination und nicht in der operativen Leitung. Dann die Frage der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch zur fehlenden Weisungsbefugnis der Koordinatoren: Der Baukoordinator nach BauKG besitzt keine Weisungsbefugnisse, auch nicht bei Gefahr im Vollzug. Gefahrensituationen begründen keine zusätzlichen Kompetenzen, sondern verpflichten die weisungsbefugten Arbeitgeber und deren Vorgesetzten zum sofortigen Handeln. Die Aufgabe des Baukoordinators beschränkt sich auf das Erkennen, Melden, Koordinieren und Dokumentieren von Gefahren. Dann hat sie auch noch gefragt bezüglich des Spannungsfelds zwischen österreichischem und Schweizer Recht. Ich glaube, das habe ich vorhin bereits ausgeführt.Dann hat die Abg. Sandra Fausch gefragt: Ist die Sorge des LANV begründet und gelten zukünftig andere Standards als in der Schweiz? Wir werden das gerne auf die 2. Lesung beantworten. Die Weiterbildungspflicht habe ich bei Abg. Lino Nägele bereits berücksichtigt. Dann war die Frage des Abg. Simon Schächle: Ist die Realität in Sachen Straftatbestände ausreichend berücksichtigt? Die potenziellen Strafen sind mit maximal CHF 20'000 angemessen; es geht hier letztlich auch um Sicherheit. Hinzu kommen die Strafbemessungsgrundlagen, die eine Maximalstrafe nur bei sehr gravierenden und wiederholten Verstössen zulassen.Dann hat der Abg. Helmut Hasler noch eine Anregung betreffend die österreichische Gesetzgebung. Das habe ich, glaube ich, auch schon beantwortet. Zu den Erfahrungen der Verbände: Sie haben mich gefragt, warum diese nicht berücksichtigt wurden. Die Vorschläge der Verbände wurden bei der Erstellung des Berichts und Antrags jeweils geprüft und teilweise übernommen. Wir werden diese auf die 2. Lesung dann nochmals neu prüfen, und wir werden auch die Inputs, die wir heute erhalten, auf die 2. Lesung prüfen. Dann kam noch eine abschliessende Frage von Abg. Martin Seger: Haben wir nachweisliche Probleme mit der Sicherheit auf liechtensteinischen Baustellen? Dies kann in dieser Pauschalität nicht beantwortet werden. Generell sind die Unfallzahlen vergleichbar mit der Schweiz und der EU. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Helmut Hasler
Danke für das Wort. Ich bin in meinem Betrieb Sicherheitsverantwortlicher und durch das mit der Materie etwas betraut. Herr Minister, denken Sie, dass ein Architekt weiss, wie ein Gerüst korrekt ausgeführt werden muss, dass er bei einer Baustellenbegehung das abschätzen kann? Dann habe ich eine Nachschulung gemacht bei der Wirtschaftskammer. An diesem Kurs, der im ganzen Land ausgeschrieben war, waren drei Mitarbeiter von meinem Betrieb, ein Mitarbeiter der Gemeinde Mauern, ein Mitarbeiter der Gemeinde Schellenberg. So viel zur freiwilligen Nachschulung, die Sie da in den Raum stellen. Dann zu den Kosten, die im Angebot mit angeboten werden: Beim Umbau des Gemeindehauses in Gamprin war ein Netz ausgeschrieben. Wir haben mit angeboten, aber wir haben den Auftrag nicht bekommen, weil wir zu teuer waren. Es ging irgendwie um CHF 1'500. Das Netz hat etwa CHF 8'000 gekostet, der Auftrag war circa CHF 150'000. Also es ist nicht eine Kleinigkeit, sondern 5 Prozent der Auftragssumme. Es hat dort einen tödlichen Unfall gegeben und es war kein Netz drinnen. Man hat sich danach auf eine günstigere Absicherungsmassnahme irgendwie verständigt - keine Ahnung, wie das passieren konnte. Das wäre nicht passiert, wenn die Massnahmen separat ausgeschrieben worden wären. Die Aufwendungen werden immer höher für die Sicherheitsmassnahmen. Bei der Vergabe kann das sehr entscheidend sein, wie der Unternehmer das gerechnet hat. Danke. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen zu den verschiedenen Themen. Ich möchte einfach auch noch einmal anregen, dass Sie auf die 2. Lesung hin das doch noch einmal prüfen, auch wenn Sie jetzt Antworten auf alle Fragen geliefert haben. Es ist einfach auch zentral, dass gerade alle die Verbände auf denselben Themen beharrt haben und das waren wirklich diese Aus- und Weiterbildungspflicht und die Weisungsbefugnis des Koordinators. Ich glaube, die Arbeitgeber sind sich ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst, und dass der Schutz des Arbeitnehmers das oberste Ziel ist, das ist ganz klar, aber es gab einfach auch Unternehmen, die hatten schon sehr negative Erfahrungen und tragische Fälle in ihrem Unternehmen, und ich weiss auch, dass sie alles daran setzen, ihre Mitarbeitenden zu schulen, und alle, die auch nur irgendwie konfrontiert sind mit diesem Thema und versuchen, das Beste daraus zu machen. Da scheuen sie sich auch keine Kosten. Dann bekam ich aber auch die Rückmeldung, also ich bekam unterschiedliche Rückmeldungen: Solche Betriebe, die bis jetzt keine Probleme hatten, sind natürlich froh, wenn dann nicht jede Woche der Koordinator auf der Matte steht und ihnen sagt, was sie zu tun haben. Aber es gibt halt auch solche, die grösseren Gefahren ausgesetzt sind, und da ist man dann halt froh, wenn man darauf aufmerksam gemacht wird, was zu tun ist. Dann habe ich zum Beispiel von einem Zimmermeister gehört, dass bei der Ausbildung als Zimmermeister zu wenig Gewicht auf die Arbeitssicherheit gelegt wird. Und wenn jetzt so jemand nachher Baukoordinator ist, dann hat er vermutlich halt auch nicht die Sensibilität, die es da braucht, und wenn da nicht die verpflichtende Weiterbildung besteht, dass er dranbleibt, zu den aktuellen Themen geschult ist und weiss, worauf es ankommt, dass es da halt dann mitunter fehlen könnte. Ich finde es auch schade, dass sich die Verbände nicht noch einmal gemeldet haben, denn wir als Abgeordnete sind immer sehr dankbar, wenn nach dem Vernehmlassungsprozess der Bericht und Antrag vorliegt, und wenn wir dann nichts mehr hören von den Fachverbänden, gehen wir fast davon aus, dass die Anliegen berücksichtigt wurden und es eigentlich passen müsste. Es wäre natürlich zu begrüssen, wenn wir dann nochmals offiziell kontaktiert würden. Dann wüssten wir, wo wir stehen. Es wäre einfach schön, wenn Sie diese Punkte für die 2. Lesung nochmals gezielt ausführen könnten und dass man vielleicht auch noch einmal Rücksprache mit einigen Marktteilnehmern hält. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Lino Nägele
Danke für das Wort. Vielen Dank Regierungsrat Büchel für die Beantwortung der Fragen, die mich nicht wirklich befriedigen, wenn man so will. Es ist einfach schade, und dies zeigt sich einfach auch im Bericht und im Antrag, wenn man überhaupt nicht auf die Rückmeldungen aus der Praxis eingeht. Ich habe hier sämtliche Vernehmlassungsberichte durchgelesen und alle zielen in ein selbes Bild. Das, was ich vorher angemerkt und gefragt habe, war nicht einfach eine persönliche Einschätzung. Ich habe hier auch diverse Gespräche zu diesem Thema geführt und ich wünsche mir schon, dass man auf die 2. Lesung auf diese Fragen noch etwas vertiefter eingeht und die nicht einfach so wegwischt und auch die Ideen oder Bedenken nicht einfach so wegwischt, die hier aus der Praxis kommen. Insbesondere, und da werde ich aber nachher in der 1. Lesung noch darauf eingehen, bei der Befähigung der Koordinatoren, da bin ich überhaupt nicht Ihrer Meinung und ebenfalls auch in Bezug auf die Planungskoordination im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Ausschreibung. Wenn wir das Ganze EWR-rechtlich schon nicht so machen können wie in der Schweiz, dann möchte ich, dass es wenigstens gut ausgestaltet ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Regierung, ich bin wahrlich kein Bauexperte. Ich möchte mich jetzt aber doch noch melden und zum Stimmungsbild beitragen und noch einmal auf das Thema mit der Weiterbildung zu sprechen kommen. Wir haben jetzt von der Abg. Bühler-Nigsch gehört, dass es in diesen Situationen um Leben gehen kann, und wir haben auch von vielen anderen, verschiedenen Votanten gehört, wie schnell sich diese Themen entwickeln. Ich möchte Sie einfach auch noch einmal bitten, dieses Thema auf die 2. Lesung noch einmal zu prüfen, denn immerhin geht es hier um die Gesundheit unserer Handwerker. Wenn wir einen Vergleich im Finanzbereich anschauen, ebenfalls ein sehr lebendiger Bereich, der sich schnell entwickelt, aber ohne gesundheitliche Risiken, dann haben wir beispielsweise in der Versicherungsvertriebsverordnung Weiterbildungspflichten von 15 Stunden pro Kalenderjahr pro Mitarbeiter, der Versicherungen vertreibt. Dies einfach als Beispiel für Sie. Das möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben, ohne es zu werten, aber vielleicht schauen Sie es sich einfach noch einmal an. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Simon Schächle
Ich weiss jetzt gar nicht, wie ich es sagen soll; ich möchte einfach zum Stimmungsbild noch einmal etwas beitragen, damit nicht ein falsches Bild aufkommt. Jedes Unternehmen, jeder Unternehmer, sei er noch so klein, vom Kleinsten, von der One-Man-Show bis nach oben offen, macht jenste Sicherheitskurse, für mich unzählige. Ich habe auch schon einige Voten darüber gehalten, wie das ausschaut. Ich bin zum Beispiel Mitglied der Wirtschaftskammer. Da sind sie jedes Jahr dabei, haben Sicherheitskurse, werden geschult. Dann werden sie verpflichtet über den Branchenlösungsordner, das ihren Mitarbeitern beizubringen. Jeder Mitarbeiter muss ihnen unterschreiben, dass er den Sicherheitskurs erhalten hat oder zumindest an einem teilgenommen hat oder an einem innerbetrieblichen Sicherheitskurs teilgenommen hat und so weiter und so fort. Das gilt für jeden Benzinkanister über jeden Führerschein, der x-mal wieder kontrolliert wird, für jede noch erdenkliche Hebebühne. Zum Beispiel eine Gebäudereinigungsfirma kann sich schon fast nicht mehr retten von lauter Prüfungen von der Hebebühne und wenn er die Hebeprüfung braucht, braucht er noch die Sicherheitsanbindeprüfung und wenn er die hat, braucht er noch die Prüfung, um einschätzen zu können, ob der Prüfgurt jetzt geprüft ist und so weiter und so fort. Also, noch einmal, ich glaube - nein, ich bin mir sicher, dass hier im Land unsere Unternehmer sehr grossen Wert auf Arbeitssicherheit legen, sehr gut geschult sind und an unzähligen Kursen bereits teilgenommen haben. Hier geht es ja um den Koordinator und da bin ich dann schon beim Abg. Nägele und auch bei anderen Votanten, die sagen, und der soll jetzt nicht geprüft werden. Ich weiss es nicht. Ich habe mich früher über die Kurse der Wirtschaftskammer, über die Branchenlösung immer über die SUVA orientiert, sage ich einmal. Da sind die Kurse nicht locker, das kann ich Ihnen sagen, und sollte da das Geringste vorfallen, das ist kein Spass, und das hat immer funktioniert, und jetzt ist man hier auf einmal sehr, sehr offen, sage ich einmal. Also, da bin ich schon auch bei meinem Vorredner, dass man das einfach so eine anzuschauen hat ohne jegliche Diskussion. Danke. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Abg. Sandra Fausch
Danke. Ich bin in dieser Thematik wohl sicher definitiv Laiin und ich bin auch nicht wirklich zufrieden, Herr Regierungsrat Büchel, mit den Ausführungen. Ich meine, ich bedanke mich für die Ausführungen und die Beantwortung der Fragen, aber teilweise sind sie einfach auch fast deckungsgleich mit den Angaben in Bericht und Antrag. Da bin ich nicht schlauer danach, so leid es mir tut, aber ich fühle mich auch ein bisschen bestätigt von meinen Vorredner/-innen. Deshalb bitte ich Sie, diese Punkte, die jetzt genannt wurden, auch wirklich nochmals seriös mitzunehmen und auf die 2. Lesung abzuklären und auch Dinge, die jetzt gerade aus der Praxis hergekommen sind, wirklich nochmals kritisch zu hinterfragen. In der 1. Lesung wird es vom Abg. Nägele sicher noch einmal aufgebracht werden, aber auch für mich bleibt so dieses Bild: Der Architekt plant, aber auf dem Papier. Ich will da jetzt keinem Architekten zu nahe treten, aber Herr Abg. Hasler hat es mit seiner Frage nochmals aufgegriffen: Ist das Wissen da, und weiss man, wie das dann zusammen funktioniert? Sie haben es, glaube ich, mit dem Gerüst versucht, metaphorisch darzustellen. Ich habe da wirklich aus meiner Laiensicht meine Fragezeichen und auch Bedenken und vielleicht auch ein bisschen Sorge, ob das dann tatsächlich standhält und ob es diesem Standard entspricht, den wir eigentlich wirklich gerne hätten. Auch beim Punkt Weiterbildung: Zu dieser Systematik würde ich wirklich gerne - oder ich bitte darum, dass Sie uns auf die 2. Lesung hin eine Auslegung zu machen. Hier hören wir, dass teilweise eine Weiterbildungspflicht mit Stunden pro Kalenderjahr besteht, anderswo ist Eigenverantwortung vorgesehen. Ich glaube, hier brauchen wir alle eine bessere Auslegung, um das beurteilen zu können. Und wenn das sogar von Verbänden moniert wird, dann, denke ich, braucht es hier noch aussagekräftigere Informationen, damit man nachvollziehen kann, warum man da jetzt wirklich verzichtet. Da wäre ich wirklich froh um mehr Gehalt. Danke.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Helmut Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte beim Abg. Simon Schächle noch einmal einhaken. Meine Mitarbeiter machen einen Motorsägenkurs, sonst darfst man keine Motorsägen starten. Man darf keine Lasten anhängen, man braucht Maschinenkurse, Transportsicherung, jenste Kurse, die die Leute machen müssen, sonst dürfen sie die Arbeiten gar nicht ausführen. Also ich darf keine Last anhängen, wenn ich nicht einen Kurs gemacht habe, wie ich Lasten an einen Kran anhänge. Aber der, der mich kontrolliert, der hat keine Schulung machen müssen. Das finde ich irgendwie ein bisschen widersprüchlich.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Martin Seger
Besten Dank für das Wort. Ich bin voll der Meinung des Abg. Hasler, auch beim tragischen Unfall der Zimmermänner bin ich seiner Meinung. Es wundert mich schon, dass bei der öffentlichen Ausschreibung, so viel ich weiss, kein Sicherheitsbeauftragter wie in der Schweiz gefordert wird. Dies wäre auf der Ebene des Unternehmers. Ich muss in der Schweiz nachweisen, dass ich Sicherheitsbeauftragte habe, sonst bin ich nicht SUVA-konform. Das wird hier nicht verlangt. Trotzdem ist der Unternehmer verantwortlich und oben wird eine Hierarchie eingesetzt, dieser Koordinator. Er hat nichts zu sagen, übernimmt am Schluss keine Verantwortung und die Verantwortung liegt beim Unternehmer. Er dokumentiert nur, er macht Fotos, macht nichts besser. Für mich ist das unbegreiflich. In der Praxis ist das so, das habe ich selbst erfahren. Man bezahlt einen, dass er pro forma einen Stempel gibt, und machen tut er dann am Schluss gar nichts. Das ist dann die Praxis. Denn er weiss ja genau, die Verantwortung liegt nicht bei ihm, sie liegt beim Unternehmer. Das bringt gar nichts, nur Bürokratie, Aufwand. Besten Dank für das Wort.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich nehme dieses Stimmungsbild sehr gerne mit. Die Abg. Petzold-Mähr hat die Finanzbranche erwähnt, ich komme ursprünglich aus der Finanzbranche. Da gab es Regulierung, Regulierung, Regulierung. Diese 15 Stunden, die Sie erwähnt haben, nehme ich gerne so mit. Vielleicht auch noch zur Abg. Dagmar Bühler-Nigsch: Bezüglich Weisungsbefugnis und Ausbildungspflicht, das nehme ich, wie gesagt, sehr gerne so mit.Wir haben hier die österreichische Rezeptionsgrundlage und das gibt es in Deutschland nicht. Und das wäre jetzt etwas, das wir hier neu einführen. Aber wie gesagt, wir nehmen das gerne mit auf die 2. Lesung und sind natürlich auch in Kontakt mit den Verbänden. Ich möchte auch noch sagen, der Abg. Lino Nägele hat von wegwischen gesprochen. Das ist definitiv nicht der Fall, dass es einfach so weggewischt wurde, sondern man hat auch versucht zu begründen wieso. Aber wir nehmen das als Hausaufgabe für die 2. Lesung mit und werden da vielleicht noch eine Schippe drauflegen in dem Fall. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Helmut Hasler
Danke für das Wort. Also, meine Frage nach dem Gerüst und dem Architekten war nicht rhetorisch. Ich hätte da gerne eine Antwort, wie Ihre Einschätzung ist.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich habe Sie nicht vergessen, Abg. Hasler, hier werde ich vertieft Research betreiben bis zur 2. Lesung und Ihnen dann gerne eine Antwort liefern.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Helmut Hasler
Danke. Ich hätte gerne Ihre persönliche Einschätzung.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Als Wirtschaftsminister eine persönliche Einschätzung hier zu geben, wie gesagt, da werde ich mit Fachleuten reden und werde mir die Kenntnis aneignen, dass ich Ihnen dann zu gegebener Zeit eine Antwort auch geben kann. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
18 Stimmen bei 24 Anwesenden. Somit haben wir Eintreten beschlossen und ich bitte den Parlamentsdienst mit der Lesung des Bauarbeitenkoordinationsgesetz per Artikelaufruf zu beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Lino Nägele
Vielen Dank für das Wort. Art. 3 Abs. 3 betrifft die fachliche Befähigung der Koordinatoren. Wir hatten dies vorhin schon, aber ich möchte das hier noch präzisiert haben. Gemäss der Vorlage können unter anderem Architekten, Bauingenieure, Geomatikingenieure, Bauleiter oder Planungs- und Baustellenkoordinatoren fachlich befähigt sein. Genau bei diesem «Oder» liegt aus meiner Sicht ein Problem. Dieses «Oder» kann nur so verstanden werden, dass eine spezifische Ausbildung als Planungs- und Baustellenkoordinator nicht zwingend erforderlich ist, sondern nur eine von mehreren Möglichkeiten darstellt. Arbeitssicherheit ist, wie gesagt, ein eigenes Fachgebiet. Das sehe ich hier überhaupt nicht so, wie Herr Regierungsrat Büchel vorhin im Rahmen der Eintretensdebatte erwähnt hat, dass die aufgelisteten Berufsgruppen automatisch ohne eine entsprechende Weiterbildung in den Sicherheitsbereich ausreichend geschult sind. Ich rege deshalb für die 2. Lesung eine Ergänzung zu Art. 3 an. Wer als Planungs- oder Baustellenkoordinator tätig ist, soll zusätzlich zu den bestehenden fachlichen Voraussetzungen eine spezifische Ausbildung im Bereich der Koordination von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen auf Baustellen nachweisen müssen. Diese Ausbildung soll insbesondere die liechtensteinischen Vorschriften, die Bauarbeitenverordnung, das BauKG, die einschlägigen arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorgaben im EWR-Raum, aber auch die relevanten schweizerischen Regelwerke abdecken. Das ist wichtig, weil unsere Betriebe in der Praxis stark mit schweizerischen Standards arbeiten, etwa mit EKAS-Richtlinien, SUVA-Hilfsmitteln, EN- und SN-Normen oder Publikationen von Fachverbänden. Je nach dem kann ich mir vorstellen, einen entsprechenden Änderungsantrag in der 2. Lesung zur Diskussion zu stellen. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Vielen Dank für den konkreten Vorschlag, den wir gerne so mitnehmen werden. Besten Dank. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Wir lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Lino Nägele
Vielen Dank für das Wort. Hier geht es um die Vorbereitung des Bauprojekts. Das hatten wir auch schon vorhin und auch das möchte ich hier präzisiert haben. Der Entwurf sieht vor, dass der Planungskoordinator den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bereits in der Vorbereitungsphase erstellt und dieser als Grundlage für die Ausschreibung dient. Das ist grundsätzlich gut, aber auch hier sehe ich die Antworten zu meinen Fragen im Eintretensvotum überhaupt nicht. Kollektivschutzmassnahmen müssen sauber ausgeschrieben werden. Wir sprechen hier von Gerüsten, Absturzsicherungen, Fangnetzen, Baustellenabschrankungen und ähnlichen Massnahmen. Diese müssen frühzeitig verbindlich und nachvollziehbar in die Ausschreibungsunterlagen aufgenommen werden. Sonst entsteht ein falscher Wettbewerb. Unternehmen, die sauber kalkulieren und Arbeitssicherheit vollständig einpreisen, haben einen Nachteil gegenüber jenen, die solche Massnahmen nur ungenau oder gar nicht berücksichtigen. Das kann nicht im Sinne eines praxisnahen Gesetzes sein. Ich rege deshalb auch zu Art. 4 eine Ergänzung an. Der Planungskoordinator soll sicherstellen müssen, dass Kollektivschutzmassnahmen in der Planungsphase klar definiert und in der Ausschreibung als eigenständige Positionen ausgewiesen werden. Zudem sollen die Ausschreibungsunterlagen so ausgestaltet sein, dass Anbieter sicherheitsrelevante Leistungen kalkulieren können. Auch hier kann ich mir je nachdem vorstellen, einen entsprechenden Änderungsantrag zur Diskussion zu stellen. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Auch hierfür besten Dank für den konkreten Vorschlag. Den nehmen wir gerne mit.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Wir lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.Art. 4 Abs. 1 Bst. s wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 4 Abs. 1 Bst. s steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Besten Dank. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten und Traktandum 27 erledigt. -ooOoo-