Beantwortung der Kleinen Anfragen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort und kommen zu Traktandum30: Beantwortung der Kleinen Anfragen. Ich bitte die Regierung, diese zu verlesen.Regierungschefin Brigitte Haas
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Gerne komme ich zur Frage der Abg.Bettina Petzold-Mähr. Es geht dabei um das Thema: .
Zu Frage 1: Es liegen keine Hinweise vor, dass behördliche Dokumente oder sensible Daten an falsche Personen zugestellt wurden. Zu Frage 2: Gemäss E-Government Gesetz und E-Government-Verordnung kann grundsätzlich jede Form der elektronischen Kommunikation genutzt werden, ausser eine Behörde sieht eine besondere elektronische Übermittlungsform vor. Es stehen unter anderem folgende digitalen Kommunikationskanäle zur Verfügung, welche eine sichere Übertragung gewährleisten:
- der elektronische Zustelldienst ePostPlus, welcher eine eindeutige Identifikation mittels eID erfordert;
- Elektronische Formulare, die je nach Formularinhalt mit oder ohne eID.li nutzbar sind;
- Fachsysteme mit direktem Kommunikationsaustausch wie das eMWST-Portal, die eine Identifikation mittels eID erfordern.
Weiters kann E-Mail-Kommunikation, entsprechend dem Inhalt und im Rahmen der Nutzungsanwendung beziehungsweise des IT-Reglements, als digitaler Kommunikationskanal genutzt werden.Zu Frage 3: Die Nutzung von E-Mail sowie ein sorgfältiger und verantwortungsbewusster Umgang sind im IT-Reglement der Landesverwaltung festgelegt. Beim Versand persönlicher oder vertraulicher Informationen gelten besondere Vorsichts- und Schutzmassnahmen. Oft werden solche Daten über Fachsysteme oder elektronische Formulare übermittelt. Eine rechtsverbindliche Zustellung erfolgt grundsätzlich ausschliesslich über den elektronischen Zustelldienst. Zu Frage 4: Gemäss Verordnung über das Zentrale Personenregister ist die E-Mail-Adresse schon jetzt Teil der Stammdaten im Zentralen Personenregister. Für die Harmonisierung und Modernisierung der Kommunikationsdaten nach dem Once-only-Prinzip ist ein Projekt in Umsetzung. Bestehende Angaben, insbesondere E-Mail und Telefon, die heute in Fachanwendungen wie der eVertretung, dem eMWST- oder dem E-Gewerbe-Portal erfasst werden, werden konsolidiert und zentral in die Zentralen Stammdaten migriert. Die dafür autorisierten Fachanwendungen greifen künftig über standardisierte Schnittstellen bedarfsgerecht auf diese Daten zu und können sie zweckgerichtet administrieren beziehungsweise verwenden. zu Frage 5: Die eID ist zu verwenden, wenn eine eindeutige Identifikation nötig ist. Beispiele hierfür sind die Nutzung des elektronischen Zustelldienstes ePostPlus, Fachsysteme mit direktem Kommunikationsaustausch oder elektronische Formulare abhängig vom Formularinhalt.Gerne komme ich zur Frage des Abg. Erich Hasler zum Thema: .Zu Frage 1: Die E-Payment-Lösung der Landesverwaltung ist seit Mai2022 im Einsatz. Es wurden bisher über 33'000Zahlungsvorgänge abgewickelt. Die E-Payment-Lösung kommt in folgenden Bereichen zur Anwendung:
- Bei den Online-Formularen des Amtes für Justiz, des Amtes für Volkswirtschaft, des Landgerichts und des Zivilstandsamts,
- beim eGewerbe-Portal und dem Fachbereich Immaterialgüterrecht beim Amt für Volkswirtschaft,
- beim Online-Shop des Hallenbades SZU in Eschen durch das Schulamt,
- bei der eAuslosung beim Ausländer- und Passamt APA.
In Planung sind Anbindungen beim APA-Fachportal sowie für das E-Handelsregister im Amt für Justiz.Zu Frage 2: Im Rahmen der Durchführung des Projekts E-Payment im Jahr2022 wurden intensive Tests durchgeführt. Die Tests finden vor der Produktivsetzung statt. Im Rahmen des Projekts E-Gewerbe wurden Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft eingeladen, das neue System sowie dessen Funktionalitäten bereits im Vorfeld eingehend zu erproben. Ziel dieser frühen Einbindung war es, die praktische Nutzbarkeit zu überprüfen und sicherzustellen, dass die entwickelte Lösung den ursprünglichen Zielsetzungen entspricht. zu Frage 3: Unternehmen sowie die Bevölkerung werden informiert, wenn die bestehende E-Payment-Lösung auf weitere Bereiche ausgeweitet und angepasst wurde. Wo sinnvoll, wird die Information durch zusätzliche Hilfsmaterialien und begleitende Unterstützungsangebote ergänzt. Ziel ist es immer, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Zu Frage 4: Die E-Payment-Lösung unterliegt den gängigen Gebührenstrukturen von Zahlungsanbietern. Je nach Kartenregion und Zahlungsmittel unterscheiden sich die Gebühren. Die Landesverwaltung ist natürlich bestrebt, unter anderem durch bilaterale Abkommen mit den Zahlungsanbietern die Gebühren möglichst gering zu halten. Zu Frage 5: Die E-Payment-Lösung der Landesverwaltung ist ein Standardprodukt, welches international bei Kunden des Lieferanten im Einsatz ist. Das Produkt bietet eine Zahlungsmaske, die für alle E-Payment-Kunden identisch ist.Gerne komme ich zur Frage des Abg. Lino Nägele zum Thema: .Zu Frage 1: Im Rahmen von verschiedenen Gesprächen mit Vertretern von Verbänden wurden die Funktionalität der eVertretung geprüft sowie Verbesserungsmassnahmen geplant und getroffen. So wurde unter anderem schon das Einladungsverfahren verbessert sowie Performance-Verbesserungen wurden erzielt. Geplant sind bei der eVertretung zudem unter anderem folgende Verbesserungen: Verbesserung des Einladungsverfahren, Ermöglichung von Massenmutationen, Einführung der neuen Rolle Service-Administrator, Einbau von Such- und Filtermöglichkeiten sowie die Überarbeitung der grafischen und funktionalen Oberfläche.
Zu Frage 2: Wie in der Antwort zu Frage1 beschrieben, wurden die Rückmeldungen der Verbände aufgenommen und in Absprache mit ihnen entsprechende Verbesserungsmassnahmen im Rahmen der finanziellen, personellen sowie technischen Möglichkeiten geplant. Weitere Anpassungen sind in Planung und sollten bis September2026 zur Verfügung stehen. Zu Frage 3: Für die Regierung geht aus der Fragestellung nicht klar hervor, welche Funktionen im Kommunikationstool des eMWST-Portals der Abgeordnete konkret anspricht. Es kann jedoch generell festgehalten werden, dass von Kundenseite geäusserte wie auch verwaltungsintern festgestellte Verbesserungsvorschläge proaktiv aufgenommen und im Rahmen der finanziellen, personellen sowie technischen Möglichkeiten zeitnah realisiert werden. Zu Frage 4: Gemäss Art.3 der Steuerverordnung hat die Steuerverwaltung jährlich zu prüfen, ob die gemeinnützigen Institutionen weiterhin die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllen. Abs.2 von Art.3 der Steuerverordnung regelt sodann, welche Unterlagen jährlich einzureichen sind. Ab 2026 wird ein Tool aufgeschaltet, um die Online-Einreichung dieser Unterlagen zu ermöglichen. Neben den Unterlagen, die heute bereits einzureichen sind, wird im Tool verlangt, dass drei Zahlen aus der Jahresrechnung eingetragen werden. Nachdem es sich hierbei um Zahlen aus der Jahresrechnung handelt - konkret: Total der Vermögenswerte, Eigenkapital und Ausschüttungen -, geht die Bekanntgabe dieser Zahlen nicht über die gemäss Art.3Abs.2 der Steuerverordnung verlangten Informationen hinaus. Die Eintragung dieser Zahlen ist einerseits für die gemeinnützigen Institutionen nur mit einem sehr geringen Aufwand verbunden und ermöglicht andererseits der Steuerverwaltung, eine risikobasierte Prüfung der gemeinnützigen steuerbefreiten Institutionen vorzunehmen.Zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 2.Gerne komme ich zur Frage der Abg.Sandra Fausch zum Thema: Zu Frage 1: Nein, soweit ersichtlich ist das Land Liechtenstein kein Kunde von Palantir. Zu Frage 2: Die Wohnsitznahme aufgrund einer Besteuerung nach dem Aufwand setzt einen durch die Steuerverwaltung positiv beurteilten Antrag auf Besteuerung nach dem Aufwand voraus. Liegt dieser vor, prüft das Ausländer- und Passamt, ob die Voraussetzungen einer Bewilligungserteilung erfüllt sind. Dies umfasst die Bedingungen gemäss Art.30 Steuergesetz sowie Art.22 Abs.1 des Personenfreizügigkeitsgesetzes beziehungsweise Art.21 des Ausländergesetzes. Zusätzlich führt das Ausländer- und Passamt eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durch. Zu Frage 3: Gemäss Art.33 des Steuergesetzes beträgt der Steuerbetrag 25Prozent des gesamten Aufwands des Steuerpflichtigen, wobei der Mindeststeuerbetrag bei CHF300'000 liegt. Die Steuerfestsetzung bezieht sich erstmalig auf die Dauer von fünf Jahren und erneuert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht die Steuerverwaltung oder der Steuerpflichtige eine Neufestsetzung verlangt beziehungsweise beantragt. Zu Frage 4: Hier kann auf die Kleine Anfrage des Abg. Erich Hasler vom Oktober2025 verwiesen werden. Per 31.Dezember2024 unterstanden 30Personen beziehungsweise Ehepaare der Besteuerung nach dem Aufwand. Seit Jahren bewegt sich die Anzahl der nach dem Aufwand besteuerten Personen in dieser Grössenordnung.Gerne komme ich zur Frage des Abg.Thomas Rehak. Es geht um das Thema: .Zu Frage 1: Gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen erfolgt die Vergabe öffentlicher Aufträge nach den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs. Entsprechend werden alle Eingaben unabhängig vom Sitz des Auftragnehmers gleichbehandelt und neutral bewertet. Vor der Zuschlagserteilung öffentlicher Aufträge im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren oder im wettbewerblichen Dialog durch das Land Liechtenstein werden zudem die betroffenen Berufsverbände und Wirtschaftsvereinigungen angehört und können Empfehlungen abgeben. Es werden beim Amt für Informatik keine Daten zum Sitz der Auftragnehmer geführt, da dies vergaberechtlich nicht vorgesehen ist. Alle Vergaben orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben und stellen sicher, dass die Grundprinzipien des öffentlichen Beschaffungswesens eingehalten werden. Die Fachstelle für öffentliches Auftragswesen veröffentlicht gemäss Art.52 des Gesetzes und Art.51 der Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen Auftragsstatistiken. In der Auftragsstatistik werden anhand der eingereichten Vergabevermerke unter anderem Daten erfasst zum geschätzten Gesamtwert aller vergebenen öffentlichen Aufträge sowie zur Anzahl und zum Gesamtwert der vergebenen öffentlichen Aufträge, aufgegliedert nach verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Auftragswert, der angewendeten Verfahrensart, und andere.Zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 1.Zu Frage 5: Wie in der Vergangenheit bereits mehrfach bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen ausgeführt, werden zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen eine Vielzahl von organisatorischen wie auch technischen Massnahmen ergriffen. Diese Massnahmen betreffen sowohl den Schutz der gesamten Infrastruktur als auch den Schutz von einzelnen Systemen. Zusätzlich stellt das Amt für Informatik die Cyberresilienz sicher, indem Systeme laufend gehärtet, sicherheitsrelevante Ereignisse überwacht, erkannte Vorfälle sofort behandelt sowie Wiederherstellungs- und Notfallprozesse regelmässig überprüft und verbessert werden. Zudem arbeitet das Amt für Informatik mit der Stabsstelle für Cyber-Sicherheit sowie zusätzlich mit spezialisierten Partnern zusammen, um im Bedrohungsfall schnell und wirksam reagieren zu können.Ich komme zur Frage des Abg. Johannes Kaiser zum Thema:
Zu Frage 1: Direkte steuerliche Entlastungen für von der GloBE-Regelung betroffene Konzerne sind aufgrund internationaler Vorgaben ausgeschlossen. Standortfördernde Massnahmen, wie erstattungsfähige Steuergutschriften (Qualified Refundable Tax Credits) oder klassische Subventionen, müssten allen Unternehmen in Liechtenstein gewährt werden. Aktuell prüft die Regierung unter anderem Massnahmen in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Zu Frage 2: Wie bereits zu Frage1 erwähnt, sind klassische steuerliche Förderinstrumente wie beispielsweise zeitlich beschränkte Steuerbefreiungen nicht zulässig. Um den Voraussetzungen der OECD beziehungsweise des internationalen Standards bei der Mittelverwendung zu entsprechen, ist eine gewisse «Streuung» der Wirkung allfälliger Förderungen sicherzustellen. Zu Frage 3: Wie unter Frage 1 ausgeführt, laufen die Arbeiten bereits.Gerne komme ich zur Frage der stv.Abg.Nadine Vogelsang. Das Thema ist die Zu Frage 1: Der Regierung ist es ein zentrales Anliegen, mögliche Auswirkungen neuer Gesetzesvorlagen auf den Wirtschaftsstandort einzuschätzen und allenfalls negative Auswirkungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Sie hat die Forderung der Wirtschaftskammer geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die bestehenden Systeme, insbesondere der regelmässige, konstruktive Austausch mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden sowie deren Fachkompetenz und Eingaben, die beste und tragfähigste Lösung darstellen, sowohl inhaltlich als auch im Sinne der Verhältnismässigkeit. Zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage1. Der potenzielle personelle und zeitliche Aufwand für derart vertiefte Analysen zu Auswirkungen auf die Wirtschaft ist nicht vergleichbar mit demjenigen zu den UNO-Nachhaltigkeitszielen. Der Aufwand steht zudem im Widerspruch zum gemeinsamen Ziel, eine möglichst schlanke und effiziente Verwaltung sicherzustellen. Zu Frage 3: Es gibt bereits im Rechtssetzungsprozess auf EU-Ebene und somit bei der Ausgestaltung von EU-Rechtsakten die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Interessensträger sich einzubringen. Dies kann unter anderem durch Teilnahme an öffentlichen Konsultationen oder durch Aufforderung zur Stellungnahme erfolgen. Im EWR-Übernahmeprozess werden bei EU-Rechtsakten mit grossen Auswirkungen auf Liechtenstein die Interessenvertretungen, und konkret auch die Wirtschaftsverbände, von der Stabsstelle EWR via die sogenannten EWR-Kontaktpersonen der Interessensvertretungen frühzeitig kontaktiert und um Input zu den konkreten Auswirkungen von EU-Rechtsakten auf die von ihnen vertretenen Unternehmen gebeten. Entsprechende Rückmeldungen werden in der Folge berücksichtigt. Aber auch ohne entsprechende Rückmeldungen der Interessensvertretungen wird versucht, bei EWR-Übernahme beziehungsweise EWR-Umsetzung das ganze Potenzial der positiven Auswirkungen für die liechtensteinische Wirtschaft sicherzustellen.Zu Frage 4: Im EWR-Übernahmeprozess gibt es seit Langem klare Strukturen, um wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Interessensvertretungen können, wie in der Antwort zu Frage3 beschrieben, Stellung nehmen und die Experten der Landesverwaltung berücksichtigen diesen Aspekt bei der Analyse der Rechtsakte und der Vorbereitung der EWR-Übernahme. Zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 4.Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich beginne mit der Kleinen Anfrage des Abg.Thomas Rehak zum Thema .
Zu Frage 1: Bauherr ist das Amt für Umwelt. Zu Frage 2: Nein. Eine öffentliche Ausschreibung erfolgt nur, wenn dies aufgrund der Vergabehöhen erforderlich ist. Beim Löschwasserbecken auf Gorn/Platta beispielsweise war dies nicht der Fall. Zu Frage 3: Die Standortwahl erfolgte unter Berücksichtigung des Waldbrandkonzepts mit Einhaltung des Drei-Minuten-Rotationsprinzips für Helikoptereinsätze. Der Standort Gorn/Platta bietet diesbezüglich optimale Bedingungen. Er befindet sich im Bereich der Druckleitung des Kraftwerks Lawena und in der Nähe des bestehenden Brunnenplatzes, was die Infrastrukturbündelung ermöglicht. Gleichzeitig liegt Gorn/Platta nicht direkt neben Maiensässhütten und ausserhalb der Magerwiesenzone. Zu Frage 4: Für die Umsetzung eines solchen Vorhabens sind mehrere Schritte erforderlich. Zunächst muss ein Eingriffsverfahren nach Art.12 des Naturschutzgesetzes durchgeführt werden. Hierzu ist die Genehmigung der zuständigen Hoheitsgemeinde erforderlich. Darüber hinaus sind die Auflagen des Gewässerschutzgesetzes einzuhalten. Der Ausschreibungsentscheid wird zudem einer Prüfung durch die Fachstelle für öffentliches Auftragswesen unterzogen. Schliesslich ist die Unterstützung des Bauvorhabens durch den Grundeigentümer sicherzustellen. Zu Frage 5: Bei der Planung und beim Bau des Beckens wurden mehrere wesentliche Aspekte berücksichtigt. Die Wasserversorgung erfolgt über das Lawenakraftwerk und ist somit an den Druckleitungsverlauf gebunden. Zur Hangstabilisierung dient ein Krainer-Werk aus lokal geschlagenem Holz, überdeckt mit Erdreich und im oberen Bereich mit Steinkörben aus Balzner Steinen verkleidet. Betonflächen wurden weitgehend verdeckt, um einen Sichtschutz zu gewährleisten. Zur Sicherheit ragt das Becken im Minimum einen Meter aus dem Boden. Schliesslich wurde auf eine harmonische Integration in die Landschaft geachtet, unter anderem durch Massenausgleich und Bündelung der Infrastruktur.Dann zur Frage des Abg.Achim Vogt zum Thema: .
Einleitend ist korrigierend festzuhalten, dass der menschengemachte Anteil des jährlichen globalen CO2-Ausstosses nicht 1,3Prozent, sondern 4 bis 5Prozent ausmacht. Diese Zahl mag klein erscheinen. Doch ist es genau dieser menschengemachte CO2-Ausstoss, der das natürliche Gleichgewicht stört, einen Nettoanstieg der CO2-Konzentration bewirkt und damit den Klimawandel antreibt. Zu Frage 1: Nein, in Liechtenstein gibt es keine fixe Messstation, die in Echtzeit die CO2-Konzentration in ppm erfasst. Die Instandhaltung einer Messstation und die Analyse der Messdaten sind ressourcenaufwendig und erfordern sehr spezifische Fachexpertise. Ausserdem ist die Aussagekraft solcher Messdaten zwar wissenschaftlich wertvoll, liefert aber aufgrund der grenzüberschreitenden Luftzirkulation nur limitiert Erkenntnisse zu den Emissionen Liechtensteins. Daher wird zur Erfassung der Treibhausgasemissionen Liechtensteins auf das Treibhausgasinventar gesetzt, welches seit 2005 jährlich erstellt wird. Die Emissionsdaten werden jährlich nach international anerkannten Vorgaben erhoben und anhand von wissenschaftlichen Modellen ausgewertet.Zu Frage 2: Zur Erfolgsmessung wird das jährlich zu erstellende Klimainventar herangezogen. Dabei ist die Emissionsreduktion Liechtensteins gegenüber dem Referenzjahr 1990 entscheidend.Zu Frage 3: Es gibt keine optimale CO2-Konzentration für Kulturpflanzen. Höhere CO2-Werte können zwar das Pflanzenwachstum fördern, die negativen Effekte wie Extremwetter überwiegen jedoch. Bereits das heutige Erwärmungsniveau verursacht relevante Schäden. Zu Frage 4: Es gibt keine klar definierten CO2-Grenzwerte, weder als Ober- noch als Untergrenze, die die Bedrohung der Biodiversität anzeigen. Es sind vor allem die indirekten Auswirkungen des Kohlenstoffdioxids in der Atmosphäre, welche der Biodiversität schaden. Als Beispiele können die Temperaturerhöhung und die Veränderung der pH-Werte der Meere genannt werden. Viele Arten reagieren auf solche Änderungen sehr sensibel und können sich nicht so schnell an neue Bedingungen anpassen, was zu deren Aussterben führen kann. Zu Frage 5: Für die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens ist es bedauerlich, dass kein weltweiter Ausstiegsplan für fossile Brennstoffe beschlossen werden konnte. Der Entscheid hat keine unmittelbaren Folgen auf die angespannte Weltwirtschaftslage. Langfristig gesehen ist der Klimawandel jedoch mit erheblichen Kosten für die Volkswirtschaft verbunden. Dabei werden vor allem die ärmeren Länder besonders betroffen sein. Liechtenstein, die Schweiz und die EU verfolgen im Rahmen der Energiewende weiterhin das Ziel der Dekarbonisierung.Dann zur Frage des Abg. Martin Seger zu den .
Zu Frage 1: Dank des Engagements der Jägerinnen und Jäger, die durch die Wildhut unterstützt wurden, besteht im Vergleich zu den Vorjahren aktuell kein Rückstand bei der Erfüllung der Abschusspläne. Die Prognosen zeigen, dass die Abschussvorgaben voraussichtlich erreicht werden. Zu Frage 2: Siehe Antwort auf Frage 1. Zu Frage 3: Die Jagdaufseher der 18Jagdreviere haben im aktuellen Jagdjahr 14Stück Gamswild, 53Stück Rehwild sowie 51Stück Kahlwild erlegt. Im letzten Jagdjahr haben die Jagdaufseher 28Stück Gamswild, 48Stück Rehwild sowie 50Stück Kahlwild erlegt. Zu Frage 4: Es besteht kein Abschussverbot für Hirsche über vier Jahre. Zu Frage 5: Das Öffnen des Wildschutzzaunes auf breiter Front in Verbindung mit einer entsprechenden Temporeduktion auf 30 km/h stellt laut Experten keine sinnvolle Lösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dar. Durch eine teilweise Entfernung des Zauns entlang der Feldkircher Strasse würden mehr Querungen ermöglicht, wodurch die Gefahr von Wildunfällen deutlich erhöht wäre.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Daniel Oehry
Ich danke für das Wort. Ich darf Ihnen neun Kleine Anfragen vortragen. Ich komme zur ersten Kleinen Anfrage des stv.Abg.Mario Wohlwend zum Thema: .Zu Frage 1: Es gibt in Liechtenstein eine Vielzahl von statistischen Bildungskennzahlen und -quoten, welche der Öffentlichkeit über das Statistikportal der Landesverwaltung, den Rechenschaftsbericht sowie über den periodisch ausgegebenen Bildungsbericht zur Verfügung stehen beziehungsweise abgerufen werden können. Der Bildungsbericht und die Bildungsstatistik enthalten qualitative und quantitative Einschätzungen, die wertvolle Einblicke in Entwicklungen und Trends ermöglichen. Für Studierende mit Studienort im Ausland liegen jedoch keine landesspezifisch erhobenen beziehungsweise kohortenverfolgbaren Daten zu Abbruch- und Unterbruchsquoten sowie zu Flussgrössen (Rückkehr, Wechsel, Abschluss) vor.Zu Frage 2: In Liechtenstein werden keine Erhebungen in Sachen Studien- und Lehrabbruchskosten durchgeführt. Es kann jedoch davon ausgegangenen werden, dass bei gleichgelagerten Studien- und Lehrabbrüchen in etwa die gleich hohen Aufwendungen wie in der Schweiz entstehen, da die Rahmenbedingungen (Wirtschaft, schulische und betriebliche Ausbildung im Lehrbetrieb und Staat) in Liechtenstein vergleichbar sind. Zu Frage 3: Fachspezifische Abbruchzahlen sind für die Berufsbildung vorhanden und im Statistikportal unter: Duale Ausbildung, Lehrabbrüche abrufbar. Auf gymnasialer Stufe sind die Fallzahlen für eine aussagekräftige fachspezifische Analyse zu tief. Auf Tertiärstufe liegen keine Informationen zu Studienabbrüchen vor, in der Schweiz werden diese Angaben durch das Bundesamt für Statistik mit einer Stichprobenbefragung erhoben. Die Erhebung zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden wurde letztmals 2024 in der Schweiz durchgeführt. Für Liechtenstein sind einmal mehr die Fallzahlen für eine aussagekräftige Auswertung zu klein. Die Planung und Evaluierung von MINT-Förderprogrammen orientiert sich an den Daten des Bildungsberichts, der Bildungsstatistik sowie international verfügbaren Datensätzen aus dem Bildungsbereich. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Situation in Liechtenstein aufgrund der analogen Lehrplanausrichtung im Primar- und Sekundarbereich eine hohe Vergleichbarkeit mit der Schweiz aufweist.Zu Frage 4: Aufgrund der engen Vernetzung Liechtensteins mit dem Ausland und des hohen Anteils von im Ausland absolvierten Ausbildungen sind die Daten lückenhaft. Denn Bildungsdaten aus dem Ausland werden für die Bildungsstatistik anonymisiert übermittelt und können darum für Übergangs- und Kohortenanalysen nicht mit inländischen Daten verknüpft werden. Hinzu kommt, dass die Kohorten nicht genug Fallzahlen aufweisen, um entsprechende Analysen nach Studienrichtung oder auch Universität oder Fachhochschule erstellen zu können. Ein Ausbau des Themas Bildungsverläufe ist nichtsdestotrotz geplant und im aktuellen statistischen Programm des Amtes für Statistik enthalten. Zu Frage 5: Mit dem Bildungsbericht und der Bildungsstatistik liegen in Liechtenstein bereits wertvolle Instrumente für das Bildungsmonitoring vor. Dabei ist die Qualität der vorliegenden Datensätze für die Analyse von essentieller Wichtigkeit. Die Regierung wird daher diesen Input unter Berücksichtigung der vorgängig gemachten Antworten aufnehmen.Zur zweiten Kleinen Anfrage des Abg.Erich Hasler zum Thema: Zu Frage 1: Nicht bei allen von den Schulen benötigten Applikationen sind Kinder- und Jugendversionen verfügbar. Allein die Tatsache, dass keine Kinder- und Jugendversion verfügbar ist, heisst nicht zwingend, dass eine solche Version kinder- und jugendgefährdend ist. Die Formulierung im Leitfaden stellt entgegen der Fragestellung keine Option zur Nichteinhaltung des Kinder- und Jugendgesetzes dar. Daher ist auch die Frage nach der Rechtsgrundlage obsolet. Auch wenn keine Kinder- oder Jugendversion verfügbar ist, wird die durch die Schule beantragte Applikation aus technischer, pädagogischer und datenschutzrechtlicher Hinsicht geprüft. Dies beinhaltet auch die Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz. Zu Frage 2: Youtube ist auf den Schul-iPads und Schulnotebooks nur im eingeschränkten Modus verfügbar. Dieser Sachverhalt wird derzeit unter Heranziehung des Kinder- und Jugendgesetzes durch das Amt für Soziale Dienste in Zusammenarbeit mit dem Schulamt geprüft.Zu Frage 3: Der Austausch und die Arbeit zur Frage, ob die Verwendung von Youtube im Unterricht kinder- und jugendgefährdend ist, ist zwischen dem Amt für Soziale Dienste und dem Schulamt nach wie vor im Gange. Zu Frage 4: Die Regierung hat im Jahr2019 die neue Stelle einer Datenschutzbeauftragten geschaffen, die für die gesamte Landesverwaltung und weitere, klar bestimmte öffentliche Stellen zuständig ist. Zur Unterstützung steht dieser je Amtsstelle ein Datenschutz-Koordinator oder eine Datenschutz-Koordinatorin zur Seite. Ist diese Funktion in der jeweiligen Amtsstelle personell nicht besetzt, kommen die Aufgaben direkt der Amtsstellenleitung zu. Beim Schulamt wurde im September2021 eine juristische Stelle Datenschutz geschaffen, die jedoch auf Grund von Stellenwechseln nicht durchgängig besetzt war. Ab Januar2026 wird diese wieder besetzt sein. Zu Frage 5: Wenn die Fälle im Einzelnen betrachtet werden, wird deutlich, dass diese jeweils anders gelagert sind und verschiedene Schulbelange, verschiedene Sachverhalte und Rechtsfragen betreffen.Dann zur Frage des Landtagspräsidenten zum Thema: .Zu Frage 1: Die Grenzwerte und Prüfvorschriften in Liechtenstein entsprechen denjenigen der Schweiz. Zu Frage 2: Deutschland und Österreich haben wie Liechtenstein einen Grenzwert von 250'000Partikel/cm3, die Niederlande Grenzwert 1'000'000Partikel/cm3. Die Prüfung des Abgaswertes erfolgt für Dieselfahrzeuge ab der Norm Euro 5b oder höher in allen diesen Staaten anhand der Partikelanzahlmessung (PN-Messung). Diese Messstandards basieren auf den Vorgaben des EWR. Zu Frage 3: Es werden nur Dieselfahrzeuge ab der Norm Euro5b oder höher gemessen. Diese haben Jahrgang ab circa 2013 oder jünger. Sämtliche ältere Dieselfahrzeuge werden nicht gemessen. Die in der Frage gewünschte Lösung ist somit in gewisser Weise bereits umgesetzt und die Regierung sieht aktuell keinen Anlass an der geltenden Praxis etwas zu ändern. Dies auch im Vergleich mit der geltenden Praxis der umliegenden Länder, Schweiz und Österreich wie auch Deutschland.Zu Frage 4: Im Jahr2024 wurden an 2'451Fahrzeugen Messungen durchgeführt. Davon wurden bei 223Fahrzeugen ein Dieselpartikelausstoss über dem zugelassenen Grenzwert festgestellt. Dies entspricht in etwa 10Prozent der geprüften Fahrzeuge. Für die Schweiz wurde vom METAS (Eidgenössisches Institut für Metrologie) ebenfalls ein Wert von rund 10Prozent der geprüften Fahrzeuge mit einem Dieselpartikelausstoss über dem zugelassenen Grenzwert gemeldet. Vergleichszahlen aus den anderen Ländern beziehungsweise der EU liegen nicht vor. Zu Frage 5: Die PN-Messungen erfolgen nach den Vorgaben der Verordnung über die Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen. Diese Vorgaben müssen vom Fahrzeug jederzeit eingehalten werden, unabhängig von der Systemtemperatur und somit vom Prüfzeitpunkt beziehungsweise Prüftermin. Dann zur Frage der Abg.Heeb-Kindle zur .
Zu Frage 1: §53Abs.1Strafprozessordnung regelt, dass eine Behörde zur Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder die Landespolizei verpflichtet ist, wenn ihr der Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung bekannt wird, die ihren gesetzmässigen Wirkungsbereich betrifft. Das Unterlassen einer solchen Anzeige könnte als Missbrauch der Amtsgewalt strafbar sein. Eine Meldung dieser Art sagt somit per se nichts über das Verhältnis zwischen Amt und Ministerium aus. Zu Frage 2: Die Staatsanwaltschaft hat der Regierung im Zusammenhang mit der Auskunft an die Presse mitgeteilt, dass sich aufgrund von Sachverhaltsdarstellungen des Bildungsministers und des Schulamtes ein Anfangsverdacht für die Begehung von strafbaren Handlungen ergeben hat, weshalb die Landespolizei mit der Durchführung von polizeilichen Vorerhebungen und Sachverhaltsermittlungen gegen zwei Verdächtige beauftragt wurde. Es wurde ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hingewiesen. Nähere Angaben wurden von der Staatsanwaltschaft nicht gemacht. Die Regierung kann daher keine Angaben dazu machen, wie der weitere Prozess aussieht und bis wann mit dem Abschluss des Verfahrens gerechnet werden kann. Zu Frage 3: Das professionelle Selbstverständnis und Verhalten aller Beteiligten gewährleistet, dass es zu keinen Beeinträchtigungen kommt.Zu Frage 4: Die in Abklärung stehenden Sachverhalte sind kein Grund für einen Vertrauensentzug gegenüber dem Schulamt oder gar gegenüber den Bildungsinstitutionen. Themen mit Verbesserungsbedarf werden aktiv angegangen, so hat die Regierung bereits an ihrer Sitzung vom Dienstag, 25.November2025 eine Task Force zur Prüfung von allfälligem Handlungsbedarf und möglicher Massnahmen betreffend Datenschutz im schulischen Umfeld sowie zur Lösung der pendenten Fälle eingesetzt. Diese Task Force unter der Leitung des Ministeriums für Infrastruktur und Bildung setzt sich zusammen aus Vertretern des Ministeriums, des Schulamtes, der Datenschutzstelle sowie der Schulleitungen.Zur Frage des Abg.Martin Seger zum Thema: .Zu Frage 1: Es ist nicht richtig, dass in Liechtenstein eine Lehrperson eine Klasse mit einem hohen Anteil an Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen oder besonderem Förderbedarf ohne zusätzliche Unterstützungsressourcen unterrichten muss. Seit der Einführung des Förderkonzepts an den öffentlichen Kindergärten und Pflichtschulen im Schuljahr2021/2022 werden unterschiedliche Unterstützungsmassnahmen bereitgestellt. Diese Unterstützung erfolgt einerseits in Form multiprofessioneller Teams, die unter anderem aus Klassenlehrpersonen, Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache, schulischen Heilpädagogen, Schulsozialarbeit und Schulassistenz bestehen. Andererseits kann zusätzlich als Sofortmassnahme bei Belastungsgrenzen innerhalb von 24Stunden das Learning-Support-Team zur Unterstützung beigezogen werden. Sollten darüber hinaus weitere Ressourcen benötigt werden, können diese bei der Schulleitung beziehungsweise beim Schulamt unbürokratisch beantragt werden. Diese vielfältigen Unterstützungsmassnahmen gewährleisten die Sicherung der Unterrichtsqualität in herausfordernden Situationen.Zu Frage 2: Die Regierung hat in den letzten Jahren bereits diverse Massnahmen zur Gesundheitsförderung umgesetzt, die im Konzept «Betriebliches Gesundheitsmanagement an öffentlichen Schulen» beschrieben werden. Im Zentrum stehen unterschiedliche Entlastungsmassnahmen für Lehrpersonen und Schulpersonal zur Steigerung des Wohlbefindens, der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit. Sie werden teilweise mit externen Partnern umgesetzt. Diese Angebote sind sowohl für Einzelpersonen als auch für Teams niederschwellig verfügbar. Darüber hinaus werden im Rahmen des vom Schulamt koordinierten Weiterbildungsangebots für Lehrpersonen und schulisches Assistenzpersonal regelmässig aktuelle Angebote im Gesundheitsbereich organisiert. Die Koordinationsstelle Gesundheitsförderung am Schulamt ist mit der Weiterentwicklung des Angebots und dessen Kommunikation betraut. So wird beispielsweise im regelmässig erscheinenden Newsletter «Schule heute plus» auf diese Unterstützungsmöglichkeiten für Lehrpersonen hingewiesen.Zu Frage 3: Im Rahmen einer Kleinen Anfrage können die unterschiedlichen Formen von Inklusion in der Schweiz nicht beurteilt werden. Unabhängig davon kann gesagt werden, dass Liechtenstein im Bildungsbereich und insbesondere auch in Inklusionsfragen eng mit der Schweiz zusammenarbeitet und die Entwicklungen in der Schweiz aufmerksam verfolgt. Zu Frage 4: Gemäss Förderkonzept werden den Gemeindeschulen und Oberschulen jährlich Förderkontingente zugewiesen. Die Verteilung des Förderkontingents erfolgt durch die Schulleitung der jeweiligen Schule. In Summe werden im Schuljahr 2025/2026 durch das Förderkontingent knapp 64Vollzeitstellen für Kindergarten und Primarschulen und rund 20Vollzeitstellen für die Oberschulen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den durch das Förderkontingent verfügbaren Massnahmen steht das schulische Helfersystem zur Verfügung. Derzeit wird das Förderkonzept evaluiert. Im Anschluss an diese Evaluation, deren Ergebnisse Ende2026 vorliegen sollten, wird das Förderkonzept bei Bedarf angepasst. Zu Frage 5: Siehe Antwort auf Frage 4.Dann zur zweiten Kleinen Anfrage des Abg.Martin Seger zum Thema: . Zu Frage 1: Das Jugendstück «Hamsterrad» thematisiert sensible, gesellschaftlich relevante Themen wie Selbstbestimmung, Pubertät, Menstruation und Identität. Diese Themen sind Teil der Lebensrealität Jugendlicher und darüber hinaus auch im Lehrplan verankert. Insbesondere bezieht sich das Stück auf überfachliche Kompetenzen, konkret personale Kompetenzen, die aus Selbstreflexion, Selbstständigkeit und Eigenständigkeit bestehen. Zudem gibt es mehrere Bezüge zum Lehrplan der Fächer «Räume, Zeiten, Gesellschaften», «Ethik, Religionen, Gemeinschaft», «Natur, Mensch, Gesellschaft» und nicht zuletzt auch zum Fach Deutsch. Zu Frage 2: Die Aufgaben der öffentlichen Schulen sind in Art.1 Schulgesetz geregelt. Theater unterstützten die Ziele dieses Bildungsauftrags insbesondere im Hinblick auf die intellektuelle und sittliche Entwicklung der jungen Menschen. Zudem hängt der pädagogische Nutzen für die Schülerinnen und Schüler von der didaktischen Einbettung und Schwerpunktsetzung durch die jeweilige Lehrperson ab und ist damit von Klasse zu Klasse verschieden. Die jeweilige Lehrperson wählt innerhalb ihrer Methodenfreiheit die passenden Zugänge, welche den grössten pädagogischen Nutzen für ihre Schülerinnen und Schüler bringen. Zu Frage 3: Gemäss Antwort zu Frage2 sind die Vor- und Nachbereitungen von Klasse zu Klasse unterschiedlich. Die Aufgabe der jeweiligen Lehrperson besteht darin, einerseits für die pädagogische Brücke zwischen Theaterstück und Lehrplan zu sorgen sowie dabei andererseits die jeweilige Lerngruppe zu berücksichtigen. Dadurch wird ermöglicht, dass die Themen nicht unkommentiert bleiben, sondern reflektiert und altersgerecht aufgearbeitet werden. Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler das Stück nicht nur konsumieren, sondern die Inhalte kritisch einordnen und mit ihren eigenen Erfahrungen abgleichen können. Zu Frage 4: Theaterbesuche sind gemäss Art.14 Schulorganisationsverordnung als ausserordentliche Schulveranstaltung im Rahmen des Unterrichts zu qualifizieren. Ausserordentliche Schulveranstaltungen, die nicht in der ordentlichen Unterrichtszeit stattfinden, sind den Eltern gemäss Art.16Abs.4 Schulorganisationsverordnung rechtzeitig anzukündigen. Die Aufführung des Jugendstücks «Hamsterrad» fand am Montag, 3.November um 14:00Uhr und somit während der ordentlichen Unterrichtszeit statt. Zu Frage 5: Gemäss Art.14 Schulorganisationsverordnung sind ausserordentliche Schulveranstaltungen wie Theaterbesuche Teil des Unterrichts. Sie gelten damit als verbindlicher Teil des Unterrichts und es wird keine alternative Unterrichtsform angeboten. Wie bereits zu Frage4 ausgeführt, sind ausserordentliche Schulveranstaltungen nur dann den Eltern anzukündigen, wenn sie nicht in der ordentlichen Unterrichtszeit stattfinden. Die damit verbundene Information obliegt der Schule beziehungsweise der jeweiligen Lehrperson.
Zur Kleinen Anfrage des Abg.Johannes Kaiser zum Thema: Zu Frage 1: Nein, der Regierung ist diesbezüglich nichts bekannt, zumal bei LIEmobil die Nachricht über die Einstellung der Linie 32 auf dem Abschnitt Ruggell-Schellenberg keinen Ansturm ausgelöst hat: Es gingen bei LIEmobil sechs Kundenreaktionen zu dieser Thematik ein, die Hälfte davon aus Ruggell. Auch in den Sozialen Medien war die Linie32 kein Thema. Die geringe Anzahl Kundenrückmeldungen ist kongruent zu der geringen Nachfrage auf diesem Streckenabschnitt. Die Analysen von LIEmobil haben folgendes ergeben: An den drei entfallenden Haltestellen, Limsenegg, Loch und Widum, stiegen im Schnitt pro Tag knapp 11Personen zu, also etwa 0,3 pro Fahrt. Zwei Drittel davon an der Haltestelle Widum, welche 230Meter von der Haltestelle Tannwald entfernt ist. Es handelt sich um 13 im Gebiet wohnhafter erwachsener Aboinhaber, deren Weg zur nächsten Haltestelle wegen des Wegfalls der Linie32 ab Fahrplanwechsel einen etwas längeren Weg zur nächsten Haltestelle in Kauf nehmen müssen: davon sind zehn unter 60 Jahre alt:
- Loch: 1 Person
- Nolla: 1 Person
- Platta: 5 Personen
- Rankhag: 1 Person
- Widum: 1 Person
- Widumweg: 4 PersonenZusätzlich gibt es in diesem Gebiet 23Inhaber von Bildungsabos. Acht davon sind zehn Jahre alt oder jünger.Zu Frage 2: Der Auftrag von LIEmobil ist, möglichst vielen Menschen ein gutes ÖV-Angebot bereitzustellen, welches auch genutzt wird. Mit den Investitionen von LIEmobil in die Linie35 von Bendern nach Hinterschellenberg, wo ab Fahrplanwechsel von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss halbstündlich ein Bus von/nach Schellenberg verkehrt, profitiert die gesamte Bevölkerung Schellenbergs stark, wie auch die Bewohnerinnen und Bewohner entlang der Strassen Bühl und Oberbühl in Gamprin. Die Linie35 ist deutlich stärker nachgefragt und der Ausbau wurde von Fahrgästen auf dem Eschnerberg immer wieder angemahnt, auch von Abgeordneten des Landtages. Gemäss Eignerstrategie hat LIEmobil den Auftrag, die «Gemeinden Liechtensteins mit angemessenen Angeboten zu verbinden». Angesichts der kaum vorhandenen Nachfrage für den Abschnitt Schellenberg-Ruggell ist die halbstündliche Umsteigeverbindung via Bendern respektive Gamprin Bühl angemessen und sowohl aus wirtschaftlichen als auch ökologischen Gesichtspunkten gegeben. Das Bereitstellen von Intra-Gemeinde-ÖV-Angeboten (beispielsweise ÖV-Angebot für Fahrten zur Primarschule) gehören gemäss Eignerstrategie nicht zu den Aufgaben von LIEmobil. Ein derartiger Ortsbus müsste vom jeweiligen Besteller, also der Gemeinde, finanziert werden.Zu Frage 3: LIEmobil ist vom Vorsteher der Gemeinde Schellenberg zu einem Gespräch eingeladen worden, um die Thematik zu besprechen. Diesem Gespräch möchten wir nicht vorgreifen.Ich komme nun zur Kleinen Anfrage des Abg.Johannes Zimmermann zum Thema:
Zu Frage 1: Nach aktuellem Kenntnisstand kommen keine Videoüberwachungssysteme im Umfeld von Primar- und Sekundarschulen zum Einsatz, ausser beim Hallenbad des Schulzentrums Unterland (SZU). Da diese Videoüberwachung personenbezogene Daten verarbeitet und das Hallenbad somit als öffentliches Gebäude unter das Datenschutzgesetz fällt, ist dies auch mit der Datenschutzstelle abgeklärt und bewilligt worden. Es gibt bei der Datenschutzstelle zwei Meldungen von Kameras zur Überwachung von Veloständern bei der Realschule Schaan und beim Schul- und Gemeinschaftszentrum Resch. Zu Frage 2: Nein.Zu Frage 3: Datenverarbeitungen durch Videoüberwachungen fallen unter die Datenschutzgesetzgebung und müssen alle Grundsätze des Art.5 DSGVO erfüllen. Demnach ist insbesondere auch über die Datenverarbeitung nach Art.13DSGVO zu informieren. Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume ist insbesondere in Art.5 des Datenschutzgesetzes sowie Art.5 der Datenschutzverordnung geregelt. Zu Frage 4: Der Einsatz einer Videoüberwachung muss gemäss Art.5 Abs.7 des Datenschutzgesetzes vor der Inbetriebnahme bei der Datenschutzstelle gemeldet werden. Dann zur Abg.Heeb-Kindle zum Thema: . Zu Frage 1: In Liechtenstein sind rund 490 Equiden registriert (Stand November2025, Quelle Tierverkehrsdatenbank). Diese Equiden verteilen sich auf 85Standorte mit Equidenhaltungen in Liechtenstein. Da die Tierverkehrsdatenbank auf Standortangaben basiert, sind die Anzahl Equideneigentümer nur mit grossem zeitlichem Aufwand und grossem Fehlerpotenzial eruierbar. Zu Frage 2: Zusätzlich halten in Liechtenstein wohnhafte Personen 13Equiden in der Schweiz und weitere neun Equiden im restlichen Ausland. Da sich diese Tiere ausserhalb unseres Territoriums befinden, sind diese Zahlen, welche ebenfalls auf der Tierverkehrsdatenbank basieren, mit gewissen Unsicherheiten verbunden. Zu Frage 3: Der erwähnte Zwischenbericht zur Motion befindet sich in der Fertigstellung und wird noch im Dezember 2025 der Regierung zur Kenntnisnahme vorgelegt und diese wird final auch über die Veröffentlichung entscheiden. Der Zwischenbericht ist, wie es der Name bereits andeutet, lediglich ein Zwischenergebnis der eingesetzten Arbeitsgruppe an die Regierung. Die Arbeitsgruppe wird aufbauend auf dem Zwischenbericht auch 2026 weiter an der Beantwortung der Motion vom 4.November2024 arbeiten, sodass die Motionsbeantwortung dann öffentlich dem Landtag vorgelegt werden kann. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich starte mit der Abg.Sandra Fausch zum Thema: .Zu Frage 1: Die Federführung liegt beim Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Gesellschaft und Justiz. Zu klären sind Fragen aufgrund der legistischen Prüfung des NAV Hauswirtschaft und des NAV 24-Stunden-Betreuung, unter anderem betreffend den jeweiligen Geltungsbereich und die gegenseitige Abgrenzung, sowie Fragen zu den Auswirkungen auf die Versorgungssituation im Betreuungsbereich. Zu Frage 2: Es wurde kein Datum für das Inkrafttreten fixiert. Das Verfahren für den Erlass des NAV richtet sich nach §1173a Art.110ABGB: Vor Erlass des NAV ist eine Vernehmlassung durchzuführen. Der NAV tritt mit der Kundmachung und Publikation im Landesgesetzblatt in Kraft.Zu Frage 3: Aktuell gilt der bestehende NAV Hauswirtschaft, soweit nicht im Einzelarbeitsvertrag davon abgewichen wird; entsprechende Ansprüche sind zivilrechtlich durchzusetzen. Im Weiteren gelten die zwingenden Bestimmungen zum Arbeitsvertragsrecht gemäss §1173aABGB. Auch in diesem Bereich sind entsprechende Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen.Zu Frage 4: Der NAV ist ein dispositiver NAV gemäss §1173 Art.109ff.ABGB. Die entsprechenden Ansprüche sind zivilrechtlich durchzusetzen. Zu Frage 5: Gemäss neuer Rechtsprechung des Bundesgerichts ist in der Schweiz das Arbeitsgesetz auch in Privathaushalten anzuwenden, wenn die Arbeitnehmenden dort im Rahmen eines Dreiparteienverhältnisses arbeiten. Um dieser Rechtsprechung nachzukommen, wurde in der Schweiz die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz angepasst. Die revidierte Verordnung ist seit dem 1.Dezember2025 in Kraft und sieht Spezialbestimmungen für «Live-Ins», das sind Personen, die in den Haushalten der zu betreuenden Personen leben, vor, die im Rahmen eines Personalverleihs in Haushalten arbeiten. Ein automatischer Nachvollzug der neuen Rechtslage in der Schweiz besteht nicht. Die Regierung erachtet es als sinnvoll abzuwarten, wie die neuen Bestimmungen in der Schweiz in der Praxis umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf diesen Dienstleistungsbereich haben.Dann komme ich zur Kleinen Anfrage des stv. Abg. Mario Wohlwend zum Thema: Einleitend hält die Regierung fest, dass es sich bei der 0%-Energiehypothek der Liechtensteinischen Landesbank AG (LLB) um EEG-Kredite gemäss Art.15a des Energieeffizienzgesetzes handelt. Die Möglichkeit zur Refinanzierung von EEG-Krediten wurde mittels einer parlamentarischen Initiative zur Abänderung des Gesetzes über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes im Jahr2024 im Landtag geschaffen. Die Gesetzesvorlage wurde am 10.April 2024 in 1.Lesung und am 5.September2024 in 2.Lesung durch den Landtag behandelt. Das Gesetz trat am 1.Januar 2025 in Kraft. Diese Möglichkeit zur Refinanzierung von EEG-Krediten steht allen Liechtensteiner Banken zur Verfügung. Es ist keine exklusive Zusammenarbeit mit der LLB. Die LLB ist bislang die einzige Bank im Land, die diese Möglichkeit für ihre Kunden anbietet. Die Stellungnahme der Initianten zu den an der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen hielt explizit fest: «Die Finanzierung von zinslosen Hypothekarkrediten erfolgt unter verschiedenen Rahmenbedingungen. Dazu zählt auch die Voraussetzung, dass der Kreditantragsteller für einen EEG-Kredit bereits bei der ansuchenden Bank eine bestehende Hypothekarkreditvereinbarung hat. Zudem ist der Kreditbetrag mit maximal CHF100'000 beziehungsweise maximal 1/3 der gesamten Hypothekarkreditschuld des Kreditantragstellers begrenzt («Deckel» für den EEG-Kredit).»Zu Frage 1: Bei der erwähnten Medienmitteilung vom 30.Oktober2025 handelt es sich um eine Medienmitteilung der LLB, nicht um eine gemeinsame Medienmitteilung zwischen LLB und Regierung. Sinn und Zweck dieser Medienmitteilung war eine Erstkommunikation nach der Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Regierung und der LLB, nicht eine detaillierte Produktvorstellung. Zudem waren die genannten wesentlichen Einschränkungen, wie einleitend festgehalten, bereits im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses bekannt. Zu Frage 2: Gemäss dem Bericht Immobilien- und Hypothekarmarkt Liechtenstein der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein vom Oktober2021 lag der durchschnittliche Beleihungsgrad bei Hypotheken per Ende2020 bei 48.8%. Rund 38% des gesamten Kreditvolumens im Wohnimmobilienbereich entfallen auf Beleihungsgrade zwischen 662/3% und 80% auf. Daten zu lastenfreien Liegenschaften in Liechtenstein liegen nicht vor. Die obengenannten Daten deuten auf eine hohe Hypothekarquote hin und darauf, dass lastenfreie Objekte wahrscheinlich eine Minderheit sind. Ältere Objekte sind nicht von der 0%-Energiehypothek ausgeschlossen. Zu Frage 3: Für die Bank besteht keine Pflicht zur Vergabe von EEG-Krediten und sie trägt das Ausfallrisiko. Aus Sicht der Regierung ist die genannte Handhabung der LLB nachvollziehbar, da in einem solchen Fall Kosten für die Bank entstehen, denen keinerlei Erträge (Zinsen) oder Nutzen (Verbesserung der CO2-Bilanz der Bank) gegenüberstehen. So kann die Bank für ein solches, bisher lastenfreies und damit nicht im Finanzierungsbestand der Bank befindlichen Objekt im Fall der energetischen Sanierung dieses Objekts keine Verbesserung der eigenen CO2-Bilanz bewirken. Zu Frage 4: Zinslose Bankdarlehen können einen zusätzlichen Anreiz zum Umstieg auf erneuerbare Energien setzen und stehen somit im Einklang mit der Energiestrategie2030. Die LLB verfügt über einen beträchtlichen Marktanteil bei Hypothekarfinanzierungen in Liechtenstein von rund 50 Prozent. Von einem kleinen Teil der Bevölkerung kann deshalb nicht gesprochen werden. Den anderen Banken steht es frei, ebenfalls ein Angebot für Ihre Kunden zu lancieren. Zu Frage 5: Wie bereits erwähnt entspricht die Umsetzung der EEG-Kredite mit der LLB den vom Landtag geschaffenen gesetzlichen Vorgaben gemäss EEG.Dann komme ich zur Kleinen Anfrage des Abg.Dietmar Hasler zum Thema: .
Zu Frage 1: Die Energieförderung richtet sich nach dem Energieeffizienzgesetz (EEG) und muss sich an konkrete Vorhaben/Projekte richten. Über grössere Anträge entscheidet die Energiekommission. Eine direkte Vergünstigung von Energiebezugspreisen ist über das EEG nicht vorgesehen und würde einen starken direkten Markteingriff darstellen. Die Arbeitspreise von Liechtenstein Wärme für Nahwärmekundinnen und -kunden sind sowohl im Vergleich mit Nahwärmanbietern in der Schweiz als auch im Gesamtvergleich mit anderen Heizlösungen in Liechtenstein wettbewerbsfähig. Eine ausschliessliche Fokussierung auf den Arbeitspreis, ohne die gesamtheitlichen Leistungen wie zukünftig vermiedene Betriebs- und Kapitalkosten in die eigene Heizanlage, Kaminfeger, Service, Unterhalt und Wartung etc. einzubeziehen, gibt ein falsches Bild der Wirtschaftlichkeit wieder.Zu Frage 2: Der Fokus liegt auf dem Ausbau beziehungsweise auf der Verdichtung der Netze. Unter anderem durch die Förderungen gemäss EEG sind Nah- und Fernwärme bereits heute attraktiv. Wichtig ist die Gesamtbetrachtung wie in der Antwort zur Frage1 in Bezug auf Nahwärme festgehalten. Dasselbe gilt für Fernwärme. Zu Frage 3: Förderungen gemäss EEG erfolgen durch den Staat, nicht durch die Energiefachstelle. Die Zusicherung und Ausrichtung der Förderung obliegt der Energiekommission. Die Regierung plant keine Änderung bezüglich Höhe der Förderungen gemäss EEG.Dann komme ich zur Kleinen Anfrage des Abg.Seger Martin zum Thema: .Zu Frage 1: Wie aus den Rechenschaftsberichten der Regierung zu entnehmen ist, wurden zwischen 2014 und 2024 rund 54Personen als Flüchtlinge anerkannt und haben Asyl erhalten. Im Jahr2025 gab es bisher noch keine Asylgewährung. Zu Frage 2: Elf der oben genannten 54Personen wurden im Rahmen einer Familienzusammenführung als Flüchtlinge anerkannt und haben Asyl erhalten. Zu Frage 3: Liechtenstein hat die Genfer Flüchtlingskonvention 1957 ratifiziert und ist auch dem Zusatzprotokoll von 1967 beigetreten. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen Liechtensteins wurden im liechtensteinischen Asylgesetz und der Asylverordnung geregelt. Zu Frage 4: Liechtenstein ist seit 19.Dezember2011 assoziiertes Mitglied von Schengen und Dublin. Das Dubliner Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Dublin-Staat gestellten Asylantrags. Ergibt sich aus diesem Übereinkommen die Zuständigkeit Liechtensteins für die Prüfung eines Asylgesuchs, muss dieses von Liechtenstein geprüft werden, auch wenn eine Person über einen sicheren Drittstaat eingereist ist. Liechtenstein profitiert vom Dublin Übereinkommen übermässig, da die Zuständigkeit der Prüfung der Asylgesuche verhältnismässig öfter bei einem anderen Dublin-Staat liegt als bei Liechtenstein.Zu Frage 5: In Liechtenstein werden wenige Gesuche für Familiennachzug gestellt, weshalb hier aus Sicht der Regierung kein Handlungsbedarf besteht. Ausserdem haben anerkannte Flüchtlinge basierend auf Art.8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Recht auf Einheit der Familie. Auch in Bezug auf die Anerkennungsrate von Flüchtlingen besteht aus Sicht der Regierung kein Handlungsbedarf. Die Kriterien für eine Anerkennung basieren auf den völkerrechtlichen Verpflichtungen Liechtensteins. Hingegen besteht Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Eingrenzung der Sekundärmigration, das heisst in Bezug auf Asylsuchende, für deren Prüfung des Asylgesuchs ein anderer Dublin-Staat zuständig ist. Diese Gesuche generieren einen hohen Verwaltungsaufwand, ohne dass die Gesuchstellenden Aussichten auf einen Verbleib in Liechtenstein haben. Die Genehmigung und Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts, welcher der Landtag in erster Lesung im November behandelt hat, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Denn der Pakt trägt dazu bei, illegale Einreisen in den Schengen-Raum sowie die Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums zu verhindern. Dann komme ich zur zweiten Kleinen Anfrage des Abg.Martin Seger bezüglich .
Zu Frage 1: Wie in der im vergangenen Jahr im Landtag behandelten Postulatsbeantwortung «Bevölkerungsschutz stärken» ausgeführt, orientiert sich der Umgang mit den Schutzbauten nach wie vor an der anlässlich der Revision des Bevölkerungsschutzgesetzes im Jahre2016 vereinbarten Strategie. Für rund ein Drittel der Bevölkerung steht ein Schutzplatz zur Verfügung. Es wurde bis dato auf eine Zuweisungsplanung verzichtet. Zu Frage 2: Die Regierung beschäftigt sich derzeit mit der Ausarbeitung einer sicherheitspolitischen Strategie. Diese umfasst verschiedene Themenbereiche, von der wirtschaftlichen Sicherheit bis zu Cybersicherheit, die alle zur Verbesserung und Absicherung bestehender Schutzvorkehrungen gehören. Zudem bildet sie unter anderem die Grundlage für eine Evaluation des vor neun Jahren beschlossenen Schutzraumkonzeptes. Zu Frage 3: Aktuell verfügen das Land, die Gemeinden und Privateigentümer über rund 13'000Schutzplätze. Das heisst knapp einem Drittel der ständigen Wohnbevölkerung steht ein Schutzplatz zur Verfügung. Der Landtag hat im Jahr2016 mit der Abänderung des Gesetzes über den Schutz der Bevölkerung auch die Neuausrichtung des Schutzraumkonzeptes und somit den Verzicht auf den Neubau von zusätzlichen Schutzplätzen beschlossen. Konkrete Projekte zum Ausbau des Schutzplatzangebotes werden vonseiten des Landes derzeit keine verfolgt. Eine sicherheitspolitische Strategie ist in Ausarbeitung. Zu Frage 4: Es bestehen keine gesetzlichen Grundlagen, um die Gemeinden mit ihren rund 5'100Schutzplätzen und die Eigentümer der rund 3'200 privaten Schutzplätze zu einem adäquaten Unterhalt ihrer Schutzraumbauten zu verpflichten. Die sich in neun Liegenschaften des Landes befindlichen 4'700Schutzplätze werden gemäss den in der Schweiz geltenden Vorgaben gewartet. Hierfür wurden in den vergangenen fünf Jahren insgesamt CHF100'000 aufgewendet. Zu Frage 5: Die liechtensteinischen Behörden verfügen seit 35Jahren über entsprechende technische Systeme und standardisierte Prozesse, um die Bevölkerung in einer ausserordentlichen Lage informieren, warnen und alarmieren zu können. Es sei in diesem Zusammenhang beispielsweise auf den jährlich im Februar stattfindenden Sirenentest oder auf die permanent beworbene Krisen-App Alertswiss verwiesen. Infolge der Entwicklungen in der Kommunikationstechnologie werden die Sicherheitskommunikationssysteme im Gleichschritt mit der Schweiz fortlaufend weiterentwickelt. Aktuelles Beispiel hierfür ist die im kommenden Jahr geplante Anbindung des Landes an das sichere Datenverbundsystem (SDVS) der Schweiz. Die Regierung beabsichtigt im ersten Quartal2026 mittels einer an alle Haushaltungen zu versendenden Informationsbroschüre der Bevölkerung die Informations-, Warn- und Alarmierungskanäle des Landes erneut in Erinnerung zu rufen.Dann komme ich zur Kleinen Anfrage des stv.Abg.Benjamin Risch zum Thema:
Zu Frage 1: Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass zwischen dem barrierefreien und dem stillen Notruf zu unterscheiden ist. Die Einführung des textbasierten Notrufs ist eine Pflicht aus dem am 1.Februar2025 in Kraft getretenen, total revidierten Gesetz über die elektronische Kommunikation, während der stille Notruf gesetzlich nicht geregelt ist. Der Begriff des stillen Notrufs wird lediglich praktisch verwendet, um einen Notruf zu beschreiben, den man absetzt, ohne sprechen zu müssen, etwa per App oder durch lautlose Signale am Telefon.Die Federführung für die Umsetzung des barrierefreien Notrufs liegt beim Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport; operativ sind das Amt für Kommunikation und die Landespolizei eingebunden. Ziel ist es, die technische Basis zu schaffen und den barrierefreien sowie den stillen Notruf als ergänzende Funktion in das Polizei-Notrufsystem zu integrieren.Zu Frage 2: Im Jahr2024 wurde eine Studie zu NG112 erstellt. In dieser wurden die Ist-Situation für Liechtenstein und die Lösungsansätze der Nachbarländer sowie technische Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. Aktuell werden vom Amt für Kommunikation mit der Telecom Liechtenstein vertiefte technische Abklärungen zum Aufbau der notwendigen technischen Basisinfrastruktur und zu einer möglichen Umsetzung durchgeführt. Das Vorhaben NG112 befindet sich für diese Basisinfrastruktur in der finalen Konzeptphase. Zu Frage 3: Die Landespolizei prüft die Integration des barrierefreien und des stillen Notrufs anhand von Kriterien wie Betriebssicherheit, Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit, Interoperabilität und Breitenwirkung. Diese Prüfung wird nach Fertigstellung der NG112-Basisinfrastruktur erfolgen und die Grundlage für die Integration darstellen. Zu Frage 4: Nach heutigem Kenntnisstand soll bis Mitte2026 eine Entscheidung zur Basisinfrastruktur für NG112 vorliegen. Der anschliessende Aufbau der Basisinfrastruktur wird rund ein Jahr in Anspruch nehmen. Danach kann der barrierefreie und stille Notruf integriert werden, um beide Funktionen verfügbar zu machen.Dann komme ich zur Kleinen Anfrage des Abg. Johannes Kaiser zum Thema: Zu Frage 1: Gemäss Aussage der Solargenossenschaft im «Liewo»-Artikel vom 30.November2025 ist das so. Aufgrund der angegebenen installierten Leistung ist diese Angabe plausibel. Zu Frage 2: Die Kosten neuer PV-Anlagen sind nicht mit den Kosten einer Pilotanlage vor 25Jahren vergleichbar. Der Preis für die Anlage auf der Rheinbrücke Bendern-Haag lag bei CHF17'101 prokWp. Heutige Dachanlagen in dieser Grössenordnung können teils für deutlich unter CHF 1'500CHF prokWp gebaut werden. Eine Anlage an einer Brücke wäre zwar immer noch etwas teurer als eine vergleichbare Dachanlage, wäre aber mindestens um den Faktor5 günstiger als die bestehende Pilotanlage. Heutige neue Module haben zudem einen deutlich höheren Wirkungsgrad. Auf der gleichen Fläche könnte in etwa die doppelte Energiemenge, das heisst Strom für rund 20Haushalte erzeugt werden. Zu Frage 3: Die Regierung ist klar der Ansicht, dass dies ein wichtiges und sinnvolles Pilotprojekt war. Die Wirtschaftlichkeit ist für neue PV-Projekte selbstverständlich wichtig, hat aber bei Demonstrationsprojekten eher untergeordneten Charakter. Mit solchen Projekten soll primär demonstriert werden, dass die Technik lange und zuverlässig funktioniert. Zur Erinnerung: Vor 25Jahren glaubte man auch aufgrund der hohen Kosten noch nicht so richtig an das Potenzial von PV-Anlagen. Heute sind diese ein fester Bestandteil der Energieversorgung. Dieses Pilotprojekt hat nach 25Jahren Betrieb noch immer rund 90 Prozent der Leistung. Es hat also den Auftrag an eine Demonstrationsanlage hervorragend erfüllt. Es zeigt, dass PV-Anlagen zuverlässig, ohne bewegliche Teile und ohne Abgase Strom produzieren. Dann komme ich zur Kleinen Anfrage der stv.Abg.Nadine Vogelsang zum Thema: Einleitend möchte die Regierung darauf hinweisen, dass sich der von der stv. Abg. Vogelsang erwähnte Art.20 auf das Personenfreizügigkeitsgesetz (PFZG) und nicht auf das Ausländergesetz (AuG) bezieht. Ebenfalls sei festgehalten, dass gemäss Art.58 des Personenfreizügigkeitsgesetzes (PFZG) und Art.67 des Ausländergesetzes (AuG) die Regierung über die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit entscheidet. Zu Frage 1: Gemäss der geltenden Sonderlösung im Personenverkehr vergibt die Regierung pro Jahr mindestens 28Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit an EWR-Staatsangehörige. Zudem werden jährlich 28Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit über die Auslosung erteilt. Weitere 12Bewilligungen pro Jahr werden an Schweizer Staatsangehörige vergeben. Für Drittstaatsangehörige besteht kein Kontingent, die erteilten Aufenthaltsbewilligungen bewegen sich hier regelmässig in einem tiefen einstelligen Bereich. Die effektive Anzahl an erteilten Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit kann den jeweiligen Rechenschaftsberichten der Regierung entnommen werden. Zu Frage 2: Per Anfang Dezember2025 sind 555Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (B) und dem sinngemässen Zulassungsgrund «Erwerbstätigkeit» erfasst. Davon arbeiten 507Personen in Liechtenstein, fünf in der Schweiz, aber keine im EWR. Die Differenz von 43Personen ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen: Namentlich auf Personen ohne Erwerbstätigkeit (zum Beispiel Rentner, Arbeitslose) sowie auf Verzögerungen bei der Erfassung von Arbeitsverhältnissen im In- und Ausland. Personen, die im Familiennachzug nach Liechtenstein gekommen sind, dürfen einer Erwerbstätigkeit im In- oder Ausland nachgehen. Diese grosse Personengruppe ist in der oben erwähnten Zahl nicht inkludiert. Der Familiennachzug ist keinem Kontingent unterstellt und stellt den zahlenmässig weitaus häufigsten Zulassungsgrund dar. Zu Frage 3: Eine ausländerrechtliche Bewilligung wird immer einer natürlichen Person erteilt und nicht einem Unternehmen. Aufgrund des EWR-rechtlichen Freizügigkeitsrechts ist es nicht zulässig, eine Aufenthaltsbewilligung mit zusätzlichen Bedingungen (zum Beispiel Stelle, Arbeitgeber, Branche, Spracherwerb etc.) zu verbinden. Die Erteilungsvoraussetzung, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, hat die Person in den ersten fünf Jahren, das heisst bis zur Erlangung des Daueraufenthaltsrechts, zu erfüllen. Widrigenfalls hat das Ausländer- und Passamt den Widerruf der Aufenthaltsbewilligung von Amtes wegen zu prüfen. Die Möglichkeit nach dreijähriger Erwerbstätigkeit in Liechtenstein einer Erwerbstätigkeit in einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz nachzugehen, ergibt sich aus der Personenfreizügigkeitsrichtlinie, welche in Art.20PFZG umgesetzt wurde. Eine Bindung an eine bestimmte Stelle ist nur bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit gemäss Ausländergesetz (AuG) möglich. Eine Kündigung der Arbeitsstelle hätte in diesen Fällen auch die Einleitung eines Widerrufsverfahrens der Aufenthaltsbewilligung und damit die Beendigung des Aufenthaltes in Liechtenstein zur Folge. An dieser Stelle sei jedoch die im PFZG enthaltene Möglichkeit einer Ersatzanstellung erwähnt: Ist in einem Unternehmen eine Stelle von einer Person mit einer Aufenthalts-, Daueraufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besetzt und wird diese infolge ihrer Abmeldung ins Ausland, ihrer Pensionierung oder ihres Todes frei, so kann einer bewilligungspflichtigen Person zur Besetzung dieser Stelle eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden.Zu Frage 4: Jede Aufenthaltsbewilligung ist mit einem Aufenthaltszweck (zum Beispiel «Wohnsitznahme zur Erwerbstätigkeit», «Familiennachzug» etc.) verbunden. Dieser wird bei der Einreise festgelegt und grundsätzlich nicht mehr angepasst, da er unmittelbar mit gesetzlichen Rechtsfolgen zusammenhängt. Personen mit einer «Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbstätigkeit» sind beispielsweise verpflichtet einer Erwerbstätigkeit im Inland nachzugehen. Im Gegensatz dazu ist es Personen mit einer «Aufenthaltsbewilligung zur erwerbslosen Wohnsitznahme» nicht erlaubt, im Inland zu arbeiten. Beim Zulassungsgrund «Familiennachzug» steht das familiäre Zusammenleben im Vordergrund. Diese Personen dürfen, müssen aber nicht arbeiten. Bei einer allfälligen Scheidung würde das Aufenthaltsrecht jedoch überprüft.Wie oben ausgeführt, dürfen Aufenthaltsbewilligungen für Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz nicht mit weiteren Bedingungen verbunden werden. Auch die Bedingungen, die sich aus dem Zulassungsgrund ergeben, gelten nicht unbefristet. Daueraufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen dürfen nicht mit Bedingungen verbunden werden. Eine Person mit einer Daueraufenthaltsbewilligung darf beispielsweise arbeiten, obwohl sie ursprünglich mit dem Zulassungsgrund «erwerbslose Wohnsitznahme» ins Land gekommen ist.Zu Frage 5: Vergleiche Antwort auf Frage3.Dann bleibe ich bei der stv.Abg.Nadine Vogelsang zum Thema: Zu Frage 1: Die zuständigen Stellen analysieren in einem laufenden Prozess gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden die Auswirkungen der geopolitischen und weltwirtschaftlichen Veränderungen auf den Standort Liechtenstein und seine Wettbewerbsfähigkeit. Die Regierung ist zudem in einem engen Austausch mit der LIHK, welche ein Positionspapier mit Massnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts vorgelegt hat. Die Prüfung und Umsetzung der darin enthaltenen Vorschläge sind im Gang. Der Fokus liegt dabei auf Massnahmen zur Bewahrung und Verbesserung der guten Rahmenbedingungen sowie auf regulatorischen und administrativen Entlastungen. In Zusammenhang mit den US-Zöllen hat die Regierung bereits im April eine Task Force eingesetzt, in welcher auch die LIHK und die Wirtschaftskammer vertreten sind. Als Sofortmassnahme wurden die Regelungen für Kurzarbeitsentschädigung dahingehend angepasst, dass die direkte oder indirekte Betroffenheit von US-Zöllen als Grund für den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung anerkannt wird. Im Weiteren werden kurz-, mittel- und langfristige Erleichterungen und Vereinfachungen bei der Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeit geprüft. Erste kurzfristige Verbesserungen im Verfahren können bereits Anfang2026 umgesetzt werden.Kurzfristig setzt die Regierung zudem auf zielgerichtete Entlastungen für exportorientierte Firmen; das heisst konkret: Intensivierung der Zusammenarbeit mit Switzerland Global Enterprise zur Beratung und Unterstützung von Exporttätigkeiten und Beteiligung von liechtensteinischen Firmen an ausländischen Messen und Märkten; Weiterführung und weitere Bekanntmachung der Exportschecks für KMU; Implementierung weiterer bilateraler Freihandelsabkommen und Ausbau des DBA-Netzwerks als Anreize für Internationalisierung und Reduktion von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen. Mittelfristig werden Massnahmen zur Förderung der lokalen Stärken wie Marktdiversifikation, Innovationswettbewerb, Investitionen in Aus- und Weiterbildung, Förderung von innovativen Start-ups und Betriebsansiedelungen umgesetzt, um die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen.Zu Frage 2: Die Regierung setzt im Energiebereich weiterhin auf Anreize und ein attraktives Fördersystem, das auf die Steigerung der Energieeffizienz und gezielte Investitionsförderungen für erneuerbare Energien ausgerichtet ist. Insgesamt sind die Energiepreise seit 2022 gesunken und liegen im europäischen Mittelfeld; Preiseingriffe sind aus Sicht der Regierung nicht angezeigt. Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse ermöglicht bereits in vielen Bereichen eine effiziente und rasche Abwicklung von Behördenwegen. Die Digitalisierung der Verwaltung wird im Rahmen der budgetierten Projekte konsequent umgesetzt. 2025 wurde beispielsweise das E-Gewerbe zur spürbaren Entlastung der Verwaltungsprozesse für KMU erfolgreich eingeführt. Weitere, für die Wirtschaft vorteilhafte Projekte sind in Vorbereitung oder Umsetzung. Die Verwaltungsprozesse in Liechtenstein sind im internationalen Vergleich sehr speditiv und liberal ausgestaltet. Nichtsdestotrotz gibt es weiteres Optimierungspotential, vor allem bei der wirtschaftsgerechten Umsetzung von neuen Richtlinien und Vorgaben. Das Amt für Volkswirtschaft ist bezüglich der Reduktion des Bürokratieaufwandes, insbesondere mit der Wirtschaftskammer im Dialog.Zu Frage 3: Unsicherheiten und geopolitische Spannungen betreffen nicht Liechtenstein allein, sondern sind ein weltweites Phänomen, von dem die meisten Länder gleichermassen betroffen sind. Ziel muss es daher sein, eine bestmögliche Rechtssicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Diese Elemente gehören mit weiteren Faktoren zu den wichtigen Standortvorteilen des Wirtschaftsstandorts Liechtenstein. Diese gilt es zu bewahren und gezielt weiterzuentwickeln. Herausforderungen für den Standort sind sicherlich der starke Schweizer Franken, der Fachkräftemangel sowie Entwicklungen der grossen Handelspartner wie USA und Deutschland. Vor allem die Industrie ist mit grossen Herausforderungen konfrontiert. Dennoch haben die grossen Industriebetriebe in den letzten Jahren sehr substantiell am Standort investiert und sich insofern zum Erhalt und Ausbau der Aktivitäten in Liechtenstein bekannt.Nichtsdestotrotz ist sich die Regierung gewisser Abwanderungsrisiken aufgrund geringer Wachstumsperspektiven am Standort Liechtenstein bewusst und setzt deshalb nicht nur auf kurzfristige Hilfen, sondern es soll langfristig eine Infrastruktur und ein Umfeld gewährleistet sein, das Firmen zum Wachsen und Bleiben motiviert.Massnahmen entfalten ihre Wirksamkeit oft erst langfristig und bauen auf den bisherigen Stärken des liberalen und breit diversifizierten Standorts auf. Alle Massnahmen zielen auf eine Steigerung der unternehmerischen Aktivität am Standort, der Förderung von Innovation und von Investitionen am Standort Liechtenstein in Aus- und Weiterbildung, Infrastruktur und neue Geschäftsmodelle. Diese Massnahmen unterstützen Unternehmen gezielt in ihrem Lebenslauf von der Gründung über das Wachstum bis zu Nachfolgelösungen.Zu den kurzfristigen Massnahmen für 2026 zählen:
- Förderung der Digitalisierung und Innovation von KMU über die bewährten Förderinstrumente Digitalscheck und Innovationsscheck.
- Implementieren des geplanten KMU-Mentoring zur Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung von kollaborativen Forschungsförderprojekten bei Innosuisse.
- Stärken des High-Tech Campus Buchs als Innovationshub für die Region.
- Evaluieren und Ausarbeiten von Optionen wie Mehreinkommen aus der OECD-Mindestbesteuerung, die für die Förderung von Innovation in Liechtenstein genutzt werden kann.
- Intensivierung der bestehenden Zusammenarbeit zur Ansiedelung von High-Tech Start-ups in Liechtenstein und Evaluierung von Massnahmen zur Finanzierung ihrer Skalierung in enger Kooperation mit bestehenden Stakeholdern.
- Lancierung eines Potenzialschecks für KMU zur Unterstützung von Personalentwicklungs- und Weiterbildungsmassnahmen.
Zu Frage 4: Liechtenstein bietet für alle Unternehmen Massnahmen zur Überwindung von kurzfristigen Krisen. Hier sei zum Beispiel das Instrument der Kurzarbeit erwähnt. Sämtliche ökonomischen Studien weisen darauf hin, dass Kleinstaaten mit hoher Marktdiversifikation krisenresistenter und wettbewerbsintensiver mit positiven Auswirkungen auf die langfristige Produktivität und unternehmerisches Wachstum sind. Deshalb soll grundsätzlich von einer generellen branchenspezifischen Förderung abgesehen werden. Die Vergangenheit mit der Corona- und Energiekrise hat aber gezeigt, dass für spezielle Härtefälle in Krisen sehr rasch effiziente und zielgerichtete Massnahmen innert kürzester Frist aufgesetzt werden können. Der grundsätzliche Fokus der Regierung liegt jedoch auf horizontalen Ansätzen zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbskraft über alle Branchen hinweg.Zu Frage 5: Aufbauend auf den bestehenden wirkungsvollen Massnahmen und Konzepten sollen die Analysen und Arbeiten für standortstrategische Festlegungen im kommenden Jahr mit den Stakeholdern aktualisiert, evaluiert und fertiggestellt werden.Dann komme ich zur letzten Kleinen Anfrage der Abg.Tanja Cissé zum Thema: .
Zu Frage 1: Mit dem Vermieter konnte eine einvernehmliche Lösung über einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Mietvertrag per 31.Dezember 2025 gefunden werden. Der Vermieter verzichtete ausserdem auf den vertraglich vereinbarten Rückbau, weshalb lediglich die üblichen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten fällig wurden. Im Gegenzug erhält der Vermieter sieben zusätzliche Monatsmieten, um mögliche Mietausfälle zu überbrücken. Die Räumlichkeiten wurden bereits an den Vermieter zurückgegeben. Zu Frage 2: Die letzten Arbeitsverhältnisse werden per 31.Dezember2025 aufgelöst. Ab dem 1.Januar2026 bestehen keine Arbeitsverhältnisse mehr, da auch der LRF nicht mehr existiert. Einige Mitarbeitende haben vor Ablauf der Kündigungsfrist beziehungsweise des Sozialplans eine Anstellung gefunden und daher die ihnen zustehende Summe aus den Personalmassnahmen nicht vollständig ausgeschöpft. Zu Frage 3: Im Zusammenhang mit der Stilllegung gibt es keine hängigen Gerichtsverfahren. Es gibt jedoch ein hängiges Gerichtsverfahren mit einem unabhängig von der Stilllegung durch den LRF gekündigten ehemaligen Mitarbeitenden, bei welchem keine Übereinstimmung über das Kündigungsdatum besteht. Der Verwaltungsrat des LRF ist zuversichtlich, auch diesen Fall im laufenden Jahr abschliessen zu können.Zu Frage 4: Etwa ein halbes Dutzend Mitarbeitende konnte bis jetzt keine neue Anstellung finden. Sie werden von der LRF-Leitung so gut als möglich bei der Stellensuche unterstützt. Zudem mussten einige Mitarbeitende die Branche wechseln, da sie keine Neuanstellung in ihrem Beruf finden konnten. Zu Frage 5: Als es klar wurde, dass es für den LRF keine Nachfolgelösung geben wird, hat der Verwaltungsrat den Sendebetrieb sehr rasch eingestellt. Damit konnten alle Verpflichtungen und Verträge gekündigt und die Fristen für Weiterbezahlung so kurz als möglich gehalten werden. Seither werden die LRF-Finanzen in einem genauen Forecast-Prozess überwacht. Da auch für das Mietverhältnis eine Lösung gefunden werden konnte, wird ein Teil des Landesbeitrags 2025 ans Land zurückfliessen. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Es gibt noch eine Verständnisfrage des Abg.Johannes Kaiser. Abg. Johannes Kaiser
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Verständnisfrage zu einem Regierungsrat zuvor, zum Regierungsrat Daniel Oehry. Ich habe es verpasst, meine Rückfrage gleich nach dem Vortrag der Antworten an den Regierungsrat zu richten. Es geht um die Streichung der Linie32 Ruggell-Schellenberg. Wenn ich richtig zugehört habe, sind rund sechs Reklamationen eingegangen. Ich nehme an, dass die Beantwortung dann vonseiten der LIEmobil kommt. Ich möchte nur darauf hinweisen, damit es die Regierung auch weiss. Ich war selbst an drei Veranstaltungen, an denen das Dreifache an Reklamationen an mich herangetragen wurde, und wenn man das Protokoll der Gemeinde Schellenberg liest, sind auch drei wirkliche Reklamationen drin. Erstens wurde mit der Gemeindebehörde Schellenberg nicht über diese Streichung gesprochen. Das haben sie ebenfalls aus der Presse gelesen. Dann sind bereits Reklamationen von besorgten Bürgern bei der Gemeinde Schellenberg eingegangen. Es ist die Rede von einer massiven Verschlechterung, von der hier gesprochen wird, durch diese Streichung. Denn die Streichung betrifft nicht nur diese Leute, die sie aufgezählt haben an diesen Haltestellen, sondern auch Menschen im gesamten Gebiet. Die Menschen steigen anderswo ein und fahren dort auch vorbei. Ich möchte einfach darauf hinweisen, damit sich die Regierung bewusst ist, dass diese Zahl in dieser Beantwortungen, diese Reklamationsdichte, viel höher ist, als wie Sie erwähnt haben.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Daniel Oehry
Danke für das Wort. Ich beantworte die Frage kurz. Das Gespräch mit Schellenberg von meinem Personenkreis wird erst stattfinden. Dann kann ich Ihnen die Rückmeldung geben, was der Vorsteher gesagt hat. Das weiss ich noch nicht, das Gespräch kommt erst. Ich kenne natürlich nur die Rückmeldungen, die bei uns, bei der LIEmobil, eingegangen sind. Ich werde mir das nochmals anschauen. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Die Antwort ist insofern irritierend, es wird ja geschrieben, die Gemeindevorstehung bedauert es sehr, dass im Vorfeld des kommunizierten Fahrplanwechsels kein Gespräch betreffend die Streichung der Verbindung zwischen Ruggell und Schellenberg zwischen der LIEmobil und der Gemeinde Schellenberg stattgefunden hat. Dass es erst nachträglich stattfindet, das ist schon klar, das habe ich von Ihnen erfahren. Aber mein Vorwurf war ja: Es hat vorher nicht stattgefunden. Das gehört eigentlich auch zur Reklamation. Also da können Sie nichts dafür, das ist Sache der LIEmobil, aber Sie haben die Oberaufsicht.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Achim Vogt
Vielen Dank für das Wort. Ich habe eine Verständnisfrage an Frau Regierungsrätin Sabine Monauni. Sie erwähnen im Vorwort zur Beantwortung meiner Kleinen Anfrage betreffend Klimastrategie, dass meine Aussage, der menschengemachte CO2-Ausstoss betrage 1,3Prozent, falsch wäre. Können Sie mir für mein Verständnis zu Ihrer Aussage, ich glaube Sie sagten 4,2Prozent, Quellenangaben machen. Vielen Dank. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
Die Antwort lautete 4 bis 5Prozent, das war meine Antwort - nicht 1,3Prozent. Wir werden Ihnen das nachliefern, was die Quellen sind. Das haben mir meine Experten so mitgeteilt, aber wir können Ihnen schriftlich nachreichen, welches unsere Quellen dazu sind, und wir tauschen dann Ihre Quellen mit unseren Quellen aus am besten. Denn dann können Sie sagen, was Ihre Quelle ist. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Auch noch eine Verständnisfrage des Abg.Martin Seger.Abg. Martin Seger
Besten Dank. Darf man zwei Verständnisfragen zu unterschiedlichen Themen fragen?Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Zu zwei verschiedenen Kleinen Anfragen? Ja, das schon.Abg. Martin Seger
Eine Verständnisfrage an die Ministerin Monauni. Habe ich sie richtig verstanden: Sie sagen, Tempo30 anstelle von Tempo50 bringe keinen Mehrwert an Sicherheit. Für mich ist das nicht ganz nachvollziehbar, denn in mehreren Dörfern ist vorgesehen, das Tempo auf 30 zu reduzieren mit dem Argument Sicherheit, und beim Wild bringe das keinen Mehrwert an Sicherheit. Das verstehe ich nicht ganz. Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungschefin-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für die Frage. Ich glaube, die Frage wurde in dem Kontext gestellt, dass man auf breiter Front den Wildschutzzaun öffnet und die Antwort war, dass die Öffnung des Wildschutzzaunes aus Expertensicht keinen Sinn macht. Daher erübrigt sich auch die Frage. Natürlich ist 30 km/h sicherer wie 50 km/h, generell ist das so. Aber sie haben gefragt, warum der Wildschutzzaunes auf breiter Front nicht in Verbindung mit 30km/h geöffnet wird. Auf der Feldkircher Strasse den Wildschutzzaun zu öffnen, stellt aus Sicht der Verkehrsexperten und der Wildtierexperten, so ist meine Information, keine sinnvolle Lösung auf der Feldkircher Strasse dar. Das war die Antwort. Weil dann eben die Wildtiere durch diese Öffnungen kommen, kreuz und quer auf der Feldkircher Strasse und das wird nicht als Verbesserung der Verkehrssicherheit zur jetzigen Situation betrachtet.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Dann die Verständnisfrage zu Ihrer zweiten Kleinen Anfrage.Abg. Martin Seger
Auch eine Verständnisfrage an den Regierungsrat Oehry. «Ich ... alle» - wenn ich dies in diesem Hohen Haus äussere, werde ich verwarnt. Meine Frage an Sie: Wo sehen Sie den pädagogischen Mehrwert, wenn solche vulgäre Sprache und Darstellungen im schulischen Unterricht auf der Bühne präsentiert werden? Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Daniel Oehry
Ich habe in meinem Votum das Wort «vulgäre Sprache» nicht gebraucht, deshalb kann ich Ihnen jetzt auch nicht sagen, wo ich den Mehrwert sehe. Ich habe das Theaterstück «Hamsterrad» auch nicht besucht. Das werde ich nachholen müssen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Regierungsrat Emanuel Schädler
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Verehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich komme zur Beantwortung der Fragen des Ministeriums für Gesellschaft und Justiz. Zuerst die Kleine Anfrage des Abg.Christoph Wenaweser zum Thema: Zu Frage 1: Die Regierung hat eine Steuerungsgruppe eingesetzt. Deren Auftrag besteht darin, rechtssichere, tragfähige und langfristige Lösungen für die vom Abgeordneten genannten «verwaisten» Strukturen zu erarbeiten. Zu diesem Zweck hat die Steuerungsgruppe die Mandate in drei Fallgruppen kategorisiert:
- Kategorie 1: Mandate mit Russland- und OFAC-Bezug, das heisst OFAC gelistete Personen und/oder Sektor-Spezifikationen;
- Kategorie 2: Mandate mit Russland-Bezug und möglichem OFAC-Bezug oder Bezug zu Art. 29d der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine;
- Kategorie 3: Mandate mit Russland-Bezug, aber ohne OFAC-Bezug und auch ohne Bezug zu Art. 29d der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine.
Die Analyse der Kategorisierung der relevanten Fälle und insbesondere der verwaisten Strukturen ist sehr weit fortgeschritten. Die Demissionierung von Organen bei Gesellschaften mit Russland- und OFAC-Bezug ist eine Folge der konsequenten Beachtung von Sanktionen, in diesem Fall der US-Sanktionen. Die Konsequenz ist, dass die Rechtsträger mit OFAC-Bezug, solange die Sanktionen gelten, weder fortgeführt noch abgewickelt werden können und somit «verwaist» bleiben müssen. Die betroffenen Rechtsträger befinden sich in Liquidation, die Verfahren sind jedoch unterbrochen und die Vermögenswerte sind somit mangels handlungsfähiger Organe gesperrt. Damit bleibt sichergestellt, dass die entsprechenden Vermögenswerte nicht zur Umgehung der Sanktionen verwendet werden können. Die Arbeiten der Steuerungsgruppe zur weiteren Abklärung der Fälle in Bezug auf die richtige Zuteilung innerhalb der Kategorisierung schreiten planmässig voran. Zudem werden Organe beziehungsweise Liquidatoren für die betroffenen Rechtsträger der Kategorie3 angefragt und eingesetzt.Zu Frage 2: Es konnten inzwischen weitgehend alle Rechtsträger mit Russland-Bezug, bei denen die Art.180a-Organe zurückgetreten sind, den drei Kategorien zugeordnet werden. Mit Stand 20.November 2025 sind insgesamt in diesen drei Kategorien noch 210relevante Rechtsträger. Von diesen gelten derzeit rund 70Rechtsträger als verwaist; bei zwei Drittel dieser betroffenen Rechtsträger steht ein OFAC-Bezug bereits fest. Diese Rechtsträger gelten als definitiv verwaist, da die Bestellung eines Organs oder Liquidators grundsätzlich für die Dauer der Geltung der Sanktionen ausscheidet. Hierunter befinden sich auch die Fälle, bei denen die Verwaltungsbeschwerdekommission (VBK) entschieden hat, dass die Einsetzung des letzten Art.180a-Organs aufgrund eines bestehenden Sanktionsrisikos unzumutbar ist. Zu Frage 3: In Bezug auf Gesellschaften, bei denen ein OFAC- oder Russland-Bezug besteht, ist die Bekämpfung der amtlichen Bestellung als Liquidator die Regel. Die Demissionierung der Organe in diesen Gesellschaften und das darauffolgende Bekämpfen der amtlichen Bestellung zum Liquidator ist eine Folge der konsequenten Umsetzung der Sanktionen.Ich komme zur Frage der Abg. Petzold-Mähr zum .Zu Frage 1: Für eine Erhöhung der Dauer des Jugendleiterurlaubs in Liechtenstein müssten die entsprechenden Bestimmungen in der Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung (KJFBV) angepasst werden. Konkret betrifft dies Art.20 Abs.2KJBFV in Bezug auf die maximale Bezugsdauer von Jugendleiterurlaub (derzeit 5Tage pro Jahr). Für eine Erhöhung des Anerkennungsbeitrags für den Jugendleiterurlaub müsste Art.20 Abs.1 der KJBFV angepasst werden, da dort die Sätze für die Anerkennungsbeiträge, gestaffelt nach Alter der beziehenden Personen, geregelt sind. Zu Frage 2: Die Regierung bewertet die aktuelle Regelung des Jugendleiterurlaubs in Liechtenstein im Vergleich zur Schweiz als weniger umfassend, da in Liechtenstein keine gesetzliche Freistellungspflicht für Arbeitgeber besteht, während in der Schweiz ein klarer Anspruch auf unbezahlten Jugendleiterurlaub verankert ist. Aktuell bearbeitet die Regierung das Postulat Ehrenamtsstrategie. In diesem Rahmen wird das Thema Jugendleiterurlaub sicher auch diskutiert werden. Zu Frage 3: Eine Erhöhung von 5 auf 10Tage bedeutete eine Verdoppelung der Anspruchstage. Die Beiträge im Jahr2024 beliefen sich auf rund CHF100'000, bei einer Verdoppelung beliefen sich die Mehrkosten auf CHF200'000. Aus finanzpolitischer Sicht wäre eine Erhöhung ab dem Kalenderjahr2027 möglich. Die Mehrkosten könnten frühestens in den ordentlichen Budgetierungsprozess für den Voranschlag2027 einfliessen.Zu Frage 4: Ja. Zu Frage 5: Die Regierung anerkennt die Diskussion um eine flexiblere Gestaltung des Jugendleiterurlaubs. Es zeigt sich, dass unterschiedliche Formate, wie Halbtage, ganztägige Einsätze mit oder ohne Übernachtungen, in der Praxis häufig vorkommen. Aktuell ist der Jugendleiterurlaub so ausgestaltet, dass es ein Anerkennungsbeitrag für den verpassten Arbeitstag beziehungsweise jenen Arbeitstag ist, den man sich am eigentlichen Arbeitsort frei nehmen musste, um ehrenamtlich tätig zu sein. Daher gibt es keine spezielle Regelung für die Nacht, da diese nicht Arbeitszeit, sondern Freizeit ist. Eine Flexibilisierung könnte dazu beitragen, den tatsächlichen Bedarf besser abzubilden und die Attraktivität des Jugendleiterurlaubs zu erhöhen. Gleichzeitig müssten jedoch die gesetzlichen Grundlagen sowie die finanziellen Rahmenbedingungen angepasst werden, um eine gerechte und transparente Abgeltung sicherzustellen. Dazu gehört auch die Frage, ob der Jugendleiterurlaub quantitativ (mehr Tage) oder qualitativ (flexiblere Nutzung, höhere Anerkennungsbeiträge) erweitert werden sollte. Die Regierung prüft daher im Rahmen der Arbeiten rund um die Ehrenamtsstrategie, ob und in welcher Form eine solche Erweiterung sinnvoll umgesetzt werden könnte, wobei sowohl organisatorische Aspekte als auch insbesondere die Kostenfolgen berücksichtigt werden. Würde nämlich die Regelung auch auf Nachtzeiten ausgedehnt, sind aktuell die finanziellen Auswirkungen nur schwer abzuschätzen. Das Bestreben der Regierung ist es, die Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes nicht noch weiter auseinanderdriften zu lassen. Dieses Ziel darf bei allen gut gemeinten Reformen nicht aus den Augen verloren werden.Ich komme zur Beantwortung der Frage der stv.Abg.Vogelsang zum Thema Zu Frage 1: Obwohl die Richtlinie (EU)2019/1151 nur die Online-Gründung einer GmbH verpflichtend vorschreibt, wurde im PGR die elektronische Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister samt elektronischer Einreichung der zur Eintragung gehörenden Belege für sämtliche Rechtsformen vorgesehen; dies sowohl für Neueintragungen als auch für Änderungen und Löschungen im Handelsregister. Der elektronische Geschäftsverkehr mit dem Handelsregister kann jedoch momentan aus technischen Gründen in der Praxis noch nicht wie im PGR vorgesehen realisiert werden. Daher sieht Anhang1 der E-Government-Verordnung für das Amt für Justiz eine Ausnahme von der verpflichtenden elektronischen Kommunikation vor. Um jedoch den Minimalanforderungen der Richtlinie nachzukommen, kann bereits heute eine im vereinfachten Verfahren gegründete GmbH elektronisch zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden.Zu Frage 2: Es wären keine Anpassungen im PGR erforderlich. Zu Frage 3: Gegenwärtig wird das Handelsregister im Rahmen eines Digitalisierungsprojektes modernisiert. Das Projekt soll in der zweiten Hälfte des Jahres2026 abgeschlossen sein, sodass ab dann sämtliche Eintragungen im Handelsregister unabhängig von der betroffenen Rechtsform elektronisch angemeldet werden können.Zu Frage 4: Der Regierung sind keine Hinweise auf etwaige Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten bekannt, welche bereits den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Handelsregister zulassen. Wie in der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, soll das Projekt zur Digitalisierung des Handelsregisters spätestens in der zweiten Jahreshälfte2026 abgeschlossen sein. Zu Frage 5: Das Amt für Justiz steht in Zusammenhang mit dem Projekt zur Digitalisierung des Handelsregisters in engem Austausch mit der Treuhandkammer sowie weiteren Interessenvertretungen. Im Jahr2025 wurden dazu bereits zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt.Ich komme zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg.Thomas Vogt zum Thema:
Zu Frage 1: Verfahrenshilfe wird nicht in einem separaten Gerichtsakt abgewickelt, sondern im für das Hauptverfahren angelegten Akt. Zur Anzahl der gestellten Verfahrenshilfeanträge wird daher keine Statistik geführt. Zu Frage 2: Im angesprochenen Zeitraum wurde in den Jahren2019, 2021, 2023 und 2025 je einer juristischen Person Verfahrenshilfe gewährt. Alle Fälle betreffen Zivilverfahren. Die Namhaftmachung der zum Verfahrenshelfer beziehungsweise Verfahrenshilfeverteidiger bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer. Daten zu Personen, die Verfahrenshilfe in Anspruch nehmen, könnten daher bei der Rechtsanwaltskammer mit vergleichsweise geringem Aufwand ermittelt werden.Zu Frage 3: Häufigster Grund für die Abweisung ist, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Gewährung der Verfahrenshilfe nicht vorliegen.Ich komme zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop zum Thema: Zu Frage 1: Die Kinderspitex-Leistungen werden in Liechtenstein vornehmlich von der Kinderspitex Ostschweiz erbracht. Die IV akzeptiert die Versorgung über die Familienhilfe Liechtenstein auch, denn die Kinderspitex Ostschweiz hat nicht immer Kapazitäten. Hier zahlt die IV die gleichen Tarife, welche die Kinderspitex Ostschweiz auch erhält. Der Aufbau einer eigenen Kinderspitex wäre nur sinnvoll, wenn man diese bei der Familienhilfe ansiedeln würde (Overhead, Qualitätssicherung, Stellvertretung bei Ferien, Krankheit, Weiterbildung). Man muss aber auch klären, wie viel Bedarf es gibt und ob dieser dann wirklich den Aufbau einer eigenen Organisation rechtfertigt. Alternativ könnte man auch bei der Kinderspitex Ostschweiz Kapazitäten spezifisch für Liechtenstein finanzieren, vorausgesetzt, die Kinderspitex Ostschweiz wäre daran interessiert. Die Regierung verfolgt deshalb einen systematischen Ansatz: Zuerst muss der Bedarf erhoben und durch Gespräche mit Institutionen im Ausland ergänzt werden; in einem zweiten Schritt können Konzepte entwickelt und Ressourcen geprüft werden. Um eine eigenständige Kinderspitex in Liechtenstein aufzubauen, bedarf es einer fundierten Klärung und Sicherstellung der Ressourcen.Zu Frage 2: Die bestehenden Regelungen im Zusammenhang mit Medikamenten haben eine wichtige Schutzfunktion, insbesondere zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit und zur Vermeidung von Fehlanwendungen. Ebenso sind Vorgaben hinsichtlich der fachlichen Qualifikation bei Gesundheitsberufen ein wesentlicher Garant für Qualität und Vertrauen im Gesundheitswesen. Anpassungen im Sinne einer Entbürokratisierung müssen daher verantwortungsvoll und unter Wahrung dieser Schutzmechanismen erfolgen. Ziel ist eine Balance zwischen Effizienz und Sicherheit, sodass Regelungen nicht als Hürde, sondern als Schutz verstanden werden, während gleichzeitig eine patientenorientierte und praxisnahe Umsetzung gewährleistet bleibt. Zu Frage 3: Dies ist bereits im bestehenden rechtlichen Rahmen möglich. Zu Frage 4: Die Regierung erkennt die hohe Qualität der bestehenden Angebote, sieht jedoch die Versorgungssicherheit im Inland gerade im Kinder- und Jugendbereich als verbesserungswürdig. Kurzfristig bleibt die grosse Abhängigkeit vom Ausland bestehen, mittelfristig sollen durch eine gezielte Bedarfsplanung und dann entsprechende Konzepte und Kooperationen Verbesserungen erreicht werden. Zu Frage 5: Aus Sicht der Regierung ist die Finanzierung entgegen der Suggestion in der Frage klar geregelt. Bei der Förderung von «freischaffenden Fachkräften» ist insofern Vorsicht geboten, als dass man in anderen Ländern damit, gerade was die Kosten angeht, auch negative Erfahrungen gemacht hat. Zudem müssen Qualitätsstandards und Stellvertretungen sichergestellt sein, damit keine versorgerischen Probleme auftreten. Die Zulassung Freischaffender ist geregelt. Die Personen können unter den für die OKP zugelassenen Leistungserbringern beziehungsweise von der IV anerkannten Durchführungspersonen und -stellen wählen. Die IV anerkennt jene, die eine Aus- beziehungsweise Weiterbildung und Erfahrung in Kinderspitex haben und zudem für ihre Arbeit die Stellvertretung im Krankheitsfall, bei Ferien oder Weiterbildung geregelt und nachgewiesen haben.Ich komme zur Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg.Salzgeber Daniel zum Thema .Zu Frage 1: Die Verschreibung nach Wirkstoffprinzip (Generika-Option): Bereits heute dürfen gemäss der Verordnung vom 14.März2000 zum Gesetz über die Krankenversicherung (KVV) Apothekerinnen und Apotheker ein Originalpräparat aus der Spezialitätenliste durch ein günstigeres Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung ersetzen. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in welchen der Arzt beziehungsweise die Ärztin ausdrücklich die Abgabe des Originalpräparats verlangt. Wird ein Originalpräparat ersetzt, so muss die verschreibende Person über das abgegebene Präparat informiert werden. In Liechtenstein besteht also keine Pflicht, immer das günstigste Medikament abzugeben, aber die Möglichkeit dazu. Strengere Regeln bei bestimmten Co-Marketing-Präparaten: Für einige von der Regierung definierten Co-Marketing-Präparate gelten gemäss dieser Verordnung zusätzlich noch strengere Vergütungsregeln. In diesen Fällen übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung nur den Preis des jeweils günstigeren Co-Marketing-Präparats. Dies, auch wenn das teurere Originalpräparat abgegeben wird. Derzeit findet eine Prüfung von Selbstbehalten bei Originalpräparaten sowie eine Prüfung von neuen Entschädigungsmodellen für die Abgabe von Medikamenten in Arztpraxen statt.Zu Frage 2: Liechtenstein sieht grundsätzlich eine deutlich höhere Kostenbeteiligung für Versicherte vor als die Schweiz. Die minimale Franchise beträgt CHF500 (CH: CHF300), dazu kommt ein Selbstbehalt von 20 Prozent bis zum Erreichen der Hochkostenversicherung (Maximal: CHF900, CH: CHF700). Insgesamt müssen Versicherte somit mindestens CHF1'400 an Kosten selbst tragen. In der Schweiz liegt diese Belastung lediglich bei CHF1'000. Vor diesem Hintergrund wurde die entsprechende Regelung bisher nicht umgesetzt. Es ist jedoch bekannt, dass die Kostenbeteiligung eine starke Anreizwirkung hat. Aus diesem Grund wird die Übernahme dieser Regelung sowie deren mögliche Auswirkungen derzeit auch für Liechtenstein ergebnisoffen geprüft. Zu Frage 3: Die Arbeiten sind im Gange und ich gehe derzeit davon aus, dass die Ergebnisse der Prüfung bis zum Ende des 1.Halbjahres2026 vorliegen werden.Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage3. Ich komme zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Hoop Franziska zum Thema: Zu Frage 1: Die Regierung beurteilt die Belastungssituation von Familien mit Kindern, insbesondere mit besonderen Bedürfnissen, als entsprechend anspruchsvoll, gerade bei Mehrfachbehinderungen und erkennt den Bedarf an zusätzlicher Unterstützung sowie Entlastungsmassnahmen. Zu Frage 2: Entsprechende Gespräche werden derzeit geführt. Institutionen in der benachbarten Schweiz und Österreich werden besichtigt und zur Prüfung und Grundlage beigezogen, ob und in welcher Form eine neue Kinderwohngruppe eingerichtet werden kann, die nicht nur Kinder mit Beeinträchtigungen, sondern auch Kinder aus belasteten Familiensituationen aufnimmt. Ziel dieser Gespräche ist es, den bestehenden Bedarf zu ermitteln, mögliche Konzepte zu entwickeln und die notwendigen Ressourcen sowie Kooperationspartner einzubeziehen. Auch im Inland laufen entsprechende Abklärungen. Zu Frage 3: Ob im Inland Möglichkeiten bestehen, flexible Entlastungsangebote für Familien zu schaffen, gehört ebenfalls in die Abklärungen, die in Frage2 durchgeführt werden. Dabei soll der Fokus auf die begrenzten, flexiblen Unterbringungsmöglichkeiten gelegt werden mit dem Ziel, dass Familien durch solche Angebote spürbar entlastet werden, sodass eine dauerhafte Fremdunterbringung nicht notwendig wird.Zu Frage 4: Die Regierung bewertet die Abhängigkeit von Einrichtungen im Ausland als eine bestehende Herausforderung. Da bestimmte spezialisierte Angebote im Inland auch aufgrund quantitativer und qualitativer Überlegungen nicht verfügbar sind, müssen Familien auf Einrichtungen im Ausland zurückgreifen. Dies führt für die betroffenen Familien insbesondere zu zusätzlichen logistischen, finanziellen und emotionalen Belastungen. Zu Frage 5: Die Regierung ist dabei, die bestehende Versorgung im Bereich Kinderwohngruppen und Entlastungsangebote zu prüfen. Konkret laufen Gespräche und Bedarfsklärungen sowie Konzeptentwicklungen (siehe Fragen 2 und 3). Mögliche Kooperationen und Gespräche mit bestehenden Einrichtungen sind im Gange. Hierzu gehört auch eine fundierte Ressourcenplanung zur Sicherstellung der notwendigen finanziellen und personellen Mittel für den Aufbau neuer Angebote.Ich komme zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg.Sandra Fausch zum Thema:
Zu Frage 1: Die Gleichstellungsstrategie befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Nach Ablauf der internen Vernehmlassung zum Entwurf der Gleichstellungsstrategie im Mai2025 wurden die Rückmeldungen im Lauf des Sommers ausgewertet und analysiert. Auf dieser Basis wird die Strategie überarbeitet. Die strategischen Handlungsfelder sowie die Ziele werden geschärft und weiter konkretisiert. Dies betrifft auch das Thema Gesundheit, das als strategischer Schwerpunkt auf der Grundlage des partizipativen Erarbeitungsprozesses überarbeitet und neu formuliert wird. Zu Frage 2: Wie zu Frage1 beschrieben, wird das strategische Handlungsfeld Gesundheit in die Strategie eingearbeitet. Dieses umfasst die Gesundheit von Frauen und Männern in ihrer Gesamtheit und berücksichtigt geschlechtsspezifische Unterschiede im Gesundheitszustand. Die Postulatsbeantwortung zur Erarbeitung eines Aktionsplans für Endometiosebetroffene ist nicht an den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Gleichstellungsstrategie geknüpft. Zu Frage 3: Ja. Die Regierung beabsichtigt, die Postulatsbeantwortung unabhängig von der Gleichstellungsstrategie fristgerecht für die Landtagssitzung im März 2026 vorzulegen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Damit haben wir Traktandum30 erledigt. -ooOoo-