Petition «eID umstrukturieren und verbessern» vom 20. November 2025, eingereicht von Emmanuel Hoop
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir kommen zum Traktandum 3a: Petition «eID umstrukturieren und verbessern» vom 20. November 2025, eingereicht von Emmanuel Hoop. Gibt es hierzu Wortmeldungen?Abg. Tanja Cissé
Vielen Dank. Ich möchte mich beim Petitionär für seinen Vorstoss bedanken. Die Eingabe zeigt deutlich, wie sehr das Thema Digitalisierung auch die Bevölkerung bewegt. Auf der einen Seite besteht grosses Interesse an einer modernen, alltagstauglichen digitalen Identitätslösung, auf der anderen Seite begegnen wir nach wie vor einer spürbaren Skepsis. Viele Menschen fragen sich, ob ihre sensiblen Daten wirklich ausreichend geschützt sind. Das Ziel der Digitalisierung ist für mich klar, sie soll unseren Alltag vereinfachen, und die Petition fordert, dass wir mit einer einzigen App auf eine Vielzahl von Dokumenten zugreifen können, vom IV-Ausweis über das Krankenkassenkärtchen bis hin zur Wohnsitzbestätigung oder der Geburtsurkunde. Grundsätzlich begrüsse ich die Digitalisierung, wenn sie den Bürgerinnen und Bürgern einen echten Mehrwert und eine Entlastung bringt und wenn die Nutzung freiwillig bleibt. Das wäre hier aus meiner Sicht gegeben. Gleichzeitig müssen wir aber auch die Kosten im Blick behalten. Wir haben in der Budgetdebatte im November gesehen, wie schnell die Informatikausgaben steigen. Ich möchte deshalb die zuständige Regierungschefin bitten, uns darzulegen, was in diesem Bereich konkret geplant ist. Wird eine Erweiterung der eID angestrebt? Falls ja, welche Dokumente sollen digital aufgenommen werden und wie sieht es mit den Kosten für diese Erweiterung aus? Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungschefin Brigitte Haas
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die elektronische Identität ist ein wichtiges Instrument, das den Alltag erleichtert und den Zugang zu vielen Dienstleistungen sicherer und einfacher macht. Wir freuen uns, dass die eID.li zunehmend positiv aufgenommen wird und immer mehr Menschen ihren praktischen Nutzen erkennen. Gleichzeitig entwickeln wir die eID.li sorgfältig weiter und erweitern ihr Einsatzspektrum, etwa durch die Integration zusätzlicher Dokumente. Dabei stehen Funktionalität, Datenschutz und Rechtssicherheit stets im Zentrum. Die Nutzung bleibt für Privatpersonen selbstverständlich freiwillig. Für alle, die sie nutzen möchten, wollen wir den Mehrwert kontinuierlich erhöhen, damit die eID.li den Alltag vereinfacht und höchste Sicherheitsstandards erfüllt.Zur Schweiz ist anzumerken, dass die Schweiz und wir in Liechtenstein auf eigene Systeme setzen. Während die Schweiz ihre eID erst 2026 einführt, ist unsere bereits seit 2020 etabliert und breit akzeptiert. Mit Einführung der eID in der Schweiz ist geplant, diese auch in Liechtenstein anzuerkennen. Zudem stehen wir in engem Austausch mit den Schweizer Behörden und arbeiten daran, die grenzüberschreitende Nutzung zu erleichtern. Nun zu den konkreten Forderungen des Petitionärs: Erstens, wir prüfen kontinuierlich die Möglichkeiten zur Erweiterung der eID.li und die Ergänzung von zusätzlichen Nachweisen. Vor allem in Vorbereitung auf die Weiterentwicklung der eID.li nach revidierter eIDAS-Verordnung der EU, namentlich des EUDI-Wallet, sind verschiedenste Ergänzungen in Vorbereitung und Abklärung. So wird unter anderem die Integration der Krankenkassenkarte, der Wohnsitzbestätigung, des Heimatscheins und der Geburtsurkunde geprüft. Wichtig ist diesbezüglich aber, dass neue Nachweise nur ergänzt werden, wenn klar ist, dass sie sicher eingebunden werden können, zuverlässig funktionieren und genutzt werden. Zweitens, bestehende digitale Nachweise, wie der Führerschein oder die Grenzgängermeldebestätigung, werden bereits heute rechtsverbindlich anerkannt. Dies ist auch für alle zukünftigen Erweiterungen angedacht. Hierfür müssen neben den rechtlichen Abklärungen auch die Verfahren zur Prüfung der jeweiligen Nachweise klar definiert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass neue digitale Nachweise verlässlich, sicher und eindeutig anwendbar sind.Drittens, die grenzüberschreitende Anerkennung elektronischer Identitätsnachweise im EWR funktioniert bereits und mit der EUDI-Wallet wird diese weiter gestärkt. Durch die EUDI-Wallet werden Identitätsnachweise und Nachweise wie Ausweise oder Qualifikationen europaweit sicher und rechtsgültig verwendet werden können, was Interoperabilität und Rechtssicherheit verbessert. Zugleich setzen wir uns dafür ein, dass auch die Nutzung mit der Schweiz vereinfacht und ausgebaut wird. Entscheidend ist jedoch, dass wir nicht alleiniger Treiber sind. Die gemeinsame Zusammenarbeit mit anderen Staaten, Verwaltungen und Wirtschaftspartnern ist unverzichtbar, um eine breit akzeptierte interoperable und wirtschaftsfreundliche digitale Identitätsinfrastruktur zu schaffen.Viertens, die Transparenz ist sichergestellt und wird auch weiterhin sichergestellt. Die Nutzerinnen und Nutzer von elektronischen Nachweisen haben die Kontrolle darüber, wem sie welche Daten weitergeben oder bekanntgeben. Fünftens, die eID.li und weitere digitale Nachweise sind und bleiben über eine zentrale App verfügbar.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir stetig daran arbeiten, unsere eID.li weiter auszubauen und ihren Nutzen für alle Menschen zu erhöhen. Unser Ziel ist es, staatliche Dienste einfacher, sicherer und überall gut nutzbar zu machen. Soweit es technisch möglich und zielführend ist, setzen wir die in der Petition genannten Anliegen bereits um oder arbeiten an der Umsetzung. Vor allem die Aufnahme weiterer Nachweise ist in Vorbereitung, entsprechende Optionen werden derzeit sorgfältig geprüft, mit den zuständigen Stellen abgestimmt und gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern besprochen.Gerne komme ich nun auf die Fragen der Abg.Tanja Cissé. Eine Frage war: Wird eine Erweiterung der eID angestrebt? Eine Erweiterung und Weiterentwicklung der eID.li-App ist im Rahmen der EUDI-Wallet-Umsetzung gemäss der Revision der eIDAS-Verordnung geplant und beinhaltet verschiedene weitere digitale Nachweise und Funktionen. Die zweite Frage ist, falls ja, welche Dokumente digital aufgenommen werden sollen. Im Rahmen der EUDI-Wallet-Umsetzung gemäss der Revision der eIDAS-Verordnung, werden neben dem Führerschein, auch die Europäische Krankenversicherungskarte, EHIC, persönliche Identifikationen, Bildungsnachweise, beispielsweise Diplome, sowie weitere Nachweise geplant und geprüft. Darunter fallen unter anderem Wohnsitzbestätigung, Heimatschein, Geburtsurkunde und weitere.Die dritte Frage: Wie sieht es mit den Kosten für diese Erweiterung aus? Eine gute Frage an die Finanzministerin. Die Kosten hängen von einer Reihe von Faktoren ab, darunter notwendige Systemanpassungen, die Weiterentwicklung bestehender Schnittstellen sowie potenzielle Abhängigkeiten zu anderen Komponenten. Auch können einzelne Vorhaben gebündelt oder, sofern erforderlich, separat umgesetzt werden. Andere wären Teil eines umfassenden Ausbaus, der über die Erweiterung um einzelne Nachweise hinausgeht. Eine belastbare Kostenschätzung ist zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht möglich. In den letzten Jahren wurde die eID und vorausschauend auf die Umsetzung der Revision der eIDAS-Verordnung respektive einem Aufbau einer EUDI-Wallet ausgerichtet. Damit kann eine Erweiterung der eID.li-App gemäss eIDAS-Vorgaben kostengünstiger und zum Wohle der Nutzung ausgebaut werden. Neben der Umsetzung der Revision der eIDAS-Verordnung sind noch weitere EU-Projekte am Laufen, welche ebenso hineinspielen. Unter anderem ist die Single-Digital-Gateway-Verordnung mit dem Once-Only Technical System, OOTS, in Umsetzung, welche verschiedene Nachweise in digitaler Form verlangt, die dann für die EUDI-Wallet von Liechtenstein genutzt werden kann. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit können wir uns der Abstimmung widmen. Wer der Überweisung der vorliegenden Petition zur geeigneten Verfügung an die Regierung zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
11 Stimmen bei 23 Anwesenden, somit wurde die Petition nicht an die Regierung überwiesen. Damit haben wir Traktandum 3a erledigt. -ooOoo-