Postulat zur Entbürokratisierung der Steuererklärung für Familien der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch, Peter Frick, Walter Frick, Manfred Kaufmann, Dietmar Lampert, Günter Vogt, Thomas Vogt und Mario Wohlwend vom 15. Januar 2024
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 13: Postulat zur Entbürokratisierung der Steuererklärung für Familien der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch, Peter Frick, Walter Frick, Manfred Kaufmann, Dietmar Lampert, Günter Vogt, Thomas Vogt und Mario Wohlwend vom 15. Januar 2024.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Postulat der VU-Fraktion wird die Regierung eingeladen zu prüfen, wie die Steuererklärung für Familien zusätzlich entbürokratisiert werden kann. Liechtenstein zeichnet sich grundsätzlich durch ein einfaches Steuersystem und dementsprechend einfachen Steuerformularen aus. Das heisst aber nicht, dass es da und dort nicht zusätzliche Vereinfachungen geben könnte, welche wir einer Überprüfung durch die Regierung zuführen möchten. Gerade bei Familien ergeben gewisse Teile der Steuererklärung viel Aufwand. So sind für das Hilfsformular A3, nämlich die Ausbildungskosten für Kinder und Kinderabzug bei volljährigen Kindern, zahlreiche Belege für Lebenshaltungskosten, Schulkosten, Lehrmittel, Unterkunft, Fahrkosten etc. beizubringen. Die Postulanten sind der Meinung, dass dies auch einfacher geht, ohne die Zielsicherheit der Entlastung nicht aus den Augen zu verlieren. Die Erfahrungen haben in den vergangenen Jahrzehnten sicher gewisse Muster aufgezeigt, wie die Kosten je nach Ausbildungsstandort auch pauschaliert berücksichtigt werden können. Bei den anderen Hilfsformularen, nämlich A1 und A2, gelingt das auch sehr gut, wobei man bei den Krankheitskosten ebenfalls einige Belege einreichen muss, will man Beiträge über die Pauschale hinaus geltend machen. Auch bei Kosten für die Unterkunft von Kindern in einem Studium könnte man gegebenenfalls mit einer Pauschale ein Minimum definieren und alle Ausgaben über diesem Betrag müssen angegeben werden, falls man in den Genuss einer steuerlichen Erleichterung kommen will. Auch bei Lehrmitteln dürfte es Unterschiede bei den Kostenfolgen geben. Auch hier könnte man mit der Definition eines Pauschalbetrags einiges an Bürokratie beseitigen. Gerade das Belegen der Lebenshaltungskosten ist aufwendig. Eine Pauschale hat einen Nebeneffekt: Je nach Ausgestaltung wird belohnt, wer sparsamer lebt. Die Behörden von Land und Gemeinden, welche die Steuererklärung kontrollieren müssen, würden durch diese Praxis ebenfalls entlastet. Die entsprechenden Behörden haben sicher auch entsprechende Erfahrungen gemacht, wo hier noch Einsparpotenzial bestünde, weil sich gewisse Beträge nicht gross unterscheiden, die Erfassung und Bearbeitung aber doch Zeit in Anspruch nimmt. Damit Liechtensteins Steuersystem attraktiv bleibt, ist es ratsam, in regelmässigen Abständen Verbesserungsmöglichkeiten zu überprüfen. Dabei soll es nicht nur darum gehen, die Einwohnerinnen und Einwohner oder den Staat zu entlasten, sondern auch die Anwendung administrativ zu vereinfachen. Dies bedeutet Bürokratieabbau sowohl bei den Steuerpflichtigen als auch bei den kontrollierenden Behörden.Auch Gespräche mit Liechtensteiner Steuerexperten haben mir aufgezeigt, dass es einiges gibt, was man im Steuerbereich vereinfachen könnte. Für die Steuerpflichtigen, wie beispielsweise den Eltern mit mehreren Kindern in Ausbildung, ist der administrative Aufwand teils zeitintensiv und kompliziert, was genau der falsche Weg ist. Uns Postulanten ist bewusst, dass die Auswirkungen auf die Steuerlast voraussichtlich im Gesamtkontext gering sind, aber wir möchten, dass die Regierung mit den Steuerbehörden prüft, ob im Bereich der Ausbildungskosten für Kinder ebenfalls Vereinfachungen, wie sie an anderen Stellen der Steuererklärung beispielsweise mittels Pauschalen auch gemacht werden können, möglich wären. Das Merkblatt der Steuerverwaltung betreffend Kinderabzug sowie Abzug betreffend Ausbildungskosten für Kinder und auch die Erläuterungen auf dem Hilfsformular A3 der Steuererklärung geben einem zwar detaillierte Ausführungen, aber es erscheint schon beim Lesen ziemlich kompliziert. Hier wären bestimmt Vereinfachungen angezeigt. Die Postulatsbeantwortung würde sich bei einer allfälligen Überweisung dazu eignen, allfällige Änderungsvorschläge seitens der Politik zu diskutieren und die Machbarkeit zu überprüfen. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, gerne stehen wir Postulanten Ihnen für allfällige Fragen zur Verfügung und wären Ihnen für eine Überweisung im Sinne des Bürokratieabbaus für Steuerpflichtige und Behörden dankbar. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Die Postulanten stellen fest, dass die Steuererklärung in Liechtenstein sehr einfach auszufüllen ist. Dem kann ich ebenfalls beipflichten. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob wirklich noch viel vereinfacht werden kann und dadurch ein wirklicher Mehrwert geschaffen werden kann. Pauschalen entsprechen meist nicht der Realität und sind sehr ungenau. Allerdings sind sie aber auch praktisch in der Handhabung. Ich stimme mit den Postulanten überein, dass ab einem gewissen Luxus nicht mehr der Staat aufkommen soll. Allerdings kann dies nicht durch eine Pauschale gelöst werden, sondern eher mit einem Höchstbetrag. Vielleicht wäre auch die Kombination beider Elemente ein guter Weg. Grundsätzlich kann ich diesem Postulat zustimmen, allerdings bezweifle ich, ob dadurch ein wirklicher Mehrwert geschaffen beziehungsweise eine wirkliche Entlastung erreicht wird. Mit diesem Postulat beschäftigen wir die Regierung meiner Ansicht nach unnötig und diese sollten sich auf wesentlichere Themen wie zum Beispiel das Bildungswesen, die Optimierung der Digitalisierung in der Landesverwaltung oder auf die Bekämpfung der steigenden Gesundheitskosten konzentrieren. Aber wenn die Vertreter der Vaterländischen Union ihr zuständiges Regierungsmitglied mit diesem Zusatzaufgabe betrauen möchten, kann ich das Postulat gerne überweisen und bin gespannt auf die Abklärung der Regierung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Postulanten, ich danke ihnen für die Einbringung dieses Postulats. Ich habe keine Erfahrung mit dem Formular A3. Ich habe das noch nie ausfüllen müssen, ich verfolge deshalb die Diskussion gerne mit, um mir meine Meinung zu bilden. Ich frage mich einfach: Bringt das wirklich so viel, wenn wir hier die Regierung beauftragen, Vereinfachungen einzubringen?Was ich mich auch gefragt habe: Soll die Regierung prüfen, die Steuererklärung insbesondere für Familien zusätzlich zu entbürokratisieren? Am Schluss ihres Postulates lese ich: «Mit diesem Vorstoss möchten die Postulanten, die mit der Steuererklärung betrauten Behörden einladen, auch weitere Verbesserungsmöglichkeiten einzubringen und im Fall eines Gesetzes dem Landtag...» und so weiter - also hier sind die Postulanten meiner Ansicht wesentlich offener. Es können weitere Verbesserungsmöglichkeiten eingebracht werden, die vielleicht nicht nur Familien betreffen. Sehe ich das so richtig?Landtagspräsident Albert Frick»
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke. Auch von meiner Seite geht der Dank an die acht Postulanten. Weniger Bürokratie für Familien tönt auf jeden Fall gut, da bin ich dafür zu haben. Ob es dann wirklich über Pauschalen einfacher abläuft und es gegenüber den Steuerpflichtigen fair bleibt, wage ich zu bezweifeln. Die Steuererklärung für natürliche Personen kann in Liechtenstein, wir haben es jetzt schon gehört, immer noch recht einfach selbst ausgefüllt werden. Ich fülle jährlich mehrere solche Steuererklärungen für Bekannte und Verwandte aus und kann es auch mit der Steuererklärung in der Schweiz vergleichen. Das ist bei uns schon noch deutlich einfacher. Man kann sich bei Fragen an die Gemeinde oder die Steuerverwaltung wenden. Bei uns kann man das in der Regel, ich sage jetzt einmal bei einfachen Verhältnissen, auch ohne Steuerberater ausfüllen. Das ist in anderen Ländern nicht mehr möglich. Falls hier die Regierung Möglichkeiten sieht, bin ich auf jeden Fall froh um Vorschläge. Wir müssen aber eher schauen, dass es so bleibt, wie es ist, und nicht komplizierter wird. Das ist eher meine Befürchtung. Mit all den internationalen Vorgaben und Übernahmen, die wir umsetzen müssen, geht die Tendenz erfahrungsgemäss eher in Richtung umfangreicher, detaillierter und komplizierter. Von daher besteht bei diesem Postulat durchaus die Gefahr, dass wir die Steuerverwaltung mit einer wohlklingenden Arbeit beschäftigen, die aber ausser Aufwand wenig Nutzen bringt. Ich werde das Postulat überweisen und hoffe, dass etwas dabei herauskommt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Einfach kurz zur Abg. Karin Zech-Hoop, vielen Dank für Ihr Votum. Sie haben gesagt, Sie wissen nicht, ob es noch vereinfacht werden kann. Das ist eben die Frage, die möchten wir eben durch die Regierung prüfen lassen. Wenn man das Hilfsformular A3 anschaut oder auch das Merkblatt dazu, dann klingt es für mich schon ein bisschen kompliziert. Es müssen auch unterjährige Beträge abgegrenzt werden, wenn sie die Jahre überschreiten. Ich denke, da könnten man bestimmt Vereinfachungen schaffen, indem man Pauschalen einführt. Auch, dass es auch für Familien einfacher wird mit Pauschalen, wenn sie nicht immer alle Rechnungen zusammensuchen müssen, ausser es würde dann eben diese Pauschale überschritten.Ich bin auch nicht der Ansicht, dass es unnötig ist, die Regierung damit zu beschäftigen, denn unser Ziel ist es wirklich, diesen Bürokratieabbau bei den Steuerpflichtigen und bei den Behörden zu schaffen. Ich denke, das ist ein wichtiges Anliegen und damit hängt eben auch ein effizientes und einfaches Ausfüllen der Steuererklärung zusammen. Der Abg. Georg Kaufmann hat auch erwähnt, dass wir uns ja nicht nur auf das beschränken müssen. Wenn die Postulatsbeantwortung dann vorliegt, bei einer allfälligen Überweisung, können da bestimmt auch andere Bereiche, welche Ihnen auffallen, in die Diskussion eingebracht werden. Der Abg. Sascha Quaderer hat gesagt, dass es einfacher werden soll und dass er Zweifel hat, dass es allenfalls komplizierter werden könne, aber das glaube ich jetzt nicht, wenn wir Pauschalen einführen. Das ist ja eben die Intention von dem ganzen Postulat, dass es eben einfacher wird und bestimmt nicht komplizierter. Wenn wir das überweisen, dann bekommt die Regierung auch diesen Auftrag. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich hätte eine Frage an den Herrn Regierungschef, gedenkt die Regierung auch, falls wir dieses Postulat überweisen, auch dieses Postulat im Rahmen der Vorlage zur Steuergesetzgebung zu beantworten? Vielleicht können Sie das gleich beantworten.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich äussere mich dann später noch umfassender. Aber nein, das wäre aus unserer Sicht nicht im Steuergesetz zu regeln oder nicht in dem Zuge.Landtagspräsident Albert Frick
Ich möchte dazu noch anfügen, dass ich es ohnehin problematisch finde, wenn ein überwiesenes Postulat im Rahmen einer Gesetzesvorlage beantwortet wird. Es ist nicht Usus und ich weiss nicht, ob wir damit auch ein Präjudiz schaffen, ein gewolltes oder ungewolltes. Jedenfalls habe ich das noch nie erlebt, dass ein Postulat nicht mit einer Postulatsbeantwortung beantwortet wurde.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Das ist mir vorhin auch etwas zu schnell gegangen. Also ich habe schon die Erwartungshaltung, dass, wenn der Landtag bestellt, dann die Regierung auch zu liefern hat. Wenn sich der Landtag eine Postulatsbeantwortung wünscht, dann erwartet sich der Landtag auch eine Postulatsbeantwortung. Da habe ich auch Sorge. Ich empfinde es als ein spezielles Vorgehen. Ich fand es auch etwas komisch, dass es da keine Widerrede von den Unterstützern dieses Postulates gab. Ich habe deshalb beim letzten Postulat dagegen gestimmt. Ich hoffe jetzt auch, dass zumindest dieses Postulat hier, dass wir dafür eine Beantwortung erhalten werden, denn sonst werde ich hier wieder nicht zustimmen können, wenn das einfach einer Vernehmlassung hinterhergeschickt wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Danke für das Wort. Danke den Postulanten für ihre Vorlage. Ich habe mir in der Vorbereitung das Formular sehr genau angeschaut, also meine reale Steuererklärung von 2022, sodass ich nicht eine Beispielrechnung machen muss. Was ich dann festgestellt habe, und darum vielleicht auch eine Bitte an die Überprüfung, wenn Sie der Familie etwas Gutes tun wollen, dann müssten Sie sich auch die Frage stellen, ob Sie auch etwas an den Ausbildungskosten mit dem maximalen Deckel von CHF12'000 ändern wollen? Denn ich kann oben eintragen, was ich will, wenn der Deckel bei CHF12'000 aufhört, dann werde ich, wenn ich pauschal erfassen kann, auch nicht mehr bekommen. Das wäre vielleicht spannend, dass man das auch simuliert, und sagt: Was wäre, wenn wir hochgehen würden? Wie viel würde uns als Steuersubstrat entfallen? Denn, wenn man das Merkblatt ansieht, dann sieht man es relativ schnell, wenn man oben Zahlen über CHF12'000 einfüllt, kommt unten nichts an. Das ist eine Fragestellung an die Postulanten oder vielleicht an den Regierungschef, der das dann bearbeiten wird, als zuständiger Finanzminister. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort, besten Dank den Postulanten für die Einreichung dieses Postulates. Es tönt sehr positiv, entsprechend werde ich es auch unterstützen. Gerade die vorgängige Wortmeldung des Abg. Daniel Oehry möchte ich schon noch ein wenig präzisiert haben. Wir hätten durchaus Potenzial, um Familien hier zu entlasten, denn das mit den CHF12'000 hat noch einen weiteren Haken. Ich habe es bereits im Rahmen der letzten Sitzung gesagt, wenn jemand einen Sprachaufenthalt macht und der Sprachaufenthalt kostet mehr als CHF1'000 pro Monat, dann kann man das eben nicht abziehen. Das ist zurzeit sehr störend nach meinem Dafürhalten. Wie gesagt, sie machen mitunter einen Sprachaufenthalt von sechs Monaten, der kostet aber mehr als CHF6'000. Sie können pro Monat maximal nur diese CHF1'000 abziehen. Da wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie sich das anschauen könnte und entsprechende Lösungsansätze bereitstellen würde. Es ist doch für mich eindeutig, der Aufwand ist entstanden, wieso sollten diese jungen Personen das nicht entsprechend in ihrer Steuererklärung abziehen können. Wenn sie schon in ihre Ausbildung investieren und das kostet mehr als CHF1'000 pro Monat, dann sollte das doch auch abzugsfähig sein, nach meinem Dafürhalten.Und es ist so, ich fülle auch mehrere Steuererklärungen aus, wie der Abg. Sascha Quaderer und da muss ich schon feststellen, diese Software ist sehr gut nach meinem Dafürhalten. Da darf man der Steuerverwaltung ein Lob aussprechen. Das ist sehr effizient. Ich habe zwar nicht den Vergleich zur Schweiz, wie der Abg. Quaderer, aber er hat ja auch bestätigt, auch im Vergleich zur Schweiz ist das ein sehr guter Service, der hier zur Verfügung gestellt wird - konkret die Übernahme der Vorjahresdaten. Da denke ich mir, da wird schon sehr viel sehr gut gemacht und ich denke mir auch, die Steuerverwaltung ist durchaus gewillt, hier Lösungen aufzuzeigen, wenn es wirklich Lösungen gibt, um diese Sache ein wenig schlanker, ein wenig effizienter zu machen. Aber wie gesagt, mein Hauptanliegen sind ganz klar diese CHF1'000 pro Monat - das muss nach meinem Dafürhalten geändert werden. Wir sollten hier nicht junge Leute, die in ihre Zukunft investieren, nicht auch entsprechend bei den Steuern entlasten. Das sollte gehen in diesem Land.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde meine Antwort jetzt zweiteilen. Ich gehe zuerst auf das letzte Traktandum ein und dann auf dieses. Ich habe das jetzt so verstanden, Herr Landtagspräsident und Herr Abg. Sebastian Gassner, dass Sie eigentlich gerne einen Rückkommensantrag hätten, um nochmals über das letzte Traktandum zu sprechen. Wenn ich zu schnell spreche, zu schnell denke oder zu schnell arbeite, dann tut mir das leid. Es ist nun einmal so, Art. 7 GVVKG sieht halt vor, was ein Postulat tut oder nicht. Ich fand die Tonalität des Abg. Sebastian Gassner etwas bemerkenswert, aber es ist okay. Sprechen Sie mit der Regierung, wie Sie wollen. Dann werden wir schriftlich darauf eingehen, das steht so drin. Ich werde selbstverständlich die Antworten schriftlich liefern. Ich habe einfach im Sinne der Effizienz vorgeschlagen, dass wir halt den Bericht und Antrag dann ergänzen durch die Ausführungen zum Postulat. Das ist nirgends verboten. Manchmal bearbeiten wir Motionen auch, wenn wir Gesetzesvorlagen bringen, weil wir halt beauftragt sind, das zu tun. Dann wird die Motion auch abgeschrieben. So hätte ich das jetzt auch vorgesehen. Damit Sie bei der 1. Lesung zu diesem Gesetz gleich auch die Antworten dazu haben, dann wäre das in einem einzigen Bericht und Antrag. Dann könnten Sie bei der 1. Lesung sagen, das Postulat ist jetzt auch erledigt. Das hätte ich jetzt als sinnvoll erachtet. Wenn Sie sagen, wir bestellen ein Postulat, dann hätten wir gerne, dass da Postulat draufsteht. Ich kann Ihnen auch vorne noch Postulat draufschreiben, dann ist es halt der Bericht und Antrag und die Beantwortung des Postulats. Ich mache Ihnen auch zwei Dokumente, das ist überhaupt kein Problem.Ich meine nur, und so habe ich mich auch ausgedrückt, es ist nicht sinnvoll innerhalb von dieser Frist, wir wären dann glaube ich, ich habe es nicht durchgezählt, im September. Dann werden wir wahrscheinlich die Postulatsbeantwortung haben. Zeitgleich hätte vielleicht die Regierung dann im August schon den Bericht und Antrag für den Oktober verabschiedet. Dort wäre das dann schon drin, das wäre irgendwie merkwürdig. Ich kann auch das Steuergesetz zurückhalten und warten bis das Postulat bearbeitet ist. Mir ist es eigentlich ein bisschen «Hans wie Heiri», wie man so schön sagt. Ich finde einfach, wenn wir das gleiche Thema doch haben, sollten wir es doch zusammenpacken. Es wäre wahrscheinlich einfacher. Aber wenn ich jetzt vom Landtagspräsidenten danach den klaren Auftrag bekomme, bitte, ein eigenes Dokument zu machen, dann wird sich die Regierung daran halten. Wenn der Vorschlag Anklang findet, das effizienter zu machen, bin ich natürlich auch zu begeistern.Dann komme ich zu diesem Traktandum. Hier möchte ich ein bisschen «Expectation Management» machen. Hier ist es nämlich so, dass wir das eben nicht schon alles aufgenommen hätten. Es ist natürlich so, wenn Postulate eingereicht werden, wir auch einmal schauen, wo wir eigentlich stehen. Ich teile natürlich die Meinung und pflichte dem bei, dass unser Steuersystem sehr einfach ist, auch die Steuererklärung, und wir hier gerade auch mit den elektronischen Möglichkeiten sehr effizient unterwegs sind. Was dieses Formular A3 angeht, höre ich auch die Stimmen, die wir auch aufnehmen werden, wenn es überwiesen wird, dass diese quasi CHF1'000 pro Monat, dass das ein Thema ist. Aber dass es viel, viel einfacher geht und mit einer Pauschale, ist wahrscheinlich nicht ganz sinnvoll. Denn wir haben uns das angeschaut. Der Maximalsatz ist ohnehin CHF12'000. Also das Maximum ist klar, aber es fängt halt bei CHF40 an und geht bis CHF12'000. Nehmen wir jemand, der in St. Gallen studiert. Wenn jemand in St. Gallen eine Wohnung hat, dann ist er schnell bei diesen CHF12'000. Wenn er halt ein Generalabonnement der 2. Klasse hat, dann kommt er vielleicht nicht dorthin. Das ist extrem unterschiedlich, nur schon, wenn man am gleichen Ort studiert. Deshalb ist die Pauschalierung schon nicht ganz das uns glücklich machende Thema. Auch wenn es darum geht, das sonst weiter zu vereinfachen. Ich glaube wir müssen den Level halten. Ich nehme an, es gibt noch Ideen. Wir würden auch noch weitere Ideen aufnehmen, die wir uns anschauen. Wir würden das dann auch in einer entsprechenden Beantwortung darlegen. Vielleicht ist die Beantwortung dann auch dazu geeignet, gewisse Missverständnisse auszuräumen. Denn die Menschen, die sagen, dass es so kompliziert ist oder zu aufwendig, die sammeln vielleicht auch zu viele Belege. Das kann auch sein, dass man hier vielleicht einmal Klarheit schafft, denn bei CHF12'000 ist dann eben auch fertig. Und wenn man eine Wohnung in einer Stadt mietet, dann kostet diese in der Regel schon ein paar hundert oder tausend Franken und das über das ganze Jahr, dann sind wir eigentlich schon ziemlich beim Maximum. Deshalb glaube ich, vielleicht nutzen wir das einfach auch, um hier Klarheit zu schaffen. Ich denke aber, so wissen wir ungefähr, was wir hier bekommen können. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Überweisung dieses Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Stimmen, somit hat der Landtag das Postulat einhellig überwiesen und wir haben Traktandum 13 abgeschlossen.-ooOoo-