Postulat zur Kalten Progression in Liechtenstein der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch, Peter Frick, Walter Frick, Manfred Kaufmann, Dietmar Lampert und Thomas Vogt vom 15. Januar 2024
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 12: Postulat zur kalten Progression in Liechtenstein der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch, Peter Frick, Walter Frick, Manfred Kaufmann, Dietmar Lampert und Thomas Vogt vom 15. Januar 2024.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Postulat möchten wir die Regierung einladen zu prüfen, welche Konsequenzen die Abschaffung der kalten Progression in Liechtenstein hätte. Angesichts der aktuellen Preissprünge ist die kalte Progression wieder vermehrt ein Thema, besonders in unseren Nachbarländern. Der Begriff der kalten Progression bezeichnet den Umstand, dass bei progressivem Steuertarif eine steuerpflichtige Person aufgrund ihres gestiegenen Nominaleinkommens mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird, obwohl ihr reales Einkommen nicht entsprechend angestiegen ist. Dies führt zu einer Verminderung der Kaufkraft. Durch den Ausgleich der kalten Progression, unter anderem durch Anpassen der Steuertarife, kann diesem Phänomen entgegengewirkt werden. Auch in Liechtenstein gibt es bei natürlichen Personen einen mehrstufigen progressiven Steuertarif, weshalb auch hier die Gefahr besteht, dass Steuerpflichtige bei einer teuerungsbedingten Lohnerhöhung in einen höheren Steuertarif kommen und somit mehr Steuern bezahlen, obwohl ihr reales Einkommen gar nicht gestiegen ist, weil parallel dazu auch der Warenkorb teurer geworden ist. Dies ist meines Erachtens nicht gerechtfertigt und sollte auch in Liechtenstein einer Überprüfung unterzogen werden, was wir mit diesem Postulat anstreben.Unsere Nachbarländer Österreich und die Schweiz sind mit den Massnahmen in Zusammenhang mit der kalten Progression, jeweils sehr aktiv. Besonders in Österreich, ein Land mit relativ hohen steuerlichen Belastungen, war die Abschaffung der kalten Progression schon seit Jahrzehnten immer wieder ein Thema. Nun hat sich der Staat dazu durchgerungen, weil die Inflation davongaloppierte. Dort liegt die im Jahr 2024 auszugleichende Inflation bei 9,9 Prozent. Im Zuge der Abschaffung der kalten Progression wurde eine jährliche automatische Anpassung der Einkommenssteuertarife um zwei Drittel der Inflationsrate vorgesehen. Mit dem verbleibenden Drittel kann dort der Finanzminister weitere Entlastungsmassnahmen setzen. Auch in der Schweiz, wo die Inflation nicht derartig durchschlägt, gibt es Massnahmen gegen die kalte Progression. Ehepaare zahlen neu erst Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von CHF28'800, bisher war dieser Wert mit CHF28'300 um CHF500 tiefer. Der Höchstsatz wird neu ab einem steuerbaren Einkommen von CHF912'600 Franken erreicht und bisher waren es CHF895'900. Zusätzlich dürfen in der Schweiz für die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätten neu maximal CHF3'200, bisher CHF3'000 abgezogen werden.Auch in Deutschland erachtet man die Entlastung durch Abschaffung der kalten Progression für angezeigt. Wonach ständig die Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang entlastet werden.Aufgrund dieser internationalen Trends halten wir Postulanten es für angezeigt, die Auswirkungen eines Ausgleichs der kalten Progression für Liechtenstein zu überprüfen. In Art. 20 des Gesetzes über Landes- und Gemeindesteuern sind Massnahmen beziehungsweise eine Berichterstattung der Regierung an den Landtag erst ab einer kalten Progression von 8 Prozent seit dem letzten Ausgleich vorgesehen. Wir Postulanten hätten aber gerne vorher Antworten, für wen dieser Ausgleich am wirksamsten wäre und ob ein solcher Ausgleich gegebenenfalls ein Mittel darstellen würde, um unsere Bevölkerung zu entlasten und wie hoch die Steuerausfälle für den Staat durch eine solche Massnahme wären. Persönlich erachte ich die Massnahmen ab einer kalten Progression von erst 8 Prozent als zu hoch für Liechtenstein und würde die Regierung bitten, auch diese Zahl bei einer allfälligen Postulatsbeantwortung zu überprüfen, ob sie nicht gesenkt werden kann.Auch ein weiterer Aspekt ist für uns wichtig zu betrachten: Gemäss dem Freiheitsindex von Avenir Suisse schafft es Liechtenstein nicht mehr auf einen Podestplatz, wenn man die Daten aus Liechtenstein, die von der Stiftung «Zukunft.li» erhoben werden, mit jenen der Schweizer Kantone vergleicht. Der aktuelle Freiheitsindex von Avenir Suisse untersucht jährlich die wirtschaftlichen und zivilen Freiheiten in den Schweizer Kantonen. Anhand von 31 Indikatoren wird bewertet, wie liberal die kantonalen Gesetzgebungen ausgestaltet sind. Als unser Land vor drei Jahren in den Index aufgenommen wurde, belegten wir noch den Spitzenplatz. Im Sinne der wirtschaftlichen und bürgerlichen Freiheiten ist es ein erstrebenswertes Ziel, in diesem Index eine Topposition einzunehmen. In der Begründung für das «Abrutschen» Liechtensteins schreibt die Stiftung «Zukunft.li»: «Verschlechtert hat sich die Situation in Liechtenstein jedoch nicht. Vielmehr haben verschiedene Kantone Fortschritte erzielt und zum Fürstentum aufgeschlossen oder es sogar überholt. Beispielsweise haben einige ihr Öffentlichkeitsgesetz verbessert, auch die durchschnittliche Familiensteuerbelastung ist in vielen Kantonen gesunken. Zudem spielt die Einführung des neuen Indikators ‹kalte Progression› eine nicht unwesentliche Rolle: Während die meisten Kantone einen ‹automatischen, jährlichen und umfassenden› Ausgleich kennen, gibt es in Liechtenstein nur einen fakultativen Ausgleichsmodus. Der Landtag ‹kann› [gemäss Art. 20 vom Steuergesetz] einen Ausgleich beschliessen, wenn der Konsumentenpreisindex seit der letzten Anpassung um acht Prozent gestiegen ist, muss es aber nicht. Damit ist der Ausgleichsmechanismus in Liechtenstein weniger strikt als in den meisten Schweizer Kantonen.» Auch aus diesen Überlegungen heraus erachten wir Postulanten es für angezeigt, diese Problematik genauer zu erörtern.
Geschätzt Frauen und Herren Abgeordnete, gerne stehen wir Postulanten Ihnen für allfällige Fragen zur Verfügung und bedanken uns, wenn Sie der Überprüfung durch die Regierung Ihre Zustimmung erteilen würden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Vielen Dank auch an die Postulantinnen und Postulanten für die gegenständliche Vorlage, dass die Regierung prüfen möge, welche Konsequenzen die Abschaffung der kalten Progression in Liechtenstein hätte. Ich halte eine solche Prüfung für berechtigt, auch wenn sich in Liechtenstein die Situation, sprich die Dringlichkeit oder das Ausmass des erforderlichen Ausgleichs aufgrund der tiefen Steuersätze etwas anders darstellt als in den Ländern, die die Postulant/-innen in ihrer Begründung anführen. Die kalte Progression und deren negative Effekte beziehen sich auf die Situation in der das Nominaleinkommen einer Person aufgrund von einem Teuerungsausgleich steigt, was zu einer höheren Steuerbelastung führt, obwohl das reale Einkommen, also die Kaufkraft, nicht entsprechend zunimmt. Der Schutz der Kaufkraft ist insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensschichten notwendig. Der Ausgleich der kalten Progression trägt dazu bei, dass die Menschen real nicht weniger in der Tasche haben, weil die Teuerung steigt. Zudem ist der Ausgleich der kalten Progression ein Instrument sozialer Gerechtigkeit, da er verhindert, dass Menschen für das gleiche Realeinkommen relativ mehr Steuern zahlen müssen. Aus diesen Gründen halte ich es für richtig und wichtig zu prüfen, welche Auswirkungen die kalte Progression in Liechtenstein, insbesondere auf die unteren und mittleren Einkommen hat. Besonders auf diejenigen, die sich keine Verringerung ihrer realen Einkommen leisten können. Und wie die Postulant/-innen in der Begründung schreiben, Antworten zu erhalten, für wen dieser Ausgleich am wirksamsten wäre, ob es gegebenenfalls ein Mittel darstellen würde, die Bevölkerung zu entlasten und wie hoch die Kosten dafür wären. Ich werde der Überweisung des Postulates aus den genannten Gründen zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sascha Quaderer
Danke für das Wort. Danke an die sechs Postulanten der VU. Als Ökonom finde ich es einen lustigen Antrag, der hier vorliegt. Die Regierung soll die Konsequenzen der Abschaffung der kalten Progression in Liechtenstein prüfen. Solange wir progressiv ausgestaltete Steuern auf das Erwerbseinkommen haben, ist bei vorhandener Inflation die kalte Progression die logische Schlussfolgerung. Wenn nun Regierung prüfen soll, wie die kalte Progression abzuschaffen sei, gibt es nur zwei Möglichkeiten. - Die Regierung müsste die Inflation abschaffen. Da wird sie sich schwertun
- Es müsste die progressive Einkommensbesteuerung abgeschafft werden, zum Beispiel mit einer Flatrate, wie bei den Ertragssteuern der Unternehmen. Hier werden sich vermutlich alle hier im Saal im Sinne der sozialen Gerechtigkeit schwertun damit.
Fazit: Die kalte Progression kann in unserem System nicht abgeschafft werden. Bereits in der Interpellation vom September 2022 lud die Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei die Regierung dazu ein, verschiedene Fragen zur steuerlichen Entlastung des Mittelstands zu beantworten. Eine der Fragen befasste sich mit der kalten Progression.Die steuerliche Belastung kann verringert werden, indem die kalte Progression vorzeitig ausgeglichen wird. Das Steuergesetz sieht in Art. 20 eine entsprechende Möglichkeit vor. Einen Art. 20f, wie es im Postulat zitiert wird, gibt es übrigens nicht. Die Regierung kommt in der Beantwortung der FBP-Interpellation im Bericht und Antrag Nr. 18/2023 zum Schluss, dass eine Anpassung des Steuertarifs nicht angezeigt ist. Die Teuerung betrage seit der letzten Anpassung nur 2,8 Prozent. Ich habe den aktuellen Stand nachgerechnet. Per Februar 2024 beträgt die Teuerung 5,4 Prozent, sie liegt also noch immer unter der Schwelle von 8 Prozent, bei dem die Regierung dem Landtag einen Antrag auf volle oder teilweise Ausgleichung der kalten Progression vorlegen müsste. Die Regierung hielt im Bericht vom letzten Jahr aber fest, dass sie im Rahmen einer zukünftigen Anpassung des Steuergesetzes prüfen wird, «ob es angezeigt ist, den Schwellenwert von 8 % für den Ausgleich der kalten Progression zu senken». Ich danke den sechs Unterzeichnern, dass sie es uns nun gleichtun und der Regierung mit dem vorliegenden Postulat das Anliegen erneut in Erinnerung rufen. Ich werde ihr Postulat deshalb überweisen und bin gespannt, wie der Finanzminister die kalte Progression in Liechtenstein abschaffen will. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Je nach Progressionsstufen sind unterschiedliche Einkommensklassen betroffen. Gemäss meinem Wissenstand sind in der Regel von der kalten Progression Personen in mittleren Einkommensstufen am stärksten betroffen. Personen mit niedrigeren Einkommen sind oft weniger stark von der kalten Progression betroffen, da sie möglicherweise in den niedrigeren Steuersätzen bleiben und ihre Einkommen in der Regel stärker von steuerlichen Freibeträgen profitieren. Auf der anderen Seite können Personen mit sehr hohen Einkommen, die bereits in den höheren Steuerklassen sind, ebenfalls weniger stark von der kalten Progression betroffen sein. Ob dies für Liechtenstein auch zutrifft, würde mich sehr interessieren, vor allem würde mich interessieren, auf welchen Stufen diese Effekte am stärksten zum Tragen kommen. Das Hauptthema des Postulats ist jedoch die Frage nach der Häufigkeit der Anpassung der Einkommenssteuertarife, um die kalte Progression zu bekämpfen. Ist eine ständige Anpassung besser als eine Anpassung nach bestimmten Prozentstufen? Eine ständige Anpassung würde dazu beitragen, die Auswirkungen der kalten Progression kontinuierlich zu mildern, und sicherstellen, dass die Einkommensteuertarife immer auf die aktuelle Inflation reagieren. Dies könnte dazu beitragen, eine gerechtere Besteuerung sicherzustellen und die Steuerlast für Bürger mit inflationsbedingten Lohnerhöhungen zu begrenzen.Anpassungen in festen Prozentstufen könnten hingegen vorhersehbarer sein und weniger Verwaltungsaufwand generieren. Allerdings könnten längere Intervalle zwischen den Anpassungen dazu führen, dass die kalte Progression stärkere Auswirkungen hat. Was wir ja eigentlich mit diesem Postulat herausfinden möchten.Wie die Regierung dieses Verhältnis zwischen einer ständigen Anpassung und einer Anpassung erst nach acht Prozent sieht, interessiert mich sehr. Vielleicht können Sie auch untere Stufen berücksichtigen, also verschiedene Prozentsätze bei Ihrer Abklärung. Ich werde das Postulat unterstützen und bitte die Regierung zahlenmässig die Auswirkungen bei verschiedenen tieferen Prozentsätzen in ihrer Beantwortung darzulegen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde gerne zwei, drei Ausführungen machen, nicht dass Sie in den nächsten Wochen überrascht sind. Es ist ja nicht verboten seitens der Regierung schneller zu arbeiten, als sich der Landtag das wünscht. Wir haben damals bei der Interpellationsbeantwortung gesagt, wenn wir das Steuergesetz in die Hand nehmen, dann schauen wir uns das an. Das ist aktuell der Fall, wir sind dabei das Steuergesetz an verschiedenen Punkten anzupassen. Es wird in den kommenden Wochen eine Vernehmlassung gestartet. Als das Postulat dann im Januar eingereicht wurde, haben wir gesagt, wir nehmen diesen Punkt auch in diese Vernehmlassung mit auf. Es wäre jetzt sonst irgendwie nicht sinnvoll, das nicht zu tun, ausser wenn Sie das Postulat rundherum ablehnen und sich damit dagegen aussprechen, dass wir etwas tun, dann würden wir es wieder aus der Vernehmlassung herausnehmen. Aber ich denke das ehrlich gesagt nicht. Vielleicht zum aktuellen Stand: Der Abg. Sascha Quaderer hat zum aktuellen Stand ausgeführt; meine Zahl, die ich hier habe, ist Dezember 2023, da waren wir bei 104,23 Punkten, also 4,2 Prozent. Irgendwo noch weit entfernt von diesen 8 Prozent. Da kann ich ergänzen oder der Abg. Manuela Haldner-Schierscher entgegnen; sie hat gesagt: Ein Grund, warum es bei uns anders ist, sind die tiefen Steuersätze. Das ist in der Tat so. Ein anderer Grund, warum es nicht so ein drängendes Thema ist, ist die tiefe Teuerung und Inflation im Vergleich beispielsweise zu Österreich, wo das natürlich ein grosses Thema ist. Und unter Ökonomen, Herr Abg. Sascha Quaderer, ist es natürlich so, dass wir technisch nicht von der Abschaffung der kalten Progression sprechen. Da wir uns hier als Politiker treffen und international da auch nicht immer der richtige Fachbegriff verwendet wird, nutzt man halt in der Politik dann den einfachen Terminus und spricht halt doch von der Abschaffung der kalten Progression, wohlwissend, dass es den Nagel nicht unbedingt auf den Kopf trifft.Der Schwellenwert von 8 Prozent, den man 2011 hier hineingeschrieben hat und der natürlich jetzt die letzten Jahre nicht wirklich diskutiert wurde, weil wir kaum Teuerung hatten bis in die letzten zwei, drei Jahre, ist natürlich sehr hoch. Wir würden nun nicht quasi ein automatisches Nachziehen in dieser Vernehmlassung vorsehen, da kann ich Ihnen einen Ausblick geben, sondern wir würden diesen begründet, die Begründung ist dann nachzulesen, jetzt auf 3 Prozent gehen und dann erklären, was das bedeuten würde. Zu den Auswirkungen kann ich vielleicht noch etwas sagen, denn man stellt sich dann ja vor, dass der Staat auf Steuereinnahmen verzichtet, das ist natürlich eigentlich so. Das Gegenstück zum Nichtausgleichen der kalten Progression ist eigentlich eine heimliche Steuererhöhung. Also wir nehmen halt immer mehr ein, obwohl eigentlich real nicht mehr da ist. Da kann man sich schon fragen: Soll der Staat das tun oder soll er es nicht tun?Ich denke, deshalb macht es durchaus Sinn, das Postulat zu überweisen, dass wir das dann auch entsprechend ausführen können. Ich möchte Sie aber, falls Sie das überweisen, um Verständnis bitten, dass ich nicht in der normalen Frist für ein Postulat, dann eine Postulatsbeantwortung einbringen würde, sondern lieber mit der Vorlage des Steuergesetzes all die Fragen, die hier aufgeworfen werden, dann gleich mit beantworten würde, weil wir das ohnehin dann einbetten, denn sonst haben wir gegebenenfalls dann im September die Postulatsbeantwortung und im Oktober ohnehin das Gesetz. Das erachte ich aus Effizienzgründen nicht unbedingt als notwendig. Wir würden dann also, wenn wir das Steuergesetz vorlegen, die Abschreibung des Postulates beantworten und diesen Bereich etwas ausführlicher machen. Ich hoffe, das ist in Ihrem Sinne. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, somit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Überweisung dieses Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Stimmen, somit hat der Landtag das Postulat überwiesen und wir haben Traktandum 12 abgeschlossen.-ooOoo-