Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes und des Notenaustausches zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Schadensdeckung bei Strassenverkehrsunfällen (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 des europäischen Parlaments und des Rates vom 24.November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht) (Nr.104/2024); 1.Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 33: Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes und des Notenaustausches zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Schadensdeckung bei Strassenverkehrsunfällen (Umsetzung der Richtlinie EU) 2021/2118 des europäischen Parlaments und des Rates vom 24.November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht). Wir behandeln diese Vorlage in 1.Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 104/2024 und steht zur Diskussion.Abg. Sebastian Gassner
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank auch an die Regierung und die beteiligten Fachstellen für die Ausarbeitung dieses Berichts und Antrags. Der Dank gilt auch über den Rhein für die gute Zusammenarbeit an die Schweizer Behörden. Ich habe mir eigentlich noch nie Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn eine Autohaftpflichtversicherung nicht mehr zahlungsfähig beziehungsweise insolvent ist. Nun, seit diesem Bericht und Antrag weiss ich es. Wie so oft haftet am Ende der Staat. Dank einer EU-Richtlinie gibt es auch eine einheitliche Regelung für Europa. Das Ganze wird über einen nationalen Garantiefonds abgewickelt, wo wir mit der Schweiz zusammenarbeiten. Nun ist aufgrund einer Änderung der EU-Richtlinie 2021/2118 eine Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes sowie des Notenaustausches mit der Schweiz notwendig. Es wurde auch geprüft, was es bedeuten würde, wenn Liechtenstein einen eigenen nationalen Garantiefonds aufbauen würde. Von dieser Idee wurde dann jedoch abgesehen, weil der Aufwand ungleich höher wäre. Ich denke, die vorliegende Lösung scheint sehr pragmatisch zu sein. Der Garantiefonds der Schweiz wird weiterhin für Liechtenstein haften und kann dann das Geld von Liechtenstein zurückfordern, so wie ich das verstanden habe. Es wird ausgeführt, dass in Liechtenstein aktuell sechs Versicherungsunternehmen zum Betrieb einer Haftpflichtversicherung von Motorfahrzeugen zugelassen sind. Eine entsprechende Vernehmlassung wurde durchgeführt, inhaltliche Rückmeldungen wurden aber keine eingebracht. Daher spricht in meinen Augen auch alles für Eintreten auf diese Vorlage. Das finanzielle Risiko wird für das Land Liechtenstein auf CHF 2,4 Mio. geschätzt. Dieses Risiko könnte reduziert werden, indem Beiträge in Höhe von bis zu einem Prozent der Bruttoprämien erhoben werden. Von dem will die Regierung aktuell absehen.Dennoch ist die Möglichkeit vorgesehen, das Ganze per Verordnung zu regeln. In diesem Zusammenhang würde mich einfach noch interessieren, dass die Regierung vielleicht kurz ausführen könnte, unter welchen Umständen mit der Erhebung dieser Beiträge begonnen werden sollte. Aktuell solle davon abgesehen werden. Ja, das war es von meiner Seite. Eventuell wird mein Nachredner noch auf weitere Details eingehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident für das Wort. Nein, inhaltlich hat das mein Vorredner so gut ausgeführt, dass ich dem wirklich nicht viel hinzuzufügen habe. Er hat das wirklich sehr gut zusammengefasst. Es geht hier um die Konstellation einer Insolvenz eines Haftpflichtversicherers, also wenn über einen Haftpflichtversicherer das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder eben mangels Masse kein Insolvenzverfahren des Haftpflichtversicherers eröffnet wird. Auch ich habe mir auch die Frage gestellt, wie es sich mit den allenfalls zu erhebenden Beiträgen verhält. Meine Frage wäre ebenfalls, mit welchen Beiträgen hier die Haftpflichtversicherten zu rechnen haben. In der jetzigen Gesetzesbestimmung steht drinnen, dass der Staat von der Beitragspflicht befreit ist. Hier würde mich interessieren, ob das zukünftig auch so sein soll, dass der Staat von der Beitragspflicht befreit ist. Mein Vorredner hat es ebenfalls ausgeführt, es gab keine einzige inhaltliche Stellungnahme zu dieser Vorlage. Diese Vorlage ist somit höchstwahrscheinlich unbestritten und ich bin ebenfalls für Eintreten auf diese Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident. Nachdem meine Vorredner beide alles sehr gut zusammengefasst haben, habe ich nur noch eine Frage grundsätzlicher Art. Betreffend die wiederum beantragte abschliessende Lesung bitte ich dies kurz zu begründen, ob es nebst dem Inkrafttreten mit dem Notenaustausch, welcher am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, weitere Gründe gibt. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, nachdem diese Vorlage von Ihnen so gut zusammengefasst wurde, werde auch ich auf weitere Ausführungen verzichten und ich komme gleich zu Ihren Fragen. Zuerst zur Frage des Abg. Gassner, wie sich das entwickeln würde, also wie man entscheidet, ob Gebühren eingehoben werden sollen. Es ist auf Seite 31 des Berichts und Antrags ausgeführt, dass in diesem Kontext die Finanzmarktaufsicht jährlich eine Risikoanalyse machen wird und abhängig von dieser Risikoanalyse wird man nachher entscheiden, ob allenfalls Gebühren eingehoben werden müssen in diesem Kontext. Also das Risiko wird hier jährlich von der zuständigen Fachstelle analysiert.Dann zur Frage des Abg. Daniel Oehry zur abschliessenden Lesung. Ja, es sind im Wesentlichen zwei Punkte: Das eine ist wirklich das Thema, dass auch der Notenaustausch nur einmal gelesen wird. Dann kommt aber auch der Aspekt dazu, dass die Schweiz explizit gewünscht hat, dass diese Regelung per 1.Januar des kommenden Jahres in Kraft sein soll, weil hier gewisse Bedenken bestehen, dass aufgrund dieser EWR-Rechtslage sich sonst eine Risikoverschiebung in diesem Kontext zu Lasten der Schweiz ergeben könnte. Und das war eigentlich auch einer der zentralen Punkte. Wir arbeiten hier ja wie gesagt ausgezeichnet mit der Schweiz zusammen und wollten da der Schweiz auch aufgrund dessen entgegenkommen. Also das ist der andere Grund für den Antrag auf abschliessende Lesung. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir über den Antrag der Regierung ab. Der lautet: Der Hohe Landtag wolle der «Abänderung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Schadensdeckung bei Strassenverkehrsunfällen seine Zustimmung erteilen, und die beiliegende Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung ziehen». Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt. Damit haben wir auch Eintreten auf die Gesetzesvorlage und deren abschliessende Beratung beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor: Gesetz über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetztes.Art. 72 Abs. 2 Bst. b und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 72 Abs. 2 Bst. b und e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 72abis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 72abis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Wir nehmen die 2.Lesung durch Artikelaufruf vor.
Art. 72 Abs. 2 Bst. b und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 72 Abs. 2 Bst. b und e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. 72abis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
72abis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum33 erledigt. -ooOoo-