Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz) - Abänderung der Position 8.4 des Anhangs (Rettungsdienst) sowie die Bewilligung von Nachtragskrediten zur Umsetzung des Konzepts betreffend den Massenanfall von Verletzten (MANV) (Nr. 141/2024); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 52: Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Landessubventionen, Subventionsgesetz, Abänderung der Position 8.4 des Anhangs (Rettungsdienst) sowie die Bewilligung von Nachtragskrediten zur Umsetzung des Konzepts betreffend den Massenanfall von Verletzten. Dieser Bericht und Antrag trägt die Nr. 141/2024 und steht zur Diskussion.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Vielen Dank den involvierten Personen für den aufschlussreichen und interessanten vorliegenden Bericht und Antrag. Trotzdem stellt sich die Frage: Warum erst jetzt? Die Tinte des Landesbudgets 2025 war noch nicht trocken, da tauchte dieses Anliegen auf und nun liegt dieser Antrag auf dem Tisch. Leider wurden die für 2025 vorgesehenen einmaligen Ausgaben in Höhe von CHF851'000 nicht im ordentlichen Budgetprozess berücksichtigt. Mit dem vorliegenden Finanzbeschluss wird nun die Bewilligung der entsprechenden Nachtragskredite beantragt. Insgesamt verursacht die Umsetzung einmalige Kosten von rund CHF1,8 Mio. und jährliche Folgekosten von rund CHF277'000. Liechtenstein verfügt über beschränkte eigene Ressourcen, um Grossschadenereignisse allein bewältigen zu können. Bei Grossereignissen könnten auch die Nachbarländer betroffen sein, was die internationale Hilfe erschweren würde. Das Fürstentum Liechtenstein sieht sich dringend gezwungen, eine eigene MANV-Organisation, Massenanfall von Verletzten, aufzubauen, da die bestehenden Strukturen nicht ausreichen, um grössere MANV-Ereignisse selbstständig zu bewältigen. Bisher war Liechtenstein bei solchen Ereignissen auf massive Unterstützung aus dem Ausland angewiesen. Um in Zukunft MANV-Ereignisse mit bis zu sechs bis elf Verletzten weitgehend eigenständig bewältigen zu können, empfiehlt das Konzept den Aufbau einer «Schnelleinsatzgruppe MANV Fürstentum Liechtenstein». Dies soll aus einem Pool von Angehörigen verschiedener Rettungsorganisationen und qualifizierten Freiwilligen bestehen, die im Ernstfall aktiviert werden. Für die Einsatzbereitschaft ist eine Mindeststärke von 60 Personen erforderlich, optimal wären 100 Personen. Zusätzlich müssen spezielle Fahrzeuge und Material wie ein Notarzt, Einsatzfahrzeug, ein Einsatzleitwagen, ein Gerätewagen und ein Patientensammelplatz beschaffen werden. Die enge Zusammenarbeit mit dem Ausland, insbesondere mit der Nachbarregion, ist für Liechtenstein unerlässlich. Nichtsdestotrotz macht dieses Vorhaben Sinn, dass man eben wie erwähnt gewisse Dinge auch eigenständig lösen kann. Deshalb ist für mich der Finanzbeschluss, die Nachtragskredite und das Eintreten unbestritten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Stv. Abg. Thomas Hasler
Herzlichen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann mich dem Dank anschliessen, ich danke vor allem dem Roten Kreuz, aber natürlich auch dem Ministerium, dass hier dieses sehr gute Konzept und jetzt eben auch die Kostenfolgen vorliegen. Wir hatten hier tatsächlich eine offene Flanke. Wir wissen, schon ein Busunfall hätte uns in die unangenehme Lage gebracht, dass wir die Versorgung von Verletzten vielleicht nicht selber hätten oder haben stemmen können. Deshalb ein wichtiger Baustein im Bevölkerungsschutz, aber auch im Gesundheitswesen. Eintreten ist natürlich unbestritten. Auch die Kosten, die wir für die einmaligen Investitionen haben und für den laufenden Betrieb - da wird von CHF250'000 bis CHF270'000 ausgegangen -, sind eine sehr, sehr sinnvolle Investition. Deshalb nochmals herzlichen Dank an den Gesellschaftsminister, aber auch an das Innenministerium für diesen Bericht und den Antrag. Ich werde natürlich dem Finanzbeschluss zustimmen und auch das Eintreten auf die Änderung des Subventionsgesetzes ist unbestritten. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank auch von meiner Seite für diesen Bericht und den Antrag und auch den Personen, die daran gearbeitet haben. Für mich ist Eintreten auch unbestritten. Dennoch hätte ich eine Frage. Das MANV-Liechtenstein soll mit mindestens 60 Einsatzkräften eine eigenständige Bewältigung von Massenanfällen bis zu elf Verletzten ermöglichen. Diese 60 Personen setzen sich zusammen aus Personen, die im Alltag sowieso schon in anderen Rettungs- und Gesundheitsorganisationen tätig sind. Die sanitätsdienstliche Führung übernehmen entsprechend weitergebildete Rettungssanitäter/-innen des Liechtensteinischen Roten Kreuzes. Für mich stellt es die Frage, ob diese 60 Personen, die dann für diesen Massenanfall abgezogen werden oder zusammengezogen werden, dann nicht anderweitig gebraucht werden. Wie wird sichergestellt, dass die benötigten Personen zum Zeitpunkt von den richtigen Organisationen abgezogen werden?Als kleines Beispiel: Am Staatsfeiertag kommt es in Vaduz zu einem Ereignis. Es gibt sieben Schwerverletzte und dutzende Leichtverletzte. Die Samariter, die vor Ort sind, kümmern sich um die Leichtverletzten. Dann kommt der Aufruf, die Hälfte der vor Ort stehenden Samariter sind auch beim MANV eingeteilt und werden abgezogen. Das wäre ja nicht optimal, wenn dann die Hälfte der vorhandenen Einsatzkräfte abgezogen werden, um dann wieder vor Ort zu sein. Aber ich gehe davon aus, dass sich die Verantwortlichen dieser Problematik bewusst sind. Aber ich würde dennoch gerne die Regierung bitten, dass sie ein paar erklärende Worte hinzufügt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, als allererstes möchte ich natürlich an dieser Stelle den beiden Ministerien ein grosses Dankeschön aussprechen für den vorliegenden Bericht und Antrag. Im Speziellen möchte ich auch an dieser Stelle, und das möchte ich einfach nicht missen, das Innenministerium hervorheben, weil das für mich ein Konzept ist, das schon länger in der Pipeline ist. Also damit möchte ich einfach sagen, ich möchte nicht missverstanden werden: Die letzten vier Jahre, vielleicht auch die letzten acht Jahre, haben uns hier in Liechtenstein sehr gelehrt, was wir in puncto Sicherheitsfragen noch zu machen haben. Und ich wage zu behaupten, dass Corona und eben auch der Angriffskrieg auf die Ukraine uns oder den Ministerien, der Regierung, der Politik wirklich nochmals einen Schub verleiht haben, und daher wirklich mein grosses Kompliment. Da ist jetzt wirklich Bewegung hineingekommen in den Bereich des Bevölkerungsschutzes. Bevölkerungsschutz war bis anhin nicht wahnsinnig in den Köpfen von uns hier in Liechtenstein. Darum auch das grosse Lob von meiner Seite, weil einfach sich diesbezüglich sehr viel bewegt hat, und da ist die Politik mit hauptverantwortlich. Dieses Konzept mit dem Massenanfall für Verletzte, da wurde auch daran gearbeitet. Und ich sehe jetzt sogar mit Hochdruck und vor allem mit Erfolg. Und das ist für mich ganz klar, dass das ein Muss ist für uns im Land. Ich sage sogar, es ist nicht ein Luxus, den wir hier haben, es ist schlicht und einfach ein Muss. Und bringt uns wirklich wieder einen Schritt im Bereich des Bevölkerungsschutzes weiter.Gerade auch, wenn es darum geht, um dem nahen Ausland aufzuzeigen, das ja immer wieder herbeigezogen wird. Ja, im Notfall muss uns, darf uns das Ausland helfen, aber es ist einfach wichtig, dass wir auch aufzeigen können, dass wir eben selber im Land die Erstmassnahmen in die Wege leiten können. Von dem her, wie gesagt, für mich ist Eintreten unbestritten. Was das Szenario betrifft, das der Abg. Patrick Risch angesprochen hat, da möchte ich die Beantwortung wirklich bei der Regierung lassen, weil ich weiss, dass der Bevölkerungsschutz auf solche Szenarien geschult ist, und das ist ein unterstützendes Element, das wir dringend brauchen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Ich habe nochmals kurz mein Votum nachgelesen. Ich muss vielleicht das «Warum erst jetzt?» noch präzisieren. Das bezieht sich nicht auf die aus meiner Sicht sehr gute Umsetzung, sondern mehr auf den Zeitpunkt, da nach dem Budgetprozess, sprich dem Landesvoranschlag, gerade als die Tinte trocken war, eine Woche später quasi dieser Antrag hier aufgepoppt ist. Das möchte ich gerne wissen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Bereits bei der Vorlage der ersten Gefährdungs- und Risikoanalyse im Jahr 2012 kam der Landesführungsstab zum Schluss, dass das Nichtvorhandensein eines Einsatzkonzepts für einen möglichen Massenanfall an Verletzten, kurz MANV, zu den besonders schwerwiegenden Defiziten in der Sicherheitsarchitektur des Landes zählt. Die vor Kurzem aktualisierte Gefährdungs- und Risikoanalyse Bevölkerungsschutz vom April 2024 bestätigt neuerlich, dass die adäquate Versorgung der Verletzten bei der Mehrzahl der massgebenden Szenarien den entscheidenden Faktor bei der Ereignisbewältigung darstellt. Die Vorbereitung auf ein solches Ereignis sollte daher unbedingt Teil der Vorsorgeplanung sein. Mögliche MANV-Ereignisse in Liechtenstein sind beispielsweise ein Brandereignis, ein Erdbeben oder Gebäudeeinsturz, verschiedene Naturgefahren und Elementarereignisse, ein Personenunfall auf der Strasse oder Schiene, eine besondere Gefährdungslage wie Terror, Amok, gewalttätige Unruhe, eine Massenpanik, ein Chemieunfall in der Industrie oder ein Gefahrengutunfall bei Transporten. Abseits der grossen Gefährdungslagen können gemäss dieser Aufzählung bereits in der normalen Lage MANV-Ereignisse eintreten, beispielsweise bei einem Brand, einem grösseren Personenunfall oder einem Unfall in der Industrie. Das Liechtensteinische Rote Kreuz ist mit dem Sanitätsdienst in Liechtenstein beauftragt. Es verfügt heute mit dem Handbuch Grossereignisse über die erforderlichen Grundlagen, damit Einsatzkräfte auf dem Schadenplatz ein MANV-Ereignis bewältigen können. Ein übergeordnetes Konzept fehlte bisher jedoch. Mit den heute im Land zur Verfügung stehenden Ressourcen des Rettungswesens kommt das LRK schon bei einem MANV-Fall mit drei bis fünf Verletzten an die Grenze des Möglichen und benötigt Unterstützung aus dem Ausland. Mit der Schweiz und Österreich bestehen Staatsverträge über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen. Diesen zufolge obliegen die Koordination und Gesamtleitung der Rettungs- und Hilfsmannschaften in jedem Fall den Behörden des Einsatzstaates. Liechtenstein verpflichtet sich im Rahmen dieser Abkommen auch zur Hilfe im Ausland. Mit dem Aufbau einer grössenverträglichen MANV-Organisation kann dies im Bereich des Sanitätsdienstes möglich gemacht werden.Die Regierung hat aus den genannten Gründen eine Projektsteuerungsgruppe unter dem Vorsitz des Amtes für Gesundheit, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Bevölkerungsschutz, der Landespolizei, des LRK und der Führungsorgane der Gemeinden, beauftragt, ein MANV-Konzept für Liechtenstein vorzulegen. Das MANV-Konzept und die Umsetzungsempfehlung wurden am 29.Oktober von der Regierung zur Kenntnis genommen, und das ist auch die Antwort auf Ihre Frage, mehr sage ich zu Ihnen heute nicht mehr. Mit der Umsetzung der Empfehlung kann eine wichtige Lücke im Sicherheitsdispositiv des Landes geschlossen werden. MANV-Ereignisse werden in verschiedene Stufen unterteilt. Gemäss der Empfehlung der Steuerungsgruppe soll Liechtenstein künftig in der Lage sein, MANV-Ereignisse bis zur Stufe sechs bis elf Verletzte grösstenteils selbstständig zu bewältigen. Die Umsetzungsempfehlung beinhaltet im Zentrum den Aufbau einer dem Land unterstellten «Schnelleinsatzgruppe MANV Fürstentum Liechtenstein», kurz SEG MANV FL. Diese im Dienst des Landes tätig werdende Rettungseinheit umfasst im Minimum 60 Einsatzkräfte. Optimal funktionsfähig wäre sie mit einem Bestand von mindestens rund 100 Personen. Angehörige dieser Organisation sollen hier nicht exklusiv angehören, sondern sie übernehmen im Alltag auch andere Aufgaben in Funktionen mit Bezug zum Rettungs- beziehungsweise Gesundheitswesen. Diese Schnelleinsatzgruppe käme auch bei höheren MANV-Stufen mit mehr als sechs bis elf Verletzten zum Einsatz, womit sich der Umfang der erforderlichen Unterstützung aus dem Ausland reduzieren liesse. Zur Frage des Abg. Patrick Risch: Also diese 60 Leute sind nicht exklusiv für diese MANV-Schnelleinsatzgruppe im Einsatz, sondern sind sonst eben auch in anderen Einsätzen tätig. Bei den allermeisten Konstellationen sollte das auch keine Probleme geben und die entsprechenden Organisationen können das koordinieren, für was sie ihre Kraft oder was sie an Men- oder Women-Power zur Verfügung stellen. Ganz grosse Geschichten, also man denke an das von Ihnen geschilderte Szenario, können dann die Ressourcen an die Grenzen bringen, also man denkt jetzt da wirklich an Worst-Case-Szenarien. Da muss dann halt geschaut werden, wo die Einsatzkraft am besten eingesetzt werden kann. Aber man hat nicht ständig diese Vorhalteleistung von diesen Personen. Aber bei den allermeisten Szenarien, die ich einleitend beschrieben habe, sollte das gewährleistet werden können.
Eine Frage, die in diesem Zusammenhang auch immer wieder kommt, es ist eine grosse Anzahl von Personen. Findet man denn so viele Personen, die bereit sind, hier mitzuarbeiten? Und das kann ich bestätigen, das ist der Fall. Das Interesse auch der involvierten Institutionen ist sehr gross. Das sind ganz spezielle Sachen, die auch entsprechend beübt werden. Ich war vor Kurzem an einer solchen Grossübung in Schaan. Feuerwehr, Landespolizei, Sanität waren involviert, auch entsprechende Kollegen in allen drei Sparten aus dem Kanton Glarus. Und das war für mich sehr eindrücklich, das zu sehen. Scheinbar besteht grosses Interesse, an solchen Übungen für den Ernstfall mitzuwirken, weil es eben ganz spezielle, nicht alltägliche Szenarien sind. Und ich habe also grossen Respekt, wie in diesem Übungssetting an ganz schwere Themenstellungen herangegangen wurde. Das LRK wird über einen Leistungsauftrag mit dem Aufbau der Aus- und Weiterbildung der Schnelleinsatzgruppe sowie im Ereignisfall mit der Einsatzführung beauftragt. Zudem ist es erforderlich, Fahrzeuge und Material zu beschaffen. Dazu gehören ein Notarzteinsatzfahrzeug oder Pikett-Fahrzeug, ein Einsatzleitfahrzeug Sanität, ein Gerätewagen Sanität, ein Mannschaftstransporter sowie eine Sammelstelle für Patientinnen und Patienten für bis zu zehn Verletzte. Die Beschaffung eines kleinen Grossraumrettungswagens vereinfacht die Ereignisbewältigung deutlich. Die weitere Umsetzungsplanung und Umsetzung des MANV-Konzepts sind mit einmaligen und laufenden Ausgaben verbunden. Gemäss Kostenschätzung sind einmalige Ausgaben von rund CHF1,81 Mio. für Planung, Organisation, Kommunikation, Ausbildung, Ausrüstung, Material und Fahrzeuge zu erwarten, die sich auf mehrere Jahre verteilen. Der laufende Betrieb wird voraussichtlich Ausgaben in der Höhe von CHF252'000 pro Jahr verursachen. Die für 2025 eingeplanten einmaligen Ausgaben im Umfang von CHF 851'000 konnten im Voranschlag 2025 noch nicht aufgenommen werden. Mit dem vorliegenden Finanzbeschluss wird die Bewilligung der entsprechenden Nachtragskredite beantragt. Die erforderlichen Fahrzeuge sollen gemäss dem Konzept und der zugehörigen Umsetzungsempfehlung im Auftrag des Landes durch das LRK angeschafft werden. Gemäss Subventionsgesetz kann das Land Liechtenstein unter anderem an Vereine und Verbände sowie andere Organisationen im Sinne einer zweckgebundenen Unterstützung Subventionen für Projekte leisten. Subventionen werden nur zur Erfüllung von Aufgaben gewährt, für die ein öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann oder welche den Subventionsempfängern vom Land übertragen worden sind. Über die Gewährung von Subventionen entscheidet die Regierung. Für gewisse Projekte gibt es Subventionssätze, welche im Anhang des Subventionsgesetzes festgelegt sind. Beispielsweise werden Rettungs- und Transportfahrzeuge, also der Rettungsdienst, derzeit vom Land Liechtenstein mit einem Subventionssatz von 50 Prozent subventioniert. Der Subventionssatz für Rettungs- und Transportfahrzeuge, die für die Bewältigung von MANV-Ereignissen beschafft werden müssen, soll für diese spezielle Kategorie von Fahrzeugen auf maximal 100 Prozent festgelegt werden. Damit soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass das Land Liechtenstein für den Eintrittsfall eines MANV-Ereignisses die erforderlichen Ressourcen beim LRK vorhalten kann. Also auch ohne diesen Nachtragskredit hätten wir Sie, geschätzte Frau und Herren Abgeordnete, mit der Anpassung des Subventionsregimes begrüssen müssen. Ich schätze das aber sehr, so konnte Ihnen auch das sehr gute Konzept und die entsprechende Umsetzungsplanung vorgelegt werden und Sie haben zu diesem wichtigen Thema und zu dieser jahrzehntealten Pendenz eine umfassende und, so meine ich, gute Dokumentation. Subventionsberechtigt gemäss Subventionsgesetz sind Neu- sowie Ersatzanschaffungen. Für den laufenden Betrieb und Unterhalt der MANV-Fahrzeuge soll das LRK besorgt sein und hierfür vom Land Liechtenstein einen Jahresbeitrag im Rahmen der Leistungsvereinbarung erhalten. Die Erhöhung des Subventionssatzes bedingt eine Abänderung des Anhangs des Subventionsgesetzes. Ich bin überzeugt davon, dass Liechtenstein mit dem nun vorliegenden MANV-Konzept und dessen Umsetzung gut aufgestellt ist, um einen Notfall mit einer grösseren Anzahl von Verletzten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der besondere planerische und organisatorische Massnahmen erfordert, zu bewältigen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ich glaube, der Gesundheitsminister hat schon sehr umfassend das Konzept vorgestellt. Ich möchte hier auch die Lorbeeren nicht nur auf das Innenministerium nehmen. Wir haben hier sehr gut zusammengearbeitet mit dem Gesundheitsministerium. Es war wirklich ein Gemeinschaftswerk. Aber Sie haben recht, Herr Peter Frick, das ist wirklich ein Meilenstein und wir haben hier eine Lücke gefüllt im Sicherheitsdispositiv von Liechtenstein. Da haben Sie wirklich recht. Das ist etwas, das uns schon lange Sorgen machte. Ich bin daher sehr froh, dass es jetzt uns gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium gelungen ist und mit all den vielen Involvierten, die an diesem Konzept gearbeitet haben, dass wir das noch in dieser Legislatur jetzt wirklich hier auf den Tisch bringen können. Sie haben recht, die Alimentierung von Freiwilligen ist eine Herausforderung und wird eine Herausforderung in Zukunft bleiben. Wir brauchen hier wirklich auch eine schlagkräftige Gruppe. Aber wenn man jetzt so im internationalen Vergleich schaut, kann man auch mit Stolz festhalten, dass wir bei den Rettungs- und Hilfsorganisationen hier wirklich auch eine engagierte Gruppe haben, die sich hier auch sehr motiviert zeigt, um hier mitzuarbeiten. Und daher sind wir sehr zuversichtlich, dass das auch gelingen kann, dieses MANV-Konzept. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich danke der Regierung, auch dem Roten Kreuz für diesen Bericht und Antrag. Eine sehr interessante Sache. Lange Zeit hat man sich überlegt, wie man in diese Richtung weiterkommt. Auch in der Zeit, als ich noch bei den Samaritern tätig war, war das immer wieder ein Thema, solche Grosseinsätze. Die müssen gut koordiniert sein, es braucht entsprechendes Material dazu. Ich denke, das Konzept ist sehr gut ausgearbeitet. Zuerst einmal Gratulation, dass auch das Thema Nachbarschaftshilfe so gross geschrieben ist in diesem Konzept. Ich denke, es ist wichtig, dass auch Liechtenstein etwas zu bieten hat für unsere Nachbarn und das ist etwas Konkretes und darüber freue ich mich. Dann eine Frage zu den Ressourcen. So ein Grossereignis braucht Ressourcen, viele Ressourcen. Ist das auch schon geplant? Ist das schon klar, wer hier zum Einsatz kommt? Sind das vor allem das Rote Kreuz und die Feuerwehr? Wer ist da alles dabei oder wer ist da allenfalls nicht dabei? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Nochmals besten Dank für das Wort. Herr Abg. Rehak, ich bin froh, dass Sie auch das Thema Nachbarschaftshilfe angesprochen haben. Das ist für mich auch ein wichtiger Punkt. Wenn über dem Rhein beispielsweise so ein Anlass einmal wäre, könnten wir von uns aus dort auch Hilfe leisten und sind nicht nur immer Empfänger, sondern können in diesem Sinne auch einen Beitrag leisten. Und ich glaube, im Feld, das habe ich jetzt bei dieser Übung auch wieder gelernt, klappt die Zusammenarbeit sehr gut. Ich habe dazugelernt, dass unsere Rettungsorganisationen vor allem mit den Glarner Kollegen zusammenarbeiten. Scheinbar ist die ähnliche Grössenordnung auch bei diesen Bereichen naheliegend, dass man dann besonders eng zusammenarbeitet. Sie haben im grünen Teil des Berichts und Antrags zwei Dokumente: einmal das Konzept und dann die Umsetzungsplanung. Mit der Umsetzung wird konkret das Rote Kreuz betraut. Das Rote Kreuz fasst auch den Auftrag, die Ressourcen einzuplanen, also insbesondere dann im Personalbereich einen Pool von Personen bereitstellen zu können. Das sind nicht Angestellte beim Roten Kreuz, also das ich da nicht falsch verstanden werde, aber das Rote Kreuz fasst den Auftrag, um eben diese Koordination von diesen vielen Personen, die es eben für einen Fall bedarf, zusammenzutragen. Und ja, das werden Personen aus diesen Bereichen sein, also aus dem Gesundheits- und Rettungswesen, die Feuerwehr natürlich, Samariter, so in diesem Kreis, je nach Anforderungsprofil. Das ist im Detail auch beschrieben, für welche Funktion man welches Profil zu erfüllen hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Nur ein Hinweis an das Rote Kreuz: Je nachdem könnte man auch eine Erfassung machen der verfügbaren Materialien und Geräte. Ich habe gesehen, es braucht einen Gerätewagen zum Beispiel, solche sind zum Teil ja auch schon verfügbar, vielleicht sind sie noch nicht richtig bestückt, da müsste man darüber nachdenken, aber es gibt ja schon viel. Allenfalls wäre da ein Teil davon einsetzbar. Man muss sich einfach darüber ein klares Bild verschaffen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank nochmals für das Wort, auch danke für diesen Input. Ich kann Ihnen nur versichern, dass wir eine schmale, grössenverträgliche Lösung realisieren werden. Und das Rote Kreuz, davon konnte ich mir mehrmals auch schon ein Bild machen, ist sehr darauf bedacht. So ist beispielsweise das Einsatzleitfahrzeug des Roten Kreuzes ein umgebauter alter Sanitätstransportwagen. Also der wurde von einem Mitarbeitenden des Roten Kreuzes in Eigenregie umgebaut zum mobilen Büro. Also da bin ich überzeugt davon, dass da mit Ressourcen so schonend umgegangen wird, wie irgendwie möglich. Aber das, denke ich, ist auch richtig so.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über den Antrag der Regierung abstimmen. Er lautet, der Hohe Landtag wolle erstens diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen, zweitens den beiliegenden Finanzbeschluss seine Zustimmung erteilen und drittens die beiliegende Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung ziehen. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde einhellig zugestimmt. Damit haben wir Eintreten auf die Gesetzesvorlage und deren abschliessende Beratung beschlossen. Nach der Gesetzesvorlage werden wir dann auch noch den Finanzbeschluss lesen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor: Gesetz über die Abänderung des Subventionsgesetzes.Anhang Position 8.43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang Position 8.43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Wir nehmen die 2.Lesung durch Artikelaufruf vor.
Anhang Position 8.43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang Position 8.43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen hat der Landtag einhellig zugestimmt. Wir lesen den Finanzbeschluss: Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten zur Umsetzung des Konzepts betreffend den Massenanfall von Verletzten. Art. 1 wird gelesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird gelesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 25 Stimmen zugestimmt. Wir haben Traktandum52 erledigt. -ooOoo-