Motion betreffend Regelung für die Haltung von Equiden der Abgeordneten Johannes Kaiser, Thomas Rehak, Patrick Risch und Günter Vogt vom 4. November 2024
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 9: Motion betreffend Regelung für die Haltung von Equiden der Abgeordneten Johannes Kaiser, Thomas Rehak, Patrick Risch und Günter Vogt vom 4. November 2024. Wird seitens der Motionäre das Wort gewünscht?Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Seit etlichen Jahren bestehen immer wieder Probleme betreffend die Regelung für die Haltung von Equiden. Nach meiner Kenntnis hat es diverse Rechtsfälle gegeben, welche in diesem Zusammenhang stehen. Daher haben sich die Motionäre auf eine Motion geeinigt. Mit dieser soll die Regierung beauftragt werden, dem Landtag eine Gesetzesanpassung zur Beschlussfassung vorzulegen, sodass die Haltung von Equiden sowohl für die Landwirtschaft, für Private und das Gewerbe im Einklang mit dem Tierschutz und den Bauzonen sowie allen anderen Zonen rechtskonform ausgestaltet wird. Zudem soll für die bestehenden nicht zonenkonformen Haltungen, davon gibt es einige, eine Übergangsbestimmung geschaffen werden. Damit genügend Zeit existiert, diese Infrastruktur zu legalisieren oder die Haltung der Tiere in eine rechtskonforme Anlage zu überführen. Das heisst nicht, dass alle Infrastruktur legalisiert werden muss und kann. Das ist mir hier noch wichtig zu betonen.Zur Begründung: Die gewerbliche und hobbymässige Pferdehaltung beziehungsweise generell die Tierhaltung ist in der Liechtensteiner Gesetzgebung, insbesondere im Baugesetz, nicht in genügender Form geregelt. So ist beispielsweise nicht geklärt, wer wie wozu in welcher Zone wie viele Equiden halten darf. Diese Tatsache führt unter anderem dazu, dass Bauten, die im Zusammenhang mit der Tier- und Pferdehaltung benötigt und erstellt werden oder wurden unter Umständen kaum oder auch gar nicht bewilligungsfähig sein können. Durch die ungenügende Regelung resultieren Unstimmigkeiten und Widersprüche in den Bereichen Zonenplanung, Bauordnung, Tierschutz und Tierhaltung. Genau das möchten die Motionäre mit dieser Motion adressieren. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. April entschieden, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich dieser Problematik stellt. Diese Arbeitsgruppe hat einen Bericht mit Empfehlungen vorgelegt. Aus unserer Sicht hätte die Arbeitsgruppe auch mit Personen aus dem Tierschutz und dem Gewerbe, sprich zum Beispiel aus der Pferdetherapie bestückt werden sollen. Dann ein paar Auszüge aus dem Bericht der Arbeitsgruppe und diese sind interessant, ich zitiere: «In der Gesetzgebung (insb. BauG) ist die gewerbliche und hobbymässige Pferdehaltung bzw. Tierhaltung nicht explizit abgebildet. Die Rechtsprechung des VGH gibt aber Grundsätze für die Handhabung der Fälle dort vor, wo die Gemeinde keine besondere Zone (bzw. Nutzungsordnung) für eine hobbymässige Tierhaltung zur Verfügung stellt.» Aufgrund der Rechtsprechung rückt in der Praxis die Landwirtschaftszone in den Fokus. Ein weiteres Zitat: «Die hobbymässige Tierhaltung ist in der LWZ zonenwidrig, gehört aber trotzdem dorthin». Dann noch etwas aus der Schweiz, das ist auch ein Zitat: «Auch die Schweizer Gesetzgebung erachtet die LWZ als geeignete Zone und hat dort unter bestimmten Voraussetzungen», «unter bestimmten Voraussetzung», das muss ich auch wiederholen, ich glaube, das haben auch nicht alle gehört, «die Zonenkonformität geschaffen». Also nicht, dass es in der Landwirtschaftszone in jedem Fall unter allen Umständen möglich sein soll, hier Equiden zu halten. Das gilt in der Schweiz nicht und laut den Motionären soll das bei uns auch nicht gelten.
Dann ein paar Gedanken zur Umsetzung dieser Motion. Mit dieser Umsetzung soll die Regierung eine Gesetzesvorlage zur rechtskonformen Haltung von Equiden vorlegen, bei deren Ausarbeitung alle diese Thematik tangierenden Experten involviert werden sollen. Dann sollen beim Gesetzesentwurf einige Punkte berücksichtigt werden, einer wäre zum Beispiel: Es wäre zu regeln, wer wo, also in welcher Zone, wie welche Anzahl an Equiden zu welchem Zweck halten darf. Es wäre auch zu definieren, ab welcher Anzahl Equiden eine spezifische Ausbildung für die Tierhaltung vorzuweisen ist und für wen diese Vorgaben gelten sollen. Ebenso sind Verantwortlichkeiten zum Beispiel für bestehende Landwirtschaftsbetriebe zu regeln, zum Beispiel, inwieweit Landwirte ihre Stallungen an Dritte vermieten können und wer in welchem Fall für das Tierwohl in der Verantwortung steht. Den besonderen Bedürfnissen von Equiden muss Rechnung getragen werden, dabei müssen aktuelle Erkenntnisse in Bezug auf das Tierwohl eingeflossen sein, zum Beispiel Freilaufstall, Aktivstall, Paddock Trail und so weiter. Dann ist in den unterschiedlichen Ansprüchen bezüglich hobbymässiger, gewerblicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit entsprechend Rechnung zu tragen. Dies im Zusammenhang mit einer guten Praxis für die Haltung der Tiere betreffend Bauten, befestigter Allwetterauslauf, Weidegang, tiergerechte Haltung und so weiter. So hat beispielsweise ein gewerblicher Therapiebetrieb, der mit Tieren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen arbeitet, andere Anforderungen als eine hobbymässige Tierhaltung. Die Meinung des VGH ist für die gewerbliche und hobbymässige Equiden-Haltung zu berücksichtigen, welcher die Landwirtschaftszone als die geeignetste Zone hält. Die Motionäre möchten keinesfalls eine weitere Zone für die Haltung von Equiden. Dies muss mit Auflagen noch einmal, ich wiederhole das extra, in der Landwirtschaftszone möglich sein. Allenfalls können bestehende Bauten in der Landwirtschaftszone oder ähnlichen Sonderzonen für die Haltung von Equiden umgenutzt werden, wobei dann entsprechend notwendige bauliche Erweiterungen für Private und das Gewerbe mit Auflagen umsetzbar sein müssen. Solche Bauten in der Landwirtschaftszone könnten auch explizit für die Haltung von Equiden und für diese Betriebszeit befristet bewilligt werden. Für die Equiden können auch Stallungen und Bauten mobil installiert werden, welche dann auch wieder entfernt werden müssen, wenn diese Haltungszeit vorüber ist. Schliesslich möchten auch die Motionäre keinen Wildwuchs in der Landwirtschaftszone. Aber auch in der Wohnzone soll die Haltung unter Auflagen möglich sein, insbesondere dann, wenn der Nachbarschaft dies zugemutet werden kann oder wenn der Perimeter eine noch klar erkennbare landwirtschaftliche Vergangenheit hatte. Noch zum Schluss, für die derzeitigen nicht bewilligten oder bewilligungsfähigen Bauten, und das sind fast hundert, für Equiden soll eine zeitlich realistische Übergangslösung geschaffen werden, damit Zeit bleibt, um für die Haltung der Equiden eine gesetzeskonforme Infrastruktur selber zu erstellen oder diese zu überführen. Aus meiner Sicht ist diese Motion wichtig und richtig jetzigen Zeit. Wir haben schon seit dutzenden von Jahren Probleme mit der Haltung von Equiden. Immer wieder müssen Tierhalter vor das Gericht und sich ihr Recht erstreiten. Das kann nicht sein. Aus meiner Sicht möchte ich, dass es eine klare Regelung gibt. Entweder soll die Haltung von privaten Equiden erlaubt sein und dann muss klar sein, wo es erlaubt ist. Es muss auch klar sein, ob die gewerbliche Haltung von Equiden erlaubt ist, und auch dann muss es klar sein, wo das gemacht werden kann. Wenn wir das nicht regeln möchten, dann müssen wir die Haltung von Equiden verbieten. Es gibt nichts dazwischen. Wir können nicht eine Haltung im Grundsatz erlauben, aber nicht definieren, wo das passieren soll. Ich denke, das ist inkonsistent und dem, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, können Sie mit der Überweisung dieser Motion nun entgegenwirken. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident, geschätzte Damen und Herren. Diese Motion betreffend eine rechtliche Regulierung für die Haltung von Equiden ist aus meiner Sicht nicht nur wichtig, sondern sehr wichtig. Und ich begrüsse eine mögliche gesetzliche Gleichstellung ausserordentlich. Dieser Vorstoss basiert eben auf der schon angesprochenen aktuellen rechtlichen Ungleichbehandlung im Kontext der Auslegung einer Zweckentfremdung der landwirtschaftlichen Nutzung von hobby- oder gewerbsmässiger Tierhaltung im Sinne der landwirtschaftlichen Gesetzgebung, welche sich in der Ungleichbehandlung in den unterschiedlichen Regulierungsebenen besonders auf der Gemeindeebene darstellt. Dieser Anspruch auf eine Lösung wurde im September 2023 von 1923 Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen mittels Unterschrift bezüglich der Frage begründet, warum der Reittherapiehof im Triesner Bofel mittels VGH-Entscheids hätte entfernt werden sollen. Es stellt sich die Frage, weshalb die Haltung und diverse Nutzungen rund um das Pferd oder andere Tierarten in der Landwirtschaftszone nicht zugelassen wird. Gemäss Art. 16 des Baugesetzes diene die Landwirtschaftszone der dauernden landwirtschaftlichen und bodenabhängigen Nutzung. Bei einer gewerblichen oder hobbymässigen Nutzung handle es sich jedoch um keine landwirtschaftliche Nutzung, weshalb die Nutzung sowie die Erstellung von Bauten und Anlagen zur gewerblichen- und hobbymässigen Tierhaltung in der Landwirtschaftszone zonenwidrig und damit grundsätzlich unzulässig seien. Gemäss der aktuellen Rechtsprechung ist eine hobbymässige Tierhaltung in der Landwirtschaftszone grundsätzlich zonenwidrig. Allerdings sind Ausnahmebewilligungen durch die Gemeinden möglich. Dies wiederum nur dann, sofern eine Gemeinde keine spezielle Zone für hobbymässige Tierhaltung ausgeschieden hat, dies erklärte die Regierung in einer Kleinen Anfrage vom September dieses Jahres. Was in welcher Zone möglich und machbar ist, dazu kommt es übrigens in vielen anderen Gemeinden immer wieder zu Diskussionen. Folgend setzte die Regierung eine Arbeitsgruppe ein, zur Frage, wie man die Vorschriften zur gewerblichen und hobbymässigen Haltung von Pferden und Equiden gestalten soll und was in welcher Zone möglich und machbar ist. Der Bericht wurde vorgestellt, das wurde erwähnt und ist aktuell auf der Seite des Amtes für Hochbau und Raumplanung verfügbar. Wie vom Abg. Rehak ebenfalls erwähnt, wurde es in der Besetzung der Arbeitsgruppe unterlassen, berechtigte Anspruchskreise miteinzubeziehen. Die Arbeitsgruppe machte es sich einfach und empfiehlt der Regierung, die Lösung der Pensionstierhaltung in der Verordnung vom 11.Dezember 2012 über die Zulassung von landwirtschaftsnahen Tätigkeiten zu integrieren. Die Ortsplanung liege gemäss Art.12 Abs.2 im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde. Dazu gehören auch zum Beispiel auch Zonen für Pferdesport oder Zonen für die Hobbytierhaltung. Entsprechend liegt es im Aufgabenbereich der Gemeinden ihre Nutzungsplanung an die Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen und für eine zonenkonforme gewerbliche und hobbymässige Tierhaltung in speziellen Zonen und in bestehenden Bauzonen zu sorgen. Tun das alle Gemeinden? Ich denke, nein.Diese Empfehlung zeigt auf, dass nach wie vor ein Klärungs- und ein Gleichbehandlungsbedarf besteht. Eine Pferdehalterin erklärte in einem Schreiben an die Motionäre, dass sie in den vielen Jahren verschiedene Tierhaltungs- und Haltungsbedingungen erlebt habe und führt diese wie folgt aus. Ich zitiere: im Elternhaus in der Garage und auf den Bauplätzen des Nachbarn, in einem alten Stall im Dorfkern in der Bauzone, nachdem der Landwirt ins Riet aussiedeln konnte, in einem alten Stall im Dorf in der Bauzone, nachdem der Landwirt das Pensionsalter erreicht hat, auf dem landwirtschaftlichen Betrieb eines befreundeten Landwirts, wo ich meinen eigenen Fertigbaustall aufstellen konnte oder in ein Pensionsstall in der Industriezone.Im Laufe der Jahre habe sie viele Schwierigkeiten, Abhängigkeiten und auch Ungleichbehandlungen erlebt bei der Erstellung von Bauten auf landwirtschaftlichen Betrieben, bei der Nutzung von befestigten Aussenplätzen in der Landwirtschaftszone, der Verteilung von Weideland, in der Ein- und Umzonierung sowie die Abhängigkeit von der Willkür der Landwirte. Diese Ausführungen zeigen ganz klar auf, wie komplex dieses Thema wirklich ist und warum es auch von Gemeinde zu Gemeinde anders gehandhabt werden kann, weil keine landesweite einheitliche Rechtssituation bezüglich der Haltung von Pferden besteht.Die nach wie vor offenen Fragen und diese Tierhaltungen sollen endgültig geklärt und beantwortet werden. Dazu wurde eben diese Motion nun eingereicht. Die VBO erklärt dazu in einem Schreiben vom 15.November, dass es ihnen ein Anliegen sei, zur Motion aus Sicht der Landwirtschaft Stellung zu nehmen und gleichzeitig die Empfehlung abzugeben, auf diese Motion nicht einzutreten. Die Tierhaltung und der Tierschutz seien in der Landwirtschaft verankert und verlangen die Einhaltung sämtlicher Vorschriften im Tierhaltungs- und Tierwohlbereich, welche nur anerkannte Landwirtschaftsbetriebe sicherstellen könnten. Nun, sofern keine definierte Infrastruktur und die Kompetenz, diese Tiere tierschutzkonform zu halten und zu pflegen, und die gesetzlichen Grundlagen nur durch anerkannte Landwirtschaftsbetriebe eingehalten werden können, dann stelle ich mir schon die Frage, wie denn diese Tierhaltung und die ökologischen Vorgaben einer tierschutzkonformen Tierhaltung aktuell durch Equiden-Halter überhaupt eingehalten und sichergestellt werden können. Entspricht diese Haltung der VBO zum Schutz und ihrem eigenen Interesse in der Landwirtschaftszone einer gesetzlichen Gleichstellung? Ich denke, eher nein. Als Hobby oder auch eine gewerbliche Tierhaltung gelten genauso Schafe, Ziegen, etc. und damit im Prinzip jede Tierhaltung, welche nicht von einem anerkannten Landwirtschaftsbetrieb betrieben werden kann oder soll. Es benötige eine scharfe Abgrenzung zwischen den anerkannten Landwirtschaftsbetrieben und den Hobbybetrieben. Diesen Anspruch der VBO anerkenne ich soweit. Dieser Anspruch darf aber nicht zu einer exklusiven Ungleichstellung, basierend auf einer rechtlichen Ungleichbehandlung, führen. Es kann nicht sein, dass Tierhalter von Pferden, Ponys, Eseln und Maultieren aufgrund der gesetzlichen Ungleichbehandlung in den verschiedenen Gemeinden regelmässig vor Gericht landen, weil keine praktikable Regelung vorliegt. Selbst der Verwaltungsgerichtshof, das wurde auch schon erwähnt, hält die Landwirtschaftszone als geeignetste Zone für die gewerbliche und hobbymässige Equiden-Haltung. Dies muss mit Auflagen in der Landwirtschaftszone also möglich sein. Ich bitte Sie, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, diese Motion im Kontext einer Gleichstellung zu unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, geschätzte Damen und Herren. Besten Dank auch an die Motionäre. Ich verstehe natürlich die Überlegungen der Motionäre und halte die Begründung grundsätzlich für nachvollziehbar. Mir steht allerdings vor allem das Tierwohl all dieser Equiden im Vordergrund. Die Ablehnung der Motion durch die VBO scheint mir aber sehr gut begründet. Aufgrund der möglichen Ausweitung privater Haltung von Equiden im Landwirtschaftsgebiet müssten diese Halter mindestens eine entsprechende Schulung im Halten von Equiden, ähnlich diesbezüglich derjenigen der ausgebildeten Landwirtinnen und Landwirte, ausweisen können. Es geht mir daher grundsätzlich, wie schon erwähnt, um das Tierwohl. Dazu gehören unter anderem die richtige Haltung mit Auslaufmöglichkeiten, eine den Tieren angepasste richtige Fütterung, Pflege, Stallung und tierärztliche Versorgung. Wie von der VBO erwähnt, gibt es landwirtschaftliche Betriebe, welche bereits die nötige Infrastruktur haben. Hier wäre beispielsweise therapeutisches Reiten und weitere Nutzungen möglich oder denkbar. Somit wäre es auch möglich, sich in einem anerkannten landwirtschaftlich geführten Betrieb mit Pferdehaltung beziehungsweise mit der nötigen Infrastruktur einzumieten und weiterhin therapeutisches Reiten und so weiter anzubieten. Kann die Regierung ihre Meinung zu dieser These noch mitteilen? Eine weitere Variante bestünde möglicherweise darin, dass jede Gemeinde, ähnlich der Gemeinden Balzers, Schaan oder Mauren, eine kleine Zone für gewerbliche und hobbymässige Tierhaltung ausscheidet, wie es die Motionäre erwähnen. Somit wäre dann allen gedient, ohne dass damit viel landwirtschaftlich genutzter Boden verloren ginge. Auch hierzu wäre ich der Regierung dankbar um eine detailliertere Auskunft, ob das eine Möglichkeit wäre. Schlussendlich könnte man auch die Haltung dieser Tiere im Auge behalten und bei unseriöser Führung beziehungsweise Nutzung allenfalls auch frühzeitig intervenieren. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Zuerst einen Dank an drei Motionäre Rehak, Vogt und Kaiser. In Liechtenstein werden 450Equiden gehalten, davon 180im Eigentum anerkannter Landwirtschaftsbetriebe und damit zonenkonform in der Landwirtschaftszone. Die übrigen 270Equiden, also mehr als die Hälfte, dienen laut Bericht der eingesetzten Arbeitsgruppe einer gewerblichen oder einer hobbymässigen Tierhaltung. Im Gesetz sei zur Zeit keine Aussage zur gewerblichen oder hobbymässigen Pferdetierhaltung enthalten. Das ist ebenfalls aus diesem Bericht zu entnehmen. Es gibt also durchaus ein vorhandenes Interesse an einer sauberen Lösung, am besten einer gesetzlichen Lösung. Die Arbeitsgruppe zieht das Fazit, die Regierung solle ihr zwei weitere Aufträge geben, eben zuerst die Ausarbeitung einer weiteren Anpassung der Pensionstierhaltung in der Verordnung über die Zulassung landwirtschaftsnaher Tätigkeiten, ZLTV. Der zweite Auftrag ist die Erarbeitung von Planungshilfen für Gemeinden und Private zur Zulässigkeit rund um die gewerbliche und hobbymässige Tierhaltung In diesem Zusammenhang hätte ich drei Fragen an die Regierung: - Wurde die Arbeitsgruppe bereits mit diesen Zusatzaufträgen betraut? Ich begrüsse insbesondere die Möglichkeit von Pensionspferden bei Landwirtschaftsbetrieben sehr. Das ermöglicht einen zusätzlichen Erwerbsbereich für die Landwirtschaft und es unterstützt sogleich die bäuerliche Tätigkeit.
- In welcher Zone kann die Hobbytierhaltung von Equiden praktiziert werden? In der Schweiz ist es je nach Kanton in der Wohnzone mit ländlichem Charakter. Also da ist die Haltung von mindestens zwei und maximal vier Pferden für den Eigengebrauch möglich, wenn keine übermässige Belastung der Nachbarn vorliegt. Ich könnte mir eine vergleichbare Lösung sehr gut auch für Liechtensteins vorstellen.
- In welcher Zone kann die die gewerbliche Haltung von Equiden zum Beispiel für Reitunterricht oder das Therapiereiten betrieben werden? Für die gewerbliche Nutzung müssen meines Wissens in der Schweiz die Betriebe in die Gewerbe- oder Industriezone. Auch das könnte ich mir gut für Liechtenstein vorstellen.
Das Schreiben des Verbands bäuerlicher Organisationen erging an alle Abgeordneten mit dem Hinweis darauf, dass die Landwirtschaftszone den Landwirtschaftsbetrieben vorbehalten bleiben soll. Das verstehe ich und diese Haltung unterstütze ich explizit. Die Motionäre fordern ja eine Legalisierung von illegalen Infrastrukturen; ich hätte Mühe, wenn insbesondere illegal erstellte Bauten mit dieser Motion legalisiert werden würden, wobei das vorher vom Abg. Rehak relativiert wurde. Wenn keine zonenkonforme Nutzung vorliegt, dass diese dann einfach zonenkonform definiert wird. Ich möchte deshalb auch anfragen, ob für die Motionäre eine Umwandlung in ein Postulat denkbar wäre? Das würde mir eine Zustimmung für ihren Vorstoss deutlich erleichtern. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Ich unterstütze die Motion, weil sie ein langjähriges Problem aufgreift und bisher nicht wirklich hingeschaut wurde und es wirklich ein sehr mühsamer Prozess ist. In den Gemeinden wird es unterschiedlich gehandhabt und die einzelnen Personen sind vom Goodwill der Gemeinde abhängig. Zum Teil wird auch die Schweizer Regelung, wie sie vorher der Abg. Sascha Quaderer erwähnt hat, auch herangezogen, damit irgendeine Leitlinie verfügbar ist. Ich denke mir, diese Leitlinie sollten wir als Gesetzgeber in Liechtenstein selbst geben und nicht, dass wir auf andere Bereiche schauen müssen. Ich persönlich möchte auch keine Legalisierung der illegalen Bauten, sondern ich möchte eine langfristige Lösung, mit der alle auch leben können. Diese ist eigentlich auch zur Herstellung einer Rechtssicherheit für unsere Bauern, aber auch zum Schutz der Tiere. Noch ein Wort zur Arbeitsgruppe: Für mich war diese auch zu wenig breit besetzt. Wenn ich die Aussage lese, dass es für Pferde keinen Reitplatz braucht, dann verstehe ich die Welt nicht mehr, denn gerade auf dem Reitplatz lernen Pferde, sich zu benehmen, sozusagen; sie werden ausgebildet. Denn mit einem nicht ausgebildeten Pferd im Gelände unterwegs zu sein, ist für alle, Reiter wie auch Pferd, sehr gefährlich. Ein Pferd hat heute, wenn es unterwegs ist, sehr viel Kontakt mit Autos, Traktoren, Lastwagen oder auch Situationen, die das Pferd nicht täglich üben kann, die ihn nicht so bekannt sind, und es reagiert wie ein Fluchttier, anders als wir uns es rational vorstellen können. Von dem her ist die Ausbildung der Pferde sehr wichtig, dass wir einen sicheren Umgang in unserer Gesellschaft mit diesen haben können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Auch ich danke den Motionären für die Einbringung dieser Motion und erachte es ebenfalls als anstrebenswert, eine einheitliche Lösung zu finden, um auch Rechtssicherheit herzustellen und natürlich auch eine Gleichbehandlung. Wie wir hörten, gibt es jedoch noch viele Fragen, weshalb auch ich lieber ein Postulat als eine Motion dazu hätte. Insbesondere habe ich Mühe, wie meine beiden vorsprechenden Fraktionskollegen es ausgeführt haben, mit der nachträglichen Legalisierung von rechtswidrigen Zuständen. Da geht es dann mir vor allem um rechtskräftige Entscheidungen, die vorliegen. Ich gehe davon aus, solche Entscheidungen, wo gerade dann auch verfügt wurde, dass der rechtsgemässe Zustand wiederhergestellt werden muss, dass diese rechtskräftig vorliegen. Das gibt dann in meinen Augen Probleme mit dem Legalitätsprinzip und auch mit dem Gewaltenteilungsprinzip. Da würde ich schon gerne wissen, wie die Motionäre damit umgehen. Ich meine, wir sind der Gesetzgeber, aber wir sollten uns nicht in die Rechtsprechung einmischen, und insbesondere rechtskräftige Entscheidungen aufheben. Das ist, finde ich, problematisch, auch deswegen würde ich es vorziehen, wenn die Motionäre aus der Motion ein Postulat machen, damit Fragen wie diese zuerst beantwortet werden können, bevor der Regierung der Auftrag gegeben wird, ein Gesetz zu erlassen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich fange gleich bei meinem Vorredner an, beim Abg. Seger, welcher meint, man müsse das Legalitätsprinzip einhalten. Das meine ich auch. Es geht auch nicht darum, hier eine rechtswidrige Infrastruktur in die Legalität zu überführen. Das ist überhaupt nicht die Absicht, das steht auch nicht in der Motion. Es geht darum, wenn Sie den Motionstext lesen, für die Haltung eine Übergangsbestimmung zu schaffen, damit genügend Zeit existiert, diese Infrastruktur zu legalisieren, dort, wo es geht. Das ist klar. Oder eben die Haltung der Tiere in eine rechtskonforme Anlage zu überführen. Ich glaube, dann sind wir uns einig. Ich glaube, wir wollen alle das Gleiche. Wir möchte jetzt einfach nicht, dass es eine Situation gibt, dass Tiere von einer illegalen Haltung in die nächste illegale Haltung überführt werden müssen. Ich glaube, da sind wir uns einig, weil es macht ja keinen Sinn. Wir wissen, es gibt circa hundert illegale Haltungen. Was wollen Sie jetzt diesen Tierhaltern empfehlen? Sie müssten sich ja von ihrem Tier trennen, weil man es nirgends legal halten kann. Da beisst sich diese Katze in den Schwanz.Ich denke, das haben wir sehr gut formuliert. Für die zonenkonforme Haltung brauchen wir eine Übergangsbestimmung, damit genügend Zeit existiert, diese Infrastruktur zu legalisieren, dort, wo es mit der neuen Regelung geht, weil dann haben wir ja eine Regelung. Dann wissen wir, was wir wollen. Oder eben dort, wo es nicht geht, die Haltung der Tiere in eine rechtskonforme Anlage, zonenkonforme Anlage, wenn Sie wollen, überführen kann. Ich denke, das wäre das richtige Vorgehen. Sonst machen wir hier wieder eine «Mission impossible» und das dürfen wir doch nicht tun. Dann komme ich zum Abg. Walter Frick. Ihm ist das Tierwohl wichtig. Genau diese Motion zielt auf das Tierwohl ab. Ich lese Ihnen jetzt noch ein paar Auszüge daraus vor. Ich glaube, wir sind uns komplett einig. So wie Sie jetzt argumentiert haben, vertreten Sie vielleicht die Auffassung, ich weiss es nicht, dass nur die Landwirtschaft ein Garant für das Tierwohl ist. Ich glaube nicht, dass das Ihre Meinung ist, weil zum Beispiel in der Bienenzucht kann ich Ihnen garantieren, dass das nicht so ist. Auch in der Pferdehaltung ist es nicht so, Herr Abg. Frick. Nicht jeder Landwirt ist geeignet, um Pferde zu halten. Da gibt es hier drinnen vielleicht ein, zwei Personen, die sich mit der Haltung von Pferden auskennen. Ich habe leider keine Ahnung. Ich kenne mich in der Bienenzucht aus und da kann ich Ihnen versprechen, die meisten Landwirte, also 90 Prozent der Landwirte haben keinen Plan, wie man Bienen hält. Da können Sie nicht sagen, man darf kein Bienenhaus mehr aufstellen, das müssen in Zukunft die Landwirte machen und ich gehe dann ab und zu das Bienenvolk bestaunen und wenn der Honig geschleudert ist, gehe ich den abholen. Das wird nicht funktionieren.Tierhaltung und Tierhaltung ist nicht dasselbe. Eine landwirtschaftliche Ausbildung ist keine Garantie für eine tierschutzgerechte Haltung in jedem Fall - für die landwirtschaftlichen Nutztiere sehr wohl, Hühner, Kühe und so weiter. Ich weiss nicht, was alles in eine landwirtschaftliche Haltung gehört. Das gehört in die Landwirtschaft, da sind wir uns komplett einig, aber Bienen und Pferde gehören nicht unbedingt in die Landwirtschaft, ich denke, da liegt die VBO falsch.Dann zum Punkt des Tierwohls, das war uns eben sehr wichtig. Wir haben auch sehr explizit darübergeschrieben. Es steht hier drinnen: Es ist zu definieren, ab welcher Anzahl von Equiden eine spezifische Ausbildung für die Tierhaltung vorzuweisen ist und für wen diese Vorgaben gelten sollen, auch für die Landwirtschaft. Ab einer gewissen Anzahl Tiere, Equiden muss nach meiner Auffassung auch ein Landwirt eine spezifische Ausbildung haben, um diese Tiere tiergerecht halten zu können. Ich denke, das ist genau in Ihrem Sinn. Wir wollen dann ja auch definiert wissen, wer in der Verantwortung steht. Das ist ja auch nicht klar. Der Abg. Quaderer meinte, es wäre schön, wenn die Landwirte hier Stallungen zur Verfügung stellen. Das finde ich auch eine gute Möglichkeit, aber dann braucht der Landwirt eine Ausbildung. Das ist meine Meinung, und dann muss auch klar geregelt sein: Wer ist jetzt für das Tierwohl verantwortlich? Ist es der Landwirt, der dieses Tier unterhält, oder ist es der Halter? Wer steht in der Verantwortung? Aus meiner Sicht ist es heute einfach zu wenig gut geregelt.Dann noch: Man muss den besonderen Bedürfnissen von Equiden Rechnung tragen. Das steht auch in der Motion. Also das Tierwohl wird hier sehr, sehr hoch bewertet und die Anforderungen an das Tierwohl sind hier hoch. Die Landwirte sind in ihrem Bereich hervorragend ausgebildet, sie wissen wie man für das Tierwohl zu schauen hat, aber eben nicht für jede Tierart. Das ist der feine und wichtige Unterschied. Für das Tierwohl der Equiden braucht es eine ganz andere Herangehensweise, als wie für das Tierwohl einer Milchkuh zum Beispiel. Das sind nicht die gleichen Tiere. Auch der Auslauf muss anders organisiert sein, das Fressen ist ein anderes, die Anzahl Fütterungen sind nicht gleich. Das unterscheidet sich.Ein Landwirt wird sich schnell in diese Fragen einarbeiten, da bin ich bei Ihnen. Vielleicht kann er eine verkürzte Ausbildung machen, aber wenn er ab einer gewissen Anzahl Pferden, zum Beispiel, wenn er zehn Pferde halten will, dann sollte er nach meiner Auffassung, wenn wir hier das Tierwohl hochhalten, eine spezifische Ausbildung machen müssen. Das ist meine Auffassung, man kann auch eine andere haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. In Anbetracht der sehr langen Rednerliste, möchte ich erstmals an die ausgesprochen lange Traktandenliste erinnern. Es geht hier um eine Motion. Es liegt noch keine Gesetzesvorlage vor, die wir zu debattieren haben. Es geht letztlich um die Frage, wollen wir die Motion überweisen oder nicht.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Die Tierhaltung durch Nicht-Landwirte ist ab einer bestimmten Dimension wegen fehlender Vorgaben ein Graubereich. Aus meiner Sicht müssten aber bei einer Ausarbeitung der Vorgaben für eine Tierhaltung durch Nicht-Landwirte nicht nur Equiden, sondern auch andere Tiere miteinbezogen werden, wobei die Landwirtschaftszone und die landwirtschaftliche Nutzfläche für die Landwirtschaft in jedem Fall erhalten werden muss. Wenn Private für eine Freizeitbeschäftigung in der Landwirtschaftszone Ställe mit dazugehöriger Infrastruktur bauen dürften, besteht die Gefahr, dass private Freizeitanlagen entstehen. Die landwirtschaftliche Nutzfläche muss für die Bewirtschaftung der Flächen und damit verbundener Produktion von Nahrungsmittel zur Verfügung bleiben. Die Betriebe sind in der Regel Pächter und haben kein Pachtgesetz analog der Schweiz. Jegliche Öffnung würde die Preise für Böden in die Höhe treiben und die Bauernfamilien rasch und hart treffen. Dies wieder rückgängig zu machen, wäre faktisch undenkbar. Mitunter können grosse Tiere wie Pferde auch bei einem Landwirt in Pension gegeben werden. Natürlich muss er eingerichtet sein, es muss vertraglich festgelegt werden, wer wofür die Verantwortung trägt, das ist ganz klar. Aus meiner Sicht macht es Sinn, die Tierhaltung durch Nicht-Landwirte genauer zu definieren. Es gibt leer stehende Ställe mit Scheunen, wahrscheinlich in allen Gemeinden. Die erneute Nutzung bestehender Standorte, die ursprünglich für landwirtschaftliche Nutzung bewilligt wurden, jedoch seit Langem leer stehen, ist eine Grauzone. Aus meiner Sicht sollte auch die Kleintierhaltung in der Wohnzone, die durchaus auch der Nahrungsmittelproduktion dienen kann, beispielsweise das Halten von Geflügel oder Hasen, näher geregelt werden. In welchem Umfang können Tiere gehalten werden innerhalb einer Wohnzone? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Motionären für die eingereichte Motion, welche sicherlich ein Problem darstellt. Wir haben in Liechtenstein ein Problem, der Boden ist äusserst knapp und das führt regelmässig zu Diskussionen, zu Problemen und unter anderem zu dieser Motion.Den Schlusssatz in dieser Motion interpretiere ich schon ein wenig anders, als zumindest der Abg. Rehak. Wenn Sie hier sagen, diese Infrastruktur sei zu legalisieren. Sie verweisen auf diese Übergangsbestimmung. Das bedeutet für mich nichts anderes als im Endeffekt einfach, dass Sachen, die derzeit nicht zulässig sind, dann rückwirkend als zulässig erachtet werden, dank dieser Übergangsbestimmung. Da möchte ich die Motionäre schon fragen: Wie sehen Sie das rechtsstaatlich? Geht das, dass man da rückwirkend solche Sachen legalisiert?Bei anderen Sachen mussten Gebäude abgebrochen werden gemäss dem Baugesetz. Das musste rückgebaut werden. Jetzt sagt man hier: In diesen speziellen Situationen, Sie sprechen von hundert Bauten, so wie ich Sie verstanden habe, könnte man diese dann rückwirkend legalisieren. Stellen Sie sich einmal vor, welches Signal wir hier drinnen senden würden, wenn wir das machen würden. Da kommen dann andere Damen und Herren auch und sagen: Ich habe da auch ein Problem, Gesetzgeber kannst du mir bitte nicht auch eine Übergangsbestimmung definieren, die das dann rückwirkend legalisiert. Dann sagt der Abg. Rehak: Was sollen denn diese hundert Personen machen? Mitunter hätte man sich im Voraus informieren müssen, bevor man ein Ross gekauft hat oder sonst etwas, was zulässig ist. Das wäre doch eine normale Vorgehensweise gewesen. Man kann ja auch kein Auto kaufen und dann damit herumfahren, wenn man keine Fahrprüfung hat. Bitte sich informieren, bevor man solche Tiere anschafft. Das wäre dann ziemlich sicher ein zielführender Ansatz.Dann zu dieser Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Da führen Sie auf Seite 2 aus: Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gibt aber Grundsätze für die Handhabung der Fälle dort vor, wo die Gemeinden keine besonderen Zonen beziehungsweise Nutzungsordnung für eine hobbymässige Tierhaltung zur Verfügung stellen. Da möchte ich Sie fragen: Ist Ihnen bekannt, wieso acht Gemeinden eben diese Zonen nicht vorgesehen haben? Das würde mich interessieren. Auf Seite 3 führen Sie dann konkret aus, die Gemeinde Balzers, die Gemeinde Schaan und die Gemeinde Mauren hätten eine Hobbytierhaltungszone. Dann sagen Sie: Diesbezüglich besteht in Bezug auf die Gemeindeautonomie die Gefahr der Ungleichbehandlung. Das ist natürlich die logische Konsequenz. Wenn man halt die Gemeinden selbst entscheiden lässt, dann gibt es mitunter elf Lösungen. Das haben wir in anderen Bereichen auch.Ich frage mich jetzt aber schon, sonst wird immer wieder ins Feld geführt, man könne sich hier nicht in diese Gemeindeautonomie einmischen. Die Gemeinden haben ganz unterschiedliche Rahmenbedingungen. Wieso machen nicht die anderen acht Gemeinden diese entsprechenden Zonen? Wie gesagt, sich hier jetzt in die Gemeindeautonomie einzumischen, da frage ich mich schon, ist das überhaupt zielführend? Ist es eben nicht ganz bewusst gewollt, dass die Gemeinden auf Grundlage ihrer besonderen Umstände hier selbst entscheiden können, inwiefern sie solche Zonen eben definieren? Gerade beim Fall in Triesen, da frage ich mich schon auch, warum hat die Gemeinde Triesen hier nicht Hilfe geboten? Wieso hat die Gemeinde Triesen diese Zone nicht definiert, um das Problem zu lösen? Ich denke mir, wir sollten uns hier nicht in die Gemeindeautonomie einmischen. Wir sollten doch die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Gemeinden akzeptieren, dann finden unsere Gemeinden sicherlich Lösungen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, ich gehe auf die Bitte des Landtagspräsidenten ein, dass ich es kurz mache. Ich beginne hinten bei der Aussage, ob diese Motion in ein Postulat umgewandelt werden könne. Diese Frage wurde zwei, drei Mal geäussert. Wir befinden uns, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, schon dreissig Jahre in diesem Postulatsmodus. Also jetzt ist es dringend und zwingend, dass wir eine rechtliche Regulierung bei der Haltung von Equiden nach jahrzehntelanger unhaltbarer, rechtlicher Situation kreieren. Es ist jetzt einmal wichtig, dass wir hier rechtliche Grundlagen schaffen, die fair sind, die auch einen Rechtszustand erlauben. Die Pferdehaltung, gewerblich oder auch hobbymässig, muss auch gesetzlich abgebildet werden. Ich hatte diese Thematik schon, als ich Vorsteher in der Gemeinde Mauren war, und anscheinend hat man in einzelnen Gemeinden, auch in Mauren, Regelungen gefunden. Anscheinend ist das noch vielerorts nicht so, wie ich es auch von verschiedenen Erfahrungsberichten von Tierhaltern, die ich in den letzten zwei, drei Wochen erhalten habe, geschildert bekommen habe, dass hier diese Rechtsgrundlage nicht vorhanden ist und dies ihnen wirklich Probleme schafft. Was die Übergangsbestimmungen oder das Legalitätsprinzip betrifft, was man auch mit Emotionen mitgibt, da kann der Gesetzgeber oder die Regierung einen Vorschlag machen, wie dieses gestaltet werden kann, was möglich ist und was nicht möglich ist. Man kann uns Motionäre jetzt nicht an einem Satz aufhängen und sagen, es muss alles legalisiert werden. Das ist ja gar nicht die Absicht, wie der Abg. Thomas Rehak auch ausgeführt hat. Zudem kann man diesen Schlusssatz noch genauer anschauen und vielleicht können wir Motionäre hier zwei, drei Worte herausnehmen, wenn dies gewünscht wird, dass es nicht so absolut tönt. Die Zielrichtung ist, glaube ich, erkannt, von allen erkannt, und wenn hier noch an einem Wort herumgeklaubt wird, dann können wir das vielleicht auf diese Weise regeln, damit auch eine Zustimmung ihrerseits möglich ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Besten Dank den Motionären für die Einbringung dieser Motion. Ich kann mich nahtlos dem Abg. Kaiser anschliessen. Ich habe genau den gleichen Punkt, es geht mir um Rechtssicherheit. Zu mir kommen regelmässig, ich würde sagen, alle zwei, drei Jahre kommt eine Person in diesem Bereich zu mir und stellt Fragen zur Haltung von Equiden. Es ist sehr unbefriedigend, wenn man in solchen Situationen die Rechtsprechung kontaktieren muss und nicht einfachere Lösungen präsentieren kann. Hier muss es für den Bürger möglich sein, einfach zu Antworten zu kommen. Hier müssen wir einfach die rechtlichen Bestimmungen anpassen und hier Rechtssicherheit schaffen. Ich werde insofern der Motion zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Der Motionstext drängt den Landtag zu folgender Grundsatzfrage: Soll die Hobbytierhaltung in allen Zonen erlaubt werden, und das sogar rückwirkend? Um nicht mehr und nicht weniger geht es in dieser Motion in meinen Augen. Denn ansonsten würden wir jetzt über ein Postulat diskutieren, welches zur differenzierteren Analyse von Varianten und Interessenkonflikten besser geeignet wäre.Wir leben nun einmal in einem kleinen Land, wo ein sparsamer Umgang mit unseren Flächen einfach auch sehr wichtig ist. Aber dass sich jeder, der über einen Landwirtschaftsgrund verfügt, einen Pferdestall bauen kann, erachte ich dahingehend für wenig sinnvoll. Es beginnt mit einem Pferdestall und es wird absehbar sein, dass auch weitere Infrastrukturen folgen werden. Erst wird eine Scheune für Arbeitsgeräte gebaut, zum Beispiel für einen Anhänger, und zehn Jahre später, wenn die Pferde einmal verkauft werden, keine Ahnung, wird es zum Garagenplatz, der dann vermietet werden kann. So wird es dann in der Realität auch ablaufen. Dann müssen wir wieder darüber diskutieren, ob wir diese Garagenplätze rückwirkend legalisieren wollen.Deshalb sollten wir auch dem Anliegen der Bauern eine gewisse Aufmerksamkeit schenken und anerkennen, dass der Druck auf unsere wertvollen Böden, gerade in der Landwirtschaft steigt. Ich meine, wieso sollte jemand seine Felder noch an einen Bauern vermieten, wenn er von einem Hobbytierhalter vielleicht das Dreifache verdienen kann? Deshalb tue ich mir jetzt einfach schwer damit, das jetzt einfach als Motion durchzudrücken. Ich hätte mir einfach eine differenziertere Auseinandersetzung mit diesen vielen Interessenkonflikten, die dahinter versteckt sind, gewünscht, weil sie auch die vielen Fragen aufzeigen, die dann die Motionäre selber aufgreifen. Ich denke, es wäre besser geeignet gewesen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, es ist wirklich so, die Gemeinden wurden jetzt doch einige Male angesprochen und ich kenne diese Thematik aus der Praxis, ich kenne sie sehr gut. Wir haben wirklich Tierhalter, Equiden-Halter, die verzweifelt nach Möglichkeiten suchen. Es wurde schön von Ihnen angesprochen, Frau Abg. Karin Zech-Hoop, der Goodwill der Gemeinde, glauben Sie mir, der wäre hier, aber es ist schlicht und einfach nicht mehr so einfach, wie man sich das vorstellt. Es hat natürlich auch damit zu tun, wir können umzonieren. Ich wüsste jetzt aber gerade nicht, und das habe ich mehrmals geprüft, was ich jetzt zum Beispiel für so eine Anlage in Mauren umzonieren könnte. Dann müsste ich jemanden etwas wegnehmen. Also das ist nicht so einfach. Das ist die eine Thematik, die vielleicht in anderen Gemeinden anders gelagert ist, das weiss ich nicht. Die andere Thematik ist natürlich die, wenn wir hier Bestrebungen haben und diesbezüglich so etwas angehen möchten, sind wir natürlich auch auf die Ämter angewiesen. Diesbezüglich möchte ich jetzt nicht despektierlich klingen, aber da geht das Elend eigentlich erst los, dass da wirklich etwas umgesetzt wird. Das hat mit extremen Wartezeiten zu tun, mit extrem viel Geduld. Da möchte ich niemandem zu nahe treten, denn alle haben genug Arbeit, aber das ist nicht so einfach. In der Regel ernten wir ein Nein: Das geht nicht aus diesem Grund, aus diesem Grund, aus diesem Grund. Das ist eigentlich die Praxis, so schaut es aus. Was mir sehr viel Hoffnung gegeben hat, ist, dass da verkündet wurde, es wird diese Arbeitsgruppe eingesetzt, sie wird sich ernsthaft diesem Thema annehmen. Sind wir doch einmal ehrlich, die Arbeitsgruppe hat die Equiden-Halter nicht abgeholt, hat niemanden abgeholt. Unter dem Strich haben wir nach wie vor nichts. Das ist einfach so. Wie gesagt, die Gemeinden stehen immer wieder im Austausch, auch mit den verschiedenen Ämtern. Ich denke mir dann immer wieder, man steht einfach grundsätzlich mit dem Thema an. Wie gesagt, das hören wir, ich sage jetzt nicht tagtäglich, aber doch im Monat mindestens zweimal und das mit Recht, wenn da Equiden-Halter auf uns zukommen. Für mich ist es ganz klar, es gibt hier keine Lösung, die wird auch nicht wirklich angestrebt. Das unterstelle ich jetzt einfach einmal, aber alles, was hier einer Lösung näherkommt, werde ich auf alle Fälle unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Als erstes möchte ich dem Abg. Frick danken für seine positive Rückmeldung des Goodwills der Gemeinde Mauren. Ich kenne einen anderen Fall in einer anderen Gemeinde, wo in einer Wohnzone etwas entstanden ist, das aber über mehrere Jahre wirklich sehr mühsam erstritten wurde. Das gibt es sicher in anderen Gemeinden auch noch, also muss ich nicht näher darauf eingehen. Mein Gedanke war auch noch, wir haben auch Bauern, die Pferdehaltung als Nebenerwerb sehr gerne nutzen, weil das ist ein interessantes Geschäft, zusätzlich zum Betrieb noch Pferde zu halten. Vielleicht gibt es auch Bauern, die ebenfalls ihre Räumlichkeiten erweitert haben und das nicht legal erweitert haben. Also ich denke mir, es gibt hier sehr viele Möglichkeiten und unterschiedliche Sachlagen, die es wirklich auf einer seriösen Ebene, wie wir es in Zukunft gelöst haben möchten, regeln. Mit regeln meine ich wirklich Rechtssicherheit auf Landesebene. Vielleicht noch ein Input an die Motionäre: Wie wäre der Vorschlag, wenn der Teilsatz «die Infrastruktur zu legalisieren oder» aus dem Motionstext gestrichen würde? Denn dann ist klar, dass sie keine rückwirkende Legalisierung möchten. Das möchte ich nämlich auch nicht. Aber das würde vielleicht einigen Personen hier im Raum helfen, diese Motion zu verabschieden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, da müssten sich die Motionäre dann abstimmen und wir müssten dann genau wissen, wie diese Formulierung lauten sollte. Ich meine, das ist nicht der wichtigste Teil, die Übergangsregelung. Wichtig ist der Teil vorher. Aber ich meine, Sie wissen, es gibt hundert Pferdehaltungen in Liechtenstein die nicht legal sind. Was sagen Sie jetzt denen? Es ist nicht legal, ihr müsste sowieso zurückbauen, ihr müsst eure Pferde irgendwo ins Ausland bringen, ihr könnt diese nicht mehr in Liechtenstein halten. Es gibt Pferdehaltungen, da sind Bauern vorgeschoben, denen müsste man auch sagen, euer Stall muss abgebrochen werden, kann nicht mehr weiter bestehen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei den Wahlen, wenn Sie so agieren. Wir kennen das Problem, ich denke der Abg. Johannes Kaiser hat es sehr schön gesagt. Ein Postulat wäre vielleicht eine Möglichkeit, aber das nützt uns nichts, da müssen wir uns einfach sicher sein. Wir kennen die Probleme. Die Gemeindevertreter sagen, dass sie Probleme haben. Ich weiss es zum Beispiel von der Gemeinde Triesen. Die wollen schon lange eine Antwort vom Amt. Ich habe das nicht vorgebracht. Das Amt kann es nicht beantworten. Ich verstehe auch die Ämter, sie haben keine Regelung, dann sagen sie halt: Es geht nicht. Ich meine, das würde ich auch machen. Nicht, weil sie das wollen, sondern weil sie keine andere Antwort zur Verfügung haben. Ich denke, das ist ein Hauptproblem, welchem wir immer wieder begegnen. Ich bitte Sie wirklich diese Motion zu unterstützen, dann kann die Regierung eine Gesetzesvorlage ausarbeiten in diese Richtung. Die Regierung wird dann vielleicht sagen, wir hätten es lieber ein bisschen anders. Vielleicht hören wir das noch, was man hier noch anpassen muss. Es ist ja nicht so, dass das in Stein gemeisselt ist. Diese Motion haben Milizparlamentarier entworfen. Schlussendlich wollen wir eine gute Lösung für die Pferdehaltung. Ich habe es Ihnen gesagt: Keine Lösung heisst ganz konkret, so wie der Abg. Lampert gesagt hat, dann muss man den Pferdehaltern sagen: Es ist verboten, bei uns Equiden zu halten, nicht weil es im Grundsatz verboten ist, sondern weil wir nirgends eine rechtskonforme Möglichkeit haben. Das ist doch der Grund. Da kann man jetzt doch nicht dafür plädieren hier keine Rechtskonformität haben zu wollen. Das kann doch beim besten Willen nicht Ihr Interesse sein. Wir haben eine parteiübergreifende Motion eingebracht, ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren, machen wir jetzt endlich eine rechtskonforme Lösung im Rahmen der Equiden-Haltung und suchen wir jetzt keine Ausreden für ein Postulat. Das nützt uns nichts. Wenn wir dann ein Postulat haben und die Regierung Vorschläge macht, ich meine, das macht sie schon bereits im Rahmen der Motion.Wir wissen, was wir wollen. Wir wollen eine Gesetzesanpassung, dass die Haltung von Equiden - noch einmal, lesen Sie den Motionstext - sowohl für die Landwirtschaft, für Private und das Gewerbe im Einklang mit dem Tierschutz und den Bauzonen sowie allen anderen Zonen rechtskonform ausgestaltet wird. Das will die Regierung auch. Das kann nicht im Widerspruch zum Wunsch der Regierung sein. Zudem soll für die bestehenden, nicht zonenkonformen Haltungen, das sind deren hundert, eine Übergangsbestimmung geschaffen werden, damit genügend Zeit existiert, damit diese Infrastrukturen, wenn es noch geht, es wird nicht bei allen gehen, vermutlich mit der neuen Regelung legalisieren kann. Vermutlich geht das. Bei anderen wird es nicht gehen. Wenn diese Infrastruktur in einer Wasserschutzzone, das habe ich heute gehört, liegt oder was auch immer, dann geht es vielleicht nicht. Ich weiss es nicht, vielleicht geht es schon, vielleicht geht es nicht. Ich habe keine Ahnung. Da muss man diese Tiere in eine rechtskonforme Infrastruktur überführen können. Diese Zeit müssen wir ihnen geben. Sonst müssen Sie jetzt hier drinnen jetzt sagen: Nein, das geht nicht. Dann müssen Sie diesen Tierhaltern erklären, dass sie ihre Tiere ausser Landes schaffen müssen, weil hier im Land wird es nicht gehen. Das ist die Antwort, die wir hier jetzt dem Amt mitgeben. Ist Ihnen das schon klar? Wenn Sie hier keine Regelung haben wollen, dann frage ich Sie - wir wissen es, wir haben hundert Tierhaltungen die nicht rechtskonform sind -, sehr geehrte Damen und Herren: Was machen wir mit denen? Lassen wir diese einfach dreissig Jahre lang hängen? Oder wir sagen einfach: Wir wissen, es ist nicht rechtskonform, aber wir schauen einfach nicht hin. Ist das die Antwort? Ich glaube, das wäre eine falsche Antwort.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Motionäre beantragen auch im Baugesetz neue Regelungen in Bezug auf die Haltung von Equiden. Um die Tragweite dieser Forderung in Bezug auf das Baugesetz darzustellen, möchte ich die Thematik zunächst etwas einordnen. Zunächst wissen wir alle nur zu gut, dass Flächen, ganz besonders in unserem kleinen Land, ein rares Gut sind. Niemand kann sich wünschen oder hat gar einen gesetzlichen Anspruch darauf, spezifische Flächen für konkrete Nutzungen zur Verfügung zu haben.Ein Gewerbetreibender, der eine Werkstatt sucht und keine findet, muss halt schauen, wo er das kann. Wer einen Baugrund für ein Einfamilienhaus sucht, muss auch schauen, wo er eines findet. Auch wer eine Landwirtschaftsfläche sucht, muss schauen, wie er dazu kommt. Alle Flächen für sämtliche Nutzungsarten sind in unserem Land rar und das gilt halt auch für Flächen für Tätigkeiten mit Equiden. Es kommt auch in anderen Bereichen vor, dass Leute bei uns im Land keine Flächen finden und im Ausland dann eben etwas suchen. Das kommt vor.Die Kompetenz zur Zuteilung dieser Flächen und zu den Nutzungen, also die Zuteilung von Zonen, kommt den Gemeinden zu. Die Gemeinden legen im Rahmen von bestimmten Bedingungen fest, welche Flächen sie zu welchen Zwecken ausscheiden. Gemäss Art.12 Abs.3 Baugesetz können die Gemeinden neben Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen weitere Arten von Schutz- und Nutzungszonen vorsehen. Unter Berücksichtigung der Gemeindeautonomie ist die Schaffung einer gesetzlichen Handlungsverpflichtung für die Gemeinden dahingehend, dass zwingend Zonen für verschiedene Nutzungen von Equiden festgelegt werden sollen, äusserst problematisch. Für keinen einzigen anderen Zweck gibt es eine derartige Verpflichtung der Gemeinden zur Ausscheidung von passenden Zonen. Aufgrund der begrenzten Ressource Boden bedeutet dies zudem, dass die Schaffung einer Zone für Equiden zwingend eine Verkleinerung einer anderen Nutzungszone nach sich zieht. Es würde sich die Frage stellen, mit welchem Recht Zonen für Equiden eine derartige Bevorzugung erhalten sollen. Gemeinden können auf Grundlage der geltenden baugesetzlichen Bestimmungen, wie das ja von den Motionären gefordert wird, die Art und das Mass der Nutzung unter Berücksichtigung der gemeindespezifischen Gegebenheiten schon heute zonenmässig festzulegen. Den Gemeinden ist es so bereits heute möglich, im Detail auszuführen, in welchen Zonen innerhalb der Bauzone die Haltung von Equiden in welchem Umfang zulässig sein soll. Einige Gemeinden haben dies für die Hobbytierhaltung explizit gemacht. Oder anderes gesagt: Was die Motionäre fordern, dürfen die Gemeinde alle schon heute. Sie nun dazu zu zwingen, wäre ein Bruch mit dem System der Gemeindeautonomie für die Zonenfestlegung. Unabhängig davon hat sich die Regierung mit der Thematik der Hobbytierhaltung beziehungsweise der Haltung von Equiden bereits intensiv befasst und ein Konzept und einen Bericht verabschiedet. Die Motionäre halten das ja auch fest. Die entsprechende Arbeitsgruppe hat sich umfassend mit den vielschichtigen Fragestellungen im Bereich der hobbymässigen Tierhaltung, insbesondere auch mit der Haltung von Equiden, befasst. Es wurde insbesondere geprüft, welche Gesetzesanpassungen notwendig wären beziehungsweise mit welchen Anpassungen im Gesetz beziehungsweise auf Verordnungsebene eine zielgerichtete Lösung erreicht werden kann. Die Regierung ist auf Grundlage des Berichts der Arbeitsgruppe zum Ergebnis gelangt, dass im Wege der Anpassung der Verordnung über die Zulassung von landwirtschaftlichen Tätigkeiten, der ZLTV, eine weitgehende Lösung der Problematik erreicht werden kann. Das zuständige Amt wurde mit einer entsprechenden Anpassung beauftragt. Aus Sicht der Regierung ist das der richtige Weg. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe durchaus Verständnis dafür, dass es hier schwierig ist, geeignete Flächen für die Tätigkeiten von Equiden zu finden. Das gilt aber auch für viele andere Tätigkeiten in unserem Land. Und mit der Anpassung der ZLTV sollte ein Grossteil der Probleme betreffend Equiden aufgefangen werden können. Im Baugesetz eine Regelung vorzusehen, die nun den Gemeinden detaillierte Vorschriften in Bezug auf die Ausscheidung von Flächen in Bezug auf die Haltung von Equiden macht, würde die Gemeindeautonomie stark beschränken. Eine spezifische Regelung für Equiden im Baugesetz festzulegen, wäre zudem absolut systemfremd, da auch keine anderen ausgewählten Nutzungen speziell geregelt werden. Ich bitte Sie, dies zu berücksichtigen. Vielleicht noch zur Frage des Abg. Sascha Quaderer, wo man denn nun in welchen Zonen was nutzen könne. Das hängt eben ab von der Art der Nutzung und das hängt auch von der Gemeinde ab. Das ist in den entsprechenden Zonen geregelt und in dem von mir und vorhin schon erwähnten Bericht wird es über sehr viele Seiten detailliert dargelegt. Es gibt auch eine Tabelle, wo die entsprechenden Nutzungen nachgeschaut werden können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich bin immer für Rechtssicherheit, aber als Landwirtschaftsministerin muss ich auch sagen, nicht auf Kosten der Landwirtschaftszone. Diese Motion erhöht den Druck enorm oder birgt zumindest das Risiko, dass der Druck auf die Landwirtschaftszone enorm erhöht wird. Das lese ich in jeder Zeile, auch in der Begründung dieser Motion, dass man die Hobbytierhaltung und alle anderen Formen von Equiden-Haltung in die Landwirtschaftszone drücken will. Da habe ich natürlich als Landwirtschaftsministerin keine Freude damit. Die VBO hat Ihnen auch eine entsprechende Stellungnahme zugeschickt. Der Abg. Herbert Elkuch hat auch zutreffend gesagt, der Druck ist heute schon sehr hoch auf die Landwirtschaftszone und es wird die Pachtpreise noch weiter erhöhen. Das sehe ich ebenfalls so. Daher möchte ich hier schon auch ein bisschen Vorsicht anmahnen. Die Infrastrukturministerin hat bereits ausgeführt, um was es hier genau geht, um Zonenplanung. Wenn wir hier jetzt in der Not einfach sagen: Ja gut, das hat nirgends in den Gemeinden Platz, dann schieben wir das in die Landwirtschaftszone. Ich glaube, das kann nicht die Lösung sein. Es wurde erwähnt, es wurde zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe errichtet. Sie hat auch den Bericht verabschiedet und das Amt für Umwelt hat den Auftrag gefasst, diese ZLTV, diese Verordnung, die auch die landwirtschaftsnahen Tätigkeiten definiert, anzupassen, um eben hier auch diesen Bedürfnissen besser nachzukommen. Ich glaube, das wir mit einer Änderung dieser Verordnung schon eben vieles regeln können, was jetzt eben noch keine Rechtsklarheit hat. Da sehe ich schon einen Weg, dass wir hier eine Öffnung machen können. Was aber nicht sein kann ist, dass wir jetzt einfach alle Themenstellungen, die sich hier jetzt stellen, ohne Bedingungen in die Landwirtschaftszone verschieben. Das kann es nicht sein.
Mir ist es natürlich bewusst, dass die derzeitige Situation für die Hobbytierhalter schwierig ist. Aber wie gesagt, ich bin einfach der Meinung, dass mit dieser Motion über das Ziel hinausgeschossen wird und das Problem hauptsächlich auf Kosten der Landwirtschaft gelöst werden soll. Das kann ich hier nicht unterstützen.Ich möchte auch festhalten, dass wir im Jahr 2022 den agrarpolitischen Bericht verabschiedet haben. Mit diesem wurde ein neues landwirtschaftliches Leitbild beschlossen. Dieses hält zum einen fest, was wir von der Landwirtschaft erwarten, beispielsweise, dass die Landwirtschaft die Bevölkerung mit nachhaltig erzeugten Lebens- und Nahrungsmitteln versorgt und dass die Landwirtschaft zur Selbstversorgung und Krisenvorsorge beiträgt. Zum anderen hält das Leitbild auch fest, was die Landwirtschaft vom Staat erwarten darf. Nämlich, dass der Staat die notwendigen Rahmenbedingungen für eine professionelle und existenzfähige Landwirtschaft schafft. Bei wortgetreuer Umsetzung dieser Motion kann meines Erachtens diesem Anspruch nicht entsprochen werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. In fünf Minuten würde das Mittagessen bereitstehen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dieses Traktandum vorher noch abschliessen können.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort, besten Dank für die Ausführungen vonseiten der Regierung. Ja, es allen recht machen, das werden Sie es hier drinnen nicht können. Sie werden jetzt entweder in die Landwirtschaftszone eingreifen müssen, dann haben die Landwirtinnen und Landwirte keine Freude mit Ihnen, oder die Halter von Equiden. Das ist halt die Konsequenz von Politik, wenn man entscheidet, jubeln in der Regel nicht alle. Ich habe übrigens auch nicht gesagt, dass man die Haltung von Equiden verbieten soll. Ich habe konkret die Frage gestellt an diese hundert Besitzer: Wieso hat man sich nicht im Voraus informiert? Ich denke mir, die Frau Ministerin, Graziella Marok-Wachter, hat das auch treffend ausgeführt, mitunter sollte man sich halt vorab informieren, was eben zulässig ist und was nicht. Dann auf Seite 2, dieser VGH-Entscheid. Der VGH sagt explizit, die Gemeinden können besondere Zonen ausscheiden. Da frage ich mich halt schon: Wieso machen diese das nicht? Der Abg. Peter Frick, Vorsteher von Mauren, hat ja dann treffend ausgeführt, er wüsste nicht, wem er etwas wegnehmen könnte. Dann sagen Sie aber im nächsten Satz, die Ämter würden nicht entscheiden. Ich denke mir, Sie müssten zuerst einen Antrag stellen. Sie müssten das eben zuerst als Gemeinde sagen. Übrigens die Gemeinde Mauren hat ja bereits eine Zone, das steht hier ja explizit in der Motion. Zuerst müssten eben die Gemeinden entscheiden und Sie bringen es bereits auf den Punkt: Sie wissen nicht, wo Sie jemand etwas wegnehmen wollen. Also dann haben Sie auch keinen Antrag gestellt. Das nehme ich jetzt einmal an. Das würde mich jetzt schon vonseiten der Regierung interessieren. Liegen entsprechende Anträge dieser acht Gemeinden vor, damit das Amt auch entscheiden kann? Denn es steht ja auf Seite 2, gemäss VGH entscheiden ja die Gemeinden, sie sollten halt besondere Zonen beantragen. Ich gehe einmal davon aus, diese Anträge liegen gar nicht vor. Das hat nämlich der Abg.Peter Frick treffend auf den Punkt gebracht: Er wüsste nicht, wem er etwas wegnehmen könnte. Ich verstehe Sie schon, das ist genau ein Problem. Dann aber auf das Amt zu zeigen, das ist wenig glaubwürdig. Da müssen Sie jetzt schon zuerst einen Antrag stellen und vonseiten der Regierung würde mich interessieren: Liegen von diesen acht Gemeinden Anträge auf diese besonderen Zonen vor? Da wäre ich Ihnen noch dankbar. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Sehr geehrter Herr Lampert, Sie sind auf der falschen Spur. Das Problem ist Mikrozonen zu schaffen. Das will niemand. Also wenn Sie eine eigene Zone schaffen für einen einzelnen Equiden-Halter auf seinem kleinen 700m2 grossen Grundstück, das kann nicht die Lösung sein. Das ist das Problem. Das heisst, wir müssten Mikrozonen-Politik einführen mit dieser Landwirtschaftszone2. Das will niemand, das ist auch kontraproduktiv für die Landwirtschaft. Ich glaube auch, Frau Wirtschaftsministerin und Umweltministerin und Landwirtschaftsministerin, Sie haben den Motionstext nicht gelesen. Sie haben wortgetreu gesagt, aus Ihrer Sicht könnte man diese Motion nicht umsetzen. Ich lese Ihnen den Text noch einmal vor, das kann man sehr wohl wortgetreu umsetzen, die Regierung wird beauftragt, dem Landtag eine Gesetzesanpassung zur Beschlussfassung vorzulegen, bis dahin ist es kein Problem, sodass die Haltung von Equiden sowohl für die Landwirtschaft, für Private und für das Gewerbe im Einklang mit dem Tierschutz und den Bauzonen sowie allen anderen Zonen rechtskonform ausgestaltet wird.
Jetzt müssen Sie mir sagen, was hier nicht wortgetreu umgesetzt werden kann. Ich habe Ihnen schon zu Beginn gesagt, es müsste ja eigentlich in Ihrem Interesse liegen, dass Sie das jetzt endlich lösen. Das ist ein Problem, welches wir haben. Wir wollen keine Mikrozonen. Ich meine, das kann es beim besten Willen nicht sein und deshalb auch diese Motion. Wenn Sie sagen, die Gemeinden können es regeln, Herr Lampert, dann müssen Sie solche Mikrozonen einführen. Mikrozonen für den Herrn Lampert im Triesenberg, 500m2 Landwirtschaftszone 2, dann Mikrozone für den Abg. Seger, der hat vielleicht auch ein Pferd irgendwo in Schaan, Mikrozone Nummer3 in Triesen für irgendjemand - das kann nicht unsere Absicht sein, denn dann ist es wirklich der Landwirtschaftszone entzogen. Wenn Sie dann in der Begründung lesen, da steht ja klar drin, dass man diese Umnutzung der Landwirtschaftszone und warum die Landwirtschaftszone, das ist geltende Rechtsprechung. Das haben nicht die Motionäre erfunden, das ist geltende Rechtsprechung. Der VGH hat gesagt, das gehört in die Landwirtschaftszone, nicht die Motionäre. Wir haben gesagt, es braucht aber Auflagen, damit es in der Landwirtschaftszone umgesetzt werden können soll. Noch einmal, es braucht Auflagen und das ist auch, was die VBO will. Sie will auch Auflagen, wenn jemand anders etwas in der Landwirtschaftszone installiert, dann soll es Auflagen geben. Es steht ja auch in der Motion drinnen, dass diese Auflagen auch befristet sein können für die Betriebszeit von der Haltung dieser Equiden. Ich denke, das ist doch ein guter Vorschlag. Dass man das nicht für immer dort hinstellt, ich glaube da sind wir uns alle einig. Wir wollen der Landwirtschaft kein Kulturland nehmen. Wenn Sie so für das Kulturland kämpfen, wie ich es jetzt hier drinnen gehört habe, dann müssen Sie rückzonieren. Das ist Ihnen schon klar. Weil dann müssen wir sagen, da müssen wir der Landwirtschaft alle grünen Flächen, die wir heute noch haben, erhalten. Dann dürfen wir auf der grünen Wiese nichts mehr bauen. Das ist dann ein wirklicher Schutz des Kulturlandes. Aber ob jetzt auf einer Magerwiese eine Kuh Gras frisst, die es kaum verarbeiten kann und wegen dem kaum Milch gibt, oder dort ein Pferd ein paar Halme zupft, ich meine das ist wirklich sehr landwirtschaftsnah. Da können Sie nicht sagen. Der Unterschied wird erst dann gross, wenn wir hier drinnen einen Beschluss fassen und auf dieser grünen Wiese einen Betonklotz hinstellen, dann ist dieses Kulturland verloren. Aber noch lange nicht, wenn ein Pferd dort ein paar Halme zupft. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte jetzt vor dem Mittagessen schon noch eine kleine Replik zu den Ausführungen vonseiten der Regierungsbank äussern. Sie haben mir zu stark ausgesprochen, was nicht geht. Sie haben sich darauf konzentriert, was nicht geht. Wir versuchen mit der Motion zu erreichen, was geht, was möglich ist, dass wir eine faire gesetzliche Grundlage schaffen.Frau Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter hat, wo ich völlig mit Ihnen einig bin, sehr stark ausgeführt, dass der Boden, den wir zur Verfügung haben, ein sehr rares Gut ist. Das habe ich auch mit der Mobilität, mit Verkehrsinfrastrukturen auch immer zum Ausdruck gebracht. Ich werde Sie dann, beim Industriezubringer Vaduz-Triesen wieder daran erinnern, wir rar und wertvoll und wie wenig Boden wir haben, weil auch diese Strasse könnte in den Damm gebaut werden. Sie könnte übererdet werden, überhaust werden, also wenn Sie diese Argumente bringen, dann auch bei anderen Nutzungsarten, wie Sie ausgeführt haben. Sie haben ausgeführt, alle Flächen für sämtliche Nutzungsarten sind in unserem Land rar, also auch bei den Verkehrsinfrastrukturen, Mobilitätsinfrastrukturen. Ich werde dann beim Industriezubringer Vaduz-Triesen dieses Thema nochmals aufführen. Auf was Sie nicht eingegangen sind, die Frau Regierungschef-Stellvertreterin ein bisschen mehr, das sind die Voten, die Anregungen, die hier gefallen sind. Wir als Volksvertreter, wir als Gesetzgeber müssen hier jetzt einen Weg suchen, diesen «Rechtsunzustand» in einen Rechtszustand zu führen, Wege zu suchen, eine gesetzliche Grundlage für die Tierhalter mit Equiden zu schaffen. Das ist unsere Aufgabe als Volksvertretung. Nichts anderes will diese Motion, und zwar nachdem dieser Zustand, wie ich ausgeführt habe, schon zwei, drei Jahrzehnte und offenen Auges, das wissen alle, vorhanden ist. Deshalb hoffe ich wenigstens, dass der Landtag versucht, eine Lösung zu finden und versucht darzustellen, was geht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich muss jetzt für die Mittagspause unterbrechen, das Essen steht bereit. Wir unterbrechen bis 13 Uhr. Mittagspause (von 12:20 bis 13 Uhr)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Damen und Herren, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 9 fort.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, geschätzter Präsident. Ich würde jetzt gerne sagen, Herr Abg. Lampert, ich staune schon Bauklötze, aber dieser Spruch gehört Ihnen und den möchte ich Ihnen nach all dieser Zeit natürlich nicht streitig machen. Ich möchte aber doch noch kurz auf die viel besagten Zonen eingehen, die wir angeblich in Mauren haben. Wir haben gerade zwei Zonen, die eine ist belegt und die zweite Zone möchte vom Besitzer nicht belegt werden, das ist sein gutes Recht und mehr Zonen gibt es nicht. Es stellt sich vielleicht in dieser Diskussion grundsätzlich die Frage, gehört eine Equiden-Haltung auch ins Dorf. Man kann sagen: Ja, das war schon immer so. Ich denke eben, genau da drinnen liegt eben die Krux, dass Sie auch sagen Herr Abg. Lampert, die Personen, die Tiere halten, haben keinen Führerschein gemacht, die haben dabei nichts überlegt. Ich denke, die Anfragen, die zu mir kommen, kommen aus sehr traditionellen Tierhaltungen heraus. Das heisst, die hat es schon immer gegeben, soweit ich mich erinnern mag. Nun haben wir das Nutzungsproblem, das wir alle im Land haben, es wurde auch von der Regierung schon mehrfach benannt: Die Flächen werden je länger je weniger. Wir haben das Nutzungsproblem im Dorf. Das zeigt sich bereits auch schon dadurch, dass Landwirte alles in Bewegung setzen, um aussiedeln zu können, dass Gewerbebetriebe alles Mögliche in Bewegung setzen um aussiedeln zu können. Aber auch da stellen sich dann natürlich die Probleme ein, weil vielleicht für dasjenige der Platz nicht vorhanden ist. Bei den Anträgen ist es so, das kann gut möglich sein, das wird die Regierung bestimmt auch noch beantworten, wie viele Anträge da gekommen sind, dass vielleicht auch keine gekommen sind. Nur möchte ich nicht einfach den Eindruck vermitteln, dass wir da mit dem Amt nicht im ständigen Austausch sind. Man telefoniert ja und ich sage einmal so, die Aussichten, was eine Umzonierung betrifft, sind einfach düster. Man muss sich im Klaren sein, man kann in der Industrie umzonieren, man kann in der Wohnzone umzonieren und ich habe mir gerade sagen lassen, man kann auch in der Landwirtschaft umzonieren. Wenn umzoniert wird, gibt es keinen Weg mehr zurück. Dann bleibt es wie es ist. Das heisst, wir sind hier irgendwo in einem Dilemma drinnen. Diese Antwort bekommt man dann. Also das sage ich jetzt einmal etwas zur Korrespondenz mit den Ämtern, man bekommt die Antwort: Kann man machen, kann man machen, hat aber diese Auflage, hat aber auch diese Auflage und hat auch diese Auflage. Das ist im Endeffekt dann nicht mehr interessant für Personen, die hier irgendetwas in Bewegung bringen möchten. Ich kombiniere das Ganze schlicht und einfach wirklich mit der gesetzlichen Grundlage, die diesbezüglich nicht vorhanden ist. Jetzt kann man schon sagen, wir lassen das hier drinnen einfach so stehen und machen gar nichts. Dann machen wir einfach gar nichts, was wir bis anhin gemacht haben, gar nichts. Wir können diese Tierhalter einfach negieren. Das ist nicht die Idee von diesem Hohen Haus. Hier ist eine Idee hier hinein transportiert worden, wir diskutieren diese Idee, aber im Endeffekt habe ich jetzt mehrfach Voten gehört, die einfach sagen: Das ist einfach so, die müssen sich selber darum kümmern. Ich glaube nicht, dass dies das Niveau dieses Hohen Hauses ist. Bis anhin habe ich es immer so verstanden, wenn hier Anliegen hereintransportiert wurden, diese durchdiskutiert wurden, nicht mit der Idee, einfach grundsätzlich einmal eine ablehnende Haltung hereinzubringen, sondern eben um Möglichkeiten zu schaffen. Das wünsche ich mir hierbei eben auch und nicht mehr. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Nur eine kurze Replik. Wir haben es gehört, in der Gesetzgebung ist die gewerbliche und hobbymässige Tierhaltung nicht ausdrücklich adressiert und eingeschränkt. Das haben wir auch von einem Gemeindevorsteher gehört. Die Equiden-Haltung ist in drei Gemeinden eingeschränkt möglich. Herr Abg. Lampert, auch ich staune Bauklötze. Es ist halt nicht immer alles schwarz und weiss. Genau weil diese Thematik nicht geregelt ist, suchen Equiden-Halter eben Rat bei Rechtsvertretungen, weil eben die Lage unklar ist, oder sie begeben sich in eine nicht gesetzlich definierte Haltung ihrer Tiere, was ja anscheinend bei hundert Haltungen der Fall ist. Das müssen wir jetzt in eine rechtskonforme Lage in irgendeiner Form überführen. Nun zur Argumentation der Regierung: Sie machen sich es schon einfach und wollen per Verordnung die Equiden-Haltung unter den Schutz der Bauern in die Landwirtschaftszone überführen. Was Sie aber nicht bedacht haben, auch dann werden Sie eine Zweckentfremdung durch Equiden im Kontext von Ackerbau und Viehzucht haben und in der Landwirtschaftszone finden. Denn diese Pferde werden den Kühen das Gras wegfressen. Das wird dann so sein, das wurde schon erwähnt. Bauten sind eben in der Landwirtschaftszone nur zulässig, wenn sie zur landwirtschaftlichen Nutzung notwendig sind. Wenn sich dann die Equiden-Halter bei den Bauern einmieten, wenn es mit ihrer Verordnung gestattet wird, werden diese, wie gesagt, die Flächen und auch das Gras finden müssen, die werden dann nicht mehr den Kühen zur Verfügung stehen. Genau darum wurde jetzt diese Motion adressiert. Ziel ist es, eine Gesetzesanpassung vorzulegen, in welcher die Haltung von Equiden oder auch anderen Tierarten, das will ich jetzt nicht einschränken, in den entsprechenden Zonen rechtskonform möglich ist und nichts anderes. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich auch noch kurz melden, ich bin Mitunterzeichner dieser Motion. Auch wenn es auf den Unterlagen, die dem Landtag zugestellt worden sind, nicht ersichtlich ist. Aber auf «Landtag.li» sieht man, dass ich das mittrage und mitunterzeichnet habe. Für mich ist es klar, dass ich diese Motion überweisen werde, weil das Problem schon seit sehr vielen Jahren bekannt ist. Die Gemeinde Schellenberg hat sich damit auch schon auseinandersetzen dürfen, als ich noch Gemeinderat war. Es ist einfach kein Zustand, den wir heute in diesem Bereich haben. Wenn wir hingehen und sagen, Therapiepferde oder Freizeittiere oder Lamas haben in der Landwirtschaftszone nichts verloren, dann frage ich mich, wo die Tiere dann hin sollen. Gerade Pferde brauchen Auslauf, sie können nicht einfach auf wenigen Quadratmetern gehalten werden. Das ist nicht tiergerecht. Wie schon gesagt, es gibt auch andere Formen oder Bauten, die in der Landwirtschaftszone stehen. Ich erinnere da nur an die Paralandwirtschaft, also wo Gastronomiebetriebe, Unterhaltungsbetriebe stehen, also nicht Unterhaltungsbetriebe in dem Sinne, aber wir wissen, was wir meinen, also dass nicht nur rein landwirtschaftliche Betriebe in der Landwirtschaftszone sind. Wie gesagt, das Problem ist schon lange bekannt, auch der Regierung bekannt, das weiss ich eben aus Erfahrung und heute haben wir Tierhaltungen in Wohnzonen, die es früher auch schon gab. Früher war es einfach so, dass der Nachbar dann nicht nur sieben Meter entfernt von meinem Pferd seine Küche hatte. Früher waren es dann vielleicht 50 oder 100 Meter oder noch weiter weg. Da störte es nicht so extrem, dass der Bauernhof oder eben das Pferd im Dorf gehalten worden ist. Heute ist es etwas anderes, wenn die Häuser immer näher zusammenrücken und demzufolge auch die Tiere immer weniger Platz haben, oder der Nachbar sich an der Geruchsbelästigung stört oder dem Auftreten der Fliegen, die die Pferde mit sich bringen oder die Kühe und was es alles noch gibt. Deswegen brauchen wir heute eine Regelung - lieber schneller als später. Deswegen werde ich ganz klar diese Motion mit überweisen, denn dieser Zustand, den wir heute haben, ist einfach nicht richtig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Vielen Dank. Ich fasse mich kurz, ich habe nur eine Frage an die Motionäre, ob ich es richtig verstanden habe. Ist es so zu verstehen: die Motion zielt darauf ab, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen in Bezug eben auf diese unklare Situation? Es soll der Regierung obliegen, die Auflagen so zu gestalten, dass kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann und auf einmal Tür und Tor geöffnete werden soll für alle, die Equiden halten möchten und der Meinung sind, es müsste ihnen dann auch eine entsprechende Fläche zur Verfügung gestellt werden. Habe ich das richtig verstanden, dass das nicht die Intention ist und dass die Regierung hier durchaus Möglichkeiten hat, solchen Auswüchsen, dann auch unerwünschten Einhalt zu gebieten? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich wurde hier jetzt mehrfach falsch zitiert. Ich habe nicht gesagt, diese Equiden-Halter haben sich nichts gedacht, als sie diese Equiden organisiert haben. Ich habe die Frage gestellt: Was haben sie sich dabei gedacht, als sie diese Pferde zum Beispiel gekauft haben? Das war meine Frage. Dann möchte ich den Ball auch nicht den Equiden-Haltern zuschieben, sondern den Gemeinden, wie es das VGH-Urteil explizit auch vorsieht. Die Gemeinden sollen diese besonderen Zonen definieren und da ist die Regierung noch eine Antwort schuldig. Wie viele solche Anträge gibt es vonseiten der Gemeinden, um zum Beispiel diese Equiden-Haltung auch zonenkonform zu definieren.Ich denke mir, der Abg. Peter Frick hat es bereits gesagt, in seinem vorhergehenden Votum. Er wüsste nicht, wo er irgendjemandem etwas wegnehmen könnte. Ich verstehe Sie da und deshalb haben Sie auch keinen Antrag gestellt. Zuerst müssen Sie ja entscheiden, wo nehme ich etwas weg. Da Sie das nicht können, stellen Sie auch keinen Antrag. Diese Huhn-Ei-Thematik ist relativ einfach zu beantworten, das haben Sie im ersten Votum explizit ausgeführt. Wie gesagt, in Mauren haben Sie ja bereits diese Zone. Sie haben auch ausgeführt, dass ein Teil nicht freigegeben wird. Da müsste man mitunter weitere Zonen definieren. Aber das ist ja Ihr Problem und das Problem aller elf Gemeinden: Wem nehmen wir etwas weg? Jetzt kommen wir zum Punkt: Sie sagen, die elf Gemeinden können es nicht, der Gesetzgeber wird es dann können. Da bin ich gespannt, was der Gesetzgeber macht, was die elf Gemeinden anscheinend nicht können. Oder zumindest acht der elf Gemeinden, da gehe ich davon aus, haben keinen entsprechenden Antrag gestellt. Da wäre ich der Regierung noch dankbar, wenn sie da Ausführungen machen könnte. Wie viele Gemeinden haben hier Anträge gestellt?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich weiss, es ist immer etwas gefährlich, wenn man eine Diskussion unterbricht. Sie beginnt dann wieder von vorne. Ich möchte wirklich daran erinnern, es geht um eine Motion, wir haben hier nichts zu beschliessen. Es geht jetzt auch nicht darum Lösungen für diese Problematik zu finden. Es geht schlicht und einfach darum, ob wir jetzt die Regierung mit etwas beauftragen wollen oder nicht. Die Diskussion kann sich noch ewig lang dahinziehen, wir werden heute nichts lösen.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Eine Antwort an die Abg. Haldner-Schierscher: Ja, es ist die Intention, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Haltung von Equiden zu schaffen. Und nein, mit dieser Motion soll kein Rechtsanspruch generiert werden können, sodass jeder Equiden halten soll können, das nicht. Aber es sollen die Auflagen und Vorgaben dazu definiert werden, das ist der Punkt. Wie oder mit welchem Detaillierungsgrad diese Auflagen gemacht werden, das wird die Regierung im Rahmen der Beantwortung dieser Motion dann darlegen und dann kann der Landtag sich darüber Gedanken machen, ob es ihm zu weit oder zu wenig weit geht. Wir wissen es heute nicht. Das ist die Idee der Motionäre. Ich bin auch völlig dagegen, und ich bin ein Motionär, ich möchte auch keine Auswüchse haben, dass dann quasi jedes Elternpaar, dass sich das leisten kann, irgendwo einen Pferdestall in der Landwirtschaft aufstellt. Das ist nicht die Idee. Ich erinnere, es gibt ja gesetzliche Regelungen in Bezug auf den Grundbesitz. Ein Zitat aus dem Gesetz: So darf nur ein im Inland wohnhafter Landesangehöriger, der keinen solchen Grundbesitz zur Nutzung hat, ein Grundstück, welches der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehaltenen Boden darstellt, erwerben. Sie können nicht einfach landwirtschaftliche Grundstücke als Privatperson erwerben, das ist dem Bauer mehr oder weniger vorenthalten. Und sonst darf dieses Grundstück, welches Sie als Privatperson kaufen, eine gewisse Grösse nicht überschreiten. Dann noch zur Frage des Abg. Lampert: Da kann ich Ihnen schon versichern, dass es sehr wohl Anfragen der Gemeinden bei den Ämtern gibt. Ich weiss das, ich wurde auch ganz konkret aus Triesen kontaktiert, nicht konkret für eine Umzonierung, das kann ich Ihnen auch sagen, aber die Vorabklärungen wurde gemacht. Aber da gibt es einfach keine vernünftige Antwort. Das hat der Abg. Peter Frick sehr deutlich ausgeführt. Die Ämter wissen nicht, was sie hier raten können. Sie können nur eine ablehnende Haltung wegen einer Umzonierung einnehmen. Wir haben ja vorhin darüber gesprochen. Mikrozonen will man nicht und das wollen auch wir nicht, das macht keinen Sinn. Wenn es einmal in so eine Mikrozone umzoniert wurde und das dann wieder rückgängig zu machen, das ist auch fast nicht möglich. Also diese Umzonierungen - das ist eben schon nicht so, dass man einfach einen Antrag an die Ämter schickt und dann wird es genehmigt oder nicht. So einfach ist es dann eben nicht. Also wenn Sie Rechtssicherheit wollen, dann bitte ich Sie nochmals, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unterstützen Sie diese Motion. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich habe nur eine kurze Frage an die Regierung und ich beziehe mich auf das Schlussfazit der Arbeitsgruppe auf Seite 71. Da möchte ich gerne wissen: Wurde die Arbeitsgruppe jetzt mit einem neuen Beschluss beauftragt, die weiteren Schritte zu verfolgen und wenn ja, wann ist dann mit dem Ergebnis zu rechnen? Da geht es ja konkret um die Anpassung der Verordnung, der ZLTV, und um die Erarbeitung der Planungshilfe für die Gemeinden. Das heisst, es wäre ja ein konkreter Auftrag, der erfüllt werden müsste und das sieht für mich nach einer Lösung aus, die angestrebt wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Vielen Dank für das Wort. Ich halte mich auch kurz. Ich denke, der Abg. Rehak hat klar ausgeführt, was eben zu sagen ist, dem gibt es praktisch nichts mehr anzufügen. Ich denke nur einfach, wenn Sie, Herr Abg. Lampert, dieses Anliegen, das wir hier drinnen behandeln, auf die Aussage, «sie stellten keine Anträge», herunterbrechen, also dann, Entschuldigung, wurde das Anliegen, das vielen Menschen unter den Nägeln brennt, von Ihnen schlicht und einfach nicht erkannt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank. Ich beantworte die Frage des Abg. Lampert. Es liegen keine Anträge auf Zonenplanänderung betreffend Hobbytierhaltungszonen beim zuständigen Amt vor, die aktuell bearbeitet werden. Es gibt andere Anträge auf Zonenplanänderung, aber nicht in Bezug auf Hobbytierhaltungszonen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Die Frage der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch kann ich beantworten. Das Amt für Umwelt hat den Auftrag bekommen, die Verordnung für die Hobbytierhaltung anzupassen. Die Frist war Ende November, es liegt ein Entwurf vor. Wir sind aktuell daran, diesen mit der VBO zu konsultieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, man versucht jetzt hier, um den heissen Brei herumzusprechen, nur telefonieren und mailen nützt halt nichts. Man muss halt Anträge stellen und dann bekommt man eine Antwort und mit dieser Antwort kann dann mitunter auch ein Rechtsmittel ergreifen. Diese Möglichkeit dürfte auch vorhanden sein. Wir leben ja in einem Rechtsstaat. Wenn Sie hier wirklich Fakten schaffen wollen, dann werden sie jetzt probieren müssen, diesen Antrag zu stellen. Da sind wir eben beim Punkt, dann müssen Sie sagen, wem Sie etwas wegnehmen wollen. Das haben Sie ja in Ihrem ersten Votum gesagt, Herr Abg. Frick: Sie wüssten nicht, wem Sie etwas wegnehmen können. Das ist nämlich die Grundproblematik. Das wissen wir auch alle. Ich verstehe Sie auch, aber wir sollten jetzt nicht um den heissen Brei herumsprechen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Herr Lampert, ich staune über Ihre Argumentation. Ich habe es Ihnen ja gesagt, Sie können ja für Ihr eigenes Grundstück einen Antrag an die Gemeinde schreiben, dass man dieses umzonieren soll. Dann haben Sie diese Mikrozonen. Ich frage Sie: Wollen Sie das? Ich verstehe Sie so. Es tönt so, als ob man einfach einen Antrag an das Amt schicken kann und sagen kann: Sehr geehrte Damen und Herren, der Gemeinderat hat entschieden, wir zonieren diese 500m2 um in die Landwirtschaftszone 2. Ist das Ihre Lösung? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Sie als Motionäre schreiben ja selber: Der VGH sagt das, die Gemeinden können diese besonderen Zonen beantragen. Das steht in Ihrer Motion, die haben Sie ja selbst geschrieben und unterschrieben. Es ist eigentlich offensichtlich, was hier abgeht. Man müsste jetzt einfach diese Anträge stellen, ob es dann Mikrozonen oder andere Gebiete sind, aber das zentrale Problem ist doch, das wissen wir alle, wir haben einfach diesen Nutzungskonflikt. Wir haben wenig Boden und alle möchten Anspruch auf diesen Boden und deshalb sagt der Abg. Peter Frick berechtigt: Wem soll ich etwas wegnehmen? Das ist die zentrale Problemstellung, die wir haben. Aber wie gesagt, da könnte man versuchen, einen Antrag zu stellen, wenn man dann wüsste, wem man etwas wegnehmen möchte. Aber das will man halt nicht. Wie gesagt, allen recht machen kann es halt niemand. Das liegt in der Natur der Sache.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, somit kommen wir zur Abstimmung. Wer die vorliegende Motion an die Regierung überweisen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
19 Stimmen, damit hat der Landtag die Motion überwiesen, gleichzeitig haben wir Traktandum9 abgeschlossen.-ooOoo-