Postulat zur allfälligen Übernahme der Schulkosten im Ausland bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen der Abgeordneten Johannes Kaiser, Georg Kaufmann, Manfred Kaufmann und Thomas Rehak vom 4. November 2024
Landtagspräsident Albert Frick
Wir machen jetzt noch Traktandum 14. Es wird das letzte Traktandum für heute sein, aber das müssen wir, sonst geht das wirklich zu lange. Und morgen hoffe ich natürlich auf eine doch etwas speditivere Arbeitsweise. Traktandum 14: Postulat zur allfälligen Übernahme der Schulkosten im Ausland bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen der Abgeordneten Johannes Kaiser, Georg Kaufmann, Manfred Kaufmann und Thomas Rehak vom 4.November 2024.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Einleitend möchte ich mich bei den weiteren Postulanten, Georg Kaufmann, Thomas Rehak und Johannes Kaiser, bedanken. Dieser parteiübergreifende Vorstoss verdeutlicht auch das Miteinander und die Zusammenarbeit vom Landtag bei Vorstössen und es geht nicht darum, wer der Erfinder von einer Sache ist. Es geht um die betroffenen Menschen und hierbei um Familien von Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Beim Postulat wird die Regierung eingeladen zu prüfen, inwiefern das Bildungsangebot für Kinder mit medizinisch indizierten besonderen Bedürfnissen verbessert werden kann. Es soll dabei aufgezeigt werden, ob und welche gesetzlichen Anpassungen hierzu notwendig und was die finanziellen Auswirkungen wären. In Liechtenstein übernimmt der Staat heute die Kosten für den obligatorischen Schulunterricht. Wo eine Beschulung in den staatlichen Schulen nicht möglich ist, wird eine Beschulung im HPZ oder einer alternativen Schule mit Sonderschulstatus in der Schweiz und Österreich übernommen. Leider kann es dazu kommen, dass weder die staatlichen Schulen in Liechtenstein noch die zugelassenen Sonderschulen die optimale Lösung für ein Kind darstellen. Gerade die räumliche Distanz zu Schulen in der Schweiz und Österreich, die oft auf Internatsbasis funktionieren, ist für betroffene Familien schwierig. Es kommt deshalb heute bereits vor, dass in solchen Fällen die Trennung von der Familie kontraproduktiv ist und deshalb nicht gewünscht wird oder das Angebot der Schulen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen nicht deckt, sodass die Eltern Schulen in Wohnortnähe suchen. In diesem Fall müssen die Familien die hohen Kosten selbst übernehmen, sofern die Schule über keinen sogenannten Sonderschulstatus verfügt. Dies kann die Eltern klar an ihre finanziellen Grenzen bringen. Eine mögliche Lösung wäre, dass das Land Liechtenstein einen Teil oder all jene Kosten pro Kind übernimmt, welche das Kind bei einem Schulbesuch in Liechtenstein verursachen würde. Aktuell werden die Kosten gänzlich vom Staat auf die Eltern übertragen, was für diese teils, wie erwähnt, eine enorme finanzielle Belastung darstellt. Dass die Eltern selbst für die Kosten aufkommen müssen, ist aus Sicht der Postulanten nicht gerechtfertigt, da bei einem Schulbesuch in Liechtenstein der Staat aufkommen würde und sich der Staat somit aus der finanziellen Unterstützung herausnimmt. Gemäss Antwort auf eine Kleine Anfrage von Johannes Kaiser würde die staatliche Kostenübernahme für sämtliche Beschulungssituationen im Ausland einen grundlegenden Systemwechsel der schulischen Finanzierung bedeuten. Die Postulanten bitten deshalb die Regierung, dies aufzuzeigen. Ebenfalls wird auf die Kleine Anfrage geantwortet, dass, wenn weitere schulgesetzliche oder subventionsgesetzliche Bestimmungen beziehungsweise die darauf basierenden Verordnungen geändert werden müssten, dies einer fundierten Analyse der gesamten gesetzlichen Situation bedarf. Die Postulanten bitten die Regierung diese fundierte Analyse der gesamten gesetzlichen Situation vorzunehmen und aufzuzeigen, wie die entsprechenden Artikel anzupassen wären. Ebenfalls sollen die finanziellen Auswirkungen für den Staatshaushalt aufgezeigt werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Unser öffentliches Schulsystem ist an sich gut aufgestellt und deckt die Bedürfnisse der meisten Kinder und Jugendlichen gut ab. Wo eine Beschulung in den staatlichen Schulen nicht möglich ist, wird die Beschulung im Heilpädagogischen Zentrum oder an einer alternativen Schule mit Sonderschulstatus in der Schweiz oder Österreich übernommen. Nun gibt es aber Einzelfälle, wo beide Angebote nicht passend sind. Dies wurde uns sowohl von Elternseite als auch von der Ärzteschaft glaubhaft versichert. So kann es vorkommen, dass ein Kind zwar die intellektuellen Fähigkeiten zum Besuch der Regelschule erfüllt, aber wegen anderer Einschränkungen in einer Klassengemeinschaft von 15 oder mehr Schülerinnen und Schülern überfordert ist. Und da gibt es Privatschulen in der nahen Umgebung, welche diesen Kindern einfach die bessere Lernumgebung bietet, weil die Klassengemeinschaft viel kleiner und somit die Förderung zielgerichteter und individueller ist. In diesen Fällen wäre den Eltern sehr geholfen, wenn ihnen wenigstens jene Kosten rückerstattet würden, welche das Kind in unserem Schulsystem zugute hätte. Dies möchte unser Postulat einfach gesagt prüfen. Und wie schon gesagt, es muss sich um klar medizinisch indizierte Einschränkungen handeln. Im Übrigen würde ich es auch begrüssen, wenn unser öffentliches Schulsystem ein derartiges eigenes Angebot schaffen würde. Wir haben vor bereits vielen Jahren die Time-out Schule für sozial auffällige Schülerinnen und Schüler eingeführt. Diese hat sich sehr bewährt und ist unterdessen ein anerkannter Teil unseres Schulsystems. So ähnlich könnte ich mir ein Angebot für die hier betroffene Gruppe vorstellen. Ich glaube, dass die Zahl der betroffenen Kinder nicht kleiner wird, eher im Gegenteil. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Gerne möchte ich mich bei den Postulanten für das Einbringen dieses Postulates bedanken. Ich entnehme daraus, dass die Regierung prüfen soll, wie das Bildungsangebot für Kinder mit besonderen Bedürfnissen verbessert werden könnte. Weiter ob der Staat die Kosten für ausländische Schulen ohne Sonderschulstatus übernehmen könnte, wenn diese besser geeignet wären als die vorhandenen Angebote. Was ich jedoch noch nicht gänzlich verstehe, welche Kinder mit besonderen Bedürfnissen gemeint sind und welche Schulen übernommen werden sollen. Wie ich den Abg. Georg Kaufmann gerade verstanden habe, sind dies vor allem Privatschulen. Ist dies richtig? Und welche Gruppen sind gemeint, die Sie vorhin genannt haben. Ich bitte noch um eine Erklärung diesbezüglich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wiederum in Stellvertretung der Bildungsministerin kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Wie Sie wissen, hat sich die Regierung bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage im April 2023 zur Übernahme von Schulkosten im Ausland für Kinder mit besonderen Bedürfnissen geäussert. Einleitend möchte ich festhalten, dass das Land Liechtenstein allen Kindern und Jugendlichen ein qualitativ hochwertiges und unentgeltliches Bildungsangebot zur Verfügung stellt. Dabei werden bereits heute die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Wenn es in Liechtenstein in einem speziellen Fall kein für das jeweilige Kind entsprechendes Angebot an notwendiger Förderung gibt, wird bereits heute im Einklang mit dem geltenden Recht eine entsprechende Möglichkeit im Ausland gesucht und auch finanziert. Dies, und das ist der entscheidende Punkt, muss in einer anerkannten Sonderschule geschehen. Ausländische Sonderschulen werden vom Schulamt anerkannt, wenn die in den Standortländern jeweils massgeblichen Standards eingehalten sind und diese der Erkenntnissen der Sonderpädagogik entsprechen oder ein entsprechend spezialisiertes anerkanntes Angebot führen. Liechtenstein ist auch Teil der IVSE, der Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen. Die IVSE bezweckt die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons, ohne Erschwernisse zu ermöglichen. Ob eine Einrichtung der IVSE unterstellt werden soll, entscheidet der jeweilige Standortkanton. Das Schulamt kann aber auf begründeten Antrag auch den Schulbesuch ausserhalb der IVSE finanzieren. Dies ist möglich, weil jeder beantragte Fall individuell angeschaut wird und die nötigen Abklärungen mit den Schulen getroffen werden. Der immer wieder gehörte Vorwurf, dass Kinder und Jugendliche durch das Raster fallen, stimmt so also nicht. Es kann aber natürlich sein, dass Eltern eine andere Auffassung zur optimalen Beschulung haben als das Schulamt. Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage ausgeführt, würde die staatliche Kostenübernahme für sämtliche Beschulungsinstitutionen im Ausland für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen einen grundlegenden Systemwechsel der schulischen Finanzierung bedeuten. Dies, da dadurch praktisch die freie Schulwahl für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen, zumindest im Ausland eingeführt werden würde, sofern man das Angebot nicht auch bei inländischen Schulen übernehmen würde. Das würde gleichzeitig auch mit einer Ungleichbehandlung für Schülerinnen und Schüler ohne besondere Bedürfnisse einhergehen. Ob dies aufgrund des rechtlich garantieren Gleichbehandlungsgrundsatzes überhaupt möglich wäre, wäre im Rahmen der Beantwortung zu prüfen. Es ist der Regierung ein grosses Anliegen, dass alle Schülerinnen und Schüler optimal beschult werden können. Deshalb wird bereits heute auf Amtsebene, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen, jeder Fall individuell angeschaut. Sollte der Landtag das Postulat überweisen, wird die Regierung sowohl zu den Herausforderungen bei der teilweisen Einführung einer freien Schulwahl sowie dem aktuellen Umgang bei Einschulungen im Ausland für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen weitere Ausführungen machen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Die Abg. Franziska Hoop hat mich noch gefragt, was das für besondere Einschränkungen sind, an die wir denken. Es handelt sich da vor allem um Kinder und Jugendliche mit Aufmerksamkeitsdefiziten, Konzentrationsmängeln, ich sage jetzt einmal - ich bin kein Mediziner - im Bereich ADS/ADHS, in diesem Spektrum. Und sehr häufig sind diese Jugendlichen und Kinder in grossen Gruppen, wo sehr viel Unruhe herrscht, einfach total überfordert. Aber deswegen sie in eine Sonderschule wie das HPZ zu schicken, das passt auch nicht für diese Schülerinnen und Schüler. Da sind sie sehr oft auch im falschen Umfeld. Deshalb haben wir auch dieses Postulat eingebracht. Und noch eine Antwort auf die Frage: Weshalb sollen diese Schüler nicht in eine Sonderschule im Ausland gehen? Ja, weil diese Kinder und Jugendlichen sehr häufig einfach zu Hause bleiben wollen und nicht in ein Internat wechseln möchten. Und da bieten sich halt einige Privatschulen in der nahen Umgebung an, die sie besuchen können, wo die Lernatmosphäre einfach idealer für diese Kinder ist. Aber diese Schulen kosten jährlich bis zu CHF40'000 und da wären die Eltern froh, wenn sie eine Unterstützung hätten. Aber wie gesagt, ich wäre auch absolut einverstanden damit, wenn die Regierung oder unser Schulamt einmal eine Möglichkeit prüfen würde, ob man neben der Regelschule und der Sonderschule in unserer öffentlichen Schule ein eigenes Programm führen könnte für solche Kinder und Jugendlichen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte das noch ergänzen. Es geht nicht nur um Schulen im Ausland, sondern auch im Inland. Uns wird noch eifrig zugehört, obwohl wir bis 22:00Uhr dabei sind. Ich erhalte soeben von der Aussenwelt ein Beispiel von Eltern mit einem Kind mit besonderen Bedürfnissen: Wir mussten alle Kosten in Liechtenstein selber bezahlen. Weder das Schulamt noch das HPZ haben die Kosten von unserer Privatbeschulung im Inland bezahlt, obwohl das Schulamt, dies empfohlen hat. Also auch im Inland solle das geschehen. Sie schreiben auch: Wir haben CHF40'000 selber bezahlt. Also es geht auch um Beschulung im Inland bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen. Das bitte auch ins Postulat aufnehmen, wenn es dann überwiesen wird und zur Beantwortung kommen sollte.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich kann gerade anschliessen beim Abg. Johannes Kaiser, weil ich wollte auch anregen, dass man das in die Postulatsbeantwortung mit aufnimmt. Es gibt auch Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht die öffentliche Schule besuchen können und deshalb privat beschult werden müssen und diese Kosten alle selbst getragen haben. Deshalb wäre es dann interessant zu wissen mit den anerkannten Schulen, wie sich die Möglichkeiten da aufzeigen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank, Herr Landtagspräsident. Besten Dank für die Ausführungen. Wie Sie wissen, kenn ich mich in diesem Bereich doch sehr gut aus und deshalb habe ich gefragt. Was ich vorweg nehmen kann, ich werde dem Postulat zustimmen, ganz klar, weil es muss ja sicher angeschaut werden, wie hier Abhilfe geschaffen werden kann. Aber das geht eben genau auf die Thematik von vorhin: Autismus-Spektrum-Störung. Wir haben Kinder in Liechtenstein, die sind sehr, sehr, sehr intelligent und die fallen hier durch jegliche Raster. Sie sind in einer Sonderschule falsch aufgehoben und eine Privatschule ist eigentlich die richtige Lösung und die wird nicht finanziert. Und deshalb habe ich Sie gefragt, weil ich denke, dass die Regierung hören muss, auch bei der Ausarbeitung, dass sie das prüfen muss und auch welche Kriterien zählen, dass vielleicht auch eine Privatschule finanziert wird. Denn eben gerade bei den Fällen, die ich kenne mit Autismus-Spektrum-Störung, die überintelligent sind oder ein sehr hoher IQ haben, dass dort eine Lösung gefunden wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Wenn ich die Postulanten richtig verstanden habe, geht es darum, solche Kinder mit medizinisch indizierten besonderen Bedürfnissen in normalen Schulen mit kleinen Klassen zu platzieren, dass sie sich dort besser entwickeln können. Dann verstehe ich nicht, warum dies in Liechtenstein nicht möglich ist, wenn zum Beispiel ein solches Kind einfach nicht als ein Kind bei der Zählung gilt, sondern vielleicht als fünf Kinder, dann würden die Klassen in Liechtenstein auch kleiner werden. Und ich denke, das Feld «medizinisch indizierte besondere Bedürfnisse» ist extrem weit. Hier öffnen wir ein riesengrosses Tor für ganz viele Themen und ich glaube, hier müssten im Rahmen einer Postulatsbeantwortung klare Grenzen gezogen werden, was darunter verstanden wird und was nicht, weil sonst werden wir nachher über diesen Weg die Privatschulen finanzieren, die jetzt im Moment von den einzelnen Eltern selbst finanziert werden, denn irgendein medizinisch indiziertes besonderes Bedürfnis wird man ziemlich schnell finden. Das wäre für mich jetzt eigentlich auch ein Paradigmenwechsel in der Finanzierung. Hier stellt sich wirklich die Frage für mich, könnte man mit diesem Postulat - oder ich bitte die Regierung, wenn das Postulat überwiesen wird, auch das Thema von Bildungsgutscheinen zu besprechen oder auch anzureissen, weil hier geht es dann wirklich auch um eine grosse Breitenwirkung. Mit Bildungsgutscheinen könnte auch der Wettbewerb unter den öffentlichen Schulen in Liechtenstein gefördert werden, dass sie sich auch entsprechend anstrengen müssen, denn es gibt einen Grund, warum Privatschulen sich in Liechtenstein wie auch im Rheintal niederlassen konnten und auch ihre Berechtigung haben, weil sie ein Feld abdecken, das die öffentlichen Schulen nicht abdecken.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke. Vielleicht gleich zurück an die Abg. Karin Zech-Hoop. Ja, genau deshalb haben wir das Mittel des Postulats gewählt. Es geht uns nicht darum, hier ein Feld zu öffnen, sondern wirklich genauer hinzuschauen, was für Probleme es wirklich gibt.Ich möchte auch nicht unser öffentliches Schulsystem infrage stellen. Und sagen, das muss jetzt jeder Schüler können, sich die Schule auswählen. Da sind wir in einer ganz anderen Bildungsdiskussion drinnen. Deshalb das Postulat, dass man die erwähnte Fragestellung wirklich einmal prüft. Dann noch zur Abg. Franziska Hoop. Ja, ich sehe auch die Verwandtschaft mit dem vorherigen Vorstoss bezüglich Autismus, wobei dort ging es vor allem um Therapien, hier geht es um Bildung. Das ist vielleicht ein Unterschied, den ich ausgemacht habe.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe nur eine Frage in der Überschrift des Postulats, wie sie mir jetzt vorliegt, steht nur das Ausland und wenn ich vorhin der Diskussion aufmerksam gefolgt habe, dann geht es aber auch um die Schulkosten im In- und Ausland. Müsste dann nicht auch die Überschrift entsprechend angepasst werden, damit das dann in sich stimmig ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Das können wir gerne machen. Die Fälle, die mir bekannt sind, da ging es einfach um Schulbesuche im grenznahen Ausland und nicht im Inland. Also mir ist das jetzt neu. Aber wir können das wirklich weglassen und dann wären unsere Privatschulen im Inland in das Postulat einbezogen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es noch Wortmeldungen. Sonst kommen wir zur Abstimmung. Wer der Überweisung des Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Stimmen. Somit der Landtag das Postulat überwiesen. Wir haben Traktandum14 abgeschlossen und ich schliesse jetzt die Landtagssitzung bis morgen 8:00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 22:05 Uhr)
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