Abänderung des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 über die Abänderung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG) (Nr. 84/2025); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort.
Abg. Tanja Cissé
Vielen Dank für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit stelle ich einen Antrag gemäss Art.48 der GOLT, dass die Kleinen Anfragen heute ausnahmsweise schriftlich beantwortet werden und da bei den nächsten zwei Traktanden nur noch ein Regierungsmitglied betroffen ist, genauer gesagt die Regierungschefin, und die anderen vier Mitglieder sonst noch zwei Traktanden zur Dekoration hier sitzen würden, wenn wir nachher diesem Antrag stattgeben, habe ich mir erlaubt, diesen Antrag jetzt an dieser Stelle zu stellen.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Mit Verlaub, Frau Cissé, an dieser Stelle können Sie diesen Antrag nicht stellen, wir sind noch nicht bei den Kleinen Anfragen. Wir sprechen heute und jetzt auch nicht über die Agenda. Daher geht das nicht, da müssen Sie halt schon warten, bis wir zu den Kleinen Anfragen kommen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Ich denke, das haben wir in der Vergangenheit auch schon gemacht. Diesen Antrag können Sie jetzt stellen und wir können darüber befinden. Wenn er nicht durchgeht, dann stellen Sie ihn später halt nochmals. Ich lasse nun über den Antrag der Abg. Tanja Cissé abstimmen. Wer die Kleinen Anfragen versenden möchte, möge jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Zustimmung mit 14 Stimmen bei 24 Anwesenden. Damit wurde dem Antrag zugestimmt. Wir kommen nun zu Traktandum 28: Abänderung des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 über die Abänderung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes (TVTG). Wir behandeln die Vorlage in 1.Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 84/2025 und steht zur Diskussion.
Abg. Bettina Petzold-Mähr
Vielen Dank. Ich halte mich sehr kurz. Die Regierung beantragt eine Abänderung des TVTG, womit die Übergangsfrist abgeändert werden soll. Diese wird notwendig, da die jetzt geltende Übergangsfrist am 31.Dezember 2025 enden wird. Neu soll sie bis zum 31.Juli 2026 gelten. Die Abänderung gibt mehr Zeit für die Vorbereitung und den Abänderungsprozess, somit kann ich dieser Abänderung zustimmen. Sie wird beispielsweise auch vom Bankenverband begrüsst. Sollten heute alle Fragen durch die Regierung beantwortet werden können, wovon ich ausgehe, werde ich auch einer abschliessenden Behandlung zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Abg. Stefan Öhri
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute die Verlängerung der Übergangsfrist im Zusammenhang mit der europäischen MiCA-Verordnung. Ich möchte mich bei allen bedanken, die an der Erstellung des Berichts und Antrags beteiligt waren. Mit MiCAR entstehen erstmals EWR-weit einheitliche Regeln für Kryptowerte und deren Anbieter, von Zulassung und Aufsicht über Transparenzpflichten bis zu Verbraucherschutz und Marktintegrität. Damit wird ein bisher fragmentierter Markt in ein klares europäisches Regelwerk überführt. Da MiCAR erst im Juni 2025 in den EWR übernommen wurde, blieb den bereits nach dem TVTG registrierten Unternehmen wenig Zeit, um auf das neue Regime überzugehen. Die Umsetzung ist komplex, der Zulassungsprozess anspruchsvoll, diese Vorlage ermöglicht es uns, mit Augenmass zu reagieren und die Übergangsfrist pragmatisch und rechtskonform an die MiCAR-Obergrenze anzupassen.Die Regierung erfüllt damit eine Zusage aus dem Bericht und dem Antrag Nr. 94/2024, wonach bei verzögerter EWR-Übernahme die maximale Übergangsfrist ausgeschöpft wird. Gemäss MiCAR dürfen die bereits nach TVTG registrierten Dienstleister ihre Tätigkeit fortführen, bis über ihre MiCAR-Zulassung entschieden ist. Die Verlängerung vom 31.Dezember 2025 auf den 1.Juli 2026 ist somit keine Aufweichung zu einem schlicht vernünftigen Zeitmanagement in einem europäischen Anpassungsprozess. Während dieser Zeit bleiben die Unternehmen vollständig beaufsichtigt und müssen alle TVTG-Pflichten erfüllen. Obwohl auf eine ordentliche Vernehmlassung verzichtet wurde, hat die Regierung gezielt alle betroffenen Verbände informiert. Bis zum 19.August konnten Rückmeldungen eingereicht werden, keine einzige negative Stellungnahme ist eingegangen. Diese Anpassung schafft Planungssicherheit, behandelt alle Marktteilnehmer gleich und ermöglicht einen geordneten Übergang, der auch die Aufsichtsbehörden entlastet. Das ist gelebter Pragmatismus in einem jungen, dynamischen Marktsegment und ein Beitrag zur Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.Wir haben hier eine Vorlage, welche die Balance zwischen Innovationsförderung und Aufsichtsklarheit wahrt, ganz im Sinne einer liberalen und verantwortungsvollen Wirtschaftspolitik. Ich unterstütze deshalb ausdrücklich das Eintreten auf diese Vorlage sowie die abschliessende Behandlung in einer Sitzung. Vielen Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank.Regierungschefin Brigitte Haas
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident, und Ihnen, Frau Abg.Petzold-Mähr und Herr Abg.Öhri, besten Dank für Ihre Voten, die schon alles sagen, was ich hätte sagen wollen, deshalb noch einmal vielen Dank. Mit der heutigen Vorlage schlagen wir eben vor, die Übergangsfrist auf den gemäss der MiCAR maximal zulässigen Zeitraum bis zum 1.Juli 2026 zu verlängern. So erhalten die in Liechtenstein bereits registrierten und beaufsichtigten VT-Dienstleister ausreichend Zeit, sich an die neuen europäischen Anforderungen anzupassen und die erforderliche Bewilligung bei der FMA einzuholen.Wir schaffen damit faire Rahmenbedingungen trotz der zeitlich verzögerten EWR-Übernahme und ermöglichen einen geordneten Übergang in den neuen Rechtsrahmen. Um die zeitgerechte Umsetzung sicherzustellen, ist eine abschliessende Behandlung im Landtag notwendig, weshalb wir gerne beantragen, die 1.und die 2.Lesung heute zu machen. Besten Dank.Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Einhellige Zustimmung bei 24 Anwesenden. Somit haben wir Eintreten beschlossen und ich bitte den Parlamentsdienst mit der Lesung der Gesetzesvorlage per Artikelaufruf zu beginnen.Abschnitt 1
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Abschnitt 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Abschnitt 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Abschnitt 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Besten Dank. Damit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Behandlung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
22 Stimmen bei 24 Anwesenden. Damit können wir die 2. Lesung per Artikelaufruf vornehmen.Abschnitt 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Abschnitt 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden. Wir lesen weiter. Abschnitt 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Abschnitt 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
23 Stimmen bei 24 Anwesenden. Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Einhellige Zustimmung bei 24 Anwesenden. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Manfred Kaufmann
Einhellige Zustimmung bei 24 Anwesenden. Wir haben Traktandum28 erledigt.-ooOoo-