Interpellation für einen Überblick zu den staatlichen Leistungsvereinbarungen vom 2. Februar 2026, eingereicht von den Abgeordneten Erich Hasler, Marion Kindle-Kühnis, Simon Schächle, Martin Seger und Achim Vogt
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir kommen zu Traktandum 9: Interpellation für einen Überblick zu den staatlichen Leistungsvereinbarungen vom 2.Februar2026, eingereicht von den Abgeordneten Erich Hasler, Marion Kindle-Kühnis, Simon Schächle, Martin Seger und Achim Vogt. Wünschen die Interpellanten das Wort?Abg. Martin Seger
Besten Dank für das Wort. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein arbeitet in zahlreichen Politfeldern mit externen nichtstaatlichen Organisationen zusammen, darunter Nichtregierungsorganisationen, NGOs, Vereine, Stiftungen und Verbände. Diese Kooperationen beruhen oft auf Leistungsvereinbarungen oder anderen formellen Vertragsgrundlagen, welche die Art der Zusammenarbeit, die zu erbringenden Leistungen und finanziellen Beiträge des Staates regeln. Vor dem Hintergrund der Bedeutung solcher Kooperationen für die staatliche Aufgabenwahrnehmung sowie der Notwendigkeit einer transparenten Verwendung öffentlicher Gelder richtet sich diese Interpellation an die Regierung mit dem Ziel, einen umfassenden und nachvollziehbaren Überblick über sämtliche bestehenden Leistungsvereinbarungen zu erhalten. Die Einbindung externer Organisationen in staatliche Aufgaben kann vielfältige Vorteile bringen, insbesondere durch fachliche Expertise, breites Engagement oder flexible Angebotsstrukturen. Gleichzeitig ist jedoch sicherzustellen, dass diese Kooperationen nachvollziehbar, zweckmässig, transparent und effizient gestaltet sind. Da Leistungsvereinbarungen regelmässig finanzielle Verpflichtungen des Staates nach sich ziehen, ist es im Interesse des Landtags wie auch der Öffentlichkeit zu wissen, mit welchen Organisationen die Regierung zusammenarbeitet, welche Leistungen diese Organisationen im Auftrag des Staates erbringen, wie hoch die dafür eingesetzten finanziellen Mittel sind und nach welchen Kriterien diese Vereinbarungen ausgestaltet, überprüft, verlängert und gegebenenfalls beendet werden. Die Interpellation zielt daher darauf ab, ein gesamtheitliches Bild über den Umfang, die Struktur dieser Kooperationen zu erhalten und auf dieser Basis eine transparente Grundlage für politische Bewertungen und parlamentarische Kontrolle zu schaffen.Fragen an die Regierung: - Mit welchen nichtstaatlichen NGOs, privatrechtlichen Organisationen, Vereinen, Stiftungen und so weiter sowie Verbänden bestehen derzeitig formelle Leistungsvereinbarungen oder Kooperationsverträge und welchen Amtsstellen sind diese zugeordnet?
- Welche konkreten Leistungen oder Aufgaben übernehmen diese Organisationen im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung für den Staat, die Regierung oder einzelne Ämter?
- Wie hoch ist der prozentuale staatliche Anteil an den gesamten Erträgen der obigen Organisationen?
- Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise Stellenprozente weisen die obigen Organisationen aus?
- Wie hoch sind die jährlichen finanziellen Beiträge oder Subventionen, die im Rahmen dieser Leistungsvereinbarungen an die jeweiligen Organisationen ausbezahlt werden? Es wird um eine vollständige Aufschlüsselung nach Organisation und Ressort ersucht.
- Nach welchem Kriterium werden diese Leistungsvereinbarungen abgeschlossen und in welchen zeitlichen Abständen werden die Vereinbarungen überprüft und nach welchen Kriterien gegebenenfalls verlängert oder beendet?
Besten Dank für das Wort.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Somit werden wir die Interpellation an die Regierung überweisen und haben Traktandum9 erledigt. Noch kurz zur Orientierung, wir machen heute noch Traktandum10, bevor wir die Sitzung unterbrechen. -ooOoo-