Abänderung des Volksrechtegesetzes (Einführung von fixen Abstimmungssonntagen) (Nr.113/2024); 1.Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 32: Abänderung des Volksrechtegesetzes (VRG), Einführung von fixen Abstimmungssonntagen. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 113/2024 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Ich bedanke mich auch im Namen der Motionäre bei der Regierung für die Umsetzung der VU-Motion für die Schaffung von fixen Wahl- und Abstimmungssonntagen. Dadurch können die Gemeinden die Durchführung von Abstimmungen besser planen und den Mitgliedern der Abstimmungskommission wird eine gewisse Terminplanung ermöglicht. Das System soll dennoch flexibel ausgestaltet sein, dass nötigenfalls davon abgewichen werden kann und die Regierung aus triftigen Gründen Abstimmungstermine verschieben oder zusätzliche Termine vorsehen kann. Vorgesehen sind dabei vier Abstimmungstage im Jahr und somit für jedes Quartal einen Tag. Als einen gewissen Nachteil kann gesehen werden, dass es in Wahljahren und somit jedes zweite Jahr im ersten Quartal keine Abstimmung gibt. Dabei kann es vorkommen, dass zwischen dem Entscheid für die Abstimmung beispielsweise im Landtag und dem Abstimmungssonntag eine längere Zeit dauert. Ich begrüsse auch, dass den Gemeinden die Möglichkeit geschaffen wird, die Wahl- und Abstimmungskommissionen von sechs auf zehn Mitglieder zu erhöhen. Dies ist jedoch eine Obergrenze und den Gemeinden steht es natürlich frei, dies auszunutzen oder eben nicht. Gerade in diesem Jahr, 2024, hatten wir sehr viele Abstimmung und das bestätigt mir nochmals die Notwendigkeit dieser Vorlage. Meines Erachtens sank auch durch die vielen Abstimmungen die Stimmbeteiligung. Es war eine gewisse Abstimmungsmüdigkeit bei der Bevölkerung feststellbar. So lag bei einigen Gemeinden bei der letzten Abstimmung zu RadioL die Stimmbeteiligung lediglich noch bei 55 oder 56 Prozent, was für die Kleinheit von Liechtenstein tief ist und man sich auch aus vergangenen Jahren höhere Stimmbeteiligungen gewohnt war. Leider wurde das VU-Postulat betreffend Prüfung von Massnahmen zur Erhöhung der Stimmbeteiligung mehrheitlich abgelehnt, auch weil die Innenministerin keinen Bedarf für eine Prüfung sah, da es doch gar keine sinkende Stimmbeteiligung gebe. Wie wir gestern gehört haben, pflegen wir bei der VU stets zu sagen: «eine verpasste Chance». Ich begrüsse die gegenständliche Vorlage. Eintreten ist für mich deshalb unbestritten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren, ich bedanke mich recht herzlich für den vorliegenden Bericht und Antrag, der die Abänderung des Volksrechtegesetzes betrifft. Die aktuelle Struktur, die es uns ermöglicht, Abstimmungssonntage anzusetzen, ist in die Jahre gekommen und die Entwicklung rund um Referenden, Vorstösse und eben Abstimmungssonntage hat sich drastisch verändert. Von dem her ein wichtiger Vorstoss, dass man die Planbarkeit und Durchführung von Abstimmungssonntagen genauer unter die Lupe nimmt. Ich denke, der Regierung ist es sehr gut gelungen mit dem vorliegenden Bericht und Antrag dem Anliegen dieser Motion auch gerecht zu werden. Die vorgeschlagenen Neuerungen erreichen ein optimales Ziel, was die Planbarkeit und Durchführung von Volksabstimmungen möglich macht. Hier drinnen spricht sich die Regierung für die Einführung von fixen Abstimmungssonntagen aus. Dies hat natürlich den Vorteil, dass wir in den Gemeinden die Durchführungen besser planen können. Die Praxis zeigt aktuell, dass es schwierig wird, ohne genaue Planbarkeit Mitglieder der Abstimmungskommissionen zu erreichen, sprich, dass sie dann eben auch zur Verfügung stehen. Es kann dann auch zu Engpässen kommen, die einfach nicht wünschenswert sind. Der Vorschlag von vier im Voraus bestimmten Sonntagen das Jahr hindurch, an denen Abstimmungen möglich sein sollen, erachte ich als ein gutes Mass für unser Land. Auch sollte einmal ein Abstimmungssonntag nicht genutzt werden, so steht dem natürlich nichts im Weg, denn in der Planbarkeit kann man hier früh genug erkennen, ob ein Sonntag genutzt wird oder nicht. Die Volksabstimmungen, an denen Landtags- oder Gemeinderatswahlen stattfinden, haben hier Vorrang und dieser Vorrang ist natürlich absolut sinnvoll. Das heisst, alle zwei Jahre stehen dem Liechtensteiner Volk nach wie vor drei statt vier fixe Abstimmungssonntage zur Verfügung. Dies reicht bestimmt aus, um die Anliegen auch vor das Volk zu bringen. Ich denke, das ist gut zu vertreten, denn ich komme wieder darauf, die Planbarkeit, die hier einfach erreicht wird, hat für mich absolute Priorität. Dann noch die Neuregelung, die eine Erhöhung der möglichen Zahl der Mitglieder der Wahl- und Abstimmungskommission von sechs auf zehn vorsieht, kann ich nur begrüssen. Kurzum, der vorliegende Bericht und Antrag erfüllt voll und ganz meine Erwartungen und wird in Zukunft eine grosse Erleichterung, eine viel bessere Planbarkeit bei Abstimmungen bei uns im Land hervorbringen. Dies kommt nicht nur den Mitgliedern der Abstimmungs- und Wahlkommissionen zugute, sondern auch dem ganzen Volk hier in Liechtenstein. Man kann sich auf diese Termine verlassen und weiss bei einem möglichen Vorstoss wann die nächste Abstimmung sein wird. Auch sieht diese Gesetzesrevision vor, dass neben der Gemeindevorstehung auch eine Urkundsperson der Gemeinde die Bescheinigung vornehmen kann, auch dies ein absoluter Mehrwert. Ich bedanke mich nochmals herzlichst für den vorliegenden Bericht und Antrag und möchte explizit an dieser Stelle der Regierung ein Dankeschön aussprechen, das haben Sie gut gemacht. Das ist auch einmal wichtig, weil das fehlt ein wenig hier drinnen. Eintreten ist für mich natürlich unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Auch ich danke der Regierung und dem Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt sowie der Regierungskanzlei für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags. Er beruht auf einer Motion der VU-Fraktion, welche der Landtag mit 17 Stimmen an die Regierung überweisen hat und die Fraktion hat damals im März 2023 doch ein gutes Näschen bewiesen. Anders als noch bei der Behandlung der Motion hat die Regierung einen Sinneswandel durchgemacht. Während sie damals vor allem aus Flexibilitätsgründen noch für die Beibehaltung von flexiblen Wahl- und Abstimmungssonntagen plädierte, so haben die Erfahrungen dieses Jahres wohl nicht nur die Regierung eines Besseren belehrt. Acht Abstimmungen in einem Jahr waren wirklich für alle direkt betroffenen Involvierten auf Gemeinde- und Landesebene eine Herausforderung. Als ehemaliges Mitglied einer Wahlkommission habe ich mich bereits bei der Diskussion der Motion für fixe Wahl- und Abstimmungssonntage ausgesprochen. Dem Umsetzungsvorschlag, den uns die Regierung heute vorlegt, kann ich zustimmen, weil er die Meinungen der Gemeinden wiedergibt, welche dieser Umsetzung ebenfalls positiv gegenüberstehen und Vor- und Nachteile überzeugend gegenüberstellt. Ein Nachteil kann sein, dass mehr Zeit zwischen dem Beschluss zu einer Volksabstimmung und der Durchführung der Abstimmung liegen kann. So kann, muss aber nicht, die Zeit von bisher maximal dreieinhalb Monaten auf vier Monate verlängert werden. Und insbesondere alle zwei Jahre, wenn Gemeinderats- oder Landtagswahlen stattfinden, kann dies sogar bis acht Monate dauern, weil dann der Abstimmungstermin fürs erste Quartal entfallen soll. Wie in der Schweiz möchte auch die Regierung eine Ausnahmeregelung einführen, die es ihr ermöglicht, notfalls von den fixen Terminen abzuweichen, sei es, dass ein Termin verschoben oder bei zeitlicher Dringlichkeit ein zusätzlicher Termin eingeschoben wird. Hier frage ich die Regierung, ob diese Ausnahmeregelung nicht auch gesetzlich klarer festgelegt werden müsste. In Art. 25a kommt diese Regelung für mich zu wenig zum Ausdruck. Dass sich die Regierung an den Regelungen der Schweiz orientieren möchte, ist für mich nachvollziehbar. Im Gesetz sollen die Grundlagen festgelegt, die Details in einer entsprechenden Verordnung geregelt werden. Ich fände es aber wichtig, dass die Termine und damit meine ich auch die Wahltermine mindestens über mehrere Jahre hinweg festgelegt werden sollten. Mit der Erhöhung der Mitglieder der Wahl- oder Abstimmungskommission auf maximal zehn Mitglieder bin ich ebenfalls einverstanden. Eintreten auf die Vorlage ist für mich unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Danke an die Regierung für diese Vorlage, obwohl ich die Motion nicht mit überwiesen habe. Ich bin immer noch der Auffassung, dass fixe Abstimmungstermine für unser System suboptimal sind und keinen wesentlichen Vorteil bringen. Wenn Sie schauen, im Bericht und Antrag hat die Regierung sehr gut aufgeführt, wann Volksabstimmungen stattgefunden haben, 2002 bis 2026 waren es nur deren 26. Das sind sehr wenige im Vergleich zur Schweiz, welche im gleichen Zeitraum 177 Abstimmungen hatte. Auch wenn wir dieses Jahr mit acht Volksabstimmungen deutlich mehr hatten wie in der Zeit davor, kann man das als Ausnahmejahr bezeichnen. Das wird es nicht so schnell wieder geben. In den Jahren 2007, 2008, 2013, 2017 und 2021 fanden überhaupt keine Volksabstimmungen statt. Also, es wird dann schon einige Termine geben, die nicht genutzt werden. Auch im Jahr 2022 zwei Abstimmungen und im Jahr 2023 eine Abstimmung und im Jahr 2024 jetzt ausnahmsweise einmal acht Abstimmungen. Ja, das waren sicher viele, mit der letzten werden es viele sein, aber das gehört zu einer direkten Demokratie. Und ich denke, diese Flexibilität hat das Volk. Wir haben immer noch hohe Stimmbeteiligungen im Vergleich zur Schweiz. Die Schweiz kennt diese fixen Abstimmungstermine und hat daher keine wirkliche Verbesserung. In der Schweiz ist das auch notwendig, weil man so viele Abstimmungen pro Jahr hat. Das kann man mit unserem System aus meiner Sicht nicht vergleichen.Und dann brauchen wir ja so oder so eine Ausnahmeregelung und das führt diese Abstimmungssonntage irgendwo auch wieder ad absurdum. Und wenn wir uns jetzt die auf uns wartende Abstimmung vor Augen führen, das ist ein Referendum. Den Beschluss haben wir im September gefällt in diesem Haus. Die Abstimmung wurde vor einem Monat festgelegt auf den 1. Dezember und wenn ich jetzt hier die Vorlage lese, dann will die Regierung eine Vorlaufzeit von vier Monaten haben. Und da müsste man ja bereits schon die erste Ausnahme hier mit einem weiteren Abstimmungstermin einführen. Ich finde das etwas unglücklich, ehrlich gesagt, und ich sehe den Mehrwert von den Abstimmungssonntagen nicht, daher appelliere ich an die Regierung für die 2.Lesung, dass wir diesen Art. 25a, Abstimmungstage, weglassen. Dass die Stimmberechtigung und Unterschriften von Berechtigten der Gemeinde unterzeichnet werden können und dass man nicht mehr auf jedem Bogen unterschreiben muss, das hingegen finde ich gut. Das ist viel Arbeit für die Vorsteher der Gemeinden und das nützt schlussendlich nicht viel. Das sind gute Vorschläge, aber von den Abstimmungssonntagen würde ich doch absehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Diese Motion begegnet ja mehr oder weniger offenen Türen. Sie hat auch viele Vorteile, die soeben aufgeführt worden sind, die ich jetzt nicht unbedingt wiederhole. Es bringt Vorteile wahrscheinlich einmal auch für diejenigen, die eine Abstimmung lancieren oder einen Inhalt lancieren, der zur Abstimmung kommt, und insbesondere natürlich für die Gemeinden, das hat der Gemeindevorsteher und Abg. Peter Frick deutlich ausgeführt, dass dort organisatorisch und von der Planbarkeit her sehr viele Vorteile vorliegen. Ich habe einzig zu dem Thema, das am Schluss der Abg. Thomas Rehak angesprochen hat und das auch andere tangiert haben, eine Frage beziehungsweise einen Anstoss, dass man da noch Ausführungen macht und vielleicht noch eine bessere Lösung findet. Das ist, wenn die Gemeinde- und Landtagswahlen alle zwei Jahre stattfinden, dann wird die Frist doch sehr lange mit acht Monaten. Die Frage ist bei mir dort: Wird dann generell die Ausnahmeregelung gezogen und dann ein Termin festgesetzt oder wie wird das veranlasst, dass dann doch diese Frist verkürzt wird? Das ist gegenüber jenen, die eine Volksabstimmung erwarten oder ein Referendum, eine Initiative oder was auch immer lancieren, ist diese Frist sehr lange. Dazu kann die Regierung dann sicher noch Ausführungen machen. Ansonsten bin ich auch positiv gestimmt. Ich werde da natürlich für Eintreten stimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich bin gegen solche fixen Abstimmungstage, weil zum Beispiel die Volksabstimmung, die am 1. Dezember stattfindet, die würde nach dieser neuen Regelung, wenn ich das richtig verstehe, erst im nächsten Sommer stattfinden. Und das ist dann schon eine sehr lange Zeit. Ich glaube, dieses Jahr bleibt eine Ausnahme mit so vielen Abstimmungen, denn das war ja in den letzten Jahren nie der Fall. Maximal diese 3,5 Monate, das ist vielleicht auch etwas kurz, aber ich würde sagen, dass man vielleicht einen grösseren Zeitraum dort einsetzt bei der alten Regelung. Klar ist es besser planbar, aber wenn man dann den Termin nicht erwischt oder die Abstimmung im Landtag gerade über dem Datum ist, dann sind immer lange Zwischenräume bis zur Abstimmung. In unserem Land ist ja der Vorlauf nicht so enorm aufwendig. Es werden alle schnell erreicht durch die Medien und so. Also ich möchte keine fixen Abstimmungstermine. Ansonsten sind gute Sachen in diesem Bericht und Antrag. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Was noch nicht erwähnt wurde, aber was auch im Bericht und Antrag auf Seite12 steht, ist, dass ja Vorlagen von der Regierung überprüft werden müssen auf die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Fragen. Da mag ich mich jetzt an die Initiative für die Privatisierung für RadioL erinnern. Die wurde am 5.März eingebracht und wenn ich hier lese, dann ist ja Peter Bussjäger der Ansicht im Verfassungskommentar, dass solche Prüfungen der Gesetzmässigkeit sofort zu geschehen haben. Und ich mag mich daran erinnern, dass man für diese sehr einfache Initiative betreffend eine Abschaffung eines Gesetzes, mehr war ja das nicht, da hat man sich sehr viel Zeit gelassen mit der Überprüfung, obwohl man das eigentlich sofort hätte tun müssen. Diese Initiative Radio L wurde im März eingereicht, am 27.Oktober konnte man abstimmen darüber. Das ist eine sehr lange Zeit und das hätte dann auch noch Sommer werden können, je nachdem wenn man das so in die Länge ziehen kann, wie man gerade lustig ist. Und das kann doch nicht in unserem Interesse sein und deshalb wünsche ich mir weiterhin diese Flexibilität. Den Vorschlag des Abg. Elkuch finde ich eben sehr gut, dass man der Regierung vielleicht nicht drei Monate vorschreibt, sondern das vielleicht auf vier Monate erweitert. Dann hat man, wenn man eine Initiative einreicht, auch eine gewisse Sicherheit, dass diese auch in einer vernünftigen Zeit zur Abstimmung gelangt. Und das ist einfach das Risiko, das Sie hier eingehen. Es kann dann einfach sehr, sehr lange dauern, bis das Volk darüber befinden kann. Ob das eine gute Vorlage ist oder ob das dann ein gutes Vorgehen ist, das wage ich einmal zu bezweifeln.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank, auch den Motionären für diese Motion. Sie haben recht, wir haben einen Sinneswandel vorgenommen, denn wir waren wirklich ursprünglich der Meinung, vor allem auch angesichts der Zahlen im Vergleich mit der Schweiz, dass es eben mehr Nachteile als Vorteile bringt, vor allem eben auch, was diese Flexibilität und was dann eben diese eventuell längere Zeit bei Wahlen anbelangt, mit sich bringt. Aber das Jahr 2024 war jetzt doch massgeblich, dass wir zu einer anderen Schlussfolgerung kamen, weil wir wahrscheinlich davon ausgehen müssen, dass dieser Trend wahrscheinlich auch anhalten wird und auch die Gemeinden in der Vernehmlassung grundsätzlich auch solche fixen Abstimmungstermine befürworteten. Daher sind wir zum Schluss gekommen, dass wir eben zu diesen fixen Abstimmungstagen auch jetzt umschwenken und daher jetzt diese Vorlage so vorlegen. Vielleicht noch zu den Fragen des Abg. Georg Kaufmann wegen der Ausnahmeregelung. Angedacht ist gewesen, dass das auf Verordnungsstufe festgelegt wird, wie das auch die Schweiz macht. Wir haben uns hier sehr an der Schweizer Lösung orientiert. Wir werden uns das anschauen, aber grundsätzlich bin ich schon der Meinung, dass es schon triftige Gründe sein müssen, dass man eben hier Ausnahmen von der Regel macht, weil sonst sind wir dann nur bei Ausnahmen. Wir werden uns anschauen, ob wir irgendwelche Kriterien festlegen auf der Gesetzesstufe, was solche triftigen Gründe sind für die Ausnahme. Denn klar ist für die Regierung, dass wir jetzt nicht auf Verordnungsebene einen Strauss von Ausnahmemöglichkeiten festlegen, weil dann wäre ja die Regel wieder obsolet. Aber werden uns das anschauen auf die 2.Lesung. Vielleicht noch ganz kurz, obwohl ich dieses Fass nicht wieder aufmachen möchte, aber weil ich es halt immer wieder höre vom Abg. Thomas Rehak, das mit Radio L, dass wir uns hier so lange Zeit gelassen haben. Ich habe es schon in einer Kleinen Anfrage beantwortet, dass das absolut im üblichen Rahmen war im Vergleich mit der Zeit, die wir für andere Vorprüfungen brauchen. Es ging sich einfach auch nicht aus mit den Fristen, die wir in der Regierung haben, und auch mit dem Vorlauf für den Landtag. Aber das war absolut im Rahmen. Diese Vorprüfungen, Sie sagen, das war ja ganz einfach. Nein, im Gegenteil, das war nicht einfach, denn wir mussten auch internationale Verträge anschauen, weil es um die Medienvielfalt geht und die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir haben hier auch europäische Gesetzgebungen geprüft. Also so trivial war es nicht. Das möchte ich jetzt einfach auch noch festhalten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Dann bitte ich Sie dann auf die 2. Lesung zu prüfen, ob man nicht hier wenigsten einen Zeitraum einbauen könnte, so wie es auch beim parlamentarischen Initiativen vorgesehen ist. Da ist nämlich der Zeitraum für die Prüfung definiert. Er ist sechs Wochen und dann könnte man hier auch diese sechs Wochen einbauen, dann könnte ich mit dem leben. Aber dass es einfach nicht definiert ist, mit dem habe ich ein Problem. Bei parlamentarischen Initiativen, das wissen Sie, ist der Zeitraum auf sechs Wochen festgelegt und hier bei Volksinitiativen gibt es eben keine Regelung dazu. Und ich meine, dass das ein Fehler ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Viele Beschlüsse oder Finanzkredite, die der Landtag beschliesst, gegen diese kann auch das Referendum ergriffen werden. Das Inkrafttreten ist ja oft kurzfristig festgelegt, also bei der SPL wäre jetzt das am 1. Januar. Aber auch bei diesem Finanzierungskredit von gestern, da müssten ja diese Daten alle viel länger verschoben werden. Bei der SPL wäre das dann frühestens Mitte Jahr gewesen. Das macht auch das ganze System träger, denn es muss ja immer damit gerechnet werden, dass ein Referendum ergriffen wird, das hat eine Laufzeit, dann die Abstimmung bis acht Monate später. Also ich meine, es macht das ganze System auch träger. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 23 Stimmen wurde Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor: Gesetz über die Abänderung des Volksrechtegesetzes.Art. 19 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 69 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 69 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 72 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 72 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 82 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 82 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Damit haben wir Traktandum32 erledigt.
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