Postulat: Massnahmen zur Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes (BPG) vom 12. März 2024 der Abgeordneten Sebastian Gassner, Franziska Hoop, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, Daniel Oehry, Bettina Petzold-Mähr, Sascha Quaderer, Daniel Seger und Karin Zech-Hoop
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 8, Postulat: Massnahmen zur Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes (BPG) vom 12. März 2024 der Abgeordneten Sebastian Gassner, Franziska Hoop, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, Daniel Oehry, Bettina Petzold-Mähr, Sascha Quaderer, Daniel Seger und Karin Zech-Hoop. Wird seitens der Postulanten das Wort gewünscht?Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wir dürfen heute über ein sehr erfreuliches Thema sprechen, über das Betreuungs- und Pflegegeld, das als Erfolgsmodell der familienpolitischen Massnahmen angesehen werden darf. Es geht auch um ein Grundbedürfnis der Menschen, dass sie möglichst lange zu Hause bleiben dürfen, daheimbleiben dürfen, die Pflege Zuhause geniessen dürfen. Dazu wurden im Jahre 2010 die entsprechenden Grundlagen geschaffen, damit dies mit dem Betreuungs- und Pflegegeld ermöglicht wird. Also die Einführung war vor 14 Jahren. Es ist ein System der ambulanten Hilfe und ist ein Ausgleich zur stationären Hilfe. Dieses System hat sich seit den letzten 14 Jahren sehr gut etabliert. Die Erwartungen, die in dieses System hineingesteckt wurden, wurden auch erfüllt. Es darf als Erfolgsmodell angesehen werden, wird auch vielfach so betrachtet, auch von aussen her so betitelt. Das Ziel ist, dass wir weiterhin dieses System haben, dass wir es weiterentwickeln und vor allem Anpassungen machen. In diesen 14 Jahren ist wie bei der Rentenanpassung oder den Familienzulagen ein gewisser Stillstand eingetreten in dem Sinne, dass die Anpassungen nicht fortlaufend gemacht wurden. So können Korrekturen gemacht werden, die auch in der Altersstrategie bereits zum Teil angesprochen wurden. Dort wurde der Prüfungsbedarf erkannt; das Wirkungsziel soll überprüft werden und das Verbesserungspotenzial auch in Angriff genommen werden.Es ist nicht nur ein Thema, das die älteren Menschen betrifft, es betrifft die Familien im Allgemeinen, denn die Angehörigen pflegen die älteren Menschen und behalten sie möglichst lange zu Hause. Aber es geht auch um Familien, Elternteile, aber es geht auch um junge Familien, die zum Beispiel ein behindertes Kind begleiten, betreuen und pflegen müssen. In diesem Sinne betrifft es eigentlich die ganze Familie. Das ist wirklich eine familienpolitische sehr wichtige Vorlage.Das Postulat will eben auf diese Entwicklungsmöglichkeiten hinweisen und wir werden vier konkrete Massnahmen, vier konkrete Bereiche aufführen. Das Ziel des Betreuungs- und Pflegegeldes ist die Wahlfreiheit für die betroffenen Menschen, das ist die Krone dieses BPG, damit die Menschen zwischen der Betreuung und Pflege zu Hause und der stationären Pflege wählen können. Im Vergleich zur stationären Pflege wurde eine gleichwertige Finanzierung erreicht und diese Finanzierung ist ein bisschen in Rückstand geraten. Also wir müssen dort an gewissen Schrauben drehen. Beim Grundsystem ist es nicht so, dort ist es sehr gut machbar, wenn wir an einzelnen wirksamen Schrauben drehen und an den entscheidenden Stellen unsere Vorstellungen überbringen können. Es ist ein Herzenswunsch der Menschen oder der älteren Menschen, dass sie zu Hause leben können. Aufgrund dieser finanziellen Unterstützung ist es auch möglich, dass die älteren Menschen zu Hause alt werden können und auch die Pflege geniessen können. Gleichzeitig ist es ein anderer positiver Effekt, dass der Bedarf an teurer stationärer Pflege gesenkt werden kann. Das zeigen auch die Zahlen, dass eigentlich durch das Pflege- und Betreuungsgeld der Bedarf an stationärer Pflege, wo der einzelne Tag im Heim viel teurer ist, reduziert werden konnte. Gleichzeitig musste auch die Familienhilfe Liechtenstein strukturell verbessert werden. Das wurde in den letzten Jahren auf hervorragende Weise gemacht. Es wurde zur Familienhilfe Liechtenstein entwickelt. Am Anfang waren die Familienhilfen noch in verschiedenen Gemeinden oder zum Beispiel war das Unterland eine Familienhilfeeinheit, diese wurden dann zur Familienhilfe Liechtenstein zusammengeführt, bis auf Balzers, die ein eigenes System haben, und damit wurde auch das 24-Stunden-Angebot eingeführt. Die demografische Entwicklung hat vieles beigetragen, die Pflege- und Betreuungssituationen sind komplexer geworden, auch mit häufigeren Demenzfällen. In dem Sinne hat sich hier auch einiges entwickelt, das beim Betreuungs- und Pflegegeld nicht vollkommen ganz abgebildet ist, deshalb auch eine fortlaufende Entwicklung notwendig macht.Das Pflege- und Betreuungsgeld wurde sehr rege genutzt, also es gab einen sehr grossen Anstieg bei der häuslichen Pflege. Durch die Umwandlung der Familienhilfe Liechtenstein in die Stiftung Familienhilfe Liechtenstein wurde diese Zuarbeit, diese Spitex-Arbeit, sämtliche Sachen, die von der Familienhilfe ausgeführt werden, sehr stark vergrössert. An dieser Stelle möchte ich auch allen in der Leitung, allen Akteuren in der Familienhilfe Liechtenstein und auch den Akteuren und der Leitung bei der Fachstelle für häusliche Pflege ein grosses Kompliment aussprechen und ein Dankeschön sagen für all die Arbeit, die hier unzähligen Menschen in den Familien draussen leisten. Beim Konzipieren des Betreuungs- und Pflegegeldes war es dazumal essenziell wichtig, dass nicht nur die pflegerischen Massnahmen berücksichtigt werden, sondern auch die hauswirtschaftlichen und Betreuungsleistungen zu übernehmen. Das ist eigentlich das Prunkstück des Betreuungs- und Pflegegeldes, um das wir zum Beispiel von der Paul-Schiller-Stiftung in der Schweiz beneidet werden. Also die Schweizer schauen auch sehr stark zu uns, es wird als ein Beispiel für eine gute Praxis dargestellt. Zusammengefasst ist die Wahlfreiheit sehr wichtig zwischen stationärer und häuslicher Pflege. Wir haben uns auch der Regelung «ambulant vor stationär» verschrieben. Es entlastet die teurere stationäre Pflege, was sehr wichtig ist. Der Wunsch, und das ist, glaube ich, der Hauptpunkt, daheim zu leben, daheim gepflegt zu werden und möglichst lange zu Hause bleiben zu können, wird hiermit erfüllt. Es müssen gute Rahmenbedingungen für die Anliegen der Pflege- und Betreuungsbedürftigen geleistet werden. Zudem ist es auch eine Anerkennung für die Leistungen der Angehörigen und Freiwilligenarbeit. Hier wird so viel Freiwilligen- und Angehörigenarbeit geleistet, die eigentlich nicht monetär bezahlt wird. Also neben dem Betreuungs- und Pflegegeld muss darüber hinaus noch viel mehr von den Angehörigen geleistet werden. Ich werde jetzt einen Bereich kurz vorstellen, der unbedingt reformiert oder weiterentwickelt werden muss. Wir werden dann im zweiten Teil, vielleicht kann sich nachher mein Kollege Wendelin Lampert einklinken, weil wir Ihnen zu zweit dieses Postulat vorstellen, und vor allem dort, wo der Schuh drückt, das darlegen, und Wendelin Lampert wird auch noch Zahlenmaterial liefern. Ein wichtiger Bereich, den ich jetzt noch kurz vorstelle, sind die Spitalaufenthalte. Bei Spitalaufenthalten, die eine Dauerpräsenz der Betreuenden erfordern, wie zum Beispiel bei Kindern, führt es zu grossen Problemen. Hier sind sehr viele praktische Beispiele an mich herangetragen worden. Ich bin auch bei zwei Familien zu Hause eingeladen worden, um ihre Situation mit erfahren zu können und habe genau mitverfolgen können, wie ihre Situation bei der Betreuung und Pflege von ihren Kindern ist. Wenn ein Spitalaufenthalt ist, ist es unabdingbar, dass ein Elternteil auch im Spital ist und auch im Spital teilnimmt, das machen sie bei den Kindern. Das ist auch wichtig und richtig so. Das ist insbesondere bei schwerstkranken Kindern und in solchen Fällen ist die Anwesenheit eines Elternteils für den Genesungshergang sehr wichtig, aber das Pflegegeld wird dann ausgesetzt. Hier ist ein Punkt, wo das Pflegegeld weiter bezahlt werden muss, weil dann ist es sehr wichtig. Auch wenn die Pflege nicht zu Hause ist, muss die Betreuung geleistet werden. Hier ist ein Punkt, der unbedingt behandelt und weiterentwickelt werden muss. Hier muss eine Lösung gefunden werden. Ich werde dann, insbesondere was Eltern mit behinderten Kindern und die Ferienaufenthalte betrifft, wie dort die finanzielle Leistung ist, zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Diskussion stattgefunden hat, darlegen. Weil ich es sehr wichtig finde, dass man hier einmal einen Einblick bekommt, wie dort die Förderungen sind und welche Anliegen dort noch weiters erfüllt werden können und aus meiner Sicht erfüllt werden müssen. Das zu meinem ersten Teil und ich übergebe jetzt den zweiten Teil meinem Fraktionskollegen Wendelin Lampert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also wenn es keinen Widerspruch gibt, würde ich zuerst dem Abg. Wendelin Lampert zur weiteren Vorstellung des Postulates das Wort geben.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort, guten Tag werte Frauen und Herren. Entschuldigen Sie, dass ich zu spät gedrückt habe, dann hätte es diese Diskussion jetzt gar nicht gegeben. Aber es hat ja keine Diskussion gegeben, besten Dank. Vielleicht ein wenig zu den Zahlen: Was kostet uns das Betreuungs- und Pflegegeld? Wenn Sie sich den AHV/IV/FAK-Jahresbericht ansehen, hatten wir im Jahr 2018 Kosten von gut CHF10Mio. im Jahr 2022 von knapp CHF12Mio. Das ist natürlich durchaus ein grosser Betrag, aber wie gesagt, wir wollen ja diese Wahlfreiheit gewährleisten, die der Abg. Johannes Kaiser bereits erwähnt hat. Ich denke mir, der grosse Teil der Personen ist einfach froh, wenn sie zu Hause bleiben können. Nicht alle, aber ich denke mir, der grosse Teil der Personen, die mitunter in ein Alters- oder Pflegeheim wechseln, die sind froh, wenn sie vorab noch möglichst lange zu Hause bleiben können. Auch zu den Kosten müssen wir uns bewusst sein, die circa CHF3'300, die Personen im Pflegeheim bezahlen, sind höchstens ein Drittel der Wahrheit der effektiven Kosten. Denn so ein Platz kostet im Endeffekt nach meinen Informationen fast CHF10'000, der Rest wird über die Krankenkassen oder über entsprechende Staatsbeiträge bezahlt. Die Gebäude müssen ja auch gebaut und unterhalten werden. Sie merken schon, die stationäre Pflege ist eine teure Sache. Sie ist aber vonnöten, das ist unbestritten. Aber so lange wir es sicherstellen können, und das ist auch im Sinne von sehr vielen Personen, dass sie zu Hause bleiben können, ist das sicherlich der richtige Ansatz dieses Betreuungs- und Pflegegelds.Ein weiterer Punkt spielt auch hier mit, das ist die Demografie. Mir ist bekannt, dass auch aktuell wieder zum Teil Betten in den LAK-Häusern nicht betrieben werden, da schlicht und einfach Personal fehlt. Das ist einfach die Faktenlage, das ist einfach in sämtlichen Bereichen unseres Lebens gang und gäbe. Es fehlt das Personal. Ich bin wirklich gespannt apropos Haus in Ruggell, sollten wir das dann bauen, ich denke mir, das mag durchaus berechtigt sein. Aber es ist schön, wenn man Gebäude baut, aber wenn man kein Personal hat, um die Betten zu betreiben, dann nützt das relativ wenig. Deshalb erscheint mir dieses Postulat doch ein zentraler Punkt zu sein. Es geht ja lediglich um eine Überprüfung dieser vier Massnahmen. Die erste konkrete Massnahme hat Ihnen bereits der Abg. Johannes Kaiser vorgestellt, das ist der Punkt 1. Seit der Einreichung des Postulates hatte ich gerade im privaten Umfeld auch Erfahrungen, die mir genau diesen Punkt 1 eben explizit bestätigt haben. Diese Personen haben ganz konkret ausgeführt, wenn ihr Kind ins Spital muss, dann wird eben derzeit das Betreuungs- und Pflegegeld nicht mehr ausgerichtet. Es muss jedoch ein Elternteil mit diesem schwerkranken Kind ins Spital gehen. Ich denke mir, das ist doch eine Massnahme, die es zu prüfen gilt. Wenn wir dieses Postulat überweisen, dann wird die Regierung hierzu zu diesem Punkt 1 auch entsprechende Ausführungen machen.Dann komme ich zum Punkt 2. Da geht es ebenfalls um diese schwierigen Pflegesituationen, die auch für die betreuenden Personen doch eine grosse Herausforderung sind, da fragen wir Postulanten uns, ob man da mitunter eine gewisse Entlastungswirkung erzielen könnte, indem man eben kurzzeitige stationäre Aufenthalte ermöglichen würde und parallel aber doch noch dieses Betreuungs- und Pflegegeld ausrichten könnte. Das wäre der zweite Punkt, denn es sind ja doch schwierige Situationen. Wie gesagt, wenn wir eben aufgrund dieser schwierigen Situationen da mitunter diese ambulanten Angebote verlieren, sprich diese Person sagt dann: Ich kann es nicht mehr aufrechterhalten, ich bekomme keine Entlastung. Dann führt es einfach dazu, dass diese Person, die zu pflegen ist, dann in den stationären Teil übersiedeln wird. Wie gesagt, ich habe es gerade ausgeführt, wir haben derzeit schon Probleme mit dem Personal bei der LAK, dann nützt es eben wenig, wenn zusätzliche Klienten kommen, aber man hat schlicht und einfach zwar das Bett, allerdings nicht das Personal, um den Service aufrechtzuerhalten. Wenn wir da durch gezielte Angebote erreichen können, dass mitunter eine Entlastung des ambulanten Teils erfolgen könnte, dann können wir diese ambulanten Situationen auch länger aufrechterhalten. Wir Postulanten denken, dass das auch ein prüfenswerter Auftrag an die Regierung ist. Dann der Punkt 3, da geht es ganz konkret unter anderem um den Teuerungsausgleich. Ich habe mir einmal die Zahlen angesehen. Die Teuerung der Konsumentenpreise seit 2010 bis 2024 ist 5,6 Prozent. Wir sind der Meinung, dass auch hier wieder marktübliche Bedingungen hergestellt werden sollten. Sie sehen es in Punkt 3, wie es beschrieben ist. Im Prinzip ist es eine Verordnungskompetenz der Regierung. Jetzt geht es einfach auch darum, dass der Landtag ein Signal gegenüber der Regierung gibt. Will die Mehrheit des Landtages, dass man das prüft? Je nach Prüfungsergebnis wäre dann natürlich auch die Idee, dass man diese Beträge konkret an die Teuerung anpasst. Wie gesagt, wenn wir da keinen Schritt machen, dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Leute vermehrt in den stationären Bereich abwandern. Ich habe es am Anfang gesagt, der stationäre Teil kostet sehr, sehr, sehr viel Geld. Und wie gesagt, der stationäre Teil nützt Ihnen nur etwas, wenn Sie Personal haben. Also wir können schon ein neues Gebäude in Ruggell bauen, wir müssen dann einfach auch Personal haben, die diese Personen betreuen, sonst nützt der ganze Bau relativ wenig. Dann der 4. Punkt, da würde es um eine Rücknahme einer entsprechenden Verordnungsänderung gehen. Konkret war es bis Ende 2020 so, dass mindestens eine Stunde pro Woche entschädigt wurde. Allerdings nicht über das Betreuungs- und Pflegegeld, sondern über die Ergänzungsleistungen. Also diese Leistungen bekommen wirklich nur Leute, die auch auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, das bekommen nicht alle, die Betreuungs- und Pflegegelder erhalten. Wir Postulanten sind auch der Ansicht, dass sich die Regierung Gedanken machen sollte, mitunter diese Verordnungsänderung wieder zurückzunehmen beziehungsweise anzupassen. Wir haben hier den Vorschlag gemacht auf eine halbe Stunde. Auch da habe ich konkrete Beispiele aus der Praxis, ich habe dann auch entsprechende Kleine Anfragen gestellt. Wir waren dann auch einmal zu Besuch im Regierungsgebäude, haben das auch besprochen. Jetzt geht es einfach um das Signal des Landtages, ist die Mehrheit des Landtages der Meinung, doch das gilt es zu prüfen, und je nach Ergebnis der Prüfung, mitunter diese Verordnung wieder abzuändern.Wir sprechen übrigens im Punkt 4 nicht von einem Riesenbetrag, Sie sehen es in unserem Postulat, circa CHF25'000 pro Jahr, also das sind wirklich kleine Beträge und es ist auch kein grosser Bezügerkreis, das gebe ich zu. Aber ich denke mir auch, auch diesen Personen sollten wir doch Hand bieten und mit der Überweisung dieses Postulates mitunter auch die Regierung dazu bewegen, diese Verordnung wieder abzuändern. Für die Unterstützung des Postulates möchte ich mich im Voraus bedanken. Und wenn Fragen da sind, stehen wir gerne zur Verfügung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Besten Dank den Postulanten für ihren Vorstoss und den Abgeordneten Kaiser und Lampert für ihre gerade getätigten Ausführungen. Gerade in Anbetracht der demografischen Entwicklung ist eine optimale Ausgestaltung des Betreuungs- und Pflegegeldes von grosser Bedeutung. Der Jahresbericht der Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege, den wir vor Kurzem erhalten haben, bestätigt dies in eindrücklicher Weise. An dieser Stelle danke ich den Mitarbeitenden der Fachstelle und allen betreuenden und pflegenden Personen herzlich für ihre grosse und wichtige Arbeit. Für alte Menschen ist es ein Bedürfnis, dass sie möglichst lange zu Hause wohnen bleiben können. Und es ist auch eine günstigere Möglichkeit als der Aufenthalt in einem Pflegeheim. Wie die Postulanten eingangs betonen, hat das Betreuungs- und Pflegegeld seit seiner Einführung im Jahr 2010 die Erwartungen vollumfänglich erfüllt. Dennoch sehen sie in vier Punkten durchaus Optimierungsbedarf.Einig gehe ich mit Ihnen im ersten Punkt. Bei Spitalaufenthalten von Pflegebedürftigen, welche die Dauerpräsenz eines Betreuenden im Spital erfordern, sollte das Betreuungs- und Pflegegeld weiterhin ausgerichtet werden. Es geht dabei vor allem um die Begleitung von Kindern und Demenzkranken, welchen ein Betreuungs- und Pflegegeld zugesprochen wurde. Da es sich um Ausnahmesituationen handelt, wird sich das finanziell wohl auch nicht so derart gross auswirken. Vielleicht kann die Regierung diesbezüglich einige Zahlen nennen. Nicht ganz so klar ist für mich die zweite Forderung. Pflegegeldbezügerinnen und -bezügern soll ab einer höheren Pflegestufe Anspruch auf einen abzugsfreien Kurzaufenthalt im Pflegeheim gewährt werden. Das Betreuungs- und Pflegegeld soll auch während diesen Tagen entrichtet werden. Dazu habe ich einige Fragen an die Postulanten: Ab welcher Pflegestufe sollte dies möglich sein? Und würde das Betreuungs- und Pflegegeld, das da ausgerichtet wird, dann für die anfallenden Kosten im Pflegeheim eingesetzt? Ich danke Ihnen für einige zusätzlichen Erläuterungen dazu. Mit der Anpassung der Tagessätze, die seit 2010 gleichgeblieben sind, bin ich ebenfalls einverstanden. Allerdings ist dies über eine Verordnung geregelt, sodass die Regierung dies von sich aus machen kann. Als Abgeordneter kann ich die Regierung diesbezüglich nur ermutigen, was ich hiermit auch tue. Von der Anpassung der Tagessätze würden vor allem auch die vielen ausländischen Care-Arbeiterinnen profitieren, welche mit der 24-Stunden-Betreuung einen wichtigen und zentralen Bereich der häuslichen Betreuung und Pflege abdecken. Dann zum Punkt 4, der Herabsetzung der Eintrittsschwelle von mindestens einer Stunde auf eine halbe Stunde. Einig gehe ich mit den Postulanten, dass dieser Punkt ebenfalls durch die Pflege- und Betreuungsleistungen geregelt werden sollte. Eine Rücknahme einer entsprechenden Verordnungsänderung bei den Ergänzungsleistungen erachte ich als nicht sinnvoll. Da die gesprochenen Betreuungs- und Pflegeleistungen jeweils auf sieben Tage ausgerichtet werden, ergibt eine halbstündige Leistung wöchentlich bereits 3,5 Stunden. Dies kann gerade am Beginn einer Pflegeunterstützung eine grosse präventive Wirkung erzielen. Eine betreute Person, die aber noch recht rüstig ist, kann so zweimal in der Woche für zwei und eineinhalb Stunden unterstützende Betreuung beantragen, sei dies im hauswirtschaftlichen Bereich oder bei der Körperpflege. Ich erachte diese Herabsetzung denn auch als sinnvolle Ausweitung. Im Rahmen der Altersstrategie hat sich die Regierung unter dem Handlungsfeld 2, Altersvorsorge, auch die Massnahme 2.7 «Evaluation des Betreuungs- und Pflegegeldes» auf die Fahne geschrieben. Dabei soll der Lead bei der Regierung liegen mit den AHV/IV/FAK-Anstalten als Partner. Die Familienhilfe und die Fachstelle Betreuungs- und Pflegegeld sind nicht aufgeführt. Ich gehe aber davon aus, dass sie ebenfalls bei dieser Evaluation dabei sein werden. Das Postulat werde ich demgemäss überweisen, auch in der Hoffnung, dass damit diese in der Altersstrategie erwähnte Evaluation sehr bald durchgeführt wird. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Das Postulat macht verschiedene Vorschläge zur Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes in Liechtenstein. Das BPG hat sich seit seiner Einführung im Jahr 2010 gut etabliert, zeigt aber auch Verbesserungspotenzial auf. Damit gehe ich mit den Postulanten überein. Regelmässige Anpassungen an die Inflation wären sinnvoll, eine Überprüfung oder eine allfällige Anpassung ist für mich unbestritten. Problematisch ist die Streichung einer Bestimmung, die Leistungen für Personen mit einem geringen Pflegebedarf von weniger als einer Stunde pro Tag ermöglichte. Für diese Gruppe reicht das BPG nun nicht mehr aus, obwohl ihre Pflege präventiv wichtig ist. Gemäss den Postulanten könnte eine Rücknahme der Änderung oder eine Absenkung der Eintrittsschwelle Abhilfe schaffen, auch dieser Punkt ist für mich unbestritten.Die angesprochenen Anpassungen erscheinen sinnvoll, um die ursprünglichen Ziele auch in Zukunft zu erreichen. Ein Kritikpunkt ist, dass das Pflegegeld beim Spitalaufenthalt wegfällt, was bei Kindern oder Demenzkranken die Anwesenheit von Angehörigen erfordert. Obwohl eine Ausnahmeregelung zu Problemen führen kann, würde ich hier eine überlegte Änderung vornehmen. Wie zum Beispiel im Postulat aufgeführt, dass Pflegegeldbezieher ab einer bestimmten Pflegestufe einmal im Jahr kostenlos ins Pflegeheim gehen können, was die häusliche Pflege entlasten würde. Ich würde zusätzlich zu den Ausführungen des Abg. Wendelin Lampert auch begrüssen, wenn darüber nachgedacht wird, im BPG den Art. 11 Abs. 1 Bst. b der Verordnung wie folgt anzupassen. Klar, wir sind jetzt hier im Postulat, aber man kann sich da ja schon vorausschauend Gedanken machen. Der Art. 11 lautet wie folgt: «Rückerstattung des Betreuungs- und Pflegegeldes - 1) Ein Vorschuss auf das Betreuungs- und Pflegegeld ist insbesondere auch dann [...] zurückzuerstatten, wenn er: [...] b)» - dort hätte ich eine Änderung vorgenommen: während noch einer zu bestimmenden Anzahl Tage und Pflegestufe ein vorübergehender ein- oder mehrtägige Aufenthalt in einer anderen Einrichtung innerhalb eines Monats, zum Beispiel, ausgerichtet wurde, wobei der Ein- und Austrittstag nicht als Aufenthaltstag berücksichtigt wird. Wobei ein oder mehrere eintägige Aufenthalte selbstverständlich von den Fachleuten noch spezifiziert werden müssten. Auch die Einrichtungen sind selbstverständlich noch genau zu spezifizieren. Durch die Streichung des Begriffes «stationär» und den Zusatz «vorübergehender ein- oder mehrtägiger Aufenthalt in einer anderen Einrichtung innerhalb eines Monats» wird klargestellt, dass ein oder mehrere Aufenthalte pro Monat in einer Pflegeeinrichtung den Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege nicht berührt. Ein einmaliger, eintägiger Aufenthalt pro Monat führt somit nicht zu einer Rückforderung oder Kürzung des Pflegegeldes. Ich glaube, ein solches Entgegenkommen ist für Betroffene Gold wert.Tagesstrukturierende Angebote können sowohl für Menschen mit Demenz als auch für pflegende Angehörige eine willkommene Abwechslung und grosse Entlastung sein, die tageweise oder mehrere Tage pro Woche in Anspruch genommen werden können. In Liechtenstein bieten derzeit die liechtensteinische LAK mit dem Haus St. Florin sowie die Lebenshilfe Balzers mit der Tagesstätte Schirma ein solches Angebot an. Demenz Liechtenstein betreibt seit Januar 2024 die Tagesstätte Vergissmeinnicht, vor allem für früh erkrankte Menschen mit Demenz.Die finanziellen Auswirkungen sind allerdings offen, aber sicherlich überschaubar. Vielleicht kann der zuständige Minister eine Schätzung über den finanziellen Aufwand geben. Aber für mich ist es unabhängig davon unbestritten, dass hier etwas getan werden sollte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich bei den Postulanten für das vorliegende Postulat. Die Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes beschäftigt mich ebenfalls. Ich hatte deshalb auch im März-Landtag eine Kleine Anfrage zur Lücke im Pflegegeldsystem an die Regierung gestellt. In meinem Votum beschränke ich mich deshalb hauptsächlich auf die Thematik der Betreuung und Pflege von kranken Kindern. Meine Kleine Anfrage bezog sich auf einen «Vaterland»-Artikel vom 15. Februar 2024. Darin war zu lesen, dass pflegende Eltern von beispielsweise mit Krebs erkrankten Kindern beim Pflegegeld durch die Maschen fallen. Gemäss Artikel hatte die pflegende Mutter nach drei Monaten Pflegeurlaub keinen Anspruch auf Krankengeld oder Kündigungsschutz, obwohl sie ihr krankes Kind praktisch rund um die Uhr über einen längeren Zeitraum pflegen musste. Anspruchsberechtigt wäre sie nur, wenn sie selbst krank wäre. Ebenfalls haben nur Personen Anspruch auf Pflegegeld, welche einen älteren Menschen pflegen, aber nicht ein krankes Kind. Das Pflegegeld wird zum Beispiel nicht ausgezahlt, wenn das Kind stationär im Krankenhaus ist. Das mag bei einer älteren Person gerechtfertigt sein, aber ein Kind benötigt im Krankenhaus sogar verpflichtend eine Begleitperson, die in solchen Fällen auch eine Menge an Pflegearbeit übernehmen muss, und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit. Ausserdem sind die Kriterien für das Pflegegeld nicht für die Erkrankung eines Kindes ausgerichtet. Die Grundlage der bisherigen Betreuungs- und Pflegegeldstrategie ist, die Wahlfreiheit pflegebedürftiger Personen zwischen stationärer und ambulanter Pflege zu verbessern und eine möglichst lange Pflege im häuslichen Umfeld zu gewähren. Nur ist dieser Grundsatz nicht auf die Pflege akut kranker Kinder anwendbar. Bei diesen Kindern gibt es keine Wahlfreiheit. Benötigen sie einen Spitalaufenthalt so ist dies unabdingbar. Ebenso ist die Begleitung eines Angehörigen, in diesem Sinne des Pflegenden, in den meisten Fällen Pflicht und wird von den Krankenhäusern so gefordert. Für eine Familie bedeutet dies meist, dass ein Elternteil mit der Begleitung des kranken Kindes absorbiert ist und einer allfälligen Arbeitstätigkeit in dieser Zeit nicht nachgehen kann. Ebenfalls entstehen dadurch oft Mehrkosten durch eine spitalnahe Unterkunft, die externe Verpflegung sowie durch Reisekosten zum Spital, welche je nach Versicherungsumfang nicht gedeckt werden. Der zweite Elternteil muss in einer solch belastenden Zeit, die Arbeitstätigkeit aufrechterhalten und zusätzlich für die Betreuung allfälliger Geschwister sorgen. Oft lassen sich in dieser belastenden Situation beide Elternteile krankschreiben, was nochmals zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führt, da im Krankenstand nur 80 Prozent des Lohnes ausbezahlt werden. Nebst dem Fall akut kranker Kinder, gibt es auch noch die Kinder, welche nicht akut krank im engsten Sinne, aber durch eine Beeinträchtigung stets auf zusätzliche Pflege angewiesen sind. So wurde mir zugetragen, dass einer Mutter eines Down-Syndrom-Kindes das Pflegegeld gestrichen wird, wenn sie zu-sammen verreisen, weil sie dann nicht mehr in häuslicher Umgebung sind. Was äusserst fragwürdig ist, da die Pflege dann ja nicht aufhört. Im vorliegenden Postulat wird das Problem der stationären Begleitung von akut kranken Kindern lediglich angeschnitten und es wird um Prüfung der Möglichkeiten für eine Ausnahmeregelung gebeten, allerdings mit wenig Nachdruck und wenig fundierten Ausführungen und Begründungen. Ebenfalls werden den Lücken, welche sich bei der Betreuung und Pflege von chronisch kranken Kindern beziehungsweise geistig und/oder körperlich behinderten Kindern keine Rechnung getragen. Ich persönlich finde es auch unpassend, die Pflege eines schwerkranken Kindes mit der Pflege und Betreuung von demenzkranken Menschen gleichzusetzen. Denn für demenzkranke Personen gibt es in unserem Land ausgezeichnete Betreuungseinrichtungen, welche zumindest als Alternative oder kurzzeitige Entlastungsmöglichkeiten der pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden können. Diese Alternative haben Eltern von schwerkranken Kindern nicht. Was nicht heissen soll, dass auch die Pflege eines Demenzkranken eine hohe Belastung für die Angehörigen ist.Gerne möchte ich den Gesellschaftsminister fragen, ob diese beschriebene Problematik bei kranken Kindern bei einer allfälligen Postulatsbeantwortung auch mit aufgenommen wird? Wie ich einleitend erwähnt hatte, stellte ich im März-Landtag eine Kleine Anfrage. Bei der Antwort zur zweiten Frage heisst es, ich zitiere: «In der Altersstrategie für Liechtenstein vom Dezember 2023 wurde als Massnahme 2.7 die Evaluation des Betreuungs- und Pflegegeldes beschlossen. Die Regierung hat der Umsetzung dieser Massnahme im laufenden Jahr Priorität zugewiesen.» Ich möchte deshalb den Gesellschaftsminister fragen, ob es somit das vorliegende Postulat dennoch braucht oder ob dies für die von Ihnen erwähnte Evaluation des Betreuungs- und Pflegegeldes eher hinderlich ist beziehungsweise diese mit dem Postulat zu Verzögerungen führt? In einem «Volksblatt»-Artikel vom Oktober 2018 mit dem Titel «Lücken im System - Kinder haben das Nachsehen» wird von einer betroffenen Mutter erwähnt, dass das Pflegegeld als monatlicher Vorschuss ausbezahlt wird und nur einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt, was die Mutter als problematisch erachtet. Mögliche Rückforderungen können sich schnell auf mehrere Tausend Franken belaufen und die Familien in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Ich möchte deshalb den Gesellschaftsminister fragen, ob diese Abrechnungsmodalitäten mittlerweile seit 2018 vereinfacht wurden oder ob dies allenfalls mit dem Postulat auch geprüft werden könnte? Abschliessend habe ich noch eine Verständnisfrage an die Postulanten. Im einleitenden fettgedruckten Postulatstext heisst es am Schluss, dass Massnahmen geprüft werden sollen und diese in einem Bericht und Antrag vorgelegt werden sollen. Können Sie bitte erläutern, was sie genau mit einem Bericht und Antrag meinen? Ist dies einfach die Postulatsbeantwortung oder erwarten Sie hier etwas anderes, was beispielsweise einer Motion gleichkäme? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Besten Dank für die sehr guten und fundierten, wohlwollenden Voten zu dieser Thematik und auch für die ergänzenden Darstellungen, die in diesen Voten zum Ausdruck gekommen sind. Ich möchte gerade beim letzten Votum des Abg. Manfred Kaufmann anschliessen, weil ich auch gerade thematisch anschliessen möchte. Er hat das Situationsbild für Eltern und schwerstbehinderte Kinder oder kranke Kinder sehr gut dargestellt, welche Problematiken dort für eine Familie, für einen Elternteil zukommen. Ich bleibe bei diesem Thema mit Eltern die Kinder mit schweren Behinderungen pflegen und betreuen. Der Aufwand der Betreuung, auch wenn es zu Hause ist, ist maximal gross. Sobald die Betreuung eines Elternteils im Spital notwendig ist, wird es noch zu einem grösseren Problem. Und das wird, wie Sie eben gehört haben, heute nicht mit dem Pflegegeld abgedeckt. Dann kommen bei diesen Situationen weitere beschwerende administrative Sachen dazu. Die Kontrolle würde gerade bei behinderten oder schwerbehinderten Kindern alle drei bis vier Jahre ausreichen. Weil das Lebensbild oder das Lebenssituationsbild, wie es auch die Eltern schildern, ist ja nicht sehr stark verändert. Es verändert sich allmählich, sehr langsam, aber es ist nicht von drei, vier Monaten zu anderen drei, vier Monaten verändert, was bei Demenzkrankheit anders sein kann. Diese administrativen Eingaben und Kontrollsysteme sind für diese Eltern und Betroffenen sehr, sehr belastend, weil das kompliziert und aufwendig ist, zum Teil müssen sie durch Fachleute gemacht werden. Dann wird das Pflegegeld bei Ferien ausgesetzt. Wenn Eltern mit ihrem schwerbehinderten Kind Ferien ausserhalb des Landes machen, werden nur 12 Tage des Feriengeldes übernommen. Also sobald jemand über den Rhein fährt und Ferien ausserhalb des Landes macht, sei das im Kanton Graubünden oder im Tirol, dann werden nur 12 Tage pro Jahr übernommen. Wenn Elternteile das im Land machen, wird das Pflegegeld fortgeführt, also wenn sie im Schellenberg oder im Malbun Ferien machen, wird das fortgeführt. Es ist gerade bei diesen Situationen sehr wichtig, dass hier Kulissenwechsel sind. Wenn sie so eingeschränkt werden, weil meistens werden da nicht 14 Tage Ferien gemacht. Da werden vielleicht wirklich Erholungsphasen von einem Monat, wirklich in einer anderen Gegend, in einer anderer Situation als Ferien bevorzugt. Da werden nur 12 Tage übernommen. Das wird sicher einen Grund haben, aber wenn da Missbräuche vorkommen sollten, dann gibt es sicher andere Mechanismen, um das irgendwie einzuschränken. Es ist auch keine Gleichstellung, es muss auch eine Gleichstellung mit den Kinderzulagen geben. Die Kinderzulage wird auch ins Ausland ausbezahlt. Also hier diese Einschränkung ist eigentlich nicht angebracht und muss überdenkt werden.Dann die finanziellen Auswirkungen: Das ganze Pflegegeld muss besteuert werden. Da müssen Sie sich einmal in diese Situation hineindenken, das Pflegegeld wird als Einkommen als Lohn definiert und muss versteuert werden. Auch hier gibt es Lösungsmöglichkeiten, dass es für höhere Pflegestufen unter Umständen Pauschalbeträge gibt, das wäre auch eine administrativ einfache Lösung, denn administrativ kommt auch auf diese Leute sehr viel zu. Heute ist der Aufwand, bis man das Pflegegeld hat, ich habe mir das wirklich authentisch in einer Familie erzählen lassen, wo auch das pflegende schwerbehinderte Kind zugegen war. Sie haben mir auch einmal die Unterlagen gezeigt für die Rechtfertigung, dass man das Geld überhaupt braucht. Dann muss man das Ganze noch versteuern. Mit anderen Worten, der Elternteil ist ein Angestellter des behinderten Kindes, wenn man sich das genau durch den Kopf gehen lässt. Zusammenfassend ist bei diesen Situationen der Spitalaufenthalt mit dem Pflegegeld zu regeln. Für die Ferien muss hier auch eine Lösung gefunden werden, dass sie nicht so eingeschränkt werden, wenn man mehr als 12 Tage im Ausland verbringt und diese nicht übernommen werden. Beim administrativen Aufwand, den der Abg. Manfred Kaufmann auch angesprochen hat, der sollte wirklich sehr reduziert werden und auch noch der gesamte Kontrollaufwand.Dann kommt noch eine andere Ungerechtigkeit dazu, die ich überhaupt nicht kannte im Konnex zum Spitalaufwand, weil die Elternteile ja auch dabei sein müssen. Das ist eine Pflicht; wenn ein schwerkrankes Kind akut einen Spitalaufenthalt hat, dass ein Elternteil dabei ist. Die Eltern schilderten mir, wenn ein Kind zur Welt gebracht wird und man stellt fest, dass es behindert ist, kann es nur noch in die allgemeine Versicherung kommen. Und wenn es in die allgemeine Versicherung kommt, ist es so, dass das Spitalbett nicht gesichert ist, auch der Zugang zu den Ärzten ist nicht gleich wie bei anderen Kindern. In dem Fall, wo das Kind auf die Welt kommt und nur eine allgemeine Versicherung möglich ist, dann ist das eine krasse Benachteiligung. Es geht dabei um eine Diskriminierung, die in der heutigen Zeit der Gleichstellung wirklich einmal angeschaut werden muss. Diese haben auf sämtliche andere versicherungstechnischen Sachen für die Eltern und das Kind massive Auswirkungen.Die Situation beim Punkt 1, also nicht nur, wenn schwerkranke Kinder akut einen Spitalaufenthalt haben, dass dort das Pflegegeld weiterhin bezahlt wird für die Eltern, auch wenn sie demnach eine, zwei oder drei Übernachtungen machen müssen, ist das versicherungstechnisch zu überprüfen.Dann zu den einzelnen Fragen vom Abg. Georg Kaufmann. Es ist so, in vielen schwierigen Pflegesituationen in der häuslichen Pflege braucht es eine rechtzeitige Entlastung der Betreuenden. Mir wurde authentisch und glaubwürdig dargestellt, wie sich einzelne Betreuende fast zu Tode betreuen. Sie haben keine Verschnaufpause, keine Entlastung. Und damit diese ambulanten Pflegestrukturen in der häuslichen Pflege längerfristig durch Betreuende aufrechterhalten werden können, muss hier ein Weg gefunden werden, dass diese entlastet werden, indem ein Pflegeplatz für die zu pflegende Person gefunden wird. Das betrifft insbesondere auch meistens Frauen, wie mir insbesondere von der Leitung der Fachstelle für häusliche Pflege mitgeteilt wurde. Sie haben mir das Bild einer Frau geschildert, die zuerst die Kinder zur Welt bringt, dann muss sie die Kinder aufziehen, kaum ist sie im mittleren Lebensalter, kommt die Pflege der älteren Personen, ihrer Eltern oder Schwiegereltern, was auch immer, dazu. Ist diese Situation überstanden, sind sie selber in dieser Situation, dass sie unter Umständen Pflege und Betreuung brauchen. Also sie sind permanent in diesem Hamsterrad drin, könnte man sagen. Bei anderen weniger oder überhaupt nicht, aber es gibt sehr viele, für die es, wie mir glaubwürdig gesagt wurde, eine grosse Belastung ist. Vor allem wenn es ältere Personen sind, die in dieser Pflege und Betreuung seht stark involviert sind, dass hier diese Entlastungsangebote gemacht werden.Zur Frage betreffend der Bezeichnung «Bericht und Antrag» vom Abg. Manfred Kaufmann. Die Postulanten erwarten hier von der Regierung eine Postulatsbeantwortung, das ist ja auch ein Bericht und Antrag in dem Sinne, aber wir erwarten hier schon, dass wir eine gute Auslegeordnung haben, dass bei gewissen Punkten die Regierung von sich aus Lösungen findet und einleitet. Und dort, wo es dem Landtag zu wenig weit geht oder wo diese Postulatsanträge nicht erfüllt werden, muss halt der Landtag unter Umständen wieder mit weiteren parlamentarischen Mitteln aktiv werden. Wir erwarten aber von der Regierung - also der Bericht und Antrag ist nicht so zu nennen wie ein klassischer Bericht und Antrag -, dass diese Beantwortung, diese Auftragserteilung und auch was in der Diskussion aufgekommen ist, zu Lösungen führt und dass die Bestandssituation nicht bestärkt oder bestätigt wird, sondern darüber hinaus wirklich uns Postulanten und überhaupt dem Landtag, allen, die das Postulat überweisen werden, dass diesen Überweisenden gute Lösungen vorgelegt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, am 12. März 2024 wurde das vorliegende Postulat überreicht und ich möchte den Postulanten sowie Ihnen allen für die jetzige Diskussion danken. Unstreitbar werden verschiedene Einzelschicksale und schwierige Einzelschicksale genannt, wo man dort Entlastung herbeiführen kann. Ich denke, da sind Überlegungen in diese Richtung auch richtig und begrüssenswert. Bei Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes wurde im Bericht und Antrag Nr. 2008/162 ausgeführt, dass das Ziel der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes insbesondere ist, eine im Vergleich zum stationären Bereich gleichwertige Finanzierung zu erreichen und den betroffenen Menschen somit die Wahlfreiheit zwischen Betreuung und Pflege zu Hause sowie einer stationären Lösung zu gewährleisten. Das kam auch in mehreren Ihren Voten entsprechend vor.Das Betreuungs- und Pflegegeld kommt allen betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen zu, unabhängig vom Alter. Dabei besteht der Anspruch bereits ab einer sogenannten leichten Hilflosigkeit und wird zusätzlich zur Hilflosenentschädigung ausgerichtet. An diesen Ausführungen und insbesondere an der Aussage, dass mit dem Betreuungs- und Pflegegeld die Wahlfreiheit gewährleistet werden soll, kann nach wie vor festgehalten werden. Das Betreuungs- und Pflegegeld ist ein Erfolgsmodell. Das haben wir heute auch mehrfach gehört, das sorgt auch immer wieder für Erstaunen, wenn das mit Vertretern anderer Länder so besprochen wird. Diese kennen das beispielsweise in der Schweiz so nicht. So bezogen per Ende 2023 680 Personen ein Betreuungs- und Pflegegeld, was gegenüber 2022 einer Steigerung um 8 Prozent entspricht. In diesem Sinne führte auch die Präsidentin der Fachstelle für häusliche Betreuung und Pflege im Jahresbericht 2022 aus, dass die Erfahrungen der letzten 13 Jahre gezeigt haben, dass es in einer Vielzahl von Fällen das Betreuungs- und Pflegegeld ist, das es Menschen erst ermöglicht trotz ihres Alters und/oder körperlicher Gebrechen zu Hause zu bleiben und dennoch beste Betreuung erhalten zu können. Die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen durch Dritte ist auf die Dauer nämlich sehr kostspielig und ist in sehr vielen Fällen nur dank der Zuschüsse der öffentlichen Hand in Form von Betreuungs- und Pflegegeld überhaupt erschwinglich. Im Jahresbericht 2023, und darauf hat sich der Abg. Georg Kaufmann auch bezogen, wird sodann ausgeführt, dass der sich bereits in den vergangenen Jahren abzeichnende Trend der Zunahme an Betreuungs- und Pflegegeldbezügern sich auch im zu Ende gegangenen Geschäftsjahr ungebremst fortgesetzt hatte.Im Dezember 2023 hat die Regierung die erste Altersstrategie für Liechtenstein genehmigt. Die Altersstrategie wurde in einem Prozess mit breiter Beteiligung von Seniorinnen und Senioren sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, Gemeinden, Parteien und Fachorganisationen erarbeitet. Ihr liegt die Vision zugrunde, dass Liechtenstein ein Land mit hoher Lebensqualität ist. Bis ins hohe Alter können die Einwohnerinnen und Einwohner aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und sollen das auch können sowie möglichst unabhängig und selbstbestimmt leben. Eine der Massnahmen, das wurde in der Diskussion auch erwähnt, die Bestandteil der Altersstrategie ist, ist die Evaluation des Betreuungs- und Pflegegeldes. Hierzu wird ausgeführt, dass im Rahmen einer Evaluation geprüft werden soll, ob die Wirkungsziele erreicht wurden, und insbesondere, ob und allenfalls wo Verbesserungspotenzial besteht. Zudem soll das Verhältnis zwischen dem Betreuungs- und Pflegegeld und der Hilflosenentschädigung untersucht werden beziehungsweise die Frage, ob die Abklärung und Auswirkung einer Hilflosenentschädigung neben dem Pflegegeld weiterhin sinnvoll ist. Ich kann in dieser Landtagssession bereits das zweite Mal aus der Altersstrategie zitieren, das wurde vom Abg. Mario Wohlwend auch angesprochen, Sie finden die Massnahme unter 2.7 auf der Seite 19 der Strategie, Evaluation des Betreuungs- und Pflegegeldes, und wie angesprochen wurde diese Massnahmen zusammen mit der Massnahme 1.1, die wir gestern besprochen haben, einer prioritären Behandlung noch im laufenden Jahr zugewiesen. Und selbstverständlich, auch wenn in der Strategie die Familienhilfe und die Fachstelle nicht namentlich genannt sind, werden sämtliche möglichen Anpassungen mit den zuständigen Stellen besprochen.Das nun eingebrachte Postulat betreffend Massnahmen zur Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes unterstützt somit diese Entscheidung der Regierung. Das beantwortet, ich meine, die dritte oder zweite Frage des Abg. Manfred Kaufmann. Die Abgeordneten Georg Kaufmann und Mario Wohlwend haben dann noch nach Kosten oder nach Zahlen gefragt. Die kann ich Ihnen jetzt nicht liefern, aber ich denke diese sind integraler Bestandteil einer Postulatsbeantwortung, sofern sie das entsprechende Postulat dann auch überweisen werden. Weil die Kehrseite der Anpassung der Leistungen ist: Was hat es für Kostenfolgen?Der Abg. Manfred Kaufmann hat zwei weitere Fragen an mich gerichtet, die sich im ersten Fall auf nicht akut kranke Kinder, aber Kinder mit entsprechenden Behinderungen bezogen haben, und die zweite Frage war die Abrechnungsmodalität. Wir werden es prüfen - die ergänzenden Ausführungen des Abg. Johannes Kaiser haben mich in diesem Sinne bestärkt -, wie es im vorliegenden Postulat eben auch aufgenommen werden kann. Der Sachzusammenhang zwischen diesen Fragestellungen ist auf jeden Fall nicht von der Hand zu weisen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte nur noch einmal kurz nachfragen, der Minister hat es ja gerade sehr schön dargelegt und auch auf die Altersstrategie auf Seite 19 verwiesen, wo genau darauf eingegangen wird, dass diese Optimierung und Weiterentwicklung des Betreuungs- und Pflegegeldes angeschaut wird. Aber ich frage mich wirklich, braucht es denn das Postulat ergänzend oder dürfen wir hier auch den Abg. Daniel Seger zitieren und von parteipolitischen Spielchen sprechen? Denn Sie beschäftigen dann ja auch Ministerien mit Aufgaben, die sie sowieso machen müssen. Also da haben Sie sich es ja jetzt auch gerade einfach gemacht. Aber es geht uns um die Sache, deshalb haben Sie ja schon der Diskussion angesehen, dass wir mit grosser Wahrscheinlichkeit zustimmen werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Mich hätte einmal so eine grobe Meinung zu meinem Ergänzungsvorschlag vom zuständigen Minister interessiert. Ich habe ja dort den Art. 11 aufgeführt, und zwar ist dort die Rückerstattung des Betreuungs- und Pflegegeldes erwähnt. Es betrifft im Moment den stationären Bereich und dort wäre es mit einer kleinen Abänderung auch möglich den ambulanten Bereich auch noch hinzuzufügen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank sämtlichen Votantinnen und Votanten für die sehr positive Aufnahme unseres Postulates. Es scheint hier drinnen doch mehrheitsfähig zu sein, von dem bin ich persönlich auch ausgegangen. Vielleicht gerade zum Punkt Altersstrategie: Die Altersstrategie beinhaltet eine Fülle von Massnahmen. Mit diesem Postulat können wir einfach gewissen Massnahmen mehr Gewicht verleihen, indem der Landtag mehrheitlich sagt, genau dieser Punkt, konkret diese Optimierung des Betreuungs- und Pflegegeldes ist dem Landtag ein spezielles Anliegen, das vorwärtsgebracht werden sollte. Wie gesagt, die Altersstrategie beinhaltet noch sehr, sehr viele andere Punkte und wir haben jetzt einfach einmal den Fokus auf diesen Bereich gelegt. Da haben wir jetzt ja auch gehört, es gibt diverse Beispiele, die der Abg. Johannes Kaiser aufgezeigt hat, aber auch der Abg. Manfred Kaufmann, wo Personen im Land doch konkrete Probleme haben. Ich denke mir, genau diese Beispiele zeigen uns doch eindeutig auf, dass in diesen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Ich habe es ja auch in meinem ersten Votum gesagt, alleine nach der Einreichung dieses Postulates wurde ich im privaten Rahmen von Leuten, die wirklich Probleme mit der aktuellen Ausgestaltung haben, aufgrund ihrer Erfahrungen angesprochen. Wir möchten ja, dass sich dieses Betreuungs- und Pflegegeld weiterentwickelt. Wir müssen zusehen, dass wir diesen ambulanten Teil möglichst stärken. Wie gesagt, sonst wird der Druck auf den stationären Teil noch grösser und ich habe es auch im ersten Votum gesagt, auch im stationären Teil nützt es nichts, wenn sie Häuser bauen, aber kaum Personal finden, um die Betten zu betreuen. Deshalb wäre eben dieser ambulante Teil ganz zentral und deshalb bin ich auch allen dankbar, die den Sinn und Zweck dieses Postulates erkennen können. Dann noch kurz zur Formulierung «Bericht und Antrag»: Wir erwarten, wie es der Abg. Johannes Kaiser gesagt hat, natürlich eine Postulatsbeantwortung. Aber Sie wissen natürlich, in einer Postulatsbeantwortung hat es eben standardmässig den Antrag der Regierung, dieses Postulat abzuschreiben. Da kann man jetzt darüber diskutieren, hätte man «Postulatsbeantwortung» schreiben sollen oder «Bericht und Antrag». Aber die Erwartungshaltung ist klar, wie es der Abg. Johannes Kaiser auch ausgeführt hat. Wir erwarten uns eine Postulatsbeantwortung.Vielleicht noch zur Frage des Abg. Georg Kaufmann betreffend diese Pflegestufen. Zum Punkt 2, wo es um diese, ich sage jetzt einmal, ferienbedingten Aufenthalte im stationären Teil geht. Ich habe hier noch den Jahresbericht der AHV angesehen. Wenn Sie sich die Zahlen ansehen, haben wir im Jahr 2022 vor allem in den Pflegestufen 1 bis 3 die grosse Anzahl an Fällen. In den Pflegestufen 4 bis 6 sind weniger Fälle. Ganz konkret waren es im Jahr 2022 total 551 Fälle und in der Pflegestufe 6 waren es lediglich 34, in der Stufe 5 81 Fälle und in der Stufe 4 75 Fälle. Wenn sie jetzt fragen: Was könnten wir uns da vorstellen? Ich denke mir, da wird mitunter auch die Postulatsbeantwortung weitere Erkenntnisse bringen. Ich persönlich könnte mir jetzt vorstellen, dass wir die Pflegestufen 5 und 6 sicher da hineinnehmen, mitunter sogar noch die Pflegestufe 4, aber wie gesagt, da wäre dann eben die Beantwortung des Postulates interessant, sodass wir hier drinnen diskutieren können: Was ist hier vernünftig? Was sind die finanziellen Konsequenzen? Das hat ja verdankenswerterweise der Gesellschaftsminister auch ausgeführt. Genau das wird ein Bestandteil der Postulatsbeantwortung sein. Wie sieht es mit diesen finanziellen Konsequenzen aus?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Nochmals besten Dank für das Wort. Ich habe noch zwei Zusatzfragen zu beantworten, einmal die Frage der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch. Die Altersstrategie betrifft natürlich ältere Menschen. Das Betreuungs- und Pflegegeld hat einen breiteren Einsatzbereich, der zum Teil eine Schnittmenge mit der Altersstrategie hat, zum Teil aber auch nicht. Darum geht das Postulat in diesem Punkt in die gleiche Richtung, wenn es ältere Menschen betrifft, die entsprechend davon profitieren, aber es geht auch weiter, also in einen Bereich der ausserhalb der Altersstrategie liegt. Wie ausgeführt, nehme ich das als unterstützend wahr, wenn hier eine Massnahme, die prioritär umgesetzt werden soll, eben noch entsprechend Zustimmung erhält durch dieses Postulat. Zum Abg. Mario Wohlwend: Sie beziehen sich auf eine Verordnung, genau gesagt auf die Betreuungs- und Pflegegeldverordnung. Das muss im Detail geprüft werden. Das kann ich jetzt aus dem Bauch heraus nicht sagen. Sie wissen, die Regierung hat die Verordnungskompetenz, aber entsprechend zu sagen: Da kann man jetzt einfach ein Wort herausstreichen, das wird dann schon passen. So lasse ich mich nicht auf die Äste hinaus, das müsste entsprechend im Inhalt geprüft werden und legistisch geprüft werden, was die Konsequenz davon ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Danke für das Wort und danke für Ihre Ausführungen. Ich hoffe jetzt schon nicht, dass Sie die Optimierung des Betreuungs- und Pflegegelds nur wegen der Altersstrategie geprüft hätten. Von dem her stimmt es mich zuversichtlich, mit dem Postulat haben wir ja zeitlich eine Begrenzung gesetzt und so können wir nicht nur darauf hoffen, sondern uns darauf verlassen, dass wir noch in dieser Legislatur bereits diese Umsetzung erhalten. Das freut mich. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, somit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Überweisung dieses Postulats an die Regierung zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat das Postulat mit 24 Stimmen einhellig überwiesen und wir haben Traktandum 8 abgeschlossen.-ooOoo-