7. März 2024 | 271 | Abänderung des Heimatschriftengesetzes zur Vor-Ort-Erfassung desbiometrischen Gesichtsbildes2. Lesung |
Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG) zur Vor-Ort-Erfassung des biometrischen Gesichtsbildes aufgeworfenen Fragen [1. Lesung: 10. November 2023] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 11/2024); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 29: Abänderung des Heimatschriftengesetzes zur Vor-Ort-Erfassung des biometrischen Gesichtsbildes. Diese Vorlage wurde am 10. November 2023 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen zur 2. Lesung.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 11/2024. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 26 Abs. 2 und 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 Abs. 2 und 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
7. März 2024 | 272 | Abänderung des Heimatschriftengesetzes zur Vor-Ort-Erfassung desbiometrischen Gesichtsbildes2. Lesung |
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 23 Stimmen hat der Landtag einhellig zugestimmt und wir haben Traktandum 29 erledigt. -ooOoo-