Abänderung des Steuergesetzes (Nr. 81/2025); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Wir kommen zu Traktandum 29: Abänderung des Steuergesetzes. Wir behandeln die Vorlage in 1.Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 81/2025 und steht zur Diskussion.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank. Ich bedanke mich bei der Regierung und bei allen Beteiligten für diesen Bericht und Antrag. Die Regierung hat auf meine Kleine Anfrage im September sehr schnell reagiert und hier den vorliegenden Bericht und Antrag unkompliziert und lösungsorientiert ausgearbeitet. Im letzten Jahr hat der Landtag in der 1. Lesung vom 5.September 2024 zum Bericht und Antrag Nr.66/2024 und in der 2.Lesung vom 8.November 2024 zum Bericht und Antrag Nr. 127/2024 die Abänderung des Steuergesetzes behandelt. In diesem Zuge wurden in Art.23 Abs.a und a bis die Erwerbslimite, bis zu welcher beschränkt Steuerpflichtige die Möglichkeit haben, einen Antrag auf ordentliche Veranlagung zu stellen, auf CHF 211'400 angehoben. Ebenfalls hätte auch in Abs.c die Höhe des Bruttoerwerbs angehoben werden sollen, was jedoch vergessen ging. Dadurch wurde eine Lücke geschaffen, mit welcher es einer Personengruppe gesetzlich aktuell nicht erlaubt wäre, einen Antrag auf ordentliche Veranlagung zu stellen. Ich bin dankbar, dass die Regierung hier so schnell auf meine Kleine Anfrage reagiert hat, um Rechtssicherheit zu schaffen. Ich bin der Regierung aber auch dankbar, dass sie bereits bei der Beantwortung ausgeführt hat, die Anträge auf ordentliche Veranlagung auch dann zu genehmigen, wenn der Bruttoerwerb in diesem nicht berücksichtigten Bereich liegt, da es sich um ein legistisches Versehen handelte. Ich bin für Eintreten und werde auch der abschliessenden Behandlung sowie der Dringlichkeit meine Zustimmung natürlich erteilen, da es hier darum geht, zum einen dieses Versehen zu korrigieren und zum anderen, um für die Betroffenen die Rechtssicherheit zu schaffen. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Ich erlaube mir, auch noch etwas zur Vorlage zu sagen und bedanke mich bei der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Im Rahmen meines damals als VU-Fraktionssprecher federführend eingebrachten Postulats zur kalten Progression habe ich mich ebenfalls intensiv mit den Verzerrungen und Ungleichbehandlungen befasst, die durch inflationsbedingte Verschiebungen im Steuersystem entstehen. Der vorliegende Bericht und Antrag knüpfen genau an diesen Reformgedanken an. Bei der letzten Revision wurden die Limiten für beschränkt Steuerpflichtige angepasst, um die kalte Progression zu entschärfen. Dabei wurde jedoch lediglich die Schwelle für die automatische Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen auf CHF211'400 angehoben, während die Erwerbslimite bis zu welcher sie eine ordentliche Veranlagung beantragen können unverändert bei CHF200'000 verblieb. Dadurch entstand eine nicht gewollte Lücke.Die nun vorgeschlagene Korrektur beseitigt diese Inkonsistenz. Sie schafft die nötige Systematik und Rechtssicherheit im Steuergesetz. Der Eingriff ist gering, die Klarstellung jedoch sachlich notwendig und sinnvoll.Abg. Johannes Kaiser
Danke Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, die Abg.Petzold-Mähr hat darauf hingewiesen, hat auch der Regierung gedankt, dass sie so schnell reagiert hat, aber ich bin stolz auf meine Fraktionskollegin Bettina Petzold-Mähr, dass sie überhaupt auf diesen Fehler gekommen ist und deshalb gebührt auch ihr ein Dankeschön.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Stv. Abg. Patrick Risch
Vielen Dank für das Wort. Vielen Dank den Vorrednern, die das zusammengefasst haben. Ich habe jedoch massive Bedenken, das Steuergesetz als dringlich zu erklären und es rückwirkend in Kraft zu setzen. Wir hatten diese Übung schon einmal hier drinnen, dass wir ein Steuergesetz rückwirkend geändert hatten. Das war nicht dringlich und wir wurden dann vom Staatsgerichtshof oder einem anderem Gericht wieder zurückgepfiffen und mussten die Rückwirkung wieder rückwirkend machen und die Steuereinnahmen, die wir damals bewirkt hatten, wieder ordentlich in der Zukunft in Kraft setzen.Der Dringlichkeit kann ich nicht zustimmen, weil das birgt nur Probleme. Ich weiss nicht, ob die Regierung abgeklärt hat, ob das wirklich auch sauber, legistisch und auch vor dem Staatsgerichtshof oder wo immer auch Bestand hätte. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Ich denke, dass in diesem besonderen Fall diese Rückwirkung zulässig ist, weil es ja nicht zum Nachteil irgendeiner Person ist. Wenn es zum Nachteil einer Gruppe oder einer Person wäre, dann wäre es höchstwahrscheinlich unzulässig. Diesen Fall hatten wir, wo man ein Gesetz für unzulässig erklärt hat, aber eben in diesem Fall wird es zulässig sein gemäss Staatsgerichtshof. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungschefin Brigitte Haas
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Die Steuerverwaltung hat das Gesetz ausgearbeitet und ist überzeugt davon, dass es auch, wie man so schön sagt, zum Schluss «verhebt» und ich freue mich, dass wir das redaktionelle Versehen ändern können. Die Dringlichkeit sollte in diesem Falle gegeben sein. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Einhellige Zustimmung bei 24 Anwesenden. Somit haben wir Eintreten beschlossen und ich bitte den Parlamentsdienst mit der Lesung per Artikelaufruf zu beginnen. Art. 23 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 23 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Somit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Behandlung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Einhellige Zustimmung bei 24 Anwesenden. Damit können wir die 2. Lesung per Artikelaufruf vornehmen. Art. 23 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Art. 23 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Einhellige Zustimmung bei 24 Anwesenden. Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden. Somit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Zustimmung mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden. Die Regierung beantragt die Vorlage für dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, möge jetzt bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Zustimmung mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden. Damit haben wir Traktandum29 erledigt.-ooOoo-