Abänderung des Urheberrechtsgesetzes, des Topographiengesetzes, des Markenschutzgesetzes und des Designgesetzes (Nr. 103/2025); 1. Lesung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir kommen zu Traktandum 28: Abänderung des Urheberrechtsgesetzes, des Topografiengesetzes, des Markenschutzgesetzes und des Designgesetzes. Der Bericht und Antrag trägt die Nr.103/2025 und steht zur Diskussion.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort. Ich bedanke mich bei der Regierung und allen involvierten Stellen für den vorliegenden Bericht und Antrag, mit welchem die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Bereich des Immaterialgüterrechts vorgesehen wird. Mit der Zunahme des Onlinehandels gelangen vermehrt Fälschungen in kleinen Paketen in die Schweiz und auch nach Liechtenstein. Diese Fälle verursachen einen erheblichen administrativen Aufwand. Die Schweiz hat deshalb ein vereinfachtes Verfahren eingeführt, das es den Behörden erlaubt, solche Waren effizienter zu vernichten. Aufgrund der bestehenden Vereinbarungen über den Zollvertrag mit der Schweiz ist es notwendig, unsere Rechtsgrundlage entsprechend anzupassen. Nur so kann das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit dieses Verfahren auch in Liechtenstein anwenden. Die Vorlage sieht vor, die Gesetze, genannt das Urheberrechtsgesetz, das Topografiengesetz, das Markenschutzgesetz und das Designgesetz, zu ergänzen. Antragsteller erhalten damit die Wahl zwischen dem bisherigen Verfahren und dem neu eingeführten, dem vereinfachten Verfahren. Das vereinfachte Verfahren reduziert Aufwand und auch Gebühren, wahrt aber gleichzeitig das Recht der Betroffenen, sich der Vernichtung zu widersetzen. Schadensersatzansprüche gegen Anmelder oder Eigentümer der Waren sind ausdrücklich ausgeschlossen. Informationen an Antragsteller erfolgen im Nachhinein in Sammelmitteilungen. Diese Anpassung ist notwendig, um die rechtliche Harmonisierung mit der Schweiz sicherzustellen und die Effektivität der Vollzugstätigkeit zu gewährleisten. Sie führt zu einer spürbaren Entlastung der zuständigen Behörden, ohne die Rechte der Betroffenen einzuschränken. Das bestehende Verfahren bleibt unverändert auch weiterhin bestehen. Eintreten ist für mich unbestritten. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Dietmar Hasler
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Besten Dank an die Regierung für diesen Bericht und Antrag. Gefälschte Produkte sind heute ein weit verbreitetes Thema, das uns alle betrifft. Immer mehr Menschen bestellen online und damit wächst auch die Zahl der kleinen Pakete mit Fälschungen, die täglich bei uns ankommen. Diese Produkte schaden unseren Unternehmen, gefährden Konsumentinnen und Konsumenten und belasten den Zoll stark. Diese Gesetzesvorlage gibt uns eine klare und praktikable Antwort, wie wir die Flut an gefälschten Produkten aus dem Onlinehandel eindämmen können. Mit dieser Vorlage sichern wir unsere wichtige Zollpartnerschaft mit der Schweiz. Das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit führt dankenswerterweise für uns diese Kontrollen durch. Die Schweiz nutzt bereits dieses stark vereinfachte Verfahren. Wenn wir unsere Rechtsgrundlagen nicht angleichen, können die Schweizer Behörden für uns nicht mehr gleich effizient arbeiten. Wenn wir dieser Vorlage zustimmen, stärken wir damit unsere bewährte Zusammenarbeit mit der Schweiz und stellen sicher, dass sie auch in Zukunft reibungslos weitergeführt werden kann. Der Ablauf ist einfach: Der Zoll hält das Päckchen zurück und informiert den Empfänger. Wenn dieser nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen widerspricht, kann die Ware vernichtet werden. Das bringt einen enormen Effizienzgewinn und entlastet Verwaltung und Zoll deutlich. Die Rechte der Bürger bleiben vollständig geschützt. Jeder kann widersprechen und das normale Verfahren verlangen. Und im neuen Verfahren sind Schadenersatzforderungen ausgeschlossen. Niemand muss Angst vor unerwarteten Kosten haben. Dieser Beschluss sichert unsere Zollpartnerschaft mit der Schweiz, bekämpft die Produktpiraterie wirksamer und entlastet die Verwaltung, ohne die Bevölkerung zu belasten. Ich unterstütze diese Vorlage auch und Eintreten ist für mich unbestritten.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Meine beiden Vorredner haben den Inhalt dieser Vorlage schon klar beschrieben. Eintreten auf diese Vorlage dürfte unbestritten sein, denn bei dieser Gesetzesänderung handelt es sich um einen Nachvollzug von Änderungen, die in der Schweiz bereits umgesetzt worden sind. Aufgrund des Zollvertrags und des gemeinsamen Zollgebiets sind wir verpflichtet, diese Änderungen auch in unser Gesetz zu übernehmen. Die geplanten Gesetzesänderungen sind in der Schweiz beispielsweise im Markenschutzgesetz bereits seit dem 1.Juli2025 in Kraft. Ich bin daher ebenfalls für Eintreten auf diese Vorlage.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Sandra Fausch
Schönen guten Nachmittag allerseits. Die vorliegende Regierungsvorlage zur Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Materialgüterrecht ist ein notwendiger Schritt, um die rechtliche Harmonisierung mit der Schweiz sicherzustellen und die Funktionsfähigkeit der gemeinsamen Zollhilfe zu gewährleisten. Wie der Bericht ausführt, ist diese Anpassung Voraussetzung dafür, dass das BAZG auch künftig für Liechtenstein tätig sein kann und dadurch der zunehmenden Flut an Fälschungen im Onlinehandel effizient begegnen wird. Diese Zielsetzung ist sinnvoll und verdient Unterstützung, Eintreten ist deshalb auch für mich unbestritten. Gleichzeitig bringt die Vorlage zentrale Fragen mit sich, die aus Sicht des Konsumentenschutzes und der Rechtsstaatlichkeit nicht unbeachtet bleiben dürfen. Ich möchte daher einige wesentliche Bedenken und Risiken ansprechen und die Regierung ersuchen, darzulegen, wie sie diesen begegnen möchte. Im vereinfachten Verfahren wird die Ware vernichtet, wenn der Empfänger nicht fristgerecht widerspricht. Schadenersatzansprüche des Rechtsinhabers gegen den Käufer sind ausgeschlossen, aber der Käufer selbst hat ausdrücklich keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung. Das bedeutet, der oder die Käufer/-in verliert sein/ihr Geld und erhält die Ware nicht. Wenn er oder sie gutgläubig handelt und nicht wusste, dass es sich um eine Fälschung handelt, ist das in meinen Augen problematisch. Nicht so natürlich, wenn es sich um organisierte grenzüberschreitende Kriminalität handelt, also wenn der Käufer Distributor solcher Ware ist. Wie gedenkt die Regierung sicherzustellen, dass gutgläubige Konsumentinnen und Konsumenten nicht die alleinigen Leidtragenden bleiben? Sind flankierende Massnahmen, etwa Informationspflichten, Warnhinweise oder eine Stärkung der Rückerstattungsmöglichkeiten, gegenüber Plattformen vorgesehen? Die Quelle des Problems bleibt unadressiert, wenn Händler nicht verfolgt werden. Das führt dazu, dass Händler kaum je belangt werden, insbesondere solche, die über Drittplattformen wie Temu operieren und viele im Ausland sitzen, wo Rechtsdurchsetzung schwierig und teuer ist. Der Profit bleibt also häufig unangetastet, während der Käufer leer ausgeht. Wie kann gewährleistet werden, dass die Händler ins Visier geraten? Gibt es Überlegungen, systematische Plattformen oder ausländische Händler zu melden oder Druck auf die Compliance auszuüben? Die Vorlage ist notwendig und sinnvoll, um die Zusammenarbeit mit der Schweiz und die Funktionsfähigkeit des Zolls sicherzustellen. Dies gilt es zu unterstützen natürlich. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Konsumentenschutz und Händlerverfolgung nicht zu blinden Flecken werden. Ich danke der Regierung daher um ihre Auskunft, wie sie die genannten Schwachstellen zusammen mit der Schweiz adressieren möchte. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, die weltweite Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums nimmt seit Jahren stetig zu und verursacht erhebliche wirtschaftliche Schäden. Das rasante Wachstum des Onlinehandels hat die Problematik zusätzlich verschärft. Immer häufiger werden Produktfälschungen, insbesondere Markenkleider, Handtaschen, Schuhe, aber auch Luxusuhren über das Internet im Ausland bestellt und in kleinen Sendungen an Empfänger im Inland zugestellt. Die Anzahl solcher Kleinsendungen hat sich in den vergangenen Jahren massiv erhöht. Über 90Prozent der an der Grenze aufgegriffenen Fälschungen entfallen auf Kleinsendungen mit bis zu drei Artikeln. Und die Bearbeitung dieser Fälle stellt die Zollbehörden vor erhebliche organisatorische, aber auch personelle Herausforderungen. Das derzeitige Verfahren zur Zurückbehaltung und Vernichtung verdächtiger Waren ist sehr aufwendig und entspricht nicht mehr den Bedürfnissen der beteiligten Parteien. Um die Effizienz zu steigern, wurde in der Schweiz zusätzlich zum bestehenden Verfahren per 1.Juli2025 ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Kleinsendungen eingeführt, die im Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen. Und wie schon ausgeführt, aufgrund der bestehenden Vereinbarung mit der Schweiz übernimmt das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit in Zusammenarbeit mit dem Amt für Volkswirtschaft die Hilfeleistungen im Bereich des Immaterialgüterrechts. Damit die schweizerischen Zollbehörden weiterhin für Liechtenstein tätig sein können, ist die Aufnahme des vereinfachten Verfahrens in die liechtensteinischen Rechtsgrundlagen erforderlich. Besten Dank für die wohlwollenden Voten. Die Abg.Sandra Fausch hat zwei Fragen gestellt. Danke für die Vorabsendung: Wie gedenkt die Regierung sicherzustellen, dass gutgläubige Konsumentinnen und Konsumenten nicht alleinigen Leidtragenden sind? Die ganze Thematik ist effektiv schwierig. Mit dem vorliegenden Gesetz wurde ein Interessenausgleich zwischen Konsumenten und Rechteinhabern gesucht. Das heisst, es wurde sichergestellt, dass der Konsument trotz schädigender Handlung keine Schadenersatzansprüche des Rechteinhabers wegen einer Verletzung seines Eigentums zu befürchten hat. Auf diese Ansprüche hat der Rechteinhaber zu verzichten. Etwaige Ansprüche des Konsumenten gegenüber dem Verkäufer sind vom Konsumenten im Rahmen seines Vertragsverhältnisses mit dem Verkäufer geltend zu machen. Was den Onlinehandel und die Verantwortung von Onlineplattformen anbelangt, möchte ich auf die anstehende Übernahme des EU Digital Service Act verweisen. Dieser EU Digital Service Act verpflichtet Onlineplattformen, aktiv gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Dazu gehören auch Angebote gefälschter Produkte. Plattformen müssen Händler identifizieren, Meldesysteme für illegale Angebote bereitstellen und diese nach Kenntnis unverzüglich entfernen. Damit wird sichergestellt, dass Produktpiraterie nicht nur an der Grenze, sondern auch im digitalen Raum bekämpft wird. Plattformen werden künftig zu mehr Transparenz, zur Einrichtung von Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte und zur Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber auch die Eigenverantwortung der Konsumenten im Onlinehandel. Diese betrifft zum Beispiel die Wahl vertrauenswürdiger Anbieter, die Prüfung von Preisen und Herkunft sowie die Nutzung von sicheren Zahlungsmethoden. Der Staat schafft zwar den rechtlichen Rahmen und stellt Instrumente wie Zollkontrollen, Plattformpflichten und Rückerstattungsrechte bereit. Doch letztlich müssen auch die Konsumenten selber über entsprechende Massnahmen zur Risikominimierung treffen. Dann die zweite Frage: Wie kann gewährleistet werden, dass die Händler ins Visier geraten? Wie bereits erwähnt, dieser Digital Service Act der EU muss Plattformen und Meldesysteme für illegale Angebote bereitstellen, diese nach Kenntnis unverzüglich entfernen und die Identität gewerblicher Anbieter prüfen im Sinne des Know-your-business-customers. Zudem bestehen Transparenzpflichten wie Kooperationspflichten gegenüber Behörden. Für sehr grosse Plattformen gelten zusätzliche Anforderungen zur Risikobewertung und Risikominderung. Bei Verstössen drohen empfindliche Sanktionen, Geldbussen von bis zu 6Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sowie Zwangsgelder. Damit wird sichergestellt, dass die Plattformen Verantwortung übernehmen und die Produktpiraterie im digitalen Raum wirksam bekämpft wird. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Vorlage ist, möge jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Einhellige Zustimmung bei 24 Anwesenden. Somit haben wir Eintreten beschlossen und ich bitte den Parlamentsdienst mit der 1. Lesung zu beginnen. Überschrift vor Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Überschrift vor Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1 Sachüberschrift und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 1 Sachüberschrift und Abs. 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Überschrift vor Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 71 steht zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank. Ich hätte eine Frage zu Abs.5. Hier wird gesagt, dass die Regierung per Verordnung die Definition der Kleinsendung definiert. Ich möchte hier gerne wissen, an was die Regierung hier denkt. Wie sie das tun möchte, ob sie sich hier an der Schweizer Vorlage orientiert oder ob es hier Abweichungen geben soll. Ich hoffe nicht. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort. Wir werden dies prüfen und Ihnen dann genau in der 2.Lesung Auskunft geben.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Wir lesen weiter. Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 72c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 72c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 72d Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 72d Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 72i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 72i steht zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank. Auch hier habe ich ein paar Fragen und diese Fragen stelle ich nur bei dieser ersten Gesetzesvorlage, weil es wiederholt sich danach in den folgenden. Kann die Regierung Angaben dazu machen, wie viele solcher Vernichtungen aufgrund des normalen bestehenden Verfahrens in der Vergangenheit vollzogen wurden? Mich würde interessieren, ob das überhaupt bekannt ist. Und auch wer diese schlussendlich durchführt; irgendjemand muss diese Pakete ja entsorgen. Wie hoch waren die Kosten dafür und geht die Regierung davon aus, dass diese Vernichtungen zunehmen werden? Ist hier allenfalls etwas im Budget vorgesehen? Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungsrat Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort. Also, ich habe jetzt meine guten Geister im Hintergrund, die das zusammensammeln, aber ich glaube, wir führen das dann in der 2.Lesung aus. Vielleicht dazu, wer die Vernichtungen durchführt: Das macht der Zoll. Das kann ich Ihnen schon einmal sagen, dafür werden auch keine Kosten eingefordert. Ich erhalte jetzt noch eine Antwort zu, wie viele Vernichtungen vollzogen wurden: Wir haben da keine Angaben für Liechtenstein. Aber die anderen Fragen werden wir dann noch aufnehmen und auf die 2.Lesung beantworten.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Wir lesen weiter. Art. 73 Abs. 1 und 2 Einleitungssatz werden aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 73 Abs. 1 und 2 Einleitungssatz stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir dieses Gesetz in 1. Lesung beraten.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES TOPOGRAPHIENGESETZES
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Topographiengesetzes.Art. 2 Sachüberschrift und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 2 Sachüberschrift und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch dieses Gesetz in 1. Lesung beraten.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES MARKENSCHUTZGESETZES
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Markenschutzgesetzes.Art. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Überschrift vor Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 70c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70d Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 70d Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 70i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71 Abs. 1 und 2 Einleitungssatz werden aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 71 Abs. 1 und 2 Einleitungssatz stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch dieses Gesetz in 1. Lesung beraten.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES DESIGNGESETZES
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Designgesetzes.Art. 2 Sachüberschrift und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 2 Sachüberschrift und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Überschrift vor Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 48 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 Abs. 2 bis 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 49 Abs. 2 bis 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 50c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50d Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 50d Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 51a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 Abs. 1 und 2 Einleitungssatz werden aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 52 Abs. 1 und 2 Einleitungssatz stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Besten Dank. Damit haben wir diese Vorlagen in 1.Lesung behandelt und Traktandum28 erledigt.
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