Postulatsbeantwortung betreffend Bevölkerungsschutz stärken (Nr.83/2024)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 10: Postulatsbeantwortung betreffend Bevölkerungsschutz stärken. Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 83/2024 und steht zur Diskussion.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Damen und Herren. Besten Dank allen beteiligten Personen für diese Beantwortung zu diesem wichtigen Anliegen unserer eigenen Sicherheit und der Resilienz Liechtensteins, in Krisensituationen bereit zu sein. Die Regierung wurde eingeladen, zu prüfen, welche Massnahmen auf Landes- und Gemeindeebene notwendig sind, um die Einwohner, im Speziellen Jugendliche und junge Erwachsene, für das Thema Bevölkerungsschutz zu sensibilisieren und den Bevölkerungsschutz leistenden Organisationen zu erleichtern, dringend notwendiges Personal zu rekrutieren. Geprüft werden sollten weiter freiwillige oder verpflichtende Modelle zur Verbesserung im Bevölkerungsschutz sowie eine Verbesserung der Resilienz Liechtensteins. In der Zusammenfassung der Regierung wird ausgeführt, dass zur Bewältigung von ausserordentlichen Lagen, wie beispielsweise einem Erdbeben oder einer Epidemie, Liechtenstein ungeachtet des eigenen Vorbereitungsstandes weiterhin auf die Unterstützung von ausländischen Partnern angewiesen sei. Eine gut funktionierende grenzüberschreitende und internationale Partnerschaft bleibe daher ein wichtiger Garant in der liechtensteinischen Sicherheitspolitik. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die instabile geopolitische Lage, Pandemien, Klimawandel sowie die rasante digitale Transformation der Gesellschaft dem Bevölkerungsschutz zusätzliche, weitere und auch neue Aufgabenstellungen eröffnen. Die Postulatsbeantwortung zeigt hierzu konkrete Massnahmen auf, welche bereits laufen oder in Planung seien, um den liechtensteinischen Bevölkerungsschutz zu stärken. Sie, geschätzte Damen und Herren, haben mit Ihren Ausführungen zu dieser Postulatsbeantwortung nun die Möglichkeit, ein klares Zeichen für eine weitere Stärkung im Bevölkerungsschutz zu setzen. Wie die Stiftung «Zukunft.li» in einem Gastkommentar vom 30. August in einer Liechtensteiner Tageszeitung ausführt, kann Liechtenstein dank Abkommen mit den Nachbarländern im Krisenfall zwar mit Hilfe rechnen, diese beruht allerdings auf Freiwilligkeit. Attestiert und unbestritten ist es, dass die Eintretenswahrscheinlichkeiten und mögliche Schäden sowie instabile geopolitische Situationen in ausserordentlichen Lagen zum Beispiel durch Naturgefahren zugenommen haben. Unbestritten ist ebenso, dass Liechtenstein in den vergangenen Jahren viel Geld in umfassende Massnahmen investiert und unsere Organisationsstrukturen optimiert hat. Es gilt aber auch zu attestieren, dass Liechtenstein bezüglich des Aufgabenspektrums unserer technischen und personellen Ressourcen nicht mit unseren Nachbarländern verglichen werden kann, obwohl in der Beantwortung, so zum Beispiel auf Seite 112, erklärt wird, dass wir im internationalen Vergleich von Sicherheitsorganisationen gut abschneiden würden und dies zumindest im Kontext dieser punktuell ausgeführten Statistik auf Seite 112. Um Hilfe von seinen Nachbarländern zu erwarten, muss Liechtenstein beweisen können, selbst genug für den Krisenfall getan zu haben. Was geschieht, wenn die umliegenden Länder ebenfalls gleichzeitig von einem grösseren Schadensereignis betroffen sind? Dann werden sie wohl im eigenen Land selbst genug zu tun haben. Es muss daher unser Bestreben sein, uns eigenständig und möglichst optimal und mit genügend Ressourcen aufzustellen. Die durch Rahmenabkommen mögliche nachbarschaftliche Hilfe entbindet uns nicht von unserer Eigenverantwortung. Die Forschung zeigt: Je besser die Bevölkerung über Gefahren und Vorsorgeinitiativen Bescheid weiss, desto besser ist unsere gesamte Resilienz. Die Stiftung «Zukunft.li» empfiehlt deshalb den Ausbau einer qualitativ hochstehenden und auf die Bedürfnisse Liechtensteins zugeschnittene Grundausbildung der Bevölkerung. Wenn wir schon feststellen, dass wir im Gesamtkontext zu wenig tun, dann müssen wir wohl nicht länger fragen, wie dies auch in dieser Beantwortung ausgeführt wird, sondern machen. In Liechtenstein besteht eine Feuerwehrdienstpflicht, welche aber nur zum Tragen kommt, wenn die Freiwilligkeit versagt. Ein herzliches Dankeschön geht an unsere Feuerwehren, die sich in unermüdlichem, freiwilligem Einsatz für den Schutz und das Wohlergehen der Bevölkerung einsetzen. Ihre selbstlose Bereitschaft, jederzeit zur Stelle zu sein, um in Notsituationen zu helfen, verdient unseren grössten Respekt und höchste Anerkennung. Ohne den Mut und das Engagement dieser Frauen und Männern, die ihre eigene Sicherheit für die Gemeinschaft riskieren, wäre der Schutz, den wir alle geniessen, wohl nicht möglich. Leider besteht für weitere Organisationen, wie zum Beispiel für die Samariter, die vielen anderen Rettungsorganisationen oder auch für die Gruppen im Zivilschutz, keine solche gesetzliche Verpflichtung. Liechtenstein verfasste Anfang der 1960er-Jahre eine wegweisende Vorlage für ein Zivilschutzgesetz ähnlich der Schweiz. Der Landtag unterstützte diese Vorlage, welche aber in einer Volksabstimmung leider verworfen wurde. Das Amt für Bevölkerungsschutz hat mit einer Neuauflage der Gefährdungs- und Risikoanalyse im April dieses Jahres ausgeführt, dass durch die zunehmende Bebauung und Nutzung unseres Siedlungsraumes, die Folgen von Extremwetterereignissen für einen Kleinstaat wie Liechtenstein verheerend sein könnten, möglicherweise sogar existenzbedrohend. Diese Aussage manifestiert, dass weiterhin ein erheblicher Handlungsbedarf besteht und der Fokus viel breiter aufgestellt werden muss. Selbst für die Regierung ist es, wie auf Seite 39 im Bericht und Antrag ausgeführt, fraglich, ob allein auf die Bereitschaft zur freiwilligen Teilnahme gezählt werden kann und ob eine Erfolgswahrscheinlichkeit in einem sinnvollen Verhältnis zum Umsetzungsaufwand stehe. Die Alimentierung des Personalbedarfs im Sicherheitsverbund auf Basis der Freiwilligkeit ist eine Herausforderung, welcher wir uns stellen müssen, und ist, wie auf Seite 59 ausgeführt, ein politischer Entscheid. Unsere politischen Entscheide, jetzt und auch in der Vergangenheit, werden uns in besonderen oder ausserordentlichen Lagen allenfalls schon bald einholen und zeigen, ob wir genügend für dieses Thema getan haben. Auf der Seite 106 in Kapitel 3.4.2 zu unseren Stärken wird ausgeführt, dass es im Fürstentum Liechtenstein ein traditionell verankertes Bewusstsein der Bürger für eine Grundverantwortung gegenüber dem Staat und der Gesellschaft gebe. Es bestehe bei den Akteuren im Sicherheitsverbund eine vergleichsweise hohe Bereitschaft, sich zu engagieren. Ich reduziere diese Aussage. Diese Bereitschaft einer Grundverantwortung gegenüber dem Staat und der Gesellschaft ist zwar aktuell in Teilen der Bevölkerung vorhanden, aber nicht flächendeckend und nicht generell einheitlich ausgeprägt, und sie ist vor allem nicht mit der Bereitschaft in den Nachkriegszeiten, wie wir dies erfahren haben oder ich noch nicht, aber wie wir es nachlesen konnten, zu vergleichen. Ich begrüsse die Massnahmen in den Handlungsfeldern 1 bis 5 ausdrücklich. Ich bin aber absolut nicht der Ansicht der Regierung, dass aktuell und in Zukunft am aktuellen System des auf Freiwilligkeit beruhenden Milizsystems festgehalten werden kann. Gemeinsame Anstrengungen führen meist zu effizienteren Ergebnissen. Im Kontext eines Milizsystems könnte es darauf hinweisen, dass freiwilliges Engagement zwar wichtig ist, aber nicht immer ausreicht, um die Last gleichmässig zu verteilen oder die notwendigen Ergebnisse zu erzielen. Eine verpflichtende Struktur sorgt dafür, dass alle Hände tatsächlich mit anpacken und somit die Aufgaben schneller und verlässlicher erledigt werden. Ich unterstreiche abschliessend die Notwendigkeit von verpflichtenden Regelungen, um für Liechtenstein die gesellschaftliche Stabilität und Sicherheit, die wir benötigen, zu gewährleisten und, wie schon ausgeführt, nicht mehr zu lange zu fragen, sondern zu machen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Zuerst geht mein Dank an die Petitionäre, die mit diesem Postulat zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes wohl den Nerv der Zeit getroffen haben. Das derzeitige Weltgeschehen sorgt für sehr viel Unsicherheit und befeuert Ängste in der Bevölkerung. Diese gilt es ernst zu nehmen. Aus diesem Grund hat sich wohl auch die Stiftung «Zukunft.li» mit diesem Thema beschäftigt und einen Bericht dazu veröffentlicht. Es freut mich, dass sich die Regierung und die betroffenen Stellen mit der Postulatsbeantwortung dementsprechend Mühe gegeben haben und eine in meinen Augen differenzierte und interessante Analyse zum Thema Bevölkerungsschutz vorlegen. Die Regierung wurde eingeladen, zu prüfen, wie die Bevölkerung für das Thema Bevölkerungsschutz sensibilisiert, die Funktionsfähigkeit des Staates in Krisensituationen optimiert und die Resilienz des Landes in solchen Situationen gestärkt werden kann. Nach einleitenden Bemerkungen zu Begriffsdefinitionen und zu der historischen Entwicklung des Bevölkerungsschutzes in Liechtenstein werden auch Vergleiche zu anderen Staaten aufgeführt. Hier ist mir aufgefallen, dass neben Deutschland und der Schweiz kurz auf die Situation in Schweden eingegangen wird. Jedoch fehlt mir hier der Vergleich mit unserem zweiten direkten Nachbarn Österreich. Grundlage des Bevölkerungsschutzes in Liechtenstein bildet das integrale Risikomanagement im Bevölkerungsschutz, welches auf der Seite 21 dargestellt ist. An diesem gesamtheitlichen Ansatz werden alle Massnahmen zur Risikoreduktion aufeinander abgestimmt und auch geplant. Ich finde dies schon einmal eine sehr gute Grundlage, auf der sich effizient und lösungsorientiert arbeiten lässt. Allerdings wird im Rahmen der Postulatsbeantwortung vor allem auf die im Postulat aufgeworfenen Fragen eingegangen, nämlich die Personalsituation bei den Rettungs- und Hilfsorganisationen, die ihr Personal aus Freiwilligen rekrutieren, sowie die Zusammenarbeit der Akteure dieser Organisationen in der Krisenbewältigung. Dabei werden auch Massnahmen aufgezeigt, welche in diesen beiden Themen zu Optimierungen führen könnten. Eine zentrale Rolle kommt sicher den Feuerwehren zuteil, die ehrenamtlich organisiert und gut ausgebildet und personell wie materiell gut ausgestattet sind. Im Feuerwehrgesetz sind deren Aufgaben denn auch geregelt. Gemäss der Studie der Stiftung «Zukunft.li» können sie jedoch nicht alle Schutzaufgaben übernehmen, die für einen umfassenden Bevölkerungsschutz im Falle einer ausserordentlichen Lage erforderlich wären. Die Stiftung schlägt deshalb einen freiwilligen Ausbildungsgang vor, mit dem sich möglichst viele Personen für den Bevölkerungsschutz begeistern liessen. Allerdings gibt es zu diesem Vorschlag Bedenken von Seiten des Amtes für Bevölkerungsschutz. Aufgrund bisheriger Erfahrungen erachtet die Regierung die Bereitschaft zu einer solchen freiwilligen Bevölkerungsschutzausbildung als gering ein. Auch wenn ich diese Vorbehalte verstehe, sollte meines Erachtens doch eine Massnahme genauer geprüft werden. Diese ist auf der Seite 54 aufgeführt: In Österreich wurde 2007 das «Team Österreich» gegründet. Es organisiert bei Not- und Katastrophenfällen im Inland freiwillige Hilfe aus der Nachbarschaft und koordiniert deren Einsätze mit der offiziellen Einsatzleitung. Aktuell gehören 95'000 Menschen zum «Team Österreich». Vielleicht wäre ein derartiges «Team Liechtenstein» doch eine Alternative. Anschauen müsste man eine solche Lösung zumindest, kommt sie für mich doch auf den ersten Blick recht attraktiv daher. Auf den Seiten 75 bis 77 zieht die Regierung ein Zwischenfazit mit folgenden Aussagen: «Die Führungsstrukturen sind angemessen, professionell und eingespielt.» Bei grösseren Ereignissen ist Liechtenstein immer auf ausländische Hilfe angewiesen, weshalb der internationalen Zusammenarbeit grosses Gewicht beigemessen wird. Die im Jahr 2012 neu aufgestellten Führungsstrukturen funktionieren gut, haben für die Souveränität Liechtensteins im Krisenfall eine überragende Bedeutung. Damit diese Qualität erhalten bleibt, sind regelmässige Übungen die Basis und eine wichtige Voraussetzung.Es wird dann auf verschiedenste Situationen näher eingegangen, anhand derer die Resilienz Liechtensteins, also die Widerstandsfähigkeit, geprüft wird. Dabei geht es nicht nur um Naturkatastrophen, sondern auch um Ereignisse wie einem Blackout, also einem kompletten Zusammenbruch des Stromnetzes, oder um Cybergefährdungen. Dabei werden die jeweilige Situation und der Handlungsbedarf dargestellt. Gerade die Cyberrisiken sind stark zunehmend und sollten deshalb als Toprisiko eingestuft und entsprechend prioritär behandelt werden. Abschliessend kommt die Postulatsbeantwortung zu folgenden Hauptaussagen: Die Freiwilligkeit beim Milizsystem soll beibehalten, jedoch weiter professionalisiert und mit gezielten Massnahmen ausgebaut werden. (Diese Aussage erinnert mich stark an die derzeitige Diskussion rund um den Landtag.) Dann soll die Zusammenarbeit mit den ausländischen Partnern gefestigt werden. Die Souveränität des Landes werde durch funktionierende Führungsstrukturen auch in Krisensituationen garantiert. Und die Bevölkerung und die Wirtschaft sollen durch Information und Sensibilisierung gestärkt werden. Hier wäre ich noch froh gewesen um konkrete Vorschläge, wie dies umgesetzt werden könnte. Dann soll die liechtensteinische Sicherheitspolitik neu positioniert werden. Hier wird auch die Frage aufgeworfen, ob die im Zuge der Revision des Bevölkerungsschutzgesetzes im Jahr 2016 beschlossene Doktrin, wonach der bewaffnete Konflikt kein aktiv zu berücksichtigendes Szenario darstellt, beibehalten werden soll. Noch einmal: Cyberrisiken stellen wahrscheinlich das grössere Risiko dar. Schliesslich stellt die Regierung eine ganze Reihe von Massnahmen zu diesen Aussagen vor, die bereits laufen oder in Vorbereitung sind. Mein abschliessendes Fazit nach der Lektüre der Postulatsbeantwortung: Die Bestandesaufnahme ist gelungen, der Handlungsbedarf in grossen Teilen erkannt und viele Massnahmen dazu sind bereits in Umsetzung oder in Vorbereitung. Ich finde, dass Liechtenstein sich in Bezug auf den Bevölkerungsschutz in Krisensituationen auf einem recht guten Qualitätsniveau bewegt und die verantwortlichen Stellen dabei sind, dieses Niveau noch zu verbessern. Dazu gehören zweifellos die organisationsübergreifenden praktischen Übungen von den Rettungsorganisationen. Als Beispiel möchte ich nur die Waldbrandeinsatzgruppe erwähnen, eine Spezialgruppe bestehend aus Feuerwehr, Bergrettung, Forstdienst und Gemeinden, die bei einem Waldbrand eingesetzt würde. Doch eventuell könnte auch einmal eine Übung mit dem Einbezug der Bevölkerung geplant werden, wobei ich wirklich hoffe, dass es im Fall des Bevölkerungsschutzes bei den Übungen bleibt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, gerne möchte ich mich bei der Regierung und den betroffenen Stellen für die Beantwortung des Postulats bedanken. Aus der Beantwortung werden die Schwächen im Bevölkerungsschutz in Liechtenstein klar erkennbar. Es ist unmissverständlich, dass landeseigene Ressourcen nur begrenzt zur Verfügung stehen. In Krisenfällen, wie zum Beispiel bei einem starken Erdbeben, wäre das ganze Land betroffen. Zudem ist zu bedenken, dass in grossflächigen ausserordentlichen Lagen auch unsere Nachbarländer selbst betroffen sein könnten, was die internationale Unterstützung erschwert. Zudem fehlen Strategien im Umgang mit bewaffneten Konflikten und die in Liechtenstein bestehenden Dienstpflicht ist der Bevölkerung kaum bewusst. Hinzu kommt, dass unsere Sicherheitsorganisationen als Milizsystem organisiert sind, was in grossen Krisensituationen enorme Herausforderungen mit sich bringen kann. In Zukunft stehen wir vor diversen grossen Herausforderungen. Der Klimawandel bringt mehr Hitzewellen und Starkregenereignisse mit sich. Die rasanten technologischen Fortschritte in Bereichen wie beispielsweise Digitalisierung und künstlicher Intelligenz führen zu neuen Unsicherheiten. Auch die Bedrohung der internationalen Ordnung stellt uns vor immense Aufgaben. Der demografische Wandel lässt zusätzlich noch unsere Gesellschaft altern, was den Bedarf an Hilfsleistungen erhöht. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, bin auch ich der Meinung, dass wir an unserem auf Freiwilligkeit beruhenden Milizsystem festhalten sollten, insbesondere bei Feuerwehr, Gemeindeschutz und Samariterdiensten. Ein Wertewandel führt jedoch leider dazu, dass langfristige Bindungen von der Bevölkerung weniger gewünscht sind. Hier stellt sich mir die grosse Frage, wie ein Engagement wieder an Attraktivität gewinnen kann. Denn in ausserordentlichen Lagen ist es wichtig, diese im Verbund mit ausländischen Partnern zu bewältigen, im Geben-und-Nehmen-Prinzip. Und da ist es von grösster Wichtigkeit, dass Liechtenstein mit eigenen Leuten an Ort und Stelle ist. Die Erwartungen an den Staat sind hoch, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit, wobei Ausfälle wie beispielsweise von Strom und Wasser nur schwer akzeptiert werden. Auch die Sicherheitspolitik in einer pluralistischen Gesellschaft wird immer komplexer, da die Meinungen vielfältiger und die Erreichung gemeinsamer Ziele anspruchsvoller werden. Ein weiteres Problem zeigt sich im fehlenden Bewusstsein in der Bevölkerung, sich auf bevölkerungsschutzrelevante Ereignisse vorzubereiten. Dies wird seitens Amtsstelle mit einer Schulungswoche in der Pflichtschule angegangen. Weiter sehe ich aber auch die Notwendigkeit bei Erwachsenen. Das Thema Schutz im Haus sollte endlich angegangen werden, damit die Bevölkerung weiss, wie sie sich in verschiedenen Gefahrenlagen zuerst selbst schützen kann, begonnen beim Notfalltreffpunkt. Aus diversen Gesprächen wurde mir einmal mehr klar, dass viele Menschen in Liechtenstein von den Treffpunkten und der dazugehörenden Webseite «notfalltreffpunkt.li» keine Kenntnis haben. Es ist meiner Meinung nach klar an der Zeit, die Resilienz der liechtensteinischen Bevölkerung zu stärken, beginnend mit beispielsweise einer Homepage wie die Seite «www.siz.cc» in Österreich. Einen Blick darauf kann ich jeder und jedem empfehlen. Weiter muss der Einsatz für den Bevölkerungsschutz attraktiver und die Opferbereitschaft aller freiwillig Engagierten mehr honoriert werden. Das Gesetz sollte dahingehend angepasst werden, dass eine Freistellung für Einsätze und auch für eine Anzahl an Weiterbildungstagen verpflichtend durch die Arbeitgebenden gewährt werden muss. Mein Dank gilt, und dies kann ich nicht oft genug sagen, all jenen Personen, die stets bereit sind, einen Einsatz für unser Land und unsere Leute zu leisten. Tausend Dank dafür. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liechtenstein stärken, Bevölkerungsschutz für Krisenzeiten noch besser in die Tat umsetzen, aber wie? An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Verantwortlichen für die sehr detaillierte und professionelle Ausarbeitung der relevanten Gefährdungen und Risikoabschätzungen vom April 2024 und die ausführliche Beantwortung des vorliegenden Postulats. Dies gibt mir das Gefühl, in sicheren Händen zu sein. Liechtenstein steht vor neuen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz durch Klimawandel, Digitalisierung, geopolitische Spannungen, sodass eine Stärkung des Systems dringend erforderlich ist. Das Fürstentum verfügt zwar über ein leistungsfähiges Bevölkerungsschutzsystem, das auf dem Milizsystem und der Zusammenarbeit mit dem Ausland basiert. Allerdings bestehen Herausforderungen bei personellen Ressourcen, Cyberrisiken und der Resilienz in Krisenzeiten. Daher verfolgt die Regierung eine Strategie zur Stärkung des Milizsystems zum Ausbau der Auslandkooperation und zur Erhöhung der Resilienz des Landes. Nun gilt es, diesem Vorhaben Flügel zu verleihen. Um diese Ziele zu erreichen, empfiehlt es sich, die Einbeziehung und Beteiligung der Bevölkerung voranzutreiben. Personelle Ressourcen zu stärken, die Resilienz und das Krisenmanagement zu verbessern sowie die strategische Ausrichtung des Bevölkerungsschutzes durch eine Neupositionierung der Sicherheitspolitik weiterzuentwickeln. Die Auflistung der relevanten Gefährdungen und Risikoabschätzungen ist sehr interessant und natürlich auch für den Bevölkerungsschutz essenziell. Die Strommangellage und der Ausbruch von Infektionskrankheiten zeigen höchste Risiken für Liechtenstein. Diese beide Gefährdungen müssen daher weiterhin prioritär angegangen werden. Die Risiken von Erdbeben und Rheinhochwasser sind nach wie vor hoch. Auch hier sind weitere Anstrengungen erforderlich durch Ertüchtigung der Infrastrukturen. Cyberereignisse und ein Andrang von Schutzsuchenden stellen ebenfalls Toprisiken dar, die bisher nicht in dieser Grössenordnung berücksichtigt wurden. Hier müssen Konzepte und Massnahmen zur Bewältigung entwickelt werden. Die Methodik der Risikoanalyse erlaubt einen systematischen Vergleich der Risiken. Diese Methodik sollte aus meiner Sicht mit einer gewissen Regelmässigkeit angewendet werden, um die Priorisierung der Vorsorgeplanungen auf aktuelle Daten abzustützen. Mir ist klar, der Aufwand ist immens. Nun meine Fragen an die Regierung, welche eigentlich in ähnliche Richtungen gehen, wie diejenigen meiner Vorredner.- Wie plant die Regierung die Einbeziehung und Beteiligung der Bevölkerung bei der Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes konkret umzusetzen?
- Wie wird die Regierung die Resilienz und das Krisenmanagement des Landes in den kommenden Jahren systematisch, und mit Prioritäten versehen, verbessern?
- Wann und in welcher Form soll die erwähnte Neuausrichtung der liechtensteinischen Sicherheitspolitik erfolgen? Das haben wir schon gehört, da hat sich natürlich den Ereignissen geschuldet seit 2016 einiges verändert.
- Was bedeutet die Aussage auf Seite 95 der vorliegenden Postulatsbeantwortung: «Innerhalb des Landes und auch länderübergreifend». Dort steht geschrieben: «Damit der landesinterne Datenaustausch zwischen den Behörden und den weiteren sicherheitsrelevanten Institutionen mit analogen Sicherheitsstandards abgewickelt werden kann, muss auch im Land selbst ein gehärtetes Informationsvermittlungssystem geschaffen werden.»
Abschliessend noch eine Anmerkung: Gemäss der vorliegenden Antwort auf das Postulat war die letzte grosse Übung, die Sicherheitsverbundübung SVU 19, an der Liechtenstein im Jahre 2019 teilgenommen hat. Für das Jahr 2025 ist die Teilnahme an der integrierten Übung IU 25 geplant. Solche Übungen sind aus meiner Sicht unbezahlbar, weil sie viele Erkenntnisse bringen, die in Papierform nicht erfasst werden können. Deshalb würde ich es begrüssen, wenn die Häufigkeit in Zukunft für solche Grossübungen trotz des Aufwands gesteigert wird. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die umfassende Postulatsbeantwortung mit einem Umfang von 139 Seiten. Lassen Sie mich einige Passagen kommentieren. Seite 58, 59: Da wird der internationale Vergleich pro 1'000 Einwohner mit der Schweiz, Österreich und Liechtenstein gemacht. Und da sehen wir beim Zivil- und Gemeindeschutz, da sind wir etwa auf dem Niveau der Schweiz. Österreich ist da viel besser aufgestellt, das hat mitunter auch etwas mit diesem «Team Österreich» zu tun, das der Abg. Georg Kaufmann bereits erwähnt hat. Bei den Feuerwehren sieht es besser aus. Da haben wir 17 Angehörige pro 1'000 Einwohner. Die Schweiz hat knapp neun und Österreich hat auch da 29. Aber ich denke mir doch, dieses freiwillige System unserer Feuerwehren hat sich doch bewährt. Wie gesagt, es beruht explizit auf Freiwilligkeit. Aber da sehen wir doch, Österreich ist da noch um einiges besser, wie auch beim Zivil- und Gemeindeschutz. Dann die ausserordentliche Lage, Seite 65: Da wird auf das Rheinhochwasser von 1927 verwiesen und die Regierung sagt dann aber eben auch, die aktuelle Gefährdungs- und Risikoanalyse präsentiert als aktuelles Risiko eben das Szenario Erdbeben. Und das ist bedingt durch die besonderen geologischen Gegebenheiten im Rheintal und deshalb ist das ja auch das Top-3-Risiko gemäss dieser Gefährdungs- und Risikoanalyse. Ganz konkret diskutieren wir dieses Thema regelmässig und wir können dann nur hoffen, sollte dieses Erdbeben einmal eintreten, dass wir jemanden haben, der uns dann auch die notwendige Liquidität zur Verfügung stellt. Da wären wir dann beim IWF-Beitritt. Wenn Sie sich diese Gefährdungs- und Risikoanalyse einmal ansehen, dann wird da ausgeführt: Das letzte grosse Erdbeben auf der Alpennordseite war in Basel 1356. Und die Wahrscheinlichkeit geht von 670 Jahren aus. Wenn Sie die Zahl 1356 mit 670 addieren, dann kommen Sie auf 2026. Das wäre dann etwa in zwei Jahren. Als ich diese Addition durchführte und das Resultat sah, da bin ich leicht erschrocken. Aber wie gesagt, wir hoffen dann, wir sind dann zu diesem Zeitpunkt beim IWF dabei. Dann Seite 76, und das knüpft ein wenig an das Thema von heute Morgen an. Da führt die Regierung aus: Wie sich während der Covid-19-Pandemie zeigte, müssen hierzu gerade in der Krise Massnahmen mit den angrenzenden Staaten fortlaufend abgestimmt werden und da sehe ich genau den Punkt. Wir müssen uns vor allem mit der Schweiz abstimmen, da die Schweiz eben die entsprechenden Intensivstationen für uns zur Verfügung stellt und da können wir uns kein Regelungsgefälle erlauben und da waren wir uns ja heute Morgen zum Glück einig. Ich hoffe dann, wenn es konkret wird, sind wir uns dann auch noch einig. Das war in der Vergangenheit nicht immer so. Dann Seite 93: Laufende und geplante Massnahmen. Da wird ausgeführt: Die Stabstelle Cyber-Sicherheit erarbeite daher gemeinsam mit der Universität Liechtenstein in einem ersten Schritt eine Methodik zur Messung der Cyber-Resilienz. Und da frage ich mich einfach: Gibt es da keine Modelle auf der Welt? Müssen wir hier wirklich etwas Spezifisches für unser Land kreieren? Nach meinem Wissensstand haben wir im nächsten Landtag auch eine Totalrevision des Cyber-Gesetzes. Das könnte mitunter auch noch einen gewissen Input bringen. Ich frage mich nur, wie machen das denn andere Staaten. Müssen wir hier wirklich selbst etwas kreieren. Können wir hier nicht auf Know-how von anderen Staaten zurückgreifen. Dann Seite 96: Ausgangslage zu diesem Schutzraumbauten. Da wird eben darauf verwiesen, der Landtag hätte diese Schutzraumbauten diskutiert und im Endeffekt einhellig diesem Schutzraumkonzept zugestimmt. Das stimmt schon, aber es war eine längere Diskussion und es hat durchaus kritische Stimmen gegeben, zum Beispiel vom Sprechenden. Ich gebe es zu, ich habe am Schluss auch zugestimmt und im Nachhinein muss ich feststellen, es war ziemlich sicher ein Fehler, dass man da zugestimmt hat, denn auch die Regierung sagt jetzt, ja dieses Schutzraumbauten-Konzept wird man sich ansehen müssen. Ich denke mir, mein Bauchgefühl von damals war durchaus richtig. Dann Seite 116: Strategie zur Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes. Da wird von der Regierung unter anderem ausgeführt, und ich denke mir, die Abg. Franziska Hoop hat das auch erwähnt: «Gleichzeitig wird es in einer modernen Gesellschaft zunehmend anspruchsvoller, eine mehrheitsfähige Sicherheitspolitik zu formulieren und insbesondere die daraus resultierenden Massnahmen umzusetzen.» Das sehe ich genau gleich. Aber wir leben in einer direkten Demokratie, wenn sich die Mehrheit halt für diese Entscheidung entschieden hat, dann trägt man auch die Verantwortung dafür. Wir sitzen dann zwar alle im gleichen Boot, aber wie gesagt im Endeffekt hat man dann als Bürger in diesem Land Rechte und Pflichten und die Pflicht ist, dass man eben die Verantwortung trägt für seine Entscheidungen. Und wie gesagt, vielfach wissen wir ja erst in Zukunft, inwiefern die Entscheidung richtig war. Dann Seite 123, dieses Vergütungssystem der Rettungs- und Hilfsdienste. Das soll man neu regeln. Da würde mich natürlich jetzt schon noch interessieren: Was ist denn beabsichtigt? Denn das soll auf Anfang 2025 in Kraft treten. Also das müsste im Budget berücksichtigt sein und da würde mich jetzt doch interessieren: Was ist hier geplant von Seiten der Regierung? Wie soll diese Vergütung erhöht werden? Da wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie bereits Details nennen könnten. Wie gesagt, ich gehe davon aus, im Budget, welches wir dann im November-Landtag behandeln werden, muss das inkludiert sein nach meinem Dafürhalten. Dann Seite 127, diese Schnelleinsatzgruppe MANV FL bilden. Und da wird auf Seite 182 eben ausgeführt, auch die soll dann gebildet werden auf Anfang 2026, sofern die zuständigen politischen Gremien die entsprechenden Entscheidungen treffen würden. Da würde mich interessieren: Wer sind diese zuständigen politischen Gremien, welche diese Schnelleinsatzgruppe zu bewilligen, zu bestätigen haben?Und der letzte Punkt, Seite 134. Da geht es um: «Teilnahme der Betreiber kritischer Infrastrukturen an Übungen fördern». Da wird ausgeführt: «Jedoch sind sich nicht alle Betreiber solcher Infrastrukturen [kritische Infrastrukturen sind da gemeint] ihrer Bedeutung bewusst.» Da würde mich interessieren: Welche Betreiber von kritischen Infrastrukturen sind sich eben ihrer Bedeutung nicht bewusst?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Dieser Bericht und Antrag, diese Beantwortung zum Postulat zum Bevölkerungsschutz ist sehr ausführlich und informativ. Da sind viele Themen drinnen, die mir zum Beispiel nicht bekannt waren. Ein Thema über die Wehrpflicht zum Beispiel: 1868 wurde das Liechtensteiner Militär aufgelöst, aber trotzdem sind alle waffenfähigen Männer bis zum erreichten 60.Lebensjahr im Falle der Not zur Verteidigung des Vaterlandes verpflichtet. Das ist etwas, was einfach immer noch besteht. Oder alle Einwohner im Alter von 18 bis 60 Jahren sind in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Also da sind sehr viele Dinge erwähnt, die man eigentlich im Alltag gar nicht mehr gewusst hat. Und ich danke der Regierung für diesen umfangreichen Bericht und Antrag. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, Sicherheit ist nicht alles, aber ohne Sicherheit ist alles nichts. Diese Redewendung ist für viele Menschen in Folge der verheerenden Unwetter in unserer unmittelbaren Nachbarschaft in diesem Sommer leider zur traurigen Realität geworden. Aber nicht nur Naturkatastrophen, sondern auch die zunehmenden sozialen und geopolitischen Spannungen tangieren unsere Sicherheit. Vor diesem Hintergrund stellt das vorliegende Postulat zu Recht Fragen zur gegenwärtigen Sicherheitsarchitektur des Landes und wie diese weiter zu entwickeln ist. Die vorliegende Postulatsbeantwortung skizziert den eingeschlagenen Weg bei der Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes. Die von der Regierung verfolgte Strategie umfasst fünf Handlungsfelder. Auf drei strategische Ziele und die davon abgeleiteten Massnahmen möchte ich im Folgenden eingehen. Die Regierung möchte gemeinsam mit den Gemeinden am aktuellen auf Freiwilligkeit beruhenden Milizsystem festhalten. Es ist aber klar, dass es nicht einfacher wird, die im Bevölkerungsschutz notwendigen Personalressourcen nachhaltig sicherzustellen. Wie die vor Kurzem aktualisierte Gefährdungs- und Risikoanalyse zeigt, sind bestehende Leistungsprofile auszubauen und zusätzliche Fähigkeiten zu installieren, um besondere Lagen autonom bewältigen zu können. Kurz gesagt: Es muss uns gelingen, noch mehr Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit im Bevölkerungsschutz zu motivieren. Die Forderung der Postulanten, dass zusätzlich Aktivitäten in Sachen Rekrutieren notwendig werden, unterstützt die Regierung vorbehaltlos. Im Rahmen einer in den Schulen durchgeführten Umfrage soll das Interesse an einer Mitwirkung im Bevölkerungsschutz evaluiert werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden anschliessend in einer Zukunftsstudie zur Personalrekrutierung verarbeitet. Zudem soll zusammen mit dem Feuerwehrverband und unter Einbezug der Arbeitgeber untersucht werden, wie Beruf- und Freiwilligenarbeit künftig vereinbart werden können. Aus konkreten Projekten, wie zum Beispiel der Anpassung des Sold- und Spesenreglements oder der Ausarbeitung eines Einsatzkonzeptes für Spontanhelfer, erhoffen wir uns unmittelbare Auswirkungen auf den Personalbestand. Ungeachtet eigener Personalressourcen und dem jeweiligen Vorbereitungsstand wird Liechtenstein bei der Bewältigung ausserordentlicher Lagen im Regelfall auf Hilfeleistungen aus dem Ausland angewiesen sein. Wir müssen uns bewusst sein, dass die hilfeleistenden Staaten dabei freiwillig und entsprechend ihren jeweiligen Möglichkeiten agieren. Eine funktionierende internationale Zusammenarbeit im Krisenmanagement basiert unter anderem auf dem Prinzip des Gebens und Nehmens. Damit Liechtenstein über ein finanzielles Engagement hinaus seinen ausländischen Partnern im Bedarfsfall auch etwas geben kann, sollen zusätzliche Kompetenzen und Ressourcen im Land selbst aufgebaut werden, die auch im Ausland zum Einsatz kommen können. Dabei spreche ich von der geplanten Bildung einer Schnelleinsatzgruppe zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten und dem Aufbau einer eigenen Trümmerbergungseinheit, des sogenannten USAR-Teams. Mit diesen zwei Rettungseinheiten soll eine Lücke in unserem Bevölkerungsschutz geschlossen und im Verbund mit unseren Nachbarn ein Mehrwert an Sicherheit in der Region geschaffen werden. Aber auch im entfernteren Ausland stellen diese zwei Spezialeinheiten bei Katastrophen und Notlagen eine gesuchte Ressource dar. Die globalen geo- und sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen zwingen auch Liechtenstein, seine sicherheitspolitischen Leitlinien zu überdenken. Die Regierung beabsichtigt daher, die Sicherheitspolitik des Landes neu zu positionieren. In einem ersten Schritt geht es darum, die Auswirkungen der neuen geopolitischen Realitäten auf die liechtensteinische Sicherheitspolitik unter Einbezug der massgebenden Akteure und Institutionen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zu erörtern. Abgestützt auf die dabei gewonnenen Erkenntnisse ist in den verschiedenen innen- wie auch aussenpolitisch relevanten Bereichen der Handlungsbedarf zu analysieren. Daraus abgeleitet sind die strategischen Eckwerte der künftigen Sicherheitspolitik und die davon abgeleiteten Massnahmen festzulegen. Was wir unter Sicherheit in Liechtenstein verstehen und zu welchen Massnahmen wir in diesem Zusammenhang bereit sind, kann nur das Ergebnis einer intensiven gesellschaftlichen Diskussion sein, in der auch dem Landtag eine tragende Rolle zukommt. In diesem Sinne danke ich den Postulanten für diesen Vorstoss, der wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des liechtensteinischen Bevölkerungsschutzes setzt. Und ich nutze auch die Gelegenheit, um mich bei den über 1'000 Helfern und Helferinnen in unserem Land zu bedanken, die sich freiwillig für den Sicherheitsverbund Liechtenstein engagieren. Ich komme jetzt noch zur Beantwortung von Fragen. Eine Anmerkung zum Votum des Abg. Georg Kaufmann, ob wir das «Team Österreich» genauer prüfen sollten. Wir haben in den Massnahmen aufgeführt, dass eben dieser Einsatz von sogenannten Spontanhelfern prüfen wollen. Also diese Anregung haben wir bereits im Massnahmenkatalog aufgenommen. Dann, wie plant die Regierung den Einbezug der Bevölkerung? Das war eine Frage des Abg. Mario Wohlwend. Auch hier haben wir uns Gedanken gemacht. Als ersten Schritt wollen wir im Laufe des nächsten Jahres eine Informationsbroschüre betreffend den Bevölkerungsschutz an alle Haushalte versenden. Aber das ist natürlich nur eine Massnahme im Rahmen einer Sensibilisierungskampagne und es ist klar, dass das ein laufendes Thema sein wird, wie wir die Bevölkerung hier einbeziehen können. Auch die Verbesserung der Resilienz ist ein permanenter Prozess und wir zeigen ja in der Postulatsbeantwortung einen Strauss von Massnahmen auf, wie wir eben gedenken, diese Resilienz weiter zu verbessern. Die Sicherheitsverbundübung - der Abg.Mario Wohlwend merkte an, dass die Häufigkeit gesteigert werden sollte. Sie haben recht, Übung macht den Meister, aber wir üben bereits viel und haben auch diesbezüglich in den kommenden Jahren viel vor und da möchte ich eben insbesondere auf die geplante Teilnahme an der grossen in der Schweiz geplanten integralen Übung 2025 verweisen, an welcher wir uns auch beteiligen werden. Dann, der Abg. Wendelin Lampert stellte eine Frage hinsichtlich der Cyberstrategie, wenn ich das richtig vernommen habe und inwiefern wir uns hier auf Vorlagen im Ausland berufen können. Hier handelt es sich konkret um einen Fragebogen und die Auswahl der Fragen wurde auf die Gegebenheiten im Land angepasst und erweitert. Und ein Pilot wurde bereits im Frühjahr 2024 durchgeführt und erste Erkenntnisse daraus fliessen bereits in die tägliche Arbeit der Stabsstelle Cyber-Sicherheit ein. Dann zu den Vergütungen für die Hilfsorganisationen: Die für die Erhöhung der Sollsätze geplanten Mehraufwendungen sind bereits im Budget berücksichtigt und die Regierung hat, ich glaube das war sogar diese Woche, hat dieser Erhöhung auch zugestimmt. Das wird dann in der Budgetdebatte dann auch bei Ihnen vorliegen. Dann, wer sind die politischen Behörden, die über die Schnelleinsatzgruppe MANF bestimmen? Das sind Regierung und Landtag. Wir hatten das Thema schon mehrmals in der Regierung und wir haben noch keinen finalen Beschluss, aber Ziel ist natürlich auch, wenn es hier um finanzielle Beteiligungen geht, dass der Landtag hier selbstverständlich das letzte Wort hat. Das wäre dann auch im Budget zu berücksichtigen. Dann, welche kritischen Infrastrukturen sind sich nicht ihrer Bedeutung bewusst? Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich hoffe, dass mittlerweile alle kritischen Infrastrukturen dieses Bewusstsein haben und ich gehe auch davon aus, dass dem so ist, weil wir ja eben vor allem seit der Bedrohung einer Energiemangellage hier intensiv Gespräche geführt haben und insofern gehe ich auch davon aus, dass dieses Bewusstsein sehr viel grösser ist, als es noch vor zwei Jahren war. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Diskussion wird nicht mehr benützt, somit können wir uns noch dem Antrag zuwenden. Der Antrag lautet: Der Hohe Landtag wolle das Postulat vom 2.Oktober 2023 abschreiben. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
23 Stimmen bei 23 Anwesenden. Damit wurde das Postulat abgeschrieben und wir haben Traktandum10 erledigt. Wir machen jetzt 30Minuten Pause für das Abendessen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:20 bis 18:55 Uhr).
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