Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes (EMIR-DG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 134/2024); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 50: Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 134/2024 und steht zur Diskussion.Stv. Abg. Hubert Büchel
Besten Dank für das Wort. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Vielen Dank an die Regierung und die Verwaltungsstellen, die hier an diesem Bericht und Antrag mitgearbeitet haben. Das EMIR-Durchführungsgesetz, EMIR, European Market Infrastructure Regulation, wurde 2016 in Liechtenstein in nationales Recht umgesetzt und verpflichtet seither Banken und andere Finanzmarktteilnehmer bei ausserbörslichen OTC-Derivate-Transaktionen zu erhöhter Transparenz und Sicherheit. Ziel dieser Verordnung ist es, Risiken im Derivatehandel zu minimieren und die Marktstabilität zu fördern. Als Mitglied des EWR übernimmt Liechtenstein die EU-Regulierung wie EMIR im nationales Recht. Nun steht die Übernahme der EU-Verordnung 2021/23 an, die die Anforderungen an zentrale Gegenparteien, CCPs, Central Counterparties, regelt. Diese Verordnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass CCPs über ausreichende Verlustabsorptions- und Rekapitulierungsmechanismen verfügen, um Risiken auch in Krisensituationen zu bewältigen. Zwar existieren derzeit keine sogenannten CCPs in Liechtenstein, dennoch ist die Übernahme dieser Regelung sinnvoll, da sie die Kompatibilität mit anderen EWR-Staaten stärkt und zur Stabilität des europäischen Finanzmarktes beiträgt. Eintreten ist unbestritten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Gestern hat eine Landtagsmehrheit der Schaffung eines Börse- und Handelsplatzgesetzes die Zustimmung gegeben. Das vorliegende EMIR-Durchführungsgesetz steht auch in Bezug zum Börse- und Handelsplatzgesetz und zielt auf die Stabilität der Finanzmärkte. Dazu würde ich gerne wissen: Wie stellen Sie sicher, dass die Schaffung eines Börsen- und Handelsplatzes sowie die Integration von zentralen Gegenparteien, CCPs, nicht zu einer Konzentration von Risiken führt, die im Krisenfall auf die Gesellschaft oder den Staat abgewälzt werden? Weiter, wie planen Sie sicherzustellen, dass CCPs nicht als Mechanismus für risikoreiche Spekulationen oder die Finanzierung umweltschädlicher Investitionen dienen? Und welche regulatorischen Massnahmen sind vorgesehen, um diese Risiken zu minimieren und nachhaltige Investitionen zu priorisieren? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich gehe noch kurz auf die Fragen der Abg. Haldner-Schierscher ein. Ja, wie stellen wir das sicher? Indem wir es regulieren. Deshalb übernehmen wir diese Regulierung aus Europa, damit wir überhaupt die richtige Grundlage haben, damit wir dort eingreifen können. Dann zu der Risikofrage. Die CCPs sind eben gerade da, um Risiken aus dem Markt zu nehmen, nicht um Risiken einzubauen. Und vielleicht, wenn es in diesem Bericht und Antrag noch zu wenig klar war, um was es da wirklich geht, können wir das sonst gerne auf die 2. Lesung noch ein bisschen weiter ausführen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen wurde Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor: Gesetz über die Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 Abs.2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs.2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Karin Zech-Hoop
Bei Art. 3 Abs. 3 wird das Organisatorische geregelt und hier habe ich eine Frage. In der Verordnung Art.3 Abs.7 der Verordnung 2021/23 wird festgehalten, dass wenn keine CCPs niedergelassen sind, was ja in Liechtenstein der Fall ist, kann von den Anforderungen nach Art.3 abgewichen werden, ausser die Vermeidung von Interessenkonflikten muss sichergestellt sein. Warum wird dieser Spielraum nicht genutzt und alle Anforderungen als einzuhalten erklärt? Denn hier machen wir ja eigentlich die Maximalumsetzung. Es wäre ja sicherlich auch möglich, die Anforderungen zu reduzieren, nachdem wir keine CCPs in Liechtenstein haben. Und dazu noch die Anschlussfrage: Gibt es sonst noch Möglichkeiten, wo ein Spielraum vorhanden ist, der mir jetzt zum Beispiel nicht aufgefallen ist? Denn normalerweise gehen wir ja von einer Minimalumsetzung aus und hier verorte ich jetzt persönlich zum Beispiel keine Minimalumsetzung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich muss zugeben, ich habe die Frage nicht verstanden. Ich werde sie nachhören. Wir werden versuchen, eine Antwort auf die 2.Lesung zu geben. Dass aber wir nicht alles einhalten müssen, wenn gerade die FMA nicht zu allem verpflichtet ist für den Fall, dass wir gar kein Unternehmen hier haben, das dünkt mich jetzt irgendwie nachvollziehbar. Aber jetzt ganz konkret habe ich die Frage nicht verstanden. Einfach, dass ich das vielleicht noch ganz grundsätzlich sagen darf. Ich höre auch immer das von dieser Minimalumsetzung. Aber ich habe es schon mehrfach hier drinnen gesagt, das steht auch in der Finanzplatzstrategie: Wir sind nicht immer für eine Minimalumsetzung, wir sind für eine sinnvolle Umsetzung und wenn das auch einmal übers Minimale hinausgeht, dann sollten wir das auch tun im Sinne des Finanzplatzes, im Sinne des Schutzes unserer Wirtschaft. Also immer nur minimal ist es nicht.In diesem Fall kann ich Ihnen versichern, es ist minimal, weil wir das jetzt einmal so einführen, weil wir ja heute auch noch in diesem Bereich keine Unternehmen haben. Aber es ist proaktiv, das steht auch in Bericht und Antrag, proaktiv, dass wir das jetzt wieder hineinbringen. Und dann, das ist die EWR-rechtliche Seite, diese CCP-Verordnung ist zwingende Regulierung und muss umgesetzt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Ich möchte sicherstellen, dass Sie mich verstanden haben, und da mein Versprecher vorhin vielleicht zu Unverständnis oder Missverständnissen führte, möchte ich das jetzt wiederholen. Wir haben in Art.3 Abs.7 der Verordnung 2021/23 eine Regelung enthalten, in der festgehalten wird, dass die Anforderungen in diesem Artikel nicht vollumfänglich umgesetzt werden müssen, wenn keine CCPs im entsprechenden Land sich aufhalten. Und wir haben bei uns in der Gesetzesvorlage unter Art.3 Abs.3, das passt gerade gut zusammen und bringt sicher Verwirrung mit sich, dass wir die Vorgaben in der Verordnung komplett übernehmen. Darum habe ich gefragt, was hier für andere Anforderungen gesetzt werden könnten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Frau Abg. Karin Zech-Hoop, es liegt vermutlich an mir. Ich bin jetzt hinten im Art.3 Abs.3 im grünen Teil. Ich finde das, was Sie sagen, dort nicht. Ich hoffe, dass jemand im Hintergrund, der das dann bearbeiten muss, weiss, was Sie damit meinen und dann für die 2.Lesung eine Antwort geben kann. Ich verstehe die Frage nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 4 Abs. 1, 2 Einleitungssatz sowie Bst. a, c, e und f, Abs. 2a Einleitungssatz sowie Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1, 2 Einleitungssatz sowie Bst. a, c, e und f, Abs. 2a Einleitungssatz sowie Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 1, 2a und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1, 2a und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 5a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 5a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 2 Bst. abis, h, hbis und iter, Abs. 2a bis 2c, 3 Einleitungssatz sowie Abs. 4, 5 und 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 2 Bst. abis, h, hbis und iter, Abs. 2a bis 2c, 3 Einleitungssatz sowie Abs. 4, 5 und 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES FINANZMARKTAUFSICHTSGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Anhang 1 Abschnitt I.bis Einleitungssatz sowie Bst. l und m werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt I.bis Einleitungssatz sowie Bst. l und m stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 Kapitel VIbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Kapitel VIbis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES SANIERUNGS- UND ABWICKLUNGSGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes.Art. 5 Sachüberschrift, Abs. 1, 1a, 2 Einleitungssatz sowie Abs. 3, 4, 6 und 7 Einleitungssatz werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Sachüberschrift, Abs. 1, 1a, 2 Einleitungssatz sowie Abs. 3, 4, 6 und 7 Einleitungssatz stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 Abs. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
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GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES ÜBERNAHMEGESETZES
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Übernahmegesetzes.Art. 23 Abs. 1 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 1 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben alle Vorlagen in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum50 erledigt.
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