Postulatsbeantwortung betreffend Massnahmen zur Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes (BPG) (Nr. 98/2024)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 3: Postulatsbeantwortung betreffend Massnahmen zur Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes. Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 98/2024. Sie steht zur Diskussion.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Im Mai-Landtag reichte die FBP bezüglich des im Jahr 2010 eingeführten Modells für das Betreuungs- und Pflegegeld dieses Postulat betreffend Massnahmen zur Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes ein. Beim Gesellschaftsminister Manuel Frick und bei allen involvierten Amtsstellen und sozialdienstlichen Institutionen bedanke ich mich dezidiert für die Ausarbeitung dieser Postulatsbeantwortung. In der Postulatsbeantwortung geht die Regierung auf einige Anträge positiv ein, wie eine Teuerungsanpassung nach 14 Jahren oder die Weiterzahlung des Pflegegeldes während Spitalaufenthalten. Doch sind in zentralen Anliegen der betroffenen Menschen weitere Optimierungen zwingend notwendig, auf welche ich dann im Folgenden detaillierter eingehe. Die Postulanten führten in dieser Postulatseingabe dezidiert aus, dass sich das Betreuungs- und Pflegegeld in den 14 Jahren seit seiner Einführung im Jahr 2010 sehr gut etabliert hat und die mit seiner Einführung verbundenen Erwartungen voll und ganz erfüllen konnte. Doch sei mittlerweile, und dies wird von sozialdienstlichen Institutionen wie auch von zahlreichen betroffenen Bezüger-Klientelen beziehungsweise Menschen, die darauf angewiesen sind, ein Anpassungsbedarf augenfällig. In der Praxis haben sich zudem Punkte herauskristallisiert, die einer Prüfung und Änderung bedürfen. Im Postulat wurden insbesondere vier Punkte beziehungsweise Reformthemen aufgeführt, die zugunsten der betroffenen Menschen dringen verbessert werden müssen. Erstens, die Regelung für Ausnahmesituationen, bei denen schwerstkranke Kinder oder schwer Demenzkranke betroffen sind. Zweitens, abzugsfreie Kurzaufenthalte in Pflegeheimen. Drittens, Teuerungsanpassung und viertens, Herabsetzung der Eintrittsschwelle. Zum Punkt 1: Die Regelung zu Ausnahmesituationen, bei denen schwerstkranke Kinder oder schwer Demenzkranke betroffen sind. Es ist erfreulich, dass nach einer Lösung für die Weiterzahlung des Pflegegeldes während Spitalaufenthalten von Kindern gesucht wird. Es ist wünschenswert, dass dies auch für Menschen mit Demenzerkrankungen ermöglicht wird, wenn die Anwesenheit einer Bezugsperson unbedingt erforderlich ist. Die einfachste und unkomplizierteste Umsetzung wäre, wenn die Regelung analog zu den zwölf abzugsfreien Ferientagen angewendet werden würde. Bei Kurzaufenthalten wäre dies ein guter Vorschlag, doch bei wirklich intensiven, schwierigen Krankheitsgeschichten mit langen Spitalaufenthalten ist dies keine Lösung, da die betroffenen Familien dann wieder vor dem gleichen Problem stehen, wie es bereits heute der Fall ist. Daher muss unbedingt eine Lösung gefunden werden, die sicherstellt, dass auch für die längeren Spitalaufenthalte weiterhin Pflegegeld bezahlt wird. Bei der Regelung für Ausnahmesituationen, bei denen schwerstkranke Kinder oder schwer Demenzkranke betroffen sind, wird in der Postulatsbeantwortung die konkrete Erwähnung und die Verbesserung der meist sehr individuellen Problemsituation der Menschen mit Behinderung völlig vermisst. Ausnahmeregelungen lediglich bei minderjährigen Kindern anzuwenden, trägt den Herausforderungen von erwachsenen Menschen mit Behinderungen überhaupt nicht Rechnung, wie auch aus verschiedenen Gesprächen mit Eltern von schwer beeinträchtigten Kindern, und auch wenn sie ins junge Erwachsenenalter gelangen, hervorgeht. So sind im Betreuungs- und Pflegegeld dringend Ausnahmefälle einzuführen, welche von der Hausärztin oder dem Hausarzt geprüft und zur finanziellen Hilfestellung freigegeben werden können. Das Ansinnen, die Pflegestufe während des Spitalaufenthaltes anzupassen, weil ein Elternteil vermehrt anwesend sein muss, ist kritisch zu hinterfragen. Bei den meisten Kindern, die Pflegegeld erhalten, ist die ständige Anwesenheit eines Elternteils auch zu Hause erforderlich. Die sinnvollste und effizienteste Lösung wäre, das Pflegegeld in der bestehenden Pflegestufe während des Spitalaufenthaltes fortzuzahlen. Dann zu Punkt 2: Abzugsfreie Kurzaufenthalte in Pflegeheimen. Es ist erstrebenswert zu prüfen, ob die abzugsfreien Tage auch für Kurzaufenthalte in einem Pflegeheim gelten könnten. In Kontakt mit Betroffenen erfährt man eindrücklich, dass pflegende Angehörige die Betreuung oft rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr übernehmen. Dies hat oft Auswirkungen auf ihre eigene Gesundheit. Häufig kommt es gerade bei pflegenden Ehepartnern vor, dass sie durch die Belastung selbst pflegebedürftig werden und einen Antrag auf Pflegegeld stellen müssen. Dies führt letztlich zu höheren Kosten. Zudem besteht bei der derzeitigen Vorgehensweise die Gefahr, dass pflegende Angehörige auf die dringend benötigte Entlastung durch einen Kurzaufenthalt im Pflegeheim verzichten, um Pflegegeldabzüge zu vermeiden. Dann zu Punkt 3: Teuerungsanpassung nach 14 Jahren. Es ist erfreulich, dass die Regierung in der Postulatsbeantwortung dem dringenden Wunsch nachkommt, das Pflegegeld 14 Jahre nach der erfolgreichen Einführung der Teuerung anzupassen. Allerdings ist diesbezüglich anzumerken, dass dieser Ausgleich durch die parallel steigenden Kosten bei der Familienhilfe schnell wieder relativiert und gar neutralisiert wird. Für jene, die das Pflegegeld zur Deckung der Kosten für die Familienhilfe nutzen, bedeutet die Anpassung keine Kostenentlastung. Bei dieser Nichtwirkung der Teuerungsanpassung für jene Betroffenen, die auf den Betreuungseinsatz der Familienhilfe angewiesen sind, muss die Regierung nochmals über die Bücher. Die Regierung führt in der Postulatsbeantwortung auf der Seite 35 aus, dass es geplant sei, die Teuerungsanpassung ab dem 1. Januar 2025 vorzunehmen. An dieser Stelle frage ich die Regierung: Wie wird diese Teuerung bemessen? Wie hoch sind die neuen Ansätze? Wie wird die Teuerungsanpassung definiert ab dem 1. Januar 2025? Wird das wirklich dann in Kraft gesetzt? Und ist sich die Regierung bewusst, dass bei der Verteuerung anderer sozialdienstlicher Leistungen die Teuerungsanpassung des BPG nur marginal greift oder beinahe nicht.
Dann zu Punkt 4: Herabsetzung der Eintrittsschwelle. Das ist ein zentrales Anliegen und dieses zentrale Anliegen der Postulanten war und ist die Rücknahme einer Verordnungsänderung bei den Ergänzungsleistungen. Konkret die Rücknahme der Aufhebung des Art. 31bis Abs. 1 Bst. a im Landesgesetzblatt 2021, Nr. 402, oder die Herabsetzung der Eintrittsschwelle beim Betreuungs- und Pflegegeld von mindestens einer Stunde pro Tag auf zum Beispiel eine halbe Stunde. Diese Verordnungsänderung der Regierung ab dem 1. Januar 2022 mit der Aufhebung der besagten Bestimmung verursacht grosses Leid bei den Bezügern von Ergänzungsleistungen. Leider geht die Regierung mit den Postulanten nicht einig, dass die Streichung dieser Bestimmung das zentrale Problem darstellt. Sie betrifft Menschen, die ohnehin Schwierigkeiten haben, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das Hauptproblem besteht darin, dass viele Betroffene den erforderten Mindestbedarf von einer Stunde Unterstützung pro Tag nicht erreichen und daher keinen Anspruch auf Pflegegeld haben. Dennoch sind sie auf Hilfe angewiesen, die sie sich aber nicht leisten können. Betroffene, die mit weniger als einer halben Stunde Hilfe pro Tag auskommen, erhalten diese Unterstützung derzeit nicht, da weder die EL noch das Pflegegeld die Kosten übernimmt. Dies führt in der Realität immer wieder zu Problemen, bei denen das Risiko einer Verwahrlosung ein zentrales Thema ist. Die Wiedereinführung von Art. 31 Abs. 1 Bst. a der EL-Verordnung wäre daher eine sehr wichtige Präventionsmassnahme. Die Regierung argumentiert, dass man doppelte Leistungen vermeiden wolle. Dies ist richtig, dass dies nicht so der Fall sein soll oder werden können soll. Doch die Lösung dazu liegt in der präzisen Formulierung bei der Ergänzungsleistungsverordnung, wo klar festgehalten werden kann, dass die Kostenübernahme für Haushaltshilfen bei Personen angewandt wird, die aufgrund eines zu geringen Zeitaufwands die Eintrittsschwelle für das Pflegegeld nicht erreichen. Dann ein weiterer Punkt, Nr. 5, der bei jedem Gespräch mit betroffenen Menschen aufgeführt wurde: Der dringende Wunsch, den administrativen Aufwand niederschwelliger zu gestalten. Der administrative Aufwand ist ein Punkt, welcher die Betreuungs- und Pflegegeldbezüger/-innen sehr belastet. Die Regierung schreibt in der Postulatsbeantwortung selbst, dass eine Lohnabrechnung für einen Laien ohne Erfahrung nicht einfach sei. Vielfach müssen die Betroffenen ein Buchhaltungsbüro beiziehen, um die administrativen Voraussetzungen erfüllen zu können. Auch in diesem Bereich ist in Zukunft zu prüfen, ob die bürokratischen Hürden niederschwelliger und somit für die ohnehin in einer schwierigen Lebenssituation befindlichen Menschen zugänglicher gestaltet werden können. Dann abschliessend zu Punkt 6, ein ganz wichtiges Thema, ein ganz wichtiger Punkt, nämlich zur Hilflosenentschädigung. Die Regierung schreibt in ihrer Postulatsbeantwortung auf den Seiten 26 und 27, dass das Betreuungs- und Pflegegeld und die Hilflosenentschädigung grundsätzlich die gleichen Leistungen abdecken und ein solcher Doppelbezug vom Gesetzgeber in Kauf genommen würde. Dabei erwähnt die Regierung nicht, dass dies ganz bewusst so vorgesehen wurde, um wenigstens halbwegs eine finanzielle Gleichstellung der häuslichen Pflege mit der stationären Pflegen zu erreichen. Es wird lediglich in einer Fussnote auf den Bericht und Antrag Nr. 162/2008, Seite 34, verwiesen. Vor einer Streichung der Hilflosenentschädigung ist also zu warnen. Auch wenn die Regierung damit argumentiert, dass das Betreuungs- und Pflegegeld entsprechend erhöht werden könnte. Die Hilflosenentschädigung ist im Gegensatz zum Betreuungs- und Pflegegeld als Geldleistung konzipiert und damit exportpflichtig. Dadurch unterscheiden sich die beiden Leistungen doch grundsätzlich. Bei Zusammenlegung beider Leistungen riskiert man, dass die ESA aufmerksam wird. Und wenn die Hilflosenentschädigung, die heute bei Eintritt in die stationäre Pflege dem Heim abgeliefert werden muss, in Zukunft gestrichen werden würde, würde das sicher zu einer grundsätzlichen Diskussion auch der stationären Pflege führen und damit auch eine Diskussion um eine Pflegeversicherung in den Vordergrund rücken. Ich danke zum Schluss allen sozialdienstlichen Institutionen, die sich jahraus jahrein mit grossem Einsatz für die hilfsbedürftigen Menschen einsetzen und auch danke ich dem Parlament und der Regierung, die dazu gute Rahmenbedingungen setzt und hier auch die Rahmenbedingungen wiederum optimiert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes, aber wie? Die Altersstrategie verfolgt unter anderem das Ziel, älteren Menschen so lang wie möglich, ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen. Dadurch entsteht Handlungsbedarf an mehreren Fronten. Die meisten Rentner benötigen vermutlich weniger Geld für Kleidung und wohnen in Eigentum, doch die Ausgaben für Gesundheit und Pflege steigen mit jedem Lebensjahr überproportional an. Seit seiner Einführung im Jahr 2010 hat sich das Betreuung- und Pflegegeld in Liechtenstein als wichtige Unterstützung etabliert, um Menschen den Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen und Pflegeheime zu entlasten. Trotz der erfolgreichen Umsetzung gibt es Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Ein zentrales Thema ist die Regelung der Auslandsaufenthalte. Derzeit liegt die Grenze bei zwölf Tagen pro Jahr, in denen keine Anspruch auf Rückforderung des BPG besteht. Die Regierung sieht diese Erhöhung dieser Grenze kritisch, um das BPG als nicht exportierbare Sachleistung zu erhalten. Ich würde diese Grenze von zwölf Tagen ebenfalls beibehalten, um den Betroffenen in Ausnahmefällen mehr Flexibilität wie bei schwerkranken Kindern oder Demenzkranken oder wie es ausgeführt wird, bei Behinderten zu geben. Auch der mit dem BPG verbundene Verwaltungsaufwand verdient Beachtung. Eine Möglichkeit, diese zu reduzieren wäre die Einführung eines separaten Bankkontos, wie es die Regierung in der Postulatsbeantwortung ausführt. Als Kompensation für den administrativen Aufwand wäre auch eine Erhöhung der BPG-Beträge denkbar. Hiermit pflichte ich dem Abg. Johannes Kaiser bei.Eine Anpassung der Hilflosenentschädigung ist ebenfalls zu prüfen, um Doppelspurigkeiten im ambulanten Bereich zu vermeiden. Sinnvoll wäre eine Streichung der Hilflosenentschädigung bei entsprechender Erhöhung des BPG. Während eine Streichung der Hilflosenentschädigung im stationären Bereich zu einer finanziellen Mehrbelastung der Pflegeheime führen könnte, wenn es keine Kompensation durch Gemeinden und Land gibt. Dies ersatzlos zu streichen, sehe ich wie der Abg. Johannes Kaiser ebenfalls nicht. Allerdings ginge damit eine anteilsmässige Kostenteilung mit den Gemeinden überein. Also auch das wäre noch im Detail zu besprechen.Für minderjährige BPG-Bezieher, schwer demenzkranke Personen, wie es der Abg. Johannes Kaiser ausführte, sollten Ausnahmen vorgesehen werden und zusätzliche Leistungen für die Begleitung im Krankenhaus, wobei die Gefahr eines ungewollten Exports der BPG zu beachten ist. Dies könnte analog zu den Auslandsaufenthalten geregelt und zeitlich auf zwölf Tage begrenzt werden. Gleichzeitig steht die Regelung für Kurzaufenthalte in Pflegeheimen zur Diskussion. Eine vollständige Finanzierung über das BPG wird als problematisch angesehen. Jedoch könnten Sonderregelungen für Kurzaufenthalte getroffen werden, um eine finanzielle Entlastung zu gewährleisten. Dies wäre insbesondere für die Demenzbetreuung wichtig, da bereits einzelne Tage der Entlastung für pflegende Angehörige eine grosse Hilfe darstellen. Das gilt natürlich auch für die anderen aufgeführten Personen mit Sonderbetreuung. Hinsichtlich der Teuerungsanpassung sieht die Regierung eine regelmässige Aktualisierung der BPG-Beträge vor, was als sinnvoll und notwendig erachtet wird. Kritisch sehe die Herabsetzung der Eintrittsschwelle für das BPG auf eine halbe Stunde Pflegezeit pro Tag. Zwar könnten mehr Menschen davon profitieren, aber der Verwaltungsaufwand würde überproportional steigen, sodass der tatsächliche Nutzen für die Betroffenen fraglich bleibt. Es ist aus meiner Sicht sehr fraglich, wer diese halbe Stunde täglich leisten soll oder kann. Auch die Unterstützung von CHF 5 pro Tag bei den heutigen Tarifen würde sich aus meiner Sicht nicht lohnen. Ich sehe hier leider zu wenig Nutzen. Somit sehe ich nach reiflicher Überlegung diesen Punkt differenziert zu den Ausführungen des Abg. Johannes Kaiser. Insgesamt zeigt die Evaluation des BPG, dass es zwar wirksam ist, aber durch gezielte Anpassung weiter verbessert werden kann. Die vorgeschlagenen Massnahmen könnten die Finanzierung der Unterstützungsleistungen optimieren und gleichzeitig die Lebensqualität der Betroffenen erhöhen, ohne die Nachhaltigkeit des BPG zu gefährden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ich danke den Postulanten für dieses Postulat und auch der Regierung für dessen Beantwortung. Das Postulat spricht eine wichtige Problematik an. Aber vorab kann ich natürlich sagen, dass das Betreuungs- und Pflegegeld schon heute eine sehr gute Lösung darstellt, was aber nicht heissen mag, dass es keinen Optimierungsbedarf gibt. Hier möchte ich dem Abg. Johannes Kaiser beipflichten. Er hat viele wichtige Punkte bereits angeführt. Auf einen Punkt möchte ich aber insbesondere noch einmal eingehen und diesen unterstreichen. Und zwar im Rahmen der Ausnahmeregelungen müsste für mich unbedingt auch eine Ausnahmeregelung betreffend Menschen mit Behinderung eingeführt werden. Ich denke, das hat man vergessen und da müsste man sich überlegen, wie hier diese Problematik besser adressiert werden kann. Menschen mit Behinderungen werden ja auch einmal erwachsen, das ist klar. Solange sie im Kindesalter sind, ist diese Problematik hier schon besprochen und abgedeckt, aber sobald sie dann junge Erwachsene sind, fallen sie wieder aus dem Raster.Und es kann eben durchaus der Fall sein, dass Menschen mit Behinderungen, die eine lange Krankheit hinter oder vor allem auch vor sich haben, eine intensivere Betreuung benötigen als vielleicht junge Erwachsene, die ebenfalls eine lange Erkrankung zu erwarten haben. Ich bin im Grundsatz der Ansicht, dass man eine Sonderregelung für Menschen mit Behinderungen braucht, aber ich bin auch der Ansicht, dass es mehr Flexibilität braucht für junge Erwachsene, welche vielleicht mit 18, 19 Jahren schwer krank werden und die Eltern dann schon noch stark gefordert sind und vielleicht auch einen jungen Erwachsenen nicht alleine im Spital lassen können in dem Sinn. Die Realität sagt eben dann in solchen Fällen, dass man vermutlich eben dann nicht zu Hause sitzt und die Freizeit geniessen kann, wenn ein junger Erwachsener krank ist. Da gibt es halt Aufwände, da braucht es unter Umständen eine Pflege vor Ort, im Spital, im Betreuungszentrum, wenn es ganz schlecht kommt, im Hospiz und wo auch immer. Das ist eine Realität, die wir nicht ausblenden sollten. Natürlich sind das Ausnahmen. Das ist mir bewusst und deshalb könnte man das vielleicht auch mit einer Ausnahmeregelung lösen. Vielleicht nicht unbedingt im Rahmen des Betreuungs- und Pflegegeldes, vielleicht gibt es eine bessere Lösung, damit man eben diese Exportgefahr, diesem Problem besser begegnen könnte. Aber da ist jetzt natürlich auch wenig die Kreativität der Regierung gefragt. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, gerne möchte ich mich bei der Regierung und den AHV-IV-FAK-Anstalten für die Beantwortung des Postulats bedanken. In der Beantwortung teilt die Regierung mit, dass die Ausweitung des Betreuungs- und Pflegegeldes so restriktiv wie möglich und nur dort, wo notwendig, erfolgen solle. Dies, um die künftige Finanzierbarkeit nicht zu gefährden. Diesbezüglich haben meine Vorredner bereits diverse Ausführungen gemacht. Die Betreuung von minderjährigen Kindern stellt eine besondere Herausforderung dar. Gerne möchte ich hier aber nochmals die Chance nutzen und auf meine kleine Anfrage vom Dezember 2023 mit dem Titel «Pflegeurlaub bei längeren Krankenständen der eigenen Kindern» hinweisen. Auch hier würde es aus meiner Sicht eine Regelung benötigen. Die Regierung äusserte damals, ich zitiere: «Für den Fall, dass ein Kind für längere Zeit im Spital verbleiben muss, müssen die berufstätigen Eltern gemeinsam mit den Arbeitgebern nach individuellen Lösungen suchen. In solchen Fällen können keine Pauschalregelungen festgelegt werden. Im Zuge der Gesetzgebung wird es als äusserst schwierig erachtet, eine Pauschalregelung festzulegen.» Umso mehr bin ich froh, in der Postulatsbeantwortung zu lesen, dass die Regierung eine Anpassung der Regelung bei minderjährigen Bezügerinnen und Bezüger von Betreuungs- und Pflegegeld prüfen möchte. Dies sowie auch die Teuerungsanpassung begrüsse ich sehr. Weiter schreibt die Regierung, dass grundsätzlich das Betreuungs- sowie das Pflegegeld seine Wirkungsziele erreicht. Aus der Beantwortung ist ebenfalls zu lesen, dass die Anzahl an Ansprüchen steige. Diesbezüglich ist auf Seite 21 der Beantwortung ersichtlich, dass die Bezüge im Jahr 2019 auf 2020 um 23 Personen, im Jahr 2020 auf 2021 um 27 Personen und im Jahr 2021 auf 2022 um 16 Personen zugenommen haben. Im Jahr 2022 auf 2023 waren es gar 82 Personen mehr. Kann die Regierung hierzu eine Ausführung machen, weshalb es einen solch drastischen Anstieg gab? Wie sehen die Zahlen bis dato für dieses Jahr aus?Aus der Beantwortung ist auf Seite 27 zu lesen, dass ein Doppelbezug der Leistungen aus der Hilflosenentschädigung sowie des Betreuungs- und Pflegegelds vom Gesetzgeber zwar in Kauf genommen wurde, grundsätzlich aber nicht als sinnvoll erscheine. Die Regierung äussert, dass die Hilflosenentschädigung aufgehoben und das Betreuungs- und Pflegegeld erhöht werden könnte. Ich nehme an, dass die von der Regierung vorgeschlagenen Änderung auch eine Senkung des administrativen Aufwandes mit sich führen würde. Dazu stellt sich mir die Frage, ob eine solche Verschiebung, welche gemäss Regierung auch mit den Gemeinden geprüft werden müsste, von der Regierung konkret angegangen wird. Gibt es dazu bereits Bestrebungen? Wie sieht die Regierung die Anpassung der BPGV bezüglich der Kurzaufenthalte in einem Spital für minderjährige Kinder? Wird sie diese vornehmen? Dem Dank des Abgeordneten Johannes Kaiser an die Institutionen möchte ich mich gerne anschliessen. Auch möchte ich die Chance nutzen, den pflegenden Angehörigen meinen grössten Respekt für ihre tägliche Leistung, die eine Pflege mit sich bringt, auszusprechen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank an das Ministerium für Gesellschaft und Kultur für die vorliegende Postulatsbeantwortung. Es zeigt sich, dass die Regierung die Funktionsweise des wirkungsvollen und gut etablierten Betreuungs- und Pflegegeldes überprüft und offen ist für Weiterentwicklung und Optimierungen des BPG. Dieses ermöglicht vielen Menschen, die Wahlfreiheit zwischen häuslicher und stationärer Pflege zu haben. Dadurch wird nicht nur die Autonomie der pflegebedürftigen Menschen gestärkt, sondern auch das Gesundheitssystem entlastet, da teure stationäre Pflege vermieden oder allenfalls etwas hinausgeschoben werden kann. Dabei werden nicht nur medizinische Pflegeleistungen abgedeckt, sondern auch hauswirtschaftliche und betreuende Tätigkeiten, was besonders für pflegende Angehörige eine wichtige Unterstützung darstellt. Dieses umfassende Konzept sorgt dafür, dass pflegebedürftige Menschen nicht nur medizinisch, sondern auch im Alltag gut versorgt werden und anerkennt durch deren Einbezug auch den wichtigen Beitrag, den pflegende Angehörige leisten.Zur Anpassung für schwerkranke Kinder und Demenzkranke: Es ist zu begrüssen, dass die Regierung die Notwendigkeit einer Regelung anerkennt, um Eltern oder Angehörigen, die während eines Spitalaufenthalts dauerpräsent sein müssen, Unterstützung zu gewähren. Es ist positiv, dass hier Ausnahmeregelungen eingeführt werden sollen, die es den Angehörigen ermöglicht, auch während Spitalaufenthalten eine Entschädigung zu beziehen. Dies würde eine finanzielle Erleichterung bieten und die kontinuierliche Pflege durch Angehörige unterstützen. Ich möchte die Regierung fragen, ob allenfalls eine zusätzliche Tagespauschale geprüft werden soll, die speziell für die Dauer der notwendigen Begleitung im Krankenhaus vorgesehen ist? Diese Pauschale könnte unabhängig vom regulären BPG gewährt werden und an einen einheitlichen Tagessatz gekoppelt sein. So könnte den Eltern oder Angehörigen eine gewisse finanzielle Entlastung geboten werden, ohne das gesamte System des Betreuungs- und Pflegegeldes zu verändern. Den Input des Abg. Thomas Rehak in Bezug auf junge Erwachsene, die Betreuungsbedarf haben, erachte ich ebenfalls als wichtig und möchte anregen, dies in die Überarbeitung der Anpassung aufzunehmen. Um pflegende Angehörige zu entlasten, soll eine Regelung für Kurzaufenthalte in Pflegeheimen geprüft werden, bei der das BPG auch während dieser Zeit weitergezahlt werden könnte. Eine Erweiterung der Regelung für Auslandaufenthalte soll so gestaltet werden, dass auch für Krankenhausaufenthalte bis zu zwölf Tage das BPG nicht zurückgefordert wird. Dieser Lösungsansatz wäre ebenfalls sehr zu begrüssen, denn dies würde die Bürokratie reduzieren und den Angehörigen eine gewisse Flexibilität bieten, ohne die Finanzierbarkeit des Systems zu gefährden. Personen, die sich temporär oder dauerhaft im Ausland aufhalten, haben keinen Anspruch auf das BPG. Diese Regelung soll bestehen bleiben, um das Programm als Sachleistung zu erhalten und Finanzierungsprobleme zu vermeiden, wie dies mehrfach in der Postulatsbeantwortung erwähnt wird. Hierzu hätte ich eine Frage anhand eines Fallbeispiels: Haben Pflegebedürftige, die sich im benachbarten Ausland aufhalten, zum Beispiel um von Angehörigen, die über dem Rhein wohnen, betreut zu werden, Anspruch auf Betreuungsgelder in der Schweiz? Wenn nicht, könnte dies meines Erachtens aus Gemeinwohlsicht allenfalls ungleichmässige Versorgungsmöglichkeiten schaffen und Menschen zwingen, im Inland zu bleiben, auch wenn eine Auslandsbetreuung aus familiären Gründen vorteilhafter wäre. Ist dies aus Sicht der Regierung ein Thema beziehungsweise ein Problem und wenn ja, müssten auch hier allenfalls Ausnahmeregelungen getroffen werden? Wäre dies überhaupt möglich, ohne in eine Exportleistung zu geraten? Seit der Einführung des BPG im Jahr 2010 wurden die Tagessätze nicht an die Teuerung angepasst. Es ist sehr zu begrüssen, dass eine Anpassung der Beträge ist für den 1. Januar 2025 geplant ist. Zur Herabsetzung der Eintrittsschwelle: Die Eintrittsschwelle für das BPG liegt bei einer Pflegebedürftigkeit von mindestens einer Stunde pro Tag. Menschen mit einem geringeren Pflegebedarf erhalten keine Unterstützung, was im schlechtesten Fall zu einer Unterversorgung führen könnte. Wie steht die Regierung dazu, dass eine flexiblere Regelung die Belastung für Angehörige reduzieren und verhindern könnte, dass Menschen mit leichtem Pflegebedarf nicht ausreichend versorgt und dadurch allenfalls früher in teurere Pflegestufen wechseln müssen? Könnte nicht eine frühe Unterstützung kostengünstiger und gesundheitsförderlicher sein?Zum angesprochenen administrativen Aufwand, der dadurch generiert wird, und möglichen Lösungsansätzen werde ich gleich im Anschluss noch etwas anmerken. Grundsätzlich scheint es sinnvoll, die Hilflosenentschädigung als ein der BPG, zumindest in der häuslichen Pflege, fast gleichartigen Leistung, aufzuheben und dafür den Betrag des BPG entsprechend zu erhöhen. Zur Thematik der Hilflosenentschädigung an die in Pflegeheimen stationär betreuten Personen, die diese wiederum an die LAK zu erstatten haben: Es ist unterstützenswert, dass Abläufe vereinfacht werden sollen, welche die heute betreuten Personen administrativ belasten. Das heisst, dass dieser Kreislauf von Geldleistung vom Staat an betreute Person und diese wiederum an die von der öffentlichen Hand geführte Organisationen unterbrochen beziehungsweise verkürzt werden soll. Die Abschaffung der Hilflosenentschädigung würde durch die Verschiebung vom Land an die Gemeinden diesen jedoch eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung auferlegen. Wie auf Seite 29 erwähnt, müsste diese zusammen mit den Gemeinden geprüft werden. Eine Möglichkeit, um die Belastung für die Gemeinden zu reduzieren und eine faire Aufteilung der Kosten sicherzustellen, könnte die Festlegung eines Maximalbetrags für die Gemeindeanteile sein, sodass das Land weiterhin die Mehrheit der zusätzlichen Kosten trägt. Dazu würde mich interessieren, was die Regierung dazu meint. Dann abschliessend zum Punkt 2.5.3 betreffend administrativem Aufwand. Die Problematik ist, dass die Buchhaltung und andere administrative Aufgaben, die mit der Anstellung von Pflegekräften oder der Entschädigung von Angehörigen für die betreuten Personen als private Arbeitgeber oft kompliziert und zeitaufwendig ist. In der Postulatsbeantwortung wird angesprochen, dass ein alternativer Lösungsansatz wäre, den Ansatz des BPG anzuheben, um damit die Kosten einer externen Buchhaltung abzufedern. Hierzu möchte ich die Regierung fragen, ob die Einführung eines digitalen Abrechnungssystems auch Thema war und /oder ob ein solches bereits geprüft wurde. Dieses System würde es betreuten Personen ermöglichen, alle Zahlungen und Dokumente einfach und online abzuwickeln. Die Software könnte automatisiert Lohnabrechnungen erstellen, Sozialversicherungsbeiträge berechnen und die entsprechenden Steuerunterlagen direkt an die zuständigen Behörden übermitteln. Die Einführung einer solchen Plattform könnte durch staatliche Unterstützung gefördert und subventioniert werden, um den Zugang für alle Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Zwei mir wichtige Punkte sind in der Postulatsbeantwortung nicht angesprochen: Bei der Pflege denken wir oft an Kinder oder alte und kranke pflegebedürftige Personen, nirgends erwähnt sind Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung. Meine Vorredner, die Abg. Johannes Kaiser und Thomas Rehak haben diese Thematik in ihren Voten ebenfalls angesprochen. Es ist mir wichtig, die mögliche Regelung für Ausnahmesituationen auch auf Menschen mit geistiger Beeinträchtigung auszuweiten und dies gilt für Kinder wie auch für Erwachsene. Speziell diese Personen sind auf zusätzliche Betreuung angewiesen, sei dies im Alltag, im Spital oder auch in den Ferien. Diese Betreuungspersonen sind rund um die Uhr im Einsatz, und vor allem dann, wenn die zu betreuende Person tagsüber keine Schule oder Werkstätte besuchen kann. Mein zweiter Punkt betrifft die Entschädigung an die Betreuungspersonen: Das Ziel der Altersstrategie, Menschen aller Altersgruppen so lange und so selbstbestimmt wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld belassen zu können ist sehr zu begrüssen. Aber auch die Rahmenbedingungen für das Betreuungspersonal müssen stimmen und dies ist vor allem wichtig, wenn private Vermittlungsagenturen für die 24-Stunden-Betreuung zum Einsatz gelangen. Es gibt immer noch keinen Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte. Ich verweise hierzu auf meine Kleine Anfrage vom März 2024 und möchte gerne von der Regierung wissen, ob wir hier einen Schritt weitergekommen sind und das Vernehmlassungsverfahren noch in diesem Jahr gestartet werden kann. Auf Seite 15: Die Ausgaben für die häusliche Betreuung müssen nachgewiesen werden, aber wie werden die Konditionen der Anstellungsbedingungen überprüft? Damit meine ich, dass wohl eine Lohnabrechnung erstellt werden muss, aber wer prüft, ob der bezahlte Lohn auch angemessen ist? Auf Seite 26/27 ist das Verhältnis zur Hilflosenentschädigung erläutert und verschiedene Optimierungsmassnahmen, zum Beispiel Aufhebung der Hilflosenentschädigung und Erhöhung des BPG. Werden diese Ideen jetzt weiterverfolgt und mit den Gemeinden geprüft oder was ist hier geplant? Und dann auf Seite 19 steht: Die Überprüfung des Betreuungs- und Pflegegeldes war eine Massnahme aus der Altersstrategie. Ich erinnere mich an unsere Diskussion bei der Überweisung des Postulates, es ging darum, dass wir den Gesellschaftsminister mit etwas beauftragen, das er sowieso tun muss. Deshalb meine Frage: Ist diese Evaluation jetzt abgeschlossen und wie ist das weitere Vorgehen bei der Umsetzung? Und noch eine Anmerkung zum Schluss, zur Herabsetzung der Eintrittsschwelle für den Pflegeaufwand unter einer Stunde auf Seite 36/37: Allenfalls wäre es eine Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit dem Verein Zeitpolster zu prüfen, ob solche Minimalleistungen beim Verein Zeitpolster gutgeschrieben werden könnten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank an die Regierung für die vorliegende Postulatsbeantwortung. Natürlich auch einen Dank an die involvierten Stellen. Ich denke mir, diese Beantwortung gibt auch einen guten Überblick. Dass das Betreuungs- und Pflegegeld ein Erfolgsmodell ist, beweisen die Ausführungen auf den Seiten 21 und 22. Aktuell haben wir fünf LAK-Pflegeheime. Diese fünf Heime betreuen gemäss Geschäftsbrief 2023 324 Personen und haben einen Auslastungsgrad von 97,6 Prozent. Wenn wir, wie die Regierung hier eben ausführt, dieses Betreuungs- und Pflegegeld nicht hätten und zum Beispiel die Pflegestufen 5 und 6 ebenfalls in Pflegeheimen betreuen müssten, dann bräuchte es zwei zusätzliche Pflegeheime und die Personen hätten eben diese sehr wichtige Wahlfreiheit auch nicht. Was hierbei auch nicht vergessen werden darf: Die Kosten in den Pflegeheimen sind ja grundsätzlich für die direkt Betroffenen CHF 3'300 plus/minus. Effektiv sind aber eben diese Kosten etwa drei Mal so hoch. Sprich diese stationären Heime kosten uns als Gesellschaft viel mehr als den Betrag, welchen die Bewohner leisten. Das muss man sich bewusst sein und wie gesagt, insofern ist es sicherlich ein Erfolgsmodell, das es nun weiterzuentwickeln gilt. Dann dieser Punkt betreffend die Hilflosenentschädigung. Das wurde jetzt ja bereits mehrfach angeführt. Und da frage ich schon auch zu den Ausführungen auf Seite 28, wo die Regierung sagt, man könnte ja diese Hilflosenentschädigung in das Betreuungs- und Pflegegeld integrieren. Sie führen hier aus CHF 4,7 Mio. und davon 75 Prozent, das wären dann CHF 3,5 Mio. Also das Pflegegeld würde von knapp CHF 13 Mio. um plus CHF 3,5 Mio. erhöht, das ist eine Erhöhung um 27 Prozent und da stellt sich mir auch die Frage: Wie sieht es dann mit dieser Exportpflicht aus? Gehen wir nicht immer mehr in Richtung, dass wir eben dieses Betreuungs- und Pflegegeld auch exportieren müssen, wenn wir diese Hilflosenentschädigung in das Betreuungs- und Pflegegeld integrieren würden. Denn wie gesagt, das ist ein Plus von 27 Prozent und das erscheint mir doch sehr viel zu sein. Dann die abzugsfreien Kurzaufenthalte im Pflegeheim. Da möchte ich Sie auch bitten, gemäss Seite 34 überlegt sich die Regierung, ob man das mit einer Verordnungsanpassung bereits umsetzen soll. Da frage ich mich natürlich konkret: Was hat hier die Regierung für Ideen? Konkret, was bedeuten dann stationäre Kurzaufenthalte? Wie lange dauern diese? Und mich würde konkret interessieren: Was ist hier beabsichtigt von Seiten der Regierung? Denn ich denke mir, das ist durchaus ein Bedürfnis und wenn man hier diesen Personen helfen kann, ist das sicherlich ein guter Ansatz. Dann diese Teuerung. Da kann ich mich dem Abg. Johannes Kaiser anschliessen. Mich würde natürlich auch konkret interessieren, um wie viel Prozent wird das Betreuungs- und Pflegegeld angepasst. Wie hoch ist dieser Prozentsatz? Ich denke mir, das ist doch eine gute Sache, die wir mit diesem Postulat jetzt erreichen konnten, dass hier dieser Teuerungsausgleich nun auch stattfindet. Dann hat der Abg. Johannes Kaiser auch ausgeführt, dieses Geld müsste dann direkt weitergegeben werden an die Familienhilfe. Ich gehe davon aus, dass es keine Mehrbelastung gibt für die betreuten Personen. Sprich sie bekommen dann mehr Betreuungs- und Pflegegeld und dieses Mehr, das sie bekommen, das müssen sie, sofern sie durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familienhilfe betreut werden, eben dann der Familienhilfe geben. Ich hoffe, das ist so. Ich muss persönlich noch sagen, es muss nicht so sein, dass hier eine Überfinanzierung stattfindet, aber zumindest diese Mehrkosten der Familienhilfe, die sollten durch diesen Teuerungsausgleich dann schon kompensiert werden. Da wäre ich Ihnen auch noch dankbar, wenn Sie Ausführungen machen könnten.Dann der letzte Punkt: Die Herabsetzung der Eintrittsschwelle. Da haben wir es ja bereits gehört vom Abg. Mario Wohlwend. Er führt aus, was auch die Regierung sagt, der administrative Aufwand sei sehr gross und die Regierung sagt dann, ob mit diesen CHF 300 beziehungsweise CHF 150 pro Monat die häusliche Betreuung wesentlich gestärkt werde. Aber wir müssen uns schon in die Lage dieser Personen versetzen. Für diese Personen sind eben auch diese CHF 150 viel Geld. Das sind am Ende des Jahres CHF 1'800 und ich frage mich halt effektiv: Müsste man diese Verordnungsänderung nicht rückgängig machen? Das ging ja in der Vergangenheit auch. Wir sprechen hier auch nicht von sehr viel Geld. Da frage ich mich unter dem Strich: Ist das die ganze Debatte wert? Wäre es nicht einfach sinnvoller, diese Verordnungsänderung rückgängig zu machen, dass diese Personen wieder die gleiche Unterstützung erhalten wie in der Vergangenheit? Und wie gesagt, wenn man da sagt, es sind nur CHF 1'800 pro Jahr, das ist für diese Personen eben sehr viel Geld pro Jahr. Da könnte ich mir schon vorstellen, dass wir diese Verordnungsänderung wieder abändern beziehungsweise die Regierung ist natürlich der Verordnungsgeber. Das müsste dann die Regierung machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Der Landtag hat im April 2024 das Postulat betreffend Massnahmen zur Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes, BPG, an die Regierung überwiesen. Wie bereits im April-Landtag ausgeführt, hat die Regierung Anfangs 2024 unter anderem beschlossen, dass bei der Umsetzung der Altersstrategie 2024 bei den Massnahmen im Jahr 2024 auf die Prüfung dieser Massnahme neben weiteren Massnahmen ein Schwerpunkt gelegt werden soll, was durch das vorliegende Postulat unterstützt wird.Zusammengefasst kommt die Regierung in der vorliegenden Postulatsbeantwortung zum Schluss, dass das Betreuungs- und Pflegegeld seine Wirkungsziele grundsätzlich erreicht hat. Zudem werden Verbesserungsmöglichkeiten bei einem Ferienaufenthalt im Ausland sowie im Falle eines stationären Aufenthaltes im Pflegeheim oder Spital im Allgemeinen aufgezeigt. In der vorliegenden Postulatsbeantwortung werden Möglichkeiten zur Reduktion des administrativen Aufwands sowie eine Entschädigung des administrativen Aufwands erörtert. Im Verhältnis zur Hilflosenentschädigung kommt die Regierung zum Schluss, dass die Hilflosenentschädigung und das Betreuungs- und Pflegegeld im ambulanten Bereich fast gleichartige Leistungen sind und sich somit die Frage stellt, ob die Hilflosenentschädigung aufgehoben und die Höhe des Betreuungs- und Pflegegeldes zugleich angehoben werden soll. Es werden verschiedene Varianten für eine Erhöhung des Betreuungs- und Pflegegelds aufgezeigt. In Bezug auf den stationären Bereich führt die Regierung aus, dass Bewohner der LAK-Heime die Hilflosenentschädigung abzutreten haben, das gilt natürlich für die Lebenshilfe in Balzers analog, und somit ein unnützer Geldkreislauf durchgeführt wird, was auch in diesem Bereich für die Streichung der Hilflosenentschädigung spricht. Abschliessend wird in der vorliegenden Postulatsbeantwortung auf die Sachverhalte eingegangen, in denen gemäss Postulat Anpassungsbedarf besteht. Es werden mögliche Regelungen für Ausnahmesituationen, bei denen schwerstkranke Kinder oder schwer Demenzerkrankte betroffen sind oder für abzugsfreie Kurzaufenthalte im Pflegeheim aufgezeigt, wobei die Regierung feststellt, dass die Situation insbesondere dann herausfordernd ist, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Selbstverständlich Ihre jetzt mehrfach angesprochene Erweiterung auch auf Personen mit Beeinträchtigungen, Personen mit Behinderungen sind in diesem Zusammenhang von grösster Relevanz. Die Regierung kommt unter anderem zum Schluss, dass jede Ausweitung des Betreuungs- und Pflegegeldes dessen Qualifikation als gemäss EWR-Recht nicht zu exportierende Sachleistung und damit die künftige Finanzierbarkeit gefährden könnte. Ich denke, das ist Ihnen auch allen bewusst, Anpassungen in diesem Bereich müssen wir sehr behutsam vornehmen. Aus diesem Grund sollte eine Ausweitung wenn überhaupt so restriktiv als möglich beziehungsweise notwendig erfolgen. Unabhängig davon wird die Regierung eine Anpassung der Regelung für Fälle prüfen, in denen minderjährige Kinder Beziehende von Betreuungs- und Pflegegeld sind. Auch Ihre Erweiterung, wie heute besprochen, werden wir in diese Prüfung einfliessen lassen. Schliesslich weist die Regierung darauf hin, dass eine Anpassung der Beträge an die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise geplant ist.Und dann sind wir gleich bei der ersten Frage zu eben dieser Teuerung. Das kam beim Abg. Johannes Kaiser wie auch beim Abg. Wendelin Lampert. In der Postulatsbeantwortung sind auf der Seite 35 verschiedene Ausführungen. Diesen Ausführungen kann entnommen werden, dass sich die Teuerung entsprechend dem Landesindex der Konsumentenpreise bemisst. Die Höhe des Betreuungs- und Pflegegeldes ist in Art. 5 der Betreuungs- und Pflegegeldverordnung BPGV definiert. Eine Anpassung müsste somit durch eine Abänderung der BPGV erfolgen. Wer die Verordnungskompetenz hat, hat der Abg. Wendelin Lampert verdankenswerterweise erörtert. Dies würde eben eine solche Verordnungsanpassung erfordern. Eine entsprechend Abänderung der BPGV ist in Ausarbeitung. Es ist geplant, diese der Regierung frühzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen. Das einmal der Modus konkret. Wie viel macht das jetzt aus? Diese Zahlen habe ich Ihnen nicht. Man müsste halt anschauen, wie hat sich der Landesindex der Konsumentenpreise in diesem Zeitraum, seit es das BPG gibt, entwickelt und das müsste dann entsprechend indexiert oder angepasst werden. Dann zu den verschiedenen Fragen der Abg. Franziska Hoop. Die Abg. Hoop hat gefragt, ob die Regierung Ausführungen machen kann, weshalb es, wie auf der Seite 21 der Postulatsbeantwortung ausgeführt, von 2019 bis 2022 einen so drastischen Anstieg bei den Bezügern von Betreuungs- und Pflegegeld gab, und zudem wollte sie wissen, ob es aktuellere Zahlen bis dato eben gibt für das laufende Jahr. Es wird seit Jahren festgestellt, dass die Anzahl Bezüger von Betreuungs- und Pflegegeld zunehmen, und zwar stärker als die Zahl der Rentner und Rentnerinnen. Im Jahr 2023 war der Anstieg besonders ausgeprägt. Es kann kein spezifischer Grund und auch kein einzelnes auslösendes Ereignis für die starke Zunahme im Jahr 2023 genannt werden. Das Betreuungs- und Pflegegeld ist attraktiv und der Trend zur Betreuung und Pflege zu Hause ist zunehmend, weil die Bevölkerung diese Leistung immer mehr wahrnimmt und folglich auch bezieht. Der Trend der Zunahme scheint grundsätzlich aber mit Schwankungen anzuhalten. Der Trend besteht im Jahr 2024 bis heute weiterhin, aber weniger stark als im Vorjahr. Im Verlauf des Jahres 2023 kamen netto 82 zusätzliche Bezüger hinzu. Im Dezember 2023 gab es 633 Bezüger und Bezügerinnen, bis Mai 2024 stieg die Zahl um 17 auf 651 Bezügerinnen und Bezüger an, danach trat eine gewisse Stagnation ein. Und im August 2024 gab es dann, also das ist der aktuellste Stand, 656 Bezüger. Es bleibt somit eine Zunahme im Jahr 2024, wenn auch weniger stark als im Jahr 2023. Die Abg. Franziska Hoop fragt des Weiteren, ob mit der dargestellten Verschiebung beziehungsweise Aufhebung der Hilflosenentschädigung gleichzeitig die Erhöhung des Betreuungs- und Pflegegeldes von der Regierung konkret angegangen wird und ob es dazu bereits Bestrebungen gibt. Zudem wurde die Frage gestellt, wie es bei der Anpassung der BPGV bezüglich der Kurzaufenthalte in einem Spital für minderjährige Kinder aussieht. Ja, das werden wir anpacken. Grundsätzlich kann da aber ausgeführt werden, dass nach Ausarbeitung der Beschlussfassung der vorliegenden Postulatsbeantwortung zunächst die heutige Diskussion abgewartet werden sollte und dieses Stimmungsbild aus dem heutigen Landtag und auch die verschiedenen zusätzlichen Punkte, die in der Postulatsbeantwortung nicht enthalten sind, werden wir auf diesem Wege gerne mitnehmen. Die Abg. Manuela Haldner-Schierscher hat sehr spezifische Fragen gestellt. Ich versuche sie, so gut es geht, zu beantworten. Die erste Frage bezog sich auf die Möglichkeit der Einführung einer zusätzlichen Tagespauschale für Spitalaufenthalte. Wie ausgeführt in der Postulatsbeantwortung sucht man eben nach alternativen Lösungen ausserhalb des BPG für dieses Szenario. Ob es dann eine Tagespauschale sein wird oder ein anderer Satz gewählt wird, kann ich Ihnen nicht beantworten. Aber aus dem Bauch heraus wäre das wahrscheinlich eine Möglichkeit. Deckelung oder Ausgestaltung der Höhe sind komplett offen, da kann ich Ihnen keine Auskunft dazu geben. Die zweite Frage bezog auf ihr Fallbeispiel. Also kann man Betreuungsgelder in der Schweiz oder aus der Schweiz beziehen? Da gibt es einfach einen wichtigen Satz: Die Schweiz kennt kein Betreuungs- und Pflegegeld. Also dieses System, welches wir kennen, kennt die Schweiz explizit nicht. Wie es im konkreten Sachverhalt aussieht mit der Person aus Liechtenstein, die durch eine Person in der Schweiz betreut wird, das kann ich Ihnen im Detail nicht abklären. Aber ich würde vorschlagen, dass wir diesen Sachverhalt einmal aufnehmen und das entsprechend durchspielen. Was ich weiss, ist die Auszahlung des Betreuungs- und Pflegegeldes an die anspruchsberechtigte Person geknüpft. Jetzt hat man Spielarten: Kommen dann Betreuungspersonen dann zu ihr nach Hause, um sie dort zu betreuen, also nach Liechtenstein? Dann ist meiner Ansicht nach der Fall sehr einfach. Können diese Betreuenden die Person zu sich in die Schweiz nehmen, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Zumindest nicht so klar wie der andere Fall. Dann haben Sie sich eine flexiblere Regelung beim Verhältnis mit geringerem Pflegebedarf gewünscht. Ich denke, da ich Ihnen nicht mehr dazu sagen als die Ausführungen, die in der Postulatsbeantwortung sind. Verschiedene andere Abgeordnete teile Ihre diesbezügliche Haltung. Dann haben Sie nach einem Modell gefragt, in dem der Anteil der Gemeinden gekappt wird. Also ein Maximalanteil für Gemeinden verhandelt wird und was darüber hinaus geht, dann durch das Land finanziert werden müsste, wenn ich Sie da richtig verstanden haben. Das ist ein Modell, das wir bislang nicht kennen. Wir haben in den verschiedenen Sozialbereichen verschiedene Finanzierungsmodelle. In ganz vielen Bereichen ist es eine 50/50-Kostenteilung durch die Gemeinden. Es gibt verschiedene Leistungen, die gänzlich durch das Land bezahlt werden und gänzlich durch die Gemeinde. Solche Modelle mit einem Höchstanteil der Gemeinden und infolge dann einer prozentualen Verschiebung über diesen Schwellenwert gibt es bislang nicht. Das müsste man sich im Detail anschauen. Und dann Ihr Punkt zur Abrechnung mittels eines digitalen Abrechnungssystems finde ich grundsätzlich interessant und prüfenswert. Ob das in der Breite dann auch positiv wahrgenommen wird. Ich erinnere an die verschiedenen Voten, die hier schon gehalten wurden bei Einreichen von Prämienverbilligungsanträgen und so weiter, aber einem gewissen Feld an Personen würde das sicherlich entgegenkommen und so den administrativen Aufwand zeitgemäss im Sinne der Digitalisierung reduzieren. Auch diesen Punkt nehmen wir gerne mit. Dann zur Abg. Bühler-Nigsch betreffend 24-Stunden-Betreuung beziehungsweise die Normalarbeitsverträge dazu, da kann ich Ihnen keine Aussage machen. Aber hier kann mich die Regierungschef-Stellvertreterin, in deren Zuständigkeitsbereich als Wirtschaftsministerin dieser Bereiche fallen, sicherlich sekundieren. Schon einmal vielen Dank dafür. Und wie geht es jetzt weiter? Ihr zweiter Fragenkomplex. Es hat so etwas mitgeschwungen: Ja, dieses Postulat hat es doch gar nicht gebraucht. Ich glaube, das habe ich entkräftigt. Doch, das hat es gebraucht und jetzt hatten wir schon zwei Mal ein Gefäss, um dieses komplexe Thema hier drinnen zu diskutieren.In der Altersstrategie ist es sehr allgemein gehalten, was evaluiert werden soll. Jetzt durch das Postulat und die zweimalige Diskussion bei der Überweisung und jetzt bei der Beantwortung des Postulats konnte das doch massgeblich geschärft werden. Also falls Ihre Ansicht wäre, dass es das nicht gebraucht hätte, würde ich dem widersprechen. Und jetzt wird man wieder vorwerfen, meine Sprache sei komplex. Dann zum Abg. Wendelin Lampert. Ja, Exportpflicht ist ein diffiziles Konstrukt und ich denke, bei Ausweitungen des BPG muss man das mit Bedacht angehen. Bei der Hilflosenentschädigung, glaube ich, haben wir das Problem nicht per se und das wurde vom Abg. Johannes Kaiser auch gesagt. Es ist nicht so, dass man das einfach eins zu eins zusammenführen würde, sondern dass man versucht, Doppelspurigkeiten zu entkräften. Ich meine auch, Ihr Rechenbeispiel, Herr Abg. Lampert, ist nicht ganz zutreffend, weil es würde ja dann nicht gänzlich der Betrag der Hilflosenentschädigung in das BPG überführt. Ein schöner Teil der Hilflosenentschädigung wird eben im stationären Bereich verwendet. Und da hat das BPG eben mit ganz wenigen restriktiven Ausnahmen eben nichts zu suchen und da müsste man über eine andere Finanzierung dann entscheiden. Jetzt haben wir aber so wie eine Durchflussrechnung. Also Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und Pflegeheimen erhalten Hilflosenentschädigung und dies ist dann wieder an das entsprechende Alters- und Pflegeheim abzugeben. Und das denke ich, das könnte man vielleicht vereinfachen. Das wäre aber nicht Lösung über das BPG, sondern über einen anderen Finanzierungsmechanismus. Dann gibt es Ideen zu stationären Kurzzeitaufenthalten. Das zielt etwa in die ähnliche Richtung wie die Frage der Abg. Manuela Haldner-Schierscher. Ideen schon, aber dass das schon etwas spruchreif wäre, in welche Richtung das gehen könnte, gibt es noch nicht. Und Ihre letzte Frage bezog sich nochmals auf die Teuerung, wie die des Abg. Johannes Kaiser. Angedacht ist, dass das Pflegegeld um die Teuerung bereinigt wird. Von dann ab wird es eben wieder etwas vielschichtig. Also teurere Kosten der Familienhilfe betreffen diejenigen Personen, die Familienhilfeleistungen in Anspruch nehmen und da muss man sich das Verhältnis anschauen, also das in Relation zu setzen, macht sicherlich Sinn. Aber eben nicht alle Personen, um wieder bei der Abg. Bühler-Nigsch anzuknüpfen, die eine 24-Stunden-Lösung gewählt haben, sind von Kostensteigerungen in der Familienhilfe betroffen. Also das müsste man anschauen. Aber ich bin einverstanden, wenn das für den schönen Teil der Leute quasi absorbiert wird, dann kommen wir in diesem Bereich nicht weiter. Aber die Kostenentwicklung in der Familienhilfe sollte sich ja auch ungefähr an der generellen Teuerung orientieren. Wenn es da über Gebühr steigt, dann muss man das entsprechend anschauen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich gehe noch auf die Frage der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch ein: Stand der Dinge bezüglich NAV für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und insbesondere 24-Stunden-Betreuung. Hierzu kann ich Sie informieren, dass wir im Juli Entwürfe vom LANV erhalten haben. Wir prüfen diese aktuell. Es sind ja auch noch entsprechende Verordnungen zu erlassen. Stand heute gehe ich aber davon aus, dass wir die Vernehmlassung noch in diesem Jahr starten können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Ich danke der Regierung für ihre Ausführungen. Noch eine Rückmeldung an den Gesundheitsminister. Sie haben gesagt, in der Schweiz gibt es kein Betreuungs- und Pflegegeld. Ich habe da andere Informationen, dass das kantonal geregelt ist und dass zum Beispiel im Kanton St.Gallen über die Sozialversicherungsanstalt auch Betreuungs- und Pflegegelder ausbezahlt werden können mit ähnlichen Kriterien wie bei uns.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Besten Dank für die Ausführungen, Herr Gesellschaftsminister. Ich habe noch zwei Fragen, die Sie mir unterschlagen haben, und zwar auf Seite 26 und 27 bezüglich der Aufhebung der Hilflosenentschädigung und BPG. Da habe ich gefragt: Werden diese Ideen jetzt weiterverfolgt und mit den Gemeinden geprüft oder was ist hier geplant? Und die andere Frage war, ob jetzt mit dieser Überprüfung diese Evaluation jetzt abgeschlossen ist und wie das weitere Vorgehen in der Umsetzung ist. Denn Sie haben erwähnt, dass die Abänderung der BPGV in Ausarbeitung ist und an die Regierung dann überwiesen wird oder zur Genehmigung geplant ist und da hätte ich gerne gewusst, wann das erfolgen sollte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Gesellschaftsminister für seine Ausführungen. Betreffend diesem Rechenbeispiel zur Hilflosenentschädigung, da beziehe ich mich auf die Ausführungen der Regierung auf Seite 28. Sie sagen explizit: Somit wären es circa 75 Prozent von CHF 4,7 Mio. Das sind CHF 3,5 Mio. und CHF 3,5 Mio. von knapp 13 Mio. aktuell, sind 27 Prozent. Also diese Zahlen, wenn die bei mir nicht richtig gewesen wären, dann denke ich mir, ist hier der Grundfehler auf Seite 28. Da wäre ich Ihnen schon noch dankbar um zusätzliche Ausführungen. Wie gesagt, wenn wir das da integrieren gemäss diesen Zahlen, sprechen wir von einer Erhöhung des Betreuungs- und Pflegegeldes um 27 Prozent. Dann noch der Punkt betreffend Herabsetzung der Eintrittsschwelle. Da war meine Frage noch, ob sich die Regierung nicht vorstellen könnte als Verordnungsgeber, diese Verordnungsänderung zurückzunehmen. Wir haben es ja gehört, der administrative Aufwand ist sehr gross für diese Lösung mit einer halben Stunden, aber für die direkt Betroffenen ist das halt doch sehr viel Geld und deshalb möchte ich Sie fragen, ob man sich überlegt, diese Verordnungsänderung rückgängig zu machen, damit eigentlich der alte Zustand wiederhergestellt ist, der vorher gegolten hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Ja, ich gebe Ihnen recht, Herr Abg. Wendelin Lampert. Nur, die Frage ist vielmehr auch, neben dem administrativen Aufwand: Welche Institution wird diese halbe Stunde anbieten können? Denn für diese Institution bedeutet das natürlich auch einen administrativen Aufwand und das war mein Denkansatz. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich übergebe jetzt noch das Wort an Herrn Regierungsrat Frick. Wenn sich danach eine weitere Diskussionsrunde ergibt, müsste ich für die Mittagspause unterbrechen. Regierungsrat Manuel Frick
Nochmals besten Dank für das Wort. Dann versuche ich sehr klar zu antworten, dass die offenen Fragen dann hoffentlich beantwortet sind. Zunächst zur Abg. Dagmar Bühler-Nigsch betreffend Hilflosenentschädigung. Ja, das wird selbstverständlich weiterverfolgt. Das wird in der Altersstrategie als Teil der Anpassung des BPG eben erwähnt. Also ja, diese Gespräche wurden geführt. Wie in diesem Bereich, wie in allen anderen Bereichen, wie ausgeführt, wollten wir die heutige Diskussion noch abwarten. Aber ja, das wird weitergeführt. Die heutige Runde wird auch in die Evaluation einfliessen, also das werden wir auch in diesem Sinne weiterverfolgen. Zum weitere Vorgehen: Ich möchte dieses Wissen, das wir jetzt haben, möglichst in dieser Legislatur eben noch zum Abschluss bringen, in gewissen Punkten wie im Teuerungsbereich möchten wir auf 1. Januar des nächsten Jahres, das ist quasi übermorgen, gewisse Punkte auch erreichen. Also hier werden wir auf jeden Fall mit grossem Zeitdruck am Ball bleiben, wohlwissend, dass gewisse Punkte sich auch komplexer darstellen, als wir es zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht schon wissen.Dann zum Abg. Wendelin Lampert, ob angedacht ist, eine Verordnungsänderung rückgängig zu machen. Das Argumentarium, das gegen dieses Vorgehen spricht, ist in der Postulatsbeantwortung enthalten und deshalb kann ich Ihnen jetzt nicht sagen: Ja, wir machen es jetzt halt trotzdem, obwohl wir es noch bei Erstellen der Postulatsbeantwortung eigentlich nicht gesehen haben. Aber ich bin überzeugt, dass wir punktuelle Verbesserungen in diesem wichtigen System erzielen können und damit ist sicher ganz vielen Leuten geholfen und das ist auch gut so.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit haben wir die Postulatsbeantwortung der Regierung zur Kenntnis genommen und wir haben Traktandum 3 erledigt. Wir machen jetzt Mittagspause bis 14:10 Uhr. Mittagspause (von 12:40 bis 14:10 Uhr)
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